FIOn ISAFISSiiSre it (Badiſche Volkszeitung.) Abonnement: 70 Pfennig monatlich. Bringerlohn 20 Pig. monatlich, durch die Poſt bez. incl. Poſt⸗ aufſchlag M..42 pro Quartal. Einzel⸗Nummer 5 Pfg. Inſerate: Die Colonel⸗Zeile.. 20 Pfg. Auswärtige Inſerate 28„ Die Reklame⸗Zeile. 60 E 6, 2. N der Stadt Mannheim und UAmgebung. Unabhängige Tageszeitung. Erſcheint wöchentlich zwölf Mal. Geleſenſte und verbreitetſte Zeitung in Maunheim und Amgebung. Schluß der Inſeraten⸗Annahme für das Mittagsblatt Morgens 9 Uhr, für das Abendblatt Nachmittags 3 Uhr. —Für unverlangte Manuſkripte wird keinerlei Gewähr geleiſtet. (Mannheimer Volksblatt.) Telegramm⸗Adreſſe: „Journal Maunheim““, Telephon⸗Nummern: Direktion u. Buchhaltung 1449 Druckerei⸗Bureau(An⸗ E 6. nahme v. Druckarbeiten 341 Redaktion 377 Erpedittoen Filiale(Friedrichsplatz; 815 Nr. 66. Dienstag, 9. Februar 004. (Abendblatt.) Politiſche Polizei und ruſ ſche Studenten. (Von unſerm Korreſpondenten.) 5 J4 Berlin, 8. Febr. „Vor ein paar Tagen haben einige linksliberale Berliner Blätter und der„Vorwärts“ eine gleichlautende Erklärung ver⸗ die ihnen wie es da hieß,„von Angehörigen der ruſſi⸗ Die Erklärung charakteriſierte ſich als ein etwas verſpäteter Proteſt gegen die Es äte nicht wahr, was der Staatsſekretär des Auswärtigen da⸗ mals behauptet, daß die Studenten, denen die ruſſiſchen Spitzel n Berlin und anderswo eine ſo liebevolle Aufmerkſamkeit chen Studentenkolonie“ zugegangen war. Darlegungen des Freiherrn von Richthofen im Reichstage. chenkten, Anarchiſten ſeien; es wäre nicht wahr zum zweiten, daß zie ruſſiſchen Studentinnen, wie Herr von Richthofen gemeint tte, ein Milieu der Unſtttlichkeit darſtellten und zum dritten und letzen: der Herr Staatsſekretär hätte wohl ſchwerlich die ichtigen Gefühle des deutſchen Volkes verdolmetſcht. Im äbrigen kämen ſie, die ruſſiſchen Studenten, männlichen und kraurigen politiſchen Verhältniſſe Rußlands zwängen ſie, die Gaſtfreundſchaft„auch“ der hervorragenden deutſchen Hochſchulen in Anſpruch zu nehmen.. Dieſe Erklärung, von der das „Berl. Tagebl.“ ſchmunzelnd verſicherte, ſie bedeute einen groben Keil auf den dazu gehörigen groben Klotz, war zunächſt dreiſt und ungezogen: Wie kamen dieſe fremden Herrſchaften, deren Legitimation zu derlei hochfahrenden Erklärungen vorläufig noch keineswegs feſtſtand, dazu, gegenüber hohen deutſchen Staats⸗ beamten eine ſo höhniſche herausfordernde Sprache zu führen? er aber miſchte ſie— genau ſo wie das im Reichstage und either in dieſer ganzen, nicht immer glücklichen Erörterung ge⸗ chehen war— Wahres und Falſches durcheinander, Neben⸗ ächliches und das, worauf es uns im Moment allein anzukommen ätte. Daß die„unerſchöpfliche öſtliche Völkerwiege“ nicht gerade das angenehmſte Kontingent zu der Hörerſchaft unſerer hohen Schulen ſtellt— wer möchte das im Ernſt wohl bezweifeln! Um es glatt heraus zu ſagen: dieſe ruſſiſchen Studenten paſſen nach ihrer ganzen Art, nach Abſtammung, Vorbildung und Umgangsformen überhaupt nicht auf unſere Univerſttäten und kechniſchen Hochſchulen. Damit ſoll gegen die jungen Leute, deren Entſagungsfähigkeit, Fleiß und Opfermut wir durchaus zu würdigen wiſſen, an ſich noch nicht das Geringſte geſagt ſein. Natürlich ſind es bedauernswerte Geſchöpfe; ſeit mehr als zwei Jahrzehnten, ungefähr ſeit den Anfängen der Regierung Alexanders III., wird an dem ruſſiſchen Mittelſchulweſen plan⸗ und rückſichtslos herum⸗„reformiert“, immer mit der Tendenz, die Anſprüche herabzuſchrauben und das Bildungsniveau nieder f drücken. Am ſchlimmſten fahren dabei noch die armen Teufel, ie eine Realanſtalt aufſuchten. Die Univerſitäten bleiben ihnen elbſtverſtändlich verſchloſſen; die Möglichteit zu wiſſenſchaftlicher Ausbildung in den techniſchen Berufen aber iſt arg beſchränkt, wenn nicht ſo gut wie überhaupt nicht vorhanden. Wenn man von dem mittlerweile auch ſchon ganz verrußten Rigaer Poly⸗ kechnikum abſieht, gibt es in dem weiten Rieſenreich nur zwei oder drei ſogenannte„techniſche Inſtitute“ und eine Anſtalt in Petersburg, die etwa unſeren Bergakademien entſpräche; bei dieſen wenigen Inſtituten aber wird die Aufnahme noch von Aufgabe es iſt, die meiſten Aſpiranten durchfallen zu laſſen. So blichen Geſchlechts, doch gar nicht freiwillig hierher: nur die beſonderen Examen abhängig gemacht, deſſen Sinn und werden Jahr aus Jahr ein— inſofern hat die Erklärung der Berliner Ruſſen ganz Recht— durch die menſchenfreundlichen Inſtitutionen ihres Vaterlandes Hunderte und Aberhunderte, die's nach techniſcher Hochſchulbildung verlangt, über die Grenze gedrängt, und daß ſie ihr Studium ſich dann recht ſauer werden laſſen, ſoll bedingungslos anerkannt werden. 40 bis 50 Mark pflegt der Durchſchnittswechſel ſo eines Studenten zu ſein. Da wird dann entweder in den Laboratorien oder den Lehrſälen und Bibliotheken Licht und Wärme geſchunden, oder aber man liegt auch Tags über bis an den Hals zugedeckt im Bett; ſchlürft, indeß man dazu kleine Stücke Zucker zerkaut, ein„Tſchajék“ (Teechen) nach dem andern und ſucht ſo auch in der eigenen ungeheizten und unwirtlichen Kammer dem Unbilden des Winters zu trotzen. Sicherlich kein Leben in dulei jubilo; ein unſagbar freudloſes und einförmiges Daſein, in das nur die Dispute mit gleichgeſtimmten und gleichgeſtellten Landsleuten— mit der un⸗ reifen Leidenſchaftlichkeit eines jugendlichen Volks geführte Dis⸗ pute— ein wenig Abwechslung bringen. Man kann dieſe Opfer einer erleuchteten ruſſiſchen Staatskunſt, die jetzt in Herrn von Plehwe ihren illuſtren Vollender gefunden hat, bedauern— gewiß. Aber es wird darum doch die Frage erlaubt ſein: wie kommen wir eigentlich dazu, mit unſeren von dem Geld deutſcher Steuerzahler unterhaltenen Inſtituten in die Lücken einzu⸗ ſpringen, die der ruſſiſche Staat in der Bildungsorganiſation ſeines Volkes gelaſſen hat? Und wenn es ſich noch um ſtille, be⸗ ſcheidene zurückhaltende Gäſte handelte! Aber von allen dieſen Eigenſchaften beſitzen die ruſſiſchen Jünglinge ſo ziemlich das Gegenteil; ſie kommen auch nicht, um von uns zu lernen, uns ſich fügſam unſeren Sitten anzuſchmiegen. Vom erſten Tage an, wo ſie nach heimatlichem Brauch das Hemd über den Hoſen, zur Quäſtur ziehen, um die Honorarien ſchuldig zu bleiben, fühlen ſie ſich ſchon zu ſouveräner Kritik berufen; ſie ſpeien uns unſere Auditorien voll; wenn aber unſere beſſer erzogenen Söhne von ihnen abrücken, höhnen ſie mit unnachahmlicher Verachtung die dummen Deutſchen aus. Item: das ruſſiſche Kontingent iſt wirklich eine höchſt unwilltommene Beigabe für Deutſchlands hohe Schulen und da die jungen Leute, auch wenn ſie daheim für maturi galten, nach unſeren Anforderungen kaum die Sekunda⸗ reife haben, da es zudem Rußland gar nicht einfällt, in dieſen Stücken Reziprozität zu üben, wäre nicht das Geringſte dagegen zu ſagen, wenn wir Jung⸗Rußland einfach von unſeren höheren Bildungsanſtalten ausſchlöſſen. Gegen die Erklärung des Freiherrn v. Richt⸗ hofen läßt ſich aber leider allerhand ſagen. Ja— wenn es ſich, wie der Herr Staatsſekretär meinte, wirklich um „Anarchiſten“ handelte, um Propagandiſten der Tat, die danach dürſten, lieber heute als morgen ihre Hände in„Tyrannenblut zu tauchen“! Aber da hat man Herrn v. Richthofen das Milien falſch geſchildert. In der Hauptſache ſind es junge Leute, die unklar und ſchwärmeriſch eine Milderung der in der Tat un⸗ erträglich harten politiſchen Zuſtände ihres Vaterlandes herbei⸗ ſehnen. Dieſe Sehnſucht wird von neun Zehnteln der gebildeten Ruſſen geteilt; nur pflegen ſie, wenn ſie älter und ruhiger geworden ſind, ihre Sehnſucht hübſch im Buſen zu verſchließen und ſich nicht verdächtig zu machen.„Ver⸗ dächtig“ wird man ohnehin nur zu leicht in Rußland. Der vor kurzem verſtorbene Profeſſor von Holſt, an deſſen Sarge der Deutſche Kaiſer, der Großherzog von Baden und deſſen nur noch⸗ 29 volle Arbeitstage vor ſich und muß deshalb ſehr Thronerbe trauerten, hat als geborener Livländer den Ruſſen als verdächtig gegolten; auch Carl Schirren, der hochbetagt als Geh. Regierungsrat an der Chriſtian⸗Albert⸗Univerſität zu Kiel Ge⸗ ſchichte doziert, hat einſt als höchſt Verdächtiger vor der ſlaviſchen Rache flüchten müſſen und alle die jungen armeniſchen Theologen, die in Berlin und anderswo ihrer Ausbildung leben und als fein⸗ gebildete und geiſtvolle Leute in den beſten Kreiſen verkehren, ſing der ruſſiſchen Regierung, die in räuberiſcher Gier ihre Fäuſte nach den armeniſchen Kirchengütern ausſtreckt, ungemein verdächtig; die Gentlemen des Herrn v. Plehwe überwachen ſie auf Schritt und Tritt. Wie aber kommen wir dazu, dies Ueberwachungsſyſtemmitzumachen?e Wie dazu, der ruſſiſchen Polizei zu glauben, daß diz bvon ihr als verdächtig bezeichneten es au wirklich ſinde Und iſt es unbedingt von Nöten, daß— ſo wir einen ſo Verdächtigen ausweiſen— wir ihn fein fäuberlich an die ruſſiſche Grenze bringen, was der fürſorglichen Ueberlieferung a den Henker gleichkommt? Das ſind die Punkte, diz einer Aufhellung noch dringend bedürfen und auf ſie wird man, wenn der Kaſus demnächſt im preußiſchen Abgeordnetenhauſz zur Verhandlung kommt, Herrn v. Hammerſtein ſtoßen müſſen. Es handelt ſich da um keinerlei Sympathie für die 10 f Studenten; nur um den Nachweis, daß wir unſere! nationalen Würde nichts vergeben Politische Uebersicht. Mannheim, 9. Februar 1904, Zur Geſchäftslage des Reichstages. Die Abweſenheit der ſozialdemokratiſchen Abgeordneten, die am Samstag ſich zum Wort gemeldet hatten und doch beim Namensaufruf fehlten, verbeſſerte die Geſchäftslage des Reichs⸗ tages ſehr weſentlich. Ganz zweifellos würde die Generaldebatt zum Etatstitel: Gehalt des Staatsſekretärs des Innern ſich noc viele Tage hingeſchleppt haben, wenn jene ſozialdemokratiſchez Abgeordneten die Schleuſen ihres Redefluſſes nochmals geöffneßf hätten. Auch gegenüber den 35 zur Etatsberatung eingebrachteng Reſolutionen hat der Reichstag endlich Stellung genommen un ſie vorläufig bis nach Oſtern ad acta gelegt. Das Zentrum ſchlug bekanntlich dieſe neue, überraſchende Reſolutionstaktik ein und mag dadurch den aus ihren Reihen hervorgegangenen Präſis denten Graf Balleſtrem in nicht geringe Verlegenheit geſetzt haben. Denn wie ſollte mit dieſer Belaſtung an Reſolutionen der Eta zuſtande kommen? Zwiſchen Zentrum und dem Präſidenten ſcheint nun eine Einigung zuſtande gekommen zu ſein, auf deren Grundlage der Präſtdent heute dem„hohen Hauſe“ vorſchlagen konnte, die Beratung der Reſolutionen erſt nach Oſtern vor⸗ zunehmen, damit der Etat zuſtande komme. Wohl oder übel mußten alle Parteien ſich mit dieſem Vorſchlage einverſtanden er⸗ klären, aber es fielen doch bittere Vorwürfe über die zu ſpäte Einberufung des Reichstages. Dieſe Klagen ſind ſchon wieder⸗ holt in früheren Jahren laut geworden aber ohne geneigtes Ohr zu finden. Sollte es nach den Erfahrungen dieſes Jahres beſſer werden? Obwohl nun der Ballaſt der Reſolutionen vorläufi über Bord geworfen iſt, ſo fehlt doch noch die abſolute Sicherhen zur rechtzeitigen Fertigſtellung des Etats. Der Reichstag hak Münchener Brief. (Prozeß Conried⸗Conrad— Dörmann's„Mama Münchener Kunſt— Schwindausſtellung). Nehmen wir einmal an, da ſei irgend ein biederer Deutſcher auf zen frechen Einfall gekommen, einem amerikaniſchen Stiefelwichſe⸗ abrikanten ein geſetzlich geſchütztes Rezept zu entführen. Der merikaner in ſeinem gerechten Zorn ſchimpft auf den Deutſchen und ein befreundeter Journaliſt, dem ſein Zorn zu Herzen geht, nennt den Peuſg einen„Dieb“, einen„Stiefelwichſe⸗Rezept⸗Räuber“. Der utſche lieſt das und hat die Stirn, zu ſeiner erſten Frechheit die zweite hinzufügen, den Amerikaner wegen Beleidigung zu verklagen. — Was glaubt man, daß in einem ſolchen Fall geſchehen würde? ürden die Amerikaner dem Deutſchen den Schutz ihres Geſetzes an⸗ deihen laſſen? Würden ſie ihrem Landsmann, dem ſo großes Un⸗ echt geſchehen, auch noch den Mund verbieten, daß er nicht einmal den ieb einen Dieb nennen dürfte? Nun denn, uns Deutſchen iſt kein Rezept für Stiefelwichſe, ſon⸗ hern ein Kunſtwerk ge—nommen worden, das, ſei es ſo gut oder ſo ſchlecht es wolle, immerhin von einer großen Mehr⸗ oder Minderheit der Nation für ein koſtbares, höchſt verehrungswürdiges Gut gehalten wird. Nicht ein einzelner Privatmann, ſondern ein beträchtlicher Teil 5 Volkes iſt alſo, wenn man ſchon nicht ſagen darf„beſtohlen“, ſo och wenigſtens aufs tiefſte gekränkt und zum Widerſpruch herausge⸗ rdert worden. Und nun findet ſich ein Mann der Feder, der, tapfer, wie das nun einmal ſeine Art iſt, im Namen ſeiner Geſinnungs⸗ oſſen vortritt und den Amerikaner als das bezeichnet, für was er Fu ben ſeinem Standpunkt aus halten muß, nämlich für einen„Dieb“, „Gralsräuber“. Der Amerikaner hört das und läßt den eutſchen verklagen. Die Deutſchen finden die Klage ganz in der Ordnung und nehmen ſie an. Sie nehmen die Klage nicht nur an, ſondern vollſtrecken ſie ſogar: ſie verurteilten ihren Landsmann, der ihre eigene Sache geführt, einem Amerikaner zu lieb, der ihrem Empfinden Hohn geſprochen. Sie ſetzen ſich dem Gelächter des ge⸗ ſamten Auslands aus, weil ihr braver teutoniſcher, aber ſonſt als ſelbſt eine„ironiſche“ Beſtrafung Conrads. nirgendo auf der Welt borkommender Idealismus das ſo haben zu wollen ſcheint. Ich kenne mich in juriſtiſchen Dingen zu wenig aus, um zu wiſſen, ob ein deutſcher Gerichtshof überhaupt verpflichtet iſt, einen Ausländer vor Privatbeleidigungen zu ſchützen. Ich kenne mich in Sachen der Reichsverfaſſung zu wenig aus, um behaupten zu dürfen, daß es im vorliegenden Falle Sache des Reichstags geweſen wäre, dem Ausländer Conried wegen ungqualifizierbarer Brüskierung deutſchen Empfindens den Schutz des deutſchen Rechtes zu verweigern. Das aber glaube ich ſagen zu dürfen: unzählige und nicht die ſchlech⸗ teſten Deutſchen würden ſich gefreut haben, wenn der Münchener Gerichtshof dem Herrn von jenſeits der großen Pfütze auf recht draſtiſche Weiſe ſeine Meinung geſagt hätte, indem er den Angeklagten Conrad in eineironiſche Strafe von 2 bis 5 Pfennigen genommen hätte.... Auß die unglaubliche Leiſtung des Amerikaners, zuerſt ſeinerſeits das Deutſchtum aufs ſchwerſte herauszufordern und dann auch noch die gekränkte Leberwurſt zu ſpielen, ſobald ihm einer— leider bloß einer!— von den Deutſchen deutſche Hiebe anbot— auf dieſen groben Klotz hätte fürwahr ein noch weit gröberer Keil gehört, (Unſere Auffaſſung der Frage weicht von der unſers Korreſpondenten, dem wir das„Recht der freien Meinungsäußerung“ natürlich nicht verkümmern, in weſent⸗ lichen Punkten ab und wurde bereits im Leitartikel der Nr. 60 dar⸗ gelegt. D..) Im übrigen handelt es ſich in dem Fall Conrad⸗Conried ja um weit mehr als blos einen Streit um den Parſifal. Es iſt lächerlich, bon den Amerikanern Achtung vor dem geiſtigen Beſitztum der Familie Wagner zu erwarten, wenn man eben denſelben Amerikanern täglich und ſtündlich geſtattet, die ſämtlichen lebenden Schriftſteller und Journaliſten Europas zu beſtehlen. Es gibt amerikaniſche Zeitungen genug, deren ganger Ju⸗ halt von der erſten bis zur letzten Zeile aus deutſchen Zeitungen— übernommen iſt. Wir Deutſchen ſchützen nämlich Induſtrie und Ge⸗ werbe durch Handelsverträge, aber unſere geiſtige Produktion durch eine literariſche Convention zu ſchützen, das fällt uns im Schlaf nicht ein. Nicht einmal die Parſifal⸗Entführung ſcheint in dieſer Hinſicht kampf faſt ebenſo fehr wie die Verachtung, mit der ſie ihr älteſt 5 die geringſte Anregung zu bringen. Ja, im Prozeß Conried hat man dem Schriftſteller Conrad ſogar den Schutz jenes Geſetzesparagraphen abgeſprochen, der von der Wahrung berechtigter Intereſſen handel Die geiſtig ſchaffenden Deutſchen haben kein berechtigtes Intereſſe daran, daß die amerikaniſche Unverfrorenheit ihnen die Früchte ihrer Tätigkeit ſtiehlt. Na, alſo! Lieber Leſer, nachdem ich all das geſchrieben, bin ich furchtbgr „wütend“. Und das iſt vielleicht nicht die rechte Stimmung von der anderen Münchener Neuigkeit, die zu beſprechen wäre, von der Urauf⸗ führung der Dörmannſchen„Mama“ im Schauſpielhaus zu ſchreiben Das Stück iſt nämlich dermaßen verdrießlich, daß ſchon ſeit Jahren kein Autor von der Münchener Kritik gröber abgefertigt worden iſt, als der lange, blaſſe, unangenehm lächelnde Wiener. Man ſtelle ſich vor, es habe Jemand verſucht, die famoſe Thereſe Humbert zur Heldin einer Wiener Komödie zu machen. Die große Thereſe hat trotz afl ihrer Größe in ihrem Prozeß eine teils langweilige, teils widerliche Figur gemacht. Aber ſie exiſtierte doch wirklich, ſie lebte doch wirklich, während ihr Abklatſch, die„Mama“, nichts weiter als eben eine Theaterfigur iſt, an die man keinen Augenblick zu glauben vermag, Mama iſt eine Wiener Kaffeeſiederstochter. Sie hat einen Baron ge⸗ heiratet, der wegen dieſer Ehe enterbt wurde, und ſteht nach dem Tode ihres Mannes mit all ihren geſteigerten Anſprüchen an das Leben einer peinigenden Mittelloſigkeit gegenüber. Eine unverſorgte Tochter und ein Bummler von Sohn erſchweren ihr den Daſeins⸗ „anſtändiger“ Sohn, ein kleiner öſterreichiſcher Beamter ſtraf Mama kämpft nämlich wirklich um das Daſein, aber ſie tut das leidexß ſo, daß al e anſtändigen Menſchen, ſelbſt diejenigen im Zuſchauer⸗ raum des Theaters, ſich von ihr abwenden müſſen. Kein Mittel ihr zu ſchlecht, um ihre immer leere Kaſſe mit dem nötigen Mammo für Toiletten und anderen Luxus zu füllen. Während der drej Stunden, die ſie auf der Bühne verbringt, ſehen wir ſie vorzugsweiſe mit der Verkuppelung ihrer Tochter beſchäftigt. Einige drei bis vier Liebhaber löſen einander in der wenig beneidenswerten Rolle ab, von 5 Mama belogen, betrogen und ausgebeutet zu werden. Auch mit dem Fälſchen von Wechſeln beſchäftigt eich dieſe MWamg. Ja, als die Wechſel⸗ 2. Sefſte. Weneral⸗Anseiger. Mannheim, 9. Februar. haushälteriſch mit ſeiner Zeit umgehen, damit er ſeine nächſte Aufgabe, die Erledigung des Etats, löſen kann. Auch nach Ab⸗ ſtoßung der Reſolutionen ſind die Ausſichten dazu ſehr gering. Der 20. ſächſiſche Reichstagswahlkreis Zſchopau⸗Marienberg, deſſen Vertreter Roſen o w plötzlich geſtorben iſt, gehörte in früheren Jahrzehnten zum Beſitz⸗ ſtande der nationalliberalen und der Reichspartei, und erſt bei den Wahlen des Jahres 1898 fiel er den Sozialdemokraten zu. Von 1871 bis 1878 wurde er durch Dr. Brockhaus(natio⸗ nalliberal) vertreten. Im letztgenannten Jahre gelang es dem ſozialdemokratiſchen Kandidaten Wiemer, bei der Stichwahl ſeinen konſervatiben Gegner zu ſchlagen. Aber ſchon bei der nächſten Wahl im Jahre 1881 wurde Wiemer durch den der Liberalen Vereinigung angehörenden Handelskammerſekretär Kutſchbach verdrängt. Von 1884 bis 1893 war der Wahl⸗ kreis im Beſitze der Reichspartei und wurde durch den Fabri⸗ kanten Gehlert vertreten. Im Jahre 1893 wurde die Reichs⸗ partei von den Konſervativen abgelöſt, deren Kandidat, Ritter⸗ gutsbeſitzer v. Herder, mit einer Mehrheit von 1900 Stim⸗ men gegen den Sozialdemokraten ſiegte. Fünf Jahre ſpäter (4898) errangen jedoch die letzteren in der Stichwahl den Sieg. Es war das auf die Zerſplitterung der bürgerlichen Parteien And auf die Sonderſtellung eines Kandidaten der deutſch⸗ſozialen Reformpartei zurückzuführen. Bei jener Wahl erhielten der Sozialdemotrat 8999, der Konſervative 6066 und der Deutſch⸗ ſoziale 4336 Stimmen. Die Stichwahl ergab die Wahl Roſenows mit 10 262 Stimmen gegen 10 162, die der konſervative Gegner erhielt. Bei den Wahlen im Jahre 1903 wurden 23 506 gültige Stimmen abgegeben. Davon entfielen auf Roſenow 13 616, und auf den don der Reichspartei auf⸗ geſtellten Geh. Finanzrat Dr. Jencke 9876 Stimmen. Der Erſtere hatte alſo dieſes Mal mit einem Vorſprung von 3740 Stimmen geſiegt. Deutsches Reieh. * Aus der Pfalz, 8. Febr.(Die blamierten„Bünd⸗ le“.) Die häßlichen Hetzereien gewiſſer Führer des pfälz. Bundes der Landwirte gegen die Nationalliberalen beginnen jetzt auch in bündleriſchen Kreiſen eine Wirkung hervorzurufen, wie ſie von den Urhebern ſicherlich nicht erwartet worden iſt. Das hat in einer geſtern in Barbeleoth ſtattgehabten Verſammlung des Bundes der Landwirte Ausdruck gefunden. In einer vor acht Tagen in Anweſenheit des ſtellvertretenden Vorſitzenden des Bundes, Luder⸗Patershauſen, in Langmeil abgehaltenen bündleriſchen Verſammlung hatte der Vorſitzende des Bundes für den Wahlkreis Kaiſerslautern⸗Kirchheimbolanden, Guts⸗ beſitzer Spieß⸗Hoferhof, bei Empfehlung eines Zuſammen⸗ gehens der Bündler mit den Ultramontanen bei den nächſten Landtagswahlen den Nationalliberalen u. a. vorgeworfen, daß ſie es geweſen wären, welche die Verſtaatlichung der Pfalzbahnen hintertrieben hätten. Dieſe den Tatſachen widerſprechende und der Wahrheit direkt ins Geſicht ſchlagende Behauptung ruft auch nter den bäuerlichen Anhängern des Bundes lebhaften Wider⸗ ſpruch hervor. Ein angeſehener Führer des Bundes, Gutsbeſitzer Helck⸗Vollmersweiler, hat den Mut gehabt, der Unzufrieden⸗ 90 der bündleriſchen Landwirte mitk dem Vorgehen Spieß Worte zu verleihen, indem er in der oben erwähnten Verſamm⸗ lung die weitergegebene Behauptung als unwahn bezeichnete und vor allen Anweſenden betonte, daß die Spieß'ſchen Aus⸗ führungen bezüglich der Verſtaatlichung der Pfalzbahnen viel bhöſes Blut gemacht haben. Bezüglich des Beitrittes des Reichstagsabgeordneter Lichtenberger zur national⸗ liberalen Reichstagsfraktion konſtatiert Helck, paß Lichtenbergers bäuerliche Wähler damit Finverſtanden ſein. * Berlin, 8. Febr.(Reichstagserſatzwahl.) Der mationalliberale Abgeordnete Dr. Max Jänecke hat, wie ge⸗ meldet, ſein Reichstagsmandat, welches die Wahlkommiſſion für ungültig erklärt hatte, niedergelegt. Dem Wahlkreis annover⸗Lüneburg ſteht alſo demnächſt eine Erſatzwahl bevor, von deren Ergebnis wir mit Zuverſicht die Rückkehr Dr. Jäneckes in den Reichstag erwarten. — Eine Landtagswahlreform) hat die Re⸗ gierung von Koburg⸗Gotha dem am Montag eröffneten Landtage zugehen laſſen. Dadurch ſoll die bisherige öffentliche Landtagswahl aufgehoben und geheime Zettelwahl mit Wahl⸗ kuverts und Iſolierräumen bei den Urwahlen eingeführt werden. —(Der vielerörterte Beleidigungspro⸗ zeß Endell⸗Schach kommt am 18. Februar endlich vor dem Poſener Schöffengericht zur Verhandlung. Hoffentlich bringt ſie volle Klarheit in die Affäre Endell. Geladen ſind 85 Zeugen. —(Die Pariſer Zeitſchrift„Le Rire“) iſt nach zweimaliger Verurteilung binnes Jahresfriſt für Deutſch⸗ and auf die Dauer von zwei Jahren verboten worden. 1 fälſcherei an's Licht zu kommen droht, entblödet ſie ſich nicht, ihren älteſten, anſtändigſten Sohn als Urheber der Fälſchung zu denun⸗ zieren. In dieſem Moment aber geſchah im Theater etwas ganz Ungewöhnliches. Das Publikum, längſt ſchon gepeinigt durch das ſpiderliche Treiben einer widerlichen Geſellſchaft, begleitete die Denun⸗ gigtion mit einem ſpontanen Ausdruck der Entrüſtung und ſofort war das ganze Stück endgültg abgetan, ſodaß am Schluß nicht einmal mehr geziſcht zu werden brauchte. Ueberlaſſen auch wir die grausliche „Mama“ ihrem Schickſal! Aus der Chronik des Münchener Kunſtlebens, das neuerdings einen großen Aufſchwung zu nehmen ſcheint, ſind beſonders zwei Ereigniſſe hervorzuheben: erſtens die Eröffnung einer neuen Galerie und zweitens die Schwindausſtellung. Die neue Galerie hat uns die Kunſthandlung Heinemann geſthenkt. Sie hat damit als erſte Münchener Kunſthandlung jenen bedeutſamen Schritt getan, dem Berlin den großen Vorſprung vor München verdankt: ſie hat die Möglichkeit ſtändiger Ausſtellungen beſonders ausländiſcher Werke ge⸗ ſchaffen, die für den Ruf einer modernen Kunſtſtadt ebenſo wichtig ſind, als die Kunſtproduktion ſelber. Es geht mit der Kunſt wie mit den Zeitungen. Ehemals genügte ein kleines Amtsblättchen, das die okalen Ereigniſſe aufzeichnete. Heute füllen ſelbſt die elendſten Winkelblättchen ihre Spalten mit Depeſchen aus allen Weltgegenden. Von der Münchener Kunſt allein konnte das Renomms der Kunſtſtadt München nicht mehr leben, dafür zeugt der Niedergang unſeres Kunſt⸗ bereins. Die großen Jahresausſtellungen konnten aber auch den ausländiſchen Kunſtnachrichtendienſt nicht länger verſehen, denn ſie dauern nur etliche Sommermonate und haben auch eine viel zu ge⸗ bundene Marſchroute, um nach allen Richtungen erſchöpfend vorgehen zu können. Da blieb denn anders nichts übrig, als den Kunſthandel mobil zu machen, wie das in Berlin ſchon ſeit 10 Jahren geſchehen iſt, Badiſcher Landtag. 26, Sitzung der Zweiten Kammer. B. Karlsruhe, 9. Februar. Präſident Dr. Gönner eröffnet die Sitzung um ½10 Uhr. Eingegangen iſt eine Petition von Beamten der Stadt Neuſtadt um Einreihung Neuſtadts in die 2. Klaſſe des Wohnungsgeldtarifs. Die Generaldebatte über das Budget des Mini⸗ ſteriums des Innern wird fortgeſetzt. Eichhorn(Soz.) kann in das Lob, das geſtern von den Rednern des Zentrums und der nationalliberalen Partei dem Miniſter geſpendet wurde, nicht einſtimmen. Ich glaube nicht an die Gerechtigkeit eines Miniſteriums, das politiſch und wirtſchaftlich in den Bahnen Eiſenlohrs wandelt, das zwar kein Partei⸗, aber ein Klaſſenminiſterium iſt, das immer nur die Intereſſen der Wohlhabenden vertritt, aber für die Arbeiter nur unbegrenztes Wohlwollen übrig hat. Sein reaktionärer Cha⸗ rakter zeigt ſich deutlich in der Wahlrechtsvorlage, welche die erſte Kammer verſtärken will, die doch gar keine hiſtoriſche Berechtigung hat, ſondern ſtets ein Hemmſchuh für die politiſche Entwickelung des Landes geweſen iſt. Man denke nur an den Fall Neubronn. Der Erlaß betr. des Schulgelds war in praxi nichts anderes als ein Wahlrechtsraub. Mit dem gleichen Recht könnte man die Unterſtützung der Mittelſchulen als Armenunterſtützung anſehen. Dem Mini⸗ ſterium war es offenbar weniger darum zu tun, eine halbvergeſſene Vorſchrift aufzufriſchen, als die Oppoſition zurückzudrängen. Die Hetze der Amtsverkündiger gegen die ſoz. Partei zeigt deutlich, wo die Regierung hinaus will. Allen voran marſchiert die„Karlsruher Zeitung“. Da ſollte man doch nicht behaupten, die Regierung ſtehe über der Partei. Redner erinnert an das Vorgehen des Militär⸗ vereinsvorſtandes und der hohen und höchſten Stellen, für die der Miniſter allerdings nicht verantwortlich ſei, dagegen trage er die Verantwortung für die Verſammlungsverbote und Saalabtreibungen, für die Verhinderung von Flugblattverbreitungen. Dieſe Maßregeln laſſen von Unparteilichkeit nicht das Mindeſte verſpüren. Amtmann Arnsperger von Bruchſal habe ein Wahlagitation entfaltet, wie ſie nie erhört wurde. In Langenbrücken ſind unter Führung des Bürgermeiſters wiederholt ſoz. Verſammlungen geſprengt worden. Gegen dieſe amtlichen Geſetzesverächter wurde nicht eingeſchritten, ein Erlaß iſt nicht ergangen. Das ſchöne Wort von der Gerechtigkeit und Unparteilichkeit des Miniſteriums iſt darum nichts weiter als eine Phraſe. In ſeiner Durlacher Rede, die ſich nicht viel über das Niveau einer gewöhnlichen Agitationsrede erhob, hat uns der Miniſter Klaſſenhaß vorgeworfen und ein Bild des ſoz. Zukunftsſtaates ge⸗ malt. Nun wir Sozialdemokraten ſind immer noch die toleranteſten unter allen Parteien. Ich erinnere nur an das Schickſal der Reform⸗ katholiken. Daß die Sozialdemokratie republikaniſche Geſinnungen hat, daraus machen wir keinen Hehl, das iſt unſer gutes Recht. Aber dem Miniſter wird es ſchwer fallen, nachzuweiſen, daß wir einen Kampf gegen die beſtehende Monarchie führen. Die Perſon ſpiel! bei uns keine Rolle, wir bekämpfen das Syſtem und verwerfen die anarchiſtiſche Propaganda. Auch der Vorwurf, daß wir mit dem Eid leichtfertig umſpringen, iſt durchaus haltlos. Nicht wir ſäen den Klaſſenhaß, ſondern der Mangel an Entgegenkommen Ihrerſeits iſt ſchuld daran, daß die Verhältniſſe ſo verbittert ſind. Wo bleibi die Arbeiterkammer, die mit einem Federſtrich geſchaffen werden könnte? Wenn ein Miniſter ſo über eine Dreimillionenpartei rede: und über feſtſtehende Tatſachen hinwegſieht, dann glaubt man wirk⸗ lich, mit wie wenig Verſtand die Welt regiert wird. Es iſt nur ſchade, daß der Miniſter nicht auch nach Pforzheim gegangen iſt, viel⸗ leicht wäre dann mein Kollege Geck auch gewählt worden. Unſere Poligei follte lediglich Ordnungspolizei, nicht politiſche Polizei ſein. Es berührte eigentümlich, wenn man ſehen mußte, wie die Polizei des liberalen Muſterſtaates als Stiefelputzer des Selbſtherrſchers aller Reußen in Darmſtadt tätig war. Auch an die wirtſchaftliche Gerechtigteit des Miniſteriums vermag ich nicht zu glauben. Unſere alte Forderung, daß die Schul⸗, Wege⸗ und Armenlaſten auf die Staatskaſſe übernommen werden ſollen, muß endlich verwirklicht wer⸗ den. Wie es mit der Landarmenpflege beſtellt iſt, zeigt der ſchauer⸗ liche Fall in Weisbach deutlich genug. In der Gerichtsverhandlung, die gegen den Redakteur der„M. Volksſt.“ ſtattfand, ſagte der Orts⸗ geiſtliche unter Eid aus, daß im Weisbacher Armenhaus eine Kranke von Ratten und Mäuſen angefreſſen wurde. Die Art, wie eine 11köpfige Arbeiterfamilie von Pforzheim nach der Schweiz per Schub ſpediert wurde, zeigt ebenfalls wenig Humanität. Hatte mein Genoſſe Geck den Armen in Offenburg nicht ein warmes Eſſen gereicht, ſo wäre die Familie halb verhungert in der Schweiz angekommen. Ob ſolcher Zuſtände muß ſich das Miniſterium ſchämen. Die Armenpflege muß verſtaatlicht werden. Die Mittel könnten durch eine Progreſſion der Einkommenſteuer aufgebracht werden. Von indirekten Steuern wollen wir nichts wiſſen. Wir müſſen uns wundern, daß die Regie⸗ rung zu einer Erhaltung der Verbrauchsſteuern die Hand bieten will. So ſieht die wirtſchaftliche Gerechtigkeit der Regierng aus. Ein Ab⸗ bild davon iſt die ſozalpolitiſche. Weder im Medizinal⸗ noch im Wohnungsweſen, noch in der Frage der Arbeitszeit hat die Regierung ihre Aufgabe erfüllt. Der Nachfolger Wörrishofer's, deſſen Tod wir aufrichtig bedauern, hat den Unternehmergeiſt in die Fabrikinſpektion hineingetragen. Warum hat die Regierung den neuen Fabritinſpektor aus dem ſchwärzeſten Teil Preußens bezogen?(Heiterkeit.) Iſt das Wort richtig, das ein hieſiges Blatt dem Miniſter Schenkel in den Mund gelegt hat. Wir wollen keinen Wörrishofer mehr! Im Lanz⸗ ſchen Streik war Bittmann nicht ehrlicher Makler, ſondern er gab ein Gutachten ab, das die Arbeiterſchaft verbittern mußte. Auch der neue Erlaß der bad. Landesverſicherungsanſtalt, der die Renten⸗ empfänger als Betrüger hinſtellt, iſt ein beredtes Zeugnis, wie unſere Sozialpolitik gehandhabt wird. Man wird es ſonach verſtehen, daß wir dem Miniſterium kein Vertrauen entgegenbringen können. Klein(utl.) will dem Vorredner auf die Gebiete des Steuerſyſtems, des Zoll⸗ und es iſt erfreulich, daß das Beiſpiel der Firma Heinemann ſchon jetzt, nach kaum einem Monat, weitere Kreiſe zu ziehen beginnt, ſodaß wir wohl bald neben unſerem„Schulte“ auch unſeren„Caſſtrer“ und wie die Berliner Ausſtellungsveranſtalter alle heißen, beſitzen werden. Die Schwindausſtellung hatte ihre Bedeutung nicht ſowohl in den Werken, die ſie vorführte, als vielmehr in der glänzenden Aufnahme, die ihr das ſonſt ſo wenig kunſtſüchtige Publikum Münchens bereitete. Der rührige Bildhauer Obriſt hat denn auch bereits einen Vortrag über dieſe Erſcheinung gehalten und darin die Fragen aufgeworfen: Warum begeiſtert ſich der Münchener für Schwind und warum können ihn die modernen Impreſſioniſten mit all ihren Künſten nicht hinterm Ofen, zu ſagen: hinterm Biertiſch hervorlocken? Man kann ſich leicht denken, daß die Antwort auf dieſe Fragen nicht allzu günſtig für den⸗ Impreſſionismus ausfiel. Und das iſt, bei allen Verdienſten des Impreſſionismus, mit Freuden zu begrüßen. Es iſt wahr: der Impreſſionismus hat unſerer Malerei eine unabſehbare Reihe neuer Ausdrucksmittel zugeführt und es iſt nicht zu leugnen: über den Im⸗ preſſionismus wird die Malerei der Zukunft ihren Weg nehmen müſſen. Andererſeits aber ſind den Impreſſioniſten ihre techniſchen Fertigkeiten viel zu ſehr Selbſtzweck geworden, und hier eben ſetzt der wieder⸗ entdeckte Schwind mit ſeinen köſtlichen Anregungen ein: die Menge fühlt und die Maler werden's auch noch fühlen lernen, daß ein wahrer Künſtler nicht bloß der Handwerker, ſondern vor allem der Dichter ſeiner Bilder ſein muß! Manken wir's alſo dem löblichen Gebrauch, die Jubiläen verſtorbener Lieblinge zu feiern, wenn unſere moderne Kunſt nunmehr endlich dahinter kommt, was ihr bisher ge⸗ fehlt und wonach ſie in Zukunft trachten muß. Quod Di bene ver⸗ tant. Monacus. tarifs uſw. nicht folgen, ſondern beim Budget bleiben. Von allen Poſitionen iſt mir am ſympathiſchſten die Förderung der Gemeinden. Die bezügliche Exigenz ſollte überſchritten werden. Ebenſo ſollte die Unterſtützueg der Kreiſe reichlicher bemeſſen, die bezügliche Poſition von 400 000/ auf mindeſtens 500 000% erhöht werden. Der Kreis Mosbach insbeſondere bedarf dringend einer kräftigeren Unterſtützung Seitens des Staates, wenn er ſeine Aufgaben erfüllen ſoll. Redner befürwortet die Wünſche der Stadt Wertheim bezüglich des dortigen Schlachthauſes und erſucht die Negierung, die Stadt mit Anforder⸗ ungen zu verſchonen, die überflüſſig ſind. Venedey(Dem.): Wilckens und Fehrenbach haben geſtern der Regierung eine außerordentlich gute Cenſur ausgeſtellt. Ueberraſcht hat mich dabei, daß der Führer der Nationalliberalen von einer Beſſerung des Miniſters in der Wahlrechtsfrage ſprach, während doch nur ein weiterer Rückſchritt zu verzeichnen iſt. Ein Anlaß zu Lobeshymnen liegt jedenfalls nicht vor. Ich möchte bezweifeln, ob die Rede Fehren⸗ bachs auch ſo ausgefallen wäre, wenn der Miniſter vorher geſprochen hätte. Die Strafe für die deplazierte Rede iſt auf dem Fuße gefolgt. (Heiterkeit.) Miniſter Schenkel hat mit der ihm eigenen kauſtiſchen Ironie den Nachfolger Wackers in einer Weiſe perſifliert, die der Führer einer großen Partei nicht ohne Widerſpruch hinnehmen ſollte. (Fehrenbach: Kommt noch!— Heiterkeit.) Bohkottierung von Wirtſchaften durch die Heeresverwaltung aus politiſchen Gründen. Die Regierung ſollte dem Militär zum Bewußt⸗ ſein bringen, daß es durchaus unſtatthaft iſt, den Bürger wegen ſeiner bolitiſchen Geſinnung am Geldbeutel zu ſtrafen. Die Anſchauung des Miniſters, daß gewiſſe Parteien an der Verwaltung nicht teilnehmen dürfen, iſt mit§ 9 der Verfaſſung nicht in Einklang zu bringen. In der Schweiz kennt man keine Ausnahmen; dort werden Sozialdemo⸗ kraten ſogar als Staatsanwälte verwendet, ohne daß der Staat zu Grunde geht; im Gegenteil: die Sozildemokratie hat dort nicht entfernt ſo viel Anſehen und Einfluß wie in Deutſchland. Von einer gut liberalen badiſchen Tradition kann man nicht ſprechen.(Redner hält den Nationalliberalen wieder einmal ein Sündenregiſter vor.) Den Konſtanzer Aerzten kann man die kleine Erhöhung ihrer Forderungen an die Krankenkaſſen nicht übel nehmen. Letztere werden viel mehr durch die Apotheken und durch die bureaukratiſche Beſtimmung ge⸗ ſchröpft, daß die Kaſſenmitglieder für jede Arznei ein Rezept bei⸗ bringen müſſen. Das Konſtanzer Bezirksamt geht gegen Bettler und Ländſtreicher ganz beſonders ſtreng var. In einzelnen Fällen wurden exorbitante Strafen verhängt. Ein ganz anſtändiger Mann, der einen vorzüglichen Eindruck machte, wurde wegen„anarchiſtiſcher“ Umtriebe ausgewieſen. Es ſcheint eine Art Kartell zu beſtehen, wo⸗ nach jeder aus Baden ausgewieſen wird, der von den Nachbarſtaaten bereits ausgewieſen iſt. Wenn ein ſolcher Mann von einem Land ins andere gehetzt wird, dann braucht man ſich nicht zu wundern, wenn er eines Tages zum Verbrecher wird. Die Zuſchüſſe für die Kreiſe ſollten erhöht werden. Die mangelnde Staatsunterſtützung macht ſich namentlich auch im Konſtanzer Kreis bemerkbar. Die Auf⸗ hebung des Oktrois iſt jedenfalls kein ungerechtfertigter Eingriff in die Finanzberwaltung der Gemeinden. Redner verbreitet ſich über den Zolltarif. treten, am zahlreichſten im Landtag und Reichstag vertreten ſind. Durch die Rede Eichhorns wehte ein ſanfterer Hauch, als man es in ſeiner„Volksſtimme“ gewöhnt iſt; immerhin iſt er noch ſcharf genug geweſen.(Heiterkeit.) In Durlach habe ich der Hoffnung Ausdruch gegeben, daß nach dem Dresdener Parteitag den Mitläufern der Sozialdemokratie die Augen aufgehen mögen. Die Sozialdemokraten treiben Klaſſenhaß, wenn ſie alle anderen Stände als Paraſiten bezeichnen. Den Vorwurf, daß es bei Beſetzung der Verwaltungs⸗ und ehrenamtlichen Stellen nicht mit rechten Dingen zugehe, muß ich zurückweiſen. Alle Staatsangehörigen können nicht berückſichtigt wer⸗ den, ſo viele Stellen ſind gar nicht vorhanden.(Rufe: aul) Aber es wird niemand ausgeſchloſſen, der den richtigen Geiſt hat(Heiter⸗ keit), der zu dem Amte qualifiziert iſt. Was Eichhorn bisher vor⸗ gebracht hat, um die Eingriffe der Regierung in die Wahlbewegung zu beweiſen, war ſehr dürftig. Amtmann Arnſperger hat jedenfalls keinen unerlaubten Gebrauch von ſeiner Amtsgewalt gemacht. Die Teilnahme an der Wahlbewegung kann man keinem Bürger ver⸗ wehren. Auch in Langenbrücken lag kein Verſtoß gegen das Straf⸗ geſetzbuch vor. Sollen wir den Bürgermeiſtern jede Tätigkeit bei den Wahlen unterſagen? Die Regierung hat bei allen Wahlverſamm⸗ lungen die äußerſte Zurückhaltung beobachtet und im ganzen nur neun überwacht. Eichhorn ſollte ſoviel Gerechtigkeit zeigen und ge⸗ ſtehen, daß die Regierung das Verſammlungsrecht loyal gehand⸗ habt hat. Bezüglich des Militärverbots iſt die Regierung machtlos. Wenn Eichhorn den Schulgelderlaß vom 29. Auguſt 1903 bezw. die näheren Umſtände kennen würde, dann hätte er nicht von Wahl⸗ rechtsraub ſprechen können. Der Erlaß bildete lediglich die Antwort auf eine Anfrage. Er wurde dann in hetzeriſcher Weiſe von den Sozialdemokraten, die eine wahre Freude daran hatten, ausgebeutet. Wenn jemand ein Stipendium bekommt, ſo iſt das keine Armen⸗ unterſtützung. Ich bedauere ſehr, daß Venedey die Tätigkeit der poli⸗ tiſchen Polizei hier zur Sprache gebracht hat. Während die geſamte Preſſe ſchwieg, hat die ſozialdemokratiſche darüber Lärm geſchlagen, daß die Regierung pflichtgemäß das Leben eines ausländiſchen Monarchen vor hinterliſtigen Angriffen geſchützt hat. Sollen wir warten, bis der Dolch geſchliffen, die Piſtole geladen iſt, die dem Leben eines Monarchen ein Ende macht?(Oho! bei den Sozialdemo⸗ kraten.) Sie(zu den Sozialdemokraten) ſind es ja nicht, gegen die ſich unſere Maßregeln richten, ſondern die Anarchiſten. Auch der Konſtanzer Arbeiter wurde ausgewieſen, weil er ſich öffentlich als Anarchiſt bekannt hat. Gegen das viele und ſtrenge Strafen einzelner Bezirksämter können wir mit allgemeinen Erlaſſen nichts aus⸗ richten. Die Aufſicht ſteht den Landeskommiſſären zu. Der Vorſchlag Eichhorn's, daß der Staat alle Gemeindelaſten übernehmen ſolle, I außer Betracht, daß dann die Phantaſte des Einzelnen keine Grenzen mehr kennen würde. Wollte Baden allein mit einer progreſſiven Einkommenſteuer vorgehen, dann würde eine allgemeine wirkliche Landflucht eintreten. Wir werden weiter fortſchreiten in gemäßigten Bahnen unter dem Geſichtspunkte, daß die weniger leiſtungsfähigen Kreiſe und Gemeinden von der Allgemeinheit unterſtützt werden. Der Miniſter zollte der Tätigkeit Wörrishofer's, deſſen Tod er ſchmerzlich empfunden habe, warme Anerkennung und gibt der Hoff⸗ nung Ausdruck, daß man dem neuen Fabrikinſpektor, der ein badiſches Landeskind ſei, Vertrauen entgegen bringen werde. Die Zeit ſei zu kurz, als daß man ſchon heute ein Urteil über ihn abgeben könne. Was Eichhorn gegen Bittmann vorbrachte, iſt nicht ſtichhaltig. Beim Lanz'ſchen Streike hat ſich Bittmann in aufopferungsvoller Weiſe dem Schiedsrichteramt unterzogen und iſt in Uebereinſtimmung mit den beigezogenen Arbeitern zu dem bekannten Spruch gekommen. Ein Vorwurf kann ihm durchaus nicht gemacht werden. Der Erlaß der badiſchen Landesverſicherungsanſtalt knüpft an Erfahrungen, die nicht blos bei uns, ſondern im ganzen deutſchen Reiche gemacht wurden. Wir wollen nicht, daß Renten bewilligt werden, die unver⸗ dient ſind. Etwas anderes habe jener Erlaß nicht gewollt. Der Mimiſter zerſtreut ſchließlich die Bedenken des Abg. Klein, betr. des — Redner rügt die ee e N NnN etee e eeere rneeerer e aneeen — Mannheim, 9. Februar. WGeneral-Auzefaer 3. Selte. Wertheimer Kranfenhauſes und betont, daß das Miniſterium den Be⸗ zmühungen der Konſtanzer Aerzte ſympatiſch gegenüber ſtehe, aber die Intereſſen der Krankenkaſſen nicht aus dem Auge verlieren dürfe. Die Vermittlung ſei im Gange und es ſei zu hoffen, daß auch im See⸗ kreiſe eine Verſtändigung wie im übrigen Lande erzielt werde. Gegen ½2 Uhr wird die Beratung abgebrochen. Fortſetzung Don⸗ nerstag halb 10 Uhr vormittags. Aus Stadt und TLand. * Mannheim, 9. Februar 1904. *Für Gewührung von Reichsbeihilfen zum Beſuch der Weltaus⸗ ſtellung in St. Lonis an Künſtler und Gelehrte ſind bei Aufſtellung des Budgets 10 000„/ angeſetzt worden. Welcher Betrag katſächlich Verwendung finden wird, läßt ſich jetzt noch nicht feſtſtellen, da bisher erſt wenige Geſuche vorliegen. Es iſt beabſichtigt, nur den Beſuch der Ausſtellung für ſolche Männer zu fördern, welche künſtleriſches Intereſſe oder wiſſenſchaftliches Studium nach St. Louis zieht. Infolgedeſſen kann es ſich nur um Zuſchüſſe handeln, durch die etwa die ſehr hohen Koſten der Reiſe ſelbſt gedeckt werden. Die Budget⸗ kommiſſion der Zweiten Kammer beantragte, dieſe Poſten zu ge⸗ nehmigen. * Gegen die turneriſche Vertretung auf der Weltausſtellung in St. Louis bei den internationalen turneriſchen Vorführungen und Wettkämpfen hat ſich der Ausſchuß der deutſchen Turnerſchaft in ſchriftlicher Abſtimmung einmütig ausgeſprochen. Maßgebend war dabei die Erwägung, daß die Hauptaufgabe des deutſchen Turnens in der heimiſchen Turnarbeit liege. Dentſcher Flottenverein. Auf Veranlaſſung der hieſigen Orts⸗ gruppe des Deutſchen Flottenvereins und der Kolonialabteilung hielt geſtern abend Herr Kapitänleutnant v. Veltheim im großen Saale des Bernhardushofes einen öffentlichen Vortrag über„Die Notwendigkeit einer ſtarken deutſchen Flotte.“ Der ſehr gute Beſuch ſowie der lebhafte Applaus, den der geehrte Referent für ſeine von echt patriotiſchem Geiſte getragenen Ausfüh⸗ rungen erntete, läßt darauf ſchließen, daß auch in unſerer Stadt die maritimen und kolonialen Beſtrebungen immer mehr feſten Fuß faſſen und in immer weitere Kreiſe dringen. In markigen Worten führte uns Redner die Notwendigkeit einer ſtarken deutſchen Flotte vor Augen; ferner aber auch, wie wir ohne eine ſolche faſt ohnmächtig wären. Anknüpfend an die Beweisführung bei der Beratung des Ilottengeſetzes am 14. Juni 1900 ging Redner auf die chineſiſchen Ereigniſſe über. Hier habe es ſich gleich gezeigt, daß wir eine ſtarke Flotte brauchen, es hat ſich aber auch gezeigt, daß Deutſchland unter allen Umſtänden Weltpolitik treiben muß. Mit der Bevölkerungszu⸗ mahme Deutſchlands nahmen auch deſſen Erzeugniſſe und der Handel ins Ausland zu und Deutſchland trat mit Erfolg auf dem Weltmarkte auf. Durch das Vorgehen der anderen Staaten wurde Deutſchland gleichſam in die Weltpolitik hineingezogen und es hätte ein Unrecht begangen, wenn es auf den ihm gebührenden Platz verzichtet hätte. Aengſtliche Gemüter ſahen freilich beſorgniserregend zu, denn in der Weltpolitik gilt nur der etwas, der ſeinen Worten auch die Macht folgen laſſen kann. Diplomatiſche Weisheit gilt nicht viel, wenn die Gewalt fehlt. Und was das heißt, Weltpolitik treiben ohne genügende Macht, ſo gibt es ja in der neueren Geſchichte viele Beiſpiele. Redner erinnert nur an den chineſiſch⸗japaniſchen und ſpaniſch⸗amerikaniſchen Krieg. Aber bei uns ſelbſt ſtehe als warnendes Beiſpiel Faſchodg da. Um unſere maritimen Beſtrebungen haben ſich nächſt unſerem Kaiſer Prinz Adalbert von Preußen und Admiral von Stoſch ſehr verdient macht. Aber auch im Volke ſelbſt hat ſich allmählich die Erkenntnis urchgerungen, daß Deutſchland eine Weltmacht geworden iſt und ihm deshalb eine ſtarke Flotte bitter not tut. Trotzdem hat der Reichs⸗ tag nur die Schlachtſchiffe bewilligt und die ſogenannten Auslands⸗ ſchiffe für ſpäter vertagt. Doch wir müſſen darauf dringen, daß die⸗ ſelben ſobald wie möglich gebaut werden. Welche achtunggebietende Stellung Deutſchland unter den Staaten einnimmt geht daraus hervor, daß ſie einſt einen deutſchen General zum Oberbefehlshaber der verbündeten Truppen in China ernannten. Ferner wies Redner auf die kolonialen Beſtrebungen und die Rüſtungen zur See der übrigen Mächte ſowie auf unſeren Handel und Verkehr mit unſerem ſchwarzen Erdteil hin und wie die Schiffe unſerer Rhedereien und Dampfergeſellſchaften, vor allem der Nordd. Llohd und die Hamburg⸗ Amerika⸗Linie unſere Pioniere und Bannerträger ſind. Er wies aber auch auf eine Blockade der Küſtenländer nebſt ihren Folgen hin Unſer mächtiger Handel und Verkehr bedarf alſo einer ſtärkeren Flotte und für eine ſolche zu ſorgen iſt die Pflicht aller patriotiſch Geſinnten. Mit den Beſtrebungen, eine ſolche zu ſchaffen, fühlen wir uns eins mit dem Kaiſer und unſerem Großherzog und wir können bei einer ſtarken Flotte ruhigen Muts in die Zukunft ſchauen. Die Lichtbilder, welche dem Vortrage folgten, zeigten uns nicht blos die verſchiedenen ausländiſchen und deutſchen Kriegsſchiffe, ſondern auch, wie ſchwach Deutſchland zur See beſtellt iſt. * Die vom Gemeinnützigen Verein der Schwetzinger Vorſtadt ür geſtern abend 9 Uhr in den Saal der„Kaiſerhütte“ einberufene ffentliche Bürgerverſammlung beſchäftigte ſich mit der heute zur Be⸗ katung gelangenden ſtadträtlichen Vorlage betreffend die Erſtellung eines Kinderſpiel⸗ und Erhokungsplatzes im ſogen. Buchthausgarten. Das Beſtreben des Gemeinnützigen Vereins geht Run dahin, möglichſt bald die Erſtellung eines Spielplatzes zu er⸗ wirken, wie er ja dieſe Sache ſchon bereits ſeit vielen Fahren ſowohl bei der Regierung, als auch bei der Stadt betreibt. Die ſehr zahlreich ßeſuchte Verſammlung erkennt das Bedürfnis für einen Kinderſpiel⸗ platz infolge der immer größer werdenden Bebölkerungszahl der Schtvetzinger Vorſtadt an, und ſpricht ſich hauptſächlich für die Er⸗ werbung des ganzen in Betracht kommenden Geländes von der Augartenſtraße bis zur Rheinhäuſerſtraße aus. Danach ſoll alſo nicht der größere Teil des Platzes zu Bauplätzen verwandt werden: bei einer etwaigen Umfaſſung des Platzes mit Häuſern würde der Spielplatz als ſolcher ſeinen Wert verlieren. Wenn die Stadt von der Erſtellung von Häuſern an dieſem Platze abſähe, hätte das dem ſaben Bracher gehörige, an ſtädtiſches Gelände angrenzende Grund⸗ tück an der Augartenſtraße als Bauplatz ebenfalls ſeinen Wert ver⸗ oren. Die Verſammlung gelangt zu der Anſicht, daß Herr Bracher der Stadt bezüglich des Ankaufs des ihm gehörigen Terrains keine Schwierigkeiten bereiten und dieſer ev. den fraglichen Platz als für nichts anderes verwendbar der Stadt zu einem angemeſſenen Preiſe 15 anbieten würde. Im übrigen wird von verſchiedenen Rednern ie ſtiefmütterliche Behandlung der Stadt ſeitens der Regierung einer eſonderen Beleuchtung unterworfen und betont, daß die Großh. omänenverwaltung hier die beſte Gelegenheit hätte, der Stadt in Bezug auf den Kaufpreis entgegenzukommen, wie ſie es ſ. Zt. bei dem Geländeerwerb für die Obſtbaumſchule in Karlsruhe ebenfalls getan Der Stadtverwaltung wird dann noch der Vorwurf nicht er⸗ ſpart, das Gelände nicht in einer Zeit gekauft zu haben, wo die Finanzen für die Stadt beſſere waren wie heute. Für die Durch⸗ egung des Kinderſpielplatzes von der Augarten⸗ bis zur Rheinhäuſer⸗ ſtraße ſprachen ſich faſt ſämtlich anweſende Bürgerausſchußmitglieder aus und gaben zum Teil im Auftrage ihrer Fraktionen auch dem⸗ entſprechende Erklärungen ab. Um einer etwaigen Verzögerung dieſes nktes durch event. Ablehnung der ſtadträtlichen Vorlage im ürgerausſchuſſe vorzubeugen, wird eine Reſolution einſtimmig angenommen, die folgenden Wortlaut hat:„Die von dem Gemein⸗ Kützigen Verein der Schwetzinger Vorſtadt einberufene Verſammlung krklärt ſich mit der ſtadträtlichen Vorlage einverſtanden, jedoch nur unter der Vorausſetzung, daß das ganze von der Stadt zu erwerbende Gelände zum Spielplatz verwendet werde“. Dem Gemeinnützigen Verein wird die Betreibung der für die Schwetzinger Vorſtadt ſo hnichtigen Angelegenheit weiter überlaſſen. Die Verlammlung wird darauf unter Zurückſtellung des weiteren Punktes, die Durchführung neuer Straßen betreffend, von dem Leiter der Verſammlung, Herrn Schmieg, um 10.45 Uhr geſchloſſen. Miſſſionsvortrag. Hauptmann a. D. Stefanowitſch wird, wie wir ſchon mitgeteilt haben, Mittwoch, 10. Februar, abends ½e Uhr im Evang. Vereinshaus, K 2, 10, über die ſtundiſtiſche Be⸗ wegung in Rußland ſprechen. Bekanntlich iſt dieſe große evangeliſche Erweckungsbewegung auf Veranlaſſung der heiligen Synode und ſeines Vorſitzenden Pobjedonoseff bis in die jüngſte Zeit hin den härteſten Verfolgungen ausgeſetzt geweſen, ſodaß die Führer der Bewegung in die Verbannung geſchickt wurden und die weitverzweigten evangel. Gemeinſchaften einer Heerde ohne Hirten glichen. Herr Stefanowitſch hat in den letzten Jahren, ſeit er im Dienſte der Deutſchen Orient⸗ Miſſion als Evangeliſt in Bulgarien tätig iſt, alljährlich die ſtun⸗ diſtiſchen Gemeinſchaften bereiſt. Da er ſelbſt als Sohn eines ruſſiſchen Popen in einem ruſſiſchen Prieſterſeminar aum geiſtlichen Berufe ausgebildet worden iſt und ſodann als ruſſiſcher Offizier die geſellſchaftlichen Zuſtände Rußlands kennen gelernt hat, iſt er wie kaum ein anderer befähigt, die dortigen religiöſen Bewegungen der Gegenwart eingehend zu erforſchen und zutreffend zu beurteilen. Die Geſchichte der ruſſiſchen Sekten iſt vielleicht das intereſſanteſte Kapitel der neueren Kirchengeſchichte. Herr Hauptmann Stefanowitſch hat, ſeit er vor Jahren zum evangel. Glauben kam, ſich einem eindringenden Studium evang. Theologie gewidmet und wurde vor kurzem als Miſſionar der Deutſchen Orient⸗ Miſſion ordiniert. * Der Oberrheiniſche Gau des Alldeutſchen Verbands hielt am vorletzten Sonntag einen Gautag in Wiesloch ab. Der Ort war ge⸗ wählt worden, um womöglich auch dort eine Ortsgruppe zu gründen. Herr Profeſſor Dr. Behaghel hatte für den Nachmittag einen Vortrag übernommen: Ueber die Lage in Südafrika ſeit dem Friedensſchluß. Der Redner knüpfte an die neueſte Meldung über die Erfüllung der Entſchädigungsanſprüche der Deutſchen an. Danach ſind von 12 Millionen Mark angemeldeter und belegter Anſprüche von der in Pretoria eingeſetzten Kommiſſion nur 880 000 Mk. be⸗ willigt worden. Redner bezeichnete das als einen Fauſtſchlag in das Geſicht eines jeden Deutſchen, eine gefliſſentliche Geringſchätzung der verhaßten Deutſchen gegenüber den übrigen Ausländern, die alle un⸗ endlich viel beſſer behandelt worden ſind. Und angeſichts ſolcher Tat⸗ ſachen wolle man doch bei jeder Gelegenheit dem Deutſchen Volke glauben machen, als ob Deutſchland geachtet in der Welt daſtehe und ſein Wille herrſche im Rate der Völker. Es iſt eine neue engliſche Quittung über die Haltung der deutſchen Regierung in der ganzen Südafrika⸗Angelegenheit. Was unſere eigene Kolonie angeht, wie gut wäre es geweſen, wenn die deutſche Regierung dem Drängen des Alldeutſchen Verbands nachgegeben und auch nur 2000 Buren in Südweſtafrika angeſiedelt hätte, als dieſe ſich um Einlaß bewarben. Den Buren wäre die Bewegung unter den Eingeborenen ſicher nicht entgangen, großes Leid und gewaltige Koſten wären dem Reiche jetzt erſpart geblieben. Redner erläuterte dann die jetzigen Zuſtände in den ehemaligen Transvaalrepubliken. Unzufriedenheit überall, bet Siegern und Beſiegten; engliſche Truppen meutern; dieſelben Kreiſe, die England hereingerufen, ſehnen ſich nach der patriarchaliſchen Regierung Krügers zurück. Die Burenbevölkerung befindet ſich in größtem Elend, das letzte Jahr brachte eine Mißernte. Die von der Regierung genehmigten Millionen zur Heilung der Schäden ſind zur Hälfte für„Verwaltungskoſten“ aufgebraucht. Der nach dem Kriege erhoffte Aufſchwung in geſchäftl. Hinſicht iſt nicht erfolgt. Die Buren ſelber bemühen ſich, ihrem Volke die nationale Eigentümlichkeit zu wahren. Ihre Führer im Kampf, De Wet, Botha, Delarey, ſind nun auch im Frieden die vom Volke anerkannten Vorkämpfer, die einge⸗ ſehen haben, daß auf der Erhaltung der völkiſchen Eigenart der Buren die zukünftige Entwicklung Südafrikas beruht, daß nur dann Süd⸗ afrika ſeinen niederdeutſchen Charakter behalten wird. Die nun be⸗ vorſtehenden Wahlen zum Capparlament werden unter dieſem Ge⸗ ſichtspunkte ausgefochen werden. Die ſchon erfolgten Wahlen gum Oberhaus laſſen das Beſte erhoffen. Eine Fülle von Einzelheiten über die jetzigen Schickſale der im Kriege bekannt gewordenen Männer rief jene bewegte Zeit in das Gedächtnis aller zurück. Der Redner ſchloß mit einer Bitte an die Opferwilligkeit des deutſchen Volkes zur Unterſtützung der in größter Not ſich befindenden Buren, die jetzt mehr denn je der Hilfe bedürftig ſind. Der Alldeutſche Verband hat denn auch die Sammlungen wieder eröfffnet. 615 186 Mk. hat er bis jetzt für die Buren und die deutſchen Mitkämpfer verausgaben können; zur Linderung der Not ſind wieder 19 897 Mk. geſammelt worden, die durch die Vertrauensmänner des Alldeutſchen Verbands an Ort und Stelle in würdige Hände gelangen; aber mehr, viel mehr tot not!— An den Vortrag ſchloß ſich eine längere Debatte, an der ſich u. a. die Herren Dr. Fick und Profeſſor Schellmann be⸗ teiligten. Letzterer machte insbeſondere intereſſante Mitteilungen aus einer Unterredung mit Sir Gorden Sprigg, dem früheren Premierminiſter der Kapkolonſe. Um 9 Uhr abends fand dann eine gut beſuchte öffentliche Verſammlung ſtatt, in der Herr Studienrat Dr. Boeſſer von Karlsruhe einen Vortrag über die Aufgaben und Ziele des Alldeutſchen Verbands hielt. Die zündenden Worte des Redners hatten die Wirkung, daß faſt ſämtliche Anweſende be⸗ ſchloſſen, dem Verbande beizutreten. Noch am ſelben Abend kon⸗ ſtitutierte ſich eine Ortsgruppe Wiesloch. * Liederkranz⸗Maskenball. Nachträglich ſei erwähnt, daß die Koſtüme des 1. Gruppenpreiſes, ſowie des erſten Herrenpreiſes dem Atelier für Theater⸗ und Maskengarderobe von Carl Joſt, N 2, 7, entnommen wurden. * Die Liederhalle veranſtaltete am verfloſſenen Samstag im oberen Saale des Apollotheaters einen Dienſtbotenball, der von einem durchſchlagenden Erfolg begleitet war. Wohl über 100 Paare traten zur 1. Polonaiſe an, die durch ein Paar Zimmermädchen angeführt wurde. Sämtliche Teilnehmer, Männlein und Weiblein hatten ſich entſprechend der Veranſtaltung koſtümiert. Wir ſahen bei den Damen: Zimmermädchen, Köchinnen, eine Gruppe Wäſcherinnen, Kinder⸗ mädchen, Milchmädchen, ferner 2 allerliebſte franzöſiſche Zimmer⸗ mädchen aus der Rococozeit. Die Herren hatten die Tracht der Metzger, Bäcker, Herrſchaftskutſcher und Diener, Hausburſche, Kellner, Konditor, Köche, Soldaten, Nachtwächter etc, etc. gewählt. Es war ein buntbewegtes Bild, das ſich hier dem Auge bot und trug viel dazu bei, daß ſehr früh eine animierte Stimmung Platz griff. Bei der 2, Polonaiſe, an der ſich ca. 130 Paare beteiligten, ſahen wir an der Tete ein Paar Köchinnen. Es ließ ſich hier das Sprichwort mit Be⸗ rechtigung anwenden,„Wer die Wahl, hat die Qual“ So erging es der Kommiſſion, die über den Rang der Paare bei den beiden Polonaiſen zu entſcheiden hatte. Alle ließen es ſich angelegen ſein, in einem dem Abend entſprechenden Koſtüme zu erſcheinen. Die Tanzleitung lag in den bewährten Händen des Herrn Tanzmeiſters Kühnlke, der ſich durch Geſchick und bekannter Routine ſeiner Auf⸗ gabe entledigte. Allgemein wurde dem Vorſtand der Liederhalle für die Durchführung der Idee, die dem diesjährigen Maskenballe zu Grunde lag, Anerkennung ausgeſprochen. Derartige Veranſtaltungen weichen inſofern zum Vorteil von den andern Maskenbällen ab, als dadurch das wüſte Getriebe aus dem Ballſaale entfernt und dafür einem vornehmeren Charakter Platz geſchaffen wird. *Saalbau⸗Theater. Geſtern abend trat wiederum ein neues Enſemble auf, welches ſich mit ſeinen Darbietungen recht gut ein⸗ führte. Von den beiden Soubretten Hanſi Fournse und Lou Dugleſſis iſt namentlich die letztere hervorzuheben, die über ſchöne Stimme und guten Vortrag verfügt, Mr. Charles produ⸗ zierte ſich in einem Balanceakt, wobei hauptſächlich brennende Lam⸗ ben vorzugsweiſe vertreten ſind. Zwei vorzügliche Kraft⸗Equflibriſten ind Les Segmours, die im Handſtand in allen Variatianen Hervorragendes leiſten. Marguerita Gilton bringt mit ihren dreſſierten Tauben angenehme Abwechſelung in das Programm; außerdem ſahen wir noch ein exzentriſches Geſangs⸗ und Tangdug The Beirotts und die Blitz⸗Modelleurin Lona Heghi, welche mit fabelhafter Geſchwindigkeit verſchiedene Charakterköpfe ſchuf. Von dem vorhergehenden Enſemble wurde der Humoriſt Sepp'l Mauer⸗ meier prolongiert, welcher es auch geſtern verſtand, durch verſchie⸗ dene neue Couplets die Heiterkeit der Zuhörer zu entfeſſeln. Den Schluß der Vorſtellung bildete die Vorführung einer Anzahl neuer Bioscop⸗Bilder. Verhüteter Unfall auf der Nebenbahn. Durch die Aufmerk⸗ ſamkeit des Führers des um 12 Uhr 10 in Mannheim abgehenden Lokalzuges wurde heute mittag ein Unfall noch rechtzeitig verhütet. Auf dem Geleis lag nämlich ca. 300 Meter von der Halle der elek⸗ triſchen Straßenbahn entfernt ein Schubkarren, der jedenfalls bös⸗ willig dorthin verbracht wurde. Derſelbe dürfte vermutlich den auf dem Damm mit Kiesaufſchütten beſchäftigten Arbeitern gehören, welche den Karren während der Mittagspauſe an irgend einer Stelle aufbewahrt hatten. Der Fall erinnert ſo recht an die Kataſtrophe von 1902, wo an gleicher Stelle von bübiſcher Hand eine Gartenwalze gelegt wurde, wodurch verſchiedene Perſonen durch die Entgleiſung des Zuges mehr oder weniger ſchwer berletzt wurden. Bei Nacht hätte dieſer Fall ſchlimme Folgen nach ſich ziehen können. Hoffentlich ge⸗ lingt es, den Täter dingfeſt zu machen, für den eine exemplariſche Strafe am Platze wäre. Der Zug erlitt durch dieſes Vorkommnis eine kleine Verſpätung; der Karren wurde von dem Zugperſonal in Ver⸗ wahrung genommen. Aus dem Grossherzogſum. Ilvesheim, 9. Febr. Bei der heute hier ſtattgehabten Bürger⸗ meiſterwahl, bei welcher 3 Kandidaten aufgeſtellt waren, wurde der ſeitherige Bürgermeiſter Ludwig Höfer mit 193 Stimmen wieder⸗ gewählt. Es entfielen noch auf Adam Stein II. 98, auf Philipp Ueberrhein 43 Stimmen. Wir gratulieren. 8 Hockenheim, 8. Febr. In der Nacht von Samstag auf Sonntag wurde der 22 Jahre alte Cigarrenmacher Georg Böhm von mehreren Burſchen und verheirateten Männern auf der Straße überfallen und durch Meſſerſtiche und Schläge derart bearbeitet, daß er ſchwer ver⸗ letzt darnieder liegt; ein Stich in den Unterleib iſt ſogar lebens⸗ gefährlich. Fünf an der rohen Tat Beteiligte wurden geſtern ver⸗ haftet und ins Amtsgefängnis Schwetzingen eingeliefert. .6. Bruchſal, 8. Febr. In Unteröwisheim brannte die große Scheuer des Gaſthauſes zum„Löwen“ nieder. Der Schaden beträgt ca. 4000&. .e, Karlsruhe, 8. Febr. Das Ortsſtatut betr. den Bedürfnis⸗ nachtveis bei Errichtung bon Gaſt⸗ und Schankwirtſchaften ſoll nach einem Antrage des Stadtrats, der dem Bürgerausſchuß unterbreitet worden iſt, auf weitere 5 Jahre, d. i. bis zum 31. Dezember 1908 verlängert worden. 2 oe. Diersheim, 8. Febr. Beim Fällen eines Baumes geriet der 13jährige Sohn des Chriſtian Grampp 4, Georg, ſo unglücklich unter dieſen, daß ihm den„Mittelbad. Nachr.“ zufolge der Hinter⸗ kopf zerſchlagen wurde. Der Tod trat ſofort ein. Konſtanz, 8. Febr. Einem Schmuggelberſuch kam am Samstag abend der Grenzaufſeherpoſten am Hafenzollamt auf die Spur⸗ Dort kam ein Spediteur von Kreuzlingen mit 2 Kiſten angefahren, deren Inhalt auf dem Frachtbrief als Glaswaren bezeichnet war; tat⸗ ſächlich waren aber Seidenſtoffe darin. Die Kiſten wurden alsbald mit Beſchlag belegt; ausgeliefert werden ſie nur gegen Bezahlung von 1900„(Zoll und Strafe); bis jetzt wurden ſie nicht ausgelöſt. Plalz, Heſſen und Umgebung. §Neuſtadt a.., 8. Febr. Daß die neue bahyriſche Bauordnung viele Schereien mit ſich bringt, iſt allgemein be⸗ kannt und die Klagen darüber mehren ſich von Tag zu Tag. Neuer⸗ dings ſcheint auch bei den richterlichen Behörden, die nun mal gezwungen ſind, die Leute immer wieder wegen Vergehen gegen die Bauordnung zu beſtrafen, ein gewiſſer Unmut ſich geltend zu machen über die ſtrenge Handhabung des Baugeſetzes. Wenigſtens darf man das ſchließen aus einer Bemerkung des hieſigen Amtsrich⸗ ters Riepl, der gelegentlich einer Verhandlung vor dem Schöffen⸗ gericht zu dem Bauſachverſtändigen ſagte:„Ja, kann man denn überhaupt bauen, ohne geſtraft zu werdenl“ § Landau(Pfalz), 9. Febr. Vergangene nacht 12 Uhr wurde von der Strafkammer dahier das Urteil gefällt in einem Wein⸗ broze ß, der allgemeine Senſation erregen wird. Weinhändler Guſt. Benario erhielt 1 Monat Gefängnis und 3000 M. Geldſtrafe, Weinhändler Hermann Goldmann 3000., die Großkaufleute Samuel und Ferdinand Scharff je 1 Woche Gefängnis und je 3000 M. Geldſtrafe, der Oberküfer Rieg erhielt 20 M. Geldſtrafe. 25 Zeugen waren geladen, 5 Rechtsanwälte führten die Vertei⸗ digung. Den Angeklagten Benario, Goldmann und Rieg wurde die Fabrikation von Wein mittels Weinſteinſäure, Glyeerin, Kochſalz. Pottaſche und Zuckerwaſſer, teilweiſe auch unter Zugabe von Natur⸗ wein, zur Laſt gelegt, die beiden Scharff, die Schwäger der An⸗ geklagten Benario und Goldmann ſind, haben die Spezialartikel zur Weinbereitung geliefert. Das geſchah durch eine die beiden neben⸗ einander liegenden Firmen verbindende Tür im Keller, die gewöhn⸗ lich mit Kiſten zugeſtellt war. Küfer Rieg beſorgte die Miſchung. Küfer Rieg geſtand in der Vorunterſuchung zu, daß er mit 4500 Liter Zuckerwaſſer und den nötigen Zutaten 5000 Liter Wein ge⸗ macht. Ein Angeſtellter von Scharff bekundet, daß dort auf Geheiß der Prinzipale öfters Packete mit Chemikalien zurechtgemacht und an einen beſtimmten Platz geſtellt worden ſeien. Am andern Morgen hätten ſie dann die Heinzelmännchen des Herrn Benario geholt ge⸗ habt. Als der Küfer Rieg in der Vorunterſuchung eidlich vernommen werden ſollte, erklärte er, er habe ſich vorgenommen, in ſeinem ganzen Leben keinen Eid zu ſchwören. Kaiſerslautern, 8. Febr. Ein ſchwerer Unfall ereignete ſich heute abend in der Steinſtraße. Ein 7 Jahre alter Knabe hatte ſich an einen Wagen gehängt und ſprang dann nach kurzer Zeit ab und zwar in demſelben Moment, als ein Milchfuhrwerk in entgegenge⸗ ſetzter Richtung daher kam. Das Kind geriet hierbei unter das letzt⸗ genannte Fuhrwerk und wurde von dem Pferd totgetreten. Den Fuhrmaun des Milchfuhrwerks trifft keine Schuld an dem Unfall. * Worms, 8. Febr. Extränkt hat ſich heute vormittag in dem Pfrimmbach in der Nähe von Kriegsheim der 50jährige Stations⸗ bortier Kraus aus Monsheim. Die Beweggründe, die den Mann zum Selbſtmord getrieben haben, ſollen in dem kürzlich erfolgten Ableben ſeiner Frau zu finden ſein. Mainz, 8. Febr. Der ehemalige(auch in Mannheim bekannte) Radrennunternehmer Stevens hatte ſich vorgeſtern vor dem Kriegsgericht in Spandau wegen unerlaubter Entfernung vom Truppenteil und Beleidigung eines Vorgeſetzten zu verantworten. Er erhielt 3 Monate 4 Tage Gefängnis. Stevens iſt gut ſituiert und Hausbeſitzer in Aachen.— Fahrläſſige Tötung des eigenen Kindes führte den 32 Jahre alten Fabrikarbeiter Auguſt Kragus aus Worms vor die hieſige Strafkammer. Der Angeſchuldigte nahm in der Nacht des 11. November v. J. ſein zwei Monate altes Zwillings⸗ kind zu ſich in ſein Bett. Seine Frau ermahnte ihn noch, acht zu geben, damit das Kind nicht erſticke und unter die Bettdecke gerate. Am anderen Morgen lag das Kind unter der Bettdecke mit dem Geſicht auf der Matratze und war tot. Der Angeklagte wurde für ſeinen Leichtſinn mit 3 Monaten Gefängnis beſtraft. Theater. Kunſt und Wiſſenſchaft. Epilog zum„Parſifal“. Der Muſikverlag B. Schott Söhn in Mainz erllärt in einem Runzichreiben an die Wraltzs s derg Siſe Wenerüfsrmerners Möfferff, g. Wehrm Prozeß„Conried gegen Conrad“ hat ſich Herr Kommerzienrat von Groß, als Vertreter des Hauſes Wahnfried, als Zeuge u. a. über das Vertragsverhältnis der Firma Schott zu Richard Wagner bezügl. des „Parſifal“ eingehend geäußert. Dieſe Ausſagen enthalten Unrichtig⸗ keiten, die der Klarſtellung bedürſen, weil ſonſt die Verleger einer falſchen Beurteilung oder gar dem Verdacht ausgeſetzt bleiben müßten, ſie hätten vertragswidrig gehandelt. 1) Es iſt unrichtig, die Partitur ſei mit der ausdrücklichen Bedingung verkauft worden, daß ſie nicht veröffentlicht werden dürfe. 2) Es iſt unrichtig, daß die Partitur vor 3 oder 4 Jahren im Druck erſchienen ſei. Sie or⸗ ſchien 1883. 3) Es iſt unrichtig, daß Herr von Groß damals, oder überhaupt jemals gegen die Herausgabe proteſtierte. 4) Gs iſtunrichtig, daß Richard Wagner uns die Veröffentlichung der Partitur unterſagt oder von Bedingungen abhängig gemacht hätte. Das Gegenteil iſt der Fall. 5) Es iſt unrichtig, daß die „Taſchenausgabe“ der Partitur unberechtigter Weiſe hergeſtellt wurde. 6) Es iſt unrichtig, daß die Firma Schott es nicht einmal der Mühe für wert gehalten hat, die Familie Wagner von dem Erſcheinen in Kenntnis zu ſetzen. 7) Esiſt unrichtig, daß in der Taſchen⸗ ausgabe alle„Vorbehalte“ zum Schutz der Rechte fehlten. Der Xriea. Der nächtliche Torpedoangriff bei Port Arthur, den wir im Mittagsblatte noch melden konnten, belehrt die Ruſſen darüber, daß ſie es mit einem rührigen Gegner zu tun haben, der nicht, wie es die Türken zu tun pflegten, die koſtbarſte Zeit untätig vertrödelt. Gegen nächtliche Torpedoangriffe ſchützt nur äußerſte Wachſamkeit; um die dunklen, flachen Fahrzeuge recht⸗ zeitig zu erkennen, bleibt den Panzerſchiffen kein beſſeres Mittel, als das Meer mit ihren Scheinwerfern regelrecht abzuleuchten. Da ein Torpedoboot, um einen ſichern Schuß zu haben, dem Ziel auf 400 Meter nahe kommen muß, ſo kann es von einem wachſamen Panzerſchiffe mit einem Hagel von Geſchoſſen, aus Maſchinengewehren und Schnellfeuerkanonen, überſchüttet und vernichtet werden, ehe es zum Schuß gekommen iſt. Daß die Japaner 3 Torpedos abſchießen konnten, ſtellt der Wachſamkeit der Ruſſen gerade kein glänzendes Zeugnis aus. Von den be⸗ ſchädigten Linienſchiffen war der Cäſarewitſch 1901 vom Stapel gelaufen 13 300 Tonnen groß, der Retwiſan 1900 v. St. g. und 12 900 Tonnen groß. Beide Panzer haben 732 Mann Beſatzung und 4 Schnellfeuerkanonen von 30.5 Zentimeter, 12 von 15, 20 von.7, und 6 von.7 Zentimeter. Mit Maſchinengewehren waren ſie anſcheinend nicht einmal aus⸗ gerüſtet. Der geſchützte Kreuzer Pallada iſt 1899 vom Stapel gelaufen, 6700 Tonnen groß, hat 422 Mann Beſatzungs⸗ ſtärke, iſt beſtückt mit 8 Schnellfeuerkanonen von 18 Zentimeter Kaliber, 22 von.5, 6 von.7 und 2 von.7 Zentimeter. Maſchinengeſchütze ſcheinen auch hier gefehlt zu haben. Sind die Beſchädigungen ernſter Natur, ſodaß die Schiffe in Dock gehen müſſen, ſo würde das für die Ruſſen eine ganz empfindliche Schwächung ihrer Streitkraft zur See bedeuten; die Japaner würden alsdann in der Lage ſein, das Geſchwader vor Port Arthur mit fühlbarer Uebermacht anzugreifen. Es iſt anzu⸗ erkennen, daß Rußland ſich nicht geſcheut hat, ſein Mißgeſchick ſofort bekannt zu geben, auf die Gefahr hin, daß die Volks⸗ ſtimmung dadurch ſtark beeinträchtigt wird. Ein Urteil über die Größe der Schlappe iſt natürlich erſt möglich, wenn die Einzel⸗ heiten, die vorerſt nur„für den Zaren“ berichtet werden, bekannt geworden ſind. Immerhin kann man annehmen, daß die moraliſche Wirkung auch eines geringen Erfolges auf die leicht entzündlichen Japaner bedeutend ſein wird. Die Ruſſen ihrer⸗ ſeits haben ein Intereſſe daran, die Größe des erlittenen Schadens nicht ruchbar werden zu laſſen, da er auf dem Umwege über London alsbald den Japanern gemeldet werden würde. ** 1* Petersburg, 9. Febr. Der vollſtändige Wortlaut des Telegramms des Statthalters Alexejew an den Kaiſer lautet:„Aller⸗ untertänigſt melde ich Eurer Majeſtät: Ungefähr um Mitternacht des 8. auf den 9. Februar machten japaniſche Torpedo⸗ boote einen plötzlichen Minenangriff auf das Geſch wa⸗ der, welches auf der äußerſten Reede der Feſtung Port Arthur lag, wobei die Panzerſchiffe„Retviſan“ und„Jeſſare⸗ witſch“ und der Kreuzer„Pallada“ beſchädigt wurden. Der Charakter der Beſchädigungen wird feſtgeſtellt. Einzelheiten folgen für Eure Majeſtät.“ *Paris, 9. Febr. Im heutigen Miniſterrat wurde eine Depeſche des Admirals Alexejew aus Port Arthur verleſen, wonach drei ruſſiſche Kreuzer in der Nähe von Port Arthur von japaniſchen Torpedobooten beſchoſſen wurden. Berlin, 9. Febr. Nach hier eingelaufenen Nachrichten ſcheint mindeſtens eines der beiden ruſſiſchen Panzer⸗ ſchiffe durch den Angriff der japaniſchen Torpedoboote ſehr ſtark beſchädigt zu ſein.(Frkf. Stg.) »Frankfurt a.., 9. Febr. Privattelegramme aus Berlin melden, daß der Angriff in Port Arthur heute früh um 942 Uhr erfolgt iſt. Eine halbe Stunde vor Mitternacht, als man den Feind gewahrte, wurde ruſſiſcherſeits der Belagerungs⸗ suſtand erklärt.(Frkf. Ztg.) Ein ruſſiſches Communigus über die Vorgeſchichte. Petersburg, 9. Febr.(Telegramm der ruſſiſchen Telegr.⸗Agent.) Der„Regierungsbote“ veröffentlicht folgendes Communiqus: Im vorigen Jahre wandte ſich das Ka⸗ binett in Tokio unter dem Vorwande, das Gleich⸗ und eine feſtere Ordnung an den Ufern zes Stillen Ozeans herzuſtellen, an die kaiſerliche Re⸗ gierung mit dem Vorſchlage, die gegenwärtigen Verträge mit Korea zu revidieren. Rußland willigte ein. Auf kaiſer⸗ lichen Befehl wurde infolge der zu dieſer Zeit erfolgten Errichtung der Statthalterſchaft im fernen Oſten die Ausarbeitung eines Projektes eines neuen Einverſtändniſſes mit Japan dem Generaladjutanten Alexeſew übertragen unter Mit⸗ wirkung des ruſſiſchen Geſandten in Tokio, dem die Unterhand⸗ lungen mit der japaniſchen Regierung überkragen wurden. Un⸗ eachtet deſſen, daß der Meinungsaustauſch über dieſen Gegen⸗ 55 mit dem Kabinett in Tokio einen freundſchaftlichen Charakter erhielt, verſuchten Iiche Kreiſe ſowie lokale Weiſe fapaniſche geſellſchaft⸗ und ausländiſche Bſötter auf jede unter den Japanern eine ktriegeriſche Stimmung hervorzurufen und die Regierung zu einem bewaffneten Streit mit Rußland zu bringen. Unter dem Einfluſſe einer ſolchen Stimmung fing das Kabinett in Tokio an, immer größere und größere Forderungen in den Unterhandlungen zu ſtellen; es traf gleichzeitig umfangreiche Maßnahmen, um das Land kriegsbereit zu machen. Alle dieſe Umſtände konnten ſelbſtberſtändlich die Ruhe Rußlands nicht ſtören, bewogen jedoch dasſelbe, auch ſeinerſeits die bezüglichen Anordnungen für das Heer und die Marine zu treffen. Deſſen⸗ ungeachtet widmete Rußland, von dem aufrichtigen Wunſche beſeelt, den Frieden im fernen Oſten zu erhalten, ſoweit ſeine unſtreitigen Rechte u. Intereſſen es erlaubten, den Kundgebungen des Kabinetts in Tokio die nötige Aufmerkſamkeit und erklärte ſich auch bereit, auf Grund der Bedingungen des Einverſtändniſſes Japans ſeine bevor⸗ zugte kommerzielle und ökonomiſche Stellung auf der Halbinſel Koreg anzuerkennen mit dem Zugeſtändnis des Rechtes, dieſelbe im Falle von Unruhen im Lande mit ſeiner Kriegsmacht zu ſchützen. Gleich⸗ zeitig beſtand jedoch Rußland unter ſtrenger Beobachtung des Grund⸗ brinzips ſeiner Politik bezüglich Koreas, deſſen Unabhängigkeit und Integrität durch vorhergehende Einverſtändniſſe mit Japan und Ver⸗ träge mit anderen Mächten garantiert waren, auf 1) gegenſeitige unbedingte Garantie dieſes Grundprinzips, 2) auf der Verpflichtung, keinen Teil Koreas für ſtrategiſche Zwecke zu gebrauchen, da die Zu⸗ laſſung einer ſolchen Handlung ſeitens einer ausländiſchen Macht direkt dem Prinzip der Selbſtändigkeit Koreas widerſpricht und 8) die Wahrung voller Freiheit der Schiffahrt durch die Meerenge von Koreg. Das in ſolchem Sinne ausgearbeitete Projekt befriedigte die japaniſche Regierung nicht, welche in ihren letzten Vorſchlägen nicht nur die Annahme der Bedingungen ablehnte, die als eine Garantie für die Unabhängigkeit Koreas erſchienen, ſondern auch gleichzeitig darauf zu beſtehen begann, daß in das erwähnte Projekt Beſtim⸗ mungen aufgenommen würden, welche die Mandſchureifrage betreffen. Solche Anforderungen Japans waren natürlich unzu⸗ läſſig. Die Frage über die Lage Rußlands in der Mandſchurei be⸗ trifft vor allem China ſelbſt, ſodann aber auch alle Mächte, welche Handelsintereſſen in China haben. Daher ſah die kaiſerliche Regierung entſchieden keinen Grund, in einen Sondervertrag mit Japan über die kaiſerlichen Angelegenheiten irgendwelche Beſtim⸗ mungen hinſichtlich des von ruſſiſchen Truppen beſetzten Gebiets auf⸗ zunehmen. Die kaiſerliche Regierung weigert ſich dabei nicht, für die Dauer der Okkupation der Mandſchurei ſowohl die Souberenität des Kaiſers von Thina in der Mandſchurei wie auch die Vorrechte anzuerkennen, welche dort die Mächte durch Verträge mit China er⸗ worben haben. Darüber iſt den fremden Kabinetten ſchon eine ent⸗ ſprechende Erklärung gemacht worden. Im Hinblick darauf war die kaiſerliche Regierung, indem ſie ihren Vertreter in Tokio beauftragte, die Antwort auf die letzten Vorſchläge Japans zu übergeben, berech⸗ tigt, zu erwarten, daß das Kabinett in Tokio die Bedeutung der oben auseinandergeſetzten Erwägungen in Betracht ziehen und den von Rußland an den Tag gelegten Wunſch, mit Japan eine friedliche Ver⸗ ſtändigung zu erzielen, ſchätzen werde. Statt deſſen beſchloß die japaniſche Regierung, ohne ſelbſt die Antwort abzu⸗ warten, die Verhandlungen abzubrechen und den dip⸗ lomatiſchen Verkehr mit Rußland einzuſtellen. Indem die kaiferliche Regierung die volle Verant⸗ wortung für die etwaigen Folgen einer derartigen Handlungs⸗ weiſe Japan auferlegt, wird ſie die Entwickelung der Ereig⸗ niſſe abwarten und bei der erſten Notwendigkeit die entſchiedenſten Maßnahmen zum Schutze der Rechte und Intereſſen im fernen Oſten treffen. 1 Die Bewegung der japaniſchen Flotte. Newpyork, 9. Febr.(Reuter.) Der Marineſekretär Moody hat von dem amerikaniſchen Marineattachse in Tokio folgende Depeſche erhalten: Eine Flottendiviſion hat die japaniſchen Gewäſſer verlaſſen, um nach Chemulpo zugehen. * London, 9. Febr.„Daily Mail“ meldet aus Tſchifu: Im ganzen ſind 60 japaniſche Torpedo⸗ ſchiffe auf dem Meer und landen Truppen an den ver⸗ ſchiedenen Häfen Koreas. Sößbul wird be ſetzt werden und eine Torpedodiviſion wird die Landung decken. Das Gros der japaniſchen Flotte wird nach Port Arthur dampfen. Eine Seeſchlacht wird erwartet. (Frkf. Ztig.) Ruſſiſche Truppenbewegungen. * London, 9. Febr.„Daily Mail“ berichtet, daß 5 Batafllone Infanterie, eine Schwadron Kavallerie und 2 Bataillone Artillerie Port Art hur verlaſſen hätten, um ſich nach Pu⸗Khan zu begeben. Ein Bataillon Infanterie iſt nach der koreaniſchen Grenze abgegangen. Wahrung der ruſſiſchen Intereſſen in Japan. *Paris, 9. Febr. Delcaſſe teilte dem Miniſterrate mit, daß der franzöſiſche Geſandte in Tokio mit der Wah⸗ rung der ruſſiſchen Intereſſen betraut wurde. Telegrammverkehr nach Japan. * Kopenhagen, 9. Jebr. Die große nordiſche Telegraphen⸗ Geſellſchaft teilt dem Ritzau'ſchen Bureau mit, daß der Weg für Telegramme nach Japan über Wladiwoſtok auf den Kabeln der Geſellſchaft für Korreſpondenz vor läu fig geſchloſſen iſt. Ein Bittgottesdienſt in Petersburg. * Petersburg, 9. Febr. Der für heute angeſetzte Hofball iſt abgeſagt. Nachmittags findet in der Kirche des Winterpalais in Gegenwart des Kaiſers und der Kaiſerin, der Großfürſten und der hohen Würdenträger ein Bitt⸗ gottesdienſt um den Sieg ſtatt. Kundgebungen rufſiſcher Bürger an den Zar. * Petersburg, 9. Febr. Der Miniſter des In⸗ nern übermittelte dem Kaiſer Nikolaus einen ihm telegraphiſch zugegangenen Beſchluß der Jaroslawer Gouberne⸗ ments⸗Landſchaftsverſammlung, in welchem der Miniſter gebeten wird, dem Kaiſer anläßlich des Abbruches der diplomatiſchen Beziehungen mit Japan die Gefühle ihrer Begeiſterung zum Ausdruck zu bringen. Der Kaiſer ver⸗ merkte auf dieſem Berichte: Ich danke aufrichtig und herzlich für die heißen Gefühle, welche, wie ich überzeugt bin, jetzt alle wahren Ruſſen erfüllen.— Der Eif enbahnmini ſter 220 ordnete an, den Verkehr eines Paares Schnellzüge mit Speiſe⸗ wagen zwiſchen Irkutsk und der Mandſchurei bis auf weiteres einzuſtellen, und zwar wird die Fahrt aus der Mand⸗ ſchurei am 17., die aus Irkutsk am 21. Frbruar eingeſtellt. * Petersburg, 9. Febr. Die ſtädtiſche Dumg beauftragte eine aus vier Stadtverordneten beſtehende Abord⸗ nung, dem Kaiſer eine Ergebenheitsadre ſſe anläßlich des Abbruches der Beziehungen mit Japan zu überreichen.— Dem Kaiſer wurde geſtern abend während ſeiner Anweſenheit in der Oper vom Publikum eine begeiſterte Huldigung dargebracht. Das Orcheſter mußte dreimal die Nationalhymne ſpielen, worauf Hurrahrufe das Haus durchbrauſten. Eine Erklärung Delcaſſs's über den Nunflikt. Paris, 9. Febr. Der Deputierte Preſſenſſé hatte geſtern eine Unterredung mil Delcaſſe über den ruſſiſch⸗ japaniſchen Konflikt. Der Miniſter erklärte, der Kriegs⸗ zuſtand ſei noch nicht eingetreten, er brauche ſogar nicht einmal ein⸗ zutreten, falls ſich Japan mit der begrenzten Aktion im Süden Koreas begnüge. Es ſeien deshalb neuerliche Bemühungen zur Herbeiführung einer freundlichen Löſung unternommen worden. Dann erklärte der Miniſter, er habe entſprechend den Intereſſen Frankreichs und Rußlands ſelbſt im Sinne einer Verſöhnung gewirkt. Ruß⸗ land habe der japaniſchen Regierung bedeutende Zuge⸗ ſtändniſſegemacht. Alle Mitglieder der früheren franzöſiſchen Regierung ebenſo wie die der gegenwärtigen, die von der franzö⸗ ſiſch⸗rufſiſchen Vereinbarung Kenntnis hätten, könnten bekräftigen, daß dieſelbe keinerlei poſitive Verpflich⸗ tungen für Frankreich betreffs Oſtaſien enthalten. Dies beweiſe mehr als hinreichend der Wortlaut der Note, die zwiſchen den beiden Mächten z. Zt. der Veröffentlichung des engliſch⸗japaniſchen Ver⸗ trages ausgetauſcht worden ſei. Der Miniſterpräſident erklärte mehreren Deputierten in beſtimmter Weiſe, daß die franzöſiſche Regie⸗ rung, was für Ereigniſſe auch eintreten könnten, feſt entſchloſſen ſef, keinerlei für die Aktionsfreiheit Frankreichs irgendwie verbindliche Schritte zu unternehmen, ohne daß das Parlament Kenntnis von den Ereigniſſen hätte und ſich über die zu beobachtende Haltung ausge⸗ ſprochen habe. Der Deputierte Jaures, der die Abſicht hatte, die Vorlegung des Gelbbuches zu verlangen, das alle Schriftſtücke, die dig Verpflichtungen Frankreichs gegenüber Rußland, insbeſondere die gelegentlich des Abſchluſſes der Allianz zwiſchen Alexander III. und dem Präſidenten Carnot ausgetauſchten Noten enthalten ſoll, gab in⸗ folge der Erklärung des Miniſterpräſidenten ſeine Abſicht auf. Panik an der Pariſer Vörſe. *Paris, 8. Febr. Die panikartige Eröffnung der heutigen Börſe wird treffend durch das Mißgeſchick eines ruſſiſchen Journaliſten erläutert, der auf dem Wege zur Kammer eine ruſſiſche Banknote gewechſelt haben wollte, aber überall abgewieſen wurde; man bat ihn, am Abend wieder vorzuſprechen, da es unmöglich ſei, zu einem beſtimmten Kurſe umzurechnen. Hilfsaktion des„Roten Kreuzes“. Berlbin, 9. Febr. In der geſtrigen Sitzung des Zentral⸗ komitees vom Roten Kreuz wurde betreffs der Beteiligung des Roten Kreuzes an dem Kriegsſanitätsdienſt in Oſtaſten beſchloſſen, bei dem tatſächlichen Ausbruch des Krieges ein Anerbieten ſowohl an das ruſſiſche wie an das japaniſche Rote Kreuz zu richten. Die Vor⸗ bereitungen zur Geſtellung des Perſonals und des Materials ſind eingeleitet. Deutſchland. *Berlin, 9. Febr. Die deutſchen Marinkattachses in Tokio und Petersburg, Korvettenkapitäne Trummler und Hintze, ſind angewieſen worden, ſich nach den Kriegsſchauplätzen zu begeben.(Frkf. Ztg.) Newhork, 9. Febr. Der deutſche Botſchafter Baron von Sternburg hatte eine längere Konferenzz mit dem Staats⸗ ſekretär Hah über die Frage der Erhaltung von Chinas Territorial⸗ beſitz und der Neutralität.(Irlf. Ztg.) Der Eindruck der Ereigniſſe bei der Pforte. Konſtantinopel, 9. Febr. Der Bruch zwiſchen Ruß⸗ land und Japan wird hier in offiziellen Kreiſen mit Bedauern aufgenommen, weil ſie befürchten, daß er eine Verſchlim⸗ merung der bulgariſchen Agitation herbeiführen wird, (Irkf. Ztg.) Sitzung des Bürgerausſchuſſes vom Dienstag, 9. Februar. Oberbürgermeiſter Beſck eröffnet die Sitzung um ½4 Uhr. An⸗ weſend ſind 99 Mitglieder. Den erſten Punkt der Tagesordnung bildet der Antrag des Stadt⸗ rats auf Erwerbung von Liegenſchaften. Es handelt ſich um die Erwerbng von Liegenſchaften auf der Käferthaler Gemarkung zum Preiſe von 921&. Nach Befürwortung durch St.⸗V. Magenau wird die Vorlage einſtimmig genehmigt. Rückerſatz von Straßenkoſten für die Draisſtraße(früher 13.Querſtr), Nach der Vorlage des Stadtrats ſollen die Eigentüumer der Grundſtücke Nr. 27 und 45 der Draisſtraße zum Erſatz der Straßen⸗ koſten mit 50 pCt. beigezogen werden. Stv.⸗V. Mageau empfiehlt die Vorlage und befürwortet namentlich die Beſchränkung der Beitragsquote von 50 pCt., um unnötige Prozeſſe zu vermeiden. Bürgermeiſter von Hollander glaubt, das Tiefbauamt gegen die Angriffe des St.⸗V. Magenau, der von einem rigorofen Vorgehen desſelben geſprochen hatte, ſchützen zu müſſen, und ſucht nachzuweiſen, aus welchen Gründen in dieſem Falle nur der Abſatz 2, der 50 pCt. vorſehe, in Anwendung gebracht werden könne. Sto.⸗V. Magenau entgegnet, daß er das Tiefbauamt nicht angegriffen, ſondern eigentlich dasſelbe gefagt habe, was von Herrn Bürgermeiſter von Hollander ausgeführt worden ſei. Er habe eben nur empfohlen, in ſolchen Fällen wie dem vorliegenden, von vornherein einen etwas weniger ſtrammen Beizug in Anwendung zu bringen, um unnötige Prozeſſe zu vermeiden. Str.⸗V. Selb beleuchtet vom rechtlichen Standpunkte aus in langen Ausführungen die Frage, was als bebautes und was als un⸗ bebautes Gelände zu betrachten iſt und kommt zur Empfehlung der Vorlage. Hollander führt aus, es ſei geſagi Bürgermeiſter von worden, daß das Tiefbauamt rigoros vorgehe. Dieſe Behauptung ſei nicht richtig, ſondern das Gegenteil der Fall. Redner legt ſodann die Grundſätze dar, von denen ſich das Tiefbauamt bei der Entſcheidung der Frage, ob es ſich bei dem Heranzug zu den Straßenkoſten um unbebautes mit 100 pCt. heranzuziehendes Gelände handelt, oder um bebautes Gelände, bei dem ein Beizug von nur 50 pCt. erfolgen könne. Eine weitere Debatte erfolgt nicht. Die Vorlage wird mit Kaßer Mehrheit augenommen. 4 — deiſe⸗ teres and⸗ m a 'ord⸗ hlich nheit ung ymne hatte ſiſch⸗ iegs⸗ ein⸗ reas rung dann eichs u 5 ⸗ g e⸗ ſchen 8 ö ⸗ nten ich⸗ veiſe iden Ver⸗ ärte rd, ** Mannßeim, 9 Febru ar. Weperm Angerger! Serſtellung eines Spülburchlaſſes für das füüdtiſche 7 Freibad im Induſtriehafen. Die vom Stadtrat verlangten Koſten betragen M. 4500. Stv.⸗V. P fe eiffle befürwortet die Annahme der Vorlage, erörtert aber die Frage, ob es nicht möglich iſt, das Freibad an einen beſſeren Platz zu bringen. Stb. Noll erklärt, daß man das Freibad im Induſtriehafen einfach nach Neckarau bringen ſolle.(Große Heiterkeit.) Den Neckarauern ſei ja ſchon lange ein Freibad verſprochen worden, und wie man höre, ſolle auch daran gearbeitet werden. Wenn man das Bad im Induſtriehafen nach Neckarau bringe, ſei die Platzfrage am beſten gelöſt. Stv.⸗V. Selb bemerkt, daß mit der jetzigen Vorlage die Frage der Errichtung eines Freibades in Neckarau nicht verquickt werden könne. Der Sto. Noll müſſe da einen beſonderen Antrag ſtellen. Stv. Süß fragt an, wenn eigentlich die Erſtellung eines Frei⸗ bades in Neckarau erfolge. Bürgermeiſter Ritter entgegnet, daß der jetzige Platz des Bades im Induſtriehafen kein idealer ſei, die Verhältniſſe hätten ſich aber in der letzten Zeit gebeſſert. Was die Frage der Badeanſtalt in Neckarau anbelange, ſo habe Neckarau ja ſein Bad.(Oho⸗Rufe.) Gewiß, das Dehouſt'ſche Bad. Herr Dehouſt habe ihm mitgeteilt, daß die Benützung des Bades in Neckarau eine ſehr geringe ſei, ſo daß ſie an manchen Tagen oft nicht die entſtehenden Ausgaben decke. Die Bedürfnisfrage ſei ſomit keine ſo ſehr große, daß unbedingt jetzt ein Bad errichtet werden müſſe, namentlich angeſichts der ſchlechten finanziellen Verhältniſſe. Hiermit ſchließt die Debatte und die Vorlage wird genehmigt. Aenderung des Regulativs für den Betrieb der ſtädtiſchen Desinfektionsanſtalt. Oberbürgermeiſter Beck teilt mit, daß nach einer Zeitungsnotiz ſich der Verein der Aerzte mit dieſer Angelegenheit beſchäftigt habe und daß man infolge der dabei zutage getretenen Geſichtspunkte die Vorlage vertage. Erhöhung der Begräbnistaxen in der 3. Klaſſe. Oberbürgermeiſter Beck teilt mit, es ſei ein Antrag der Stadt⸗ berordneten Mayer⸗Dinkel, König, Zeiler ete. ein⸗ gelaufen, dahingehend, daß die Taxe für die Feuerbeſtattungen auf derſelben Höhe belaſſen werden ſolle wie ſeither; wenn dieſer Antrag nicht angenommen werde, ſolle über die einzelnen Poſitionen getrennt abgeſtimmt werden. Stb.⸗V. Fulda iſt gegen die Vorlage. ſage:„Nur der Tod iſt umſonſt und koſtet das Leben.“(Zwiſchenruf: Iſt ja falſch! Große Heiterkeit.) Die Vorlage zeige, daß das Sprichwort falſch ſei, denn der Tod koſte auch Geld. Redner iſt ent⸗ ſchieden gegen die Erhöhung der Taxe der 3. Klaſſe und empfiehlt die Vorlage abzulehnen. Sto.⸗ʃv. Selb führt aus, daß er auf dem entgegengeſetzten Standpunkte ſtehe. Der Stadtperordnetenvorſtand nehme in dieſer Frage eine geteilte Stellung ein und er ſei der Vertreter der Minori⸗ tät. Die Frage ſei eine rein finanzielle und könne deshalb auch nur von finanziellen Geſichtspunkten aus betrachtet werden. Die fetzige Höhe der Taxen veiche zur Deckung der Koſten, die der Stadt ent⸗ ſtehen, nicht aus. Es ſei kein Unterſchied, ob man in einem Todes⸗ falle 30 oder 35 Mark zahle.(Oho!) Es ſterbe ja jeder auch nur einmal(Heiterkeit), es handele ſich ſomit um eine Ausgabe, die nicht wiederkehre und die nicht als unerſchwinglich bezeichnet werden könne. In der Stadt Mannheim beſtehe das Prinzip, daß die Stadt die Auslagen für die Begräbniskoſten wieder erhalte. Wenn man das Prinzip für falſch halte, dann möge man es eben aufheben. Er ſei deshalb für die Vorlage. Stv.⸗V. Pfeiffle erklärt ſich entſchieden gegen die Vorlage, die eine Belaſtung der ärmeren Klaſſen der Bevölkerung bedeute. Stb.⸗V. Fulda: Wenn er nicht wüßte, daß Herr Sto.⸗V. Selb mit allen Klaſſen der Bevölkerung in Berührung komme und ein überaus ſcharfer Kopf ſei, ſo würde er zu einem falſchen Urteil über ihn auf Grund ſeiner heutigen Ausführungen kommen. Die heutige Vorlage könne nicht nur vom finanziellen Geſichtspunkte aus betrachtet werden, ſondern es ſpielten da auch Momente ſozialer Natur eine große Rolle mit. Bürgermeiſter Martin tritt entſchieden für die Erhöhung der Begräbnistaxen für die 3. Klaſſe ein. Er verweiſt darauf, daß für die erſte und zweite Klaſſe bereits vor einiger Zeit bedeutende Er⸗ höhungen der Begräbnisgebühren erfolgt ſeien. Redner verweiſt ſo⸗ dann auch darauf, daß in der hieſigen Stadt zahlreiche Kranken⸗ und Sterbegelderunterſtützungskaſſen beſtehen, aus denen die betreffenden Jamilien bei Sterbefällen bedeutende Zuſchüſſe erhalten, ſodaß man ganz gut auch der Stadtkaſſe die 5 Mark mehr zukommen laſſen könne.(Ohorufe.) Es gebe heute viele Leute, die ihre verſtorbenen Angehörigen zweiter Klaſſe begraben laſſen könnten, aus Erſparnis⸗ gründen aber die 3. Klaſſe wählen. Es ſei ja richtig, daß den armen Leuten die 35 Mark ſchwer fallen, denſelben fallen aber auch 30 Mark ſchwer.(Unruhe.) Redner teilt noch mit, daß in der zweiten Klaſſe viel häufiger Geſuche um Stundung und ratenweiſe Zahlung ein⸗ laufen, als in der dritten Klaſſe. Stb. Gießler erklärt, daß nun das pro und contra in diefer Frage genügend erörtert worden ſei, um ſich ein Urteil bilden zu können. Er und ſeine Freunde hätten die Ausführungen des Herrn Julda als durchſchlagend angeſehen und würden die Vorlage ablehnen. Für die gänzliche Aufhebung der Begräbnisgebühren könne er nicht eintreten. Der Gedanke, daß im Tode alle gleich ſein ſollen, ſei ſehr richtig, könne aber nicht ſo raſch nach allen Richtungen hin durch⸗ geführt werden. Str. Dreesbach erklärt ſich gegen die Vorlage und erſucht, es bei den ſeitherigen Taxen zu belaſſen. Im Prinzip ſei er ein Anhänger der Abſchaffung der Begräbnisgebühren, dies ſei aber heute aus finanziellen Gründen nicht möglich. Stv. Friedrich König: Auch ich kann mich nicht entſchließen, einer Erhöhung der Gebühren zuzuſtimmen. Ich vertrete die Meinung, daß gerade dieſe Frage ſo wenig wie irgend eine fiskaliſche Behandlung berträgt. Es ſei ja möglich, daß bei dem Beſtehenbleiben der heutigen Taxen eine Verſchiebung der erſten, zweiten und dritten Klaſſe eintritt. Man möge aber erſt einmal die Entwickelung der Verhältniſſe abwarten, ſpäter könne man, wenn es notwendig iſt, immer noch zu einer andern Geſtaltung der Verhält⸗ niſſe ſchreiten. Redner kommt dann auf einen bei den Beerdigungen beſtehenden Mißſtand zu ſprechen. Die Verſenkung des Sarges in in die Gruft erfolge in einer Weiſe, die die Teilnehmer an dem Begräbnis ſehr peinlich berühren müſſe. In anderen Städten er⸗ folge die Verſenkung in einer viel würdigeren Weiſe unter Benützung eines Schreines, der automatiſch in die Grube verſenkt werde. Es ſprachen noch Stadtv. Teſcher, Stadtr. Schneider, Bürgermeiſter Martin, Stadtb.⸗V. Ful da und Oberbürger⸗ meiſter Beck, worauf die Vorlage mit großer Rebrbeit abgelehnt wird. 0 *** Umbau des Kaufhauſes. Nach ca. 1½ſtündiger Debatte, in der ſich alle Redner für die Vorlage des Stadtrats ausſprachen, wurden dann die vom Stadtrat verlangten 895 000 Mark für den Umbau des Kaufhauſes einſtimmig genehmigt. Ein altes Sprichwort ** * Bürgerausſchuß⸗Ergänzungswahl. Bei der heute für den aus⸗ geſchiedenen Stadtverordneten Schlappert erfolgten Neuwahl wurde Herr Inſpektor David Probeck auf dem Waldhof mit 73 Stimmen gewählt. Lniſe enrunng Als Witer des 1. Frau Oppenheim, Cäcilie, mit 74 Stimmen; 2. Frau Simons, Wilhelmine, mit 74 Stimmen; 3. Herr Dr. Lindmann, Iſidor, Medi⸗ zinalrat, mit 75 Stimmen; 4. Herr Werle, Jean, Privatmann, mit 75 Stimmen. Heueſte Hachrichten und Telegramme. Orivat-Telegramme des„General⸗Hnzeigers“. JKarlsruhe, 9. Febr. Die Großherzogin iſt heute vormittag 11 Uhr 27 Min. nach Frankfurt a. M. abgereiſt. * Frankfurt a.., 9. Febr. Heute morgen kurz vor 10 Uhr ſtieß auf dem Bahnhofe Höchſt a. M. der von Soden 9 Uhr 33 Min. abgehende Perſonenzug mit einem Rangierzug zufammen. Mehrere Wagen ſind beſchädigt. Perſonen ſind nicht verletzt. * Berlin, 9. Febr. Die Wahlprüfungskommiſſion des Reichstags erklärte die Wahl Bartlings⸗Wiesbaden für gültig. * Berlin, 9. Febr.(Privat.) Die Reichstags⸗ kommiſſion für die Errichtung von Kaufmanns⸗ gerichten ſprach ſich heute mit 7 gegen 6 Stimmen gegen die Verleihung des paſſiven Wahlrechts an die Frauen aus. * Berlin, 9. FJebr. Prof. Delbrück, der wegen Be⸗ leidigung der Mitglieder des Oſtmarkenvereins durch einen Artikel der„Preußiſchen Jahrbücher“ in zwei Inſtanzen zu 300„/¼ Geldſtrafe verurteilt worden war, wurde heute vom Land⸗ gericht Ifreigeſprochen, an welches das Kammergericht die Sache zurückberwieſen hatte. Dem Angeklagten wurde der Schutz des§ 193 zugebilligt. Königsberg i. Pr., 9. Febr. Die philoſophiſche Fakultät der hieſigen Univerſität ernannte Felix Dahn 5 8 70. Geburtstages zum Ehrendoktor. 18 Der Brand in Baltimore. * Baktimore, 9. Febr. Die Brandſtätte wird ſcharf bewacht, da von allen Seiten Diebe herbeiſtrömen. Die Banken haben kein Bargeld gerettet, ebenſowenig die Juweliere ihre Waren. 6 Docks mit großen Niederlagen an Lebensmittel ſin d vernichtet, ſodaß die Vorräte ſehr gering ſind. Entgegen den erſten Vermutungen ſind anſcheinend keine Menſchenleben verloren, wenn auch vielleicht 100 Verletzte gezählt ſind. Einige für tot aufge⸗ gebene Feuerwehrleute befinden ſich jetzt beſſer. Nachdem noch mehrere Holzniederlagen abgebrannt ſind, ſcheint es, als ob der Brand jetzt zum Stillſtand gebracht worden ſei. Der Präſident ſandte auf Verlangen der Baltimore⸗Behörde 1000 Mann Bundestruppen ab, welche Polizeidienſte tun. Volkswirtschalt. Leipziger Feuerverſicherungsanſtalt. In der geſtrigen Auffſichts⸗ ratsſitzung wurde beſchloſſen, der am 29. Februar abzuhaltenden ordentlichen Generalberſammlung für 1908 wie im Vorjahre die Ver⸗ teilung einer Dividende von 275& für die Aktie bei reichlichen Rück⸗ ſtellungen vorzuſchlagen. Nationalbank für Deutſchland in Berlin. Der Abſchluß ergibt einen Bruttogewinn von 5 871 716.38 /, der ſich auf folgende Konten verteilt: Wechſel⸗ und Zinſen⸗Konto 8 417 550.46„/, Proviſions⸗ konto 1345 781.45 /, Effekten⸗ und Konſortialkonto 858 377.65., Sorten⸗ und Kuponkonto 31 309.49 /, Gewinnvortrag aus dem Vor⸗ jahr 212 747.30. Nach Abzug der Verwaltungsſpeſen mit Mark 1 434 7938.28„, Steuern mit 218 000.82 /, Abſchreibungen auf Effekten⸗ und Konſortialkonto mit 500 000 und auf Kontokorrent⸗ konto mit 15 737.58„ verbleibt ein verfügbarer Reingewinn von 8 708 184.65 Der für den 26. März cr. einzuberufenden Generalberſammlung wird die Verteilung einer Dividende von 5 pCt., die Zuweiſung von 40 000& an den Beamtenpenſions⸗ und Unterſtützungsfonds und ein nach Abzug der Tantfemen pp. ver⸗ bleibender Gewinnvortrag auf neue Rechnung mit 312 080.84 45 vor⸗ geſchlagen werden. Mannheimer Eſſektenbörſe vom 9. Februar.(Offizieller Bericht.) An der heutigen Börſe war lebhafteres Geſchäft vorherrſchend; doch haben die Courſe auf beinahe allen Gebieten kleinere Einbußen erlitten. Von Banken wurden Bad. Bank zu 120.50 pCt. und Rhein. Hypothekenbank zu 100 pct. gehandelt. Oberrhein. Bank zu oß pct. geſucht, Pfälziſche notierten 105., Süddeutſche 103 G. 108.50., Rheiniſche Creditbank 189 G. 189.50., Pfälz. Hypothekenbank 191 B. Von Induſtrie⸗Aktien waren am Markte: Anilin bei 428 pCt., Verein chem. Fabriken zu 252 pCt.(250.), Weſteregeln zu 225 pCt., Pfälz. Nähmaſchinen⸗ und Fahrräderfabrik⸗Aktien zu 97.50 pet., Portland⸗ Cementwerke, Heidelberg zu 118 pCt., Zellſtofffabrik Waldhof⸗Aktien zu 241 PCt. und Zuckerfabrik Waghäuſel⸗Aktien zu 80.50 pCt.(80.) Von Brauereien notierten: Binger Aktienbrauerei 47., Eichbaum 160 G. 161., Mannheimer Aktienbrauerei 150., Sinner, Grün⸗ winkel 246., Schwartz, Speyer 180 Geld. Beſſer bezahlt wurden Gutjahr⸗Aktien, die zu 104 pt. in größeren Beträgen umgingen. Obligaftionen. 4½ Bad..⸗G. f. Rhſchiff. u. Seetransvort 4½% Bad. Anflin⸗u. Sodaf. 105.80 G 40% Kleinlein, Heidlhg. M. 190.— G 50% Bürgl. Braubaus, Bonn 99.— B 1½% Speverer Raußaus 102.50 B Akt.⸗Geſ. in Speyer 4½% Pfälz. Cpamotte u. Tonwerk.⸗G. Eiſenb. 100.75 G 4½ o% Ruß..⸗G. Zellſtofff. Waldhof bei Pernau in Pfandbrieſe. 4% Rhein. Hyp.⸗B.unk. 1909 100.70 bꝛ 37„aalte M. 97.30 P. 3½%„„„ unk.1904 98.50 b; Kommumal 98.50 b; Städte⸗Aulehen. 3½ Freiburg i. B. 99.18b5 4% Karlsruhe v. J. 1896 92.10 b: 3½%% Lahr v. J. 1902 99.10b: 4% Ludmigsbafen v. 1900 101.40 b⸗ 2% 31½% Ludwighafen 100. 50% gpfand 102. 20& 470„ 103.%4% Herrenmüßle Genz—0 3⁴90 99.— B 4½% Mannß. Dampf⸗ 3% Mannb. Oblig. 1901 102.70 2 ſchleppſchfffabrte⸗Geſ. 109.75 G „„„ 1900 102.10 C4½% Mannh. Werhans- *•55 100.20 bz[ Geſellſchaft 02.—G %/6 ͤme1888 100.0 f a4ug Srenerer Jebelverte 0s 50 B 217„ 1895 100.20 bJ4½% Süldd. Draßtinduſtr. 3 9% 1892 100. 20bh Maldbof⸗Mannbeim 102.25 G 3½ 0% Pirmaſenſer 99.—G 4t%½ Verein chem. Fabriken—.— Induſtrie⸗Obligation. 4½% AktesGen., Seilindu⸗ 4% Zellſtofffabrſt Waldhof 104.700 .⸗G. fechem. Induſtr. 41/% Pf. B. Pr.⸗O. B. Selte. Aktien. Bauken Brief Geld Brief Geld Badiſche Bank—.— 120.50 Br. Schroedl, Hdelba.—.— 203.— Kred. u. Depb., Zhckr.—.— 120.—]„ Schpwartz Svever—.— 130.— Gewök. Spever 50%—.— 130.—„ Ritter, Schweh. 25.ä——.— Oberrhein. Bank—.— 95.—][, S. Weltz Sreyer—.— 112.— Pfälz, Bank 105.——.—,„.Storch, Sick„—.— 109.50 Pfälz. Hyp.⸗Bank 191.——— Werger, Worms 103.ä— Nf Sp ⸗u. Kdb. Land. 129.50—.— Mhein. Kredithank 139.50 139.— Rhein. Hyv.⸗Bank—.—190.— Südd. Bank 103 80 103.— EGifenbahnen Pfälz. Ludwiasbahn—.—220.50 „ Marbahn 139.50 130.— Nordbahn—.—130— Heflör. Straßenbahn—.— 56.50 Chem. Induſirie. —.— Aad. Anfl.u. Sodafbr. 425.——.— Chem. Fab. Goldenbg.— 157.— Verein chem. Fabriken 252.—250.— Nereſn D. Oelfabriken—.— 118.80 Wſt..⸗W. Stamm 225.——.— 15„ Vorzug 106.——.— Brauereien. Bad. Braneret 2 Binger Aktienblerbr.—.— 47.— Durl. Hof vm. Hagen—.— 281.50 Eichbaum⸗Braueref 161.——..— Elefbr. Rütßl, Worms—.—104.75 Ganters Br. Freiburg—.— 112.— Kleinlein, Heidelberg—.— 184.50 Homb. Meſſerſchmitt 89.——.— Ludwigsbaf. Brauerei———. Mannh. Aktſenbr. 150.— —.132 86 —.— 5 orms, Br. v. Dertge—.— 124.— Bflz. Preßß. u. Spfbr.—.— 104.— Trausport uu. Verſicherung. H. A. F. Röſch. Seetr.—.— 104.— Mannh. Dampfſchl.—.— 90.50 Lagerhaus 109.— Ab. U. Seeſchiff.⸗HHeſ.—.——.— Bad. Rück⸗u. Mitverſ. „ Aſſeſurran; Fontfnental. Verſ. Mannh. Verſtcherung Oberrh. Verſ.⸗Geſ. Vürtt. Transp.⸗Verſ. 510.— Induſtrie. .⸗G. f. Seilinduſtrie Dingler'ſche Mſchfhr. ö Fmaillirfbr. Kirrweil.—.— Emailw. Mafkammer—.— 103.— Fttlinger Spinnerei 1— Hüttenh. Spinnere!—.— 105.— Nähmfhr. Haid u. Neu—.— 222.— Foſth. Cell.⸗u. Papierf.—.— 114.76 Mannß. Gum. u. Asb.—.— 95. Oggersh. Spinnerei Pfälz. Näh. u. Fahr. F. 97. 80—.— Fortl.⸗Cement Heidlb. 118.———. Verein Freib. Ziegelw.—.— 132.— Ner. Speyr. Ziegelw. 69.——.— Zellſtofff. Waldhof 241.——. — 2¹5.— —.— 785.— —— 845— — 330.— 825.— 500.— Pfalbr. Geiſel Mohr 68.—. Sinner 246.— —.— Frankfurter Effektenbörſe. Negak⸗eleg am de s Wesgenta Schluß⸗Rurſe. (Telegramm der Continental⸗Telegraphen⸗Compagnie.) Reichsbank⸗ Diskovt 4 Prozent. 5 Wechſel. e Kurze Sicht %„% Vor. Kurs Heut. Kurs Vor. 1 80 in Reichsmark Amſterdam hfl. 100 Belgten... Fr. 100 Italien.. Le. 100 London.. ſt. 1 Madrid„. Pf. 100 New⸗ork„Dll. 100 Baris... Fr. 100 Schweiz.. Fr. 100 Leſen r sg 100 Trieſt,. Kr. 100 Wien 78. Kr. 100 do,* 95 92 m. S. Staatspapiere⸗ 555 %dſch Reichsanl 103.65 101.70 8½%„„„ 10 10. 91.70 89 65 g1,Pr. Staäts⸗Anl. 102.65 1.90 102.70 101 95 91.80 89.60 .8 St, Obl. fl. 100 05 99 80 M. 101.10 1/0 40 „1000, 101.10 101 45 105.10 104.— 3½ Bayern„„ 101.45 100.50 3 8— 169.65 3— 81.238 5— 81.20 8— 20.487 5—— 8— 81.425 3½ 81.10 4½ 87½5 — 85.40 1 91.60 90.60 1 bayer..⸗B. N. 104.20 108.50 4 Heſſen 105.10 105.— 3 Gr. Heſſ. St.⸗ A. von 1896 89 25 87 80 3 Sachſen. 90 15 88.60 4 Mh. St⸗A. 1899 100 80 100.20 .Auslän diſche. 5 90er Griechen 40.— 88 50 Pfandbriefe, Prioritäts⸗Obligationen. 40% r d.„Pfbb. 101.30 101.80 40%.K. B. Pfobr.Os 100.80 100.80 40% 1910 101.80 191.80 44½ gl.dopd. Pfdb. 19170 50 10 40 84.2%.2— 37½% Fr. Bod.⸗Fr. 96.— 96.— 1% Pf. B. Pr.⸗Obl. 103.30 108.— 100 25 100 25 Zuckerf. Waghäuſel 80.50 0 2½—8 Monate 169.50 51.25 81.88 20.497 81.40 81.05⁵ 85. 866 718 rtt 1. A. Veuiſche 8. 92 5 ſtalien. Rente 103.60 101.10 4 Oeſterr. Goldr. 102.85 101.40 427¼ Oeſt. Silberr. 101.55 99.88 ie e Portg. St.⸗Anl. 61.75 58.—. 5 dito. äuß. 61 40 57.70 4 Ruſſen von 1880 97.80 92.50 4ruſſ. Staatsr. 1894—.— 91.8 4 ſpan. ausl. Rente 87.— 4 Ungar. Goldrente 100.70 4 Kronenrente 99.60 5 Aql. Gold⸗A. 1887—— 4 Egypter uniſteirte 108.10—.— 4 Mexikaner äuß. 101.30 101. inn. 26 90 5— 4 Chineſen 1898 89. 5 Saddmen 86.95 88.75 Verzinsl. Looſe. 8 Oeſt. Looſe v. 1887 156.— 154.80 3 Türkiſche Looſe 184.— 117 32/ Pr Pfobr.⸗Bk.⸗ Hyp.⸗Pfd. unk. 12 100.60 100.60 3% Pr Pfdbr.⸗Bk⸗ yp. Pfd. unk. 12 97.— 97. 31½% Pr. Fdhr.⸗Bk.⸗ Hyp.⸗Pfd. ⸗Kom.⸗ Obl. unkündb. 12 100..20 4% Ctr. Bd 71 101.30 101.80 4⸗% eh. Pf. Br. 1909 100.55 100.55 4% 4 1 5 1„1907 102.75 10750 5 9 108.20 108.— 31½%„ alte 97.30 97.30 4% br..0 ! 3. 18 850 685 2 ppcb.e 0 102 31½ Rh..⸗B..O 99 50 98.5 4% br. v. Oß 4% Stisgar. It.Gif. 79.78 7105 unk. 12 103.80 102.90 3* 4% r. pſb r. B. 1908 96.— 95.90 3½„ 1 v. 86 „„„1908 96.20 96.20 15 4. 94 97.— 96./0⁵ %,„„ 1908 101.80 101.60 87½ d 98000 97.20 97.10 4%„„„1909 101 75 101.75 4%„ Com.- bl. 525„„KbO. 95.75 95.75 v. 0 1,unt 10 105.— 105. 82½ Rhein. Weſff. 30„ Com⸗Orl, 1910 102.30 102.30. 99.50 99.80 4% Pr, Pfdbr.⸗Bk.⸗ Op⸗pfd. unt, 14 108.— 10.--P vi.%06 99.90 6390 Bergwerks ⸗Aktiees. Bochumer 191.50 181—] Weſterr. Alkall⸗A. 928.70 220, Buderus 111.— 110.— Oberſchl. Eifenakt. 100.— Concordia 327.— 307—Ver. Königs⸗Laura 285.20 223.— Gelſenkirchner 215 30 202— Deutſch. Luxemb. B. 85.10 80.70 Barpener 204— 196 50 Privat⸗Diskont 3¼ Prozent. Frankfurt a.., 9. Februar. Kreditattien 197.90, Staats⸗ bahn 135—, Lombarden 14—, Egypter—.—, 4 ½% ung. Goldrent 55 Teil: Georg für den Inſeratenteil und Geſchäftliches: Marl Apf, 1. Druck und Wela der b G. Gotthardbahn 191.—, Disconto⸗Commandit 182—, 219.—, Gelſenkirchen 200 50, Darmftädter—.— Handelsgeſellf 148—, Dresdener Bank 144—, Deutſche Bank 213.—, Bochumer 177. Nortbern—.—. Tendenz: weichend. Nachbörſe. Kreditaktien 200—, Staatsbahn 134.70, Lombarde 15— 158. 80. Veramworllich für Pollttk: Cheſtbaltent Dr. Paul Harms. für Lokales, Provinzielles u. Gerichtszeitung: i..: Georg Chriſtmann für Feuilleton, Kunſt, Volkswirtſchaft und den übrigen, nrdaktiane I Chriſtmann, 8. Seiſte. Weneral⸗Anzeiger. Mannheim, 9. Februar. Das'ſtanz'lſingen auf de zboden. ſpielt werden ſchwingt er den Maßkrug hoch, jauchzt, ſtampft Mei Schweſter ſpoitl1) d' Zitha, 950 Faſch 5115 au 0 mit den Füßen den Takt dazu, drückt ſeinen Schatz an ſich, küßt Mei' Bruada's Klarinett, 105 m Böhmerwald. ihn und wirft dann den Muſikanten ein Geldſtück hin, um ſo⸗ Mei' Voda ſchlogt d' Muada, 1* Von Joh. Peter. gleich ein zweites, drittes'ſtanz'l zu ſingen, bis ein anderer Dos gibt a Quartett! Nachdruck verboten. mit ſeinem Schätzlein vortritt und ihn ablöſt. So geht es oft 1 insfreude dwei Stunden lang fort, und auch die alten Männer laſſen ſich Urſprüngliche Volksluſt und ungeheuchelte Daſeinsfreude 5 A Oux und a Kuah: ſce vielleicht nur noch im Böhmerwald während der ee ae der Jugend, was und wie man zu ihrer Nochant moam i, do war'n uns tollnärriſchen Faſchingszeit. Schön und poeſievoll iſt beſonders Verwondte grod gnua! der Brauch des'ſtanz'lſingens auf dem Tanzboden während Nach vem Gitanz lſingen hebt dann wieder der Tanz an, 03 617 N J und mei' Bruada, Jederzeit von bewährten Fachlehrern. 17868/1 Auster-Uebungs-Kontor *. Einführung in die Praxis Tages- u. Abendkurse Ausführliche Lehrpläne kostenfrei. Höbere fandele-Schule zu Mannheim, 0 7, 19. Der Vorsteher: Dr. Symann. Schott. Schäferhund, prächt. Tier, ganz billig abzugeben. Schwetz ingerſtr. 66.St lzeb —— I Macsken 7 Pi— Wpatle Damennaske bder. Laden mit Wohnung Näh. Seckenheimerſtr. 343, II. 1760 im gier Lage zu vermiet. Aberes Klein eldſt ſſieigeslef Wohnung N Zu. d% Manſarde nebſt Zubehör wegen —4 Zimmer u. Zubehör, Nähe] en 11 der 15 1. 55 zu Jegzugs per 1. März z. v. eh mieten geſucht. Off. m. Preisang. 2 unt. Nr. 11207 a. d. Exp. d... 5 ſaer Halthahkef St. mmer un e—7 derg auk möblertes ſchöne ſrele Lage und Aus⸗ Jimmer. Offerten erbitte ſicht, an ruhige Familie für 8 1777b an die Exped ſogleich oder ſpäter billig zu — in der Näße des Perm., Näh. Bahnhofplatz 3, S Strohmarktes zwei gut———— möblierte Zimmer Parterre od. zweiter Stock. 17670 5 öb 185 Nr. A an die Expedition dieſe 25 4 Blaltes erbelen. 03,8 28 U kabinet ſowie einzelne Zim. 85 5 4 der in der Regel bis in den Morgen hinein andauert. J woaß net, i hon mit der Raſtſtunde. Da offenbart ſich uns der ſchneidige, lebens⸗ 5 2 freudige Waldburſche in ſeinem Wesprndelnden ue ſeinem fol 8 laſſen hier nun eine kleine Auswahl von'ſtanz'ln 5 0 1 5 1 5 Ban oft ſarkaſtiſchen Witz, aber auch in ſeiner goldechten Gemütstiefe, gen. 8 0 Mödele er 1 A Pfeiferl, a Dirndl, Vaſamt ma dö Zeit! und das Volkslied feiert ein Feſt. Was des Burſchen Herz A Schteib und a Goid! bewegt, das findet ſeinen Ausdruck im Liede, das teils der Tra⸗ chnei 15 55 d. B 0, 5'weg'n wos loſſ'n ſich d' Menſche dition angehört, teils aber auch an Ort und Stelle vor dem Dos 1 5 für 1t8 1 Net gern photographiern'ne Mufikantentiſch frei erfundem und mit unnachahmlichem Geſchick Dos beſt' af da Woits)! Weil's Maul holben müaßt'n 1 wiedergegeben wird. Im'ſtanz'lerfinden leiſten manche Bur⸗ Im Auswärts4) wird'fenſterlt, Und dürft'n's net rühr'n! 12 ſchen, wahre Naturdichter, Großartiges, das uns Staunen und Im Summa wird'liabt, A Büirn is kda Opfl Bewunderung abringt, namentlich wenn die Trutzg'ſang'n ſtei⸗ Und im Hiagſts), do wird geheirat't, A O fl ke Gb pfl, gen, die wie Raketen hin und her fliegen, bis ſchließlich einem Im Winta wird'wiagt! der Gegner der„Einfall“ ausgeht, und er dem andern ſo das Es gibt ſchöna Woſſa Js i 900f 55 Feld räumt. In der Regel ſind dieſe Trutzg'ſang'ln, trotzdem Es aitt Hife Btünn int Roßpf uek biel Hirn! ſie oft ſcharf geſpitzt ſind, harmlos; ſie ſind aber auch oft der Es 1170 ſchöne Menſchas) Hot mi nixſa ſo'freut, Anlaß zum blutigen„Graff“, wenn man einen ſolchen ſucht, J 50 1 0015 51 Wia mei' danzige Freud', und der Urſachen dazu gibt es ſo manche. 55 80 8 Denn mei' danzige Freud', Die meiſten'ſtanz'ln drehen ſich ums Dirndl. Zart ſind Ipfeif af dö Woſſa, Hot mi' goar a ſo gfreut! die wenigſten, derb die meiſten. Die ſinnliche Liebe glüht faſt J pfeif af dö Brünn— A richtiga Bua aus jedem hervor. Im folgenden wollen wir aus unſerer reichen J hon nur für d' Menſcha Tiintt Moß übern Durſt Sammlung einige ſolche Tanzbodeng'ſtanz'ln zum Beſten geben, Im Wold drin an' Sinn! Und a luſtiga Bua um zu zeigen, wie der daſeinsfrohe Menſch in den ſchweren Dos is a Luadaleb'n Singt a Niadl dazual Bergforſten des Böhmerwaldes ſingt, wenn es ihm ſo recht froh 5 f 5 5 5 5 7585 3 Goid hot ma d' Muada geb'n, 5 8 ums Herz iſt. Alle'ſtanz'ln ſind gereimte Vierzeiler mit ein⸗ Hob ma's geb'n mit da Fauſt Mei Herzel is treu, facher Ländlermelodie. Sie werden teils beim Fenſterln geſun⸗ Dos Ding hot'ſauſtt! Js a Schlöſſerl dabei, gen, teils auf dem Tanzboden bei der Faſchingsmuſik, die in 1 8 Nur mei' panziga Bua dieſer tollen Zeit jeden Sonntag ſtattfindet und in den drei 5 8 a d 1 1 5f Hot dos Schlüſſerl dazua! letzten Faſchingstagen gar kein Ende nimmt, und immer müſſen om Fuaß bis zum Kopf— 1 ier mö inig zſtanz'ln“ Ffint die Muſikanten das'ſang'l nachſpielen, wofür ſie mit Am Hois7) hot's a Binkerls),, und Bier beſchenkt werden. Dos nennt ma an Kropf! 55 Schunh tonz'n, Das Geſtanz'lſingen trägt ihnen den eigentlichen Spiellohn, und mei Komerod eee denn einen„Eintritt“ kennt man im Böhmerwalddorfe nicht. 8 nur 55 t 0 Do ſchaun holt rotzigen Deshalb freuen ſich die Muſikanten oder Spielleute auf die Hom nur da Dirndl göliabt, Schleifabuam zua! Raſtſtunde, wo das'ſtanz'lſingen anhebt, und je wärmer ſie Hom uns net'kriagt! Wenn d' Schleifa ausgengan, einen ſingenden Burſchen durch ihr Nachſpiel machen können, 5 8 Dos is holt a Freud', deſto mehr Geld regnet es, und wenn dann gar noch die Alten J bi a Fleiſchaknecht Do hört ma' ſ' ſchon huaſt'n und Honoratioren„ſingeriſch“ werden, dann fliegen Fünfer und Und mein Wei“e) is net recht, Dreiviert'lſtund weit! Zehner auf den Muſikantentiſch, und der Maßkrug auf dem⸗ Weil i a 8 Kuahl0) D' Male d 1 ſelben wird nie leer. Oft ſingen auch die„Menſcher“ oder Ongreifa tua! Geb'n d 0 ſand Prah Fae Dirndln den Spielleuten ihre Liedeln vor, zuweilen ſingen Bur⸗ 8 Dirndl hot'ſogt za mir, Und 19 11 5 e 5 ſchen und Mädchen zuſammen und ſchließlich ſtimmt alles auf Und i hon 9 ſogt da ihr, 11 5 555 Gulden 15 dem Tanzboden ein, daß es weithin durch die mitternächtige Und ſie hot g ſogt za mir nd ſand noch volla Schuld'n! Stille des Dorfes ſchallt. Und i za ihr! 5 Gelb, 2) Buben 3 4 9 75 5 In der Linken hält der ſingende Burſche dem gefüllten Imm'rsmal kimmt ma's fü 6 Mädch 75 8 6 1 0 5 Maßkrug, die Rechte hat er um die Hüften ſeines Dirndls's Menſch hätt' a Freud' za mir, 10 ſpi 0* eſchwulſt, 9) Weib, 10) Dienſtmagd, gelegt, und ſo ſteht er vor dem Muſikantentiſch und ſingt den Imm'rsmal woaß i net, pielt, 42) Arbeit. Spielleuten ſeine'eſang'ln vor. Wä hge⸗ Hot's dane oder net! — n Wohnungsnachweis! 0 7,1 7,19 ufen geſucht: Vereinz“ des Grund- und Hausbesitzer- 7 Srein Fachmünnisch geleſtete Ein güterh. Kaſſenſchrauk C 2 1 Oa—1 1 Ausbildung Off. u. Nr. 11203 a. b. Exv. d. Bl. 5 worden 20650 in allen kaufm. Lehrfächern 5 3 Ve Wobunngen, Läden, Bureaul, Magazine ete. Privat-Unterricht Großer Eisſchra + ſofort zu 10 aogen welche zu vermieten and, unentgeldlich nachge⸗ und Kurse in Spezlalfächern]] verkaufen. Näbh. 2 2, 3. 1705¹ wWiesen. Bureaustunden nachmittags von—6 Uhr. zu haben in Apotheken und Drogerien. 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Februar 1904. 20979 n 0 Terkupferung werden in den meiſten Fällen in tiefer 1 Abändern— 4 Feralnkung- derart hoch gegeden, daß die 2. n tiefer Trauer: alter Gestelle gürter-Mertzlälte⸗ Syvotheke ausbezahlt werden Oberlehrer Karl Röührig. nu, Ol u. L M an Ruvolf Rechtsanwalt Heinrich Röhri 88 2 für Aufarbeitung Moſſe Maunheim. 18302 Warie g. e.— 42—— Fe 8 200 Elisabeth Röhri 0 eeer 2 N— 8 Mn. einige Monate geg. Karl Röhrig- 8· Ki f& Wal U: Oft.u. N. 17250 ̃ b Gr. bi.. Haria Röhrig, geb. Schultz. e8e t er, M elm Neckarvor stadt, Au An gutes Saus ſuche ch Beerdigune findet am Donnerstag, den 11. Februar, nachmittags* Stockhornstrasse 42, A8 u. 483. Telephon 194 6. 10000 N. eee halb 3 Uhr vom Sterbehause——— 45 2u Tudnieshafen statt. + ˙ ²˙ A f 11 lel. I unz Nr. 4880b an de Gincd 85J ty. Dem Geltungsbereich dieſes Geſetzes ſind un⸗ . Abonnement 50 Pfennig monatlich. Trägerlohn 10 Pfennig. Durch die Poſt bezogen inkl. Poſt⸗ aufſchlag M..91 pro Quartal. Telephon: Redaktion Nr. 377. Amts⸗ und Kreisverkündigungs 2745 Juſerate Die Kolonel⸗Zeile. 20 Pfg. Auswärtige Inſerate 25„ Die Reklame⸗Zeile 60„ blatt. Expedition: Nr. 218. Vr. 50. Beka untmachung. Kinderarbeit in gewerb⸗ lichen Betrieben betr. No. 3062 I. Nachſtehend bringen wir das Reichs⸗ geſetz vom 30. Märs 1903, betr. die gewerbliche Kinderarbeit(Reichsgeſetzblatt S. 114), mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntnis, daß dasſelbe mit dem 1. Januar 1904 in Kraft getreten iſt. Zur Erläuterung, ſowie über die Ausführung des Geſetzes wird bemerkt: I. Unter„Kindern“ verſteht das Geſetz Knaben und Mädchen unter 13 Jahren, ſowie ſolche Knaben und Mädchen über 13 Jahren, welche noch zum Beſuch der Volksſchule verpflichtet ſind.(F 2 d. R. Geſ.) II. Von Wichtigkeit iſt die im Geſetz getroffene Unterſcheidung zwiſchen eigenen und fremden Kindern: Als„eigene Kinder“ gelten: 1. Kinder, die mit bezw. von, demjenigen welcher ſie beſchüftigt oder ſeinem Ehegatten und zu deſſen Hausſtand ſie gehören: a) bis zum Zten Grad verwandt ſind(Kin⸗ der, Enkel, Urenkel, Geſchwiſter, Neffen, Nichten mit Eltern, Großeltern, Ur⸗ großeltern, Tanten und Onkel); b) an Kindesſtatt angenommen oder bevor⸗ mundet ſind; c) den obengenannten Perſonen zur geſetz⸗ lichen Zwangserziehung überwieſen, vor⸗ ausgeſetzt jedoch, daß ſte mit Kindern vorbezeichneter Art(lit. a und b) zu⸗ ſammen beſchäftigt werden.(§ 3 Abfſ. 1 des R. Geſ.) Dieſen eigenen Kindern ſind gleichgeſtellt, wenn auch nicht in jeder Beziehung: 2. Kinder, welche für Dritte beſchäftigt wer⸗ den und zwar: a) in der Wohnung oder Werkſtätte der Eltern, des Vormunds..w.(vergl. vorſtehend Ziff. 1 lit.—c) in der Weiſe, daß ſie die entweder von ihnen ſelbſt und durch Vermittelung der Eltern, des Vormunds..w. angenommenen Ar⸗ beiten ſelbſt verrichten, während die Eltern, den Vormund..w. anderer Be⸗ rufsarbeit nachgehen.(§ 3 Abſ. 3 d. R. Geſ.) b) beim Austragen von Zeitungen, Milch und Backwaren in der Art, daß dieſelben den Eltern, dem Vormund..w. bei der Ausführung der von dieſen für einen fremden Betrieb übernommenen Aus⸗ tragearbeit helfen, ſodaß die Beſchäf⸗ tigung nicht unmittelbar durch den Un⸗ ternehmer, ſondern durch die Eltern, den Vormund..w. erfolgt.(§S 17 Abf. 1 Als„fremde Kinder“ gelten alle übrigen Kin⸗ der.(§ 8. Abſ. 2. R. Geſ.) III. Als Werkſtätten gelten auch Räume, welche zum Schlafen, Wohnen oder Kochen dienen, wenn darin gewerbliche Arbeit verrichtet wird, ſowie im Freien gelegene Arbeitsſtellen.(§ 18 d. R. Geſ.) terworfen die gewerbl. Betriebe im Sinne der Reichs⸗Gew. Ordn. Ausgenommen ſind hiernach die in§ 6 der Reichs⸗Gew. Ordn. genannten Gewerbe, ferner die Land⸗ und Forſtwirtſchaft, Fiſcherei, Viehzucht und die Dienſtleiſtungen des Geſindes. Unbeſchadet des ſchon in der Reichsgewerbe⸗ ordnung und in den auf Grund derſelben erlaſſenen Beſtimmungen enthaltenen Ver⸗ bots der Kinderarbeit (in Fabriken, für Bergwerke, Salinen, Aufbereitungsanſtalten, unterirdiſch betrie⸗ dene Brüche und Gruben, Hüttenwerke, Zimmerplätze und andere Bauhöfe, Werf⸗ ten, nicht blos vorübergehend und in ge⸗ ringem Umfang betriebene Ziegeleien und über Tag betriebene Brüche und Gruben, Werkſtätten der Kleider⸗ und Wäſchekonfek⸗ tion, ferner ſogen. Motorwerkſtätten, ferner für eine Reihe von geſundheitsſchädlichen Betrieben oder ſonſt ungeeignete Beſchäftig⸗ ungsarten, wie z. B. Steinbrüche, Stein⸗ hauereien, Glashütten, Roßhaarſpinnereien u. dergl., ſowie im Gewerbebetrieb im Um⸗ herziehen und auf öffentlichen Straßen und Plätzen), iſt das Verbot der Beſchäftigung von Kindern und zwar ſowohl eigener wie fremder Kinder — von der nachſtehend unter Ziffer VI. 1 lit. e und 2 lit. c aufgeführten Ausnahme abgeſehen— durch vorliegendes Reichsgeſetz ausgedehnt worden auf: Bauten aller Art, alle Ziegeleien und über Tag betriebene Brüche und Gruben, Stein⸗ klopfen, das Schornſteinfegergewerbe, der mit dem Speditionsgeſchäft verbundene Fuhrwerksbetrieb, Miſchen und Mahlen von Farben, Arbeiten in Kellereien, auf die Werkſtätten mit Motor⸗(Gas, Dampf, Wind, Waſſer, Luft, Elektrizität...) betrieb, ferner auf die in der unten abge⸗ druckten Anlage zu§ 4 des Reichsgeſetzes bezeichneten Werkſtütten, ſowie auf die Be⸗ ſchäftigung von Kindern bei öffentlichen theatraliſchen Vorſtellungen und anderen öffentlichen Schauſtellungen, bei welchen ein höheres Intereſſe der Kunſt und Wiſſen⸗ ſchaft nicht obwaltet.(§ 4, 12, 6 und 15 d. R. Geſ.) 25 Dienstag, 9 F. fremder Kinder bergl. Biff. f= Abſatz) vom 12. Lebensjahr ab berboten iſt, b) im Handelsgewerhe, e) in Verkehrsgewerben, chen jedoch nicht bei genommen mit Warenaustragen und Boten⸗ 1 Uhr mittags, nicht während des Hauptgottes⸗ dienſtes und nicht in der letzten halben Stunde bor Beginn desſelben.) 2. Eigene Kinder(vergl. Ziffer II, 1 und 2) und zwar: 5 a) vom 12ten Lebensjahr ab in Gaſt⸗ und Schankwirtſchaften(Mädchen jedoch nicht bei Bedienung von Gäſten)(s 116 d. R. Geſ.) ferner mit Austragen von Zeitungen, Milch und Backwaren für Dritte(vergl. oben Ziffer II, 2 lit.).(8 17 Abſ. 1 d. R. Geſ.) b) vom 10. Lebensjahr ab in Werkſtätten, welche nicht unter das Verbot der Ziff. V fallen; im Handelsgewerbe und in den Verkehrs⸗ gewerben mit Ausnahme der für Zte be⸗ ſchäftigten Kinder(vergl. oben Ziffer II 2, lit.), welche erſt vom 12ten Lebens⸗ jahr ab beſchäftigt werden dürfen.(L 18 Abſ. 1 und 2 d. R. Geſ.) Auch hier(lit. a und b) greifen die gleichen Beſchränkungen wie für die fremden Kinder— — pergl. Ziffer 2 letzter Abſatz— Platz.(§ 13, Abſ. 1 und 8 und§ 17, Abſ. 1 d..Geſ.) e) mit Austragen von Waren und bei ſon⸗ ung.(§ 17, Abf. 2 d. R. Gef.) VII. Die vor Beginn der Beſchäftigung fremder Kinder(vergl. Ziff. II letzter Abſatz) von dem Arbeitgeber zu erſtattende ſchriftliche Anzeige mit Angabe der Betriebsſtätte, ſowie Art des Betriebs iſt in der Stadt Mannheim bei Gr. Bezirksamt— Polizeidirektion— in den Gemeinden des Landbezirks bei den Bür⸗ germeiſterämtern zu machen. Vor Einhän⸗ digung einer Arbeitskarte für das Kind darf dasſelbe vom Arbeitgeber nicht beſchüftigt werden. Anzeige und Arbeitskarte ſind jedoch nicht erforderlich, wenn die Beſchäftigung blos gelegentlich mit einzelnen Dienſtleiſt⸗ ungen erfolgt. Der Arbeitgeber hat die Karte zu ver⸗ wahren, auf amtliches Erfordern vorzulegen und nach rechtmäßiger Löſung des Arbeits⸗ verhältniſſes dem geſetzlichen Vertreter des Kindes auszuhändigen.(§ 10 und 11 d. R. Geſ.) VIII. Geſuche um Ausnahmen von dem Verbot der Beſchäftigung von Kindern bei öffentlichen theatraliſchen Vorſtellungen und anderen öffentlichen Schauſtellungen ſind unter Be⸗ zeichnung der Vorſtellung öder Schauſtellung, bei der die Kinder beſchäftigt werden ſollen, der Tageszeit, zu der die Beſchäftigung ſtatt⸗ finden ſoll, ſowie der Namen und des Alters der Kinder bei Großh. Bezirksamt einzu⸗ reichen, ebenſo Geſuche um Ausnahmen von dem Verbot der Nachtarbeit beim Austragen von Waren und bei ſonſtigen Botengängen in einzelnen Gewerbszweigen.(§ 6, Abf. 2, § 8, Abſ. 2,§ 17, Abſ. 1 d. R. Geſ.) Zur Herſtellung und Abgabe der Muſter bon Arbeitskarten ſind nur diejenigen Geſchäfte ermächtigt, welche dazu einen ſchriftlichen be⸗ hördlichen Auftrag erhalten haben. Dieſe Druckereien und Handelsgeſchäfte dürfen bei Strafvermeiden(§ 360, Ziff. 5 St. G..) Muſter der Arbeitskarten nur an die Bezirks⸗ ämter und Bürgermeiſterämter, niemals an Private abgeben. X. Zuwiderhandlungen gegen die Beſtimmungen über die Beſchäftigung fremder Kinder wer⸗ den mit Geldſtrafe bis zu 2000 Mark, im Falle gewohnheitsmäßiger Zuwiderhandlung mit Gefüngnisſtrafe bis zu 6 Monaten be⸗ ſtraft. Ungeſetzliche Beſchäftigung der Kinder an Sonntagen wird mit Geldſtraſe bis zu 600 Mark, geſetzwidrige Beſchäftigung eigener Kinder mit Strafe bis zu 150 Mark, Ver⸗ nachläſſigung der Anzeigepflicht mit Geld⸗ ſtrafe bis zu 30 Mark belegt. Wir veranlaſſen nunmehr diejenigen Arbeitgeber, welche 3. Zt. fremde Kinder beſchäftigen, die vor⸗ geſchriebene Anzeige(ſ. oben Ziff. VII) in der Stadt Mannheim an das Großh. Bezirksamt, in IX + Zuläſſis iſt die Beſchäftigung: Ilden Landgemeinden an die betr. Bürgermeiſter⸗ a) in Betrieben von Werkſtätten, in welchen die Beſchäftigung nicht nach Ziffer y d) in Gaſt⸗ und Schankwirtſchaften(Mäd⸗ Bedienung von Gäſten),(§ 5, Abſ. 1 und§ 7 d. R. Geſ.), e) mit Austragen von Waren und bei ſon⸗ ſtigen Botengüängen und zwar ſowohl in den vorſtehend unter lit.—d auf⸗ unter das Verbot der Kinderbeſchäftigung 1 Auf die Beſchäftigung von Kindern in Betrieben, welche als gewerbliche im Sinne der Gewerbeord⸗ nung anzuſehen ſind, finden neben den beſtehenden reichsrechtlichen Vorſchriften die folgenden Beſtim⸗ mungen Anwendung, und zwar auf die Beſchäfti⸗ gung fremder Kinder die§8 4 bis 11, auf die Beſchäftigung eigener Kinder die 88 12 bis 17. abends und 8 Uhr morgens(Nachtarbeit); nicht ſchäftigung eig 8.— 88 gängen, jedoch nicht über 2 Stunden, nicht nach 8 3 ſtigen Botengängen ohne jede Beſchränk⸗ theatraliſchen Vorſtellungen und anderen öffentlichen Schauſtellungen dürfen Kinder nicht beſchäftigt werden. 9 7 bei denen ein höheres Intereſſe der Kunſt oder Umgsbebörde nach Anhörung der Schulaufſichts⸗ VBeſchäftigung im Betriebe von Gaſt⸗ ſchaften dürfen Kinder unter zwölf Jahren über⸗ Februar 1904. ämter alsbald bei Strafvermeiden zu erſtatten. Mannheim, den 6. Januar 1904. Großh. Bezirksamt: Neff. 300 gewerblichen Betrieben. Vom 30. März 1908. Kaiſer, König von Preußen ꝛc. was folgt: J. Einleitende Beſtimmungen. Kinder im Sinne dieſes Geſetzes. Als Kinder ſolche Knaben und Mädchen über dreizehn Jahre ſind. Eigene, fremde Kinder. Kinder: dritten Grade verwandt ſind, Art beſchäftigt, zur geſetzlichen Zwangser⸗ gehören, welcher ſie beſchäftigtt: Kinder, welche hiernach nicht als eigene Kinder anzuſehen ſind, gelten als fremde Kinder. Die Vorſchriften über die Beſchäftigung eigener Kinder gelten auch für die Beſchäftigung von Kindern, welche in der Wohnung oder Werkſtätte einer Perſon, zu der ſie in einem der im Abſ. 1 bezeichneten Verhältniſſe ſtehen und zu deren Harsſtande werden. II. Beſchäftigung fremder Kinder. 8 4. 91 Verbotene Beſchäftigungsarten. Bei Bauten aller Art, im Betriebe derjenigen Ziegeleien und über Tage betriebene Brüche und Gruben, auf welche die Beſtimmungen der§8 134 bis 139b der Gewerbeordnung keine Anwendung finden, und der in dem anliegenden Verzeichnis aufgeführten Werkſtätten, ſowie beim Steinflopfen, im Schornſteinfegergewerbe, in dem mit dem Speditionsgeſchäfte verbundenen Fuhrwerksbe⸗ triebe, beim Miſchen und Mahlen von Farben, beim Arbeiten in Kellereien dürfen Kinder nicht beſchäf⸗ tigt werden. Der Bundesrat iſt ermächtigt, weitere unge⸗ eignete Beſchäftigungen zu unterſagen und das Verzeichnis abzuändern. Die beſchloſſenen Ab⸗ änderungen ſind durch das Reichs⸗Geſetzblatt 3u veröffentlichen und dem Reichstage ſofort oder, wenn derſelbe nicht verſammelt iſt, bei ſeinem nächſten Zuſammentritte zur Kenntnisnahme vor⸗ zulegen. § 5.: Beſchäftigung im Betriebe von Werkſtätten, im Handelsgewerbe und in Verkehrsgewerben, Im Betriebe von Werkſtätten(§ 18), in denen die Beſchäftigung von Kindern nicht nach§ 4 ber⸗ boten iſt, im Handelsgewerbe(§ 1085 Abf. 2, 3 der Gewerbeordnung) und in Verkehrsgetverben (§ 1051 Abſ. 1 a. a..) dürfen Kinder unter zwölf Jahren nicht beſchäftigt werden. Die Beſchäftigung von Kindern über zwölf Jahre darf nicht in der Zeit zwiſchen acht Uhr abends und acht Uhr morgens und nicht vor dem Vormittagsunterrichte ſtattfinden. Sie darf nicht länger als drei Stunden und während der von der zuſtändigen Behörde beſtimmten Schulferien nicht länger als vier Stunden täglich dauern. Um Mit⸗ tag iſt den Kindern eine mindeſtens zweiſtündige Pauſe zu gewähren. Am Nachmittage darf die Beſchäftigung erſt eine Stunde nach beendetem Unterrichte beginnen. Beſchäftigung bei öffentlichen anderen öffentlichen Schau⸗ ſtelIlunngem Bei öffentlichen theatraliſchen Vorſtellungen und Bei ſolchen Vorſtellungen und Schauſtellungen, Wiſſenſchaft obwaltet, kann die untere Verwal⸗ behörde Ausnahmen zulaſſen. 9* und von Schankwirtſchaften. Im Betriebe von Gaſt⸗ und von Schanktvirt⸗ bauft nicht und Mädchen 48 dienung der Gaſte beſchäftigt werden. (Nr. 2943.) Geſetz, betreffend Kinberarheit in Wir Wilhelm, von Gottes Guaden Deulſcher berordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zuſtimmung des Bundesrats und des Reichstags, er im Sinne dieſes Geſetzes gelten Knaben und Mädchen unter dreizehn Jahren ſowie welche noch zum Beſuche der Volksſchule verpflichtet Im Sinne dieſes Geſetzes gelten als eigene 1. Kinder, die mit demjenigen, welcher ſie be⸗ ſchäftigt, oder mit deſſen Ghegatten bis gum 2. Kinder, die von demjenigen, welcher ſie be⸗ ſchäftigt, oder deſſen Ehegatten an Kindes⸗ ſtatt angenommen oder bevormundet ſind, 8. Kinder, die demjenigen, welcher ſie zugleich mit Kindern der unter 1 oder 2 bezeichneten beſchäftigt werden. eine mindeſtens zweiſtündige Pauſe zu gewähren. Am Nachmittage darf die Beſchäftigung erſt eine Stunde nach beendetem Unterrichte beginnen. 114. Jahrgang. Im übrigen finden auf die Beſchäftigung von Kindern über zwölf Jahre die Beſtimmungen des§ 5 Abfſ. 2 5 Anwendung. § 8. Beſchäftigung beim Austragen von Waren und bei ſonſtigen Botengängen. Auf die Beſchäftigung von Kindern beim Aus⸗ tragen von Waren und bei ſonſtigen Botengängen in den in§88 4 bis 7 bezeichneten und in anderen gewerblichen Betrieben finden die Beſtimmungen des§ 5 entſprechende Anwendung. Für die erſten zwei Jahre nach dem Inkraft⸗ treten dieſes Geſetzes kann die untere Verwal⸗ tungsbehörde nach Anhörung der Schulaufſichts⸗ behörde für ihren Bezirk oder Teile desſelben allgemein oder für einzelne Gewerbszweige ge⸗ ſtatten, daß die Beſchäftigung von Kindern über zwölf Jahre bereits von ſechseinhalb Uhr morgens an und vor dem Vormittagsunterrichte ſtatt⸗ findet; jedoch darf ſie vor dem Vormittagsunter⸗ richte nicht länger als eine Stunde dauern. 8 9. Sonntagsruhe. An Sonn⸗ und Feſttagen(§ 108a Abſ. 2 der Gewerbeordnung) dürfen Kinder, vorbehaltlich der Beſtimmungen in Abſ. 2, 3, nicht beſchäftigt werden. 15 Für die öffentlichen theatraliſchen Vorſtellun⸗ gen und ſonſtigen öffentlichen Schauſtellungen be⸗ wendet es auch an Sonn⸗ und Feſttagen bei den Beſtimmungen des§ 6. Für das Austragen von Waren ſowie für ſon⸗ ſtige Botengänge bewendet es bei den Beſtimmun⸗ gen des§ 8. Jedoch darf an Sonn⸗ und Feſt⸗ tagen die Beſchäftigung die Dauer von zwei Stun⸗ den nicht überſchreiten und ſich nicht üder ein Uhr nachmittags erſtrecken; auch darf ſie nicht in der letzten halben Stunde vor Beginn des Haupt⸗ en und nicht während desſelben ſtatt⸗ inden. „ ziehung(Fürſorgeerziehung) überwieſen 1 ſind, 9 10. ſofern die Kinder zu dem Hausſtande desjenigen Anzeige. Sollen Kinder beſchäftigt werden, ſo hat der Ars beitgeber vor dem Beginne der Beſchäftigung der Ortspolizeibehörde eine ſchriftliche Anzeige zu machen. In der Anzeige ſind die Betriebsſtätte des Arbeitgebers ſovie die Art des Betriebes an⸗ zugeben. Die Beſtimmung des Abſ. 1 findet keine An⸗ wenduung auf eine bloß gelegentliche Beſchäfti⸗ ſie gehören, für dritte beſchäftigt gung mit einzelnen Dienſtleiſtungen. 8 11. Arbeitskarte. Die Beſchäftigung eines Kindes iſt nicht ge⸗ ſtattet, wenn dem Arbeitgeber nicht zuvor für das⸗ ſelbe eine Arbeitskarte eingehändigt iſt. Dieſe Beſtimmung findet keine Anwendung auf eine bloß gelegentliche Beſcheftigung mit einzelnen Dienft⸗ leiſtungen. Die Arbeitskarten werden auf Antrag oder mit Zuſtimmung des geſetzlichen Vertreters durch die Ortspolizeibehörde desjenigen Ortes, an welchemm das Kind zuletzt ſeinen dauernden Auftenhaltsort gehabt hat, koſten⸗ und ſtempelfrei ausgeſtellt; iſt die Erklärung des geſetzlichen Vertreters nicht zu beſchaffen, ſo kann die Gemeindebehörde die Zu⸗ ſtimmung ergänzen. Die Karten haben den Na⸗ men, Tag und Jahr der Geburt des Kindes ſowie 5 den Namen, Stand und letzten Wohnort des geſetz⸗ lichen Vertreters zu enthalten. Der Arbeitgeber hat die Arbeitskarte zu ver⸗ wahren, auf amtliches Verlangen vorzulegen und nach rechtmäßiger Löſung des Arbeitsverhältniſſes dem geſetzlichen Vertreter wieder auszuhändigen. Iſt die Wohnung des geſetzlichen Vertreters nicht zu ermitteln, ſo erfolgt die Aushändigung der Arbeitskarte an die im Abſ. 2 bezeichnete Orts⸗ polizeibehörde. Die Beſtimmungen des§ 4 des Gewerbe⸗ gerichtsgeſetzes vom 29. September 1901(Reichs⸗ Geſetzbl. S. 353) über die Zuſtändigkeit der Ge⸗ werbegerichte für Streitigkeiten hinſichtlich der Arbeitsbücher finden ent'prechende Anwendung. III. Beſchäftigung eigener Kinder, §8 12. 8 Verbotene Beſchäftigungsarten. In Betrieben, in denen gemäß den Beſtimmun⸗ gen des§ 4 fremde Kinder nicht beſchäftigt wer⸗ den dürfen, ſowie in Werkſtätten, in welchen durch elementare Kraft(Dampf, Wind, Waſſer, Gas, Luft, Elektrizität uſw.) bewegte Triebwerke nicht bloß vorübergehend zur Verwendung kommen, iſt auch die Beſchäftigung eigener Kinder unterſagt. §8 18. Beſchäftigung im Betriebe von 5 Werkſtätten, im Handelsgewerbe und in Verkehrsgewerben. Im Betriebe von Werkſtätten, in denen die Be⸗ ſchäftigung von Kindern nicht nach 8 12 verboten ife, im Handelsgewerbe und in Verkehrsgewerben dürfen eigene Kinder unter zehn Jahren überhaupt nicht, eigene Kinder über zehn Jahre nicht in der Zeit zwiſchen acht Uhr abends und acht Uhr mor⸗ gens und nichr vor dem Vormittagsunterrichte Um Mittag iſt den Kindern Eigene Kinder unter zwölf Jahren dürfen in 2) nicht bei der Be⸗ An Sonn⸗ und Feſttagen dürfen auch eigene Kinder im Betriebe von Werkſtätten und im Han⸗ delsgewerbe ſowie im Verkehrsgewerbe nicht be⸗ ſchäftigt werden. Jii Ubrigen iſt die Beſchäfligung von eigenen Kindern beim Austragen bon Waren und bei ſon⸗ ſtigen Botengängen geſtattet. Durch Polizeiyer⸗ orbnungen der zum Erlaſſe ſolcher berechtigten 25 hörde zu berſtehen find, wird bon der Zentral⸗ behörde des Bundesſtaats bekannt gemacht. V. Strafbeſtimmungen. 8 88 Setrieb, Verzeichnis derjenigen Werkſtätten, in deren abgef hen vom Waren und von ſonſtigen Botengängen, 2 werden—— Auüstragen von „ Behörden kann die Beſchäftigung beſchränkt. Mit Geldſtrafe bis zu zweitauſend Mark wird⸗ 2—— Beſondere Befugniſſe des werden. beſtraft, wer den§8 4 bis 8 zuwiderhandelt. B 1n de sra t 8. 75 IV. Gemeinſame Beſtimmungen. Im Falle gewohnheitsmäßiger Zuwiderhandlung der Werkſtättei Der Bundesrat iſt ermächtigt, für die erſten 8 18. kann auf Gefängnisſtrafe bis zu ſechs Monaten Bezeichnung der Werkſtätten. zwei Jahre nach dem Inkrafttreten dieſes Geſetzes Werkſtätten im Sinne dieſes erkannt werden. für einzelne Arten der im§ 12 bezeichneten Werk⸗ Geſetzes Der§ 75 des Gerichtsberfaſſungsgeſetzes findet ſtätten, in denen durch elementare Kraft bewegte Triebwerke nicht bloß vorübergehend zur Verwen⸗ dung kommen, und der im§ 13 Abſ. 1 begeichneten Werkſtätten Ausnahmen von den daſelbſt vorge⸗ ſehenen Beſtimmungen zuzulaſſen. Nach Ablauf dieſer Zeit kann der Bundesrat Als Werkſtätten gelten neben den Werkſtätten im Sinne des§ 105b Abſ. 1 der Gewerbeordnung auch Räume, die zum Schlafen, Wohnen oder Kochen dienen, wenn darin gewerbliche Arbeit ver⸗ richtet wird, ſowie im Freien gelegene gewerbliche Arbeitsſtellen. Anwendung. § 24. Mit Geldſtrafe bis zu ſechshundert Mark wird beſtraft: 1. wer dem§ 9 zuwider Kindern an Sonn⸗ und Feſttagen Beſchäftigung gibt; von IV.] Werkſtätten zur Anfertigung von Schieferwaren, Schiefertafeln und Griffeln, mit Ausnahme Werkſtätten, in Färben, Bemalen und Bekleben, ſowie die Verpackung von Griffeln und das Liniieren und Einrahmen von Schiefertafeln erfolgt. denen lediglich das Färben, für einzelne Arten 9er im§ 12 bezeichneten Werk⸗§ 19. 2. wer den auf Grund des§ 20 hinſichtlich der Werkſtätten der Steinmetzen, Steinhauer. ſtätten mit Motorbetrieb die Beſchäftigung eigener[ Abweichungen von der geſetzlichen Beſchäftigung fremder Kinder endgültig er⸗ Werkſtätten der Steinbohrer, ⸗ſchleifer oder Kinder nach Maßgabe der Beſtimmungen im§ 13 Zeit. gangenen Verfügungen zuwiderhandelt. spolierer. Abſ. 1 unter der Vedingung geſtatten, daß die Kinder nicht an den durch die Triebkvaft bewegten Maſchinen beſchäftigt werden dürfen. Auch kann der Bundesrat für einzelne Arten der im§ 13 Abſ, 1 bezeichneten Werkſtätten Ausnahmen von dem Verbote der Beſchäftigung von Kindern unter gehn Jahren zulaſſen, ſofern die Kinder mit beſon⸗ ders leichten und ihrem Alter angemeſſenen Ar⸗ beiten beſchäftigt werden; die Beſchäftigung darf nicht in der Zeit zloiſchen acht Uhr abends und acht Uhr morgens ſtattfinden; um Mittag iſt den Kin⸗ dern eine mindeſtens zweiſtündige Pauſe zu ge⸗ währen, am Nachmittage darf die Beſchäftigung erſt eine Stunde nach beendetem Unterrichte be⸗ ginnen. Die Ausnahmebeſtimmungen können all⸗ gemein oder für einzelne Bezirke erlaſſen werden. § 15. Beſchäftigung bei öffentlichen theatraliſchen Vorſtellungen und anderen öffentlichen Schauſtellungen. Auf die Beſchäftigung eigener Kinder bei öffent⸗ lichen theatraliſchen Vorſtellungen und anderen öffentlichen Schauſtellungen finden die Beſtim⸗ mungen des§ 6 Anwendung. § 16. Beſchäftigungim Betriebe von Gaſt⸗ und von Schankwirtſchaften. Im Betriebe von Gaſt⸗ und von Schankwirt⸗ ſchaften dürfen Kinder unter zwölf Jahren über⸗ haupt nicht, und Mädchen(8 2) nicht bei der Be⸗ dienung der Gäſte beſchäftigt werden. Die untere Verwwaltungshehörde iſt befugt, nach Anhörung der Schulaufſichtsbehörde in Orten, welche nach der jeweilig letzten Volkszählung weniger als zwan⸗ zigtauſend Einwohner huben, für Betriebe, in welchen in der Regel ausſchließlich zur Familie] weitig geregelt iſt, finden die Beſtimmungen des gehenden landesrechtlichen Beſchränkungen der Be⸗III. Werkſtätten der Perlmutterverarbeitung. des Arbeitgebers gehörige Perſonen beſchäftigt 5 139b der Gewerbeordnung Anwendung. ſchäftigung von Kindern in gewerblichen Betrieben Haar⸗ und Borſtenzurichtereien. Bürſten⸗ und werden, Ausnahmen zuzulaſſen. Im übrigen fin. In Privatwohnungen, in denen ausſchließlich] nicht entgegen. Pinſelmachereien, ſofern mit ausländiſchem 8 den auf die Beſchäftigung von eigenen Kindern die eigene Kinder beſchäftigt werden, dürfen Revi⸗ 8 81. tieriſchen Materiale gearbeitet wird. F Beſtimmungen des§ 13 Abſ. 1 Anwendung. ſionen während der Nachtzeit nur ſtattfinden, wenn] Dieſes Geſetz tritt mit dem 1. Januar 1904 in AIII. Sae 9 17. Tatſachen vorliegen, welche den Verdacht der Nacht⸗ Kraft. eeee Beſchäftigung beim Austragen von beſchäftigung dieſer Kinder begründen. Urkundlich unter Unſerer Höchſteigenhändigen Chemiſche Waſchanſtal ſten. Waren und bei ſonſtigen§ 22. Unterſchrift und beigedrucktem Kaiſerlichen In⸗(XV. Werkſtätten der Maler und Anſtreicher. Botengängen. Zuſtändige Behörden. ſiegel. Auf die Beſchäftigung beim Austragen von Zei⸗ Welche Behörden in jedem Bundesſtaat unter Gegeben Berlin im Schloß, den 30. März 1908. tungen, Milch und Backwaren finden die Beſtim⸗ der Bezeichnung: höhere Verwaltungsbehörde,(L. 8 Wilhelm. Beträgt der Unterſchied zwiſchen der geſetzlichen Zeit und der Ortszeit mehr als eine Viertelſtunde, ſo kann die höhere Verwaltungsbehörde bezüglich der in dieſem Geſetze vorgeſehenen Beſtimmungen äſſi täglichen desſelben Aeihungen von der Vorſchrit über die geſetzliche Zeit in Deutſchland(Geſetz vom 12. März 1898, Reichs⸗Geſetzbl. S. 98) zulaſſen. Die Abweichungen dürfen nicht 8 als eine halbe Stunde betragen. Die geſetzlichen Beſtimmungen über die zuläſſige Dauer der Beſchäftigung bleiben unberührt. § 20. Beſondere polizeiliche Befugniſſe. Die zuſtändigen Polizeibehörden können im Wege der Verfügung eine nach den vorſtehenden Beſtimmungen zuläſſi Beſchäftigung, ſofern dabei erhebliche Mißſtände zu Tage getreten ſind, auf Antrag oder nach Anhörung der Schulauf⸗ ſichtsbehörde für einzelne Kinder einſchränken oder unterſagen ſowie, wenn für das Kind eine Arbeitskarte erteilt iſt(8 11), dieſe entziehen und die Erteilung einer neuen Arbeitskarte ver⸗ weigern. Die zuſtändigen Polizeibehörden ſind ferner be⸗ fugt, zur Beſeitigung erheblicher, die Sittlichkeit gefährdender Mißſtände im Wege der Verfügung für einzelne Gaſt⸗ oder Schankwirtſchaften die Beſchäftigung von Kindern weiter einzuſchränken oder zu unterſagen. § 21. Aufſicht. Inſoweit nicht durch Bundesratsbeſchluß oder durch die Landesregierungen die Aufſicht ander⸗ Im Falle gewohnheitsmäßiger Zuwiderhandlung kann auf Haft erkannt werden. 25. Mit Geldſtrafe bis zu einhundertfünfsig Mark wird beſtraft: 1. wer den 88 12 bis 16,§ 17 Abſ. 1 zuwider⸗ handelt; 2. wer den auf Grund des§ 20 hinſichtlich der Beſchäftigung eigener Kinder endgültig er⸗ gangenen e eren oder den auf Grund des§ 17 Abſ. Lerlaſſenen Vorſchriften zu⸗ widerhandelt. Im Falle gewohnheitsmäßiger Zuwiderhandlung kann auf Haft erkannt werden. J 26. Mit Geldſtrafe bis zu dreißig Mark werden Arbeitgebern beſtraft, welche es unterlaſſen, den durch§ 10 für ſie begründeten Verpflichtungen nachzukommen. 8 27. Mit Geldſtrafe bis zu zwanzig Markt wird beſtraft: 1. wer entgegen der Beſtimmung des§ 11 Abſ. 1 ein Kind in Beſchäftigung nimmt oder behält; 2. wer der Beſtimmung des§ 11 Abſ. 3 in An⸗ ſehung der Axbeitskarten zuwiderhandelt. 28. Die e im§ 24 bezeichneten Vergehen verjährt binnen drei Monaten. § 29. Die Beſtimmungen des§ 151 der Gewerbeord⸗ nung finden Anwendung. VI. ane Die vorſtehenden Beſtimmungen ſtehen weiter⸗ VII. Kalkbrennereſen, Gipsbrennereien. Werkſtätten der Töpfer. Werkſtätten der Glasbläſer, oder ⸗mattierer, mit Ausnahme der Werk⸗ ſtätten der Glasbläſer, in denen ausſchließ⸗ lich vor der Lampe geblaſen wird. Spiegelbelegereien. V. Werkſtätten, ⸗ätzer, ⸗ſchleifer in denen Gegenſtände auf gal⸗ Wege durch Vergolden, Verſilbern, Vernickeln und dergleichen mit Metallüber⸗ zügen verſehen werden oder in denen Gegen⸗ ſtände auf galvanoplaſtiſchem Wege herge⸗ ſtellt werden. Werkſtätten, in denen Blei⸗ und Zinnſpiel⸗ waren bemalt werden. Blei⸗, Zink⸗, Zinn⸗, Rot⸗ und Gelbgießereien und ſonſtige Metallgießereien. Werkſtätten der Gürtler und Bronzeure. Werkſtätten, in denen Blei, Kupfer, Zink oder Legierungen dieſer Metalle bearbeitet oder verarbeitet werden. Metallſchleifereien und ⸗polierereien. Feilenhauereien. VI. Harniſchmachereien, Bleianknüpfereien. Werkſtätten, in denen Jueckſilber verwandt wird. Werkſtätten zur Herſtellung von Exploſtyſtoffen, Feuerwerkskörpern, Zündhölzern und ſonſt⸗ igen Zündwaren. Abdeckereien. IX. Werkſtätten, in denen Geſpinſte, Gewebe und dergleichen mittels chemiſcher Agentien ge⸗ bleicht werden. Aie umpenſortierereien. XI. Felleinſalzereien, Gerbereien. Werkſtätten zur Verfertigung von Gummi⸗, Guttapercha⸗ und Kautſchukwaren. Werkſtätten zur Verfertigung von Polſterwaren. Roßhaarſpinnereien. mungen im§ 8,§ 9 Abſ. 3 dann Anwendung, wenn die Kinder für dritte beſchäftigt werden. Ladung. 5 Nr. II. 4572. Der am 14. Febr. 1876 in Wippingen geb. Bäcker Pavid Lang, zuletzt wohnhaft Mannheim, Langſtr. 25, z. Zt. Unbekannt wo, wird beſchuldigt, daß er als Erſatzreſerviſt ohne Frlaubnis ausgewandert iſt. Uebertretung gegen 9360, 31 5 .⸗Str.⸗G.⸗B. Derſelbe wirb auf a Amtsgerichts, Abt.XII, Jerſelbſt auf: untere Verwaltungsbehörde, Schulaufſichtsbehörde, Gemeindebehörde,—— Totaler IAusverkaul. Thüringer Falami- und Cervelatwurſt, duc unter Selbstkostenpreis rd der Ausverkauf vongsset. Noch reich assortiertes Lager in allen Artikeln. be: Mindestens 25% Machlass auf Auszeiohnungen. Graf von oſabeweig Acker⸗Verpachtung. Dounerstag, 11. Februar 1904, nachmittags 3 Uhr, verpachten wir auf dem Rathauſe in Käferthal nachver⸗ zeichnete ſtädtiſche Grundſtücke auf 9 jährigen Zeitbeſtand öffentlich an den Meiſtbietenden. In der 10. Sandgew. Lgb.⸗Nr. 1874 im Maße v. 41 ar 28 qm 605 77 1¹ 141 1 17 92 1* 62** „. 64.„ 17 1417 1 71 12 17 68. 6 „„„„ IaIes„„ 5 Gewann„, 9 im,; Mannheim, den 6. 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