wurde auf 5 gerichtszeſt liss drei Arbeitsſtunden mehr ſließ ſich guf den falſchen Zettel bei der 8 8 der er beſchäftigt war, daraufhin 1,50 Mark mehr auszahlen, als ihm gebührte. Abblünement: 70 Pfeunig monatlic. Vringerlohn 28 Pfg. monatlich) durch die Poſt bez. inel. Poſi⸗ aufſchlag M..42 pro Quartal. Einzel⸗Nummer 5 Pfg. di In ſerate: Die Colonel⸗Zeile:. 25 Pfg. Auswärtige Inſerate. 30„ Oie Reklame⸗Zeile..1 Mark Gadiſche Volkszeitung⸗) Geleſeuſte und verbteitetſte Zeitung in Mannheim und Umgebung. Schluß der Inſeraten⸗Annah me für das Mittagsblatt Morgens ½ Ilnabtzängige Tageszeitung. Täglich 2 Husgaben (ausgenommen Sofntag) Eigene Redaktionsbureaus in Berlin und Narlsruhe. 9 Uher, für das Abendblatt Nachmittags 3 uhr. Telegramm⸗Adkeſſe: „Ivurnal Mannheim“, —— Telefon⸗Rummern: Direktion u. Buchhaltung 1449 Druckerei⸗Bureau(An⸗ nahmev. Druckarbeiten 3414 Redaktionn!?: 3877 Expedition und Verlags⸗ buchhandlung.. 218 Nr. 5 Donnerstag, 5. Dezember 1907. l 2. Mittagblatt.) L Aus dem Grossberzogtum. »Seiligkreußſteinach, 3. Dez. Der verheirakele Maurer Joh. Ehret von hier, der im Laufe des Sommers mit deim der Brandſtiftung verdächtigen Sebaſtian Reinhard arbeitete, wurde in derſelben Angelegenheit in Heidelberg von der Arbeit weg verhaftet. § Bruchſal, die Stadtgemeinde, die, wie auch in dieſem Falle, der Initia⸗ live des weitaus ſchauenden Oberbürgermeiſters Strittt ſchon Vieles zu verdanten hat, die Errichtung eines den mo⸗ dernen Anforderungen der Neuzeit entſprechenden Ge⸗ werbe⸗ und Handelsſchulgebäudes. Zur Er⸗ langung geeigneter Entwürfe wurde ſ. Zt. unter mehreren bewährten Architekten ein engerer Wettbewerb ausgeſchrieben. Unter vielen eingereichten Projekten wurde dasjenige der Firma Wellbrock, Schäfers und Franz in Bruchſal und Karlsruhe von der eingeſetzten Bauten⸗Kommiſſion als das in praktiſcher und künſtleriſcher Hinſicht beſt gelungenſte bezeichnet, ſodaß der Stadtrat die Anfertigung der weiteren Ausführungspläne und die Bauleitung an genannte Firma übertragen konnte. Die Baukoſten werden ca. 320—380 000 Mark betragen. * Karlsruhe, 4. Dez. Der zu lebenslänglichem Zucht⸗ haus begnadigte Hau wurde geſtern abend vom hieſigen Ge⸗ fängnis ins Zuchthaus nach Bruchſal überführt. Pforzheim, 3. Dez. Eine am Samstag abgehal⸗ tene Treibjagd hat ein trauriges Nachſpiel erhalten. Einer der Teilnehmer, der 48jährige Metzgermeiſter Karl Eſſig von Iptingen fuhr nach Beendigung der Jagd nach Hauſe. Als er ſein Fuhrwerk ausſchirren wollte, ſchleuderte ihn das Pferd mit ſolcher Wucht zur Seite, daß der Unglückliche mit dem Kopf auf das Straßenpflaſter auſſchlug. Er erlitt einen ſchweren Schädelbruch, an dem er geſtorben iſt. Wertheim, 3. Dez. Anläßlich der Brückenweihe in Freudenberg, welcher auch der badiſche Staatsminiſter Exz. v n Bodman anwohnte, beſichtigte dieſer auch mit großem Intereſſe die hieſige Stadt. In ſeiner Begleitung befanden ſich der Großh. Jandeskommiſſär Pfiſterer und der Abgeordnete Neuhaus, ſowie der Großh. Amtsvorſtand und der Bürger⸗ meiſter. Zu einer zwangloſen Unterhaltung Hatten noch andere Herren fpeundliche Einladungen erhalten, twie dies auch ink⸗ Tauberbiſchofsheim der Fall war, wohin ſich der Staatsminiſter geſtern begab und dort u. a, auch das neulerbaute Schulgebäude eingehend beſichtigte. oe. Badiſch⸗Rheinfelden, 3, Deg. Vertrauensmann und Unterkaſſierer der Textilarbeiter am hieſigen Plabe, Albert Eg li, iſt nach Unterſchlagungen flüchtig gegangen. 5 VVahr 3. dez Die Eiſenbahntransport⸗ gefährdungen mehren ſich. Am 28. v. M. abends den Straßenbahnzug Nr. 41 ein Anſchlag verübt, tindem zwiſchen Reichenbach und Kuühbach ein zentnerſchwerer Stein aufs Geleiſe gewälzt wurde, was der Lokomotipführer liedoch pechtzeitig bemerkte. e 9 ung. Strafkammer II. der Der —1 . Vor⸗ s Mannheim, 3. Dez. 0 Großh. ſitzender Landgerichtsdirektor Waltz. Vertreter Staatsbehörde Aſſeſſor Ullrich. N 8 Eeinen Schutzmann beſtohlen haben der Taglöhner Auguſt [Walter und der Gypſer Julius Kutſch. Am 30. Septem⸗ Dber ds., Is. entführten ſie aus dem in einem Garten an der Meerfeldſtraße gelegenen Kaninchenſtall des Schutzmanns Mo⸗ krath zwei Zuchttiere, von denen das eine einen Wert von 25 Mark hatte. Die Anklage betrachtete die Miſſetat als ſchweren Diebſtahl und der Antrag des Staatsanwalts ging daher auf je 1 Jahr 6 Mon. Gefängnis. Das Gericht faßte jedoch den Frevel unter einem milderen Geſichtswinkel auf und verhängte über die, beiden Haſendiebe Haftſtrafen von 6 Wochen wegen Mundraubs. Verworfen wird die Berufung des Kaufmauns Johann Kunz aus Mutterſtadt, der mit einem wegen Betrugs auf 1 Woche Gefüngnis lautenden Erkenntnis des Schöffengerichts nicht einverſtanden war. Kunz hatte durch die Vorlage einer Ver⸗ kficherungspolice, über die er kein Verfügungsrecht beſaß, einen gewiſſen Brambach dazu gebracht, ihm 300 Mark zu borgen, auf deren Wiedererſtattung der Gläubiger nun lange warten kann. Auf einem Arbeitszettel trug ſich der Monteur Richard He⸗ ein, als er tatſächlich hatte und bei der Firma Stotz u. Co., bei Man erkennt auf 2 Wochen Gefängnis. Bei ſeinem Arbeitgeber in Bonn und bier bei dem Juwelier Wilhelm Kuhn, hat der Goldarbeiter Otto Arndt aus Halle Münzen und Silberwaren im Werte von 330 Mark geſtohlen, machdem er es ſchon vorher in Bonn bei einem dortigen Juwelier ähnlich getrieben hatte, Haft und Verluſt der bürger⸗ hrenrechte auf 5 Jahre. ei ers bekam ürzlich gus 29. Nov. Seit ungefähr Jahresfriſt plant bisherige iſt uns aus dem benachbarten Götjes— Mohor Zeiten. Der Angeklagte, der ſchon im Zuchthaus war, wird abermals ins Zuchthaus geſchickt: auf 2 Jabre 6 Mo-⸗ nate. Außerdem gibt's 2 Wochen auf den Genuß ſpauiſchen ſtuben von Francesko Madrenas geholt hatte, ſolche Magen⸗ beſchwerden, daß ihr Mann den Wein auf das ſtädtiſche Nah⸗ rungsmittel⸗Unẽnterſuchungsamt trug. Die Unterſuchung ſtellte nun zwar nicht das handenſein vbon Gift, wohl aber eine Verwäſſevung von 40 Prozent feſt. Weiter erhobene Pro⸗ ben aus den Meadrenasſchen Wirtſchaften ergaben gleichfalls Verwäſſerung, die zwiſchen 36 und 41 Prozent ſchwankte. Iyr Keller ſelbſt eutnommene Proben waren nicht zu beanſtanden. Alſo mußte der Wein auf dem Wege vom Keller in die Wirtſchaft getauft worden ſein. Die Unterſuchung ergab, daß die Küche die Stätte der Verdünnung war. Ein Nachhar, der Liniierer Peter Eſchert, hatte vom Fenſter ſeiner Küche aus geſehen, daß teilweiſe mit Waſſer gefüllte Flaſchen an den an der Küche lagernden Fäſſern völlgezapft wurden. Ein Landsmann des Madrenas, der frliher bei dieſem beſchäftigt geweſene Kellner Ribiera, be⸗ kundete, daß er auf Madrenas Geheiß gepantſcht habe. Auf drei Liter Wein ſeien gewöhnlich 2 Liter Waſſer genommen worden. Außerdem war bei Madrenas ein verdächtiger Brief beſchlag⸗ nahint worden, in dem ein Bruder desſelben, Joſe M. in Bar⸗ celong, dieſem Vorhalt macht, daß er ſo ſtark alkoholhaltige Weine beſtelle, um dieſen beſſer Waſſer zuſetzen zu können. Das Schöffengericht verurteilte Madrenas wegen Betrugs und Nah⸗ rungsmittelverfälſchung zu 1 Monat Gefängnis. Er legte Be⸗ rufung ein und beſtritt heute, Wein gewäſſert zu haben. Eſchert und Riberia hätten ihn aus Haß verleumdet, da Chemiker Dr. Cantzler keine beglaubigten Proben erhalten habe. Er führte mehrere andere ſpaniſche Kellner als Zeugen vor, die alle be⸗ ſtätigten, daß ſie nicht geheißen worden ſeien, den Wein zu wäf⸗ ſern. Ribiera beteuerte dagegen, er laſſe ſich den Kapf abhauen, wenn es nicht wahr ſei, was er geſagt. Eine Reihe von Kunden Madrenas erklärten, daß ſie mit dem Wein, den ſie von M. be⸗ zogen hätten, gußerordentlich zufrieden ſeien. Staatsanwalt und Verteidiger(.⸗A. Dr. Oelenheinz) kamen ſchließlich bei den Plädoyers hintereinander: Der Staatsanwalt meinte, es komme ihm vor, als habe derVerteidiger den Sachverſtändigen auf den Leim locken wollen. Dieſer habe ſich aber nicht düpieren laſſen. Der Verteidiger wies die Sprache ſcharf zurück und erſuchte den Staatsanwalt, ſich vorſichtiger auszudrücken. Das Gericht hod das Urkeil des Schöffengerichts auf und verürteilte Madrenas nicht wegen Betrugs, ſondern nur wegen Vergehens gegen das Nahrungsmittelgeſetz zu 300 Mark Geldſtraſe oder 1 Monat Gefängnis. Die Feſtſtellungen des Schöffengerichts ſeten nicht erſchüttert worden. In öobjektiver Hinſicht ſeien Verwäſſe⸗ rungen von 36—40 Prozent nachgewieſen worden. Zu Gunſten des Angeklagten wurde berückſichtigt, daß dem Wein keine ge⸗ ſundheitsſchädlichen Beſtandteile zugemiſcht, ſondern, daß er nur verdünnt wurde und immer moch ein angenehmes Getränk war⸗ Stimmen aus dem Publikum. iIn Mannheimer Theaterangelegenheilen/ Heidelberg nachfolgendes Eingeſandt mit der Bitte um Veröffentlichung zugegangen; 5 Sehr geehrter Herr Redakteur! Seit 15 Jahren beſuche ich von Heidelberg aus das Mann⸗ heimer Hoftheater, dem Beiſpiel vieler hieſiger Freunde des 7185 Kunſtinſtituts ſolgend und zwar beſonders an Sonntagen, wenn große Opern gegeben werden, welche auf der räumlich beſchränk⸗ ten Bühne des Heidelberger Stadttheaters nicht aufgeführt wer⸗ den können. In Laufe der Zeit erwirbt man ſich durch dieſen, faſt zur Gewohnheit gewordenen häufigen Theaterbeſuch eine gewiſſe Anhänglichkeit an die Mannheimer Hofbühne und nimmt guch weniger gute Opernaufführungen noch willig in Kauf, ohne ſonderlich darüber zu räſonieren oder gar Vergleiche anzuſtellen mit den Opernabenden unter Baſſermann bezw. zu Knapps' und Die Luſt, das Mannheimer Hof⸗ theater und ſeine Sonntagsopern von Heidelberg aus noch häu⸗ figer zu beſuchen, dürfte gleich dem Einſender dieſes, noch mehr Heidelbergern dauernd vergehen, wenn nicht die Intendanz, welche gegen das Urteil der Kritik ſ. Zt. den jetzigen Vertreter des Heldentenorfaches engagiert hat und ihn faſt jeden Sonntag herausſtellt, einen anderen Erſatz herbeiſchafft. Alle Hochachtung vor der ſchauſpieleriſchen, künſtleriſchen fein durchdachten vor⸗ nehmen Geſtaltung der Partien des jungen, in ſeiner Erſchei⸗ nung ſehr ſympathiſchen Künſtlers, allein wenn man von Heidelberg nach Mannheim fährt, über 14 Stunden im Winter in den Warteſälen und Eiſenbahnzügen verbringt, ſich die hohen Eintrittspreiſe gefallen läßt und zahlt, dann darf man doch auch verlangen, daß der Tannhäuſer nicht von einem, den Sprechgeſang virtudos beherrſchenden Schauſpielſänger darge⸗ ſtellt, ſondern daß er, wie man es noch unter Carlen ſelig ge⸗ wohnt wax, geſungen wird. Der ganze Kunſtgenuß geht flöten, wenn die hohen Noten, welche durch Glanz und ſieghaften Schmelz der Stimme die Zuhörer in Entzücken verſetzen ſollen, mühſam, ohne Tonſchönheit herausgepreßt oder nur„markiert“ Kurzum es macht mich alten Theaterbeſucher auf die einer der ſpaniſchen Wein⸗ ringen, die für muſikaliſch empfindliche Nerven alles nur keinen Ohrenſchmaus bedeuten. Der größte Teil der Mannheimer Theaterbeſucher dürſte mir beiſtimmen, wenn die derzeitige In⸗ tendanz um eine baldige Abhilfe aus der gegenwärtigen Helden⸗ tenornot dringend erſucht wird. Sie würde ſich beim Theater⸗ publikum damit mehr Dank und Beliebtheit verſchaffen als mit der Aufführung des Dehmelſchen„Fitzebutze“, welches in keiner Weiſe für die Kinderwelt als Weihnachtsgabe gelten kann. Was in dieſem Traumſtück als Traum zweier unſchuldiger Kinderchen gezeigt wird, iſt in meinen Augen die Ausgeburt ranthafter Kinderhirne. So träumt höchſtens ein Kind, das in Fieber⸗ phantaſien auf dem Krankenbett liegt, ſolch“ tolles Zeug, d ſelbſt den Erwachſenen zu„hoch“ iſt, können nur hypermoder mit Bilderbuchphantaſtik allzuvollgeſtopfte Jungens und Mo chen träumen und dabei ſtatt in den erſehnten prächtigen 6 wändern drei Akte im Hemd auf der Bühne herumlaufen. Kurz⸗ um, die gegenwärtige Leitung des Hoßtheaters möge zu Weih nachten dem Publikum folgende Wünſche erfüllen: Den„Gro⸗ ßen“ einen Heldentenor mit Stimme, den„Kleinen“ ein„Wei nachtsmärchen“ im guten alten Styl, den„Fitzebutze“ mit f ner anſpruchsvollen Muſik überlaſſe man der Faſtnacht, ihn ohnedies gehörig aufs Korn nehmen wird. Perkeb. „% ir, 5 U Briefkaſten (Alle Anfragen, jedoch nur von Abonnenten unſeres Blaktes, müſſen ſchriftlich eingereicht werden; ſchriftliche, mündlich oder telephoniſche Auskunft wird nicht erteilt. Die Auskünfte erfolgen ohne jede Rechtsverbindlichkeit.) 8 „Doktor⸗Examen“. Wir ſind leider nicht in der Lage, über das Getpünſchte Ihnen nähere Angaben machen zu können. Haben Sie vielleicht beim hieſigen ſtatiſtiſchen Amt ſchon nachgefragt? 8 Abonnent E. G. 1. Ja, durch mikroſkopiſche Unterſuchung, 2. Im Hauſe darf nicht geſchlachtet werdenz dafür iſt das Schlacht⸗ haus da. 3. Selbſtverſtändlich; das iſt ſogar Reichsgeſetz. Abonnent W. J. 28. 1. Der Radfahrer muß ſtets die vei Straßenſeite einhalten, es darf alſo bei der egebene nicht auf der Seite Tennisplatz⸗Realgyntnaſium gefahren 2. Nein, dazu iſt der Schutzmann nichb berechtigt, es ſche daß Sie auf der falſchen Seite gefahren ſind, Abonnent D.., Ludwigshafen. 2 Dienſthoten richtet ſich auch in Bahern B. G. B. Die Kündigung vom 1. auf den 15 nur auf den Schluß des Monats gekündigt das Vorgehem ſeitens der Arbeitgeber war, iſt un wie könmen Ihnen deshalb auch nicht ſagen, ob rechtigt iſt, ſofork auszutrete. Abounent B. K. im Jahre 1854. Die Naſenröte unter den ſchilderten Umſtänden dürfte auf eine Stzrung im inneren Organ mus zurückzuführen ſein, deren Beſeitigung in erſter Linſe dem Ar⸗ obliegt. Aeußere Mittel, wie z. B. Kompreſſen von mit Ben tränktem Verbandsmull helfen in ſolchen Fällen bkaum Abunnent A. Sch. Die bertragliche und geſetzliche Kündigung iſt auch in den Wintermonaten ebenſo wie in den Sommermonaten ohne Unterſchied zuläſſig. Abo unentin G. R. Lehnen Sie die Forderung der Ve ſicherungsgeſellſchaft ab; dieſelbe erſcheint nach Ihrer Darſtellun völlig unbegründet, da ſie nicht ihre vertragsmäßige Vorl erfüllt hat. Abonnent Nr. 75. Sie ſind zur Abgabe der Löſchungs ung bverpflichtet, wenn die Forderung begläche'n ſind Sie Erbe Ihres Großvaters durch den Tod Ihres Vale worden, wenn letzterer erſteren beerbt hat. Grand Velocita. Sie können ſich die Zahlen leicht ſelb aus rechnen, venn Sie in Bekracht ziehen, daß das Schachbrett 64 Qu, dratfelder hat und für jedes Feld die Summe berdopp 5 1, 2, 4, S uſw. Sie werden dann finden, daß die Getreideernt ganzen Welt nicht ſo viel repräſentiert, wie die als Endergeb; gefundene Körnermenge, und daß die amerikaniſchen Mi arme Waiſenknaben im Vergleich zu dem ſind, welcher d dann noch nach freiem Ermeſſen vom Gericht beu Abonnent Y. 3. 100. Wir freuen uns, da Ameiſen ſo gute Erfolge gezeitigt hat. be Wenn bei der Maſſ vertilgenden Tierchen es Ihnen dennoch noch nicht wirkſam gen erſcheint, ſo ſei folgendes empfohlen: Miſchen Sie Hefe mit Hot Syrup oder verdickter Zuckerlöſung und ſtellen S Mi ſo auf, daß die Ameiſen ſie erreichen können. Di auf den Leckerbiſſen, gehen aber nach dem Genuſſe zugrun Abonnent K. K. Sofern Sie nicht direkt an die ei Firmen ſchreiben wollen, welche Beſitz in den Kolonien habe wir Ihnen, die Vermittlung des Stellennachtveiſes des Vei Handlungskommis von 1858 in Hamburg in Aunſpruch zu Abonnent A. J. Die Beſcheinigung ſeitens des B deren Beglaubigung durch die Ortsbehörde ſind un kann auch ein Dritter ſich notariell zum Unterhalt des Einjä Freiwilligen während der Dienſtzeit verpflichten. 22 wunent C. B. Sie fragen kurz und hündig, auf * Erwerb zu finden iſt. Dieſe Frage können wi eiteres beantworten; zunächſt müßten wir do 15 Mannheim, den. Deener 10. AN 85 ImVorbeigehen Frau Nachbarin, will ſeh 1447 Sle darauf aufmerksam , ,, , 2. E 5 3 SnergkAngebeer:,(Nmegfat— Apotheter— Soldothee Eugelhom& Sfum e 0 8, 4/5. Pak. 75 Pf., 3 Pat. M..— * duͤlis prhersbet iag erster geteget 55 lulue& dedüt helm moderne fHerren- Bere— u. Knabenkleidung ſaute Wonl frische deeinnet für 1777 ſaelle Weihnathtsgeschenke Morgenröcke drisben Wurst (Thüringer Blutwursb) empfehlen in vorzüglicher Qualität(55081 Geschw. Leins, 0 6,. ——.— Hamt ble mit u. ohne Zugabe der Stelne, Rach ſeder Augabe, alle ein- Ischlägigen R eparaturen 15 iete rt fſin be ster Ausführung 56841 Nuele werkgtätte Auel. 7, 13,(Laden,) 11 0 von Mk. 10—46. Schlafröcke von Mk. 10—80. Fantasie-Westen vVon Mk..50—30. Hausjoppen von Mk.—20. eed machen, dass die Heidelberger Wasch-Anstalt „Mönehmühle“ alle Wäsche r und ferig wunderschön bilſig und prompt liefert, Annahmestelle: Klauser, P 5, 4 Bestellungen per Karte wrerden prompt ausgeführt. 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Unter dem Schweinebeſtand des Ludwig Schmitt., Friedhofſtraße 8, Bensheim, des Heinnich Sträßinger zu Auerbach, des Philipp Opper zu Balk⸗ haufen, des Johann Reis VII. zu Biblis, des Philipp Keinz und Philipp Stadt⸗ müller 5 Bürſtadt und des hann Ruck III. zu Groß⸗ hrheim iſt die Rotlaufſeuche ausgebrochen. 11181 annheim, 29. Nov. 1907. Gr. Bezirksamt III: Dr. B. Pfaff. Bekauntmachung. Die Rotlaufſeuche in Fehlheim, Gronau und Seeheim betr. Nr. 158 503 J. Die unter dem Schweinebeſtand des F Ritzert I. zu Fehl⸗ 14780 m, des Wilhelm Wenz zu onau und des Karl Bauer zu Seeheim ausgebrochene Rotlaufſeuche iſt erloſchen. Mannheim, 29. Nov. 1907. Gr. Bezirksamt III: Dr. W. Pfaff. Sekanntmachung. Die Rotlaufſeuche ſtadt u. Fehl⸗ Nr. 158 5051. Die unter Aem Schweinebeſtand des Philipp Brenner und des Kaſpar Tremmel zu Bür⸗ ſtadt und des Nikolaus Wetzel zu Fehlheim ausgebrochene Rotlaufſeuche iſt wieder er⸗ loſchen, 11749 Mannheim, 29. Nov. 1907. Gr. Bezirksamt ILI1: Dr. V. Pfaff. Bekaunkmachn Die Rat Orl Gr. Bezirksamt 111: De. W. Plaff Aeaurant zu, ilerthal Geſellſchalt mnit beſchlankter Haſ⸗ M Naunheim. gaft wurde aufge⸗ ktültg in 5 Geſellſe 1 Genläß 8 65 bes Geſ. belr. die Geſ. mit beſchr. Haftung, werden die Gläubiger der Geſellſchaft —— ſich bei derſelben zu melden. 11722 Mannherm, 28. Novbr. 1907. Der Liquidator: Jeleph Bader. Vergebung. Die Ausführung der ce⸗ Auder(Schlofſerarbeiten) für die Umgänge im Riesler⸗ gebäude des ſtädtiſchen Waſ⸗ erwerkes im Küferthaler Wald foll im Wege der — 55 Submiſſion vergeben werden. 91001 die Unterlagen zur Ver⸗ ebung können in unſerem Burean K 7, Zimmer Nr. 11 wührend der Dienſtſtunden don—12 und—6 Uhr ein⸗ ſehen reſp. bezogen werden. gsfähige Unterneh⸗ mer, welche ähnliche Arbei⸗ ten ſchon wiederholt aus⸗ dder haben und hierüber weiſe erbringen können, wollen tbre Angebote bis 4 E 8 niag, 3. Degember 1907, ormittags 11 Uhr, Verſchloſſen mit entſprechen⸗ der Aufſchrift bei uns, Zim⸗ mer Nr. 4 einzureichen. 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Den Verkehr mit Fahrrädern auf öffent⸗ lichen Wegen und Plätzen betr. 5 Auf Grud des 8 866 Ziffer 2, 8 und 10 des Reichsſtraf⸗ geſetzbuches, des§ 108 Ziffer 5 des Polizeiſtrafgeſetzbuches und des§ 26 des Verwaltungsgebührengeſetzes wird unter Aufhebung der Verordnungen vom 29. Okteber 1895(Ge⸗ ſetzes⸗ und Verordnungsblakt Seite 377) und 18. März 1896 (Geſetzes⸗ und Verordnungsblatt Seite 6) verordnet, was folgt: A. Allgemeine Borſchriften. 8 1. Für den Radfahrverkehr gelten ſinngemäß die den Verkehr von Fuhrwerken auf öffentlichen Wegen und Plätzen regeln⸗ den polizeilichen Vorſchriften, ſaweit nicht in nachfolgendem audere Beſtimmungen getroffen ſind. Auf Fahrräder, welche im öffentlichen Transportgewerbe verwendet werden, ſowie auf die Fahrer dieſer Räder finden neben den nachſtehenden Vorſchriften die allgemeinen Be⸗ ſtimmungen über den Betrieb der dem öffentlichen Trans⸗ portgewerbe dienenden Beförderungsmittel Anuwendung. Auf Jahrräder, die nicht ausſchließlich durch menſchliche Kraft betrieben werden, finden die nachſtehenden Vorſchriften inſoweit Anwendung, als nicht in den Vorſchriften, betref⸗ ſend den Verkehr mit Kraftfahrzeugen, ein anderes beſtimmt i 5 5 B. Das § 2. Jedes Fahrrad muß verfſehen ſein: 1. mit einer ſicher wirkenden Hemmvorrichtung; 2. mit einer helltönenden Glocke zum Abgeben von War⸗ nungszeichen; einer hellbrennenden Laterne mit farbloſen Gläfern, welche den Lichtſchein nach vorn auf die Fahrhahn wirft. C. Der Radfahrer. a) Ausweis über die Perſon des Rabfahrers. 8 8 8. Der Radfahrer hat eine auf ſeinen Namen lautende Radfahrkarte bei ſich zu führen und auf Verlangen dem zu⸗ ſtändigen Beamten vorzuzeigen. Die Karte wird vom Bezirksamt des gewöhnlichen Auf⸗ enthaltsorts des Radfahres nach dem Muſter der Anlage aus⸗ geſtellt. Für Perſonen unter 14 Jahren erfolgt die Ausſtellung habers. 50 7 Radfahrkarte gilt für den Umfang des Deutſchen eichs. Für die Erteilung der Radfahrkarte wird eine Taxe von 1 M. ohne Sportel erhoben. Radfahrer, welche ihren gewöhnlichen Aufenthalt außer⸗ halb des Deutſchen Reichs haben, haben einen anderwetten genügenden Ausweis über ihre Perſon bei ſich zu führen und auf Verlangen dem zuſtändigen Beamten vorzuzeigen. ]) Beſondere des Radfahrers. Jeder Radfahrer iſt zur gehörigen Vorſicht bei der Leitung ſeines Fahrrads verpflichtet. Auf den Haltruf oder das Haltzeichen eines als ſolchen kenntlichen Polizeibeamten hat jeder Radfahrer ſofort an⸗ zuhalten. Zur Kenntlichmachung eines Polizeibeamten iſt auch das Tragen einer Dienſtmütze ausreichend. § 5. Die Fahrgeſchwindigkeit iſt jederzeit ſo einzurichten, daß Unfälle und Verkehrsſtörungen vermieden werden. Innerhalb geſchloſſener Ortsteile darf nur mit mäßiger Geſchwindigkeit gefahren werden. Auf unſtberſichtlichen Wegen, nach Eintritt der Dunkel⸗ heit oder bei ſtarkem Nebel, beim Einbiegen aus einer Straße in die andere, bei Straßenkreuzugen, bei ſcharfen Straße in die andere, bei Straßenkreuzungen, bei ſcharfen die an öffentlichen Wegen liegen, und bei der Einfahrt in k ſolche Grundſtücke, ſerner beim Paſſieren enger Brücken und Tore ſowie ſchmaler oder abſchüſſiger Wege ſowie da, wo die Wirkſamkelt der Hemmvorrichtung durch die Schlüpf⸗ rigkeit des Weges in Frage geſtellt iſt, endlich überall da, wo ein lebhafter Verkehr ſtattfindet, muß langſam und ſo 8. während der Dunkelheit und bei ſtarkem Nebel mit b kleidung oder ein Amtszei fern dieſe Perſonen das Fahrrad zu di nutzen. des 8 13 ergangenen Vorſchri fahrverkehr der Beamten der tung und anderer öffentlicher Verwaltungen zuzulaſſen ſind, beſtimmt das Großherzogliche Miniſte mung in§ 13 Abſatz 3 die bisherigen Vorſchriften über den Radfahrverkehr auf öffentlichen Kraft. zum 1. Januer 1910. Bis beim Bezirksamte des gewöhnlichen Aufenthaltsortes gegen eine nach den Das Vorbeifahren an eingeholten Fuhrwerken, Kraſt⸗ fahrzeugen, Reitern, Radfahrern, Fußgängern, Viehtrans⸗ porten oder dergleichen hat auf der linken Seite zu erfolgen. Auf Fahrwegen haben die zu überholenden Fuhrwerke, Kraftfahrzenge u. ſ. ſb. auf das gegebene Glockenzeichen ſo piel Platz frei zu laſſen, daß der Radfahrer auf der Fahr⸗ ſtraße ohne Gefahr vorbeifahren kann. An unüberſichtlichen Stellen(8 5 Abſatz 3) ſowie überall, wo die Fahrbahn durch Fuhrwerke, Kraftfahrzeuge u. ſ. w. verengt iſt, iſt das verboten. § 10. 8 Das Umkreiſen von Fuhrwerken, Menſchen und Tieren und ähnliche Bewegungen, welche geeignet ſind, Menſchen oder Eigentum zu gefährden, den Verkehr zu ſtören oder Tiere ſchen zu machen, ſind verboten. D. Die Benützung öſſentlicher Wege und Plätze. 8 11. kehr auch auf nicht beſtimmt zen und auf Plätzen, die für Fuhrwerke „ zugelaſſen werden. Reiten, Fahren, Schieben von Handwagen und Hand⸗ karren oder Viehtreiben auf den Radfahrwegen(Abſatz Satz 1) iſt nicht geſtattet. Bei der Benützung der Bankette(§ 11 Abſatz 1 Satz 2 darf der Verkehr der Fußgänger nicht geſtört werden. Das Nr. 156 836 J. erlaſſen hat. meinde Sandhofen daß an Sonn⸗ und Feſttagen nahmen von den im§ 105b 8 mungen zugelaſſen find. 5 am 2. Weihnachts⸗, Oſter⸗ und Stunden von 6 bezw. 9 Uhr vormittags nur dienen von Damen im öffentlichen forderlich iſt. Hauſe ECppeleh vörgeſchrieben, 2. Aufgrund des§ 105e der.⸗G.⸗O, wirb in Ergänzung des Beſcheids vom 21. Mürz 1895(Lit. K Ziffer 5 der An⸗ ordnung vom gleichen Tage in der Faſſung der Bekannt⸗ machung vom 2. September 1904) angeordnet: In der Gemeinde Sandhoſen iſt Arbeitern(Gehilfen ete.) im Barbier⸗ und Friſeurgswerbe Mannheim, den 14. November 1907. Großh. Bezirksamt, Abt. IV. Bekanntmachung. Die Sonntagsruhe im Barbier⸗ und Friſeurgewerbe in Sandhofen betr. Wir bringen hiermit zur öffentl Kenntnis, daß der Bezirksrat als höhere Verwaltung 0 hörde unterm 14. November 1907 nachfolgenden Beſcheid 1. Aufgrund des§ 41b der.⸗G.⸗O. wird für die 1 11753 6 1 im Barbier⸗ und Frtenge gewerbe ein Betrieb nur inſoweit ſtattfinden darf, ars Au er.⸗O, getroffenen Beſtim⸗ * die Beſchäftigüng von Pfingſtfeiertag nur in den 7 Uhr bis 9 Uhr vormittags, nach iuſowett geſtattet, als ſie zum Be und zur Vorbereitung von Theatervorſtellungen und Schauſtellungen ek⸗ 7* eimer. Bankett hat der Radfahrer bei Annäherung an Fußgänger rechtzeitig zu verlaſſen; ſofern dies aber nicht möglich iſt, hat er abzuſteigen. § 1g. Durch orts⸗ dder bezirkspolizeiliche Vorſchriften ober durch Anordnung der Orts⸗ oder Bezirkspolizeibeharde im einzelnen Fall kann auf beſtimmten Wegen, Plätzen und Brücken oder Teilen derſelben ſowie auf den nicht erhöhten Banketten neben den Fahrwegen(§ 11 Abſatz 1 Satz 2) das Fahren mit Fahrrädern oder mit beſtimmten Arxten von Fahrrädern verboten oder beſchränkt ſowie auf den Rad⸗ fahrwegen(6 11 Abſatz 1 Satz 1) der Fußgängerverkehr ver⸗ boten werden. Allgemeine Vorſchriſten dieſer Art ſind vorbehaltlich anderweiter Anordnung in der betreffenden orts⸗ oder be⸗ zirkspolizeilichen Vorſchrift auch an den betreffenden Straßenſtrecken durch öffentlichen Anſchlag zur Kenntnis zu ringen. Die bereits beſtehenden Verbote bleiben in Kraft, 8 14. Das Wettfahren und die Veranſtaltung von Wetltfahrten auf öffentlichen Wegen und Plätzen ſind verboten. Aus⸗ nahmen bedürfen der Genehmigung der zuſtändigen Polizei⸗ behörde, welche im einzelten Falle die beſonderen Beding⸗ ungen feſtſetzt. E. Strafbeſtimmungen. 15, Zuwiderhandlungen gegen die vorſtehenden Beſtim⸗ mungen und gegen die darin vorbehaltenen orts⸗ oder be⸗ zirkspolizeilichen Vorſchriften oder beſonderen polizeilichen Anordnungen(8 18) werden in. Gemäßheit des§ 300 Nr. 10 des Reichsſtrafgeſetzbuchs mit Geldſtrafe bis zu 60 M. Oder mit Haft bis zu 14 Tagen oder emäߧ 108 Ziffer 5 des Polizeiſtrafgeſetzbuchs mit Geld bis zu 150 M. oder mit Haft beſtraft. F. Ausnahmen. ö 105 1915 —84 „Die Vorſchriften des g 3 finden auf Militärperſonen in Uniform, Reichs⸗, Stagts⸗ und Gemeindebeamte, die Amts⸗ cher tragen, keine Anwendung, ſo⸗ enſtlichen Zwecken be⸗ Ob und inwieweit Ausnahmen von den in Gemäßheit ſten für den dienſtlichen Rad⸗ Poſt⸗ und Telegraphenverwal⸗ rium des Innern. G. Uebergangs⸗ und„Schlußbeſtimmungen. §17. Dieſe Verordnung tritt am 1. Januar 1908 in Kraft. Mit dſeſem Zeitpunkt treten unbeſchadet der Beſtim⸗ Wegen und Plätzen außer zur Kenntnis, da Nr. 2385. Bei der heute Mitglieder der nf S Fulda, Dr. Fritz, Arzt. Gieſer, Max, Fabvikamt „Hallenſtein, Lindemann, Dr. Iſidor Löb⸗Stern, Herrmann, Meyer⸗Gerngroß, Louis Nauen, Wilhelm, Rei 8 Strauß, Dr. S 5. 301 Weingart, Hugo, Dieſes Wahlergebnis leichzeitiger Bezeichnung der Gemeindevertretung für 1. Januar 1908 bis dahin 1914 wurden gewäßhlt die Herren: Aberle, Jsrael, Privatmann. „Aſcher, Hermann, Apotheker. „Bachert, Moſes, Privatmann. Bauer, Eduard, Fabrikant. Bensheimer, Julius, Buchdruckereibeſitzer Blum, Elias, Kaufmann. Feiſt, Joſef, Prlpatmann. ee Freiberg, Heinrich, Kaufmann. Friedmann, Leopold, Kaufmann⸗ 18 Myſes, Dr. Julius, Arzzt. Privatmann. Oppenheimer, Sigwart, Privatmann. nhardt, Emil, Kaufmann. Roſenbaum, Sigmund, Banksdlrektor. Steiner, Leppold, Getreidegroßhändler. 38. Stern, Emil, Getreidegroßhändler. 15 igmund, Nechtsanwalt.„„ Wachenheim, Friedrich, Kaufmann. Getreidegroßhändler. bringen wir mit dem ß die Wahlakten vom 5. 58. Mts. unſerem Sekretarigte zur Einſicht der Beteiligten während cht Tagen offen liegen und daß etwaige Einſprachen und Beſchwerden gegen die Wahl 51 Beweismittel beim Syna⸗ Bekanntmachung. ſtattgehabten Nenwahl der die Zeit vom „Goloſchmidt, Max, Bankier. Haas, Iſidor, Bankdirektor. „Setlermeiſter⸗ Hartog, Julius, Kaufmann. Hirſch, Emil, Getreidegroßhändler. 5 1 Hirſch, Hermann, Kaufmann, K 1, 4 Hirſchhorn, Fritz, Stadtrat. 5 „Jeſelſohn, Dr. Max, Rechtsanwalt. 5 „Kauffmann Hermann, Kaufmann. „Kauffmann, Joſef, Kaufmann. 2 8 „Mediginalrct. S Kaufmann. „Mainzer, Iſaak, Stadtrat. 3 3 5. Marx, Heinrich, Konſul. Jabrikant. an auf nuen diefer Friſt unter gogenrat oder beim Bezirksamt mündlich zu Protokoll ober ſchriftlich anzubringen ſind. 75751 Mannheim, den 3. Dezember 1007. Der Synagogenrat, e Stockhei m. Schorſch⸗ Die ſeither ausgeſtellten Radfahrkarten gelten noch bis zu dieſem Zeiſpunkt können ſie neuen Vorſchrſten ausgeſtellte Radfahrkarte oſtenlos umgetauſcht werden. Karlsruhe, den 7. November 1907. Großherzogliches Miniſterium des Junern: von Bodman. von Gemmingen. vorſichtig gefahren werden, daß das Fahrrad nbtigenfalls auf der Stelle zum Halten gebracht werden kann. In allen dieſen Fällen ſowte bei jedem Bergabfahren iſt es verboten, beide Hände gleichzeitig von der Lenkſtange oder die Füße von den Pedalen zu Der Radfahrer hat entgegenkommende, zu überholende,! zende Menſchen, insbeſondere die Führer von Fuhrwerken, Reiter, Viehtreiber uſw. durch deutlich hörbares Glocken⸗ zeichen rechtzeitig auf das Nahen des Fahrrads aufmerkſam zu machen. Auch an unüberſichtlichen Stellen(8 5 Abſatz 3) iſt das Glockenzeichen zu geben. Das Abgeben des Glockenzeichens iſt ſofort einzuſtellen, wenn Tiere dadurch unruhig oder ſcheu werden. Zweckloſes oder beläſtigendes Klingeln iſt zu unterlaſſen. Der Gebrauch von Signalpfeifen, Huppen und beſtändig tönenden Glocken(Schlittenglocken und dergleichen) ſowie von ſogenaunten Radlaufglocken iſt unterſagt. Merkt der Radfahrer, daß ein Tier vor dem Fahrrade ſcheut, oder daß ſonſt durch das Vorbeifahren mit dem Fahr⸗ rade Menſchen oder Tiere in Gefahr gebracht werden, ſo hat er langſam zn fahren und erforderlichenſalls ſofort abzu⸗ ſteigen. 17 Das Einbiegen in eine andere Straße hat nach rechts in kurzer Wendung, nach 55 weitem Bogen zu geſchehen. Der Radfahrer hat bei der Fahrt die rechte Seite der Fahrbahn einzuhalten und entgegenkommenden Fuhrwerken, Kraftfahrzeugen, Reitern, Radfahrern, Fußgängern, Vieh⸗ transporten oder dergleichen rechtzeitig und genügend nach rechts auszuweichen oder, falls dies die Umſtände oder die Oertlichkeit nicht geſtatten, ſo lange abzuſteigen, bis die Bahn frei iſt. Auf Fahrwegen haben entgegenkommende Fuhrwerke, Kraftfahrzeuge u. ſ. w. dem Rabfahrer ſoviel Platz frei zu 8 8 9 8457 — werden. ordnung Großh. Miniſteriums des Innern vom 29. Auguft in der Fahrtrichtung ſtehende oder die Fahrtrichtung kreu⸗ merkſam käufern von Feuerwerk die einzelnen Verkauf genau zu prüfen, Mikßbrauch mit den Sprengſtoffen Mißbrauch wird namentlich zahl der Perſonen, zum Abbrennen in der Neujahrsnacht, alſo zu einer nach weiſe beſtimmt ſind. tretungen der§s 308 Z. 7, 387 die Verkäufer der Sprengſtoffe feſtſtellen laſſen und auch gegeben iſt, ſtrafend einſchreiten. Bekanntmachung. Den Verkauf von Feuerwerkskörpern betr. Nr. 136 41111. Die Verkäufer von Feuerwerkskörpern auf die nachſtehenden Beſtimmungen der Ver⸗ 91 905, den Verkehr mit Sprengſtoffen betr. neuerdings auf⸗ gemacht: 11 725 § 24 Abſ. 1 der Verordnung beſtimmt: Wer Spreng⸗ ſtoffe feilhaſten will, muß davon dem Bezirksamte An⸗ zeige erſtatten. Einer förmlichen Erlaubnls bedarf nur, wer Sprengſtoffe feilhalten will, welche den Vorſchriften des Reichsgeſetzes vom g. Junti 1884 gegen den ver⸗ brecheriſchen und gemeingeführlchen Gebrauch von Sprengſtoffen unterliegen. ung iſt die Abgabe von Mitglieder der Einf 1. Jauuar 1908 bis dahin 1914 wurden unſerem Sekretariate acht Tagen offen lieg Beſchwerden gegen die Wa gleichzeitiger Bezeichnung gogenrat oder beim Bezirks ſchriftlich anzubringen ſind. Bekauntm Nr. 2984. Bei Moſes Bachert, Privatmann. Elias Blum, Kaufmann. Dieſes Wahlergebnis bring Ferdinand Bär, Privatmann, Louis Hirſch, Getreidegroßhändter, Jofef Zimmern, Getreidegroßhändler. 5 1 en wir mit dem Aufügen ir Kenntuis, daß die Wahlaklen vom 5, ds. Mts, an auf zur Einſicht der Betetligten während en und daß etwaige Einſprachen und hl binnen dieſer Friſt unter der Bewefsmittel beim Syna⸗ amt mündlich zu Protokoll oder achung. der heute ſtaktgehabten Neuwahl der chätzungsbehhrde für die Zeit vom gewählt die Herren: Bernharb Bodenheimer, Privatmänn. Julius Darmſtäbter, Großkaufmann. Iſidor Haas, Bankdirektor, Max Hallenſtein, Seilermeiſter. 75750 Mannheim, den 3. Dezember 1907. Der Synagogenrat. Stockheim. Schorſch⸗ Nach§ 26 Abſ. 1 der Verordn Sprengſtofſen, zu welchen auch Feuerwerkskörper zählen, mit deren Verwendung eine erhebliche Gefahr für Per⸗ ſonen oder Eſgentum verbunden iſt, wie Kanonenſchläge, Fröſche, Sch,würmer und dergl. verboten: 1. an Perſonen unter 16 Jahren ſchlechthin, 2. an Perſonen, von welchen ein Mißbrauch derſelben zu befürchten iſt. Durch dieſe letztere Beſtimmung(Ziffer 9) iſt den Ver⸗ Verpflichtung auferlegt, bei ſedem ob von dem Käufer ein zu befürchten iſt. Ein zu erwarten ſein von der Mehr⸗ die Feuerwerkskörper in der Zeit vor em 1. Januar kaufen, da dieſe Feuerwerkskörper doch nur § 367 Z. 8 368 3. 7 R. Str. G. B. ſtrafbaren Handlungs⸗ Wir werden daher bei allen Ueber⸗ 8. 8 R. Str. G. B. zugleich egen dieſe, wenn der Tatbeſtand des Mannheim, den 25 November 1907. laſſen, daß er auf der Fahrſtraße ohne Geſahr rechts aus⸗ weichen kaun. r , Karn. genaunten Stellen feſtgeſetzten zahlung von 20 Pfg. pro St zelne Perſonen abgeſtemo von den Abholenden ſelbſt genau bezeichneten Perſon licher Gemeinſchaſt zuſammenlebenden benützt werden und haben eine Gültigkeitsdauer von acht Tagen. 5 30988 Der Umtauſch der ungſltig gewordenen Karten iſt ge⸗ 9 29 der Verorbnung ſtattet und wird von den ausgebenden Stellen vorgenommen. betr. Nr. 42 612 J. Wir bri falz mit ſofortiger Alaten ubertragen üick Die Arbeiterbadekarten werde en, mit en Großh. Bezirksamt. Polizeidirektion; — 2 eeeeeeee Bekanntmachung Den Verkauf von Arbeiterbadekarten Wieng fa muen kun er a Wurge 5 Der Verkauf der Karten erſolgt innerhalb ber bei den Geſchäftsſtunden gegen Be⸗ elt abgegeben, oder von deſſen auf den Karten hiermit zur 1 Henntnis, daß dem Arbeiterſekretart F 4, 8 Geſchöſtsſtelle des gehen 300K8b—5 und der Arbeiterb n bis zu 3 Stück an ein: dürfen aber nur dem Abholenden in häus⸗ Familienangehörigen Mannheim, den 16. November 1907. Bürgermeiſteramt: Rister. W Selte. Neitbdcuzeian.[Mittaghlatt.! Mannheim, den H. Dezentde r. Pefaunimachung. F 55 Die Ausſtellung von Zwangs⸗Nerſteigerung. Nr. 10897. Im Wege der 8 Fiſcherkarten bete. 4 7—5 Zwaugsvollureckung ſol das Nr. 06 160 Ila. Die Orts⸗ 2 90 8 9 in Maunheim belegene, im pplizeibehörden des Landbe⸗ Grundbuche von Mannheim zur ks werden unter Bezug 7 2 8 IF 7 22 2 8 Jeit der Eintragung des Ver⸗ je auf§ 50 der Landes⸗ 2. 12 4422 Eeene„5„e eigerungsvermerles auf den fiſcherciordnung vom 3. Febr. Namen der Elfriede geb. Alb⸗ 1388 beguftragt, ein Verzeich⸗ ig über die von ihnen ſelt + 5 55 er ent de O ete⸗ elel Mein oledſd ſtellten Fiſcherkarten vorzu⸗ legen eveull. Fehlanzeige du erſtatteu. 11758 Fiſcherkarten Verzeich⸗ niſſe ſind nach vorgeſchriebe nem Formulore außber vor zulegenz die Impreſſen hier⸗ ölt ſind bei unterzeichneler gehörde erhältlich. Mannheim, 2. Dez. Gr. Bezirksamt: Polizeidirektion. Dr. Koru. Konkurſe. Nr. 10935. In dem Kankursverfahren über das Vermögen des Heinrich Feldbuſch, Inhaber eiter⸗ und Gerüſtbau⸗ 0 in Mannheim und Düſſeldorf iſt beſonderer Prüfungstermin am: 11750 Dienstag, 17, Dezemb. 1907, vormittags 117 Uhr, zungsfaal C, Zimmer Nr. SGeicensteſſe und dͤammeie 7¹ Modde ii Menqen, nalr beole Quclilcileu. 1907. Theodor Silberstein 113 Maunheim, 30. Nov. 1907. Der Gerichtsſchreiber Großh. Amtsgerichts IV. Sch wab. Konkurſe. Nr. 10811. In dem Kou⸗ C., 7. Breitestrasse C1, 7. von den zum Ausverkaufe ausdelegten Stoffen werden Muster nicht abgegeben. 5 8 1 0 4 2 5 kursverfahren über das Ver⸗ Fkiſch⸗ n. Wurſt⸗Lieferungen. Rierhrelerei Durlacher 9 l0. ſoll im Submiſſionswege vergeben werden und zwar für Volksküche 1, R 5, 6/9 ca. 6000 ko. prima Nindfleiſch „ 3000„„ Schweineſleiſch „ 15000 Paar„ Fleiſchwürſte .Volksküchell, Schwetzingerſir. 83 eag. 5000 ko. prima Rindſteiſch mögen des Frledrich Mel⸗ hier ie derne a Der Bedarf der hieſigen drei Prifung nachträglich an⸗ Volksküchen für die Zeit vom gemeldeter Forderungen be⸗ vorm. Hagen, Mannheim. 1. Jautar bis 31. Dezbr. 1903(. V) 175 Bei der heutigen Verloſung wurden die Aktien In heutiger, durch Großh. Nokariat 1 vorgenommenen Ausloſung unſerer Partial⸗Obligationen wurden nachfolgende Nummern gezogen: No. 84, 105, 115, 119, 123, 194, 235, à M. 1000.— Dienstag, 17. Dezemb. 1907, pormittags 11½ Uhr, 2. Skock, Zimmer Nr. 113. Mannheim, 27. Nov. 1907. Der Gerichtsſchreiber Großherz. Amtsgerichts IV: Sĩſch wa b. No. 79, 83, 87, 239, 6ʃ2 Abgabe der Stücke nebſt Koupo Monats ab bei der Maunheimer Bank Maunheim, den 2. Dezember 1907. 275, 304, 386 Al.⸗G. hier. Hannheimer Laadertafel zur Einlöſung gezogen und erfolgt die Auszahlung gegen ns und Talons vom 3. dſs 75704 recht, Ehefrau des Bauunter⸗ nehmers Guſtav Söhnlein in Männheim eingetragene, nach⸗ ſtehend beſchrtebenen Grundſtücke Am Moutag, 9. Dezbr. 1907, vormittags 9½ Uhr, durch das unterzeichnete Notartat in deſſen Dienſträumen in Maunn⸗ heim, B 4, 3 verſteigert werden. Der Verſteigerungsvermerk iſt am 19. Sept. 1907 in das Grund⸗ buch eingetragen worden. Die Einſichk der Mittetlungen des Grundbuchamts ſowie der übrigen das Grundſtück i den Nachweiſungen, lfi der Schätzungsürkunde iſt jeder⸗ e 15 cht di Aufforderung; er e rderung, Nechte, bwet ſie zur Zeit det Eintragung des Verſteigerungse vermerks aus dem Srundbu⸗ nicht waren, ſpäteßte im Verſteigerungstermine vor der G zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerſpricht, glaub⸗ haft zu machen, widrigenfälls ſte bei der Feſtſtellung des geringſten Gebots nicht e e und bei der Vertellung des Berſteiger⸗ ungserlöſes dem Anſpruche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgeſetzt werden. Dieſenigen, welche ein der Verſteigerung entgegenſtehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuüſchlag⸗ Ddie Aufhebung oder einſtwellige Einſtellung des Verfahrens her⸗ beizuführen, widrigenfalls für das Recht der Verſteigerungs⸗ erlös an die Stelle des ver⸗ ſteigerten Gegenſtandes tritt. 45 n Grundbuch von Maunheim; Band 464, Heft 4, Beſtandsver⸗ zeichnis I. Lagerb.⸗Nr. 57751, Flächen⸗ Inhaltsa 59 qm Hoftalte, Rhein⸗ häuſerſtraße Nr. 87. Hierauf ſteht: —„ 2800„„ Schweinefleiſch. ein vierſtöckiges Wohnbaus Jadung. No, 401, 409, 415, 418, 825, 884, 868, 576, 570% oe iee une Der Morstand. a eeee für Volkstüche III, Alphornſtr. 2a In Sachen des Hermann 3a.— 500 0 pieing Nindſtei rechts mit Unterkellerun Selebric eiauß, unebeliches Die Auszahlung 99 527 15 Jauuar 1903 mit 15 2000 555 155 Schweileſeinc 135 35 10 Julius Knapp Lel. 3036 geſchätzt zu 51800 M. Aind der ledigen Loniſe einem Zuſchlag von zwei Prozent mit M. 1020.— beſw.„ 8000 Paar„, Fleiſchwürſte. Immobilien- und Hypotheken-Geschäft. b. Grundbuch von Manahelm, eunend Ludwig Flanz in N: 210, an der Kaſſe unſerer Geſenſchaft oder bei zangde eihwele e hen; An- und Verkauf von; Liegenschaften Btzagerz, Sel. örrö 8, Flüchen⸗ Vormund Sudwig tauß in der f 0. Dezember d. J. verſchloſſen Li gerb.⸗Nr. chen⸗ Lauffen g.., dieſer ver⸗ 0 Ereditbank in Mannheim und 112225 in unſerm Bureau, K 5, 6/9 Vermittlung von: 71844 en 20 J5. Hofralte, weten durc Rechtsanwalt Men: s ſeingerticht weren, waſelolt aug Tauschgeschäften, Hypotheken, Baugeldern W ene Nr. 89. Dr. Osk. Mayer hier, gegen Die Verzinſung dieſer Stücke hört mit dem 1. Januar vormitt. 10—11 Uhr, nachmittags b ent das von fab rhndag H0 ſu dege W Friedrich Pantle, Metzger⸗ 1908 auf.—4 Uhr die näheren Bedingungen Kapltalan agen sowie An-und Verkauf von Restaufsent inſe a. ein vierſtöckige geſelle, früher hier, jetzt an gratis abgeholt werden können. Mannheim. 3. Oktober 1907. aller Art, itelis vorrdiig in det Frachtbrie unbekannten Orten, wegen 2 Mannheim, 19. November 1907. fe ee Der Vorſtand: Ph. Bohrmann. 130959 Sadsle Buchdruckere Fortſetzung der mündlichen 65 5 5 Verhandlung auf 11 754 Dienstag, 21. Januar 1908, vormittags 9 Uhr, Saal àA des Großh. Amts⸗ gerichts J1 bier beſtimmt, 1 5 5 Kläger deu Beklagten IaAdet⸗ Mannheim, 29. Die zahlreiehen Tachab unseres seit 20 Jabren eingeführten und stets vortrefflich bewährten Haar- und Kopfwassers Peru Tanninwassers beweisen am besten die Vorzüglichkeit unseres Fabrikates.— Nachahmungen und Fälschungen sind immer billiger, aber niemals so wWirksam, als unser Originalpräparat. Unser Peru Tanninwasser ist nur in Originalpackung mit nebenstehendem„Die TPöchter des Erfinders“ zu haben. Wertlose Nachahmungen weise man zurüeck.— Käuflich in jedem Drogen-, Friseur- und Parfüm- geschäft in Plaschen zu Mk..75 und Mk..50, 75451 Generalvertrieb für Mannheim: Otto Hess, E 1, 16. F. A. Uhimann& 60., Reichenhach.J. Spezlalisten für Kopfwasser. Erfinder und alleinige Fabrikanten des echten Panninwassers. Nov. 1907. Der Gerichtsſchreiber Wroßherz. Amtsgerichts II: 55** 9 Freimill. Verſteigerung. Freitag, 6. 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Die Einſicht der Mitteilungen des Grundbuchamts, ſowie der übrigen das Grundſtück betreffen⸗ den Nachweifungen, iusbeſondere der Schätzungsürbande iſt jeder⸗ mann geſtattet. 8 Es ergeht die Auſſorderung, Rechte, ſoweit ſie zur Zeit der Eintragung des Verſteigerungs⸗ vermerks aus dem Grutedbu nicht erſichtlich waren, ſpäteſde im Verſteigerungstermine vor d Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerſpricht, glaub⸗ haft zu machen, widrigen falls ſte bei der Feſiſtellung des Gebots nicht berückſichtigt und bei der Verteilung des d des ungserlöſes dem Anſpruche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgeſetzt zerden. 95 Diejenigen, welche ein der Ver ſteigerung entgegenſtehendesRecht baben, werden aufgefordert, vor der Exteilung des Zuſchlags die Aufhebung oder einſiweilige Ein⸗ zuführen, widrigenfalls für das Recht der Verſteigerungserlös an dle Stelle des verſteigerten Ge⸗ genſtandes tritt. Beſchreibung des zu verſtetgernden Grundſtückes: Grundbuch von Maumhelm, Band 23, Heft 26, Beſtandsver⸗ zeichnis 1. Igb.-Nr. 3520, lächeninhalt 2 axr 34 qm ſtellung des Verfahrens herde⸗ und Tafel-Service Sahr 0 b 3, 8, Planken mit 15 50 Rabatt. Ikalte und wWarme Einzelne im Schaufenster ausgestelſte Gegen⸗ stände sind moch mehr reduziert. Ph. Weickel Kaufhaus. —— eiſeeſſekten ꝛc. Abholung und Juſtellung gegen mäßige Vergütung, Poſtfarte genügt. Beh. Seel, Aufbewahrungs⸗Magazin und 49538 Verſteigerungslokal, d 3, 16. Strickereien wie neuſtricken und auſtricken von Strümpfen, Sotken elc. beſorgt »raſchund billig. 49488 Joſ. Kühner jr. 1, 17, Marktpl. Teleph. 3164 5 52897 11 mit Douche 65 Telephon 3868. bequem Bäder- zu jeder Tageszeit. und Garted ſtraße Nr. 53 Hierauf ſteht ſtraße Nr. 7. 9elephon-Anlagen 0 jeden Umfangs für.ten, Mit Elſenbde 8 8 Postnebenstellen und Haus-Anlagen. geschätzt zu 6i000.— Mt) ι Ein Apparat für Post- u. 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