Badiſche Volkszeitung. Abonnement: 5 90 20 Pfennig monatlich. Bringerlohn 20 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. inel. Poſt⸗ aufſchlag M..42 pro Quartal. Einzel⸗Nummer 5 Pfg. Inſerate: Die Colonel⸗Zeile. 20 Pfg. Auswärtige Inſerate. 25„ Die Reklame⸗Zeile 60„ E 6, 2. der Stadt Mannheim und Umgebung. Unabhängige Tageszeitung. Erſcheint wöchentlich zwölf Mal. Geleſenſte und verbreitetſte Zeitung in Mannheim und Amgebung. Schluß der Juſeraten⸗Aunahme für das Mittagsblatt Morgens 9 Uhr, für das Abendblatt Nachmittags 3 Uhr. — Fuär unverlaugte Manuſkripte wird keinerlei Gewähr geleiſtet.—— (Mannheimer Volksblatt.) Telegramm⸗Adreſſe: „Journal Maunheim“. Telephon⸗Nummern: Direktion u. Buchhaltung 1449 Druckerei⸗Bureau(An⸗ nahme v. Druckarbeiten Redaktinln(: Expeditioan Filiale(Friedrichsplatz) E G, 2. 34¹ 377 2¹8 8¹5⁵ Vr. 136. Dienstag, 22. März 1004. ( Aittagblatt.) Die heutige Mittagsaus gabe umfaßt 16 Seiten. Sur Börſengeſetznovelle: In Berlin begannen die Beratungen der Vorſtände der deutſchen Börſen, die vom Berliner Börſenvorſtand ein⸗ geladen worden ſind, zu den im Reichskag eingebrachten Abände⸗ rungsvorſchlägen zum Börſengeſetz Stellung zu nehmen. Bis auf wenige kleine Börſenplätze waren ſämtliche deutſchen Börſen ver⸗ treten. Ferner waren anweſend die Staatskommiſſare Geheimrat Hemptenmacher und Regierungs⸗Aſſeſſor Dr. Buſch ſowie Vertreter der Berliner Handelskammer und des Aelteſten⸗Kollegiums. Den Vorſitz führt Reichstagsabgeordneter Stadtrat Kämpf. Nach längerer Erörterung wurde im weſentlichen nach den Vorſchlägen von Berlin unter teilweiſer Abänderung der Vorſchläge nach dem Antrage von Frankfurt a. M. eine Reſolution folgenden In⸗ halts angenommen: In der dem Reichstag vorgelegten Novelle zum Börſengeſetz erblickt die Verſammlung von Vertretern der Börſenvorſtände Deutſchlands ein Anerkenntnis, daß die Reform des bezeichneten Reichsgeſetzes ohne ſchwere Beeinträchtigung des öffentlichen In⸗ tereſſes nicht länger hinausgeſchoben werden kann. Sie vermag über das Maß der vorgeſchlagenen Abänderungen als ausreichend zur Wiederherſtellung der unter der Herrſchaft des Geſetzes erſchütterten Grundſätze von Treu und Glauben im Verkehr, ſoie zur Herbei⸗ führung der im allgemeinen wirtſchaftlichen Intereſſe notwendigen Belwegungsfreiheit des deutſchen Börſenverkehrs nicht anzuerkennen. 1. Für den geſamten Vörſenverkehr muß an dem Verlangen der Beſeitigung des auf einer Verkennung des Weſens und der wirt⸗ ſchaftlichen Zwecke des Börſenterminhandels beruhenden Verbotes dieſer Art des Handelsbetriebes in Anteilen von Berg⸗ werks⸗ und Fabrikunternehmungen, in Getreide⸗ und Mühlen⸗ erzeugniſſen feſtgehalten werden. 2. Die Schaffung des Börſen⸗ regiſters muß nach wie vor als ein zur Errichtung der damit verfolgten Zwecke ungeeignetes, mit der Rückſicht auf die kaufmän⸗ niſche Vertragstreue nicht zu vereinbarendes Mittel angeſehen wer⸗ den. Will man troßdem an dem Börſenregiſter als einer den Kreis der legitimen Teilnehmer an Börſengeſchäften umſchreiben⸗ den Einrichtung feſthalten, ſo müßte es für die Giltigkeit der ge⸗ ſchlöſſenen Börſentermingeſchäfte genügen, wenn auch nur einer der beiden Kontrahenten in das Börſenregiſter eingetragen iſt. Unter allen Umſtänden erſcheint das Erfordernis der Eintragung für ſolche Perſonen, die als Kaufleute in das Handelsregiſter ein⸗ getragen ſind, als unberechtigt, wie es in der Novelle für denjenigen, der aus einem Börſentermingeſchäft ſeinerſeits Anſprüche erheben will, feſtgehalten iſt. 3. Auf dem Boden der in der Novelle an⸗ gebahnten, an der Grundlage des bisherigen Geſetzes nichts ändern⸗ den Einzelreformen erſcheinen folgende Verbeſſerungen als unab⸗ weislich: a. Der vorgeſchlagene Zuſatz zu Paragr. 48 hat den Zweck, für den Produktenhandel den als Erſatz für den Börſen⸗ terminhandel geſchaffenen Lieferungsgeſchäften durch Genehmigung der dabei maßgebenden Bedingungen von ſeiten des Bundesrates Anerkennung und Sicherung gegen den Regiſtereinwand zu ver⸗ ſchaffen. Es bleibt aber die Rechtsunſicherheit beſtehen, die aus der Möglichkeit des auf die Beſtimmungen des BGB. Paragr. 762, 764 gegründeten Differenzeinwandes folgt. Um dieſe zu beſeitigen, be⸗ darf es, wenn das Verbot des Börſenterminhandels in Getreide und Mühlenerzeugniſſ 48 als Abſatz 3, der folgenden Inhalt hat:„Bei Geſchäften der in Abſatz 2 bezeichneten Art kann ein Einwand aus Paragr- 762, 764 BB. nicht erhoben werden,“ b. zu Paragr. 50 iſt unbeſchadet des bereits an die Spitze geſtellten Verlangens der Beſeitigung des Ter⸗ minhandelsverbots in Ankeilen von Bergwerks⸗ u nd Fabrikunternehmungen eine ſchärfere Formulterung in einzelnen Punkten zu fordern. Das Mindeſtmaß des Kapitals der Geſellſchaften, deren Anteile zum Börfenterminhandel zugelaſſen werden dürfen, iſt im Geſetz auf 20 Millionen Mark feſtgeſetzt. In⸗ dem dieſer Grenze zugeſtimmt wird, iſt zu verlangen, daß klar ge⸗ ſtellt wird, daß bei der Berechnung des Mindeſtbetrages im Falle des Vorhandenſeins mehrerer Gattungen von Aktien nicht eine Zuſam⸗ menrechnung der verſchiedenen Gattungen ſtattzufinden hat, viel⸗ mehr ein Kapitalbetrag von 20 Millionen Mark für die betreffende Gattung als Mindeſtbetrag feſtzuſetzen iſt. Das im 3. Abſatz des Paragraph 50 enthaltene Verbot des Börſenterminhandels in Ge⸗ treide⸗ und Mühlenerzeugniſſen iſt, wenn es aufrecht erhalten wird, jedenfalls dahin näher zu bräziſieren, daß nicht der börſenmäßige Terminhandel, ſondern der Börſenterminhandel unterſagt iſt, da andernfalls aus der abweichenden Formulierung die Recht⸗ ſprechung Anlaß zu einer ausdehnenden Interpretation und dies zu einer neuerlichen Rechtsunſicherheit führen könnte. c. Das In⸗ lereſſe von Treu und Glauben erfordert, daß im Paragr. 6ſſa der Novelle der Regiſtereinwand nicht nur für die im Handels⸗ regiſter eingetragenen Perſonen ſowie für diejenigen, die berufs⸗ mäßig Börſen⸗ oder Bankievgeſchäfte betreiben, heſeitigt wird, ſon⸗ dern auch für diejenigen, die es gewohndeitsmäßig tun, da anzunehmen iſt, daß ſie ſich der Tragweite ihrer geſchäft⸗ lichen Maßnahmen in gleicher Weiſe bewußt ſind, wie die berufsmäßig Börſen⸗ und Bankgeſchäfte Betreibenden. Die Fälle, in welchen ſich gewohnheitsmäßige Spelulanten des formellen Ein⸗ wands bedient haben, um ſich ihrer Verbindlichkeit zu entziehen, haben deshalh beſonders das Rechtsgefühl verletzt. d. Zu§ G8a wird(in der Hauptſache nach dem Ankrag Frankfurt a..) folgender Abänderungsborſchlag gemacht: Die Erfüllung einer Verbindlichkeit aus dem Börfentermingeſchäft kann auf Grund der Vorſchriften des 8 51, Abſatz 8, 8§ 66 und 6ia nur bann ver weigert werden, wenn der Schuldner vor dem Ablauf einer Woche dem Gläubiger gegenüber die Weigerung ſchriftlich erklärt hat. Die Friſt beginn mit dem Zeitpunkt, in welchem dem einen Teil eine ſchriftliche Mit⸗ teilung des andern Teils über die Art und das Ergebnis der Ab⸗ twicklung des Geſchäfts zugegangen iſt. An Stelle von Abſatz 8 ſoll beigefügt werden: Die Anerkennung des Saldos einer Kontokorrenk⸗ rechnung ſteht bezüglich aller in berſelbhen enthaſtegen Börſentermn⸗ geſchäfte der in Abſatz 2 ausdrücklich verlangten Anerkennung des Börſentermingeſchäfts gleich. Den in§ 6ſa bezeichneten Perſonen ſteht die Friſt für den Differenzeinwand nicht zu.§ 68b iſt beſtrebt, die dem Rechtsgefühl hauptſächlich widerſtreitenden Fälle der auf Grund des Regiſtereinwands geltend gemachten Rückforderung in Erfüllung der Verbindlichkeiten geſchehener Leiſtungen zu beſeitigen; die Geltendmachung des Regiſtereinwands auf der einen Seite, bei gleichzeitiger Inanſpruchnahme des Mitkontrahenten auf Grund der für den nicht eingetragenenKommittenten vorteilhaft verlaufenden Ge⸗ ſchäfte anderſeits, die Rückforderung ausdrücklich für die Erfüllung beſtellter Sicherheiten ſoll für die Zukunft ausgeſchloſſen ſein. Dieſer gewiß berechtigte Geſichtspunkt iſt aber nicht Die in Abſatz 2 gegebene Kompenſationsmöglichleit darf nicht nur gegenüber Forderungen des Schuldners aus Börſentermingeſchäften gegeben werden, ſie muß vielmehr auf alle aus Börſengeſchäften jeder Art entſtandenen Forderungen ausgedeht werden. zeichnung der zur Sicherheit Die Jamilie von Horfl. 50 Roman von E Kar!. 5 155 98 Nachdruck verboten. Fortſetzung). Dieſe Gedanken und Erwägungen beſchäftigten ihn während des ganzen Weges, den er ſchweigſam gZurücklegte Auf ſeinen beſonderen Wunſch raſtete man noch einmal und dehnte die Tour weiter aus, als urſprünglich geplant war, und erſt als er den Zug pfeifen hörte, der Ruth und ihre Mädchen fortführte, gab er ſeine Zuſtimmung, in der reizend gelegenen Mühle das Abendeſſen einzunehmen. Frau Horwitz war todmüde und erklärte, heute nicht mehr einen Schritt gehen zu wollen. So mußte denn Paula den geplanten Abend⸗ gang durch den Grund aufgeben. Auch ſie war in letzter Zeit ſchweig⸗ ſam und, was bei ihr eine Seltenheit war, nachdenklich geworden. Plötzlich, kaum daß man den letzten Biſſen des Abendeſſens hin⸗ untergeſchluckt hatte, ſprang ſie auf. 55 0 25 „ Hier iſt es langweilig, und Sie ſind auch langweilig, Herr von Horſt,“ rief ſie,„ich aber will mir die ſchöne Partie nicht ver⸗ 77 derben laſſen. Bis der Zug kommt und uns mitnimmt, dauert es noch dreiviertel Stunden.„Mamma“ mag hier ein bißchen döſen, und wir gehen hinaus. Ich bitte mir aber ein anderes Geſicht aus, hören Sie? 13 Ruid lachte und ſtrich über die Stirn.„So— fort mit allen Grübeleien, wir haben ohnehin heute wohl die letzte Partie zu⸗ Mein Gewiſſen mahnt mich meiner Pflichtver⸗ ſammen gemacht. rief Paula, während ſie ſich ungeniert an die grüne Dämmerung eines Seiten⸗ ſch recht viele zuſammen, aber welchem Ver⸗ großartig au Ihrem Schreibtiſch ſteht? Als ſie uns neulich im Großen Garten traf, ſah ſie aus wie ein wandelnder Eisblock, und heute ſtand ſie da wie Lots Weih nach der Verwandlung. Und Ihnen war auch gleich die Peterſilie verhagelt. Hat die alte Jungfer etwa Ab⸗ ſichten auf Sie?“ „Sie dürfen in dieſer Weiſe nicht von meiner Kouſtne ſprechen, Fräulein Paula,“ verwies Rudi;„ſie iſt das edelſte Mädchen, das ich kenne, und mir teuer. Ueberdies bin ich ihr zu großem Danke berpflchtet.“ Ees war ſchon ſtark dämmerig, ſonſt hätte Rudi ſehen müſſen, daß eine glühende Blutwelle über Paulas Geſicht flutete.„Edles Mädchen— Dankbarkeit— Sagen Sie mir nur, ob Sie ſie lieben, ob Sie ſie heiraten wollen!“ „Sie ſind ſehr indiskret, Fräulein Paula“, meinte Rudi un⸗ mutig, aber dann kam ihm der Gedanke, ihr die Wahrheit zu ſagen. Damit mußten alle irrigen Vorausſetzungen berichtigt werden. ſchwieg einen Augenblick und begann dann ernſt: „Ich will Ihnen ein Geheimnis anvertrauen, aber Sie dürfen es noch niemand ſagen; ich hoffe allerdings, daß Ruth im künftigen Jahre meine Frau wird“. Paulas Hand fiel plötzlich von ſeinem Arm herunter. „Sie ſind alſo verlobt?“ ſtieß ſie hervor. „Nein, in aller Form verlobt nicht, aber ich weiß, daß ſie mich ſehr lieb hat, und betrachte mich daher ſchon jetzt als ihren Bräutigam“. 1 Sie gingen eine Weile ſchiweigend neben einander, doch in Paulas klugem Köpfchen überſtürzten ſich die Gedanken. „Sie liebt ihn, und er ſprach von„Dankbarkeit“, kombinierte ſie,„alſo liebt er ſie wohl nicht. Aber ſie will ihn haben, und er wagt nicht„nein“ zu ſagen, eben um der Dankbarkeit willen“. „Sie werden alſo nie eine Andere heiraten? fragte ſie * Meinungsverſchiedenheiten zwiſchen Berlin voll berückſichtigt. Bei den in Ab⸗ ſatz 8 aufgeſtellten Erforderniſſen der Spezialiſierung der geſtellten Sicherheiten muß fernerhin neben de b Er fahren?“ und her, und ihr lockiges Köpfchen glich einem Hexenkeſſe 88 7 Wer 1 855 55 oder 9 en nicht aufgehoben wird, eines Zuſatzes zu Paragr. hinterlegten Wertpapiere nach Gattung und nach Zahl ader Nenn⸗ wert auch die nach dem Höchſtbetrage, bis zu welchem die Wertpapiere als Sicherheit dienen ſollen, als ausreichend anerkannt werden, wenn anders eine unzuläſſige Erſchwerung des Geſchäftsverkehrs zwiſchen Kommittent und Kommiſſionär, wie eine unverhältnismäßige Belaſtung mit Stempelkoſten für die urkundliche Sicherheitsbeſtellung vermieden werden ſoll; k. wenn§ 69 der Nopelle die von Kontra?⸗ henten, die in das Börſenregiſter eingetragen oder geſetzlich ihnen gleichgeſtellt ſind, geſchloſſenen Börſentermingeſchäfte gegen den Differenzeinwand ſicherſtellen will, ſo genügt es nicht, dieſe Sicherſtellung auf 8 764 B..⸗B. ausdrücklich zu beſchränken, der eine verfehlte Charakteriſtik des Differenzgeſchäfts enthält. Ge⸗ ſchäfte, wie ſie in 8 764 B..⸗B. bezeichnet ſind, kommen tatſächlich nicht vor. Es bedarf daher auch der Anziehung des§ 762 B..⸗B. da andernfalls die Rechtſprechung auf die Grundform des Ein⸗ wandes zurückgreifen könnte und dadurch die Abſicht des Geſetzes, innerhalb des Rahmens der vom Geſetz gezogenen Grenzen feſte und gegen den Differenzeinwand geſicherte Verhältniſſe zu ſchaffen, ver⸗ eitelt werden würde. Die endgiltige Faſſung der heutigen Veſchlüſſe wurde den Bör⸗ ſenborſtänden von Berlin, Hamburg und Frankfurt a. M. über⸗ tragen. Ein Antrag der Vertreter von Augsburg und Dresden, daß zu Paragr. 38 der Zuſatz gemacht werde, daß bei Anleihen fremder Staaten und kommunaler Körperſchaften, die ſchon an den Börſen zu Berlin, Hamburg und Frankfurt a. M. gehandelt werde auf Antrag anderer Börſen und Landesregierungen der Proſpekt⸗ zwang aufgehoben werde, wurde angenommen. Bemerkenswerte und den ſüddeutſchen Vertretern ſtellten ſich nur inſofern heraus, als Berlin ſich mit der in der Nobelle vorgeſchlagenen Friſt von ſechs Monaten für die Erhebung des Differenzeinwandes einverſtanden erklärte, während die ſüddeutſchen Intereſſenten(in erſter Linie Frankfurt a..) die Friſt auf eine Woche beſchränkt wiſſen wollten⸗ Badiſcher Landtag. 48. Sitzung der Zweiten Kammer. „%%% B. Karlsruhe, 2I. M Präſident Dr. Gönner eröffnet die Sitzung um 47¼ U Eingegangen: Petitionen: der bad. Militäranwärter betr. die ſetzung der Militäranwärterſtellen, der Gemeinde Raſtatt ete. b die Fortführung der Rheintalbahn, der Gemeinde Ziegelhauſen m Erſtellung einer feſten Neckarbrücke zwviſchen Ziegelhauſen Schlierbach. Das Haus tritt in die Spezialberatung des Budge des Miniſteriums des Innern ein. Obkircher(ntl.) wünſcht größere Stabilität in der Beſetzung d Beamtenſtellen. 5 Frauz(utl.) befürwortet die Errichtung einer landwirtſchaft⸗ lichen Kreiswinterſchule in Raſtatt. 5 Geppert(Ztr.) erſucht die Regierung, für das Mittelland ei weiteren Obſtbaulehrer anzuſtellen und weiſt auf die Vorteile Bühler Central⸗Obſtvermittlungsſtelle hin, die einem Obſtbaulehrer ein reiches Tätigkeitsfeld biete. 5 Greiff(ntl.) bittet um Staatsunterſtützung zur Errichtung einer Tabakſchule im Bezirk Wiesloch. Schmidt(3Ztr.) unterſtützt die Anregung des Abg. Frang. Miniſterialrat Krems glaubt, daß das Rekrutierungsgebiet f landwirtſchaftliche Winterſchule in Raſtatt ſehr klein wär Bühler Schule werde aus dem Raſtatter Bezirk nur wwer „Was hat das Fräulein eine hing ſie ſich wieder an ſeinen Arm, ſo Großes für Sie getan??« 5 „Ich möchte hierüber nicht ſprechen, Sie würden mich ar kaum verſtehen. Laſſen Sie ſich genügen, wenn ich Ihnen ſa daß ſie mir das Leben und noch mehr gerettet hat“. Paula ſchwieg verblüfft. Das Leben gerettet? Ja, wie den Hatte ſie ihn etwa aus dem Feuer geholt, oder hatte man ihn ver⸗ giften wollen, und ſie ihn gewarnt? Und was gab es noch Höher als das Leben, das ſchöne, vbergnügte Leben! Aber ihn da für ſich haben wollen— ſolch ein häßliches, langes Reff. „Wir wollen umkehren“, ſagte Rudi in ihre Gedanken hine und ließ den Worten die Tat folgen.*VöÄn Sie wanderten ſchweigend zurück, kurz vor der Mühle ſtieß Paula bervor: „Sie ſagen Mutter nichts!“ 5 „Darum wollte ich Sie eben bitten. Wir ſind alſo eini Frau Horwitz fuhr aus einem leichten Schlummer auf, in die faſt menſchenleere Veranda traten. „Nu, wie is es mit dem Zuge? Gönnen mer nu ba 2˙ „Dier Zug gab ſelbſt Anttvort, indem er Frauen machten ſich eilig daran, ihr Sachen zuf und Rudi ging langſam zum Bahnhof voraus, um beſorgen. Er mochte nicht mehr reden. Paula hatte eine ſchlafloſe Nacht, aber ihre Mutter allerlei Schwarzes brodelte. Sie wollte ihn haben, d Rudi, der ihr ſchon vor zwei Jahren ſo gefallen hatte, ſer doch geantwortet, eiraten würde? 2. Seite. Gneral⸗Muzeiger. Mannheim, 22. weurz. frequentiert. Der Wirkungskreis des Lehrers wäre ein außerordent⸗ lich kleiner. Aus dieſen Gründen glaubt die Regierung dem Wunſch der Raſtatter nicht entſprechen zu können. Den Wunſch Gepperts wird die Regierung wohlwollend in Erwägung ziehen; ebenſo iſt ſie gerne bexeit, die Errichtung von Tabakſchulen zu unterſtützen. Vorderer(dem.) wünſcht Auskunft über die Ergebniſſe unſerer Pferdezucht. Die Landwirte klagen über das ſchlechte Hengſtmaterial. Auf jeder Deckſtation ſollen auch Halbblüter gehalten werden. Neuwirth(ntl.) bekennt ſich im Gegenſatz zu Vorderer als Freund der Halbblützucht, mit der man im Bezirk Sinsheim gute Erfolge erzielt habe. Mampel(Antiſ.) beſtreitet nicht, daß die Kaltblutzucht vorteil⸗ hafter iſt; doch ſeien die Halbblüter als Ackerpferde tauglicher. Müller(ntl.): Die Pferdezucht ſteht in Wechſelbeziehung zur wirtſchaftlichen Lage. Die Halbblutzucht eignet ſich für Baden weniger,weil der Beſttz parzelliert iſt. Die Regierung ſollte ſich daher auf die Kaltblutzucht verlegen. Miniſterialrat Krems kann eine ſolche nicht in Ausſicht ſtellen, da die Landwirte in dieſer Hinſicht bereits genügend aufgeklärt wurden. Geppert(Ztr.) weiſt auf die Erfolge des badiſchen und anderer deutſcheß Obſtbauvereine hin und gibt der Hoffnung Ausdruck, daß der badiſche Verein auch fernerhin von der Regierung kräftig unter⸗ ſtützt wird. Miniſterialrat Krems betont, daß Baden hinſichtlich des Obſt⸗ baues an erſter Stelle rangiert. Es kommen auf 1 Hektar Anbau⸗ fläche durchſchnittlich im Reich 3,12, in Preußen 2, Bayern 3, Elſaß 5,1, Heſſen 5,2, Württemberg 5,5, Sachſen 6, Baden 10 Obſtbäume. Im ganzen zählt man in Baden 300 000 Obſtbäume. Obkircher(natl.) verbreitet ſich über die Getreideabſatzgenoſſen⸗ ſchaften, die im Unterland relativ günſtige Ergebniſſe erzielt haben. Nur der Abſatz und Preis des Hafers läßt im Hinterland zu wün⸗ ſchen übrig, weshalb die Gründung eines weiteren Lagerhauſes in Aglaſterhauſen, Neckarbiſchofsheim oder Sinsheim erwünſcht wäre. Lutz(Soz.) wünſcht kräftige Unterſtützung des Obſtbaus. Grüninger(Ztr.) glaubt, daß man über die Rinderſtammzucht⸗ ſtationen noch kein endgiltiges Urteil fällen kann. Birkenmayer(3tr.) ſchließt ſich dem Vorredner an. Sämtliche Poſitionen werden angenommen. Es folgt die Beratung des Geſetzentwurfs betr. die Ver⸗ ſicherung der Rindviehbeſtände, über den Abg. Schüler(3tr.) Bericht erſtattet. Er beantragt Annahme des Entwurfs in der von der Kommiſſion beſchloſſenen Faſſung. In der Kommiſſion wurde u. a. auch die Frage berührt, ob nicht eine ſtaatliche Zwangsverſicherung einzuführen ſei; indeſſen kam man einſtimmig zu der Anſicht, daß der Moment zu einer Zwangs⸗ maßregel noch nicht gekommen iſt, ſo lange der Staat eine namhafte Subvention gewährt. Dr. Binz(natl.) ſtimmt gern dem Geſetzentwurf zu. Bedenken lagen nur bezüglich des Artikels 28 vox, der von den gepfändeten Tieren handelt. Der Abänderungsvorſchlag der Kommiſſion ver⸗ mindert dieſe Bedenken. Ich kann daher dem Entwurf zuſtimmen und ſetze dabei voraus, daß, wenn die Pfändung infolge gerichtlichen Arreſtes erfolgt und dieſer Arreſt durch gerichtliche Entſcheidung auf⸗ gehoben wurde, ein ſo vorgehender Gläubiger zum Schadenerſatz ver⸗ pflichtet wird im Hinblick auf§ 45 der Prozeßordnung. Neuwirth(natl.) bedauert, daß die Einführung der Viehver⸗ ſicherung in manchen Gemeinden ſo großen Hinderniſſen begegnet. Redner ſpricht ſich gegen die Ausdehnung der Verſicherung gegen Milz⸗ und Rauchbrand auf Perlſucht aus. Das Geſetz wird in namentlicher Abſtimmung einſtimmig angenommen. Schluß der Sitzung 7 Uhr. Dienstag vormittag 9 Uhr: Etat der Verwaltungszweige der Oberdirektion des Waſſer⸗ und Straßen⸗ baus. Antrag Blankenhorn betr. die Kontrolle der Nahrungs⸗ und Genußmittel, Petitionen. Politische Alebersſeht. Maunnheim, 22. März 1904, Der Papſt veröffentlicht zum Jahrestage des Todes Gregors des Großen eine Enehklika, welche die Zerſetzung der Geſellſchaft beim Antritt der päpſtlichen Würde Gregors ſchildert und deſſen reforma⸗ toriſche Tätigkeit auf dem Gebiete des geſamten ſozialen Lebens darlegt. Der Papſt erklärt, daß auch er innerhalb des Bereiches der Mauern des Vatikans ſich von Gefahren und Feinden umringt ſehe, daß er, wie Gregor ſich voll Vertrauen unbezwinglich und gefeſtigt guf dem Felſen der Kirche fühle und göttliche Verſprechungen leſize. Er berufe die Völker zu dieſer Kirche, die allein der Welt den Frieden ſichern könne und beharre auf der Notwendig⸗ leit des Einvernehmens zwiſchen den geiſtli⸗ chen und weltlichen Mächten, die beide durch Gottes Willen beſtänden und beſtimmt ſeien, ſich gegenſeitig zu unter⸗ ſtützen.„Wir werden verſuchen, die unerſchütterliche Feſtigkeit Gregors nachzuahmen, indem wir uns zum Vorſatz machen, die Rechte und Prärogativen, deren Wächter und Beſchützer vor Gott und Menſchen das Paſttum iſt, um jeden Preis zu verteidigen. Man leugnet die göttliche Mitwirkung in Ordnung, Erſchaf⸗ fung und Regierung der Welt und die Möglichkeit von Wun⸗ dern.“ Daher ſei die hiſtoriſche Wiſſenſchaft auf Irrwege geraten. Die Folge hiervon ſei, daß die einen, verblendek durch die Ent⸗ wicklung des wiſſenſchaftlichen Rückgangs, ihren Glauben ver⸗ lieren, und daß andere, die feſt im Glauben ſtehen, die wiſſen⸗ ſchaftliche Kritik beſchuldigen, daß ſie den Glauben untergrabe, was ein nicht berechtigter Vorwurf ſei. Der Papſt betont dann die moraliſchen Folgen, die ſich hieraus ergäben und ſetzt aus⸗ einander, welche Aufgaben die Biſchöfe für ihre Perſon und kezüglich der Auswahl und Leitung ihres Klerus hätten, be⸗ ſenders hinſichtlich ihrer Lehrtättgkeit und ihres ſozialen Wir⸗ kens zugunſten der Schwachen.— Allzu klar iſt das nicht, aber der Paſſus von den Feinden und Gefahren, die den Papſte im Vatikan umringen, eröffnet zum mindeſten einen intereſſanten Einblick in die Gemütsverfaſſung des Mopſtes. Die Widerſtände, auf die er in ſeiner eigenen Umgebung ſtößt, ſcheinen den heiligen Vater beträchtlich verſtimmt zu haben Darüber wird man wohl noch manchen Kommenar perneßmen in gagchſter Jeit. Alſo ſie mußte ihn ablehnen. Aber wie ſie dazu veranlaſſen? Ihr von Rudi heimlich etwas recht Schlechtes ſchreiben? Das würde ſie nicht glauben oder ihn darnach fragen, um es ihm verzeihen zu können. Oder?— Halt, das ging vielleicht. Rudi hatte ja von ihrem Edelmut geſprochen. Einmal auf gangbarem Wege wurde Paula ruhiger und über⸗ legte nach allen Seiten, bis ein vollſtändiger Plan ausgearbeitet war. Die Morgenſonne lag ſchon auf den Fenſtern, als ſie befriedigt ein⸗ ſchlummerte und bis in den Tag hinein ſchlief. Gleich nach dem ſpäten Frühſtück erklärte ſie, ging in ihr Zimmer, um ſich anzuziehen. Sie ſtand lange vor ihrem reichgefüllten Kleiderſchrank. Frau Horwitz kannte keine größere Freude, als ihr niedliches Töchterchen zu putzen. und Paula beſatz einen guten Geſchmack. Sie hatte auch bemerkt, daß die Anzüge vornehmer Damen trotz aller Koſtbarkeit nie auffallend wirkten, und daraus für ſich ſelbſt Vorteil gezogen. AFortſetzung folgt.)! eeereeeeeeeeee eine Freundin beſuchen zu wollen, und bera den Friedrichsorden. Stützel hatte auf der Inſel Samos Deulsches Reich. * Mannheim, 22. März.(Die Gründung eines liberalen Arbeitervereins) wurde geſtern abend im Reſtaurant„zur Stadt Lück“ vollzogen, nachdem vor mehreren Wochen die Vorarbeiten zur Gründung eines ſolchen Vereins begonnen hatten. Die Verſammlung eröffnete Herr Ochſner, welcher wie ſpäter Herr Stauff, die Zwecke und Ziele des liberalen Vereins darlegte und dabei beſonders betonte, daß die Vereinsgründung eine Folge der ſozialdemokratiſchen Unduld⸗ ſamkeit und des ſozialdemokratiſchen Terrorismus ſei. Namens des fungliberalen Vereins Mannheim begrüßte Herr Amksrichter Dr. Koch den neuen Verein, ihm ein Glückauf zurufend. In der Diskuſſion traten noch die Herren Schmied, Hörrle und Hauſenſtein für die Beſtrebungen des neuen Vereins ein. Der vorgelegte Statutenentwurf wurde von der Verſamm⸗ lung gründlich durchgeſprochen und mit einigen redaktionellen Aenderungen angenommen. Bei der Vorſtandswahl fiel die Wahl auf nachfolgende Herren: Schmied(1. Vorſitzender), Ochſner(2. Vorſ.), Stauff(1. Schriftführer), Moret (2. Schriftführer), Matt(1. Kaſſierer), Hörrle(2. Kaſ⸗ ſierer), Stauber, Bohrlein, Kochendoerfer, Boje, Ade, Gramlich, Fiſcher, Schmidt, Merkel, Lorey, Ludwig und Wagner(Ver⸗ trauensmänner). Wie der Verlauf und der Erfolg der geſtrigen Verſammlung bewies, fiel der Gedanke einer liberalen Arbeiter⸗ Vereinsgründung in Mannheim auf fruchtbaren Boden; der Verein zählt bereits an 100 Mitglieder. Auch an dieſer Stelle wünſchen wir dem neuen Verein den beſten Erfolg. * Durlach, 21. März.(Sozialdemokratiſcher Bürgermeiſter in Aue.) Zum zweiten Male haben die Bürger von Aue bei Durlach ſich einen ſozialdemokra⸗ tiſchen Bürgermeiſter erkoren. Nachdem die erſte Wahl für ungiltig erklärt worden war, mußte am Samstag noch einmal gewählt werden. Der ſozialdemokratiſche Kandidat Wenner wurde mit 198 Stimmen gewählt, während ſeine beiden Ge⸗ genkandidaten es auf 90 bezw. 22 Stimmen brachten. Karlsruhe, 21. März.(Die Budgetkommiſſion) beantragt die Petition der techniſchen und Verwaltungsbeamten bei der Oberdirektion des Waſſer⸗ und Straßenbaues, der Stra⸗ ßenmeiſter, Kulturmeiſter, Landſtraßen⸗ und Brückenwärter der Wien teils zur Kenntnisnahme, teils empfehlend zu über⸗ weiſen. * Freiburg, 21. März.(Die Privatklage des liberalen Wahlausſchuſſes) des 5. badiſchen Reichs⸗ tagswahlkreiſes gegen den Redakteur des„Freiburger Boten“, Heinrich Müller in Freiburg, fand heute miktag in der Berufungsinſtanz durch gerichtlichen Vergleich ihre Erle⸗ digung. Redakteur Müller erklärte lt.„Freib. Ztg.“, daß er mit ſeiner Aeußerung die Nationalliberalen ließen im 5. badi⸗ ſchen Reichstagswahlkreiſe das Geld rollen, die Privatkläger nicht gemeint und auch nicht die Abſicht gehabt habe, dieſelben zu beleidigen. Soweit ſich der Vorwurf des Stimmenkaufs auf die Privatkläger beziehen kann, nimmt Redakteur Müller den⸗ ſelben zurück. Der Beklagte zahlt ferner innerhalb 2 Wochen eine Buße von 60 Mk. in die Armenkaſſe und übernimmt ſämt⸗ liche Koſten. Den Privatklägern ſteht das Recht zu, auf Koſten des Beklagten den Vergleich in der„Breisgauer Zeitung“ und im„Freiburger Boten“ zu veröffentlichen. Die Privatkläger nehmen damit die auch ihrerſeits eingelegte Berufung zurück. * München, 21. März.(General von Endres) wurde zum Generalleutnant befördert unter Belaſſung in ſeiner Stellung in Berlin. Der Kommandeur des 3. Armeekorps von ylander wurde penſtoniert. Der Generalleutnant Freiherr von Horn wurde zum Armee⸗Korps⸗Kommandanten in Nürnberg und Generalmajor von Zwehl zum Gouverneur in Regensburg ernannt. Ausland. * Frankreich.(Deputiertenkammer.) Bei der geſtrigen Beratung des Art. 2 des Geſetzentwurfes über die Abſchaffung des Unterrichtes durch Ordens⸗ mitglieder trat der ehemalige Miniſter Leygues für Beibehaltung der Noviziate in Frankreich ein, die ſich mit der Ausbildung von Lehrkräften im Auslande und in den Kolonien befaſſen. Leygues betont die Wichtigkeit dieſer Schulen für die Aufrechterhaltung des franzöſiſchen Einfluſſes. Schon liefen ſie Gefahr, den Vorrang an die von Deutſchen und Engländern gegründeten proteſtantiſchen Schulen abtreten zu müſſen, und doch ſei die Schülerzahl der franzöſiſchen Anſtalten ſo groß, wie die der ſämtlichen anderen zuſammengenommen. In ſeiner Entgegnung ſtellte Kolonialminiſter Dumerque feſt, daß die Verweltlichung der Schulen in allen Kolonien faſt ganz durch⸗ geführt ſei und dennoch Unzuträglichkeiten im Gefolge gehabt habe. Zum Schluſſe ſagte Dumerque, daß dank dem Eifer der franzöſtſchen weltlichen Lehre das Franzöſiſche in wenigen Jahren die Umgangsſprache der Eingeborenen in allen fran⸗ zöſiſchen Kolonien ſein werde.(Beifall bei der Linken.) Der Zuſatzantrag Leygues wird mit 283 gegen 272 Stim⸗ men angenommen.(Stürmiſcher Beifall rechts.) In den Wandelgängen der Kammer wurde erzählt, daß Doumer in der heutigen Sitzung eine Interpellation einbringen werde inbetr. der Weigerung Pelletans, gewiſſe vertrauliche Schriftſtücke der Budgetkommiſſion zu unterbreiten. In den Kreiſen der Oppoſttion wird gehofft, daß dieſe Interpellation der Regierung ernſte Schwiergkeiten bereiten werde. Prof. Dr. Lepſius vor dem Disziplinar⸗ gericht. * Darmſtadt, 21. März. Das heute abend verkündete Urteil des Disziplinargerichts⸗ hofes gegen Geh. Rat Profeſſor Dr. Lepſius lautet: Der Ange⸗ klagte wird von der Beſchuldigung, durch ſein dienſtliches Verhalten wiſſentlich ſeine Amtspflichten verletzt zu haben, freigeſpro⸗ chen. Wegen Verſchweigung einer Tatſache in einem Bericht, die er hätte berichten müſſen, erhielt er die geringſte zuläſſige Strafe der Verwarnung. Von den Koſten des Verfahrens hat er ein Zehntel zu tragen. Die Anklage gegen Lepſius war, wie die„Köln..“ ſchreibt,.Zt. von dem Direktor der Kunſt⸗ u. Altertumsſammlungen, Prof. Dr. Back, ausgegangen und ſtützte ſich auf eine Schenkung, die der Kommerzienrat Theodor Stützel zu Mün⸗ chen im Jahre 1898 dem Darmſtädter Muſeum gemacht hat, um dafür eine heſſiſche Ordensauszeichnung zu erhalten. Er bekam auch das Ritterkreuz 1. Klaſſe des Philippsordens. Für ähnliche Schen⸗ kungen beſaß er von Bayern den Michaelsorden und von Württem⸗ paläontologiſch Ausgrabungen gemacht, und Lepſius legte Wert darauf, Säugetierreſte von Samos für das Muſeum zu bekommen, da im Mainzer Becken gleichalterige Reſte vorkommen. Nachdem er im No⸗ vember 1898 die Sammlung in München beſie 0 er ihre Annahme. wozu Auf die ſchen Abteilung des Muſeums überwieſen werden, deren Vorſtand werden ſolle. Er erklärte auch die Stützelſche Schenkung zur Ausſtellung nicht geeignet. Die Abteilung Pfahlbau enthalte nur gefälſchte, geringwertige Sachen, die ägyptiſche Sammlung wertloſe Kleinigkeiten, die Sammlung von Bronze⸗ und Eiſengegenſtänden ſei trotz glänzender Aufmachung für ein ernſtes Muſeum unbrauchbar. Die Gläſer ſeien zweifelhaft. Unter dent Goldſchmuck ſeien einzelne kleinere Stücke, die eine wünſchenswerte Bereicherung des Muſeums bilden würden, aber bei der zweifelhaften Umgebung blieben ſchwere Bedenken beſtehen, ſodaß ihre Aufnahme nicht verantwortet werden könne. Unter den Pfahlbaufachen befand ſich eine Anzahl Steinbeile mit Holzſtielen, die Profeſſor Lepſius wider beſſeres Wiſſen für echt erklärt haben ſoll, während die Holz⸗ ſtiele nach den Erklärungen Stützels nur deshalb angefügt wurden, um ein anſchaulicheres Bild der alten Werkzeuge zu geben. Da Stützel auf ein Schreiben der Muſeumsverwaltung antwortete, er habe dem Profeſſor Lepſius bei ſeinem Beſuch in München Mitteilung davon gemacht, daß die Stiele nachträglich angefertigt wurden, ſo bezeichnete Bach das Verhalten von Lepſius als groben Schwindel, und als Lepſtus darauf hin mit Genehmigung des Miniſteriums eine Beleidigungs⸗ klage gegen ihn anſtrengte, reichte er mit ſämtlichen Muſeumsbeamten ein Entlaſſungsgeſuch ein und ſetzte es durch, daß gegen Lepfius eine Disgziplinarunterſuchung eingeleitet wurde. Bezeichnend für die Ge⸗ häſſigkeit, mit welcher Back als Muſeumsdirektor gegen Lepſius vor⸗ ging, iſt auch die Tatſache, daß als Lepſius nach einem längeren Er⸗ holungsurlaub— denn die fortgeſetzten Angriffe hatten ihn krank gemacht— wieder in das Muſeum kam, deſſen Inſpektor er iſt, die Muſeumsverwaltung darüber an das Miniſterium berichtete, ihm die Schlüſſel abforderte und ein Vorhängeſchloß vor die ihm unterſtellte geologiſche Abteilung legte. Einen beſonderen Vorwurf machte man Lepſius daraus, daß er die Stützelſche Schenkung erſt auf 3000 Mk., ſpäter auf 12 000 Mk. bewertet hat; aber der Angeklagte wies bei ſeiner Vernehmung nach, daß er bei der erſten Schätzung nur einen Teil der Schenkung kannte, und ein Gutachten des Germaniſchen Muſeums in Mainz bezeichnet nicht nur die meiſten Stücke der Schenkung— abgeſehen von den Holzſtielen— als echt, ſondern ſchätzt auch den Wert der Pfahlbauſammlung allein auf 3080 Mk. Aus Stadt und Land. Sitzung des Bürgerausſchuſſes * Maunheim, 22. März 194. vom 21. März (Schluß.) Ueber die neuen Schulhausbauten 5 machte Oberbürgermeiſter Beck bei Beginn der geſtrigen Bürger⸗ ausſchußſitzung folgende Mitteilungen: Die Schuldebatte iſt endgiltig abgeſchloſſen und kann daher auf den§ 28 nicht mehr zurückgegriffen werden, Ich möchte aber fol⸗ gende Erklärung abgeben: In der Bürgerausſchußſitzung am letzten Freitag erfolgten hin⸗ ſichtlich der Beſchaffung weiterer Schulräume für die Volksſchule ſehr ſcharfe Vorwürfe gegen den Stadtrat, weil er die Ausführungen des Projektes der Erbauung eines Schulhauſes an der Colliniſtraße abgelehnt habe, dagegen ein neues Schulhaus nicht alsbald in An⸗ griff genommen werden könne wegen der Planvorbereitung. Die Ablehnung erfolgte allerdings nach Fertigſtellung der Pläne, weil der Stadtrat namentlich aufgrund der ſachverſtändigen Ausführungen eines ſachkundigen Mitgliedes die Ueberzeugung ge⸗ wonnen, daß es ein berhängisvoller Irrtum ſein würde, ein Schul⸗ haus an der Colliniſtraße zu erbauen. Es konnte alſo der Stadtrat nicht ſo leichthin ein Unternehmen, bezüglich deſſen man zu einer richtigeren Einſicht erſt ſpäter kam, ausführen. Dagegen kann ich Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, daß der Stadtrat ein vollſtändig ausgearbeitetes anderweites Projekt zur Verfügung hat, deſſen Ausführung ſofort begonnen werden kann.— Ich habe am Samstag ſofort eine Sitzung der Schulkommiſſton ver⸗ anlaßt, welche ſich einſtimmig für dieſes Projekt ausgeſprochen hat. Es handelt ſich um den Plan, ſtatt der Reformſchule eine Volks⸗ (Bürger⸗) Schule in dem Zentralſchulgebäude am Zeughauſe neben der Gewerbe⸗ und Handelsfortbildungsſchule unterzubringen. Die Pläne ſind fix und fertig. Es werden durch die Ausführung dieſes Gebäudeteiles, der ein ganzes Volksſchulhaus darſtellt, im Jahre 1906 ferner durch das Freiwerden der bisherigen Gewerbe⸗ und Höheren Töchterſchule im ganzen rund 50 Schulräume der Volks⸗ ſchule neu eröffnet werden. Wenn Sie nun fragen, warum der Stadtrat alle die Vorwürfe am Freitag ſich ruhig gefallen ließ, ohne mit dieſem Projekte zur Entwaffnung aller dieſer Angriffe hervorzutreten, ſo iſt die Er⸗ klärung ſehr einfach: Wenn auch nicht nach jeder Sitzung— wie mancher ſich vorſtellt und vielleicht wünſcht— die Stadträte mit blutigen Köpfen bom Rathaus herabziehen, ſo beſtehen doch über viele Fragen, da der Stadtrat aus Männern und nicht aus Jaſagern be⸗ ſteht, ſcharfe Meinungsverſchiedenheiten, deren Austrag nicht von heute auf morgen geſchehen kann. Bezüglich dieſes Schulhauſes ging die eine Strömung dahin, daß die Valks⸗(Bürger⸗) Schule nicht in den Rahmen des Zentralſchulgebäudes paſſe, während andere die entgegengeſetzte Anſicht vertraten. Seit heute iſt der Meinungskampf entſchieden. Die Freunde des Volksſchulprojektes haben obgeſtegt und ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, daß wir ſofort mit den Vorbereitungen des Baues beginnen werden. Gleichzeitig wird der Stadtrat noch für 2 weitere Schulhäuſer die Plätze ausſuchen und alsbald mit der Planbearbeitung beginnen. Dadurch, daß die Räume im Zentralſchulhaus jetzt der Volks⸗ ſchule zur Verfügung geſtellt werden ſollen, kommt die Reformſchule, für die zuerſt die betreffenden Räume beſtimmt waren, ſehr ins Gedränge; in den jetzigen Räumen könnte ſie im Jahre 1906 keine Schüler mehr aufnehmen. Es muß daher der Frage der Unter⸗ bringung der Reformſchule alsbald näher getreten werden *** Sto. Dr. Keßler weiſt auf die außergewöhnlich große Sterblichkeit unter den der Kreispflegeanſtalt in Ladenburg überwieſenen Säuglingen hin. Man müſſe, wenn man die darüber aufgemachte Statiſtik betrachte, von„Engelmacherei“ ſprechen. Bürgermſtr. v. Hollander legt im Namen der vorgenannten Anſtalt Verwahrung dagegen ein, daß dort in irgend einer Form Engelmacherei getrieben werde. Die Kinder ſeien dort gut unter⸗ gebracht. Es handle ſich meiſt um ſolche Kinder, die den Keim des Todes ſchon in ſich trugen, wenn ſie in die Anſtalt eingeliefert würden. Die anderweitige Unterbringung derartiger Kinder ſei auch von finanzieller Traaweite, da dann die Stadt doppelte Aufwendungen Mannheim, 22. März General⸗Anzeiger. 3. Seite. machen müſſe, weil ſie jetzt ſchon ca. 80 Prozent der Unterhaltungs⸗ koſten der Kreispflegeanſtalt aufzubringen habe. Bürgermeiſter Martin verwahrt ſich ebenfalls gegen den Ausdruck„Engelmacherei“. Zweifellos ſei, daß der Prozentſatz der Kinderſterblichkeit in Ladenburg ein außerordentlich hoher ſei. Es geſchehe aber alles, was geſchehen könne, um den Kindern eine richtige Pflege angedeihen zu laſſen. Und ſo werde man es auch für die Zukunft halten. Sty. Dr. Keßler erwidert, er habe nur allgemein geſagt, daß man von Engelmacherei ſprechen müſſe, wenn es paſſiere, daß die Kinder ſo häufig wegſtürben. Mit Wohlwollen und platoniſcher Liebe komme man nicht weit. Man ſollte im Wöchnerinenaſhl Räume ſchaffen, wo die Kleinen untergebracht werden könnten. Er ſei der Ueberzeugung, daß man dann künftighin ein anderes Reſultat wie bisher aufzuweiſen haben werde. Stv. Medizinalrat Dr. Heuck bezeichnet es geradezu als haar⸗ ſträubend(Bewegung), wenn von 16 Kindern, die im Jahre 1903 in der Ladenburger Anſtalt untergebracht worden ſind, 14 geſtorben ſind. Er wolle der Anſtalt damit keinen Vorwurf machen. Die An⸗ ſtalt ſei eben nicht in der Lage, derartige Kinder aufnehmen und richtig verpflegen zu können. Die Aufnahme der Kinder im Diako⸗ niſſen⸗ und Krankenhaus ſei ebenfalls ungeeignet, da dort kein ge⸗ nügender Raum vorhanden ſei. Die Stadt müſſe dafür ſorgen, daß ein ſolcher Platz da ſei, und da liege es am nächſten, an das Wöch⸗ nerinnenaſhl zu denken. Ein Verſuch ſei ſehr empfehlenswert. Bürgermeiſter v. Hollander bemerkt, es könne nur erwünſcht ſein, daß die Kinder beſſer untergebracht werden. Wenn das Wöch⸗ nerinnenaſhl ſie aufnehmen wollte, würde er es nur begrüßen. Er 5 kein Opfer für zu hoch, um das Leben dieſer Kinder zu er⸗ en. Stv. Kraft bringt ſeine früheren Beſchwerden vor über mangelhafte Beſchäftigung der Arbeitsloſen im letzten Winter und erfucht, genügend Arbeiten zu Notſtandsarbeiten zurückzuftellen. Redner erſucht ferner um Einſtellung des Poſtens„Notſtands⸗ Arbeiten“ in den EGtat des Tiefbauamtes. Stb. Sübß befürwortet eine beſſere Verteilung der den Armen von der Stadt geſtifteten Kohlen. Stb. Ulm: Ich habe die Kreispflegeanſtalt nicht in meiner Eigenſchaft als Bezirkstierarzt——(Stürmiſche Heiterkeit), ſondern in meiner Eigenſchaft als Mitglied der Kreisverſammlung spiederholt beſucht und ich kann mitteilen, daß die Verpflegung und Beaufſich⸗ tigung die denkbar beſte iſt. Redner weiſt auf das ſchwere Amt der Pflegerinnen der Anſtalt hin und betont wiederholt, daß trotzdem die Verpflegung nach allen Richtungen die denkbar beſte und ſorg⸗ fältigſte ſei. Stv.⸗V. Pfeiffle erſucht um einen höheren Zuſchuß zur Speiſung armer Kinder. Stb. Bensheimer ſpricht ſich für die Aufnahme von Frauen in die Armenkommiſſion aus. Sty. Medizinalrat Dr. Heuck beſpricht die Verhältniſſe be⸗ züglich der Baracken für tuberkulöſe Kranke überm Neckar und kon⸗ ſtatiert dabei, daß die Heilanſtalten in der Regel ſolche Kranke, deren Krankheit einigermaßen vorgeſchritten iſt, gar nicht mehr aufnehmen. Es werde mit allen Mitteln verſucht, die Erfolge in den Heilanſtalten in die Höhe zu ſchrauben. Redner befürwortet, daß man entweder die Obdachloſen aus der betr. Baracke wegverlegt, oder eine neue Baracke erſtellt. Am zweckmäßigſten wäre es, einen beſonderen Bau auszuführen, den man ſpäter an das neue Krankenhaus anſchließen könnte. Solange aber bezgl. des Platzes für das Krankenhaus noch keine Entſcheidung getroffen ſei, werde man ſich mit einem Provi⸗ ſorium begnügen müſſen. Stadtv. Kommerzienrat Reiß ſchloß ſich den Ausführun⸗ gen des Herrn Medizinalrat Dr. Heuck an und betonte noch beſonders, daß unter allen Umſtänden entweder im Wöchnerin⸗ nenaſyl oder auf irgend eine andere Weiſe für die kleinen Kinder geſorgt werden müſſe. Oberbürgermeiſter Beck ſagt Unterſtützung der Anregung zu. Stb. Schmitz bittet, wegen der Platzfrage für das neue Krankenhaus ein etwas ſchnelleres Tempo einzuſchlagen. Man ſei noch keinen Schritt weiter, als wie vor zwei Jahren. Stv. Klein bemängelt die Art der Notſtandsarbeiten und erſucht, dem Gedanken einer Arbeitsloſenverſicherung näher zu treten. Str. Dr. Stern weiſt darauf hin, daß man die kommunale Arbeitsloſenverſicherung da, wo man ſte eingeführt habe, nicht bei⸗ behalten könne, weil es unmöglich ſei, eine derartige Verſicherung ohne Zwang durchzuführen. Stb.⸗V. Magenau wünſcht, daß der Beitrag für den Verein für die Ferienkolonien aus dem Titel„Armenverwaltung“ heraus⸗ kommt, weiſt auf die Entwicklung des Vereins hin und dankt für den ſtädtiſchen Beitrag. Oberbürgermeiſter Beck bringt einen Antrag zur Kenntnis, dahinlautend, daß die Stadt die Entſendung der Ferienkoloniſten ſelbſt in die Hand nehmen ſolle und weiſt demgegenüber darauf hin, daß in faſt allen Städten dieſe Fürſorge der privaten Wohltätigkeit vorbehalten ſei. Gleichzeitig gedenkt er mit anerkennenden Worten der Tätigkeit des früheren Vorſitzenden des Vereins für die Ferien⸗ kolonien, Privatier Paul und des jetzigen Vorſitzenden, Sty.⸗V. Magenau, ſowie der Stb. Dr. Sickinger und Hirſch. Der Stadtrat bwerde im nächſten Jahre in Erwägung ziehen, ob eine Erhöhung des ſtädtiſchen Beitrags einzutreten habe. Der Antrag, 20 000 ſchon in dieſen Etat mehr einzuſtellen, wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten abgelehnt. Stb. Noll wünſcht in die Umfrage nach Ferienkoloniſten auch Neckarau einbezogen. Stb.⸗V. Magenau bemerkt demgegenüber, daß das Be⸗ dürfnis hierfür nicht ſo groß als in der Stadt ſelber ſei. Oberbürgermeiſter Beck weiſt bei Bekanntgabe des Antrages der Fraktion der Niederſtbeſteuerten auf Bewilligung eines Mehr⸗ aufwandes von 10 625/ zur Speiſung armer Kinder darauf hin, daß keine Stadt in Deutſchland, außer Berlin, einen ſo hohen Beitrag wie Mannheim leiſte. Ueberall ſei die Speiſung armer Kinder ein Akt privater Wohltätigkeit. Der Antrag wird gegen die bgelehnt. Stimmen der Sozialdemokraten ſtraßen gewerkſchule Oberbürgermeiſter Beck: Die Anregung des Herrn Stb. Mayer⸗Dinkel iſt außerordentlich dankenswert. Es iſt in der Tat für diejenigen, die das finanzpolitiſche Labyrinth noch nicht durch⸗ krochen haben, geradezu unverſtändlich, warum eine Stadt, die ſo enorme Aufwände machen muß für ihre Feuerlöſcheinrichtungen, ſie freiwillig macht, von denen, die den Vorteil dieſer Einrichtungen mit in erſter Linie genießen, keinen Beitrag erhält. Wenn nun aber der Herr Vorredner ſagt,„was in Heſſen möglich iſt, ſollte auch in Baden möglich ſein,“ ſo iſt dies leider nicht der Fall, denn in Heſſen hat man manches, was man in Baden nicht hat. Die Anregung des Herrn Sty. Mayer⸗Dinkel ſoll aber nicht auf unfruchtbaren Boden gefallen ſein. Zur Beleuchtung des Schlußwortes des Herrn Mayer⸗Dinkel möchte ich noch anführen, daß ſpeziell in Heſſen die Eiſenbahn für alle diejenigen Anlagen, von denen ſie eine Rente bezieht, Steuern bezahlen muß. Wir erhalten dagegen keinen Pfennig Steuern, da diejenigen Gebäude, die auf dem Gebiete des Staates angeſiedelt ſind, Steuerfreiheit haben. Daraus geht hervor, daß das, was in Heſſen möglich iſt, noch lange nicht in Baden mög⸗ lich iſt. Sto. Schweikart wünſcht eine beſſere Kenntlichmachung der Orte, wo ſich die Feuermelder befinden. Bürgermeiſter Ritter weiſt darauf hin, daß die neuen Feuer⸗ melder ſtets in der Nähe von Laternen angebracht werden. Stv. Ludwig hält das Einſetzen von roten Scheiben in die Laternen, wo ſich Feuermelder befinden, für angebracht, Bürgermeiſter Ritter ſtellt auf eine bezügliche Interpellation des Sty. Anſelm feſt, daß dem Perſonal der Berufsfeuerwehr alle 2 Jahre ein Kurſus im Sanitätsdienſt gegeben wird. Oberbürgermeiſter Beck: Ehe wir zu„Kunſt und Wiſſenſchaft“ übergehen, habe ich eine perſönliche Bemerkung vorausſchicken: In dem im heutigen Mittagsblatte einer hieſigen Zeitung— das mir ſoeben vorgelegt wird— enthaltenen Rückblick auf die Budgek⸗ beratung iſt u. a. ausgeführt:„In der Geſchäftsordnungsdebatte erwähnte Sto. Bensheimer, der Herr Oberbürgermeiſter habe ſich früher einmal geäußert, daß der: Bürgerausſchuß nichts zu ſagen habe, worauf der Zwiſchenruf ertönte:„Iſt nicht wahr.“ Dem⸗ gegenüber muß doch feſtgeſtellt werden, daß in der Bürgerausſchuß⸗ ſitzung am 17. Dezember 1901 Herr Oberbürgermeiſter Beck gegen⸗ über Herrn Stadtverordneten Anſelm folgendes ſagte:„Die Stadt⸗ berordneten haben überhaupt keine Rechte, nicht einmal den Finger können ſie krumm machen, wenn der Stadtrat nicht einverſtanden iſt.“ Ich gebe gern zu, daß der Redner mit dieſen Worten den Stadtver⸗ ordneten klar machen wollte, ſie hätten nach der Städteordnung faſt keine Rechte und müßten daher recht gewiſſenhaft ihre wenigen Rechte im Intereſſe der Stadt ausnützen.“ Dieſe Anſpielung auf einen Vorgang im Bürgerausſchuſſe, auf eine von mir hier erfolgte Aeuße⸗ rung veranlaßt mich zu einer authentiſchen Richtigſtellung: Herr Stb. Anſelm hat am 17. Dezember 1901 bei einer Beſchwerde über die Straßenbauten in der Neckarvorſtadt ſich dahin geäußert:„Ich muß anerkennen, daß der Bürgerausſchuß ſeine volle Schuldigkeit für die Neckarvorſtadt getan hat, aber der Stadtrat tut rein nichts für den Ausbau der Straßen.“ Darauf habe ich hingewieſen auf den Widerſpruch in dieſer Ausführung. Ich führte die großen Summen, an, die auf die Neckarvorſtadtſtraßen verwendet wurden und fügte hinzu:„Alles, was für die Neckarvorſtadt geſchehen iſt, iſt nur vom Stadtrat und nicht vom Bürgerausſchuſſe ausge⸗ gangen; vom Stadtrate wurden die ſchwierigen, durch die Schuld der Anlieger erſchwerten Verhandlungen geführt, die erforderlichen Beſchlüſſe gefaßt und die Vorlagen an den Bürgerausſchuß erſtattet. Der Bürgerausſchuß hat nur ſeine Zuſtimmung zu dem vom Stadt⸗ rate Vorbereiteten und Beſchloſſenen zu erteilen und kann inbezug auf die Straßenherſtellung nichts Selbſtändiges beſchließen; er kann ohne den Stadtrat nicht einmal einen Finger krumm machen.“ Daß dieſe meine Ausführungen, ſo wie eben angeführt, lauten und nicht wie der Herr Sty. Bensheimer— offenbar irrtümlich aus dem Gedächtniſſe— zitierte, wird unwiderleglich erwieſen durch das mir vorliegende Referat derſelben Zeitung über jenen Vorfall. Hiernach erklärte Herr Stadtverordneter Anſelm wörtlich:„Stb. Anſelm berührt zunächſt den Beizug der Angrenzer zu den Straßen⸗ koſten. Dieſe ſeien zum Teil ungerecht. Aber auch die erhobenen Einſprachen wären zum Teil nicht angebracht. Die heute von dem Angrenzer Lintz erhobene Einſprache ſei anzuerkennen. Redner tadelt ſcharf die Verzögerung der Herſtellung der in Rede ſtehenden Straßen. Heute bewillige man die letzte der Quer⸗ und nur zwei, nämlich die 9. und die 19., ſeien bis jetzt hergeſtellt. Der Bürgerausſchuß habe bis jetzt für die Neckarvorſtadt ſeine Schuldigkeit getan, vom Stadtrat könne dies aber nicht geſagt werden.“ Und hierauf erwiderte ich wörtlich nach dieſem Referate:„Wenn Herr Stadtverordneter Anſelm meine, daß der Bürgerausſchuß ſeine Schuldigkeit getan, der Stadt⸗ rat aber nicht, ſo befände er ſich in einem großen Irrtum. Der Bürgerausſchuß könne zu Gunſten eines Stadtteils nicht einmal einen Finger krumm machen. Der Stadtrat habe alle Vorlagen zu Gunſten der Neckarvorſtadt gemacht, der Bürgerausſchuß ſei nur der beſchließende Teil.“ Hieraus ergibt ſich am Beſten, daß ich niemals geſagt habe:„Die Stadtverordneten haben überhaupt keine Rechte.“ Ich kann dies auch niemals geſagt haben, weil es ein kompletter Unſinn mit völliger Außerachtlaſſung der Städte⸗Ordnung wäre und weil die alljährlich ſo oft tagenden Bexatungen des Bürgerausſchuſſes über die wichtigſten Fragen des Gemeindelebens klar erweiſen, welche wichtigen Rechte der Bürgerausſchuß beſitzt. Meine Worte, mit denen ich allerdings im Tone der Entrüſtung auf eine Anklage erwidert habe, entſprechen genau unſerer ſtädtiſchen Organiſation. Der Stadtrat iſt das handelnde, vorbereitende, beſchließende Organ und der Bürger⸗ ausſchuß hat in allen wichtigeren Fragen entweder die Zuſtimmung zu erteilen oder ſie zu verſagen; eine eigene Initiative beſitzt er nicht— weder bei uns noch in ganz Deutſchland— und er kann ſie nie beſitzen, weil er hierzu nach ſeiner ganzen Zuſammenſetzung und Größe untauglich iſt und weil neben dem die Gemeinde verwaltenden Stadtrate ohne vollkommene Anarchie niemals noch ein zweites Regiment beſtehen kann. tigten Unternehmungen der Regierungen zuſtimmen oder ſie ab⸗ lehnen, aber niemals ſelbſtändig Unternehmungen beſchließen oder ausführen können. Dieſe von mir gewählte Ausdrucksweiſe, die ſcharf aber korrekt war, war nun eine gefundene Mahlzeit für alle diejenigen, welche die literariſche Ausbeutung ſolcher Dicta behandeln, ſie wird zur Legende ausgebildet, die— hinter dem Biertiſche mit pikanten Fineſſen erzählt— auch geringere Bierſorten zu würzen vermag. Hier in dieſem Saale muß ich dieſer Legendenbildung ent⸗ gegentreten, da ſie denn doch zu ſehr den Stempel der Unrichtigkeit an der Stirne trägt. Stb. Bensheimer entgegnet, daß er damals den Eindruck gehabt habe, der Oberbürgermeiſter habe behaupten wollen, der Bürgerausſchuß habe überhaupt keine Rechte. Stv. Stadtſchulrat Dr. Sickinger bittet, dafür Sorge zu tragen, daß möglichſt bald die Verhältniſſe der Volksſchullehrer an der Handelsfortbildungsſchule⸗ geregelt werden. Die Abendſtunden griffen die einzelnen Lehrkräfte außerordentlich ſtark an, ſodaß Erkrankungen vorgekommen ſeien und Beurlaubungen ſtattfinden mußten. 8 Oberbürgermeiſter Beck bemerkt, der Stadtrat ſei einverſtan⸗ den, daß bald eine Aenderung in dieſer Frage erfolgen müſſe. Es müſſe eine beſondere Klaſſe von Lehrern geſchaffen und ein be⸗ ſonderes Examen vorgeſchrieben werden. Eine Neuregelung ſei ſo⸗ wohl im Intereſſe der Lehrer als der Schule notwendig. Sty. Sichweikart beleuchtet die Vorteile einer Bau⸗ am hieſigen Platze. Oberbürgermeiſter Beck bemerkt, die Anregungen des Vor⸗ redners ſeien ſehr beachtenswert. Es ſei beſchämend für die Stadt Projekt in der Kammer energiſch einzutreten. Genau ſo wie die Landſtände den beabſich⸗ Maunheim, daß ſie die jungen Leute zu ihrer Ausbildung nach auswärts ſchicken müſſe. Redner weiſt darauf hin, daß ein voll⸗ ſtändig ausgearbeitetes Projekt für eine Baugewerkſchule bereits in Karlsruhe vorliege, daß aber eine Entſcheidung noch nicht getroffen ſei. Er erſucht die Abgeordneten der Stadt Mannheim, für das Es wäre von außer⸗ ordentlicher Bedeutung, wenn die Ingenieurſchule an eine Bau⸗ gewerkſchule angegliedert würde. Stadtv. Haußer begrüßt die Anregung der Einrichtung einer Baugewerkſchule in hieſtger Stadt und betont, daß bei allen Kreiſen des Handwerkerſtandes der Wunſch nach efiner Baugewerkſchule ein allgemeiner ſei. Die Handwerkskammer werde ſich mit dieſer Frage eingehend beſchäftigen, ſobald die Stadt der Kammer das Material zur Verfügung geſtellt habe. Redner ſpricht Oberbürgermeiſter Beck für ſeine Unterſtützung in dieſer Angelgenheit den Dank aus. Stadtv. Kraft ſtellt den Antrag auf Verwilligung eines Beitrages an einen Arbeitgeber und einen Arbeitnehmer zur Be⸗ ſchickung des alle zwei Jahre ſtatfindenden Verbandskages der deutſchen Gewerbegerichte. Bürgermeiſter v. Hollander bemerkt, werde die Anregung in Erwägung ziehen. Hoftheater. Stadtſchulrat Dr. Sickinger ſpricht der Theaterkommiſſion und dem Hoftheater ſeinen Dank für die Schülervorſtellung„Wilhelm Tell“ ſowohl namens der Eltern der Schüler als der letzteren ſelbſt aus. Wer die erfreuten Geſichter im Theater geſehen habe, der werde wohl ſelbſt zugeben, daß ſelten wohl 300 M. zu ſo guten Zwecken angelegt waren, als wie bei dieſer Schülervorſtellung. Redner ſpricht die Hoffnung aus, daß derartige Schülervorſtellungen zu einer ſtändigen Einrichtung werden möchten. Beſſer wäre es jedoch, die Vorſtellungen in Zukunft im Herbſt zu geben, ſchon aus dem Grunde, weil gegen Oſtern viele andere Dinge zuſammentreffen. Stb. Seifert bringt im Namen ſeiner Fraktion eine Reihe bon Beſchwerden vor. Vor allem verweiſt er auf den ſozialdemo⸗ kratiſchen Antrag, welcher eine Gehaltsaufbeſſerung für die Theater⸗ arbeiter auf 1500 M. vorſieht. Sodann bringt er verſchiedene Miß⸗ ſtände der Galerie und Galerieloge zur Sprache. Stb.⸗V. Pfeifle ſchließt ſich dem Danke des Herrn Stadt⸗ ſchulrats Dr. Sickinger betreffs der Schülervorſtellung an. Doch müſſe man den Beſuch auch allen Schülern ermöglichen und ſie nicht davon abhalten, wie das ſeitens der evangel. Geiſtlichen geſchehen iſt⸗ Weiter konſtatiert Redner, daß die Intendanz bezüglich der Volks⸗ vorſtellungen wieder einen Schritt vorwärts gemacht und die Volks⸗ vorſtellungen auf 10 erhöht habe. Er danke der Intendanz und er hoffe, daß die Volksvorſtellungen noch auf 12 erhöht werden. Die Erhöhung der Gehälter der Theaterarbeiter motiviert Redner da⸗ hingehend, daß Arbeiter dabei ſind, welche ſchon 20 und 25 Jahre in dem Dienſt des Theaters ſtehen. 55 Stadtſchulrat Dr. Sickinger kommt auf die Ausführungen des Vorredners zurück und bemerkt, daß die Schülervorſtellung eben einen Tag vor der Konfirmation ſtattfand, an welchem Tage doch noch verſchiedene Vorbereitungen von ſeiten der Eltern wie der Kinder zu treffen waren. Die Theateraufführung auf einen andern Tag zu berlegen, war nicht mehr möglich. Jedenfalls müſſe nächſtes Jahr darauf Rückſicht genommen werden, daß eine ſolche Schüleraufführung nicht kurz vor der Konfirmation erfolge. Er ſelbſt habe ja vorhin ſcho den Wunſch ausgeſprochen, die Schülervorſtellung im Herbſt zu geben. Ob bezüglich des Beſuchs des Theaters eine Einwirkung von ſeiten der Geiſtlichkeit verſucht worden ſei, entzieht ſich der Kenntnis des Redners. Stb. Alt hält die Ausführungen des Sty.⸗V. Pfeiffle, die dieſer bezüglich der lünwirkung der Geiſtlichkeit der evangeliſchen Kirche auf die Schülervorſtellung getan hatte, für ganz ungehör Er verweiſt auf die althergebrachte Uebung, wonach evangel. Kinder in der Zeit, ehe ſie konfirmiert ſind, das Theater nicht beſuchen dürf Die Kritik des Sty.⸗V. Pfeiffle ſet daher eine Ungepflogenheit un durchgus ungehörig.(Zuſtimmung.„„ Stb.⸗V. Pfeiffle legt gegen die Auslegung des Vorredner entſchieden Verwahrung ein. 12 5 Oberbürgermeiſter Beck bemerkt, daß kein Zweifel ſein könne daß von einem Akt der Intoleranz nicht die Rede ſein kann. Wa die beſſeren Löhne der Theaterarbeiter anbelange, ſo ſei der Stadt rat ganz und gar nicht unterrichtet, daß das Bedürfnis vorliege beſſere Löhne zu zahlen. Die Theaterkommiſſion werde die Frage wohlwollende Erwägung ziehen. Für dieſes Spieljahr könne jedoc keine Aufbeſſerung eintreten. Was die Galleriemißſtände anbelange, ſo werden dieſelben geprüft und auch baldigſt erledigt werden. Di Beſucher der Gallerie rekrutieren ſich nicht blos aus Arbeitern, ſonder auch zum großen Teil aus beſſeren Leuten, die in Amt und Würde ſind. Er ſelbſt wiſſe genau, wie es auf der Gallerie zugehe, nicht blo vom Anſehen, ſondern er habe es auch am eigenen Leibe kenn gelernt. Er habe über ein Jahr lang die Gallerie des hieſigen Ho theaters beſucht und ſei da mit Leuten zuſammen getroffen, die ſich heute in ſehr ſchönen Aemtern und Würden befinden.(Heiterkeit.) Auch die meiſten Stadtratsmitglieder kennen die Verhältniſſe auf den Gallerie aus eigener Erfahrung. Aber nicht nur die Verhältniſſe der Gallerie am hieſigen Hoftheater kenne Redner aus eigener Er fahrung, ſondern auch die Zuſtände der Gallerien an andere Theatern. So habe er lange Zeit in Karlsruhe mit dem jetzt ſtorbenen Finanzminiſter Buchenberger die Referendärloge beſucht. der Stadtrat Dort ſeien die Verhältniſſe noch viel ſchlimmer als hier. Redner ſagte jedoch möglichſte Abhilfe zu. Sty.⸗V. Fulda führt aus, daß die Theaterkommiſſion außer ordentlich bedaure, daß eine große Anzahl von Leuten, die di⸗ Galerie beſuchen wollten, wegen Platzmangel weggeſchickt werden müſſe. Was die Gehaltsaufbeſſerung der Theaterarbeiter anbetreff ſo könne er verſichern, daß die Theaterkommiſſion nur zufrieden⸗ Arbeiter wolle und der Frage die größte Aufmerkſamkeit ſch Sto. Teſcher ſpricht der Theaterkommiſſion ſowie der In⸗ tendanz für die Schülervorſtellung ſeine Anerkennung aus. Sod verbreitete ſich der Redner in ſehr lobender Weiſe über die hieſi Theaterverhältniſſe, pries die Vielgeſtaltung unſeres Reperto und wies darauf hin, daß trotz der bedeutenden Vermehrung, welche das Repertoir erfubr, ſtets mit dem gleichen Perſonal gearbei wurde. Ferner tadelt er die Kritik, die an der Intendanz oft werde und manchmal dexrart ſei, daß man meinen könnt dummſten Leute ſtänden an der Spitze. Er glaube, daß dieſe Le welche von einem Theater oft nichts verſtänden, beſſer etwas ande tun würden! Sehr viele kritiſteren die Verhältniſſe an unſ Theater, obwohl ſie nur eine ganz geringe Kenntnis davon auf dieſe Weiſe erſchwert man jedoch die Geſchäfte. Man erreg entweder die Verwaltung gegen das Perſonal oder aber das Per⸗ ſonal gegen die Verwaltung. Der Intendanz müſſe er ſeine An erkennung ausſprechen. Stvb. Bensheimer wendet ſich gegen die Ausführu ſeines Vorredners indem er darauf hinweiſt, daß durch die vi Gaſtſpiele der letzten Zeit geradezu die Kritik des Publikums her gefordert worden ſei. Die Kritik werde nur deshalb geübt, das Beſte erreicht werde und alle Mitglieder ang'ſpornt werd das Beſte zu leiſten. Die vielen Gaſtſpiele in den letzten J hätten gewiß zum Ruhme unſeres Theaters nicht viel beigetr, Redner behauptet von den ſämtlichen hieſigen Kritikern, de ihrer Kritik ſtets nur das Beſte des Hoftheaters w Die hierauf erfolgte Abſtim trages ergab deſſen Annahme⸗ 2. Seite. Menernle Anzefgev. Männſſeim, 22. Wrürz. Sty.⸗V. Fulda regt die Gründung eines Vereins zur Hebung des Fremdenverkehrs an. Ein ſolcher Verein tue unſerer Stadt dringend not. Redner verwelſt auf einen kürzlich veröffentlichten Artikel eines Franzoſen, der kürzlich Deutſchland bereiſt hat, über Mannheim. Der Verfaſſer dieſes Artikels habe wohl Mannheim gar nicht geſehen, ſondern ſei wohl von Außen herum gefahren. Der Artikel zeige, daß Mann⸗ heim nicht nur die Aufgabe habe, für ſich Propaganda zu machen, ſondern daß ſie auch Angriffe zurückweiſen müſſe. Unſere Stadt Mannheim ſei eine ſchöne Stadt geworden und im Beſitz prächtiger Unlagen. Auch ſonſt ſei der Aufenthalt hier ein ſehr angenehmer, ſo daß es ſich für die Fremden lohne nach Mannheim zu kommen, Er hoffe, daß ſeine Anregung, einen Fremdenverein zu gründen in erſter Linie von den Wirten und den Detailliſten unterſtützt werden möge. Auf einen anſehnlichen Beitrag der Stadt dürfe ein ſolcher Verein wohl ſicher hoffen. Oberbürgermeiſter Beck entgegnet, daß der Vorredner durch ſeine Ausführungen eine große Heimatliebe bekundet habe, obgleich er kein geborener Mannheimer ſei. Die Stadt könne natürlich die Gründung eines ſolchen Vereins nicht in die Hand nehmen, aber er könne auf das Beſtimmteſte verſichern, daß er den Verein ſoweit wie möglich fördern und unterſtützen werde. Bei Poſ. Feſte und Feierlichkeiten beantragt die Fraktion der Niederſtbeſteuerten anſtatt 15 000 M. nur 1500 M. anzuſetzen. Oberbürgermeiſter Beck bemerkt, dieſer Antrag ſei ein alter Bekannter, der jedes Jahr wiederkäme. Mannheim habe auch in dieſem Jahre wieder eine ganze Reihe Feſtlichkeiten, ſo u. a. auch die Bäckerei⸗Ausſtellung. Eine weitere Debatte entſpinnt ſich nicht. Bei der Abſtimmung wird der ſozialdemokratiſche Antrag abgelehnt. Bei der Poſ. Sonſtiger Verwaltungsaufwand erklärt Stv.⸗V. Selb, daß das Stadtbild aus der Vogelperſpektive, das von Grote hergeſtellt worden, ſo gut ausgefallen ſei, dagegen gefalle ihm der Rahmen nicht. Stbo. Teſcher wünſcht Auskunft über 30 000 M. Oberbürgermeiſter Beck: Redner ſetzt die Gründe auseinander, weshalb ein Anlehen von 2 Millionen ſtatt eines ſolchen von 10 Millionen aufgenommen wurde und führt us: Die enorme Belaſtung mit Zinſen und Amortiſationen ſind ohnehin die partie hontense der ſtädtiſchen Gemeindehaushalte und wird ſich immer mehr zu einer Kalamität herauswachſen, da durch den Schulden⸗ dienſt immer mehr die eigentlichen und natürlichen Einnahmen der Ge⸗ meinden in Anſpruch genommen werden. Wir haben in dieſem Jahre an Anlehenszinſen 2094 527.—., alſo 69 904.— M. mehr als im Vorjahre aufzubringen, alſo mehr als die Hälfte des ganzen Umlage⸗ ertrages mit 4327 998.— M. aufzubringen, auch weit mehr als die Hälfte aller laufenden Einnahmen nach Abzug der Steuern. Es iſt dies die Kehrſeite der Leichtigkeit und Annehmlichkeit, mit der nach den jetzigen geſetzlichen Beſtimmungen und der Art ihrer Handhabung— auch in Baden— jede größere, nicht ganz vorübergehenden Zwecken dienende Ausgabe der Beſtreitung durch die die Ausgabe beſchließenden Umlagezähler entzogen und der kommenden Generalion aufgebürdet werden kann und darf. In Zukunft wird die Sorge über die Ver⸗ ſchuldung der Städte die ſtädtiſchen und ſtaatlichen Behörden viel mehr beſchäftigen als in der Vergangenheit, in der man etwas mit leichtem Sinne das„Anlehensaufnehmen“ hinnahm. Ich ſage die ſtädtiſchen und ſtaatlichen Behörden, denn nach der Geſetzgebung wohl aller deutſchen Stgaten erfordert die Anlehensaufnahme außer der Zuſtim⸗ mung der Gemeindebehörden auch die ſtaatliche Geehmigung. Und dieſer unbeſchränkien ſtaatlichen Befugnis entſpricht naturgemäß auch die Pflicht, die Dringlichkeit des Unternehmens, die ſtädtiſche Finanz⸗ lage und die Sorge für die kommende Generation ſorgſam zu prüfen, umſomehr als ja nicht immer die Gemeindebehörde völlig anbehindert in dieſer ihr allerdings in erſter Linie obliegenden Prüfung iſt; denn ſie ſteht mitten im Partei⸗ und Intereſſen⸗ getriebe und bermag ſich von den herrſchenden Einflüſſen nur ſchwer frei zu machen, während die Staats⸗ behörde unbefangen in ihrer unabhängigen Stellung zu entſcheiden hat. Sehr häufig und hier z. T. immer mehr iſt ſie bei manchen ſtädti⸗ ſchen Unternehmüngen nicht mehr die Schiebende, ſondern die Geſchobene. Wir haben keinen Anlaß, uns über Schwierigkeiten bei der Anlehens⸗ aufnahme zu heſchweren, namentlich nicht im Vergleiche mit der Hand⸗ habung der Staatsaufſicht in anderen Staaten, in welchen nicht nur die Tilgungsfriſten kürzer bemeſſen werden, ſondern vor allem eine Reihe vor Unternehmungen wie z. B. fämtliche Schulhausbauten nicht aus Anleihensmitteln ausgeführt werden dürfen. Wie ernſt man dieſe Frage auch außer Baden behandelt, erſehe ich wieder aus einer in dieſen Tagen durch die Blätter gegangenen tele⸗ graphiſchen Mitteilung, daß man im preußiſchen Finanzminiſterium ſich ernſthaft mit der Frage beſchäftige, welche Haltung dem wachſenden Anleihebedürfnis der Städte gegenüber in Zukunft zu beobachten ſein wird, nachdem erſt in den letzten Wochen die Frage von mehr als 800 Millionen neuer ſtädtiſcher Anleihen herangetreten ſel. Wir haben keine Urſache, wenn wir auch in der Skala der Ver⸗ ſchuldung ſchon hoch genug geklettert ſind, ängſtlicher zu ſein als andere Städte, können vielleicht mit einem gewiſſen phariſäfſchen Augenauf⸗ ſchlage auf manch' andere Stadt hinblicken— namentlich da ein großer Teil unſerer Anlehensſchulden in teilweiſe ſehr guten Ertrag bringenden Unternehmungen angelegt iſt und da wir als wichtiges korrigens gegen⸗ über dem Schuldenmachen einen ſo beträchtlichen Teil dieſer Erträge zu Abſchreibungen verwenden und zwar— was beſonders wichtig— noch vor Deckung des eigentlichen Schuldendienſtes— den Zinſen und 990 Amortiſation, die wir nicht ausreichenden Falles aus den Umlagen ecken. So wenig wir unentbehrliche, die Entwickelung unſerer Stadt för⸗ dernde Anlagen unterlaſſen oder verſchieben wollen, ſo dringend muß auf der anderen Seite eine gewiſſe Zurückhaltung und Vorſicht in der Vermehrung der Anlehensſchulden empfohlen werden. Stv.⸗V. Selb begründet nochmals den Antrag des Stadtver⸗ ordnetenvorſtandes, die für die Umlage eingeſetzte Summe von 20 000 M. zu kürzen. Oberbürgermeiſter Beck widerſpricht dieſem Antrag und teiht mit, daß die ſozialdemokratiſchen Stadtverordneten beantragen, die Umlageabgänge um 50 000 M. zu kürzen, ſie ſeien alſo dem Stadt⸗ verordnetenvorſtand um Pferdelänge voraus. Bei der Abſtimmung wird der Antrag der Sozialdemokraten abgelehnt und der Antrag des Stadtverordnetenvorſtandes an⸗ genommen. Bei Poſ. Sonſtige Ausgaben bittet Stv.⸗V. Pfeiffle fol⸗ genden Antrag der Fraktion der Niederſtbeſteuerten anzunehmen: Es ſollen Schuldiener, Schaffner, Wagenführer, Wehrmänner der Berufsfeuerwehr und Bademeiſter in die Abteilung F des Beamten⸗ gehaltstarifs übernommen werden. Oberbürgermeiſter Beck weiſt darauf hin, daß dieſe Reſolution geſchäftsordnungswidrig ſei und dem Geſetze der Städteordnung zuwiderlaufe. Eine Debatte entſpinnt ſich ſodann über die Frage, wer das Recht zur Einſtellung und Entlaſſung der ſtädtiſchen Arbeiter hat. Sty.⸗V. Pfeiffle iſt der Anſicht, daß dieſes Recht dem Stadtrat zukomme, während Oberbürgermeiſter Beck bemerkt, daß der Stadtrat zwar das Recht habe, die Ausführung desſelben jedoch den Kommiſſionen überlaſſe, da es zu weit führen würde, wenn der Stadtrat derartige Angelegenheiten erledigen werde. Es tritt hierauf eine kleine Pauſe ein, da ſich der Stadtrat zur GBeratung des Umlagefußes zurückzieht, Nach kurzer Beratung erſcheint der Stadtrat wieder und Ober⸗ bürgermeiſter Beck gibt folgendes Reſumee der Beſchlüſſe des Bür⸗ gerausſchuſſes während der Budgetdebatten: Erhöhungen der Ein⸗ nahmen ſind erfolgt: bei den Mieten M. 1710, bei den Kontokorrent⸗ zinſen M. 20 000, beim Ueberſchuſſe des Gaswerks M. 24 000; hierzu kommen Wenigerausgaben bei den Ur ilagerückvergütungen einen Poſten von 0 7 M. 20 000, ſomit eine Geſamtverbeſſerung des Budgets um 91 710 Mark. Hiervon gehen an Mehrausgaben ab: für die unſtändigen Leh⸗ rerinnen an der Höheren Töchterſchule M. 1230, für die Lehrer der Gewerbeſchule M. 550, zuſammten M. 1710. Bezüglich der weiteren Erhöhungen der Gehälter der Unterlehrer und des Hoftheater⸗Sing⸗ chors mußten die Entſchließungen des Stadtrats ausgeſetzt werden. Nach Abzug der Mehrausgaben und des im Voranſchlag vor⸗ handenen Fehlbetrags von M. 7512 bleibt eine Verbeſſerung des Budgets um M. 82 428; es ſoll ein Pfennig Umlage weniger er⸗ hoben werden als wie der Stadtrat vorgeſchlagen hat, alſo ſtatt 58 Pfg. nur 57 Pfg. Dieſer Pfennig Umlage bringt der Stadt eine Wenigereinnahme von M. 70 288, ſodaß ein Ueberſchuß von 12 145 Mark verbleibt. Bei der hierauf erfolgenden Abſtimmung wurde das ſtädtiſche Budget mit dem Antrag des Stadtrats, eine Umlage von 57 Pfg. ſtatt wie urſprünglich vorgeſchlagen 58 Pfg., einſtimmig angenom⸗ men.(Lebhafter Beifall auf allen Seiten des Hauſes.) Es werden ſodann noch zwei ſtadträtliche Vorlagen beraten. Die erſte Vorlage betrifft die Bereitſtellung von Polizelwachräumen in der öſtlichen Stadt⸗ erweiterung. Nach kurzer Befürwortung durch Stv.⸗V. Magenau werden die geforderten M. 580 genehmigt. Weiter werden bewilligt für die Herſtellung der Spelzenſtraße zwiſchen der Schimper⸗ und der Waldhofſtraße die verlangten 85 050 Mark. Zurückgeſtellt werden die Vorlagen betr. die Anſchaffung einer elektro⸗automobilen Kohlenſäureſpritze, ſowie die ſtadträtliche Vorlage betr. den Rofengartenumbau. Bezüglich der letzteren Vorlage hatte Sty.⸗V. Pfeiffle im Namen der Sozialdemokraten die Einſetzung einer Kommiſſion zur Vor⸗ prüfung beantragt. Dieſer Antrag fand jedoch bei den anderen Fraktionen keine Zuſtimmung. Zu der Sache ſprechen Stv.⸗V. Selb, Stb. Emil Meyer, Stv. Alt, Stb. Ludwig und Sto. Schwei⸗ kert. Der Bürgerausſchuß verlegte ſchließlich die ganze Sache bis zur nächſten Sitzung, ebenſo die Frage der Einſetzung einer Kom⸗ miſſion. Dieſe Sitzung wird in der Woche nach Oſtern ſtattfinden. “Verliehen wurde den Ober⸗Poſtaſſiſtenten Alois Walli⸗ ſcheck in Mannheim und Wilhelm Leinert in Bruchſal der Titel Poſtſekretär. Kranz⸗Niederlegung Der ger⸗Klub ließ heute vormittag am Denkmal Kaiſer Wilhelm I. zur Erinnerung an deſſen Geburts⸗ tag einen Kranz niederlegen. Bürgermeiſterwahl. Bei der geſtern in Triberg vor⸗ genommenen Bürgermeiſterwahl ſtimmten von 69 Wahlberech⸗ ligten 66 ab Sämtliche Stimmen fielen auf Herrn Reviſor de Pellegrini in Mannheim, der ſomit einſtimſmig gewähblt iſt. Die Mannheimer Parkgeſellſchaft hat, wie aus dem im Inſe⸗ ratenteil dieſer Nummer unſeres Blattes erſcheinenden Einladung zum Abonnement hervorgeht, in den Abonnementspreiſen eine erhebliche Ermäßigung eintreten laſſen, indem der Preis der Einzelkarte von„/ 12 auf% 10 und der der Familienkarten entſprechend um 20 Prozent herabgeſetzt wurde. Es iſt damit einem ſchon oft und vielſeitig ausgeſprochenen Wunſch Folge gegeben und wir ſind überzeugt, daß die Parkgeſellſchaft da⸗ durch in ihren Einnahmen nicht nur keine Einbuße erleiden, ſondern im Gegenteil durch vermehrte Beteiligung ihren Vorteil finden wird. Der Betrieb der Reſtauration wird, wie wir hören, während der Bau⸗ zeit keine Störung erleiden, ſondern durch interimiſtiſche Einrichtungen aufrecht erhalten werden. * Saalbautheater. Das geſtern abend ſtattgehabte erſte Auf⸗ treten der auſtraliſchen Tänzerin Mad. Saharet hatte trotz er⸗ höhter Preiſe einen guten Beſuch aufzuweiſen. Wie überall, ſo hatte auch hier geſtern wieder die ſchöne Tänzerin einen vollen Erfolg aufzuweiſen; warum man aber das Auftreten der Dame gerade an den Schluß der Vorſtellung verlegt, iſt uns nicht recht begreiflich, unſeres Erachtens wäre es beſſer geweſen, wenn man ſie als erſte Nummer nach der Pauſe gebracht hätte. Die Anmut der Beweg⸗ ungen und die hohe Kunſt, womit Mad. Saharet ihre Tänze aus⸗ führt, begeiſterte auch geſtern das Publikum zu ſtürmiſchen Beifalls⸗ bezeugungen. In dem erſten Tanz„La Champagne“ betitelt, ſchlägt ſie mit ſpielender Leichtigkeit mit den Füßen das Tambourin, welches ſie über dem Kopfe hält, ſie überſchlägt ſich wiederholt während des Tanzes, aber alle dieſe Bewegungen werden mit einer Anmut und Leichtigkeit zur Ausführung gebracht, die nichts von der landläufigen Tanzkunſt an ſich haben. Aber noch mehr kamen Anmut und Grazie bei dem zweiten Tanz, einem ſpaniſchen Bolero, zum Ausdruck, den die Künſtlerin auf Wunſch Franz v. Lenbachs einſtudiert hat und in welchem ſich meiſterhafte Tanzkunſt mit entzückender Grazie ver⸗ bindet. Eine Zugabe zu erbitten, war dem Publikum trotz des reichen Beifalls nicht möglich, die Künſtlerin dankte durch Kußhände und Hervorſtrecken des einen Beines aus der Kuliſſe. Das ganze Auftreten der Dame dauerte etwa nur 20 Minuten. Das übrige Programm des geſtrigen Abends iſt gleichfalls nur zu loben. O. B. Good iſt ein vorzüglicher amerikaniſcher Excentrie, Mizzi Girardi eine reizende Soubrette und Chs. Pauli, den wir ſchon von früher her kennen, ein trefflicher Tierſtimmen⸗Imitator. Ausgezeichnetes leiſtet Morris Cronin mit ſeiner Truppe im Jonglieren.— Cabbei und S chir ker, als komiſche Reck⸗Pantomimiſten, ſind gleichfalls lobenswert und Mirzl Binder iſt eine feſche Tyroler Sängerin. Der Humoriſt Oskar Saldow war geſtern leider etwas heißer, doch bringt er mit ſeinem Repertoir recht gute Schlager; den Schluß der Vorſtellung bildete ein Hunde⸗Dreſſur⸗Akt, vorgeführt von Mr. Wylies. * Zur Ermordung des Polizeidieners Kadel in Lützelſachſen iſt, wie bereits kurz berichtet, nachzutragen, daß der Mörder der 40jähr., in Groß⸗Auheim, Kreis Hanau, geborene Korbmacher Robert Grün iſt, der ſich ſeit 1898 in der hieſigen Kreispflegeanſtalt be⸗ findet und ſchon mehrfache Vorſtrafen verbüßt hat. Derſelbe hatte nicht, wie gemeldet wurde, Ausgang, ſondern iſt am Samstag aus den Anſtalt entlaufen. Als das Scheuſal in Anweſenheit des Gerichts vor ſein Opfer geführt worden iſt, bekundete er ein ehniſches Lächeln. Bei ſeiner Feſtnahme fand man außer dem„Korbſchnitzer“, mit dem er die Tat vollführt hat, zwei Stricke, die ihm wohl bei der beab⸗ ſichtigten andern Schandtat mit dem angehaltenen 10jährigen Mädchen hätten als weiteres Werkzeug dienen ſollen. Der ſchwer⸗ geprüften Familie des Ermordeten wird allſeits innige Teilnahme entgegengebracht. Der Gemeinderat Lützelſachſen widmete dem Ver⸗ ſtorbenen als einem Muſter treuer und gewiſſenhafter Pflichterfüllung im geſtrigen Weinheimer Anzeiger einen ehrenden Nachruf. Zum Frankfufter Raubmord. Geſtern morgen wurde von Arbeitern im Güntbersburgpark der geſuchte Revolper gefunden. Wie ein Berichterſtatter meldet, at nach Ausſage des Slafforſt Groß zwei Revolver gekauft. Da S afforſt bef ſeiner Verhaftung im Beſitze eines Revolvers war, ge örte der gefundene Groß. Groß iſt am Samstag ebenſalls in der Günthersbur par! gebracht worden, ohne daß er den Ort wohin er die Waffe 1 der Teilung der Beute geworfen halte, angegeben hälte. Jeden Vormiuag werden die beiden Raubmörder lurze Zeit in den Gef ngnishof peführt, natürlich nacheinander. Sie ſind ſo ſtark gefeſſell, daß ſtie nur mit Hilfe des Gefengniswärters gehen können. Auch in der Zelle ſind ihnen die Hände ſo ge⸗ bunden, daß es den Raubmördern unmöglich iſt, etwa ſelbſt Hand an ſich zu legen. Stafforſt iſt ſeit einiger Zeit ſehr unruhig. Er klagk und ſchreit, er könne die Feſſeln nicht mehr aushalten. Polizeibericht vom 22. März. 1. Einen Unfall erlitt geſtern abend zwiſchen 6 ein Fuhrmann aus Feudenheim dadurch, daß er auf der ber⸗ längerten Eichelsheimerſtraße in der Nähe der Gasfabrik hier auf ſeinen im Gang befindlichen beladenen Wagen vorn aufſteigen wollte und dabei zu Fall kam. Es ging ihm ein Rad über den rechten Fuß und drückte ihm dieſen ab; außerdem trug er noch mehrere Quetſchungen davon und wurde nach Anlegung eines Notverbandes in das allgemeine Krankenhaus verbracht. (Wanteegtng kolgk.! *Frankfurt, 21. März. auf dem Klapperfeld inmitten der Stadt ſind geſtern Abend neun Unterſuchungsfangene in ihrer Geſängniskleidung ohne Kopf⸗ bedeckung entſprungen. Es ſind Verbrecher von hier und aus der Umgebung. Die Flüchtlinge waren erſt in letzter Zeit verhaftet worden. Die meiſten ſind berüchtigte Eipbrecher. Von den Flücht⸗ lingen ſind vier wieder eingefangen. Bei einem Streit in einer Wirtſchaft in der Mainkurſtraße wurden einem jungen Taglöhner und 7 Uhr Aus dem Unterſuchungsgefängnis durch zwei junge Burſchen zwei Flaſchen mit ätzenden Flüſſiakeiten in das Geſicht geworfen. Ein Teil der Flüſſigkeit drang ihm in den Mund.— An der Kaſſe der Automobil⸗Ausſtellung wurden geſtern 5000 Eintritts⸗ karten gelöſt. Abends 7¼ Uhr beſuchte der König von Württemberg, der am Nachmittag dem Preisreiten im Hyppodrom beigewohnt hatte, die Ausſtellung. Cheater, Kunſt und(Diflenſchaft. Felix Weingartner. Wie aus Berlin telegraphiert wird, wurde nach amtlicher Bekanntmachung der bayeriſchen Regierung der preußiſche Hofkapellmeiſter Felixr Wein gartner, Edler zu Münzberg, in erblicher Weiſe in das bayeriſche Adelsmatrikel ein⸗ getragen. Das Grab Heinrich v. Kleiſt's bleibt erhalten. Wie das Hofmarſchallamt des Prinzen Friedrich Leopold von Preußen den Berliner Zeitungen mitteilt, wird der Prinz die Grabſtätte Heinrich v. Kleiſt's am kleinen Wannſee der deutſchen Nation zum Geſchenk machen. Bilſe's„Wahrheit“ fand am Sonntag bei der Aufführung im Schiller⸗Theater in Kiel eine zweifelhafte Aufnahme. Die Auf⸗ 7 beſtätigte, daß es ſich um ein völlig unreifes Machwerk handelt. Deueſte Nachrichten und Telegramme. Orivat-⸗Celegramme des„General⸗Anzeigers“ »Dublin, 21. März. Ueber den geſtrigen Zufammenſtoß der deutſchen Bark„Mona“ mit der engliſchen Bark„Lady Caſvns“ werden noch folgende Einzelheiten gemeldet: Die beiden Schiffe rannten mit großer Gewalt aufeinander. Die Seitenwände der eugliſchen Bark wurden aufgeriſſen, als wenn ſie von Papier wären. Das Schiff kenterte und verſchwand im Waſſer. Die„Mona“ wurde ſchwer beſchädigt. Die Boote der„Mona“ wurden klar ge⸗ macht, konnten aber nicht herabgelaſſen werden, da die„Mona“ vor dem Winde trieb. Der Zuſammenſtoß ereignete ſich bei ſehr trübem Wetter. Mit der„Lady Cairns“ ſind 22 Perſonen unter gegangen, * Kaiſerslautern, 21. März. Kommerzienvat Oskar Krämer, Beſitzer des Eiſenhüttenwerkes St. Ing⸗ bert, früherer Reichstagsabgeordneter, iſt laut„Pfälz. Preſſe“ geſtorben. * Köln, 21. März. Als heute nachmittag einige Lehr⸗ linge in einer Gießerei in Ehrenfeld eine ſchadhafte Gasleitung mit einem Lichte ableuchteten, entzündeten ſich entwichene Gaſe. Durch die ſtarke Eploſion wurden zwei Perſonen ſchwer, mehrere leicht verletzt. Johannesburg, 22. März.(Reuter.) Bis jetzt ſind 84 Perſonen an der Peſt geſtorben. Es iſt feſtgeſtellt worden, daß es ſich um eine Art Lungenpeſt handelt. Der Gemeindergt bewilligte 50%0 Pfund zur Bekämpfung der Seuche. Mißlungenes Attentat gegen einen deutſchen Konſul, * Innsbruck, 21. März. Der Schuhmacher Cararo aus Strigno drang in das Haus des hieſigen deutſchen Konſuls Gerock, um ihn zu erſtechen. Er kannte Gerock garnicht, hielt den gerade heraustretenden penſionierten Oberſten Gratzy für Gerock und führte einen Stich gegen ihn, der aber fehlging. Cararo wurde feſtgenommen. Das Motiv iſt rätſelhaft. Cararo erkundigte ſich ſchon in Salzburg nach dem deutſchen Konſulat. Vom Urieg. * Niukſchwang, 22. März. Es verlautet, daß die Japaner den Palufluß bei Tatoung überſchrit⸗ ten haben, wobei zwiſchen den Ruſſen und Japaner ein Ge⸗ fecht ſtattgefunden haben ſoll. *Tſchifu, 21. März.(Reuter.) Das aus den chine⸗ ſiſchen Kreuzern„Haitſchi“,„Haitſchen“,„Haitien“ und „Haidſchu“ beſtehende Peijanggeſchwader unter dem Admiral Tſah iſt hier angekommen. Es wird angenommen, daß es nach Niutſchwang gehen ſoll, ſobald der Fluß eisfrei iſt. Söul, 22. März.(Reuter.) Marqufs Jto erhielt den Orden der Pflaumenblüte, eine Auszeichnung, die ſonſt nur Fürſtlichkeiten verliehen wird. Die Japaner hielten den amerikaniſchen Militärattachs Allen bei Piöngang an und er⸗ ſuchten ihn, nicht mehr an die Vorpoſten heranzugehen. Deutſche Holzwarenfabrik, G. m. H. in Konkurs in Wieblingen. Das Anweſen ward geſtern verſteigert und ging in die Hände der Herren Ratſchreiber Schlez, Bäckermeiſter Wilhelm Elz und Zimmermeiſter Damm um den Preis von 64,501 Mark über. Hierdurch wird wohl das Schickſal dieſes Unternehmens noch nicht endgiltig feſtgeſtellt ſein, da genannte Herren die Fabrik wohl nicht weiter betreiben wollen, ſondern nur zum Zwecke des Wieder⸗ verkaufs geſteigert haben. *Wien, 21. März. Ungarns im Februar 1804 oder 22,3 Millionen mehr als Millionen oder 12 Millionen die Handelsbilanz mit im Borjahr. Waſſerſtandsnachrichten vom Monat März. Der Außenhandel Oeſterreich⸗ betrug: Einfuhr 173,1 Millionen Februar 1903,— Ausfuhr 160,2 mehr als im Vorjahr. Somtit ſchließt 12,9 Millionen paſſiv gegen 2,8 Millionen Pegelſtationen Datum: vom Rhein: 12. 18. 192. 20. 21. 22.Bemerkunger Konſtan: 42882,87 Waldshut. J2,08 2,12 2,18 2,16 2,11 2,14 Hüningen 11,67 J,72 1,73 1,70 1,68 Abds. 6 Uhr Keh!! 285 287 87 288 2,34] N. 6 Uhr Lauterburg 3,40 3,43 3,50 3,50 8,47 Abds. 6 Uhr Maxau.„„2 J3,61 8,68 3,70 3,69 3,70 8,65 2 Uhr Germersheim.„ 3,36 8,44.45.-P. 12 Uhr Man heimm 46,16 8,14 3,18 8,20 3,20 3,17 Morg. 7 Uhr Mainz 107 108 1,02 102 1,0.-P. 12 Uhr Bingen.. I,86 1,81 1,77 1,78 10 Uhr Kaubb J2,12 ,05.02 2,02 2,01 2 Uhr Koblenngnz 22,78 2,68 2,48 2,44 10 Uhr Kön 4J,06 2,87 2,72 2,68 2,54 2 Uhr Ruhrort 267 2,48 2,21 2,05 6 Uhr vom Neckar: 5 Nannheim.,27 8,26 3,28 3,30 8,27 5,26 V. 7 Uh; Veilbronn 1,15 1,18 1,10 1,07% B. 7 U57 5 Sranngerm, 22. Pturz. Seneral⸗Anzeiger. 5. Seite. Buntes Feuilleton. — Mormonenehen. Die Enthüllungen, die Präſident Srmith, don der Mormonenkirche, in Waſhington gemacht hat, erregen in den Vereinigten noch immer die öffentliche Aufmerkſamkeit. Die Mormonen behaupten zwar, daß die Apoſtel der Kirche die Lehre der Vielweiberei nicht verkünden. Das wird aber angeſichts der von Präſident Smith gemachten Tatſachen als unwahr angeſehen; obgleich 1890 ein Geſetz durchging, das die Vielweiberei zum Verbrechen macht, haben die Apoſtel der Mormonenkirche ihre polygamiſchen Be⸗ ziehungen fortgeſetzt. Smith, der Präſident der Kirche, der offiziell behauptet, Prophet, Seher und„Offenbarer“ der Mormonenkirche, Bevollmächtigter der Kirche der„Heiligen der letzten Tage“ und S Gottes auf Erden zu ſein, hat ſelbſt fünf Frauen und fß eſind ihm ſeit 1890 geboren, nachdem das Geſetz, das die Polygamie als Verbrechen erklärt, angenommen war, und nachdem Präſident Woodruff von der Mormonenkirche in einem Manifeſt alle Mitglieder aufgefordert hatte, ſich polygamiſcher Be⸗ ziehungen zu enthalten. Auch andere Apoſtel haben mehrere Frauen, ſo M. W. Merrill acht Frauen und F. M. Lyman, George Teesdale, George W. lor, Heber J. Grant, John H. Smith, M. F. Cowley und Roger Clawſon je ei Frauen. Jede der fünf Frauen von Smith hat ein geſondertes Heim. Die Lieblingsfrau Nr. 2 wohnt am prächtigſten, aber auch das Haus von Nr. 1, die offizielle Wohnung des Präſidenten, iſt ſeiner Stellung entſprechend ſehr koſtbar. Als Präſident der Kirche bezieht er 200 000 M. jährlich, ſoviel wie der Präſident der Vereinigten Staaten. In Mormonenkreiſen erzählt man, daß ſeine Familie beſonders glücklich iſt. Er verteilt ſeine Gunſt ganz unparteiiſch, Die ſhmpathiſche und edelmütige Natur von Frau Nr. 1 hat zum großen Teil eine Reibung unter den fünf Frauen verhindert. Nr. 2 iſt die jüngere Schweſter von Nr. 1. Als er im Jahre 1867 beſchloß, beide Schweſtern zu heiraten, wurde er innerhalb 24 Stunden rechtmäßig und religiös mit beiden ver⸗ bunden. Um dieſelbe Zeit wurde er von einer Frau, mit der er keine Kinder hatte, nach mehrjähriger Ehe von einem kaliforniſchen Gericht geſchieden. Meiſtens iſt in dieſen polhgamiſchen Mormonen⸗ ehen eine Lieblingsfrau, gewöhnlich die jüngſte und hübſcheſte. Ihre Kinder werden von denen der weniger glücklichen Frauen bevorzugt, was dann zu bitteren Fehden zwiſchen den verſchiedenen Kindern führt. Jetzt iſt eben Mrs. Folkerſon, die Frau eines Mormonen, von ihrem Mann geſchieden worden. Nach zehnjähriger Ehe erklärte er ihr, Gott hätte ihm befohlen, ein zweites Weib zu nehmen. Ob⸗ wohl ſie ihn bat, ihr treu zu bleiben, erſchien er am nächſten Tage mit einer jungen Frau. Die erſte Frau mußte ihrer Rivalin das beſte Zimmer einräumen, bald begann ein Syſtem des Nörgelns, und ſchließlich wurde die erſte Frau mit ihren Kindern aus dem Hauſe geſchickt, erhielt eine kleine Wohnung und mußte waſchen, um ihre Kinder zu erhalten. Das ging ſo ſieben Jahre, und während dieſer Zeit lebte die zweite Frau mit ihren drei Kindern im Luxus. Da die erſte Frau mit ihren Kindern dem Verhungern nahe war, erhielt ſie die Scheidung und Alimente. — Merkwürdige Ehepaare und Nachkommen im Tierreich. Mann und Weib ſind gewiß auch im Menſchengeſchlecht in ihrer kör⸗ perlichen Ausſtattung verſchieden genug begabt, aber die Unterſchiede ſind doch bei Tierarten häufig weit größer, ſoweit man einen Ver⸗ gleich überhaupt ziehen kann. Die Galanterie verlangt, daß unter den Menſchen die Männer dem weiblichen Geſchlecht beſcheiden den Schönheitspreis zuerkennen. Im Tierreich iſt oft genug von dieſer Galanterie nichts zu bemerken, weil auch keine Veranlaſſung dazu vorliegt, denn es tritt hier vielfach ein entgegengeſetzter Grundſatz der Natur ein, der es für zweckmäßig zu finden ſcheint, das Männchen weit ſchöner zu machen als das Weibchen. Namentlich unter den Vögeln finden ſich allbekannte Beiſpiele für dieſe Tatſache, wir brauchen etwa nur an die Pfauen oder an die Hühner zu erinnern. Auch bei den Säugetieren ſind die körperlichen Unterſchiede zwiſchen Mann und Weib oft ſehr groß, oft wieder faſt verſchwindend. Einen männlichen von einem weiblichen Elefanten unterſcheiden zu wollen, erfordert ſchon etwas Aufmerkſamket, während bei der Betrachtung eines Löwen und einer Löwin ein unbelehrtes Kind auf den Glauben kommen könnte, daß ſie verwandtſchaftlich kaum etwas miteinander zu tun haben. Sehr bedeutende Gegenſätze zeigen ſich bei den Wie⸗ berkäuern, und hier iſt es eine Gattung von Antilopen, bei der die auffälligſten Größenunterſchiede zwiſchen Mann und Weib ſtatt⸗ finden, die in der Klaſſe der Säugetiere überhaupt zu beobachten ſind. Es find dies die afrikaniſchen Sumpfantilopen. Das Männchen, eine mächtige Geſtalt mit prachtvollen, ſchöngeſchwungenen Hörnern, gehört überhaupt zu den impoſanteſten Erſcheinungen der Antilopen⸗ ſippe; ſeine Farbe iſt braunſchwarz mit einer weißen Linie längs des Rückens. Seine Frau hat kaum den dritten Teil des Gewichts ihres Gatten und ſieht dieſem überhaupt ſo unähnlich, daß ein uner⸗ fahrenes Auge durchaus keine Verwandtſchaft zwiſchen beiden Tieren ahnt. Das Weibchen der Sumpfantilope iſt am Körper braunrot mit weißen Flecken und Streifen, hat überhaupt keine Hörner und iſt ſo klein, daß es einem betagten Männchen faſt unter dem Bauch hindurchgehen kann. Im Berliner Zoologiſchen Garten kann man nicht nur dieſe ungleichen Gheleute zuſammen beobachten, ſondern jetzt auch noch ein jüngſt von ihnen geborenes Kleines, daß der Mutter in Geſtalt und Hautfarbe ſehr ähnlich ſieht. Seine Zugehörig⸗ keit zur Familie iſt für eine genaue Betrachtung wohl zu verkennen, denn es bewegt ſich ähnlich wie die Etern und deshalß merkwürdig genug. Der Gang der Sumpfantilopen iſt nämlich auffallend da⸗ durch, daß ſie dabei ihre Hufe ſpreizen und ihren Rücken krumm machen. Gewährt dieſe Eigentümlichkeit den Sumpfantilopen nicht gerade ein vollendet zierliches Ausſehen, ſo wird das Ideal der Grazie bei dieſen Tiergeſchlechtern erreicht in dem bekannten Muntjak, der freilich nicht zu den Horntieren, ſondern zu den Hirſchen gerechnet werden muß. Selbſt ein ganz ausgewachſenes Tier dieſer Art iſt von ſo zartem und kleinem Körperbau, daß ein Reh daneben plump erſcheint. Die dünnen Beinchen ſehen aus, als ob man ſie zwiſchen zwei Fingern zerbrechen könnte. Auch hier iſt der Unterſchied zwiſchen Männchen und Weibchen recht erheblich. Der männliche J tjak trägt ein Geweih, das inſofern einzigartig iſt, als der ſogen Roſen⸗ ſtock, der mit Haut bekleidete, der Stirn unmittelbar auffitzende Teit faft ebenſo lang iſt wie das eigentliche Geweih. Frau Muntlak Hat überhaupt kein Geweih, ſondern nur ein Paar ſonderbarer Haar⸗ büſchel über der Stirn; auch fehlen ihr die höchſt auffallenden hauer⸗ artigen Eckzähne, die ihren Gatten auszeichnen. Sind hier ſchon beide Eltern von äußerſter Zierlichkeit, ſo iſt ihr Junges von ganz ent⸗ zückenden Miniaturformen. Auch für dieſe Wiederkäuer hat der Ber⸗ liner Zoologiſche Garten gegenwärtig eine Kinderſtube einrichten rüſſen. 5 ef— 5 2 2— TTTTTTTbTTCTCTCTbTCTT ———2 8 8. tige Abnützung der Wäſche. Abſolut frei von ſcharfen Beſtandteilen, hergeſtellt aus den — — 2. beſten Grundſtoffen nach dem vollkommenſten Fabrikationsprozeſſe, unerreicht an Milde und Reinigungskraft iſt ſie der beſte Freund der ſorgſamen Hausfrau. Sunlight⸗Seife ſchützt den Schatz des hauſes— den Wäſchebeſtand. Die Hhände der Waſchfrau bleiben unverſehrt und weich. Im Gebrauch ſparſam, in der Wirkung wunderbar, iſt ſie die billigſte Haushaltungsſeife. Aufforderung. Wer an den Nachlaß des verſtorbenen Privatmanns Georg Rickert, bier, etwas zu fordern hat oder ſchuldet, wird aufgefordert bei dem Unterzeichneten binnen 14 Tagen entſprechende Anmeld⸗ ang zu machen. 12491 Mannheim, 22. März 1904. Karl Becker, B 2, 3 Nachlaßufleger obigen Nachlaſſes. Heffeutliche Verſteigerung. Heute und die folgenden Tage, je nachm. 2 Uhr an⸗ fangend, wird die Verſteiger⸗ ung im Hause 0 7, 16, II. 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I,.⸗Z. „Ino Werner& Mannheim: Die Firuig Prokura des Otto Wernez erloſchen. 2. Bd. IV,.⸗Z. 170, Firma Valt. Kurz“ in Mannheim⸗ Neckarau: Die Firma iſt erloſchen. 8. Bd. IV,.⸗Z. 221, Firma „C. F. Boehringer& Söhne“ in Mannheim: Adolf Muhle in Mannheim in als Plokuriſt be⸗ ſtellt und berechtigt, in Gemein⸗ ſchaft mit einem weiteren Proku⸗ riſten die Firma zu zeichnen. 4. Bd. IV,.⸗Z. 280, Firma „Hermann Schmitt“ in Mannheim: Der Firmeninhaber hat ſeinen Wohnſitz nach Schwetzingen verlegt. 5. Bd. VI,.⸗Z. 139, Firma „M. Joſeph& Cie.“ in Mann⸗ heim: Die Geſellſchaft iſt aufge⸗ löſt, das Geſchäft mit Aktiven und Paſſiven und ſamt der Firma auf den Geſellſchafter Mayer Joſeph, Kaufmann in Mannheim übergegangen. Die Zweigniederlaſſung Brüſſel iſt aufgehoben. 6. Band VIII,.⸗Z. 15, Firma „Jean Grohs“ in Maunheim. Der Firmeninhaber hat ſeinen Wohnſitz nach Mannheim verlegt. 7. Band IX,.⸗Z. 171, Firma „Otto Flemming& Co.“ in Mannheim: Die Firma iſt er⸗ loſchen. 8. Bd. IX,.⸗Z. 190, Firma „Alice Ohme“ in Mannheim: Die Firma iſt erloſchen. 9. Bd. X,.⸗Z. 42, Firma „Hübnere Co.“ in Mannheim: Die Geſellſchaft iſt mit Wirkung vom 15. März 1904 aufgelöſt, das Geſchäft mit Aktiven und Paſſiven und ſamt der Firma auf den Geſellſchafter Johann Gerber übergegangen. 10. Bd. X,.⸗Z. 84, Firma „Chocoladenhaus Auguſte Gellert“ in Mannheim: Die Firma iſt geändert in: Choco⸗ ladenhaus Heidelbergerſtraße Auguſte Pietz. Die Firmeninhaberin iſt jetzt verehelicht mit Kaufmann Carl Pietz. 11. Bd. X,.⸗Z. 94, Firma „Neuberger& Schultheiß“ in Mannheim: Die Firma iſt geändert in „Alſred Neuberger“. Die Geſellſchaft iſt mit Wirkung vom 18. März 1904 aufgelöſt, das Geſchäft mit Aktiven und Paſſiven auf den Geſellſchafter Alfred Neuverger übergegangen, der es unter der Firma„Alfred Neuberger“ weiterführt. 12. Bd. X,.⸗Z. 155, Firma „Mannheimer Cigarren⸗ Manufactur F. Baumüller 4 Co.“ in Mannheim: Die Prokura des Abraham Hilb iſt erloſchen. 13. Bd. X,.⸗Z. 185: Firma „Alfred Dresler“ in Mann⸗ heim, Iunhaber iſt: Alfred Dresler, Kaufmann, Mannheim. Ge⸗ ſchäftszweig: Holz⸗ und Fournier⸗ Handlung en gros. 14. Band X. O⸗Z. 186, Firma „Robert Heiner“ in Mann⸗ heim. Inhaber iſt: Robert Heiner, Kaufmann, Mannheim. Ge⸗ ſchäftszweig: handlung. 15. Bd. X..⸗Z. 187, Firma „FJoſeph Freund“ in Mann⸗ heim. Inhaber in: Joſeph Freund, Kaufmann in Maunheim. Ge⸗ ſchäftszwelg: Kommiſſions⸗ und Agenturengeſchäft. 05 16. Bd. X,.⸗Z. 188, Firma „Oskar Hübner“ in Mann⸗ heim. Inhaber iſt: Oskar Hübner, Kaufmann in Maunheim. Ge⸗ ſchäftszweig: Agenturen. 17. Bd. X,.⸗Z. 189, Firma »Benjamin Weinberger“ in Schriesheim. Inhaber iſt: SenjaminWeinberger,Raufmann in Schriesheim. Geſchäftszweig: Ellenwaren⸗ fleſchäft. 13. Bd. X. Landesprodukten⸗ und Schühwaren⸗ Kreisverkündigungsblatt. Inſerate Die Kolonel⸗Zeile Ausſswärlige In Die Reklame⸗Zeile Expedition: Nr. 218. ann, Schriesheim. Geſchäfts⸗ zweig: Kolonialwaren⸗Handlung. p. Bd. T,.⸗Z. 191, Firma acharias Oppenheimer“ Schriesheim. Inhaber iſt: arias Oppenheimer, Kauf⸗ iann, Schriesheim. Geſchäfts⸗ weig: Landesprodukten⸗, Mehl⸗ und Leder⸗Handlung. 20. Bd. X..Z. 192, Firma „Andreas Ullrich“ in Schries⸗ heim. Inhaber iſt: Andreas Ullrich, Kaufmann, Schriesheim. Geſchäftszweig: Schuhwaren⸗ handlung. 21. Bd. X,.⸗Z. 198, Firma „Albin Weiße“ in Schriesheim. Inhaber iſt: Albin Weiße, Schloſſer und Kaufmann in Schriesheim. Geſchäftszweig: Spezereiwarenhandlung. 22. Bd. X, O⸗Z. 194, Firma „Johann Hartmann“ in Schriesheim. Inbaber iſt: Jo⸗ hann Jakob Hartmann, Kauf⸗ mann, Schriesheim. Geſchäfts⸗ zweig;: Kolomalwarenhandlung. 23. Bd. X,.⸗Z. 195, Firma „Katharina Egler Wwe.“ in Schriesheim. Juhaber iſt: Wil⸗ helm Egler Witwe, Katharina geb. Heeger, Schriesheim. Ge⸗ ſchäftszweig: Kolonialwaren. 24. Bd. X,.Z. 196, Firma „Adam Krämer“ in Schries⸗ heim. Inhaber iſt: Adam Krä⸗ mer, Kaufmann, Schriesheim. Geſchäftszweig: Kolonialwaren und Spezereihandlung. 25. Bd. 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X,.⸗Z. 203, Firma „Hugo Hofmann“ in Mann⸗ heim⸗Käferthal. Inhaber iſt: Hugo Hofmann, Avpotheker, Maunheim⸗Käferthal. Geſchäfts⸗ zweig: Apothekenbetrieb. 82. Bd. X..⸗Z. 204, Firma „Rudolf Jeſelſohnin Mann⸗ heim. Inhaber iſt: Rudolf Je⸗ ſelſohn, Kaufmann, Manunheim. Geſchäftszweig: Buchbinderei, Papierhandlung, Geſchäftsbücher⸗ niederlage und Bureaueinrich⸗ tungsgeſchäft. 38. Bd. X,.sZ. 205, Firma „Sannchen Schlupp“ in Mannheim. Inhaber iſt: Hein⸗ geb. Kaiſer, Mannheim. Ge⸗ ſchäftszweig: Poſamentierwaren⸗ fübergeben werden. M. Arnold, Auktionator. und Rouleauxkortelfabrik. 34. Bd. X,.⸗Z. 206, Firma „Nicolaus Lang“ in Mann⸗ heim. Inhaber iſt: Nicolaus Lang, Sodawaſſer⸗Fabrikant, Mannheim. Geſchäftszweig: So⸗ dawaſſerfabrikation. 8426%½% 35. Bd. X,.⸗Z. 207, Firma „Bela Rajnik“ in Maunheim. Juhaber iſt: Bela Rajnit, Kauf⸗ mann, Mauunheinm. Geſchäfts⸗ zweig: Getreideagentur. Maunheim, 19. März 190. heim. Inhaber iſt: Aurelie Bitt⸗ in Maunheim. rich Schlupp Ehefrau, Sannchen Dienstag, 22. Handelsregiſter. Zum Handelsregiſter Abt. B, Baud III,.⸗Z. 12, Fima „Rheinſſch Weſtfäliſches Kohlen⸗Syndikat Abteil⸗ ung Mannheim“ in Mann⸗ heim wurde heute eingetragen: Ditektor Carl Weyhenmeyer in Eſſen iſt aus dem Vorſtande ausgeſchieden. 3422 Mannheim, 17. März 1904. Großh. Amtsgericht I. Lereins-Regiſter. Zum Vereinsregiſter Band I, .⸗Z. 42,„Gemeinnnütziger Verein der Neckarvorſtadt“ in Manngeim wurde heute ein⸗ getragen: Leopold Anſelm iſt aus dem Vorſtand ausgeſchieden. Georg Müller, Kaufmann, Maunheim, iſt als Vorſitzender, Paul Langhammer, Privat⸗ mann, Maunheim, als Stellver⸗ treter des Vorſitzenden in den Vorſtand gewählt. 3421 Maunheim, 17. März 1904. Großh. Amtsgericht I. Vereinsregiſter. Zum Vereinsregiſter Band 1, .⸗Z. 38,„Verein Mann⸗ heimer Briefmarkenſaſm⸗ ler“ in Mannheim wurde heute eingetragen: Bartholomäus Haller wurde als Vorſtand, Carl Hauck als Vorſtandsſtellvertreter wiederge⸗ wählt. 34224 Mannheim, 18. März 1904. Greſih. Amtsgericht I. +f Aort Konkursverfahren. Nr. 3975. In dem Konkurs⸗ verfahren über das Vermögen des Händlers Auguſt Becker in Mannheim iſt Termin zur Abnahme der Schlußrechnung beſtimmt auf 3460 Mittwoch, den 6. Ayril 1904, Vormitfags 11½ uhr, vor dem Großh. 0 58 15 hierſelbſt, 2. St., Zimmer Nr. 11. Maunheim, 14. März 1904. Der Gerichtsſchreiber Groß. Amsgerichts: 70 dohr. Konkursverfahren. Nr. 2418. In dein Konkurs⸗ verfahren über das Vermögen der offenen Haudelsgeſellſchalt „Geſchwiſter Hochſtetter“ in Manuheim iſt zur Aonahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhetung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berück⸗ ſichtigenden Forderüngen und zur Beſchlußfaſſung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Ver⸗ mögensſtücke und über die Erſtaftung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubiger⸗ ausſchuſſes der Schlußternin beſtimmti auf: Samstag, 16. April 1904, vormittags 11 uhr, vor dem Amtsgerichte hierſelbſt, 2. Stock, Zimmer 2. 3465 Mannheim, 17. März 1904. Der Gerichtsſchreiber Großh. Amtsgerichts III: Mohr. Konkurg⸗Verfahren. r. 3912. In dem Konkurs⸗ verfahren über das Vermögen der Firma 9z. Moos in Neckarau, Juhaber: Kaufmann Nathan [Moos in Neckarau iit zur Ab⸗ nahme der Schluprechnung des Verwalters und zur Erhebung von Einwendungen gegen das Sblußverzeichnis der bei der Verteilung zu berückſichtigenden Forderungen der Schlußtermin bdeſtimmt auf Samstag, den 9. April 1904, 5 vortuittags 10 unr vor dem Aintsgerichte hierſelbſt, 2. Stock, Zimmer Nr. 10. Mannheim, 17. März 1904. Der Gerichtsſchreiber Großh. Amtsgerichts, Abt. 6: Mohr. 3424 ſield! 30f. Geld! Gebe Vorſchuß auf Waren u Möbel aller Art, welche mir zum Bertauf oder Verſteigern 21325 N23, 11. Teleſon 2285. Brenneſſel⸗Koyf⸗Paſſer iſt das allerbeſte Haarwaſſer der Neuzeit. Die ſcraft der Brenneſſel⸗ eſſenz hat geradezu überraſchenden Erſolg für das Wachstuim der Haare und kräftigt die Kopfhaut⸗ poren, ſodaß Schinn u. Schuppen beſeitigt werden. 11329 a Fl. M..50. MeclelnabDrog. 2. foten Kreuz Amisgericht 1. Th. von Eich edt,& 4, 12, Nuunſtſtroße. Handelsregiſter. Zum Handelsregiſter, Abt. B, Band Y,.⸗Z. 16, wurde heute eingetragen: 3468 „Ino Werner& Co.“, Geſell⸗ ſchaft mit beſchränkter Haftung, Maunheim. Gegenſtand des Unternehmens iſt: Fabrikation und Verkauf von Lackund allen Bedarfsartikeln für Brauereien und gleichartige Inſtitute. Die Geſellſchaft in berechtigt, noch andere ihr ver⸗ wandte Artekel zur Fabrikation und zum Verkauf aufzunehmen. Das Stammkapital belrägt 85000 Mark. Geſchäftsführer ſind: Wendel Solz, Kaufmann in Mannheim und Otto Werner, Kaufmann in Mannheim. Geſellſchaft mit beſchränkter Haftung. Der Geſellſchaſtsver⸗ trag iſt am 9. März 1904 feſt⸗ geſtellt. Jeder der beiden Geſchäfts⸗ führer iſt für ſich allein berechtigt, die Geſellſchaft zu vertreten und die Firma zu zeichnen. Der Geſellſchafter Ino Werner, Kaufmann in Baden⸗Baden bringt in die Geſellſchaft ein das von ihm unter der Firma„Juo Werner& Co.“ dahier betriebene Handelsgeſchäft mit Aktiven und Paſſiven, berechnet nach dem Stande vom 31. Dezember 190g, ſodaß das Geſchäft vom 1. Januar 1904 an als auf Rechnung der Geſellſchaft geführt gilt. Im einzelnen werden eingebracht und von der Geſellſchaft übernommen: Außenſtände 24,862 M. 85 Pf. Warenvorräte 11,856„ Wechſelforder⸗ ungen Kaſſenbeſtand Mobilten Maſchinen Geräte 2,795 85¹ 396 1,425 950 48,137 M. 06 Pf. 418„ 65 * „ * 1 Schulden bleibt auf die Stammeinlage anzurechnen der Wert der Sacheinlagen Mannheim, 21. März 1804. Großh. mtsgericht J. Aufgebot. Nr. 3014. Die Barbara lge⸗ nannt Babette) Schäſer in Dresden hat beantragt, die ver⸗ ſchollenen Geor PeterSchäfer geboren in Mannheim am 11. Mal 1818 u. Wihelm Schäſer, geboren in Maunheim am 20. 2 haft in Mannheim, für tot zu erklären. 5 Die bezeichneten Verſchollenen werden aufgefordert, ſich ſpäteuens in den auf 3416 Donnerstag, 6. Oktober 1904, vormittiag 11 uhr vor dem Amtsgericht hierſelbſt, 2. Stock, Zimmer Nr. 11 anbe⸗ raumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erſolgen wird. 8 An Alle, wel de Auskunft über 0 erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, ſpäteſtens im Auf⸗ gebolstermine dem Gericht An⸗ zeige zu machen. Mannhelm, den 15. März 1904. Der erichtsſchreiber Großh. Amtsgerichts, Abt. 13. R Aufgebot. No. 3755. Der Johann Peter Rei er, Landwirt in Sandhofen, hat beantragt, die verſchollenen 1) Karl Heinrich Auguſt Preiß Ehefrau, Philppine geb. Reuß (auch Rerß 2) Karl Joſeph Mathias Preiß zuletzt wohnhaft in Sandhofen, für tot zu erklären. werden aufgefordert, ſich ſpäteſteus in dem auf: 8 Mittwoch, 21. Dezember 1904, vormittags 11 uhr vor dem Am sgericht hier⸗ ſelbſt, II. St., Zimmer No. 10 anberaumten Autgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird An alle, weſche Auskunft über Leben oder Tod der Verſcholleuen zu eiteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, ſpäteſtens im Auf⸗ gebotstermine dem Gericht An⸗ zeige zu ſachen. Maunheiren, 14. März 1904. Der Gerichtsſchreiber Großh. Amtsgerichts 6: Mobr. 5464 Ausgekämmte Haare ger 1E. Gollinger, Schwetziſgerur.“, März 1904. 42,718 M. 41 Pf. Oktober 1820 beide zuletzt wohn⸗ Leben oder Tod der Verſchollenen Die bezeichneten Verſchollenen Güterrechtsregiſter. Zum Güterrechtsregiſter Band y würde heute eintragen: 1. Seite 136: Leiner, An⸗ dreas, Schreiner in Mannheim und Emma geb. Jenner. Nr. 1. Durch Vertrag vom 8. Februar 1901 iſt Guütertren⸗ nung vereinbart. 2. Seite 137: Zeitvogel, Heinrich, Bäcker in Sandhofen und Maria Auna geh. Lulach. Nr. 1. Durch Vertrag vom 19. Februar 1904 iſt allgemeine Gütergemeinſchaft vereinbart. 3. Seite 138: Pahl, Johann, Gaſtwirt in Feudenheim und Thereſia geb. Fink. Nr 1. Duürch Bertrag vom 22. Februar 1904 iſt allgemeine Gütergemeinſchaft vereinbart. Vorbehaltsgut der Frau ſind die im Vertrage näher bezeichneten Gruuidſtücke derſelben. 4. Seite 139: Horſchler, Johann, Schloſſer in Manu⸗ heim undDdorotheggeb.Löwen. Nr. 1. Durch Vertrag vom 4. März 1904 iſt Gütertreunung vereinbart. 3469/77 5. Seite 140: Marguart Wilhelm, Metzgerineiſter in Maunheim und Anna geb. Rupp. 5 Nr. 1. Durch Vertrag vom 9. März 190 iſt Exrungenſchafts⸗ gemeinſchaft vereinbart. 6. Seite 14/: Harter, Jakob Ferdinaud, Kaufmann in Maun⸗ beim und Noſa Margareta geb. Baum. No. 1: Durch Vertrag vom 10. März 1904 iſt Errungen⸗ ſchaftsgemeinſchaft vereinbart. 7. Seite l42: Mayer, Leo Albert, Buchbinder in Maunheim und Thereſe geb. Serr. No. 1: Durch Verttag vom 11. März 1903 iſt Gütertrennung vereinbart. 8. Seite 148: feller, Gott⸗ fried Lüdwig, Kaufmaun in Maunheim und Eliſabetha geb. Werron. 55 No. 1: Durch Vertrag vom 14. März 1904 iſt Gütertrennung vereinbart. 9. Seite 144: Seitz, Heinrich, Glaſer in Manuheim und Auna geb. Ulmer. No. 1: Durch Vertrag vom 15. März 1908 iſt Gütertrennung vereinbart. Mannheim, 21. März 1904. Gr. Amtsgericht I. Bekanntmachung. 14 Die Maimeſſe 1904 betr. Nr. 97211. Aim vormittags 9 uhr werden im hieſigen Rathauſe— großer Saal— die Plätze zur Aufſtellung der ſtäduſchen Meß⸗ buden und am gleichen Tag vormittags 11 Uhr die Plätze für Geſchirrlager für die dies⸗ jährige Maimeſſe an den Meiſt⸗ bietenden öffentlich verſteigetl. Die Meßbuden werden auf dem Zeughausplatze aufgeſtellt und wird der Geſchirrmarkt auf den Planken daſelbſt abgehalten werden. Hälfte baar bei der Verſteigerung Und zur anderen Hälfte 8 Tage nach Beginn per meſſe an die Siadtkaſſe zu bezahlen Plan und Bedingungen können iu der Zeit von Vormitags-9 Uhr auf Zimmer Nr. 12 des Rathauſes eingeſehen werden. Mannheim, 16. März 1904. Bürgermeiſteramt: Riteee Schieß. aßli ſind alle Hantunreiniokeiten und Halitausſchläge, wie Mit⸗ eſſer, Finnen, Geſichtspickel, Haut⸗ röte, Puſteln, Blütchen zc. Daher gebrauche man nur: Steckenpferd⸗ Carbol⸗Teerſchwefel⸗Seife von Bergmann& Co., Rabebeul mechter Schutmarke: Steckenpferb. 0650% 5 u St. 50 Pfg. bei: Stern⸗Apotheke, J 3, 1. Engel⸗Apotheke, Neckarvorſtadt. Adler Apotheke, K 7, 1. Luiſen⸗Apotheke, G 8, 4.—89 Neckarau:Fr. Preiß Rathar⸗Str 30 1 Aon Soforlige Veſrel Belluäſſen. ung gakantiert, Proſsp., Zeugniſde zt. frei durch Herm. Marburg, Frankfurt a. M. ——— Ü— Die Samstag, 16. April 1904, Der t de per dein iſt zur b 17 0 Ohr 18. 16. 114. Jahrgang. 7** 70 4 110 1 8 1 1 igoſg Flüdliſche Handelsfortbidungsſchule. Das von Bürgerausſchuß unteym 13. März 1902 genehmigte Ortsſtatut über das kaufmäuniſche Fo zildungsſchulweſen ver⸗ pflichtet die iunerhalb des Gemeendebezi Mannheim als Hand⸗ lungsgehilfen und Handlungslehrlinge, haltung, Kaſſe, Korkeſpondenz, auch in nicht kaufmänniſchen Be⸗ trieben beſchäftigten Perſonen männlichen und weiblichen Geſchlechts zum Beſuche der Handelsfortbildungsſchule bezw. Vorſchule, jedoch nicht über das 18. Lebensjahr hinaus. A. Nach Maßgabe des Orisſtatuts 1. wird völlig befreit 1) wer im Laufe des nächſten Schulhalbjahres das 18. Lebens⸗ jahr vollendet; 5 2) wer ein Zeugnis über den erfolgreichen Beſuch von minde⸗ Handelsfortbildungsſchule vorgelegt. ſuchen diejenigen Mädchen, welche aus der 8. Klaſſe oder erweiterten Volksſchule entlaſſen wurden; Beſuch des erſten und zweiten Zeugnis oder Ablegung einer weiſt. 85 B. Nach Anordnung des Großh, Gewerbeſchulrats vom Februar 1904 werden zur Erlernung von Fremdſprachen nur die⸗ jenigen männlichen Schü Anſorderungen im Deutf en entſprechen. 189 O, Gemäß Stadtratsbeſchluß bom 5. Dezember 1902 ſind bis auf Widerruf vom Unterrichle völlig befreit: 1) männſiche geboren ſind, 2) weibliche Perſonen, welche vor dem 15. geboren ſind, 5 3) werbliche Perſonen, weſche den vom Verein für Frauen⸗ bildung und Frauenſtudiunn veranſtalteten Jahres⸗Kurs mit Eiſolg beſucht haben. edne niee Gacle wohnhafte Handlungs⸗ ehrlinge mäunlichen Geſchlechts, welche bis zum 30. Junt 1904 nicht das 14. Lebens! lende haben die nach dem 30. Inni 1890 geboren, ſind nach 8 2 Abſ. 1 des badiſchen Jahrganges denjenigen, der durch September 1887 D. überwieſen. l. für Ku Dienstag, den 12. Apri 1904, morgens von—12 uhr und nachmitlags—6 Uuhr. 2. für Mädchen: 15 Mittwoch, den 1. Ap tl 1904, morgens von—12 uhr und nachmittags—6 uhr. Aufnahme⸗Lokal für beide Tage: Ingenleurſchulgebäude N 6, 4a, 1 Treppe, Die letzten Schulzeugniſſe ſind mitzubringen. An die betreffenden Firmen werden. Sur Auswahl ſtehen: 8 I. In Betreff der Schulzeit: Na 1 außer Samstag, von—5. Abende: Montag und Donnerstag oder dienst Freitag von ½0 ½10. 2, ür mädchen, welche nichthaushaltungsſchulpflichtig ſin e zwe nd bis ¼e1 Ahr. Je zwei Abende: Montag und Donnerstag oder Dienstag und Freitag von—½9, bezw. 8 bis 9 Uhr. 8 5. Für mädchen, welche noch haushaltungs ichti ſind:(dieſe erhalten 5 Stunden Unterricht 15 15 fortbildungsſchule und 4 Stunden in der Haushaltungsſchule) Mittwoch oder Samstag von /8—½ Uhr. II. In Betreff der Stenographie⸗Syſteme. Pflichtfach für die Handlungslehrlinge beiderlei G ſchlechte welche in einen I. Kurs agen werd 1. Suſtem Gabelsberger. 2. Syſtem Stolze⸗Schren III. In Betreff der Schreibemaſchinen: (Pflichtfach für die Nädchen). Fur verfügung ſtehen: Hammond ⸗Maſchinen, Ideal⸗Maſchinen, Nesunge ſchinen, Uoſt⸗Raſchinen. 8 Mannheim, den 17. März 1904. Die Leitung: Dr. Bernh. Weber.⸗ Jür die Conſirmation Gold- und Silberwaren mmermann Prey, Kunststrasse, N 2,.2 Stundesrrgiſter⸗Chronik Maunheim— Netkuran. März Verkündete. 10. Andreas Steigerwald, Former u. Luiſe Koch. 17. Ferd. Ludwig Müller, Portier u. Anna Marie Kur geb. Mechler,„„„„ 11. Adam Albert Brenk, Tagl. u. Jakobine Schuhmacher. 15. Karl Math. Maier, Bautech. u. Anna Medan. März Getraute. 28 12. Martin Glaſer, Gummtarb. u. Karoline Wild. 12. Friedrich Schweizer, Fabrikarb. u. Luiſe Roſine Kech onrad Stephan, Fabrikarb. u. Luiſe Becker. Mürz; Geborene. 8. d. Maurer Anton Bißon e. T. Softe. 5 6. d. Schmiedmſtr. Ehriſtoph Frey e. T. Elſa Roſ. B 9. d. Form. Adam Schmitt, Mich Sohn e T Emma Ro 12. d. Tagl. Johann Gaisbauer e. S. Johann. 9. d. Kaufmann Max Obſt e. S. Emil. 12. d. Schloſſer Guſtav Löb e. S. Jalob Heinrich. 18. d. Fabrikarb. Emil Röder e. T. Anng. 10. d. Fabrikarb. Jakob Gremm e. S. Ludwig Wilhelm 12. d. Brikettmeiſter Valentin Mohr e. T. Eliſabetha. 12. d. Mechaniker Gaetano Moretti e. S. Candido. 13. d. Maurer Philipp Peter Wacker e. T. Emma Kathar 1I. d. Schreiner Johann Strauß e. T. Anng Katharina 13. d. Fabrikarb. Jakob Klauer e. T Lina Luiſe. d. Fabrikarb. Max Schmidt e T. Emma Anng. 11. d. Wagner Philipp Schaaf e. T. Anng Katharina. d. Taglöhner Heinrich Biebl e. T. Marig. Mürz Geſtorbene. 10 M. 1 Tg. 14. Maria Eugenie Reif geb. Bourgrin, 3 13. Erich Werner, S. d. Maſchiniſten Wilhelm Schönleber, a. Alerheiligenſtraße 76. dss 15. Eliſabetha Münch geb. Harg, 67 J. 3 18 Angeffellte für Buch⸗ Perſonen, welche vor dem 15. September 1886 Lebensjahr vollendet haben, alſo 5 be Clementakunterrichtsgeſetzes noch polksſchulpflichtig und werden ſofort der Volksſchule Paßten Die Aufnahne der aneds ertbulhungsſchpflchligen erfolgt aben: 0 Zimmer Nr. 14. wird das Erſuchen gerichtet, durch die neu aufzunehmenden Lehrlinge gefl. die Wünſche über die Zeit des Schulbeſuchs ſchriftlich vorzulegen, welche ſodann tunlichſt berückſichtigt ſtens drei Jahreskurſen einer mittleren Handelsſchule oder II. haben nur 2 Jahre die Handelsfortbildungsſchule zu bes einer Bürger⸗ III. befreit die Schulleitung vom ganzen Unterricht oder vom Prüfung die Unterrichtsreife nach⸗ züler zugelaſſen, welche den lehrplanmäßigen 30000 0 1 Für Unaben: Sämtliche vormittage von t. Dienstag, Mittwoch, Freitag, Samstag vormittags von%8 Arkunntmachung. Unſere verehrl. Abnehmer erſuchen wir ergebenſt, an⸗ läßlich eines Wohnungs⸗ wechſels auf Quartalsab⸗ ſchluß elwaige We nſche wegen Aufnahme des Gaswaſſer⸗ ſtandes, Transferieren und Setzen von Meſſern, Er⸗ hebung der Geldbeträge uſw. uns tunlichſt frühzeitig, mindeſtens aber 3 Tage vor dem Termin zugehen laſſen zu wollen. Wenn wir auch ſtets be⸗ ſtrebt ſind, den Wünſchen tunlichſt nachzukommen, ſo ſind wir doch außer Stande, kurzftiſtige Beſtellungen, die häufig erſt am Tage vorher, manchmal ſogar am Morgen des betr. Tages bei uns ein⸗ laufen, noch vechtzeitig zu er⸗ ledigen. 30000/182 Mannheim, 15. März 904. Die Direktion der ſtädt. Gas⸗ ünd Waſſerwerke; Chr. Beyer. Bekanntmachung. Die Maimeſſe 1904 betr. Nr. 9723 I. Das Auf⸗ und Abſchlagen der bei der dies⸗ jährigen Maimeſſe zur Auf⸗ ſtellung kommenden ſtädtiſchen Meßbuden, ſowie das Ein⸗ räumen derſelben nach be⸗ endigter Meſſe in den Zeug⸗ hausteller, ſoll im Submiſ⸗ ſionswege vergeben werden. Angebote, welche für das ganze Geſchäft in runder Summe zuſtellen ſind, wollen bis 80000%/185 Mittwoch, den 30. ds. Mis., vormlttags 11 uhr auf Zimmer Nr. 12 hieſigen Rathauſes eingereicht werden, woſelbſt auch in der Zeit von —9 Uhr vormittags Plan und Bebingungen eingeſehen werden können. Mannheim, 16. März 1904. Bürgermeiſteramt: Ritter. Schieß. Bekauntmachung. Beſetzung von Stellen bei der Berufsfeuer⸗ wehr betr. Nr. 9805 J. In nächſter Zeit ſollen bei der hieſigen Berufsfeuerwehr einige Stel⸗ len für Berufsfeuerwehrleute mit einem Anfangsgehalt von monatlich 100 Mk. zur Be⸗ ſetzung gelangen. Handwerker, welche beim Militär gedient und daß 25. Lebensjahr noch nicht zurück⸗ gelegt haben, wollen ſich Anter Vorlage ihrer Militär⸗, Leumunds⸗ u. ſonſtigen Zeugniſſe beim Brand⸗ meiſter der Berufsfeuerwehr im ſtädtiſchen Bauhofe dahier melden. 3060/186 Schreiner, Hufſchmiede, Wagner, Sattler und Speng⸗ lex werden bevorzugt. Bürgermeiſteramt: Ritter. Schiruska. Stroh⸗eferung. Wir vergeben die Lleferung von 1000 Etr. Maſchinendröſch⸗ ſroh und 250 Cfr. Handdraſchſtroh, lieferbar franko Viehhof. Die Lie⸗ ſerung hat ſofort nach Zuſchlag zu beginnen, iſt nach unſerer näheren Weiſung einzurichten und muß bis ſpäteſtens Ende April ds. Js. beendigt ſein. Die erfolgt nach dem auf unſerer Waage ermittel⸗ ten Gewicht. Schriftliche Angebote ſind mit der Auſſchrift„Strohlieferung“ Verſehen bis ſpäteſtens Dienstag, d nꝛ9. März 1904, vormittags 10 Uhr verſchloſſen bei unterzeichneter Stelle einzureichen, zu welchem Zeitpunkt die Eröffnung der⸗ ſelben in Gegenwart der er⸗ ſchienenen Submittenden erſolgt. Angebote auf Abfall⸗ oder Wirrſtroh, weilches zum Ein⸗ ſtreuen geeignet iſt, ſind zuläſſig. Das Angebot iſt 8 Tage bindend voin Eröffnungstermin an gerechnet. 90000%/180 Erfüllungsort iſt Manuheim. Die zum Ladungsſchutz ver⸗ wendeten Decken ſind im Vieh⸗ hof in Empfang zu nehmen. Mannheim, 17. März 1903. Die Virektion de. ſrädt. Schlacht⸗ u. Biehhofes Fuch s. 8. 31. 8, 31. Hioßet Möbelberkanf. Zu ſehr billigen Preiſen verkaufe gegen bare Zahlung folgendes: mehrere hochmo⸗ derne Schlafzimmer⸗Ein⸗ richtungen, Büffets in eichen und nußbaum, Aus⸗ ziehtiſche, Vertikow, Taſchendivane, Spiegel⸗ ſchränke, Waſchkommoden und Nachttiſche mit Mar⸗ mor; ferner eine größere Partie Bettſtellen, Schränke, billige Schreib⸗ tiſche, alle Arten Stühle, einige moderne Trümme⸗ aux und ſonn Verſchiedenes. Airchenſtralle 8. uur Frühjahrs- Kontrol-Versammiungen 180 im Jaudmehr⸗Zezirk Mannuheim, Sezirk des Haupkmeldeamts Maunheim. Es haben zu erſcheinen: In Mannheim 3417 (Reitbahn im Großh. Schloß.— Eingang gegenüber L 5, Kurfürſtenſtraße.) Alle zur Dispoſition der Erſatzbehörden entlaſſenen Mannſchaften ſämtlicher Waffen. Jahresklaſſen 1903 und 1902 der Infanterie. Mittwoch, 6. April 1904, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſe 1901 der Infanterie mit dem Anfangs⸗ buchſtaben A bis K Mittwoch, 6. April 1904, nachmittags 3 Uhr. Jahresklaſſe 1901 der Infanterie mit den Anfangsbuch⸗ ſtaben L bis. Donnerstag, 7. April 1904, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſe 1900 der Jufauterie mit den Anfangsbuch⸗ ſtaben A bis K 5 Donnerstag, 7. April 1904, nachmittags 3 Uhr. Jahresklaſſe 1900 der Infanterie mit den Anfangsbuch⸗ ſtaben L bis 2. 8. April 1904, vormittags 9 Uhr. Freitag, Jahresklaſſe 1899 der In auterie mit den Anfangsbuch⸗ ſtaben A bis K Freitag, 8. April 1904, nachmittags 8 Uhr. Jahresklaſſe 1899 der Infauterie mit den Anfangsbuch⸗ ſtaben L bis 2 Samstag, 9. April 1904, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſe 1898 der Infanterie mit den Anfangsbuch⸗ ſtaben& bis K Samstag, 9. April 1904, nachmittags 3 Uhr. Jahresklaſſe 1898 der Jufanterie mit den Anfangsbuch⸗ ſtaben L bis 2 Montag, 11. April 1904, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſe 1897 der Infanterie mit den Anfangsbuch⸗ ſtaben A bis K 85 e Montag, 11. April 1904, nachmittags 3 Uhr. Jahresklaſſe 1897 ver Infanterie mit den Anfangsbuch⸗ ſtaben L bis Dienstag, 12. April 1904, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſe 1896 der nfanterie mit den Anfangsbuch⸗ ſtaben A bis K 1 Dienstag, 12. April 1904, nachmittags 3 Uhr. ahresklaſſe 189 er 8 ie mit den ſiobe 1. 1 9 6 der Infanterie mit den Anfangsbuch Mittwoch, 13, April 1904, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſe 1895 der Infanterie mit den Anfangsbuch⸗ ſtaben A bis K 90 ee eee Mittwoch, 13. April 1904, nachmittags 3 Uhr. Jahresklaſſe 1895 der Infanterie mit den Anfangsbuch⸗ ſtaben I. bis 1. 0 Donnerstag, 14. April 1904, vormittags 9 Uhr. ſden 8 1894 der Infanterie mit den Anfangsbuch⸗ Donnerstag, 14. April 1904, nachmittags 3 Uhr. Jahresklaſſe 1894 der ſtaben L bis 2. Freitag, 15. April 1904, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſe 1893 der Jufanterie mit den Anfangsbn ſtaben A bis 15 Afante 1 Freitag, 15. April 1904, nachmittags 3 Uhr. ſtaben L. bis 1 5 Samstag, 16. April 1904, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſe 1892 der Infanterie amstag, 16. April 1904, nachmittags 3 Uhr. Jahresklaſſe 1891 der Jufantexie 85 Montag, 18. April 1904, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſen 1891 bis 1903 der Kavallerie(ausſchließ⸗ lich derſenigen Mannſchaften der Jahresklaſſen 1891 und 1892, welche bei der Frühjahrskontrolverſammlung 1902 bezw. 1903 zur Landwehr II. Aufgebots überführt worden ſind. Montag, 18. April 1904, nachmittags 3 Uhr. Jahresklaſſen 1891 bis 1895 der Feldartillerie ienstag, 19. April 1904, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſen 189 ö5ſs 1898 der Feldartillerie Dienstag, 19. April 1904, nachmittags 3 Uhr. Jahresklaſſen 1899 bis 1903 der Feldartillerie Jahresgtaſen 1891 bis 1903 der Jüger ahresklaſſen 1891 bis 1903 der Maſchinengewehrtruppen Jahresklaſſen 1891 bis 1903 der Verkehrstruppen(Eiſen⸗ bahn⸗, Luſtſchiffer⸗ und Telegraphen⸗Truppen) Jahresklaſſen 1891 bis 1903 des Vetertnürperſonals (Fahnen⸗ und Beſchlagſchmiede, Unter⸗Roßärzte) Mittwoch, 20. April 1904, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſen 1891 bis 1895 des Traius(einſchließlich derjenigen Kavalleriſten, welche zur Reſerve des Trains ent⸗ laſſen ſind, der Krankenträget und Militärbäcker jedoch aus⸗ ſchließlich derjenigen Mannſchaften der Jahresklaſſen 1891 und 1892 welche bei der Frühlahrskontrolverſammlung 1902 bezw. 1903 zur Landwehr II. Aufgebots überführt worden ſind) Mittwoch, 20. April 1904, nachmittags 3 Uhr. Jahresklaſſen 1896 bis 1903 des Trains leinſchließlich en e Kavalleriſten, welche zur Reſerbe des Trains ent⸗ laſſen 0 0 der Krankenträger und Militärbücker onnerstag, 21. April 1904, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſen 1891 bis 1903 der Mannſchaften des preußiſchen Gardekorps aller Waffen Jahresklaſſen 1891 bis 1895 der Fußartillerie Donnerstag, 21. April 1904, nachmittags 8 Uhr. Jahresklaſſen 1896 bis 1903 der Fußartillerte Freitag, 22. April 1904, vormittags 9 Uhr. dugefae 1891 bis 1908 der Pioniete reitag, 22. April 1904, nachmittags 3 Uhr. Jaeaſſe 1891 bis 1903 des Sanitätsperſonals (Sanitätsmannſchaften und Krankenwärter) Jahresklaſſen 1891 bis 1903 der Marine. Stag, 23. April 1904, vormittags 9 Uhr, Jahresklaſſe 1893 der Jufanterie mit den Anfangsbuch⸗ Jahresklaſſen 1891 bis 1903 der Zahlmeiſteraſpiranten Jahresklaſſen 1891 bis 1903 der Büchſenmachergehülfen Jahresklaſſen 1891 bis 1903 der Oekonomie⸗Handwerker Jahresklaſſen 1891 bis 1906 der Arbeitsſoldaten Samstäg, 23. April 1904, nachmitlags 3 Uhr. Jahresklaſſe 1891 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1871) Montag, 25. April 1903, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſe 1892 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 872) Montag, 25. April 1904, nachmittags 3 Uhr. Jahresklaſſe 1893 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 18738 Dienstag, 26. April 1904, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſe 1894 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1874) Dienstag, 26. April 1904, nachmittags 3 Uhr. Jahresklaſſe 1895 der Erfatz⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1875) mit den Anfangsbuchſtaben& bis 1 Mittwoch, 27. April 1904, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſe 1895 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsfahr 1875) mit den Anfangsbuchſtaben L bis 2 Mitlwoch, 27. April 1904, nachmittags 3 Uhr. Jahresklaſſe 1896 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsfahr 1876) mit den Anſangsbuchſtaben K bis K Donnerstag, 28. April 104, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſe 1896 der Erſatz⸗ Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1876) mit den Anfangsbuchſtaben L bis + Donnerstag, 28. April 1904, nachmittags 3 Uhr. Jahresklaſſe 1897 der Erfaß⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1877) mit den Anfangsbuchſtaben A bis Freitag, 29. April 1904, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſe 1897 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1877) mit dem Anfangsbuchſtaben I. bis 2 Freitag, 29. April 1904, nachmittags 3 Uhr. Jahresklaſſe 1808 der Erſaz⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1878) mit den Anfangsbuchſtaben A bis K Samstag, 30. April 1904, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſe 1898 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1878) mit den Anfangsbuchſtaben I. bis L. Montag, 2. Mai 1904, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſe 1899 der Erſatz⸗Reſerbe aller Waffen (Geburtsſahr 1879) mit den Anfan sbuchſtaben A bis Montag, 2. Mai 1904, nachmittags 3 Uhr. Jahresklaſſe 1899 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1879) mit den Anfangsbuchſtaben B. bis 2 Dienstag, 3. Mai 1904, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſe 1900 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1880) mit den Anfangsbuchſtaben K. bis K Mittwoch, 4. Mai 1904, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſe 1900 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1880) mit den Anfangsbuchſtaben I. bis 2 Mittwoch, 4. Mai 1904, nachmittags 3 Uhr. Jahresklaſſe 1901 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1881) mit den Anfungsbuchſtaben K bis Donnerstag, 5. Mai 1904, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſe 1901 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1881) mit den Anfangsbuchſtaben I. bis Jahresklaſſe 1902 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen5 (Geburtsjahr 1882) Jahresklaſſe 1903 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1888) Mai 1904, nachmittags 3 Uhr, Donnerstag, 5. Im Vorort Meckarau(Marktplatz). Jahresklaſſen 1891 bis 1895 der Infanterle von Neckarau Freikag, 6. Mai 1904, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſen 1896 bis 1903 der Infanterie von Retkaran Freitag, 6. Mai 1904, nachmittags 8 Uhr. Jahresklaſſen 1891 bis 1903 aller übrigen Waffen von ckarau Samstag, 7. Mai 1904, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſen 1891 bis 1903 der Erſatz⸗Reſerve aller uffen Alle zur Dispoſttion der Erſatzbehörden entlaſſenen Mannſchaften ſämtlicher Waffen von Neckarau Samstag, 7. Maf 1904, nachmittags 3 Uhr. Im Vorort Käferthal(Platz vor der evangel. Kirche). Jahresklaſſen 1891 bis 1903 ſämtlicher Waffen(mit Ausnahme der Infanterie der Etſatz⸗Reſerve aller Jahresklaſſen 1891 bis 1903 Waffen Alle zur Dispoſition der Erſatzbehörden entlaſſenen Mannſchaften ſämtlicher Waffen von Küferthal Montag, 9. Mai 1904, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſen 1891 bis 1903 der Jufanterie von Küferthal Montag, 9. Mai 1904, nachmittags 3 Uhr. Im Vorort Waldhof(Platz vor der Spiegelfabrik). Jahresklaſſen 1891 bis 1908 der Infauterie von Wald⸗ hof, Atzelhof und Lnzienberg Dienstag, 10. Mai 1904, vormittags 9 Uhr. Juhresteſe 1891 bis 1903 aller übrigen Waffen 1 en 1891 bis 1903 der Erſatz⸗Neſerve aller affen Alle zur Dispoſition der e entlaſſenen Mannſchaften fämtlicher Waffen von Waldhof, Atzelhof und Luzienberg 10. Mai 1904, nachmittags 3 Uhr. Dienstag, In Saudhofen(Schulhof). Jahresklaſſen 1891 bis 1903 der Infanterie von Sand⸗ hofen, Kirſchgartshanſen, Sandtorf und Schaarhof Mittwoch, 11. Mai 1904, vormittags 10 Uhr. Juhreaſen 1891 bis 1903 aller übrigen Waffen Jahresklaſſen 1891 bis 1908 der Erſatz⸗Reſerve aller affen Alle zur Dispoſitton der Erſatzbehörden entlaſſenen Mannſchaften von Sandhofen, Kirſchgartshauſen, Sandtorf und Schaarhof Mittwoch, 11. Mai 1904, nachmittags 3 Uhr. JIn Feudenheim(Alter Friedhof). Jahresklaſſen 1891 bis 1903 ſämtlicher Waffen Jahresklaſſen 1891 bis 1903 der Erſatz⸗Reſerve aller ffen Alle zur Dispoſition der Erſatzbehörden entlaſſenen Mannſchaften von Feudenheim Freitag, 13. Mai 1904, vormittags 9¼ Uhr. Jahresklaſſen 1891 bis 1903 fämtlicher Waffen Jahresklaſſen 1891 bis 1903 der Erſatz⸗Reſerve aller Alle zur Dispoſition der Erſatzbehörden entlaſſenen Mannſchaften von Wallſtadt und Ilvesheim Freitag, 13. Mai 1904, nachmittags 3 Uhr. In Ladenburg(Schulhof). Jahresklaſſen 1891 bis 1903 fämtlicher Waffen, Jahresklaſſen 1891 bis 1903 der Erſatz⸗Reſerve allet Waffen, Alle zur Dispoſttion der Exſatz⸗Behörden entlaſſenen Mannſchaften von Neckarhauſen und Schriesheim Samstag, 14. Mat 1½04, vormittags 10 Uhr. Jahresklaſſen 1891 bis 1903 ſämtlicher Waffen, Jahresklaſſen 1891 bis 1903 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen, Alle zur Dispoſition der Erſatz⸗Behörden entlaſſenen Mannſchaften von Ladenburg Samstag, 14. Maf 1904, nachmittags 3 Uhr. In Seckenheim(Im Garten des Schlößchens). Jahresklaſſen 1891 bis 1903 fämtlicher Waffen(mit Ausnahme der Infanterie) 15 Jahresklaſſen 1891 bis 1903 der Erſatz⸗Reſerve aller Baffen, Alle zur Dispoſition der Erſatz⸗Behörden entlaſſenen Mannſchaften von Seckenheim, Rheinau, Stengelhof und Relaishaus Montag, 16. Mai 1904, vormittags 9½ Uhr. Jahresklaſſen 1891 bis 1903 der Jufanterie von Secken ⸗ heim, Rheinau, Stengelhof und Relaishaus Dienstag, 17. Mai 1904, vormitlags 9½ Uhr. Militär⸗ Erfatzreſerur— Päſpe und Griegsbeor⸗ derungen ſiud mitzubringen. Die Jahresklaſſe jeden Mannes findet ſich auf der Vorderſeite des Militär- bezw. Erſatzreſerve-Paſſes verzeichnet. Anentſchuldigtes Fehlen und Erſcheinen zu Unxichtigen Rontrolverſammlung werden hie⸗ vaft. Die Leute haben mit ſauberen Füßen zur Kon⸗ trolverſammlung zu erſcheinen, da au fämtl. Maun⸗ ſchaften Fuß meſſungen vorgenommen werden. Bezirks⸗Kommando Mannheim. Nr. 7478 M. Vorſtehende Bekanntmachung des Bezirks⸗ kommandos Mannheim wird den Bürgermeiſterämtern des Bezirks(mit Ausnahme der Stadt Mannheim) hiermit zur Kenntnis gebracht mit der Verfügung, dieſelbe den Mann⸗ ſchaften der Gemeinden durch mehrmaliges Ausſchellen, An⸗ ſchlagen am Rathauſe, an Fabriken und größeren Etabliſ⸗ ſements bekannt zu geben, daß dies geſchehen, iſt dem Haupt⸗ meldeamt Mannheim zum 5. Mai ds. Is. mitzuteilen. Bei ungünſtiger Witterung wollen die betreffenden Bürgermeiſterämter für Sicherſtellung eines bedeckten, zur Aufnahme von 300 Mann genügend großen Raumes, Sorge tragen. 3417 Mannheim, den 19. März 1904. Großherzogliches Bezirksamt: Dr. A. Jung. Vefanntmachung. Erſatzgeſchäft pro 1904 betr. Nr. 5660 kl. Die Muſterung der Militärpflichtigen des Aushebungsbezirks Mannheim ſindet am., 9, 10., 11., 12., 14., 15,, 16., 17., 18., 21., 22., 23., 24,, 25. 26. März, 7„.,.,.,., II., 12., 13., 14., 15., 16., 18., 19., 20. und 21. Abril l. Js. jeweils vormittags 3 Uhr beginnend im Saale des Ballhauſes, Schloß, dahier ſtatt haben zu erſcheinen: 11. Montag. 21. März 1904. Die Pflichtigen des Jahrgangs 1868 aus der Alltſtadt Maunheim, d. h. mit Ausſchluß der Vororte Käferthal,, O und Panfängt. 255 5 Waldhof, deren Famillennamen mit den Buchſtaben S anfängt, ſowie die Pflichtigen des Jahrgangs 1882 aus den Vororten Käferthal u. Waldhof. 12. Dienstag, 22. März 1904. Die wſch en des Jahrgangs 18388 aus der Altſtadt Mannheim, d. 5 mit Ausſchluß der Vororte Käferthal, Neckarau und Waſdhof, deren Familtennamen mit dem Buchſtaben., I, u. änfängt. 13. Mittwoch, 23. März 1904. Die Pflichtigen des Jahrgangs 1888 aus der Altſtadt Manuheim, d. h. mit Ausſchluß der Vororte Käferthal, Neckarau und Waldhof, deren Familiennamen mit dem Buchſtaben 8 anfängt. 14. Donuerstag, 24. März 1904. 1683 aus der Altſtadt Die Pllichtigen des Jahrgangs ius Mannheim, d. h. mit Ausſchluß der Vororte Käferthal, Neckarau und Waldhof, deren Familiennaſten mit dem Buchſtaben T, U, V, Wund anfäſgt, ſowie die Pflichtigen des 0 angs 1884 ans der Bitſtadt Maunheim d. h. mit Außſchlu der Vororte Käferthal, Neckarau und Waldhof, deren Familiennamen mit dem Buchſtaben A, C und 1 anfängt. 15. Freitag, den 25. März 1904. Die Pflichtigen des Jahrgangs 1834 aus der Altſtadt Manuuheim, d. h. mit Ausſchlüͤß der Vororte Käferthal, Neckarau und Waldhof, deren Familiennamen mit dem Buchſtaben W u. E aufängt. 16. Samstag, 26. März 1904. Die Pflichtigen des Jahrgangs 1884 aus der Altſtadt Maunnheim, d. h. mit Ausſchluß der Vo orle Käſerthal, Neckarau und Waldhof, deren Familiennamen mit dem Buchſtaben F, G, und Nanufängt. 17. Dienstag. den 5. April 1904. Die Pflichtigen des Jahrgangs 1834 aus der Altſtadt Mann! eim, d. h. mit er Vororte Käferthal, Neckarau und Jaldhof, deren Famillennamen mit dem Buchſtaben Au, O, Fund Ganufängt. 18. Mittwoch, 6. April 1904. Die Pflichtigen* heim, d. h. mit Ausſchluß der Vocorte Käferthal, Neckarau und Fan deren Familiennamen mit dem Buchſtaben K und 1 anfängt. 19. Donnerstag, 7. April 1904 Die Pflichtigen des Jagrgerch 1884 aus der Altſtadt Mann⸗ heim, d. h. mik Ausſchluß der Vororte Käferthal, Neckarau und Waldhof, deren Familiennamen mit dem Buchſtaben L anfängt, und die Pflichtigen der Jahrgänge 1682, 16883, 1884 aus den Gemeinden Ilvesheim und Neckarhauſen. 20. Freitag, 8. April 1904. Die Pflichtigen des Natedengz 1884 aus der Altſtadt Maun⸗ eim, d. h. mik Ausſchluß der Vororte Käferthal, Neckarau und Walbhof, deren Familiennamen mit dem Buchſtaben M anfängt, —5— die Pflichtigen des Jahrgangs 1882 aus dem Vorort eckaran. 21. Samstag, 9. April 1904. Die Pflichtigen des Jahrgangs 1884 aus der Altſtadt Mann⸗ heim, d. h. mit Ausſchluß ber Vororte Käferthal, Neckarau und Waldhof, deren Familiennamen mit dem Buchſtaben Ranfängt, ſowle die Pflichtigen der Jahrgänge 1882, 1883 und 1884 ans der Genieinde Ladenburg. 22. Montag, II. April 1904. Ein Teil der Pflichtigen des Jahrgangs ſtadt Mannheim, d. h. mit Ausſchluß — er Vororte Käferthal, Neckarau und Waldhof, deren Familtennamen mit dem Buchſſaben 72 auängt, ſowie die hflichligen der Jahrgänge 1882, 1 und 1684 aus der Gemeinde Wallſtadt. ben 1884 aus der Altſtadt Maun⸗ 1884 aus der Akt⸗ —— 23. Dienstag, 12. April 1904. Der Reſt der Pflichligeſt des Jahrgangs 1684 aus der Alt⸗ gadt Manunuheim d. h. mit Ausſchluß der Vororte Käferthal, Neckarau und Woldhof, deren Familiennamen mit dem Buchſtaben 24. Mittwoch, 13. April 1904. Die Pflichtigen des Jahrgangs 1884 aus der Altſtadt Mann⸗ zeim, d. h. init Ausſchluß der Vororte Käferrhal, Neckarau und nn Pſichtigen ult dem Buchſtaben U, Vund 2 imangt, owie die Pflichtigen des Jahrgangs 1884 aus dem Vor⸗ ort Neckarau. 25. Donnerstag, 14. April 1904. Die Pflichtigen des Jaurgangs 1884 aus der Altſtadt Mann⸗ geim, d. h. inik Ausſchluß der Vororte Kiferthal, Neckarau und 8 Waldhof, deren Fa nillennamen mit dem Buchſtoben Wüaufängt und die Pflichtigen der Jahrgänge 1832, 1863 und 1684 aus der Gemeinde Schriesheim. 26. Freitag, 15. April 1904. Die Pflichtigen der Jahrgänge 1882, 1883 und 1884 aus der Gemeinde Fendenſſeim, 27. Samstag, 16. April 1904. Die Pflichtigen der Jahrgänge 1882, 1883 und 1884 aus vder Gemeinde Sandhofen. 28. Montag, 18. April 1904. Die Pflichtigen der Jahrgänge 1882, 1863 und 1884 aus ver Gemeinde Seckenheim und dem Oristeil Rheinau⸗ 8 aie Dienstag, 19. April 1904. Die Pflichtigen der Jahrgänge 1683 aus den Bororten Räferthal, Waldhof und Neckarau. 30. Mittwoch, 20. April 1904. Die Pflichtigen des Jahrgaugs 1884 aus den Vororten Käſerthal und Wa dhof. 31. Dounerstag, 21. April 1904. Zugänge und Gefangene. Am Freitag, 22. April 1904, Vorm. 8½ Uhr findet die Verbeſcheidung der rechteitig eingekommenen Re⸗ klamatlousgeſuche ſtatt und haben die Beteiligten au diefem Tage wiederholt zu erſcheinen, desgleichen die Herren Bürger⸗ meiſter, falls an dieſem Tage Reclamationen aus ihrem Orte zur Verbeſcheidung kommen. Am Samstag, 23. April 1904, Vorm. 8½ Uhr begiunt die Loſung der Pflichtigen des Jahrgangs 1884, ſowie der Pflichtigen ällerer Jahrgänge, ſowenn ſolche ohne ihr Ver⸗ ſchulden noch nicht geloſt haben. Jedem Militärpflichtigen iſt das perſönliche Erſcheinen im Loſuligstermin überlaſſen. Für die Nichterſchienenen wird durch ein Mitglied der Erſatz⸗ kommiſſion geloſt werden. „Jeder Milctärpflichtige, gleichviel ob er ſich im., 2. oder 3. Militärpflichtjahr befindet, darf ſich im Muſterungstermin frei⸗ willig zur Aushebung melden, ohne daß ihm hieraus ein beſon⸗ pen⸗(Marine) Teils erwächſt. Durch die freiwillige Meldung verzichten die Militärpflichtigen auf die Vortelle der Loſung und gelangen in erſter Aintie zur Aushebung. Die Pflichtigen haben zur Muſterung in reinlichem und nüchternem Zuſtande zu erſcheinen. Wer durch Krankheit am Erſcheinen im Muſterungstermine verhindert iſt, hat ein ärztliches Zeugms mindeſtens 2 Tage vor dem Termine unter Beifügung der Vorladung anher einzureichen. Dasſelbe iſt, wenn der ausſtellende Arzt nicht Staatsarzt iſt, bür⸗ germeiſſeramtlich zu beglaubigen. Militärpflichtige, weſche in den Terminen vor den Erſatz⸗ behörden nicht pünktlich erſcheinen, können, ſofern ſie nicht dadurch zugleich eine bärtere Strafe verwirkt haben, mit Geld bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen beſtraft werden. Außerdem können ihnen don den Erſatzbehörden die Vorteile der Loſung entzogen werden(§ 267.⸗O.). Wer ſich der Geſtellung böslich entzieht, wird als unſicherer Dienſipflichtiger behandelt, er kann außerterminlich gemuſtert und zum Dienſt eingeſtellt werden. Die Pflichtigen der Jahrgänge 1882 und 1888 ſowie früherer Jahrgänge baben ihre Loſungsſcheine mitzubringen. Die Bürgermeiſterämter werden beauflragt, dieſe Ver⸗ fügung in ihren Gemeinden ortsüblich wiederholt beraunnt zu machen. 5 Die Kenntnisnahme und der Vollzug iſt ſofort hierher an⸗ 5 uzeigen. le Herren Bürgermeiſter ſelbſt haben mit den Pflichtigen ihres Ortes im Muſterungstermine zu erſcheinen. Manuheim, den 26. Februar 1904. 5 Der Civilvorſitzende der Erſahkommiſſion des Aushebungs⸗ Bezirts Miunheim: Dr. A. Jung. Bekanntmachung. Die Verbreitung der freiwilligen Invalidenverſicherung in klein⸗ bäuerlichen Kreiſen betr. No. 27441 J. Von der in§ 14 des Invalidenverſiche⸗ Meeſ en vorgeſehenen Vergünſtigung zur freiwilligen Verſicherung wird von den kleinen Unternehmern(Landwirten, Handwerkern u. ſ..) viel zu wenig Gebrauch gemacht Im Intereſſe dieſer Perſonen ſehen wir uns daher veranlaßt, im 3275 Invalidenverſicherung und deren Vorteile zur öffentlichen Kenntnis zu bringen. 1. Berechtigt zur Selbſtverſtcherung find: 1 Gewerbetreibende, Handwerksmeiſter, Betriebsunternehmer, kleine Landwirte, Hausgewerbetreibende, letztere ſoweit nicht durch Beſchluß des Bundesrats(§ 2 Abſ. 1 Invalidenver⸗ ſicherungsgeſetz) die Verſicherungspflicht auf ſie erſtreckt iſt. Zunächſt ſind 2 Fälle zu unterſcheiden. A. Der zu Verſichernde war bereits früher als Arbeiter, Geſelle, Gehilfe, Dienſtbote ꝛc. verſichert. B. Der zu Verſichernde war früher noch nicht verſichert. Im Falle A geſchieht die freiwillige Verſicherung auf Grund der Beſtimmung in§ 14 Abſ. 3 Invalidenverſiche⸗ rungsgeſetz, indem der zu Verſichernde ſich durch Kleben von Beitragsmarken einfach weiter verſichert. Falls er nicht mehr im Beſitz einer giltigen Quittungskarte iſt, hat er ſich eine ſolche bei der Gemeindebehörde unter Vorzeigung ſeiner letzten Quittungskarte bezw. der letzten Aufrechnungsbeſcheiigung ausſtellen zu laſſen. Die ausgeſtellte Karte behält er im Beſitz und kann für jede Woche eine Marke beliebiger Lohnklaſſe einkleben. Zur Aufrechterhaltung der Anwartſchaft reicht es hin, wenn während zweier Jahre nach karte vrzeichneten Ausſtellungstag mindeſtens 20 Marken geklebt ſind. Andernfalls erliſcht die Anwartſchaft nach Ab⸗ llaauf von zwei Jahren ſ it Ausſtellung der Quittungskarte. 46 Abſ. 1 Inv.⸗Verſ.⸗Geſ.) Inm Falle B handelt es ſich, wie bereits angedeutet, um ſolche Perſonen, welche noch memals zuvor verſichert waren. Da es ſich hier um den erſtmaligen Eintritt in ein Verſiche⸗ krungsverhältnis handelt, ſo ſind einige weitere Bedingungen zu erfüllen:„ 1. Das vierzigſte Lebensjahr darf noch nicht vollendet ſein.(§ 14 Abſ. 1 Inv.⸗Verſ.⸗Geſ.) Es genügt je⸗ doch zur Fortſetzung dieſer Verſicherung, wenn auch 95 Marke vor dem 40. Jahre in die Karte ge⸗ ebt iſt. 5 2. Die regelmäßige Beſchäftigung von mehr als 2 Lohn⸗ arbeitern ſchließt die Gewerbetreibenden oder ſonſtigen Betriebsunternehmer von dem Eintritt in die frei⸗ willige Verſtcherun aus. Handelt es ſich aher um einen Hausgewerbetreibenden, ſo hat die Zahl der be⸗ ſchäftigten Lohnarbeiter auf das Recht zum freiwilligen Eintlitt keinen Einfluß. 3. Bei dieſer Art der Selbſtverſt cherung müſſen zur Auf⸗ Ausſtellungstag der Quittungskarte ſolgenden 2 Jahre mindeſtens 40 Beiträge entrichtet werden.(§ 40 Ab⸗ ſatz 3 Invalidenverſicherungsgeſetz). Der Eintritt in die Verſicherung beginnt mit dem Tag der Ausſtellung r. Verſich deres Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Trup⸗ folgenden die weſentlichen Beſtimmungen über die freiwillige 3464 dem auf der Quittun 3⸗ Gewerbeordnung finden mit den aus dem rechterhaltung der Anwartſchaft während der auf den ilt, daß die Zahl der darin! geklebten Marken vor Ablauf von 2 Jahren nach dem auf derſelben vermerkten Ausſtellungstag bei der Ge⸗ meindebehörde gegen eine neue Karte umzulauſchen iſt.(§S 135 Inv.⸗Verſ.⸗Geſ.) 2. Wartezeit für die Invalidenrente. Dieſelbe beirägt für Perſonen, für welche auf Grund der Verſicherungspflicht mindellens 200 Marken ge⸗ klebt werden, 200 Beitragswochen. Sind weniger als 200 Beitragswochen auf Grund dei Verſicherungspflicht zurück⸗ gelegt, d. h. iſt ein Teil dieſer 200 Marken auf Grund frei⸗ williger Beitragsleiſtung geklebt, ſo unterſcheidet das Geſetz folgende Fälle: 1. Sind mindeſtens 100 Pficht beiträge geleiſtet, ſo genügen weitere 100 Marken für freiwillige Ver⸗ ſicherung zur Erfüllung der Wartezeit. „Sind weniger als 100 Pflicht beiträge entrichtet, ſo müſſen zur Erfüllun; der Wartezeit im Ganzen mindeſtens 500 Beiträge nachgewieſen werden; damit jedoch die freiwilligen Beiträge für überhaupt zur Anrechnung kommen können, müſſen mindeſtens 100 Beiträge auf Grund der Selbſtverſicherung(vergl. oben den Fall B) oder der Verſicherungspflicht entrichtet ſein, d. h. in allen Fällen, in welchen das Geſetz zur Erlangung der Invalidenrente eine Wartezeit von 500 Wochen vorſchreibt, muß die Summe der, ſei es auf Grund der Verſicherungspflicht oder der Selbſt⸗ verſicherung(B) geleiſteten Beiträge mindeſtens die Zahl 100 ergeben. Wenn die Wartezeit hiernach erfüllt iſt, ſo beſteht im Falle des Eintritts dauernder Erwerbsunfähigkeit 8 5 Abſatz 4 Geſ.) der Anſpruch auf Invalidenrente. ie Höhe dieſer Rente iſt beim Nachweis einer Wartezeit von 200 Wochen, etwa 4 Jahre nach Ein⸗ tritt in die Verſicherung mit Marken: J. Klaffe 116 Mark * BFB* I„ IV. 142 15 1 N190 5 Nach 30 jähriger wöchentlicher Beitragsleiſtung würde die Invalidenrente in: I. Klaſſe 156 Mark 80 Pfg. FF% III. 10 25⁴4 0 8⁰ 1 11 845 55 295%//ũ— V. 337 1 1 2⁰ 1 Nach 50 jähriger wöchentlicher Beitragsleiſtung würden dieſelben betragen in: 1 Klaſſe 188 Mark N 7 276 7 e 1V. 40⁰0 1* 70 „ Iſt die Erwerbsunfähigkeit keine dauernde, ſo erhält der Verſicherte von Beginn der 27. Woche nach Eintritt der Er⸗ werbsunfähigkeit die ſogenannte Krankenrente(§8 16 Inv.⸗Verſ.⸗Geſ.) für die fernere Dauer der Erwerbsunfähigkeit. Die Berechnung iſt die gleiche wie für die Invalidenrente. 3. Wartezeit für die Altersrente. Dieſelbe beträgt: 1. für die Selbſtverſicherung(ſiehe oben unter B) ſtets 1200 Beitragswochen. bei der Verſicherungspflicht und der freiwilligen Fort⸗ ſetzung der Verſicherung(ſiehe oben unter 4) können unter Umſtänden die Beſtimmungen in§ 190 Inv.⸗ Verſ.⸗Geſ. zu einer erheblichen Abkürzung dieſer Warte⸗ zeit dienen. Der Anſpruch auf Altersrente wird bei Vollendung des 70. Lebensjahres erworben. Die Höhe der Alters⸗ rente beträgt I. Klaſſe 110 Mk., II. Klaſſe 140 Mk., III. 0 170 Mk., IV. Klaſſe 200 Mk., V. Klaſſe 230 Mk. 2 4. Beitragserſtattung. Unter gewiſſen Vorausſetzungen haben die Verſicherten Anſpruch auf Erſtattung des Wertes der geleiſteten Beiträge. Dies iſt beiſpielsweiſe der Fall, wenn eine weibliche ver⸗ ſicherte Perſon ſich verheiratet oder ein Verncherter unter Hinterlaſſung einer Wittwe oder von Kindern unter 15 Jahren ſtirbt. Ein weiterer Vorteil, den die Invalidenverſicherung gewährt, iſt die Anwendung eines 5. Heilverfahrens. Die Verſicherungsauſtalt iſt befugt, das Heilverfahren koſtenlos zu gewähren, wenn bei einem erkrankten Verſicherten dadurch der Eintritt von Erwerbsunfähigkeit verhütet werden kann. Mannheim, den 15. März 1904. Großh. Beſirksamt: Dr. A. Jung. Bekauntmachung. Die Ausdehnung der 68 135—139, § 189b der Gewerbeordnung auf die Werkſtätten der Kleider⸗ und Wäſche⸗ konfektion betr. No. 21542 J. Nachſtehend bringen wir die Kaiſerliche Verordnung obigen Betreffs vom 31. Mai 1897 in der durch die Kaiſerliche Verordnung vom 17. Januar 1904 zur Ab⸗ änderung der obengenannten Verordnung bewirkten Faſſung zur Kenntnis der beteiligten Gewerbetreibenden mit dem An⸗ fügen, daß die Beſtimmungen der Kaiſerlichen Verordnung vom 17. Februar 1904(.⸗G.⸗Bl. S. 62) am 1. Juli ds. Js. in Kraft treten und durch geſperrten Druck kenntlich gemacht ſind. 15 Wir machen insbeſondere auf die neuen Beſtimmungen der§ 1 Ziff. 2 u. 3 und§ 6 Abſ. 3 aufmerkſam und fordern diejenigen Gewerbetreibenden, auf deren Betrieb die genannten Verordnungen Anwendung finden, auf, binnen 4 Wochen ihren Betrieb unter Angabe der Betriebsſtätte bei Gr. Bezirks⸗ Februar 1904. amt anzumelden. Mannheim, 27. Großh. Bezirksamt. Neff. Veroròönung beetreffend die Ausdehnung der 88 185 bis 139 und des§ 1390 der Gewerbeordnung auf die Werkſtätten der Kleider⸗ und Wäſche⸗Konfektion vom 31. Mai 1897. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, Deutſcher Kaiſer, König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zuſtimmung des Bundesrats, auf Grund des§ 154 Abſatz 4 der Gewerhe⸗ ordnung unter Hinweis auf§ 146 Asſatz 1 Ziff. 2 und§ 149 Abſatz 1 Ziff. 7 a. a.., 9 1 folgt: Die Beſtimmungen der 85 135 bis 139,§ 139h der Folgenden ſich er⸗ gebenden Abünderungen Anwendung: 12 0 1. auf Werkſtätten, in welchen die Anfertigung oder Be⸗ arbeitung von Münner⸗ und Knabenkleidern(Röcken, Hoſen, Weſten, Mänteln und dergl.) im großen erfolgt, 2. auf Werkſtätten, in welchen Frauen⸗ und Kinderkleidung (Mäntel, Kleider, umhänge und dergleichen) im großen oder auf Beſtellung nach Maß für den per⸗ ſönlichen Bedarf der Beſteller angefertigt oder beaxbeitet wird. die Dauer von vier Wochen durch die untere Verwaltungs⸗ 3. auf Werkſtätten, in welchen Frauen⸗ und Kinderhüte beſetzt(gaxniert) werden, 4. auf Werkſtätten, in welchen die Anfertigung oder Be⸗ ürbeitung von weißer und buntex Wäſche im großen exfolgt. L 2 (§ 135 der Gewerbeordnung.) Kinder unter dreizehn Jahren dürfen nicht beſchäftigt werden. Kinder über dreizehn Jahren dürfen nur beſchäftigt werden, wenn ſie nicht mehr zum Beſuche der Volksſchule verpflichtet ſind. Die Beſchäftigung von Kindern unter vierzehn Jahren darf die Dauer von ſechs Standen täglich nicht überſchreiten. Junge Leute zwiſchen vierzehn und ſechszehn Jahren nicht länger als zehn Slunden käglich beſchäftigt werden. § 8. (§ 136 der Gewerbeordnung.) Die Arbeitsſtunden der jugendlichen Arbeiter(§ 2) dürfen nicht vor fünfeinhalb Uhr Morgens beginnen und nicht über achteinhalb Uhr Abends dauern. Zwiſchen den Arbeitsſtunden müſſen an jedem Arbeitstage regelmäßige Pauſen gewährt werden. Für jugendliche Arbeiter, welche nur ſechs Stunden täglich beſchäftigt werden, muß die Pauſe mindeſtens eine halbe Stunde betragen. Den übtrigen jngendlichen Arbeitern muß mindeſtens Mittags eine einſtündige ſowie Vormittags und Nachmittags je eine halbſtündige Pauſe gewährt werden. Eine Vor⸗ und Nachmittagspauſe braucht nicht gewährt zu werden, wenn ent⸗ weder Mittags eine einundeinhalbſtündige Pauſe gewührt wird, oder die jngendlichen Arbeiter täglich nicht länger als acht Stunden beſchäftigt werden und die Dauer ihrer durch eine Pauſe nicht unterbrochenen Arbeitszeit am Vor⸗ und Nachmittage je vier Stunden nicht überſteigt. Während der Pauſen darf den jugendlichen Arbeitern eine Beſchäftigung in dem Werkſtaltbetrieb überhaupt nicht und der Aufenthalt in den Arbeitsräumen nur dann geſtattet werden, wenn in demſelben diejenigen Teile des Betriebs, in welchen jugendliche Arbeiter beſchäftigt find, für die Zeit der Pauſen völlig eingeſtellt werden, oder wenn der Auf⸗ enthalt im Freien nicht tunlich und andere geeignete Auf⸗ enthaltsräume ohne unverhältnismäßige Schwierigkeiten nicht beſchafft werden können. An Sonn⸗ und Feſttagen, ſowie während der von dem ordentlichen Seelſorger für den Katechumenen⸗ und Konfir⸗ manden⸗, Beicht⸗ und Kommunionunterricht beſtimmten Stunden dürfen jugendliche Arbeiter nicht beſchäftigt werden. 9 4. (§ 137 der Gewerbeordnung.) Arbeiterinnen dürfen nicht in der Nachtzeit von achtein⸗ halb Uhr Abends bis fünfeinhalb Uhr Morgens und am Sonnabende ſowie an Vorabenden der Feſttage nicht nach fünfeinhalb Uhr Nachmittags beſchäftigt werden. Die Beſchäfligung von Arbeiterinnen über 16 Jahre darf die Dauer von elf Stunden täglich, an den Vorabenden der Sonn⸗ und Feſttage von zehn Stunden nicht überſchreiten. Zwiſchen den Arbeitsftunden muß den Arbeiterinnen eine mindeſtens einſtündige Mittagspauſe gewährt werden. Arbeiterinnen über ſechszehn Jahre, welche ein Haus⸗ weſen zu beſorgen haben, ſind auf ihren Antrag eine halbe Stunde vor der Mittagspauſe zu entlaſſen, ſofern dieſe nicht mündeſtens ein und eine halbe Stunde beträgt. Wöchnerinnen dürfen während vier Wochen nach ihrer Niederkunft überhaupt nicht und während der folgenden zwei Wochen nur beſchäftigt werden, wenn das Zeugnis eines approbierten Arztes dies für zuläſſig erklärt. 5 (§ 138 der Gewerbeordnung.) Sollen Arbeſterinnen oder jugendliche Arbeiter beſchäftigt werden, ſo hat der Arbeitgeber vor dem Beginne der Be⸗ ſchäftigung der Ortspolizeibehörde unter Angabe der Werkſtätte eine ſchriflliche Anzeige zu machen. Der Arbeitgeber hab dafür zu ſorgen, daß in den Werk⸗ ſtatträumen, in welchen jugendliche Arbeiter beſchäftigt werden, an einer in die Augen fallenden Stelle ein Verzeichnis der jugendlichen Arbeiter unter Angabe des Beginns und Endes ihrer Arbeitszeit und unter Angabe der Paufen ausgehängt iſt. Ebenſo hat er dafür zu ſorgen, daß in den betreffenden Räumen eine Tafel ausgehängt iſt, welche in der von der Landes⸗Zentralbehörde zu beſtimmenden Jeſun und in deut⸗ licher Schrift einen Auszug aus den Beſtimmungen dieſer Verordnung enthält. 8 6. (§ 1383 der Gewerbeordnung.) Ueber die im§ 4 Abſatz 1 und 2 feſtgeſetzte Zeit dürfen Arbeiterinnen über ſechszehn Jahre an ſechszig Tagen im Jahre beſchäftigt werden. Dieſe Beſchäftigung darf dreizehn Stunden 955 nicht überſchreiten und nicht länger als bis zehn Uhr Abends dauern. Hierbei kommt jeder Tag in Anrechnung, an welchem auch nur eine Arbeiterin über die nach§ 4 zuläſſige Dauer der Arbeitszeit hinaus beſchäftigt iſt. 8 Gewexrbetreibende, die Axbeiterxinnen übex ſechszehn Jahre auf Grund der vorſtehenden Beſtimmungen über die im 9 Abſ. 1, 2 feſtgeſetzte Zeit hinaus beſchäftigen, ſind verpflichtet, an einex in die Augen fallenden Stelle der Werk⸗ ſtätte eine Tafel auszuhängen, auf der jeder Tag, an dem Uebexarbeit ſtattfindet, vor Beginn der Uebexaxbeit einzutragen iſt. 8 (§139 der Gewerbeordnung.) Wenn Naturereigniſſe oder Unglücksfälle den regelmäßigen Betrieb einer Werkſtätte unterbrochen haben, ſo können Aus⸗ nahmen von den vorſtehend vorgeſehenen Beſchränkungen auf behörde auf längere Zeit durch die höhere Verwaltungsbehörde zugelaſſen werden. Wenn die Natur des Betriebs oder Rückſichten auf die Arbeiter in einzelnen Werkſtätten es erwünſcht erſcheinen laſſen, daß die Arbeitszeit der Arbeiterinnen oder jugendlichen Arbeiter in einer anderen als der durch 88 3 und 4 Abſ. 1 und 3 vorgeſehenen Weiſe geregelt wird, ſo kann auf beſon⸗ deren Antrag eine anderweite Regelung hinſichtlich der Pauſen durch die untere Verwaltungsbehörde, im Uebrigen durch die höhere Verwaltungsbehörde geſtattet werden. Jedoch dürfen in ſolchen Fällen die jugendlichen Arbeiter nicht länger als ſechs Stunden beſchäftigt werden, wenn zwiſchen den Arbeits⸗ ſtunden nicht Pauſen von zuſammen mindeſtens einſtündiger Dauer gewährt werden. 0 5 Die auf Grund vorſtehender Beſtimmungen zu treffenden Verfügungen müſſen ſchriftlich erlaſſen werden. 5. Auf Werkſtätten, in welchen der Arbeitgeber ausſchließ⸗ lich zu ſeiner Familie gehörige Pexſonen beſchüftigt, finden die vorſtehenden Beſtimmungen keine Anwendung. 9. 1 Dieſe Verordnung tritt mit dem 1. Juli 1897 in Kraft. Urkundlich unter Unſerer Höchſtieigenhändigen Unterſchrift und beigedrucktem Kaiſerlichen Inſiegel. 3310 Gegeben Neues Palais, den 31. Mai 1897. 255 5* Zwangs⸗Verſteigerung. Nr. fi67 Iin Wege der Zwangsvollſtreckung ſoll das in der Gemarkung Seckenheim be⸗ legene, im Grundbuche von Seckenheim zur Zeit der Ein⸗ tragung des Verfteigerungsver⸗ merkes auf den Namen des Kohlenhändlers Georg Philipp Keller und deſſen Ehefrau Mar⸗ garetha geb. Schmidt in Secken⸗ heim eingetragene nachſtehend beſchriebenen Glrundſtück am Mittwoch, 13. Aprit 1904, vor nittags 10% Uhr dur das naterzeichnete Notarigt im Rathauſe zu Seckenheim ver⸗ ſteigert werden, Der Verſleigerungspermerk iſt in. 1904 in das Grund⸗ buch eingetragen worden. icht der Mitteiſungen rundbüchamts, ſowie der vi a undſtück betreſſen⸗ den Nachweiſungen, insbeſondere der Schätzungsürkunde iſt jeder⸗ mann geſtattet. Es ergeht die Aufforderung, Rechte, ſoweit ſie zur Zeit der Eintragung des Verſteigerungs⸗ vermerkes aus dem Grundbüch nicht erſichtlich waren, ſpäteſtens im Verſteſgerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe vost Geboten anzumelden und wenn der Gläubiger widerſpricht, glaub⸗ haft zu machen, widrigenfalls ſie bei der Feſtſtellung des geringſten Gebots nicht berückſichtigt und bei der Verteilung des Verſtei⸗ gerungserlöſes dein Auſpruüche es Gläubigers und den übrigen Rechten nachgeſetzt werden. Diejenigen, welche ein der Ver⸗ ſteigerung entgegenſtehendesdecht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuſchlags die Aufhebung oder einſtweilige Ein⸗ ſtellung des Verfahreus herbelzu⸗ fithren, widrigenfalls für das Recht der Verſteigerungserlös an die Stelle des verſteigerten Ge⸗ genſtandes tritt. 21414 Beſchreibung des zu verſteigernden Grundſtücks: Grundbuch von Seckenheim, Band 4, Heft 12, Beſtandsver⸗ zeichnis J. Ord.⸗Zahl 1,Laufende Nummer der Gründſtücke im BV. 1 1, Lagerbuch⸗Nummer 1b8, 3 ar d qm Hofraite im Ortsetter, an der Wöbthſtraße Nr. 10. Hierauf ſteht: Ein einſtöckiges Wohnhaus mit Balkenkeller, an⸗ gebauter einſtöckiger Scheuer mit Stall und gewölbtem Keller, ſo⸗ daun ein einſtöckiger Schopf mit Schweineſtällen, eſts. Lagerb.⸗ Nr. 198, 195, adſts. Lgb.⸗Nr. 199. Schätzung 7000 Mk. Mannheim, 16. Februar 1904. Großh. Notariat IX als Vollſtreckungsgericht: Breunig. Verſteigerung. D 4, 15. D A, 15. Im Auftrag verſteigere jch Dieustag, 22. März 1904, von nachmit ags 2 Uuhr anfangend, Lit. D 4, 15 geger Baarzahlung folgendes, als: Oelgemälde, Kupferſlichbilder, Spiegel, 1 Uhr, verſch Gasöfen 1 Dezimalwage mit Gewicht, 1 Kinderſchulbank, 1 4ſitz. 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Während dieſer Zeit ud wel⸗ teren vier Wochen kann gegen dasſelbe von den Beteiligten bei dem unterzeichneten Bürgermei⸗ ſteramt mündlich oder ſchriftlich Einſpruch erhoben werden, wel⸗ cher 17590 nur darauf geſtützt werden darf, daß der Unterneh⸗ mer ins Kataſter nicht aufge⸗ nommen oder mit Unrecht darin gaufgenommen wurde, oder daß die Abſchätzung der Arbeitstage hinſichtlich des Einſprechenden eine unrichtige ſei. Mannheint, 20. März 1904. Bürgermeiſteramt: v. Hollander. Link. Verpachtung ſti ſtüd 1. Wieſen zur weide. Nachverzeichnete ſtädt. Wieſen auf der Gemarkung Alt⸗Mann⸗ heim werden zur Sommerſchaf⸗ weide am 000 Donnerstag, 24. März 1001 vormittags 11 Uhr auf unſerem Bureau, Bauhof U2, 5, öffentlich an den Meiſt⸗ bietenden verſteigert. Altueckarldooſe von 26—38, 35000 qm Streitwieſe, Loos 9 u. 10 circa 5600 qm. Mannheim, 21. März 1904. Städt. Gutsverwaltung: Rr e 9 8. Iwangsverſteig gerung. Mitiwoch, 23. 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März Bekanntmachung. eeeeeeeeeee 9 N 90 1 f40 5c en. die diedlagnigen öſſentlichen uner Glue lelleulenue elusulil Liuuleum- RopWasechgen It richt finden sproben an der Volks⸗ und Hürgerſchule Mitt), den 28. März, von—12 Uhr Uhr, ſowie Donnerstag, den 24. März, von—12 Uhr in der Aula der Friedrichſchule(U 2, Eingang von der Neckarſeite) ſtatt. Die Turnklaſſen werden Donnerstag, den 24. März von—5 Uhr in der Turnhalle in K 6 vorgeführt. Die Zeichnungen der Knabenabteilungen im R⸗Schulhaus und in der Luiſenſchuſe, die Hand⸗ arbeiten der Mädchenabteilungen in K 5, und K 5, und die in der Knabenarbeitsſchule hergeſtellten Arbeiten ſind während der öffentlichen Unterrichtsproben, ſomie am Sonntag, den 27. März, von 11—5 Uhr im Zei genſaal, Induſtrieſaal und in der Turnhalle der Friedrichſchule U 2, Eingang Neckarſeite) ausgeſtellt. Zur Teilnahme an den öffentlichen Unterrichtsproben und zur Beſichtigung der ausgeſtellten Arbeiten werden die ſtaatlichen und ftädtiſchen Behörden, die Angebörigen der Schüler und die Freunde der Jugendbildung ergebenſt eingeladen. 30 00/187 Mannheim, den 17. März 1904. Das Volksſchulrektorat: Dr. Sickinger. 22 7 8 Verein für Volksbildung⸗ Dienstag, 22. März und Montag, 28. März jeweils abends 29 Uhr n der Aula des Kealgymnaſium(Friedrichsring) VortragsCyclus f 221 33 +22 des Herrn Medizinalrat Dr. Kürz 17 2 1* aus Heidelberg über 85 1 2 Soziale Hygiene. 3. Vortrag: Soziale Hygiene der Arbeit. 5 4. Vortran: Sozinlellygienische Bekämpfung der Volksseuchen. Eintrittspreis ür die vier Vorträge Mk..—. 8 Für Mitglieder der dem Vereine angeſchloſſenen Korporationen 60 Pf. Karten im Bo verkauf bei Zigartenhandlungen von Leop⸗ Levi, 1, P1 und Lndwigshafen, ferner Auguſt Dreesbach Nachf., K J, Auguſt Kreiter, D 1, Hch. Schneider, P5, Wilh. Bender, Q8. 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