1 50 Abonnement: Tägliche Ausgabe: 70 Pfennig monatlich. Bringerlohn 20 Pig. monatlich, durch die Poſt bez. inel. Poft⸗ auſſchlag M..49 pro Quctal. nzel⸗Nummet 8 Pfg. Nur Sonntags⸗Ausgabes 20 Pfennig monatlich, ins Haus od. durch die Poſt 25 Pf. Inſerate: (Badiſche Vollszettung.) E 6, 2. der Stadt Mannheim und Umgebung. Unabhängige Tageszeitung. Erſcheint wöchentlich zwölf Mal. Geleſenſte und verbreiteiſte Zeitung in Maunheim und Amgebung. Schluß der Jnſeraren⸗Aunahme für das Mittagsblatt Morgens 9 Uhr, für das Abendblatt Nachmittags 3 Uhr.* (Maunheimer Volksblatt.) Telegramm⸗Adreſſe: %Journal Manuheim“ In der Poſtliſte eingetragen unter Nr. 3021. Telephon: Direktion und Druckeret: Nr. 341 Redaktion: Nr. 377 „ Expedition: Nr. 218 E 6, 2. ee 125—. dur unverlauste Mauuſkripte wird keinerlei Gewähr geleiſtet.—„ Filale: Nrr. 618 Die Reklame⸗Zeile„„60„ Donnerstag, 14. Januar 1004.(Abendblatt.) Vr. 225 2220T0T0T0TT0— —— Politische Uebersicht. Mannheim, 14. Januar 1904. Baugenoſſenſchaften. Dem Reichstag iſt eine Ueberſicht über die Verhältniſſe der vom Reich unterſtützten Baugenoſſenſchaften zur Herſtellung von Wohnungen für gering beſoldete Beamte und Arbeiter im Reichsdienſt zugegangen nach dem Stande vom 1. Juli 1903. Es wird in dem Bericht über 35 Genoſſenſchaften dieſer Art berichtet, von denen 33 mit beſchränkter Haftpflicht, 1 als Aktiengeſellſchaft und 2 als Stiftungen begründet ſind. Die Gründung von 21 Genoſſenſchaften entfällb auf die Zeit von 1900 bis 1903. Die Mitgliederzahl beträgt bei den meiſten Genoſſenſchaften(22) 101 bis 500, ſie überſteigt bei einer Ge⸗ noſſenſchaft 5000, nämlich beim Beamtenwohnungsverein zu Berlin. Dieſem gehören 8512 Mitglieder an. Die Anzahl der don den einzelnen Bauvereinen erſtellten Häuſer bleibt im all⸗ ſemeinen unter 100. Die Form der Einfamilienhäuſer iſt ver⸗ bälknismüßig ſelten, in erheblichem Umfange iſt ſie nur in länd⸗ lichen Orten zur Anwendung gekommen. Die Anzahl der Wohnungen, die im Durchſchnitt auf ein Haus entfallen, ſchwankt zwiſchen 1 und 13, ſie iſt, von wenigen Ausnahmen abgeſehen, in den größeren Orten naturgemäß höher als in den kleineren. Wohnungen von mehr als drei Zimmern nebſt Zu⸗ behör werden nur in geringer Zahl hergeſtellb. Die Wohnungen ſind überall reichlich mit Nebenräumlichkeiten ausgeſtattet. Nach dem Stande vom 1. Juni 1903 ſind mit Reichsmitteln 333 Häuſer fertiggeſtellt und 218 im Bau begriffen, während 151 Aeen ſich im Vorbereitung befinden. Die Zahl der erſtellten Vohnungen beträgt 1268 und die der noch zu erſtellenden Woh⸗ nüngen 1753. Die erhobenen Mieten ſind nach dem Bericht faſt überall niedriger als die ortsüblichen und zwar nicht nur relativ ſondern, von wenigen Ausnahmen abgeſehen, auch abſolut, das heißt ohne Rückſichtnahme auf hygieniſche Vorteile, zweckmäßige Einrichtung und beſſere Ausgeſtaltung der vom gemeinnützigen Bauvereinen erſtellten Wohnungen. Rechtsfähigkeit der Berufsvereine. Wie die„Natl. Korr.“ aus Bundesratskreiſen hört, finden darüber, welche Stellung die Reichsleitung gegenüber der Zen⸗ trums⸗Interpellation wegen der Rechtsfähigkeit der Berufs⸗ vereine einnehmen wird, noch Verhandlungen mit den einzel⸗ ſtaatlichen Regierungen ſtatt. Bei der Beratung des Bürger⸗ lichen Geſetzbuchs wurde die Frage der Rechtsfähigkeit der Be⸗ rufsvereine als eine ſolche ausgeſchieden, weil über ſie aus poli⸗ tiſchem Geſichtspunkten zu befinden ſei. Im Bundesrat glaubt man annehmen zu können, die Stellung der verbündeten Re⸗ gierungen werde jetzt in der Frage der Rechtsfähigkeit der Be⸗ tufsvetreine gemäß den Wünſchen der Mehrheit des Reichstags und namentlich des Zentrums ziemlich weit entgegenkommen. Z3um Aufſtand in Deutſch⸗Südweſtafrika. AUueber den aufſtändiſchen Stamm der Hereros ſchreibt die „Nordd. Allg. Ztg.“: Die Herero, ein den Kaffern verwandter Bantuſtamm, ſind vor etwa 100 Jahren, von Norden kommend, über den Kunene in das heutige Schutzgebiet eingewandert und der Berg⸗Damara, ihre heutigen Sitze, gedrängt worden. Ihre Anzahl wird aufetwa 65000 Köpfe geſchätzt. Als Deutſchland in Südweſtafrika feſten Fuß zu faſſen begann, be⸗ herrſchte die Herero der Häuptling Maharero in Okahandja, der, durch Engländer aufgehetzt, ſich lange ſträubte, mit Deutſchland einen Vertrag abzuſchließen. Schließlich gelang dies dem Reichskommiſſar Dr. Göring am 21. Oktober 1885 doch. Ma⸗ harero, von dem Engländer Lewis aufgeſtachelt, fiel am 30. Oktober 1888 von der deutſchen Herrſchaft ab, jedoch bildeten ſich nach Vertreibung Lewi's durch Hauptmanm von Frangbis allmählich wieder beſſere Verhältniſſe heraus, ſodaß nach dem Tode Mahareros(Oktober 1890) deſſen Sohn Samuel Maha⸗ rero, der auch in Okahandja wohnt, 1894 mit der Regierung ein Abkommen ſchloß, das u. a. auch die Grenzen des Herero⸗ gebietes feſtſtellte. Samuel, der dem Trunk ergeben ſein ſoll, hat nicht den Einfluß über die Herero wie ſein Vater; er iſt nur nominell Oberhäuptling des in verſchiedene Kapitänſchaften zerfallenden Volkes. Solche Kapitänſchaften ſind Okahandja, Waterberg im Norden, Omaruru im Nordweſten, Otjimbingwe und Gobabis im Oſten. Letzterer iſt auch der den Herero ver⸗ wandte Stamm der Ovambandjeru unterſtellt. Infolge der Einflußloſigkeit Samuels beteiligten ſich die Oſtherero im Jahre 1896 an dem Aufſtand der Khauas⸗Hottentotten, den Major Leutwein mit Hilfe Hendrik Witbois, des alten Feindes der Herero, niederwarf. Auch an dem Aufſtand der Zwartboiſtämme, der im Dezmer 1897 ausbrach, beteiligtew ſich Herero unter Führung des Unterkapitäns Kambatta. Dieſer entkam in dem den Aufſtand beendigenden Gefecht bei Grootberg am 26. Februar 1898 und ſoll ins Kaokofeld geflüchtet ſein. Deutsches Reich. * Berlin, 13. Jan.(Invalidenverſicherung.) Dem Reichstag iſt eine Nachweiſung der Geſchäfts⸗ und Rechnungsergebniſſe der zur Durchführung der Invalidenver⸗ ſicherung errichteten Verſicherungsanſtalten und der vom Bun⸗ desrat zugelaſſenen Kaſſeneinrichtungen für das Jahr 1902 zu⸗ gegangen. —(In Deutſch⸗Oſtafrika) ſind in Weſt⸗Uſambara nach der„Nat. Ztg.“ ſehr bedeutende Heuſchrecken⸗ ſchwärme aufgetreten. Während drei bis vier Tagen iſt Mitte Dezember die Sonne täglich mehrere Stunden lang durch gewaltige Heuſchreckenſchwärme verfinſtert geweſen. Viele Mais⸗ pflanzungen der Waſchambaa ſind den Heuſchrecken zum Opfer gefallen.— Ueber die Heranziehung von Buren für Deutſch⸗Oſtafrika iſt, wie der„Magdb. Ztg. aus Berlin berichtet wird, zwiſchen dem Gouverneur von Deubſch⸗Oſtafrika und dem Konſul in Pretoria nicht unterhandelt worden. Eine Maſſen⸗ einwanderung iſt nicht in Frage gekommen. Auch die Meldung, daß der deutſche Konſul in Pretoria mit der engliſchen Re⸗ gierung im Kapſtadt wegen einer Maſſeneinwanderung von Buren in Damaraland unterhandelt hat, iſt unbegründet. — Gom Fritzenſtandbild für Amerika) kommt wieder einmal Kunde; keine erfreuliche— natürlich! Das Waſhingtoner Staatsdepartement veröffentlicht nämlich eine Erklärung, weshalb vorläufig keine Anſtalten zur Ver⸗ ſchiffung der von Kaiſer Wilhelm geſchenkten Statue Friedrichs des Großen getroffen würden. Das Staatsdepartement hätte, wie, es erklärt, dem Kaiſer mitteilen laſſen, daß es beſſer ſei, Däter von den nachfolgenden Opambo ſüdwärts in das Gebiet Tagesneulgkelten. — Schuld und Sühne des Herrn Millerand. Im„Figaro“ beröffentlicht G. A. de Caillavet folgende Satire: 5(Bei Herrn Millerand. Ein alter Knaſterbart, borſtig, eiſig, würdevoll, tritt ein.) Der alte Knaſterbart:„Bürger⸗Deputierter, obwohl Ihre Maßregelung ſchon veröffentlicht worden iſt, komme ich im Namen der Genoſſen, um Ihnen Ihren Ausſchluß aus der ſogia⸗ liſtiſchen Partei offiziell mitzuteilen.“ Millerand:„Achl Bürger.“ Der alte Knaſterbart:„Sie ſcheinen die Sache von der Seite zu nehmen. Sie kennen wahrſcheinlich nicht die ganze Tragweite des Urteils?“ Millerand:„Wie meinen Sie das?“ Der alte Knaſterbart:„Sie ſind ausgeſchloſſen! Sie haben alſo nicht mehr das Recht, an den Schmauſereien von Saint⸗ Mandeé teilzunehmen, dort den„Piccolo“ zu ſchlürfen und dort ein Wläschen auf einen Zug zu leeren.“ Millerand: Der alte Knaſterbart:„Sie ſind ausgeſchloſſen! Es iſt „Donnerwetter! Ihnen verboten, ſich an den Propaganda⸗Subſkriptionen, an den Umlagen für die„Idee“ zu beteiligen; man wird Ihnen nicht einmal mehr die Abonnements⸗Quittungen vorlegen, denn Sie werden den Monatsbericht der Partei nicht mehr erhalten!“ Millerand:„Gnade!“ Der alte Knaſterbart:„Sie ſind ausgeſchloſſen! Es iſt Ihnen verboten, den Radauverſammlungen beizuwohnen, die man mit braun und blau geſchlagenen Augen und mit zerfetzten Kleidern berläßt. Es iſt Ihnen nicht mehr geſtattet, die ſchwielige Hand der Arbeiter zu drücken, Sie werden in unſeren Blättern nicht mehr ge⸗ nannt werden. Sie werden ganz einfach totgeſchwiegen. Sie werden — und das iſt die größte Schmach!— von den Zeitungen nicht mehr beſchimpft, von den Reichen nicht mehr verſchlungen, von den Genoſſen nicht mehr mit dem Tode bedroht werden!“ Millerand:„Varmherzigkeit!“ zur Neige leeren! Das alles iſt noch nichts, es gibt noch Schreck⸗ licheres, es gibt noch Schmachvolleres! So höre denn(mit don⸗ nernder Stimme): Du haſt jetzt das Recht, wieder Miniſter zu werden!“ (Millerand iſt zerſchmettert. Der alte Knaſterbart dra⸗ piert ſich und ſchreitet langſam hinaus.) — Eine Engländerin in einem perſiſchen Harem. Muriel Baddington, eine Engländerin, die ſich in Teheran in Abdullah Huſſein Khan, einen Vetter des Schahs von Perſien, verliebte und die durch ihre Heirat mit ihm eine der„führenden Damen“ in ſeinem Serail wurde, erzählt im„American“ ſehr intereſſant von dem Leben in einem perſiſchen Harem. Da ſie die Tochter eines briti⸗ ſchen Offiziers war, erhielt der britiſche Geſandte in Perſien den Auftrag, ſie unter ſeinen beſonderen Schutz zu nehmen; jede Woche mußte er nach ihrem Wohlergehen fragen. Mit ſeiner Hilfe entfloh ſie ſchließlich nach dem Tode ihres Gatten mit ihrem Kinde nach England. Nur ſo konnte„Beebee Khanung“, d. h. die„Dame der Damen“ dem Schickſal entgehen, vergiftet oder ins Waſſer geworfen zu werden. Sie hatte fünf Jahre im Harem gelebt.„Mein kleiner Knabe„Allah Nasrit“ oder„die Gabe Gottes“, ſchreibt ſie,„iſt ein Kuger Junge, der in dem Alter von vier Jahren ſchon den Auto⸗ kraten ſpielt, wie ſein Geſchlecht es in Perſien gewöhnt iſt. Dort war ſein Wort Geſetz; da er nur einen Bruder als Miterben hatte, war er Herr des Dorfes, in dem er lebte, und jedes Dorfkind war ſein Sklave. Wenn ſie zu ſeinem Vergnügen hereingebracht wurden und ihre Verbeugungen nicht ehrerbietig genug waren, wurden die kleinen Miſſetäter geſchlagen. Zu ſeiner Unterhaltung kam eine Kapelle mit dem unvermeidlichen Tanzaffen herein, und er kann noch nicht begreifen, daß Londoner Leierkaſtenmänner und Straßen⸗ muſikanten nicht unter ſeiner abſoluten Herrſchaft ſtehen. Nach⸗ dem die vom muſelmanniſchen Geſetz vorgeſchriebene Witwenſchaft von vier Monaten zehn Tage verfloſſen war, begehrten mich mehrere perſiſche Adlige zur Frau, da es jetzt für vornehme gehalten wird, eine Engländerin zu heiraten. Aber meine Exfahrungen in dem Der alte Knaſterbark:„Nein, Du ſollſt den Becher bis die Statue nicht vor der Vollendung des Baues der Kriegsſchule, in der die Statue aufgeſtellt werden ſoll, eintreffen zu laſſen, damit ſie in dem unvollendeten Gebäude nicht beſchädtigt werde⸗ Kaiſer Wilhelm hätte ſich angeblich damit einverſtanden erklärt⸗ — Gibt es wirklich keine Möglichkeit, dem unerquicklichen Han⸗ del ſchnell und bündig ein Ende zu machen? —(Konſervative und Nationalliberale.) Die„Kreuzztg.“ erklärt in einer Beſprechung der Mitteflungen über die Wiederwahl des Abg. Krauſe als zweiter Vizepräſident des Abgeordnetenhauſes:„Wir haben zurzeit von der national⸗ läberalen Fraktion nur eine ſehr mäßige Achtung, und der Abg. Dr. Krauſe vermag uns, ſoweit ſeine politiſche Tätigkeit in Betracht kommt, nicht gerade ſonderlich zu imponieren.“ Dennoch, meint die„Kreuzztg.“, wird man die Stelle des zweiten Vizepräſi⸗ denten nach wie vor den Nationalliberalen überlaſſen, und daß, falls dieſe Dr. Krauſe vorſchlagen, die konſervative Partei nichts tun wird, ſeiner Wiederwahl Schwierigkeiten im den Weg zu legen.— Sehr gnädig! —(Die waſſerwirtſchaftliche Vorlage,) die dem preußiſchen Landtag demnächſt zugehen wird, ſoll nach einer offiziöſem Korreſpondenz vier Teil enthalten: Erſter und Haugt⸗ teil: Regulierung der Oder, Havel, Spree. Zweiter Teil: Groß⸗ waſſerweg Berlin— Stettin. Dritter Teil: Eine anderweitige kleine Stromregulierung. Vierter Teil: Der Mibtellamd⸗ kanalbis Hannober. Eine Verbindung zwiſchen Rhein und Elbe würde alſo danach ausgeſchloſſen ſein und die Kanal⸗ vorlage ihre Hauptbedeutung verlieren. —(Aus Krimwitſchau.) Die Krimmitſchauer Ausſtändigen haben von den reußiſchen Behördem die Erlaubnfz zur Abhaltung von Verſammlungen auf reußiſchem Gebiet erhalten.— In den Textilbetrieben in Krimmitſchau ſind nach einer in den letzten Tagen vorgenommenen Zählung dem„Leipz. Tagebl.“ zufolge 2323 Perſonenbeſchäftigt, darunter befinden ſich 89 Nichtdeutſche, und zwar 48 Galizier 45 Böhmen und 1 Ruſſe.— Die Gerüchte, daß auch in dem altenburgiſchen Städtchen Schmölln und Gößnitz wegen des Verbots der Weih⸗ nachtsverſammlungen Austkritte aus der Kirche erfolgt ſeien, bewahrheiten ſich nicht. Daß auch für manchen der Fa⸗ brikanten, die durchaus nicht alle das ſind, was man unter „Textil⸗Baronen“ verſteht, der Streik zum Verhängnis wird, beweiſt der„Umſtändehalber“ erfolgende Verkauf eines Fabrik⸗ grundſtücks zu ſehr billigem Preiſe, dem andere folgem dürften. Die Fabrikanten ſehen ſich gezwungen, zum Teil auswärts arbeiten zu laſſen, u. a. in Schweden, wohin große Schiffsladun⸗ gen zum Spinnen fertiger Wolle gehen. * Göttingen, 13. Januar.(Jugendbewegung.) Geſtern wurde hier ein nationalliberaler Jugend⸗ verein nach einem Vortrage des Profeſſors R. v. Hippel gebildet. Parlamentsbrief. [1 Berlin, 13. Januar. Die heutige Beſprechung der ſozialdemokratiſchen Inter⸗ pellation über die Wurmkrankheit der Bergwerkarbeiter im Reichstage zeigte zway ſehr aufmerkſame, aber doch ſchon wieder bedeutend weniger Zuhörer als geſtern. Innerhalb der erſten drei Stunden kamen vier Redner zu Wort: der Zentrums⸗ mann Stötzel, der Sozialdemokrat Huc, der Handelsminiſtes einen berſiſchen Harem waren ſo unglücklich, daß ich ſie nicht fort⸗ zuſetzen wünſchte. Ohne den Schutz des britiſchen Geſandten wäreg wir jetzt ſicherlich nicht in England; dreimal wurde nach meines Gatten Tode der Verſuch gemacht, unſere Nahrung zu vergiften. Mein Gatte baute mir ein hübſches, engliſch ausſehendes Haus, und wir zogen mit Erfolg engliſche Pflanzen. Das Klima iſt prächtig, und ich ritt häufig aus; aber der perſiſche Schleier, der Augen und Geſicht vollſtändig bedeckt, raubt einem viel Vergnügeg, Das Benehmen der Perſer gegen Frauen iſt dabei ſehr frei; obgleich ein Soldat und vier ſchwarze Diener uns bewachten, machten wiß beim Spazierengehen ſehr unangenehme Erfahrungen, ſodaß wir lieber fuhren oder ritten. Manchmal wagten wir uns in Bedienten⸗ kleidung in Läden und andere öffentliche Plätze, die von der per⸗ ſiſchen Etikette geächtet waren, und beſahen die Stadt. So beſuchten wir auch die öffentlichen Bäder und hatten manches Vergnügen der Außenwelt auch ohne Erlaubnis der Männer. Der Schleier gewährt den Perſerinnen den Eindruck höchſter Lieblichkeit. In Wirklichkeit enttäuſchen aber ihre Geſichter, die Figuren ſind eckig und ungraziös. Das Ideal der Schönheit in Perſien iſt, bunkle Augen— blaue oder graue Augen ſieht man ſelten— und ſchwarge Augenbrauen zu haben, die auf der Stirn zuſammenſtoßen. Wenn das Haar natürlich hell iſt, muß es im Bade dunkel gefärbt werden. Ein„Bad“ in Perſien dauert vom frühen Morgen bis zum ſpäten Abend; das Haar allein wird ſiebenmal mit Waſſer und Seife gewaſchen. Auch bei Kindern müſſe helle Haare dunkel ge⸗ färbt werden. Perſien iſt das Land des Anmalens, Puderns, Jär⸗ bens und der prächtigen Kleider. Ein beliebter Beſatz iſt eine mehrere Zoll breite Einfaſſung aus echten Perlen, und die Kiſſen, auf denen wir lagen, waren mit koſtbaren Perlen geſchmückt. Meine Kleider erregten in Perſien große Aufmerkſamkeit. Die Damen amüſierten ſich beſonders über die vielen Säumchen in der Taille. „Sieh,“ ſagten ſie,„es war ſo wenig Stoff, daß man das Kleid flicken mußte.“ Bald aber begriffen ſie, daß durch die Säumchen die Figur vorteilhaft erſchien, und die Schweſter des Schahs führte die Taille mit vielen Säumchen am Hofe ein. Für Korſetts ſind dis luand beſtätigen dies. 2 Gelte. General⸗Anzeiger. Mannheim, 14. Januar. Möller und als mediziniſcher Sachverſtändiger Geh. Rat Kirch⸗ ner vom Reichsgeſundheitsamt.— Abg. Stötzel behauptete ebenfalls, wie geſtern der ſozialdemokratiſche Redner Sachſe, die Regierung habe vielleichb nicht genug für die Bekämpfung der Krankheit getan.— Obwohl Abg. Hue verſicherte, nichts läge ihm ferner, als die Interpellation zur Agitatiom auszu⸗ mützen, geſtaltete ſich dennoch der größte Teil ſeiner Ausführungen zum Agitationsmaterial für ie Sozialdemokratie. Vor allem will Abg. Hus das Verdienſt für ſich in Anſpruch nehmen, in ſeiner„Arbeiterzeitung“ im Jahre 1897 zuerſt auf die Erſchei⸗ nungen der Wurmtrankheit hingewieſen und Forderungen zu Abwehrmaßregeln erhoben zu haben; ebenſo im Jahre 1900. Handelsminiſter Möller wies ihm aber nach, daß die preu⸗ ßiſche Regierung bereits im Jahre 1896 und dann wieder im Januar 1900 mit den energiſchſten Vorbeugungsmaßregeln vor⸗ gegangen ſei und den Bergverwaltungen derartige ſcharfe Be⸗ ſtimmungen auferlegt, überhaupt ſolche Sorgfalt zur Bekämpfung der Seuche entfaltet habe, wie kein anderes Land in, Europa oder in der Welt, das von ähnlichen Krankheiten heimgeſucht werde. Offizielle anerkennende Zeugniſſe aus Belgien und Eng⸗ Auch den Vorwurf der Ueberarbeit im Bergwerksbetriebe Weſtfalens vermochte Handelsminiſter Möller ſchlagend zurückzuweiſen.— Die Angriffe der ſozialdemokrati⸗ ſchen Redner auf die ärztlichen Maßnahmen und Gutachten fanden treffende Widerlegung ſowohl vom Regierungskommiſſar Kärchner wie vom Abgeordneten Dr. Höffel(Rp.). In ſehr wirkſamer, nachdrücklicher Weiſe charakteriſterte Abg. Weſtermann(natlib.) das agitatoriſche Treiben der Sozial⸗ demokratie in den Zentrumsdiſtritten. Die Erregung unter den Bergarbeitern ſei nur auf parteipolitiſche Strömungen zurück⸗ zuführen. Es ſei bisher alles geſchehen, was zur Bekämpfung der Seuche erforderlich ſei. Er müſſe daher gegen die uner⸗ hörtem Uebertreibungen der Sozialdemokraten Proteſt erheben. Die Regierung habe bisher den richtigen Weg eingeſchlagen, eine gründliche Abhilfe könne aber nur dann erfolgen, wenn auch die Arbeiter im genaueſter Befolgung der Vorſchriften die Zechenver⸗ waltungen unterſtützten.(Beifall.) Wie Abg. Weſtermann heute zum erſtenmale im Reichstage ſprach, ſo auch die nach⸗ Feee Redner Mugdan(freiſ. Vp.), Brejski(pole), Dr. Ruegenberg(3Ztr.) und Becker(natl.). Der Aus⸗ führungen des polniſchen Abgeordneten Brejski, der über un⸗ gerechte Behandlung bolniſcher Arbeiter Klage führte, riefen kurze, ſcharſe Entgegnungen ſeitens des Handelsminiſters Möller und des Staatsſekretärs Poſadowsky hervor.— Man muß den genanntem Parlaments⸗„Neulingen“ das glänzende Zeugnis aus⸗ ſtellen, daß ſie ganz vortreffliche Redner ſind, insbeſondere führte Abg. Becker in Verteidigung der ärztlichen Standesehre gegen die Angriffe der Sozialdemokraten eine äußerſt ſchneidige Klinge und wußte durch dieſe temperamentvolle Abwehr das Intereſſe des durch die lange Diskuſſion ſchon ermüdeten Hauſes aufs neue zu beleben. Abg. Becker iſt der Mandatsnachfolger des früheren ſozialdemokratiſchen Abg. Ullrich; deshalb behandelten die Sozialdemokraten den Redner nicht gerade freundlich oder entgegenkommend; ſie ſuchten ihn durch bielfache Zwiſchenrufe und Lachem zu ſtören. Indes focht dies den Abg. Becker nicht weiter an, ſondern trug das nur zu dem Erfolge ſeiner Erſt⸗ lingsrede im Reichstage weſentlich bei. Zum Schluß des Berichts %7 Uhr, erhielt Abg. Sachſe(Soz.) das Wort. Nus Stadt und Land. *Mannheim, 14 Januar 1904. * Fernſprechverkehr mit Luxemburg. Hollerich(Luxem⸗ burg) iſt zum Sprechverkehr mit Mannheim zugelaſſen. Gebühr .50 M. “ Vereinfachtes Abfertigungsverfahren im Güterverkehr. Am . Februar d. Is. wird für den Verkehr der Stationen der Preußiſch⸗ Heſſiſchen Staaltsba hnen untereinander ein vereinfachtes Abfertigungsverfahren eingeführt. Während gegen⸗ wärtig der Inhalt der einzelnen Frachtbriefe von den Güter⸗ und Eilgutabfertigungsſtellen in beſondere Frachtkarten übertragen und dieſe, ergänzt durch die für die Beförderung notwendigen Angaben, zuſammen mit den Frachtbriefen dem Gute beigegeben werden, be⸗ gleiten künftig die Frachtbriefe allein die Güter. Die bisher nur in den Frachtkarten enthaltenen, für die Beförderung der Güter unentbehrlichen Angaben werden von den Eiſenbahnabfertigungs⸗ ſtellen unmittelbar in den Frachtbriefen gemacht werden. Dieſe werden zu dem Zwecke künftig am linken oberen Rande durch den ruck! Nach über Zur Zoll⸗ und Steuer⸗ abfertigung auf Station VNergänzt. Die jetzigen Frachtbrief⸗ formulare behalten Giltigkeit. Doch iſt es ſehr erwünſcht, daß mög⸗ lichſt bald die neuen durch jenen Vordruck ergänzten Frachtbriefe benutzt werden, wenigſtens für ſolche Sendungen, die einer zoll⸗ und ſteueramtlichen Behandlung unterliegen. Die neuen Frachtbriefe können übrigens auch im Verkehr mit den übrigen deutſchen Bahnen henutzt werden. Die vielfachen bei den Abfertigungsſtellen notwen⸗ Perſerinnen indeſſen nicht. Korſett anzog und die Schnur zuziehen wollte, würde ſte blau im Geſicht und bat mich, ſie von der„Folter“ zu erlöſen. Was die Ertziehung perſiſcher Frauen betrifft, ſo iſt es wahr, daß ſelbft manche Prinzeſſinnen weder leſen noch ſchreiben können und das Leben ſehr langweilig finden. Sie lauſchten ſtundenlang meinen Erzählungen von dem freien, glücklichen Leben engliſcher Frauen, und viele von ihnen ſehnen ſich nach Freiheit und Bildung. Ihre Tänze, Geſpräche und Sitten ſind ſehr wenig erfreulich; ihnen mangelt ſehr die ſchulmäßige Disziplin. Als ich ihnen von der Achtung erzählte, die engliſchen Frauen von ihren Männern gegollt wird, ſeufzten ſie und ſagten:„O, wie ſchön einen Engländer zu heiraten!“ Denn dieſe armen Frauen werden ſehr grauſam be⸗ handelt; wenn ihr Mann zornig iſt, ſo wickelt er ihr Haar ſo feſt um die Arme, daß die Frauen vor Schmerz ſchreien; für Kleinig⸗ keiten werden ſie geſchlagen und gedemütigt. Nur reiche und ein⸗ flußreiche Frauen können ſich ſcheiden laſſen und ſich dann wieder verheiraten. Das Haremsleben iſt ſehr monoton. Berufsmäßige Tänzer werden zur Erheiterung angeſtellt, aber ihre Tänze und die der Frauen ſind nicht einwandsfrei. Ein Muſjkant durfte vor uns ſpielen; denn er war gänzlich erblindet. Die Haremsfrauen dürfen außer ihrem Gatten nur ihren Großvater und Onkel ſehen, weil eine Heirat mit dieſen unmöglich iſt. Der Schah hat aber das Vorrecht, daß jede Frau in ſeinem Reich ſich vor ihm entſchleiern muß und ihm jede gehört, an der er Gefallen findet; er hat 160 Frauen, die ich alle kenne, da ich ſtändig ſeinen Harem beſuchte. Per⸗ ſiſche Frauen ordnen ihr Haar in hunderten von kleinen Flechten an; bei jeder größeren Gelegenheit werden dieſe aufgeflochten und ſtehen in einem ſchrecklichen dicken Gewirr um den Kopf herum. Ich erfreute die Schwefter des Schahs und mehrere Fürſtinnen, indem ich ihre ſchwarzen Dienerinnen lehrte, das Haar auf engliſche Weiſe zu friſteren. Faſt alle Dinerinnen ſind arabiſche Sklavinnen. Die Wärterin meines Sohnes war z. B. eine Araberin, die wir für 320 Mark kauften. Sklaven werden oft wegen geringflͤgiger Ur⸗ jachen enthauptet. Die meiſten Leute Als ich einer ſtarken Frau einmal ein digen Buchungen— es mag nur auf dſe Frachtüberweiſungen, Frankaturen, Nachnahmen, Frachtſtundungen, die zahlreichen Neben⸗ gebühren hingewieſen werden— geſchehen heute auf Grund der Frachtkarten, künftig ausſchließlich auf den Frachtbriefen. Auf die Schnelligkeit der Abfertigung und Beförderung der Güter wird das neue Verfahren keinen nachteiligen Einfluß haben, im Gegenteil durch die folgende Maßnahme wird die Abfertigung beſchleunigt werden. Vom gleichen Zeitpunkte ab werden nämlich ebenfalls nur im Verkehr zwiſchen den Stationen der Preußiſch⸗Heſſiſchen Staats⸗ bahnen alle Eil⸗ und Frachtgutſendungen— auch die als Eilſtückgut abzufertigenden Tierſendungen(Kleinvieh in Käfigen uſw.)—, für welche die Beförderungsgebühren(Fracht, Frachtzuſchlag für Angabe des Intereſſes an der Lieferung, Nebengebühren) auf der Verſand⸗ ſtation entrichtet werden und zuſammen 1 Mark ader weniger be⸗ tragen, unter Verwendung von Eiſenbahnmarken abgefertigt. Aus⸗ geſchloſſen bom Markenverfahren ſind diejenigen Sendungen, die nur teilweiſe frankiert werden, mit Nachnahme belaſtet ſind oder für die keine direkten Tarifſätze beſtehen. Die Eiſenbahnmarken werden im Werte von 5, 30, 40, 50, 60, 70, 80, 90 Pfg. und 1 Mk. geführt. Sie können an die Verkehrstreibenden zur Selbſtverwendyng gegen Barzahlung, an die Stundungsnehmer auch gegen Stundung des Wertes abgegeben werden. Da die Verſender durch die Selbſtver⸗ wendung der Marken eine weſentlich ſchnellere Abfertigung bei den Abfertigungsſtellen erreichen, kann ihnen nur empfohlen werden, von dieſer Einrichtung ausgiebigen Gebrauch zu machen. Zur ſchnellen Ermittelung des Frachtbetrages wird den Verſendern von den Abfertigungsſtellen eine Frachtentabelle koſtenlos verabfolgt, aus der erſichtlich iſt, wie viel Kilogramm der verſchiedenen Stück⸗ gutklaſſen gegen Zahlung einer Fracht von 30 Pfg. bis einſchließlich 1 Mk. auf die einzelnen Entfernungen befördert werden. Ueber die in Betracht kommenden Entfernungen exteilen die Güterabfertig⸗ ungsſtellen Auskunft. Zum Beſuch der Weltausſtellung in St. Louis, wie überhaupt bei Reiſen nach der Union, iſt es unbedingt nötig, daß bei Ausfüllung der Paſſagier⸗Manifeſte der volle Namen und die genaue Adreſſe eines Verwandten oder Bekannten in den Vereinigten Staaten, zu dem der Betreffende zu reiſen gedenkt, eingetragen wird. Durch dieſe Adreſſe bleiben in den weitaus meiſten Fällen unangenehme Schwierigkeiten bei der Landung erſpart.— Für die Eiſenbahnfahrt von Newyork nach St. Louis kommen 6 Bahnlinien in Betracht, bei denen die einfache Fahrt 1. Klaſſe 21.25 Dollar koſtet, und eine, die„Pennſylvania Rail Road and Newyork Central“, deren Fahr⸗ preis nach St. Louis 24.25 Dollar 1. Klaſſe beträgt. Die Rückreiſe koſtet bei den 6 erſten Linien 21, bei letzterer 28.50 Dollar. Von Baltimore aus koſtet die Hinfahrt 1. Klaſſe 21, die Rückfahrt 20.25 Dollar. Ermäßigte Preiſe für Retourbilletts gibt es nicht. Die Koften für Schlafwagen betragen für jedes einzelne Bett von New⸗ hork aus 6, von Baltimore aus 5 Dollar. * Woran erkennt man reinen Honig? Gs iſt das nicht ſo leicht, da es auch Imker gibt, die im Frühjahr, wenn es keine Tracht gibt, ihren Bienenvölkern Zucker füttern, den dieſe in Honig um⸗ arbeiten; dieſem Honig fehlt freilich das Aroma, das Blütenhonig eigen iſt. Aber doch gibt es ein einfaches Mittel, wenſgſtens vor den ſchlimmſten Manſchereien bewahrt zu werden: man läßt den in Honigbüchſen gekauften Honig einige Wochen in einem friſchen, nicht dumpfigen Raume ſtehen; iſt's reiner Honig, ſo kriſtalliſiert er und wird hart wie Kandiszucker, der erſt wieder flüſſig wird, wenn man die Honigbüchſe in einen Topf heißen Waſſers hält, iſt's zuſam⸗ mengebraute Zuckerlöſung, ſo bleibt dieſe flüſſig, aber ſie wird ſauer, und man kann dem Verkäufer auf den Kopf zuſagen, daß er für teures Geld minderwertige Ware geliefert hat. Dabei tut die Farbe des Honigs nichts zur Sache. Die Färbung erhält der Honig durch die betreffenden Blüten(Raps, Linde, Akazie uſw.) und außerdem durch die Bodenbeſchaffenheit(kalk⸗ oder eiſenhaltigen Boden). * Verein der Vadenſer zu Dresden. Man ſchreibt aus Dresden: Hohe Auszeichnung wurde dem Verein der Badenſer zu Dresden dadurch zu teil, daß Großherzog Friedrich von Baden geruht hat, das Protektorat über den Verein zu übernehmen. Bei dem am Donnerstag, den 7. Januar d.., ſtattgehabten Weihnachts⸗ vergnügen des Vereins, abgehalten im Saale des Reſtaurants zur Herzogingarten überbrachte der 1. Vorſitzende, Herr Dr. Ste ngel, dieſe Nachricht und wies in ſeiner Anſprache darauf hin, welch herr⸗ liches Weihnachtsgeſchenk für den Verein dieſes Protektorat bildet. Mit einem begeiſtert ausgebrachten Hoch auf den Hohen Protektor wurde das ſchöne Feſt eingeleitet, das in ſeinem Verlauf wiederum von der echt badiſchen Gemüthlichkeit zeugte. Geſellſchaftsreiſen. Wie jedes Jahr, hat auch heuer das renommierte Reiſebureau Schottenfels& Co., Frankfurt a.., ſeine äußerſt beliebten Touren nach Italien und der Ribiera ver⸗ anſtaltet. Der Koſtenpreis für dieſe Geſellſchaftsreiſen iſt ein ſehr mäßiger und umfaßt alle nur denkbaren Komfortabilitäten. Aus⸗ führliche Proſpekte. Anmeldungen nimmt das Reife⸗ und Paſſage⸗ Bureau Gundlach& Bärenklau Nachf., Bahnhofplatz 7, Mannheim, jederzeit entgegen. Wir verweiſen auf die Annonce in dfeſer Nummer. Stenographiſches. Da auch in unſerem Leſerkreiſe die Steno⸗ grctphie Pflege genießt, ſo dürften folgende Angaben von Intereſſe ſein, die wir dem vom Kgl. Stenographiſchen Inſtitut in Dresden herausgegebenen Jahrbuche der Schule Gabelsberger auf das Jahr 1904 entnehmen. Es beſtehen darnach(ohne die Uebertragungen auf fremde Sprachen) 1847 Vereine mit 69 397 ſtenographiekundigen gute Manieren beizubringen und zwingen ſie, die üblichen drei Ver⸗ neigungen zu machen, ſo oft ſie ihre Mutter ſehen. Die vornehmen Perſerinnen kümmern ſich ſelbſt kaum um ihre Kinder. Das Beſitz⸗ tum wird in Perſien gleichmäßig unter die Söhne verteilt; jedes Mädchen bekommt nur einen halben Anteil als ihre Mitgift, von der ſie nach ihrer Heirat Kleidung und Luxus beſtreitet. Daraus ergibt ſich der Unterſchied in der Kleidung der Haremsfrauen.“ — Dippoldismus. Aus Elberfeld, wird der„Köln. Ztg.“ bom 12. d. geſchrieben: In elfſtündiger Verhandlung beſchäftigte ſich das Schwurgericht heute mit der Anklage gegen den Profeſſor Karl Deditius von Barmen, welcher der Körperverletzung mit tötlichem Ausgang beſchuldigt war. Deditius hatte bereits am 7. Deg. v. Is. wegen Mißhandlung im Amte vor der Strafkammer geſtanden. Die Strafkammer gelangte damals auf Grund der Be⸗ weiscufnahme aber zu der Anſicht, daß der Verdacht der Körper⸗ berletzung mit tötlichem Ausgang vorliege und verwies die Sache des⸗ halb an das Schwurgericht. Wie in der Strafkammerverhandlung, ſo wurde auch heute vor dem Schwurgericht feſtgeſtellt, daß Profeſſor Deditius die Gewohnheit hatte, Knaben ſo zu züchtigen, daß er ſie ainm Rockkragen faßte, ihnen Hände oder Daumen unter das Kinn drückte, ſie heftig ſchüttelte und gegen die Wand ſchob. Bei einer ſolchen Prozedur war bekanntlich der Quintaner W. Buſche am 8. Januar v. J. infolge einer plötzlichen Wendung mit dem Fopfe derart gegen eine Wand geſchlagen, daß es„bumſte“, wie verſchie⸗ dene Schüler bekundeten. Auch hatte Profeſſor Deditius dem Buſche mehrere Ohrfeigen verſetzt. Buſche Hagte noch am gleichen Tage über Kopfſchmerzen, wurde am folgenden Tage in der Turnſtunde von Erbrechen befallen und mußte von zwei Mitſchülern zur Wohnung ſeiner in der Nähe wohnenden verheirateten Schweſter geführt wer⸗ den. Dabei war ſchon zu merken, daß er auf einer Seite ſchlecht gehen konnte. Buſche wurde zu Bett gebracht und ein am andern Tage hinzugeholter Arzt dachte zunächſt an einen Typhusanfall, da das Fieber aber nachließ, an Influenza. Nach 23wöchiger Behand⸗ lung brachte man den Jungen ins Elternhaus nach Langenfeld, wo ſtrafen die Wärterinnen ein anderer Arzt ſtarke Schmerzen im Halswirbel feſtſtellte. Der füt die Vergehen der Kinder; daher bemühen ſich erſtere, den Kindern Mitgliedern. Unter den Vereinen ſind 68 Militärbereine, 155 Damenvereine und 186 Schülerbereine. In Anfängerkurſen unter⸗ richtet würden 89 857 Perſonen, davon 58 300 an 1814 Lehr⸗ anſtalten. Insgeſamt zählt die Gabelsberger'ſche Schule 1949 Ver⸗ im ganzen alſo 104 460 Perſonen. In Baden beſtehen 64 Verei nach Gabelsberger mit 1658 Mitgliedern und Unterrichteten. In mehr als 50 parlamentariſchen Körperſchaften wird die Gabels⸗ berger ſche Stenographie amtlich verwertet. In Norddeutſchland ſind 1224 Gabelsberger ſche Stenographenvereine mit 35 570 ſteno⸗ graphiekundigen Mitgliedern, an 757 Lehranſtalten ſind 20 286 Per⸗ ſonen unterrichtet, während in Vereins⸗ und Privatkurſen 13 500, im ganzen alſo 33 786 Perſonen unterrichtet wurden. Vortrag. Der Verband der Deutſchen Buchdrucker, Bezirks⸗ berein Mannheim, veranſtaltet am Samstag Abend in ſeinem Vereinslokal„Prinz Max“, E 3, 38, einen Vortragsabend, und zwar wird der Spezialarzt Herr Dr. med. Schliferowitſch über „Das Ohr in geſundem und krankem Zuſtande“ ſprechen. In An⸗ betracht des äußerſt lehrreichen Themas, das dieſer beſtbekannte Spezialiſt behandelt, iſt ein zahlreicher Verſammlungsbeſuch dringend zu befürworten. *Generalverſammlung des Odenwaldklubs, Sektiun Mann⸗ heim⸗Ludwigshafen. Unter der Leitung des Vorſitzenden der hie⸗ ſigen Sektion, Herrn Haffner, fand am vorigen Freitag in der Landkutſche die Generalverſammlung ſtatt. Der Beſſleh war ſehr ſchwach. Der Touriſt liebt die trockene Zimmerluft bei trockenen Beratungen nicht. Nach der Begrüßung der erſchienenen 40 Oden⸗ waldklübler verlas der 1. Schriftführer das letztjährige Protokoll, aus dem zu entnehmen war, daß 1902 der Mitgliederſtand 1114 betrug. Der Vorſitzende gab daran anknüpfend einen Ueberblick über die Mitgliederbewegung 1903. Der Stand war am 31. Dez. 1903: 921. Durch Wegzug und Tod ſind 168 Mitglieder aus⸗ geſchieden. Der Verſtorbenen wurde durch Erheben von den Sitzen gedacht. Der Kaſſier, Herr Voigt, gab dann den Kaſſenbericht. Trotz des Ausſcheidens ſo vieler Mitglieder ſei der Kaſſenbeſtand glücklicherweiſe derſelbe geblieben wie im Vorjahre. Aus 1902 übernommenen M. 852.25 habe die Geſamteinnahme Mark 3630.07 betragen. An größeren Zuſchüſſen ſeien geleiſtet an die Zentrale nach Darmſtadt 889., für den Peterskopf nach Dürkheim 100., an die Sektion Haßmersheim 150 M. für den Ausſichts⸗ tempel auf der Eduardshöhe. Für die Bibliothek wurden 103 M. berausgabt. Auf Rechnung 1904 konnten 934.18 herübergenommen werden. Der Vorſitzende der touriſt. Kommiſſion, Herr Chriſtinger, referierte darauf über die Touren 1903. Es haben teilgenommen an den offiz. Ausflügen 1902: 1092 Perſonen, 1903: 859, weniger alſo 133, im Durchſchnitt pro Tour 95 Perſonen. programm für 1904 betonte derſelbe weiter, daß es erfreulich ſei, daß auch die jüngeren Leute mehr und mehr Intereſſe an der touriſt. Sache fänden, ſo ſeien für alle Touren je ein jüngerer Herr als Führer vorgeſehen. Das Programm für 1904 weiſt folgende Touren auf: 6. März, Oden wald: Ziegelhauſen⸗Münchel⸗Linde⸗ Heiligkreuzſteinach ⸗ Leonhardskopf ⸗Stiefelhöhe ⸗ Kotterberg⸗Wald⸗ michelbach, ca. 6 Std.; 10. April, Neckartal: Mosbach⸗Hornberg⸗ Haßmersheim⸗Wimpfen, ca. 5½ Std.; 8. Mai, Kl. Oden wald: Aglaſterhauſen⸗Große Buche⸗Mörtelſteiner Halde⸗Guttenbach⸗Minna⸗ burg⸗Zwingenberg ca. 6 Std.; 5. Juni, Pfalz: Weißenburg⸗Gim⸗ belhof⸗Fleckenſtein⸗Löwenſtein⸗Hohenburg⸗Wegelnburg=Bergzabern; oder: Pfalz: Edenkoben⸗GEdenkobener Tal⸗Schänzel⸗Heldenſtein⸗ Pfaffental⸗Gräfenhaufen⸗Annweiler, ca. 6% Std.; 10. Jult, S chwarz wal d: Bühl⸗Obertal⸗Gertelbachfälle⸗Hundseck⸗Mann⸗ heimer Weg⸗Unterſtmatt⸗ Hornisgrinde⸗Mummelſee⸗Wolfsbrunnen⸗ Seebach⸗Ottenhöfen⸗Achern, ca. 7% Stunden; 7. Auguſt; Pfalz: Weidental ⸗Schwarzfohl ⸗ Elmſtein Taubenſuhl Annweiler, ca. 7 Stunden; 4. September, Odenwald: Groß⸗ Biberau ⸗Nonroder Höhe ⸗Rodenſtein ⸗ Neunkirchen ⸗Kaiſer⸗ turm ⸗Lindenfels ⸗Fürth, ca. 7 Stunden;(10.—12. September, Verbandstag deutſcher Touriſtenvereine in Heidelberg); 2. Oktober, Odenwald: Zwingenberg⸗Not Gottes Felsberg ⸗Borſtein⸗ Gronau⸗Oberhambach⸗Heppenheim 6. Nobember, Oden wal d: Neckarſteinach⸗Darsberg⸗Heddesbach⸗Bußkopf⸗Hirſchhorn, ca. 5½ Std.; im Mai Familientour: Laudenbach⸗Ober⸗Landenbach⸗Heppen⸗ heim. Die Vorſtandswahl zeitigte nachſtehendes Ergebnis: Friedr. Haffner, 1. Vorſ.; Emil Mörder, 2. Vorſ.; Theod. Chriſtinger; 1. Schriftf.; Eugen Beckenbach, 2. Schriftf.; Herm. Voigt, Rechner; Otto Bilfinger, Vertreter für hafen; P. Teickner, Club⸗Redakteur; Albert Sommer, Bibliothekar; Beiſitzer: Rup. Blank, Wm. Löckle. Touriſt. Kommiſſion: Chriſtinger, Vorſ.; Bilfinger, Stellbert.; ferner Bartſch, Eberhardt, Hanemann, Sauter, Vetter, Voigt.— Beiſitzer: Adrian, Grießer, Link. Geſellige Kommiſſion: Sommer, Vorſ.; Stellvertreter; ferner Bartſch, Beckenbach, Hyer, Kohfink, Löckle, Teickner. Für 1904 wurden folgende Subventionen in Ausſicht ge⸗ nommen: Für den Turm auf dem Weißenſtein bei Heidelberg als Ergänzung der klägl. Sammlung in Mannheim Mk. 136.90, Mk. 213.10, ſodaß als erſte Rate Mk. 350 abgeführt werden können, für die Sammlung von Volksliedern aus dem Odenwald, die der Odenwaldklub plant, Mk. 100 als erſte Rate. Weiter wurde be⸗ ſchloſſen, um der überaus ſtark in Anſpruch genommenen Bibliothek neue Mittel zuzuführen, die Leihzeit pro Band und Karten auf vier Wochen beſchränken, und pro Woche 10 Leihgebühr zu berechnen, die beantragte Aufnahme in das Vereinsregiſter iſt nicht notwendig, da die Sektion ſchon als Mitglied des Geſamtklubs eingetragen ſei. Arzt war gleich der Meinung, daß„etwas paſſierk ſei Aber der Junge ſtritt es ab. Erſt einige Tage vor ſeinem Tode ſagte er: „Jetzt, wo ich ſehe, daß ich ſterben muß, will ich es ſagen, daß ich vom Lehrer in der Schule ſo geſchlagen worden bin.“ Er ſchilderte dann die Art der Züchtigung und benannte mehrere Mitſchüler, die in derſelben Weiſe behandelt worden ſeien. Im Juni wurde Buſche von ſeinen Leiden erlöſt, nachdem noch einſeitige Lähmung und ſchließlich Erblindung eingetreten waren. Die Leiche wurde erſt ſechs Wochen ſpäter obduziert. Die genaue Todesurſäche war mit Beſtimmtheit nicht mehr feſtzuſtellen. Die beiden Aerzte bezeichnen es aber als ganz außerordentlich wahrſcheinlich, daß zwiſchen dem Ausbruch der Krankheit und der Behandlung ein Zuſammenhang beſtehe. Mehrere andere Aerzte vertraten dagegen die Meinung, da ein ſolcher Kauſalzuſammenhang nicht ſo wahrſcheinlich ſei. Unter dieſen Umſtänden ließ Staatsanwalt Metz heute die Anklage auf Körperverletzung mit Todeserfolg fallen, ſtellte aber die Frage nach Mißhandlung im Amte. nach fahrläſſiger Körperverletzung. Dem Profeſſor, der bereits 22 Jahre an der Realſchule in Barmen unterrichtet, wurde bon ſeinen ehemaligen Schülern ſowie von Kollegen das glänzendſte Zeugnis ausgeſtellt. Nach nur kurzer Beratung verneinten die Geſchworenen —.Eigenheit chineſiſcher Schriftzeichen. gingen den Geſandtſchaften Telegramme aus Japan zu, welche dahin entziffert wurden, daß Japan Rußland mit dem Krieg drohe. In der Folge wurde aber dieſe Lesart des Tele⸗ gramms dementiert, der japaniſche Geſandte Hayaſchi erklärte dieſen Irrtum aus der mangelnden FJähigkeit der chineſtſchen Sprache zu exaktem Gedankenaustauſch. Dem„Lok.⸗Anz.“ macht nun ein mit oſtaſiatiſchen Verhältniſſen bertrauter Mitarbeiter fol⸗ gende intereſſante Mitteilung über die Eigenheit chineſiſcher Schrift⸗ zeichen:„Mit der telegraphiſchen Verwechslung chineſiſcher Schrift⸗ zeichen hat es eine eigene Bewandtnis. Chineſiſche Buchſtaben kann Vor wenigen Tagen beſitzen, wie ja bekannt, kein Alphabet, ſondern ihre Schrift iſt eine Wortſchrift, bezw. Silbenſchrift; ſie haben für jede Si und eine mit 75 174 ſtenographiekundigen Mitgliedern. Unterrichtet ſind an 2148 Lehranſtalten 71 234, in Vereins⸗ und Privatkurſen 38 226% Beim Touren⸗ Das Gericht ſtellte zudem noch die Frage ſämtliche Schuldfragen und Profeſſor Deditius wurde freigeſprochen. man ſtreng genommen überhaupt nicht telegraphieren. Die Chineſen Me „eeenee 4 GWebirge immer mehr und damit auch der Mitgliederſtand, „Mammhertt, 14 Jankr. 4 3. Sette. Um gegen alle event eintretenden Haftpflichtanſprüche Fere 31⁰+ wird au 3 3 Monaten Gedts berurbt. Aber—„er nimmt die d. B..⸗B) geſichert zu wurde nach einem Referat des Herrn Becker mit der Oberrhein. 5 Jahre abgeſchloſſen. folgte einſtimmig. beruhigt eintreten. Die Annahme dieſes wichtigen Punktes er⸗ zn das neue Vereinsfahr kann die hieſige Sektion Hoffentlich wächſt die Liebe zur Wanderung im Alle, die des Klubs ſo wertvolle Einrichtungen benützen, ſollten ſeine Ange⸗ hörigen werden. Für den Weißenſteinturm, dem beliebten Mann⸗ heimer Ausflugspunkt, werden neue Sammlungen eingeleitet. Hoffentlich fließen 1904 die Mittel reichlicher als 1903. Friſch auf! Aus dem Grossherzoglum. * Altheim, 13. Jan. Seit einigen Tagen weilen 3 Offiziere des großen Generalſtabs aus Berlin dahier, um die Beſichtigung des Geländes zu dem projektierten Truppenübungsplatz und ſonſtigen techniſche Vorarbeiten hiezu vorzunehmen. Es gewinnt immer mehr an Wahrſcheinlichkeit, daß der große Truppenübungsplatz in unſere Gegend kommt. Konſtanz, 13. Jan. Auf der klaren Eisfläche des Unterſees, 3. B. zwiſchen Hegne und Allensbach, erblickt man hin und wieder einzelne kleine milchweiße Stellen, die den Eindruck machen, als ſtiegen hier Quellwaſſer aus dem Grund des Sees empor. Kinder und Erwachſene vergnügen ſich damit, die Stellen mit kleinen Eis⸗ pickeln anzubohren und an die freiwerdende Oeffnung ein brennen⸗ des Zündhölzchen zu halten. Im Nu ſteigt unter ziſchendem, ſingen⸗ dem Geräuſch eine Flamme empor, was auf den, der es zum erſten Mal ſieht, einen befremdlichen Eindruck macht. Die m erkwürdige Naturerſcheinung iſt ſeit altersher bekannt, denn beſahrte Leute in Allensbach erzählen, daß ſie in ibrer Jugend ſich ebenfalls dabei ver⸗ gnügt haben. Es handelt ſich bei dieſer Erſcheinung, wie der Konſt. Zig. verſichert wird, um Sumpfgas, ein Kohlenſtoffwaſſergas, wenn auch der Grund etwas kieſig iſt. *Rheinbiſchofsheim, 18. Jan. Heute wurde ein Knecht vom Zirkus Straßburger, welcher hier Vorſtellungen gibt, beerdigt. Der⸗ ſelbe trank Samstag abend in der Brauerei zur„Pfalz“ ca. 2 Liter Branntwein und ſtarb infolge Alkoholvergiftung. Der Verſtorbene ſtammt aus Baden⸗Baden und iſt 23 Jahre alt. Wieder eine Mahnung, ſolchen Leuten nicht zu viel geiſtige Getränke zu verab⸗ reichen. Plalz, Heſſen und Umgebung. Frankenthal, 18. Jan. Ein ſeit länger als Jahresfriſt geführter Streit um die Konzeſſion der hieſigen Einhornapotheke wird einen intereſſanten Prozeß zur Folge haben. Die von dem jetzt in Mannheim wohnenden Apotheker Senckenberg im Jahre 1875 erworbene Apotheke iſt von dem Genannten vor nahezu 2 Jahren an den Pharmazeut Dr. Richard Weil von Jugenheim um 240 000 Mark verkauft worden. Weil wurde von der Kreisregierung auch mit der erforderlichen Perſonalkonzeſſion beliehen, doch wurde dieſe Be⸗ leihung auf die von einem älteren Mitbewerber, dem Pharmazeut Richard Scharrer aus Deggendorf erhobene Beſchwerde vom Miniſterium wieder aufgehoben und die Verfügung getroffen, daß die Weiterführung der bei einer inzwiſchen auf Antrag Scharrers von Amtswegen angeordneten Abſchätzung auf nur 198 000 M. be⸗ werteten Apotheke dem Beſchwerdeführer zu überlaſſen ſei, ſofern er ſie„um einen angemeſſenen Preis“ erwerbe. Da letzterer dieſer Bedingung nicht zu entſprechen vermag, hat er vor kurzem nach Ablauf der ihm eingeräumten Erklärungfriſt wider Erwarten er⸗ Härt, daß er auf die Apotheke verzichte. Und eine gleiche Erklärung hat auch der Käufer Dr. Weil abgegeben, unter Berufung daxauf, daß er, weil er mit dem Rücktritte Scharrers nicht rechnen konnte, in⸗ zwiſchen eine andere Apotheke in Frankfurt a. M. gekauft habe. Unter dieſen Umſtänden würde der Vorbeſitzer Senckenberg, der die Kon⸗ zeſſion ſeinerzeit aufgegeben hat, vor die Notwendigkeit geſtellt ſein, ſich ſelbſt aufs neue um die Konzeſſion zu bewerben und die Apo⸗ theke weiterzuführen. Dazu erachtet ſich dieſer jedoch nicht für ver⸗ pflichtet. Er fordert vielmehr, daß Dr. Weil die im Mai 1902 ſtattgehabte käufliche Exwerbung aufrechterhält und den vereinbarten Kaufpreis von 240 000 M. zahlt. Da Weil die Erfüllung dieſes Ver⸗ langens verweigert und von einer Aufrechterhaltung des abgeſchloſ⸗ ſenen Kaufvertrages nichts wiſſen will, nimmt Senckenberg die Hilfe der Gerichte in Anſpruch. Sowohl in Juriſten⸗ als auch in Laien⸗ kreiſen iſt man mit Rückſicht auf die in Betracht kommenden Ver⸗ hältniſſe auf die gerichtliche Entſcheidung geſpannt. Jedenfalls zeigen die Vorgänge, daß das Konzeſſionsweſen der Apotheken in der Pfalz dringend der Abänderung bedarf. Frankenthal, 13 Jan. Eine große Roheit wurde an dem Hunde eines hieſigen Weinhändlers verübt, indem dem armen Tiere die Zunge aus dem Maule geſchnitten wurde. Nachforſchungen nach dem rohen Täter ſind im Gange. Viernheim, 13. Jan. Unſere Bürgermeiſter⸗Wahlſchlacht iſt nun vorerſt geſchlagen. Leider iſt es zu keinem beſtimmten Reſul⸗ tate gekommen, denn Herr Bautechniker Neuhäuſer 3. erhielt 444, Beigeordneter Kühlwein 401 und Vierbrauereibeſitzer Kühner 279 Stimmen. Zwiſchen beiden erſteren muß alſo Stichwahl ſtattfinden, die in den nüchſten Tagen erfolgen wird. Gerichtszeſtung. * Mannheim, 13. Jan.(Strafkammer.) Herr Landgerichtsrat Ketterer. Vertreter der Großh. behörde: Herr Staatsanwalt Dr. Groſſelfinger. 1. Der 29 Jahre alte Müller Johann Rofidinger aus Nieder⸗ Vorſ.: Staats⸗ ihalheim erbrach am 24. Nov. v. Is. im Hauſe Böckſtraße 12, wo er logierte, den Koffer ſeines Kollegen, des Müllers Florian Langer und eignete ſich einen Hundermarkſchein ſowie eine Uhr und Kette im Werte von 40 Mark an. Der gemeine Streich trägt dem vor⸗ beſtraften Dieb eine Zuchthausſtrafe von 1 Jahr 3 Monaten ein. 2. Am 13. Oktober v. Is. beſtimmte der 43 Jahre alte Tag⸗ löhner Bruno Gleiter den Händler Adam Maurer gegen die Hingabe einer Rentenquittung pro Oktober dazu, ihm ein Darlehen von 4 Mark zu gewähren. Er ſagte, Maurer könne das Geld am 15. bei der Poſt erheben, den überſchießenden Betrag werde er ſich bei ihm ſpäter abholen. Als die Frau Maurers dann das Geld er⸗ heben wollte, wurde ihr an der Poſt geſagt, daß die Rente pro Oktober ſchon am Erſten des Monats erhoben worden ſei. Darauf erſtattete Maurer gegen Gleiter Anzeige. Zahlreiche Vorſtrafen er⸗ heben gegen ihn ihre Stimme. Er ſagt, er habe die Quittung dem * nicht gegeben, damit er das Geld darauf hole, ſondern dieſem nur damit zeigen wollen, daß er allmonatlich das Geld be⸗ komme. Maurer erklärt, er hätte ohne die Quittung dem Gleiter kein Geld gegeben, weil er wiſſe, daß dieſer alles verf.... Gleiter — ,i.Cvf——— für dieſe wieder in jeder der ihr eigenen verſchiedenartigen Be⸗ tonungen, ein beſonderes Zeichen. Ein chineſiſches Buch ſetzt ſich nicht aus 25, ſondern aus 250 000 und noch weit mehr berſchiedenartigen Zeichen zuſammen. Es iſt ganz unmöglich, für jedes dieſer Schrift⸗ bilder ein beſonderes Zeichen mit den Mitteln der Morſeſchrift (Striche und Punkte) oder gar des Typendruck⸗Telegraphen(Hug⸗ hues) vorzuſehen. Denn auch das iſt ausgeſchloſſen(was man in Japan in neuerer Zeit auf Grund eines feſt vereinbarten phonetiſchen Fidemas erreieht hat), die mittels unſerer euro⸗ pai 7 Verſ.⸗Gef. eine Haftpflichtverſicherung auf Strafe nicht an! 3. Am 18. November fu 9r d der Bierwagen einer Oggersheimer Braueref aus der Beilſtraße in die Jungbuſchſtraße und ſtieß mit einem bom Luiſenring kommenden Wagen zuſammen, wobei die Deichſel die rechte Perronſcheibe des Motorwagens zertrümmerte. Sowohl dem Wagenführer als den Zuſchauern war es rätſelhaft, wie der Bierkutſcher, Valentin Appel aus Harxheim, obwohl Zeit und Platz zum Ausweichen genug vorhanden war, dazu kam, direkt auf den elektriſchen Wagen loszufahren. Der Staatsanwalt bean⸗ tragt gegen Appel 25 Mk, Geldſtrafe. Das Gericht erkennt auf dieſe Strafe. 4. Der 31 Jahre alte Kaufmann Valentin Chriſt aus Groß⸗ karlbach iſt einer jener unruhigen Kameraden, die trotz guter intel⸗ lektueller Anlage nirgends gut tun im Leben. Konſequent ſind ſolche Leute nur in einem Punkte; in der Verachtung ehrlicher Arbeit. Seit zwei Jahren lebte Chriſt von der Gutmütigkeit ſeiner Neben⸗ menſchen, die für ſich einzunehmen er ausgezeichnet verſtand. So ſaß er in der Freundſchaft eines einfachen Kaſſenboten ſo feſt, daß der Mann ihm im Laufe der letzten 10 Jahre gegen 3000 Mark lieh. Noch 8 Tage vor ſeiner im Oktober v. J. erfolgten Verhaftung erhielt Chriſt von dieſem leichtgläubigen und gutherzigen Mann den Betrag von 100 Mark. Dieſe einer Ausbeutung ſehr ähnlich ſehenden An⸗ leihen ſind nicht Gegenſtand der Anklage, ſondern der Kaſſenbote ſpielte bei einigen Betrügereien, wegen deren Chriſt heute angeklagt iſt, eine andere Rolle. Chriſt berief ſich nämlich einigemal auf ihn als ſeinen„Alten“ oder ſeinen Onkel, der mehrere Häuſer beſitze. Durch die V Vorſpiegelung, er ſei bei einem Rechtsanwalt in Stellung getreten, beſtimmte er einen Schneider, ihm einen Anzug zu machen, außerdem verübte er Ferſchiedenſe Zechprellereien. Ein beſonderer Abſchnitt der Anklage iſt Schwindeleien eingeräumt, die Chriſt im vorigen Jahre in der Schweiz verübt hat. Er hat in Zürich durch die Angabe, er ſei Geſchäftsreiſender aus Mannheim habe Geld auf der Sparkaſſe ſtehen, mehrere Wirte um nicht unbedeutende Zechbe⸗ träge geſchädigt. Gegen den vorbeſtraften Angeklagten wird auf 3 Monate 18 Wochen Gefängnis erkannt. 5. Pech hatte der Schuhmacher Gottlieb., als er ſich mit den Straßendirnen Kath. Höring und Regine Wander einließ. Sie ſtahlen ihm bei dieſer Gelegenheit ein Paar Schuhe, mit denen er auf dem Wege zur Kundſchaft war. Die Höring erhält heute 3 Monate, die Wander 2 Wochen Gefängnis. Ein ſächſiſcher Aneißlprozeß. (Von unſerem Korreſpondenten.) sh. Halle(.), den 13. Jan. Die Schreckenstaten eines irrſinnigen Doppelmörders und ſeiner Raubgeſellen beſchäftigen ſeit geſtern das hieſige Schwurgericht, vor dem ſich der 29jährige Maurer Richard Schollbach aus Berlin wegen Teilnahme an der Ermordung des Gemeindevorſtehers Bendtmann aus Zſchieſewitz bei Gräfenhainichen zu verant⸗ worten hat. Im Junj vorigen Jahres erregten die kühnen Raub⸗ züge einer aus ehemaligen Leipziger, Berliner und anhalter Hand⸗ arbeitern und Tagelöhnern zuſammengeſetzten Bande von Wild⸗ dieben in Sachſen und Anhalt allgemeines Aufſehen, umſomehr, als an ihrer Spitze ein aus der Bernburger Irrenanſtalt ausgebrochener zum Tode verurteilter Mörder, der aus Oranienbaum in Anhalt ſtammende Arbeiter Eduard Lennig ſtand, deſſen Taten ihn der Bevölkerung als einen zweiten Matthias Kneißel erſcheinen ließen. Lennig, auch„der ſächſiſche Hieſel“ genannt, war als ganz junger Menſch in ſeiner Vaterſtadt Oranienbaum wegen eines Raubmord⸗ verſuchs an dem Handlungsgehilfen Wathias aus Neu⸗Ruppin zu 3 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er hatte den mit ſeinem Vater auf einer Radtour begriffenen jungen Mann einfach vom Rade heruntergeſchoſſen und zu berauben verſucht, wurde jedoch von dem hinter dem Ueberfallenen Vater an der Aus⸗ führung der Tat verhindert. In dem Prozeß gegen Lennig war naturgemäß der Vater des Mathias der Hauptzeuge und aus Rache ermordete Lennig nach ſeiner Entlaſſung aus dem Gefängnis den alten Mann in einer geradezu gräßlichen Weiſe. Er wurde dafür im Juni 1896 vom hieſigen Schwurgericht zum Tode verurteilt, jedoch in der Folge zu lebenslänglichem Zuchthaus begnadigt. Nach einiger Zeit zeigten ſich bei dem Verbrechter Spuren geiſtiger Erkrankung, weshalb man ihn in die Irrenanſtalt Bernburg überführte. Hier brach Lennig wiederholt aus, wurde jedoch nach wochenlanger Ver⸗ folgung immer wieder gefangen genommen, bis er ſchließlich nach einem beſonders kühnen Ausbruch Ende Juni vorigen Jahres nicht mehr aufgefunden wurde. Man nahm damals ſofort an, daß er Helfershelfer haben müſſe, die ihm bei der neuerlichen Flucht Bei⸗ ſtand geleiſtet hatten und ihn nunmehr ſeinen Verfolgern zu ver⸗ bergen wußten. Niemand aber ahnte, daß Lennig ſich dicht an den Grenzen des Herzogtums Anhalt aufhielt, ja auch wiederholt Pürſch⸗ gänge in die Wälder Anhalts unternahm. Es war ihm innerhalb der wenigen Wochen, die er jedesmal nach ſeinen Ausbrüchen aus der Irrenanſtalt in der goldenen Freiheit verbrachte, infolge ſeines herriſchen Auftretens und ſeiner phantaſtiſchen Erzählungen geglückt, eine richtige Räuberbande zu organiſieren, zu deren Hauptmann er einſtimmig proklamiert wurde. Die Geſellſchaft hatte, ſoweit ſie der Arbeit entlaufen war, ihren Unterſchlupf in den Wäldern des Fläming gefunden, jenes niedrigen Höhenzuges der ſich im Süden der Mark Brandenburg zwiſchen Wittenberg, Zerbſt, Belzig, Lucken⸗ walde bis nach Dahme hinzieht und zahlloſe Schlupfwinkel aufweiſt. Einige andere Mitglieder der Bande, ſo der heutige Angeklagte Schollbach und der Pantoffelmacher Ernſt Bergmann da⸗ gegen arbeiteten tagsüber in Leipzig und ſchloſſen ſich dann abends, wenn ſie nach ihrem Wohnort Gräfenhainichen zurückgekehrt waren, den Raubzügen der Bande an. Der„Hauptmann“ Lennig widmete ſich während dieſer Zeit dem edlen Waidwerk. Da erfahrungsgemäß das Wildern ſelbſt von beſſer ſitujerten Leuten nicht gerade als ein todeswürdiges Verbrechen angeſehen wird, ſo gelang es Lennig ſtets, bei Verfolgungen durch die Gendarmerie ſicheren Unterſchlupf zu finden, denn ſeine Helfershelfer, die mit dem Wiederverkauf ein gutes Geſchäft machten und ihm dafür Lebensmittel und Munition lieferten, ahnten ja nicht, daß ſie einem irrſinnigen Mörder ihre Hilfe angedeihen ließ. Als dann aber ſchließlich doch Lennig als das Haupt der Räuberbande feſtgeſtellt war und hohe Belohnungen auf ſeinen Kopf geſetzt wurden, verſtand dieſer es, die Bevölkerung durch Drohungen ſo einzuſchüchtern, daß niemand ſeine Feſtnahme wagte. Selbſt der ſtaatlich angeſtellte Fährmann des Ortes Vokerode ſetzte den Verbrecher, der ihm genau bekannt war, mehrmals über die Elbe nach Coswig hinüber, um ihn ſeinen Verfolgern zu ent⸗ ziehen, da er befürchen mußte, im anderßt Falle von dem ſtets mit Waffen verſehenen Mörder niedergeſchoſſen zu werden. Nach ſeiner letzten Flucht aus der Irrenanſtalt ſchaffte ſich Lennig dann auch noch eine Geliebte an, zu der er die wohlſituierte Witwe Schmidt in Horsdorf erwählte. Sein Verkehr in ihrem Hauſe kam nun zu Ohren des Gemeindevorſtehers Bendtmann in Zſchieſewitz und dieſer ging deshalb Ende Auguſt vorigen Jahres den Spuren des Räuberhauptmanns nach. Am Abend des 30. Auguft ermittelte der Gemeindevorſteher, daß Lennig in Gemeinſchaft mit dem heutigen, Angeklagten Schollbach in der Gemarkung ſeines Dorfes auf Rehe bpürſchte. Auf einem Kontrollgange hörte er dann auch mehrere Schüſſe fallen und gegen 7 Uhr abends gelang es ihm, Lenni I. Gegenſtand der jetzigen Verhandlung. abgaben(210). Wahlmänner een 1 8 151 Nachdem Vendtmann den Lennig hatte, trat der Angeklagte Schollbach aus dem zu Boden ſtreckte Die Anklage behauptet nun, daß Schollbach dieſen Schuß abgegeben und ſich dadurch des Totſchlags ſchuldig gemacht habe, während Schollbach behauptet, daß Lennig geſchoſſen, ſich da⸗ bei aber allerdings ſeines, des Angeklagten, Gewehrs, bedient habe, aus deſſen Benutzung die Staatsanwaltſchaft die Täterſchaft Scholl⸗ bachs im Verein mit der Tatſache, daß der tötlich verwundete Ge⸗ meindevorſteher noch angeben konnte, daß offenbar der aus dem Gebüſch gekommene Mann auf ihn angelegt habe, herleitet. Auch Lennig hat bei ſeiner Feſtnahme den Schollbach der Tat beſchuldigt, doch mußte auf ſein Zeugnis in der gegenwärtigen Verhandlung verzichtet werden, da er nach ſeiner im Oktober vorigen Jahres er⸗ folgten Verhaftung erneut Spuren geiſtiger Erkrankung zeigte und gerade in dieſen Tagen in der Deſſauer Irrenanſtalt in kotaler geiſtiger Umnachtung ſeiner Auflöſung entgegenſieht. Da der ermordete Gemeindevorſteher nicht mehr anzugeben ber⸗ mocht hatte, wen er in den beiden Wilddieben vor ſich gehabt hatte, ſo war man vollſtändig auf Vermutungen angewieſen. Dem von Berlin aus entſandten Kriminalkommiſſar Kaehler gelang es aber, durch eine Hausſuchung bei der Geliebten des Lennig, der Witwe Schmidt, feſtzuſtellen, daß der Angeklagte Schollbach dem Lennig durch Briefe, die die Schmidt in Verwahrung hatte, riet, angeſichts der Folgen ihres letzten Pürſchganges lieber eine andere Gegend auf⸗ zuſuchen. Der Kommiſſar fuhr ſofort nach Leipzig, nahm Schollbach aus ſeiner Arbeitsſtätte feſt und ſchon am nächſten Tage legte dieſer ein offenes Geſtändnis ab, wobei er allerdings, ebenſo wie heute Heni alle Schuld zuſchob. Man nahm deshalb auch ſofort die Ver folgung Lennigs auf und zwar wurde dazu die geſamte Gendarmerie der Umgegend aufgeboten und ein förmliches Keſſeltreihen verar⸗ ſtaltet, ohne daß es jedoch gelang, den Verbrecher aufzuſpüren. Erſt nachdem Lennig die 15 vier Wochen lang in Atem gehalten hatte, gelang am Abend des 1. Oktober vorigen Jahres durch einen Zufall ſeine Entdeckung. Er 5 ſich in die Nähe des Forſthaufes Ochſenkopf geflüchtet, welches zwiſchen Radis und Schköna liegt. Dat er den ganzen Tag nichts gegeſſen hatte, ließ er ſich verleiten, in einer dichten Schonung am Ochſenkopf ein Feuer anzuzünden, um Kartoffeln zu kochen. Dies wurde bom Forſtaufſeher Riewaldt be⸗ merkt. eine kleine hergerichtete Höhle, in der Lennig ſaß und Kartoffeln kochte. Auf Anxufen erwiderte dieſer, er ſei Lennig und werde ſchießen, ſobald der Aufſeher näher komme. Riewaldt ließ ihn indes nicht erſt zum Schuß kommen, ſondern gab ſelber einen Schrotſchu ab, wodurch Lennig ſchwer getroffen wurde. Hierauf konnte dieſer gebunden und mittels Wagen in das Gefängnis zu Gräfenhainiſcher gebracht werden. Von dort erfolgte ſein Transport ins hieſige Ge⸗ fängnis, wo er der Krankenabteilung überwieſen wurde. Nach ſeiner Heilung ſtellten ſich alsbald wieder Symptome ein, die auf einen krankhaften Geiſteszuftand ſchließen ließen; ein Herzleiden kam in⸗ folge der Freiheitsentziehung zu ſtarkem Ausbruch und der phyſiſch Zuſtand verſchlechterte ſich gemeinſam mit den zerrütteten Geiſtes⸗ kräſten dermaßen ſchnell, daß Lennig heute, wie bereits erwähnt, ga nicht mehr vernehmungsfähig iſt und ſeiner Auflöſung enigegenge Nachdem auch die übrigen Mitglieder der Bande nach und ach eingefangen und zu längeren Zuchthausſtrafen verurteilt word ſind, iſt jetzt nur noch die Ermordung des pflichteifrigen Gemei vorſtehers zu ſühnen. Der Angeklagte Schollbach, der ein nicht unſympathiſchen Eindruck macht, iſt wegen gewerbs⸗ und g wohnheitsmäßiger Hehlerei und Wilddieberei ſowie wegen Meuterei erheblich vorbeſtraft. Da er hartnäckig bei ſeinem Leugnen verblieb, mußte geſtern ſchließlich die Verhandlung unterbrochen und ein Lokaltermin anberaumt werden, zu welchem Zweck ſich das geſamte Gericht in Begleitung des gefeſſelten Angeklagten mit der Eiſenbahn nach Gräfenhainichen begab, von wo aus die Mordſtelle Gremminer Forſt aufgeſucht wurde. Heute vormittag wurde in die Zeugenvernehmung eingetreten. Das Urteil wird wah Iich erſt morgen gefällt werden. Sport. RNittm. Graf Wilhelm Starhemberg, der in den 1 8 nur mehr ſelten in Rennen in den Sattel ſtieg, wird ſich in die Jahre wieder in ausgedehnterem Maße an den Rennen beteflige Dagegen will ſich Oberſtleut. von Hoffmann, einſt einer der beſte Herren⸗Reiter des Nachbarlandes, der auch eine Zeit lang ein ziemlich großen Rennſtall, in den letzten Jahren aher nur m einige Pferde hielt, vom Rennſport ganz zurückziehen. Badiſcher Candtag. 125 Sitzung der Zweiten Kammer. B. Karlsruhe, 14. Jauuar, Am Regierungstiſch: Miniſter Dr. S chenkel, Miniſteri llr Dr. Glockner. Präſident Gönner erbffeel die Sitzung um 10 Uhr. Eingegangen: Petitionen des Ba Notarvereins betr. die Gebühren der Notare, der Gemeinden Neubur und Steinenſtadt um Errichtung eines Uebergangs bei der St Neuburg, der Gemeinde Mertelſtein um Errichtung einer Halteſt des Vereins zur Wahrung der Intereſſen des Detaihandel Karlsruhe betr. die Warenhausſteuer. Von Seiten des Staatsminiſters iſt ein herzliches Dan chrei für die Wünſche der Kammer eingegangen, das der Präſi Kenntnis des Hauſes bringt. Die Kommiſſion für den Antrag Zehnter betr⸗ Beſteuerun de Wertzuwachſes an Grundſtücken hat den Abg. Dr. Binz zum Vorſitzenden und den Abg. Kopf(Ztr.) zum Berichte beſtimmt Auf der e ſtehen Wahlprüfungen. (Auf der Tribüne folgen zahlreiche Bürger aus Schet und Hockenheim den Verhandlungen). wird die Wahl des Abg. Büchne r⸗Ueberl (Ztr.) für giltig erklärt und das neue Mitglied des Hau eidigt, Büchner, ein junger Mann mit ſympathiſchen Zügen, 5 0 und ſchwarzem Kneifer, nimmt neben dem Platz Die Schwetzinger Wahl. Dr. Weygoldt(natl.) berſchtet ſodann über die Wahl in Schwetzinge 75 die. anſtandet worden iſt. Es wurden inzwiſchen Erhebunge ſtaltet. Das Bezirksamt Schwetzingen hat 40 Zeugen einver welche teilweiſe bekundeten, daß Ratſchreiber Reichert beim dritte Wahlgang der Abgeordnetenwahl im Wahllokal anweſe D (einige Zeugen haben Reichert nicht bemerkt); von einer 2 tion des Reichert wußte niemand. Auch bezüglich des teren Punkts, daß die Vorgänge im Iſolierraum trotz Ermah des Wahlkommiſſärs beobachtet werden konnten, gehen die Zeug ausſagen auseinander. Einige beſtreiten, daß man wahrne konnte, was im Iſolierraum vorging; andere konnten beſ daß ſie imſtande waren, ſogar zu kontrollieren, ob die Wah einen Stimmzettel für Clauß, für Eder oder einen weißen Wieder andere ſagten aus, man habe wohl 7 haben: Dem Rauche nachgehend, bemerkte dieſer beim Näherkommen . Oeitr. das Geſetzes vorgenommen worben ſein. Das ſtatiſtiſche Landesamt, bvon dem ein Gutachten eingefordert wurde, hat die Diſtriktsein⸗ teilung nicht beanſtandet. Dieſelbe ſei nach den gleichen Grund⸗ ſätzen, wie in andern Gemeinden des Landes vorgenommen worden. Die Kommiſſion war bezüglich der Gültigkeit der Wahl go⸗ teilter Meinung. Ein Teil legte den vorgebrachten Be⸗ ſchwerden keine Bedeutung, ein anderer war der Meinung, daß die vorgebrachten Tatſachen erheblich ſeien und zur Kaſſierung der Wahl führen müſſen. In dieſem Sinn beantragt die Kommiſſion mit Stimmenmehrheit, die Wahl für giltig zu erklären. Venedey u. Gen.(dem.) bringen einen Antrag ein, die Wahl für ungiltig zu er⸗ klären, in Hockenheim eine neue Diſtriktseinteilung anzuordnen und auf Grund dieſer eine neue Wahl in Hockenheim vorzunehmen. Abg. Venedehy begründet den Antrag: Die Erhebungen haben nichts Neues gebracht. Ich ſtehe noch auf dem gleichen Standpunkt wie bei der erſten Debatte. Die Anweſenheit Reichert's im Wahllokal verſtößt gegen den Wortlaut des Geſetzes, wonach außer den Wahlmännern niemand im Wahllokal anweſend ſein darf. Erheblich ſchwerer wiegt die Wahldiſtriktseinteilung in Hockenheim. Nach dem Geſetz müſſen die Diſtrikte tunlichſt abgerundet ſein. Auch gegen dieſe Beſtimmung liegt ein Verſtoß vor. Einzelne Straßen wurden ohne jeden Grund aus dem Diſtrikt, zu dem ſie naturgemäß gehörten, herausgeriſſen und andern, räumlich weit entfernten zugeteilt. Daß dies den Wahl⸗ ausfall beeinflußt hat, unterliegt keinem Zweifel. Die Frage, ob ein beſtimmter Zweck mit der neuen Ein⸗ teilung verfolgt wurde, will ich offen laſſen. Aber: man merkt die Abſicht und wird verſtimmt! Jedenfalls wird ſich der Gemeinderat nur ſchwer bon dieſem Verdacht reinigen können. Ein Verſtoß gegen die Vollzugsverordnung eines Geſetzes muß ſtets als erheblich angeſehen werden. Auf dieſem Standvunkt ſtanden früher auch die Nationalliberalen, ich erinnere nur an Nonnenpefer. Was aber Ihnen recht iſt, iſt uns billig! Wenn alſo klipp und klar nachgewieſen iſt, daß zwei Beſtimmungen der Vollzugsverordnung bherletzt ſind, dann muß die Wahl für ungiltig erklärt werden. Es wäre eine Inkonſeguenz, wenn die Nationalliberalen gegen Unſern Antrag ſtimmen würden. Unumſtößlich ift endlich nach⸗ gewieſen, daß die Vorgänge im Iſolierraum besobachtet werden konnten und tatſächlich auch beobachtet worden ſind. Es unter⸗ liegt gar keinem Zweifel, daß hier ein Verſtoß gegen die Sicherung des Wahlgeheimniſſes vorliegt. Die ganze Wahl iſt alſo ungeſetzlich und muß umgeſtoßen werden. 55 55 Miniſterialrat Dr. Glockner konſtatiert, daß zwiſchen den Ausführungen des Miniſters Schenkel und des Abg. Binz über die Auslegung des Paragr. 30 Abſ. 2 der V. V. zur Wahlordnung kein grundſätzlicher Unterſchied beſtehe. Dr. Schneider(nul.) betont, daß die natlib. Partei der Frage durchaus objektiv gegenüber⸗ ſtehe. Venedey hätte den Vorgang in Nonnenweier aus dem Spiel laſſen ſollen. Dort iſt 6 Wählern das Wahlrecht ver⸗ kümmert worden, was von erheblichem Einfluß auf die Wahl war. Hier iſt kein einziger Grund angeführt worden, der das Wahl⸗ reſultat irgendwie beinflußt hätte. Reichert hatte nicht die Ab⸗ ſicht, in das Wahllokal einzudringen, ſondern er iſt nur zufällig borthin gekommen. Auch hat er nicht im geringſten agitiert. Der Wahlkommiſſär hat ihn nicht geſehen; wäre er, wie auf Süßkind, uch auf Reichert aufmerkſam gemacht worden, dann hätte er ſicher ausgewieſen. Der Sinn der Wahl⸗ und Vollzugsverordnung zweifellos der, daß nur die Stimmabgabe, die vor Erlaſſung des Geſetzes öffentlich war, eine geheime iſt. Der Redner bricht wegen Unwohlſeins ſeine Ausführungen ab. 8 5 Zehnter(Zentr.) ſt mit den Ausführungen des Miniſters über den Paragr. 30 der B. im allgemeinen einverſtanden. Im vorliegenden Fall wäre ge⸗ wiß gegen die Anweſenheit eines Amtsdieners, der etwas zu be⸗ ſorgen hat, nichts einzuwenden geweſen; anders aber iſt die A n⸗ weſenheit eines Agitators zu beurteilen. Auch die Be⸗ ſtimmung über den Iſolierraum iſt ſtrikte anzuwenden. Im übrigen ſchließe er ſich dem Abg. Venedeh an, deſſen Antrag ſeine politiſchen Freunde zuſtimmen werden. Dr. Binz(nl.) beſtreitet, daß bei der Wahl erhebliche Unregelmä⸗ ßigkeiten vorgekommen ſind. Die Erhebungen haben garnichts Belaſtendes gebracht. Der Wahlkommiſſär habe wiederholt zum Schließen der Türe des Jſolierraumes aufgefordert und er hätte ſicherlich den Ratſchreiber Reichert ſo wenig im Wahl⸗ lokal geduldet, wie Herrn Süßkind. Die Diſtriktsein⸗ eilung in Hockenheim war durchaus einwandsfrei. An der ſachverſtändigen Erklärung des ſtatiſtiſchen Amts kann nicht ge⸗ rüttelt werden. Wer einmal praktiſch an einer Diſtriktseinteilung mitgewirkt hat, kennt die Schwierigkeiten; mit dem Lineal kann man dabei nicht hantieren. Redner beſtreitet, daß ſeine Rechtsauffaſſung bezüglich des§ 30 der V. B. einen Vorwurf gegen die Regierung involviert. Ich bin im Gegenſatz zu Venedey der Meinung, daß die Wahlhandlung der Kontrolle der Oeffentlichkeit unterſteht. Allerdings, wenn ungehörige Beeinfluſſungen vorkämen, dann würde dies einen Kaſſationsgrund darſtellen. Dies iſt aber nicht geſchehen. So komme ich zu dem Reſultat, daß es ungerecht wäre, den Schwetzinger Bezirk zu einem neuen Wahlgang zu zßwingen. * Neuhaus(Zentr.)? in Hockenheim war zweifel⸗ s geſetzwidrig. Bei einigem guten Willen hätte man in wenigen Stunden eine andere, beſſere machen können. Eichhorn(ſoz.): 7 5 Uns ſteht das Geſetz über allem. Jede Wahl muß kaſſtert werden, bei der gegen das Geſetz verſtoßen worden iſt. Da dies hier der Fall iſt, werden wir für die Kaſſation der Wahl ſtimmen. Obkircher(nl.) hat den Eindruck, daß, wenn man von ſolchen Grundſätzen ausgeht, wie ſie eben gehört wurden, jede Wahl kaſſiert werden könnte. Venedey hat u. a. den Satz aufgeſtellt, daß jeder Verſtoß gegen die Vollzugsverordnung eine Wahl ungiltig mache. Das iſt ein fjurtſtiſches Monſtrum. Der Vorwurf wegen Nonnen⸗ weier kann längſt zurückgegeben werden, da ſeitdem bei verſchie⸗ denen Wahlen Dinge vorgekommen ſind, die nicht gerechtfertigt wer⸗ en können. Hier handelt es ſich auch um das Recht des Gewählten. eute kann nur über das formale Recht entſchieden werden. Süßkind(ſoz.) rinnert an eine frühere Wahlanfechtung in Ladenburg, die nicht formalem Recht, ſondern nach der Macht entſchieden wurde. N Präſident Gönner kann nicht zugeben, daß man in dieſer Form gegen Kollegen im Hauſe den ſchweren Vorwurf der Parteilichkeit erhebt. Lutz(ſoz.): Die Nationalliberalen dürfen nicht von mir verlangen, daß ich mich dafür bedanke, daß ſie die Wahl in Karlsruhe⸗Land fur giltig erklärt haben. Wenn die Zahlenverhältniſſe anders geweſen wären, dann hätten die Nationalliberalen wohl anders gehandelt. Obkircher(natl.) weiſt dieſen Vorwurf zurück. Nach einem Schlußwort des Antragſtellers Venede in ihrer Wohnung ermordet aufgefunden. der Urheber des Mordes ſein ſoll, hat ſich wie aus Worringen ge⸗ beträchtlich beſchädigt. Tätigkeit die Gefahr. der Antrag Vene ungiltig zu erklüren, lung in Hockenheim vorzunehmen und auf Grund diefer Einteilung eine Neuwahl in Hockenheim vorzunehmen, in namentlicher Abſtimmung mit 34 gegen 22 Stimmen angenommen. Dafür ſtimmten ge⸗ ſchloſſen Zentrum, Freiſinnige, Demokraten und Sozialdemo⸗ kraten, ſowie der Antiſemit, dagegen die Nationalliberalen. Schluß der Sitzung: 1 Uhr. Nächſte Sitzung: Samſtag 7½10 Uhr..⸗O. Geſchäftliche Behandlung einiger Anträge. Bericht Zehnter über Beihilfe an Kriegsinvaliden und eine Petition. Deutſcher Reichstag. (10. Sitzung.) W. Berlin, 14. Januar. Am Bundesratstiſch: Poſadowski und Nieberding. Zunächſt wird der ſchleunige Antrag Auer auf Einſtellung des Strafverfahrens gegen den Abg. Thiele ohne Debatte ange⸗ nommen. Interpellation über die Einführung der obligatoriſchen Alters⸗ und Invalidenverſicherung für Handwerker. Es folgt die Interpellation Becker⸗Heſſen:„Welche Schritte gedenkt die Regierung zu tun, um dem Wunſche der Handwerker entgegenzukommen, daß für die ſelbſtändigen Handwerker die obli⸗ gatoriſche Alters⸗ und Invalidenverſicherung eingeführt werde?“ Becker(nutl.) begründet die Interpellation und führt aus: Zu den wirtſchaft⸗ lich Schwachen gehöre auch der Handwerkerſtand, den wir durch den Aushau der ſozialpolitiſchen Geſetzgebung ſchützen müſſen. Von 1800 000 ſelbſtändigen Handwerkern haben über 90 Proz. nur das Einkommen eines tüchtigen Arbeiters. Faſt alle Kreiſe der Handwerker wünſchen daher Zwangsverſicherung fämtlicher Handwerker, ohne Rückſicht auf das Einkommen und die Größe des Betriebes; letzteres, damit eine Solidarität der Großmeiſter und Kleinmeiſter beſtehe. Der Handwerkerſtand würde es dankbar an⸗ erkennen, wenn die Regierung für die ſoziale und materielle Veſſer⸗ ſtellung etwas bieten wollte.(Beifall.) Staatsſekretär Poſadowsky: Der Vorredner habe einen Wunſch ausgeſprochen, der ſeinem Herzen Ehre mache, daß nämlich alle ſchwachen Volkskreiſe Anſpruch auf Staatshilfe haben ſollen bezüglich der Sicherung ihrer Zukunft. Das ſei aber ein äußerſt gefährlicher Grundſatz. Die ſozialpolitiſche Geſetzgebung hat ſich ſelbſt nur auf die unſelbſtändigen Staatsbürger bezogen. Wollten wir die Verpflichtung übernehmen auch für die ſelbſtändigen Exiſtenzen zu ſorgen, ſo wäre dies ein Ueberſchreiten des Rubikon, woraus allerlei Konſequenzen folgen würden. Unterwür⸗ fen wir die Handwerker der Verſicherung, ſo könnten auch die Kauf⸗ leute und Bauern Anſpruch darauf erheben.(Sehr richtig, rechts.) Legen Sie die Verſicherung den Kaufleuten und Bauern auf, ſo haben die Künſtler und Gelehrten dasſelbe Recht, die auch eine unſichere Zukunft haben und ſchließlich auch die Aerzte und Apo⸗ theker. Dieſe Geſetzgebung habe ſehr ernſte finanzielle Gefahren für den Staat. Die Handwerker wollen durchaus nicht alle die Vezſicherung, wie die Verhandlungen der Innungsvertreter in Düſſeldorf bewieſen haben. Wir ſind außerdem noch nicht am Ende der unſelbſtändigen Exiſtenzen, ſo klopfen die Privat⸗ beamten ſchon an die Pforten des Reiches. Den Weg der Ar⸗ beiterverſicherung halte ich für abſolut richtig, aber ich glaube, man kann auch zum Schaden der Nation das Verſicherungsprinzip über⸗ treiben, ſo daß die eigene Kraft, ſelbſt die Zukunft zu ſichern, voll⸗ ſtändig gelähmt wird.(Zuſtimmung.]) Der richtigſte nächſte ſoziale Schritt iſt die vom Reichstag geforderte Witwen⸗ und Wai⸗ ſenberſicherung. Dieſe müſſe vorausſichtlich auf die wirk⸗ lichen Invaliden und Witwen beſchränkt werden. Nun frage ich, wäre es richtig— jetzt wo das Handwerk ſelbſt nicht einig iſt, große ſozialpolitiſche Aufgaben vor uns ſtehen— einen neuen politiſch, ſozialpolitiſch und finanziell unüberſehbaren Weg zu betreten? Wir werden die Frage prüfen; aber Sie können nicht verlangen, daß die Regierungen mit dieſer entſcheidenden Frage ſich gegenwärtig feſtlegen. Trimborn(Ztr.) Leider iſt es wahr, daß es heute vielen Handwerkern ſchlechter geht als manchen Arbeitern. Die erſte Vorbedingung der obliga⸗ toriſchen Verſicherung durch das Reich iſt allerdings die GSinigkeit der Handwerker in dieſer Frage. Jedenfalls aber iſt es eine Schande, daß ein Geſelle, was er jahrelang bezahlt, mit der Karte in den Dreck wirft, wenn er ſelbſtändig wird.(Beifall im Zentrum.) 8**** Berlin, 14. Jan. Die Budgetkommiſſton des Reichstags genehmigte ohne weſentliche Debatte die Kapitel allgemeine Fonds⸗ und Zentralverwaltung der Kolonial⸗ berwaltung. Die Forderung von 5000 Mark als Beitrag zu den Koſten der Unterhaltung einer kolonial⸗chemiſchen Abteilung des pharmaceutiſch⸗chemiſchen Inſtituts in Salem wurden geſtrichen. In der Abteilung Allgemeine Fonds verlangt die Kommiſſion Auskunft über den Begriff der Kommiſſionskoſten unter dem 190000 Mark mehr gefordert werden. Kolonialdirektor Stübel weiſt auf die Notwendigkeit einer Vermehrung des Perſonals hin zum Zwecke des Studiums der Kolonial⸗ beſtrebungen im Auslande, beſonders in Paris und London. Die Abgeordneten Arendt und Südekum ſprechen ſich gegen die Mehrforderung aus. Müller⸗Fulda hält die Ausgabe für nützlich, wenn dadurch eine billigere Berwaltung der Kolonien erreicht wird. England verwalte ſeine Kolonien viel billiger. Die letzte Behauptung beſtreitet Kolonialdirektor Stübel. Kolonial⸗Attachees in Paris und London ſeien erforderlich, um ſich über die vorkommenden Kolonialberwaltungen zu informieren. heueſte Hachrichten und Telearamme. Orivat-Teleqramme des„General-Hnzeigers“. Kölln a. Rh., 14. Jan. Die Tochter des Ackerbauers Peter Moll im benachbarten Pfohlheim wurde geſtern morgen Der Vater, der meldet wird, geſtern früh kurz vor der Station von dem 8 Uhr 7 Minuten in Köln eintreffenden Schnellzug überfahren laſſen. In den Taſchen des Mörders fand man einen Zettel mit den Worten: „Ich bin Peter Moll aus Pfohlheim!“ Hamburg, 14. Jan. In dem Eilgüterſchuppen des hieſigen hannoberſchen Bahnhofes fand eine Gasmeſſerexploſion ſtatt, durch die drei Perſonen verletzt wurden. Das Gebäude iſt Mannheim, 14. Januar. e Bürgerſchaft trat von ihrem früheren Beſchluß der Ein⸗ führung der Radfahrſteuer zurück. *Krakau, 14. Jan. Hieſige Blätter melden, daß der Fürf biſchof von Breslau, Dr. Kopp, gegen den Pfarrer der hieſigg Kreuzkirche, Mikulski, eine Klage angeſtrengt habe, weil letzterer trotz des Verbotes des Biſchofs die Trauung des Reichstagsabgeordneten Korfanthy vorgenommen hat Sturmnachrichten. Mainz, 14. Jan. Seit dem frühen morgen herrſcht in Mainz und Umgebung ein orkanartiger Sturm, vermiſcht mit Hagel und Schneeſchauern, der großen Schaden an den Häuſern und auf dem Felde anrichtet. Ein zweites Forbach. * München, 14. Jan. Die„M. N..“ melden aus Dresden: Aus Pirna erfährt man von einer aufſehen⸗ erregenden Ehebruchaffaire, an der mehrere Offiziere ſtark beteiligt ſind. Die Frau iſt die Gattin eines Oberleutnants und die Tochter eines hochangeſehenen Arztes. Der Gatte hat die Schänder ſeiner häuslichen Ehre vor die Piſtole gefordert. Es haben bereitsmehrere Duelle ſtattgefunden, in denen die Geforderten(junge Leutnants) verwundet wurden. Weitere Duelle ſoll noch bevorſtehen. Die ganzen Vorgänge werden in militäriſchen Kreiſen außerordentlich ſchwer empfunden, zu⸗ mal die Verhältniſſe in dem Orte an den Beyerleinſchen Roman „Jena oder Sedan“ ſehr erinnern.(Was wird nun Herr v. Einem ſagen? D. Red.) Zur Ausweiſung Delſor's. p. Paris, 14. Jan. Aus Luneville wird be⸗ richtet: Das Komitee der Liga der Menſchenrechte in Luneville hat die Beantwortkung der Proteſt⸗Adreſſe Joſef Reinachs gegen die Ausweiſung des elſaß⸗lothringiſchen Reichstags⸗Abgeordneten Delſor abgelehnt und die Erklärung abgegeben, daß Delſor die Rechte als Bürger Frankreichs verloren habe, weil er im deutſchen Reichstage zugunſten der Armee⸗Kredite geſtimmt habe. Delſor kam nach Luneville, um gegen das Verbot des„Volksfreundess zu proteſtieren, welcher bekanntlich die franzöſtſche Regierung in heftigſter Weiſe angegriffen hatte. KRußzland und Japan. Eine franzöſiſch⸗engliſche Intervention. Paris, 14. Jan. Der„Matin“ glaubt, auf Grund zu⸗ berläſſiger Mitteilung beſtätigen zu können, daß Frankreich bereit ſei, ſich der engliſchen Regierung anzu⸗ ſchließen, um in Oſtaſten jene Art freundſchaftlicher 4 Intervention auszuüben, die der Haager Kongreß als gute Dienſte bezeichnete. In diplomatiſchen Kreiſen glaubt man, daß eine gemeinſame franzöſiſch⸗engliſche Aktion alle Ausſicht auf Er⸗ folg habe. Japan könne dem Verbündeten Englands gegenüber kein Mißtrauen hegen. Das franzöſiſch⸗ruſſiſche Ueber⸗ einkommen von 1902 ſei in keiner Weiſe auf den gegen⸗ wärtigen Streitfall anwendbar. Japan könne keine Einwendung gegen die Intervention erheben. Die beiden intervenierenden Mächte würden ſich hauptſächlich an Japan wenden. Die japaniſche Regie⸗ rung ſcheine, ohne daß ſie zu Gewaltmitteln hätte greifen müſſen, in der Tat alles erlangt zu haben, was es wünſchte. In der japa⸗ niſchen Geſandtſchaft in Paris erklärte man einem Berichterſtatter, daß Rußland dann die in den direkten Verhandlungen eintretende Pauſe benutzen könnte, ſeine Rüſtungen zu vervollſtändigen. Von der ruſſiſchen Botſchaft bezeichnet man die Beſorgnis Japans als unbegründet, da die defenſiven Vorbereitungen Rußlands vollſtändig ausreichen und die Politik des Zaren entſchieden friedlich ſei. Ruſſiſche Kriegsvorbereitungen. *Tientſin, 14. Jan. Ein der Bahnverwaltung geſtern aus Niutſchwang zugegangenes Telegramm beſagt, daß Rußland die dortige Garniſon in den nächſten Tagen um 2000 Mann erhöhen werde. Japaniſche Rüſtungen. Newyork, 14. Jan. Der Pacifie Mail Steamſhip Com⸗ panh iſt die Nachricht zugegangen, die japaniſche Regier ung habe die der orientaliſchen Linſe gehörigen Dampfer Nippon⸗ Maru, Hongkong⸗Maru und Amerika⸗Maru für Regierungs⸗ zwecke in Anſpruch genommen. Koren, Tokio, 14. Jan. Die aus Sbeul nach Europa getragene Meldung von einem angeblichen Verſuch des dortigen fapaniſchen Geſandten, die Regierung von Korea zur Anerkennung des japaniſchen Protektorats zu bewegen, iſt Erfindung. Volkswirtschalt. Brauerei Bergſchlößchen,.⸗G. in Braunsberg. Aus Köni g8⸗ berg, 14. Jan. wird uns telegraphiert: In der geſtrigen Auffichts⸗ ratsſitzung der Brauerei Bergſchlößchen, Aktien⸗Geſellſchaft in dende von 25 pCt. vorzuſchlagen. Die Generalverſammlung findet am 2. Februar in Braunsberg ſtatt. Etſen und Metalle. Amſterdam, 14. Januar. Zinn Banea loco 80/, Zinn Banea April⸗Auktion 80 U, ſtetig. 5 Glasgow, 14 Januar.(Anfang.) Robeiſen mixed numbers Warrants per Kaſſa 49ſ9, per Monat——, matt. leveland, 14 Fan.(Anfang.) Roheiſen per Kaſſa 42/4 h᷑ per Monat 49/6—, matt. London, 14. Jan.(Anfang.) Kupfer v. Kaßßa 58..—, Kupfer Monate 57.15.—, ruhig.— Zinn p. Kaſſa 138.10.—, Zinn 3 Monate 183.10.—, ſtetig— Blei ſpaniſch 1115.—, Blei enaliſch 12.—, ſtramm. Zink gewöhnlich 21.12.6, Zink ſpezial. 21.17.6, willig. Queckſilber 0— Mannheimer Efſektenboͤrſe vom 14 Januar.(Offtzieller Bericht.) An der heutigen Börſe wurden Gutjahr⸗Aktien zu 99,50 Proz und Speyerer Ziegelwerke⸗Aktien zu 68 Proz. gehandelt. Banken und chem. Induſtrie⸗Aktien ziemlich unverändert. Von Brauereien Schwartz, Speyer bei 180 Proz. gefragt, dagegen waren niedriger: Geiſel und Mohr, Kurs: 68., Weltz, Speher 110 B. Sonſt no⸗ tierten: Bad. Rück und Mitverſicherungs⸗Aktien 205 G. 210., Pfälg. Preßhefen⸗ und Spritfabrik⸗Aktien 96,50., Pfälz. Näh⸗ 9 G. Vex. eibu maſchinen und Fahrradfabrik⸗Aktien 3u verſehen, wie ſie früher 400 Jahre lang geweſen ſei. daß die guten Dienſte, falls ſie erfolgen ſollten, in Tokio ſympa⸗. thiſche Aufnahme finden würden. Man ſcheine jedoch zu fürchtenn, Braunsberg wurde beſchloſſen, der Generalberſammlung eine Divi⸗ Mannheim, 14 Jannar. General MHugeluer 5. Seite. Oblig a Pfandbriefe. 4 Rhein. Hyp.⸗Blunk. 1902 100.80 G 38„„ alte M. 97.30 bz „„unk.1904 97.90 f5: 5 Kommunales.— bez Städte⸗Anlehen. 31½ Freiburg i. B. 99.15b⸗ 4% Karlsruhe v. J. 1896.10 b: 99% Lahr v. J. 1902 99.10 b7 4% Ludwfiashafen v. 1900 191.40 h⸗ 31½% Ludwighafen 100. 50& 4⁰ 101.40 b. 9⁰ 99.— 80% Mannh.„Oblig. 1901 109.70b: 1900 101.50 b⸗ 1085 100.— 4„ 1888 100.— C „ 1895 100.—6 1898 100.— 8½% Airmaſenſer 99.— Induſtrie⸗Obligation. 4½% Akl.⸗Geſ. f. Seilindu⸗ ſtrie rückz. 105%. * * 7 100.20 b; Akt Banken Brlef Geld Badiſche Bank—.—120.25 Kred. u. Depb., Zbckr.—.— 118.50 Gewbk. Speyer 50% E—.— 180.— Oßerrhein. Bank—.— 94.70 Pfäfz. Banf—.—109.50 Pfiäff: Hyp.⸗ZBank 192— 191.— Nf. Sp⸗it Cdß. Land. 130.——— Rpein. Kredifhank—.— 198.50 Räein. Hyy.⸗Bank—.— 109 50 Südd. Bank—.— 105.— Fiſenbahnen Pfälz. Ludwiasbahn Marbaßn „ Nordbahn Heilbr. Stradenbahn Chem. Andullrie. .sF..chem. Anduſtr..——.— Nad. Anfl.n. Sodafbr. 438——.— Chem. Naßb. Goldenba.—.— 157.— Verein chem, Fabriken 250.——.— Verein D. Oelfabriken—.— 118.80 Mſt..⸗W. Stamm 235.——.— Vorug 10 Brauereien. Bad. Branuerei— 188— Binger Aftienbferbr.—.— 50— Durl. Hof vm. Hagen—.— 281.50 Eichbaum⸗Braueref 162—161.50 Elefbr. Rüßl, Worms—.— 104.50 Ganters Br. Freiburg—.— 112.— Kleinlein, Heidelberg—.—183.25 Homb. Meſſerſchmitt 89.——.— Judwiashaf. Brauerei—.——. Mannß. Aktienbr.—.—150.— Pfalzbr. Geiſel Mohr 68.——.— —.—180.80 —— 132.— — 35.— tionen. 4½ Bad..⸗G. f. Rhſchiff. u. Seetransport 102.— G 4½%% Bad. Anilin⸗u. Sodaf. 105.25 G 400 Kleinſein, Heidlbg. M..— G 30% Bürgl. Brauhaus, Bonn 99.— B 4½0% Speyerer Bauhaus Akt.⸗Geſ. in Speyer 4½% Pfälz. Chamofte u. Tonwerk.⸗G. Eſſenb. 101.— G 4½ o% Püd..⸗G. Zellſtofff. Waldhof bei Pernau in Lipland 4% Herrenmühle Gen; 4½%e Mannh. Dampf⸗ ſchleppſchiffahrts⸗Geſ. 4½% Mannb. Lagerhaus⸗ Geſellſchaft 101.78 4½ Sypenerer Zieaelwerke 102.50 B 4½9% Sifdd. Draßtinduſtr. Wafldhof⸗Mannßeim 102.95 G 4½ Verein chem. Fabriken—— 4½ Zellſtofffabrik Waldhof 104.70 G 102.50 B 109.10 G 100.G 102.75 G ien. Brief Geld Br. Schroedl, Hdelbg.—.— 208.— Schwartz, Speyer—.— 130.— Ritter, Schwetz. S. Meltz Sveyer 110.——.— 3. Sforch, Sick„—.— 109.50 Werger, Worms 108.ä——.— Morms, Br. v. Dertge—.— 191.5% Bflz. Preßh. u. Spfbr.—.— 96.50 Trausvort u. Verſicherung. N..⸗G. Rßſch. Soofr Mannh. Damyfſchl. „ Laaerhbans Nh. u. Seeſchiff.⸗Geſ. 28 109.ä— „ Aſſeſurran:—.— 725.— Fontſnental. Nerf.—.— 345.— Mannßh Verſicherung—.— 45.— Oberrh. Verſ.⸗Geſ.—.— 330.— Mürtt. Transy.⸗Verf. 510.— 500.— In duſtrie. .⸗G. f. Sellinduſtrie—— 87.40 Dingler'ſche Michfbr.—.— 120.— Emafllirfhr. Kirrweil.— Emailw. Mafkammer—— 9150 Fttlinger Spinnere!—— 107.50 Hülttenß. Spinnere!—— 105.— Nähmfbr. Haid u. Neu—.— 222.— Foſth. Cell.⸗u. Papierf. 114.— Nannh. Gum. u. Asb. 96.——.— Dagersh. Spinnereti. Hfälz. Pät u. Faßr. F.—.— 90.— Nortl.⸗Cement Heidlb.—.— 122.— Verein Freib. Ztegelw. Zer. Speyr. Ziegelw. Zellſtofff. Waldhof ae,, 244.——.— Brauerei Sinner 249.——.— Zuckerf, Waahäuſel 82.— Kurs blatt der Mannheimer Produktenb örſe vom 14. Januar. 17.——17.25 17.—.— Weizen bierländ. Rheingauer norddeutſcher 17.25——.— neuer rhein. ruſſ. Azima Ulka Theodoſia Saronska Taganrog 17.50—18— 17.25—17 75 ——48.50 17.25—18.— rumäniſcher 17.50—18.25 am. Minter—.——18.25 Manitobal——.— Walla Walla-——. Kanſas II—.—18.— Oa Plata 17.50—18.— Kernen 17 25——.— Roggen, pfälz. 1410—.— neuer—.—.— ruſſiſcher 14.50— rumäniſcher—————.— norbpbeutſcher 15.——.— amerik. Gerſte, hierländ. „ Pfälzer „ ungariſche Futter Gerſte rum. Brau Hafer, bad. 15.——15.50 18.—15.75 12.——18.75 „rufſiſcher 18.75—15.— „norddeutſcher— Hafer, württb. Aly—.——.— „ amerik. weißer———. 12.25——.— 12.50——.— 11.75—12.— 22.50—26.— Maisamer. Mixed „Donau „La Plata Koßlreps, d. neuer Wicken—.— 1128.—180.— „ I. 108.—118. 5 ee—.—.— „Lnzerne 110.—124.— „ Nrovene. 120.—140.— „GEſyarſette 31.50—34.— Leinöl mit Faß bei Waggon—.——40. Rüböl in rcaß—.—55.50 „ bei Wagagon—.— 53.50 Am. Petroleum Naß fr. mit 20% Tara—.——25.25 Am. Petrol. Waag.—.——24.60 Am. Petrol. in Ciſt. v. 100konettoverzollt.—20.80 Ruſſ. Nobel in FTaß—.——24.25 dto. Wagg.-——22.80 dto. Ciſt. Rufſ. Meteor in Faß———24.70 dto. Magg.—.——23.70 dto. Ciſt.— 93 90 Ruſſ. gewöhnl.in Faß—.——28.80 dto. Wagg.———22 80 dto. Ciſt.—.——19.— Rohſprit, verſteuert—— 129.50 70er Sp rit—.—.50 90er 98. unverſt.— 50 1 2 8 4 —.—.— Weizenmehl ⁰ 9 27.75 25.75 Roggenmehl Nr. 0) 22.25 Weizen feſter. 28.75 22.75 21ʃ.75 19.75 1) 19.25. Uebriges ohne Aenderung. Bad. Pſſck⸗un. Mitverf. 210—„ —.— 182.— Frankfurter Effektenbörſe. (Privat⸗Telegramm des General⸗Anzeigers.) FW. Frankfurt, 14. Jan. Die Börſe eröffnete feſter auf günſtige Beurteilung der Lage in Oſtaſten und beſſeres London. Banken und Montan feſt. Bahnen ruhig mit Aus⸗ nahme der italieniſchen, welche höher bezahlt wurden, Fonds ruhig. Ausländiſche Fonds etwas lebhafter, beſonders Atgen⸗ tinier. Chineſen feſter. Schiffahrt unverändert. Induſtrie⸗ werte teilweiſe etwas ſchwächer. Gegen Schluß Handels⸗Geſell⸗ ſchaft belebt. Von Montan Bochumer gefragt. Uebriges feſt. Schluß-Kurſe. (Telegramm der Continental⸗Telegraupben⸗Compagnie.) Reichsbank⸗Diskont 4 Prozent. Wechſel. 15 Kurze Sicht 2½—3 Monate Reichsmark% Vor. Kurs Heut.Kurs Vor. Kurs Heut.Kurs Amſterdam hfl. 100 8— 169.57 169. 55 Belgten. 5 100 8— 81.88 51.83 1— ien.. Le. 100 5— 8120 81.20 ndon.. eſt. J 8— 20.457 20.445 Madrid Pf. 100 5—— New-ork Dll. 100 Paris. Fr. 100 Schweig. Fr. 100 3½% 81.025 Teien urg e. 100 4½——.— 8. „ Kr. 2 85.308.266 ** 3— 81.266 81 81 266 81 iiin Staatspapiere. A. Deutſche. 11. 1% Oſch. Reichsanl 102.40 102.40 n„„ lone 850 3 91.50 91 40 51% Ur. Stadts⸗Anl. 102.80 102.35 44½ Oeſt. Papierr. 102 25 102.35 4½ Portg. St.⸗Anl. 91.85 9160 6 dto. äuß.—.— rd St.-Obl. fl. 99.80 99 90 4 Ruſſen von 1880 98.10 M. 101.— 100.90 4ruff. Staatsr. 1894 75 15„1900, 101.20 4 ſpan. ausl. Rente bad. St„A. 105.— 104.90 1 Türken Lit. D. 0 Bayern,„ 101.40 101.40 4 Ungax. Goldrente 91.50 91.50 4„ Kronenrente bayer..B. N. 104.20 104.20 5 Ng.. Gold⸗A. 1887 4 Heſſen 105.— 105.— 4 Egypter unifieirte Gr. Heſſ. St.⸗A. 8 Mexikaner A 89.55 89.50 von 1896 4Sachſen. 89.90 89.90 10 Cbineſen 1855 4 Mh. St⸗A. 1899—.———5 Bulgaren 5 Verzinsl. Looſe. 9 Oef. Loofe v. 1867 156.— 5 90er Griechen 40 20 40.20 3 Türkiſche Looſe 138.— Aktien induſtrieller Unternehmungen. Bad. Zuckerf. Wagh. 8080 80 80 Parkakt. Zweibr. 116.80 Heidelb. Cementw. 123.— 122.90 Eichbaum Mannßh. 162.— 162.10 Anklin⸗Aktien 484.— 433.— Mh. Akt.⸗Brauerei 150.— 150.— Ch. Abr. Griesheim 282.— 231— Seilinduſtrie Wolff 86.50 86.50 Höchſter Farbwerk 372.50 7250 Meltz z. S. Speyer 111.— 111.— Verein chem. Fabrik 250.— 950.0 Walzmühle Ludw. 189—— 139.— Chem Werke Albert 207.— 206.— Fabrradw Klener 286.50 235.— Accumul.⸗F. Hagen 164.— 164.—Maſch. Arm. Klein 101.60 101.80 Ace. Böſe, Berlſn 69.— 61.— Maſchinf. Gritzner 215 60 215.— Allg.Elek.⸗Geſellſch 293. 5 222.80 Schnellprf. Frkthl. 158.— 158.— Heltos„ 5 Oelfabrii⸗Aktlen 119.— 118.80 Schuckert 5 105. 20 105— Spin. Web.Hüttenh.—.— Lahmeyer 93.— 98— Zellſtoff Waldbof 244.— 244.60 Alla..⸗G. Siemens 141— 121 25 Cementf. Karlſtadt 108 70 109.— Lederw. e 74.— 74— Friedrichsh. Bergb. 127.50 127.50 Bergwerks⸗Aktien. 191.— 191 50] Weſterr. Alkali⸗A. 110 40 110 80 Oberſchl. Eiſenakt. 329— 326 30 Ver. Königs⸗Laura Helſenkirchner 215 20 215.50 Deutſch. Luxemb. V. Harvener 208 90 204 Aktien dentſcher und ausländiſcher Transport⸗Auſtalten. Ludwh.⸗Berbacher 220.— 220.— Oeflerr. Lit. B. Marienbura⸗Mlw.—.——— Hotthardbahn Pfälz. Marbahn 189— 188 80 Fura Simplon Bfälz. Nordbahn 180 50 180.— Schweſz. Centralb. Südd. Eiſenb.⸗Gef. 124 50 124 40 Schwei⸗, Nordoſtb. Hamburger Packet 110.— 109 80 Ver. Schwz. Rahnen Nordd. Lloyd 105 40 105.— Ital. Mittelmeerb. Oeſt.⸗Ung. Staatsb. 144 50 144 90]„Meridionalbahn Oeſierr,. Süd⸗Lomb. 16.40 16.40 Northern prefer. Nordweſtb. La Veloce Pfandbriefe, Prioritäts⸗Obligationen. 4eſ% Frk. Onv.⸗Pföb. 101.30 101803/ Pr Pfdbr.⸗Bk.⸗ 4%.K. V. Pfdbr.05ß 100,80 100.80] Fyr.⸗Pfd. unk. 12 4ů⁰¹0„ 190 101.80 19.%%½ Pr Nefdbr.⸗Bk.⸗ 1% Hyp. Pfob. 101.40 101.40] Hyp Pfd. unk. 12 155 99.40 99.40 3½ Pr. Mfdßbr.⸗Br.⸗ a0 Gr. Bod.⸗Er. 96.— 96— Hyp.»Mfd. ⸗Kom.⸗ 10 Pf. B. Pr.⸗Obl. 102.90 1029 Obl. unkündb. 12 100.20 100.20 1% Pf. B. Pr.⸗O. 99 90 99 80 leho Ctr. Bd. Uid.ng 101.10 101 10 485 Pf. Br. 1902 100,60 100.80 4% J%„„„ 1907 102.50 102.50 unk. 03 102.80 102.80 9„„„ Halte 97.30 97.8% l%„ Pfdbr..01 310„„„ 1904 98.— 98. unk. 10 108.— 103.— Rih..⸗B. C. O%„ e 30 13. 14. — 108.05 102.80 102.70 100.90 101.— 100.90 101.10 5 italien. Rente 4 Oeſterr. Goldr. 41%½ Oeſt. Silberr. —.——.— 12* 1 98.— 98.80 87.50 33— 100.45 99.45 94.80 101.25 27 10 89.900 88 25 101.18 27.— 89.50 88.— 155.55 116.80 283 40 288— 108.50 108.80 237.20 287.25 85.— 85.— Bochumer Buderus Concordia —— 191.— 191.— * 17 ee, e 100.60 100.60 97.— 97.— 98.— 9g. 8 It Eiſ. 72.25 unk. 12 103.— 41% br. Pfbr. B. 1905 96.—„ Pfobr..8s8 „1908 96.20 96. 89 u. 94 96.40 „1908 101.80 101.6“„ Afd. 900 97.— 4%„„„1909 101 75 101 85„ Gom.-- bl. 95„„KbO. 96.75 95.75.Iund 10 104.70 104. 7⁰ 31½ Rbein. Weſtf.„ Göm⸗ .⸗G⸗B. 1910 102.80 102.80.87. unt. v1 99.50 99.50 4% Pr. Pfdbr.⸗Bk.⸗ 5 Gom⸗Obl. Hyp.⸗Pfd. unk. 12 103.90 102.— v. 96ſ06 99.90 99.90 Bank⸗ und Verſicherungs⸗Aktien. Deutſche Reichsbk. 152.50 152.30 Oeſt. Länderbank Badiſche Bank 120.50 121.—-]„Kredit⸗Anſtalt Berliner Bank 98.50 85 Pfälziſche Bank Berl. Handels⸗Geſ. 189 50 159 90 ffälz. Hyv.⸗Bank Darmſtädter Bank 14395 144—Rhein. Kreditbank Deutſche Bank 222.30 223.40 Rbein. Hyp.⸗B. M. Diskonto⸗Commd. 194 20 194.50 Schaaffh. Bankver. Deutſche Gen.⸗Bk. 100.— 104.20 Südd. Bank Mhm. Dresdener Bank 154 70 155—] Wiener Bankver. Frankf. Hyv.⸗Bank 201.— 201.— D. Effekten⸗Bank Frkf. Hyy.⸗Creditv. 149.70 149 70 Bank Ottoman⸗ Nationalbank 125 80 125.10 Mannheimer Verſ.⸗ Oberrhein. Bank 96.— 96—] Geſellſchaft Oeſterr.⸗Ung. Bank 115. 0 115.50 Preuß. Hypothekb. Privat⸗Diskont 2¾ Prozent. Frankfurt a.., 14. Januar. 214.75, Staats⸗ babhn 144 90, Lombarden 16 40, GEgypter—.—, 4% ung. Goldrente 100.40, Gotthardbabhn 191.—,. Disconto⸗Fommandlt 194 60, Laura 237.—, Gelſenkirchen 215 20, Darmftädter 144—, Handelsgeſellſchaft 159 70 Dresdener Bant 154 70. Deutſche Bank 228.20, Bochumer 191.40, Northern—.—. Tendenz: feſt. 96.50 97.— * 4eh 7 31½% 40% 8. 3% 214 20 214.75 107.2 177.20 191.60 191.50 138 50 188.50 192 50 192 20 145.75 115 70 104.10 104.30 104.20 104.90 117.10 117.10 480.— 480.— 112.— 111.10 16.40, Disconto⸗Commandit 194 80, Berliner Effektenbörſe. (Brivat⸗Telegramm des General⸗Anzeigerz.) ruſſiſch⸗japaniſchen Frage war die Börſe zu Beginn feſt. Der Bankenmarkt ſetzte durchweg feſter ein, doch hielten ſich die Um⸗ fätze überwiegend in engen Grenzen. Der Montanmarkt zeigte gleichfalls gute Haltung, unterſtützt durch beſſeren Bericht des „Ironage“, der beſtätigt, daß in Fertigeiſen und Stahlprodukten mäßige Beſſerung zu verzeichnen iſt. Fonds ſtill. 4½ proz. Chineſen um 1½ PCt. beſſer. bevorzugt. Sonſtige ruhig. Schiffahrtsaktien ſtetig. Große Berliner Straßenbahn umſatzlos. Im weiteren Berlaufe ſtetig bei ganz eingeengtem Geſchäft, ſodaß bei Uebergang in die zweite Börſenſtunde irgend eine Kursveränderung nicht eintrat. In feſtigt. Induſtriewerte des Kaſſamarktes feſt, beſonders Eiſen⸗ — gefragt. e länüte 138.— 108.18 114.— 114.50 N ben en Afll 1 Okt 132 60 182.60 Nachbörſe. Kreditaktien 21475, Staatsbahn 144.90, Lombarden w. Berlin, 14. Jan. Auf ruhigere Auffaſſung der Sp Am Eiſenbahnmarkt Italiener dritter Börſenſtunde auf Feſtigkeit der Weſtbörſen Tendenz be⸗ Berlin, 14. Januar. Schlußcvurſe. Ruſſennoten 216.— 216.— Leipziger Bank.00 Ruſſ. Anſ. 1902—— Berg⸗Märk. Bank 158.90 3½% Reichsanl. 102.40 102.40 Pr. Hyp.⸗Act.⸗B. 3% Reichsanfeihe 91.90 91 50 D. Grundſchuld⸗B. 3½ Bd.!.⸗Obl. 00—.——.— Dynamit Truft 4 Bad. St.⸗A. 104.80 104.80 Bochumer ½% Bayern 101 40 101,20/ Confolidation pr. ſächſ. Rente 89.90 90.— Dortmunder Union 4 Heiſen—.——— HGelſenkirchener Heſſen 89.60 89.90 Harpener Italiener 103 60 108.0 Hibernia 18ger Kooſe 155.60 155 60 Lauraßftte Lübeck⸗Büchener—.———Wurm⸗Revier Martenburger Pööntr Oſtpr. Südbahn Schalk, G. u. H⸗V. Staatsbahn⸗Aktien 144 50 Elekt. Licht u. raft Lombarden 16 60 Weſterr Alkallw. Canada Pacifte. Sh. 116.90 Aſchersleben Nl. W. Heldelb. Str. KB.B.—.— Steinz. Friedrichsf. Kreditaktien 21⁴ 10 Hanſa Dampfſchiff. Berl. Handels⸗Geſ. 159.90 Wollkämmerei⸗Ak. Darmſtädter Bank 143 40 4 Pfbr. Rh. W. BCr. Deufſche Bankak. 222.40 Mannh.⸗Rh. Tr. Dise. Comm. Aktien 194 90 Kannengießer 129.50 128.10 Drasdener Bank 154.60 Hörder Bergw. 184.50 184.— Privat⸗Diskont 2¾»%. W. Bevlin, 14. Januar.(Telegr.) Nachbörſe. Eredit⸗Aktlen 218.70 214.80 Lombarden Staalsbahn 144.50 144.70] Diskonto⸗Comm. Londoner Effektenbörſe. London, 14. Jan.(Telegr.) Anfangs kurſe der Effektenbörſe.) 8 e% Reichs anleihe 90/ 90¾ Nio Tinto 505,% 5 d% Chineſen 97½ 97½% Southern Pak. 50/ 4½%% Cßin ſen 90½ Chicago Milw. 9¼% Conſols 877c0. Denver Pref. 4 0% Ftaliener 101¼ Atchiſon Pref. 4% Mon. Griechen 43 Loulsv. Nash. 8 oh Portug. 62½ Union Pak. Spanier 861ʃ½ Tend.: feſt. Türten D. 861½ Debeers 4 0% Argentinier 76 Chartered e Mexikaner 26 7. Goldfiels Japaner 76— Randmines Lend.; ſtill. Eaſtrand Ottom. Tend.? ſtill. Berliner Produktenbörſe. 5 „ Berlin, 14. Jan. Produktenbörſe. Die zum Schluſſe merklich befeſtigte amerikaniſche Börſe paralleliſierte ſich hier durch den Einfluß der friedlichen politiſchen Depeſchen, ſowie infolge des milderen Wetters. Einiges Deckungsbegehr brachte die Brot⸗ getreidepreiſe—% Mk. über den geſtrigen Stand hinaus. Aus⸗ landsofferten lauteten höher, inländiſche eher williger. Hafer, Mais und Rüböl ſtetig. Spiritus ungehandelt. Wetter: milde. Berlin, 14. Januar.(Telegramm.)(Produktenb ö rſe.) Preiſe in Mark pro 100 Kilogramm frei Berlin netto Kaſſe.) 14. 167 75 169.75 .00 158.90 —.— 191.50 102.20 425.70 487.— —.— 85.— 215.— 2185.80 208.40 208.60 207— 207.50 237.— 287.— 144.75 148.75 151.75 158.— 112.— 112.— 236.— 28.80 160.28 160 25 266.— 286.50 119.90 120.— 154 25 154.50 101.60 101.60 65.ä— 65.— —.—— 144.70 16.50 117.70 214.60 159.90 144.— 223.40 194 60 155.— 16.50 16.50 198.90 194.60 18˙% Weizen per Mai per Fuli per Sept. per Mai per Juli per Sept. per Maf per Juli 186.25 158 50 129.— 28 2* Roggen Hafer Mais RüUbiIL Spiritus Joer loeo Weizenmehl Roggenmeh!l! per Dezember ver Mai 2223„„„„% 95 „„„„%*„„—— *„„%„*%%„%%——RHte. 222„%%„%6% ũũf090-ĩ„„„ Peſt, 14. Januar-(Telegramm⸗) Getrelbemartt⸗ 13. 1 Wetzen per April 788 e „ Oktbr. br. Hafer pet April kthr. Mais per Mat ult ** Raben g per Non. 00 00 Kohlrays per 5 70 giverpool, 14. Januar.(Anfangs kurſe⸗) 18. .04% ruhig .04½ .0175 ruhig .01¼ Weizen per März per Mai Mais per per März Paris, 14. Januar. 13. 14. Rüböl Jannar 51½ 51/ 4 ebruar 51½ 51ʃ/. „ März⸗April 51— 505/. „ Maf⸗Aug. 31— 507% trttus Januar 4257 43— 5 Februar 42½ 43½ „ März⸗April 227 48¼ 15 Mai⸗Aug. 42½ 43ʃ Zucker Januar 24˙/ 24 „ Februar 2516 25— 7 2686 26— Okl.⸗Jan. 26J. 26 1½ Rohzucket 88 v loco 175‚ 917/. Beruntworllich ſur Polutk: Ghefredattenr Dr. paul Serne, 5 für Lokales, Provinzielles u. Gerichtszeitung: i..: Georg Chriſtmaun, für Feuilleton, Kunſt, Volkswirtſchaft und den übrigen, redaktionellen Teil: Georg Chriſtmann, für den Inſeratenteil und Geſchäftliches: Rarl Apfelt. Druck und Verlag der r. H. Haas' ſchen e. 8. mt. b..: Eruſt Erult Mülle 6. Seite. Luſtige Ecke. Aus den„Fliegenden Blättern“. Bezeichnend. Von der kleinen Baronin da drüben munkelt man ja, daß ſie eine„Vergangenheit“ hat!“—„O die ſteht ſogar noch mitten drin!“ Widerlegt.„Die deutſche Sprache iſt eigentlich doch recht arm!“—„Na, da ſollten Sie mal meine Frau hören!“ Pech. Hinterhuber:„Is dös a' Pech! All' meine Küh', bis auf eine, hab' i' müſſ'n verkauf'n, damit mei' Bua auf'n Viehdoktor hat ſtudier'n könna! Jetz“ is er fertig, und wie er nach Haus kimmt gibt er ihr a“ Trankl, wo]' glei''ran hin wor'n is!“ Herr Kohle am Lago Maggiore.„Säh'n Se, mei' Liewer: nu' denken Se ſich mal bloß das Waſſer weg un' de Berge un' de ibbige Vächedazion, un' ſtadd de Balmen andere Beeme— nachher Gegenrede. pergeblich!“ wiß!“ zugleich meine ſrau iſt! Seneral⸗Anzeiger. Mannheim, 14. Januar Alles umſonſt.„Du glaubn nicht, wie bös und eiferfüchtig i Auf alles, was ich zu ihr ſage, hat ſie entweder eine biſſige, oder wenigſtens eine von Eiferſucht zeugende Nur ein einziges Mal wenn es mir gelingen würde, ſie zufrieden zu ſehen! Ich habe mir ſchon alle Mühe gegeben— ſtets „Probiere es einmal, und ſag' zu ihr, ſie ſei die ſchönſte, ſtattlichſte Frau im ganzen Städtchen. Schmeichelei wird zweifellos auch ſte ein beifälliges Schmunzeln haben uußp zugleich wird dadurch ihrer Eiferſucht der Boden entzogen!“ (Acht Tage ſpäter).„Nun, haſt Du meinen Rat befolgt?“—„Ge⸗ „Natürlich gewünſchte Wirkung erzielt! Augenblick gezweiſelt!“—„Ja warum nicht gar! „zur Antwork: Da haſt Du natürlich wieder alle Weiber von der ganzen Stadt angaffen müſſen, bis Du das herausgefunden, Du.“ Richter:„ — Angeklagter(mit einem Blick nach ſeiner Frau im ZJuſchauerraum): Allerdings.„. O, ich möchte nicht der zweite Mann einer Witwe ſein!“—„O— doch noch lieber als der erſte!“ Bedenkliches Entſchuldigungsſchreiben. Herrn Direktor beehre ich mich anzuzeigen, daß ich an einem vierzehntägigen Fieber ehrerbietigſt erkrankt bin. Hteronymus Schnapper, Reviſor. Ein Beneidenswerter.„Du, ſieh nur, wie elegaut der Schauſpieler Schluckerl jetzt immer daherkommt!.. Der hat doch höchſtens 80 Mark Gage!“—„Ja, der iſt jetzt fein heraus! Der ſpielt in einem realiſtiſchen Zugſtück mit, das ſeit zwei Monaten jeden Tag gegeben wird. Da kriegt er im zweiten Akt immer echte fürchterliche Prügel, und dafür zahlt ihm der Verfaſſer für jeden/ Abend 20 Mark Schmerzensgeld!“ Druckfehler.(Aus einem Roman.) Der Bankier ſtand zum erſteumale nach ſo langer Zeit wieder ſeinem Sohne gegenüber. Ein finſterer Protz blickte aus ſeinem Antlitz. Auf eine ſolche Habe keinen Sie gab mir Wollen Sie nun tung!“ 18 es ghier gerade ſo wie bei uns derheeme im Leibz'cher Roſendhale!“ ————— — die ausübt, vielen wird. Die Restbestände des aus der Konkars- masse Simon& Co. herrührenden Schuh- lagers werden zu auffallend billigen Preisen abgegeben. 5 Verkaufslokal: D I, 5/%6, Plälzer Hof. ug. Welss. kennungsschreiben. Im verg 20347 N Das beste Metall-Putzmittel AMoR Metall-Putz-Glanz Leberall 2u baben in Dosen à 10 Plg. Tabr.: Lubizynski& 00., Berlin N0. zu herabgeſetzten Preiſen ſtatt. — Hauptgewinn Achtung auf Schutzmarke„Amor“. Das Getränk der Kinder. Wem die Geſundheit und das blühende Gedeihen ſeiner Kinder am Herzen liegt, der ſehe ſtreug darauf, daß ſie keinen Bohuenkaffee zu trinken bekommen, weil dieſer nach ärztlicher Anſicht den kindlichen Organismus ſchädigt.— Für die Kleinen iſt Kathreiner's Malzkaffee, der gerade auf den jugendlichen und zarten Körper wohltätigſte ein kömmliches Getränk, das von Aerzten Die Erfahrung lehrt, daß Kaſhreiner's Malzkaffee mit Milch gekocht ſchon nach kurzer Gewöhnung das Lieblingsgetränk unſerer Kleinen bildet, bei dem ſie prächtig gedeihen. Vergrösserungen nach jedem auch noch so alten Bilde in anerkannt künstl. Ausführung liefern z. Pr. von Mk..50 42/50 em gross Maper& Stöeker, Photographische Kunstanstalt Direkte Aufnahme unentgeldlieh. ſWeden Amzugs fube anf Räumungs⸗Ausverkauf in Gaslustres Achtung! Carantiert nächste Zlehung! Achfung! bereits am 23. Januar 1904 der Karlsruher Lotterie Gesamtgewinne i. W. Mk. 26000 Bar Geld mit 90% garantiert. Kleine Loszahl! erbältlich bei J. Stürmer, Generalagent, strassburg I. E. Hier bei: Ad. Schmitg M. Herzbergen Gg. Engert F. Fiakus; Gg. Hochschtender; M. Hauhn d. Cie.; Jean Koehler; Landerzeitung; C. Roeckel, W. Wolf, J. Ruedin; Ateder; L. Leui; M. Borgenicht. In Heddesheim: J. F. Laug Sohmn. Wirkung überaus be⸗ empfohlen 20163 Beethovenstrasse 10. Zahlreiche Aner- Jahre 1253 Bilder gellefert. Weiteres Lose à 1 Mk., 11 Lose 10 Mk. Porto u. Liste 25 Pfg. Mk. 8000. Meue Bad. H. Rusdin; H. In Nechkarau: J. Selnettegabel. 18096 a die Konfirmation D unſerer Kinder in dieſem Jahre ſchon in die erſten Tage des März fällt,(Stadt⸗ pfarrer v. Schoepffer hält die Prütfung ſeiner Konfirmanden ſchon am 28. Februar), ſo wenden wir uns ſchon jetzt an unſere Gemeindeglieder mit der ebenſo höflichen wie dringlichen Bitte um freundliche Zuwendung von Gaben für die Bekleidung armer Konfirmanden. Die Zabl der Bittgeſuche dürftein dieſem Jahre, in dem ſich die Nachwirküngen der vorangegangenen wertſchaft⸗ lichen Kriſis erſt recht fühlbar machen, eine beſonders grotze ſein. Wir zweifeln aber nicht, daß die anerkannte Opferwillig⸗ keit der evang. Gemeinde uns auch in dieſem Jahr einen Teil der ſehr beträchtlichen Ausgaben decken hilft und buten um baldige Gaben. 20340 BeiErkättungen, Rustenel. ist TIl88. Knöterich in Verbindung mit Apoth. Gummich unübertroffenen 20097 Malzextract-Bonbons diie beste Armei Abhandl. über die Wirksamlteit des russ. Knöterich gratis. Urog. 2. Waldhorn, U 3, l. Ruckhaber, Kirchenrat Hihig. Stadtpfarrer Simon, Stadipfarrer Ahles, Stadtpfarrer Achtuich, Stadtpfarrer von Scoepffer, Stadtpfarrer Sauerbrunn, Stadtpikar. NMäh⸗iaſchinen, neue, bekaunt das beſte u. billig. Reparaturen aller Syſteme gründb. unt. Garxantie bei euhy Joh Kohler, Mechanik., Q 4. 15. Blügendes gesundes Aussenen erzielt man durch den tägl. Genuß d. weltberühmt. Dr. Schwarze's Alpenkräuterthee's von Franz Schneider. Kein Geheims, kein Heilmittel, ſondern ein diat. Ge⸗ nußmittel; derſ. reinigt d. Blut von d. unreinen Säften regelt den Stuhlg. u. geſtörte Verdauung, ſtärkt d. Magen u. läßt Appekik⸗ loſigkeit nicht aufkommen Allein⸗ verk. f. Mannheim: Ludwig& Schütthelm, Gr.Bad.Hofl. O 4,3. 20320 Auf 1172% Tailzallung Anzah lung von 5 Mk. an. Iulnksattnan Mannheim abtdem Luhns Lerbiehl HMeirat. Streug reell Witwer, 30 J. alt, Handw., wünſcht mit einem Mädch. v. Lande, kath., in Verkehr zu ktreten bezügl. bald. Heirat. Anonym u. Verm. verb. Brieſe vertrauensvoll unter Nr. 618b an die Expedition ds. Bl. erbet. Senatorium Nordrach Norbrach im bab. Schwarzwald Peuatalt gar Lungenkranlke. Prtoſp.frei. Die Verwaltung. 1e⸗ +DieSelbſthilfe z⸗ el an den olgen zeitiger Verxirrungen Salg Nervsse—Sohwäche, Schlaflosigkeit, wüſtes Kopf⸗ Weh, Gemüths- u. Rücken- marksleiden, laboriren— Pem hier gegebenen bewährten ärztlichen Math verdanken jährlich Tauſende ihre Herſtellung. 5 Preis sub Couvert 2 Mk. in Briefmarken. Zu beziehen durch die Verlagshandlung.Schultze Wien, Martinstrasse Nr. 71. Cücht. Verkänferin geſucht für Putz⸗ und Mode⸗ waren. 20341 Atrauss d Mayer, Darmſtadt⸗ 18848 Hein Proviſion unter Zuſicherung ſtrengner Diskret. für Angabe von Perſonen, welche noch nicht od. nicht genügend hoch auf Leben verſichert ſind.— Von Lebensverſ. Abgewieſene wollen ſich zu ander⸗ weitigem Schutze ebenfalls meld. Off. U. Nr. 21578 a. d. Exp d. Bl. — 4 aus guter Familie ſucht Stelle als Kaſſiererin od. Buchhalterin. Gefl. Offerten unter Caiffr 1048 au die Expedition ds. Bl Schöne Wohnung mitZimmer, Küche u. Zubehör eventl. mit Manſarde von kinderl. Ehepaar auf 1. April zu mieten geſucht. Offert. mit Preisaugabe unter Nr. 620 an die Exped. ds. Bl. .5 Hall Staedeee „ Wei ſchöne unmöbl. B 65 21 Zimmer für eine Dame p. 1. April z. v. 1325 27 zu verm. 6195 13 4 Parterrwohnung 4119 und 3. Stock, je 5 Zi., Küche u. Zub. zu verm. Näheres parterre. 10449 aſt Ii —. L 6 52 Tr., ſchön mbl. Zim. 9 (ſof, od ſpät. zu v. geb 0 4 2 3 Tr., möbl. Zim K: zu verm. 6150 .ö dilhelmſtraße., 1 Tr., fein möbl. Zimmer mit ſep. Eingang zu v 614b part., möblirt Ruppre utſtt. Wohn⸗ und 11578 A. Rob. Merkwitschka, Installataur, O 24. 1 uU. 2. Stock, je 5 3 13 3 Zimmer u. Kuche f, Fchönschreiben, Buchführung, Stenographie und Maschinenschreiben. bert Gander Methode Gegründet 1857 Diplom 1882 FPrämfirt baten Aontag, Id. dan. Kurse für Kaut. leute, Beamte, Geschättsleute, sowie für Damen u. Kfms.-Lehrlinge. An- eignung einer schönen Handschrift oder Ausbildung in der Buchführung n ca. 3 Wochen. Auswärtige i. kürz. Zeit, Anmeld. bald erb. Prosp. grat. Gebräder Gauder. B 2, Io3, Mannkeim. 1902 Geffügel pilliges Hieisch! 15 billiges Hleisch! 8 Mein Italiener Haus übersandte mir heute wiederum eine grosse Partie Geflügel, welches ich zu den bekannt billigen Preisen auszeichnete. 1055 Um den Verbrauch in Geflügel immer noch mehr ein- zubürgern, gewähre ich auf diese Sendung einen Rabatt von 10 Prozent edoch nur auf Hahnen, Poularden, Kapaunen und Suppenhühner; ferner empfehle Ia. blätenweise Gänse per pnnd 75 pig. Hasen, Rehe, Hirsche, Wildschweine billigst. Wilhelm ZBecker E 4, I, Planken, Telephon 1334, Mittelstr. 90 Mittelstr. 2a Telephon 883. 5 Allein-Vertrieb der Geflügel-Grossmästerei von Fr. pullmann, Grosszimmern für Mannheim und Umgehung. 20⁰ Soeben erschienen: Maunkeimer Aüressbuch 90 mit den Stadtteilen Kàferthal-Wald- hof, Neckarau, sowie der Rheinau. Grosse Ausgabe, Preis Mark 7,.—. Die Vorbestellungen des Adressbuchs werden ins Haus geliefert, können jedoch auch in unserm Verlage E&, 2 in Empfang genommen werden. Der Verlag des Mannheimer Adressbuehes. Todes-Auzeige Heute früh entschlief sanft nach kurzer Krankheit im Alter von 76 Jahren unser Hausmeister Lukas Günther. Derselbe war seit nahezu 50 Jahren in unserem Hause angestellt und hat sich in dieser langen Zeit stets durch aussergewöhnliche Treue, Fleiss und Zuverlässigkeit ausge- zeichnet, sodass ihm ein ehrendes Andenken bei uns für alle Zeiten bewahrt bleiben wWird. Mannheim, 14. Januar 1904. M. H. Ladenburg u. Söhne. 20848 Schlaßzimnier zu verm. 205b E 5 4 . 78 Abennemenz 80 Pfennig monatlich. Trägerlohn 10 Ourch die Poſt bezogen incl. Poſt⸗ aufſchlag..88 pro Quartal. Poſtliſte No. 492 Telephon: Redaktion: Nr. 377. Amts⸗ 0 und Kreisverkündigungsblatt. Inſerate: Die Colonel⸗Zeile. 20 Pfg Auswärtige Juſergte. 28„ Die Reklame⸗Zeile„ 60 Expedition: Nr. 218. Nr. 1. Bekanntmachung. Kinderarbeit in gewerb⸗ lichen Betrieben betr. No. 3062 J. Nachſtehend bringen wir das Reichs⸗ geſetz vom 30. Märs 1903, betr. die gewerbliche Kinderarbeit(Reichsgeſetzblatt S. 114), mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntnis, daß dasſelbe mit dem 1. Jannar 1904 in Kraft getreten iſt. Zur Erläuterung, ſowie über die Ausführung des Geſetzes wird bemerkt: I. Unter„Kindern“ verſteht das Geſetz Knaben und Mädchen unter 13 Jahren, ſowie ſolche Knaben und Mädchen über 13 Jahren, welche noch zum Beſuch der Volksſchule verpflichtet ſind.(§ 2 d. R. Geſ.) II. Von Wichtigkeit iſt die im Geſetz getroffene Unterſcheidung zwiſchen eigenen und fremden Kindern: Als„eigene Kinder“ gelten: 1. Kinder, die mit bezw. von, demjenigen welcher ſie beſchüftigt oder ſeinem Ehegatten und zu deſſen Hausſtand ſie gehören: a) bis zum Zten Grad verwandt ſind(Kin⸗ der, Enkel, Urenkel, Geſchwiſter, Neffen, Nichten mit Eltern, Großeltern, Ur⸗ großeltern, Tanten und Onkel); an Kindesſtatt angenommen oder bevor⸗ mundet ſind; e) den obengenannten Perſonen zur geſetz⸗ lichen Zwangserziehung überwieſen, vor⸗ ausgeſetzt jedoch, daß ſie mit Kindern vorbezeichneter Art(lit. a und b) zu⸗ ſammen beſchäftigt werden.(§ 3 Abſ. 1 des R. Geſ.) Dieſen eigenen Kindern ſind gleichgeſtellt, wenn auch nicht in jeder Beziehung: 2. Kinder, welche für Dritte beſchüftigt wer⸗ den und zwar: a) in der Wohnung oder Werkſtätte der Eltern, des Vormunds..w.(vergl. vorſtehend Ziff. 1 lit.—c) in der Weiſe, daß ſie die entweder von ihnen ſelbſt und durch Vermittelung der Eltern, des Vormunds..w. angenommenen Ar⸗ beiten ſelbſt verrichten, während die Eltern, den Vormund..w. anderer Be⸗ rufsarbeit nachgehen.(8 8 Abſ. 3 d. R. Geſ.) beim Austragen von Zeitungen, Milch und Backwaren in der Art, daß dieſelben den Eltern, dem Vormund..w. bei der Ausführung der von dieſen für einen fremden Betrieb übernommenen Aus⸗ tragearbeit helfen, ſodaß die Beſchäf⸗ tigung nicht unmittelbar durch den Un⸗ ternehmer, ſondern durch die Eltern, den Vormund..w. erfolgt.(8 17 Abſ. 1 d. R. Geſ.) Als„fremde Kinder“ gelten alle übrigen Kin⸗ der.(§ 3. Abſ. 2. R. Geſ.) 11I. Als Werkſtätten gelten auch Räume, welche 5 zum Schlafen, Wohnen oder Kochen dienen, wenn darin gewerbliche Arbeit verrichtet wird, ſowie im Freien gelegene Arbeitsſtellen.(§ 18 d. R. Gef.) IV. Dem Geltungsbereich dieſes Geſetzes ſind un⸗ terworfen die gewerbl. Betriebe im Sinne der Reichs⸗Gew.Ordn. Ausgenommen ſind hiernach die in§8 6 der Reichs⸗Gew. Ordn. genannten Gewerbe, ferner die Land⸗ und Forſtwirtſchaft, Fiſcherei, Viehzucht und die Dienſtleiſtungen des Geſindes. V. Unbeſchadet des ſchon in der Reichsgewerbe⸗ ordnung und in den auf Grund derſelben erlaſſenen Beſtimmungen enthaltenen Ver⸗ bots der Kinderarbeit (in Fabriken, für Bergwerke, Salinen, Aufbereitungsanſtalten, unterirdiſch betrie⸗ bene Brüche und Gruben, Hüttenwerke, Zimmerplätze und andere Bauhöfe, Werf⸗ ten, nicht blos vorübergehend und in ge⸗ ringem Umfang betriebene cheleien und über Tag betriebene Brüche und Gruben, Werkſtätten der Kleider⸗ und Wäſchekonfek⸗ tion, ferner ſogen. Motorwerkſtätten, ferner für eine Reihe von geſundheitsſchädlichen Betrieben oder ſonſt ungeeignete Beſchäftig⸗ ungsarten, wie z. B. Steinbrüche, Stein⸗ hauereien, Glashütten, Roßhaarſpinnereien u. dergl., ſowie im Gewerbebetrieb im Um⸗ herziehen und auf öffentlichen Straßen und Plätzen), iſt das Verbot der Beſchüftigung von Kindern und zwar ſowohl eigener wie fremder Kinder — bon der nachſtehend unter Ziffer VI. 1 lit. e und 2 lit. c aufgeführten Ausnahme abgeſehen— durch vorliegendes Reichsgeſetz ausgedehnt worden auf: Bauten aller Art, alle Ziegeleien und über Tag betriebene Brüche und Gruben, Stein⸗ Hopfen, das Schornſteinfegergewerbe, der mit dem Speditionsgeſchäft verbundene Fuhrwerksbetrieb, Miſchen und Mahlen von Farben, Arbeiten in Kellereien, auf die Werkſtätten mit Motor⸗(Gas, Dampf, Wind, Waſſer, Luft, Elektrizität...) betrieb, ferner auf die in der unten abge⸗ druckten Anlage zu 8 4 des Reichsgeſetzes bezeichneten Werkſtätten, ſowie auf die Be⸗ ſchäftigung von Kindern bei öffentlichen theatraliſchen Vorſtellungen und anderen öffentlichen Schauſtelungen, bei welchen ein höheres Intereſſe der Kunſt und Wiſſen⸗ ſchaft nicht obwaltet.(§ 4, 12, 6 und 15 d. R. Geſ.) Zuläſſig iſt die Beſchäftigung: b) b) VI. Donnerstag, 14 1. fremder Kinder(vergl. Ziff. II, letzter Abſatz) vom 12. Lebensjahr ab a) in Betrieben von Werkſtätten, in welchen die Beſchäftigung nicht nach Ziffer V verboten iſt, b) im Handelsgewerbe, e) in Verkehrsgewerben, d) in Gaſt⸗ und Schankwirtſchaften(Mäd⸗ chen jedoch nicht bei Bedienung von Gäſten),(§ 5, Abſ. 1 und 8 7 d. R. Geſ.), e) mit Austragen von Waren und bei ſon⸗ ſtigen Botengängen und zwar ſowohl in den vorſtehend unter lit.—d auf⸗ geführten wie auch in den im übrigen unter das Verbot der Kinderbeſchäftigung fallenden Betrieben(bergl. Ziffer V) und in anderen gewerblichen Betrieben (§ 8 Abſ. 1 d. R. Geſ.) Jedoch iſt die Beſchäftigung nur mit den in § 5 Abſ. 2,§ 9 des Reichsgeſetzes enthaltenen Beſchränkungen zuläſſig. (Beſchäftigung, nicht in der Zeit zwiſchen 8 Uhr abends und 8 Uhr morgens(Nachtarbeit); nicht vor dem Vormittagsunterricht; am Nachmittage früheſtens eine Stunde nach beendetem Unter⸗ richt, nicht über 3, bezw. in den Schulferien 4 Stunden täglich; mindeſtens 2ſtündige Pauſe am Mittag; an Sonntagen überhaupt nicht, aus⸗ genommen mit Warenaustragen und Boten⸗ gängen, jedoch nicht über 2 Stunden, nicht nach 1 Uhr mittags, nicht während des Hauptgottes⸗ dienſtes und nicht in der letzten halben Stunde vor Beginn desſelben.) 2, Eigene Kinder(vergl. Ziffer II, 1 und 2) und zwar: a) bom 12ten Lebensjahr ab in Gaſt⸗ und Schankwirtſchaften(Mädchen jedoch nicht bei Bedienung von Gäſten)(§ 116 d. R. Geſ.) ferner mit Austragen von Zeitungen, Milch und Backwaren für Dritte(vergl. oben Ziffer II, 2 lit.).(§ 17 Abſ. 1 d. R. Geſ.) vom 10. Lebensjahr ab in Werkſtütten, welche nicht unter das Verbot der Ziff. V fallen; im Handelsgewerbe und in den Verkehrs⸗ gewerben mit Ausnahme der für Zte be⸗ ſchäftigten Kinder(vergl. oben Ziffer II 2, lit,), welche erſt vom 12ten Lebens⸗ jahr ab beſchäftigt werden dürfen.(§ 18 Abſ. 1 und 2 d. R. Geſ.) Auch hier(lit. a und b) greifen die gleichen Beſchränkungen wie für die fremden Kinder— — bergl. Ziffer 2 letzter Abſatz— Platz.(§ 18, Abſ. 1 und 3 und§ 17, Abf. 1 d. R. Gef.) e) mit Austragen von Waren und bei ſon⸗ ſtigen Botengängen ohne jeve Beſchrünk⸗ ung.(§ 17, Abf. 2 d. R. Geſ.) VII. Die vor Beginn der Beſchäftigung fremder Kinder(vergl. Ziff. 11 letzter Abſatz) von dem Arbeitgeber zu erſtattende ſchriftliche Anzeige mit Angabe der Betriebsſtätte, ſowie Art des Betriebs iſt in der Stadt Mannheim bei Gr. Bezirksamt— Polizeivirektion— in den Gemeinden des Landbezirks bei den Bür⸗ germeiſterämtern zu machen. Vor Einhän⸗ digung einer Arbeitskarte für das Kind darf dasſelbe vom Arbeitgeber nicht beſchäftigt werden. Anzeige und Arbeitskarte ſind jedoch nicht erforderlich, wenn die Beſchäftigung blos gelegentlich mit einzelnen Dienſtleiſt⸗ ungen erfolgt. Der Arbeitgeber hat die Karte zu ver⸗ wahren, auf amtliches Erfordern vorzulegen b) und nach rechtmäßiger Löſung des Arbeits⸗ verhältniſſes dem geſetzlichen Vertreter des Kindes auszuhändigen.(8 10 und 11 d. R. Geſ.) VIII. Geſuche um Ausnahmen von dem Verbot der Beſchäftigung von Kindern bei öffentlichen theatraliſchen Vorſtellungen und anderen öffentlichen Schauſtellungen ſind unter Be⸗ zeichnung der Vorſtellung oder Schauſtellung, bei der die Kinder beſchäftigt werden ſollen, der Tageszeit, zu der die Beſchäftigung ſtatt⸗ finden ſoll, ſowie der Namen und des Alters der Kinder bei Großh. Bezirksamt einzu⸗ reichen, ebenſo Geſuche um Ausnahmen von dem Verbot der Nachtarbeit beim Austragen von Waren und bei ſonſtigen Botengängen in einzelnen Gewerbszweigen.(8 6, Abf. 2, 8, Abſ. 2,§ 17, Abſ. 1 d. R. Gef.) ur Herſtellung und Abgabe der Muſter von Arbeitskarten ſind nur diefenigen Geſchäfte ermächtigt, welche dazu einen ſchriftlichen be⸗ hördlichen Auftrag erhalten haben. Dieſe Druckereien und Handelsgeſchäfte dürfen bei Strafvermeiden(§ 360, Ziff. 5 St. G..) Muſter der Arbeitskarten nur an die Bezirks⸗ ämter und Bürgermeiſterämter, niemals an Private abgeben. X. Zuwiderhandlungen gegen die Beſtimmungen über die Beſchüftigung frember Kinder wer⸗ den mit Geldſtrafe bis zu 2000 Mark, im Falle gewohnheitsmäßiger Zuwiderhandlung mit Gefängnisſtrafe bis zu 6 Monaten be⸗ ſtraft. Ungefetzliche Beſchäftigung der Kinder an Sonntagen wird mit Geldſtrafe bis zu 600 Mark, geſetzwidrige Beſchäftigung eigener Kinder mit Strafe bis zu 150 Mark, Ver⸗ nachläſſtgung der Anzeigepflicht mit Geld⸗ ſtrafe bis zu 30 Mark belegt. Wir veranlaſſen nunmehr diejenigen Arbeitgeber, welche 3. Zt. fremde Kinder beſchüftigen, die vor⸗ geſchriebene Anzeige(ſ. oben Ziff. VII) in der Stabt Maunheim an das Großth. Bezirksamt, in IX. Jaunar 1904. den Landgemeinden an die betr. Bürgermeiſter⸗ ämter alsbald bei Strafvermeiden zu erſtatten. Mannheim, den 6. Januar 1904. Großh. Bezirksamt: Neff. 3005 (Nr. 2948.) Geſetz, betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben. Vom 30. März 19038. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutſcher Kaifer, König von Preußen ꝛc. berordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zuſtimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt: I. Einleitende Beſtimmungen. 571 8 1. Auf die Beſchäftigung von Kindern in Betrieben, welche als gewerbliche im Sinne der Gewerbeord⸗ nung anzuſehen ſind, finden neben den beſtehenden reichsrechtlichen Vorſchriften die folgenden Beſtim⸗ mungen Anwendung, und zwar auf die Beſchäfti⸗ gung fremder Kinder die 68 4 bis 11, auf die Beſchäftigung eigener Kinder die 38 12 bis 17. 8 2. Kinder im Sinne dieſes Geſetzes. Als Kinder im Sinne dieſes Geſetzes gelten Knaben und Mädchen unter dreizehn Jahren ſowie ſolche Knaben und Mädchen über dreizehn Jahre, ſal noch zum Beſuche der Volksſchule verpflichtet ind. 8 8. Gigene, fremde Kinder. Im Sinne dieſes Geſetzes gelten als eigene Kinder: 1. Kinder, die mit demjenigen, welcher ſie be⸗ ſchäftigt, oder mit deſſen Ghegatten bis zum dritten Grade verwandt ſind, 2. Kinder, die von demjenigen, welcher ſie be⸗ ſchäftigt, oder deſſen Shegatten an Kindes⸗ ſtatt angenommen oder bevormundet ſind, 3. Kinder, die demjenigen, welcher ſie zugleich mit Kindern der unter 1 oder 2 bezeichneten Art beſchäftigt, zur geſetzlichen Zwangser⸗ 19(Fürſorgeerziehung) überwieſen ind, ſofern die Kinder zu dem Hausſtande desjenigen gehören, welcher ſie beſchäftigt. Kinder, welche hiernach nicht als eigene Kinder anzuſehen ſind, gelten als fremde Kinder. Die Vorſchriften über die Beſchäftigung eigener Kinder gelten auch für die Beſchäftigung von Kindern, welche in der Wohnung oder Werkſtätte einer Perſon, zu der ſie in einem der im Abſ. 1 bezeichneten Verhältniſſe ſtehen und zu deren Hasſtande ſie gehören, für dritte beſchäftigt werden. II. Beſchäftigung fremder Kinder. 8 4. Verbotene Beſchäftigungsaruten, Bei Bauten aller Art, im Betriebe derjenigen Ziegeleien und über Tage betriebene Brüche und Gruben, auf welche die Beſtimmungen der 88 134 bis 139b der Gewerbeordnung keine Anwendung finden, und der in dem anliegenden Verzeichnis aufgeführten Werkſtätten, ſowie beim Steinklopfen, im Schornſteinfegergewerbe, in dem mit dem Speditiousgeſchäfte verbundenen Fuhrwerksbe⸗ triebe, beim Miſchen und Mahlen von Farben, beim Arbeiten in Kellereien dürfen Kinder nicht beſchäf⸗ tigt werden. Der Bundesrat iſt ermächtigt, weitere unge⸗ eignete Beſchäftigungen zu unterſagen und das Verzeichnis abzuändern. Die beſchloſſenen Ab⸗ änderungen ſind durch das Reichs⸗Geſetzblatt zu veröffentlichen und dem Reichstage ſofort oder, wenn derſelbe nicht verſammelt iſt, bei ſeinem nächſten Zuſammentritte zur Keumnisnahme vor⸗ zulegen. 8 5 Beſchäftigung im Betriebe von Werkſtätten, im Handelsgewerbe und in Verkehrsgewerben Im Betriebe von Werkſtätten(8 18), in denen die Beſchäftigung von Kindern nicht nach§8 4 ber⸗ boten iſt, im Handelsgewerbe(§ 105b Ahf. 2, 3 der Gewerbeordnung) und in Verkehrsgewerben (§ 1051 Abſ. 1 a. a..) dürfen Kinder unter zwölf Jahren nicht beſchäftigt werden. Die Beſchäftigung von Kindern über zwölf Jahre darf nicht in der Zeit zwiſchen acht Uhr abends und acht Uhr morgens und nicht vor dem Vormittagsunterrichte ſtattfinden. Sie darf nicht länger als drei Stunden und während der von der zuſtändigen Behörde beſtimmten Schulferien nicht länger als vier Stunden täglich dauern. Um Mit⸗ tag iſt den Kindern eine mindeſtens zweiſtündige Pauſe zu gewähren. Am Nachmittage darf die Beſchäftigung erſt eine Stunde nach beendetem Unterrichte beginnen. 8 6. Beſchäftigung bei öffentlichen theatraliſchen Vorſtellungen und anderen öffentlichen Schau⸗ ſtellunngen. Bei öffentlichen theatraliſchen Vorſtellungen und anderen öffentlichen Schauſtellungen dürfen Kinder nicht beſchäftigt werden. Bei ſolchen Vorſtellungen und Schauſtellungen, bei denen ein höheres Intereſſe der Kunft oder Wiſſenſchaft obwaltet, kann die untere Verwal⸗ tingsbebörde nach Anhörung der Schulaufſichte⸗ behörde Ausnahmen zulaſſen. Beſchäftigung im Betriebe von Gaſt⸗ und bon Schankwirtſchaften. Im Betriebe von Gaſt⸗ und von Schankwirt⸗ 114. Jahrgang. ſchaften dürfen Kinder unter zwölf Jahren über⸗ haupt nicht und Mädchen(8 2) nicht bei der Be⸗ dienung der Gäſte beſchäftigt werden. Im übrigen finden auf die Beſchäftigung von Kindern über zwölf Jahre die Beſtimmungen des§ 5 Abf. 2 Anwendung. 8 8. Beſchäftigung beim Austragen von Waren und bei ſonſtigen Botengängen. Auf die Beſchäftigung von Kindern beim Aus⸗ tragen von Waren und bei ſonſtigen Botengängen in den in§8 4 bis 7 bezeichneten und in anderen gewerblichen Betrieben finden die Beſtimmungen des§ 5 entſprechende Anwendung. Für die erſten zwei Jahre nach dem Inkraft⸗ treten dieſes Geſetzes kann die untere Verwal⸗ tungsbehörde nach Anhörung der Schulaufſichts⸗ behörde für ihren Bezirk oder Teile desſelben allgemein oder für einzelne Gewerbszweige ge⸗ ſtatten, daß die Beſchäftigung von Kindern über zwölf Jahre bereits von ſechseinhalb Uhr morgens an und vor dem Vormittagsunterrichte ſtatt⸗ findet; jedoch darf ſie vor dem Vormittagsunter⸗ richte nicht länger als eine Stunde dauern. 9 9. Sonntagsruhe. An Sonn⸗ und Feſttagen(§ 105a Abſ. 2 der Gewerbeordnung) dürfen Kinder, vorbehaltlich der Beftimmungen in Abſ. 2, 8, nicht beſchäftigt werden. Für die öffentlichen theatraliſchen Vorſtellun⸗ gen und ſonſtigen öffentlichen Schauſtellungen be⸗ wendet es auch an Sonn⸗ und Feſttagen bei den Beſtintmungen des 8 6. 855 5 Für das Austragen von Waren ſowie für ſon⸗ ſtige Botengänge bewendet es bei den Beſtimmun⸗ gen des§ 8. Jedoch darf an Sonn⸗ und Feſt⸗ tagen die Beſchäftigung die Dauer von zwei Stun⸗ den nicht überſchreiten und ſich nicht über ein Uhr nachmittags erſtrecken; auch darf ſie nicht in der letzten halben Stunde vor Beginn des Haupt⸗ gottesdienſtes und nicht während desſelben ſtatt⸗ finden. 8 10. Anzeige. 1 Sollen Kinder beſchäftigt werden, ſo hat der Ar⸗ beitgeber vor dem Beginne der Beſchäftigung der Ortspolizeibehörde eine ſchriftliche Anzeige zu machen. In der Anzeige ſind die Betriebsſtätte des Arbeitgebers ſowie die Art des Betriebes an⸗ zugeben. Die Beſtimmung des Abf. 1 findet keine An⸗ wenduung auf eine bloß gelegentliche Beſchäfti⸗ gung mit einzelnen Dienſtleiſtungen. § 11. Arbeitskarte. Die Beſchäftigung eines Kindes iſt nicht ge⸗ ſtattet, wenn dem Arbeitgeber nicht zuvor für das⸗ ſelbe eine Arbeitskarte eingehändigt iſt. Dieſe Beſtimmung findet keine Anwendung auf eine bloß gelegentliche Beſchäftigung mit einzelnen Dienſt⸗ leiſtungen. Die Arbeitskarten werden auf Antrag oder mit Zuſtimmung des geſetzlichen Vertreters durch die Ortspolizeibehörde desjenigen Ortes, an welchem das Kind zuletzt ſeinen dauernden Auftenhaltsort gehabt hat, koſten⸗ und ſtempelfrei ausgeſtellt; iſt die Erklärung des geſetzlichen Vertreters nicht zu beſchaffen, ſo kann die Gemeindebehörde die Zu⸗ ſtimmung ergänzen. Die Karten haben den Na⸗ men, Tag und Jahr der Geburt des Kindes ſowie den Namen, Stand und letzten Wohnort des geſetz⸗ lichen Vertreters zu enthalten. Der Arbeitgeber hat die Arbeitskarte zu ver⸗ wahren, auf amtliches Verlangen vorzulegen und nach rechtmäßiger Löfung des Arbeitsverhältnuſſſes dem geſetzlichen Vertreter wieder auszuhändigen. Iſt die Wohnung des geſetzlichen Vertreters nicht zu ermitteln, ſo erfolgt die Aushändigung der Arbeitskarte an die im Abſ. 2 bezeichnete Orts⸗ polizeibehörde. Die Beſtimmungen des 8 4 des Gewerbe⸗ gerichtsgeſetzes vom 29. September 1901(Reichs⸗ Geſetzbl. S. 353) über die Zuſtändigkeit der Ge⸗ werbegerichte für Streitigkeiten hinſichtlich der Arbeitsbücher finden ent prechende Anwendung, III. Beſchäftigung eigener Kinder. 8 12. Verbotene Beſchäftigungsarten In Betrieben, in denen gemäß den Beſtimmun⸗ gen des§ 4 fremde Kinder nicht beſchüftigt wer⸗ den dürfen, ſowie in Werkſtätten, in welchen durch elementare Kraft(Dampf, Wind, Waſſer, Gas, Oift, Elektrizität uſw.) bewegte Triebwerke nicht bloß vorübergehend zur Verwendung kommen, iſt auch die Beſchäftigung eigener Kinder unterſagt. § 18. Beſchäftigung im Betriebe von Werkſtätten, im Handelsgewerbe und in Verkehrsgewerben. Im Betriebe von Werkſtätten, in denen die Be⸗ ſchäftigung von Kindern nicht nach§ 12 verboten ißt, im Handelsgewerbe und in Verkehrsgewerben dürfen eigene Kinder unter zehn Jahren überhaupt nicht, eigene Kinder über zehn Jahre nicht in der Zeit zwiſchen acht Uhr abends und acht Uhr mor⸗ gens und nichr bor dem Vormittagsunterrichte beſchäftigt werden. Um Mittag iſt den Kindern eine mindeſtens zweiſfündige Pauſe zu gewähren. Am Nachmiltage darf die Beſchäftigung erſt eine Stunde nach beendetem Unterrichte beginnen. Eigene Kinder unter zwölf Jahren dürfen in der Wohnung oder Werkſtätte einer Perſon, zu Ser ſie in einem der im§ 8 Abf. 1 bezeichneten Verhältniſſe ſtehen, für dritte nicht beſchäftigt werden. An Sonn⸗ und Feſttagen dürfen auch eigene Kinder im Betriebe von Werkſtätten und im Han⸗ delsgewerbe ſowie im Verkehrsgewerbe nicht be⸗ ſchäftigt werden. § 14. Beſondere Befugniſſe des Bundesrats. Der Bundesrat iſt ermächtigt, für die erſten zwei Jahre nach dem Inkrafttreten dieſes Geſetzes für einzelne Arten der im§ 12 bezeichneten Werk⸗ ſtätten, in denen durch elementare Kraft bewegte Triebwerke nicht bloß vorübergehend zur Verwen⸗ Hung kommen, und der im§ 13 Abſ. 1 bezeichneten Werkſtätten Ausnahmen von den daſelbſt vorge⸗ ſehenen Beſtimmungen zuzulaſſen. Nach Ablauf dieſer Zeit kann der Bundesrat für einzelne Arten der im§ 12 bezeichneten Werk⸗ ſtätten mit Motorbetrieb die Beſchäftigung eigener Kinder nach Maßgabe der Beſtimmungen im§ 13 Abſ. 1 unter der Vedingung geſtatten, daß die Kinder nicht an den durch die Triebkraft bewegten Maſchinen beſchäftigt werden dürfen. Auch kann der Bundesrat für einzelne Arten der im§ 13 Abſ. 1 bezeichneten Werkſtätten Ausnahmen von dem Verbote der Beſchäftigung von Kindern unter dehn Jahren zulaſſen, ſofern die Kinder mit beſon⸗ ders leichten und ihrem Alter angemeſſenen Ar⸗ beiten beſchäftigt werden; die Beſchäftigung darf nicht in der Zeit zwiſchen acht Uhr abends und acht Uhr morgens ſtattfinden; um Mittag iſt den Kin⸗ dern eine mindeſtens zweiſtündige Pauſe zu ge⸗ währen, am Nachmittage darf, die Beſchäftigung erſt eine Stunde nach beendetem Unterrichte be⸗ ginnen. Die Ausnahmebeſtimmungen können all⸗ gemein oder für einzelne Bezirke erlaſſen werden. § 15. Beſchäftigung bei öffentlichen theatraliſchen Vorſtellungen und anderen öffentlichen Schauſtelbungen. Auf die Beſchäftigung eigener Kinder bei öffent⸗ lichen theatraliſchen Vorſtellungen und anderen öffentlichen Schauſtellungen finden die Beſtim⸗ mungen des§ 6 Anwendung. § 16. Beſchäftigungim Betriebe von Gaſt⸗ und von Schankwirtſchaften. Im Betriebe von Gaſt⸗ und von Schankwirt⸗ ſchaften dürfen Kinder unter zwölf Jahren über⸗ haupt nicht, und Mädchen(§ 2) nicht bei der Be⸗ ttungen in§ 8,§ 9 Abſ. 3 dann Anſpendung, wenn die Kinder für dritte beſchäftigt werden. Im übrigen iſt die Beſch ene Kindern beim Austragen oo ſtigen Botengängen geſtattet. Durch Poliz orbnungen der zum Erlaſſe ſolcher bere Behörden kann die Beſchäftigung werden. IV. Gemeinſame Beſtimmungen. § 18. Werkſtätten im Sinne dieſes Geſetzes. Als Werkſtätten gelten neben den Werkſt im Sinne des§ 105b Abſ. 1 der Gewerbeordnung auch Räume, die zum Schlafen, n oder Kochen dienen, wenn darin gewerbliche Arbeit ver⸗ richtet wird, ſowie im Freien gelegene gewerbliche Arbeitsſtellen. 1 8 d Wo § 19. Abweichungen von der geſetzlichen Zeit. Beträgt der Unterſchied zwiſchen der geſetzlichen Zeit und der Ortszeit mehr als eine Viertelſtunde, ſo kann die höhere Verwaltungsbehörde der in dieſem Geſetze vorgeſehenen Beſtim über Anfang und Ende der zuläſſigen täglichen Arbeitszeit für ihren Bezirk oder einzelne Teile desſelben Abweichungen von der Vorſchrift über die geſetzliche Zeit in Deutſchland(Geſetz vom 12. März 1893, Reichs⸗Geſetzbl. S. 98) zulaſſen. Die Abweichungen dürfen nicht mehr als eine halbe Stunde betragen. Die geſetzlichen Beſtimmungen über die zuläſſige Dauer der Beſchäftigung bleiben unberührt. § 20. Beſondere polizeiliche Befugniſſe. Die zuftändigen Polizeihehörden können im Wege der Verfügung eine nach den vorſtehenden Beſtimmungen zuläſſige Beſchäftigung, ſofern dabei erhebliche Mißſtände zu Tage getreten ſind, auf Antrag oder nach Anhörung der Schulauf⸗ ſichtsbehörde für einzelne Kinder einſchränken oder unterſagen ſowie, wenn für das Kind eine Arbeitskarte exteilt iſt(§ 11), dieſe entziehen und die Erteilung einer neuen Arbeitskarte ver⸗ weigern. Die zuſtändigen Polizeibehörden ſind ferner be⸗ fugt, zur Beſeitigung erheblicher, die Sittlichkeit gefährdender Mißſtände im Wege der Verfügung für einzelne Gaſt⸗ oder Schankwirtſchaften die Beſchäftigung von Kindern weiter einzuſchränken oder zu unterſagen. Gemeindebehörde, Polizeibehörde, Ortspolizeibe⸗ hörde zu verſtehen ſind, wird von der Zentral⸗ behörde des Bundesſtaats bekannt gemacht. V. Strafbeſtimmungen. erkannt werde Der§ 75 des Gerichtsverfaſſungsgeſetzes findet Anwendung. gung Im Falle kann auf Haf ſung 1ung 8 Mit Geldſtrafe bis zu einhundertfünfzig wird beſtraft: n§S 12 bis 16,§ 17 Abſ. 1 zuwider⸗ Mark 2. wer den auf Grund des§ 20 hinſichtlich der Beſchäftigung eigener Kinder endgültig er⸗ gangenen Verfügungen oder den auf Grund des§ 17 Abſ. 2 erlaſſenen Vorſchriften zu⸗ widerhandelt. Im Falle gewohnheitsmäßiger Zuwiderhandlung kann auf Haft erkannt werden. § 26. Mit Geldſtrafe bis zu dreißig Mark werden Arbeitgebern beſtraft, wele 8 unterlaſſen, den durch§ 10 für ſie begründeten Verpflichtungen nachzukommen. § 27. Mit Geldſtrafe bis zu zwanzig Markt wird beſtraft: 1. wer entgegen der Beſtimmung des§ 11 Abſ. 1 ein Kind in Beſchäftigung nimmt oder behält; wer der Beſtimmung des§ 11 Abſ. 3 in ſehung der Arbei b 50 5 Die Strafverfolgung der im§ 24 bezeichneten Vergehen verjährt binnen drei Monaten. — Die Beſtimmungen des§ 151 der Gewerbeord⸗ Verzeichnis derfſenigen Werkſtätten, in deren Setrieb, abgeſ hen vom Austragen von Waren und von ſouſtigen Botengängen, Kinder nicht beſchäftigt werden dürfen. Bezeichnung der Werkſtätten zur Anfertigung von Schieferwaren, Schiefertafeln und Griffeln, mit Ausnahme von Werkſtätten, in denen lediglich das Färben, Bemalen und Bekleben, ſowie die Verpackung von Griffeln und das Färben, Liniieren und Einrahmen von Schiefertafeln erfolgt. Werkſtätten der Steinmetzen, Steinhauer. Werkſtätten der Steinbohrer, ⸗ſchleifer oder spolierer. Kalkbrennereien, ütten der Töpf n der Glasbläſ brennereien. r, ⸗ätzer, ⸗ſchleifer nahme der Werk⸗ der Glasbläſer, in denen ausſchließ⸗ lich vor der Lampe geblaſen wird. Spi legereien. en, in denen Gegenſtände auf gal⸗ vaniſchem Wege durch Vergolden, Verſilbern, Vernickeln und dergleichen mit Metallüber⸗ zügen verſehen werden oder in denen Gegen⸗ ſtände auf galvanoplaſtiſchem Wege herge⸗ ſtellt werden. Werkſtätten, in denen Blei⸗ und Zinnſpiel⸗ waren bemalt werden. Blei⸗, Zink⸗, Zinn⸗, Rot⸗ und Gelbgießereien id ſonſtige Metallgießereien. tt V. n, in denen Blei, Kupfer, Zink oder Legierungen dieſer Metalle bearbeitet oder verarbeitet werden. Metallſchleifereien und ⸗polierereien. Feilenhauereien. Harniſchmachereien, Bleianknüpfereien. Werkſtätten, in denenQueckſilber verwandt wird. Werkſtätten zur Herſtellung von Exploſtvſtoffen, Feuerwerkskörpern, Zündhölzern und ſonſt⸗ igen Zündwaren. Abdeckereien. dienung der Gäſte beſchäftigt werden. Verwaltungshehörde iſt befugt, nach Anhörung der Schulaufſichtsbehörde in Orten, welche nach der jeweilig letzten Volkszählung weniger als zwan⸗ zigtauſend Einwohner huben, ſchließlich zur Familie welchen in der Regel a des Arbeitgebers gehörige werden, Ausnahmen zuzulaſſen. den auf die Beſchäftigung von eigenen Kindern die Beſtimmungen des§ 18 Abſ. 1 Anwendung. § 1I. Beſchäftigung beim Austragen von Waren und bei ſonſtigen Botengängen. Auf die Beſchäftigung beim Austragen von Zei⸗ tungen, Milch und Backwaren finden die Beſtim⸗ Bekanntmachung. Gefunden und bei Großh. Be zirksamt— Polizeidirektion— gier deponirt: 3012 1 Portemonnaie mit 1 M. 50 Pfg. 1 ſeidenes Halstuch, 1 Korſett, 1 Portemonnaje mit 1 M. 21 Pfg⸗ 1 Portemonnaie mit 1 M. 14 Pfg. 1 Sack Haſer. 1 Herrenuhr mit Kette. ſtannheim, 18. Januar 1904. Groß erzogl. Bezirksamt: Polizeidirektion. Fundbureau. Handelsregiſter. Zum Handelsregiſter Abt. B, Band v..⸗Z. 10 wurde heute eingetragen: Ftoma„Waſſerwerks⸗ und Kanaliſationsbauten O. Smreker, Geſellſchaft mit beſchränkter Haftung“ in Mannheim. 3011 Gegenſtand des Unternehmens iſt: a. Bau, Betrieb, Exwerb, Pachtung und Verpachtung von Be, und Entwäſſerungs⸗ ſowie von Beleuchtungsanlagen jeder Art, ferner der Erwerb und die Beräußerung von Konzeſſionen guf dergleichen Anlagen, d. die Ausführung und Ueber⸗ nahme der Bauleitung der zu a aufgeführten Anlagen, von Vor⸗ arbeiten zu ſolchen, ſowie die Projektierung und Begutachtung auf dieſem Gebiete, e. überhaupt die Ingenieur⸗ tätiglelt im weiteſten Umfang, d. die Beteiligung an Unter⸗ nehmungen, die ſich mit Gegen⸗ ſtänden befaſſen, welche unter a, b oder e fallen, ſowie Finanz⸗ geſchäfte mit ſolchen Unterneh⸗ mungen oder für die Zwecke ſolcher Unternehmungen, insbe⸗ ſondere durch Zeichnung, Erwerb oder Beleihung von Aktien, Anteilſcheinen und Schuldtiteln aller Art, e, die Veräußerung, Verpfän⸗ dung oder Belaſtung aller der Geſellſchaft gehörigen Werte. Das Stammkapital beträgt 1000 000 Mark. Geſchäftsführer ſind: Car! Curths, Ingenieur, Mann⸗ heim und Wilhelm Olff, Naufmann, Berlin. Geſellſchaft mit beſchränkter Daltunge Die untere für Betriebe, in Perſonen beſchäftigtf Im übrigen fin⸗eigene der Der Geſellſſpaftsvertrag iſt a⸗ 7. Oktober 1905 feſtgeſtellt. Sind mehrere Geſchäftsführer beſtellt, ſo wird die Geſellſchaft durch zwei Geſchäſtsſührer oder durch einen Geſchäftsführer und einen Prokuriſten vertreten. Die Zeichnung geſchieht in der Weiſe, daß die Zeichnenden zu der ge⸗ ſchriebenen oder auf mechaniſchem Wege hergeſtellten Firma der Geſellſchaf: ihre Unterſchrift bei⸗ fügen. Die Bekanntmachungen der Geſellſchaft erfolgen nur durch den deutſchen Reichsanzeiger. Maunheim, 12. Januar 1904. Gr. Amtsgericht I. Bandelsregiſter. Zum Handelsregiſter Abt. B, Bd. I..⸗Z. 28, Firma„Stahl⸗ werk Mannheim“ in Mann⸗ heim wurde heute eingetragen: Carl Scheffel iſt aus dem Vorſtande der Geſellſchaft aus⸗ geſchieden. 3070 Die Prokura des Theodor Schemidt iſt erloſchen. Mannbeim, 13. Januar 1904. Großh. Amtsgericht 1. Zwangsverſteigerung. Freitag, 15. Januar 1904, vormiftags 11 uhr werde ich auf dem Lagerplatz A 7. 12b hier gegen Bar⸗ zahlung im Vollſtreckungsweg öffentlich verſteigern: 1 ſchwarzes Syenit⸗Grabdenk⸗ mal, 1 lange Arbeitshüfte mit Ofen, 1 Stehpult, 2 Geſtelle, 1 Zeichentiſch, 5 Holzböcke. Sodann gleichen Tags nach mittags 2 uUhr in Pfand⸗ loral A 4, 5 hier ebenfalls im Vollureckungswege gegen Bar⸗ zahlung: 10458 Möbel aller Art, Büffet, Divan, Bücherſchrank, Tiſche Weißzeug und Vorhänge. 1 Partie neue Inſtallationswaren, Luſtre Am⸗ peln, Suspenſionen, Wandarnie, Lampen, Decken⸗Beleuchtungen, Telephonſtationen, 1 Reklame⸗ Beleuchtungsapparat, Mouttr⸗ artikel ze., 1 Pianino, Regula⸗ teure Chiffſonnier, 1 Pyhotogra⸗ phie⸗Apparat, 1 Zweirad, 1 Kollektion Kämme Und anderes; ev. am Pfandorte: 1 Dynamo⸗ maſchine und 1 Dampfmaſchine. Mannheim, 14. Jaunar 1803. Roſter Getichtsvollzieher. Beſſere Herrenwäſche wird angenommen zum Waſchen und Bezeichnung: Bülgeln. 8 6, 16. 2. St. Stb. 480 8 2J. Aufſicht. Inſoweit nicht durch Bundesratsbeſchluß durch die Landesregierungen die Aufficht ander⸗ weitig geregelt iſt, finden die Beſtimmungen des § 139b der Gewerbeordnung Anwendung. In Privatwohnungen, in denen Kinder ſionen während der Nachtzeit nur ſtattfinden, wenn Tatſachen vorliegen, welche den Verdacht der Nacht⸗ beſchäftigung dieſer Kinder begründen. 8 22. Zuſtändige Behörden. Welche Behörden in jedem Bundesſtaat unter Verwaltungsbehörde, untere Verwaltungsbehörde, Schulaufſichtsbehörde, höhere Konkurs⸗Nerfahren. Nr. 561. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Maurer⸗ meiſters Georg Rihm in Wald⸗ hof wurde nach Abhaltung des Schlußtermins und erfolgter Schlußverteilung durch Beſchluß Gr Amtsgerichts vom Heutigen aufgehoben. 3009 Mannbeim, 7. Januar 1904. Der Gerichtsſchreiber Großh. Amtsgerichts UAyv: Mohr. gekanntmachung. Das Stümmeln der Weiden⸗ bäume und Aufmachen von ca. 4000 Stück Wellen wird in zwei Loſen am: Freitag, 15. Januar 1904, vormitags 9 Uhr, auf dem Rathauſe in Neckarau offentlich an den Wenigſtnehmen⸗ den verſteigert. 30000/29 Los Nr. 1 bei der Dollache(Alt⸗ Gemarkung eee rückgieſen Los Nr. 2 dei dem (Alt⸗Gemarkung Neckarau). Mannheim, 12. Januar 1904. Städt. Gutsverwaltung: Krebs. Ziegenboc⸗Verſteigerung. Samstag, 16. Jannar 1904. vormittags 9 Uhr verſteigern wir in der Farren⸗ haltung Käferthal 3 zur Zucht Untauglich gewordene Ziegendöcke öffentlich an den Meiſtbietenden. Mannheim, 12. Januar 1808. Städt. Gutsverwaltung: Krebs. 8000 Zwpangs⸗Verfteigerung. Freitag, 15. Jannor 1904, nachmittags 2 Uhr, werde ich im Pfandlokale gegen dare Zahlung im Vollnrecküngs⸗ wege öffentlich verſteigern: 10 Hobelbänke, diverſe Küchen⸗ ſchränke Kleiderſchränke,Waſſer⸗ bänke, Bettſtellen, 1 Vertitow, und anderes. 10451 Mannheim, 14. Januar 1904. Zimmer, Gerichksvollzieher, Waldhofſtr. 19. Zangs-Perſteigerung. Freitag, 15. Januar 1904, nachmittags 2 Uhr werde ich im Pfandlokal 4, 5 hier gegen bare Zah⸗ lung im Vollſtreckungswege öffentlich verſteigern: 1 452 2 Näbmaſchinen, Möbel aller Art und noch ver⸗ ſchiedenes Andere. Mannheim, 14. Jan. 1904. Krug, Gerichtsvollzieher, Pflügersgrundſtr. 35 nung finden oder ausſchließlich dürfen Revi⸗ Kraft. Urkundlich Unterſchrift ſiegel. (L..) Zwangs⸗Berſteigerung. Nr. 164. Im Wege der Zwangs⸗ vollſtreckung ſoll das in Mann⸗ heim belegene, im Grundbuche von Mannheim zur Zeit der Ein⸗ tragung des Verſteigerungsver⸗ merkes auf den Namen der Dagobert von Malachowsky, Segelmachers Ehefrau Eva geb. Schwarz in Mannheim einge⸗ tragene nachſtehend beſchriebenen Grundſtück am Monteg, 29. Februar 1904, vormittags 9½ Uhr durch das unterzeichneie Notariat — in deſſen Dienſträumen in Mannheim, B 4, 3— verfſteigert werden. Der Verſteigerungsvermerk iſt am 11. Dez. 1908 in das Grund⸗ buch eingetragen worden. Die Einſicht der Mitteilungen des Grundbuchamts, ſowie der übrigen das Grundſtück betreffen⸗ den Nachweiſungen, insbeſondere der Schäßungsurkunde iſt jeder⸗ maunn geſtattet. Es ergeht die Aufforderung, Rechte, ſoweit ſie zur Zeit der Eintragung des Verſteigerungs⸗ vermerkes aus dem Grundbuch nicht erſichtlich waren, ſpäteſtens im Verſteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, weun der Gläubiger widerſpricht, laubhaft zu machen, widrigen⸗ falls ſie bei der Feſtſtellung des geringſten Gebotes nicht berück⸗ ſichtigt und bei der Verteilung des Verſteigerungserlöſes dem Anſpruche des Gläudigers und den übrigen Rechten nachgeſetzt werden. Diejenigen, welche ein der Ver⸗ ſteigerung enigegenſtehendesRecht haben. werden aufgefordert, vor der Ertetlung des Zuſchlags die Aufhebung oder einſtweilige Ein⸗ ſtellung des Verfahrens herbet⸗ zuführen, widrigenfalls für das Recht der Verneigerungserlös an die Stelle des verſteigerten Gegen⸗ ſtandes tritt. Beſchreibung deß zu verſteigernden rundſtücks: Grundbuch von Mannheim, Band 11, Heft 22, Beſtandsver⸗ zeichnis I. Lagerb.⸗Nr. 191d, Flächeninhalt 2 ar 98 qm Hofraite, 18. Quer⸗ ſtraße Nr. 18, neu Ackerſtr. 18. Hierauf ſteht ein unterkellertes zwetſtöckiges vorderes Wohnbaus mit Gaupen und ein zweiſtöckiger Querbau mit Gaupen und Werk⸗ Rätteneinbau. Schätzung 38 500 M. Mannheim, 7. Januar 1904. Großh. Notariat III. als Voll reckungsgericht: Dr Elſaſſer. 20343 Ein großer Stahlpanzer⸗ kaſſenſchrank dill. zu v. 10111 N Kkeller. Lederhandl., J 2, 7. Anwendung. VI. Schlußbeſtimmungen. § 30. Die vorſtehenden Beſtimmungen ſtehen weiter⸗ gehenden landesrechtlichen Beſchränkungen der Be⸗ ſchäftigung von Kindern in gewerblichen Betrieben nicht entgegen. 8 81. Dieſes Geſetz tritt mit dem 1. Januar 1904 in unter Unſerer Gegeben Berlin im Schloß, den 30. März 1908. Wilhelm. Graf von Poſadowsky. Zwangs⸗Verſteigerung. Freitag, 15. Januar 1904, nachmittags 2 Uhr werde ich im Pfandlokal dahier, s gegen bare Zahlung im Vollſtreckungswege öffentlich ver⸗ ſteigern: 10455⁵ 1 Schreibmaſchine, 2 Sofas, 1 Eisſchrauk, 2 Schreibpulte, 1Schräukchen, Kaſſette, 1Herren⸗ Fahrrad, 1 Reg ſtraturſchrank, 1 amerik Kontrollkaſſe, 1 Waren⸗ ſchrank,1 Ladentheke, 220 Flaſchen Weißwein, 3 Kleiderſchränke, 1 Nachttiſch, 1 Bett, 2 Waſch⸗ kommoden, 1 kl. Spiegel, s Stühle, 1 Wanduhr, 2 Goldrabmen, verſchiedene Wein⸗ u. Biergläſer und Anderes mehr. Mannheim, 14. Januar 1904. Weber, Gerichtsvollzieher. 94, 17. Große U 4. 17. Möbelverſteigerung. In meinem Verſteigerungs⸗Lo⸗ kal Hinterhaus 2. Stock, verſtei⸗ gere am 20454 Freitag, den 15. Jan. 1904, nachmittags 2 uhr, 1 Bifelt, 2 Schteibtiſche, bognebe, 2 Billilt, ferter 2 Ka, 1 Spiegelſchrank, 2 retär, Waſchkommoden mit Nar⸗ nor und Spiegel, 2 Alsziehtiſche, 2 dinane, ſchöne Betten m. rahttöſten, 2. Betten mit Roſt und Z tei. Matratze, Schränke, Tiſche,Stühle Spiegel, Bilder, 2 Rubeſtühle, 1 onceſerne f Nachtſtubl, 2 Bettſtelle, Oelgemälde, und anderes mehr. M. Arnold, Auktionator, N3, II. Teleph. 2285. 25 Dienstag den 19. Jannar, abends ½9 Uhr im Vereinslokal, Wilder Mann“ N 2, 10/11 Besprechung wegen Einteilung der Aufänger⸗ Kurſe, wozu wir diejenigen Herren, welche ſich angemeldet haben, böfl. einladen. 20338 Weitere Anmeldungen werden noch angenommen. Der Vorſtand. Höchſteigenhändigen und beigedrucktem Kaiſerlichen In⸗ Haſenhaarſchneidereien. Bettfedernreinigungsanſtalten. Chemiſche Waſchanſtalten. Werkſtätten der Maler und Anſtreicher. Maunheimer Kanarienlokterie. und Zeugen am 12. Kanarienſänger ſind nachfolgende Gewinnummern gekommen: IX. Werkſtätten, in denen Geſpinſte, Gewebe und An⸗ dergleichen mittels chemiſcher Agentien ge⸗ bleicht werden. Färbereien. zumpenſortierereien. XI. Felleinſalzereien, Gerbereien, Werkſtätten zur Verfertigung von Gummi⸗ Guttapercha⸗ und Kautſchukwaren. Werkſtätten zur Verfertigung von Polſterwaren. Roßhaarſpinnereien. XII. Werkſtätten der Perlmutterverarbeitung. Haar⸗ und Borſtenzurichtereien. Bürſten⸗ und Pinſelmachexeien, ſofern mit ausländiſchem tieriſchen Materiale gearbeitet wird. XIII.] Fleiſchereien. Bel der öffentlichen, von Herrn Polizeikommiſſär Reimling Januar vorgenommenen Berloſung von heraus⸗ 20382 beiden Vereine anheim. ſtellung auf Grund der polizeilichen Akten vor. Mannheim, den 12. Januar 1904. Das Comite Martin Wolf. —„———.. ͤ 3 233 2 32 S e S S SSSSS&ASA SSSS 8 11 60 37681 725191428 882509 233188693728 29 4194 38495 807 471524502659 988243 843752 86 11675 400 51 824/ 1600 252677 703260 683758 68 134 5 409 18 869 8016880822708 578261 398768 98 162 6457 74/ 948 8617582 892820768827 208767 2 16464 464 99 970621800 282841 483352413768 54 181 35 475 83 28115/1850172890788402 928815 56 202 46 488 26 989 552035 962918 908474 388835 40 25187 499 161083 122098 452948 378486 661391979 294 81 558 181058672145 772969 433560 448946 97 296 8 584 221124712178 612988 423574 4 30114/ 575 721356 732212 7808624358565 307 8 665 491367 582852 218090843596 32 326 58 705 331370852365 528112100f8684 11 331 1 722 591418 272492 81181200 303695 10 Die Gewinne, welche auf Rechnung und Gefahr der Gewinner ſtehen, können in der Wirtfmaft zum Rheinhafen bei Herrn Appel, O 7, 21, in Empfang genommen werden. Gewinne, welche bis 30. Januar nicht adgeholt ſind, fallen den Kaſſen der Sollte in der Liſte wieder Erwarten ein Druckfehler vorge⸗ kommen ſein, behält ſich die Verloſungs⸗Kommiſſion die Richllg⸗ der vereinigten Mannheimer Kauarienzüchter⸗Vereine: —— 2 N 7 III 70 19 — 0 Hannheim. „ V. Cy KkIus iterar-historischer Vortra Dieustag, den 19. Januar 1904: Dienstag, den 26. Januar 1904: Dienstag, den 2. Februar 1904: des deutschen Dramas.“ ſtatt und beginnen punkt 3½ Uhr. Giltigkeit. ge des Herrn Univerſitätsprofeſſor Dr. B. Litzmann, Bonn. „Shakespeare und das deutsche Drama im 17. Jahrhundert.“ „Shakespeare und das deutsche Drama im 18. Jahrhundert.“ „Shakespeare's Bedeutung für Gsgenwart und Zukunft Die Vorträge finden im Saale des„Bernhardushoſes“ 30004%/5 Karten für Nichtmitglieder und zwar: für einen gewöhnlichen Platz Mk..50, für einen Sperrſitz Mk..—, ſind auf unſerem Buregu 0 1, 10/11, U. erbältlich.— Die Mitgliedskarten pro 1. Quartal und die Damenkarten haben zu dieſen Vorträgen Der Vorstand. Sigentümer: Rargetiiches Därar: defzital— Weranmortucher Redatteut: Karl Apfel.— Bruc und Barttied Dr. S. Dadſche Büchdtuckerti, U. N. 5. B.