(Badiſche Volkszeitung.) Abonnement: ee Unabhängige Tageszeitung. durch die Poſt bez. inel. Poſt⸗ aufſchlag M..49 pro Quartal. Einzel⸗Nummer 8 Pfg. der Stadt Mannheim und Umgebung. Erſcheint wöchentlich zwölf Mal. (Mannheimer Volksblatt) Telegrumm⸗ Adreſſet „Journal Mannheim“ Telephon⸗Nummern: Direktion u Buchhaltung 144 Druckerei⸗Bureau(An⸗ E G, 2. Geleſeuſte und verbreitelſte Zeitung in Mannheim und Amgehung. E 6. An ö. Drncüdee 2 5 ö˖„ Die Colonel⸗Zeile.. 80 Pfg. Schluß der Juſeraten⸗Aunahme für das Mittagsblatt Morgens 9 Uhr, für das Abendblatti Nachmittags 3 Uhr⸗ 15 FF—2 Zaär unberlangte Mauufkripte wird keinerlei Gewähr geleiſtet. Filiale(5riedrichsplat) 818 Die Reklame⸗Zeile„„ 0„ eeeeeeee. Nr. 155. aee April 1904. Samstag, 2. (3. A — bendblatt.) Privatzirkel vulgo Winkelſchulen. Man ſchreibt uns: Seit mehreren Jahren greifen Eltern bei der Vorbereitung ihrer Kinder zu den höheren Lehranſtalten auf einen Gebrauch oder— wenn der Ausdruck gerechtfertigt ſein ſollte— guf ein Schulſyſtem zurück, das längſt der Vergangenheit angehört und ſo oft widerlegt worden iſt. Wir meinen den Erſatz des öffent⸗ lichen Unterrichts durch Privatunterricht, beziehungsweiſe durch Pri⸗ palzirkel, vulgär ausgedrückt, durch Winkelſchulen. In dieſen Pri⸗ vatgirkeln werden—6 Kinder von einem Volksſchullehrer durch⸗ ſchnittlich täglich eine Stunde unterrichtet, und zwar findet der Unterricht abwechſelnd in den Wohnungen der betreffenden Fami⸗ lien ſtatt. Dieſer Erſatz des öffentlichen Unterrichtes durch Privatunter⸗ kicht war in den Zeiten, in denen man dem öffentlichen Unterrichts⸗ weſen noch nicht die gebührende Aufmerkſamkeit zuwandte und be⸗ ſondere Vorbereitungsanſtalten nicht beſtanden, ein unbedingt ge⸗ vechtfertigter Notbehelf. Damals aber ſchon gab man in Wort und Schrift aufgrund vielſeitiger Erfahrung der Ueberzeugung Aus⸗ drück, daß der Erſatz des öffentlichen Unterrichts durch Privat⸗ unterricht keineswegs den Intereſſen der Erziehung und des Unter⸗ richts, der geiſtigen Ausbildung des Kindes entſprechen könne. Auch die badiſchen Kammerverhandlungen, gelegentlich der Beratung des Elementarunterrichtsgeſetzes im Jahre 1867/68 erinnern noch daran, welchen äußerſt geringen pädagogiſchen Wert man dem in den letzten Jahren hier wieder neu erſtandenen Schulſyſtem beilegte, und daß man die ausnahmsweiſe Zulaſſung des Privatunterrichts als Erſatz für den Volksſchulunterricht nur unter gewiſſen Bedingungen ge⸗ ſtattete, auf deren geſetzliche Niederlegung denn auch die Zweite Kammer ein ganz beſonderes Gewicht legte; das iſt aus dem zweiten Nachtrag zum Kommiſſionsbericht, erſtattet von dem Abgeordneten Turban, dem ſpäteren Staatsminiſter, klar zu erſehen. Die gleichen Bedingungen beſtehen auch heute noch zu Recht.(Elementar⸗ Anterrichtsgefetz vom 13. Mai 1892, Paragr. 1, Abſch..) Dieſer geſchichtliche Hinweis, ſowie die Tatſache, daß im Laufe der Jahre eigens zum Zwecke der Vorbereitung für höhere Lehr⸗ anſtalten beſondere Vorſchulen entſtanden ſind, rechtfertigen gewiß nicht die Wiederaufnahme des alten Gebrauchs. Auch in den höchſten Kreiſen hat man mit dem alten Herkommen der Sondererziehung gebrochen. So abſolvierte unſer Kaiſer das Gymnaſium zu Kaſſel, ſeine Söhne beſuchen die Kadettenanſtalt zu Plön, Prinz Max von Baden und Graf Rhena waren Schüler des Karlsruher Gym⸗ Raſtums. Es iſt daher eine merkwürdige Erſcheinung, daß in einer Zeit, in der man auf allen Gebieten menſchlichen Wiſſens rüſtig vor⸗ wärts ſtrebt, ſich Eltern finden, die in einer ſo außerordentlich wichtigen Angelegenheit rückſchrittlich verfahren. Wie urteilt die heutige Pädagogik über dies veraltete Syſtem? Die Kinder der Privatzirkel werden vor allem dem Einfluſſe des Gemeinſchaftslebens entzogen. Dies iſt für ihre Ausbildung ein Nachteil von unberechenbarer Tragweite. Schon der erſte Schultag, das Einleben in ganz neue Verhältniſſe, der Erfolg, deſſen ſich das Kind hierbei erfreut, ſteigert ſein Selbſtgefühl in kraftvoller Weiſe. Die überaus zahlreichen Anxegungen, wie ſie nur eine größere Klaſſengemeinſchaft bietet, können gar nicht ent⸗ behrt werden, wenn beglückende Arbeitsfreudigkeit und Selbſtändig⸗ keit erzielt werden ſollen. Das Kind in den Privatzirkeln kommt wegen der allzu beſchränkten Zahl ſeiner Mitſchüler nicht zur rich⸗ tigen Abwägung und verſtändigen Betrachtung der eigenen Leiſtungen, nicht zu dem regen Wetteifer, der die eigene Schaffensfreude zu heben imſtande iſt; es geht der mächtigen Antriebe verluſtig, die in einer friſchen, gemeinſamen Arbeit liegen, es lernt die Vorteile der Einrichtungen und Anordnungen nicht ſchätzen, welche durch die Zugehörigkeit zu einem größeren Gemeinſchaftsganzen bedingt ſind. Es genießt auch nicht der wohltätigen Einwirkungen eines größeren kameradſchaftlichen Verkehrs, welcher den Austauſch der verſchiedenen Anſichten und Gefühle, Neigungen etc. herbeiführt. Gerade dieſer Seite der kindlichen Entwickelung legt Univerſitätsprofeſſor Strüm⸗ pell, der große Kenner der Kindesſeele, eine ganz beſondere Be⸗ deutung bei. Die Kinder der Privatzirkel entbehren aber auch des Ein⸗ luſſes des Unterrichts, wie ihn das Gemeinſchaftsleben in ſeinen bielfachen Segnungen für die Ausbildung des Kindes erfordert. Soll geiſtige Beweglichkeit und Bewegungsfähigkeit, anſchauliche, begriff⸗ liche Durcharbeitung und gewandte ſprachliche Wiedergabe des Lehr⸗ ſtoffes erreicht werden, ſoll der Unterricht einen dauernden, inten⸗ ſiven Einfluß auf Geiſt und Gemüt des Kindes ausüben, ſo müſſen dieſe Eindrücke immer und immer wieder reproduziert werden, d. h. es Müſſen fleißige Wiederholungen ſtattfinden und alle hierher gehörigen bädagogiſchen und methodiſchen Hilfsmittel und Kunſtgriffe in Wirk⸗ ſamkeit treten. Dies iſt in den Privatzirkeln bei der ungenügenden Unterrichtszeit, der geringen Zahl der Kinder, dem Ausfall ver⸗ ſchiedener Lehrgegenſtände, die für dieſes Alter geſetzlich vorgeſchrieben ſind, geradezu ausgeſchloſſen. Oder glaubt jemand in Wirklichkeit, das in einer Stunde des Tages alles das erreicht werden kann, wofür in den Lehrplänen einer Schule—4 Stunden angeſetzt ſind, 0 ungen zur Erreichung obiger Ziele anal Beiſpiel möge zum zamen zu umſtär 8 ta Exame im&E t es en Kandi zmann noch ein Laie n mit Hochdruck b rjährigen Studium genen Leben, daß die in ki ent; ſeinem erworbenen Kenntniſſen ebenſo raf wieder Die Kinder der Privatzirkel lernen aber auch den hohen er⸗ ziehlichen Wert der Schule nicht kennen. Hierhin gehört: die Unterordnung jedes Einzelnen unter das Ganze, das Zurücktreten von Liebhabereien und perſönlichem Behagen hinter den Zwecken der Allgemeinheit, die Gewöhnung an Ordnung und längerem Unter⸗ richtsbeſuch und an alles das, was die Kinder in den Stand ſetzt, 27 hauszuhalten mit Kraft und Zeit, ihren Willen ſtärkt, ihren Ord⸗ nungsſinn fördert und noch manches Wertvolle, das für eine geſunde Geiſtesentwickelung in betracht kommt. Aus dem Geſagten geht hervor, daß Kinder, die ihre Vorbereit⸗ ung zu den höheren Lehranſtalten in den Privatzirkeln erhalten, durchaus unreif in dieſe Anſtalten eintreten, auch in Hinſicht des geforderten Maßes der Kenntniſſe, da dieſelben im Hinblick auf die zur Aneignung verwandte Zeit doch nur oberflächlich erworben ſind. Das etwaige Beſtehen oder Nichtbeſtehen der Aufnahmsprüfung iſt noch lange kein Maßſtab zur Beurteilung der Reife des Kindes für den Eintritt in die höheren Lehranſtalten. Dem Schreiber dieſes iſt ein Fall bekannt, daß es einem Lehrer gelungen iſt, ein befähigtes Kind, das infolge mehrjähriger Krankheit noch nicht leſen und ſchrei⸗ ben gelernt hatte, doch innerhalb acht Monate dahin zu bringen, daß es die Aufnahmsprüfung in das hieſige Gymnaſium beſtand. Niemand wird doch behaupten wollen, daß dieſes Kind die erforderliche Durch⸗ bildung gehabt habe. Mehrjähriger Privatunterricht in den unteren Klaſſen des Gymnaſiums mußte hier helfend eintreten. Die ſtraffe Organiſation der höheren Lehranſtalten verlangt eine zweckentſprechende Vorbereitung in dem Sinne, wie wir ſie in dieſen Zeilen angedeutet haben. Zu dieſer Erkenntnis ſind auch ein⸗ ſichtige Väter und Mütter gelangt, die den Verſuch der Vorbereitung in Privatzirkeln gewagt haben. Trotzdem finden ſich jedes Jahr wieder Eltern, die zur Einrichtung von Privatzirkeln ſchreiten und ſomit dem Wohle ihrer Kinder, wenn auch unabſichtlich, direkt ent⸗ gegenwirken. Hier findet das Sprichwort ſeine Beſtätigung:„Jeder will durch eigenen Schaden klug werden.“ Garten ⸗Kalender. Nax Hesdörffer, Herausgeber der„Gartenselt“. Nachdruck verboten.) April. Mit dem jungen Frühling iſt auch wieder die Zeit der Garten⸗ arbeiten gekommen. Im Zier⸗, Obſt⸗, Gemüſe⸗ und Zimmergarten drängt es an allen Ecken und Enden, ſo daß der Blumenfreund häufig nicht weiß, wo er zuerſt die Hand anlegen ſoll. Im Ziergarten werden jetzt von allen nicht winterharten Gehölzern und Stauden, ſowie von den mit Blumenzwiebeln bepflanzten Beeten die winterlichen Decken entfernt. Dabei wird es ſich herausſtellen, daß der milde Winter verhältnismäßig wenig oder gar keinen Schaden geſtiftet hat. Es gibt ja eine Anzahl beſonders empfindlicher Gehölze unſerer Gärten, wie die Säckelblumen mit ihren prächtigen weißen, roſafarbigen und blauen Blumen, die fremdländiſchen Sorten des Johanniskrautes mit weithin leuchtenden großen gelben Blumen, die empfindlichſten Roſen und andere, die ſelbſt im mildeſten Winter mehr oder weniger zurückfrieren. Mit dieſem Umſtand rechnet man und ſchützt deshalb dieſe Gehölze und auch die härteren im Freien aushaltenden Fuchſien um den Wurzelſtock, entweder durch Heranziehen der Erde aus der Umgebung an denſelben oder durch eine Laubdecke. Am beſten fährt man, wenn man beides zu gleich anwendet, erſt die Erde hügelförmig um die betreffende Pflanze anhäuft und dann das Ganze noch mit einer guten Laubſchicht deckt. Wenn man jetzt die Decke entfernt und die Erde wieder gleichmäßig verteilt, ſo ſchneidet man alle tief zurück⸗ gefrorenen Zweige je nach Bedarf mehr oder weniger dicht über dem Wurzelſtock zurück. Die genannten Gewächſe nehmen das gar nicht übel, treiben bald wieder aus und blühen noch im Sommer reichlich. Beim Entfernen der Laub⸗ oder Dungdecke von den im Herbſt mit Blumenzwiebeln bepflanzten Beeten muß man beſondere Sorgfalt walten laſſen, da Tulpen und Hyacinthen innerhalb der Decke ſchon mehrere Zentimeter lange Triebe entwickelt haben, die leicht ab⸗ brechen. Die früheſten Blumenzwiebeln, wie Schneeglöckchen, Meer⸗ zwiebel, Frühlingsſafran, Schneeſtolz und andere blühen jetzt, teils ſind ſie bereits verblüht. Dieſe früheſten Blüher müſſen immer ſeparat gepflanzt werden und nicht mit Hyacinthen und Tulpen zu⸗ ſammen, da ſie niemals mit ihnen gleichzeitig zur Blüte gelangen. Auch die hochſtämmigen Roſen werden jetzt von der Winterdecke befreit und geſchnitten, aber erſt nach einiger Zeit an die Stäbe ge⸗ heftet. Man legt ſie nach dem Schneiden wieder zum Boden nieder, um ſie nötigenfalls, wenn ein ſtrenger Nachtfroſt bevorſteht, noch mit einem Tuche oder mit Fichtenzweigen bedecken zu können. Beim Schneiden der Roſenkronen entferne man alle dünnen und ſchwachen Triebe, die doch nicht blühen, ſondern nur einige Blätter bringen würden. Die ſtärkeren Triebe ſchneide man bei von Natur aus ſchwachwüchſigen Sorten recht tief, etwa auf zwei bis drei Augen en di E man m ſo üppigere ſo vernichte den er⸗ viele Gehölze, wie For n, gefüllte t haben, kann der etwa erforder⸗ ie Pflanzen entwickeln dann im tige Triebe, die im folgenden Jahre die Decken entfernt und die Raſen⸗ g war, nachg umge⸗ n ſind, nimmt man eine General⸗ vor und verſieht nach derſelben die ten Flor. ſhthie Pflaumen und e liche Schnitl ar Laufe des So blühen. hen abg n und ganz neu a reinigung des ganzen G Wege mit friſchem Kies. oder teus Im Obſtgarten iſt es jetzt vor Beginn der Obſtbaumblüte die rechte Zeit, dem Auftreten von Pilzkrankheiten vorzubauen. Es ge⸗ ſchieht dies, indem die noch unbelaubten Stämme gründlich mit der ſogenannten Bordelaiſer Brühe eingeſpritzt werden, die weniger ein Vertilgungsmittel für ſchädliche Pilze, als ein Vorbeugungsmittel gegen das Auftreten derſelben iſt. Wo größere Baumbeſtände vor⸗ handen ſind, bedient man ſich zu dieſem Spritzen der ſogenannten Hildebrandtſchen oder Mayfarthſchen Spritze, bei kleineren Beſtänden einer den Strahl fein verteilenden Handſpritze. Man verwendet eine ſogenannte 2prozentige Löſung der Bordelaiſer⸗ oder Kupferkalk⸗ brüthe, die in folgender Weiſe hergeſtellt wird: 200 Gramm zer⸗ kleinertes Kupfervitriol löſt man in einem beſonderen Gefäß in fünf Liter Waſſer, in einem zweiten Gefäße ebenſo viel gebrannten ungelöſchten Kalk in der gleichen Waſſermenge, am beſten unter ſtarkem Erhitzen des Waſſers. Iſt die Löſung erfolgt, ſo wird die Kalkmilch unter fortwährendem Umrühren in die Kupferlöſung ge⸗ goſſen. Auf dieſe Weiſe erhält man zehn Liter 2prozentige Löſung. Bei größerem Bedarf ſind entſprechend größere Quantitäten zu löſen. Jedenfalls iſt es vorteilhaft, die Brühe für jedesmaligen Gebrauch friſch zuzubereiten. Nachdem im Mai ſämtliche Obſt⸗ bäume abgeblüht haben, iſt es an der Zeit, noch ein zweites und letztes Beſpritzen der Baumpflanzungen vorzunehmen. Es iſt bei dieſer Arbeit von großer Wichtigkeit, die Kronen ſo gründlich ein⸗ zuſpritzen, daß die Zweige und ſpäterhin auch die Blätter von allen Seiten benäßt werden. Infolge des Kalkgehaltes der Brühe überzieht ſie die jungen Blätter mit einem weißen Ueberzuge, was indeſſen nichts zu bedeuten hat. Wo, wie es allenthalben ſein ſollte, der Obſtgarten geſondert vom Gemüſegarten angelegt iſt, wo alſo unter⸗ halb der Obſtbäume keine Gemüſekultur mehr betrieben wird, die, ſobald die Kronen beträchtlichere Ausdehnung angenommen haben, doch nur von zweifelhaftem Erfolg begleitet ſein würde, kann man jetzt, nachdem der Obſtgarten gegraben, zür Stickſtoffanreicherung des Bodens, wo die Bäume den Boden noch nicht allzu ſehr beſchatten, Sandwicken, Lupinen oder Seradella anſäen. Zwergobſt⸗ pflanzungen iſt nur letztere zu empfehlen. Gegen den Herbſt hin werden dieſe Leguminoſen untergegraben bezw. untergepflügt, was dem Boden neben Stickſtoff auch Humus zuführt. Im Winter kann man dieſer Stickſtoffdüngung eine mineraliſche Düngung folgen laſſen und zwar am beſten eine ſolche von Kainit und Thomasmehl(Phos⸗ phatmehl). Dieſe beiden zuſammen anzuwendenden Düngemittel ſind die beſten mineraliſchen Dünger für Obſtbaumpflänzungen. Kainit enthält durchſchnittlich ca. 25 pCt. Kali, den Hauptnährſtoff aller Pflanzen und ſpeziell aller Obſtbäume. Thomasmehl wird aus der Schlacke, die beim Schmelzen und Reinigen des Eiſens von Phosphor zurückbleibt, hergeſtellt. Es enthält etwa 20 Prozent Phos⸗ phorſäure. Je feiner das Thomasmehl gemahlen wird, um ſo wir⸗ kungsvoller iſt es. Wenn im Winter Schnee gefallen iſt, werden beide Düngemittel zu gleichen Teilen auf den Schnee ausgeſtreut, worauf ſie mit dem Schmelzen des Schnees in den Boden eindringen. Man rechnet von beiden mineraliſchen Düngern auf den Morgen je 2, höchſtens 2½ Zentner, was auf den Quadratmeter im Höchſtfall zirka 100 Gramm ergibt. Thomasmehl enthält auch ziemliche Mengen Kalk. Kalkarmer Boden bedarf aber mehr Kalkdüngung als in dieſem Mehl enthalten iſt, weshalb es vorteilhaft iſt, in ſolchem noch eine befondere Kalkdüngung, die mindeſtens 6 Zentner pro Morgen be⸗ tragen ſoll, zu geben. Es ſei aber bemerkt, daß mineraliſche Dünger, Kalk ausgenommen, nur da von vorteilhafter Wirkung ſein können, wo es dem Erdreich nicht an dem nötigen Humus fehlt. Für humus⸗ armen Boden kommen, bis eine Humusanreicherung ſtattgefunden hat, in der Hauptſache nur Rinder⸗ oder Latrinendünger in Frage. Für den Gemüſegarten iſt der April der Hauptſgat⸗ und Pflanz⸗ monat. Die unter Glas herangezogenen und inzwiſchen durch reich⸗ liches Lüften abgehärteten Pflänzchen werden nun auf die Garten⸗ beete gepflangt. Zu den bereits im vorigen Monat ausgeführten erſten Ausſaaten von Karotten, Pflückſalat, Rettichen und Radies⸗ chen, Erbſen u. a. kommen jetzt neue Ausſaaten der gleichen Gemüſe⸗ arten. Auf beſondere Saatbeete macht man Ausſaaten von Salat⸗ und Kohlgewächſen aller Art, und werden ſchon Anfang des nächſten Monats die aus dieſen Saaten herangezogenen, genügend erſtarkten Pflänzlinge zum Bepflanzen der Kulturbeete verwendet. Wo ſtau⸗ denartige Gemüſe durch Teilung vermehrt und umgepflanzt werden ſollen, kann dies in den erſten Tagen des Monats noch geſchehen. Im Zimmergarten werden nun diejenigen Topfpflanzen, die bereits erheblich abgeblüht haben, erforderlichenfalls zurückgeſchnitten und danach verpflanzt. Zarte Gewächſe, wie Palmen, wärmebedürf⸗ tige Blattpflanzen und andere verpflanzt man am beſten im Mat oder Juni, da ſie zur warmen Jahreszeit beſſer als in der gegen⸗ wärtigen anwurzeln. Die harten friſch verpflanzten Zimmergewächfe ſind nach und nach durch Lüften der Blumenzimmer abzuhärten und 5855 dann ſchon zu Anfang des nächſten Monats ins Freie gebracht werden. Bei Be Bädernachrichten. *Zur Wahl der Sommerfriſche. Verlag der D Wie wir erfahren, hat der 1 Alpengeitung in München, Finkenſtraße 2, eine tet, in der über Sommerfriſchen und Badeorte, die jeweils vermietbaren Sommerwohnungen in Haſthäuſern koſtenlos A nfte erteilt werden.— chtung iſt umſomehr zu bee als gerade München erkehrszentrum für alle Reiſegebiete bon Europa iſt und daher vortrefflich geeignet erſcheint, die vermittelnde Stelle zwiſchen den erholung Städtern und den Erholungsorten einzu⸗ und Badeorten in allen deutſchſprachigen und erteilt aus diesbezügliche Anfragen bereib⸗ skunft. General⸗Anzeiger. Mannheim, 2. April. 28 Juſtige Ecke. (Aus den„Luſtigen Blättern“.) In Kriegszetten.„Nanu, Sie ſehen jetzt aus, als ob Sie mindeſtens bis Japan reiſen wollten?“—„„Will ich auch, die Sache dort anſehen:““ ſchlagnahmt Sie.“—„Wieſo?““— als Kriegskontrebande.“ Der gefundene Reim. Dichterling(auf einem ange dichtend): Du biſt mein höchſtes koſtbares Juwel inde ich wieder keinen Reim auf Juwel! „Na, Protzen zufammen.) Herr: Na, Sie könnten auch beſſer Obacht geben, Zie Kameel!— Dichterling: Kameel, halt, das reimt er! H Ihnen beſtens, mein MUN TELEFPHON 702 „Tun Sie das nicht, der Ruſſe be⸗ (Stößt mit einem Herrn CHENERE INDUSTRIESTRASSE No. 3 AUSFUHRUNN vodN GUsSASPHAI. rme fliegen!“ Die Hinterlaſſenſchaft. daß Herr laſſen hat?“—.: denn?“—.:„Sieben Kinder.“ mir mal gelten Vorgebeugt. Spazier⸗ noch hin?“—„„Ach— ich will nur ſchnell einen Brief zum Kaſten Jetzt bringen— aber weißt Du, Emilie; Du brauchſt deshalb nicht ſichſalſich Dir das nächſte Mal beide Hände voll eig mal Deine Hände, Tante!““ ASPHA T1 UND Standesregiſter⸗hrauik Maunheim— Reckaran. März. Verkündete. 28. Herman Waldkirch, Schloſſer u. Maria Franziska Keller geb. Stoll. März Getraute. 26. Heinrich Frey, Maurer u. Marg. Barb. Kolb. 26. Wenzl Haſenöhrl,.⸗A. u. Anng Mathilda Gottwald März. Geborene. 24. d. e Karl Gimber e. T. Anna Bertha. 21. d. Taglöhner Konrad Rebel e. S. Willy. Maurer Joſef Berlejung e. S. Karl. Aoer Aug. Gottl. Kubach e. S. Herb. Konr. Kurt. former Max Haberacker e. T. Anna Katharing. .⸗A. Armbros Dörndorfer e. S. Joſef. Fraiſer Peter Roßnagel e. T. Friedg. „Schreiner Julius Röttele e. S. Karl Julius. Schreiner Philipp Jakob Black e. T. Friedg. März Geſtorbene, 27. Karſ Gg. S. d..⸗A. Gg. Ferd. Mühlum 15 T. a. 28. Kath. T. d..⸗A. Sebaſtian Hoffmann 1 J. 5.aa, 20. Alwin Dan. S. d..⸗A. Gg. Ban. Ziegler 1 J. 11 M. a. Auszug aus dem Civilftandesregiſter der Stadt Ludwigshafen. März. Verkündete. 5 Ja Leop. Schuhmacher u. Karol. Barb. Roos. Balth. Weinhuber, Erdarb. und Gliſe Mayerhöfer. Map Scheuermann, Schreinergeſ. und Marie Hery. „Kark Friedr. Binnchi, Architekt und Kath. Wegerle. „Karl Friedr. Kaiſer, Kfm. und Emilie Kath. Dorn. Wilh. Gieringer, Kfm. u. Aug, Marie Marg. Endres. 2. Friebr. Bahrdt, Schieferd. und Barbarg Braun. Auguft Wilhelm Boppre,.⸗A. und adeee Robert Joh. Wolf, Schloſſermſtr. u. Madalene Wilde. „Peter Lelling, Poſtbote und Emma Franz. Scheffel. Strubel, Wirt und Anna Conrad. ouſs Im. Hch. Hoffmann, Bauwerkmſtr. und Chri⸗ ſtiang Jäger. 25. Adam RNnapp,.⸗A. und Maria Karol. Reich. 24. Andr. Schmitt,.⸗A. und Maria Neff. März. Getraute. 26, Ludw. Heller,.⸗A. mit Eliſab. Schremſer. 26. Franz Kunt, Inſtrumentenm, mit Anng Maria Trauth. 26. Jak. Leppert, Tagner mit Marie Luiſe Sohns. 26. Andr. Müller,.⸗A. mit Anna Maria Wadlinger. 26. Herm. Oberfrank, Eiſenbohrer mit Kathar. Kumpf. 26. Ernſt Friedr. Schilling,.⸗A. mit Jultana Dörr. 26. Johann Schneider mit Gliſ, Haußwirth. 26. Jak. Weber, Gärtner mit Marg. Gölz. 26. Herm. Weyler, Maſch.⸗Techn. mit Barb. Poſtel. 26. Ludw. Blöckinger, Sacktr. mit Luiſe Schumann. 26. Johann Weber II, Wagner mit Anna Aull. März. Geborene. 18. Paula Joſefine, T. v. Joh. Reiß. Telegr.⸗Arb. 22. Willi, S. v. Michael Wolz, Bäckermeiſter. 18. Eugen, S. v. Friedr. Lemmert, Spenglermeiſter. 24. Emma Ernſtine, T. v. Joh. Ehr. Gottl. Stegmaier, Metallgießer. 22. Martin, S. v. Nikol. Frey, Tagner, 28. Bernhard, S. v. Franz Bender,.⸗A. 19. Willi Karl, S. v. Friedr. Karl Tillmann, Metzg. 28. Erwin S. v. Julius Feier, Kaufmann. 24. Johann, S. v. Joh. Taande.⸗A. 28. Karl Theodor, v. Theodor Kohl, Zimmerm. 26. Karl Otto, S. v. Franz Zuſcheck, Schuhmacher. 24. Frieda Karol. Suf,, T. v. Hch. Kirſchbaum, Maſch. 21. Herm Klemens, S. v. Valent. Bortoluzzi, Terrazo⸗ Joh. Adam Hauerwaas, Sattler und Eliſab. Stähler. ———— —ů— Goldene Medaille Wiesbaden 1903. Goldene Medaille Berlin 1908. Ghreubiplom und Ehrenkreuz mit gold. Medaille Cöln 1903. 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Dirigent: Willibald Kähler.— Regie: Eugen Gebrath. Perſonen: Heinrich der Vogler, Lohengrin Elſa von Brabant Herzog Gottfried, ihr Bruder Friedrich von Telramund, krabaniſcher Graf Ortrud, ſeine Gemahlin Der Heerrufer des Königs Wilh ſelm Fenten. Friedrich Carlén. Hilda Schoene. Cbriſtine Ziſch. Max Buckſath. Marg. Brandes. Hugo Voiſin. Abolf Sieder. br 1 Adolf Peters. Bier brabantiſche Edle. 5.Emil Vanderſtetten. Georg Harder. Luſe Mack. Luiſe Wagner. Ida Schilling. Ella Lobertz. Brabantiſche Edle Bier Edelknaben Sächſiſche und thüringiſche Edle und Graſen. und Grafen. E laben. Mannen. Frauen. Knechte. Antwerpen: Erſte Hälfte des 10.— — Kaſſen roffn. ½6 Uhr. Anfang 6 Uhr. En e nach 10 uhr. Dauer des erſten Zwiſchenaktes 15 Minuten, des zweiten 20 Minuten. Erhöhte Eintrittspreiſe. Nedes Fheates im Koſengarten. Montag, den 4. April 1904. Das Stiftungs feſt. Schwank in 3 Aufzügen von G. v. Moſer. Regiſſeur: Hermann Jacobi. Perſonen: Dr. Scheffler, Advokat Bertha, ſeine Frau Kommerzienrat Bol zau 5 Wilhelmine, deſſen Frau 8 Ludmilla, ibre Nichte 8 5 Pr. Steinkirch 8 artwig Brimborius, Feſtordner 335 Schnake. Vereinsdiener 2 5 Fränz, Diener bei Bolzau Erich Schönfelder. iener bei Scheffler. Richard Eichrodt. Der 1. Akt ſpielt in Schefflers Wohnung, der 2. und 8. in der Villa des Kommerzienrats Bolzau. Georg Köhler. Toni Wittels. Hermann Jacobi. Julie Sanden. Ella Eckelmann. Alfred Möller. Alexander Kölert. Kall Neumann⸗Hoditz. Emil Hecht. ——... ʃ—[—].äP:ůP]8ᷓñ—-———⅛ Kaſſenevöffng. 7 uhr. Anfaug ½8 uhr. Ende nach ½10 Uhr. 5 Nach dem erſten Akt findet eine größere Pauſe ſtatt. Neues Theater⸗Eintrittspreiſe. 8 7 Ar 5 8 8 ſlelle 13 5 — engart rien Hanmbelm Nsenen ne Oſterſouutag, 3. April, abends 8 Uhr Fest-Konzert ausgeführt von der Kapelle des 2. Wad. Grenadi r⸗Regiments Kaiſer Wilhelm I. Nr. 110, unter Leitung des Kgl. Muſik⸗ dirigenten Herrn Max Vollmer ſowie unter Mitwirkung der Hofopernſängerin Fräulein Hiida Schöne, des Hofopernſängeis Herrn Alfred Sieder, des Herrn Muſildireftors Alb recht Häulein(Orgel). Wortrags-Ordnung: 1. Teil. 1. Ouvertüre Meeresſtille und glückliche Fahrt, Men⸗ delsſohn.— 2. Arie aus dem Freiſchütz: Nie nahte mir der Schlummer, Weber, Fräulein Hilda Schöne.— 3 Andante g. d unvollendeten-moll Symphollie, Schubert.— 4. Arie g. d. Ora⸗ torium Elias: So ihr mich von ganzem Herzen ſuchet, Mendels⸗ ſohn, Herr Alfred Sieder, Orgel: Herr Albrecht Hänlein.— 5. Notturno, Chopin.— 6 Duett a. d. Barbier von Bagdad, Cor⸗ nelius, Fräulein Hilda Schöne Herr Alfred Sieder. 2. Teil. 7. Ouvertüre zu Fidelio, Beethoven.— 8. Largo(für und Orgel), Händel, Orgel: Herr Albrecht Hänlein.— III Satz a d. Symphonie: Die Weiſe der Töne Sp ſohr.— 10 Les Preludes, Symphoniſche Dichtung, Liſzt.— 11. Hul⸗ digungsmarſch, König Ludwig J. von Bayern gewidmet, Wagner. Eintrittepreis 7 50 Wfg. Das Konzert findet b dei ie e ſtatt. Während des 1. Teils iſt das Ruchen nicht geſtattet. Eintrittskarten ſind an der Roſengartenkaſſe am Sonntag vormittag von 11—1 Uhr und nachmittags von 5 Uhr ab ſowie im Vorverkauf in den Zigarrengeſchäfſten von Aug. Kremer, Pa⸗ radeplatz Gg. Hochſchwender, P 7, 144 und Auguſt Dreesbach Nachf, K 1, 6, zu erhalten. Außer den Eintrittskarten ſind von jeder Perſ on über 14 Jahren die vorſchriftsmäßigen Einlaßkarten zu 10 Pig. zu löſen. Garderobezwang nur für Stöcke und Schirme. Konzertprogramme werden zum Preiſe von 5 Pfg. ausgegeben. zosengarten 05 Aannfln 05 Ostermontag, den 4. April, abends 8 Uhr im Mibelungensaal; rt tler Fanale ties II. Badl. Grenadier-Regiments Kaiser WiIlhelm I. No. 110. Direktion: Max Vollmer. Eintrittskarten zum Preise von 40 Pfennig sind an der Rosengartenkasse am Montag Abend von 7 Uhr ab zu erhalten. Ausser den Eintrittskarten sind von jeder Person über 14 Jahren die vorschriftsmässigen Einlass- Karten zu 10 Pfennig zu lösen. 9 Vorverkauf von Billets in der 1 8 des General⸗Anzeigers, Friedrichspl. 5 — Im Groſßh. Hoftheater. Dienstag. 5. April 1904. 38. Vorſtell. im Abonnem. P. Zapfenſtreich. Drama in 4 Aufzügen von Franz Adam Beyerlein. 7 55 ‚ Bad. Weinstube 2. Outen Ouelle 13 Seckenheimerstrasse 13 Inhaberin: Frl. Fanny Glaris 157 Spezialität: arantiart reingbberländer Weine — gute Küche,— Aufmerksame Bedienung. 2 5¹ Panttenz Manubein Neu ausgestellt! Scal el Lützen Täglieh geöffnet. 16880 himtritt 5 d) Fr. Einder n. Hlitar 20 Pr Lafel-, Fisch- und Dessert- Bestecke Schlacht- u. Küchenmesser, Taschen- messer, in reichster Auswahl zu den billigsten Freisen. 22196/7 Fr. Dröll, Mannheim, O 2,, Tel. 460. Posseldorf 1902Gold. Czedaille Usilberne Staatsmedallle- Achener Bgelesfen eeeeeee unEn Sanid Chfl., ACEN e gratis— HäEen 208955 Hötel-Restaurant u. Pension C. 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Oſtermontag, den 4. April, nachmittags 3 Uhr. Predigt, Beichte und hl. Abendmahl. Pfarrer Büttner aus Fürth. Stadtmiſſion. Evangel. Nereinshaus K 2, 10. Oſterſonntag 11 Uhr: Sonntagsſchule. 3 Uhr Gemeln ſchaftskonferenz zwiſchen den Gliedern der Mannheimer und der Lüdwigshafener Stabtmiſſion, ½6 Uhr: Jungfrauenverein(Bibel⸗ und Geſangſtunde. Aufnahme neuer Mitglieder) Oſterſſtontag ½2 Uhr: Spazlergaug des Jungfrauenvereing mit Konfirmandinnen. 6 Uhr gemütliche Zuſammenkunft im Lokal⸗ 5 Mittwoch, ½9 Uhr: Allgemeine Bibelſtunde, Stadtmiſſionge ramer. Dounerstag s Uhr: Jungfrauenverein(Arbeltsſtunde.) FTreitag ½9 Uhr: Prohe des Geſangvereins Z on.“ Samstag—2 Uhr: Pfennigſparkaſſe der Sönntagsſchule. ½9 Uhr: Vorbereitung zur Sountagsſchule. Traitteurſtraße 19. Oſterſountag: morgens 11 Uhr Sonntagsſchule, abends ¼9 Uhr: Allgemeine Bibelſtunde, Stadtmiſſionar Mühlematter⸗ Dlenstag, 8 Uhr: Jungfranenverein. Mittwoch ½9 Uhr: Allgemeine Bibelſtunde, Stadtmiſſiongz Mllhlematter. Samstag, ½9 Uhr: Jugendabteilung Schwetzingervorſtadt Neckarvorſtadt, 12. Querſtraße 17. DVienstag ½9 Uhr: Allgemeine Bibelſtunde, Stadtmiſſtona, Krämer. Lindeuhof, Bellenſtraße 52. Oſterſonntag 1 Uhr: Sonntagsſchule. Freitag, ½9 Uhr: Allgemeſne Bibelſtunde, Stadtmiſſincg Mühlenatter. Methodiſten⸗Gemeinde, U 6, 28. Oſterſonntag, vormittags ½10 Uhr u. nachmittags ½4 Uhr Predigt, nachmittags ½2 Uhr Kindergottesdienſt. ſtermontag, vormittags ½10 Uhr u. nachmittags 2 Uhz Sonntagsſchullehrerverſammlung. Jedermann iſt freundlichſt eingeladen. Apoſtoliſche Gemeinde. Neckarvorſtadt, Dammſtraße 198., Gottesdienſt Sonntag, 8. April(1. Feiertag, vormittags 10 Uhr und nach⸗ mittags 5 Uhr. Montag, 4. April(2. Feiertag), vormittags 10 Uhr. Donnerstag, 7. April, abends ½9 Uhr. Kirchen⸗Anſagen. Kafholiſche Gemeinde. Jeſuitenkirche. Sonntag, 3. April.(Hohes Oſter⸗ eſt.) Von ½ Uht an öſterl. Beicht. 6 Uhr Frühmeſſe⸗ 7 Uhr hl. Meſſe. 8 Uhr Mllitärgottesdienſt mit Prepigt. ½10 Uhr Fel dre levit. Hochamt mit Segen. 11 Uhr hl. Meſſe mit Predigt. /8 Uhr feierl. Vesper mit Segen, hierauf öſterliche Beicht. Montag, 4. April.(Oſtermontag). Von ½6 Uhr an öſterl. Beicht, 6 Uhr Frühmeſſe. 7 Uhr hl. Meſſe. 8 Uhr Militärgottesdienſt. ½10 Uhr Feſtpredigt, levit. Hochamt. 11 Uhr deil. Meſſe. ½8 Uhr Corp.⸗Chriſti⸗Bruderſchafts⸗ andacht mit Segen. Untere kath. Pfarrei. Sonntag, 3. April.(Hohes Oſterfeſt.) 6 Uhr Frühmeſſe. 7 Uhr hl. Meſſe. 8 Uhr Sing⸗ meſſe mit Predigt. ½10 Uhr Feſtpredigt nachher levit. Hochamt mit Segen. 11 Ubr heil. Meſſe mit Predigt, ½ Uhr feierl. Vesper nachher Beicht⸗ Montag, 3. April.(Oſtermontag.) Fale Quartal⸗ feſt der Corp.⸗ Chriſti⸗Bruderſchaft. 8 Uhr Frühmeſſe. 7 Uhr hl. Meſſe. 8 Uhr Singmeſſe mit Predigt. ½10 Uhr Prozeſſtion, levit. Hochamt mit Segen. ½3 Uhr Corp⸗ Chriſti⸗Bruderſchaft. Kathol. Bürgerhoſpital. Sonntag, den 3. April. (Hohes Oſterfeſt.) ½9 Uhr feierl. Hochamt mit Segen. Montag, 4 April.(Oſtermontag.) ½9 Uhr Amt mit Segen. Herz⸗Jeſu⸗Kirche. Sonntag, 3. April.(Hohes Oſter⸗ feſt) Beichtgelegenheit von morgens 6 Uhr an. ½7 Uhr Frühmeſſe. Spendung der hl. Kommunion. 8 Uhr Sing⸗ meſſe m. Predigt. Spendung der hl. Kommunton. /10 Ubr Predigt und levit. Hochamt vor ausgeſetztem Allerheiligſten. 11 Uhr hl. Meſſe. ½/ Uhr feierl, Vesper. Nachher Beicht⸗ gelegenheit. Montag, 4. April.(Oſtermontag). Von 6 Uhr an Beichtgelegenheit. ½7 Uhr Frühmeſſe Spendung ber hl. Kommunion. 8 Uhr Singmeſſe. 9 Uhr Prozeſſion von der St. Laurentiuskirche zur Herz⸗Jeſu⸗Kirche. Benediktion der neuen Kirche, Einzug, Feſtpredigt und levit. Hochamk, 1 Uhr hl. Meſſe. ½8 Uhr Vesper. Heiliggeiſtkirche. Sonntag, 8. April.(Hohes Oſter⸗ feſt.) 6 Uhr Frübmeſſe. Oeſterliche Beicht. 7¼ Uhr hl⸗ Kommunion. 8 Uhr Singmeſſe m. Homilie. ½10 Uhs Uhr Predigt, Herr Stadt⸗ ezeſtpredigt, levit. Hochamt mit Te-Deum und Segen⸗ 1 Uhr hl. Meſſe m. Predigt. Nachm. ½8 Uhr feierl. Vesper m. Segen. Nachher Beichtgelegenheit. Montag, 4. April.(Oſtermontag.) 4 Uhr Frühmeſſe⸗ Uhr hl. Kommunion. 8 Uhr Singmeſſe mit Homilie. 11 Uhr hl. Meſſe⸗ Nachm. ½8 Uhr Oſterandacht. Liebfrauenkirche. Sonntag, 3. April.(Hohes Oſterfeſt.) Von ½6 Uhr an Beichtgelegenheit. ½7 Uhr Frühmeſſe. 83 Uhr Singmeſſe mit Predigt. ½10 Uhr Feſtpredigt vom Hochw. Herrn Repetitor Dr. J. Schofer nachher levit. Hochamt vor ausgeſetztem Aller⸗ heiligſten. 11 Ubr bl. Meſſe. /½3 Uhr feierl. Vesper, nach derſelben Beichtgelegenheit. Montag, 4 April.(Oſtermontag.) Von ½8 Uhr an Beichtgelegenheit. ½7 Uhr Frühmeſſe 8 Uhr Singmeſſe⸗ Se Predigt mit Amt. 11 Uhr hl. Meſſe. ½3 Uhr 15 5 77 %10 Uhr felerl. Amt mit Predigt. ut er v rrcrcrrrrrrr Abounement 50 Pfennig monatlich. Trägerlohn 10 Pfennig. Durch die Poſt bezogen inkl. Poſt⸗ aufſchlag M..91 pro Quartal. Telephon: Redaktion Nr. 377. Amts⸗ und Kreisverkündigungsblatt. Inſerate Die Kolonel⸗Zeile. 20 Pfg. Auswärtige Inſerate 25„ Die Reklame⸗Zeile 60„ Expedition: Nr. 218. Nr. 21. Samstag,. April 1904. Hekanutmachung. Die Konſtatirung der Einkommenſteuer ge⸗ mäß Artikel 15 Abſ. 1 des Einkommenſteuer⸗ Geſetzes betreffend. Nach dem oben angeführten Geſetzes⸗Paragr. iſt Jeder⸗ mann, der in einem Steuer⸗ diſtrikt erſtmals, od, nach dem ſeine Steuerpflicht geruht hat, erſtmals wieder ein ſteuer⸗ pflichtiges Einkommen aus Arbeit oder Dienſtleiſtung be⸗ zieht, ſofern das Einkommen nicht aus einer Staatskaſſe fließt, verpflichtet, innerhalb 14 Tagen vom Beginn der fraglichen Thätigkeit bei dem Unterzeichneten ſchriftlich od. mündlich die erforderliche Er⸗ klärung abzugeben. Hierauf werden die Steuer⸗ pflichtigen mit dem Anfügen aufmerkſam gemacht, daß Zu⸗ widerhandlungen unnach⸗ ſichtlich durch die im Artikel 26 des Einkommenſteuerge⸗ ſetzes ausgeſprochenen Strafen geahndet werden. 3316 Mannheim, 1. April 1904. Der Großh. Steuerkommiſſär für den Bezirk Mannheim⸗Stadt. Bekanntmachung. Verkauf von Mai⸗ marktloſenlan Soun⸗ und Feſttagen betr. Nr. 16900 l. Auf Antrag des landwirtſchaftlichen Bezirksver⸗ eins und des badiſchen Renn⸗ pereins haben wir gemäߧ8 öda Abf. 2 Gew.⸗Ordn. zugelaſſen, daß die Loſe der diesjährigen Maimarkt Lotterie während der Zeit vom 1. März ds. Is. bis zum Ziehungstag(6. Mai) auch an Sonn⸗ und Feſttagen(aus⸗ genommen am Charfreitag und ſterſonntag) von 11 Uhr Vor⸗ mittags an innerhalb des Amts⸗ bezirks auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen, oder an anderen öffentlichen Orten feilgeboten werden dürfen. 3132 Mannheim, 4. Februar 1904 Großherzogl. Bezirksamt: Polizeidirektion: Schäfer. Bekauntmach ung. Die Wohnungsunter⸗ ſuchung int IV. Bezirk der Stadt Manuheim— Lit.=U und öſtlStadt⸗ erweiterung betr. No. 30731 J. Wir bringen hier⸗ mit zur Kenntnis, daß mit den Vorerhebungen für die Tätigkeit der Wohnungsunterſuchungs⸗ kommiſſion im nterſuchungs⸗ bezirk Iy— Lit. PU und öſtliche Stadterweiterung— durch den Wohnungskontroleur in Begleitung eines Bedienſteten der Staatspolizeimannſchaft im Anfang des nächſten Monats begonnen wird. Die Unterſuchungen werden vorgenommeiſen der Zeit zwiſchen —12 vormittags und—7 Uhr nachmittags. Wir fordern Hauseigentümer, Vermieter, ſowie Mieter von Wohnungen, Schſaf⸗und Arheits⸗ räumen hiermit auf, die in Be⸗ tracht kommenden Räume dem Kontroleur und Polizeibe⸗ dienſteten zur Befichtigung auf Anfordern zu öffnen und zu⸗ gäuglich zu machen. Im Falle der Weigerung müßte zwangs⸗ weiſe Oeffnung der zu beſichtigen⸗ den Räume auf Grund des 8 30 .⸗Str.⸗G.⸗B. von hier aus an⸗ geordnet werden. Maunheim, 22. März 1904. Großh. Bezirksamt. Levinger. 3483 Pferde⸗Verſteigerung. Am 30000%½14 Dienstag, 5. April d.., vormittags 10 Uhr, verſteigern wir auf dem ſtädtiſchen Viehhofe dahier fünf ausgemufterte ſchwere Zugpferde öffentlich an den Meiſtbieten⸗ den gegen bare Zahlung. Mannheim, 28. März 1904. Etädt. Fuhr⸗ und Gutsverwaltung: Krebs. Zwanes⸗Verſtei erüng. Dienstag, 5. April 1904, machmittags 2 Uhr werde ich im Pfandlokal 4, 5 hier im Vollſtreckungs⸗ wege gegen Barzahlung öffent⸗ lich verſteigern: 1 Pritſchenrolle und Möbel verſchtedener Art. Mannbeim, 2. April 1904. Lindenmeier, Gerichtsvollzieher Sofortige Befrei⸗ Bettnäſſen. ung garantiert. Proſp., Zeugniſſe ꝛc. frei durch Lerm. Marburg, Frankfurt a. M. Allerheiligenſtraße 78. 2088 Bekauntmachung. Den Geſchäftsbetrieb der Bilder⸗Reiſenden betr. Nr. 3595111. Es werden in der letzten Zeit von ſogenannten Kunſtauſtalten“ Bilder(„Haus⸗ ſegen“ ſogenannte„Kunſtblälter“ Reiſende im Auitsbezer trieben. Es iſt in einer großen Anzahl von Fällen vorgekommen, daß dieſe Reiſenden, welche viel⸗ fach in aufdringlicher Weiſe auf⸗ treten, Zettel verteilten, nach welchen die Meinung erweckt werden mußte, als ob der Ertrag aus dem Verkauf dleſer Bilder zur Unterſtützung armer Krüppel⸗ kinder heſtimmt ſe.. Verſchiedene dieſer Reiſenden erweckten auch durch ihre Worte den Anſchein, als ob die Stick⸗ bilder ete., die ſie zum Verkaufe anboten von Krüppelkindern ge⸗ fertigt worden ſeien, auch ſoſſſt wurden vielfach unrichtige An⸗ gaben über Herſtellung der Gegen⸗ ſſtände und Zweck des Unter⸗ nehmens gemacht. Das ganze Vorgehen war auf die Leichtglaubigteit, Mild⸗ tätigkeit und Weichherzigkeit der Käufer, welche glaubten ein Wohltätigkeitsunternehmen zu unterſtützen, berechnet. Nach den von uns veranſtal⸗ teten Erhebungen handelt es ſich in allen Fällen um reine Ge⸗ ſchäftsunternehmungen ver⸗ ſchiedener ſogenannter Kunſtan⸗ ſtalten, nicht um Wohltätig⸗ keitsveranſtaltungen. In einzelnen Fällen mag viel⸗ leicht ein gewiſſer(kleiner) Teil des durch ſolches Geſchäflsge⸗ bahren erzielten Gewinnes aus Reklamezwecken an einzelne Krüppellinder verteilt werden Hauptzwecrk der Anternehm⸗ ungen iſt aber zweifellos die Erzielung von Unternehmer⸗ gewinn. Nach unſeren Wahrnehmungen handelt es ſich überall um fabrik⸗ mäßig im Großen herge⸗ ſtellte Bilder(Maſſenartikel), in einzelnen Fällen iſt der Preis der verkauften Bilder im Ver⸗ hältnis zu den Herſtellungskoſten als ein außergewöhnlich hoher ermittelt worden, insbeſondere die ſogenannten Stickbilder ſind lediglich Fabvikware. Im Hinblick auf das oben näher gekennzeichnete Auftreten der Bilder⸗Reiſenden, welches gerade die weniger bemittelte Bevölkerung zu ſchädigen ge⸗ eignet iſt, ſehen wir uns veran⸗ laßt, das Publikum vor dem Ankauf derartiger Bilder u. ſ. w. dringend zu warnen. Mannheim, den 25. März 1904. Großherzogl. Bezirkeamt: Pollzeidirektion: Schäfer. ODeffentliche Zuſtellung einer Klage. Nr. 4473. Der Privatmann Karl Zwick in Mannheim klagt egen die darl Erbrecht Witwe, Marie geb. Feiſt, z. Z. an un⸗ bekannten Orten, zuletzt in Mann⸗ heim⸗Waldhof, wohnhaft, be⸗ hauptend, Beklagte habe ſich verpflichtet, einen dem Kläger verkauften Bauplatz laſtenſrei zu machen, ſie ſeir dieſer Verpflichtung nicht nachgekommen und habe dadurch dem Kläger die Aus⸗ führung eines bereits polizeilich geuehmigten Bauvorhabens un⸗ möglich gemacht und dieſen auf dieſe Weiſe unnütze Ausgaben für Planſertigung ꝛc. im Geſaunt⸗ betrage von 276 Mark 50 Pfg. verurſacht— auf Zahlung einer Entſchädigung von 276 M. 50 Pig. Der Kläger ladet die Beklägte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsſtreits vor das Gr. Aimts⸗ gericht zu Maunheim, Abt. XIV, 2. Stock, Zimmer Nr. 11, auf Dounerstag, 26. Mal 1904, vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zuſtellung wird dieſer Auszug der Klage bekannt gemacht. Manuuheim, 31. März 1904 Der Gerichtsſchreiber Großh. Amtsgerichts: Mohr. 3555 Großh. Zadiſche Staats⸗ Eiſenbahnen. Mit Gültigkeit vom 1. April 1904 wird an Stelle des Heftes 4(Belgien⸗Baden) des belgiſch⸗ſüdweſtdeutſchen Tier⸗ und Fahrzeugetarifs vom 1. Mai 1894 ein neuer Tiertarif mit der Bezeichnung Teil II Heft 8 ausgegeben. Die Frachtſätze und Beſtim⸗ mungen für Eiſenbahnfahr⸗ zeuge gehen gleichzeitig in die Hefte La, 2b, 3, u. b des belgiſch⸗füdweſtdeutſchen Gü⸗ tertarifs über. In den neuen Tiertarif ſind auch badiſche Stationen der Main⸗Neckar⸗ bahn und die Station Mann⸗ heim Dir. Mainz) aufge⸗ nommen. 22444 Karlsruhe, 29. März 1904. 3554 Gr. Generaldirektion. Einladung. Zur Verſammlung des Bürgerausſchuſſes wurde Tag⸗ fahrt auf 30000%/24 Mittwoch, 6. pril 1004, nachmittags 5 Uhr in den großen Rathausſaal dahler anberaumt. Die Tages⸗Ordnung enthält folgende Gegenſtände: 1. Die Anſchaffung einer elektro⸗ automobilen Kohlenſäureſpritze. 2. Roſengarten⸗Neubau, General⸗ abrechnung. 3. Die Verlängerung der Verwendungsfriſten für außer⸗ ordentliche Kredite, 4. Erwerbung von Grundſtücken. 5. Herſtellung der Peſtalozziſtraße. Die Herren Mitglieder des Bürgerausſchuſſes werden zu der bezeichneten Verſammlung ergebenſt eingeladen. Mannheim, den 81. März 19 4. Der Stadtrat. Beck Aus der Tages⸗Ord⸗ nung vom 15. März. Winterer. Bekanntmachung. Nr. 7061 J. Fahrpreisermäßigung für die Beſucher des Maimarktes und der Pferderennen in Mann⸗ heim betr. Zur öffentlichen Kenntnis wird gebracht, daß die am 30. April, 1, 2. und 3. Mai bei den Stationen der Badiſchen und Pfälziſchen Eiſen⸗ bahnen, ſowie bei den badiſchen Stationen der Main⸗Neckar⸗Bahn gelöſten einfachen Perſonenzugs⸗ fahrkarten nach Mannheim(bezüglich der Pfälziſchen Eiſenbahnen auch nach Ludwigshafen) zur Rückreiſe benützt werden dürfen, wenn ſie vom Sekretariat des Rennvereins oder vom Maimarkt⸗Bureau abgeſtempelt ſind, die hiernach am 30. April, 1. und 2. Mai ge⸗ löſten Karten gelten bis 3. Mai. Um Mitternacht dieſes Tages erliſcht die Giltigkeit ſämtlicher ermäßigten Fahrkarten. Bei Benützung von Schnellzügen auf den Strecken der badiſchen Eiſenbahnen ſind— je für Hin⸗ und Rückfahrt beſonders— Zuſchlags⸗ karten zuzulöſen. In dem Bereich der Main⸗ Neckar⸗Bahn u. der Pfälziſchen Eiſendahnen dürfen mit den ermäßigten Fahrkarten D⸗ und Schnell⸗ züge überhaupt nicht, ſondern nur Perſonenzüge benützt werden. Mannheim, 7. März 1904. Der Bhereetemteieke eck. 30900%5 Die zur Handelskammer Wahlberechtigten werden hiermit zu der am Freitag, den 8. April 1904, vorm. 10 bis mittag 1 Uhr für den Wahldiſtrikt Maunheim(Mannheim und Seckenheim) in der Handelskammer D 3, 14 ſtattfindenden 22482 Handelskammerwahl öffentlich eingeladen. Mannheim, 30. März 1904. Handelskammer für den Kreis zkannheim. Bekanntmachung. Die Erziehung nicht voll⸗ ſinniger Kinder betr. Nr. 6523. Gemäߧ 4 des Geſetzes vom 11. Auguſt 1902 ſind die Eltern und Fürſorger blinder, taubſtummer, ſchwach⸗ und blödſinniger Kinder verpflichtet, Kinder der bezeichneten Art beim Eintritt in das Alter der Schulpflicht bei der Ortsſchulbehörde anzumelden. Eltern und Fürſorger werden auf ihre geſetzliche Verpflichtung zur Anmeldung dieſer Kinder mit dem Hinweis aufmerkſam gemacht, daß die Unterlaſſung dieſer Verpflichtung nach§ 71 des Pr.⸗St⸗G. mit Haft bis zu zwei Tagen oder an Geld bis zu 20 Mark beſtraft wird. 300600/20 Die Anmeldepflicht erſtreckt ſich zunächſt auf diejenigen Kinder, welche bis zum 30. Juni d. J. ihr ſechstes Lebens⸗ jahr vollendet haben werden. Daneben ſind aber auch alle Blinden und Taubſtummen, welche bereits früher in das Alter der Schulpflicht eingetreten ſind, das 18. Lebensjahr aber erſt nach dem 30. Juni d. J. vollenden werden, ſofern ſie eine An alt nicht beſuchen oder nicht beſucht haben, bei der Ortsſchulbehörde anzumelden. Die Aumeldung hat am Samstag den 9. April, vormittags von—1 Uhr, bei dem Volksſchulrekiorat — Friedrichſchule in U0 2— zu erfolgen. Mannheim, 29. März 1904. Das Volksſchulrektorat: Dr. Sickinger. Die diesjäßrige Nalurwein⸗Verſteigerung von L. A. Jordan (Bassermann-Jordan) Weingutsbeſitzer findet Dienstag, N April 1904, vormittags Uhr, zu e(Rheinpfalz) ſtatt. Zum Ausgebot 35 900 Liter 1902er aus den Geſtarkungen kommen zirka Deidesheim, Forſt u. Ruppertsberg. Taxe per 1000 Liter: 800—9000 Mark. Probe⸗ tage: 18., 20. und 26. April. 22092 Deidesheim, 15. März 1904. Orolly, kgl. Notar. 22478 Einladung zur Erneuerungs⸗ und Er⸗ gänzungswahl in den Stif⸗ tungsrat des v. Buſch'ſchen Armenfonds. Für die Stiftungsratsmitglieder, Herren a) Eduard Max, Privatmann, deſſen Dienſtzeit am 8. März 1904 abgelaufen iſt und der mit Rückſicht auf ſeine Geſundheit um Euthe⸗ bung von ſeinem Amte nachgeſucht hat; b) Georg Wahl, Privatmaun, deſſen Dienſtzeit ebenfalls am s. März 1804 abgelauſen iſt; e) Auguſt Scheubly, Pri⸗ vatmann, deſſen Dienſtzeit ſ 23. April 1904 beendet iſt; hat eine Erneuerungs⸗ bezw. Er⸗ gänzungswahl ſtattzufinden. Die Wahl erfolgt nach 8 21 des Stiftungsgeſetzes durch den Bür⸗ gerausſchuß mittelſt geheimer Abſſimmung, und zwar auf Grund der ſolgenden, vom Stif⸗ tungsrate und Stadtrate gemein⸗ ſchaftlich aufgeſtellten, und vom Großh. Bezirksamt beſtätigten Vorſchlagsliſte, welche folgende Namen euthält: 1. Auguſt Scheubly, Privatmann, 2. Georg Wahl, Pribatmann, 3. Emil Eder, Kaufmann, 4. Joſef Leonhard, Stadtrat, 5. Georg Rallenberger, Baumeiſter, 6, Abolf Holle bach, Kaufmann, 7. Chriſtian Helffrich, Kaufmann, 8. Auguſtin Bender, Kaufmann, 9. Konrad Hellmann, Kaufmann. Zur Vornahme der Wahl haben wir Tagfahrt auf Mittwoch, 6. April 1904, nachm. 2¾ Uhr bis 3¼ Uhr, in das Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 15, anberaumt und laden hiezu die Mitglieder des Bürger⸗ auisſchuſſes unter Zuſtellung eines Wahlzettels ein. + Mannheim, 22. März 1964. Der Stadirat: Beck. Winterer. Vergebung von Saumakerialien. No. 2676. Zur Ausführung der Kläranlage der Stadt Mannheim ſollen folgende Baumatertalien öffentlich ver⸗ geben werden: I. ca. 150 ebm Hauſteine 2.„ 24300 kg Walzeiſen Die Bedingungen und Zeichnungen liegen auf dem Tiefbauamt, Litera L 2 Nr. 9 zur Einſicht auf und können Angebotsformulare und Maſ⸗ ſenverzeichniſſe von dort be⸗ zogen werden. Angebote ſind verſiegelt und mit entſprechender Auf⸗ ſchrift verſehen, dem Tiefbau⸗ amt bis zum Dienstag, den 5. April 1904, vormittags 11 uhr einzuliefern, woſelbſt die Er⸗ öffnung der eingelaufenen Angebote in Gegenwart der etwa erſchienenen Bieter ſtattfinden wird. 3009%½% Nach Eröffnung der Ver⸗ dingungsverhandlung ein⸗ laufende Angebote werden nicht mehr borückſichtigt. Zuſchlagsfriſt: 6 Wochen. Mannheim, 16. März 1904 Tiefbauamt. Zwangsverſteigerung. Dienstag, 5. April 1904, e 2 Uhr werde ich vor dem Rathauſe in Käferthal im Vollſtreckungs⸗ wege gegen bare Zahlung öffent⸗ lich verſteigern: 12832 1 Mutterſchwein, 2 Heu⸗ leitern, 1 Pfuhlfaß, 1 Futter⸗ ſchneidmaſchine, 6 Läufer⸗ Iig. Jahrgang. ————————————————— DRESDNER BANR. Die von der einunddreissigsten ordentlichen General⸗ versammlung unserer Aktionäre für das Jahr 1903 auf 7% kestgesetzte Dividende kann gegen Hinlieferung der Dividendenscheine Nr. 31 resp No. 16 mit ZWeinndvierzig Mark pro Aktie à M. 600,.— und Merundachtzig Mark pro Aktie d M. 1200.— von heute ab in Dresden „ Berlin „ Hamburg „ Bremen „ Mürnberg „ Fürth „ Hannover „ Bückeburg „ Detmold „Mannbheim „ Ghemnitz „ Zwickau i. Sa. „ Plauen i. V. „ Altona „ Lübeck „ Berlin „ Söln „ Düsseldorf „Essen a. R. „ Leipzig bei der Allgemeinen Deutschen Credit- Anstalt „ Magdeburg bei dem Magdeburger Bank-Verein 55 95„„ Bankhause F. A. Neubauer „ Frankfunt a. M. bei der Deutscken Vereinsbank 77„ dem Bankhause L.& E. an unseren FKasser bei dem A. Schaaffhausen- schen Bankverein * Wertheimber „Stuttgart bei der Württembergischen Vereins- bank „ München bei der Bayerischen Vereinsbank „öln bei dem Bankhause A, Leyy „ Mülheim a. d. R. „uisburg bei der Rheinischen Bank „ Bonn bei der Westdeutschen Bank, vermals Jonas Cahn „Bochum bei der Märkischen Bank „ Beuthen.⸗8, bei der Oberschlesischen Bank erhoben werden. 22481 Dresden, den 31. März 1904. Direktion der Dresdner Bank. Ee UGutmann⸗ Arenstäds. Jnduftrie⸗ Gelände⸗Verſteigerung ſchweine, 1 Bordwagen, 1 Waſchkeſſel, 1 Salonwagen u. Möbel aller Art. Mannheim, 2. April 1904. Müller, Gerichtsvollzieher Thoräckerſtr. 11. Aufforderung. Wer an den Nachlaß der + ledigen Souffleuſe a Auguſte Albine Rüdiger L 2, 10, hier etwas zu fordern hat oder ſchuldet wird aufgefordert, bei Unterzeich⸗ netem binnen 14 Tagen entſprechende Anmeldung zu machen. 12780 Mannheim, 30. März 1904. Franz Becker, L 10, 9, . Nachlaßpfleger. in induſtrieller Stadt am Rhein zu äußerſt güuftigen Bedingungen. 225 el 2 NerreberMrEl * + cge Man 1 84 er das Annesen 7 afantfbungfzicgglei chenASf 54 ee r - KAb 75 8 ſſin 505 755 f 10% 10 N Am 15. April a. er., nachmittags 5 Uhr, laſſen wir unſer geſamtes Areal, ca. 60 Morgen(150,000 Quadratmeter) Land parzellenweiſe oder im ganzen durch Herrn Notar Dr. Wallenſtein in Worms auf deſſen Amtsſtube öffentlich meiſtbietend perſteigern. Das betreffende Gelände liegt im Wormſer Induſtrie⸗ ebiet direkt am Rhein in unmittelbarer Nähe der Statſon Worms⸗Rhein und der Eiſenbahnbrücke, hat Bahn⸗ anſchluß, Gasleitung, gepflaſterte Zufahrtsſtraße und eignet ſich auch für Fabrikanlagen, welche auf Ablagerung von Rückſtänden Bedacht zu nehmen haben.— Arbeiter⸗ verhältniſſe äußerſt günſtig. 22031 Beſichtigung bei vorheriger Anzeige geſtattet, auch ſind die näheren Bedingungen in unſerem Geſchäfts⸗Bureau, AAgesoranung zu der am Dounerstag, 7. April 1904, bapinittags 9 Uhr, ſtattfin en 3556 zrats⸗ g1 Sxals⸗Hitzung. 1. In Sachen des Ortsarmen⸗ Perbandes Ma gegen die Ehefrau des G 5 Kepper Lud⸗ ſchaft mit Brauntweinſchauk im Hauſe Ecke Werder⸗ und Karl⸗ raße betr. 3. Den Piſſoiranſchluß der Liegenſchaft K 5, 12 0 Kanaliſation betr. g der Drais⸗ hier, den zu den 5 Johann reckenberger in Neckarhaufen betr 6. Abhör der Gein Wallſtadt pro 1902 be 7, Abhör der Gemeindekranken⸗ perſicherungsrechnung Wallſtadt pro 1902 betr. 8. Abhör der Gemeinderechnung Ladenburg pro 1902 beir. Sämtliche auf die Tages⸗Ord⸗ hen Akten liegen 01 Tagen zur Einſicht der Beteiligten, ſowie der Herren Bezirksräte auf diesſeitiger Kanzlei auf Maunheim, 2. April 1904. Groß Bezirksamt: Lang. Verſteigerung alter ihener ſeianhannt ingl kichener Eiſenbahnſchwellen. Montag, den 11. April 1904, vormittags 9 Uhr werden ungefähr 200 Stück alte eichene Eiſenbahn⸗ ſchwellen in kleineren Loſen zunächſt auf dem Lagerplatz gegenüber der Briketfabrik Stachelhaus und Buchloh, ſodann beim Rheinzollhof hier, öffentlich verſteigert. Die Bedingungen werden vor der Verſteigerung bekannt gegeben. 2286 Mannheim, 29. März 1904. Der Gr. Bahnbauinſpektor. Großherzoglich Zadiſche Staatseiſenbahnen. Zu der ab 1. Okſober 1902 gültigen Ueberſicht der Ermäßig⸗ Ungen, die für Sendungen von Steinkohlen u. ſ. w. von Karls⸗ ruhe Haſen, Kehl, Maunheim B. B, Mannheim— Induſtriehafen, Maxau, Rheinau und Ludwigs⸗ Haſen a. Rh., nach den Stationen der Bayeriſchen Staatseiſen⸗ Pahnen, ſowie nach bayeriſchen Stationen der Lokalbahn⸗Aktien⸗ eſellſchaft in München auf die Frachtſätze des Spezialtariſs UlI. bewilligt werden, 1 der Nach⸗ trag II. ausgegeben worden. Er enthält u. g. die Ermäßigungs⸗ beträge auf die Frachtſätze der ſeit Ausgabe des Nachtrages I. neu eröffuüeten Stationen. Der Nachtrag wird, ſoweit der Vorrat reicht, unentgeldlich ab⸗ gege en. Karlsruhe, den 28. März 1904. Gr. Generaldirekt on. f 2 Materialieu⸗Verkauf. Wir verkaufenim Submiſſions⸗ wege an den Meiſtbietenden ge⸗ gen Barzahlung zwei auf dem Gaswerk Lindenhof lagernde aus⸗ ebrauchte Dampfkeſſel be⸗ ehend aus: 2 Oberkeſſeln mit Dom und 2 Vorwärmern mit gußeiſernen Vorſtbßen im Geſamtgewicht von ca.—6000 kg. Die Keſſel können bis zum Submiſſionstermine täglich ein⸗ geſehen werden. Schriftliche Angebote hierauf wollen verſchloſſen mit entſpre⸗ chender Aufſchrift verſehen, läng⸗ ſtens bis Freitag, den 8. April l. Is., vormittags 11 Uhr, auf unſerm Verwaltungsbureau — Luiſenring 49— eingereicht werden. Die Direktion der ſiädt. Gas⸗ und Waſſerwerke: Chr. Beyer. Zwangs⸗Verſteigerung. Dienstag, 3. April 1904 nachm. Uhr werde ich im Pfandlokal J 4 No. 5 dahier egen bare Zählung im Voll⸗ reckungswege öffentlich ver⸗ ſteigern: 200 Stück Zigarren 300 Stück Zigarretten 1 5 Maraſchino 5 * 11 0 3 Fl. Rotwein 1 Schrank und 1 Schreib⸗ tiſch. 12884 Mannheim, 2. April 1904. Scheuber, Gerichtsvollzieher. Beftannkmachung. Erſatzgeſchäft pro 1904 betr. Nr. 56% ũM Die Muſterung der Wilitärpflichtigen des Aushebungsbezters Mannheim findet am., 9. 10., 11., 12., 14., 15., 16., 1T., 18., 21., 22., 28., 24.,., 26. März, ...,.,.,., 11., 12., 13., 14., 15., 16., 18., 19., 20. uud 21. Aprik l. Js. jeweils vormittags 8 Uhr beginnend im großen Saale des Ballhauſes, Schloß, datzier ſtatt. Es haben zu erſcheinen: 17. Dienstag. den 5. April 1904. Die Pflichtigen des Jahrgaugs 1284 aus der Altſtadt Mann heim, d. h. ſit Ausſchluß der Vokorte Käferthal, Neckarau und Waldhof, deren Familiennamen mit dem Buchſtaben Eu, 45, und anfäugt. 18. Mittwoch, 6. April 1904. Die Pflichtigen des Jahrgangs 1884 aus der Altſtadt Mann⸗ heim, d. h. mit Ausſchluß der Vororte Käferthal, Neckarau und Waldhof, deren Familiennamen mit dem Buchſtaben I und 1 anfängt. 19. Donnerstag, 7. April 1904 Die Pflichtigen des Jahrgangs 1384 aus der Alttadt Mann⸗ heim, d. h. mit Ausſchluß der Vororje Käferthal, Neckarau und Waldhof, deren Fa niliennamen mit dem Buchſtaben L anfängt, und die Pflichtigen der Jahrgänge 1682, 1883, 1884 aus den Gemeinden Ilvesheim und Neckarhauſen. 20. Freitag, 8. April 1904. Die Pflichtigen des Jahrgangs 188 aus der Altſtadt Maun⸗ heim, d. h. mit Ausſchluß der Vororte Käferthal, Neckarau und Walbhof, deren Familtennamen mit dem Buchſtaben NM anfängt, ſowie die Pflichtigen des Jahrgangs 1882 aus dem Vorort Neckaran. 21. Samstag, 9. April 1904. Die Pflichtigen des Jahrgangs 18664 aus der Altſtadt Mann⸗ heim, d. h. mit Ausſchluß ber Vororte Käferthal, Neckarau und Waldhof, deren Familiennamen mit dem Buchſlaben*e aufängt, ſowie die Pflichtigen der Jahrgänge 1382, 1883 und 1884 aus der Gentieſnvde Ladenburg. 22. Montag, II. April 1904. Ein Teil der Pflihtigen des Jahrgangs 184 aus der Alt⸗ ſtadt Maunheim, d. h. mit Ausſchluß der Vororte Käferthal, Neckarau und Waldhof, deren Familtennamen mit dem Buchſlaben aujängt, ſowie die Pflichtigen der Jahrgänge 1882, 1883 und 1684 aus der Gemeinde Wallſtadt. 23. Dienstag, 12. April 1904. Der Reſt der Pflichtigen des Jahrgangs 1884 aus der Alt⸗ ſtadt Manuheim, d. h. mit Ausſchluß der Vororte Käferthal, Neckaran und Waldhof, deren Familtennamen mit dem Buchſtaben 24. Mittwoch, 13. April 1904. Die Pflichtigen des Jahrgangs 1884 aus der ultſtadt Maunn⸗ heim, d. h. nuik Ausſchluß der Vororte Käferthal, Neckarau und Waldhof, deren Fa iliennamen mit dem Buchſtaben), nnd 2 anzängt, ſowie die Pflichtigen des Jahrgangs 1884 aus dem Vor⸗ ort Neckarau. 25. Donnerstag, 14. April 1904. Die Pflichtigen des Jahrgangs 1884 aus der Altſtadt Maun⸗ hein, d. h. nif Ausſchluß der Vororte Kaſerthal, Neckarau und Waldhof, deren Familſennamen mit dem Buchſtoben W' aufängt und die Pflichtigen der Jahrgänge 1882, 1883 und 1884 aus der Gemeinde Schriesheim. 26. Freitag, 15. April 1904. Die Pflichtigen der Jahrgänge 1882, 1883 und 1884 aus der Gemeinde Feudenheim. 27. Samstag, 16. April 1904. Die Pflichtigen der Jahrgänge 1882, 1388 und 1384 aus der Gemeinde Sandhoſen. 28. Montag, 18. April 1904. Die Pflichtigen der Jahrgänge 1382, 1863 und 1884 aus der Gemeinde Seckenheim und dem Ortsteil Mheinau. 29. Dienstag, 19. April 1904. Die Pflichtigen der Jahrgänge 1383 aus den Vororten Käferthal, Walt hof und Neckarau. 30. Mittwoch, 20. April 1904. Die Pflichtigen des Jahrgangs 1884 aus den Vororten Käferthal und Waldhof 31. Donnerstag, 21. April 1904. Zugänge und Gefangene. Am Freitag, 22. April 1904, Vorm. 8½ Uhr findet die Verbeſcheidung der rechtzeitig eingekommenen Re⸗ klaugtionsgeſuche ſtatt und haben die Beteiligten an diefem Tage wiederholt zu erſcheinen, desgleichen die Herren Bürger⸗ meiſter, falls an dieſem Tage Reclamationen aus ihrem Orte zur Verbeſcheidung kommen. Am Samstag, 23. April 1904, Vorm. 8½ Uhr begiunt die Loſung der Pflichtigen des Jahrgangs 1864, ſowie der Pflichtigen ällerer Jahrgänge, ſoweit ſolche ohne ihr Ver⸗ ſchulden noch nicht geloſt haben Jedem Militärpflichtigen iſt das perſönliche Erſcheinen im Loſungstermin überlaſſen. Für die Nichterſchlenenen wird durch ein Mitglied der Erſatz⸗ kommiſſion geloſt werden. Jeder Militärpflichtige, gleichviel ob er ſich im., 2. oder 3. Milikärpflichtjahr befindet, darf ſich im Muſterungstermin frei⸗ willig zur Aushebung melden, ohne daß ihm hieraus ein beſon⸗ deres Recht auf die Auswahl der Waffeſigattung oder des Trup⸗ pen⸗(Marine) Teils erwächſt. Durch die freiwillige Meldung verzichten die Militärpflichtigen auf die Vorteile der Loſung und gelangen in erſter Linie zur Aushebung. Die Pflichtigen haben zur Muſterung in reinlichem und nüchternem Zuſtande zu erſcheinen. Wer durch Krankheit am Erſcheinen im Muſterungstermine verhindert iſt, hat ein ärztliches Zeugnes mindeſtens 2 Tage vor dem Termine unter cu der Vorladung anher einzureichen. Dasſelbe iſt, wenn der ausſtellende Arzt nicht Staatsarzt iſt, bur⸗ germeiſteramtlich zu beglaubigen. Militärpflichtige, welche in den Terminen vor den Erſatz⸗ behörden nicht pünktlich erſcheinen, können, ſofern ſie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geld bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen beſtraft werden. Außerdem können ihnen von den Erſatzbehörden die Vorteile der Loſung entzogen werden 6 267.⸗O.). Wer ſich der Geſtellung böslich entzieht, wird als unſicherer Dienſtpflichtiger behandelt, er kann außerterminlich gemuſtert und zum Dienſt eingeſtellt werden. Die Pflichtigen der Jahrgänge 1882 und 18888 ſowie früherer Jahegänge haben ihre Loſungsſcheine mitzubringen. Die Bürgermeiſterämter werden beauftragt, dieſe Ver⸗ fügung in ihren Gemeinden ortsüblich wiederholt bekaunt zu machen. Die Kenntnisnahme und der Vollzug iſt ſofort hierher an⸗ zuzeigen. 13 Oie Herren Bürgermeiſter ſelbſtechaben mit den Pflichtigen ihres Ortes im Muſterungstermine zu erſcheinen. Mannheim, den 26. Februar 1904. Der Civilvorſitzende der Erſatßkommiſſton des Aushebungs⸗ Bezirts Maunheim: Dr. A. Jung. 3275 Industriebörse Dienstag, den 5. April An diesem Börsentage werden wieder von den Mitgliedern Warenproben, Muster und Modelle ausgelegt. Nichtmitglieder haben gegen Tageskarte Zutritt. nachmittags 3 Uhr Bekauntmachung. Die Ausdehnung der§8 135—139 9139b der Gewerbeordnung auf die Werkſtätten der Kleider⸗ und Wäſche⸗ koufektion betr. No. 21842 I. Nachſtehend bringen wir die Kaiſerliche Verordnung obigen Betreffs vom 31. Mai 1897 in der durch die Kaiſerliche Verordnung vom 17. Januar 1904 zur Ab⸗ änderung der obengenannten Verordnung bewirkten Faſſung zur Kenntnis der beteiligten Gewerbetreibenden mit dem An⸗ fügen, daß die Beſtimmungen der Kaiſerlichen Verordnung vom 17. Februar 1904(.⸗G.⸗Bl. S. 62) am J. Juli ds. Js. in Kraft treten und durch geſperrten Druck kenntlich gemacht ſind. Wir machen insbeſondere auf die neuen Beſtimmungen der§ 1 Ziff. 2 u. 3 und§ 6 Abſ. 3 aufmerkſam und fordern diejenigen Gewerbetreibenden, auf deren Betrieb die genannten Verordnungen Anwendung finden, auf, binnen 4 Wochen ihren Betrieb unter Angabe der Betriebsſtätte bei Gr. Bezirks⸗ amt anzumelden. Mannheim, 27. Februar 1904. Großh. Neff. Verorònung betreffend die Ausdehnung der 88 185 bis 139 und des§ 139b der Gewerbeordnung auf die Werkſtätten der Kleider⸗ und Wäſche⸗Konfektion vom 31. Mai 1897. Wir Wilhelm, von Gottes Gunaden, Deutſcher Kaiſer, König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zuſtimmung des Bundesrats, auf Grund des§ 154 Abſatz 4 der Gewerbe⸗ ordnung unter Hinweis auf§ 146 A ſatz 1 Ziff. 2 und§ 149 Abſatz 1 Ziff. 7 a. a.., was folgt: 81 Die Beſtimmungen der§8 135 bis 139,§ 139 b der Gewerbeordnung finden mit den aus dem Folgenden ſich er⸗ gebenden Abünderungen Anwendung: 1. auf Werkſtätten, in welchen die Anfertigung oder Be⸗ arbeitung von Männer⸗ und Knabenkleidern(Röcken, Hoſen, Weſten, Mänteln und dergl.) im großen erfolgt, 2. auf Werkſtätten, in welchen Frauen⸗ und Kinderkleidung (Mäntel, Kleider, umhänge und dergleichen) im großen oder auf Beſtellung nach Maß für den per⸗ ſönlichen Bedarf der Beſteller angefertigt oder bearbeitet wird, 3. auf Werkſtätten, in welchen Frauen⸗ und Kinderhüte beſetzt(garniert) werden, 4. auf Werkſtätten, in welchen die Aufertigung oder Be⸗ uxbeitung von weißer und bunter Wäſche im großen erfolgt. § 2. 135 der Gewerbeordnung.) Kinder unter dreizehn Jahren dürfen nicht beſchäftigt werden. Kinder über dretzehn Jahren dürfen nur beſchäftigt werden, wenn ſie nicht mehr zum Beſuche der Volksſchule verpflichtet ſind. „Die Beſchäftigung von Kindern unter vierzehn Jahren darf die Dauer von ſechs Stunden käglich nicht Überſchreiten. Junge Leute zwiſchen vierzehn und ſechszehn Jahren e nicht länger als zehn Stunden täglich beſchäftigt werden. § 8. 136 der Gewerbeordnung.) Die Arbeitsſtunden der jugendlichen Arbeiter(8 2) dürfen nicht vor fünfeinhalb Uhr Morgens beginnen und nicht über achteinhalb Uhr Abends dauern. Zwiſchen den Arbeitsſtunden müſſen an jedem Arbeitstage regelmäßige Pauſen gewährt werden. Für jugendliche Arbeiter, welche nur ſechs Stunden täglich beſchäftigt werden, muß die Pauſe mindeſtens eine halbe Stunde betragen. Den übrigen jugendlichen Arbeitern muß mindeſtens Mittags eine einſtündige ſowie Vormittags und Nachmittags je eine halbſtündige Pauſe gewührt werden. Eine Vor⸗ und Nachmittagspauſe braucht nicht gewährt zu werden, wenn ent⸗ weder Mittags eine einundeinhalbſtündige Pauſe gewährt wird, oder die jugendlichen Arbeiter täglich nicht länger als acht Stunden beſchäftigt werden und die Dauer ihrer durch eine Pauſe nicht unterbrochenen Arbeitszeit am Vor⸗ und Nachmittage je vier Stunden nicht überſteigt. Während der Pauſen darf den jugendlichen Arbeitern eine Beſchäftigung in dem Werkſtaltbetrieb überhaupt nicht und der Aufenthalt in den Arbeitsräumen nur dann geſtattet werden, wenn in demſelben diejenigen Teile des Betriebs, in welchen jugendliche Arbeiter beſchäftigt ſind, für die Zeit der Pauſen völlig eingeſtellt werden, oder wenn der Auf⸗ enthalt im Freien nicht kunlich und andere geeignele Auf⸗ enthaltsräume ohne unverhältnismäßige Schwierigkeiten nicht beſchafft werden können. An Sonn⸗ und Feſttagen, ſowie während der von dem ordentlichen Seelſorger für den Katechumenen⸗ und Konftr⸗ manden⸗, Beicht⸗ und Kommunionunterricht beſtimmten Stunden dürfen jugendliche Arbeiter nicht beſchäftigt werden. § 4. (1387 der Gewerbeordnung.) Arbeiterinnen dürfen nicht in der Nachtzeit von achtein⸗ halb Uhr Abends bis fünfeinhalb Uhr Morgens und am Sonnabende ſowie an Vorabenden der Feſttage nicht nach fünfeinhalb Uhr Nachmittags beſchäftigt werden. Die Beſchäftigung von Arbeiterinnen über 16 Jahre darf die Dauer von elf Stunden täglich, an den Vorabenden der Sonn⸗ und Feſttage von zehn Stunden nicht überſchreiten. Zwiſchen den Arbeitsſtunden muß den Arbeiterinnen eine mindeſtens einſtündige Mittagspauſe gewährt werden. Arbeiterinnen über ſechszehn Jahre, welche ein Haus⸗ weſen zu beſorgen haben, ſind auf ihren Antrag eine halbe Stunde vor der Mittagspauſe zu entlaſſen, ſofern dieſe nicht mindeſtens ein und eine halbe Stunde beträgt. Wöchnerinnen dürfen während vier Wochen nach ihrer Niederkunft überhaupt nicht und während der folgenden zwei Wochen nur beſchäftigt werden, wenn das Zeugnis eines approbierten Arztes dies für zuläſſig erklärt. § 5. (§138 der Gewerbeordnung.) Sollen Arbeiterinnen oder jugendliche Arbeiter beſchäftigt werden, ſo hat der Arbeitgeber vor dem Beginne der Be⸗ ſchäftigung der Ortspolizeibehörde unter Angabe der Werkſtätte eine ſchriftliche Anzeige zu machen. Der Arbeitgeber hat dafür zu ſorgen, daß in den Werk⸗ ſtatträumen, in welchen jugendliche Arbeiter beſchäftigt werden, an einer in die Augen fallenden Stelle ein Verzeichnis der jugendlichen Arbeiter unter Angabe des Beginns und Endes ihrer Arbeitszeit und unter Angabe der Pauſen ausgehängt iſt. Ebenſo hat er dafür zu ſorgen, daß in den betreffenden Räumen eine Tafel ausgehängt iſt, welche in der von der Landes⸗Zentralbehörde zu beſtimmenden Faſſung und in deut⸗ licher Schrift einen Auszug aus den Beſtimmungen dieſer Verordnung enthält. 86. (5 138a der Gewerbe 10 zehn Uhr A 8 Hierboi g in Anrechn auch nur eine Arbeiteri ber die nach“ der Arbeitszeit hinaus b äftigt iſt. Gewerbetreibende, die Arbeiterinnen über hu Jce auf Grund der vorſtehenden Beſtimmungen übex die im 5 Abſ. 1, 2 feſtgeſetzte Zeit hinaus beſchäf an einer in bie Augen fallenden Stelle der W ſtätte eine Tafel auszuhängen, auf der jeder Tag, an dem Ueberarbeit ſtattfindet, vor Beginn der Keberarbeit einzutragen iſt. §575 (§ 139 der Gewerbeordnung.) Wenn Naturereigniſſe oder Unglücksfä Betrieb einer Werkſtä unterbrochen h nahmen von den vorſtehend vorgeſehenen Beſchrä die Dauer von vier Wochen durch die untere Verwaltungs⸗ behörde auf längere Zeit durch die höhere Verwaltungsbehörde zugelaſſen werden. Wenn die Natur des Betriebs oder Rückſichten auf die Arbeiter in einzelnen Werkſtätten es erwünſcht erſcheinen laſſen, daß die Arbeitszeit der Arbeiterinnen oder jugendlichen Arbeiter in einer anderen als der durch 88 3 und 4 Abſ. 1 und 3 vorgeſehenen Weiſe geregelt wird, ſo kann auf beſon⸗ deren Antrag eine anderweite Re ſelung hinſichtlich der Pauſen durch die untere Verwaltungsbehörde, im Uebrigen durch die höhere Verwaltungsbehörde geſtattet werden. Jedoch dürfen in ſolchen Fällen die jugendlichen Arbeiter nicht länger als ſechs Stunden beſchäftigt werden, wenn zwiſchen den Arbeits⸗ ſtunden nicht Pauſen von zuſammen mindeſtens einſtündiger Dauer gewährt werden. Die auf Grund vorſtehender Beſtimmungen zu treffenden Verfügungen müſſen ſchriftlich erlaſſen werden. §˖8. Auf Werkſtätten, in welchen der Arbeitgeber ausſchließ⸗ lich zu ſeiner Familie gehörige Perſouen beſchäftigt, finden die vorſtehenden Beſtimmungen keine Anwendung. §.5 Dieſe Verordnung tritt mit dem 1. Juli 1897 in Kraft. Urkundlich unter Unſerer Höchſteigenhändigen Unterſchrift und beigedrucktem Kaiſerlichen Inſtegel. 3310 Gegeben Neues Palais, den 31. Mai 1897. (L..) Wilhelm. von Boetticher. 15182„ 5 7 5 11„81 Medizinalkasse der katholischen Vereine Gegründet 1892— Bureau: K 1, 17, ebener Erde. Freie ur ieu. Apothekenwahl Beitra e25—40Pf. p. Woche Billege Kohtlen und Bäder.— Eintritt je derzeit. 22 25 5 8 „Sängerbund.“ Samstag, 23. April 1904, abends 9 Uhr, 1 8 Ordentliche Verſammlung im Bereinslotal. TAGAES-ORDNUNG: Erledigung der in Satz 18, Abſatz 1 der Satzungen vorgeſehenen Gegenſtände. 5 Die verehrlichen Mitglieder werden zu zahlreichem Beſuche der Verſammlung ergebenſt eingeladen. Maunheim, den 30. April 1904. 22388 DDer Vorstand. Pirk Nachfolger 4, 12 Straussfederngeschätt. Federn, Boas uswW. werden gewasehen, färbt u. gekrausst, Verkauf von neuen Federn. Plissiefen. M A4, 7. Frauenu. 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