Abonnement: Gadiſche Volkszeitung.) 70 Pfennig monatlich. 5 Bringerlohn 28 Pfg. monatlich, der Stadt Mannheim und Umgebung. Unabhängige Tageszeitung. (Wannheimer Volksblatt) Tekenumm Wreſe⸗ „Journal Maunheim“ f 1 111 155 1 11 15 Telefon⸗Nummern: g M..42 pro Quartal. 8 15 trert Einzel⸗Nummer 5 Pfg. Erſcheint wöchentlich zwölf Mal. Ge 1 2 2 2 2 S E 6, 2. Geleſenſte und verbreitelſte Zeitung in Mannheim und Amgebung. E 6, 2. nuhmev. Druckarbeſten 841 Die Colonel⸗Zeile. 25 Pfg. Schluß der Inſeraten⸗Annahme für das Mittagsblatt Morgens 9 uhr, für das Abendblatt Nachmittags 3Z uhr. Redaktiorn 377 Auswärtige Inſerate. 30 2 2 25 2 Expediti 5 ppedition und Verlags⸗ alewunengene. ar Eigene Redaktions⸗Bureaus in Berlin und Karlsruhe. maches. 28 „ 9 4— 5 Nr. 261. Montag, 10. Juni 1907.(2. Mittagblatt.) 5 niſſen der Sommerflora geh en Wenn man ganze iſche mit] würde manues mit dem üblichen Namen„Ausſauger“ titulieren, Aus Sltadt und Land weißen Eryſantemum aufſtellt, ſo wirkt es nicht mehr und esaber ſo handelt es ſich um ſelbſtändige Exiſtenzen, welche des ſo⸗ 0* wäre zu wünſchen, daß in der nächſten Zeit wieder mehr blühendezialen Schutzes für Leben und Geſundheit nicht bedürfen. Es Mat ie e 10 Jn 90 Topfpflanzen in die Ausſtellung kommen. In der erſten Halle] muß auch in Betracht gezogen werden, daß der Bäckereibetrieb 8 een e en ſind jetzt ſehr ſchöne Koſthäuschen aufgeſtellt und hier hat jeder, ſo geartet iſt, daß das Ladengeſchäft durch die Frau ausgeübt Von der Mannheimer Gartenbau⸗ und mann Gelegenheit, die köſtlichen Früchte zu verſuchen und nur eins wird, während der Mann die Bäckerei unter ſich hat. Es han⸗ 0 Kunſtausſtellung iſt zu bedauern, nämlich daß der Preis ſehr hoch iſt. Ein kleines delt ſich alſo bei dieſer Forderung um einen Schutz des zarten 0 Internationale Ausſtell 8 Tellerchen Erdbeeren koſtet 60 Pfennig und bei dieſen Preiſen iſt] Geſchlechtes. Es iſt auch genügend bekannt, daß mindeſtens 80 nationale 16 1 1 von Erdbeeren, Frühkirſchen, Frühobſt] es nur den ganz Wohlhabenden möglich, ſich dieſen köſtlichen Ge⸗ Prozent der Bäckersfrauen bein⸗ und fußleidend ſind, alſo ein 2 Frühgemüſen,..11., Juni. nuß zu geſtatten. Das ganze Arrangement dieſer Sonderaus⸗]genauer Beweis dafür, daß der ſchwächliche Körper einer Frau 5 Welchen ungemein hohen Aufſchwung der Gemüſebau und die ſtellung iſt in prächtiger Weiſe gemacht worden und wir haben dieſer langen und anſtrengenden Tätigkeit nicht gewachſen iſt. den letzten Jahren in unſerem Vaterlande genom⸗ noch niemals ein ſo ſchönes Bild auf einer Ausſtellung geſehen. Des weiteren wäre es vom hygieniſchen Standpunkt aus nur men hat, das kann man in der heute eröffneten Ausſtellung für] Wer etwas ſchönes ſehen will, ſollte morgen hingehen, bis in zu begrüßen, wenn ſich der Stadtrat der Majorität der Bäcker⸗ Frühgemüſe und Frühobſt ſehen. Die erſte Ausſtellung von Treib⸗ obſt und Treibgemüſen bot gewiß ein herrliches Bild des deutſchen Fleißes; aber gegen die gegenwärtig ausgeſtellten Produkte muß doch alles bedeutend in den Hintergrund kreten. Was man jetzt ſieht iſt alles Natur und es iſt wunderbar, welche Berge von Gemüſen und welcher unüberſehbare Reichtum an Kirſchen, Erdbeeren, Trau⸗ ben, Johannisbeeren, Himbeeren, Tomaten und vielen anderen Erſtlingen der Mukter Erde das Auge erfreuen. Wenn wir mit den 8 gusgeſtellten Gemüſen beginnen, ſo fällt uns eine prächtige Samm⸗ 5 lung von Kopfſalat in die Augen. Man hat dieſen feſten kugelrun⸗ den Köpfen den Namen„Trotzkopf“ gegeben, was jedenfalls mit der Härte und Feſtigkeit desſelben im Zuſammenhange ſteht. Goldgelb prangen die durchſchnittenen Köpfe und in 3 verſchiedenen Sorten zeigen uns die Handelsgärtnereien ihre große Leiſtungsfähigkeit. Ein prächtiges, künſtleriſch ſchön arrangiertes Bild von alben fei⸗ neren Sommergemüſen hat Johannes Meyer aus den Hamburg⸗ iſchen Vierlanden zur Ausſtellung gebracht. Da ſieht man die ſogen. Mai⸗Rübchen, ein Wurzelgemüſe, das bei uns in Süddeutſchland nicht bekannt iſt. Die kunſtſinnige Firma hat aus dieſen gelblichen Rübchen und aus Tomaten das Wappen der Stadt Hamburg her⸗ geſtellt und das hübſche Vild wird allgemein bewundert. Auch hier ſind prächtige Salatſtauden, Spargeln, Rhabarber und viele feine Gewürgzkräuter zu ſehen. Sehr ſchön iſt auch die Gemüſeausſtellung des Gartenbauvereins Käferthal und es iſt für die Beſucher noch eine Heine Broſchüre aufgelegt, welche auf die hohe Bedeutung des Gemüſebaues hinweiſt. Es ſind prächtige Gurken, Krautköpfe Erbſen, Gelbrüben, welche uns zeigen, daß man es ver⸗ ſteht, ſchönes und geſundes Gemüſe zu ziehen. Der Land wirt⸗ ſchaftliche Bezirksverein Frankenthal hat eine Prächtige Sammlung von Frührettichen ausgeſtellk und dieſelben ſind in großen weißen und ſchwarzen Exemplaren zu ſehen. Peter Ster aßberge gt uns auf ſehr hübſchen Vegetationsbildern wie bei Regen in der fruchtbaren Niederung der Donau, der Münchener Bier⸗Radi! im Großen gezogen wird. Einen ganzen Wall von Weißkraut, Kohlraben, Erbſen, Gelbrüben, Gurken, Boh⸗ nen, Mangold, Zwiebeln, Blumenkohl und Rhabarber hat Jakob Landau aufgebaut und daneben ſind ſchon kräftige und große * Frühkartoffeln zu ſehen. Aus der bayeriſchen Pfalz iſt die Ge⸗ meinde Maxdorf mit hervorragend ſchönen Gemüſen ver⸗ treten und auch der Gartenbauverein Neckarau führt uns mehrere Arten von Gartenprodukten vor. . Ein wunderbares farbenprächtiges Bild begrüßt aber den 5 Beſucher, wenn er die daneben liegende Obſthalle betritt. Eine v. ſolche Menge der auserleſenſten Kirſchen haben wir in Mann⸗ 15 heim noch nie geſehen. Das iſt ein ſo ſchönes, duftendes Rot, wie nt es nur die Natur zu erzeugen vermag. Die Bergſtraße iſt natür⸗ 4 lich an der Kirſchen⸗Ausſtellung ſtark vertreten. Man hat ſie in hübſche, kleine Verſandkörbchen gelegt, und auch große Körbe voll — und ganze Poſtkiſtchen angefüllt mit dieſer ſüßen Frucht, prangen in der größten Zahl. Hier hat unſere landwirtſchaftliche Bevölke⸗ rung eine ganz bortreffliche Gelegenheit, die richtige Aufſtellung und die richtige Verpackung kennen zu lernen. Aus der baye⸗ riſchen Pfalz iſt natürlich die Gemeinde Weiſenheim am 1 Sand bei Frankenthal ganz hervorragend vertreten. Aus dem badiſchen Obſtſtand hat ſich die Gegend von Bühl, die ja durch ihren Obſtbau ſo vorteilhaft bekannt iſt, ſehr lebhaft beteiligt und auch vom Kaiſerſtuhl iſt eine rege Beteiligung zu beobachten. Auch die Erdbeerzucht hat in der Pfalz große Fortſchritte ge⸗ macht, und dieſe duftenden, ſaftigen Früchte ſind in der höchſten Vollkommenheit von vielen benachbarten Gemeinden zu ſehen. Die franzöſiſchen Obſtzüchtereien haben ſich wieder ebenfalls ſtark beteiliat. Da treten zu den Kirſchen noch herzliche Trauben in weißer und blauer Farbe hinzu. Ferner Pfirſiche, Johannisbee⸗ ren und Himbeeren, daß es eine wahre Luſt ifl, dieſe feinen Früchte zu ſehen. Auch in der Erdbeerkultur ſtehen die Franzoſen und die Holländer obenan und bei keinen anderen Ausſtellern ſind ſo große und ſchöne Früchte zu ſehen. Auch Obſt in Gläſern iſt in ſeiner, ſchmackhafter Weiſe konſerviert und ladet zum Ge⸗ nuſſe ein. Die Melonen, eine Lieblingsſpeiſe der romaniſchen Völker, ziert ebenfalls dieſe Abteilung und man hat nicht Augen genug, um alles zu ſehen. In der anſtoßenden Halle werden neue Blumen ausgeſtellt und auch hier findet der Naturfreund ein Bild unſerer Sommer⸗ blumea ir der reichſten Auswahl. Nur eins fällt allgemein aues es ſind viel zu viel Schnittblumen ausgeſtellt und dazu noch manche Arten, die zu den gewöhnlichſten und billigſten Erzeug⸗ einigen Tagen ſind die Gemüſe verwelkt und die Früchte verblaßt. 0 Stimmen aus dem Publikum. Ilt Mannheim ſchon wirklich Großſtadt? Mit- ſtolzein Selbſtbewußtſein fühlt ſich der heutige Mannheimer als Großſtädter. Mit Recht; denn Mannheim iſt mit Rieſen⸗ ſchritten vorwärts geeilt und ſicher einer der zukunftsreichſten Groß⸗ ſtädte. Leider trifft die Bezeichnung Großſtadt in mancher Beziehung nur äußerlich zu: denn aus der ehemaligen Kleinſtadtzeit haſtet uns noch ſo manches an. Da ſei nur an das oſt unſinnige Peitſchen⸗ geknall erinnert, das trotz des beſtehenden Verbotes eher zu⸗ als abnimmt und für eine Großſtadt, die mit allen Mitteln darnach ſtrebt, immer mehr auch Fremdenſtadt zu werden, einſach ein über⸗ wundener Standpunkt ſein ſollte. Was in dem gemütlichen München, in Frankfurt, auf das hier doch ſonſt ſo gern Bezug genommen wird, in Berlin, Kaffel, Charlottenburg, Köln, Potsdam, Hanau, Stettin u. a. Großſtädten möglich iſt, muß auch hier gehen: nämlich die Beſeitigung der Treibſchnur an den Peitſchen. Welches Unheil vielfach damit angerichtet wird, hat erſt kürzlich ſehr ſchön ein die Ausſtellung beſuchender Fremder in dieſer Zeitung aus⸗ geführt. Wir können einfach nicht verſtehen, wie man noch zaudern kann, einen Unfug auszurotten, für den höchſtens ein kleiner Teil unſerer Einwohner ſchwärmt, der aber eine Belüſtigung der All⸗ gemeinheit iſt und zur Tier⸗ und Menſchenquälerei geradezu reizt. Man ſchafft doch ſonſt auch althergebrachte Sitten und Gebräuche ab, greift im Intereſſe der Geſamtheit oft tief in ſeithertge Verhältniſſe ein, die manchem Mitbürger ſchwer an den Geldbeutel gehen, und hier ſollte eine alte Unſitte nicht beſeitigt werden können, wodurch kein Menſch geſchädigt, wohl aber weſentlich zur Verminderung des Straßenlärms beigetragen wWir d? Die beteiligten Inſtanzen müſſen unbedingt die Sache an der Wurzel faſſen, wenn Mannheim auch in dieſer Beziehung. wirk⸗ lich Großſtadt werden will. Bei Abwägen aller Für und Wider iſt ein anderes Ergebnis gar nicht möglich. Einer der Rückſichten nimmt, aber von anderen auch verlangt. *** Die 8 Uhr⸗Ladenſchlußbewegung. Im Monat März dieſes Jahres ſetzte unter den Geſchäftsin⸗ habern der Lebensmittelbranche eine Bewegung ein, welche darauf abzielte, die ſoziale Verbeſſerung, die den Geſchäftsangeſtellten zugute kommt, auch für ſich ſelbſt in Anſpruch zu nehmen und auch in der Lebensmittelbranche den 8 Uhr⸗Ladenſchluß einzufüh⸗ ren. Man hat dieſer Bewegung in allen hier erſcheinenden Ta⸗ geszeitungen gleichviel welcher politiſchen Farbe, zugeſtimmt. Insbeſondere wurde darauf hingewiefen, daß den hieſigen Ge⸗ ſchäftsinhabern die nötige Zeit zum Beſuch der Ausſtellung ge⸗ geben werden müßte, und daß dies am beſten durch die Einfüh⸗ rung des 8 Uhr⸗Ladenſchluſſes geſchehe. Leider ſehen ſich die Ge⸗ ſchäftsleute in ihren Hoffnungen infolge der unſozialen Stellung, welche der Stadtrat in Mannheim in dieſer Angelegenheit ein⸗ nimmt, getäuſcht. Trotzdem, daß von 226 Bäckereien 164 und von 534 Kolonialwarenhändlern 399 ſich für den 8 Uhr⸗Laden⸗ ſchluß ausſprachen, hat der Stadtrat die Bitte dieſer Antvagſteller abgelehnt und zwar wurde es damit begründet, daß in den Bäckereien nach 8 Uhr noch Waren gekauft würden, und die zweite Begründung war, daß die Konditorejen mit in den An⸗ trag eingezogen werden müßten. Es mutet mich ſonderbar an, daß ein Stadtrat, welcher aus allen Parteiſchattierungen zuſammengeſetzt iſt und das Eintreten für das ſoziale Wohl der Bevölkerung als ſeine vornehmſte Pflicht erachtet, in dieſer Beziehung eine ſoziale Verbeſſerung, welche vom hygieniſchen Standpunkt aus wirklich zu begrüßen wäre, ablehnte. Der Bäckerſtand war doch eines der erſten Gewerbe, in denen man durch Schutzmaßregeln für die Arbeiter eingetreten iſt und trotz des komplizierten Betriebes den 12ſtündigen Maximalarbeits⸗ tag eingeführt hat. Obgleich manche Stimme vor wie nach da⸗ gegen waren. Dieſe Geſetzeseinführung wurde damit begründet, daß Arbeitszeiten von 16—18 Stunden keine Seltenheit waren. Man hat alſo die Arbeitszeit des Perſonals verringert, deſto mehr Arbeit aber wird dem Geſchäftsinhaber aufgebürdet, weil die Arbeitszeit der Verkaufsſtunden im Verhältnis zur Arbeits⸗ zeit im Gewerbebetrieb eine bedeutend längere iſt. Bekanntlich beginnen die Verkaufsſtunden in der Bäckerei morgens zwiſchen 4 und 5 Uhr. Es ergibt ſich alſo für die Gewerbetreibenden eine Arbeitszeit von 16—17 Stunden, Würde man an einen Ange⸗ ſtellten im Kaufmannsbetriebe ein ſolches Verlangen ſtellen, ſo meiſter aus hygieniſchen Rückſichten anſchließen würde. Gerade in der gegenwärtigen Dienſtbotennot, wo ſich derjenige als glück⸗ lich ſchätzen kann, welcher noch ein Dienſtmädchen beſitzt, iſt doch die Frau des Hauſes immer genötigt, am Abend neben ihrem Ockdengeſchäft Arbeiten zu verrichten, die in dygleniſcher Bezie⸗ hung nicht zu befürworten ſind. Etwas anderes wäre es, wenn wir den 8 Uhr⸗Ladenſchluß hätten. Daun würde wohl die Frau bis zum Ladenſchluß die Arbeiten aufbewahren und dieſe Arbei⸗ ten nach Belieben, ohne mit dem Geſchäft in Berührung zu kommen, verrichten können. Was die weitere Forderuns des Stadtrabes betrifft, daß die Konditoreien auch noch in dieſe Be⸗ ſtimmungen hineingezogen werden müſſen, ſo iſt dem entgegen⸗ zuhalten, daß Konditoreien und Bäckereien zwei geſonderte Be⸗ triebe ſind. Die Konditoren öffnen ihr Ladengeſchäft, wenn die Bäcker ihre Hauptarbeit— und dieſe iſt der Brötchenverſand— ſchon längſt verrichtet haben. Die beiden Betriebe ſind zwar miteinander verwandt, aber ihrer Struktur nach zwei ganz ber⸗ ſchiedene Betriebe. Wenn man die Verwandtſchaft aller Be⸗ triebe prüfen wollte, ſo würde man wahrſcheinlich bei keinem Betrieb zu einem ſicheren Reſultat kommen. Als ein Beiſpiel will ich den Kolonialwarenhändler anführen. Der Betrieb der Ko⸗ lonfalwarenhändler greift in Drogerie, Zigarrenhandlung, Bür⸗ ſtenhandlung, Eiſenhandlung u. a. m. ein. Trotzdem würde mam all dieſen Betrieben nicht die gleichen Bedingungen auferlegen, wie den Kolonialwarenhändlern. Zudem hat man doch den De⸗ tailkaufleuten, trotz der großen Proteſte den 8 Uhr⸗Ladenſchluß anſtandslos bewilligt, während man dem Bäcker, welcher um 4 Stunden früher eine Arbeit beginnt, dieſe Vergünſtigung ver⸗ ſagt. Ich denke, was dem einen recht iſt, das iſt dem andern billig. Gerade in den letzten Jahren hat man dem Bäckerſtande wie⸗ der eine ſchwere Wunde geſchlagen und zwar durch das Verbot der Kinderarbeit. Es iſt ja bald nicht mehr möglich, Leute zu be⸗ kommen, welche ſchon ſo früh morgens gewillt ſind, Treppe auf und Treppe ab zu marſchieren, und ſo liegt die ganze Arbeit vie⸗ ler auf der Bächersfamilie ſelbſt, welche wohl oder übel gezwun⸗ gen iſt, in aller Frühe ſelbſt die Brötchenbeutel auf den Rücken zu nehmen. Ich gaube, daß alle dieſe Gründe maßgebend ſind, den 8 Uhr⸗Ladenſchluß im Bäckergewerbe zu befürworten, zudem der Verkauf nach 8 Uhr in der Bäckerei ſo minimal iſt, daß er gut in den vorhergehenden 15 Stunden bewältigt werden Tänn. Man iſt ja auch ſchon in vielen Orten dazu übergegangen. Möchke man doch auch hier nicht immer das geflügelbe Wort aufrecht er⸗ halten; Mannheim hinten, ſondern einmal Mannheim an der Spitze marſchieren zu laſſen. Ein Bäckermeiſte r. Theater, Kunſt und Wiſſenſchaft. Ein intereſſanter Haudſchriftenfund iſt Herrn Pfarrer Dr⸗ Berbig in Neuſtadt(Koburg) geglückt. Er hat im dortigen her⸗ zoglichen Haus⸗ und Staatsarchiv die Begleitſchreiben der Sen⸗ dungen aufgefunden, die der Kurfürſt Johann der Beſtändige an Martin Luther während ſeines Aufenthaltes auf der Feſte Koburg im Jahre 1530 gerichtet hat. Die von Dr. Berbig gefundenen Originale ſind zur Datierung der Lutherbrieſe aus jener Zeit und der damit verbundenen kirchenpolitiſchen Aktion während des Reichstages zu Augsburg außerordentlich wichtig. Dieſe Funde ſind die Driginalakten des Veit Dietrich, des bekannten Famulus Luthers, beigefügt, die in Kürze in Buch⸗ nen werden. Walter Heymel, der bekante Bremer Sportsmann, Dichter und Kunſtliebhaber, der zuerſt vor einigen Jahren als en Zeitſchrift„Die Inſel“ Bayern Heryorragend bewahpfe me Nahrung. Die Kinder gedelhen vorzögſieh dabei MHranken- u. eiden niehf an Kost. Verdavungsskörung. 615⁸ Im Sommer denn die Hausfrau macht gern 15 kurze Küche und hilft d un mit ein 77 tigen Tropfen Magg ganz besonflers Wertvoll. 1˙8 nach. 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Ja, jeweils vormittags 8 Uhr beginneud, im Saale 1 Reſtauration„Zur Faiferhütte“, Seckenheimerſtr. 11a 2 ftatt. 1051³ haßen zu einen, die beim diesjährigen Muſterungsgeſchäſte: A. für Antanglich Erklürten d. zum Landſtarm Vorgeſchlagenen, Sur Erſatzreſertze Vorgeſchlagenen, d. für tauglich Befundenen, s, die non den Truppenteilen abgewieſenen Einjährig⸗ Freiwilligen, ferner f. dieſenigen Militärpflichtigen, welche ſich zur dies⸗ jährigen Vormuſterung nicht geſtellt haben. Der Tag, an welchem die einzelnen Militärpflichtigen zu erſcheinen haben, wird denſelben durch Vorladung be⸗ kaunt gegeben werben. Die Verbeſcheidung der Reklamationsgeſuche durch die Lerſtürkte Obererſatzkommiſſton findet jeweils an dem Tage tatt an welchem die belreffenden Militärpflichtigen zur „„ 8 en er an dieſem Tage die Eltern des Rekla⸗ mierten ſpäteßens vormittags 3419 Uuhr im Aushebungs⸗ lakal zu erſcheinen. In deujentigen Fällen, in welchen zufolge der Aus⸗ dezung mehrere Brüder gleichzeitig in den Militärdienſt langen, bezw. im Militärdtenſt ſtehen wülrden, kann die Audzäckſtellung des Mungeren ſpäteſtens 8 Tage vor dem Ausgebungstermin beantragt werden. Militärpflichtigen haben pünktlich jeweils 7½ uhr Bokizittags in reinem und nüchternem Zuſtande im Aus⸗ büngslokale zu erſcheinen und ihre Militärpapiere Voſungs⸗ bezw. Berechtigungsſcheine) mitzubringen. Die uhne genügende Entſchuldigung Ausbleibenden werden gemäߧ 20 Z. 7 W. O. an Geld bis zu 30 Mark ader Haſt bis zu 3 Tagen beſtraft, auch können ihnen die eile der Loſung entzogen und ſie als„vorweg Ein⸗ 8 endeg behandelt werden. Wer ſich der Geſtellung böslich entzieht, wird als un⸗ ſicherer Dienſtpflichtiger behandelt, er kann außerterminlich gemuſtert und ſofort bei einem Truppenteil eingeſtellt werden. ie durch Krankßeit am Erſcheinen Verhinderten haben ein ärztliches Zeugnis einzureichen; dagſelbe ſſt, ſofern der ausſtellende Arzt nicht Staatsarzt iſt, bürgermeiſteramt lich beglaubigen zu laſſen. „ II. An die Bürgermeiſterämter des Amisbezirks: Vorſtehende Bekanntmachung iſt durch die Bürger⸗ Neiſterämter wiederholt in ortsüblicher Weiſe öffentlich be⸗ zu machen und über den Vollzug innerhalb 8 Tagen nzeige anher zu erſtatten. Zu den Aushebungsterminen haben die Herren Bür⸗ germeiſter aus dem Landbezirke nur dann zu erſcheinen, ihrer Ortsangehörigen zu verbe⸗ ſche ſind. Mannheim, den 28. Maf 1907. Der Zivilvorſttzende der Erſatzkommiſſion des Aushebnugs⸗ bezirks Mannhbeim: Dr. Bechtold. Bekanntmachung. Mannſchaften des Beurlaubtenſtandes der Reſerve im Landwehrbezirk Mannheim, welche gewillt ſind, in die ſüd⸗ weſtafrikaniſche Schutztruppe einzutreten, werden aufgeſor⸗ dert, ſich baldmöglichſt beim Hauptmeldeamt Mannheim mündlich oder ſchriftlich mit ihrem Militärpaß in den Vor⸗ wmittagsſtunden zu melden. Dieſelben müſſen von guter ührung ſein und ſich auf 3 Jahr zum Dienſt in der zutztruppe verpflichten. 10⁵96 Mannheim, den 25. Mai 1907. Königliches Preußiſches Bezirks⸗Kommando. Bekanntmachung. Die Einrichtung und den Betrieb der Metallſchleifereien betr. 10398 Nr. 64 1151. Im Auftrag des Reichsamts des Innern in vum Kaiſerlichen Gefundheitsamt ein„Schleifermerkblatt⸗ Dearbeitet worden, in welchem die von Metallſchleifern im Intereſſe ihrer Geſundheit bei der Arbeit zu beobachtenden ſichtsmaßregeln zufammengefaßt werden. Wir machen hiermit den beteiligten Gewerbetreibenden des Amtsbezirkes gemäߧ 120a Abf. 4 d..⸗Gew.⸗O. zur Igge, innerhalb vier Wochen ſich die nötige Anzahl von lättern zu beſchaffen und ſämtlichen Schleiferarbeitern ihrer Betriebe je ein Exemplar auszuhändigen, ſowie je ein Gremplar in den Räumen, in welchen die Schleifer heſchäftigt ſind, auszuhängen. Das Merkblatt iſt im Verlag von Julius Springer, Berlin N erſchienen. emplare des Merkblattes auf ſtarkem Kartonpapier zum Aufhängen beſtimmt, ſind zu nachſtehenden Preiſen zu ſen, einzeln 5 Pfg, 100 Exemplare 3.; 1000 Exem⸗ plare 25 Mk. Mannheim, den 29. Mai 1907. Großh. Bezirksamt. Abt. IV: Eppelheimer. Verlobungs⸗Hnzeigen Uefert ichnell und billig — 0 2 Belianntmachung. Aus der Pfarrer Herrmann'ſchen Dienſtbotenſtiftung in Heidelberg ſind für das Jahr 1907 Preiſe in Beträgen von 60 bis 100 Mk. zu vergeben. 10 595 Zur Teilnahme am Stiftungsgenuß ſind berechtigt; „Dienſtboten männlichen und weiblichen Geſchlechts aus dem(vormaligen) badiſchen Neckarkreiſe, welche ſich durch Anhänglichkeit und Treue, vieljährige, mit perſönlicher Auf⸗ opferung verknüpfte Dienſte uſw. auszeichnen und wegen Alters, Gebrechlichkeit, Armut ete. einer Unterſtützung vor⸗ zugsweiſe bedürfſtig ſind, ohne Unterſchied des Religions⸗ bekenntniſſes.“ Zu den berechtigten Orten des vormaligen badiſchen Neckarkreiſes gehören: alle Orte des jetzigen Amtsbezirks Mannheim. Diejenigen Dienſthoten aus den berechtigten Orten, welche ſich um einen Preis bewerben wollen, werden auf⸗ geſordert, ihre bezüglichen Geſuche, mit den erforderlichen Zeugniſſen über Alter, Dienſtzeit, Verhalten, etwaige beſon⸗ dere Empfehlungsgründe uſw. bei dem Gemeinderat ihres Wohnortes binnen vier Wochen einzureichen. Die Gemeindebehörden werden hierauf dieſe Geſuche ngch Benehmen mit dem betreffenden Pfarramt unter An⸗ ſchluß ſämtlicher Zeugniſſe mit gutächtlicher Aeußerung an 915 vorgeſetzte Bezirksamt zur weiteren Behandlung ein⸗ ſenden. Karlsruhe, den 22. Mai 1907. Großh. Verwaltungshof. A. Dr. Mayer. 9 Vekanntmachung. Die Durchführung der Vorſchriften über die Arbeitsbücher und die Be⸗ ſchäftigung der Arbeiterinnen und der jugendlichen Arbeiter betr. 10599 Nr. 72 2391J. Die Bürgermeiſter⸗ und Stabhalterämter des Landbezirks werden angewieſen, alsbald eine ordent⸗ liche Nachſchau gemäߧs 159 und 160 der Vollzugsberord⸗ nung zur Gewerbeordnung vorzunehmen und über das Er⸗ gebnis derſelben zu berichten. Mannheim, den 5. Juni 1907. Großh. Bezirksamt. Abt. IV: Eppelheimer. Bekanntmachung. Die Aufſtellung von Motor⸗Taxa⸗ meterdroſchken in Mannheim betr Nr. 60509 1I. Nachſtehend bringen wir den mit Zu⸗ ſtimmung des Stadtrates geänderten Tarif für Motordroſchken zur öffentlichen Kenntnis: — 8 114— (der ortspolizeilichen Vorſchrift vom 19. Dezember 1900 in der Faſſung vom 1. März 1907.) „Für die Benützung der Motor⸗Taxameterdroſchken wird nachſtehender beſonderer Tarif feſtgeſetzt“: Tarif(Motordroſchken) Sekanntmachung. Maßregeln zur Abwehr und Unter⸗ N brückung der Maul, und Klauen⸗ ſeuche betr. 10 594 Auf Grund der 88 19—26 bes Reichsviehſeuchengeſetzes, des§§öb der Reichsgewerbeordnung und der§§ 6 und 9 des Miniſterialamtsblatts Nr. 9 vom 3. Juli 1897, ſowie des§ 328 des.⸗Str.⸗Geſ.⸗Buchs beſtimmen wir im An⸗ ſchluß an unſere Bekanntmachung vom 16. März l. J.— Kreisblatt Nr. 45— mit Rückſicht auf die noch herrſchende Seuchengefahr das Folgende: J. Die Abhaltung von Viehmärkten iſt im Kreiſe Bens⸗ heim bis zum 1. Jult 1907 unterſagt, II. 1. Alle Wiederkäuer und Schweine, welche außer⸗ balb des Großherzogtums ſowie auf Viehmärkten und Schlachtviehmärkten(auch auf den heſſiſchen) angekauft wer⸗ den und nicht zum Zweck ſoſortiger Schlachtung unmittelbar in ein öffentliches oder Privat⸗Schlachthaus übergeführt werden, müſſen an demjenigen Standorte, an dem ſie nach ihrer Einführung in das zu ſchützende Gebiet oder nach ihrer Weg bringung von dem Viehmarkte zuerſt eingeſtellt werden, mindeſtens 7 Tage verbleiben und dürfen den⸗ ſelben innerhalb der nächſten 14 Tage(nach Ablauf der 7tägigen Quarantäne) nur verlaſſen, wenn ſie innerhalb jener Kontumazzeit nach dem Zeugnis des Veterinärarztes keine ſeuchenverdächtige Erſcheinungen gezeigt haben. Selbſt⸗ verſtändlich iſt, daß alle Tiere der genannten Arten, welche mit den der Kontumaz unterſtehenden, während der Zeit derſelben zuſammen in einem Gehöft uniergebracht ſind, denſelben Vorſchriften unterworfen ſind. Es wird hierbei bemerkt, daß von außerhalb des Groß⸗ herzogtums eingeführte Tiere nur dann unmittelbar auf einen Viehmarkt aufgetrieben werden dürfen, wenn ſie vor ihrem Auftrieb auf einem Viehmarkt innerhalb des Groß⸗ herzogtums nicht eingeſtellt waren. Iſt jedoch das letztere der Fall, ſo dürfen ſie vor Ablauf der Quarantänezeit den Standort nicht mehr verlaſſen. Weiter iſt bezüglich aller auf Viehmärkten von außerhalb des Großherzogtums gufzu⸗ treibenden Tieren der Nachweis zu erbringen, daß ſie in den letzten 7 Tagen nicht auf einem Viehmarkt aufgetrieben waren, und entweder ſeit dieſer Zeit unter amtstierärzt⸗ licher Ueberwachung geſtanden haben und geſund beſunden worden ſind, oder unmittelbar aus einem unverſeuchten landwirtſchaftlichen Betriebe kommen. 2. Abweichen von der Vorſchrift der Ziffer 1 darf Schlachtvieh von Händlern, die ausſchließlich mit ſolchem handeln, vor der Verbringung auf einen Schlachfpiehhof ohne Quarantänezwang in Gehöfte eingeſtellt werden, wenn in dieſen anderes Vieh, insbeſondere Zucht⸗ und Nutzuvieh, nicht eingeſtellt iſt oder verkehrt. Alle Tiere, die aus dem Schlachtviehverkehr in andere Gehöfte, als diejenigen ver⸗ bracht werden, für die beporſtehende Ausnahme zugelaſſen iſt, unterliegen von da ab der Maßnahme der Ziffer 1. 3. Die unmittelbare Ueberführung von den der Quaran⸗ täne unterſtellten Tieren in ein öffentliches oder Privat⸗ ſchlachthaus behufs ſofortiger Abſchlachtung iſt auch vor Ablguf der Quarantänezeit zu geſtatten. 4. Die nach Ziffer 2 und 3 zugelaſſenen Ausnahmen ſind in allen Fällen polizeilich zu kontrollieren. 5. Alle Tiere, welche der nach II. 1. angeordneten Maß⸗ nahme unterworfen ſind, ſind unverzüglich der Ortzpolizei⸗ behörde und von letzterer dem Kreisveterinäramte anzu⸗ melden, welches über dieſe Anmeldung eine Liſte zu führen hat. 5 6. Wird zur 18 eines der Quarantäne untez⸗ worfenen Tieres ein kreisbeterinärärztliches Zeugnis Ziff. II. 1) verlangt, ſo hat die 5 Kreisveterinär⸗ arztes durch die Ortspolizeibehörde zu erſolgen. ger 510 vorſtehenden Abſperrungs⸗ bezw. Aufſichtsmaß⸗ regeln oder Einfuhrverbote ſowie die Unterlaſſung der An⸗ zeigepflicht wiſſentlich verletzt, wird, auch wenn infolge davon weitere Tiere von der Seuche nicht ergriffen werden, mit Gefängnis bis zu einem bezw. zwei Jahren beſtraft. Bensheim, den 25. Mai 1907. Großherzogliches Kreisamt Bensheim: Eckſtein. Bensheim, den 25. Mai 1907. Betreſſend: Wie oben. Das Großherzogliche Kreisamt Bensheim an die Großh. Bürgermeiſtereien und die Großh. Gendarmerie des Kreiſes. Wir mächen Sie auf vorſtehende Bekanntmachung auf⸗ merkſam und beauftragen die Großh. Bürgermeiſtereien, dieſelben mehrmals ortsüblich zu veröffentlichen und die Polizeidiener entſprechend anzuweiſen. Bei Zuwißzerhandlungen iſt Anzeige zu erheben. Eckſtein. Straussfedern-Boa ete. werden gereinigt, gefärbt und gekraußft. 71301 K. Irschlinger, G 7, 11, parterre. 95 9 Welß: 50, 60, 70 Pfg., rot 80, 60 Pfg. der Llter, bei 20 Ltr. Proben von 5 Etr. nach Mannheim zu gleichem Preis frei ins Haus 894 L. Müller, Weingutsbesitzer, Ludwieshafen, Wittelsbachſtr. 34. 4.(rot) B.(ſchwarz) C.(hlau) —2 Perſonen—5 Perſonen innerhalb oder—-5—5 Perſonen innerhalb Perſonen außer⸗ des Stadtbezirks halb des Stadt⸗ nachts bei Tage bezirks bei Tage Pfg. Pfg. Pfg. bis 600 m 30bis 450 m 30 bis 300, m 80 für je weitere für je weitere für je weitere 200 m 10 150 m 10 100 m 10 Mannheim, den 4. Juni 1907. Großh. Bezirksamt Polizeidirektion (gez.) Dr. Korn. 10597 Maßregeln gegen die Tollwut hetr. Nr. 72674. Unter Hinweis auf unſere Bekannt⸗ machungen vom 3. Mai 1907 Nr. 542981 und 10. Mai 1907 bringen wir die für den Stadtbezirk Mannheim nebſt den Vororten Käferthal, Neckaran, Waldhof ſowie für den Ortsteil Rheinau zur Durchführung der Hundeſperre erlaſſenen Vorſchriften neuerdings zur öffentlichen Kenntnis. 1. zämtliche in der Stadt Maunheim, den Vororten Käferthal, Neckarau, Waldhof, ſowie in der Gemeinde Seckenheim, Ortsteil Rheinau, vorhandenen Hunde ſind feſtzulegen(anzuketten oder einzuſperren). Der Feſtlegung wird gleich geſtattet das Führen der mit einem ſicheren Raulkorb verſehenen Hunde an einer genügend feſten Leine. kein Hund aus den gefährdeten, unter Sperre ſtehenden Gemeinden ausgeführt werden. Erlgubnis wird nur ausnahmsweiſe und nach Vorlage eines tierärztlichen Zeugniſſes für den auszu ührenden Hund erteilt werden. 3. Die Benützung der Hunde zum Ziehen, zur Be⸗ gleitung von Herden, zum Treiben von Vieh und bei der Jagd, ift in dem gefährdeten Bezirke verboten. 4. Zuwjiderhandlungen gegen dieſe Vorfchriften werden gemäߧ 327.⸗Str.⸗G.⸗B. mit Gefängnis bis zu 2 Jahren und wenn ein Pienſch infolge der ichtbeachtung der Vor⸗ ſchriften von der Krankheit(Tollwut) ergriffen worden iſt, mit Gefängnis von dret Monaten bis zu drei Jahren beſtraft, Ueberlretungen der Vozſchriften werden gemäß § 65 Ziff. 4 Reichspzehſcuchengeſetz mik Geldſtrafe von 10 bis 150 Mk. oder mit Haft nicht unter einer Woche und gemäß 8 66 Ziffer 1 Reichsviehfeuchengeſetz mit Weld⸗ ſtrafe bis zu 180 Wik. oder mit Haft belegf, Die ſofortige Tötung von Hunden, weiche den Vorſchelften zuwider frei Umherlaufend betroffen werden, kann angeordhet werden. Mannheim, den 6. Juni 1907. Großh, Bezirksamt, Abteilung III: Dr. V. Pfaff. 106%7 Bekaunntmachung. Verkauf von Altmaterial. Das Altmaterial, eirea: 15 000 Kg. Gußeiſen, 8 000 Kg. Bandagen und kleine Zahnräder, 8 000 Kg. große Zahuräder, 6 000 Kg. altes Eiſen, 5000 Kg. Drehſpähne(Stahl), 200 Kg. altes Kupfer und 100 Kg. Rotguß, welches im Straßenbahndepot lagert, ſoll im Wege des öffentlichen Angebots zum Verkauf ge⸗ langen. Die Beſichtigung des Matexrials kann jederzeit während der üblichen Geſchäftsſtunden erfolgen. Die diesbezüglichen Bedingungen ſind bei dem unter⸗ zeichneten Amte, Zimmer Nr. 15 erhältlich. 80458 Angebote ſind verſchloſſen und mit der Aufſſchriſt„Ver⸗ kauf von Altmaterial? verſehen, bis ſpäteſtens 12. Junt ds. J8., vormittags 10 Uhr einzureichen, woſelbſt die Eröffnung derſelben in Gegenwart etwa erſchienener Bieter erfolgt, Mannheim, den 23. Mai 1907. Städtiſches Straßenbahnamt; Löwit. Kunstgewerbliches Atelier von Alb. Schenk, Kunstmaler, — Lufsemnramng 12. Entwürfe für Plakate und Reklame⸗ 8999 zwecke in modernster Ausstattung. Nr. B. Sagse Buchdruckerel E. m. b. f. Daendier Kasliſcheß AracmseHal. anortſſcher Nengtfeur; Fran Airchet. den 2. Ohne Erlaubnis des Bezirksamtes Mannheim darf 8 Tagesordnuung zu der am Donnerstag, 19. Juni 1007, vormitlags 9 Uhr ſtattfindenden 10602 Bezirksrats⸗Sißung. 1. Geſuch des Otto Scher⸗ zinger hier um Erlaubnis zum Betrieb einer Schank⸗ wirtſchaft oöhne Branntwein im Jubiläums⸗Ausſtellungs⸗ gebiete. 2. Desgl. des Georg Lie⸗ berknecht hier im Hauſe Riedfeldſtraße 74. 3. Geſuch des L. Eberhardt hier um Erlaubnis zum Be⸗ trieb einer ein mit Branntwein im Jubi⸗ läumsausſtellungsgebiet, 4. Desgl. des Peter Zeuch hier im Hauſe N 3, 12, 5. Desgl. des Karl Zeiß⸗ ner in Neckarhauſen. 6. Geſuch des Ernſt Eickler hier um Erlaubnis zum Be⸗ trieb einer Gaſtwirtſchaft im Hauſe P 6, 20. 7. Desgl. des Karl Friedr. Wittmann in Ladenburg im Hauſe Ecke Wormſer⸗ und Schwarzkreuzſtraße. g. Geſuch des Wilh. Lin⸗ denmann hier um Erlaubnis zur Berlegung ſeiner Schank⸗ wirtſchaft ohne Branntwein vom Hauſe P 1, 7a gach Mittelſtr. 1(mit Brannt⸗ wein). 9. Desgl. des Wilh. Friedr. Nägele hier vom Hauſe G 5, 7 nach Jungbuſchſtr. 18. 10. Desgl, des Jakoß Hill hier vom Hauſe Gontardplätz 6 nach Rheinhäuſerſtr. 35. 11. Geſuch des Johann Vögele in Feudenheim um Erlaubnis zur ſeiner Schankwirtſchaft Branntwein vom Hauſe Seckenheimerſtr. 176 nach Neckarſtr. 25. 12. Desgl. des Anton Wild⸗ hirt in Feudenheim vom Hauſe Käferthalerſtr. 206b nach Wilhelmſtr. 12. 18. Desgl. des Karl Schwei⸗ kart hier vom Hauſe Rhein⸗ villenſtr. 4 nach Lindenhofſtr. 88. 14. Geſuch des Friedrich Weick hier um„ ſum Branntweinaußſchank in Ae beſtehenden Wielſchaſt Käferthalerſtr. 179. 15. Beſchwerde des Bäcker⸗ meiſters Karl Dollmann hier gegen eine baupol. Verfü⸗ mit ung. 16. Feſtſtellung der Bau⸗ fluchten in Feudenheim 17. Aenderung der Statü⸗ ten der Betriebskrankenkaffe der bad. Aktiengeſellſchaft für Rheinſchiffahrt und See⸗ transport. 18. Sonntagsruhe der Stie⸗ felputzer. Sämtliche auf die Tages⸗ ordnung bezüglichen Akten liegen während 3 Tagen zur Einſicht der Betefligten, ſo⸗ wie der Herren Bezirksräte auf diesſeitiger Kanzlei auf. Mannheim, 8. Juni 1907, Großh. Bezirksamt: 1 Lang. Bekauntmachung. Durch Beſchluß Gr. Amtz gerichts Mannheim vom 6. d. Mts. wurde unter Zu⸗ laſſung des Antrags auf Konkurseröffnung über das Vermögen der Barbarg Beith Ww., geb. Secker in Mann⸗ heim, Holzſtraße allgemeines Veräußerungsverbot an Leß tere erlaſſen, was öffentlich bekannt gemacht wird. 10440 Mannheim, 6. Juni 1907 Der Gerichtsſchreiber Gr. Amtsgericht Vi Beſſerer. Bekaunktmachung. Die Abhaltung von Obſtmärkten betr. Nr. 21355 J. Für friſches Obſt aller Art findet auch in dieſem Jahre ab 1. Juni bis mit Ende Oktober auf dem Hauptmarktplatze G1 am Dienstag, Mittwoch und von 6 Uhr morgens is 1 Uhr mittags ein Ooß markt ſtatt. 80˙4 Mannheim, 28. Maf 1907, Bürgermeiſteramt: Ritter. Schieß, Verlegung diesjährigen grossen für fallen auf Montag Dienstag— Mittwoch Donnerstag Wir bringen aussergewöhnliche Vorteile und verkaufen solange Vorrat: Partie 1 11 Jusse! 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