2 Erſchelnungsweiſe: Wöchenti. /mal. Bezugspreiſe: Frei Saus monatl. 1. 0 N. u. Trägerlohn, in unſ. Geſchäftsſtellen abgeholt.70., durch d. Poſt.00 M. bash. Ne. bef.⸗Gebühr. Hierzu 36 Pfg. Beſtellgeld. Abholſtellen: Waldhofſtr. 12, Kronprinzenſtr. 42 r. 44, Meerfeldſtr. 13, NeFiſcherſtr. 1, Fe Hauptſtr. 55, WOppauer Str. 8, Se Freiburger Str. 1. Abbeſtell. müſſen bis ſpäteſtens 28. für den folgenden Monat erfolgen. Schwetzinger . 5 2 5 unhel Mannheimer Neues Tageblatt zeile 66 gültig iſt die Anzeigen ⸗Preisliſte Nr. 11. Bei Zwangsvergleichen oder Konkurſen wird keinerlei Nachlaß gewährt. Keine Gewähr für Anzeigen in beſtimmten Ausgaben an beſonderen Plätzen und für fernmündlich ertellte Aufträge, Gerichtsſtand Mannheim, reſſe: A mm breite Millimeterzeſle 12 Pfg., 7 mm breite Tertmillimeter- fa. Für Familien und Kleinanzeigen ermäßigte Grundpreiſe. Allgemein Mittwoch, 26. Juni 1940 Berlag, Schriftleitung und Hauptgeſchäftsſtelle R 1,—8. Fernſprecher: Sammel⸗Nummer 249 51 Poſtſcheck⸗Konto: Karlsruhe Nummer 17890— Drahtanſchrift: Nemazeit Maunheim 151. Jahrgang Nummer 174 Der Inhalt der deutschen und italienischen Waffenstillstands- Bedingungen Der Luftkrieg gegen England Erfolgreiche Aktionen der deutſchen-Bool- Waffe [(Funkmeldung der N Mz.) + Führerhauptquartier, 26. Juni. Das Oberkommando der Wehrmacht gibt bekaunt: Im Weſten keine beſonderen Er⸗ eig niſſe. In der Nacht zum 26. Juni griffen unſere Kampfflugzeuge in Mitteleuglaud meh⸗ rere Flugplätze und Anlagen der Flugzeug⸗ induſtrie erfolgreich mit Bomben an. Nachträg⸗ lich wird bekannt, daß am 24. Juni auf der Höhe von Bayonne auf ein feindliches Trans portſchiff von etwa 7000 Tonnen ein Bombenangriff un⸗ ternommen wurde, der heftige Detonationen und Brände zur Folge hatte. N Ein deutſches Unterſeebbot torpedierte ſüd⸗ weſtlich Irlands den bewaffneten britiſchen Dampfer„Saranac“(12 000 BRT) und zwei weitere bewaffnete feindliche Handelsdampfer. Von drei britiſchen Briſtol⸗Bleuheim⸗Flug⸗ zeugen, die geſtern erneut verſuchten, den Flug⸗ platz Stavanger⸗Sola anzugreifen, wurden zwei durch unſere Jäger abgeſchoſſen. Das dritte verſchwand, ohne zum Angriff zu kommen. Die Bombenabwürfe britiſcher Flugzeuge in der Nacht zum 26. Juni in Nord⸗ und Weſt⸗ deutſchlaud trafen keine militäriſchen Ziele Und richteten nur geringfügigen Schaden an. Gelbe bisher bekannt, wurden vier Perſonen getötet. Vergebliche Luftangriffe auf Neapel [Funkmeldung der N MZ.) + Rom, 26. Juni. Der italieniſche Wehrmachtsbericht vom Mittwoch hat folgenden Wortlaut: Das Oberkommando der Wehrmacht bekannt: Nichts zu melden von den Fronten des Mut⸗ terlandes und Nordafrika. In Oſtafrika vergebliche engliſche Luft⸗ angriffe auf Asmara und Diredana. Zwei feindliche Flugzeuge wurden abgeſchoſſen. Ein verſuchter Luftangriff gegen Neapel iſt durch das Eingreifen unſerer Jagdflugzeuge und der Luftabwehr vereitelt worden, die den Feind in die Flucht ſchlugen. gibt Für Frankteich beginnt ein neues Leben Erklärung Peiains— Waffenſtillſtandstag zum nationalen Trauertag erklärt [(Drahtbericht unſ. Korreſpondenten) — Bern. 26. Juni. Ganz Frankreich atmet auf in dem Bewußtſein, daß die Feindſeligkeiten zwiſchen Deutſchland und Frankreich nunmehr endgültig eingeſtellt ſind. Die Hoffnung ſickert wieder langſam durch das Land, daß ſich vielleicht nun doch eine neue glücklichere Aera der deutſch⸗franzöſiſchen Zuſammenarbeit ergeben möge. Man weiß, daß Frankreich inzwiſchen teuer bezahlt hat für all die großen Fehler. Die franzöſiſchen Waffenſtillſtandsbevollmächtig⸗ ten, die um 13.30 Uhr in einer franzöſiſchen Maſchine vom Flugplatz Vittorio bei Rom ihre Rückreiſe nach Frankreich angetreten haben, ſind inzwiſchen in Bor⸗ deaux wieder eingetroffen. 5 Vorerſt liegt noch keine franzöſiſche Preſſeſtimme zu dem aroßen Ereignis vor. Man kann jedoch ſagen. daß ſich Frankreich in einer Minute der Sammlung befindet. Vorwegene engliſche Hoffnungen Man hofft noch auf das franzöſiſche Imperium- Aber ſchon kommen die Abſagen (Drahtbericht unſ. Korreſpondenten) — Bern, 26. Juni. Ju London wird vorerſt weiter gegen vie franzö⸗ ſiſche Regierung Petain und ihren Beſchluß, mit Deutſchland und Italien die Feindſeligkeiten einzu⸗ ſtellen, polemiſtert. Dabei ſpielt der inzwiſchen ab⸗ geſetzte General de Gaulle noch immer eine große Rolle. Es wird immer noch die Lesart der engliſchen Regierung unterſtrichen, wonach Frankreich einen Vertragsbruch begangen habe, daß es, ohne Eug⸗ land vorher zu hören, einen Waffenſtillſtand ein⸗ gegangen iſt. Deshalb ſeien Abmachungen zwiſchen den beiden Verbündeten von der Regierung Petain gebrochen worden. Man uuterſcheidet in der eng⸗ liſchen Preſſe das Frankreich Petains, das ſich den deutſchen Waffenſtillſtandsbedingungen unterworfen hätte, und das ſogenaunte wirkliche Frankreich, in dem der Geiſt der Marſeillaiſe weiterlebe. Ganz be⸗ ſondere Hoffnung ſetzt man immer noch auf einige franzöſiſche Kolonialgebiete, deren Bevölke⸗ vung man aufhetzen möchte. Marokko hinter Pelain! [(Drahtbericht unſ. Korreſpondenten) 5— Bern, 26. Juli. Der franzöſiſche Kommiſſar für Marokko, General Nogues, hat einen Aufruf erlaſſen, worin die Be⸗ völkerung erſucht wird, Ruhe zu bewahren und ferner aufgefordert wird, ſich mit der franzöſiſchen Ko⸗ lonialverwaltung einmütig hinter die Re⸗ gierung Petain zu ſtellen. Damit wird für England, das immer noch auf einige abtrünnige Franzoſen in den Kolonien hoffte, ein wichtiger Punkt, Nordafrika, ausfallen. Die franzöſiſchen Behörden in Marokko haben, wohl nicht zuletzt im Hinblick auf England, unter Audrohung ſtrengſter Straſen bis zur Todesſtrafe, das Abhören fremder Sender verboten. Aehnliche Maßnahmen wurden in Tunis und Algerien ergriffen. In Algerien haben die Behörden darüber hinaus auch noch die Schlie⸗ Fung aller Lichtſpieltheater und Theater verfügt. Von 22 Uhr ab iſt jeder Wagenverkehr unterſagt. Blum, Hecriot und Paul-Bontour in London (Drahtbericht unſ. Korreſpondenten) + Stockholm, 26. Jnui. Wie die engliſchen Blätter melden, hat der Emi⸗ grantenklüngel in London Zuzug aus Paris erhalten und zwar ſollen Leon Blum, Herriot und Paul⸗Bon⸗ cour auf der Juſel eingetroffen ſein. Reynaud kommt auch nach London? i EP. Stockholm, 26. Juni. Der nach London deſertierte franzöſiſche General e 8 17 5 liſchen Rundfunk wieder einmal eine Rede. De Gaulle chauptete, daß in London die Ankunft„zahlreicher de Gaulle hielt am führender franzöſiſcher Perſönlichkeiten“ erwartet werde. Ferner betonte der von England ausgehal⸗ tene franzöſiſche General, dieſe in London erwarte⸗ ten franzöſiſchen Perſönlichkeiten wollten ſich dem Nationalkomitee zur Verfügung ſtellen. das unter ſeiner Leitung ſtehe. Außerdem wurde im britiſchen Rundfunk mit⸗ geteilt, daß ſich der ehmalige franzöſiſche Miniſter⸗ präſident Reynaud zur Zeit in Neuyork aufhalte. Es dürfe angenommen werden, daß Renaud in kür⸗ zeſter Zeit in London eintreffen werde. Deutſche Zeitungen in der Türkei wieder zuge⸗ laſſen. Viele deutſche Zeitungen, die ſeit Monaten in der Türkei von der Poſt nicht mehr zugeſtellt wurden, ſind freigegeben worden und erſcheinen erſtmalig in den Kiosken. Italien beſchlagnahmt Villa Medici. Die Beſchlag⸗ nahme des Sitzes der franzöſiſchen Akademie zu Rom, der Villa Medici, iſt vom Präfekten der Pro⸗ vinz Rom verfügt worden. Der geſtrige Taa wurde von der franzöſiſchen Regierung zum Nationaltrauertag erklärt. Miniſterpräſident Marſchall Petain hat geſtern ge⸗ ſprochen. Petain erklärte, daß nun für Fraukreich ein ganz neues Leben beginnen wird. Jeder Soldat oder Ziviliſt müſſe auf ſeinen Platz zurückkehren und alsbald ſeine Arbeit wieder aufnehmen. Die Siche⸗ rung von Arbeit und Brot für jeden ſei die Haupt⸗ ſorge der Regierung. Ein dunkles Blatt der Ge⸗ ſchichte werde von Frankreich umgedreht. und man wende ſich dem neuen Schickſal zu. Das Vaterland müſſe ſeine Angelegenheiten in Ordnung bringen. Frankreich braucht Arbeit und Brot P. Genf, 26. Juni. Miniſter Pomaret richtete an das franzöſtſche Volk anläßlich des Waffenſtillſtandsabſchluſſes und des Inkrafttretens des Waffenſtillſtandes einen Appell. Er führte u. a. aurs: Es beginnt ein neues Leben für das franzöſiſche Volk. Das franzöſiſche Volk kehrt an ſeine Arbeit zurück. Frankreichs Leben wird für die Zukunft nur durch Beſinmung, Ordnung und Arbeit gesichert werden können. Die Regierung fte es vorläufig als ihre erſte und vornehmſte Pflicht und Aufgabe an, dem franzöſſchen Volk Awbeit und Brot zu ſichern. 5 Aufſtand in Südafrika? Die Buren wehren ſich gegen Smuts Englaudpolitik (Drahtbe richt unſ. Korreſpondenten) Rom, 26. Juni. Agenzia Stefani meldet aus St. Paolo de Noanda in Angola, daß der Widerſtand gegen die Kriegspoli⸗ tik des Generals Smuts auf Seiten der Buren, be⸗ ſonders in Transvaal, geradezu die Form einer Auf⸗ ſtandsbewegung annimmt. Die Proteſtbewegung Her⸗ zogs gegen die ohne Parlamentsbefragung zuſtande⸗ gekommene Kriegserklärung an Italien hat überall lebhafte Zuſtimmungskundgebungen ausgelöſt. Die Unruhen in der Bevölkerung werden weiter durch die Tatſache gefördert, daß General Smuts ſeine Rolle als engliſcher Platzhalter nur mit Terrormaß⸗ nahmen aufreßterhalten kann. Churchill ſucht ſich zu rechtfertigen Churchill erzählt dem Anterhaus die Vorgeſchichte der franzöſiſchen Kapitulation EP. Stockholm, 26. Juni. Miniſterpräſident Churchill beſchäftigte ſich am Dienstagnachmittag im Londoner Unterhaus in einer Er, Churchill, könne noch nicht ſagen, wie ſich die Beziehungen Londons zur Regierung von Bordeaux entwickeln würden. Nichtsdeſtoweniger aber werde mau verſuchen, weiter mit Bordeaux in Fühlung zu bleiben. Churchill teilte dann mit, die Londoner Regierung habe kurz vor der franzöſiſchen Bitte um Waffenſtill⸗ ſtand der Regierung Reynaud erklärt: „Vokausgeſetzt, daß die franzöſiſche Flotte in einen engliſchen Hafen 8 wird und dort während der Waffenſtillſtands⸗Verhandlungen bleibt, wird die engliſche Regierung der franzö⸗ ſiſchen Regierung ihre Zuſtimmung dazu geben, daß ſie ſich darüber in Kenntnis ſetzt, welche Waf⸗ fenſtillſtands⸗Bedingungen Deutſchland au Frank⸗ reich zu ſtellen gedenkt.“ Churchill gab darauf einen Ueberblick über Unter⸗ redungen, die er mit Miniſterpräſtdent Reynaud in Tours gehabt habe. Reynaud habe den Wunſch ausgedrückt, ſo erklärte Churchill, eine Unterredung mit ihm zu führen. Churchill ſei dieſem Wunſche nach⸗ gekommen und babe ſich nach Tours begeben, wo Rey⸗ naud ihn gefragt habe, ob England ſich in der Lage ſehe, Frankreich von ſeinen vertraglichen Verpflich⸗ tungen zu entbinden. 5 England, ſo erklärte Churchill, habe ſich jedoch trotz der ſchweren Leiden, die Frank reich bereits zu ertragen gehabt hätte, nicht dazu in der Lage gesehen. „Ich erkläre“, ſo ſagte Churchill wörtlich,„Frank⸗ reich ſolle einen Appell an die Vereinigten Stagten richten, worauf dann eine neue engliſch⸗franzöſiſche Konferenz ſtattfinden ſollte. Am 16. Juni wurde mit⸗ geteilt, daß die Antwort der Vereinigten Staaten auf den franzöſiſchen Appell als ungünſtig bezeich⸗ net werden müſſe. Reynaud erneuerte daraufhin ſei⸗ nen Wunſch, daß die engliſche Regierung Frankreich von ſeinen Vertragsverpflichtungen entbinden möge. Die Antwort blieb negativ.“ Churchill teilte dann mit, daß er noch einen Ver⸗ ſuch gemacht habe, mit Reynaud zuſammenzutreffen. Als er ſich dann nach Frankreich begeben wollte, habe er jedoch bereits auf der Reiſe erfahren, daß Reynaud geſtürzt und Peétain zu ſeinem Nachfolger ernannt worden ſei. Churchill gab dann zu verſtehen, daß England alles getan habe, um die franzöſiſche Flotte frei verfügbar zu halten, bzw. ſie in engliſche Hände zu bekommen. a Frankreich habe aber keine Verſicherung n abgegeben, daß es nicht zulaſſen würde, daß die franzöſiſche Flotte in deutſche Hände gerate. Churchill ſchloß ſeine Rede mit einem Aufruf an das Parlament und an das Volk, das Vertrauen in die Regierung nicht zu verlieren und alles zu tun, um zum endgültigen Siege beizutragen. Die Bedingungen s Mannheim, 26. Juni. Die Neugier, mit der die Welt die Bekanntgabe der deutſchen Waffenſtillſtandsbedingungen an Frank⸗ reich erwartet hatte, eine Neugierde, die zu allen möglichen verwegenen Kombinationen geführt hatte, iſt nun geſtillt. Die deutſchen Bedingungen an Frankreich ſind veröffentlicht. Die Welt kann ſich nun ein Bild machen, wie der vorläufige Friede ausſieht, den der deutſche Sieger dem geſchlagenen Frankreich auferlegt. Da dieſer Friede die Folge einer franzöſtſchen Niederlage iſt, wie ſie in ſolchem Ausmaß die Ge⸗ ſchichte nur ſelten kennt, iſt es ſelbſtverſtändlich, daß die Strenge der Bedingungen auch der Größe der Niederlage Rechnung trägt. Da weiter der Waffen⸗ ſtillſtand von einem Deutſchland bewilligt worden iſt, das noch mitten im Exiſtenzkampf mit ſeinem eng⸗ liſchen Hauptgegner ſteht, iſt es weiter klar, daß ſeine Beſtimmungen den Bedingungen dieſes Kampfes an⸗ gepaßt werden mußten. Da ſchließlich der Waffen⸗ ſtillſtand den Abſchluß eines Krieges bedeutet, den, nicht Deutſchland ſonderen Frankreich unprovoziert und ungerechtfertigt begonnen hat, wird die Welt es begreiflich finden müſſen, wenn Deutſchland dem Waffenſtillſtand den Charakter einer harten lehr⸗ haften Buße gegeben hat. Unter dieſen Geſichtspunkten ſind die einzelnen Beſtimmungen des zwiſchen der Regierung Petain und dem Deutſchen Reiche geſchloſſenen Vertrages zu würdigen. Da ſind zunächſt die territorialen Beſtim⸗ mungen des Vertrages. Nach dieſen Beſtimmun⸗ gen wird über die von den Deutſchen eroberten Ge⸗ biete hinaus noch ein weiterer Teil Frankreichs unter deutſche Beſatzung geſtellt und zwar vor allem die geſamte Weſtküſte Frankreichs, die damit deutſche Operationsbaſis gegen England wird. Dieſer zweck⸗ bedingte Charakter der Beſetzung der Weſtküſte wird in den Waffenſtillſtands vereinbarungen ausdrücklich unterſtrichen in der Bereitſchaftserklärung der deutſchen Regierung nach Abſchluß der Operationen gegen England die Beſetzung der Weſtküſte auf„das unbedingt erforderliche Ausmaß“ zu beſchränken. Um ſich ein Geſamtbild von der Einſchränkung der territorialen Zuſtändigkeit der franzöſiſchen Re⸗ gierung durch die nunmehr abgeſchloſſenen Wafſen⸗ ſtillſtandsverträge zu machen, müßte man wiſſen⸗ wieweit die territorialen Zugeſtändniſſe gehen, die in dem Vertrag mit Italien enthalten ſind. Auf alle Fälle iſt aber der Hoheitsbereich der franzöſi⸗ ſchen Regierung auf ein Minimum reduziert, das den Gedanken irgend einer ſelbſtändigen Politik oder gar einer ſelbſtändigen Aktion von vorneherein aus⸗ ſchließt. Sehr weitgehend ſind ſelbſtverſtändlich auch die Beſtimmungen über die Entwaffnung der fran zöſiſchen Wehrmacht. Deutſchland kann es ſich in ſeinem Kampf mit England nicht leiſten, auch nur die Fiktion eines eventuellen Gegners in ſeinem Rücken beſtehen oder entſtehen zu laſſen. Die franzöſiſche Wehrmacht wird daher nicht nur voll⸗ kommen demobiliſtert bis auf einen Reſtbeſtand, den die deutſche und italieniſche Regierung als ausrei⸗ chend für die Ordnungszwecke im nichtbeſetzten Ge⸗ biete anerkennen, ſondern es kann auch die Aus⸗ lieferung der geſamten Waffen be⸗ ſtände der franzöſiſchen Armee, ſoweit ſie im Kampfe gegen die deutſche Wehrmacht geſtanden haben, vor allem der Flugzeuge, Flakgeſchütze, Panzerwagen, Tankabwehrgeſchütze uſw. verlangt werden. Wieweit von dieſer Kann⸗Beſtimmung Ge⸗ brauch gemacht werden wird, wird den Sonderver⸗ handlungen in Wiesbaden vorbehalten bleiben, in denen die Durchführungsmodalitäten des Waffen⸗ ſtillſtandes geklärt werden ſollen. Der Zuwachs für die deutſche und italieniſche Kampfkraft aus die⸗ ſer Ablieferungspflicht wird zweifellos höchſt be⸗ trächtlich ſein. Am meiſten hat man ſich draußen in der Welt, vor allem in England, über das Schickſal der franzöſiſchen Flotte den Kopf zerbrochen. Es galt ſozuſagen als ausgemacht, daß Deutſchland die Auslieferung der franzöſiſchen Flotte und ihre In⸗ dienſtſtellung für ſeinen Kampf gegen England ver⸗ langen werde. Der Waffenſtillſtandsvertrag ſchafft hier mit ſolchen Kombinationen reinen Tiſch. Er gibt der franzöſiſchen Regierung die feierliche Ver⸗ ſtcherung, daß Deutſchland die franzöſiſche Flotte nicht für ſeine kriegeriſchen Aktionen gegen England verwenden werde, außer den Einheiten, die für Kilt⸗ ſtenwachdienſt und für Minenräumzwecke in Frage kommen, und er gibt ihr noch die weitere zuſätzliche Verſicherung ab, daß Frankreich am Schluß des Krie⸗ ges ſeine Flotte wieder zurückerhalten werde. Allerdings verlangt er zweierlei: einmal, daß die ge⸗ ſamte Flotte abzurüſten iſt und zwar in den Häfen ihres Friedens ſtandortes, d. h. alſo, daß ein ganz großer Teil der franzöſiſchen Flotte in die unter deutſcher Beſatzungsherrſchaft ſtehenden Häfen von Breſt und Cherbourg zurückzukehren hat; und zum anderen wird gefordert, daß auch die außerhalb der europäiſchen Gewäſſer ſtationierten Flotten⸗ einheiten, ſoweit ſie nicht für die Wahrung der fran⸗ zöſiſchen Kolonialintreſſen erforderlich ſind, nach Frankreich zurückzukehren haben. Aktualitätswert kann dieſer Teil der Beſtimmungen erhalten für die Teile der frauzöſiſchen Flotte, die, noch dazu unter engliſchen Oberbefehl, im öſtlichen Mittelmeer vor Alexandrien ſich befinden, und auch für gewiſſe Teile der franzöſiſchen Oſtaſienflotte, die ſich bisher mit der engliſchen Flotte in die oſtaſiatiſche Blockadekon⸗ trolle geteilt haben. Auch in den amerikaniſch⸗kanadi⸗ ſchen und in den ſüdamerikaniſchen Gewäſſern ſind Teile der franzöſiſchen Kriegsmarine ſtationiert; ſte alle werden nun vor die Notwnudiglkeit geſtellt, den Beſtimmungen des von ihrer Regierung geſchloſſe⸗ nen Waſſenſtillſtandsvertrages zu gehorchen. Das Problem, das ſich für ſie auftut, iſt gewiß ſchwer, aber Deutſchland hat es mit Abſicht für die ſoldatiſche Ehre der franzöſiſchen Marine ſo leicht als möglich gemacht: ſein feierlicher Verzicht, die Hand auf die Flotte zu legen oder ſie für ſeinen Krieg mit Eng⸗ land zu verwenden, wird den franzöſiſchen Marine⸗ offizieren ihren Entſchluß zweifellos leichter machen. Im übrigen läßt der Waffenſtillſtandsvertrag keinen Zweifel, wie Deutſchland und auch Frankreich über die Londoner Pläne zur Weiterführung 13 eines franzöſiſchen Teilwiderſtandes 4 denken. Der Waffenſtillſtand legt der franzöſiſchen ö Regierung die Verpflichtung eines ausdrücklichen Verbotes au alle franzöſiſchen Staatsangehörigen auf,„im Dienſte von Staaten, mit denen ſich das Deutſche Reich noch im Krieg befindet, zu kämpfen“. Welche Bedeutung deutſcherſeits dieſer Beſtimmung zugemeſſen wird, geht aus dem eindeutigen Zuſatz hervor:„Franzöſiſche Staatsangehörige, die dem zu⸗ widerhandeln, werden von den deutſchen Truppen als Freiſchärler behandelt werden.“. Das ist eine Warnung, die ganz unmißverſtändlich an die Adreſſe der Herren Reynaud und de Gaulle in London gerichtet iſt. Dort verſucht man bekanntlich — wie ſich jetzt herausſtellt, allerdings ohne Er⸗ folg— nicht nur Teile des franzöſiſchen Imperiums und der franzöſiſchen Flotte für eine Weiterführung des Kampfes gegen Deutſchland zu gewinnen, ſondern auch ſo eine Art franzöſiſche Expeditionsarmee au⸗ zuſtellen. Die engliſche Regierung ſelbſt iſt bereits ſo weit gegangen unter den etwa 35 000 frantzöſtſchen Stgatsangehörigen, die ſich in England befinden, Zwangsrekrutierungen vorzunehmen. Matroſen und 3 Soldaten, die ſich dazu verleiten laſſen oder auch nur 1 die dazu gezwungen werden, in ſolcher Weiſe entgegen dem Verbot der franzöſiſchen Regierung gegen Deutſchland weiterzukämpfen, laufen Gefahr, im Falle einer Gefangennahme durch deutſche Truppen ſtand⸗ rechtlich erſchoſſen zu werden! Das ſind die weſentlichen Beſtimmungen des mit Frankreich geſchloſſenen Waffenſtillſtandsvertrages. Sie ſind es, die dem Vertrag ſein politiſches und mili⸗ tärfſches Gewicht geben. Sie werden von einer ganzen Anzahl weniger entſcheidender Beſtimmungen umrahmt. Auf der Geſamtheit dieſer Be⸗ ſtimmungen ruht jetzt das neue Leben Frankreichs. Ein hartes, ein ſtrenges, ein zucht⸗ volles Leben. 4 Aber ein Leben, das der geſchlagenen Nation den Weg in eine ruhige und ſichere Zukunft nicht ver⸗ ſperrt. Dr. A. W. Engliſche Wu [Drahtbericht unſ. Korreſpondenten) — Stockholm, 26. Juni. Die ſchwediſchen Zeitungen brachten geſtern aus⸗ führliche und recht intereſſante Berichte vom deutſch⸗ franzöſiſchen Waffenſtillſtand und über die hierdurch hervorgerufene Stimmung in London. Nach der Unterzeichnung der Waffenſtillſtandsbedingungen iſt man in England, wie der Londoner Berichterſtatter der„Stockholms Tidningen“ meldet, zu der Anſicht gelangt, daß Frankreich nicht nur ſeinen Bundesgenoſſen veraten, ſondern ſich auch als Werkzeug für ſeine Vernichtung hergegeben hat. Am Samstagabend 21.30 Uhr trat die engliſche Regierung unter dem Vorſttz Churchills zuſammen. Während die Stunden langſam dahinfloſſen, wartete ganz London und England auf den franzöſiſchen Be⸗ ſchluß und hoffte bis zuletzt auf die Fortſetzung des Widerſtandes. Irgendwelche ſichere Nachrichten er⸗ hielt man in den Abendſtunden nicht. Aus Moskau und Waſhington kamen Meldungen. die über die franzöſiſche Unterwerfung berichteten, aber ſie wur⸗ den amtilch dementiert. Erſt in den frühen Morgen⸗ ſtunden, als die Londoner Sonntagsblätter in Druck gegangen waren, wurde eine Erklärung des Innen- miniſter im Namen der Regierung veröffentlicht, und das war das erſte Signal zum Sturm gegen die franzöſiſche Regierung. Der ſchwediſche Korreſpondent berichtet, daß die kurzen Andeutungen Churchills betreffs der franzd⸗ ſiſchen Flotte und der Kolonien als ein Beweis da⸗ für gelten müſſen, welch große Bedeutung die Lon⸗ bFoner Regierung dieſen Quellen Frankreichs als aktive Hilfe oder paſſiye Stützpunkte in der Fort⸗ ſetzung des Kampfes beimißt. Die Londoner Preſſe hat natürlich das Stichwort Churchills aufgegriffen und an dem gleichen Tage weitergeſponnen. Sie er⸗ geht ſich in wüſten Beſchimpfungen gegen den ehemaligen Bundesgenoſſen, worgus man die Wut 85 die Enttäuſchung über das Zuſtandekommen des Wafſenſtillſtandes herausleſen kann. Sie erinnert daran, daß Frankreich ſich verpflichtet Habe, keinen Sepvaratfrieden zu ſchlie⸗ n und verſucht, einen Keil zwiſchen die franzö⸗ ſiſche Regierung und das franzöſiſche Volk zu trei⸗ u. So erklärt der„Daily Telegraph“. daß die franzöſiſche Regierung ohne Zuſtimmung der franzöſiſchen Deputiertenkammer und des Senats die Waffenſtillſtandsbedingungen unter⸗ ſchrieben bat. „News Chroniele“ ſchreibt etwas mehr reſigniert, aß die im Kampf beſiegte franzöſiſche Armee viel⸗ icht keine andere Wahl hatte als zu kapitulieren, ſie fügt vorwurfswoll hinzu, daß die franzöſiſche egierung ſich nach Nordafrika hätte begeben kön⸗ ien, um von dort aus mit Hilſe der franzöſiſchen 9 8 und Flugwafſe den Kriea kraftnoll für die eng⸗ iſche Plutokratie fortzuſetzen.„Daily Expreß“ er⸗ klärt pathetiſch, daß Großbritannien jetzt allein kämp⸗ 1 5 R 8 5 1 5 in der franzöſtſchen Ziv ion wieder aufzurichten. 8 Das Reuterbüro veröffentlicht einen Kommentar den deutſchen Waffenſtillſtandsbedin⸗ en und hebt hervor, daß er die Anſichten der ven Kreiſe Londons wiedergibt. ie Waf⸗ nösbedingungen 11 Frankreich, ſeine — ſeine Borräte und ſein Material über die land auszuliefern, ebenſo den größten die deutſchen 1 Bel ingungen BVeſetzung der franzöſiſchen Atlannik-Küſte— Ablieferung der Waffenbeſtände Verbot in Englands Dienſte zu treten dnb. Berlin, 25. Juni. Zwiſchen dem vom Führer des Deutſchen Reiches und Oberſten Befehlshaber“ der deutſchen Wehrmacht beauftragten Chef des Oberkommandos der Wehr⸗ macht, Generaloberſt Keitel, einerſeits und den mit ausreichenden Vollmachten verſehenen Be⸗ vollmächtigten der franzöſiſchen Regierun⸗ Armeegeneral Huntzinger, 8 Vorſitzender der Delegation, franzöſiſcher Botſchafter Noel, Vizeadmiral Leue, Armeekorpsgeneral Pariſot und General der Luftwaffe Bergeret andererſeits iſt der nachſtehende Waffenſtillſtandsver⸗ trag vereinbart worden: Kampfeinſtellung auch in den Kolonien: 1. Die franzöſiſche Negierung veranlaßt in Frauk⸗ reich ſowie in den franzöſiſchen Beſitzungen, Kolo⸗ nien, Protektorats gebieten und Man⸗ daten ſowie auf dem Meere die Einſtellung des Kampfes gegen das Deutſche Reich. Sie beſtimmt die ſofortige Waffen⸗Niederlegung der von den deutſchen 5 bereits eingeſchloſſenen frauzöſiſchen Ver⸗ ände. Beſetzung franzöſiſchen Staatsgebietes: 2. Zur Sicherſtellung der Jutereſſen des Deutſchen Reiches wird das frauzöſiſche Staatsgebiet nördlich und weſtlich der in anliegender Karte gezeichneten Linie von deutſchen Truppen beſetzt. Soweit ſich die zu beſetzenden Teile noch nicht in Gewalt der deutſchen Truppen befinden, wird dieſe Be⸗ ſetzung unverzüglich nach Abſchluß dieſes Vertrages durchgeführt. 3 In den beſetzten Teilen Frankreichs iht das Deutſche Reſch alle Rechte der beſetzenden Macht aus. Die franzöſiſche 1 verpflichtet ſich, die in Ausübung dieſer Rechte ergehenden Anordnungen mit allen Mitteln zu unterſtützen und mit Hilfe der franzöſiſchen Verwaltung durchzuführen. Alle fran⸗ zöſiſchen Behörden und Dienſtſtellen des beſetzten Gebietes ſind daher von der franzöſiſchen Regierung unverzüglich anzuweiſen, den Anordnungen der deut⸗ ſchen Militärbefehlshaber Folge zu leiſten und in korrekter Weiſe mit dieſen zuſammenzuarbeiten. Es iſt die Abſicht der deutſchen Regierung, die Beſetzung der Weſtküſte nach Einſtellung der Feindſeligkeiten mit England auf das unbedingt erforderliche Ausmaß zu beſchränken. Der franzöſiſchen Regierung bleibt es überlaſſen, ihren Regierungsſitz im unbeſetzten Gebiet zu wählen, oder wenn ſie es wünſcht, auch nach Paris zu verlegen. Die deutſche Regierung ſichert in die⸗ ſem Falle der franzöſiſchen Regierung und ihren Zentralbehörden jede notwendige Erleichterung zu, damit ſie die Verwaltung des beſetzten und nicht be⸗ ſetzten Gebietes von Paris aus durchzuführen in der Lage iſt. Teil des franzöſiſchen Territoriums für die Fort⸗ ſetzung des Krieges gegen Großbritannien zur Ver⸗ fügung zu ſtellen. Der franzöſiſchen Regierung wird zwar erlaubt, zu exiſtieren, aber ſie wird vollſtändig von Deutſchland abhängig ſein. Die Waffenſtillſtandsbedingungen bedenten kurz geſagt die völlige Kapitulation Frank⸗ reichs. Es iſt ſchwer einzuſehen, welche Bedin⸗ gungen demütigender und entehrender ſein kön⸗ nen, als ſolche, daß das Territorium und das Material ausgeliefert werden muß, um die wei⸗ tere Kriegsführung gegen einen Verbündeten zu ermöglichen, einen Verbündeten, mit dem Frank⸗ reich ein feierliches Uebereinkommen geſchloſſen hat, keinen Separatfrieden zu ſchließen. Dieſes Uebereinkommen iſt durch Marſchall Pétains Re⸗ gierung gebrochen worden. Jaffenſtinlptandsbes London zelert über Verrat— Volle Kapitulation Frankreichs“— Frankreich hilft Deulſchland gegen England“ Die Entwaffnung der Armee: 4. Die franzöſiſche Wehrmacht zu Lande, zu Waſ⸗ ſer und in der Luft iſt in einer noch zu beſtim⸗ menden Friſt demobil zu machen und abzurüſten. Ausgenommen davon ſind nur jene Verbände, die für die Aufrechterhaltung der inneren Ord⸗ nung nötig ſind. Ihre Stärke und Bewaffnung beſtimmen Deutſchland bzw. Italien. Die in dem von Deutſchland zu beſetzenden Gebiete befindlichen Verbände der franzöſiſchen Wehrmacht werden beſchleunigt in das nicht zu beſetzende Gebiet zurückgeführt und ſind zu entlaſſen. Dieſe Truppen legen vor ihrem Abmarſch ihre Waffen und ihr Ge⸗ rät an dem Platz nieder, wo ſie ſich zur Zeit des Inkrafttreten dieſes Vertrages befinden. Sie ſind für eine ordentliche Uebergabe an die deutſchen Truppen verantwortlich. Maffenablieferungspflicht: 5. Als Garantie für die Einhaltung des Waf⸗ fenſtillſtandes kann gefordert werden die unver⸗ ſehrte Auslieferung aller jener Geſchütze, Pan⸗ zerkampfwagen, Panzerabwehrwafſen, flugzeuge, Flakgeſchütze, Infanterſewaſſen, Zug⸗ mittel und Munition von Verbänden der frau⸗ zöſiſchen Wehrmacht, die im Kampf gegen Dentſch⸗ land ſtanden und ſich zur Zeit des Inkrafttretens dieſes Abkommens in dem von Deutſchland nicht zu beſetzenden Gebiete befinden. Den Umfang der Auslieferungen beſtimmt die deutſche Waffen⸗ ſtillſtandskommiſſion. 6. Die verbleibenden Waffen, Munitionsmengen, Kriegsgeräte jeder Art im unbeſetzten Teil Frankreichs ſind— ſoweit ſie nicht zur Ausrüſtung der zugebillig⸗ ten franzöſiſchen Verbände freigegeben werden— unter deutſcher bezw. italieniſcher Kon⸗ trolle zu lagern bezw. ſicherzuſtellen. Es bleibt dem deutſchen Oberkommando vorbehalten, hierbei alle jene Maßnahmen anzuordnen, die erſor⸗ derlich ſind, um den unbefugten Gebrauch dieſer Be⸗ ſtämde auszuſchließen. Die Neuanfertigung von Kriegsgerät iſt im unbeſetzten Gebiet ſofort einzu⸗ ſtellen. 7. In dem zu beſetzenden Gebiet ſind alle Land⸗ und Küſtenbefeſtigungen mit Waffen, Munition und Gerät, Beſtänden und Anlagen jeder Art un⸗ verſehrt zu übergeben. Die Pläne dieſer Befeſtigungen ſowie die Pläne der von den deutſchen Truppen bereits eroberten, ſind auszuliefern. Die genauen Angaben über vorberer⸗ tete Sprengungen, angelegte Landminenſperren, Zeit⸗ zünder, Kampfſtoffſperren uſw. ſind dem deutſchen Oberkommando vorzulegen. Dieſe Hinderniſſe ſind bei deutſcher Aufforderung durch franzöſiſche Kräfte zu beſeitigen. Das Schickſal der Flotte: 8. Die franzöſiſche Kriegsflotte iſt ausgenom⸗ men jener Teil, der für die Wahrung der fran⸗ zöſiſchen Intereſſen in ihrem Kolonialreich der franzöſiſchen Regierung freigegeben wird— in näher zu beſtimmenden Häfen zuſammenzuziehen und unter deutſcher bezw. italieniſcher Kontrolle demobil zu machen und abzurüſten. Maßgebend ngungen Es iſt ſelbſtverſtändlich, daß dieſe Wut der eng⸗ liſchen Oeffentlichkeit ihre beſonderen Gründe hat. Dies iſt darauf zurückzuführen, daß die engliſche Lage zum Weiterführen des Kampfes durch die Waffen⸗ ſtillſtandsbedingungen erheblich verſchlechtert den iſt. „Mancheſter Guardian“ fſt am Dienstag ſehr be⸗ denklich. Er ſchreibt: Hitler hält jetzt Frank⸗ reich in ſeiner Gewalt wie die Tſchecho⸗Slo⸗ wakei, nachdem er ſich des ſudetendeutſchen Gebietes mit allen ſeinen Befeſtigungen bemächtigt hat. Was uns angeht, müſſen wir den ſchweren und füngſten Vorurteilen, welche uns entgegengebracht werden, Rechnung tragen. Die franzöſiſchen Küſten fallen in die Hand der Deutſchen, und zwar mit allen ihren Befeſtigungen und allen ihren Häfen. Das iſt eine Kriegsbeute, deren Wert durch Hitler noch vermehrt werden wird.“ England ſieht ſchon die deuſchen Bomber! Vis Freuag müſſen die engliſchen Hafenstädte evakuiert ſein! EP. Geuf, 26. Juni. Großbritannien beſchleunigt fſeden Tag ſeine Ver⸗ teidigungsmaßnahmen. Induſtrie⸗Verlegungen und Evakuierungen an der Oſt⸗ und Südoſtküſte folgen ſich in immer ſchnellerem Rhythmus. Der engliſche Geſundheitsminiſter hat jetzt einen allgemeinen Eva⸗ kuierungs⸗Erlaß herausgegeben, nach dem vorläufig die Schüler und Schülerinnen der Hafenſtädte Ports⸗ mouth, Southampton und Gosport zu evakuieren ſind. Die Evakulerung ſoll ſo ſchuell wie möglich durch⸗ geführt werden, da man mit deutſchen Luftangriffen auf die britiſchen Flotten⸗ und Luftbaſen für die nächſten Stunden und Tage rechnet. Der Donnerstag und Freitag dieſer Woche deshalb ſchon als die äußerſten Evakuferungster⸗ 5 5 der Jugend der großen Hafenſtädte feſt⸗ geſetzt. In den großen Induſtrie⸗Zentren Mittel⸗ und Weſt⸗Englands werden in aller Eile gleichfalls neue und 5 Evakuierungsmaßnahmen vorbe⸗ reitet. Neben dieſen offiziellen Evakuierungsmaßnacmen hat ein neuer Ausz der Zivilbevölkerung aus den großen Städten auf eigene Initiative eingeſetzt. Dieſe Bewegung hat einen unglaublichen Mietwucher in ländlichen Gemeinden mit ſich gebracht, über den Herr zu werden den Behörden noch nicht gelungen ietpreiſe iſt. Wahrſcheinlich dürften demnächſt die örtlich feſt geregelt werden. 8 Aufforderung zum Freiſchärlertum 5 + Madrid, 25. Jutni. Die Londoner„Times“ ſchreibt, mehrere Mit⸗ glieder der Antifallſchirmkorps hätten Lord Mottti⸗ tone gefragt, ob ſie berechtigt ſeien, auf uniformierte Feinde zu ſchießen. Der edle Lord habe geantwortet, daß auch Ziviliſten berechtigt ſeien, Sol⸗ daten mit allen möglichen Mitteln un⸗ ſchädlich zu machen. Es gebe keinen Gerichts⸗ bof, jedenfalls keinen Gerichtshof in Enaland, der die Handlungsfreiheit der Engländer in dieſer Be⸗ ziehung beſchränke. Demnach ſind nach amtlicher engliſcher Verſton Ziviliſten zum Freiſchärlerkrieg nicht nur ermäch⸗ tigt, ſondern laut Lord Mottiſtone iſt es ſogar„Pflicht jedes engliſchen Bürgers, bedenkenlos den Feind zu vernichten“. 8 Engliſche Blockade gegen Frankreich EP Genf, 26. Juni. Nach dem politiſchen und militäriſchen Bruch der ehemaligen Verbündeten werden nun auch alle wirt⸗ ſchaftlichen Beziehungen zwiſchen England und Frankreich abgebrochen. Der Board of Trade hat einen Erlaß herausgegeben, der ſchon am 25. Juni in Kraft tritt und nach dem jegliche Einfuhr in das franzöſiſche Mutterland einſchließlich Korſtka verboten iſt. Alle ſchon an die Exporteure gegebenen Lizenzen werden mit dem gleichen Tag hinfällig. Englands Volſchafter verlaßt Bordeaux EP. Stockholm, 25. Juni. Der britiſche Botſchafter in Bordeaux, Sir Ro⸗ nald Campell, hat Bordeaux verlaſſen. In ſeiner Begleſtung befand ſich das geſamte von Paris nach Bordeaux 80 Bolſchaftsperſonal Ob die eng⸗ liſche Botſchaft zukünftig ihren Sitz weiter in Frank⸗ reich behalten wird, läßt ſich noch nicht erfehen. Sie haben genug vom Kampf 8. Irun,. Juni. Nachrichten aus St. Jean de Luz zufolge wurden am Sonntag im dortigen Hafen kümmerliche Reſte des engliſchen Expeditionskorps eingeſchifft. Kleine Einheiten, die ſich aus Polen zuſammen ſetzten, ſollten Montagnacht verladen werden. Die Polen weigerten ſich jedoch, an Bord zu gehen und für England weiterzukämpfen. Sie wollten ſich lie⸗ Kriegs⸗ wor⸗ * für die Beſtimmung der Häfen ſoll der Frie⸗ densſtandort der Schiffe ſein. Die deutſche Regierung erklärt der frauzöſi⸗ ſchen Regierung feierlich, daß ſie nicht beabſichtigt, die franzöſiſche Kriegsflotte, die ſich in den unter dentſcher Kontrolle ſtehenden Häfen befindet, im Kriege für ihre Zwecke zu verwenden, außer ſol⸗ chen Einheiten, die für Zwecke der Küſtenwacht und des Minenräumens beußtigt werden. Sie erklärt weiterhin feierlich und ausdrücklich, daß ſie nicht beabſichtigt, eine Forderung auf die fran⸗ zöſiſche Kriegsflotte bei Friedensſchluß zu erheben. Ausgemommen fene noch zu beſtimmenden Teile der frantzöſiſchen Kriegsflotte, die die franzöſtſchen Inter⸗ eſſen im Kolonialreich zu vertreten haben, ſind alle außerhalb Frankreichs befindlichen Kriegsſchiffe nach Frankreich zurückzu rufen. 9. Das franzöſiſche Oberkommando hat dem deutſchen genaue Oberkommando Angaben über alle von „Besser“ rauchen keine Kostenfrage) ara 3, 7 5 ) om Grunde kann ſich ſeder wirklich gute Figaretten leiſten. Denn der Genuß, den ſie bieten, iſt um ſoviel hö daß man dafür ruhig mal eine Cigarette weniger kann. Fraukreich ausgelegten Minen ſomte über alle ſon⸗ ſtigen Häfen⸗ und Küſtenvorfeldſperren und Vertei⸗ digungs⸗ und Abwehranlagen zu machen. Die Räumung der Minenſperren iſt, ſoweit es das deutſche Oberkommando fordert, durch franzö⸗ ſiſche Kräfte durchzuführen. Wer noch gegen Deuſchland kämpft, wird als Freiſchärler behandelt: 10. Die franzöſiſche Regierung verpflichtet ſich, mit keinem Teil der ihr verbliebenen Wehrmacht und in keiner Weiſe weiterhin feindſelige Handlungen gegen dag Deutſche Reich zu unternehmen. Ebenſo wird die frauzöſiſche Regierung ver⸗ hindern, daß Angehörige der frauzöſiſchen Wehr⸗ macht außer Landes gehen und daß Waffen und Ausrüſtungen irgendwelcher Art, Schiffe, Flug⸗ zeuge uſw. nach England oder in das ſonſtige Ausland verbracht werden. Die franzöſiſche Regierung wind franzöſtſchen Stagatsangehörigen verbieten, in Dienſt von Staaten, mit denen ſich das Deutſche Reich noch im Kriege be⸗ findet, gegen dieſes zu kämpfen. 5 Franzöſiſche Staatsangehörige, die dem zuwider⸗ handeln, werden von den deutſchen Truppen als Freiſchärler behandelt werden. Sperrung der Handelsflotte: 11. Den franzöſiſchen Handelsſchiffen aller Art ein⸗ ſchließlich der Küſten⸗ und Hafenfahrzeuge, die ſich in franzöſiſchen Händen befinden, iſt bis auf iteres das Auslaufen zu verbieten. Die Wiederaufnahme des Handelsverkehrs unterliegt der Genehmigung der deutſchen bezw. italieniſchen Regierung. Franzöſiſche Handelsſchiffe, die ſich außerhalb franzöſiſcher Häfen befinden, wird die franzöſiſche Re⸗ gierung zurückrufen oder, falls dies nicht ausfüßr⸗ bar iſt, in neutrale Häfen beordern. Alle in franzöſiſchen Häfen befindlichen aufge⸗ brachten deutſchen Handelsſchiffe ſind auf Anfor⸗ derung unverſehrt zurückzugeben. Startperbot für Flugzeuge: 12. Für alle auf franzöſiſchem Boden befindlichen Flugzeuge iſt ein ſofortiges Startverbot eu erlaſſen. Jedes ohne deutſche Genehmigung ſtartende Flugzeug wird von der deutſchen Luftwaffe als feind⸗ lich angeſehen und demgemäß behandelt werden. Die im unbeſetzten Gebiet befindlichen Flugplätze und Bodenein richtungen der Luftwaffe werden von deutſchen bzw. italieniſchen Kontrollen überwacht. Ihre Unbrauchbarmachung kann verlanat werden. Die franzöſiſche Regierung iſt verpflichtet, alle im unbeſetzten Gebiet befindlichen fremden Flugzeuge zur Verfügung zu ſtellen bzw. am Weiterflug zu ver⸗ hindern. Sie ſind der deutſchen Wehrmacht zuzu⸗ führen. KNebergabe von Anlagen: 13. die franzöſiſche Regierung verpflichtet ſich, dafür Sorge zu tragen, daß in den durch deutſchen Trup⸗ pen zu beſetzenden Gebieten alle Anlagen, Einrich⸗ tungen und Beſtände der Wehrmacht unverſehrt den deutſchen Truppen übergeben werden. Sie wird ſerner dafür ſorgen, daß Häfen, Induſtrieaulagen und Werften im derzeitigen Zuſtand belaſſen und in keiner Weiſe beſchädigt oder zerſtört werden, Das gleiche gilt für alle Verkehrsmittel und Verkehrs⸗ wege, insbeſondere für Eiſenbahnen, Straßen und die Binnenſchiffahrtswege, für das geſamte Fern⸗ meldenetz ſowie für die Einrichtungen der Fahrwaf⸗ Ebenſo ver⸗ ſerbezeichnung und Küſtenbefeuerung. pflichtet ſie ſich auf Anordnung des deutſchen Ober⸗ kommandos alle hier erforderlichen Wiederherſtel⸗ lungsarbeiten zu leiſten. 8 5 Die franzöſtſche Regierung ſorgt dafür, daß in dem beſetzten Gebiet das erforderliche Fachperſonal, die Menge an rollendem Eiſenbahn material und die ſonſtigen Verkehrsmittel vorhanden ſind ſo wie ſte den normalen Verhältniſſen des Friedens entſpre⸗ chen. 14. Für alle auf franzöſiſchem Boden befindliche Funkſendeſtationen gilt ein ſofortiges Sende Die Wiederaufnahme des Funkverkehrs auf verbot. dem unbeſetzten Teil Frankreichs bedarf der beſon⸗ deren Regelung. 15. Die franzöſiſche Regierung vesllicge ſich, den durch das unbeſetzte Gebiet führenden und Italien in dem von der deutſchen Regierung ge⸗ forderten Umfang durchzuführen. 16. Die franzöſiſche Regierung wird die Rü ck⸗ führung der Beyölkerung in die beſetzten Gebiete im Einvernehmen mit den zuſtändigen den ſchen Stellen durchführen. 17. Die franzöſiſche 1 1 121 jedes Verbringen von wirtſchaftlichen Werten un üter⸗ tranſitverkehr zwiſchen dem Deutſchen Reich * 0 — Vorräten aus dem von den deutſchen Truppen zu be⸗ ſetzenden Gebiet in das unbeſetzte Gebiet oder in das Ausland zu verhindern. Ueber dieſe im beſetzten Gebiet befindlichen Werte und Vorräte iſt nur im 5 mit der deutſchen Regierung zu ver⸗ ügen. Die deutſche Regierung wird dabei die Lebens⸗ bedürfniſſe der Bevölkerung der unbeſetzten Gebiete berückſichtigen. 18. Die Koſten für den Unterhalt der deut⸗ ſchen Beſatzungstruppen auf franzöſiſchem Boden trägt die franzöſiſche Regierung. Rückgabe der Kriegsgefangenen: 19. Alle in franzöſiſchem Gewahrſam befind⸗ lichen deutſchen Kriegs⸗ und Zivilgefangenen einſchließlich der Haft⸗ und Strafgefangenen, die wegen einer Tat zugunſten des Deutſchen Reiches feſtgenommen und verurteilt ſind, ſind unver⸗ züglich den deutſchen Truppen zu übergeben. Die franzöſiſche Regierung iſt verpflichtet, alle in Frankreich ſowie in den franzöſiſchen Beſitzungen, Kolonien, Protektoratsgebieten und Mandaten be⸗ findlichen Deutſchen, die von der deutſchen Regierung namhaft gemacht werden, auf Verlangen auszu⸗ liefern. 5 5 Die franzöſtſche Regierung verpflichtet ſich zu ver⸗ 2 daß deutſche Kriegs⸗ und Zivilgefangene aus Frankreich in franzöſiſche Beſitzungen oder in das Ausland verbracht werden. Ueber bereits außerhalb Frankreichs verbrachte Gefangene ſowie über die nichttransportfähigen kranken und verwundeten deut⸗ ſchen Kriegsgefangenen ſind genaue Liſten mit An⸗ gabe ihres Aufenthaltsortes vorzulegen. Die Auf⸗ ſicht über die kranken und verwundeten deutſchen Kriegsgefangenen übernimmt das deutſche Oberkom⸗ mando. 20. Die in deutſcher Kriegsgefangenſchaft befind⸗ lichen franzöſiſchen Wehrmachtsangehörigen blei⸗ ben bis zum Abſchluß des Friedens kriegsgefangen. 2 Sonſtige Anordnungen: 21. Die franzöſiſche Regierung haftet für die Siche⸗ rung aller Gegenſtände und Werte, deren unver⸗ ſehrte Uebergabe oder Bereithaltung zu deutſcher, Verfügung in dieſem Vertrag gefordert oder deren Verbringung außer Landes verboten iſt. Die fran⸗ zöſiſche Regierung iſt zum Schadenerſatz für alle Zer⸗ ſtörungen, Schädigungen oder Verſchleppungen, die dem Vertrag zuwiderlaufen, verpflichtet. 22. Die Durchführung des Waffenſtill⸗ ſtands vertrages regelt und überwacht eine deutſche Waffenſtillſtandskommiſſion, die ihre Tätig⸗ keit nach den Weiſungen des deutſchen Oberkomman⸗ dos ausübt. Aufgabe der Waffenſtillſtandskommiſſion iſt ferner, die erforderliche Uebereinſtimmung dieſes Vertrages mit dem italieniſch⸗franzöſiſchen Waffen⸗ ſtillſtandsvertrag ſicherzuſtellen. Die franzöſiſche Re⸗ gierung ſtellt zur Vertretung der franzöſiſchen Wünſche und zur Entgegennahme der Durchfüh⸗ rungsanordnungen der deutſchen Waffenſtillſtands⸗ kommiſſion eine Abordnung an den Sitz der deut⸗ ſchen Waffenſtillſtandskommiſſion. 23. Dieſer Waffenſtillſtandsvertrag tritt in Kraft, ſobald die franzöſiſche Regierung auch mit der ita⸗ lieniſchen Regierung ein Uebereinkommen über die Einſtellung der Feindſeligkeiten getroffen hat. Die Feindſeligkeiten werden ſechs Stunden nach dem Zeitpunkt, zu dem die italieniſche Regierung der Reichsregierung von dem Abſchluß dieſes Ueberein⸗ kommens Mitteilung gemacht hat, eingeſtellt werden. Die Reichsregierung wird der franzöſiſchen Regie⸗ ren dieſen Zeitpunkt auf dem Funkwege mitteilen. 24. Der Waffenſtillſtandsvertrag gilt bis zum Abſchluß des Friedens vertrages. Er kann von der deutſchen Regierung jederzeit mit ſoforti⸗ ger Wirkung gekündigt werden, wenn die franzöſiſche Regierung die von ihr durch den Vertrag übernommenen Verpflichtungen nicht erfüllt. Dieſer Waffenſtillſtandsvertrag iſt im Walde non Compiegne am 22. Juni 1940, 18.50 Uhr deutſcher Sommerzeit, unterzeichnet worden. gez. Huntzinger. Das beſetzte Gebiet: Die in Artikel 2 des Waffenſtillſtandsver⸗ trages erwähnte Linie beginnt im Oſten an der franzöſiſch⸗ſchweizeriſchen Grenze bei Genf und verläuft dann etwa über die Orte Dole, Paray⸗le⸗Monial und Bourges bis etwa 20 Kilometer öſtlich von Tours. Von hier geht ſie in einer Entfernung von 20 Kilometer oſt⸗ wärts der Bahnlinie Tours— Angouleme Libourne ſowie weiter über Mont⸗de⸗Marſan und Orthez bis zur ſpaniſchen Grenze. gez. Keitel. t kalieniſd en Waffenſtillſtands Bedingungen Enimilitariſierung der Grenzarmeen Frankreichs und der franzöſiſchen Kolonien [(Funkmelödung der N M3.) A Rom, 26. Juni. Das italieniſch⸗franzöſiſche Waffenſtillſtands⸗Alb⸗ kommen hat folgenden Wortlaut: Artikel 1 Frankreich wird die Feindſeligkeiten gegen Italien auf dem nationalen franzöſiſchen Boden, in Franzöſiſch⸗Nordafrika, in den Kolonien, in den Schutz⸗ und in den Mandats⸗Gebieten ein⸗ ſtellen. Auch die Feindſeligkeiten gegen Italien zur See und in der Luft werden von Frankreich eingeſtellt. Artikel 2: Die italieniſchen Truppen werden nach Inkraft⸗ treten der vorliegenden Waffenſtillſtandskonvention und für die ganze Dauer derſelben auf ihren in allen Operationsgebieten erreichten vorgeſchobe⸗ nen Linien bleiben. Entmilifariſierung in den Kolonien: Artikel 3: Auf dem nationalen franzöſiſchen Territorium wird die Zone zwiſchen den in Artikel 2 erwähn⸗ ten Linien und einer in der Luftlinie 50 Kilo⸗ meter davon entfernt liegenden Linie für die Dauer des Wafſenſtillſtaudes ent⸗ militariſiert. In Tuneſien wird für die Dauer des Waffen⸗ ſtillſtandes die Zone zwiſchen der gegenwärtigen libyſch⸗tuneſiſchen Grenze und der auf der angefügten Karte eingetragenen Linie entmilitariſtert. In Algerien und in den ſüdlich von ihm liegen⸗ den Gebieten von Franzöſiſch⸗Afrika, die an Libyen angrenzen wird für die Dauer des Waffenſtillſtandes eine Zone entmilitariſtert, die zwiſchen der libyſchen Grenze und einer in 200 Kilometer parallel dazu verlaufenden Linie liegt. Solange die Feindſeligkeiten Italiens gegen das britiſche Imperium fortdautern und für die Dauer des Waffenſtillſtandes wird das Gebiet der Kolonie von Franzöſiſch⸗Somali in ſeiner ganzen Ausdehnung entmilitariſiert. Für die Dauer des Waffenſtillſtandes wird Ita⸗ lien ſtändig das uneingeſchränkte Recht haben den Hafen und die Hafeneinrichtungen von Dſchibuti ſowie die Eiſenbahn Dſchibuti—Addis⸗Abeba auf der franzöſiſchen Strecke für jede Art von Transporten zu benutzen. Artikel 4: Die in Artikel 3 erwähnten zu entmilitariſieren⸗ den Zonen werden innerhalb von zehn Tagen nach Einſtellung der Feindſeligkeiten von den franzöſiſchen Truppen, mit Ausnahme des unbedingt erforderlichen Perſonals für die Ueberwachung und die Unterhal⸗ tung der Befeſtigungsaulagen, Kaſernen, Lager und militäriſchen Gebäude und der Truppen für die Aufrechterhaltung der inneren Ordnung, die die ſpäter erwähnte italieniſche Waffenſtillſtandskommiſ⸗ ſton von Fall zu Fall beſtimmen wird, geräumt. Artikel 5: Von dem Tage des aus Artikel 10 ſich ergebenden Rechtes müſſen alle beweglichen Waffen und die da⸗ zu gehörenden Munitionsbeſtände in den zu ent⸗ militariſierenden Zonen aus dem nationalfranzöſi⸗ ſchen Gebiet ſowie fene im Beſitz der Truppen be⸗ findlichen Waffen, die, wie oben angegeben, die er⸗ wähnten Gebiete räumen werden, innerhalb von 15 Tagen beſeitigt werden. Die in den Befeſtigungs⸗ werken eingebauten Waffen und die entſprechenden Munitionsbeſtände müſſen innerhalb der gleichen Zeit unbrauchbar gemacht werden. Für die eingebauten Waffen und für die dazu ge⸗ hörigen Munitionsbeſtände der auf dieſen Gebieten beſtehenden Feſtungsanlagen gilt das gleiche wie für das nationalfranzöſiſche und das an das libyſche an⸗ grenzende Gebiet. 5 Enimilitariſierung von Toulon, Bizerta und Kor ſika: Artikel 6: Solange die Feindſeligkeiten zwiſchen Italien und dem britiſchen Weltreich andauern, werden die militäriſchen und Seefeſtungen und Flotten⸗ ſtützpunkte Toulon, Bizerta, Ajaceio und Oran [Merſe⸗e⸗Kebir] bis zur Einſtellung der Feind⸗ ſeligkeiten gegen das genannte Imperium ent⸗ militariſtert. Dieſe Entmilitariſierung wird innerhalb von 15 Tagen und ſo durchgeführt wer⸗ den müſſen, daß die geſamten militäriſchen und Seefeſtungen ſowie Flottenſtützvunkte in ihrer Ein neues deitalter für die Schweiz „Die Schweiz muß umlernen!“— Einſchränkung der Demokratie! [(Drahtbericht unſ. Korreſpondenten) — Bern, 26. Juni. Der heutige Tag bedeutet für die Schweiz ſehr viel. Der Bundesrat hat eine Botſchaft an das Schweizer Volk erlaſſen, worin er„ein neues Zeitalter für die Schweiz“ an⸗ kündigt. In der letzten Zeit konnte man aller⸗ dings in der hieſigen Preſſe ſchon Ermahnungen finden, wonach die Schweiz umlernen müſſe. Sie müſſe insbeſondere ihre großen Nachbarn Deutſchland und Italien beſſer verſtehen lernen und verſuchen, ſich ihren ſozialen und wirtſchaft⸗ lichen Verhältniſſen auzupaſſen. So verkündet es auch der Bundesrat. Es handelt ſich nicht gleich um die Abſchaffung der Demokratie, zweifellos aber um ihre Einſchränkung. Die Botſchaft wurde vom Bundespräſidenten Pilot⸗Golas ſelbſt in franzöſiſcher Sprache verleſen. Er ſprach von Ereigniſſen, die ſich wie ein tragiſcher Film auf der Leinwand abſpielten, Ereigniſſe, die auch für die Schweiz weittragende Folgen haben würden. Er betonte insbeſondere die große Erleich⸗ terung des Schweizer Volkes darüber, daß ſeine gro⸗ ßen Nachbarn ſich nun wieder im Frieden befinden. Der Waffenſtillſtand bedeute aber noch nicht Frie⸗ den, ſondern die Welt bleibe im Alarmzuſtand. Gleichwohl könne die Schweiz an eine teilweiſe ſtufenweiſe Demobilmachung denken, die jedoch der grundlegend veränderten nationalen Wirtſchaft heikle Aufgaben ſtellen würde. Damit gibt der Bun⸗ desrat wohl zu daß er die Demobilmachung nur nach und nach durchführen kann, weil angeſichts der wirt⸗ ſchaftlichen Rückſchläge auf das ganze Wirtſchafts⸗ ſyſtem der Schweiz die Arbeitsloſenziffer von Tag zu Tag wachen würde. Bevor Europa aber zum Aufſtieg gelangen könne ſo heißt es in der Botſchaft dann weiter muß man ein neues Gleichgewicht finden, das zweifellos von Dauer ſein werde, wenn es auf anderen Grund⸗ lagen aufgebaut würde. Insbeſes dere ſei der Völkerbund für alle Zeiten begraben. Für die Schweis komme es darauf an weiter zu leben. Es werden wichtige Entſcheidungen nötig ohne ſich lange aufzuhalten und diskutieren zu müſ⸗ ſen und es käme auf Beſchlüſſe an, die gleichzeitig überlegt und auf Grund eigener Machtbefugniſſe ge⸗ faßt werden müßten. In dieſer Formulierung liegt die Tatſache begründet, daß der Bundesrat nur noch auf Grund des Ermächtigungsgeſetzes handeln will, um die parlamentariſchen Langwieriakeiten zu um⸗ gehen. Der Zeitpunkt der inneren Wiedergeburz, heißt es in der Botſchaft, ſei gekommen. In der Schweiz müſſe jeder den alten Menſchen ablegen. Das bedeutet:„Nicht ſchwatzen, ſondern denken nicht herumdiskutieren, ſondern ſchaffen. nicht genießen, ſondern erzengen, nicht fordern ſondern geben“. Perſönliche, regionale und parteiliche Meinungsver⸗ ſchiedenheiten müſſen jetzt überwunden werden. offenſiven und defenſiven Stärke unbrauchbar ge⸗ macht worden ſind. Ihr Nachſchub⸗ und Verſor⸗ gungsdienſt wird unter der Kontrolle der italie⸗ niſchen Waffeuſtillſtandskommiſſion auf die Be⸗ dürfniſſe der franzöſiſchen Kriegsſchiffe beſchränkt ſein, die nach Artikel 12 hier liegen. Artikel 7: In jenen zu entmilitariſierenden Zonen, militä⸗ riſchen und Seefeſtungen, ſowie Flottenſtützpunkten werden ſelbſtverſtändlich die franzöſiſchen Zivilbehör⸗ den und die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung notwendigen Polizeikräfte in Funktion bleiben. Außerdem werden die militäriſchen und Ma⸗ rinebehörden dieſer Gebiete im Amt bleiben, die von der italieniſchen Waffenſtillſtandskommiſſion beſtimmt werden. Artikel 8: Waffenſtillſtandskommiſſion wird dartographiſch die genaue Grenze der Gebiete der ulilitäriſchen und Seefeſtungen ſowie Flottenſtütz⸗ punkte bezeichnen, die zu entmilitariſieren ſind, ſowie die Einzelheiten der Durchführung der Entmilitari⸗ ſierung beſtimmen. Die gleiche Kommiſſion hat das uneingeſchränkte Recht, in dieſen Gebieten Feſtungen und Stützpunkte ſowie die Durchführung der in den vorhergehenden Artikeln feſtgeſetzten Be⸗ ſtüömmungen zu kontrollieren, ſei es durch Kontroll⸗ beſichtlgungen, ſei es durch ſtändige Abordnungen an Ort und Stelle. Demobmſierung der Mehrmacht: Artikel 9: Die ganze zum nationalen Gebiet Fraukreichs zu Lande, zu Waſſer und in der Luft gehörende Wehrmacht wird innerhalb einer noch feſtzuſetzen⸗ den Friſt, demobiliſiert und abgerüſtet, mit Aus⸗ nahme der zur Aufrechterhaltung der inneren Orduung notwendigen Formationen. Die Stärke und Bewaffnung dieſer Formationen wird von Italien und von Deutſchland beſtimmt werden. In beizuug auf die Gebiete von Franzöſiſch⸗ Nordafrika, von Syrien und Franzöſiſch⸗Somali wird die italjeniſche Waffenſtillſtandskommiſſion bei der Feſtſetzung der Modalitäten für die Demoblliſie⸗ rung und Abrüſtung die beſondere Bedeutung dieſer zur Aufrechterhaltung der Ordnung in dieſen Ge⸗ bieten notwendigen Kräfte berückſichtigen. Waffen-Ablieferungspflicht: Artikel 10: Italien behält ſich das Recht vor, als Garantie für die Durchführung des Waffenſtillſtandsab⸗ kommens die teilweiſe oder vollſtändige Abliefe⸗ rung der geſamten Waffenbeſtände der Jufan⸗ terie, Artillerie, ſerner Panzerwagen, Tauks, Kraftwagen, Pferdegeſpanne und die dazu ge⸗ hörenden Munitionsbeſtände zu verlangen, die gegen die italieniſchen Streitkräfte irgendwie ein⸗ geſetzt oder bereitgeſtellt waren. Die genannten Waffen⸗ und Materialbeſtände müſſen in dem Zuſtand ausgeliefert werden, in dem ſie ſich bei Abſchluß des Waffenſtillſtandes beſinden. Artikel 11: Die Waffen, die Munitſons⸗ und Kriegsmate⸗ rialbeſtände jeglicher Art, de in den nichtbeſetzten franzöſiſchen Gebieten verbleiben, inbegriffen die Waffen⸗ und Munitionsbeſtände, die aus den zu entmilitariſierenden Zonen, Seefeſtungen und Flottenſtützvunkten entfernt werden ausgenommen jene Teile, die den noch zu belaſ⸗ ſenden Einheiten belaſſen werden, werden unter italieniſcher oder deutſcher Koutroſſe geſammelt. Die Herſtellung von Kriegsmaterial jeder Art in den nichtbeſetzten Gebieten muß ſofort aufhören. Abrüſtung der Kriegs- Marine: Artikel 12: Die Einheiten der franzöſiſchen Kriegsmarine werden in den ſpäter noch aufzuführenden Häfen und unter der Kontrolle von Italien oder von Deutſch⸗ land demobiliſiert und abgerſtſtet, ausgenommen bler⸗ ben jene Einheiten, deren Zulaſſung von der italieni⸗ ſchen und der deutſchen Regierung für die Sicher⸗ ſtellung der franzöſiſchen Kolonialgebiete zugeſtanden werden. Für die Beſtimmungen der weiter oben genann⸗ ten Häfen wird die in Friedenszeit übliche Vertei⸗ lung der Schiffseinheiten maßgebend ſein. Alle von den franzöſiſchen Heimathäfen weit ent⸗ fernten Kriegsſchiffe, die evtl. für die Sicherſtellung der franzöſiſchen Kolonialintereſſen nicht als notwen⸗ dig anerkannt werden, ſollen in die Heimathäfen zu⸗ rückgebracht werden. Die italieniſche Regierung erklärt, daß ſie nicht die Abſicht hat, während des gegenwärtigen Krieges die Einheiten der unter ihrer Kontrolle ſtehenden frauzöſiſchen Krieasflotte zu verwenden und daß ſie ebenfalls nicht die Abſicht hat, beim Abſchluß des Friedens auf die franzöſiſche Flotte Anſprüche zu erheben. Während des Waffenſtillſtandes wird jedoch der zum Minenräumen erforderliche franzöſiſche Schiffsbeſtand entſprechend den folgenden Ar⸗ tikeln verlangt werden können. Artikel 18: Alle Minenſperren werden dem italieniſchen Oberkommando bekanntgegeben. Die franzöſiſchen Behörden werden innerhalb einer Friſt von zehn Tagen dafür Sorge tragen, mit ihrem eigenen Perſonal alle Eiſenbahn⸗ und Stra⸗ ßenunterbrechungen, Minenfelder, und ganz all⸗ Die italien iſche Findet Rooſevelt ein Haar in der Suppe? Keine Abgabe von AS A⸗Kriegsſchiſſen an England— And Flugzeuge? EP. Waſhiugton, 26. Juni. Präſident Rooſevelt wies am Montag das Marinedepartement an, die ſeit einiger Zeit mit der Electrie Boat Company geführten Verhand⸗ lungen über die Abgabe von 24 Moskito⸗Booten an Eugland ſofort abzubrechen. Das Marine⸗ departement hatte vor, die Moskito⸗Boote an England weiterzugeben im Tauſch gegen noch zu bauende neuere Modelle. RNooſevelt traf die Entſcheidung, nachdem General⸗ ſtaatsanwalt Jackſon ein Gutachten dahingehend ab⸗ gegeben hatte, daß die Abgabe der Boote an England nach den Beſtimmungen des Neutralitätsſtatuts vom Jahre 1917 ungeſetzlich ſei. Das Juſtizdepartement fügte ſeinem Gutachten hinzu, daß dementſprechend auch der Verkauf oder die Uebertragung irgendwel⸗ cher anderer US A⸗Kriegsſchiffe in die Weſtmächte ungeſetzlich ſeien. Demgemäß ſeien auch die Verhand lungen über die Abgabe von Zerſtörern aus dem Weltkrieg hinfällig. Das Juſtizdepartement äußert ſich jedoch nicht dazu, ob ſich die Entſcheidung auch auf die Abgabe von US A⸗Kriegsflug⸗ geuen an England bezieht. Republikaniſche Krilik an Rooſevelt EP Neunork. 26. Juni. Der Gouverneur von Minneſota Harold Staſ⸗ ſen, umriß auf dem gegenwärtig in Philadelphla tagenden republikaniſchen Parteikonvent das innen⸗ und außenpolitiſche Programm der republikaniſchen Parteileitung. 5 5 In Anſchluß hieran faßte er die republikaniſche Angriffe gegen die Regierung Rooſevelt zuſammen, deren New Deal folgende Schuldpoſten hinterlaffe: die Vernachläſſigung einer angemeſſenen Landes⸗ verteidigung, die unverminderte Arbeitsloſigkeit von zehn Millionen Menſchen, eine Staatsſchuld von 45 Milliarden Dollar und die Senkung des landwirt⸗ ſchaftlichen Einkommens. Die Vereinfachung und Verbilligung des ſtaatlichen Verwaltungsapparates, eine großzügige Wirtſchaftsförderung und die Durch⸗ führung eines geſunden Landwirtſchaftspro bedürften einer vordringlichen Löſung. 8 müſſen, grammes gemein Minenanlagen entladen zu laſſen, die in den zu entmilitariſierenden Zonen, militäriſchen und Seefeſtungen und Flottenſtützvunkten angelegt ſind. Verbot der Waffenhiulfe für England Artikel 14: Die frauzöſiſche Regierung verpflichtet ſich, nicht nur au keinem Ort und in keiner Weiſe Feindſeligkeiten gegen Italien zu unternehmen, ſondern auch zu verhindern, daß die Angehörigen ihrer Streitkräfte und die franzöſiſchen Staats⸗ angehörigen im allgemeinen das nationale Ge⸗ biet verlaſſen, um irgendwo an Feindſeligkeiten gegen Italien teilzunehmen. N Die italieniſchen Truppen werden denen, die dieſer Beſtimmung zuwiderhandeln und die be⸗ reits im Auslande befindlichen franzöſiſchen Staatsangehörigen, die gemeinſam oder einzeln feindſelige Handlungen gegen Italien unterneh⸗ men ſollten, die Behandlung zuteil werden laſ⸗ ſen, die den außerhalb des Geſetzes Kämpfenden vorbehalten iſt. Artikel 15: Die franzöſiſche Regierung verpflichtet ſich, zu verhindern, daß Kriegsſchifſe, Flugzeuge, Waffen, Kriegsmaterial und Munitionsbeſtände jeder Art, die franzöſiſches Eigentum ſind oder auf frau⸗ zöſiſchen Gebieten vorhanden ſind oder irgendwo von Frankreich kontrolliert werden, in Gebiete des britiſchen Imperiums oder in andere aus⸗ ländiſche Staaten weitergeleitet werden. Artikel 16: Für alle Handelsſchiffe Her franzöſiſchen Marine beſteht ein Auslaufverbot bis zu dem Augen⸗ blick, zu dem die italieniſche und die deutſche Regie⸗ rung die teilweiſe oder vollſtändige Wiederaufnahme des franzöſiſchen Seehandels zugeſtehen.. Die franzöſiſchen Handelsſchiffe, die ſich beim Abb⸗ ſchluß des Waffenſtillſtandsvertrages nicht in fran⸗ zöſiſchen Häfen oder irgendwie unter der Kontrolle Frankreichs befinden, werden entweder zurückgerufen oder angewiefen, neutrale Häfen anzulaufen. 8 Artikel 17: Alle aufgebrachten italieniſchen Handels⸗ ſchiffſe werden ſofort mit der geſamten für Italien beſtimmten Ladung a e e ſie im Augen⸗ blick der Beſchlagnahme an Bord hatten. pen e müſſen die nichtverderblichen Waren, dte italteniſcher Herkunft ſind oder für Italien beſtimmt waren und an Bord nichtitalieniſcher Schiffe be⸗ ſchlagnahmt wurden, zurückgegeben werden. Artikel 18: Für alle Flugzeuge, die ſich auf franzöſiſchem Boden oder in irgendwie unter franzöſiſcher Kon⸗ trolle ſtehenden Gebieten befinden, beſteht ſofortiges Startverbot. 5 5 i Alle Flughäfen und alle Einrichtungen in dieſen Gebieten werden unter die italieniſche oder deutſche Kontrolle geſtellt.. 5 Die ausländiſchen Flugzeuge, die ſich in den befinden ſollten, werden obenerwähnten Gebieten f Alten e den italieniſchen oder deutſchen Militärbehörden ausgehändigt. Artikel 19: Solange die italieniſche und die deutſche Regie⸗ rung nicht anders beſtimmen, werden die Rund ⸗ funkſendungen aller Art auf allen nationalen Gebieten Frankreichs verboten bleiben. Die Be⸗ dingungen unter denen der Rundfunkverkehr zwe⸗ ſchen Frankreich, Franzöſiſch⸗Nordafrika. Syrien und Franzöſtſch⸗Somaliland durchgeführt werden kann, werden von der italieniſchen Waffenſtillſtandskom⸗ miſſion beſtimmt werden⸗ 5 Artikel 20: Verkehrsfreiheit des Warentranſits zwi⸗ ſchen Deutſchland und Italien durch das nichtbeſetzte franzöſiſche Gebiet. 5 Artikel 21. Alle ftalieniſchen Kriegsgefangenen und italieniſchen Zivilperſonen, die aus politiſchen oder Kriegsgründen oder irgendwie wegen Hand⸗ lungen zugunſten der italieniſchen Regierung inter⸗ niert, verhaftet oder verurteilt worden ſind, müſſen ſofort in Freiheit geſetzt und den italieniſchen Mili⸗ tärbehörden übergeben werden. Artikel 22: 5 Die franzöſiſche Regierung garantiert den guten Zuſtand alles deſſen, was auf Grund des vorliegen⸗ den Abkommens abgeliefert werden muß oder kann. Artikel 23: Eine italieniſche Waffenſtillſtandskom⸗ miſſion, die dem militäriſchen Oberkommando unterſteht, wird beauftragt, ſei es direkt. ſei es mit⸗ tels ihrer Organe, die Ausführung des vorliegen⸗ den Waffenſtillſtands⸗Abkommens zu regeln und zu kontrollieren. Sie wird ebenfalls beauftragt, das vorliegende Abkommen mit dem zwiſchen Deutſchland und Frank⸗ reich bereits abgeſchloſſenen in Uebereinſtimmung zu bringen. Artikel 24: Am Sitz der im vorigen Artikel erwähnten Kom⸗ miſſion wird eine franzöſiſche Delegation eingeſetzt mit dem Auftrag, die Wünſche ihrer eige⸗ nen Regierung hinſichtlich der Ausführung des vor⸗ liegenden Abkommens vorzubringen und den zu⸗ ſtändigen franzöſiſchen Behörden die Beſtimmungen der italieniſchen Waffenſtillſtandskommiſſion zu übermitteln. 5 Artikel 25: Daß vorliegende Waffenſtillſtandsabkommen wird im Augenblick ſeiner Unterzeichnung in Kraft treten. Die Feinoſeligkeiten werden auf allen Overa⸗ tionsplätzen ſechs Stunden nach dem Augenblick ein⸗ geſtellt werden, in dem die italieniſche Regier g der Reichsregierung den vollzogenen Abſchluß des gegenſeitigen Abkommens mitgeteilt haben wird. Die italieniſche Regierung wird dieſen Zeitpunkt der franzöſiſchen Regierung durch Funkſpruch be⸗ kanntgeben. 5 a 5 Artikel 26: 5 Das gegenwärtige Waffenſtillſtandsabkommen bleibt in Kraft bis zum Abechluß des Friedens⸗ vertrages. Es kaun von Italien in jedem Augen⸗ blic mit ſokortiger Wirkung gekündigt werden, falls die franzöſiſche Regierung die übernommenen Veryflichzungen nicht erfüllt. 55 Die bevollmächtigten Unterzeichneten, gebüßhrend legitimiert, erklären den oben angegebenen Bedin⸗ gungen zuzuſtimmen. 5 Rom, 24. Juni 1940. (XVIII.) 19.15 uhr unterzeichnet. 5 g Marſchall Reöro Badoglio. Armeegeneral Huntzinger. en ne werausgeber Drucker und Verleger Or. Fritz Bode& Co Mannbeim, 8 1 46 Anzeigen und geſchäftliche Mitteilungen: l. B. Robert Mannheim.— Zur Zeit Preisliſte Nr. 11 gülti Von Kriegsberichter v. Eſebeck. dnb.. 20. Juni(PK) Die große Univerſttätsbibliothek von Löwen. 1914 ſchon einmal vernichtet, iſt wiederum ein Opfer die⸗ ſes Krieges geworden. Amerikaniſche Schulen, Uni⸗ verſitäten und Lehranſtalten haben die Mittel zu ihrem Wiederaufbau gegeben und das Reich hat den größten Teil der 900 000 Bände zählenden Bibliothek nach dem Friedensdiktat liefern müſſen. Alte Hand⸗ ſchriſten, ungezählte unerſetzbare bibliophile Werte ſind mit dem Gebäude ein Opfer der Flammen ge⸗ worden. Als deutſche Truppen Löwen nach hartem Kampf beſetzt hatten, wurde ſogleich eine Unterſuchung ſüber die Urſachen des Brandes befohlen. Denn hart⸗ näckig tauchte immer wieder das Gerücht auf, daß engliſche Truppen nicht nur die Geſchäfte der Stadt geplündert und eine der größten Lebens mittelfabri⸗ ken in Brand geſetzt, ſondern auch die Bibliothek zerſtört hätten. Ein altes Ehepaar, faſt die einzigen Bewohner der von den Engländern zwangs⸗ weiſe evakuierten Stadt, berichtete, gegen einhalb zwei in der Frühe des Tages, an dem ſpäterhin die Deutſchen kamen, im rückwärtigen Teil des Gebäu⸗ des Flammen emporſchlogen geſehen zu baben. Von hier aus, ſo nahm man daraufhin an, war der Brand, durch den Wind getrieben, durch den großen Biblio⸗ theksraum gegangen, um durch Keller und Dach⸗ ſtuhl über die Seitengiebel entlang in den vorderen Teil der Bibliothek hindurchzubrechen. Die Unterſuchung, zu der als Sachverſtändiger Prof. ellemann⸗Aachen hinzugezogen wurde, ergab aber höchſt überraſchende Ergebniſſe. Zunächſt ſtellte ſich heraus, daß die Arkoden der Vorderfront, deren mächtige Bogen den großen Leſeſaal tragen, drei Exploſionsſtellen aufwieſen. Es waren vor dem Hauptportal drei Eöcher, die Einbruchſtellen nach unten aufwieſen uns von drei Handgranaten herrühren konnten zumal weder die Decke noch die Wände irgendwelche Spu⸗ ren trugen. Entlang dem Säulengang der Arkaden aber, unter dem ein ſchmaler Keller läuft. zeigten ſich die Wirkungen einer Exploſion von unten. Hier hatten ſich die Steinplatten des Bodens geſenkt. Im Verfolg der ſehr gründlichen Unterſuchung kyunten zwei weſentliche Feſtſtellungen gemacht werden. Einmal fand ſich nicht nur der Reſt eines Brandſatzes, ſondern auch eingetrocknete Reſte eines Breunſtoffes. Die chemiſche Unterſuchung ergab: Benzin. Zum auderen aber wurden etwa 12 ppneinander völlig unabhängige Brände entbeckt, die ſich durch die ganzen Gebäude verteil⸗ len. In den erhaltenen Seitenflügeln ergab ſich, daß die Türen mit Brennſtoff beſtrichen und dann angezündet worden waren. Dieſe Maßnahmen hat⸗ len aber nicht genügt. Denn nachdem der Brenn⸗ ſteff ausgegangen war, erloſch hier das Feuer. Es blieben die leſcht angekohlten Türen und— Neſte des Brennſtoffes, Flüſſigkeitsſpritzer auf Türrah⸗ men, Tiſchen und Stühlen, die naturgemäß einwand⸗ frei ergaben, mie geſchickt die Brandſtifterkolonne zu Werke gegangen war. Die Unterſuchung des Kel⸗ lers aber brachte die größere Ueberraſchung hervor. Hier fanden ſich große Blechfiſten, in denen vor Jahr und Tag einmal Bücher aus dem Fernen Oſten nach Döwen gelangten. Sie ſtanden leer. ringsum Hiſcherſtapel, Handſchriften vor allem, die man bei Kriegsausbruch hier geborgen hatte. Die eiſernen Verßhindungstüren zum großen Bjibliotheksraum maren oöffen. Nichtg einfacher alſo, als in dieſe Blechkauiſter Benzin zu füllen, durch einige Hand⸗ grannten dem Keller Luftzufuhr zu geben und gleich⸗ zeitig mit der Exploſion das Benzin zu entzünden. In der Tat müſſen die Benzingaſe, die ſich im Keller angeſammelt hatten, mit überraſchender Heftigkeit gezündet hahen, da der Boden ſiber dem Kellergang von der Kraft der Exploſton ſich hochzog. Die Flam⸗ men, die ziehend hindurchfuhren, zündeten aber zu⸗ gleich den Breunſtoff, mit dem der rückwärtige Teil des Webäudes, der große Bihliotheksraum getränkt worden mar. So gründlich hatte man hier nach⸗ geholfen, daß die 900 000 Bände faſt ausnahms⸗ los zu weißer Aſche zer fielen. Dieſe Rekonſtruktion des Brandes bat nunmehr eine überraſchende Beſtätigung erfahren. Ein ehemalige belgiſcher Soldat aus Goſ⸗ elles bei Gharlerof hat nämlich bekundet. Zeuge der Branudſtiftung geweſen zu ſein. Louis Leclexcqu iſt Emailſchmelzer von Beruf, ein Mann von 28 Jahren der vor einigen Monaten eingezogen wurde und etwa 4a Tagen vor Kriegsausbruch nach Löwen kam. Am Tage des Kriegsausbruches, in den Vormittags ſtunden des 10. Mai, ſtießen die erſten Engländer zu ſeinem Verbande. In den nächſten Tagen wur⸗ de die Bevölkerung zwangsweiſe evakuiert und die belgiſchen Truppen durften, wie Leclercgu aus⸗ ſagt, mit ihren eigenen Augen ſehen. wie engliſche KATIA Aim von Komodo 2¹ !. N O M AN VO N KH. G. HANS EN Sie hielt den tänzelnden Trakehner, der noch nicht lange genug Mietpferd war, um ſein Tempe⸗ kament zu verlieren, mit feſten Fäuſten und regierte ihn mit dem Schenkeldruck allein. Ebenſo ſchnell wie ſie kam Datlef auf ſeinen Gaul, der weſentlich ruhi⸗ ger war und die Laſt des Reiters kaum zu ſpüren len; 8 5 25 Mit viel Schwung verſuchte Richard es den bei⸗ den nachzutun. Aber ex mar dieſen Sport nicht ge⸗ nug gewöhnt, um ebenſo ſchnell und gewandt in den Sattel zu kommen. Detlef arinſte darüber, während Katja es taktpoll überſah. Dann ritten ſie davon. Das pierte Pferd nahm Richard am Zügel. Es war für ſeine Mutter beſtimmt, weshalb ihm dieſe Auf⸗ gabe als ſelbſtverſtändlich zuftel, ſo ſehr es ihn auch ärgerte, weil er dadurch behindert wurde.. In ſchlankem Trab erreichten ſie auf einem klei⸗ en Umweg das Sanatorium. Faſt die ganze Ge⸗ ſellſchaft war auf der Terraſſe, als die Kapalkade vom Ufer des Sees aus den Weg über die Wieſe nahm. Frau Ehrhardt ſtieg, von ihrem Sohn unter⸗ ſtützt, ebenfalls auf, und ſie machten ſich wieder da⸗ von, ritten am Seeufer entlang, bogen in den Wald ein und frühſtückten in Federow. Erſt als es höchſte Zeit zur Teilnahme am Mittageſſen war, kehrten e zurück, alle vier angeregt, leicht verſtaubt und öhlich. 2 „Das hat nun eine Mutter von ihrem Jungen, enn er für einen Tag und eine Nacht zu Beſuch amt“, ſchalt Frau Thekla. Ihr Lachen bewies wie wenig ernſt ſie es meinte. „Tja, da hilft nichts, Mutter“, begütigte Detlef. ldat iſt Soldat. Morgen früh um fünf Uhr habe „muß alſo heute abend fahren.“ 5 t, 5 a Sie mit dem Motorrad gekommen ud, Die Engländer zernerrendie Lötwener Bibliothek Einwandfreie Ergebniſſe der demſchen Anterſuchung Soldaten nun die Geſchäfte um Löwen plünderten und die Waren in ihre Fahrzeuge verluden. Am Vorabend, da die belgiſchen Truppen die Stadt räumten, erhielt der Belgier den Auftrag, mit einem Kameraden eine Erkundung auf dem Rad zu unternehmen. Er kommt zum Platz des Volkes, an dem die Bibliothek ſteht.„Es iſt gegen 10 Uhr am Abend. Auf dem Platz waren etwa 20 engliſche Sol⸗ daten. Dieſe Engländer riefen uns zu, die Gasmas⸗ ken aufzuſetzen, weil man glaubte deutſche Fallſchirm⸗ jäger mit Gasbomben ſeien in Löwen gelandet. Wäh⸗ rend dieſer Zeit hörte ich keinerlei Exploſton eines Geſchoſſes. Ich bin abſolut ſicher, daß keine Beſchie⸗ zung der Bibliothek ſtattfand. Nachdem wir die Gasmasken aufgeſetzt hatten und etma 2 Meter weitergegangen waren, hörten wir drei oder vier dumpfe Exploſionen, wahrſchein⸗ lich von Minen herrührend, unterhalb der Arkaden der Bibliothek. Kurz darauf waren die Arkaden in dichten ſchwar⸗ zen Rauch gehüllt. Ich ſah engliſche Soldaten, die aus der Richtung dieſer Arkaden ſtürzten— und Leclercqu weiſt auf ſene Seite, deren Tor alsdann von den deutſchen Truppen in der Stadt offen vorgefunden wurde— und, ſich Deckung ſuchend, an den Mauern bargen, die in rechtem Winkel zur Hauptfront der Bibliothek ſtanden.“—„Ich bin völlig ſicher, fährt der Belgier auf eine Gegenfrage fort, daß es ſich um Minen handelte. Ich habe ja auch keinerlei Ton gehört, der das Heranbrauſen eines Geſchoſſes an⸗ Die Lage (Drahtbericht unſerex Berliner Schriftleitung) — Berlin, 28. Juni. Der Kampfabſchluß in Frankreich ift der Be⸗ 15 der deutſchen Waffenangriffe auf das Herz unſeres Hauptfeindes, auf England. Nicht nur das deutſche Volk ſieht den Angriffen auf Eugland mit größtes Siegeszuverſicht entgegen, auch in der Weltpreſſe zeigt ſich nirgends mehr eine Chance, die man England gibt. Die Stock⸗ holmer Abendblätter bringen Neuyorker Telegramme. In ihnen allen ſpricht ſich nur eine Meinung von Ueberſee aus: England hat den Bewegungskrieg gegen Deutſchland verloren.„Sun“ verſieht die Mel⸗ dung vom Waffenſtillſtand mit Frankreich mit der Sperrüberſchrift:„Deutſchland ſteht vor dem Sieg über England.“ Die„Neuyorker Staatszeitung“ ſchreibt u..:„Nach der Unterwerfung Frankreichs kann man nicht mehr an die Unbeſiegbarkeit Eng⸗ lands glauben.“ Noch vor acht Tagen war die Meinung der ameri⸗ kaniſchen Preſſe zwiſchen Hoffnung und Wünſchen für England geteilt. Heute, nach der Annaßme des Wiaffenſtillſtandes durch Frankreich iſt auch Amerikas Oeffentlichkeit auf die kommenden Dinge vorbereitet, die auch die Washingtoner„Times“ als unabwendbar für England bezeichnet. 2 Einige Preſſeſtimmen der Londoner Zeitungen find geſtern vom Stockholmer Dag⸗ bladet“ wiedergegeben worden. Aus ihnen ſpricht neben bombaſtiſcher Ueberheblichkeit, die man nach außen hin aufrechterhalten will, die ſchlotternde Angſt vor dem Kommenden. In den Artikel der„Daily Mail“ hat ſich der Satz eingeſchlichen:„Sollte auch die Inſel England von den Deutſchen ſtberrannt wer⸗ den, dann müſſen wir uns in den Glauben an die Zukunft retten.“ Wie man ſich das vorſtellt, ſagt der Artikelſchreiber nicht. Die„Times“ ſchreibt u..: „In jedem Krieg gübt es einen Wechſel von Erfolg und Niederlage. Auch wenn die letztere Möglichkeit jetzt über England hereinbrechen ſollte, dann darf England ſich nicht verloren geben.“ Mit dieſen ſchö⸗ nen, aber völlig nichtsſagenden Worten verſuchen ſie jetzt das betrogene engliſche Volk in einen neuen Wortnebel einzuhüllen. Daß ſehr bald hierauf das Erwachen folgen wird, werden ihnen die deutſchen Waffen verkünden. 4 * Wie das Stockholmer„Morgenbladet“ aug London meldet, hat das engliſche Handelsminiſterium jede Verfrachtung nach Mittelmeer häfen ab ſofort geſperrt. In erſter Linie werden ſpa⸗ niſche und franzöſiſche Häſen betroffen. Eine zweite Verordnung des Handelsminiſteriums unterſtellt auch alle Verfrachtungen nach britiſchen Häfen einer Aus⸗ nahmegenehmigung. Das Genfer„Jpurnal“ bringt geſtern einen zwei⸗ ten Bericht ſeines im beſetzten Frankreich ge⸗ bliebenen Sonderberichterſtatters. In dem Bericht heißt es:„Jeder weitere Widerſtand Frankreichs wäre ein Verbrechen an der Bevölkerung geworden. Die in immer größeren Scharen zurückkehrenden Flücht⸗ brauchen Sie ſich an keinen Fahrplan zu halten. Jedenfalls reiſen Sie ſicher erſt ab, wenn wir ſchla⸗ ſen gehen.“ Er ſah Katſa dankbar an und ſchöpfte aus ſhrer Aufforderung die Hoffnung, daß ihr ſeine Geſell⸗ ſchaft etwas wert ſein mußte. Nach dem Eſſen verſchwanden faſt alle auf ihren Zimmern. Es wurde ruhig im Hauſe, weil die meiſten Gäſte eine Stunde ſchliefen. Katja wußte mit ihrer Zeit nichts anzufangen und bummelte nach den Wirtſchaftsgebäuden hinüber. Als ſie an der großen Küche vorbeiging, ſah ſie drinnen Frau Eli⸗ ſabeth neben drei Mädchen ſtehen, um mit ihnen das Abendeſſen zu beſprechen. „Wenn Sie ſich dafür intereſſieren, dürfen Sie ruhig hereinkommen“, rief ſie Katja freundlich durch das Feuſter zu. Die Aufforderung war zu verlockend, als daß das Mädchen hätte widerſtehen können. Sie ging ins Haus und ließ ſich die Kücheneinrichtung erklären, warf auch einen Blick in die Speiſekammern und wunderte ſich ein wenig, wieviel praktiſchen Sinn offenbar die ſo vornehm wirkende Dame hatte. Un⸗ verhohlen gab ſie dieſer Anſicht Ausdruck und mußte es ſich gefallen laſſen, daß ſie belehrt wurde, in jeder deutſchen Hausfrau ſtecke von Natur aug Talent zur Leitung eines Haushalts. „Sie werden das auch noch lernen, Fräulein Eckau. In der Wildnis iſt es natürlich etwas ande⸗ res.“ „Oh, unpraktiſch bin ich beſtimmt nicht. Wir hat⸗ ten einen chineſiſchen Koch. Ich habe viel von ihm gelernt, auch Gerichte, die hier ſicher niemand kennt.“ Bisher hatte das Mädchen noch nicht darüber nachgedacht, wie ſie es anſtellen ſollte, um aus Frau Ehrhardt eine Aeußerung herauszuholen, die den toten Vater betraf, ohne ſich ſelbſt dabei zu erkennen zu geben. Plötzlich ſtellte ſte mit unbefangenem Ge⸗ ſicht und einer Stimme, die keine Aufregung verriet, eine erſte Frage. 5 „Wenn man zwei Söhne hat und verwitwet iſt, zwingt einem daz Leben ſicher auch zum tatkräftigen künbigt. Und außerdem war nichts von einem Ein ſchlaa zu ſehen. Ich bemerkte lediglich noch eine Stichflamme, die ftr einen Moment die Arkaden beleuchtete. Dieſe Flamme war übrigens blau. Mein Kamerad Ludovic aus Brüſſel und ich haben uns dann zu unſerer Truppe zurückbegeben. Wir glaubten ja alle, die Deutſchen ſeien ſchon vor den Toren der Stadt. Dort, bei unſerer Kompanie, hörten wir, kaum angekom⸗ men, das allgemeine Gerücht, daß die Engländer die Bibliothek zerſtört hätten. Natürlich erzählte ich meinen Kameraden, was wir geſehen hatten.“ Soweit der Belgier. Mit dieſen außerordentlich aufſchlußreichen Zeugenausſagen, denen er noch hin⸗ zufügte, die Engländer hätten ihre Photographen⸗ apparate gezückt, wird die Rekonſtruktion des Bran⸗ des abſolut klar. Die Kolonne der Fachmänner. die hier am Werk war, hatte alles gründlich vorbereitet. In dem Augenblick, in dem die Deutſchen erwartet wurden, ging man an die Ausführung. Durch die drei oder vier Exploſionen brachte man den Arkaden⸗ gang zum Einſturz an drei Stellen. Im nächſten Augenblick entzündeten ſich die Benzingaſe im Keller. Eine blaue Flamme ziſchte zum Luftloch der Decke durch den Arkadengang, dem dann der ſchwarze Rauch des heftigen Brandes folgte. Die engliſchen Brand⸗ ſtifter müſſen ſich dabei der Wirkung ſehr ſicher ge⸗ weſen ſein, wenn ſie ſofort Deckung ſuchten. Freilich in einem haben ſie ſich getäuſcht, die Bibliothek iſt micht ſo ausgebrannt, wie ſie es erwartet haben. Es blieben genügend Zeugniſſe für ein Verbrechen übrig, das den deutſchen Truppen in die Schuhe geſchoben werden ſollte und mit dem man gehofft haben mag, Amerika erneut auf den Plan zu rufen. Dem Ver⸗ brechen an der„Athenia“ ſollte hier ein zweites an⸗ gefügt werden. linge bieten Bilder furchtbaren Jammers. Die deut⸗ ſche Organiſation wird für lange Zeit dieſe unglück⸗ liche Menſchheit vor dem Verhungern bewahren wüſſen. Kein früherer Krieg hat eine derartige Hilfs⸗ aktion des Siegers für das beſiegte Land gekannt.“ Das Zugeſtändnis iſt bei dem immer profranzöüſiſchen Charakter des Genfer Blattes beſonders beachtlich. Ein anderes ſchweizeriſches Blatt, der„Züricher Tagesanzeiger“, ſchreibt aus dem beſetzten Nord⸗ frankreich: Die allmählich zurückflutende Zivilhepöl⸗ kerung verſteht einfach nicht, warum die Pariſer Machthaber ſie von hier aus vertrieben haben und warum ihre Gebiete als Kriegsgebiete der zweckloſen Zerſtörung preisgegeben wurden. Der Fluch gegen die Pariſer Machthaber übertönt ſelbſt die Ausbrüche bitterer Verzweiflung bei den Heimkehrern, die ſchluchzend vor ihrem vernichteten und nieder⸗ gebrannten Beſitztum ſtehen. Herr Reynaud, Man⸗ del⸗Rothſchild und Daladier, die Urheber dieſes Kriegswahnſiuns gegen Deutſchland, die Urheber des tiefſten Falles ihres Volkes, ſind längſt getürmt und haben für ſich Hunderttauſende des franzöſtſchen Gol⸗ des mitgenommen, während die ſchuldloſen Opfer ihres verbrecheriſchen Größenwahns durch die Gaben der deutſchen Volkswohlfahrt vor dem Hungertod be⸗ wahrt bleiben. Der Anordnung der Madrider Regierung, keine geflüchteten Juden aus Frank reich in das Staatsgebiet ein zul aſſen, ift auch ein Hauptſchlag der ſpaniſchen Regierung gegen die unerwünſchte Einwanderung geflüchteter Franzoſen gefolgt. Das„Berner Tageblatt“ erfährt aus Madrid, daß eine Kontrolle der über die Grenz⸗ ſtadt Jrun nach Spanien übergetretenen franzöſiſchen Emigranten durchgeführt wird. Bis zum Abſchluß der Kontrollmaßnahmen werden jede Weiterreiſe bzw. jede Ausreiſe aus ſpaniſchen Häfen verboten werden. Zahlreiche Flüchtlinge, die ſich in Santander bereits eingeſchifft hatten, darunter die Familie des früheren franzöſiſchen Miniſterpräſidenten Blum, mußten wie⸗ der von Bord des Schiffes gehen. Unter den Emi⸗ granten herrſcht größte Erregung. Ueber die Gründe, die zu dieſer nachträglichen Kontrolle der Eingereiſten geführt haben, verlautet nur, daß verſchiedene Sabo⸗ tageverſuche einiger Zuwanderer vorgekommen ſeien. * Eine Mitteilung ber Verwaltung des hol län⸗ öiſchen Llyyds beleuchtet die tragiſche Situation derjenigen ausländiſchen Reedereien, deren Flotte von England gechartert wurde. Seit dem 1. Mat ſehle zwiſchen Verwaltung und der Flotte ſede Ver⸗ bindung, und man ſei nicht unterrichtet darüber, welche Häfen die Schiffe aufgeſucht hätten und ob ſie überhaupt noch vorhanden wären. Das was hier der holländiſche Lloyd im Rotterdamſchen„Courant“ mit⸗ teilt, trifft im gleichen kataſtrophalen Umfang auf die norwegiſchen, däniſchen und belgiſchen Schiffahrtsge⸗ ſellſchaften zu, ſoweit ſie ſich mit England eingelaſſen haben. England, das nur ſelbſtfüchtig handelt, wird für ſeinen immer knapper werdenden Lebensraum, ſicher zuerſt die fremden Handelsſchiffe ins Feuer ſchicken, bis auch hier die Macht der deutſchen Waffen ein gebieteriſches„Bis hierher und nicht weiter!“ ſprechen wird. Aegypten am Scheideweg Nücktritt der Regierung als Proteſt gegen England a dnb Nom. 28. Juni⸗ Am Sountag, 23. Juni iſt— wie bereits gemel⸗ det, die ägyptiſche Regierung zurückgetreten. Das Kabinett Ali Maher Paſcha, das ſeit Juli 1989 Hie Geſchäfte führt, ſah ſich gezwungen, ſeine Demiſſion anzubieten wegen der Unmöglichkeit, die Regierungs⸗ geſchäfte in einem Lande zu führen, das von Eng⸗ land zur Zeit völlig militäriſch beherrſcht wird. Von einer Uneinigkeit zwiſchen dem König und dem Ka⸗ binett kann natürlich keine Rede ſein, beide ſind ſich völlig einig in der Beurteilung der unhaltbaren Lage, in die Aegypten durch England gekommen ſſt. Die Demiſſion iſt der äußere Proteſt Aegyptens gegem die engliſchen Mache n⸗ ſchafte n, die Aegypten in den Krieg, mit Italien führen wollen. Die ägyptiſche Regierung ſonwie der König berufen ſich den Engländern gegenüber darauf, daß der ägyptiſch⸗engliſche Vertrag von 1936 lediglich enthalte, daß Aegypten den Enaländern im Kriegsfall Verkehrsmittel und Verkehrsplätze zur Benutzung überlaſſen müſſe, daß aber der Vertrag nicht vorſehe, daß Aegypten an der Seite Englands in den Krieg gegen Italien eintreten müſſe. Die von König Faruk zur Neubildung einer Regierung gebetenen Perſönlichkeiten haben bisher abgelehnt, ſo vor allem der Führer der Wafdpartei, Nahas Paſcha. Daß der äguptiſche König einen Mann wie Nahas Paſcha, deſſen Partei die Befreiung Aegyp⸗ tens vom engliſchen Joch auf ihre Fahne geſchrieben hat, mit der Kabinettsbildung zu betrauen plant, zeigt, wo die Sympathien Aegyptens ſtehen. Japan bezieht neue Stellung Ultimative Forderungen an England und Frankreich (Drachtbericht unſ. Korreſpondenten) — Nom, 28. Juni. . Daszzopaniſche Oberkommando hat einen Teil der japaniſchen Flotte nach Indochina entſandt, um der an die französiche Regierung gerichteten Forderung, jede Unterſtützung Tſchaugkaiſcheks zu unterlaſſen, den nötigen Nachdruck zu ver⸗ leihen. Wie bereits kurz berichtet, hat, Japan die gleiche Forderung in ultimativer Form an Eng⸗ land gerichtet Für die zwiſchen Japan und England beſtehende Spannung iſt ferner bezeichnend, daß die japaniſche Blockade Hongkongs zu Waſſer und zu Land immer ſchärfere Formen annimmt. Die unmittelbar vor Hongkong gelegenen Inſeln wurden bekanntlich vor längerer Zeit von den Japanern beſetzt. Die japa⸗ niſchen Landtruppen gehen dazu über, Hongkong mili⸗ tiſch abtzuſperren, um die von Hongkong aus ope⸗ rierxenden chineſiſchen Guerilla⸗Truppen unſchädlich zu machen. Der frühere fapaniſche Miniſterpräſident Faſtrſt Konbde jſt von ſeiner Stellung als Miniſterpräſident des geheimen Staatsrats zupückgetreten und durch den bebannten Politiker Suzuki erſetzt worden, der als ausgeſprochener Verfechter einer engen Zu⸗ ſammen arbeit mit Berlin und Rom einen Namen hat. Zivile Mobilmachung in Bulgarien Als Autwort auf die umſtürzleriſchen Macheuſchaften [Drahtbericht unſ. Korreſpon denten) — Rom, 24. Juni. Als Antwort auf die in den letzten Tagen wieder hervorgetretenen umſtürzleriſchen Strömungen in den bulgariſchen Induſtriezentren bei Sofſa und popel hat der bulgariſche Miniſterrat beſchloſſen für ſämtliche Arbeiter und Arbeiterinnen in den Indu⸗ ſtriewerken die zivile Mobilmachung zu ver⸗ fügen. damit im entſcheidenden Augenblick für das Land nachteilige Sabotageakte ausgeſchloſſen bleiben. Die Löhne bleiben die gleichen wie bisher. Jeder, der ſeinen Arbeitsplatz verläßt, hat die ſchwerſte Strofe zu erwarten. eee, 4 Nationaltheater Mannheim. Heute Mittwoch erſcheint das Schauſpiel„Uta von Naumburg“ von Felix Dhünen zum erſten Male im Spielplan des Nationaltheaters. Felix Dhünen behandelt in dieſem eigenwilligen Werk, angeregt durch das be⸗ rühmte Bildwerk des Naumburger Doms, an einem mittelalterlichen Stoff ein grundſätzliches welt⸗ anſchauliches Problem: Weltbejahung oder Weltver⸗ neinung. In der heutigen Erſtaufführung ſpielt Kitty⸗Dore Lüdenbach die Uta. In weiteren Rollen ſind beſchäſtigt: Wolfgang Jarnach, Walter Kiesler, Karl Marx, Karl Pſchigode und Joſeph Renkert. Die Spielleitung hat Rudolf Hammacher. Die Büßhnen⸗ bilder entwarf Toni Steinberger. Zupacken. Ich hörte nämlich, daß Sie Ihren Gatten ſchon früß verloren haben, gnädige Frau.“ Ueber das Geſicht von Eliſabeth Ehrhardt lief ein Schatten, kaum merklich, aber für die aufmerkſame Katja nicht zu verheimlichen. „Ja, mein Mann iſt ſchon ſehr früß non ung ge⸗ gangen. Die Jungen waren beide noch klein, der ältere neun und der jüngere ſieben Jahre. Für eine Mutter iſt es wirklich nicht leicht, allein zwei Söhne zu bändigen und zu erziehen.“ „Iſt Ihr Gatte im Kriege gefallen?“ fragte das Mädchen. Die Worte kamen zögernd heraus, als halte das Mitgefühl ſie halb zurück.„Bitte, glauben Sie nicht, ich ſei aufdringlich. Ich habe vor drei Jahren meine Mutter und vor dreizehn Monaten meinen Vater verloren. Ich weiß, wie einem ande⸗ ren Menſchen zumute iſt, wenn er ſolche Verluſte er⸗ leidet.“ Frau Eliſabeth war das Geſpräch zuerſt unange⸗ nehm geweſen. Sie wurde erfüllt von Mitleid, als ſie die letzten Sätze vernahm und hielt die Frage einfach für dag Bedürfnis einer Mitſchweſter, ſich in ihrem eigenen Schmerz an einen anderen Menſchen anzulehnen. „Ja, liebes Kind, ich verſtehe Sie.“ Die alte Dame ſchob ihren Arm in den des Mädcheug und ſchlug mit ihr den Weg in den Wald ein.„Immerhin kön⸗ nen Sie ſich Ihrer Mutter noch deutlich erinnern, weil Sie bei deren Tod ſchon halb erwachſen waren. Meinen Jungen iſt die perſönliche Erinnerung an den Vater faſt ganz verlorengegangen.“ Sie brach ab, weil ihre Stimme nicht mehr ganz gehorchte und ein leichtes Schütteln durch den Körper ging. Katja ſchwieg einige Minuten. Dann ſagte ſie. „Von meinem Vater weiß ich, wie furchtbar der Krieg geweſen iſt. Er war faſt während der ganzen Dauer im Felde, allerdings nicht als Soldat, ſon⸗ dern als Arzt.“ 8 Frau Ehrhardt verſpürte wie ihr Sohn die ſelt⸗ ſame Parallele dieſes Schickſals. Arzt war der Vater geweſen, dann nach dem Kriege in die Ferne gegangen, weil es ihn in der zerſtörten Heimat nicht mehr litt?„ „Wo hatte Ihr Vater ſeine Praxis?“ „Er war Schiffsarzt, gnädige Frau.“ Dieſe neue Erinnerung wirkte wie ein Schlag Eliſabeth Ehrhardt verhielt den Schritt und ſaß mit auferiſſenen Augen ihre Begleiterin an. Big zn einem Verdacht verdichteten ſich ihre Gedanken nicht, aber im Unterbewußtſein warnte ſie etwas, das ſie ſich nicht erklären konnte. „Schiffsarzt? Mein Mann iſt ebenfalls fahrelangz als Schiffsarzt tätig geweſen! Fuhr Ihr Vater für eine deutſche Linie?“ 5 „Nein, für eine holländiſche.“ Dieſe neue Eröffnung war beinahe zuptel für Eliſabeth Ehrhardt. Mit ſchmerzhafter Deutlichkeit ſtanden auf einmal die Erlebniſſe vor ihr, die zehn Jahre ihres Lebens ausgefüllt hatten, wie ſie ihren Mann kennenlernte, als er noch Schiffsarzt war, wieviel er ihr in der jungen Ehe von fernen Län⸗ dern erzählt hatte und wie ſie ſpäter erfuhr, daß er wieder zu derſelben Schiffahrtsgeſellſchaft gegangen war. Dann kehrten ihre Gedanken zurück zu dem jungen Mädchen, das an ihrer Seite ging. Kannten ſich vielleicht der Arzt Dr. Eckau und der Arzt Dr. Ehrhardt? „Hat Ihr Vater nie davon erzählt, daß er einen Kollegen mit Namen Doktor Kurt Ehrhardt hatte?“ „Ich kann mich nicht erinnern“, ſagte Katja und fürchtete ſich davor, jetzt viel lügen zu müſſen. Frau Eliſabeth faßte einen Gedanken, der ſie bei⸗ nahe ſchwindlig machte. Fünf Jahre lang verſuchte ſte damals nach dem Kriege, die Spur ihres verſchol⸗ lenen Mannes aufzufinden. Dann war ſie einiger⸗ maßen zur Ruhe gekommen, obwohl die heranwach⸗ ſenden Söhne immer wieder alte Wunden aufriſſen. Mit einem Male ſchneite ihr das Schickſal einen Menſchen ins Haus, der durch ſeinen Vater in loſem Zuſammenhaug mit dem verſchwundenen Gatten ſtand. War das ein Fingerzeig?. Als ſie auch noch erfahren hatte, daß Dr. Eckon bei der gleichen Reederei geweſen war wie Dr. Ehr⸗ hardt, faßte ſie den Entſchluß, ſich noch einmal direkt mit der Geſellſchaft in Verbindung zu ſetzen. Vie leicht gab es doch eine Möglichkeit, die volle Wah beit zu erfahren. Piortſetzung folgt. Phil. * N. Die Stadiseife Mannheim, 28. Juni. Monbaufgang.24. Monduntergang 11.51. Sonnennniergang A. N. Snunenaufgang(27..).8. Der Blumenyeter geſtorben Erinnerungen au ein Original Auf 65 Jahre hat er s gebvacht. ber ſaft ſchom ſagen⸗ Haft gewordene, am Sonntag vox 8 Tagen verstorbene kleine Mann, genannt der„Blumenpeter“, den die ältere Generation unſerer Stadt noch von Angeſicht eu Angeſicht geſehen, die junge ihn aber, da er ſchon eine lange Reihe von Jahren aus dem Weichbild Mannheims verſchwunden iſt, nur vom Hörenſagen, wor allem jedoch von den vielen mehr oder weniger guten Witzen und Anekdoten her kennt, die heute noch won ihm von den Vereinsbühnen herab und an den Stammtiſchen, ja ſogar in der humoriſtiſchen Ecke mancher auswärtigen Zeitungen, erzählt werden, von denen freilich die wenigſten den Blumenpeter zum Urheber haben. Er hieß nicht etwa Peter Blum, ſondern Peter Schäfer und entſtammte einer fleißigen und acht⸗ baren Mannheimer Arbeiterfamilie. Weil Peter im Wachstum zurückblieb und neben Aſthma an einem Sprachfehler litt, konnte er keinen handwerklichen Beruf ergreifen, weshalb er ſich auf den Verkauf von kleinen Blumenſträußen in den hieſigen Gaſtſtätten verlegte und ſolcherart ſein beſcheidenes Brot ver⸗ diente. Er war gar bald in ganz Mannheim unter dem Namen„Blumenpeter“ bekannt. Weil unſere Stadt im Ruf ſteht, eine Hochburg pfälger Humors zu ſein, konnte es nicht fehlen, daß angeheiterte Gaſt⸗ ſtättenbeſucher den Blumenpeter auf ſeinen Rund⸗ gängen mit den Kindern Floras zur Zielſcheibe ihres Witzes machten und ihm mancherlei, nicht immer harmloſe Scherze zur Kenntnis brachten, die Peter dann gelegentlich wieder weiter erzählte. Von Natur ein gutmütiger, durchaus nicht unintelligenter Menſch, bot er, immer ſauber gekleidet, ſeine Blumen in beſcheidener, unaufdringlicher Weiſe an und konnte nur in Zorn geraten, wenn ungezogene Buben zwi⸗ ſchen 10 und 25 Jahren ihn ob ſeiner körperlichen Künze hänſelten, oder ſeine ſchwere Zunge nach⸗ ahmt en. 5 Daß Blumenpeter eine ausgeprägte humortſtiſche Ader beſaß, beweiſt die Tatſache, daß er die Herren Gebrüder Buck, die im geſelligen Leben unſerer Stadt als private Vortpagskünſtler geſchätzt waren, als ſeine Freunde betrachtete und bei ihnen ein gern geſehener Gaſt war. Ganz beſonders ins Herz ge⸗ ſchloſſen hatte er Herrn Karl Buck, mit dem zuſammen er ſogar einmal in einer„Feuerio“⸗Sitzung im ehe · maligen Bernhardushofſaal als Ringkämpfer auf⸗ trat. Peter hielt ſich nämlich für einen Athleten und ſein ſehnlicher Wunſch war der Beſitz einer Hantel. In der fraglichen Faſchingsſitzung forderte Herr Kärl Buck in der Maske des Blumenveter, al Rin⸗ ger koſtümiert, einige Herren aus der Mitte der Zu⸗ ſchauer auf, mit ihm einen Gang zu wagen. Da ſich niemand meldete, kam plötzlich aus den Kuliſſen der Blumenpeter gewackelt, ebenfalls im Ringertrikot, ſeiner Rolle gemäß geſtikulierend und ſchreiend: „Was, Sie wolle mich markiere, Sie halwi Porzion! Ihne zeich ich, wer dr Blummepeter is! Ihme ſchmeſtß ich uff de Buckl, Herr Buck, daß Se s ufſſchtehe ver⸗ geſſe!“ Und im gleichen Tonfall fügte er hinzu: „Kaal, ſchmeiß mich nit um; du weeſcht ich muß ge⸗ winne, dann krich ich e Hautl pun deim Bruder!“ Mit dieſer ungewollten Impropiſation hatte Peter aber auf der ganzen Linie geſiegt: der Beifall der närri⸗ ſchen Verſamlung war tumultariſch⸗ 3 Ein andermal ſtand Peter vor einem Ladengeſchäft und beſah ſich die Auslagen. Sein Freund Karl Buck trat unbemerkt von hinten an ihn heran und hielt ihm beide Hände vor die Augen. Aergerlich ſuchte Peter ſie wegzuziehen und ſchrie dabei:„Loſſ“ mich los, du A—.—, ach ſo, du biſchts, Kaal; ich haß dich nit gekennt“, als ſein Freund ihn losließ und Peter ſich umdrehte. Derartige heitere Zwiſchenfälle mit feinem Buſenfreund könnten noch um eine erhebliche Anzahl vermehrt und durch letzteren verbürgt wer⸗ den. Die beiden angeführten Szenen mögen genu⸗ gen zur Kennzeichnung Blumenpeters. Dieſe und ähnliche waren wohl der Anlaß, daß Blumenpeter auch als er ſeinen Beruf aufgab und in den Gaſtſtätten Mannheims nicht mehr zu ſehen war, noch als Verantwortlicher galt— und wahr⸗ scheinlich über ſein Grab hinaus noch lange gelten wird— für zahlloſe Anekdoten und Stammtiſchwitze, non denen er keine Ahnung hatte auch für ſolche, die noch im Schoß der Zukunft liegen. Seine Seele mag ſich mit der Friedrichs des Großen und anderer Kör⸗ per⸗ und Geiſteshelden tröſten! d. r Wieder Pilzberatung. Das Städt. Unter⸗ ſuchungsamt in der Kurfürſt⸗Friedrich⸗Schule in G 6, 1— Eingang gegenüber dem Duiſenheim— ſteht für Pilzberatungen von Montag bis Freitag von 8 bis 12 und 15 bis 18 Uhr, am Samstag von 8 bis 12 Uhr fſedem unentgeltlich zur Ver⸗ ſabaung. Jeder, der Pilte ſammelt und die Gewißheit haben will, daß er die Pilze unbedingt genießen 1 5 kann dort die Pilze auf ihre Eßbarkeit prüfen laſſen. 5 * Gehüßhrenerlaß für ſtudierende Kriegsbeſchä⸗ digte. Durch einen ſoeben ergangenen Runderlaß hat der Reichserziehungsminiſter die wiſſenſchaft⸗ lichen Hochſchulen des Reiches angewieſen, allen Soldaten, die durch eine im gegenwärtigen Kriege erlittene Wehrdienſtbeſchädigung körperlich erheblich beeinträchtigt worden ſind und daher Verſehrten⸗ geld beziehen, vom zweiten Trimeſter 1940 ab vollen Gebührenerlaß zu gewähren, und zwar ohne An⸗ rechnung auf die für den Gehüßhrenerlaß ſeſtgeſetzte Höchſtſumme. Die Betreffenden müſſen dazu den Beſcheid des Wehrmachtfürſorge⸗ und Verſorgungs⸗ amtes über Gewährung des Verſehrtengeldes vor⸗ legen. Kriegsfragen zur Einkommenſteuer Wann ſind Luftſchutzauſwendungen Werbungskoſten? Rücklagen aus abgegoltenem Arlaub Der Sachbearbeiter des Reichsfinanzminiſte⸗ riums, Oberregievungsrat Dr. Oeftering, klärt in der„Deutſchen Steuer⸗Zeitung“ Zweifelsfragen, die ſich durch die Kriegsverhältniſſe bei der Einkommen⸗ ſteuer ergeben haben. Zu den Luftſchutz⸗ aufwendungen bemerkt er, daß der Haus⸗ beſitzer berechtigt iſt, die Ausgaben, die mit der Si⸗ cherung und Erhaltung der Mieteinnahmen und der Nutzung der Wohnung im eigenen Haus zuſammen⸗ hängen, als Werbungskoſten geltend zu ma⸗ chen. Aufwendungen eines Hausbeſitzers für den zivilen Luftſchutz ſeines Hauſes gehören grundſätz⸗ lich zu ſolchen Aufwendungen und ſind als Wer⸗ bungskoſten ſteuerfrei. Sie können ſogar im Kalen⸗ derjahr der Ausgabe ohne Rückſtcht auf die Nutzungs⸗ dauer voll abgeſetzt werden, wenn ſie ausſchließlich und unmittelbar durch Zwecke des Luftſchutzes ver⸗ anlaßt worden ſind. Die Verdunkelungs⸗ aufwendungen für die eigene Wohnung des Hausbeſitzers rechnen jedoch zu den Koſten der Leben 8führung und können nicht als Webbungskoſten geltend gemacht werden. Auch jeder Mieter hat ja die Pflicht zur Verdunkelung, ohne daß er ſeinen Unkoſten dafür als Werbungs⸗ koſten ſteuerfrei machen könnte. Aufwendungen für Zwecke des zivilen Luftſchutzes im Rahmen der er⸗ wähnten Guitndſätze können auch bei den Einkünften aus ſelbſtändiger Arbeit als Betriebsausgaben im Jahr der Ausgabe voll abgeſetzt werden. Bei Neu⸗ bauten von Einfamilienhäuſern ſind die Aufwen⸗ dungen für den Luftſchutzkeller in voller Höhe vom Grundbetrag des Nutzungswertes abzugsfähig. Fal⸗ len die Aufwendungen und die erſtmalige Nutzung des Einfamilienhauſes in verſchiedene Jahre. ſo können die Aufwendungen für den Luftſchutzkeller trotzdem einkommenſteuerlich im Jahr der Auſwen⸗ dung berückſichtigt werden. Im Rahmen der Familienunterſtützungen wer⸗ den ſteuerfreier Beihilfen auch gegeben. wenn da⸗ durch ganz oder teilweiſe Aufwendungen gedeckt werden ſollen, die in der Einkommen⸗ und Lohn⸗ ſteuer als„Sonderausgaben““„ ichnet werden. z. B. alſo Beiträge für Lebensverſicherungen, Aufwen⸗ dungen, die durch die ſteuerfreie Beihilfe gedeckt ſind, werden überhaupt nicht als Sonderausgaben ge⸗ wertet. In dieſem Rahmen iſt ſodann ein neuer Er⸗ laß des Reichsfinanzminiſters über Rückſtellungen für Urlaubsaufwendungen zu erwähnen. Es waren Zweifel entſtanden, ob wegen der nachträglichen Ge⸗ währung oder der Abgeltung des Urlaubs in dem Hauptabſchluß für das erſte nach dem 4. September 1939 endende Wirtſchaftsjahr eine Rückſtellung ge⸗ macht und ſteuerlich anerkannt werden kann. Der Miniſter hat hierzu beſtimmt, daß derartige Aufwen⸗ dungen Betriebsausgaben find, die in wirtſchaft⸗ lichem Zuſammenhang mit dem vorangegangenen Wirtſchaftsjahr ſtehen. Die Rückſtellung iſt in dem Hauptabſchluß für das erſte Wirtſchaftsfahr, in dem der Urlaub nachgewährt oder abgegolten werden konnte, zugunſten des Gewinns aufzulöſen. Grenzländer halten zuſammen wie Kitt Vom Heimatſonntag der Saarvereine Mannheim- Ludwigshafen Die Pflege des landsmannſchaftlichen Gedankens und damit engſte Verbundenheit mit der vom Schick⸗ ſal ſchwer geprüften Heimat hat der Bund der Saarvereine Mannheim⸗ Ludwigshafen als vornehmſte Aufgabe auf ſein Panier geſchrieben. Fand ſein Wirken bisher ſchon allſeits Anerkennung, ſo waren ihm und ſeinen Obleuten bereits im Kampf un die Rückgliederung des Saargebietes ſchon beſon⸗ dere Aufgaben geſtellt, deren glänzende Löſung ihm unvergeßliche Verdienſte ſicherten. Seit Ausbruch des Krieges jedoch gilt ſeine beſondere Aufmerkſamkeit der geiſtigen Betreuung der rückgeführten Lands⸗ leute, als der Führer aus Sicherheitsgründen von einem Großteil ſeiner Grenzer ſchwerſte Opfer ver⸗ langte, die in der klagenlos hingenommenen Preis⸗ gabe von Heimat und Scholle gipfelte. Grenzlän⸗ derſchickſal! Schon manche Verſammlung des Saarvereins gab Zeugnis von dem ſprichwörtlichen Saarländer„Kitt“, doch war am letzten Sonntag ein neuer Höhepunkt ſaarländiſchen Gemeinſchaftsgeiſtes spürbar, anläßlich des vom Saarverein im Mannheimer großen Caſino⸗ ſaal veranſtalteten großen Heimat⸗Sonntags. Ein Stück Heimat atmete der dichtbeſetzte Saal, als Ver⸗ einsführer, Prof. Engel ⸗ Ludwigshafen, den Will⸗ kommeusgruß entbot und dabei den Kreisverbands⸗ leiter des VA. ſowie als Vertreter der Kreisleitung Herrn Berger nebſt dem VDA Redner, Herrn Polcz, beſonders begrüßen konnte. Denn gemeinſchaftlichen Geſang des ſaarländiſchen Trutz⸗ und Kampfliedes folgte unter den Klängen des Liedes vom guten Kameraden eine Gefalle⸗ nenehrung. Anſchließend entwarf Prof. Engel einen anſchaulichen Rückblick auf die großen hiſtort⸗ ſchen Ereigniſſe der füngſten Tage, die mit dem „Schittzengraben 19181935“ Saarland in engſtem Zuſammenhang ſtehen. Parallelen mit dem überwäl⸗ tigenden Saarabſtimmungsſieg vom 183. 1. 1935 zie⸗ hend, iſt heute bei den Saarländern alles Leid ver⸗ geſſen, denn dank der erfolgreichen Niederwerfung unſerer Feinde durch den Führer und ſeine unver⸗ gleichliche Wehrmacht ruft dieſer Tage wieder die Heimkehr in die Saarheimat. Vielfach brach ſich das Echo des flammenden Treuebekenntniſſes auf Führer und Heimat, worauf die Nationallieder erklangen. Reichhaltig war der Kranz der gebotenen Gedicht⸗ vorträge in hochdeutſch, heimatlicher und Pfälzer Mundart durch ſaarländſche Mädels und ſtramme Pimpfe. Mit ſeltener Friſche trug der ſaarländiſche Dichter Kreis trotz ſeiner 78 Lenze eigene Dich⸗ tungen vor, mofür ihm ſowie allen übrigen herzlicher Beifall gezollt wurde. Muſikdirektor Pfanner⸗ Völklingen begeiſterte durch ſeine ſchmiſſſgen Weiſen am Flügel wie auch ſpäter gemeinſam mit Frl. Hu⸗ her ⸗Saarlautern. Hauptlehrer Neſſeler⸗Dus⸗ wigshafen gab aus ſeinem Werk„Der Hemshof und Gremzlandnot“ einen intereſſanten Aufſchluß üer das wechſelvolle Grenzſchickſal deutſchen Landes. Im übrigen gab es manches frohe Wiederſehen und in wachrhaft vorbildlichem Geiſt verlebten die Sgarlän⸗ der noch angeregte Stunden, die auch nach der er⸗ folgten Rückkehr ſicherlich lange in guter Erinnerung bleiben. 1—— Felöpoſt iſt uns heilig Leſeratte benagte Bücherſendungen An den Walöhöfer Poſträuber erinnerte das Mannheimer Sondergerichtsverfahren, durch das der gl⸗jährige Poſtfacharbeiter Chriſtian Buderer zu zehn Jahren Zuchthaus und weiteren fünf Jahren Ehrverluſt verurteilt wurde. Buderer wurde von einem Arbeitskameraden beobachtet, als er ſich wieder einmal an dem anvertrauten Gut vergriff. Das kam ſo: Seit Anfang Oktober v. J. war der Angeklagte im Hauptpoſtamt Freiburg i, Br. tätig. Ordnungs⸗ gemäß hatte man ihn verpflichtet und darauf hin⸗ gewieſen, daß er ſtrafrechtlich als Beamter anzu⸗ ſehen iſt, auch wenn er nur als Poſtfacharbeiter be⸗ schäftigt wird. Wiewohl auch in Freiburg i. Br. die öffentlichen Büchereien es jedem Volksgenoſſen er⸗ möglichen, faſt koſtenlos ſein Leſebedürfnis zu be⸗ friedigen, konnte Buderer der Verſuchung nicht wüderſtehen, nom November an Bücherpakete un⸗ befugt zu öffnen und den Inhalt heimlich mit heim⸗ zunehmen, um zu ſchmökern. Er verfiel offenbar einer richtigen Leſewut und verbrannte einen Teil des Geleſenen, den Reſt ſtapelte er zu Hauſe aß Es blieb aber nicht bei den Büchern, ſondern Buderer vergriff ſich auch an anderen Päckchen, ſogar an Rauchwaren, obwohl er ſelbſt leidenſchaftlicher— Nichtraucher war. In feiner Aktenmappe nahm er grundſätzlich immer die Sendungen mit weg, die er bequem darin verſtauen konnte. Buderer trieb den Spuk bis Mitte April d. J. 32 Fälle konnten ihm nachgewieſen werden. Als ihn ſein Berufskamerod geſtellt hatte, ver⸗ riet Buderer die mangelhafte Qualität ſeines Ge⸗ wiſſens mit der flehentlichen Bitte:„Verrat mich nicht... Bei der Hausſuchung faud man Bücher und eine ganze Reihe von Tabakpaketen und Zi⸗ garettenſchachteln. Wie Buderer zu ſeinen Verfehlun⸗ gen kam, das iſt ihm ſelbſt wohl ziemlich ſchleierhaft, lebte er doch in ziemlich guten Verhältniſſen bei ſei⸗ nen Schwiegereltern. Er hätte es wahrlich nicht nötig gehabt, noch dazu unſere Soldaten um ihre Feldpoſtpäckchen zu beſtehlen. Darauf gründet ſich die Anwendung des Paragraphen 4 der Verordnung gegen die Volksſchädlinge:„Ausnützung der durch den Kriegszuſtand bedingten beſonderen Verhält⸗ niſſe...“ Das geſunde Volksempfinden und die ab⸗ ſolute Notwendigkeit, den Kontakt zwiſchen innerer und äußerer Front zu ſichern, zwangen zu harter Strafe. Erſchwerend wirkte die Vielzahl 1 8 Ar. - aber ſie ſind kein dauer⸗Erlatz für abgeriſſene ſnöpfe, kein Heilmittel für Löcher und geplatzte Nähte, wenn. man bech hat, bleibt man logar bei irgendeiner 25 Gelegenheit ausgerechnet an einer ſolchen Nadel hängen, und der Schaden iſt dann ſchlimmer als zuvor. Löcher, Rille und andere Schäden in Arbeitskitteln,-jacken und ⸗hoſen laſſen ſich am beſten mit nadel und faden ausbellern. Je ſchnelier * Nentenzahlung. Die Zaßlſtellen der Poſt⸗ ämter in Mannheim einſchließlich der Vororte be⸗ ginnen mit der Zahlung der Militärrenten für Mo⸗ gat Juli bereits am ene dem 28. Juni. Die Invaliden⸗ und Unfallrenten werden ab 1. Juli gezahlt. 8 im Scheinwerfer: Filmrundſchau Ufa⸗Palaſt:„Drei Väter um Aung“ Die niedliche anmutige Anna(Ilſe Werner)] wirkt in dem kleinen bayeriſchen Neſt wie ein Stein, der in ein ſtilles Gepäſſer gefallen iſt. Wie ein Stein des Anſtoßes— und die Frauen von Ober⸗ diendorf wiſſen Anſtoß zu nehmen und die Lebens⸗ luft zu verpeſten. Die Anna kommt mit dem Schifftsarzt Dr. Bruck(Hans Stüwe] ins Dorf, aber als was, und wer war die Mutter. wer iſt der Vater? Der Bater muß noch gefunden werden, die Mutter iſt in Hamburg geſtorben, und eben darüber, ob denn die Anna nur ſo eine Sprechſtundenhilſe und Haushälterin des Doktors ſei, verreißen ſich die Oberdiendorfer die Mäuler. Die Sache iſt heikel und ſchlägt Wellen, beinahe gebt eine im Felde ge⸗ ſchloſſfene Kameradſchaft zwiſchen dem Doktor, dem Ameiſer(Beppo Brem und dem Gſodmair(Georg Vogelſang) in die Binſen, zumal die Ameiſerſche unverblümt hetzt, dieweil ihr der Doktor die„Pra⸗ xis“ verpatzt und der Schloßverwalter auf ſeine Weiſe zur Beunruhigung der Gemüter heiträgt. Es kommt alles, wie es kommen muß, der Doktor wird eiferſüchtig auf den Martl, der bei der Anna Feuer gefangen hat, und die Anna wird eiſerſüchtig auf die ebenſo kokette wie geſchäftstüchtige Gräfin. All⸗ mählich werden ſich die Leutchen über ihre Liebe klar, nach und nach, nach komiſchen Zickzackſprüngen der Handlung nämlich offenbart ſich der Papa und macht in einem entſcheidenden Augenblick von ſes⸗ nem Züchtigungsrecht einen weithin ſchallenden Ge⸗ brauch. Angeſichts zer hübſchen erwachſenen Toch⸗ ter und des in nächſter Ausſicht ſtehenden Schwieger⸗ ſohnes ermannt ſich dieſer Mann zu Taten, die ſein Hägliches Pantoffelheldentum vergeſſen machen. Carl Boeſe hat das anſpruchslos heitere Syſel Aber alle Wege und Umwege hinweg geſchickt gefſthrt und ſehr nett in den Rahmen der Landſchaft gefügt. Zur rechten Zeit faucht eine Katze, gackert ein Huhn, brüüllf eine Kuh, wenn es eine ſtreitbare eheliſche Augeinanderſetzung zu illuſtrieren, eine Geſchwätzig⸗ keit zu unterſtreichen, eine ſich anſpinnende Liebes⸗ ſzene zu ſtören gilt. F. W. Koch Höflichkeit auf Kartenſtellen Gelegentlich ſeiner Anweiſungen über die Durch⸗ führung des Kartenſyſtems für Lebensmittel in der Zuteilungsperiode nom 1. bis 28. Juli 1940 ſtellt Her Reichsernährungsminiſter feſt, daß immer wieder aus den Kreiſen der Verbraucher Klagen über die Behandlung in den Kartenſtellen laut wurden. Dem⸗ gegenüber erinnert der Miniſter an den Erlaß des Vorſitzenden des Miniſterrates für die Reichsyertei⸗ digung, Generalfeldmarſchall Görina und macht es den Leitern der Kartenſtellen im Sinne der grund⸗ legenden Anweiſungen des Generalfeldmarſchalls zur Pflicht, die das Publikum abfertigenden Beamten und Angeſtellten zu einer höflichen und zuvor⸗ kommenden Behandlung anzuhalten. Aus dem Erlaß ſei im übrigen nur auf die er⸗ weiterte Möglichkeſt des Butterbezuges auf die Er⸗ höhung der Käſeration und auf die Möglichkeit des Zuckervorgriffes für die Einmachzwecke hingewieſen, und zwar als beſter Gegenbeweis gegen die andau⸗ ernden engliſchen Lügenmeldungen über eine Be⸗ drohung der deutſchen Ernährungslage. Die Ver⸗ braucher können außerdem wieder Kondensmilch oder Konſerven auf die Nährmittelkarte beziehen, ſoweit noch Vorräte beim Kleinhandel vorhanden ſind. Um die beim Handel lagernden Vorräte an Kakap⸗Pulver dem Verbrauch zuzuführen, wird auf die Reichsfettkarte für Kinder aller Altersſtufen aß⸗ zugebende Ration an Kakaopulver in der neuen Zuteilungsperiode durch eine Sonderzuteflung von 62,5 auf 125 Gramm erhöht. Die Bezuasberechtigten haben die Möglichkeit, auf den Abſchnift E 4 anſtelle uon 62,5 Gramm Kakaopulver 50 Gramm ungefüllte Tafel- oder Blockſchokolade zu beziehen, ſoweit ſolche vorhanden ſind. Miclt s ue telepllonlexen Oder:„ZSeamte sind auch Menschen.“ Das Telephon iſt zweiſellos eine Einrichtung die uns im raſchen Ablauf unſeres Berufs⸗ und Wirt⸗ ſchaftslebens unendlich viel Mühe einſpart. Es bringt ferner auch Verliebten. Verlobten, Verheira⸗ teten Freundinnen und über weite Stadtgebiete ver⸗ ſtreuten Anverwandten manche Freude. Allein neben dieſen fraglos günſtigen Einwirkungen ſtehen doch recht bedenkliche Schattenſeiten. Ohne nun beute gleich alle Sündenregiſter der Endlosquatſcher, der Aerger⸗Abreagierer, der Falſchwähler und Fern⸗ ſprechhäuschen⸗Dauerbenützer hervorkramen zu wol⸗ len, ſei nur auf einen Kardinalfehler der klingenden Membrane hingewieſen: das Telephon macht den Men ſchen bequem und denkfaul. Es erzieht ihn in vielen Fällen zu erſtaunlicher Sorg⸗ loſigkeit gegenüber gar manchen ſtaatspürgerlichen Pflichten und läßt ihn ſelbſt wichtigſte Bekannt⸗ machungen in der Tagespreſſe nur mit einem halben Blick überfliegen, Da hätten wir alſo vor allem die Kriegs⸗ ämter, denen heutzutage in beſonderem Maße das Intereſſe der vom Telephonbazillus erfaßten Menſch⸗ heit gilt. Nicht auszudenken, was da ſo den lieben langen Tag an unnützen Anliegen in diwerſe Mu⸗ ſcheln hineingeſprochen, an guten Zehnern dafür ausgegeben wird. Hundertfach wiederholt ſich,— ob es nun um Kleider und Schuhe, um Brot und But⸗ ter oder um Benzin und Fahrradreifen geht,— die von männlichen wie weiblichen Stimmen gar zu gern geſtellte Frage, wann denn eigentlich ihr Buch⸗ ſtabe dran wäre“. Die Guten haben natürlich wiedermal ihre Zeitung nicht richtig geleſen, denn da ſteht die Sache mit Buchſtaben oft und ausführ⸗ lich genug drin. Nicht anders iſt es auch mit den in zahlloſen Abwandlungen immer wieder vorgebrachten Zweifeln über die Dienſtſtunden aller ſener Aemter. „Sie, hawwe ſe morche früh um halberacht ſchonn uff?“— Höre ſe mal, ich wollt' bloß als emol frache, ob mei Frag aach Samstagsfrüh nuffkomme kann wege denne Schuh, mei Fraa geht nämmlich die Woch über putze.—„Frollein, ich benötige für meine Tochter eine Turnhoſe, kann ich da auch nachmittags den Bezugſchein holen?“ und ſo geht das weiter in endloſem Zug. Zu den Buchſtaben und den Oeff⸗ nungszeiten aber kommen noch die Gegenſtände ſel⸗ her: ob man für Handſchuhe noch Punkte braucht? o dte Reifeuſtelle vielleicht auch Bezugſcheine für ein paar Pedale mit Rückſtrahler ausgeben könnte; ob es richtig iſt, wenn man für Rehrücken die Hälfte Fleiſchmarken geben muß; ob die jetzt nicht mehr be⸗ nötigten weißen Ausweiskarten für Fiſche aufgeho⸗ ben werden ſollen; ob eine nicht aufgebrauchte Tauk⸗ ausweiskarte nicht vielleicht diesmal ausnahmsweiſe doch verlängert werden dürfte, und was man tun müßte, damit ein Buchſtabe, der eigentlich micht dran iſt, trotz und alledem doch drankme Wiſſen dieſe, von der Telephonitis befallenen Volksgenoſſen eigentlich wieviel Zeit und Ner⸗ vnenkraft ſie aus eigener Denkfaulheit den in ihrem anſtrengenden Dienſt wahrlich genug ange⸗ ſpannten Beamten mit dieſen überflüſſigen Baga⸗ tellfragen stehlen? Und wieviel Aerger ſie bei all“ denen hervorrufen, die an Schaltern oder vor Amts⸗ türen warten und immer wieder erneut warten mitſſen, weil gerade, wenn's ſoweit wäre, ſchon wie⸗ der das verdammte Telephon dazwiſchenſchnurpt, Auch bier iſt alſo ein Gebiet, wo man Selbſtzucht iihen und Rückſicht nehmen lernen könnte. Einmal mehr ſorgfältia nachgedacht oder auch nachgeguckt—, und ſchon iſt eine unnötige Rückfrage unterblieben —, ein guter Groſchen für's Rote Kreu; einge⸗ ſpart. G ö tz. 5 5 ö. 45. Halen. a(Latschlag zur pflege der serufzwäzehe) das geschieht, um lo beſler! Aber nicht nur im Gebrauch, auch beim Reinigen der Berufswäſche kommt es auf die richtige Gehandlung an. wer ia hat, kährt gut damit. Zuerſt gründlich einweichen und dann kurze zeit kochen. Weil un lo ergiebig iſt, kann man es ſparlam gebrauchen bei normaler Geſchmutzung reicht 1 Paket für s Eimer Waſſer. wer ua nimmt, part seife und walchpulder. FMI g ‚ RKH ‚ f——([Üü⁰ „5 2„ 1 0 „ i r K„ emeinſchaftsverpflegung im Kriege Jeder Gau erhält einen Gau eh koch mit Spezialausbildung Die Kriegsverhältniſſe bedingten eine ſofortige Umſtellung der Verpflegungsgrundſätze auch in den Lager⸗ und Werksküchen. Sind Nahrungsmittel ge⸗ nügend vorhanden, dann iſt man leicht geneigt, aus dem Vollen zu wirtſchaften. Aber im Kriege kommt es beſonders darauf an, den Speiſezettel mit großer Ueberlegung zuſammenzuſtellen. Dabei treten als ausſchlaggebende Momente in den Vordergrund: Richtige Zuſammenſtellung der einzelnen Gerichte, ebenſo die zweckentſprechende Geſtaltung des Wochen⸗ ſpeiſeplanes. Desgleichen ſpielen Geſchmack, Sättt⸗ 17 gung und das Vorhandenſein wichtiger Nährſtoffe eine beachtliche Rolle. Die für die Verpflegung verantwortlichen Männer müſſen die Fähigkeit be⸗ ſitzen, ſich der auch im Kriege geltenden Ernährungs⸗ und Wirtſchaftslage anzupaſſen. Bei der Planung der Küchenzettel iſt nicht die Vielheit als vielmehr die Abwechflung in den dargebotenen Gerichten wert⸗ voll. Auch die Länge der Speiſekarte iſt für die Güte der Verpflegung nicht von entſcheidender Be⸗ deutung, ſondern die in der Nahrung enthaltenen Nährwerte. Wird bei der Verpflegung nach dem Grundſatz gehandelt: Richtige Qualität und Quan⸗ tität, dann kommt man den Wünſchen der Gefolg⸗ ſchaft am beſten entgegen. Der Wert der beſten Lebensmittel ſinkt, wenn nicht Menſchen vorhanden ſind, die die Befähigung beſitzen, aus den vorhandenen Nahrungsmitteln ein zweckentkprechendes und gutes Eſſen zu bereiten. Deshalb war es eine der dringendſten Aufgaben der Deutſchen Arbeitsfront, eine ſchulungsmäßige Aus⸗ richtung der Köche und des Küchenperſonals vorzu⸗ nehmen. In einem relativ kurzen Abſchnitt, ſeit De⸗ zember 1939 bis Mitte Mai 1940, wurden annähernd 1000 Köche in Lehrgängen, die über das geſamte Reich verſtreut waren, für den Einſatz in Gemeinſchaftsver⸗ pflegungsküchen bw. Großküchen geſchult. Dieſe Lehrgänge erfaßten ſowohl die Köche der Lager⸗ als auch die der Werksküchen. Die Schulung erfolgt in engſter Zuſammenarbeit mit der Wehrmacht, und ſie erfaßt auch die Truppenküche. In beſonderen Lehrgängen werden Gaulehrköche herangebildet, die ihrerſeits wiederum innerhalb der einzelnen Gaue für die zweckmäßige Ausrichtung dr Gemeinſchafts⸗ köche in den Gaubereichen Sorge tragen. Künftig ſoll jeder Gau einen Gaulehrkoch mit Spezialausbildung erhalten. Die Gaulehrköche wer⸗ den in halbjährigen Friſten immer wieder in Schu⸗ lungslehrgängen ausgerichtet. Die Reichsſchule für Gemeinſchaftsverpflegung in Frankfurt a. M. gab dem Schulungsweſen einen neuen und ſtarken Auftrieb. Die Schulung erſtreckt ſich nicht nur auf die Speiſenzubereitung, ſondern auch auf die Lebens⸗ mittelkunde, Lager⸗ und Küchen verwaltung, Fragen der techniſchen Einrichtung, volkswirtſchaftliche Grundfragen der Ernährung und die Ergebniſſe der neuzeitlichen Forſchung über die Erhaltung der Nähr⸗ und Schutzſtoffe, Vitamine u. a. m. Das Sozialamt der Deutſchen Arbeitsfront hat in einer beachtenswerten Schrift(Verlag der Deutſchen Arbeitsfront, Berlin)„Gemeinſchaftsverpflegung in Lager- und Werksküchen“ in beſonderen Richtlinien, neben allen anderen Fragen, die auf dem Ernäh⸗ rungsſektor anfallen, ſich auch mit der Durchführung von Kochlehrgängen für die Gemeinſchaftsverpfle⸗ gung befaßt. Leitſätze geben Auskunft über geſundes und zeitgemäßes Kochen. Die Deutſchenjags in der Veſatzungszeit Badener ſchmachten hinter Zeiten keine Gelegenheit vorübergehen laſſen, um ſelbſtgefällig den hohen Stand ſeiner Kultur und Ziviliſation zu betonen. Wir vom Oberrhein haben ſchon zu oft dieſe angeb⸗ liche„Kultur und Ziviliſation“ der Franzoſen und Frankreich hat zu allen ihrer farbigen Soldateska kennengelernt. Die Ruinen des Heidelberger Schloſſes künden auf ewige Zeiten von jenen Tagen, da Melac's Söldner⸗ ſcharen ſengend und brennend und mordend durch die blühenden Gefilde unſerer badiſchen Heimat zogen. Wir brauchen aber gar nicht in die Ferne ſchwei⸗ fen, denn die neueſte Zeit weiß Beiſpiele genug auf⸗ zuführen, wo franzöſiſche Ueberheblichkeit und Ver⸗ nichtungswut, Deutſchenhaß und Sadismus das Land am Oberrhein und deſſen friedliche Bevölke⸗ rung auf das ſchwerſte heimſuchten. Wir denken an die Beſatzungszeit der Jahre 1918 bis 1930, wo weite Gebiete des Badnerlandes unter den fran⸗ zöſiſchen Bajonetten ſchwerſte Leidenszeiten durch⸗ zuſtehen hatten. Denn nicht nur durch ungeheure Blutſchulden haben die Franzoſen während dieſer Beſatzungszeit auch in Baden, deren Wiederholung durch die macht⸗ volle deutſche Gegenoffenſive vereitelt wurde, furcht⸗ bare Spuren ihrer Brutalität hinterlaſſen, auch die unblutigen Schikanen gegen die heimiſche Bevölke⸗ rung, die Maſſenausweiſungen und Verhaftungen ſowie Inhaftierungen in franzöſiſchen Gefängniſſen ſind unvergeſſen! Unter den 150000 Deutſchen, die damals, nur weil ſie ihr Deutſchland nicht verleuaneten, von Haus und Hof vertrieben wurden, befinden ſich auch Hunderte badiſche Familien, unter den Zehntauſenden, die damals hinter franzöſiſchen Kerkermauern ſchmachten mußten, waren auch zahl⸗ reiche badiſche Männer und Frauen aller Volks⸗ ſchichten. Es iſt heute— mehr denn je— aut, dieſe Grau⸗ ſamketten franzöſiſcher Soldateska wehrloſen und friedlichen Bewohnern des beſetzten Gebietes gegen⸗ franzöſiſchen Kerkermauern über ins Gedächtnis zurückzurufen. Hören wir im Folgenden— ſoweit es allerdings dieſe Zeilen zu⸗ laſſen— kurz einen Badner, der damals grundlos, in franzöſiſchen Kerkern ſchmachten mußte und daber Gelegenheit hatte, die„Kultur und Ziviliſation der Grande Nation“ kennenzulernen. „Es war in den Tagen des Jahres 1923, da die Franzoſen mitten im Frieden in das Ruhrgebiet und zugleich von dem bereits ſeit 1918 beſetzten Kehler Brückenkopf aus in Mittelbaden einbrachen und dieſe Gebiete mit afrikaniſchen Truppen beſetzten. Zwar ſtießen dieſe überall auf einen paſſiven Widerſtand des ganzen rheiniſchen und badiſchen Volkes, aber mit brutaler Gewalt verſuchte Frankreich dieſen Widerſtand zu brechen und ſchleppten ſo tauſende pflichtbewußter Deutſcher in die Kerker. Auch mich traf dieſes Los. Von meinem Heimatort im Hanauer⸗ land wurde ich zunächſt über die Kehler Brücke nach Straßburg verſchleppt und von da nach Mainz ab⸗ transportiert. Im dortigen Gefängnis erlebte ich die erſten Schikanen und war ſelbſt den erſten Miß⸗ handlungen ausgeſetzt. Faſt täglich erhielt ich einige Rippenſtöße, faſt täglich mußte ich mich der Willkür der Soldateska ausliefern. Das Entziehen warmen Eſſens für mehrere Tage, Dunkelheit und nicht zu⸗ letzt brutale Prügelei waren an der Tagesordnung. Nach meiner„rechtmäßigen Verurteilung“ vor dem Kriegsgericht in Landau kam ich in das Gefäng⸗ nis nach Zweibrücken, wo ich dasſelbe Los zu ſpüren bekam wie in Mainz und wo ich auch noch einige Landsleute aus Baden traf, denen es nicht beſſer er⸗ ging als mir. Unſere ſechsmonatige Gefängniszeit bei der„Grande Nation“ wird unvergeſſen bleiben, den Glauben an unſer Deutſchtum aber konnten ſie uns trotz größter Schikanen nicht rauben, im Gegen⸗ teil, wir wurden nur härter und unſer Haß gegen dieſe Kulturträger wuchs von Tag zu Tag Soweit der Bericht des Badeners, der ein wahres Bild gibt von franzöſiſcher Kultur und Ziviliſation, die wir nicht vergeſſen haben und auch nie vergeſſen werden!! bild. Aus de Mappe des oa litens Hausangeſtellte 1. Das Mädchen hatte eines Tages die Tür zuge⸗ ſchlagen und war gegangen. Ein Jahr war ſie im Hauſe geweſen, man hatte ihr in mancherlei nach⸗ gegeben— sagte der Dienſtherr—, aber man habe ſie immer wieder bei Unwahrheiten angetroffen. Im Verlaufe einer Auseinanderſetzung machte der Dienſtherr eine Bemerkung, die die Hausangeſtellte als Kündigung auslegte. Sie kam nicht wieder und verlangte beim Arbeitsgericht Entſcheidung über die Reſtlohnforderung von Januar und den Lohn für Februar. Eine Lohnzulage von 5 Mark war erbit⸗ terter Streitgegenſtand, weil dieſe Zulage nach der Darſtellung des Beklagten vom weiteren Bleiben ab⸗ hängig gemacht wurde. Eine Gegenrechnung für ärztliche Bemühungen wurde vorgelegt, die auch an⸗ erkannt wurde, ſo daß die eigentliche Klageforderung, in Zahlen bemeſſen, nicht mehr groß war. Aber der Dienſtherr wollte von friedlichem Vergleichen nichts wiſſen, weil die Austragung der Sache für ihn eine Preſtigefrage ſei. Der Vorſitzende verwies darauf, daß der Streit die Mühe nicht lohne, den Zeitperluſt und Aerger, und der Beklagte verſchlos ſich ſchließ⸗ lich dieſer Einſicht nicht, zumal in dem Vergleichs⸗ protokoll über fünf Mark der Zuſatz aufgenommen wurde, daß dieſe Zahlung„ohne Anerkennung eines Rechtsanſpruchs guttatsweiſe“ erfolge. 2. Das funge Mädchen mußte nach Hauſe. Es war ein Todesfall in der Familie eingetreten, der die Sympathien aller auf die Seite der Hausangeſtell⸗ len vereinigte. Auch von den maßgeblichen Inſtan⸗ zen wurde der Fall als Sonderfall behandelt und die ſofortige Arbeitsfreiſtellung zugelaſſen. Die letztere Tatſache wurde erſt bekannt am Ende des Verhand⸗ lungstermius, in dem die Dienſtherrin beweglich darlegte daß ſie auf die Dienſte des Mädchens nicht verzichten könne und daher Klage erheben müſſe. Die Beklagte. das Mädchen, ſprach beim Termin wenig, ihre Sache ſprach für ſie. Der Vorſitzende redete beiden Parteien zu, einander entgegenzukom⸗ men. Die Dienſtfrau wollte das Mädchen ziehen laſſen. wenn ſie Erſatz habe. Man redete hin und ker am Ende ſiegte die Beredſamkeit der klägeriſchen Seite, und das Mädchen bleibt, bis Erſatz da, oder ihre Zeit um iſt, bis zum 1. Juli. Kino Es wurde heftig darum geſtritten, ob bei der ent⸗ ſcheidenden Unterredung zwiſchen dem Beſitzer und dem Kino⸗Mann eine beſtimmte Vereinbarung über die Anſtellung ausgemacht wurde. Der Beklagte be⸗ ſtritt dies entſchieden, genau ſo erbittert kämpfte der Kläger um ſein Recht, wobei er ſehr agreſſiv wurde und ſich auch gegenüber dem Gericht im Ton ver⸗ griff. Er glaubte, von dem Beklagten eine Zuſage für die Stellung erhalten zu haben, die ſolange wäh⸗ ren ſollte, als nicht„höhere Gewalt“ ihn der Stel⸗ lung enthebe. Der Kläger wollte der ufolge auch keine Kündigungszeit anerkennen, und ſſeine Klage⸗ forderung belief ſich auf Zahlung der Differenz zu ſeinem jetzigen Einkommen. Das überzeugende Ar⸗ gument des Klägers für ſeine Darſtelluna war die Tatſache, daß er auf die Unterredung mit dem Be⸗ klagten hin ſeine Stellung aufgegeben hatte. Der Beſitzer des Unternehmens aber wandte— ebenſo überzeugend— ein, daß er nicht aleich bei der erſten Unterhaltung ein Engagement perfekt mache, ſondern ſich erſt noch Ueberlegung bis zum andern Tag vor⸗ behielt. Nachdem die Streitpartner vor Gericht gründlich ihre Auffaſſung vorgetragen hatten und es dabei beinahe zu einer Ordnungsſtrafe gekommen wäre, nahm— kurz vor der Ausſichtsloſigkeit jeden Vergleichverſuchs— der Kläger doch noch den Vor⸗ ſchlag des Beklagten auf Zahlung von 100 Mark an. Der Aulernling Der Anlernling war ein junges Mädchen, das wie ein Küken von der Mutter betreut vor Gericht ſtand, um eine Forderung auf Ueberſtunden zu be⸗ gründen. Es ergab ſich eine kleine, aber ſehr be⸗ deutſame Verſchiedenheit in punkto des abendlichen ſpäten Heimkommens. Der Geſchäftsinhaber hatte etwas gehört von einem Freund, der in urſächlichem Zuſammenhang zu den angeblichen Ueberſtunden ſtand. Aber hier fuhr die Mutter auf,„ſo was“ treffe bei ihrer Tochter nicht zu, während dieſe ſelbſt ſich klugerweiſe in Stillſchweigen hüllte oder nur jene Ueberſtunden mit Ueberzeugung vertrat, die ſie auch nachweiſen konnte. Es blieb ein kleiner unaufge⸗ klärter Reſt, über den alle Beteiligten hinweggingen. Für die wirklich gemachten Ueberſtunden entſchloß ſich der Beklagte auf Anraten des Richters zu einer Vergleichszahlung von 25 Mark. ui. ** Luftſchutzmäßiges Verhalten kaun erzwungen werden. Zur Aufklärung von Zweifeln wird be⸗ kanntgemacht, daß die Bahnpolizei durch die be⸗ ſtehenden Beſtimmungen ermächtigt iſt, luftſchutz⸗ mäßiges Verhalten der Reiſenden notfalls zu er⸗ zwingen und Verſtöße zu beſtrafen. Es handelt ſich dabei vor allem um die newiſſen hafte Be⸗ folgung der Verdunkelungsvorſchrif⸗ ten auch in den Eiſenbahn wagen. Die Zu⸗ ſtändigkeit der Bahnpolizei ermöglicht, Geldſtrafen bis zu 150 Mik. oder Haft bis zu 14 Tagen zu ver⸗ hängen. Darüber hinaus ſind die ordentlichen Ge⸗ richte zuſtändig. Heidelberger Querſchnitt * Von der Univerſität. Unter Berufung in das Be⸗ amtenverhältnis wurde Dr. phil. habil. Albert Erhardt zum Dozenten mit der Lehrbefugnis für Zoologie ernannt. — Regierungsrat Dr. Blind beim Statiſtiſchen Amt des Saarlandes in Kaiſerslautern wurde beauftragt, in der Staats- und Wirtſchaftswiſſenſchaftlichen Fakultät der Uni⸗ verſität Heidelberg das Gebiet der Statiſtik zu vertreten.— Das Treudienſt⸗ Ehrenzeichen in Silber haben erhalten: Prof. Dr. Fritz Eichholtz, Prof. Dr. Johannes Stein, Bibliothekar Dr. Oswald Richard Dammann, Verwal⸗ tungs⸗Aſſiſtenz Friedrich Weiß. Radfahrer tödlich verunglückt. Der 50 jährige Kaufmann M. Wolf fuhr mit ſeinem Fahrrad gegen eine ihn über⸗ holende Straßenbahn, wurde von dieſer erfoßt und zu Boden geſchleudert, wo er mit ſchweren Verletzun⸗ gen liegenblieb. Der Verunglückte wurde ins Kranken⸗ haus eingeliefert und iſt unmittelbar darauf geſtorbeu. res 90 Der Führer auf dem Weg nach Compiegne bei der Beſichtigung zerſchoſſener ſchwerer franzöſiſcher Panzerkampfwagen. (Preſſe⸗ Hoffmann, Zander⸗Multiplex⸗K.) — Die franzöſiſchen Unterhändler trafen am 23. 6. 1940 zu den Waffenſtillſtandsverhand⸗ lungen in Rom ein Unſer Bild zeigt rechts den italienſſchen Offizier, der den Führer der frantzzöſiſchen Delegation, Ge⸗ Dahinter Botſchafter Noel, General der Luftwaffe Bergeret Im Hintergrund die deutſche Transportmaſchine, die die Delegation von Compiegne zu dem Verhandlungsort in der Nähe von Rom brachte. (Preſſe⸗Hoffmann, Zander⸗Multiplex⸗K.) neral des Heeres, Huntzinger, begrüßt. ideadmiral Le Luc. Der franzöſiſche Kriegshafen Breſt in deutſcher Hand ((Sammlung Seiler, Zander⸗Multiplex⸗K.) ö 1 Malta erneut von den Italienern angegriffen Unſere Luftaufnahme wurde während des Bombardements gemacht, das ſchwere Beſchädigungen militäriſchen Anlagen zur Folge hatte. Auf dem Bild ſind die Einſchläge der Bomben zu erkennen. (Scherl Bilderdienſt, Zander⸗Multiplex⸗K.) Blick über den Hafen von Biſerta(Tunis) (Aſſpeiated Preß, Zauder⸗Multiplex⸗K.) 8 — Bann 404 Mosbach— Bann 171 Mannheim.5 Baun 171 Gebietsgruppenmeiſter im Fußball Nach dem Zwiſchengang gegen den Bann 110(Seidel⸗ berg) am letzten Sonntag hatte die Auswahlelf des Banns 171 an dieſem Sonntag gegen die Vertretung des Banns 404(Mosbach) zu ſpielen, und zwar war als neutrales Gelände Meckesheim auserwählt Die Leute des Banns 171 waren ausgezeichnet in Fahrt und erteilten ihrem Gegner eine deutliche Lektion. Beſonderen Anteil an dieſem neuerlichen Erfolg hatte in erſter Linie der ſich immer beſſer einſpielende Angriff, in dem feder einzelne ein Talent iſt. Groß arbeitete auch die Läuferreihe, in der Bayer⸗Waldhof wieder die Ruhe ſelbſt war. Sprenu⸗ gel im Tor rettete bei manchen kitzlichen Momenten in ſicherer Weiſe, während die Deckung den oder jenen Wunſch offen ließ, was aber begreiflich wird durch das bei der klaren Feldüberlegenheit bedingte weite Aufrücken. Bannfachwart Schmetzer, der die Maunſchaft be⸗ gleitete, war naturgemäß am meiſten erfreut von der guten Geſamtleiſtung. die auch beim Gegner und Publi⸗ kum ihre verdiente Anerkennung fand. Vom Anſpiel weg machten Sprengel (Poſt) Schu macher Back (Plankſtadt)(Käfertal) Bayer Engel Maier (Waldhof)(Feudenheim)(Waldhof) Wenk Schuler Chr. Engelhardt Foltz Umſtetter [Sandhof.)(Plankſt.)(Waldhof)(Käfertal)(Sand.) das Spiel, das ſchon bei der Pauſe mit:0 klar für Mannheim ſtand, Engelhardt mit 3, Schuler und Um⸗ ſtetter mit je 1 Treffer hatten für die Diſtanzierung ge⸗ ſorgt, die ſich noch ſtärker abzeichnete, als Umſtetter, Bayer und Wenk 2 die reſtlichen Tore erzielten, denen der flei⸗ zige Spielpartner allerdings auch zwei gelegentliche Ge⸗ gentreffer entgegenſtellte. Zwei Erfolge, begünſtigt durch zu langes Zögern bzw. zu ſpäten Angriffs der Abwehr. Die ſiegreiche Bannauswahl von Mannheim hat mit dieſem Spiel die erſte Etappe auf dem Wege der Deut⸗ ſchen HJ⸗Meiſterſchaften im Fußball hinter ſich gebracht und wird nun als Gebietsgruppenmeiſter mit der Bann⸗ auswahl Pforzheim um den offiziellen Titel eines Ge⸗ bietsmeiſters kämpfen. Dieſes Entſcheidungsſpiel findet herits am kommenden Sonntag als Auftakt zum letzten Gruppenumeiſterſchaftsſpiel SW Waldhof— Kickers Offen⸗ bach ſtatt. Die Mannheimer Baunauswahl wird am Mitt⸗ wochabend 7 Uhr auf dem PfR⸗Platz eine letzte General⸗ probe ſtarten, wobei ihr der Bonnmeiſter Vfß den Geg⸗ ner abgeben wird. Sicher kommt es zu einem intereſſau⸗ ten Vergleichstreffen unſerer Beſten der Fußballfugend, wobei die Bannauswahl im beſonderen Ausſchau nach ihrer beſtmöglichſten Verteidigung halten wird. BfR⸗Frauen gewinnen Neulußheimer Handballturnier Im ganzen Reich läuft zur Zeit die Aktion zur Hebung des Frauenſports. Die Frauen ſind es dabei ſelbſt, die ſich in vorderſter Front hervortun und um ihre Mit⸗ ſchweſtern kämpfen, um dieſe in noch größerer Zahl den Leibesübungen zuzuführen. So wurde auch das Turnier in Neulußheim, das der Staffelſieger der Gruppe Schwet⸗ zingen, Turnerbund Germania Neulußheim, an dieſem vorletzten Juniſonntag veranſtaltete, bewußt in dieſe Be⸗ ſtrebungen eingereiht. Man muß dabei ſogen, daß dieſes Turnier in Neuluß⸗ heim ſeine Anziehungskraft nicht verfehlte und einige humdert Zuſchauer auf den Platz lockte, die auch guten Frauenſport und vor allem gute Leiſtungen der einheimt⸗ ſchen Mannſchaft zu ſehen bekamen. Die Beteiligung aller⸗ dings wor in dem vorgeſehenen Rahmen geblieben. Nur fünf Mannſchaften waren mit Vfg., TV 46, Reichsbahn, Sch, Plamkſtadt und Germania Neulußheim zur Stelle. Da aber jeder gegen jeden ſpielte, reichte öteſe Anzahl voll aus. Wie nicht anders zu erwarten war, eben been die ViR⸗Frauen ſich in allen Spielen und wurden ohne Punkt⸗ Sewandte Jelephonistinnen gesucht. Bewerbungen mit Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisabschriften und drei Anschriften zur Auskunftseinholung sowie Angabe des äußersten Gehaltsanspruchs und des frühesten Eintrittstermins unter Kennwort„Telephonistin“ erbeten an die Hersonslabfellung der Dalmler- Benz Aktiengesellschaft Stuttgart- Untertürkheim Offene Stellen 863 verluſt mit 281 Treffern Turnierſteger. T 46 gab nur an den VfR. zwei Patnkte, zeigte ſich aber ſonſt von der beſten Seite. junge Mannſchaft der Mannheimer Reichsbahn mußte mit dem letzten Platz vorlieb nehmen, hatte aber immerhin den Einheimiſchen in einem unentſchie⸗ denen Spiel einen Punkt abnehmen können. T. Bo. Germania Neulußheim kann nicht nur auf den Erfolg dieſes Turniers, ſondern auch auf ſeine Mannſchaft ſtolz ſein, die ſich prächtig ſchlug und nicht ohne Ausſicht in den om 7. Juli ſteigenden Entſcheidungskampf um die Kreismeiſterſchaft geht. Nachſtehend die Ergebniſſe der Spiele: Reichsbahn SG.— T. Beo. Neulußheim 111; TSG. Plankſtadt T. V. 46 016; Reichsbahn SG.— T. V. 48 97 VfR. TSG. Plankſtadt 10:0; T. Bo. Neulutzheim— T. V. 46 224; VfR.— Reichsbahn SG.:0; Vicht.— T. Bd. Neulußheim 671; TSG. Plankſtadt— Reichsbahn Sc. 472 Tb Neulußheim TV 46 214; Vfg. T. V. 46 60. Matthias Zöarsky geſtorben 5 Der Pionier des alpinen Skilaufs, Matthias Zbarsku, iſt im 84. Lebensjahr auf ſeinem Berggut Haberreith bei Markl im Traiſentol(Niederdonau)] geſtorben. Zdarſky iſt in der Welt bekannt geworden durch ſeine Pionierarbeit auf dem Gebiete des alpinen Schneeſchuhlaufes. Er war der erſte Methodiker des Skilaufes und gab bereits 1897 eine Schrift über die alpine Skifahrttechnik heraus. Seine Erfändungen ſind der Stemmbogen und die ſogenannte „Lilienfelder Skibindung“. Außerdem war Zdarsky der Begründer des Torlauſes, den er als„Wertungsfahren“ um die Jahrhundertwende einführte. Amtliche Bekanntmachungen Tſchammer⸗Pokalſpiele⸗ Hauptrunde 30. Juni: Seckenheim— Spg Sandhofen; Friebrichs. feld— Ve Neckarau. Die Spiele beginnen um 15 Uhr. Juni: Vormittags 10.30 Uhr: Vfn Mannheim SC Käfertal. Die Spiele finden auf dem Platz des erſtgenannten Vereins ſtatt. 5 W. Al tfelix. Handball im Baun 171 Die Spiele um die Fungpannmeſſterſchaft ſiud nun ench bis zum Endſpiel gediehen. Nachdem die Pimpfe vom 7 62, Weinheim den weit unter Form ſwielenden Poſtſchitlern verdient das Nachſehen gaben, ſtoßen ſte uun im letzten Scpiel am kommenden Sonntag auf den Titelhalter, die Schſtlermonnſchaft der Tgde. Ketſch. Der Ausgang dieſes Spieles, das um 14 Uhr auf dem Platze des Turnvereins 1846 Mannheim beginnt, muß als affen bezeichnet werden. Die Vorbereitung der Hanna wahlſpieler iſt nun ſo⸗ weit vorgeſchritten, daß im weſentlichen die Zuſammen⸗ ſetzung der Bannvertretung feſtſteht Die Mannſchaft tritt am Samstag,(29. Juni), mit Beginn 17 Uhr der Männer⸗ mannſchaft des Vs Kurpfalz Neckarau in Neckarau zum erſten Prüfungstreffen gegenüber. Karl Bauer. Durchführung des Endſpiels der Bannauswahl⸗ mannſchaften im Gebiet Baden Durch zwei Siege(:2 gegen Bannauswahl 110 und :2 gegen Bannauswahl 404) hat ſich die Bannauswahlelf 171 die Berechtigung zur Teilnahme am Endſpiel um die Gebietsmeiſterſchaft erkämpft. Der Gegner iſt die Baun⸗ auswahlelf 172(Pforzheim), die Mittel⸗ und Oberbaden zu vertreten hat. Das Entſcheidungsſpiel zwiſchen den Bannauswaßl⸗ (Mannheim) 172(Pforzheim) wird im Mannheimer Stadion am Juni 1940 beim Spiel im Einvernehmen mit dem Bereichsamt 14 als Vorſpiel Waldhof— Kickers Offenbach angeſetzt und zum e richter Selz a m⸗Heidelberg beſtimmt. Seibert, manunſchaften 171 30. ac 110. Wirtschafts- Meldungen Befesiigung an den Akfienmärkien Weitere Kursſteigerungen Die bereits am Vortage zu beobachtende Beſeſtigung an den Aktienmärkten ſetzte ſich am Mittwoch fort. Das Geſchäft war jedoch nur in einzelnen Werten lebhafter, von denen Ver. Stahlwerke. Deutſche Erdöl, Farben und Weſtdeutſche Kaufhof genannt ſeien. Die Kursſteigerungen hielten auch nach Feſtſetzung der erſten Kurſe an, da den Kaufaufträgen nur geringe Abgabem gegenüberſtanden. Am Montanmarkt wurden Vereim. Stahlwerke um, Rheinſtahl um 188, h zink um 2% und Klöckner Um 2½ v. H. heraufgeſetzt. Rückgänge waren an dieſem Von Braun⸗ ., während Marktgebiet überhaupt nicht zu verze lohleuwerten e Deutſche Erdl 2½ v. Bubiag 2 v. H. einbüßten. In Kaliaßtien gingen die Ver⸗ änderungen nicht über ½ v. H. hiwams. Von chemiſchen Papieren eröffneten Farben mit 179 um 4 u. H. höher. Bei den GElektro⸗ und Verſorgerungsbvperten ſind Acc mit plus 14, Lahmenher und EW Schleſieu mit ſe plus 1½% und Bekula mit plus 1 v. H. zu erwähreen. Am Antnaztien⸗ markt gewannen BMW 1e v. H. Im gleichen Ausmaße höher wurden von Maſchinenbaufkebrilen Demag und Schubert u. Salzer bewertet. Feſt leihen ferner Bauwerte, non denen Holzmaun 14 und Berger 3 v. H. gewannen. Bei den Textilwerten ſtiegen Blemberg um 1,5 und Bremer Wolle bei kleinem Umſatz um 4 v. H. Hervor⸗ zuheben ſind noch von Zellſtofſaktien Waldhof mit plus 1,25 und Felömühle mit plus 150 v. H. Ferner Metalgeſell⸗ ſchaft mit plus 178, Hotelbetrieb mit plus 1,25, Engeſhardt mit plus 1,50 ſowie andererſeits Gechr. Junghans mit In. H. Reichbankanteile gaben auf 10,50 gegen 11056 nach. Am Markt der variablen Renten ugſierten Reichsaltbeſitz 140,25 gegen 1487 u. Reichsbahn⸗Vorziige 12758 gegen 1775 Geld- und R 25. Juni 1940 Diskont: Reichsbank.5. H. Lombard 5, Privat 3„. Amtlich in Hi zur] S Geld] Brief Auntlieh in E für, E 5 Aegypten 1 ag. PId“.890 9 910 Jugosſa pr 100 Pin 5,694 Afghanistan tooafg— 18.79 Kanada kan. Doll“— 2,094 Argentin. 1 P- Peso bettlandé 100 Lats 5 Austral. Laust. Id“ Litauen!“ 100 Litas Belgien 100 Belua 4 Luxemh 100 lux. Fr Brasilien 1 Milreis Brludien ld Rupꝰ 2 Neuscel ii neus Pfdꝰ Norwegen 100 Kr Bulgarien 100 Leva 6 Portuga hEscudo 4 Dänemark 100 Kr 4 Rumänien 100 Lei 8½ England 1 eng. Pfd“ 2 Schweden 100 Kr 2 Estland 100 est RT 4½ Schweig 100 Fr Finnland 100 fin. M 4 Slowakeh 100 sl. Kr Frankreich 100 Fr“ 2 Spanien foopeseten 5 Griechenl. 100 ra 6 Südafr 1 5 1s. Pd“- g, 0 Holland 100 ulden 2 83[Türkei türk Pfd. 4.978.982 Iran 100 Rials Ungarn 00 Peng 4 5 5— Island 1000 isl. Kr 5¼! Uruguayd i-Peso.49.551 Italien. 100 Lire 4% 9 1G. S. A.„ 1 Dollar 1.498.502 Japan 1 Ven 3.585 Die mit einem„„ 8 Föodam nur im jnner deutschen Ver rechnunssverkehr amtlichen Gebrauch Berlin, 38. Juni. Am Geldmaſhlt blieb Blankotoges⸗ ce mit 10g bis 1 u. H. unverandert. Von Valuten errechnete ſich der Schweizer Franken mit, 45. * HV der Badiſchen Beamten ba itt etsmbcß Karlsruhe. Der 18. o. HV der Badiſchen Bea mteubank em am Sonntagvormittag in Karlsruhe, wühute neben 19 Bertre⸗ tern aus dem Arbeitsgebiet der Batal ſowie zahlreichen Vertrauensleuten der Bank auch eim Mitglied der Reichs⸗ bankdirektion Karlsruhe bei. Direktor Lips erſtattete den Bericht des Vorſtandes. Zur Gewinktsserteilung von 2 v. H. bemerkte das Vorſtands amitgli e, daß es nicht im Sinne der Genoſſenſchaftsbauk liege, möglichſt liogge Gewinne zu erzie⸗ leu. Die Vorteile für die Mitglieder lägen vor allen Din⸗ gen in der Gewährung von Leiſtungen und Krediten zu beſtmöglichſten Bedingungen. So ßabe die Bank auf die Erhebung eine Teils der Buch zunge apbühren verzichtet. Die H= genehmigte einſtimmig ie vorgeeſchlagene Gewinnuver⸗ teilung. Danach werden wie im Vonzjahre der geſetzlichen Rücklage und der Sonderrücklage en 50 000„ überwieſen (nachdem vor Feſtſtellung des Gew buns 7 90 000 Rückſtellungen vorgenommen wurden], der Angoſtellten⸗ unterſtützungskaſſe ein von 35 000. im Vorjahre auf 50000„ erhöhter Betrag zugeführt und an die Mitglieder wieder eine Dividende von 2 v. H. perteilt. Von der Zu⸗ wendung des Auffüllungsbetrages nerde dieſes Johr Ah⸗ ſtand genommen. Die ſatzungsgem ß ausſcheidenden AR⸗ Mitglieder Verwaltungsdire'tor Kal Lemke Freiburg und Regierungrot Guſtav Seeger⸗Karlsizihe wurden wieder⸗ gewählt. Die Verſammlung genelhnigte auch Satzungs änderungen und Anträge des Vorſtaudes. die die Höchſt grenze der Kredite ſowie einzelne Pre diigewährungen be⸗ trafen. Der 35 00 an Einlagen hüllt im Jahre 190 an; bis Ende Mai wurde bereits der Etteſamtzugang des ver⸗ gongenen Jahres erreicht. Wir suchen einige quta Stenotypistinnen Maschinenschreiberinnen sowie en Damen mt guter handschrift Ausführliche Bewerbungen unter Beilage von Lebenslauf, Lichtbild und Zeugnisabschriſten erbeten an uEInnien NA nein Aketiengesellschaft Personal Abtellung c hi Ne. stadt 6 ½-Limmer- Wohnung nit der Ost- 203 in sonniger Lage gelegene Nebenrähmen. Etagenheigung. in ruhigem Hause per sof, zu vern durch Hans Simon, Hausverwallungen MANNHEIM. L 14. 8.— Telepheat 203 87. Lagerraume mit Büro, 3 Eingänge, neu ein⸗ gerichtet mit Regalen, Tel., Gas, Waſſer u. elettr. Licht, Empfangs⸗ raum uſw., als Auslieferungslager t mähl. 2m. verm. 51064 ne, 0 2.5 Kräftiger eleer u. 1 7855 geeignet,. vermieten. Angebote unter H 252 an die Geſchäfts⸗ ee Mut⸗ Lelle isles Blattes. 1 590 e mit Kind. zum .0 Mill.) erzielte 2,8 Mill. 4. dazu k Pach und ſonſtige Ertrö Nach Abzug 683 000 24 000 bleibt einſchließlich W 741 gewinn von 513 147(58 7 wieder 6 v. H. „ Rhenaufa, Wormſer am Einn⸗ de Für das Geſchäftsjahr tam eine Dividende von 6 5 Ausſchüttung. Eiſenwerk überaus rege bau d ſich erfüllt. Bei und go. Erträgen von 16 050 einem! Rheinelet kran zern 8 Kaiſerslautern, Nachfrage nach den nehmens hielt im Geſchäftfahr 1939 an Emaillierwerkes Vortrag ein Reingewinn von Mit Rückſicht auf die der Geſellſchaft durch den Ausbau en u. a ah m 1 Auf we „Abſchreibungen und Wertb erichtigun 28 1883) 741) A. Vortr Die Lagerhaus⸗ und Kaiſerslan Erzeugni D geknüpften Erw tohertrag von 2514 269(2 254.598 5458(1230) bleibt einſchließlich 10.876 11 280(45 875 Dividende gen Rein beträgt ag ein Speditions AG. H. zur tern⸗Pfalz. Die ſſen des Unter⸗ ie an den Neu⸗ artungen haben des Werkes und durch den Vierjahresnlan geſtellten Aufgaben der Verteilung abgeſehen und Her werden. Im neuen nach den Erzeugniſſen ſoll von 27. 6. 1910. * Kriegszuſchlag auf 25 erer ſind fetzt verpfl Schaumwein ſofo in bor oder durch Nachnahme entſtehenden Gegen Mitgliedsbetriebe, handeln, bis zu 10000& verhängt gelten auch Maßnahmen, ſer Anorönung em darſtellen. Nachn * Preisregelung für die Konſervenglasinduſtrie. Notwendigkeit der vollen gungsmöglichkeiten zur darfs an Konſervenglöſer denden techniſchen Umgeſtaltung der 9 ſolche Unternehmungen geführt, Zum Ausgleich der beondere für venglas bisher nicht herg Gewinn auf neue Geſthäftsjahr an. ſichern Beſchäftigung im bisherigen Umfange. Koſten verſtoßen, Deckund einer Dividende die ege hält Die vorli Schaumwein. Di ichtet, den Krie erheben. der Lie ahme zu hat die dieſen werden. die, ohne gegen de eine Umge⸗ Vorſchriſten können für jeden einzelnen Fall Orönungsſtraſen Als Zuwider handlungen . B. 7 v. H. Rechnung vorgetragen rege Nachfrage nden Aufträge O. HBB. aan e Schaumwein gszuſchlag auf bei Empfang der Ware von dem Käufer Die durch die ſerer zu tragen. zuwider⸗ Wortlaut die⸗ Herfelben 1 hung Die Ausnutzung vorhandener Erzeu⸗ des ſtark u hat zu einer eſtellt haben. Hohl glosbetriebe, geſtiegenen Be⸗ zum Teil einſchnei⸗ tns⸗ die Konſer⸗ hiermit verbundenen Aufwendungen dſt der Konſervenglas⸗ Induſtrie eine Preiserhöhung von 4 n. H. zugebilligt wor⸗ den, die aber für den Verbraucher keine ſpürbare Ver⸗ tenerung bedeutet. Frankfurt a. N 3 Ae peutsche Steinreut. 248% 244.0 Deutsche festverrinsliche Werte Durlacher Hoff 25 28. Eichbaum- Werger 128,0 1280 Elektr Licht u. Kr. 177,0 178,0 DEursciE srATSANIEIUHEN] Ensinger Urin 1210 75 5 4% Schatub R W. 101. 101.2 W 5 35 4% Raden 1327„010 leg en Bir 277 290 Altbes Dt Reich. 148.7 149.3 zrün n. Bi ver e 5 r Harpeder Reraben 5„—— 4 Heidelberger ement 1 188. 1 Hoesch Bergw. 128.7 1* delberg 28* 4 eee oho 1000 een Ft i 4% Pforzheim 26 1002 100.2 0 dee un ä— 5 EEANDBRILEEE Klöckper- Werke. fa 4% Frank Hep. Gpt. e 1e9 R 14 101 101, Eugwigsba. 2 4% N Hep Bk Ludwigshaf. Walzm. 140 184.0 1 52184 855 10 101% Mannesmann 128.0 4 Plalz H, 8 55% Astellseselischat 127 180,7 24. 2 1010 1010 1 1 elt 1 5. 2 85 5 7 Ahein.-West ekt 32. 5 Ibis TRE OL AdATIONEN Rütgers 170.5 1705 5 Daimler Benz 7 108.0 1055.0,„— 4½% Dt Ind. BER 89 10 88 Jalz w Heilbronn 825 5— 5 Gelsenkirch v 38 108.5 Schwartz Storchen. 133.5 1885 11 rr 78 8 8 8 102.2 Seilindustrie(Wolff) 1140 17 5er 8 1 100.7 100.7] Jemene u Halske 281,7 282.5 41 Fb N el 1407„d deutsebe Zueker N 822 6 16. Farb f 5 1 85 8 285 Zellstoff Waldhof 142.7 LIE. ANKE EN. 1 1% 145 Bayr. Hop Bk. 114 145 Lchacke gp, Zzehsten 18. oo aer aten, Preche 6 15 Brown. Boveriekcie 1875 187,7 8 995 7 1 108.5 . 5 280.0 · lz. Hyxp.-Bank 5 2 Contin. Gummi 1820 82.5 Reiebsbenk„ 1102 5 140 1447 Rb. Hypoth- Bank. 14 1415 Dt Gold u. Silber 2540 254.0) Zwischenkurs. Waſſerſtaudsbeobachtungen im Monat Juni Ghein: Pegel 22 23, 2 2 25 hel- ese 129 Rheinfelden 3,15 3,213.19.133.790] Kaub Breisach.952,07 2,992.8.74 Koln Kehi 569 307.50 3,553.80 5805 Masgu 5707.054045,.20 Wecker Eee Mannheim 4, 100 4,07.07.150453 Mannheim ö 1 .7102 5 .46 25 41 .95.92 2. 2,54% 2,40 0555 unt Damenrad Ang. u. R M 51 a. d. Geſchäftsſſt. 5 3 Gut erh. 10 Kinderwagen mit Betichen od. Sportliegewagen zu kauf. geſucht. Ang. u. V 8 100 a. d. Geſcheſtts ſt. rig. polierten? türig Kleiderſchrank aus faub. Hſe. zu k. ges. Angeb. u. R N 52 a. Geſch. 1059 W. mit der Zeit gehen will, muß Zeitung Stistionssst 35,% f. Zum 1. Juli wird zuverläſſiges, fiusar beter Lastkraftwa en Haushalt- Fllell, Baue 85 21045 197 tüchtiges 1 urg. roß.——— Dreher- Perkzeupmacher img Se enee en linsmpenfehung schen mögl. 24, e . 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Millon Heute 16.00 Uhr: Nechmittegs Vorstellung Mational-Theator wanne Mittwoch, den 26 Juni 1940 Vorstellung Nr. 325 Miete Mr 20 Zweite Sondermiete M Nr. 13 Zum ersten Male Dia von Naumburg Schauspiel in drei Akten von Felix Dhünen Anfanz 19.30 Uhr ewa tur Grosaiaten und Wieder- verkäufer 3e fort Heferbar Wieland& Koll LUDWIGSHAFEN Industriestraße 6. Ruf 625 45 Ende etwa 22 Uhr Hobboks Pappe. Blech komb. 160/85 mm, 200½10 mm. 230/300 mm. etwWa 3000 Stück, hat, weil überzählig, abzugeben Pin lou& Koll LU. DWIGS HAFEN Industriestr. 6, Ruf 625 45 ee. 5 Iieferwage 10/50 PS Beu z in gutem Zuſtand per ſofort preis⸗ wert zu verkauſen. Adreſſe in der Geſchäftsſtelle J. Bl. 13 278 oronungen der NS A Aus e Nes Frau enſchaft. Almenhof. 27,., 17 Uhr, Beſprechung der Stab⸗ und Zellenfrauenſchaftslei⸗ terinnen, Fyveuberſtraße 40. Platz des 30. Janur: 27.., 15— 17 Uhr, Markenausgabe b. Brecht, Traitteurſtraßu 38. Jugendgruppe: JG Deutſches Eck: 27.., 20.15 Uhr, Gemeinſchaftsabend, J 5, 12. — 36 Waſſer lurm: 26.., 20 Uhr. Gemeinſchabscͤbend, Tullaſtr. Il. — 30 Abt. Minſik: 26.., 20 Uhr, Probe in I. 9, 7.— J6 Almen⸗ hof, Lindenhof und Waldpark: 7.., 20 Uhr, Sport in der Die⸗ ſterwegſchule. Hausgehilfiunnen. Neckarau⸗Nord und ⸗Süb. Mittwoch, 26.., 20.80 Uhr, findet im Kaffee Roland ein Fachgruppenatſend ſtatt. Kbey, Reiſen, Wandern, Urlaub. Meldungen zu der Ferienwon⸗ derung F 102 durch den Oden⸗ wald nehmen die Geſchäftsſtellen Plaukenhof, Ip 6, Waldhoſſtr. 8 und Neckarau noch entgegen. Kd ⸗Sportamt. Mittwoch, 26. 6. Schwimmen(für Frauen und Männer!: 221.30 Uhr Städt. Hallenbad.— Reichsſportabzeichen (für Frauen und Männer): 20— 21.30 Uhr Stachhion.— Reiten(für Frauen und Männer): 18—21 Uhr/ Reithalle Schlachthof. „Darlaclier lla Nesteutent, Blerkeller Nunzstube. Automot Motorgeſoliſchaft 3/171. Die Gefolgſchaft ritt 26. 6. 40, 20 Uhr, am NSͤ⸗ en I ekaintmaechunt ö Hande lsregiſter Amtsgericht ei. 3b. Mannheim. (Für die Alegaben in() keine Gewähr.) Mannheim, den 22. Juni 1940. Veränderungen: B 274.(Eüddeutſche Zucker⸗ Altiengeſellſchtft, Maunheim(Au⸗ guſto⸗Anlage 3ß1)). Dr. Leonordo mehr Vorſtands⸗ Monteſi iſt nicht mitglied. A4 6001. Seefhied Joſeph Luf (Kirchenſtraße 8, Kommanditiſtin iht Co. vormals Lußhitimer, Moßhtabake). Die iſt ausgeſchieden. der Kaufmann in die zwar als perſ cr ſellſchafter unter Umwandlung der Kommanditge⸗ ſellſchaft in eine oſſene Handels⸗ am Mittwoch, Seim zum Gefolgſchaftsdienſt an. Mannheim gleichzeitiger dle sehenswerte Gaststätte für leder mann HNANNHEIHH, p 6 en den plenken geſellichaft. ſchaft ſeit 15, 4 1028. Jakub Mein innigstgellebter Mann und treubesorgter Vater seines Kindes, unser guter, braver, hoffnungs- voller und aller wärts beliebter Sohn, Schwiegersohn. Bruder. Schwager und Onkel. Regierungsrat e. E E 8 Dr. jur. Christian Kong Lehrer an der Nelchsfinanzschule Wöllershof ist als Feldwebel(Offizlersaspirant) bei einer Maschinengewehrkom- panie, auf den Schlachtfeldern Frankreichs. im Alter von 34 Jahren. in treuer Pflichterfüllung gefallen. Mannheim(Rheindammstr. 50, den 25. Juni 1940. In uns aglichem Schmerz: Marzarete König, geb. von Kruska, mit Töchterchen Bärbele Christian König. Reichsb.-Oberingenieur a.., und Frau Sofie, geb. Fischer Frau Generalleutnant von Kruska Wwe.(Ilmenau) Dr. med. Benno von Kruska u. Frau Else geb. Gräfin Scheele Josef Schneider und Frau Marie geb. Beck(Pforzheim) Luise Oldenbürger geb. König(Wiesbaden) nebst Verwandten. Wir bitten von Beileidsbesuchen absehen zu wollen. Unser Mitglied 2 Anton Elsishans Obergelrelier in einem Ari.-HRgi. erlitt am 6. Juni 1940 im Kampf für die Freiheit und Ehre Deutschlands in einem Gefecht bei Paris den Heldentod. Münchener Begräbnisverein Versſcherungsverein aul Gegenseifigkeli In treuer Erfüllung seines Fabneneides flel am 5. Juni 1940 an der Somme unser jüngster, hoffnungsvoller Sohn. Bruder. Enkel. Nefle und Schwager Otto Karl Gefrelter in einem Inlanterſe- Reimen Man nbheim- Waldhof. den B. Jum 1940, Untere Riedstraße 50. In tiefen Seh merz: Familie Otto Kari Heins Karl. zur Zeit im Felde Kurt Karl. zur Zeit im Felde Rudolf Steinkznig und Frau Lin geb. Karl. heim(Dorm⸗ iſt verheiratet A 1830. Kän eim Mainz). Eine zusgeſcheden. Mlüllermeiſter Schriesheim. Offene (Zweigwiederlaſſung, Handelsgeſell⸗ März 1939. Die Firma iſt geändert in: Seefried K Co H. Korter, Maun⸗ und Gewürzgroß⸗ handel, F 3, 23). Die Inhaberin mit Franz Otto Max Siebert und führt nunmehr den Familiennamen Siebert. ffer u. Co., Mann⸗ Sitz: Kommonditiſtin iſt 4A 2029. Kaul Seitz, Schriesheim (Roggenmühle, Großhandel in Futtermitteln, Mühlenfabrikaten und Landespandukten). Das Ge⸗ schäft ging mit der Firma pacht⸗ weiſe über aukf Karl Seitz, jun.] Wandfläche ſeitlich und oberhalb iuſder und Kaufmann Süddeutsche Zucker-Aktiengesellschaft Mannhelm Wir laden die Aktionäre unſerer Geſellſchaft ein zu der am Donnerstag, dem 11. Juli 1940, mittags 12 Uhr, im Parkhotel zu Mannheian, Friedrichsplatz 2, ſtattfindenden 15. ordentlichen Hauptversammlung Tagesondnung: 1. Vorlage des Geſchäftsberichtes und des Jahresabſchluſſes zum 29. Februar 1940. des Gewinnverteilungsvorſchlages des Vorſtandes des Berichtes des Aufſicht Zrates. 2. Beſchlußfaſſung über die Gewinnverteilung. 3. Entlaſtung des Vorſtandess und des Aufſichtsrates. . Wahlen zum Aufſichts pat, 5 5. Wahl des Abſchlußprüfers für das Geſchäftsjahr 1940/41. Die Aktionäre, die in der Hauptverſammlung ihr Stimm⸗ recht ausüben wollen, haben ſpäteſtens am dritten Werktag vor der Hauptverſammlung während der üblichen Geſchäfts⸗ ſtunden ihre Aktien(Mintel) zum Zwecke der Entgegennahme der Eintritts⸗ und Stimmmhrten bei einer der folgenden Stel⸗ len zu hinterlegen: i bei der Geſellſchaftskaſſe in Mannheim, bei der Deutſchen Bank Berlin oder deren Filialen Mannheim, Frankfurt a.., Heilbronn, Kaiſerslamtern, Stuttgart, der Dresdner Bank Berlin oder deren Filialen Mannheim, Darmſtadt, Frankfurt a.., München der Bayeriſchken Hypotheken⸗ und Wechſelbank München, der Commerzbank.⸗G., Frankfurt a.., bei der Handels- und Gewerbebank.⸗G., Heilbronn, bei dem Bankhaus Grunelius u Co. Frankfurt a. M. Die Aktien können auch bei einem deutſchen Notar hinter⸗ legt werden. In dieſem Falle iſt der Nachweis der Hinter⸗ legung durch Einreſchung des notariellen Hinterlegungs⸗ ſcheines bei einer der Hinterlegungsſtellen ſpäteſtens zu obigem Anmeldetenmin zu führen. Die dem Effektengiroverkehr angeſchloſſenen Bankfirmen 5 Hinterlegungen auch bei ihrer Effektengirobank vor⸗ nehmen. Mannheims den 20. Juni 1940. Der Verstand der süuddeutsahen Zucker-Aktiengeselischaft mittelbar an der Außenwand des ebäudes errichtet werden, darf s Maß der Ueberdeckung ober⸗ halb der Oeffnung nicht geringer fein, als z der für die Splitter⸗ hutzvorrichtung geforderten Dicke, itlich der Oeffnung nicht geringer und bei bei bei Bekanntmachung. Betr.: Splitterſchu an Schutzräumen. Bet den feindlichen Luftangriffen der letzten Zeit hat ſich gezeigt, daß Fee ee ee vorrichtrungen von Bombenſplittern a 87 2175 8 5 glatt a werden. ol e für die 2 Dadurch wurden Perſonen zum fen Dicke f Ter lebensgefährlich verletzt. ö Bei Notausläſſen muß der lichte Es iſt daher, falls noch nicht ge⸗Abſtand zwiſchen der Außenwand ſche he der Splitterſck l N 2 ſchehen, der Swlitterſchutz vor den und der Splitterſchutzvorrichtung Fenſter⸗ und Türöffnungen der mindeſte em betragen Schutzräume ſofort vorſchriftsmäßig 5 4 f Die anzubringen. kö 785 5 3 können jedoch nur dann ihre Wo bei der demnächſt vorzuneh⸗ Zweck erfüllen wenn fe a menden Kontrolle der Splitterſchutz bäuden ſelbſt oder am Boden ver nicht den Borſchriften entſpricht, ankert werden, ſo daß ſie nicht werden die Schuldigen zur Ver⸗ durch Sog oder Druck zur Seite antwortung gezogen. geſchleudert werden können 5 Ich gebe nachfolgend nochmals Sollen Splitterſchutzmauer 1. Sn b 5 getz! 9 8 ern er⸗ ausgugsweäſe die geſetzlichen Bor⸗ richtet werden, ſo ſind die beſon⸗ ſchriften enthalten in den Erſten deren Vorſchriften zu beachten. Ausführumgsbeſtimmungen zum 81 8 der Neumten Durchführungsver⸗ Mannheim, den 21. Juni 1940. Der Polizeipräſident ordnung zum Luftſchutzgeſetz vom 17. Augleſt 1939(RGBl. 1 S. 1393) als örtlicher Luftſchutzleiter des Luftſchutzortes über die Ausführung des Splitter⸗ ſchutzes bekannt. 8 2 Mannheim⸗Ludwigshafen gez. Habenicht. „Fenſter⸗ und Türöffnungen der Luftſchuzräume und Gasſchleuſen, die in den Außenwänden des Ge udes liegen und über die Erd gleiche hinausragen, ſind gegen Sprengbombenſplitter zu ſichern. Die Sicherung erfolgt behelfs⸗ mäßig durch Splitterſchutzyorrich⸗ tungem verſchiedener Art, die vor den betreffenden Oeffnungen außer⸗ 1 halb des Gebäudes auszuführen Fahnenslengen ſind, zum Beiſpiel durch: in allen Größen bei hotokopien von Akten Briefen Urkunden Las cb und billig K, Föhrenbach 3 Fernruf 271 75 Anſchütten und Feſtſtampfen von Erde in etwa 1,00 m Dicke, Kiſten mit feſtgeſtampfter Erde in etwa 0,75 m Dicke, Sandſackpackungen in etwa 0,50 Steinpackungen in etwa 0,50 Rundhölzer in etwa 0,40 Holzbalken in etwa 0,30 m Kies und Schotter zwiſchen wänden in etwa 0,25 m DieSplitterſchutzvorrichtungen der obengenannten Art müſſen auch die ſtraße 19. Fernſpr. 277 64. II m m pboſo Taadunklungs fal- u. Lug- Oeffnung überdecken. Bei Splitterſchutzvorrichtungen, die un⸗ karten — verschieſlenen Truppenteile. Für die überaus zahlreichen Beweise herzlicher Anteil- nahme antaßlich des uns so plötzlich betroffenen schweren Ver- lustes unseres lieben Entschlafenen Georg Unſeroffizler in einem Landes- Schüfzenbafalllon sagen Wit intigsten Dank. Besonders danken wir dem Redner. Pg. Pungm für die trostreichen Worte sowie der Ortskomman- dantur. den Gliederungen der Partei und den Abordnungen der Herzlich danken wir für die über- aus zahl reichen Kranz- und Blumenspenden, Beileidsbriefe und sowie für die große Teilnahme am letzten Ehrengeleit. Mannheim Oammstraſle. den 28. Juni 1940. Anna Boger, Familie Boger Familie Schindler . 1 8 7 Naciii einem Leben rastloser, aufopferungsvoller Arbeit und Außerster Pflichterfüllung entschlief am 22. Juni 1940 mein treuer Lebensgeſährte. unser lieber. guter Vater. Herr Wr. med. Carl Mienzle Draki. Arzi Mannheim Käfertal, Pasadena, Kalifornia- USA. den 25. Juni 1940. In tiefer Trauer: Frau Augusie Mlenxle geb. Kühn Gerirud- Morlanne Klenzle Kuri Kienzle u. Frau Sylvia geb. Ostrow 08 in allen Größen sofort lieferbar aHcblec Boger endunungs: fold aus Papier zum Selbſtaufrollen prompt lieferbar! Twele E 2, 1 Fernruf 229 13. 779 fahrräder Ersatzteile ſow. Reparaturen führt prompt aus Martin, Fahrradhaus F 2, 9 Fernsprecher 220 24 geb. Schindler u. Sohn Umzüge und Lageiung be ſo vgt 789 Dilh. Kraus Pumpwerkſtr 26, Fernſpr. 534 83. Meßplaßz 6.(669 Möbel- u. Auto- Achtung Tranzporte getr. Herr enanzüge Prommersberger Schund, Wäsche d. Pfandschelne kauft laufend Horst Eugen 8.18 72 888 1 5, 17 el. 28. 21 4 Die Bestia tung hat auf Wunsch des Verstorbenen stattgefun en. Wir bitten in aller Stille Beeid ep von B geforder⸗ plitterſchutzvorrichtungen 13 603 Ludwig Wiedner, Meerfeld?. A M AN N HEIM An- u. Verkauf A. Ja lad. 434 9 ſuncetucden P Katzenfutter III IN 1. Ise Werner Hans Stüwe nauer. 56. 10 Drei Väler um Anna Ruf 200 38 Ein Film voll Liebe, Humor u. Herzlichkeit 2. 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Vor dem Wegzug muß ſich des⸗ halb jeder Rückgeführte bei einem Kohlen. händler in der Kundenliſte ſtreichen laſſen, damit unnötige Fuhrleiſtungen— wie ſie leider ver⸗ ſchiedentlich vorkamen— vermieden werden. Außerdem müſſen die Heimkehrer bei der ſtädt. Kohlenſtelle, L 2, ga, 3. Stock, Zimmer 1 und 2, eine Beſcheinigung erheben, in der beſtä⸗ tigt wird, daß ihre Familie aus der hieſigen Brennſtoffverſorgung ausgeſchieden und daher am neuen Wohnort kohlenbezugsberechtigt iſt. Sküdt. Ernährungs- u. 1 1 Bezugſcheine für Fahrradbereifung Für die Abgabe von Bezugſcheinen für den Erwerb von Erſatzbereifungen für Fahrräder ſind ab 1. Juli 1940 die nachſtehenden Beſtim⸗ mungen maßgebend. Erſatzbereiſung wird abgegeben: 1. an Schichtarbeiter, deren Weg zwiſchen der Wohn⸗ und Arbeitsſtätte mindeſtens 3 Kilo⸗ meter beträgt; an ſonſtige Arbeiter(keine Schichtarbeiter), wenn der Anmarſchweg zwiſchen Wohn⸗ u. Arbeits⸗ ſtätte mindeſtens 4 Kilometer beträgt: an Angeſtellte und Beamte, deren ſoziale Ver⸗ hältniſſe es nicht zulaſſen, daß ſie ein öffent⸗ liches Verkehrsmittel für ihren Weg zur Ar⸗ beitsſtätte benutzen können und der Anmarſch⸗ weg mindeſtens 4 Kilometer betvägt;: für Geſchäfts räder; zan Schüler, wenn mindeſtens drei Kinder in einer Familie zur Schule gehen oder wenn ſoziale Verhältniſſe vorliegen die den Erwerb einer Fahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel nicht ermöglichen. Für die Aushändigung eines Bezugſcheines iſt bei Arbeitern, Angeſtellten und Beamten die Vorlage einer Beſcheinigung des Arbeitgebers itber die Tätigkeit(z. B. alls Schichtarbeiter uſw.) die Entfernung zwiſchen Arbeitsſtätte und Woh⸗ nung, über ſoziale Verhältniſſe, ſowie daß das Rad täglich benutzt wird, erforderlich. Der Arbeitgeber haftet für die Angaben in der Be⸗ ſcheinigung. Für die Ausgabe von Bezugſcheinen an Schüler iſt eine entſprechende Beſcheinigung des Leiters der Schule 5 In allen Fällen iſt die alte Bereifung bei der Reiſenſtelle abzugeben. Für Erſtbereifungen, d. h. für den Erwerb von Fahrradbereifungen für neue Fahrräder, werden keine Bezugſcheine ausgeſtellt. Für die Abgabe von Erſatzbeveifung wird ſol⸗ gende Regelung getroffen: Die Bezugſcheine werden abgegeben an Wochentagen in der Zeit 5 8 1 1 5 14.3016 Uhr 55 3 er, i denen die vorgenannten Vorausſetzungen erfüllt ſind, mit den Anſengsbuchſtaben: * 8 St. —3 am 1. 7. und 15. 7. 1940 Sch am 2. 7. und 16. 7. 1940 S St am 3. 7. und 17. 7. 1940 Q, R am 4. 7. und 18. 7. 1940 5. 7. und 19. 7. 1940 8. 7. umd am 11. 7.„7. 1940 An N n blette 8 e Neifenſtele geſchle den 15 E Die Reifenſtelle iſt ab 1 J 0 Mannheim, 25. 5 1940.. 5 7¹ Städt. Wiriſchaſtsamt Treibſtoff⸗ und Reifenſtelle . + % de ares