Abonnement: 5 Tägliche Ausgabe: 70 Pfennig monatlich, 7 8 20 Pig. monatli burch die Poßt dez inel. Poſt⸗ euffging M..42 pro Ouartal. inzel⸗Nummei s Pfg. Nur Sonntags⸗ Ausgabes 20 Pfeunig monatlich, ins Haus od. durch die Poſt 25 Pf. Inſerate: Die Colonel⸗Zeile. 20 Pfg. Auswärtige Juſerate Die Reklame⸗Zeile. 60„ Gadiſche Volkszeitung.) E 6, 2. Unabhängige der Stadt Mannheim und Umgebung. Erſcheint wöchentlich zwelf Mal. Geleſenſte und verbreilelſte Zeitung in Maunzeim und Almgebung. Schluß der Inſeraren⸗Annahme für das Mittagsblatt Morgens 9 Uhr, für das Abendblatt Nachmittags 8 Uhr. — Für unverlaugte Mannſfkripte wird keinerlei Gewähr geleiſtet.. Tageszeitung. (Mannheimer Vollsblatt.) Telegramm⸗Abreſſe: „Journal Mannheim““, In der Poſtliſte eingetragen unter Nr. 3021. Telephon: Direktion und Druckerei: Nr. 3414 Redaktion: Nr. 377 Exnedition: Nr. 218 Filiale: Nr. 815 E 6, 2. Vr. 56. 5 19* Der Entwurf über Naufmannsgerichte iſt vom Reichstag an eine Kommiſſion verwieſen worden; man darf hoffen, daß er ſie in braucbarer und annehmbarer Form wieder verlaſſen wird. In der geſtrigen Sitzung haben noch ztwei natl. Redner das Wort ergriffen, und nun verſteht man allerdings, was es mit der Bemerkung des Abg. Beck auf ſich hatte: die Fraktion ſtehe nicht mehr ganz auf dem Standpuntt ihres früheren Führers Baſſermann. Den Ausführungen der Herren Semler und Lucas war es deutlich anzumerten, daß in der Fraktion eine Strömung rege iſt, die der von Baſſer⸗ mann eingeſchlagenen und, allen Widerſtänden z zum Trotz, feſt⸗ gehaltenen Richtung entgegenarbeilet, und zwar leider nicht ohne Erfolg entgegenarbeitet. Der Unterſchied des Standpunktes liegt klar zu Tage. Für Baſſermann war in 955 Frage der Kaufmannsgerichte das ſozialpolitiſche Momenk das Entſcheidende; alles andere waren Formalien, die er nicht unter⸗ ſchätzte, die er aber nicht nach prinzipiellen, ſondern nach Er⸗ wägungen der größeren 5 geringeren Zweckmäßigkeit bewertete. So vor allem den Anſchluß an die Amtsgerichte oder die Gewerbe⸗ gerichte. Der Teil der Fraktion dagegen, der geſtern zum Worte kam, ſchiebt formale Bedenken in den Vordergrund, da⸗ hinter aber verbirgt ſich eine kaum verhehlte Abneigung gegen die Sache ſelbſt. Der Grundſatz„Gleiches Recht für alle“ kommt plötzlich zu ungeahnten Ehren! Ja, haben wir denn gegen⸗ wärtig gleiches Recht für alle? Solange das Recht Geld koſtet, wird ſich der das beſſere Recht verſchaffen können, der am meiſten zahlen kann. Jede Verbilligung der Rechtspflege wirkt alſo in dem Sinne, dem Grundſatz„Gleiches Recht für alle“ eine erhöhte Einwirkung auf die Praxis zu verſchaffen. Wer alſo ſozialpolitiſch zu denken ſich gewöhnt hat, der wird aus dem, bisher leider vielfach nur papiernen Grundſatze des Rechtes für alle kein Beweisſtück gegen, ſondern gerade mGegenteil für die Kaufmannsgerichte herleiten. Auch durch den Eeinwand, die Zahl der Sondergerichte werde in herausfordern der Weiſe vermehrt, wird ſich niemand ſchrecken laſſen, der eine, von ſozialem Geiſt erfüllte Reform unſerer Recht Spflege im Ernſt für notwendig hält. Er wird es vielmehr als einen Vorzug be⸗ trachten, daß dieſe Reform gerade durch die Sondergerichte a uf praktiſchen Pfaden angebahnt wird. Vermutlich iſt dies Verfahren doch manchen papiernen Reformen des Reichstags weit varzuziehen, die erſt in endloſem Parteizank breit aus⸗ einanderfließen, um dann ſchließlich über's Knie gebrochen 3u werden. Ein im Baſſermann'ſchen Geiſte gehaltener Artikel der „Nationalzeitung“ widerlegt ſchlagend die Bedenken, die gegen eine Angliederung an die Gewerbegerichte ins Feld geführt wer⸗ den. Der Schmerz, der den zünftigen Juriſten damit zugefügt wird, muß eben vor den ſozialpolitiſchen Zielen der Borlage zurücktreten. Eine ernſte Wahrheit— ſo wird da ausgeführt— ſteckt in dem Wort, das nach einer Reform der Amtsgerichte ſchreit, nur ſpricht ſie nicht gegen die Kaufannsgerichte, ſondern für dieſelben. Wenn nun einmal die ganze ſchwerfällige Geſtaltung unſeres ordent⸗ lichen Gerichtsverfahrens zu der Notſvendigkeit geführt hat, die Rechtsſtreitigkeiten der gewerblichen Arbeiter zur billigen und beſchleunigten Erledigung einem beſonderen Gerichte zu überweiſen, damit der Arbeiter nicht überhaupt an einer Verfolgung ſeiner Rechtsauſprüche verzweifeln und auf dieſe Weiſe in immer at gerate; ſo eileen 5 alſo Meſch Anſ ſäte 3u Wbe— das iſt die Konſequenz der Entwicklung, die der Praxis des ordentlichen 11 78 5 ee aller D 1ff 15 Arbeitsberkragerecht gen hat,— auch, daß das verwandte Gebiet des kaufmänniſchen Dienſtvertragsrechtes ihnen ebenfalls unterſtellt werde; nur ſo kann eine organiſch ein⸗ heitliche Rechtſprechung auf dieſem noch in fortwähren⸗ dem Werden begriffenen, kompliziertem Gebiete, auf dem die Recht⸗ ſprechung zugleich den Berxruf der Rechtsneubildung hat, gedeihen. Der im ordentlichen Prozeßverfahren der Amtsgerichte be⸗ wanderte Juriſt, der deſſen ſchwerfälligen Gang infolge der Ueber⸗ laſtung der Gerichte unbefangen beurteilt, muß den Handlungs⸗ gehilfen aber auch aus einem anderen Grunde noch die Vorteile des gewerbegerichtlichen Verfahrens gönnen. Denn bekanntlich er⸗ ledigen nach einer Durchſchnittsſtati ſtik die Gewerbegerichte 60 Proz. aller Sachen in einem Zeitraum von weniger als einer Woche; dagegen brauchen die Amtsgerichte zur Erledig⸗ ung von 64 Proz. aller Fälle drei Monate. 45 Proz. aller Sachen erledigen die Gewerbegerichte durch Vergleich, die Amtsgerichte nur 14 Proz. Soll man die Handlungsgehilfen etwa demgegenüber auf die unbedingt einmal kommende Reform des amtsgerichtlichen Verfahrens bertröſten? Das hieße zum Schaden, den die„Proletarier in der weißen Wäſche“ haben, die zum großen Teile nicht günſtiger als die gewerblichen Arbeiter geſtellt ſind, noch den Spott fügen. Das iſt eine andere Auffaſſung von den Aufgaben eines modernen Geſetzgebers, als ſie geſtern von nationalliberaler Seite im Reichstage vertreten wurde. Hoffentlich bleibt die leiſe Ent⸗ fremdung von dem ihr noch ſo neuen, ſozialen Geiſte eine vorüber⸗ gehende Erſcheinung in der Fraktion; denn das Gegenteil würde der Partei gewiß nicht zum Vorteil Politische(lebersſeht. Mannheim, 22. Januar 1904 Zur Geſchäftslage des Reichstags. Das Zentrum bereitet dem Reichstage eine große Ueber⸗ raſchung und richtet in deſſen Geſchäftslage eine heilloſe Ver⸗ wirrung an: es hat nämlich die zahlreichen, von ihm aus⸗ gegangenen ſozialpolitif ſchen Anträge in 11 ſozialpolitiſche Reſo⸗ lutionen zum Etat des Reichsamts des Innern umgeſchmolzen! Inwieweit hierbei das Zentrum im Einvernehmen mit dem Präſidenten Graf Balleſtrem, der aus ſeinen Reihen hervor⸗ gegangen iſt, handelt, laſſen wir dahingeſtellt. Jedenfalls hegte Präſident Graf Balleſtrem den Wunſch, den Etat rechtzeitig zum Abſchluß zu bringen und wollte deshalb die Beratung der Ini⸗ tiativ⸗Anträge vor Beendigung der Etatsleſungen entweder ganz ausſchalten oder ihnen nur je einen Tag in der Woche(den „Schwerinstag“) bewilligen. Um ſeine ſozialpolitiſchen Anträge dennoch gleichzeitig mit dem Etat einzuſchmuggeln, wandelte das Zentrum dieſelben in Reſolutionen zum Etat des Reichsamts des Innern um und durchkreuzte ſo eigentlich die guten Abſichten des Präſidenten. Andererſeits iſt es kaum denkbar, daß das Zentrum ohne Einverſtändnis mit dem aus ſeinen Reihen hervor⸗ gegangenen Präſidenten ſeine verblüffende Taktik angewandt hat. ſeit 1896 gewahrt worden iſt. lebensfähig wäre. DDnmeeerre Gendeie Welche Aus ſchten A988 ſic 17 55 dadur 0 für die Geſchft⸗ lage des Reichstages? Bei dieſen— wie wir anerkennen— wei tragenden 11 Reſolutionen muß eine ſolch eingehende Beratun ſtaklfinden, daß nicht einmal der Etat 925 Reichsamts des Inner: geſchweige denn der geſamte Etat bis Erledigung fin n kann. Oder! weiß das Zentrum und mit ihm der Präſident einen Ausweg oder ein Mittel, dieſe zahlreichen Reſolutionen mit den wichtigen ſozialpolitiſchen Materien ſchnell zu bewältigen? ſcheint faſt ſo. Und in der Vorausſetzung, daß das Zentrum d Schlüſſel zur Löſung des Rätſels der von ihm ſelbſt verwirrte Geſchäftslage beſitzt, kaun man es den übrigen Parteien nicht 0 wenn ſie ebenfalls ſich des vom Zentrum benützten Vorteils bedienen und nun auch ihrerſeits die von ihnen ei gebrachten ſozialpolitiſchen Anträge in die Form von Ref nen zum Etat des 10 lſee 165 Junertd e— D Verſchleppung der Sigtsheratungen Miech dieſe Talit mit aller Schwere auf das Zentrum zurück. das agrarif riſche e die„Deulſch 82 0 15 Ausſichten für den welfiſchen Zentrumskandidaten und für de nationalliberalen Kandidaten Wamhoff. Augenſ cheinlich 1 die Befürchtung, ein Teil der ſozialdemokratiſchen Stimmen kö auf Wamhoff fallen. Aber ſie macht ſich doch wieder ein Heuchelei im Vertrauen auf die Vergeßlichteit für die polit 7 57 der Bürdler ſte ſchrete„Uns denn wir aüch die Niederlage des Hertn v. Bar bedauer würden, ſo wäre doch ein Sieg des nationalliberalen Kandidate mit ſoz ialdemokratiſcher Hilfe ein klärendes Zeichen der Zeit!“ Köſtlich! Dies„klärende Zeichen der Zeit“ haben die Herren Bündler längſt gegeben, als ſie ſich bei den Wahlen in Kar *-Land direkt mit den Sozialdemokraten verbü in und f 3 den ee ee Kandidaten, den ihne weſen den genannten Wahltreis euslieeren! Zur Tarifbewegung. Das Tarifamt der Deutſchen Buchdrucker dem Reichstage in einer Eingabe Kenntnis von dei geben, die im Buchdruckergewerbe beſchritten werden, und Pflichten aus dem Ardheitsvertrage feſtzuſtellen ſeitig zu erfüllen. Man weiß, daß im Mittelpunkte der BVe die d 1 9 im 15 ed ein b bertgifce Schebsgerichg 310 ſcheidung von Streitfällen mit einer ebenfalls paritätiſc Berufungsinſtanz, paritätiſche Arbeitsnachweiſe— das weſentlichſten Mittel, mit danen der Friede im Buchdru Die„Soziale Praxis“ weiſt Anſchluß an die Eingabe des Tarifamts der Buchdrucke dar hin, daß ſolche Gemeinſchaft der Intereſſen auf den beiden Gr ſäulen ſtarker, gut geleiteter und eee Verbände die Tarifgemeinſchaft weder zuſtande gelo Wie ſehr auch in andern Gewerben Beiträge zur Frauenfrage. Fürſtin und Franuenfrage. Schöpfungen der Großherzogin Luiſe von Baden auf ſozialem Gebiet. Die„Frauen⸗Rundſchau“(Verlag von Schweizer& Co. G. m. b.., Berlin und Leipzig) enthält in ihrem Januar⸗Heft einen Artikel über das Wirken unſerer Landesfürſtin, Großherzogin Luiſe,; aus der Jeder von Joſephine Gratz, dem wir entne nten Was die badiſche Landesfürſtin an charitativen Girich nge für rieg und Frieden, zur Bekämpfung von Krankheiten, Gefolg⸗ ſchaften von Seuchen errichtet hat, iſt als muſtergiltig und weit über die Landesgrenzen hinaus bekannt. In der Friedensära, ſeit dem ſiebziger Kriege, haben ſich die charitativen Einrichtungen auf die Univerſitäts⸗Kliniken, Vereins⸗Sanatorien und die Privatpflege ausgedehnt. Seitdem ſind die Forderungen erhöhter Kultur ent⸗ ſtanden. Die Malerinnenſchule unter der Protektion der Großher⸗ zogin zählt zu den erſten, gilt bei manchen überhaupt als die beſte in Deutſchland. Ebenſo die Kunſtſtickerei und Zeichenſchule. Der badiſche Frauenverein iſt unter der ſtets perſönlichen und direkten Leitung der Großherzogin zu einem mächtigen Baum ausgewachſen, deſſen Zweige ſich bis in die entlegenſten und kleinſten Ortſchaften des landſchaftlich ſo ſchönen badiſchen Landes verteilt haben. Dieſe kleinen Vereine unterſtehen, geographiſch geordnet, den Bezirks⸗ vereinen, welche wiederum der Hauptleitung verantwortlich ſind und von dieſer ihre Direktive empfangen. Auf dieſe Weiſe werden orts⸗ übliche Gepflogenheiten und Notwendigkeiten bekannt und beſchützt, jedes einzelne Mitglied einer Gemeinde iſt den Vereinsmitgliedern bekannt, deren Sorge unterſtellt, hat das Recht, Wünſche vorzu⸗ tragen und Vorſchläge zu erbitten⸗ Der badiſche Frauenberein hält ſeit den ſiehziger Jahren gleichen itt mit den neuen 85 8 Jorderungen der an Kämpfe errungen werden muß, wird den badiſchen Töchtern dürch ihre Landesmutter freiwillig geboten. Alle hauswirtſchaftlichen, gewerblichen, kunſtgewerblichen und kaufmänniſchen Verufe ſind in wohlgegliederten Abteilungen den berufſuchenden Frauen bereitgeſtellt. Es werden immer neue Ab⸗ teilungen geſchaffen, ſobald ein Bedürfnis dazu ſich einſtellt. Was dieſe Berufs⸗ und Lehranſtalten allen ähnlichen Veranſtaltungen und Vereinen voranſtellt, iſt das perſönliche Eingreifen der Landes⸗ mutter, deren ſoziales Empfinden zu den Rechten der Landesfürſtin greift, um ihren hochgeſteckten landesmütterlichen Pflichten voll ent⸗ ſprechen zu können. Sie ergreift jeden Anlaß, jedes freubige Feſt und jede Trauer, um mit Spendung einer Summe dieſen ein Denkmal zu ſetzen und dieſe Summen dem Betriebsfond des Frauenvereins zu überweiſen. Sie weiß alle Glieder des Großherzoglichen Hauſes zu Spenden zu vevanlaſſen für ihre großen Ziele und Zwecke und hat es verſtanden, dieſe Ziele als Gemeingut des ganzen Landes behandelt zu ſehen. Alle freudigen und alle traurigen Veranlaſſungen, die Eheſchließ⸗ ungen, die Geburtsanzeigen, die Trauerfälle in wohlhabenden Familien, jeder Hauskauf, Verkauf, überhaupt jedes Familiener⸗ eignis, 15 Auszeichnung, wird von der wohlhabenden Bevölke rung durch Spendung oder Ueberweiſung einer mehr oder weniger hohen Summe zu den Zwecken des Frauenvereins dokumentiert. Die Gemeindevorſtände wetteifern in Begünſtigungen für die ſozialen Zwecke der genannten Anſtalten. Die Regierung ſteht nicht zurück. Die Verwaltung der Staatseiſenbahn gewährt ermäßigte oder Frei⸗ fahrten ſtets ſofort, ſobald die der Schutzbefohlenen dieſer Vergünſtigung bedürfen. Die Mittelloſigkeit hat ſomit im babiſchew Lande ſeine berbſen de Schrecken verloren, ſie hindert die berufsbedürftige und berufsſuchende Frau bezw. Mädchen niemals einen Beruf zu ergreifen, zu welchem Talent und Luſt ſie treiben. halb nachgelaſſen, in einzelnen Fällen auch ganz oder halb Penſion gewährt. 85 Jahrt ermöglicht. Die f ſemer 9 0 Die Schulhonorare werden ganz oder Die Reiſe nach der Hauptſtadt wird mit gang der zwungen, ſolcher Munifizenz gegenütber an ntere nicht„ Lehranſtelt im Banne der und Vereins-Firſ ge tragen in das fernſte 8 Dorf die Zuſammengehörigkeit mit ihren ſchlecht, an deren Spitze ſie ganz ſelbſtverſtändlich die Landes ſehen. So verdichtete ſich das Netz, das über dem ganzen Frauenintereſſen zuſammenhält. Und es wird ſeine Kraft Schutz bewähren, ſolange Großherzogin Luiſe die Wacht Die badiſche Landesmutter hat die zwaten, 1 15 Dorf Landes getragen. im kleinſten Dorfe aus irgend einem Anlaß ihr pe 5 ſcheinen zu ermöglichen. Durch ihre unbegrenzte Hingabe und 10 get die genng betont werden iſt die B 1 5 eden, ihr moraliſcher Zwang auf ſogenann 5 Spenden zugunſten ihrer großen Zwecke einem Weiheakte achten. Mit ihrer perſönlichen Hingabe an die großen hat ſie mit Menſchenrecht ihre Fürſtenrechte gelter freiwillig erhöhter Pflicht. Das Aſyl und ee Scheibenhardt bei Karl für ſittlich gefährdete und gefallene Mädchen beſtimmt. ſtalten ſind an ſich nicht Beſonderes mehr, wohl aber, daß die L mutter dort erſcheint und mit der Macht ihrer Per Ein weer für 5 „Gehet hin, tuet desgleichen“. Die„5 deren Ne 1285 alle ſhrer Geſchl 2, Seſte. General⸗Anzeiger. Mannheim, 22. Januar. bewegung an Boden ſtändig gewinnt, zeigt die„Soziale Praxis“ an einer eigenen, über neun Monate ſich erſtreckenden Statiſtik. Danach wurden von Anfang April bis Ende Dezember 1903 im ganzen 295 korporative Tarifverträge abgeſchloſſen. Zwei davon, die der Chemigraphen und der Lichtdrucker, dehnen ſich über das ganze Reichsgebiet aus, einer— er betrifft das Buchbinder⸗ gewerbe— erſtreckt ſich über drei Städte. Die übrigen Ab⸗ machungen haben örtliche Gültigkeit. Auf die einzelnen Gewerbe⸗ zweige verteilen ſich die Tarifverträge folgendermaßen: Bau⸗ gewerbe 117, Bierbrauerei 41, Metallinduſtrie 23, Töpfergewerbe 21, Transportgewerbe 6, Schneider 5, Dachdeckerei 4, Pflaſter⸗ ewerbe 3, Textil⸗, Schumacher⸗, Kürſchner⸗ Maler⸗, Glaſer⸗, zärtner⸗ und Konditoreigewerbe je 6, Chemigraphen⸗, Lichtdruck⸗ Sattler⸗, Schriftgießer⸗ und Handſchuhmachergewerbe je 1. Dazu kommen noch 24 Firmentarife, die über verſchiedene Gewerbe ſich berteilen. Dieſer Tarifbewegung ſollte die Regierung— darin ſtimmen wir der, Soz. Praxis“ durchaus bei— die Pfade ebnen, indem ſie den Berufsvereinen die Hinderniſſe einer geſunden Entwicklung aus dem Wege räumt, und in Arbeitskammern Ein⸗ richtungen der ſozialen Vermittlung ſchafft. Deutsches Reich. * Schwetzingen, 22. Jan.(Zur Vergebung ſt ädt. Arbeiten.) Am letzten Sonntag wurde in der hieſigen Stadt ein Flugblatt verbreitet, deſſen Inhalt die Vergebung der Kanaliſation zweier Straßen an einen auswärtigen Submittenten, trotzdem hieſige Unternehmer billigere Offerten eingereicht hatten, kritiſiert. Das Flugblatt richtet ſich ſelbſt⸗ tedend gegen den Gemeinderat, als die arbeitvergebende Behörde und iſt in einer ſehr entſchiedenen, doch nicht beleidigenden Sprache Rehalten. Infolge der ſehr gedrückten Erwerbslage der Schwetzin⸗ ger Geſchäftswelt bei empfindlich ſtarker Inanſpruchnahme ihrer finanziellen Leiſtungsfähigkeit ſympathiſtert man in der Be⸗ völkerung mit den ſachlichen, die Unterſchrift Juſtilia tragenden Ausführungen des Flugblattes. Es iſt hier nen im dieſer Form den Pſeudonymus in Angelegenheiten der Gemeinde zu ſpielen. Am Schluſſe der Schrift erklärt der Ver⸗ faſſer, warum er dieſen neuen Weg beſchritten, in einer für die Schwetzinger Preſſe nicht gerade ſchmeichelhaften Weiſe. Hierauf hat nur die„Schwetzinger Zeitung“ reagiert, das amtsverkündi⸗ gende„Tagblatt“ aber, hoffentlich doch nicht im Bewußtſein der Schuld, geſchwiegen. In einer auf kommenden Samſtag abend beſtimmten Sitzung des Bürgerausſchuſſes wird die Kanaliſation der Lindenallee und Nadlerſtraße, um deren Vergebung es ſich vorwürfig handelt, beſprochen. Bei der herrſchenden Unzu⸗ und Gährung ſind heftige Debatten im Ausſchuß ehr wahrſcheinlich. Karlsruhe, 21. Jan.(Bei der Beratung des Etats der Steuerberwaltung) in der Budgetkom⸗ miſſton erklärte die Regierung lt.„B..“: Die Gebäu de⸗ Neueimſchätzung iſt nahezu beendet; eine Denk⸗ ſchrift wird dieſem Landtage zugehen, ein außerordentlicher Landtag zur Erledigung der Steuerreform wird nicht einberufen. Die neue Vermögensſteuer wird nicht vor dem 1. Januar 1908 eeingeführt werden. Die Geſetzesvorlagen gehen vorausſichtlich dem nächſten Landtag 1905/06 zu. Die neu zu errichtenden 3 Begzirke für Steuerkommiſſäre kommen nach Lahr, Pforzheim und Neck, biſchofsheim. Die Beſchaffung eines Dienſtgebäudes für das Finanzamt Mosbach veranlaßte längere Erörterun⸗ gen, weil es ſich um den Kauf eines vorhandenen und nicht um die Erſtellung eines neuen Gebäudes handelt. Der Kaufpreis don 52 000 Mk. wurde mit Mehrheit genehmigt; er erſcheint der Kommiſſion weſentlich niedriger, als was ein Neubau koſten würde. Wegen des Neubaus eines Dienſtgebäudes für die Steuereinnehmereien und für 2 Steuerkommiſſäre in Freiburg für 120 000 Mk. wurden die Pläne von der Kommiſſion ver⸗ langt. Die Abſtimmung wurde ausgeſetzt.— Die Bierſteuer ergibt nach dem letztjährigen Durchſchnitt 208 850 Mk. weniger; es beruht dies nicht allein auf einem Minderkonſum von Bier, ſondern auch auf der beſſeren Ausnützung von Malz;— viel⸗ leicht auch, weil da und dort ein„dünnes“ Bier gebraut wird. Der Titel Zollverwaltung im ordentlichen und außerordentlichen Etat wurde genehmigt. * Berlin, 21. Jan.(Reform der Börſenſteuer.) Die Vorſchläge der verbündeten Regierungen— zunächſt des Reichsamts des Innern und des Reichsſchatzamts— zur Herab⸗ minderung gewiſſer Sätze der Stempelſteuer befinden ſich noch in der Durcharbeitung auf Grund auch der zahlreichen Sach⸗ verſtändigen⸗Vernehmungen, die bekanntlich ſtattgefunden haben. Jedenfalls gilt es als ſicher, daß ſie ſo zeitig an den Reichstag gelangen, um noch im Zuſammenhang mit dem Etat der Stem⸗ pelabgaben in der Budgetkommiſſion eingehender Beratung unterzogen zu werden. —(Staatsminiſter v. Maybach) iſt heute vor⸗ mittag geſtorben. Albert b. Maybach hat ſich um das preu⸗ ßiſche Ekſenbahnweſen ſehr verdient gemacht, indem er die Ver⸗ ſtaatlichung der Privatbahnen durchführte. An die Spitze des Reichseiſenbahnamts bei deſſen Begründung im Jahre 1874 geſtellt, ſollte er das Reichseiſenbahnprojekt Bismarcks durch⸗ führen. Indes der Erwerb der Haupt⸗Eiſenbahnlinie für das Reich ſcheiterte an dem Widerſpruch der Mittelſtaaten; ebenſo fand der 1875 von Maybach dem Bundesrat vorgelegte Ent⸗ wurf eines Reichseiſenbahngefetzes in demſelben keine Annahme. Maybach legte daher ſeine Stelle als Präſident des machtloſen Reichseiſenbahnamts 1876 nieder und wurde zum Unterſtaats⸗ ſekretär im preußiſchen Handelsminiſterium ernannt. Nach Achenbachs Rücktritt trat er am 30. März 1878 ſelbſt an die Spitze des Handelsminiſteriums und betrieb nun mit Eifer die Verſtaatlichung der wichtigſten Eiſenbahnlinie in Nord⸗ deutſchland durch Ankauf für den preußiſchen Staat. 1879 wurde er nach Abtrennung von Handel und Gewerbe von ſeinem Reſſort zum Miniſter der öffentlichen Arbeiten ernannt und ihm auch die Verwaltung der Reichseiſenbahnen übertragen. Nach⸗ dem er 1888 vom Kaiſer Friedrich III. durch Verleihung des Schwarzen Adlerordens in den Adelſtand erhoben worden, nahm er am 20. Juni 1891 ſeine Entlaffung als Miniſter. Ein mitteleuropäiſcher Wirtſchaftsverein hat ſich geſtern in Berlin konſtituiert. An der Spitze des deutſchen Initiativkomitees ſtehen u..: die Gelehrten Wolf, Eheberg, Lexis, b. Mayr, Paaſche, Pohle und Ratzel(Geograph); die Politiker Prinz Arenberg, Baſſermann, v. Dirkſen, v. Kardorff, Limburg⸗ Stirum, v. Manteuffel, Mehnert, Porſch, Schlumberger, J. Vor⸗ ſter u. ſ.., ferner aus großinduſtriellen, landwirtſchaftlichen Kreiſen u. ſ..: die Herren Ballin, H. Auſt, Bödicker, Frhr. v. Cetto, Dietel, Goldberger, Kirdorf, C. Lueg, Prinz Schöngich⸗Carolath, FIrhr. v. Soden⸗Fraunhofen, Frhr. v. Schorlemer⸗Lieſer, Graf Tiele⸗ Winckler, H. Vogel, R. Vopelius, Websky, H. Wirth u. ſ. w. Die Gründung von ſolchen Vereinen in anderen mitteleuropäiſchen Län⸗ dern und namentlich in Oeſterreich iſt bereits in die Wege geleitet und ſoll demnächſt erfolgen. Frhr. b. Mamteuffel, der Vize⸗ präſident des Herrenhauſes, war Vorſitzender der Verſammlung in Berlin. Profeſſor Dr. Wolff⸗Breslau, der eigentliche Urheber der Idee, hielt das einleitende Referat. Er ging von Amerika aus. Dort habe man ein großes wirt⸗ ſchaftliches Gebiet und einheitliche Produktionstypen. Daraus reſultiere eine Verbilligung der Produktion und ſtarke Konkurrenz⸗ fähigkeit. Ein ähnliches Gebiet laſſe ſich in Mitteleuropa durch Ver⸗ einigung befreundeter Reiche ſchaffen. Eine Zollunion ſei unaus⸗ führbar, nicht aber ein Wirtſchaftsverein. Innerhalb der einzelnen Glieder der Vereinigung müſſe man nach Spezialiſierung der Pro⸗ duktion ſtreben. Man müſſe Produktionstypen ſchaffen, und die Induſtriellen der verſchiedenen Länder müßten ſich kartellieren, um dieſe Produktionstypen untereinander zu berteilen. Dadurch ergebe ſich größere Arbeitsteilung, größere Spezialiſierung, Verwendung von mehr Maſchinen, größere Billigkeit uſw. Eine weitere Aufgabe des Vereins würde die Reform des Meiſtbegünſtigungsrechts ſein, wenn ſie auch keine radikale zu ſein brauche. Politiſch und wirt⸗ ſchaftlich ſei es ein Unding, einem Lande, das Zölle von 50 Prozent des Wertes erhebt, denſelben Zoll zu gewähren, wie einem Lande, das keine Zölle hat. Auf dieſem Wege würde man die Vereinigten Staaten und Rußland ſchneller zwingen, von ihren hohen Zöllen ab⸗ zugehen. Weiter ſolle ſich die Tätigkeit der Vereinigung auf prak⸗ tiſche Ziele richten: Beſeitigung der überflüſſigen Zollſchikanen, ſchnelle Erledigung der Zollſtreitigkeiten, erleichterte Zollabfertigung. Hierauf wurden die Statuten en bloc angenommen. Das Präſidium wird gebildet durch den Herzog Ernſt Günther von Schleswig⸗Holſtein als erſten Vorſitzenden, dem Frhrn. v. Man⸗ teuffel als erſten Vizepräſidenten, dem Abg. Paaſche als zweiten Vigepräſidenten, Prof. Dr. Wolff als geſchäftsführenden Vizepräſi⸗ denten und Herrn Rötger von der Firma Krupp als Beiſitzer. Außer⸗ dem wurde ein Ausſchuß von 30 Mitgliedern gewählt, der haupt⸗ ſächlich aus dem Initiativkomitee hervorgegangen iſt. Statiſtiſches aus Baden. Vor wenigen Tagen erſchien die Statiſtik für das Jahr 1901 und wurde von der Regierung den Aerzten zugeſtellt. Es dürfte auch weitere Volkskreiſe intereſſieren, aus dieſer dankenswerten, durch ihre Ueberſichtlichkeit ausgezeichneten Arbeit nähe res zu erfahren. Geboren wurden im ganzen 67 970 Kinder, 34714 Knaben, 33 255 Mädchen und ein Zwitter, auf 1000 Einwohner kamen 36,1 Geborene. Unehelich geboren wurden 5239 Kinder. Die Zahl der geborenen Kinder hat demnach abſolut und relatib im Jahre 1901 den Höchſtſtand der letzten 10 Jahre erreicht, am niedrigſten war der prozentuale Satz im Jahre 1894, in welchem nur 32,7 Kinder auf 1000 Lebende kommen. In langſamer Abnahme ſind die unehelichen Kinder, welche mit 7,51 Proz. gegen 8,67 pCt. im Jahre 1894 die niederſte Ziffer der letzten 10 Jahre aufweiſen. 1901 ftarben im Großherzogtum 40 060 Menſchen, davon im 1. Lebensjahr 13 598; der Ueberſchuß der Geborenen über die Ge⸗ ſtorbenen betrug demnach 26 155, wieder relativ und abſolut der größte Quotient auf 1000 Einwohner, nämlich 13,9 auf 1000. Der⸗ ſelbe betrug 1898 nur 8,4 und war 1899: 13,5 auf 1000. Ehen wurden im ganzen geſchloſſen 15 427, Chen gelöſt durch Tod 9915, durch Scheidung 213. Demnach vermehrten ſich im Groß⸗ herzogtum die Ehen un 5299 im Jahr 1901. Wenden wir uns nun den Todesurſachen zu, ſo werden wir mancherlei Intereſſantes aus denſelben entnehmen können. Von den 40 060 Todesurſachen entfallen auf die Infektions⸗ krankheiten 2973, während 1894 5347 Menſchen an dieſen Krank⸗ heiten dahingerafft wurden. Diphterie und Influenza brachten dieſe gewwaltige Ziffer. Schon das Jahr 1895 zeigt eine bedeutende Ab⸗ nahme der Diphtherie. Während 1894 noch 1831 Kinder darau ſtarben, waren es nach Einführung des Behring'ſchen Heilſerums nur noch 676. Dieſe Zahl ſank weiter und bewegt ſich ſeit 1899 zwiſchen 300 und 400 Todesfällen, Es iſt anzunehmen, daß die Todesfälle an Diphtherie noch weiter vermieden werden könnten, wenn das Heilſerum überall in den erſten Erkrankungstagen zur Ver⸗ wendung käme. 8,9 der Erkrankten ſtarben im Jahre 1901, während dieſer Prozentſatz im Jahre 1892 noch 28,4 0 betrug. Abgenommen haben auch die Todesfälle an Tyvhus. Die Zahlen der letzten 10 Jahre bewegen ſich alle zwiſchen 100 und 200 und hatten 1899 die höchſte Ziffer mit 194 Todesfällen gegen 113 im Jahre 1901. Bedenken erregen muß es, daß das Kindbettfieber trotz aller Vorſchriften über Desinfektion nicht merklich abnehmen will. 139 Ehefrauen wurden durch dieſe heimtückiſche Krankheit ihrer Familie entriſſen, während im Jahre 1896 die Zahl ſchon auf 88 zurück⸗ gegangen war. Es wird Sache der maßgebenden Organe ſein, mit größter Aufmerkſamkeit hier einzugreifen und nach zuforſchen, ob der Hebammendienſt nicht doch noch große Mängel in ſich ſchließt. Die Todesfälle an Influenza wechſeln ungeheuer und ſchwanken zwiſchen 1158 im Jahre 1900 und 161 im Jahr 1896. 1901 ſtarben 218 infolge Influenza. An Pocken ſtarb niemand und im ganzen Jahrzehnt überhaupt nur 1 Perſon(1900), was wir den Impfgegnern ins Stammbuch ſchreiben möchten. Zugenommen gegen das Jahr 1900 haben die Todesfälle an Scharlach und kommen mit 114 dem Jahr 1894 mit 184 Fällen am nächſten. Dann möchten wir den Maſern noch ein Wort widmen. Die Maſern gelten durchweg als eine unſchuldige Kinderkrankheit. Dieſe Anſicht ſcheint nicht mehr berechtigt; denn im Jahre 1901 erreichten die Todesfälle die erſchreckende Zahl on 1042, ſonſt die Hälfte aller an Infektionskrankheiten Verſtorbenen. 1898 betrugen die Maſern⸗ todesfälle nur 182, ſie ſtiegen dann 1900 auf 452, um ſich im Jahr 1901 mehr als zu berdoppeln. Auch die preußiſche Statiſtik weiſt koloſſale Zahlen an Todesfällen infolge von Maſern auf. Leider läßt ſich deshalb kein erſchöpfendes Bild gewinnen, weil für Maſern die Anzeigepflicht nicht beſteht. Es würde ſich empfehlen, dieſelbe ſchleunigſt einzuführen. Es iſt ja bekannt, daß die Infektionskrank⸗ heiten in ihrer Virulenz ab und zunehmen. Offenbar befinden wir uns in einer zunehmenden Virulenz der Maſern. Daher iſt Vorficht am Platze. Ferner möchten wir wünſchen, daß für die Statiſtik eine Ueber⸗ ſicht der Zahl der an Geſchlechtskrankheiten Behandelten im Jahre geſchaffen würde, die beſonders wichtig wäre für die Beſtrebungen, die ſich jetzt in den Vereinen gegen Geſchlechtskrankheiten geltend machen. Auch das Militär ſollte die nötigen Beiträge liefern. Nur die Syphilis figuriert mit 52 Todesfällen, der höchſten Zahl ſeit 1892 in der Statiſtik. Von den übrigen Krankheiten möchten wir der Lungenſchwind⸗ ſucht noch ein Wort widmen. Es ſind 4186 Perſonen daran im Jahre 1901 verſtorben. Die Lungenſchwindſucht nimmt ſeit einer Reihe von Jahren etwas ab, nachdem ſie im Jahre 1894 die höchſte Zahl mit 4863 ergeben hatte. Ob dieſe Abnahme dauernd ſein wird, iſt aber ſehr zweifelhaft. Jeder 10. Todesfall iſt immer noch auf Lungenſchwindſucht zurückzuführen. Rechnen wir von der Geſamtzahl der Todesfälle(40 060) die Zahl der im erſten Lebens⸗ jahre Verſtorbenen(13 598) ab, unter denen ſich wohl kaum ein Fall von Lungenſchwindſucht befindet, ſo kommen die 4186 Fälle auf rund 26 400 Geſamttodesfälle, ſomit beträgt der Anteil ben 6,5. Teil der Geſamtſumme. Damit iſt die Tuberkuloſe aber nicht zufrieden, ſondern die vielfachen Erkrankungen der Knochen, des Darmes, Kehlkopfes, der Drüſen uſw. verurſachen noch maſſenhaft weitere Todesfälle, ſo daß man nicht fehlgehen wird, die Geſamt⸗ todesfälle an Tuberkuloſe weit über die Hälfte aller Todesfälle zu taxieren. Mit ſehr hohen Ziffern ſchreitet auch der Krebs einher. Er hat 2055 Opfer gefordert. Dieſe Krankheit nimmt ſeit 10 Jahren regelmäßig zu und hat ſeit 1892 mit 1504 Todesfällen im Jahre 1901 ihren Höchſtſtand mit 2055 erreicht. Auf gewaltſame Art ſtarben 1901 1188 Menſchen. Auch dieſe Todesurſache vergrößert ſich langſam von 1892 mit 862 Fällen, eine Vergrößerung, welche ſich allein aus der natürlichen Bebölkerungs⸗ zunahme erxklärt. Noch viel des Intereſſanten bietet die Statiſtik in ihren mit Zahlen eng beſchriebenen 93 Seiten. Alles Leid, alle Freude unſerer badiſchen Mitbürger iſt darin enthalten. Der beiden glücklichen Ehepaagre, von denen der Mann an die 70 und die Frau knapp über 16 Jahre alt war, wollen wir zum Schluß gedenken und ihnen Frauen und Männer in den verſchiedenſten Lebensſtellungen haben ſich um die hohe Protektorin geſchart, um deren Abſichten den reali⸗ ſierenden Ausdruck zu geben. Dieſe alle haben auch geſellſchaftliche und oft noch große perſönliche und berufliche Pflichten, die keine Verſchiebung geſtatten. Von ihrer fürſtlichen Meiſterin haben ſie aber Zähigkeit gelernt und Ausdauer; auch die weiſe Einteilung, die unſere Leiſtungsfähigkeit verdoppelt. So hat ſich die badiſche Landesmutter auch als Erzieherin be⸗ währt. Nicht nur für ihre Umgebung, für die Frauen des ganzen Landes. Sie hat die Arbeit achten und den Segen verſtehen gelehrt, der von jeder Arbeit ausgeht, die gerne und freudig geübt wird, ganz Aleich, ob es eine künſtleriſche, gewerbliche oder häusliche Arbeit iſt. Jede Arbeit hat ihre Rechte und ihre Urſachen und ihre Zwecke⸗ Die Handſpinnerei auf dem Lande iſt durch ihre Initiative zu neuen Ehren gelangt, wie die ſeltene Feier der Landes⸗Ausſtellung für Hausſpinnerei in Karlsruhe beweiſen konnte. Die Landes⸗ mutter hat aber auch unzweideutig zu verſtehen gegeben, daß ſie für die unbemittelte Frau keine andere Exiſtenzmöglichkeit als die Be⸗ rufstätigkeit erkennt, und dies ohne Rückſicht des Standes und der Herkunft jeder einzelnen. Eine andere Frage iſt nun aber die: Stehen die Lehranſtalten des Badiſchen Frauenvereins auf der Höhe der neuzeitlichen Bedürf⸗ niſſe und Anſprüche, daß ſie die Schülerinnen zu dem großen Kon⸗ kurrenzkampf der Jetztzeit fähig machen? Das badiſche Land mit der verhältnismäßig geringeren und deshalb undichten Bevölkerungszahl hat andere Lebenselemente zu beobachten, die mehr dem eigenen Bedarf genügen. Die häßlichſten Seiten der Kulturentwickelung, wie ſie große Fabrikzentren bieten, ſind nur vereinzelt anzutreffen. Das Groß⸗ bezw. Weltſtadttreiben mit ſeinen Folgeerſcheinungen exiſtiert nicht oder nur als äußerſter Wellenſchlag, den die Entfernung ſchwächte. In dieſem Sinne ge⸗ nügen die gewerblichen und hauswirtſchaftlichen Anſtalten. Anders liegt das Urteil, wenn wir das Berufsleben, die Be⸗ rufsfähigkeit der Frau in höherem Sinne als eine Kulturaufgabe betrachten, beſtimmt in den Wettkampf der Weltkonkurrenz einzu⸗ treten. Für dieſe höheren Zwecke werden neue und andere Ideen grundlegend gemacht werden müſſen. Aber auch ein anderes Schüler⸗ material muß vorhanden ſein. Auch in Baden, dem fortſchrittlich genannten Lande, ſind die Vorurteile in den gebildeten Klaſſen zu Hauſe, und die geiſtige Gleich⸗ wertigkeit der Frau, die gleiche Bildungsanſtalten fordern darf, wie ſie der männliche Schüler ſo ausgezeichne vorfindet, iſt aur in ein⸗ zelnen Individuen, nicht in der Allgemeinheit beſtätigt. Ich meine damit nicht, daß die berufſuchenden Frauen, alle, Gelehrten⸗ oder Künſtlerreife beſitzen ſollen. Wohl aber meine ich den Lebensernſt, das Pflichtbewußtſein gegen ſich ſelbſt, die Selbſt⸗ verantwortlichkeit als erſte Vorbedingung für jede Art von Berufs⸗ bildung, die der Knabe ſchon durch ſeine ernſtere Schulbildung erhält. Wenn unſer Schülerinnenmaterial beſſer, gehaltvoller geworden iſt, dann werden die Berufsanſtalten für Frauen von ſelbſt die höchſten Leiſtungen vertreten da, wo nicht rückſtändige Frauen das entſchei⸗ dende Wort zu ſprechen haben. Die hohe Protektorin des badiſchen Frauen⸗Vereins hat höchſte Aufgaben in vollendeter Weiſe gelöſt, und ſomit ein ſoziales Ver⸗ ſtändnis bewieſen, dem wenige Frauen ihres bevorzugten Standes gleichkommen. Sie hat in ihrem edelſten, ſozialen Handeln ihre Fürſtenrechte ſo benützt, daß auch der verbittertſte demokratiſche Gegner ſchweigen muß. Den alten Schlendrian die Gewiſſen⸗ loſigkeit in der häuslichen Erziehung der Mädchen ganz auszurotten, hat freilich die fürſtliche Landesmutter noch nicht bermocht. Dazu reicht nicht ein Menſchenleben aus, und wenn es ein noch ſo geſegnetes war. Aber der Grund, das Fundament wurde gebaut.——— Das kleine Menſchenkind, das einſam von der hohen Freitreppe herab den Einzug und die Begrüßung des badiſchen Herrſcherpaares beobachtete, ſtand auch oft am Frühmorgen allein auf der Terraſſe des alten Schloſſes zu Meersburg und ſah über die Rebgelände und über die Waſſerflächen gegen die Allgäuer Berge, hinter denen die Sonne in ſiegreicher Pracht emporſtieg. Mit verhaltenem Atem erſpähte die Kleine den erſten rötlichen Schein, der das graue Nacht⸗ gewölk auseinander ſchob, und ſo den Weg frei hielt am Himmelszelt für die Wohltäterin alles Erdentſproſſenen: Menſchen, Tiere und Pflanzen. So ſehen wir die erſten Strahlen geiſtiger Freiheit auch für die Frau emporleuchten, der Sittenkodex der Frau, die ihre Entwicke⸗ lung hemmte, muß ſich auflöſen in ein Sittengeſetz edelſter Menſch⸗ lichbeit, dem beide Geſchlechter gleich unterworfen ſind. Gleiche Er⸗ ziehung, gleiche Bildungs⸗ und Berufsmöglichkeiten, gleiche Bürger⸗ rechte ſollen Mann und Weib vereinen und nebeneinander ſtellen. Die Unterſchiede werden trotzbem noch zahllos ſein, aber nicht durch die Verhältniſſe hervorgerufen, ſondern durch die verſchiedene Ver⸗ anlagung. Hierzu bemerkt die Redaktion der„Frauen⸗Rundſchau“: Unter den Schöpfungen und Anſtalten der Großherzogin darf nicht ver⸗ geſſen werden das Ludwig⸗Wilhelm⸗Pflegehaus reſp⸗ Damenſtift, welches in Grinnerung an den frühverſtorbenen Sohn der hohen Frau, der dem Kaiſer Friedrich um einige Monate voran aus der Zeitlichkeit ſchied, ins Leben gerufen ward. Das Stift ver⸗ bindet den Frieden eines traulichen Kloſters mit dem Komfort einer erſtklaſſigen Fremdenpenſion, und gewährt ſolchen Damen, die nur über beſcheidene Renten verfügen, vorübergehend oder auch dauernd einen überaus wohltuenden Aufenthalt zu einem mäßigen Preiſe (Oberin Frl. v. Neveu.) Die Großherzogin Luiſe von Baden, die mit ihrem hohen Gemahl unter den deutſchen Fürſtenhäuptern jetzt ſo ziemlich einzig noch die lebendige Erinnerung an das große Ehrenjahr 1870—71 vertritt, hat während einer langen, an Freuden und an tiefen Seelen⸗ ſchmerzen reichen Regentenlaufbahn vor allem die Kraft der Selbſt⸗ beherrſchung geübt. Wenigen Frauen iſt es, wie ihr, gegeben, aus dem Alten in das Neue hineinzugehen und auf die Mahnrufe der Zeit achten zu lernen. Manches kam auch ihr überraſchend in der Bewegung. An das Frauenſtudium, die Erſchließung der Hörſäle, die Gründung gymnaſtaler Schulen für Mädchen mußte ſie ſich erſt gewöhnen. Als der über ganz Deutſchland verbreitete Verein „Frauenbildung⸗Frauenſtudium“ auch in badiſchen Landen ſeine Ortsgruppen gründete, war es der hohen Frau anfänglich ein leiſer Schmerz, daß die Vereine ihre Tätigkeit ohne ihren direkten Schutz entwickeln würden. Aber mit unpergleichlicher Vornehmheit hat ſie jich mit dieſer Tatſache nicht nur abgefunden, ſondern iſt ſtets bemüht Männhelt, 22. Janlicr- Weneräf-xrfserqer; 5. Seffe v. 2 nachträglich unſern Glückwunſch ausſprechen, zur Ehre der Männer ſei es geſagt, daß der umgekehrte Fall nicht vorgekommen iſt. Aus Stadt und Land. * Maunheim, 22 Januar 1904. Großſehiffahrtsweg von Mannheim bis Heilbronn. »Ulm. 19. Jannar. In der letzten Sitzung äußerte ſich die Handelskammer über die Bedeutung eines Großſchiffahrtswegs von Mannheim bis Heil⸗ bronn, reſp. bis Eßlingen, ſowie einer Waſſerſtraße vom Rhein bis zur Donau, die unter Benützung des Neckars, der Rems und Brenz herzuſtellen wäre, für ganz Württemberg und im beſonderen für den Bezirk der Handelskammer. Hiebei wurde betont, daß der Handels⸗ kammerbezirk ſchon von einer Großſchiffahrtsſtraße von Mannheim bis Heilbronn erhebliche Vorteile hätte. Der größte Teil der Güter, welchen der Kammerbezirk den Rhein herauf über Mannheim be⸗ zieht, reſp. nach Mannheim und den Rhein hinunter verſendet, würde eine billigere Transportgelegenheit erhalten. Um welche Mengen es ſich dabei handelt, kann nicht genau angegeben werden. Indeſſen empfangen allein 26 Firmen von Mannheim jährlich in Wagen⸗ ladungen 27 210 Tonnen und verſenden dorthin in ſolchen 9490 Tonnen. Was den von dort kommenden Stückgutverkehr anlangt, ſo erhält Ulm allein etwa 6000 Tonnen Stückgüter. In dieſen Zahlen iſt nur ein Teil des Geſamtgüterverkehrs zwiſchen dem Kammerbezirk einerſeits und Mannheim nebſt dem Rhein abwärts andererſeits zuſammengefaßt. Die Güter, um die es ſich dabei handelt, und welchen eine Transportverbilligung zu gut käme, wäre vor allem Kohle, Eiſen, Kupfer, Baumwolle, Rohtabak, Terrazgo⸗ materialien, Kunſtſteine, rohe Eiſenwaren, Kolonialwaren, Kaffec, Käſe, Baumwollwaren. Die genannte Transportverbilligung hätte für die Induſtrie des Bezirks die bedeutſame Wirkung, daß ihr der Wettbewerb auf den deutſchen und ausländiſchen Märkten etwas er⸗ leichtert würde. Der Handel würde zugleich in die Lage verſetzt, ſeine auf dem Waſſerweg bezogenen Waren billiger anzubringen, was deren Konſum vermehren würde. Die genannten günſtigen Folgen machen ſich für den Bezirk umſomehr geltend, je weiter Großſchiffahrtswege in das Land hereingeführt und dem Bezirk nahe⸗ gebracht werden, alſo mehr, wenn ein ſolcher bis Eßlingen fortge⸗ führt und noch mehr, wenn der Verbindungskanal vom Neckar zur Donau hergeſtellt wird. In dieſen beiden letzteren Großſchiffahrts⸗ wegen wäre ein Mittel zu erblicken, dem neuerlich ſo viel beſpro⸗ chenen Zurückbleiben des deutſchen Südens und des Bezirkes in der wirtſchaftlichen Entwicklung gegenüber andern deutſchen Gebieten Einhalt zu tun. Die Befürchtung ferner, daß vermöge der frag⸗ lichen Waſſerwege von Mannheim Getreide in den Bezirk eingeführt und hiedurch die Preiſe für das im Bezirk erzeugte Getreide zum Schaden der Landwirtſchaft gedrückt werden, hat keinen Grund, da Getreide in Mannheim höhere Preiſe hat als auf der Schranne in Ulm. Der Durchſchnittspreis für 1 Tonne Hafer war im 1902 152,8 Mk. in Mannheim(für mittleren badiſchen und württem⸗ bergiſchen) 161,66 Mk. Hienach kann das in Mannheim gehandelte Getreide den Preis des in Ulm angebotenen nicht mindern. Eher könnte nach Einrichtung der fraglichen Waſſerſtraßen oberſchwä⸗ biſches Getreide nach Mannheim abgeführt und ſtärker nachgefragt werden, ſo daß es im Preiſe anziehen würde. Zugleich würde auch der Landwirtſchaft des Begirks ein billigerer Bezug einzelner Be⸗ darfsartikel ermöglicht. Was die Bedeutung der fraglichen Waſſerſtraßen für ganz Würk⸗ temberg anlangt, ſo würden dieſe dem Lande die ſchon für den Kam⸗ merbezirk hervorgehobenen Vorteile in erhöhtem Maße ſichern. Außerdem würden ſich an der Waſſerſtraße neue Induſtrien nieder⸗ Jaſſen, wie dies z. B. am kanaliſierten Main geſchah Nachteile, welche die Landwirtſchaft des ſich nicht nachwejſen. Die württ. Bahnen würden zunächſt von einem Ausfall im Güterverkehr getroffen, der aber durch den natürlichen Verkehrszuwachs und dadurch, daß erfahrungsgemäß Waſſerſtraßen den Bahnen großen Verkehr zuführen, raſch wieder ausgeglichen würde. Außerdem aber würde insbefondere eine Waſſerſtraße bis Eßlingen den württ. Bahnen einen neuen Durchgangsverkehr zu⸗ bringen, ſofern wohl der Güterverkehr der Schweiz mit Mannheim und dem Rhein bis Eßlingen reſp. von Eßlingen an auf dem Waſſer⸗ weg befördert würde. Das gleiche gilt vom ſüdweſtlichen Bayern. Eiſenbahnverkehr. Reiſende, die die direkten Wagen in den Schnellzügen auf eine deren hauptſächlichſtem Zweck entſprechende Entfernung benützen, fühlen ſich häufig durch Reiſende des Lokal⸗ derkehrs, welche ſelbſt bei ganz kurzen Reifeſtrecken die direkten Wagen borziehen, beläſtigt. Zur Fernhaltung von Unzuträglichkeiten hat das Stations⸗ und Fahrperfonal laut höherer Anordnung durch Be⸗ lehrung der Reiſenden, geeignetes Ausrufen und entſprechende Platzanweifung tunlichſt darauf hinzuwirken, daß Reiſende des Lokalverkehrs, ſoweit möglich, nur die für dieſen Verkehr beſtimmten Wagen benützen. Stehen Plätze in ſolchen nicht zur Verfügung, ſo ſind die Reiſenden des Lokalverkehrs zunächſt auf die für kürzere Strecken beſtimmten und erſt im Bedarfsfalle auf die weitere Strecken durchlaufenden direkten Wagen zu verweiſen. Es iſt indes Jahre Landes von den Waſſerſtraßen hätte, laſſen zu bermeiden, die Reiſenden des Lokalverkehrs in die dafür be⸗ ſtimmten Wagen zuſammenzudräugon, während direkte Wagen leer laufen oder nur ſchwach beſetzt find. Die internagtionale Hundeausſtellung in Karlsruhe, ver⸗ anſtaltet von dem unter dem Protektorat des Großherzogs und der Großherzogin ſtehenden I. Karlsruher Kynologenklub, wurde durch Beſchluß der Hauptverſammlung vom 20. Januar einſtimmig auf den 23.—25. April 1904 feſtgeſetzt. Garantiefond und zahlreiche Ehren⸗ preiſe wurden ſofort gezeichnet. Alle Anfragen ſind an Herrn Peter v. Chruſtſchoff, Weſtendſtraße und alle Anmeldungen und Gelder an Herrn K. A. Fuchs, Lengſtraße 8 zu richten. »Eine auf Grund des Patentgeſetzes erzwungene Licenzerteilung bildet den Gegenſtand eines längeren Artikels in der Mannheimer Induſtrie⸗Zeitung, der ſich mit einer diesbezüglichen Reichsgerichts⸗ entſcheidung vom vorigen Jahre befaßt. Es handelt ſich hierbei um den intereſſanten und wichtigen Fall, daß ein Patentinhaber durch gerichtliches Urteil gezwungen wurde, die Erlaubnis zur Ausführung einer ſein eigenes Patent berbeſſernden Erfindung, gegen eine vom Gericht feſtgeſetzte,„angemeſſene“ Licenzgebühr, zu geben. Durch die verbeſſernde Eyfindung, die von dem älteren Hauptpatent abhängig war, waren in einer weitverbreiteten Induſtrie große Vorteile zu erzielen und auch das Leben und die Geſundheit der die Apparate bedienenden Arbeiter waren in weit vollkommenerer Weiſe geſchützt als bei den Apparaten der älteren Ausführung. Das Reichsgericht nahm daher an, daß durch die Nichtausführung dieſer Erfindung ein öffentliches Intereſſe berührt werde und fällte ſein Urteil in dem vorher genannten Sinne. Dieſe Entſcheidung des Reichsgerichts hat den ſcheinbar ungangbaren Weg geöffnet, die Ausführung von ver⸗ beſſernden Erfindungen auch gegen den Willen des Hauptpatent⸗ inhabers zu erzwingen, wenn ganze Induſtriezweige und Erwerbs⸗ gruppen ein Intereſſe an ihrer Ausführung haben. Es wird in Zu⸗ kunft nicht mehr ſo leicht ſein, anhand einer grundlegenden Erfindung die weitere Entwickelung der gewerblichen Technik nach einer be⸗ ſtimmten Richtung hin, im Intereſſe eines einzelnen Patentinhabers zurückzuhalten. Mannheimer Induſtrie. Wie wir der„Konſtanzer Zeitung“ entnehmen, iſt der Firma J. Groſſelfinger u Cie. in Mannheim und Offenburg der Bau der ſehr umfangreichen neuen Seewaſſerleitung übertragen worden. Die Firma hat be⸗ kanntlich auch die Ladenburger Leitung erbaut. Die Uebertragung der Konſtanzer Arbeit iſt ein neuer Beweis für die Leiſtungsfähig⸗ keit und den guten Ruf genannter Firma. Apollotheater. Wie uns die Direktion mitteilt, findet der Große Maskenball in der gewohnten Weiſe am Samstag, 6. Febr., in den geſamten Räumen des Apollotheaters ſtatt. Für die drei ſchönſten und originellſten Damenmasken ſind auch diesmal wieder drei Preiſe ausgeſetzt und zwar eine goldene Damen⸗Remontoirupr, ein goldenes Armband und eine goldene Broche. Anmeldungen zu den Chambre⸗Separée werden von heute ab im Bureau des Apollo⸗ theaters entgegen genommen. Aus dem Grossherzogtum. Schwetzingen, 21. Jan. Ein Schwindler trieb geſtern ſein Unweſen in hieſiger Stadt. Bei einem Eigarrenfabrikanten beſtellte er unter dem Namen Schenkel von Sandhofen für 300/ Eigarren, einer Brauerei ſtellte er die Bierlieferung für ſeine neue Wirtſchaft in Ausſicht und bei einem Weinhändler beſtellte er 400 Liter Wein. Als der Schwindler aber einen Pumpverſuch wegen momentaner Geldverlegenheit unternahm, wurde die Gendarmerie geholt, welche den Kunden als einen gewiſſen G. von Heddesheim entlarpte, der wegen verſchiedener Betrügereien verfolgt wird. Derſelbe wurde alsbald verhaftet. oc. Stockach, 21. Jan. Auf dem eine Stunde entfernten Frickenwälderhof brach Feuer aus, dem Scheuer, Stallung und Wohnhaus zum Opfer fielen. Der Beſitzer, Herr Kempter, dürfte trotz der ſicherung bedeutenden Schaden erleiden. Sch. Freiburg, 21. Jan. Der am 19. Juni 1841 in Livland geborene, ſeit 1874 in Freiburg lebende Hiſtoriker Hermann Eduard b. Hro ſt iſt am Mittwoch geſtarben. Fünf Jahre(zu Anfang ſeiner Profeſſorentätigkeit) war H. in Nordamerika, und zwar von 1867—1872. Dann ging er nach Straßburg und 1874 nach Frei⸗ hurg. Seine Hauptſchriften ſind die Verfaſſung und Demokratie der Vereinigten Staaten von Nordamerika und das Staatsrecht der Ver. Staaten.— Auf die Todesnachricht hin iſt von dem z. Zt. in en weilenden Erbgroßherzog von Baden folgendes Beileidstelegramm an die Gemahlin des Verſtorbenen worden:„Nehme tiefbetrübt innigſten Anteil am Hinſcheiden Gatten, meines hochverehrten alten Lehrers, dem ich das dankbare Andenken bewahre. oc. Zell a.., 21. Jan. Die 15jährige Roſa Schwarz, welche das Haus ihres Dienſtherrn Riehle in Oberentersbach angezündet hatte, wurde, dem„Ortenauer Boten“ zufolge, wegen Unzurechnungs⸗ fähigkeit außer Verfolgung geſetzt. oc. Radolfzell, 21. Jan. In das hieſige Amtsgefängnis ein⸗ geliefert wurde ein hieſiger Bürger. Derſelbe— ein Greis von 76 Jahren— hat ſich mehrfach gegen§ 176 Ziff. 3. des Str.⸗G. B. verfehlt. 0½%6. Konſtanz, 21. Jan. Das Schwurgericht verurteilte die 18 Jahre alte Dienſtmagd Thereſia Straub von Oberglashütte wegen fahrläſſiger Kindstötung zu 1 Jahre Gefängnis. Hiervon gelten 3 Monate als verbüßt. 1 Ver ——— e— getveſen, ſich auf dem laufenden mit dem Programm dieſes nelten Vereins zu halten. Ueber die Propaganda⸗Vorträge, die in ſeinem Auftrag im Großherzogtum Baden gehalten werden, läßt ſie ſich ſtets von geeigneten Perſönlichkeiten ausführlich berichten. Wenn die Kurhaus⸗Direktion in Baden⸗Baden für ſolche Vorträge ſoögar einen ihrer Feſtſäle zur Verfügung ſtellt, ſo geſchieht das mit auf audrücklichen Wunſch der Fürſtin, die uns noch lange, lange erhalten bleiben möge. Verein Frauenbildung⸗Frauenſtudinm, Abteilung Maunheim. An Stelle einer Mitgliederberſammlung findet hächſten Donnerstag, 28. d. Mts., ein Vortrag ſtatt und zwar wird Fräulein Ika Freudenberg⸗München über„Moderne Sittlichkeitsprobleme“ ſprechen. Fräulein Freudenberg hat vor 4 Jahren hier geſprochen über die Urſachen der Frauen⸗ bewegungz wer ſie damals hörte, dem wird ihr tiefgründiges Denken und Sagen unvergeſſen ſein. Wer aber die bayeriſche Frauen⸗ bewegung verfolgt hat, wer weiß, wie Fräulein Freudenberg in unſerer benachbarten Rheinpfalz reges Vereinsleben hat entſtehen laſſen, wie ſie in München den erſten deutſchen Kellnerinnenverband gegründet hat, wer vor allen Dingen gehört hat, welchen Beifall Fräulein Freudenberg bei der Verſammlung des Allg. Deutſchen Frauenvereins in Köln gerade mit dem für hier geplanten Vortrag errungen hat,— der wird ſich freuen, Fräulein Freudenberg zu hören. 74 Um auch weiteren Kreiſen hierzu Gelegenheit zu geben, findet der Vortrag im Ballhauſe ſtatt; der Anfang iſt auf 125 Uhr feſtgeſetzt. Für die Vereinsmitglieder iſt der Eintritt frei; für Nicht⸗ mitglieder beträgt er M 1. Die Frauen⸗Rundſchau iſt als Fortſetzung der Doku⸗ mente der Frauen mit ihrem neueſten uns vorliegenden Heft in ihren 5. Jahrgang getreten und erſcheint von nun ab nicht mehr wie bisher 14tägig, ſondern allwöchentlich. Auch das uns borliegende neueſte Heft bringt wieder eine ſtattliche Anzahl hervorragender und allgemein intereſſierender Beiträge. Den ſtimmungsvollen Eingang bildet eine von ſchönen Symbolen getragene poetiſche Skizze der be⸗ rühmten engliſchen Dichterin Olive Schreiner. In einem Artikel pg.. „Frau und Mann als Begriff“ tritt Robert Kohlrauſch mit kluger Energie für das Frauenſtudium ein, während Carmen Teja in einem ſcharfen Angriff auf das Lüſterne und Zügelloſe in der Kunſt und im Leben gewiß vielen aus dem Herzen ſprechen wird. Joſephine Gratz huldigt der Großherzogin Luiſe von Baden, die ſich um die Frauenſache durch Wohlfahrtseinrichtungen ſehr verdient gemacht hat, in einem warmen begeiſterten Aufſatz, und Erufſt Stier läßt ſich ſehr inſtruktiv über die Mädchenerziehung in Nordamerika aus. Der reichgeſtaltete poetiſche und künſtleriſche Teil bringt treff⸗ liche Beiträge von Bernhard Kellermann, Klaus Rittla nd u. a. Der Dichterkönigin Carmen Sylva iſt eine mit mehreven trefflichen Bildern geſchmückte biographiſche Skizze gewidmet. Be⸗ ſonders reichhaltig und für alle Eltern und Erzieher leſenswert iſt die von Adele Schreiber eingerichtete und trefflich geleikete Rubrik„Die Welt des Kindes“, in der in umfaſſender Weiſe alle das Kind, ſein Wohl und ſeine Erziehung betreffenden Fragen von berufener Feder behandelt werden. Wie bei den bisherigen Heften der Frauen⸗Rundſchau iſt auch in dieſem der Bilderſchmuck ein trefflich ausgewählter und reichhaltiger, und wenn man zu alledem noch bedenkt, daß die Frauen⸗Rundſchau trotzdem, daß jetzt genau doppelt ſoviel Hefte erſcheinen, doch bei ihrem niedrigen Abonne⸗ mentspreis von M. 2 pro Quartal geblieben iſt, wird wohl kein Ztweifel darüber ſein, daß ſich die Frauen⸗Rundſchau in allen ge⸗ bildeten Frauenkreiſen den treuen Stamm von Leſern und Abon⸗ werden kann. Gemeinderats erfolgen, ſo kann nur der Umſtand zu betrachten ſein, daß die Sur iede Pfalz, heſſen und Umgebung. Mutterſtadt, 22. Jan. In Meckenheim hat ſich geſtern der in den 60er Jahren ſtehende Adjunkt Geil erhängt. Das Motiy iſt unbekannt. Mainz, 21. Jan. Kürzlich wurde mitgeteilt, daß der Gro hergog der Stadt zum Antritt der Kapp'ſchen Erbſchaft die Genehmig⸗ ung erteilt habe. Das iſt unzutreffend. Bis jetzt iſt dieſe Genehmi ung noch nicht eingetroffen. Die Verwandten hatten Einſpruch er⸗ hoben.— Ein Zirkusbeſitzer in Pfaffen⸗Schwabenheim, der ſich ſei einigen Tagen dort aufhielt, fand morgens ſein erſt drei Monate altes Kind tot im Bette liegen. Das dreijährige Schweſterchen, das bei dem Kind ſchlief, hatte ſich auf ſein Schweſterchen gelegt, und ſo mußte das arme Weſen in ſeiner hülfloſen Lage erſticken. Wiesbaden, 21. Jan. Ein in den ſechziger Jahren ſtehender Junggeſelle in Wiesbaden fühlte im verfloſſenen Jahre das Be⸗ dürfnis, in den Stand der heiligen Ehe einzutreten. Sein Herz hatte er an eine in ſeinem Hauſe wohnende junge Dame, die Schneiderin iſt, verloren. Trotzdem ihm von befreundeter Seit abgeraten wurde, machte er ſeiner Angebeteten einen Antrag, und die Folge war eine Verlobung, der bald die Hochzeit folgte. Die Flitterwochen verliefen in der ſchönſten Weiſe und der neugebacken teil behaupteten. Kurz vor Weihnachten bat die Schöne ihren Man um die Erlaubnis, ihre Eltern beſuchen zu dürfen, da die Mutte erkrankt wäre. Ohne irgend einen Argwohn wurde die Bitte erfüll und das Weibchen dampfte ab. Einige Briefe gaben Auskunft, ſie wohlbehalten in ihrem Heimatsorte angekommen war. Plötzl blieben die Schreiben aus und bis heute iſt die junge Frau noch in ihre Häuslichkeit zurückgekehrt. Mit ihr iſt aber auch gleich ein Freund des Hauſes verſchwunden und ein in den letzten Tager eingelaufenes Schreiben meldet ihre beiderſeitige glückliche Ankunft in Newhork. Neben dem Spott hat auch der Ehemann den Verlu einer größeren Geldſumme, die die Ungetreue mit ſich nahm, zu beklagen. Der Mann hat nun ſofort die Eheſcheidung beantragt. Ja, Alter ſchützt von Torheit nicht! Gerichtszeitung. 21. Jan. Vor den Schranken des Schwur⸗ Jahre alte Schiffer Johann Zimmermann aus O0.. Karlsruhe, gerichts ſtand der 55 Brandſtiftung zu verantworten. Z. zündete am 24. September das Anweſen ſeiner Frau, mit der er in Unfrieden lebte, an. Anweſen(Wohnhaus, Scheuer und Stall) brannte vollſtändig der. Der Gerichtshof erkannte auf eine Zuchthausſtrafe vo Jahren und 9 Monaten, abzüglich 3 Monaten Unterſuchungshe und 8 Jahre Ehrverluſt. Cheater, Runſt und Wiſſenſchaft. Theater⸗Notiz. Der Anfang der Sonntag den 24, ſtattfind den Erſtaufführung von Hans Pfitzners Ober:„Die Roſe vo Liebesgarten“ iſt auf 6 Uhr feſtgeſtellt worden. Thoma⸗Ausſtellung. Die Kunſthandlung A. Donecker h für kurze Zeit ſämtliche zur Zeit im Handel befindlichen Orig Radierungen, Original⸗Lithographien und Original⸗Algraphien vo Profeſſor Hans Thoma ausgeſtellt. Ferner iſt das groß Thoma⸗Werk ausgelegt, das von dem geſamten Schaffen des große Künſtlers ein umfaſſendes Bild gibt. Da der Eintritt für jeder ſante Kollektion zu beſichtigen. (J Heidelberg, 21. Jan. Das körperliche Befinden des Geh Rats Kund Fiſcher iſt noch immer nicht ganz befriedigend; nament⸗ lich läßt die Tätigkeit des Darms ſtark zu wünſchen übrig. Aber geiſtig iſt der Gelehrte in voller Spannkraft. So hofft man, da ſich auch körperlich völlig erholen wird.— Das geſtrige K konzert hier in der Stadthalle war trotz der ſtarken Konkurre des Theaters, in dem IJrene Trieſch in der Thereſe Racquin trat, ſtark beſucht. Die Hörer ſpendeten jubelnden Beifall. A Kunft der Trieſch wirkte mächtigg Großh. Hoftheater Karlsruhe.(Spielplan.) Sonnta „Othello“.— Dienstag, 26.: Neu einſtudiert:„Die Groß — Mittwoch, 27.: Neu einſtudiert:„Der Barbier von Zum erſtenmal:„Das war ich!“— Donnerskag, 28.:„Der Freitag, 29.:„Undine“.— Samstag, 30.:„Der Sonntag, 31.:„Der fliegende Holländer“.— 8 Baden: Montag, 25. Jan.: Zum erſtenmal: Paſſagier“. Stimmen aus dem Publikum. Lange haben wir auf die Fertigſtellung des Poſterweiterungs baues gewartet, damit die hieſige Hauptpoſt endlich den großen A ſprüchen leichter und ſchneller gerecht werden kann, welche die! heimer Geſchäftswelt durch ihren rapid gewachſenen Geſch an ſie ſtellt. Leider haben ſich die Erwartungen nicht voll u erfüllt, insbeſondere gilt dies von der Abfertigung in der Schalterhalle. Die Zuſtände ſind daſelbſt oft derart, daß e hilfe ſchnellſtens geboten erſcheint. Schalter für Poſtanweffungen ſit dort viele, aber geöffnet ſind am Tage nur die wenigſten und muß man oft 2 gmal hingehen, um endlich abgefertigt zu werden, man nicht vorziehen eine halbe Stunde zu warten und dazu Zeit des Geſchäftsmannes doch wahrlich zu teuer. Wenn man dar abends kommt, wo allerdings mehr Schalter geöffnet ſind, trotzde einige immer geheimnisvoll verhüllt bleiben, dann iſt dort ein artiger Andrang, daß es einem nicht beſſer geht wie am Tage⸗ kann es einem paſſteren, wenn man an Schalter 9 kommt, di heißt:„ich kann Sie nicht abfertigen mit Ihren 4 Poſtanweiſu denn mehr als eine Poſtanweiſung wird hier nicht angenomm Von einem derartigen Vermerk ſteht übrigens nichts an dem Sch fenſter. Kommt man dann an den nächſten Schalter, womöglich:„Gehen Sie an einen andern Schalter, ich habe W. briefe zu erledigen!“ Und ſo wird das Publikum rein als Spf einer Verwaltung, welche doch des Publikums wegen da iſt handelt Wozu ſind denn die vielen Schalter da? Einſend iſt der Meinung, in einer Stadt wie Mannheim braucht eine verwaltung wegen ein paar Beamte mehr nicht zu ſparen, rentiert die Poſt auch noch, wenn—3 Beamte mehr vorhan en Soll ſich das Publikum ſolche Zuſtände lange gefallen laſſe muß ſich nur verwundern, daß dieſer Mißſtand noch ni⸗ lich beſprochen worden iſt. An den Schaltern wird oft geſe aber niemand gibt ſich die kleine Mühe, die Angelegenheit einm Sprache zu bringen. Mögen dieſe Zeilen dazu dienen, ober ſprochene Kalamität bald und gründlich zu beſeitigen. 5 Ein Geſchüftsmann Aus Ladenburg erhalten wir folgende Zuſchrift Artikelſchreiber in Nr. 19 vom 20. Januar der„Volksſ ſchildert die Zuſtände in unſerm Gemeindeweſen in einer W˖ die als nicht gerechtfertigt zu erachten iſt. Es liegt durchaus in der Abſicht des hieſigen Gemeinderats, die zur Erledigun bringenden Angelegenheiten auf die lange Bank zu ſchieben;* ſpricht die Tatſache, daß die neue Waſſerleitung erſt vor weniget Tagen in Betrieb geſetzt wurde, die aber noch nicht ganz vollendet Was die Kritiſierung an dem neuerrichteten Lagerſchuppen anbelan ſo ſteht jener Schuppen auf Privateigentum, voran nich Wenn Lieferungen nach auswärts 15 War s beding Ehemann glaubte an die unverbrüchliche Treue ſeiner beſſeren Välfte, trotzdem ihm allerlei Dinge zu Ohren kamen, die gerade das Gegen⸗ Umkirch, wohnhaft in Söllingen(Amt Raſtatt), um ſich wegen 2 mann frei iſt, wird gewiß kein Kunſtfreund verſäumen, die intereſ⸗ Meneraumemen — Manugeim, 22. Jantüar Deueſle Dachrichten und Telegramme. Hrivat·Celegramme des„General-Hnzeigers“ * Darmſtadt, 22. Jan. Der Großherzog tritt morgen die geplante Reiſe nach England an. Er wird am dortigen Hofe nicht lange verweilen, ſondern bald zurück⸗ kehren und ſich dann wiederum ins Ausland, vorausſichtlich nach Egybten, begeben. Dortmund, 22. Jan.(Frkft. Itg.) Beim Vrande eines Gutshofes in Neu⸗Gieſette ſtürzte die Giebelwand ein, tötete den Gutsbeſitzer Schultze und zerſchmetterte dem Lehrer Funke beide Beine. * Stuttgart, 22. Jan. In der von dem König zur Aufſtellung eines Bauprogramms für die Stadt⸗ entwickelung eingeſetzten Kommiſſion wurde nach dem „Staatsanzeiger“ von dem Finanzminiſter Dr. von Zeyer mitgeteilt, daß neben den früher bezeichneten Gebäuden auch ein Künſtler⸗Ausſtellungsgebäude, ein Muſeum für vaterländiſche Altertümer und ethno⸗ graphiſche Sammlungen ſowie ein neues Ständehaus für beide Kammern in Betracht kommen. Es werden nun zu⸗ nächſt von den Technikern der Kommiſſion Vorprojekte entworfen. * Metz, 22. Jan. Das Oberkriegsgericht des 16. Armeekorps verhandelt heute gegen den Leutnant Schil⸗ ling vom Metzer Infanterieregiment Nr. 98, der vom Kriegs⸗ gericht der 33. Diviſion vor kurzem wegen Soldatenmißhandlung in annähernd 700 erwieſenen Fällen von etwa 1000 Fällen, deren er beſchuldigt war, zu 15 Monaten Gefängnis und infolgedeſſen Dienſtentlaſſung verurteilt worden war. Schilling hatte hier⸗ gegen Berufung eingelegt. Das Oberkriegsgericht verurteilte Schilling zu 1 Jahr und 1 Monat Gefängnis, eine Strafe, die ebenfalls Dienſtentlaſſung zur Folge hat. Die Verhandlungen des Oberkriegsgerichts fanden unter Ausſchluß der Oeffentlich⸗ keit ſtatt. Fulda, 22. Jan. Auf dem Heufelderhof bei Wüſtenſachſen in Heſſen⸗Naſſau erſchoß geſtern im Streit ein Bruder den andern. * Bremen, 22. Jan. Das Schulſchiff des deutſchen Schulſchiffvereins„Großherzogin Eliſabeth“ iſt am 21. Januar wohl⸗ behalten in Galveſton eingetroffen. Es ſegelt am 28. Januar nach Havana weiter. * Hamburg, 22. Jan. Der engliſche ſtrandete infolge Nebels auf der Unterelbe auseinander. Die Mannſchaft wurde gerettet. iſt verloren.(Frkft. Ztg.) * Osnabrück, 22. Jan.(Amtliches Reſultat der Reichstagswahl im 2. hannoverſchen Wahlkreiſe.) Wam⸗ hoff(natl.) 11665, von Bar(Ztr.) 12 883, Schrader (Soz.) 4930 Stimmen. Die Stichwahl erfolgt am 1. Februar. Petersburg, 22. Jan. Zur weiteren Ausarbeitung der Entwürfe neuer bäuerlicher Geſetze, welche der Miniſter des Innern auf der Grundlage des Manifeſtes vom 11. März 1903 aus⸗ gearbeitet hat, ſowie zu deren Anpaſſung an die lokalen Bedürfniſſe befiehlt ein kaiſerlicher UÜkas, in den Gouvernements, in denen Landhauptleute funktionieren, und in den Gouvernements Kiew, Wolhynien und Podolien unter dem Vorſitz der Gouverneure Gou⸗ bernementsberatungen zu veranſtalten. Zu denſelben werden Ver⸗ treter des Adels und der Landſchaft ſowie andere fachkundige Per⸗ ſonen herangezogen, deren Beteiligung an den Beratungen nutz⸗ bringend erſcheint. Nationalliberale Verſammlung. [Offenburg, 21. Jan. In der heute Abend in der „Zauberflöte“ vom nationalliberalen Verein ein⸗ berufenen Verſammlung, an der ſich auch zahlreiche Mitglieder des jungliberalen Vereins beteiligten, wurde zunächſt die von der Parteileitung angeregte Frage der Anſtellung eines Partei⸗ ſekretärs für Baden beſprochen. Ein Antrag des Herrn Staats⸗ anwalts v. Röder, dahingehend, daß der Verein ſich der Partei⸗ leitung gegenüber zu dem genannten Zweck zunüchſt für 5 Jahre zur Aufbringung eines jährlichen Beitrags bis zu 400 M. verpflichte, wurde angenommen. Der Veitrag ſoll teils durch Erhöhung des Vereinsbeitrags, teils durch freiwillige Beiträge aufgebracht werden. Dampfer„Bekton“ und brach krachend Schiff und Ladung Herr Rechtsanwalt Burger referiert ſodann über die Wahlrechts⸗ Philoſophie ihre Verehrung darzubringen. fragen und führt namentlich die gegen die vorgeſchlagene Wahlkreis⸗ einteilung und die Erweiterung der Budgetrechte der erſten Kammer ſprechenden Bedenken ins Feld. Dem Proportionalſyſtem für Städte mit mehr als einem Abgeordneten ſteht Redner ſehr ſympathiſch gegenüber. Herr Direktor Buſch tritt für ein Proportionalwahl⸗ ſhſtem für das ganze Land ein, und zwar ſo, daß 35 Wahlbezirke zu je 2 Abgeordneten gebildet und in ihnen Proportionalwahlen ein⸗ geführt werden. Zeller's 90. Geburtstag. * Stuttgart, 22. Jan. Zum heutigen 90. Geburtskage des Geh. Rates Profeſſor Eduard Zeller ſind von den Univerſitäten Berlin, Tübingen, Heidelberg und Bern ſowie von der Berliner Akademie Abordnungen erſchienen, um dem Senior der deutſchen Die Univerſität Bonn hat eine Adreſſe überſandt. Der Kaiſer hat Prof. Zeller dem „Schwäb. Merkur“ zufolge ſein Bildnis mit eigenhändiger Unter⸗ ſchrift und folgendem Handſchreiben überſandt:„Mein lieber Profeſſor Dr. Zeller! Am heutigen Tage, an welchem Sie auf 90 Jahre Ihres arbeitsreichen, erfolggekrönten Lebens mit Befriedi⸗ gung zurückblicken können, vereinige Ich mich im Geiſte mit den Vertretern und Jüngern der deutſchen Wiſſenſchaft, um Ihnen zu dieſem bedeutungsvollen Lebensabſchnitt aufrichtige Glück⸗ und Segenswünſche darzubringen. Meine Wünſche und Gedanken gelten aber nicht nur dem großen Philoſophen, auf den die deutſche Wiſſen⸗ ſchaft für alle Zeiten ſtolz ſein wird, ſondern auch dem Manne, der Meinen in Gott ruhenden Eltern ſo nahegeſtanden hat. Es ge⸗ währt mir eine Herzensfreude, daß Ich Ihre von Künſtlerhand ge⸗ fertigte Büſte neben den Standbildern der Verewigten in der Reichshauptſtadt an hiſtoriſcher Stätte habe der Nachwelt überliefern können und habe Ich nur bedauert, daß Sie an der ſchönen Ent⸗ hüllungsfeier nicht haben perſönlich teilnehmen können. Ich bitte Ste, das beifolgende Bildnis zur Erinnerung an den heutigen Tag freundlichſt anzunehmen und ſich beim Anblick desſelben zu ver⸗ gegenwärtigen, daß Ihr ferneres Wohlergehen ſtets mit beſonderer Freude erfüllt Ihren dankbaren König Wilhelm I..“ Im Auf⸗ trage des Königs überbrachte Kultusminiſter Dr. von Weizſäcker dem Juhilar das Großkreuz des Friedrichsordens. »Stuttgart, 22. Jan. Die Univerſität Marburg ſandte Dr. Zeller eine Tabula die Univerſität Roſtock ein Telegramm. Kultusminiſter Dr. Zeller in einem herzlichen Telegramm. Tuodesfall an Peſt. * Petersburg, 22. Jan. Der„Regterungsbote“ meldet: Am 16. Januar erkrankte der Leiter des Laboratoriums des kaiſerlichen Inſtituts für Experimentalmedizin zur Herſtellung von Antipeſtpräparaten. Das Laboratorium befindet ſich auf dem Fort Alexander, das ſich auf einer von Kronſtadt und anderen Befeſtig⸗ ungen gang iſolierten kleinen Inſel befindet. Der Erkrankte be⸗ ſchäftigte ſich mit lebenden Peſtkulturen. Am 20. Jan. ——— Studt beglückwünſchte Dr. wiederholter Einſpritzungen mit Antipeſtſerum an der Peſt. Perſonen ſeiner Umgebung wurden rechtzeitig Einſpritzungen gemacht. Der zum Kommandanten des Forts ernannte General⸗ major Orbeliani traf am 19. Januar ein und ordnete völlige Iſoli⸗ rung des Perſonals an. Nußland und Japan. * London, 22. Jan. Die„Times“ veröffentlicht eine Aufſtellung ihres Korreſpondenten in Peking über die Stärke der ruſſiſchen Truppen, die öſtlich des Baikalſees ſtehen. Nach ſeiner Berechnung beläuft ſich die Stärke der Truppen auf 3115 Offiziere, 147 479 Mann und 266 Geſchütze. Ferner meldet die„Times“ aus Tokio, daß es wahrſcheinlich notwendig werde, die in Wladiwoſtok lebenden Japaner, die dort viel unter den Ruſſen zu leiden hätten, von dort fortzuholen. * Liverpool, 22. Jan. Der Staatsſekretär des Kriegsamtes Arnold Forſter führte in einer geſtern Abend hier gehaltenen Rede aus: Von den ſeit dem Kriege be⸗ willigten zehn Millionen Pfund zur Beſeitigung der Unzulänglich⸗ keit der Verproviantierung und des Kriegsbedarfes ſeien bereits 8 700 000 ausgegeben worden. Dafür ſeien 1869 Kanonen aller Kaliber angeſchafft worden, unabhängig von dem geſamten Kriegsmaterial für drei Armeekorps ſamt Reſerven. Redner bittet aber Geduld zu üben und mit den Angriffen gegen das Heer aufzuhören. * London, 22. Jan.„Daily Mail“ meldet aus Söul: Die Tonghaks, die ſchon öfter Auf ſtände in Korea veranſtalteten, erheben ſich jetzt allgemein gegen die Regierung. Die Führer der koreaniſchen Fortſchrittspartei gelangen zur Macht; aber Piyonigik beherrſcht dauernd den Kaiſer, der eine ruſſiſche Leibwache erbeten haben ſoll. Koreaniſche Blätter behaupten, 3000 Ruſſen hätten den Jalufluß über⸗ ſchritten und ſeien im Vormarſch auf Sßöul. Dieſes Gerücht hat jedoch keine Beſtätigung Zum Aufſft and der Herero. * Berlin, 22. Jan. Nach heute aus Swakoßpmund eingegangenen telegraphiſchen Nachrichten erreichten die geſtern mit der Eiſenbahn entſandten weiteren 29 Mann von dem Kanonenboot„Habicht“ mit einem Maſchinengewehr und einer Revolverkanone nachts Karibib. Die Stationsgebäude in Obalis und Halis ſind zerſtört. Mit den Operatio⸗ nen jenſeits Karibib iſt begonnen. In einem Patrouillengefecht bei Kubas wurde 1 Unteroffizier, deſſen Name nicht bekannt, verwundet. Eine große Anzahl von Eingeborenen ſoll dabei ge⸗ fallen ſein. Aus Omaruru liegen Nachrichten vom 18. Januar vor, nach denen die Beſatzung aus 50 Gewehren beſteht. Sie hat ſich gut verſchanzt und hofft ſich halten zu können. Ueber die Kolonne Bülow liegt in Swakopmund keiner⸗ lei Nachricht vor. Deutſcher Aeiel (16. Sitzung.) W. Berlin, 22. Nanuar. Am Bundesratstiſche Staatsſekretär Graf Poſadowsky und Freiherr v. Stengel. Auf der Tagesordnung ſteht zunächſt die Prüfung der Wahl des Abgeordneten Wild, Vertreter für Stolp⸗ Lauenburg(konſ.). Nach längerer Debatte wird ein Antrag Singer angenommen, die Wahlprüfung zur weiteren Bericht⸗ erſtattung an die 7. Abteilung zurückzuverweiſen. Für den Antrag Singer ſtimmt die Linke und die Nationalliberalen. Nach Verleſung der Rechnungsſachen erfolgt die erſte Beratung des Servistarifes und der Klaſſeneinteilung der Fritzen(Ztr.): Trotzdem der Entwurf die Reſolutionen des Reichstags nicht be⸗ rückſichtigt, in denen davon ausgegangen wurde, daß die Entſchä⸗ digung für Quartierleiſtungen etwas anderes iſt, als Wohnungs⸗ geldzuſchuß, bietet er inſofern Vorteile, als er eine Reihe Orte in eine höhere Klaſſe verſetzt und die bisherigen Sätze der Klaſſe 4 und 3 gleichgeſtellt werden. Indeſſen werden wir den Servistarif nicht bis 1913 bewilligen, ſondern nur auf etwa 5 Jahre. Er beantragt Ueberweiſung an die Budgekkommiſſion.(Beifall im Zentrum.) Höffel(Reichspartei): Es iſt nicht zu billigen, daß die in unmittelbarer Nähe von Metz liegenden Orte nicht erhöht wurden. Im Uebrigen bietet der Ent⸗ wurf die vom Vorredner erwähnten Vorteile. Wir ſchließen uns daher dem Antrage auf Verweiſung an die Budgetkommiſſion an. Eickhoff(freiſ. Volkspartei): Die Nichtberückſichtigung vieler anderer, namentlich rheiniſcher Städte ſteht im Widerſpruch mit den Vorausſetzungen, die die Regie⸗ rung ſelbſt für die Verſetzung in eine höhere Klaſſe aufgeſtellt hat. Das Perſonalſervice ſollte beſeitigt und nur ein Serviee für Ein⸗ quartierungslaſten beſtehen bleiben. Den Wegfall könnte man aus⸗ gleichen durch eine Verbindung des Servicedurchſchnitts mit den Gehältern der Offiziere und Militärbeamten. von Gersdorf(konſ.): Auch wir ſind über die weitere Verquickung von Service und Wohnungsgeldzuſchuß befremdet. Ferner erſcheint uns die Friſt von 10 zu 10 Jahren viel zu lang rückſichtlich der großen Verſchiebungen die jährlich innerhalb der Vevölkerung eintreten. Behrwinkel(natl.): Vielen Wünſchen auf Verſetzung in eine höhere Klaſſe iſt ent⸗ ſprochen, aber noch recht viele Enttäuſchungen ſind geblieben. Das Geſetz für die Regelung des Wohnungsgeldzuſchuſſes bleibt aus. Der Beamte muß an Arbeitsfreudigkeit einbüßen, wenn von feinem Gehalte immer mehr für Miete abgezogen wird. Wir ſind enttäuſcht, daß die Regierung nicht den vom Reichstag beſchloſſenen Entwurf vorgelegt hat. ꝛstag. Burkhardt(wirtſch. Vg.): Die Zahl der in eine höhere Klaſſe verſetzten Orte iſt nicht hoch genug. Auch Wetzlar hätte berückſichtigt werden ſollen. Schrader(frſ. Vg.): Ich bin für die Kommiſſionsberatungen, da die Sache ohnehin koſtſpielig iſt. Es wäre wohl am Platze, hier eine günſtige Reform vorzunehmen und dauernde Ordnung zu ſchaffen.(Bravo links.) Graf Poſadowsky: Wir prüften die Reſolutionen auf Teilung des Service⸗ und des Wohnungsgeldzuſchuſſes und den Naturalſervice, konnten aber nicht darauf eingehen. Aber es ging uns leider wie dem Hauſe, wir fanden keinen beſſeren Weg. Das Hauptbedenken gegen den Entwurf iſt, daß die Civilbeamten jetzt ſchlechter ſtehen als die Offiziere. Aber ich muß anerkennen, daß die Stellung der Offiziere eine andere iſt, als die Stellung der Civilbeamten.(Zuſtimmung rechts.) Ein Offizier hat viele Ausgaben, die der Civilbeamte nicht hat. Wie ſoll man ferner die Verſchiebungen der Wohnungsver⸗ hältniſſe ausgleichen? Wir kommen da ſchließlich auf allgemeine Gehaltsaufbeſſerung hinaus und in der Zeit, wo wir laufende Aus⸗ gaben durch Schulden decken müſſen, müſſen ſich die Staatsbürger den Verhältniſſen fügen. *** Berlin, 22. Jan. Die Budgetkommiſſion des Reichstages beriet die einmaligen Ausgaben der Verwaltung der i i en 22 en und 140 000 4 zu einem Del Mark 125 Werkſtättenanlagen in Biſchheim. Auf die Beſchwerde dan Beumer und Müller⸗Sagan über mangelhafte Verpflegung und Reinlichkeit in den internationalen D⸗Zügen, beſtätigt Miniſter Budde die Berechtigung der Klagen und vertritt den Standpunkt, daß ſich auch im Speifewagenbetrieb Konkurreurz geltend machen könne. Er hätte füngſt einen Antrag auf einen feſten Kontrakt auf 15 Jahre abgelehnt. Er halte an der ½jährlichen Kündigung feſt. Der Beleuchtungsfrage habe er beſondere Intereſſe zugewendet. Es ſoll auch auf dieſem Gebiete noch mehr geſchehen. Auf den Vor⸗ wurf der mangelnden Reinlichkeit in manchen D⸗Zügen ſei er nicht ge⸗ faßt geweſen. Unter allgemeiner Heiterkeit t der Miniſter einen Fall übergroßer Reinlichkeit. Ein Reiſonder habe auf dem Berliner Bahnhofe„Jologiſcher Garten“ Abſchied nehmen wollen und dabei den Kopf durch die Scheibe geſteckt. Als er 5 Mark bezahlen ſollte, beſchwerte er ſich darüber. Die Scheibe ſei ſo klar geweſen, daß er ſie nicht geſehen habe. Budde ſpricht ſich dann im Laufe der Debatte für die Beibehaltung der vierten Wagenklaſſe aus; ſie habe große Vorteile, namentlich für Reiſende mit Traglaſten. Nächſte Sitzung am 26. Januar. * Berlin, 22. Jan.([Petitionskommiſſion.) Die Petition des Pferdezuchtvereins in Zweibrücken auf Erhöhung des Ankaufspreiſes für Remonten wird für ungeeignet im Plenum erachtet, weil nach der Militärverwaltung keine Veranlaſſung geben werde, dahingehende Maßnahmen zu treffen. Sollten in der Pfalz die Vorbedingungen zu einer gleich billigen gu t von warmblütigen Pferden, wie in Norddeutſchland fehlen, ſo müſſe man dort kaltblütige ziehen. Man dürfe aber nicht der Militärverwaltung zumuten, Grunde in der Pfalz höhere Preiſe für Remonten zu bezahlen. Volkswirtschaft. Schiffahrt auf dem Oberrhein. Das ſtädtiſche Hafenamt Karls⸗ ruhe berichtet uns über den Verkehr im Monat Januar folgendes: Die Schiffahrt war infolge Niederwaſſer und Froſt eingeſtellt und wurde erſt zufolge ſteigenden Waſſers und nachdem der Hafen eis⸗ frei war, am 17. d. Mts. wieder hierher eröffnet. Das Waſſer iſt jedoch ſo raſch wieder zurückgegangen, daß am 21. Januar mit Gin⸗ ſtellung der Bergfahrten gerechnet werden muß te. In der kurzen Zeit konnten natürlich nur geringe M dengen zugeführt werden und die Abfuhr beſchränkt ſich auf Holz, Mehl und Bier. Die ie und das Lagerhaus ſind noch ziemlich gut belegt. Der Aufſichtsrat der Mechaniſchen Baumwoll⸗Spinnerei aud Weberei in VBamberg beſchloß für 1903 die Verteilung einer Divi⸗ dende von 12½ Prog.(i. V. 7½ Proz.), derjenige der Mechaniſchen Seilerwarenfabrik in Bamberg einer ſolchen von 8 Proz.(wie i..) Elberfelder Papierfabrik. In der Sitzung des Aufſichtsrats der Elberfelder Papierfabrik.⸗G. legte die Direktion den Abſchluß für die erſten ſechs Monate des laufenden Geſchäftsjahres vor. Der Ueberſchuß iſt um ca. 50 pCEt. höher als in der entſprechenden Periode des Vorjahres. Die Erwartungen, welche man an die im Laufe 1903 vorgenommene Vergrößerung des Production in Elberfeld geſtellt hatte, haben ſich daher in vollem Maße erfüllt. Mechaniſche Buntweberei am Stadtbach, Göppingen. Aus Göppingen, 20. d.., wird geſchrieben:„Die bis jetzt angemeldeten Konkursforderungen belaufen ſich auf M. 1800 000. Da die hypo⸗ thekariſche Belaſtung M. 900 000 beträgt und dieſe Summe ſchwer⸗ lich erlöſt werden wird, dürfen ſich die nicht bevorrechteten Gläu⸗ biger keine großen Hoffnungen machen, zumal die Ausſtände mit⸗ verpfändet ſind. Die letzteren werden aber keine großen Fummen ergeben, weil in letzter Zeit meiſt nur gegen Kaſſe verkaus wurde. Aus den Wechſelverbindlichkeiten, die nicht in den ordentlichen Büchern verzeichnet ſind, und die ſich auf ca. M. ½ Million be⸗ laufen ſollen, können Rückanſprüche an das Privatvermögen des Leop. J. und des Bernh. Gutmann gemacht werden. Es fragt ſich nur, ob und welcher Erlös über die Hypothekenverbindlichkeiten aus dem Zementwerk Rechtenſtein erzielt wird. Auch würde eine etwaige Verurteilung der Feuerberſicherungsgeſell ſchaft zur Be⸗ zahlung eines Teils der Verſicherungsſumme den Gläubigern weſentlich zu ſtatten kommen. Die Arbeiterzahl wird ſtetig reduziert und Ende Februar ſoll der Betrieb, nachdem die Vorräte und Halb⸗ fabrikate aufgearbeitet ſind, ganz eingeſtellt werden. Auswärtige Jabrikanten ſuchen in den hieſigen Blättern Textilarbeiker und auch in hieſigen Fabriken werden Arbeiter eingeſtellt, ſo daß die Ar⸗ beiter in kurzer Zeit eine neue Unterkunft finden werden.“ Deutſche Petroleum⸗ Aktiengeſellſchaft. Geſtern wurde dis Deutſche Petroleum⸗Aktiengeſellſchaft mit dem Sitz in Berlin ge⸗ gründet zur Gewinnung, Verarbeitung und Verwertung des Erdöls und der Erdölerzeugniſſe. Die Geſellſchaft iſt auch befugt, ſich bei Petroleum⸗Induſtrie⸗Unternehmungen im Inlande und Auslande zu beteiligen. Das Kaxpital beträgt/ 20 Millionen, davon ſind 8 Mill. voll, der Reſt iſt mit ein Viertel einbezahlt. Gründer ſind die Deutſche Bank, der Wiener Bankverein, die Bank für Handel und Induſtrie, die Mitteldeutſche Kreditbank, die Nationalbank für Deutſchland und Jakob S. H. Stern. Vorſitzender des Aufſichtsrats iſt Max Steintal. Dem Aufſichtsrate gehören ferner an Morig Bauer, als Vizepräſident, Konſul Braunfels, Wirklicher Geheimrat Jagemann, Aſſeſſor Mommſen, Bankdirektor Winkler, Geheimrak Witting, Arthur Grohmer. Den Vorſtand der Geſellſchaft bilden Julius Zeller und Dr. Herz. Die Fellhandlung Pozzi& Co. in Mailand ruft ihre Gläubiget zuſammen. Die Paſſiven betragen Le. 750 000, die Aktiven Le. 400 000. Es wird eine Liquidation angeſtrebt. Deutſchland iſl ſtark beteiligt. Projektierte Petroleum⸗Bank für Rumänien. In Paris wird die Gründung einer Bank erörtert, die in Bukareſt für die Intereſſen der rumäniſchen Petroleum⸗Induſtrie errichtet werden ſoll. Ent⸗ weder foll die Errichtung durch eine franzöſiſche Gruppe allein odes unter Mitwirkung der Standard Oil Campanh erfolgen. Grundkapital ſoll angeblich Fr. 20 Millionen betragen. Telegramme: * München, 22. Jan. Die baieriſchen Staatsbahnern einnahmten im Jahre 1908 159 417 000 /. Das iſt eine Mehrein⸗ nahme von 7 286 661/ gegenüber dem Vorjahre. Dortmund, 22. Jan. Der Betriebsüberſchuß der Harpener Bergbau⸗Geſellſchaft betrug im Monat Dezember 1908 bei 24 Arbeitstagen 1 276 800%/, gegen 1177 800 Mark bei 24 Arbeitstagen im November und 1171 500/ bei 24 Arbeitstagen im Dezember 1902. Newyhork, 21. Jan. Die Southern pactfit⸗ Bahn begab 8 Mill. Doll. 47%proz. Obligationen mit 2⸗ bis 5jähr. Kupons. Dieſe Obligationen bilden einen Teil der Anleihe, zu deren Aufnahme die Bahn im Betrage von 30 Mill. Doll. im Jahre 80 ermächtigt wurde. Mannheimer Effektenbörſe vom 22 Januar(Offizieller Bericht.) In Aktien der Bad. Aktien⸗Geſellſchaft für Rheinſchiffahrt und Seetransport(Gutjahr) gelangten heute Umſätze zum Courſe von 101 pCt.(+ 1 pCt.) zur Notierung. Gleichfalls höher waren: Anilin 480., Brauerei Sinner⸗Aktien. Grünwinkel 255., Pfälz. Preßhefen⸗ und Spritfabrik⸗Aktien 100., Portland⸗ Cementwerke Heidalberg 124.80 G.(128.l. Sucerſabrit Waabäb del⸗Attien L82. gur Erörterung Anſicht der Kommiſſion die Petition aus dieſem Ders . 1 mrenndeim, 22. Jannar. Weveral⸗Anzeiger. 5. Seite. Obligationen. Bergwerks⸗Aktien. WVeel⸗ e Vad. Aaan f. Röſchiff.. Bochumer 10 90 192 50J Wetterr. Alkalt⸗ A. 230— 229.— ff f negbein. Orp⸗ Baunk 100e 100.aa c Feanſar Sede 1425 0 dudern 11150 111 89 Oberſchl. Eiſenakt. 102 70 10170 Londoner Effektenbörſe. „ 5 alte M. 97.80 b24½% Bad. Anilineit. Sodaf. 163.25 0 oncordia 327— 325— Ver. Könlas⸗Laura 238.80 287.45 n. 92 8 Effeflennz 12 0 5 unk. 1904 97.90 b 4% Kleinſein, Heidlßg. M..— Helfenkirchner 217 76 218.— deutſch. Jupemb. B. 87.— 86 75 ee ö 5 5 Kommungl 98.—:]5% Büral. Braußaus, Nonn 99.— B Harvener 207 80 207.10 5 5 180 99— 955 175 0 50 5 7 11 85 1% e Speverer Raubaus 90%, ge eSoutbern hak. 50% e e Akr⸗Ge in Spener 10.50 B Aktien deutſcher und ausländiſcher Transport⸗Anſtalten. 4% 00 8 ſen 90¹⁰5 Chicago Milw. 149— 1505% 3½% Freiburg l. B. 99 15b4½% Mfälz. Chamotte u. eudwü.⸗V 990.— 19 8 8 oit. B 88— 887˙8 Denver Pref. 78/ 74½ 00 Karleruße v. J. J806 92 4ar.] Tonwert 5l.s0c, Eſſenb. 100.750] wartendne anlw..—. Jben darpheen. 101.80 191— 4% wallenes 101½ 101.. Aichtſon Preß 92— 990 31 ee Laßr v. J. 1902 99.10 b½% Puß..(G. Zellſtoff, gfälz. Marbann 138 90 138 5% Iura Simn—— e% Mon. Griechen 4½ 42½ Vouisv. Nash. 112%/ 114½ ˖ 4% bupmlaäbafen v. 1900 1. 40 Mafdhof bei Pernau in nrälz. Nordbahn 120 2 2— Schwein. Centrab.———— h Portug. 63%½% g. Unien Pat. dae 89 51½%% Ludwighafen 00. gfipfand 109. 10 Sudd. 50 154 5½ Schwet⸗ 55355555 89%„ 86% Tend.: feſt. 5 b. d. Giſenb.⸗Geſ. 124 50 194 5 chwet⸗, Nordofth. 8 Türt D 1 1 % 101.40„% Herrenmühle Genz 100.—6 Hamburger Pafet 110 50 110 85 Ner. Schwz Bahnen——— 9516 900 Debeers 20— 20½ bdine.—9 ½%% Wannß. Dampf⸗ Hordd. Lſoyd 105.— 104 87 Ftal. Miftelmeerb. 92.— 91 f0 4 de Argentinter 7% 21%(Gbartered 2½ Jn dil Mannh. Oblig. 1001 12.80 2 ſchleppſchieraßxts⸗aeſ. 102.75 0 Oeß.Una. Staatsb. 144 20 144 80„ Meridie nalbahn 148.— 146.—4 Merikaner 98%%% Goldfſels 92 „190% 101l. o½ Manngb. Lagerhaus⸗ Hefterr. Süd⸗Lomb. 26 10 16 25] Nortbern kreſer.—.——.— Japaner 78% 78¼ Randmines 9% 90 3 3. 1 1255 1 Geſelfſchaft 1092— Nordweſtb.———-— La Veloee——— dend.: feſt. Caſtrand 67¼ 65% 4½ Snenerer Ziegelwerke 102.50 Ottom. 18½ 18½ J Tend.: feſt. , 5 T0.10 1½%% Se Pfandbriefe, Prioritäts⸗Obligationen. Seiee„ 1899 100.10 Walppof⸗Mannßeim 102.25 G ſeſ Frk. Fnn.⸗Bfdb. 101.30 3³ 8 2. Irt. Onn.-Vfdb. 101.30 101.30.%, Ur Pfdbr.-Bk. 9½7 Pirmaſenſer 99.—6C41½ Verein chem. Fabrfken—.— 40.K. B. Pfdbr. Oz 100.80 100 8 Hup⸗Uid. unk. 2 100.60 100.80 Berliner Droduktenbörſe. 85 Je e Seldn⸗ 4½%½ Zellſtofffabrik Waldhof 104.70 G 4%„ 19½ 1½8% 108 3½ Pr wedbr.⸗Bk. Berlin, 22 Jan.(Tel.) Produktenbörſe. Niedrigere 4½ o0 Akt.(Jeſ. f. Seilindu⸗ 40% Gf. HypB. Pfob. 101 10 10145 Hyp Mfv. unk. 12 97.— 97.— rikaniſche Preiſ ie billi ͤ ſtrie riickt. 1050%. 100.20 b; 5 9690 9 15 amerikaniſche hreiſe ſowie biligeres Angebot beeinflußten den Aktien. 110% Fr. Bod.⸗Fr. 96— 96.— Fyd.⸗Ned. Kom⸗ heutigen Markt ungünſtig, bei Mangel an Kaufluſt des Konſums und Wonkeu Brief Gel⸗ Brief Geld, Pf. B. Pr.⸗Obl. 102.80 103.—] Oßl. unkündb. 12 100.20 100.20 vermehrtem Inlandsangebot. Weizen weiter abbröckelnd von 55 1½% Pf. B 99 20 1 5 5 5 175 Vadiiche Bent n0,Jar Sereenl. Seba.—— 208.—, 40ld Uf. Br. J800 10 85 700 f 4% tr Sd. Afd. 90 101 40.20 4 bis 5e 4. Hafer bei ſtodendem Aſat ſchwach. Mais träge 5 Kred. u. Denh., Zückr.—.— 118.50%,„ Schwartz Speyer—.— 180.—4%„„1907 102.50 12.75 unk. 04 102.70 102.90 Rüböl ſtetig. Spiritus ungehandelt. Wetter: naßkalt. 1 ee 15 ai„„„ aſte 9780 97.8 4%„ Pfdbr..Oo! Berlin, 22 Januar.(Telegramm.)(Produktenbörſe.) 05 5 1 126 50 5 11 3 1 980 unk. 10 108.— 103.10] Preiſe in Mark pro 100 Kilogramm frei Berlin netto Kaſſe.) Pfin: Hyp.⸗Rank 2190.50%„ Meraer. MWorms 108.—.— ae 7250—.— e 12 108.— 103.15 ei— 55 1. Pf Spen Koß. Land. 129.50——Norms, Br v. Dertge—.— 191.%0 1% Pr Pfbr. B 1905 66.— 96.— 31¹% Pfobr.g6 Weigen per Mai 189.— 158.25 4 Rbein. Kredithank.—Ifls. Prefh. u. Spfbr.—.— 100.—%½% 1908 9690 96.20 8 89 4. 94 96.50 96.70 155 825 1 95 122 19855 Trausvort%„„ 1908 101.0 101.6,%,„ Afd. 9306 97.— 97.10 Moggen 133 25 105.76 ö Süldd. Man 105.—ft. Nerücherung. 4%„„„1000 101 75 10:le%„ Com.⸗ bl. per Fullil 3 18.50 187 78 ⸗ Kiſenbahnen...⸗l. Röſch. Seetr.—.— 101.— Hbettz gene 95.75 95.7 v. Lunt 10 105.— 105.— CIIr!ßkßkß—— 6 fälz. endwiasbahn 220.50—.— Nannb. Damufſchl.—.— 90.— Rhein. Weſtf.%½„ Com.⸗O l.%%% 128.— 5 Wiül Marbaßhn 180.——.—-]„ Pagerßaus 109.——.— 2. eck. 1010 102.30 1020.87unf.eb 99.80 99.50 15 SiiBi 132.— 15025 Nordhahn 130——.— Aß. u. Seeſchiff.⸗eſ.—.——— le% Pr. Pidbr.⸗Bk.⸗ 3%„Com.⸗Obl. Mafß der W. 111 50 110.78 Heilbr. Strasenbahn—.— 55.— Bad. Piſckeu. Mitverſ.—.— 215.— Hyp.⸗Pfd. unk, 12 102.90 102.90 v. 96006 99.90 99.90 per Julflklf!'!k 111 50 111.— Sbem. Induvie. 955 725.— Rühbn ver Mmůa!!)!: 46 60 46.50 160—— entinental. Rerf.— 645.— Bank⸗ und Verſicherungs⸗Aktien per Oktbr, 47.— 47.— .sſc f chem. Induſtr. 1. Pannßh Verſicherung—.— 4.— 85 Spiritus 70er loeo—.—— Fauad.Auen Sadaſer.—.—420.— Oterrb. werf⸗Gel.—.— 880—] Heutſche dieichsbt. J88 20 188 70] Oef. vänderbant 114.20 118.0 Wetzenmebl 22.50 25.70 Fem daleck denhn..—15.— ürtt. Transv⸗Rerſ. 510.— 500.— godiſche Lant. 120 50 120.50 Kredit unnalt 21 20 214 2Roggenmell!! 17.70 17.70 Vereinchem. Faßriken 249.——.— nduktri Berliner Bank 92.50 94.—Biälziſche Bank 106 20 0%—[ioggenm: Peieinder 8 VNVerein D. Oelfahriken—.— 118.80 In duſtr L. Jerl. Sandels⸗Geſ. 160 00 161 20 ufälz. Hyv.⸗Bank 190 50 191.90 N Fkiß; Pft..⸗W. Stamm 229.——.—.40d.. Seiliuduſtrie—.— 57.40 Darmeſädter Bank 144 75 145 80 Rbein. Kreditbank 139.95 189 80 23ͤ„5„ 1„Vorzug 106.——.— Dnaler'ſche Mſhfbr..— 125.— Deutſche Bank 224.20 224.—Ahbein. Hup.⸗ M. 192.89 192 20 Peſt, 22. Januar.(Telegramm.) Getreidemarkt. ö 5 5 Imeillirftr Kirrmeil.—] Distonto-Commd. 195 10 1940Schaaffß. Bankver, 1 8 80 148.8 21 22. 8 Tmailw. Maikammer de.— 51 50 Deutſche Gen ⸗Bk. 100.— 948. Südd. Bank Möm. 104.50 104.5 Bad. Branerei—183.—ethiinger Spfnnerei 105.——.— Fresdener Vonk 157 70 1573 Wiener Bankver. 184.80 185 10[ Weizen per Avril 788 789 feſt 787 687 willig BBainger Aktienbterbr. 49———Hüttend. Spinneref—.— 105.—] Frankf. Hyv.⸗ 113 0 b„dDieir 7166 168 Frankf. Hun.⸗Bank 201.— 202.— D. Effekten⸗Bank 104.70 104 80 TDauurl. Hof vm. Hagen— 231.50 Nöhmfhr. Hald u. Neu.— 222—Frkf. Hop.⸗Creditv. 151— 151.—Bank Ottomane 117.— 117.— Roggen ver Avril 6 62 86 65 feſt a% g aa willg Eichbaum⸗Branerei 162—141.5 bocth. Cefl.u. Bapierf.—.— 114.75] Rationalbant 125 60 126.20] Mannheimer Verſ.⸗„e. Dubr. 000 9o00 e, Clefbr. Rüſal, Morms—.— 104 50 Nanng. Gum. u. Asb.—.— 95.—- Oberrhein. Bank 96— 97— Seſellf aft 480.——— Hafer per April 5 50 Z51 ſtetig 5 40 5 50 ruhig Ganters Br. Freibura—.— 112—[Oagersh. Spinnere.————Heſterr.⸗Ung. Bank 115 50 116— Preuß. Hyvothekb. 111.30 111.90„„„ Oktbr. 000 9 00 90 000 RgKleinlein, Heideſberg—.— 184.“/ Pfälz, Päß.u. Faßr. T.—.— 99.50 f 55 Mais per Mai 529 580 529 5 30 123 Han ae deme 89.——.— Vortl.⸗Gement Heidib. 125.— 124.50 Privat⸗Diskont 2¾ Prozent.„ 5 89 5 40 ſſelig 5 89 5 40 ruhig 1 92 udwigsbaf. Brauerei—.——.— Berein Freib. Ziegelw.—— 132.— Fraukfurt a.., 22. Januar. Kkreditaltien 214.30. Staats⸗⸗ 000 000 00 O0 Kannb. Aktiente.—150 er So vr. diegelw. 70.— 68.— Habn 144 25, Lombarden 16 25, Eavpter—.—, 4% Goldrente] Nülböl ver No. 9000 90 00 Pfalzbr. Geiſel Mohr 68.— 85 Zellſtofff. Waldhof,—.— 246—10 30, Gottbardbahn 192.—, Disconto-commandit 195—, Laura Kohlraps per Aug. 11.50 11 60 flan 1150 11 60 ruhig Brauerei Sinner— 255.— Zuckerf. Waabäuſel—.— 88.—237 50, Gelſenkirchen 217 75 Darmfzädter 145—, Handelsgeſellſchol⸗ Wetter: Bewölkt. 8 61 29, Dresdener Bant 157 40, Bank 224.20, 93.40, 13 Frankfurter Effektenbörſe. Rorthern—.—. Eendan VVVVH ee en eee Grivat⸗Telearamm des Gen eral⸗Anzeigers.) Nachbörſe. Kreditaktien 214 50, Staatsbahn 144 80, Lombarden 21.1 885 W. Frankfurt, 22. Jan. Die Börſe eröffnete in] 16.30, Disconto⸗Commandit 195.—. Weizen ver März.047/ willig.04/, ruhig feſter Haltung. Die Kurſe beſonders für Bankaktien notierten per Mai.085%½.08J bi höher. Die allgemeine Auffaffung, daß der Frieden in Oſt⸗ 8 Mais per Jon. 4021% ſtetig 3 aſien erhalten bleibe trug dazu bei, daß ſich das Geſchäft etwas Berliner Effektenbörſe. ver März.03/½— lebhafter geſtaltete. Montanwerte zeigten anfangs gute Hal⸗ ung. Eiſenwerte gebeſſert, ſpäter ewas nachgebend. Von Aus⸗ inländiſchen Fonds Reichsanleihe lebhaft und höher. loöndiſche ruhig und gut behauptet. Bahnen ſtill. In Induſtrie⸗ werten heute lebhafteres Intereſſe. Elektriſche Werte beſſer. Anilin feſt. Der Schluß der Börſe zeigte ruhige Haltung zu behaupteten Kurſen. Privatdiskont 296. Sahlnß-Kurſe. Bahnen einen größeren Umfang nicht an. Wohl vermochten ſich Telegramm der Continental⸗Telegraphen⸗Compagnie.) die Kurſe in einzelnen Märkten zu behaupten, doch zeigten ſich Wechſel. nirgends größere Kursveränderungen. Schiffahrtsaktien preis⸗ * 5 2 15 Kurze Sicht 9½.—6 Monate haltend. Große Berliner Straßenbahn behauptet. Dynamit⸗ Reichsmartk Vor. Kurs Heut. Kurd Vor. Kurz Heut. Kurz truſt unverändert. Zu Beginn der zweiten Börſenſtunde Banken Aumſterdam hfl. 100 8— 169 58 169.52 85 85 wenig berändert. Deutſche Bank höher, auf die geſtrige Er⸗ Belgien.. Fr. 100 3— 81178 51.175—5 5 richtung der deutſchen Petroleum⸗Aktiengeſellſchaft in Ver⸗ Ftalien.. Le. 100 5— 81 25 81.288—— bindung mit hieſtgen und auswärtigen Banken. Montanwerte 0. ſt. 1 8— 20.452 20.455—— ungleichmäßig und teilweiſe abbröckelnd. Fonds unverändert feſt. bt 15 110 8 25 2 Bahnen ſtetig. Große Berliner Straßenbahn weiter anziehend. Ft. 00 8— f1 810 91 88 855 Ultimogeld%—3UK. Später Montanwerte weiter ſchwankend. Schweiz Fr. 100 8¼ 81025 81.033—5 Banken ſtetig. Sonſtiges unverändert. In dritter Börſen⸗ Peiersburg.⸗N. 100 4½——— ſtunde Banken feſt. Montan ſchwächer. Induſtriewerte des —75„„„ Kr. 100 1——— Kaſſamarktes in einzelnen Wertgattungen feſt. Niedriger waren — 15 3 8½ 85.325 35.833 5 88 zum Teil Eiſenaktien. Staatspapiere. A. Deutſch. CC 20 22. 20. 29. e 216.10 216.— Peipaiger Bank.00 f.00 . dlc. meiggant 10295 105 20 5 italten. Rente 105 90 101 75 2½% et 108.— 102.90 e 5 0 0 8 Ayp.elete.—. „ 105 65 9205% Seg. Silder. 10105 101.05 ud, b. S. 88.0 8 12155 85 e 167.— 107 102.05..78 4ßs Hef. Papterr, 101.05 1010[ Had..A. 104 90 105.— Rochener 195.— 191 90 135 11 75 4˙ 5 52 iſ e% Bayern 10.60 1016% Gonfolidation 425— 425.20 1u,Bad. St.-Oblfl. 99 80 90.80 4 Ruſßen von 1830 98.50 95 80„„ 1770 „„„ M. 100.9 1 1—(ruff.Staatsr. 1894 98.90 98 90] Heſſen e e 304.90 907 80 1900, 101 30 101 20 4 ſpan, ausl. Rente 87.— 87.508 108.70 109.70 Sie 2 0 4 dab. St.u. 104 90 105.151 Türten eſt).———. g hel ce 50 0 e ie0 e ogoſe 154 20 156 20 gamabſſtte 287 10 236 50 8 91 85 9180 4„afronemente 99.80 99 70 Mbeck⸗Büchener 168.70 164. 5 murm⸗hterier 142 76 145.90 ber 68. 104 30 10 4% Jgataodeier—— d Dir Sehe;.— Sonf c. u 9. 451.— 40 85 4Heſſen 104.90 105 45 4 Eaupter uniſteirte— 105.80 Aktien 144. e en a 111.80 beſ e JVVVVVVTTTVVV fßßßßpfßfßĩ ⁰ ex um 29 38 27. donbarden 16.— Is[Meſterr Alkaliw. 227.30 228 50 Gachſen 90.10 90.20 4½ Gbideſen 1898 90 10 90.80 Janada Paeifte Sh. 117.30 119.— Acchersleben Al. W. 158 50 158.— 4Mh. St⸗A. 1899—— 101.50 5 Bulgaren 87.70 87.50 Zeſdelb Str.& B. B.——.— Zteinz. Friedrichsf. 2⸗6.50 266.50 ee e 50Kreditaktſen 213.70 214 Hanſa Dampfſchiff. 120.70 1212 Busländiſche. 3 Hen. Qoose.1867 146 20 186.05 Derl. Handelseczef, 140 40 109.70 monkämmerel⸗Ak. 164.— 189—. 5 90er Griechen 40.20 40 901 Türkif che dooſe 137 60 187.6 178 1 55 0 Nßß. M. BEr. Aktien induſtrieller Unternehmungen. e e 40 223.9[Atannb.⸗Rb. Tr. 65.— 65.— 9 Dise. Comm Aktten 10450 194 80 Kannengteßer 181.— 182 40 Dad Zuckerſ. Wagh. 82 80 82 90 Wartatt. Zweibr. 116.60 116.80] Dresvener Bank 157.50 187.60] Hörder Bergm. 184.— 164.— Heidelb. Cementw. 128— 124 70 Eichbaum Mannßh. 162.30 162.10 Nr Di kont 2¾ 0 e 425.50 431.— Mh. Nkt.⸗Brauerei 150.— 150.— Privat⸗Diskont 2/ „Fbr. Griesheim 331— 232—Seilinduſtrie Wolff 86.— 8. W. in, 2„(Telegr. 8. Höchſter Farbwerk 70 50 370.50] Weltz z. S. Speyer 114 80 114— 110 2 16.— 16 Iereinchem. Fabrit 240.— 249.— Malzmüble Ludw. 130— 180. Sreiz 20 164.80 Them Werte Albert 790— 206— Fabrradw Klever 235 90 986 20 gals hahn 144 20 145.—] Disfonto⸗Comm. 194.20 194.80 eeumul.⸗F. Hagen 170.— 171.50 Maſch. Arm. Nlein 101.60 101 60 9 5 69.— 69— Maſchinf. Gritzner 15.70 2157 Pariſer Boͤrſe. Allg.Elek.⸗Geſellſch 224. 0 222.50 Schnellprf. Frithl. 158.— 158.— 3 Anfungs Hellos„ Oelfabrit⸗Aktten 118.30 118 80 CPTͥCrLr! 104 10 1048 J Spin.Web. Hüttenh.———.—3% Rente 97 80 97 90 Türk. Looſe 129.— 129 50 92 60 92 50 Zellſtoff Waldbof 247.50 246,.— ttaliener 102.55 102 55Ottoman— 551- 140— 140 2% Lement!. Karlnadt 108 ⸗0 11).— dpanter 86— 86.50 kio Finto 1288 1266 richsb. 8748 84.80 IBanddisl. à l. (Privat⸗Telegramm des General⸗Anzeigers.) w. Berlin, 22. Jan. Auf feſtes Newyork und in Ueber⸗ einſtimmung mit der feſten Haltung in Paris und London war die Börſe zu Beginn in recht feſter Tendenz unterſtützt durch die heutige wieder friedliche Auffaſſung der oſtaſtatiſchen Frage. Der Verkehr nahm im ganzen bei älterer Feſtigkeit in Banken und Montanwerten ſowie heimiſchen Fonds und teilweiſe in erah. 149.50 426. 50 J Külxken D. 5 8 7 Poſtd. Suevia. Schiffahrts⸗Nachrichten. Mannheimer Hafenverkehr vom 20 Januar. Hafenbezirk I. Kommt von Schiffer ev. Kap. Schtff Ladung p. 100 K Worth Stinnes 85 Nuhrort Noblen 8500 Hörnemann„5 5 8375 v. d. Brliggen 5 41 5 5 8975 Hafenbezirk III. Gſer Alt⸗Helbelberg Heidelberg Stlergut 728 Neinmuth Nieverzagt 5 Steinſalz 1025 Müßig Eliſabetb 5 1827 Staa F. v. Lemmingen Jag ſt felb 65 1200 5 S v. Gemmingen 85 75 950 Maler Oito Gräßer 1 8 941 Schmitz Lubwig Ruhrort Kohlen 5149 Scheelen Höchſt 5 681˙ Teppet oreley 5 00 6805 Hürren Berllin 8 5 312⁵ Bergmann Sulſe Gr. v. Baben 5 75 42⁸⁰ Hafenbezirk V. Böckling Kiederrhein 21 Duisburg Kohlen 8260 Svecht V. Farcher 14 5 10 9000 Keßler Elem Maria 2 1 2000 Rüpper Elfriebe 8 9800 Hafenbezirk VI. Karl Klara Dulsburg Koblen 5500 Ningelſtein Rußhrort 9 5 Kohlen Pech 6063 Webweiller Mereur Wormz Nies 600 Hoffmann Suüft Neuburg 80o Adumer 5 elnrich Duls burg Kohlen 5000 Wagenhöſer oſefine 7 7150 Hafenbezirk VII. Breust Thereſe Dufsburg Rohlen 782⁰ Tofahren Schürmann S. 4 Ruhrort 35 5450 Holler berg 5 2 4 7 6150 *** Ueberſeeiſche Dampferfahrten der Hamburg Amerila⸗Linie. Die nächſten Abfahrten von Poſt⸗ und Paſſagierdampfern finden ſtatt Nach Newyork: 23. Jan. Schnellpd. Blücher. 30. Jan. Poſtd. Pennſylvania. 6. Febr. Poſtd. Patricia. 13. Febr. Schnellpd. Moltke. 20. Febr. Poſtd. Pretoria. 27. Febr. Poſtd. Graf Wal⸗ derſee. 5. März Schnellpd. Vlücher. 12. März Poſtd. Pennſylvania. 17. März Schnellpd. Moltke. 19. März Poſtd. Patricia. 24. März Schnellpd. Deutſchland. Nach Boſton: 21. Jan. Poſtd. Adria. Nach Baltimore: 2. Febr. Poſtd. Bethania. Nach Phila⸗ delphiag: 21. Jan. Poſtd. Adria. 2. Febr. Poſtd. Arcadig. Nach Weſtindien: 28. Jan. Poſtd. Weſtphalia. Nach Mexikot 20. Jan. Poſtd. Hispania. 24. Jan. Poſtd. Canadia. 26. Jan. Poſtd. Prinz Aug. Wilh. Nach Neworleans: 10. Febr. Poſtd. Dort⸗ Nach Oſtaſien: 20. Jan. Poſtd. Saronia. 30. Jan. 10. Febr. Poſtd. Artemiſia. 20. Febr. Poſtd. Segovia. Nach Manila, Port Arthur und Wladiwoſtok: 25. Jan. Poſtd. Nicomedia. 5 mund. Verantwortlich für Politik: Chefredakteur Dr. Paul Harms, Ar Lokales, Provinzielles u. Gerichtszeitung: i..: Georg Chriſtmann, für Feuilleton, Kunſt, Volkswirtſchaft und den Ubrigen, redaktionellen Teil: Georg Chriſtmann, für den Inſeratenteil und Geſchäftliches: Marl Apfel. eeeeeee 8 Mannſeim. 29. Jamur. wegen Geeae in L 4, 9. L 4, 9 WRMRGA NEREERR LA, 9. Eerr an anu iN F E ArER ecdaden Aium WN Nordrach im bad Schwarzwald ar Lungenkkanke. doſpefrei. Die e Berwaltu ing. 18168 Bandagen aus zartem Gummistoff, nicht drückend, 1661% sicher wirkend, Mayscheider USSRTRFFTasuzNMACHAt MUNCEN Schsne Damenmasken LnSUIEBENOMNMICTRKETTN! — Malulatur e Expedl ſon des eneral Anzeigers. 75 9 7 4* DTanz Inſtilut J. Schröder. urbeitswarf, Zu dem am Montag, den 25. ds. Mts. beginnenden— 0 95. 80 kt. üut. Central-Anstalt Tanz-Kursus für ſind noch einige Damen und Herren erwünſcht. 546 eröffnen wi * 2*+ 9 0 jegli 0 ach end On ta g neie Kürse Arbeitsnachweis jeglicher Art Telephon 1920. M 4. Mannheim M4. Die Anſtalt iſt geöſſnet an Werk⸗ J. Schröder, Lokal„zum Waldhorn“,(am Meßplatz). ee 4 Hööhere Frivat-Handels-Schule—T— zu Mannheim, 0 7, 19. mit Lehrplan einer höheren Handels-Lehranstalt. Ausblldung in sämtl. kaufmänn. Leurfächern u. Fremdsprachen. Vebungskontor. Prospekte kostenfrei. Stelle ſinden. RMännliches Perſonal. Faulente 1 Buchbinder, Buchdrucker,(Ma⸗ treibende ete. Damen separat) ſchinenmeiſter), Schriftſetzer, Holz⸗ 5 8 Uei: Dr. 8 3 3 dede uebente ö e — erhalten durch den Besuch unserer Unte: Nolz 1 12 55 L lchts-Kurse gewissenhafte Ausb Schmied, 10äge Schneider, 29 75 Auswärtige in kürzeste Schreiner, Säger, Wagner. 80 0 Ut Verbessert wird jede schlecht Lehrlinge. 5 N— 2 Bäcker, Eiektrotechniker, Friſeur, 8 45 U 5 1 63 5 8 IEI 5 eee ee. Kaufmann, Schloſſer, Schreiner, 2 71 4 Tapezier. NeT2. eeee ote Ohne Handwerk: 25 81 N 8 1 f kned. Arbeiter. 22. Kraft- Nahrung 22 2 222222827 Gehr. Gander, B 2, me ebl. Perſena 5 Maschinenschreiben M. 10.—- Di Dienſtmädchen, bürgerl. kochen e D 5 ee eeeeeeee e eeee 16020 Hausarbeit, Spülmädchen für auls Getreide. Wirtſchaft, Kehentchen Haushälterin, Lehrmädchen, Zim⸗ oees 0eee mermädchen, Kindtenaen, F Friſche 8 Maſchinen⸗Näherin, Verklebeiin, Schellſiſche Cabliau, Sorttererin, Fabrikarbeiterinnen, eizungen Rolzungen 8 Stelle ſuchen. 8 8 Tafelhander. Flunhechte +— Männliches Perſonal. 35„olleu, Flunlärſche, Keſſelſchmied. 3 — 2 2 8 „Das Leben iſt der Güter hächſtes nicht“ 4 ſprach das Schwein und ließ ſich ruhig ſchlachten. 4 10 Pfg.-Probe- pauacket giebt —5 Teller Suppe 8 Nordſalm, Weſerſalm, G Steinubutt, Stockſiſche 8 Ohne Handwerk. empfiehlt 10682 Aufſeher, Ausläufer, Bureau⸗ pfiehl diener, Einkaſſirer, Portier. 2 Louis Lochert 8 Weibl. Perſonen. 3n1,1 am Markt R, 1. 8 Krankenwärterin, Laufmädchen, Goe ooooor odoses Monatsfrauen, Enpiehle meine 10017 Sächsische Zur Verzehrung dieſer Ppoetiſchen Sau ladet ergebenſt ein 18808/ Haus d. m. b. u. Zu haben d. alle Verkaufsstelſen die unsere Brote führen- Der Sübneprinz M 4, 6. Samstag, Sonntag ünd Moutag früh: Wellfleiſch mit Kraut, ur Danten u. He 11 den „ ** 5 abends: Wurſtſuppe und hausgemachte Würſte. 20555 beſten Kreiſen, können ſich Die Restbestände des aus der Konkars- 6 97 SSFFß!Ew!.. Azwaschmange aud dann e dee 50 masse Simon& Co. herrührenden Schuh- lagers werden zu auffallend billigen Preisen abgegeben. RRRrrröeeer rererr ör Fadbrikation und Lieferung 1 2 bis 500 M. per Fall verdienen 4. Falst, 8 6, 30.— Strengſte Diskretionaufchhren⸗ 85558880885808805 wort. Onerten unt. Nr. 21577 an die Erped. dſs. Blis. 8 Back-Oele 8 Ein jüngeies reinliches Mo⸗ Kkörper. B. zuſton in gutem Hauſe. Gefl. Off. uu. Nr. 901b a. d. Bl. bfösseres Magazin möglichſt mit Gleiſe⸗Auſchluß per ſofort oder ſpäter zu mieten gefucht. Offert. unt. No. 10687 an die Erpedition dſs. Blattes. 2Zü Vermieten. N 3. St. 2 Iimmer u. E 25 Küche 5 ſofoct zu verm. Näh. Laden. 10685 2. od. 3. St.,—8 67, 20 3 Zim. u. Zub. per lofort bder ſpäter billig zu verm Nä ſeres 2. Stock. 10681 K 1. 7 2 Skt., 4 Ammer⸗ 17 Wobn nebſ Zubh. ver 1. April d. J. zu vermieten. Näheres Medizinalkaſſe K 1, 17, Kiesel& Walther, andin Neckarvorstadt, Stockhornstrasse 427, 48 15 4Sa. TLelephon 194 C. TCſ ˙ AA Elektriſche Lichtbäder cuen) feparate Damen⸗ und gerren⸗Abteilung mit Marmor⸗gaſſin 18675 Roſengartenſtraße 32. Chocoladenkaus d 6, 3, Neidelbergerstr. 17005/ Inh. A. pietz. ſhee und Nakao in allen Preislagen. Verkaufslokal: D I, 5/6, Pfälzer Hof.? 8 2 als: Snatemäd en.ſut. 279b 5 kompletter Schaufenster-Einrichtungen Buchelöl,. 20347 Aug. Welss.— 8 Nußöl, Vorlaufrüböl Tücht Müd das ſelbſtänd. eeen— ee Metallschaufenstergestellen, Ladentisch- u. Pultaufsätze, 8 4 8 Tuchl. Ma chen, kochen kann ieeeeee— Dekorationsutensilien ete. für alle Geschäftszweige, 8 8 We e ee kl. im einfacher und hochmoderner Ausführung. 16890 8 Butterſchmalz— 4. E. Beuertelfe 22, 2285 — 10 achweineſchmalz Ein braves, tüchtiges bahangserun et 8 Gänſeſchmalz, Palmin. 2 Verzucken Jie Uelt, e g a derele e 2 8 Verniren, N 259 e ene 8 Küchel-MHehle ſteh 10 0 15 0—— Wereange à Pfd. 16, 18, 20 u. 24 Pfg. 2 Café. e ee 0 ehe Lrs a àd· d 2e 4 de Seee 28 eule. Mete⸗ 4 8 ewfebl 6 5 1 1 8 für Aufarbeitung 8 Louis Lochert, 8 22 42 2 5„Metall- 4 N u. Aptirung von I I, I, am Markt. 155 gnerkaunt vorzüglien und preiswerl. AS nelesentangs. doo οοοοοοοοο nselales Vim un Todes-Anzeige. PFerwandten, Freunden und Bekannten die schmerz- bähe Mitteilung, dass mein lieber Gatte, unser 25 innigstgeliebter Vater, Grossvater u. Schwiegervater 2 1— äiiii* nachmittags 3 bis 5 Ubr. 1058s0 ranz aller, Todes-Anzeige. 8 Auf wn., rrſho cuſk. 3 u Gemeinderat Freunden und Bekanuten machen wir hiermit die ſchmerzliche Mitteilung, daß heute ſilralund Nühee 670b nacht 11 Uhr unſer innigſtgeliebter Gatte, Vater, Großvater, Onkel, Schwager und Sohn, nach kurzem, schweren Leiden heute früh 2 Uhr Nozengarfenstt 32 * 8 1 9* 2 5 aug in dem Herm entseklaken ic. 505 len Heinrich Finé, Wenmelster Anzahlung e ue Sede. und von 5 Mk. an. Iclinsattnamn Mannheim H I. 8. H I. 8. Sandhofen, den 22. Januar 1904. Im Namen der trauernden Hinterbliebenen: Amalie Haller Wwe. Die Beerdigung findet Sonntag, 24. Januar, 5 vormittags 11 Uhr vom Trauerhause aus statt,. 55 15 im Alter von 54 Jahren ſanft verſchieden iſt. 20554* Mannheim(Schwetzingerſtr. 122), Heidelberg, Magdeburg, 22. Januar 1904. Die trauernden Hinterbliebenen. Die Beerdigung findet Sonntag nachmittag 4 uhr von der Friedhofshalle aus ſtatt (Dies statt besonderer Anzeige.) 65„6 2 Tr., beſſ. Schlalſtelle an ſauber. jung. Mann ſofort 705 vermieten. 988b 83, I S6se a. d. Str. geh. z. v. 10b 0 Pfennig monatlich. Trägerlohn 10 Pfennig. Durch die Poſt bezogen mel. Poſt⸗ aufſchlag M..86 pro Quartal. Poſtliſte No. 292 Telephon: Redaktion: Nr. 377. Juſerats: Die Colonel⸗Zeile„ 20 Pfg. Auswärtige Inſerate, 28„ Die Reklame⸗Zeile 66 Amts- und Kreisverkündigungsblatt. Sweide en ng. Kinderarbeit in gewerb⸗ lichen Betrieben betr. No. 3062 1. Nachſtehend bringen wir das Reichs⸗ geſetz vom 30. März 1903, betr. die gewerbliche Kinderarbeit(Reichsgeſetzblatt S. 114), mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntnis, daß dasſelbe mit dem 1. Januar 1904 in Kraft getreten iſt. Zur Erläuterung, ſowie über die Ausführung des Geſetzes wird bemerkt: J. Unter„Kindern“ verſteht das Geſetz Knaben und Mädchen unter 13 Jahren, ſowie ſolche Knaben und Mädchen über 13 Jahren, welche noch zum Beſuch der Volksſchule verpflichtet ſind.(§ 2 d. R. Geſ.) II. Von Wichtigkeit iſt die im Geſetz getroffene Unterſcheidung zwiſchen eigenen und fremden Kindern: Als„eigene Kinder“ gelten: 1. Kinder, die mit bezw. von, demjenigen welcher ſie beſchüftigt oder ſeinem Ehegatten und zu deſſen Hausſtand ſie gehören; a) bis zum Zten Grad verwandt ſind(Kin⸗ der, Enkel, Urenkel, Geſchwiſter, Neffen, Nichten mit Eltern, Großeltern, Ur⸗ großeltern, Tanten und Onkel); an Kindesſtatt angenommen oder bevor⸗ mundet ſind; den obengenannten Perſonen zur geſetz⸗ lichen Zwangserziehung überwieſen, vor⸗ ausgeſetzt jedoch, daß ſie mit Kindern vorbezeichneter Art(lit. a und b) zu⸗ ſammen beſchäftigt werden.(8 8 Abſ. 1 des R. Geſ.) Dieſen eigenen Kindern ſind auch nicht in jeder Beziehung: 2. Kinder, welche für Dritte beſchüftigt wer⸗ den und zwar: a) in der Wohnung oder Werkſtätte der Eltern, des Vormunds..w.(bergl. vorſtehend Ziff. 1 lit.—c) in der Weiſe, daß ſie die entweder von ihnen ſelbſt und durch Vermittelung der Eltern, des Vormunds..w. angenommenen Ar⸗ beiten ſelbſt verrichten, während die Eltern, den Vormund..w. anderer Be⸗ rufsarbeit nachgehen.(8 8 Abſ. 3 d. R. Geſ.) beim Austragen von Zeitungen, Milch und Backwaren in der Art, daß dieſelben den Eltern, dem Vormund..w. bei der Ausführung der von dieſen für einen fremden Betrieb übernommenen Aus⸗ tragearbeit helfen, ſodaß die Beſchäf⸗ tigung nicht unmittelbar durch den Un⸗ ternehmer, ſondern durch die Eltern, den Vormund..w. erfolgt.(8 17 Abſ. 1 dwd..Geſ.) Als„fremde Kinder“ gelten alle übrigen Kin⸗ der.(§ 3. Abſ. 2. R. Gef.) III. Als Werkſtätten gelten auch Räume, welche zgZzum Schlafen, Wohnen oder Kochen dienen, wienn darin gewerbliche Arbeit verrichtet wird, ſowie im Freien gelegene Arbeitsſtellen.(§ 18 d..Geſ.) IV. Dem Geltungsbereich dieſes Geſetzes ſind un⸗ terworfen die gewerbl. Betriebe im Sinne der Reichs⸗Gew. Ordn. Ausgenommen ſind hiernach die in 8 6 der Reichs⸗Gew. Ordn. genannten Gewerbe, ferner die Land⸗ und Forſtwirtſchaft, Fiſcherei, Viehzucht und die Dienſtleiſtungen des Geſindes. Unbeſchadet des ſchon in der Reichsgewerbe⸗ ordnung und in den auf Grund derſelben erlaſſenen Beſtimmungen enthaltenen Ver⸗ bots der Kinderarbeit (in Fabriken, für Bergwerke, Salinen, Aufbereitungsanſtalten, unterirdiſch betrie⸗ bene Brüche und Gruben, Hüttenwerke, Zimmerplätze und andere Bauhöfe, Werf⸗ ten, nicht blos vorübergehend und in ge⸗ ringem Umfang betriebene ⸗geleien und über Tag betriebene Brüche und Gruben, Werkſtätten der Kleider⸗ und Wäſchekonfek⸗ tion, ferner ſogen. Motorwerkſtätten, ferner für eine Reihe von geſundheitsſchädlichen Betrieben oder ſonſt ungeeignete Beſchäftig⸗ ungsarten, wie z. B. Steinbrüche, Stein⸗ hauereien, Glashütten, Roßhaarſpinnereien U. dergl., ſowie im Gewerbebetrieb im Um⸗ herziehen und auf öffentlichen Straßen und Plätzen), gleichgeſtellt, wenn iſt das Verbot der Beſchäftigung von Kindern und zwar ſowohl eigener wie fremder Kinder — von der nachſtehend unter Ziffer VI. 1 Uüt. e und 2 lit. c aufgeführten Ausnahme abgeſehen— durch vorliegendes Reichsgeſetz ausgedehnt worden auf: Bauten aller Art, alle Ziegeleien und über Tag betriebene Brüche und Gruben, Stein⸗ klopfen, das Schornſteinfegergewerbe, der mit dem Speditionsgeſchäft verbundene Fuhrwerksbetrieb, Miſchen und Mahlen von Farben, Arbeiten in Kellereien, auf die Werkſtätten mit Motor⸗(Gas, Dampf, Wind, Waſſer, Luft, Elektrizität...) betrieb, ferner auf die in der unten abge⸗ druckten Anlage zu§ 4 des Reichsgeſetzes bezeichneten Werkſtätten, ſowie auf die Be⸗ ſchäftigung von Kindern bei öffentlichen theatraliſchen Vorſtellungen und anderen öffentlichen Schauſtellungen, bei welchen ein höheres Intereſſe der Kunſt und Wiſſen⸗ ſchaft nicht obwaltet.(8 4, 12, 6 und 15 d. R. Geſ.) Freitag, 22. 1. fremder Kinder(vergl. Ziff. Abſatz) vom 12. Lebensjahr ab a) in Betrieben von Werkſtätten, in welchen die Beſchäftigung nicht nach Ziffer verboten iſt, im Handelsgewerbe, in Verkehrsgewerben, in Gaſt⸗ und Schankwirtſchaften(Müd⸗ chen jedoch nicht bei Bedienung von Gäſten),(8 5, Abſ. 1 und§ 7 d..Geſ.). ) mit Austragen von Waren und bei ſon⸗ ſtigen Botengängen und zwar ſowohl in den vorſtehend unter lit.—d auf⸗ geführten wie auch in den im übrigen unter das Verbot der Kinderbeſchäftigung fallenden Betrieben(vergl. Ziffer V) und in anderen gewerblichen Betrieben (§ 8 Abſ. 1 d. R. Geſ.). Jedoch iſt die Beſchäftigung nur mit den in § 5 Abſ. 2,§ 9 des Reichsgeſetzes enthaltenen Beſchränkungen zuläſſig. (Beſchäftigung, nicht in der Zeit zwiſchen 8 Uhr abends und 8 Uhr morgens(Nachtarbeit); nicht vor dem Vormittagsunterricht; am Nachmittage früheſtens eine Stunde nach beendetem Unter⸗ richt, nicht über 3, bezw. in den Schulferien 4 Stunden täglich; mindeſtens 2ſtündige Pauſe am Mittag; an Sonntagen überhaupt nicht, aus⸗ genommen mit Warenaustragen und Boten⸗ gängen, jedoch nicht über 2 Stunden, nicht nach 1 Uhr mittags, nicht während des Hauptgottes⸗ dienſtes und nicht in der letzten halben Stunde vor Beginn desſelben.) 2. Eigene Kinder(vergl. Ziffer II, 1 und 2) und zwar: a) bom 12ten Lebensjahr ab in Gaſt⸗ und Schankwirtſchaften(Mädchen jedoch nicht bei Bedienung von Gäſten)(8 116 d. R. Geſ.) II, letzter b) c) d) ferner mit Austragen von Zeitungen, Milch und Backwaren für Dritte(vergl. oben Ziffer II, 2 lit.),(8 17 Abf. 1 d. R. Geſ.) bom 10. Lebensjahr ab in Werkſtätten, welche nicht unter das Verbot der Ziff. V fallen; im Handelsgewerbe und in den Verkehrs⸗ gewerben mit Ausnahme der für Zte be⸗ ſchäftigten Kinder(vergl. oben Ziffer II 2, lit.), welche erſt vom 12ten Lebens⸗ jahr ab beſchäftigt werden dürfen.(8 18 Abſ. 1 und 2 d..Geſ.) Auch hier(lit. a und b) greifen die gleichen Beſchränkungen wie für die fremden Kinder— — vergl. Ziffer 2 letzter Abſatz— Platz.(§ 18, Abſ. 1 und 8 und§ 17, Abſ. 1 d. R. Geſ.) e) mit Austragen von Waren und bei ſon⸗ ſtigen Botengüngen ohne jede Beſchrünk⸗ ung.(§ 17, Abſ. 2 d. R. Geſ.) VII. Die vor Beginn der Beſchäftigung fremder Kinder(vergl. Ziff. I1 letzter Abſatz) von dem Arbeitgeber zu erſtattende ſchriftliche Anzeige mit Angabe der Betriebsſtätte, ſowie Art des Betriebs iſt in der Stadt Mannheim bei Gr. Bezirksamt— Polizeidirektion— in den Gemeinden des Landbezirks bei den Bür⸗ germeiſterämtern zu machen. Vor Einhän⸗ digung einer Arbeitskarte für das Kind darf dasſelbe vom Arbeitgeber nicht beſchäftigt werden. Anzeige und Arbeitskarte ſind jedoch nicht erforderlich, wenn die Beſchäftigung blos gelegentlich mit einzelnen Dienſtleiſt⸗ ungen erfolgt. Der Arbeitgeber hat die Karte zu ver⸗ wahren, auf amtliches Erfordern vorzulegen und nach rechtmäßiger Löſung des Arbeits⸗ verhältniſſes dem geſetzlichen Vertreter des Kindes auszuhändigen.(8 10 und 11 d. R. Gef.) VIII. Geſuche um Ausnahmen von dem Verbyt der Beſchäftigung von Kindern bei öffentlichen theatraliſchen Vorſtellungen und anderen öffentlichen Schauſtellungen ſind unter Be⸗ zeichnung der Vorſtellung oder Schauſtellung, bei der die Kinder beſchäftigt werden ſollen, der Tageszeit, zu der die Beſchäftigung ſtatt⸗ finden ſoll, ſowie der Namen und des Alters der Kinder bei Großh. Bezirksamt einzu⸗ reichen, ebenſo Geſuche um Ausnahmen von dem Verbot der Nachtarbeit beim Austragen von Waren und bei ſonſtigen Botengängen in einzelnen Gewerbszweigen.(§ 6, Abſ. 2, § 8, Abf. 2,§ 17, Abſ. 1 d..Geſ.) Zur Herſtellung und Abgabe der Muſter von Arbeitskarten ſind nur diejenigen Geſchäfte ermächtigt, welche dazu einen ſchriftlichen be⸗ hördlichen Auftrag erhalten haben. Dieſe Druckereien und Handelsgeſchäfte dürfen bei Strafvermeiden(8 360, Ziff. 5 St.G..) Muſter der Arbeitskarten nur an die Bezirks⸗ ämter und Bürgermeiſterämter, niemals an Private abgeben. NX. Zuwiderhandlungen gegen die Beſtimmungen über die Beſchäftigung fremder Kinder wer⸗ den mit Geldſtrafe bis zu 2000 Mark, im Falle gewohnheitsmäßiger Zuwiderhandlung mit Gefängnisſtrafe bis zu 6 Monaten be⸗ ſtraft. Ungeſetzliche Beſchäftigung der Kinder an Sonntagen wird mit Geldſtrafe bis zu 600 Mark, geſetzwidrige Beſchäftigung eigener Kinder mit Strafe bis zu 150 Mark, Ver⸗ ſtrafe bis zu 30 Mark belegt. Wir veranlaſſen nunmehr diejenigen Arbeitgeber, welche 3z. Zt. fremde Kinder beſchäftigen, die vor⸗ Igeſchriebene Anzeige(ſ. oben Ziff. VII) in der Jauuar 1903. den Landgemeinden an die betr. Vürgermeſſter⸗ ümter alsbald bei Strafvermeiden zu erſtatten. Mannheim, den 6. Januar 1904. Groſſh. Bezirksamt: Nefi. 9005 (Nr. 2948.) Geſetz, betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben. Vom 30. März 1908. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutſcher Kaiſer, König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zuſtimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt: I. Einleitende Beſtimmungen. 8 1. Auf die Beſchäftigung von Kindern in Betrieben, welche als gewerbliche im Sinne der Gewerbeord⸗ nung anzufehen ſind, finden neben den heſtehenden reichsrechtlichen Vorſchriften die folgenden Beſtim⸗ mungen Anwendung, und zwar auf die Beſchäfti⸗ gung fremder Kinder die 88 4 bis 11, auf die Beſchäftigung eigener Kinder die§8 12 bis 17. § 2. 5 Kinder im Sinne dieſes Geſetzes. Als Kinder im Sinne dieſes Geſetzes gelten Knaben und Mädchen unter dreizehn Jahren ſowie ſolche Knaben und Mädchen über dreizehn Jahre, 155 noch zum Beſuche der Volksſchule verpflichtet ſind. 8 8 Eigene, fremde Kinder. Im Sinne dieſes Geſetzes gelten als eigene Kinder: 1. Kinder, die mit demjenigen, welcher ſie be⸗ ſchäftigt, oder mit deſſen Ehegatten bis zum dritten Grade verwandt ſind, Kinder, die von demjenigen, welcher ſie be⸗ ſchäftigt, oder deſſen Ehegatten an Kindes⸗ ſtitt angenommen oder bevormundet ſind, Kinder, die demjenigen, welcher ſie zugleich mit Kindern der unter 1 oder 2 bezeichneten Art beſchäftigt, zur geſetzlichen Zwangser⸗ ziehung(Fürſorgeerziehung) überwieſen ſind, ſofern die Kinder zu dem Hausſtande desjenigen gehören, welcher ſie beſchäftigt. Kinder, welche hiernach nicht als eigene Kinder anzuſehen ſind, gelten als fremde Kinder, Die Vorſchriften über die Beſchäftigung eigener Kinder gelten auch für die Beſchäftigung von Kindern, welche in der Wohnung oder Werkſtätte einer Perſon, zu der ſie in einem der im Abſ. 1 bezeichneten Verhältniſſe ſtehen und zu deren werden. II. Beſchüftigung fremder Kinder, § 4. Verbotene Beſchäftigungsarten. Bei Bauten aller Art, im Betriebe derjenigen Ziegeleien und über Tage betriebene Brüche und Gruben, auf welche die Beſtimmungen der 58 184 bis 139b der Gewerbeordnung keine Anwendung finden, und der in dem anliegenden Verseichnis aufgeführten Werkſtätten, ſowie beim Steinklopfen, im Schornſteinfegergewerbe, in dem mit dem Speditiousgeſchäfte verbundenen Fuhrwerksbe⸗ triebe, beim Miſchen und Mahlen von Farben, beim Arbeiten in Kellereien dürfen Kinder nicht beſchäf⸗ tigt werden. Der Bundesrat iſt ermächtigt, weitere unge⸗ eignete Beſchäftigungen zu unterſagen und das Verzeichnis abzuändern. Die beſchloſſenen Ab⸗ änderungen ſind durch das Reichs⸗Gefetzblatt zu veröffentlichen und dem Reichstage ſofort oder, wenn derſelbe nicht verſammelt iſt, bei ſeinem nächſten Zuſammentritte zur Kenntnisnahme vor⸗ zulegen. § 5. Beſchäftigung im Betriebe von Werkſtätten, im Handelsgewerbe und in Verkehrsgewerben. Im Betriebe von Werkſtätten(§ 18), in denen die Beſchäftigung von Kindern nicht nach g 4 ber⸗ boten iſt, im Handelsgewerbe(§ 105b Abſ. 2, 3 der Gewerbeordnung) und in Verkehrsgewerben (§ 1051 Abf. 1 a. a..) dürfen Kinder unter zwölf Jahren nicht beſchäftigt perden, Die Beſchäftigung von Kindern über zwölf Jahre darf nicht in der Zeit zwiſchen acht Uhr abends und acht Uhr morgens und nicht vor dem Vormittagsunterrichte ſtattfinden. Sie darf nicht länger als drei Stunden und während der von der zuſtändigen Behörde beſtimmten Schulferien nicht länger als vier Stunden täglich dauern. Um Mit⸗ tag iſt den Kindern eine mindeſtens zweiſtündige Pauſe zu getpähren. Am Nachmittage darf die Beſchäftigung erſt eine Stunde nach beendetem Unterrichte beginnen. 6 Beſchäftigung bei öffentlichen theatraliſchen Vorſtellungen und anderen öffentlichen Schau⸗ ſtellunngen. Bei öffentlichen theatraliſchen Vorſtellungen und einderen öffentlichen Schauſtellungen dürfen Kinder nicht beſchäftigt werden. Bei ſolchen Vorſtellungen und Schauſtellungen, bei denen ein höheres Intereſſe der Kunſt oder Wiſſenſchaft obwaltet, kann die untere Verwal⸗ tingsbebörde nach Anhörung der Schulaufſichts⸗ behörde Ausnahmen zulaſſen. 7. Beſchäftigung im Betriebe von Gaſt⸗ und bon Schankwirtſchaften. VI. Zulaſſis 5 s iſt die Beſchäftigung⸗ IStadt Maunheim an das Großh. Bezirtsamt, in Im Betriebe von Gaſt⸗ und von Schankwirt⸗ Hansſtande ſie gehören, für dritte beſchäftigt 1K. Jahrgang. —— 8 ſchaften dürfen Kinder unter zwölf Jahren Über⸗ haupt nicht und Mädchen(§ 2) nicht bei der Be⸗ dienung der Gäſte beſchäfligt werden. Im übrigen finden auf die Beſchäftigung von Kindern über zmölf Jahre die Beſtimmungen des§ 5 Abſ. 2 Anwendung. 8 8. Beſchäftigung beim Austragen von Waren undbeiſonſtigen Botengängen. 15 Auf die Beſchäftigung von Kindern beim Aus⸗ tragen von Waren und bei ſonſtigen Botengängen in den in 98 4 bis 7 bezeichneten und in anderen gewerblichen Vetrieben finden die Beſtimmungen des§ 5 entſprechende Anwendung. Für die erſten zwei Jahre nach dem Inkraft⸗ treten dieſes Geſetzes kann die untere Verwal⸗ tungsbehörde nach Anhörung der Schulaufſichts⸗ behörde für ihren Bezirk oder Teile desſelben allgemein oder für einzelne Gewerbszweige ge⸗ ſtatten, daß die Beſchäftigung von Kindern über zwölf Jahre bereits von ſechseinhalb Uhr morgens an und vor dem Vormittagsunterrichte ſtatt⸗ findet; jedoch darf ſie vor dem Vormittagsunter⸗ richte nicht länger als eine Stunde dauern. 9 Sonntagsruhe. An Sonn⸗ und Feſttagen(8 108a Abſ. 2 der Gewerbeordnung) dürfen Kinder, vorbehaltlich der Beſtimmungen in Abſ. 2, 3, nicht beſchäftigt werden. 5 Für die öffentlichen theatraliſchen Vorſtellun⸗ gen und ſonſtigen öffentlichen Schauſtellungen be⸗ wendet es auch an Sonn⸗ und Feſttagen bei den Beſtimmungen des§ 6. Für das Austragen von Waren ſowie für ſon⸗ ſtige Botengänge bewendet es bei den Beſtimmun⸗ gen des 8 8. Jedoch darf an Sonn⸗ und Feſt⸗ tagen die Beſchäftigung die Dauer von zwei Stun⸗ den nicht überſchreiten und ſich nicht über ein Uhr nachmittags erſtrecken; auch darf ſie nicht in der letzten halben Stunde vdor Beginn des Haupt⸗ goktesdienſtes und nicht während desſelben ſtatt⸗ finden. 8 10. Anzeige. Sollen Kinder beſchäftigt werden, ſo hat der Ar⸗ beitgeber vor dem Beginne der Beſchäftigung der Ortspolizeibehörde eine ſchriftliche Anzeige zu machen. In der Anzeige ſind die Betriebsſtätte des Arbeitgebers ſowie die Art des Betriebes an⸗ zugeben. 5 Tie Beſtimmung des Abſ. 1 findet keine An⸗ 85 wenduung auf eine bloß gelegentliche Beſchäfti⸗ gung mit einzelnen Dienſtleiſtungen. 9 11. Arbeitskarte. Die Beſchäftigung eines Kindes iſt nicht ge⸗ ſtattet, wenn dem Arbeitgeber nicht zuvor für das⸗ ſelbe eine Arbeitskarte eingehändigt iſt. Dieſe Beſtimmung findet keine Anwendung auf eine bloß gelegentliche Beſchäftigung mit einzelnen Dienſt⸗ leiſtungen. Die Arbeitskarten werden auf Antrag oder mit Zuſtimmung des geſetzlichen Vertreters durch die Ortspolizeibehörde desjenigen Ortes, an welchem das Kind zuletzt ſeinen dauernden Aufteyhaltsort gehabt hat, koſten⸗ und ſſempelfrei ausgeſtellt; iſt die Erklärung des geſetzlichen Vertreters nicht zu beſchaffen, ſo kann die Gemeindebehörde die Zu⸗ ſtimmung ergänzen. Die Karten haben den Na⸗ men, Tag und Jahr der Geburt des Kindes ſowie den Namen, Stand und letzten Wohnort des geſetze⸗ lichen Vertreters zu enthalten. Der Arbeitgeber hat die Arbeitskarte zu ver⸗ wahren, auf amtliches Verlangen vorzulegen und nach rechtmäßiger Löſung des Arbeitsverhältniſſes dem geſetzlichen Vertreter wieder auszuhänbigen. Iſt die Wohnung des geſetzlichen Vertreters nicht zu ermitteln, ſo erfolgt die Aushändigung der Arbeitskarte an die im Abſ. 2 bezeichnete Orts⸗ polizeibehörde. Die Beſtimmungen des§ 4 des Gewerbe⸗ gerichtsgeſetzes vom 29. September 1901(Reichs⸗ Geſetzbl. S. 358) über die Zuſtändigkeit der Ge⸗ werbegerichte für Streitigkeiten hinſichtlich der Arbeitsbücher finden enk'prechende Anwendung III. Beſchüftigung eigener Kinder. 9 12. 41 Verbotene Beſchäftigungsarten; In Betrieben, in denen gemäß den Beſtimmun⸗ gen des§ 4 fremde Kinder nicht beſchäftigt wer⸗ den dürfen, ſowie in Werkſtätten, in welchen durch elementare Kraft(Dampf, Wind, Waſſer, Gas, Lift, Elektrizität uſw.) bewegte Triebwerke nicht bloß vorübergehend zur Verwendung kommen, iſt auch die Beſchäftigung eigener Kinder unterſag, 9 138. Beſchäftigung im Betriebe von Werkſtätten, im Handelsgewerbe und in Verkehrsgewerben. Im Betriebe von Werkſtätten, in denen die Be⸗ ſchäftigung von Kindern nicht nach 8 12 verboten iße, im Handelsgewerbe und in Verkehrsgewerben dürfen eigene Kinber unter zehn Jahren überhaupt nicht, eigene Kinder über zehn Jahre nicht in der Zeit zwiſchen acht Uhr abends und acht Uhr mor⸗ btens und nichr vor dem Vormittagsunterrichte beſchäftigt werden Um Mittag iſt den Kinder eine mindeſtens zweiſtündige Pauſe zu getwähr Am Nachmittage darf die Beſchäftigung erſt e Stunde nach beendetem Unterrichte begin Eigene Kinder unter zwölf Jahren dürfen der Wo oder Werkſtätte eine der ſie in einem der im§ 8 Abf. 1 bezeichneten Verhältniſſe ſtehen, für dritte nicht beſchäftigt werden. An Sonn⸗ und Feſttagen dürfen auch eigene Kinder im Betriebe von Werkſtätten und im Han⸗ delsgewerbe ſowie im Verkehrsgewerbe nicht be⸗ ſchäftigt werden. § 14. Beſondere Befugniſſe des Bundesrats. Der Bundesrat iſt ermächtigt, für die erſten zwei Jahre nach dem Inkrafttreten dieſes Geſetzes für einzelne Arten der im§ 12 bezeichneten Werk⸗ ſtätten, in denen durch elementave Kraft bewegte Triebwerke nicht bloß vorübergehend zur Verwen⸗ dung kommen, und der im§ 13 Abſ. 1 bezeichneten Werkſtättent Ausnahmen von den daſelbſt vorge⸗ ſehenen Beſtimmungen zuzulaſſen. Nach Ablauf dieſer Zeit kann der Bundesrat für einzelne Arten der im§ 12 bezeichneten Werk⸗ ſtätten mit Motorbetrieb die Beſchäftigung eigener Kinder nach Maßgabe der Beſtimmungen im§ 13 Abſ. 1 unter der Vedingung geſtatten, daß die Kinder nicht an den durch die Triebkvaft bewegten Maſchinen beſchäftigt werden dürfen. Auch kann der Bundesrat für einzelne Arten der im§ 13 Abſ. 1 bezeichneten Werkſtätten Ausnahmen von dem Verbote der Veſchäftigung von Kindern unter dehn Jahren zulaſſen, ſofern die Kinder mit beſon⸗ decs leichten und ihrem Alter angemeſſenen Ar⸗ beiten beſchäftigt werden; die Beſchäftigung darf nicht in der Zeit zloiſchen acht Uhr abends und acht Uhr morgens ſtattfinden; um Mittag iſt den Kin⸗ dern eine mindeſtens zweiſtündige Pauſe zu ge⸗ währen, am Nachmittage darf die Beſchäftigung erſt eine Stunde nach beendetem Unterrichte be⸗ ginnen. Die Ausnahmebeſtimmungen können all⸗ demein oder für einzelne Betzirke exlaſſen werden. § 15. Beſchäftigung bei öffentlichen theatraliſchen Vorſtellungen und anderen öffentlichen SchauſtelLungen. Auf die Beſchäftigung eigener Kinder bei öffent⸗ lichen theatraliſchen Vorſtellungen und anderen öffentlichen Schauſtellungen finden die Beſtim⸗ mungen des§ 6 Anwendung. § 16. Beſchäftigungim Betriebe von Gaſt⸗ und von Schankwirtſchaften. Im Betriebe von Gaſt⸗ und von Schankwirk⸗ ſchaften dürfen Kinder unter zwölf Jahren über⸗ haupt nicht, und Mädchen(§ 2) nicht bei der Be⸗ dienung der Gäſte beſchäftigt werden. Die untere Verwaltungshbehörde iſt befugt, nach Anhörung der Schulaufſichtsbehörde in Orten, welche nach der jetpeilig letzten Volkszählung weniger als zwan⸗ zigtauſend Einwohner haben, für Betriebe, in welchen in der Regel ausſchließlich zur Familie des Arbeitgebers gehörige Perſonen beſchäftigt werden, Ausnahmen zuzulaſſen. Im übrigen fin⸗ den auf die Beſchäftigung von eigenen Kindern die Beſtimmungen des§ 18 Abſ. 1 Anwendung. § 17. Beſchäftigung beim Austragen von Waren und bei ſonſtigen Botengängen. Auf die Beſchäftigung beim Austragen von Zei⸗ tungen, Milch und Backwaren finden die Beſtim⸗ Bekanntmachung. mungen im§ 8,§ 9 Abſ. 3 dann Anwendung, wenn die Kinder für dritte beſchäftigt werden. Im übrigen iſt die Beſchäftigung von eigenen Kindern beim Austragen oon Waren und bei ſon⸗ ſtigen Botengängen geſtattet. Durch ordnungen der zum Erlaſſe ſolcher Behörden kann die Beſchäftigung werden. IV. Gemeinſame Beſtimmungen. § 18. Werkſtätten im Sin ne dieſes Geſetzes. Als Werkſtätten gelten neben den Werkſtätten im Sinne des§ 105b Abſ. 1 der Gewerbeordnung auch Räume, die zum Schlafen, Wohnen oder Kochen dienen, wenn darin gewerbliche Arbeit ver⸗ richtet wird, ſowie im Freien gelegene gewerbliche Arbeitsſtellen. § 19. Abweichungen von der geſetzlichen Zeit. Beträgt der Unterſchied zwiſchen der geſetzlichen Zeit und der Ortszeit mehr als eine Viertelſtunde, ſo kann die höhere Verwaltungsbehörde bezüglich der in dieſem Geſetze vorgeſehenen Beſtimmungen Arbeitszeit für ihren Bezirk oder einzelne Teile desſelben Abweichungen von der Vorſchrift über die geſetzliche Zeit in Deutſchland(Geſetz vom 12. März 1893, Reichs⸗Geſetzbl. S. 93) zulaſſen. Die Abweichungen dürfen nicht mehr als eine halbe Stunde betragen. Die geſetzlichen Beſtimmungen über die zuläfſige Dauer der Beſchäftigung bleiben unberührt. § 20. Beſondere polizeiliche Befugniſſe. Die zuſtändigen Polizeihehörden können im Wege der Verfügung eine nach den vorſtehenden Beſtimmungen zuläſſige Beſchäftigung, ſofern dabei erhebliche Mißſtände zu Tage getreten ſind, auf Antrag oder nach Anhörung der Schulauf⸗ ſichtsbehörde für einzelne Kinder einſchränken oder unterſagen ſowie, wenn für das Kind eine Arbeitskarte erteilt iſt(§ 11), dieſe entziehen und die Exteilung einer neuen Arbeitskarte ver⸗ weigern. Die zuſtändigen Polizeibehörden ſind ferner be⸗ fugt, zur Beſeitigung erheblicher, die Sittlichkeit gefährdender Mißſtände im Wege der Verfügung für einzelne Gaſt⸗ oder Schankwirtſchaften die Beſchäftigung von Kindern weiter einzuſchränken oder zu unterſagen. 9 21. Auf ſicht. Inſoweit nicht durch Bundesratsbeſchluß oder durch die Landesregierungen die Aufſicht ander⸗ weitig geregelt iſt, finden die Beſtimmungen des § 139b der Gewerbeordnung Antvendung. In Privatwohnungen, in denen ausſchließlich eigene Kinder beſchäftigt werden, dürfen Revi⸗ ſionen während der Nachtzeit nur ſtattfinden, wenn Tatſachen vorliegen, welche den Verdacht der Nacht⸗ beſchäftigung dieſer Kinder begründen. 8. 22. Zuſtändige Behörden. Welche Behörden in jedem Bundesſtaat unter der Bezeichnung: höhere Verwaltungsbehörde, Gemeindebehörde, Polizeibehörde, Ortspolizeibe⸗ hörde zu verſtehen ſind, wird von der Zentral⸗ behörde des Bundesſtaats bekannt gemacht⸗ V. Strafbeſtimmungen. § 23. Mit Geldſtrafe bis zu zweitauſend Mark wird beſtraft, wer den§88 4 bis 8 zuwiderhandelt. Im Falle gewohnheitsmäßiger Zuwiderhandlung kann auf Gefängnisſtrafe bis zu ſechs Monaten erkannt werden. Der§ 75 des Gerichtsverfaſſungsgeſetzes findet Anwendung. § 24. Mit Geldſtrafe bis zu ſechshundert Mark wird beſtraft: l. wer dem§ 9 zuwider Kindern an Sonn⸗ und Feſttagen Veſchäftigung gibt;: 2. wer den auf Grund des§ 20 hinſichtlich der Beſchäftigung fremder Kinder endgültig er⸗ gangenen Verfügungen zuwiderhandelt. Im Falle gewohnheitsmäßiger Zuwiderhandlung kann auf Haft erkannt werden. § 25. Mit Geldſtrafe bis zu einhundertfünfzig Mark wird beſtraft: 1. wer den§8 12 bis 16,§ 17 Abſ. 1 zuwider⸗ handelt; wer den auf Grund des§ 20 hinſichtlich der Beſchäftigung eigener Kinder endgültig er⸗ gangenen Verfügungen oder den auf Grund des§ 17 Abſ. 2 erlaſſenen Vorſchriften zu⸗ widerhandelt. Im Falle gewohnheitsmäßiger Zuwiderhandlung kann auf Haft erkannt werden. § 26. Mit Geldſtrafe bis zu dreißig Mark werden Arbeitgebern beſtraft, welche es unterlaſſen, den durch§ 10 für ſie begründeten Verpflichtungen nachzukommen. 2 27. Mit Geldſtrafe bs zu zwanzig Markt wird beſtraft: 1. wer entgegen der Beſtimmung des§ 11 Abf. 1 ein Kind in Beſchäftigung nimmt oder behält; 2. wer der Beſtimmung des§ 11 Abſ. 3 in An⸗ ſehung der Arbeitskarten zuwiderhandelt. 28. Die Strafverfolgung der im§ 24 bezeichneten Vergehen verjährt binnen drei Monaten. § 29. Die Beſtimmungen des§ 151 der Gewerbeord⸗ nung finden Anwendung. VI. Schlußbeſtimmungen. § 80. Die vorſtehenden Beſtimmungen ſtehen weiter⸗ gehenden landesrechtlichen Beſchränkungen der Be⸗ ſchäftigung von Kindern in gewerblichen Betrieben nicht entgegen. 8 81. Dieſes Geſetz tritt mit dem 1. Januar 1904 in Kraft. Urkundlich unter Unſerer Höchſteigenhändigen Unterſchrift und beigedrucktem Kaiſerlichen In⸗ ſiegel. Gegeben Berlin im Schloß, den 30. März 1908. (L. 8. Wilhelm. untere Verwaltungsbehörde, Schulaufſichtsbehörde, Graf von Poſadowsky. Verzeichnis derjenigen Wertſtätten, in deren etrieb, abgeſ hen vom Austragen von Waren und von ſonſtigen Botengängen, Kinder nicht beſchäftigt werden dürfen. Bezeichnung der Werkſtätten. Werkſtätten zur Anfertigung von Schieferwaren, Schiefertafeln und Griffeln, mit Ausnahme von Werkſtätten, in denen lediglich das Färben, Bemalen und Bekleben, ſowie die Verpackung von Griffeln und das Färben, Liniieren und Einrahmen von Schiefertafeln erfolgt. Werkſtätten der Steinmetzen, Steinhauer. Werkſtätten der Steinbohrer, ⸗ſchleifer oder zpolierer. Kalkbrennereien, Gipsbrennereien. Werkſtätten der Töpfer. Werkſtätten der Glasbläſer, ⸗ätzer, ⸗ſchleifer oder ⸗maltierer, mit Ausnahme der Werk⸗ ſtätten der Glasbläſer, in denen ausſchließ⸗ lich vor der Lampe geblaſen wird. Spiegelbelegereien. Werkſtätten, in denen Gegenſtände auf gal⸗ vaniſchem Wege durch Vergolden, Verſilbern, Vernickeln und dergleichen mit Metallüber⸗ zügen verſehen werden oder in denen Gegen⸗ ſtände auf galvanoplaſtiſchem Wege herge⸗ ſtellt werden. Werkſtätten, in denen Blei⸗ und Zinnſpiel⸗ waren bemalt werden. Blei⸗, Zink⸗, Zinn⸗, Rot⸗ und Gelbgießereien und ſonſtige Metallgießereien. Werkſtätten der Gürtler und Bronzeure. Werkſtätten, in denen Blei, Kupfer, Zink oder Legierungen dieſer Metalle bearbeitet oder verarbeitet werden. Metallſchleifereien und ⸗polierereien. Feilenhauereien. Harniſchmachereien, Bleianknüpfereien. Werkſtätten, in denen Queckſilber verwandt wird. Werkſtätten zur Herſtellung von Exploſivpſtoffen, Feuerwerkskörpern, Zündhölzern und ſonſt⸗ igen Zündwaren. Abdeckereien. Werkſtätten, in denen Geſpinſte, Gewebe und dergleichen mittels chemiſcher Agentien ge⸗ bleicht werden. Färbereien Lumpenſortierereien. Felleinſalzereien, Gerbereien. Werkſtatten zur Verfertigung von Gummi⸗ Guttapercha⸗ und Kautſchukwaren. Werkſtätten zur Verfertigung von Polſterwaren. Roßhaarſpinnereien. Werkſtätten der Perlmutterverarbeitung. Haar⸗ und Borſtenzurichtereien. Bürſten⸗ und Pinſelmachereien, ſofern mit ausländiſchem tieriſchen Materiale gearbeitet wird. Fleiſchereien. Haſenhaarſchneidereien. Bettfedernreinigungsanſtalten. Chemiſche Waſchanſtalten. Werkſtätten der Maler und Anſtreicher. VII. XI. XII. XIII. XIV. XV. El gekauntmachung. Jwangsverſteigerung. Die jährlichen ſta⸗ Bekanntmachung. ſcheinende, 60 Pfg. für zwei⸗ oder tiſtiſchen Erhebungen durch die Gr. Bezitks⸗ ämter betr. No. 7136. Die Gemeinderäte des Bezirks und die Stab alter⸗ Amter der abgeſonderten Gemar⸗ kungen Kirſchgarſshauſen und Zandtorf erhalten mit der nächſten Poſt je 2 Fragebogen zur Beant⸗ wortung behufs Bearbeitung des ſtaliſt ſchen Jahrbuchs. Gegenüber dem Vorjahre haben die Formulare folgende Aender⸗ ungen erfahren: Die Fragen Xy und XVI des Erhebungsbogens von denen die erſtere Angaben über das Ab⸗ und Zuwandern läudlicher Ar⸗ beiter und Arbeiterinnen, die letztere über das Zuſtrömen aus⸗ ländiſcher Arbeitel für Unternehm⸗ ungen auf gewerblichen Gebiet Verlangten, ſind geſtriche n worden Wir ſehen der Vorlage eines Veranſtaltung ſtädti⸗ ſcher Maskendälle im Roſengarten betr. Nr. 5022 J11. Während der ganzen Dauer der Maskenbäll; am 28. Jannar und 16. Februgr ds. Js, darf in ſämtlichen Raumen des Roſengarteus mit alleiniger Ausnahme des Tagesreſtaurants nicht geraucht werden; ebenſo wird das Werfen mit Konſetn und Paperſchlangen vervoten. Zuwiderhandelnde haben ſtrengſte Beſtrafung zu gewärtigen. Maunheim, 14. Jannar 1904. Großh. Bezirksamt: Poljzeidirektion: Schäfer. Dung⸗Perſteigerung. Samstag, 23. Jauuar 1904, vormittags 11 Uhr, werde ich in Seckenheim am RNathaus, evtl. am Pfandorte, Im Wege der Zwangsvoll⸗ ſtreckung ſoll das in der Ge⸗ markung Feudenheim belegene, im Grundbuche von Feudenheim zur Zeit der Eintragung des Verſteigerungsvermerkes auf den Kamen der landrechtlichen ehe⸗ lichen Gütergemeinſchaft zwiſchen Johannes und deſſen Ebefran Eliſe geb. Hecker in Feudenheim eingetragene, nachſtehend beſchriebenen Grund⸗ lücke am Dienstag, 15. März 1904, vormittags 10 uhr durch das unterzeichnete Notariat im Rathauſe zu Feudenheim verſteigert werden. Der Verſteigerungsvermerk iſt am 13. Oktobei ſoos in das Grundbuch eingetragen worden. Die Einſicht der Mitteilungen des Grundbuchamts, ſowie der übrigen das Grundſtülck betref⸗ Wildſchaden übernimmt die Gemeinde. Linſe Mainz⸗W̃ von Wiesbaden Manuheim in 40 Minuten zu erreichen. gagd iſt ſeit Jahrzehnten eine der bellebteſten und ergiebigſten im ganzen Mittelrheingebiet. wir gerne bereit Oſthofen, am 16. Januar 1903. Großzh. heſſ. e ee ee Oſthofen: onrad. Jag d⸗Verpachtung. i Dienstag, den 2. Februar 1904, machmittags um 1 Uhr, wird im Rathauſe dahier die Feldjagd der citca 8000 heſſ Morgen großen Gemarkung Oſthofen auf ſechs Jahre unter den im Termin bekannt gegebenen Bedingungen mittelſt öffentlicher Verſteigerung in drei annäherd gleichen Bezirke verpachtel. Den Oſthoten iſt Station der orms Haltepunkt faſt ſämtlich er Schnellzüge und u. Frankfurt in 1½ Stunden von Mainz und Die Haſen⸗ u Hühner⸗ — Zur Erteilung weiterer Auskunft ſind und 0 20514 Anläßlich der Un ruhen in Deutſch⸗Sü dweſtafrika tre⸗ ten für den Poſtverkehr mit den in Deutſch Südweſtafrika befind⸗ lichen und dahin zu eutſenden⸗ den Truppen des Heeres, der Schutztruppe und der Marine, owie mit den Beſatzungen der in den deutſch⸗ſüdwe afrikaniſchen Gewäſſern befindlichen und da⸗ hin zu entſendenden Kriegsſchiffe, zwar für die in Deutſch⸗Südweſt⸗ afrika befindlichen oder auf der Ausreſſe für die dahin zu entſenden⸗ dreimal wöchentlich erſcheinende und 1 M. 20 Pfg. für öiter als dreimal wöchentlich erſcheinende Zeitungen beträgt. Bezüglich der Taxen und ſon⸗ ſtigen Verſendungaed zür die auf dem gewöhnlichen Poſtwege nach Deutſch⸗Südweſt⸗ afrka zu verſendenden Poſtſend⸗ ungen tritt eine Aenderung nicht ein, auch bleiben für den Ver⸗ kehr mit den Beſatzungen der Kriegsſchiffe, von den daeſee den Beinimmungen abgeſehen, ſowohl hinſichilich der zur Be⸗ förderung zugelaſſenen Send⸗ ungen als auh hinſichtlich der Taxen uſw., die ſonſt geltenden Vorſchriften in Kraft. 20580 Berlin., 66. 20. Jan. 1804. Der Staatsfekretär des Feldpoſtverkehr mit Deuiſch⸗Südweſt⸗ afrika. ſe begriffenen Truppen uſw. ſofort, den Truppen uſw mit dem Nutzholz⸗ Tage der Einſchiffung olgende Beſtimmungen in Kraft. In Privatangelegenheiten der Reichspoſtamts. Kraetke. Verſteigerung. Eremplars, des beautworteten gegen bare Zahlung im Voll⸗ fenden an Angehörigen dieſer Truppen uſw. Verein für Naturkunde. Fragebogens dis ſpäteſtens 15.] ftreckungswege öffentlich ver⸗ der Schätzungsurkunde Gr. Forſtamt Heidelberg verſteigert aus den Domänen⸗ werden als Gegenſtände der Feld⸗ 25 d. 3 Febkuar ds. Is. enigegen. Das ſteigern: 10685 ſſt d Waldungen dei Ziegelhauſen und Schonau Montag, den 3. poſt befördert: Montag, 25. Jaunar d.., welte Exemplar in für die dor⸗ 1Pferd, 1 Wagen, 1Kleider⸗ 9 dehe ſe Auffor Februar, vormittags 9 Uhr im„Adler“ in Ziegelhauſen gewöhnliche Brieſe bis zum abends 9 Uhr tige eh beſtimmt. 100 ſchrauk, 1 Sofa. 1 ſang pe Beie er nachverzechnete Nutzhölzer. 20586 Gewichtevon edog einſchl. in der Loge L 8, 3 4] Mannheim, 22. Januar 1904. vermerſes aus dem Grundbüch] Klaſſe ee Ficht. Ficht.] Forl. ee 5 Vortru 8 Lang. 3054 Brehme, nicht erſichtlich waren, ſpäteſtens Stã m nie Klötze u. Abſchn. Die Ve örderung der Brieſe 8 e Gerichtsvollzieher, im Verneigerungstermine vor Stückzahl bis zum Gewchte don 5og und des Herrn Profeſſors Brau Bekanntmachung. der Wuporberung zur Abgabe. 15 1 ſſowie Ahorn, 1 Eut. der Poſttarten erfolgt poktoftel Nr. 6205. Die Firma Gebrüder Iman gverſtei erung von Geboten audumelden ünd,, II. 1 18 4 4] Patae. 1 U. Für Brieſe von mehr als 50„Das Wesen der Persön- Neuhäuſer, Hopfenhandlung in 9 5„wenn der Gläubiger wideiſpricht,] III. 55 7 12 4 Kirſch 1 Hl. beträgt das Porto, das vom Ab⸗ hhichkeit in der Natur“ Ludwigshafen a. Nh. beabſichtigt Samstag, 23. Januar 1904, ſas ftet zu niacpen, widrigen.[ IV. 14 8 24 El. 2 III. ſender zu enkrſchten iſt, 20 Pf.; in dem Frau Albert Anſcher nachmittags 2 Uhr, alls ſie bei der Feſiſtellung des V. 83 95 Birk. 18 UII. Ein modernes Prodlem der heu⸗ Wwe. gebörigen Magazin P7, 5 dahier eine Hopfenſchwefeldarre einzurichten und zu betreiben. Wir bringen dies zur öffent⸗ lichen Kenntnis mit der Auffor⸗ werde ich in Rheinau mit Zu⸗ ſammenkunftamaltenchemeinde⸗ haus, gegen bare Zahlung im Vollſtrecküngswege öffentlich ver⸗ ſteigern: 10688 exingſten Gebots nicht berück⸗ ſichngt und bei der Verteilung des Verſteigerungserldſes dem Anſpruche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgeſetzt und zwar aus Hut III Haſſelbacher Hof(Forſtwart Reinhard) Abt. 25, 29, 33, 34 in Backmuld, Baierland und Vöglerswies la⸗ gernd, Eich., Ficht., Buch. und ſonſtiges Laubholz. Hut IV Ziegelhauſen (Forſtw Gerhäu ſer) Abt. 43, 44, 58 beim Tanzplatz und Müunchel lagernd, Bu., Bi., 0. werden ſolche Briefe in Deutſch⸗ land unfrankiertoderunzureſchend fraukiert zur Poſt gegeben, ſo ge⸗ langen ſie nicht zür Abſendung. Poſianweiſungen weiden in del Richtung nach der Heimat bis tigen Befruchtungs⸗, Vererbungs⸗ und Geſchlechtsbeſummungslehre. Zu zablreichem u. pünktlichem Erſcheinen ladet ein twaige Ein nen werden. Hut F Neckarberge(Forſtw. Sattler, Ziegelbauſen) Abt. 5 cto⸗ 20550 Der Borſtand. dem] Möbel und Berſchiedenes. Dieſenigen, welche ein der Ver. 55, 75, 74. 76, Münchelſtraze, Breitried, Niange Straße— Nde PFF Stadtrate hier binnen 14 Tagen] Mannheim, 22. Januar 1904. ſteigerung eukgegenſtehendesgrecht lagernd, Ei., Bu. an die Truppen uſw. ſind bis vonn Ablauf des Tages an vor⸗ Brehme, haben werden aufgefordert, vor Hut VI Schönan(Forſſw. Sauer, Schönau) in Abt. 60, zum Betrage von 100 M. zu⸗ zubringen, an welchem das dieſe Gerichtsvollzieher. der Ertet ung des Zuſchlage die es, 67 as, 9, 12 im Kandelgrund, Amosbrunnen Petermännles- fäſſig und ünterliegen einer vom al 7 8— Se Bekanntmachung enthaltende K 17 Aufhebung oder einſtwerlige Ein⸗ wald, Lärchengarten und Säglochſchlag lagernd, Ei., Bu., Fi, Bi. Amtsverkündigungsblatt ausge⸗ geben wurde, widrigenfalls alle Kicht auf privatrechtlichen Titeln beruhenden Einwendungen als verſäumt gelten. Die Beſchreibungen und Pläne f an. Alle A Ruchfünhrung, liegen während der Einſprachs⸗ Gemarkung Rohrbach erforder⸗ Grundſtückes: ind gewöhnliche ungeſtempelte Weie e 155 9 5 Kanzleien 195 Be⸗lichen Arbetten und Lieferungen 1 5 Beſtandsder⸗ N 0 1· d Formulare(bei den Poſtanſſalteu Kaufm. Rechnen,stenogr., Arksamis(Zimmer 38) und des im Sub miſſionswege. Band 13, Heft 7, Beſtandsver⸗ Ohne Inder zum Preiſe von 5 Pfg. für 10 M raxlis Stadtrats dier zur Eiuſicht offen. Die Angebote hierauf wollen] zeſchnis J.* 8 r Maunheim, 20. Januar 1904. Großh. Bezirtsamt: Levinger. 3053 Maskenball Roſengarten. No. 25811. Von 12 Uhr nachts ab werden an Ballbeſucher, die den Roſengarten vorübergehend verlaſſen wollen, an der Kaſſe Kontiemarten gegen Bezahlung von 1Mark verabreicht. Ohne Kanalarbeit. Wir vergeben namens der Ge⸗ meinde Rohrbach die zur Anlage einer ca. 420 Meter langen Kanal⸗ ſtrecke in der Landſtraße No. 1 ſchriftlich, verſchloſſen und mit der Aufſchrift„Kanalarbeit“ verſezen längſteus bis Frei⸗ tag, den 29. ds. Mis., vor⸗ mittags 9 Uhr auf dem Rat⸗ hauſe in Rohrbach portofrel eingereicht werden. Die Angebots⸗ jormulare ſind hier auf unſerem Bureau zu erhalten, woſelbſt auch die Pläne und Bedingungen zur Einſicht aufliegen. 20585 Heidelberg, 20. Jauuar 1304. ſtellung des Verfahrens herbei⸗ 1 9 5 wiprigeufalls für das echt der Verſteigerungserlös an die Stelle des verſteigerken Gegen⸗ ſtandes tritt. Beſchreibung des zu verſteigernden .⸗Z. 1, laufende Nummer der Grundſtücke im BV. I, Lgb.⸗Nr. 1785, Flächen⸗Inbalt 14 a, 00 qm Ackerland im Gewann Waſſer⸗ bett einerſts. Nr. 1784, anderſs. Nr. 1786. Schätzung 700 Mk. Mannheim, 15. Jau. 1904. Gr. Notariat Mannleim 9 als Bollhreckungsgericht. Breunig. 20347 Nähere Auskunft und Liſtenauszüge durch das Forſtamt und die Forſtwarte. GCCCCCCC0C0000G00000 Petroleum-Oefen Ofenschirme— Kohlenkasten— Ofenvorsetzer Kohleneimer— Kohlenfüllzr. acclgamaunen 1u Uülgen Preh. Kallhabsl. HeickeLxutads Abſender zu entrichtenden Gebühr von 10 Pig⸗ Die Brieſe müſſen in der Auf⸗ ſchrift mit dem Vermerk„Feld⸗ ponbrief“ verſehen ſein. Zu den Feldponkarten und Feldpoſtan⸗ weiſungen an die Truppen uſw Stick käuflich) zu benutzen; doch iſt die Bezeichnung„Poſtkarte“ oder„Poſtauweiſung“ in„Feld⸗ poſtfarte“ oder„Feldpoſtan⸗ weiſung“ abzuändern. Die Auf⸗ ſchrift ſämtlicher Feldpoſtſend⸗ nngen muß Name, Dienſtgrad oder Dienſtſtellung des Em⸗ pfängers, ſowie die genaue Be⸗ zeichnung des Truppenteils oder Kriegsſchiffs, dem der Empfänger angehört, enthalten. on Vinc. Stock Mannheim, PJ, 3. Sehbnschr., Rundsohragtz Maschinenschr. ete. 2 Ilnstitutam Platzt, Undbertr. Unterrichtserf. Voutlitl. Persäunlichkeiten Nontremarken in der Wiedeiein⸗ 18. lehtungen. Die Nachſendung von im auts wärmste empfohlen. tritt nur gegen Eutrichtung der Gr, Waſſer⸗ u. Straßenbau⸗ Haus- und Kücheneinricht 1 Poſwege bezogenen Zeitungen] Unentgeltliohie Stellenvermittlung vollen Emtrütsgebühren geſtattet. Maunheim, 21. Jannar 1904 Bürgermiſteramt. 0% r Mädchen⸗ u Kinderkleſder werd angeferligt. L 14, 2, 1. St. 7880 —. beſorgt Azüge zuae Telephonruf 106B. ſetei Auf Eisschränke gewähre 10%, auf Rollschutzwände 15% Rabatt. Gigentümers Kathstifches Bargetbeſptta= Nantwortlicher. ebalteuk Karl Apfel. e 110525 erfolgt gegen Entrichtung eſner Umſchlaggebühr, die vierkeſjähr⸗ lich 30 Pig. für nur einmal Fratis.fraueo. FWür Damen separate Räume. Vertrieb Dr. H. Haasiſche Buchdrückerel, G. m. b. W.