adiſche Volks Abonnement: Gui zettung⸗ 70 Pfennig monatlich. Bringerlohn 20 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. inel. Poſt⸗ auſſchlag M..42 pro Quartal. Einzel⸗Nummer 5 Pfg. JInſerate: E 6, 2. Die Colonel⸗Zeile. 20 Pfg. Auswärtige Inſerate. 28„ Die Reklame⸗Zeile.„60„ Erſcheint wöchentlich zwölf Mal. Unabhängige Tageszeitung. Geleſenſte und verbreitelſte Zeitung in Mannheim und Amgebüng. Schluß der Inſeraten⸗Annahme für das Mittagsblatt Morgens 9 uhr, für das Abendblatt Nachmittags 3 uhr, — Für unverlaugte Mauuſkripte wird keinerlei Gewähr geleiſtet. (Nannheimer Volksblatt.) Talehtemm abniſſer „Journal Mannheim“. Telephon⸗Nummern: Direktion u. Buchhaltung 1449 Druckerei⸗Bureau(An⸗ nahme v. Druckarbeiten 841 Nedaktioonn Expedition 4218 Filiale(Friedrichsplaz) 315 E 6, 2. Nr. 2a9. Die heutige Mittagsausgabe umfaßt 12 Seiten. Dttttt.......— Sum Schuldotationsgeſetz in Preußzen. Angeſichts des Widerſpruches, welchen das konſervativ⸗ Ratjonalliberale Schulkompromiß allenthalben hervorgerufen hat, wird in zwei Artikeln des„Hann. Cour.“ der ſachliche Tatbeſtand unterſucht, der zu dem Verlangen einer möglichſt ſchnellen ander⸗ weitigen Regelung der Verhältniſſe der preußiſchen Volksſchule geführt hat. Da alles, was zur Klärung der durch das Schul⸗ geſchaffenen Lage dient, auch bei uns in Süddeutſch⸗ and von Intereſſe iſt, faſſen wir nachfolgend das weſentliche der beiden Artikel des genannten Blattes kurz zuſammen: Die geſetzlichen Grundlagen für die Aufbringung der Schul⸗ laſten in Preußen ſind einerſeits ſo vielgeſtaltig und entbehren ſehr jeder Einheitlichkeit, daß man ſich nur mit Mühe hinein⸗ findet,— andererſeits weiſen ſie ſo viele Lücken auf, daß ſie zu ortwährenden Zweifeln über die Rechtslage und daraus er⸗ wachſenden Streitigkeiten zwiſchen den Beteiligten führen müſſen. Neben dem Geltungsgebiet des allgemeinen Landrechts von 1794, das in Teil II, Titel 12,§s 1 bis 58 die grundſätzliche Geſtaltung des Volksſchulweſens feſtlegt und die Provinzen Brandenburg, Pommern, Poſen, Schleſien, Sachſen, Weſtfalen A5 Oſtfriesland und einzelne Kreiſe umfaßt, beſtehen für ndere Landesteile wiederum beſondere Vorſchriften. Oſt⸗ und Weſtpreußen haben durch Regulative und Kabinettsordres in den Jahren 1736, 1741 und 1743 eine Schulverfaſſung erhalten, die durch Verordnungen in den Jahren 1840 und 1845 ausdrücklich anerkannt worden iſt. Schleswig⸗Holſtein hat ſeine Schulord⸗ nung von 1814, das Herzogtum Lauenburg eine ſolche von 1868, die Propinz Hannover das alte königlich hannoverſche Geſetz vom 26. Mai 1845. Für große Teile der Rheinprovinz fehlt es ganz an einer geſetzlichen Regelung. Daas Allgemeine Landrecht beſtimmt für ſein Gültigkeits⸗ gebiet in§ 29: 5„Wo keine Stiftungen für die gemeinen Schulen vorhanden 112 liegt die Unterhaltung der Lehrer den ſämt⸗ ichen Hausvätern jedes Orts, ohne Unterſchied, ob ſie Kinder haben oder nicht, und ohne Unterſchied des Glaubensbekennt⸗ niſſes ob“. Und 8 81 beſtimmt: „Die Beiträge, ſie beſtehen nun in Geld oder Naturalien, müſſen unter die Hausväter nach Verhältnis ihrer Beſitzungen und Nahrungen billig verteilt und von der Gerichtsobrigkeit ausgeſchrieben werden“. „Beſitzungen und Nahrung“ bedeuten Grundbeſitz und Ein⸗ lommen. Das klingt alſo ganz verſtändig und macht den Ein⸗ druck der Billigkeit. Aber in Wirklichkeit geſtalten ſich die Dinge anders. Gerade in denjenigen Gegenden, in denen große und wohlhabende Landgemeinden fehlen, hat man Schulverbände aus mehreren Gemeinden oder aus Gemeinden und Gutsbezirken ge⸗ ſchaffen. Andererſeits beſteht in vielen ehemals unfreien Ge⸗ meinden auch jetzt noch das Schulpatronat des Gutsherrn. Nun ſollte man meinen, daß der Gutsherr in dieſem Falle mit zu den Hausvätern im Sinne des Allgemeinen Landrechts gehören der ſonſtiger induſtrieller Unternehmungen, die ſich mit zum Teil Mittwoch, 1. Juni 1904. 11. Okt. 1882 ſagt ausdrücklich, daß der Gutsherr des Schul⸗ ortes nicht zu den Hausvätern gehört, daß er auch nicht einmal für von ihm angekaufte bäuerliche Grundſtücke ſchul⸗ ſteuerpflichtig iſt. Nun beſtimmt freilich der§ 33 des Allg. Landrechts, daß die Gutsherrſchaften verpflichtet ſind,„ihre Untertanen“, die zur Aufbringung ihres ſchuldigen Beitrages ganz oder zum Teil aufeine Zeitlang unvermögend ſind, dabei nach Notdurft zu unterſtützen. Aber auch dieſe Ver⸗ pflichtung hat ſeit dem Jahre 1886 der Staat auf Staats⸗ fonds übernommen. Handelte es ſich hierbei um die Lehrergehälter, ſo liegt es bei der Aufbringung der Koſten für Unterhaltung der Schul⸗ gebäude und Lehrerwohnungen nicht viel anders. Auch dieſe Laſt iſt gemeinſam von den Hausvätern der Schulgemeinde (Sozietät) zu tragen, wobei wiederum der Gutsherr nicht zu den Hausvätern zu rechnen iſt. Nur zur Unterhaltung und zu Neu⸗ bauten von Schul⸗ und Lehrerhäuſern, jedoch nicht zur Unter⸗ haltung und Anſchaffung des Schulinventars, hat der Gutsherr die auf dem Gute gewachſenen oder gewonnenen Materialien, ſo weit ſie hinreichend vorhanden ſind, unentgeltlich zu verabfolgen. Dagegen liegt die Heranſchaffung und Bearbeitung dieſer Materialien den Schulgemeinden ob. Alſo im allgemeinen hat die Gutsherrſchaft in den öſtlichen Provinzen Preußensſogutwienichts für die Unterhaltung der Volksſchule beizutragen, während ſie das alte Privileg des Schulpatronats— verbunden mit dem Anſtellungsrecht der Lehrer— noch in rund 12 000 Schulgemeinden der öſtlichen Provinzen ausübt. Sämtliche Gutsherren in Preußen zahlten bisher zu den Schulunterhaltungskoſten zuſammen nur 2 271747 M. Was bedeutet dieſe winzig kleine Summe von noch nicht 2½ Mill. M. neben den 90% Mill.., die der Staat für das geſamte Elementarſchulweſen— davon 76½ Mill. für die Volksſchule in engerem Sinne— jährlich an etatsmäßigen Ausgaben zahlt? Was erſt neben den rund 270 Mill.., die im ganzen aus öffentlichen Mitteln nach der Statiſtik von 1901 für die preußiſchen Volksſchulen aufgebracht werden? Bedenkt man aber, daß von den erwähnten 2 271 747 M. an Schul⸗ beiträgen ſämtlicher Gutsherren in Preußen allein 1444 112 M. — alſo mehr als die Hälfte— auf die Provinz Schleſien ent⸗ fallen, ſo kann man ſich leicht ausrechnen, wie wenig an guts⸗ müßte. Aber ein Erkenntnis des Oberverwaltungsgerichts vom] angeſiedelt haben, ohne daß die auswärts wohnenden Unker⸗ herrlichen Schulbeiträgen für die übrigen Provinzen Preußens übrig bleibt. Man muß ſich nun vergegenwärtigen, daß den Gutsherren durch die Miquelſche Steuerreform die Grund⸗ und Gebäude⸗ ſteuer, die ſie bisher an den Staat für ſich und für die Ein⸗ wohner des Gutsbezirkes zu entrichten hatten, für die Ver⸗ wendung zu Zwecken des Gutsbezirkes erlaſſen worden iſt. Es würde nur der Gerechtigkeit entſprochen haben, wenn man gleich⸗ zeitig die beſonderen Schulprivilegien vieler Gutsherrſchaften be⸗ ſeitigt hätte, die jetzt doppelt ſtark als unbillig empfunden werden. Andererſeits muß jedoch auch betont werden, daß nicht nur das Verhältnis der Gutsherrſchaft zur Dorfgemeinde bei der Auf⸗ bringung der Schullaſten zu Klagen Anlaß gibt, ſondern daß die faſt durchweg beſtehende Schulſteuerfreiheit der Forenſen,— Aktiengeſellſchaften, Fabrikanlagen, Steinbrüche und zahlreichen ern im Gebiete von Landgemeinden viel ach 1 (1. Mittagblatt.) nehmer ſchulſteuerpflichtig ſind,— überall da, wo ſie in Geltung tritt, zu mindeſtens ebenſo großen und berechtigten Klagen der Schulgemeinden über Benachteiligung geführt hat. Die Schuld daran iſt zu ſuchen in dem Sozietätsprinzip bei Aufbringung der Schullaſten, d. h. dem Grundſatze, daß die Schullaſt eine Laſt der Geſamtheit der Hausväter, eine Sozietätslaſt, und keine Kommunallaſt iſt. Schon jetzt ſind zwar die politiſchen Ge⸗ meinden befugt, auf Grund des ihnen zuſtehenden ſtatutariſchen Rechts und mit Zuſtimmung der Kommunalaufſichtsbehörde den Schulſozietäten die Schullaſten ganz abzunehmen und in Kom⸗ munallaſten umzuwandeln. Aber während man in den Städten meiſt von dieſem Recht der Umwandelung der Sozietätsſchulen in Gemeindeſchulen Gebrauch gemacht hat, ſind in den Land⸗ meiſt die beſonderen Schulgemeinden beſtehen ge⸗ ieben. Die Beſſerungsbedürftigkeit der beſtehenden Zuſtände iſt nach den hier gemachten Ausführungen nicht zu beſtreiten. Der preußiſche Kultusminiſter, Dr. Studt, hat denn auch zu Anfang dieſes Jahres im preußiſchen Abgeordnetenhauſe eine fei 2 Erklärung namens der Staatsregierung verleſen, in der die E bringung eines Schulunterhaltungsgeſetzes möglichſt ſchon die nächſte Seſſion des Abgeordnetenhauſes in Ausſicht geſ wird. Dabei wurde verheißen, daß die bisherigen Härte Ungerechtigkeiten„auf dem Grunde des Kommunalprinzip ſeitigt werden ſollen. Für einen weitergehenden Ausbau preußiſchen Landſchule muß auch eine Erhöhung der Staats⸗ zuſchüſſe zu den Lehrergehältern ſich als dringende Forderunt erweiſen. Während im Jahresdurchſchnitt in den anderen di ſchen Bundesſtaaten 32,5 Proz. der geſamten Volksſchullaſten vom Staate getragen wurden, wurden in Preußen nur durch⸗ ſchnittlich 28 Proz. der Schulbeiträge durch Staatsmittel gedeckt. Dabei tritt eine auffallende Ungleichheit zutage. Während für die Stadt Berlin nur 2,99 Prozent der Schullaſten vom Staate getragen werden, Weſtfalen und Rheinland 19 bis 20 Prozent erhalten und auch die Provinz Hannover ſich mit 29,75 Pr begnügen muß, betragen die Staatsbeihilfen in Oſt 49,45 Prozent, in Poſen gar 52,26 Prozent. Gewiß ſo Staat den leiſtungsunfähigeren Landesteilen größere Bei gewähren; aber ſo lange in den öſtlichen Provinzen die herrſchaften faſt völlig von den Schullaſten eximiert ſind, i wohl die Frage erlaubt, ob der Staat, bevor er ſelbſt den dort unverhältnismäßig weit auftut, nicht zunächſt die fähigkeit der Schulverbände durch die Aufhebung gutsherrlichen Privilegien erhöhen könnte. dieſe Fragen werden bei der Beratung des zu erwartenden geſetzes anzuſchneiden und eingehend zu erörtern ſein. Jedenfalls dürften dieſe Darlegungen beweiſen, daß Regelung der Schulunterhaltungsfrage ſo dringlich ihrer Löſung ſchreit, daß es wahrlich nicht nözi zu ihrer Beſchleunigung das Zugeſtändnis der Kon ſionsſchule als Regel zum Vorſpann zu nutzen. Auchohne die Feſtlegung der Kon ſionsſchule im klerikalen Sinne mu Volksſchulunterhaltungsgeſetz ſich ſeine innere Notwendigkeit durchſetze Schuld an ſeiner Verzögerung Dunkle Mächte Roman von G. Mitchell. Autoriſterte Bearbeitung von Clara Weßner⸗ Nachdruck verboten. 8 FFortſetzung). „Wollen Sie denn überhaupt etwas kaufen?“ fragte Macropolo mit finſter gefurchter Stirn. Hamilton beantwortete die an ihn gerichtete Frage, ohne merken zu laſſen, daß er ahne, was vorgegangen. „Gewiß will ich kaufen,“ gab er zurück. Macropolos Geſicht hellte ſich wieder etwas auf. „Alſo ſieben Pfund. Ich will gleich zahlen,“ fuhr Hamilton ruhig fort. 5 WWohin ſoll ich die Sachen ſchicken?“ fragte der Händler.„Esß werden zwei Kiſten— eine für die Figur, die andere für die Säule „Sie ſorgen doch dafür, daß die Sachen gut verpackt werden! bemerkte Hamilton ruhig, während er ſieben Goldſtücke aufzählte. „Ich laſſe die Sachen morgen abliefern und übernehme Garantie dafür, bis ſie ausgepackt ſind. Alſo die Adreſſe?“ 8„Frau Baronin von Ravendale, 19 Bayswater Dribe, Hyde 14) Park, diktierte Hamilton mit größter Seelenruhe. Und während Makropolo die Adreſſe niederſchrieb, ſchaute ſich der Kunſtliebhaber im Laden um. Dabei bemerkte er, wie ſich die Portiere bewegte und hinter derſelben blitzſchnell ein blaſſes Antlitz verſchwand. Er wußte nun, daß jenes Weib ihnen durch die Galerie gefolgt war und hinter dem dicken Vorhang gelauſcht hatte. Na,“ dachte Hamilton, als er ſich wieder auf der Straße be⸗ fand,„ich ſteckte in einer hübſchen Klemme! Nun gilt es vor allem, onin gegenüber eine plauſible Erklärung zu finden. Hoffent⸗ keine unverzeihliche Freiheit heraus, indem ich ſie 5 einen Umſtänden hätte ich dieſem zweifelhaften Fremden meine richtige Adreſſe angeben mögen— die Adreſſe Haus an Haus mit Monſieur Felix!“ Erſt in dieſem Augenblick fiel es ihm ein, daß er, indem er ſich aus der einen Verlegenheit zog, in eine andewe ſtürzte. Er hatte 1 freilich ſeine Identität und ſeine Adreſſe verheimlicht, aber die Tat⸗ ſache außer acht gelaſſen, daß die Adreſſe der Baronin von Raven⸗ dale von heute an auch diejenige Charlotta Garcias war! Aber ſchon wies er den Gedanken als einen allzu ängſtlichen und übertriebenen Argwohn zurück. Macropolos Bote würde die Sachen am nächſten Tage abliefern und damit war die Angelegenheit erledigt. Was wußte dieſer Mann von der Baronin von Ravendale und den Mit⸗ glisdern ihres Haushalts? Leichten Herzens ſchlenderte er daher die Straße entlang. Es war erſt halb elf Uhr. Gegen eins wollte er bei Charlotta im Ho⸗ ſpital vorſprechen; ſie hatte dann noch reichlich Zeit, ſich für ihre Ueberſiedelung in ihr neues Heim vorzubereiten. Er ging alſo gemüt⸗ lich plan⸗ und ziellos weiter. Der Zufall wollte es, daß er ſich eine Viertelſtunde ſpäter im Leiceſter⸗Viertel in der Nähe des Ladens des Antiquitätenhändlers Cebanci befand. Es wäre ganz gut, wenn er den alten Italiener einmal beſuchen würde, dachte er bei ſich. Ein Vorwand würde ſich gewiß leicht finden. „Wenn ich mir als Kunſtliebhaber ſchon eine Marmorbüſte zu⸗ lege, kann ich mir auch einen anderen Kunſtgegenſtand anſchaffen. Halt, da fällt mir etwas ein: ich will doch mal fragen, ob das ſilberne Straußen⸗Tintenfaß noch zu haben iſt!“ Schmunzeln beſchleunigte er die Schritte. Cevanci war in ſeinem Laden. Es ſah alles noch ſo aus wie vor den Tragödie, die ſich hier zugetragen. Dieſelben Sachen und Sächelchen in dem Schaufenſter, auf den Brettern und in den Und mit vergnügtem Schränken. Und doch, während in dem Laden ſelbſt noch alles ſo ſchien wie früher, hatte ſich doch eine große Veränderung vollzogen, und li bar zie Hamiltons ſcharfes Auge auf den erſten Blick wahr nahm— an dem Inhaber des Geſchäfts ſelbſt. Gegenſtand herbei, der zum dritten Male, ſeit Cevanci ihn beſ zu befinden; er zuckte ſichtlich zuſammen, als die Ladentür öffnete, er zuckte zuſammen, als er ſeinen Kunden erblickte, und zuckte zuſammen, als der letztere ihn italieniſch anrxedete, deſtoweniger ſchien er ſich erleichtert zu fühlen, als Hamilton einigen Worten der Begrüßung ſofort vom Geſchäft zu ſp. begann. 2 „Iſt jenes Tintenfaß, welches einen aus Strauß darſtellte, ſchon verkauft?“ „Nein! Und ohne Zögern brachte Cevanci den betr der Gegenſtand eines Handels zwiſchen ihm und Hamilt Der alte Mann verlangte ohne viele Worte einen Preis, der un fünfundzwanzig Prozent billiger war als der früher gefo ert „Das Geſchäft iſt in letzter Zeit ſehr, ſehr ſchlecht gegan fügte er in gedrücktem Tone hinzu, als ſchäme er ſich, nun auf eit mal— nachdem er früher mit größter Zähigkeit an ſeiner Forde⸗ rung feſtgehalten— ſo viel im Preiſe nachzulaſſen. 2 „Sie glauben, das furchtbare Unglück, das in Ihrem Hauſe fand, iſt der Grund zu dem ſchlechten Geſchäftsgang?“ fr Hamilton teilnehmend. 5 „Gewiß, gewiß,“ erwiderte Cevanci haſtig.„Ach, es war entſetzliche Geſchichte, die mir viele meiner Kunden abſpenſt hat.„Ich habe auch die Abſicht,“ ſetzte er hinzu,„mich v zurückzuziehen. Ich will meine Waren ſo ſchnell als mö kaufen ſuchen und dann London verlaſſen „London verlaſſen? Wohin wollen Sie denn gehen, vanci?“ 1855 „Das weiß ich noch nicht. Aber daß ich fort — das weiß ich ganz genau!“ 8 „Sie müſſen?“ fragte Hamilton, von ſeer nuß 2. Seile. Weneral⸗Auzeiger. Mannheim, 1. Junt. jenigenzutragen, dieesmit Din die mit Schullaſtenfrage ſch nichts zutun haben. 4 1 B. Bruchſal, 81. Mai. Der Jungliberale Verein nahm in ſeiner geſtrigen Vorſtandsſitzung Stellung zu dem Schul⸗ antrag der nationalliberalen Fraktion im Preußiſchen Abgeord⸗ netenhauſe; die Haltung der Fraktion wurde auf das ſchärfſte verurteilt und als direkt antiliberale reaktio⸗ näre Kundgebung, durch welche die Volksſchule den klerikalen und konſervativ kirchlichen Einflüſſen ausgeliefert wird, bezeichnet; es wurde beſchloſſen, auf dem am 19. Juni d. J. in Frankfurt a. M. ſtattfindenden Vertretertage des Reichsverbands der nationallibe⸗ ralen Jugend Stellung zu den Anträgen zu nehmen. Von der Be⸗ teiligung an einem in Ausſicht genommenen Vertretertage des Lan⸗ desverbands glaubte man abſehen zu ſollen, da die Anträge lediglich preußziſche Verhältniſſe betreffen und dem Reichsverbande an⸗ gehörigen Vereinen, wozu ja ein großer Teil unſerer badiſchen jung⸗ lüberalen Vereine gehört, genügende Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben iſt. B. Baden⸗Baden, 31. Mai. Der Jungliberale Verein Baden, der in ſeiner geſtrigen Monatsverſammlung die Haltung der nationalliberalen Fraktion des Preußiſchen Abgeord⸗ netenhauſes in Sachen der Schulfrage einſtimmig verurteilte, nahm folgende Reſolution an:„Der Jungliberale Verein Baden hält es angeſichts der drohenden Gefahr der Konfeſſionierung des Schul⸗ weſens im Intereſſe der liberalen Sache für dringend angezeigt, daß der Landesverband der Jungliberalen Vereine ſich mit dem Vandesausſchuß der nat.⸗lib. Partei ins Benehmen ſetze, damit eine VBerſammlung einberufen werde, um gegen den Be⸗ 5 der natlib. Fraktion des Preuß. Abgeordnetenhauſes betr. Zedlitz⸗Hackenberg'ſchen Schulantrages auf das ener⸗ ee Stellung zu nehmen. Alle liberalen Männer ge le Landes ſollen zu dieſer Verſammlung eingeladen werden“. Badiſcher Candtag. 87. Sitzung der Zweiten Kammer. B. Karlsruhe, 31., Mai, Präſident Dr. Gönner eröffnet die Sitzung um 5 Uhr. Die Beratung über das Domänenbudget wird fortgeſetzt. Dr. Wilckens(natl.) gibt ſeiner Befriedigung über die wohl⸗ wollende Stellung des Hauſes und der Regierung zur Schloß⸗ baufrage und der Hoffnung Ausdruck, daß der Landtag noch in dieſer Seſſton das Schloß beſichtigen wird. Ein Ausſchreiben wird kaum einen Zweck haben, da die Löſung der Frage eine genaue Lokal⸗ kenntnis vorgusſetzt. Die Regierung hat Recht, wenn ſie die Sache als entſchieden betrachtet und ein praktiſches Ergebnis anſtrebt, Dem Ausgang der Beratungen darf man mit Ruhe entgegenſehen, nachdem die Regierung verſichert hat, daß ſie mit Vorſicht vorgehen wind. Oberbaurat Schäfer hat mit dem Friedrichsbau Hervorragendes geleiſtet und uns die Gewähr gegeben, daß auch die Reſtaurie⸗ rung des Ottoheinrichsbaus mit berhältnismäßig be⸗ ee Mitteln durchgeführt werden kann. Man darf jedenfalls ie Hoffnung hegen, 19 die Reglerung die hochwichtige Aufgabe in befriedigender Weiſe löſen wird, Süßkind(Sogz.) äußert ſich zu den Ausführungen des Geh, Rat Reinhard und des Abg. Kopf. Dr. Weiß(natl.) weiſt darauf hin, daß viele Gemeinden Jagdſchaden zu tragen haben von Jagden, die ihnen nicht ge⸗ Hhören. Hier wäre bei einer Aenderung des Jagdgeſetzes die beſſernde and anzulegen. Bezüglich der Schloßfrage iſt Redner dafür, ——+ den jetzigen Zuſtand pietätvoll erhalten und möglichſt wenig ü ſoll. Erſchreckt iſt Redner davon, daß man an die Herſtellung des achteckigen Turms denkt. Dieſen ſollte man unter allen Um⸗ ſtänden in ſeiner jetzigen Form erhalten. Stratz(Zentr.) bietet der Regierung namens der Stadt Wald⸗ kirch ein neues Gebäude, in dieſer Stadt für ein Forſtamt an. Dr. Blankenhorn(natl.) wendet ſich humorvoll gegen die Uebertreibungen des Abg, Lutz und betont, daß auch in der ſozial⸗ demokratiſchen Partei manche noble Paſſion ausgebildet iſt. Jeden⸗ 12910 gehe es nicht an, jeden Jagdliebhaber zu den Bummlern zu en. Nach weiteren belangloſen Ausführungen der Abg. Birken⸗ maher(gentr.), Venedey(Dem.), Jutz(Soz.) erhält Be⸗ richterſtatter Kriechle(natl.) das Schlußwort. Er bedauert, daß mam drei Tage lang ein ſolches Gerede anhören mußte, da doch das wohlgeordnete Domänenbudget in zwei Stunden hätte erledigt werden können. Es wäre beſſer geweſen, man hätte auf zwei Tage den Schwigkaſten verlaſſen und in der Bonndorfer Gegend friſche Luft geſchöpft. Die Bepölkerung hätte ſehr gerne einmal die Spitzen der Behörden und die Volksbertreter bet ſich geſehen. Der Berichterſtatter betont ſchließlich, daß es ein wahres Unglück wäre, wenn die Brauerei Rothaus in andere Hände überginge. In der Spezialberatung bittet Greiff(natl.) den Neubau Dienſtgebäudes für das Domänenamt Wiesloch zu beſchleu⸗ N gen. 45 Kirsner(natl.) äußert ſich zu den Eingaben der Gemeinden Blumberg und Hüfingen betr. die Erſtellung eines Forſthauſes. Venedey(Dem.) tritt für die Errichtung eines Forſthauſes in Blumberg ein. Geh. Rat Reinhard weiſt auf die Schwierigkeiten hin, die ſich dieſem Wunſch entgegenſtellen. Die Erſtellung eines Doppelforſthauſes in Donaueſchingen wird mit allen gegen 5(dem.) Stimmen genehmigt. Die übrigen Poſi⸗ tionen werden einſchließlich des Nachtrages ohne Debatte an⸗ genommen. Schluß der Sitzung: ½8 Uhr. Morgen 9 Uhr Bier⸗ ſteuergeſetz. Politische Uebersicht. Mannheim, 1. Juni 1904 Die Kanalkommiſſion des preuß. Abgeordnetenhauſes beriet geſtern die Vorlage über Maßnahmen zur Regelung der Hochwaſſer⸗, Deich⸗ und Vorflutverhältniſſe an der oberen und mittleren Oder.§ 1 ſieht vor, daß der Oberpräſident von Schleſien einen Plan zur Regelung der Hochwaſſer⸗, Deich⸗ und Vorflutverhältniſſe der Oder von der öſterreichiſchen Grenze bis zum Eintritt in die Provinz Pommern aufzuſtellen hat. Wagner (freikonſ.) beantragte ein Amendement, wonach die Mitwirkung des Oberpräſidenten der Provinz Brandenburg und eine öffent⸗ liche Auslegung des Planes vorgeſehen wird. Konſervativer⸗ ſeits wurde beantragt, zu ſagen:„Nach Benehmen“ mit dem Oberpräſidenten von Brandenburg ſtatt„Unter Mitwirkung“. § 1 wurde mit dem durch den konſervativen Antrag und dem modifizierten Amendement Wagner angenommen.§ 2 wurde auf Antrag Arnim etwa in folgender Faſſung mit 11 gegen 10 Stimmen angenommen:„Zur gutachtlichen Mitwirkung bei der Regelung der Hochwaſſer⸗, Deich⸗ und Vorflutverhältniſſe der Oder wird am Amtsſitze des Oberpräſidenten von Schleſten ein Oderſtromausſchuß gebildet, beſtehend aus dem Oberpräſidenten von Schleſien als Vorſitzenden, dem Oberpräſidenten von Bran⸗ denburg, dem Oderſtrombaudirektor, je einem von den Ober⸗ präſidenten von Schleſien und Brandenburg zu beſtimmenden Meliorationsbaubeamten, den Landeshauptleuten von Schleſien und Brandenburg, ſowie vier von dem Provinzialausſchuß Schleſiens und drei von dem Propinzialausſchuß Brandenburgs zu wählenden Mitgliedern. Bei der Beſchlußfaſſung ſteht dem Vorſitzenden und dem Oberpräſidenten von Brandenburg, den Landeshauptleuten ſowie den von den Provinziglausſchüſſen ge⸗ wählten Mitgliedern je eine Stimme zu. Die übrigen Mit⸗ glieder haben beratende Stimme.“ Die§8 3 und 4 wurden ohne Diskuſſion angenommen, desgleichen ohne weſentliche Dis⸗ kuſſion die 88 5 und 6. Weiterberatung heute. Kriegslieferungen Neutraler. Der„Südd. Reichskorr.“ wird aus Berlin geſchrieben: Man hört nicht auf, Nachrichten zu verbreiten, die den Anſchein er⸗ wecken ſollen, als ob bei der Lieferung von Kriegsbedarf aus Deutſchland eine mit den völkerrechtlichen Regeln der Neutrali⸗ tät nicht vereinbare Begünſtigung Rußlands vorgekommen ſet oder noch vorkomme. Deutſchland als Staat liefert ſelbſtver⸗ ſtändlich nicht für einen Pfennig Kriegsbedarf weder an Ruß⸗ land noch an Japan. Und wollte eine deutſche Privatwerft ein zu Kriegszwecken beſtimmtes Schiff an eine der beiden krieg⸗ führenden Mächte abgeben, ſo würde dies amtlich verhindert werden. Die zwiſchen Privaten nach Rußland verkauften Schiffe waren aber privates deutſches Eigentum und unterlagen als ſolches, ſolange für Deutſchland Friedenszeit herrſcht, ſchlechter⸗ dings keinem Verfügungsrecht deutſcher Behörden. Es 19 0 unſerer Regierung, wie anderen auch, die geſetzliche Handhabe, um während eines Krieges dem privaten Handel nach den darin verwickelten Ländern Schranken aufzulegen. Die ſtaatliche Neutralität hat ſich aber nur nach den feſtſtehenden Regeln des Völkerrechts zu richten. Daß dieſe Regeln die pripate Ueber⸗ eignung von Schiffen aus einem neutralen Lande nach einem kriegführenden nicht verbieten, wurde kürzlich auch in einem Artikel der mit maßgebenden amerikaniſchen Kreiſen Fühlung haltenden„Neſw Pork Daily Tribune“ ausgeführt. Es heißt dort, daß nach den durch amerikaniſche Staatsſekretäre und Gerichtsentſcheidungen feſtgelegten amerikaniſchen Grundſätzen der Verkauf von Schiffen an Kriegführende keine Verletzung der Neutralität oder des Völkerrechts bilde. Auch der Verkauf von unfertigen erſt im kriegführenden Lande brauchbar zu machenden Torpedobooten oder Torpedobootsteilen ſei eine dem neutralen Handel erlaubte Veräußerung von Kriegsmaterial.— Gerade jetzt kommen aus England Meldungen, wonach dort für Japan Bedarf zum Bau von Torpedobootszerſtörern auf japaniſchen Werften geſucht wird und wenn man einer als authentiſch aus⸗ gegebenen Depeſche des„Matin“ aus Lyon Glauben ſchenken darf, wäre bei den franzöſiſchen Werken von St. Chamond neuerdings ſowohl eine japaniſche wie eine ruſſiſche Beſtellung auf Kriegsmaterial Alolgt. Keinem Sakundigen kann es ein⸗ fallen, ſolche Lieferungen innerhalb der Grenzen des privaten Handelsgeſchäfts mit der politiſchen Haltung des Landes, aus welchem geliefert wird, in Verbindung zu bringen. Deutsches Reieh. * Stuttgart, 31. Mai.(Feuer beſtattung.) Sicherem Vernehmen nach beſchloß die Regierung die Zu⸗ laſſung der Feuerbeſtattung in Württemberg. * Gera, 31. Mai.(Der Landtag) überwies heute der Regierung eine Petition um Erlaß eines Landesgeſetzes gegen die Jeſuitengefahr. Zugleich wurde der Ueber⸗ zeugung Ausdruck gegeben, daß jetzt noch kein Grund für ein ſolches Geſetz vorliege, da die Reichsgeſetze ausreichend ſeien und die Regierung ſcharf wachen werde. * Metz, 31. Mai.(Das Oberkriegsgericht) ver⸗ urteilte einen Musketier des in Mörchingen garniſonierenden Regiments wegen Angriffes auf einen Vorgeſetz⸗ ten unter Mißbrauch der Waffe zu fünf Jahren Ge⸗ fängnis. * Berlin, 81. Mai.(Handelsvertrags⸗Ver⸗ handlungen.) Die„Nordd. A. Ztg.“ meldet: In der geſtrigen erſten Sitzung der zur mündlichen Beratungen über die Er⸗ neuerung des Handelsvertrages zwiſchen dem Deutſchen Reich und Oeſterreich⸗Ungarn von der öſterreichiſch⸗ungariſchen Regierung entſandten und hier ein⸗ getroffenen Herren mit den deutſchen Delegierten hieß der Staats⸗ ſekretär des Auswärtigen Freiherr v. Waen die öſterreichiſch⸗ ungariſchen Herren mit einer Anſprache willkommen, auf die der Botſchafter Szoegyeny, Sektionschef Freiherr Beck und der Miniſterialrat von Bico erwiderten. Die nächſte Sitzung findet heute Nachmittag um 3 Uhr ſtatt. Ausland. * Oeſterreich⸗Ungarn.(Die öſterreichiſche Dele⸗ gation) begann geſtern in Budapeſt die Beratung des Heeres⸗ extraordinariums. * Amerika.(Peru und Braſilien.) Die Ant⸗ wort Perus auf die Note Rio Brancos vom 16. Mat iſt Montag Nacht in Petropolis eingegangen. Sie proteſtiert gegen das Verbot des Tranſitverkehrs in Waffen über den Amazonenſtrom. Gerüchtweiſe verlautet, die Antwort bezeichne das Vorgehen der braſtlianiſchen Regierung als im Widerſpruch ſtehend mit dem öffentlichen Recht. 72% Der Hoensbroech⸗Dasbach⸗Prozeßz. (Von unſerm Korreſpondenten.) sh. Trier, 31, Mai, Unter großem Andrange des Publikums und zahlreicher Ver⸗ treter der Preſſe, darunter auch eines Berichterſtatters des Wiener „Vaterland“ und eines Redakteurs des„Gaulois“ in Paris, fand heute vormittag vor der Zivilkammer des hieſigen Amtsgerichts die Verhandlung der Zivilklage des Grafen Hoensbroech gegen den Reichs⸗ und Landtagsabgeordneten Kaplan Dasbach ſtatt, bei welcher es ſich um die vom Grafen Hoensbroech erhobene For⸗ derung auf Auszahlung der vom Abg. Dasbach in einer Rixdorfer Volksverſammlung ausgelobten Belohnung von 2000 Gulden für den Nachweis handelt, daß der Satz: Der Zweck heiligt die Mittell in jeſuftiſchen Schriften enthalten iſt. Dem Grafen Hoensbroech, der perſönlich erſchienen war, ſtand Rechtsanwalt Bettingen, dem ebenfalls anweſenden Abg. Dr. Dasbac Rechtsanwalt Dr. Kneer zur Seite. Nach EGröffnung der Sitzung erhielt zunächſt.⸗A. Bettin⸗ gen das Wort, um die Klage des Grafen Hoensbroech, die auf Zahlung von 2000 Gulden nebſt 4 Prozent Zinſen vom 20. Apriß 1908 ab lautet, eingehend zu begründen. Die Sache, ſo führte er aus, über die das Gericht heute zu entſcheiden habe, beſchäftige die Oeffentlichkeit ſeit langem in hohem Maße. Der Redner trug dann die Entſtehung des Rechtsſtreites vor. Es werde ſeit Jahrhunderten behauptet, daß die Jeſuiten den Grundſatz aufgeſtellt hätten, dern Zweck heilige die Mittel. Schon im Jahre 1852 habe deshalb der Jeſuitenpater Roh einen Preis von 1000 Gulden ausgeſetzt fürs die Einbringung des Nachweiſes, daß dieſe Behauptuig irgendwig begründet ſei. Am 81. März v. Js. habe dann der Beklagte Abg, Dasbach in einer öffentlichen Verſammlung in Rixdorf erklärt, er zahle das doppelte, nämlich 2000 Gulden, wenn ihm jemand den geforderten Nachweis erbringe, er zweifle jedoch nicht, daß dieſe Aus⸗ lobung auch diesmal vergeblich ſein werde. Daraufhin habe ſich Graf Hoensbroech unter dem 10. April v. Is. an den Beklagten. gewandt und nach längevem hin und her ſei das Beweisthema wies folgt präziſtert worden:„Jede an ſich fittlich verwerfliche Hand⸗ lung iſt dadurch, daß ſie vollbracht wird, um als Mittel gur Errei⸗ chung eines guten Zweck zu dienen, ſittlich erlaubt.“ Hierauf habs Graf Hoensbrioech in einer beſonderen Broſchüre den bündigen „Sie müſſen? Warum müſſen Sie, Herr e Der Italiener ſchoß einen ſcharfen Blick unter ſeinen buſchigen Brauen hervor auf den Frageſteller, Aber der offene, freie Blick ſeines Kunden wirkte ſofort beruhigend auf ihn. Ach, Sie verſtehen das alles nicht,“ entgegnete er düſter, „Mir bleibt nichts anderes übrig. Ich muß nach Italien zurück.“ (Fortſetzung folgt.) Fenilleton. Buntes — Eine internationale Zeitungsſtatiſtik wird in der„Revue e gegeben. In Guropa ſteht in der Zahl der Zeitungen eutſchland mit ſeinen 5500 Blättern, von denen 800 Tages⸗ zeitungen ſind, obenan. An zweiter Stelle kommt England mit 3000, don denen 809 Tagesblätter ſind. Frankreich hat faſt dieſelbe An⸗ 2819, von denen aber nur ein Viertel täglich oder zwei⸗ bis dreimal wöchentlich erſcheint. Italien beſitzt 1400 Zeitungen; dann kommen Oeſterreich⸗Ungarn, Spanien, Rußland, Griechenland und die Schweiz. Alles in allem werden in Europa ungefähr 20 000 Zei⸗ kungen herausgegeben. In Aſien erſcheinen nicht weniger als 3000 periodiſche Zeitungen, die meiſten in Japan und Vritiſch⸗Indien. Japan beſitzt allein 1500 Blätter. Afrika ſteht auf dem Gebiete der eſſe am weiteſten zurück. Dort erſcheinen nur 200 Blätter täglich, 30 in Aegypten und der Reſt in den europäiſchen Kolonien. Amexrika hat eine große Zahl Zeitungen; in den Vereinigten Staaten allein werden 12 500 herausgegeben. 1000 davon erſcheinen täglich, 120 werden von Negern herausgegeben. In Auſtralien erſcheinen nur wenige Zeitungen. Man hat berechnet, daß, wenn man die Bevölke⸗ rung der ganzen Erde berückſichtigt, auf je etwa 82 600 Perſonen nur eine Zeitung kommt. e die Naſe als Künderin des Charakters. Wie man aus der Hand, aus der Schädelbildung, aus dem Kinn weitgehende Auf⸗ ſchlüſſe über den inneren Menſchen zu gewinnen meint, ſo iſt auch die Bedeutung der Naſe für die Phyſiognomik ſtets erkannt worden. In einem franzöſiſchen Blatt findet ſich eine amüſante Zuſammen⸗ 120 N 812 8 ſtellung ſolcher Merk⸗ und Kennzeichen. Daänach kündet eine kühn gebogene Adlernaſe Kraft und Mut an. Gine platte krauſe Naſe zeugt von Jronie und Luſtigkeit. Eine kleine, ſchmale, mißgeſtaltete drückt Furcht und Feigheit aus. Enge, glänzende, zarte Naſen⸗ löcher ſind Anzeichen von Sinnlichkeit, und weite Naſenlöcher er⸗ zählen von angeſtrengtem Arbeiten ſeit früher Kindheit. Wer einen Höler auf der Naſe hat, iſt von ſanguiniſchem oder ſchwächlichem Charakter; jedenfalls iſt er ſehr leicht aufgeregt. Sehr krumme Naſen ſchließlich ſollen faſt ſtets auf ein excentriſches, ein wenig närriſches Weſen ſchließen laſſen. — Dollarköniginnen und ihre„Preßagenten“. Die prak⸗ tiſchen Amerikaner, die ſo vielfache und merkwürdige Berufe ge⸗ ſchaffen, haben auch die Tätigkeit des„Preßagenten“ hervorgerufen, deſſen hilfreiche Befliſſenheit die Macht und den Nutzen der Zeitung weiten Kreiſen zugänglich macht. So benutzen die Damen der Ge⸗ ſellſchaft gern Agenten, um ihre Namen und allerlei Nachrichten in die Spalten der Blätter zu lancieren. Mehr als ein Dutzend Nelo⸗ horker Damen aus dem erlauchten Kreiſe der„Vierhundert“ und mehr als zwanzig, die ſich heiß bemühen, in dieſe Zauberwelt hinein⸗ zukommen, bedienen ſich regelmäßig ſolcher„Preßagenten“. die Namen von einem Dutzend bͤkannter Damen ſtehen, hat mehrere elegante Bureaus und ein Einkommen wie ein Bankdirektor oder ein erfolgreicher Jockeh. Er hält alle die feinen Fäden in der Hand, durch die das Puppenſpiel des Geſellſchaftslebens Bewegung und Glanz empfängt. Einige dieſer Frauen wollen einfach deswegen in die Zeitung, damit man weiß, ſie gehören zur Geſellſchaft; andere wieder wollen ihre Namen nur in Verbindung mit gewiſſen Geſell⸗ ſchaftskreiſen genannt wiſſen; manche wünſchen nur zuſammen mit einer beſtimmten Art von Gentlemen oder irgend welchen Marotten, an denen ihnen gerade etwas liegt, erwähnt zu werden. Andere begehren den Ruhm, Wohltäter der Menſchheit zu heißen. Der Preßagent aber macht das alles, und er macht es ſb geſchickt, daß man gar nichts davon merkt. Er muß freilich ſeine Maßregeln berſchleiern, ſonſt wäre ſein Erfolg gefährdet. Die Damen der Geſellſchaft gehen auch nicht etwa perſönlich zu ihm hin und enga⸗ hcF “geſellſchaftliche Poſition wie höchſtens nur Mrs. Aſtor. Einer von dieſen Verleihern geſellſchaftlichen Ruhmes, in deſſen Büchern ͤ TTTVTTVTTCCCC———————PꝓPꝓ+ꝓ—————— ů—— gieren ihn für ihre Dienſte. So erzählt der Beliebteſte bon dieſen Agenten, er habe viele ſeiner Kundinnen nie geſehen. Er faſt immer durch einen Vermittler, gewöhnlich einen Verwandte oder den Rechtsanwalt der Dame engagiert, und in einigen Fällen wurden die Verhandlungen ſogar durch zwei oder drei Zwiſchen⸗ händler geleitet. Man keilt ihm mit, was man von ihm verlangt, und er erhält ſofort die Anweiſung auf das erſte Monatshonorar, denn ſeine Bedingung iſt vorherige Bezahlung. Dieſe Geldgeſchäfte werden ſtets von einem Agenten geleitet, denn das wäre doch unter der Würde eines Mannes, deſſen Beruf es iſt, die„öffentliche Meinung zu beherrſchen“, monatliche Checks von der Frau eines Eiſenbahnpräſidenten oder eines Multimillionärs zu bekommen, die eben nur an der Spitze des geſellſchaftlichen Lebens ſtehen. Eine der bedeutendſten Kundinnen unſeres Preßagenten hat eine ſo geſicherte dhe Name wird ſo oft in den Geſellſchaftsberichten der Zeitungen genannt, daß man ſich darüber wundert, daß ſie ihn immer noch häufiger dort ſehen will. Seitenlange Artikel über ſie ſind zu Dutzenden gedruckt und ihre Salons, Emofangsabende und Geſellſchaften bis aufs Ein⸗ zelſte beſchrieben. Das genügt ihr aber nicht. Sie bezahlt 200 M. monatlich, um außer der Beſchreibung ihrer koſtbaren Feſte auch als große Gönnerin der Muſiker geprieſen zu werden. Sie hat den Ghrgeig⸗ junge Künſtler in die Geſellſchaft„einzuführen“ und will, daß von ihrem Salon ſein Ruhm und ſeine Beliebtheit ausgehen. Vor allem ſoll es eine Garantie für den Wert eines Muſikers ſein, wenn er ihre Billigung hat, und ſeine geſellſchaftliche Stellung ſoll für alle Zeit geſichert ſein, wenn er in ihrem Salon erſchienen iſt. Außerdem muß bekannt werden, daß Diplomaten bei einer ihrer Geſellſchaften zuſammengetroffen und eine für die Geſchicke der Politik wichtige Frage geregelt haben. Alle Welt muß wiſſen, daß eine ſenſationelle Liebesgeſchichte in der internationalen Welt in ihrem Hauſe ſich an⸗ geſponnen hat, und daß die bedeutendſten Männer des Tages ſie für die wahre Königin der großen Welt halten. All dieſe Dinge bringt der geſchickte Preßagent fertig und zaubert ſo für nicht allzuviel Geld eine Gloriole um die ſchönen Köpfe ſeiner Klientinnen. n M u M„ R u u* . M* e eeruU erneeeee n en neen een ne Darlegungen hervorgehe, eee, eeneeeen Mannheim, I. Junt. General⸗Anzeiger! 3. Sekte. Nachweis dafür erbracht, daß eine ganze Reihe Jeſuitenoberer den obigen Satz gelehrt habe und im Anſchluß daran die Auszahlung der ausgelobten 2000 Gulden gefordert. Die Ablehnung dieſer For⸗ derung habe die heutige Klage gezeitigt. Hierauf erwiderte.⸗A. Kneer als Vertreter des Abg. Das⸗ bach: Was den Prozeß anlange, ſo hätte es Abg. Dasbach ſehr leicht gehabt, ihm überhaupt aus dem Wege zu gehen, indem er es ab⸗ wartete, ob das Gericht bei ſeinem Nichterſcheinen etwa zu einem Verſäumnisurteil gelangt ſein würde. Im übrigen ſei aber auch deshalb in der Sache nicht zu verhandeln, weil er die prozeßhin⸗ dernde Einrede des Schiedsvertrages zu machen habe. Es handele ſich aber in der vorliegenden Sache für den Abg. Dasbach auch noch um ein höheres Intereſſe und auch aus dieſem Grund ſei er da⸗ gegen, daß ſie vor einem ordentlichen Gericht zum Austrag komme, umſomehr als doch ſchon von Anfang an ein volles Einverſtändnis darüber geherrſcht habe, daß in dieſer Sache nur ein durchaus ſach⸗ berſtändiges Schiedsgericht Recht zu ſprechen vermöge. Wir ſtehen auf dem Standpunkt, daß dieſes Schiedsgericht aus 3 Theologen, 3 Juriſten und einem Obmann moſaiſchen Glaubens, ſämtlich Pro⸗ feſſoren einer reichsdeutſchen Hochſchule zu bilden ſei und habe dem Kläger dieſen Vorſchlag unterbreitet. Der Abg. Dasbach hat ſich an eine ganze Reihe deutſcher Univerſitätslehrer gewandt, um die erforderlichen Schiedsrichter zu bekommen, die jedoch faſt ſämtlich ablehnten und zwar aus inneren wie äußeren Gründen, nicht zuletzt auch deshalb, weil inzwiſchen der vorliegende Prozeß eingeleitet worden war. Ich wiederhole, daß das Gericht unſeres Erachtens garnicht in der Lage ſein wird, ſachlich zu einem Urteil zu gelangen, ſondern daß es ſich Sachverſtändiger bedienen muß und da uns für die Auswahl dieſer nicht ohne weiteres eine Garantie bezüglich ihrer Objektivität gegeben iſt, ſo bitte ich nochmals um Abwei⸗ ſung der Klage, weil ſie nicht ſchlüſſig iſt und weil die prozeß⸗ hindernde Einrede des Schiedsvertrages erhoben worden iſt. .⸗A. Bettingen: Wenn der Gegner erklärt habe, daß er event. das Verſäumnisurteil hätte abwarten können, ſo ſei ihm das nicht recht verſtändlich. Die vorliegende Klage laute auf Zahlung der aus⸗ gelobten Summe und nachdem in Form der Hoensbroech'ſchen Bro⸗ ſchüre die nötigen Unterlagen für den geforderten Beweis beigebracht ſeien, könne kein Zweifel darüber obwalten, daß der Beklagte glatt berurteilt worden wäre, falls er nicht erſchtenen ſein würde. Mit die⸗ ſem Einwande könne Dasbach alſo abſolut nicht operieren. Was dann das Schiedsgericht anlange, ſo ſtehe er auf dem Standpunkt, daß ein Schiedsbertrag überhaupt nicht zu ſtande gekommen ſei, denn Dasbach hahe die weſentlichen Vorausſetzungen nicht erfüllt. Zunächſt habe er den jüdiſchen Obmann abgelehnt, weil dieſer nach ſeiner Anſicht nicht über Fragen theologiſcher Natur entſcheiden könne, dann habe er ſogar die Urteilsfähigkeit der evangeliſchen Profeſſoren ange⸗ Zweifelt, weil dieſen das Latein der älteren jeſuitiſchen Schriften micht geläufig genug ſei und ſchließlich habe er auf den weiteren Vorſchlag, es ſollten die juriſtiſchen Fakultäten der drei größten deutſchen Hochſchulen Berlin, München und Leipzig das Schiedsamt bilden, überhaupt nicht mehr geantwortet. .⸗A. Kneer wiederholt demgegenüber, daß nach ſeiner Em⸗ pfindung Graf Hoensbroech das Zuſtandekommen eines Schieds⸗ gerichts unmöglich gemacht habe. 9 Graf Hvensbroech: Er wolle nicht unterlaſſen, der Behauptung entgegenzutreten, als ob er den vorliegenden Streit vom Zaune gebrochen habe, um einen religiöſen oder konfeſſionellen Skandal heraufzubeſchwören. Herr Dasbach habe angefangen, indem er die 2000 Gulden ausgelobt habe und es ſei ſein, des Grafen, gutes Recht geweſen, ſich auf dieſe Auslobung hin zu melden. Seit Pascal im Fahre 1657 dieſe wichtige Frage angeſchnitten, habe ſie ſich allmählich zu einer Seeſchlange, wie Paulſen zutreffend bemerke, ausgewachſen. Er ſei aber der Meinung, daß auch eine Seeſchlange getötet werden könne und, daß er imſtande ſei, ſie zu töten. Ihm komme es nur auf ein unpartetiſches Schiedsgericht an und deshalb habe er auch nicht glauben können, daß Dasbach ſich an dem jüdiſchen Obmann ſtoßen würde. Denn in letzter Linie handele es ſich doch in der vorliegenden Frage nicht um eine religiöſe oder konfeſſionelle Streitfrage, ſon⸗ dern um eine ſolche, die der geſunde Menſchenverſtand zu entſcheiden habe, um eine ethiſch⸗literariſche Frage. Sehr auffällig ſei es ihm auch geweſen, was Dasbach gegen die evangeliſchen Schiedsrichter ein⸗ gewendet habe, denn tatſächlich ſei dies völlig haltlos, weil es ſich bei dem Jeſuitenorden durchaus nicht um eine mittelalterliche Inſtitution Handele, deren Latein ein evangeliſcher Gelehrter nicht vollkommen beherrſche. Abg. Dasbach: Er müſſe behaupten, daß gerade Graf Hoens⸗ broech die Oeffentlichkeit und die Preſſe zuerſt mit dieſen Dingen behelligt habe und aus dieſem Grunde habe er Veranlaſſung genom⸗ men, mit ſeinen Ablehnungsanträgen bis zur heutigen Verhandlung hinter dem Berge zu halten. Nach kurzer Beratung verkündet der Vorſitzende ſodann den Beſchluß, daß das Gericht die prozeßhindernde Ginrede des Schiedsbvertrages abgewieſen und in die Verhandlung einzutreten beſchloſſen habe. Nach Anſicht des Gerichts habe allerdings urſprünglich die Abſicht beſtanden, die Sache einem Schiedsgericht zu Aberweiſen. Damit ſei aber noch nicht geſagt, daß dieſes Gericht auch über die Auszahlung der 2000 Gulden zu entſcheiden hatte, da es nur zur Prüfung der Frage, ob der geforderte Nachweis als gelungen anzu⸗ ſehen ſei, eingeſetzt werden ſollte. Dieſer Nachweis ſei alſo nicht der Rechtsſtreit, ſondern nur eine Nebenfrage. Aus dieſem Grunde allein ſchon würde die Einrede des Schiedsvertrages unhaltbar ſein. Es komme aber noch hinzu, daß es ſchließlich, wie aus den beiderſeitigen nicht zu einer Vereinbarung über das Schiedsgericht gekommen ſei. Sowveit erledige ſich die ganze Sache und der Rechtsſtreit als ſolcher gehöre vor das ordentliche Gericht. Die Verhandlung wurde darauf auf 4 Uhr nachmittags vertagt. FJn der Nachmittagsſitzung wurde ſodann in die eigentliche Ver⸗ Zunächſt wiederholte.⸗A. Bettingen 38, indem er eingehend dar⸗ ch oſſen, ſondern Tagesordnung lautet: 1. Jahresbericht des Vorſtandes Vorſ.: Dieſe Forderung erſcheine ihm nicht recht begründet angeſichts der Tatſache, daß Graf Hoensbroech ſich doch bei ſeiner Beweisführung ſtreng an den Wortlaut ſeiner, Dasbach's Erklärungen gehalten habe. Er müſſe endlich eine klappe und klare Antwort darüber erbitten, was denn dann eigentlich be⸗ wieſen werden ſolle, da das Gericht ſonſt genötigt ſein würde, auch daraus ſeine Schlüſſe zu ziehen..⸗A. Kneer wiederholt, daß ſein Klient nähere Erklärungen nicht abzugeben vermöge, bevor ein rechtskräftiges Urteil vorliege. Der Vorſitzende verkündet darauf, daß das Gericht ſeine Gnt⸗ ſcheidung in 8 Tagen fällen wird. 5 Aus Stadt und Land. * Maunheim, 1. Juni 1904. »Feſtbankett zu Ehren des Herrn Reichstagsabgeordneten Baſſermann. Die Veranſtaltung eines Feſtbanketts aus Anlaß der Wiederwahl des Herrn Ernſt Baſſermann in den Reichstag hat in den weiteſten Kreiſen der liberalen Bürgerſchaft freudige Zu⸗ ſtimmung gefunden und es ſteht deshalb ein ſtarker Beſuch der Feſt⸗ lichkeit zu erwarten. Nicht nur die Angehörigen und Freunde der nationalliberalen Partei, ſondern zweifellos auch die weiter links ſtehenden Elemente dürften ſich zahlreich einfinden, verkörpern ſich doch in der Perſönlichkeit Baſſermanns gewiſſermaßen die auf die Sammlung der liberal geſinnten Bürgerſchaft gerichteten Beſtreb⸗ ungen. Die hervorragenden Verdienſte Baſſermanns um die Fort⸗ führung einer geſunden Sozialpolitik werden ſelbſt von ſeinen politi⸗ ſchen Gegnern unumwunden und rückhaltlos anerkannt, ſodaß die Freunde einer großzügigen ſozialpolitiſchen Geſetzgebung ſicher dieſe Gelegenheit ergreifen werden, um dem unermübdlichen ſozialpolitiſchen Führer für ſeine bisherige Tätigkeit Dank und Anerkennung zu zollen und ihn mit neuem Arbeitsmute und neuer Arbeitsfreudigkeit zu erfüllen. Der heutigé Ehrenabend für Baſſermann iſt in die Form eines Feſtbanketts gekleidet und enthält das Programm deshalb außer den Anſprachen noch eine Reihe von Geſangs⸗ und Muſikpiscen, die dazu beitragen werden, die Feſtlichkeit zu einer ebenſo intereſſan⸗ ten als unterhaltenden zu geſtalten. Der Beginn des Feſtbanketts iſt auf ½9 Uhr feſtgeſetzt. *Jungliberaler Verein. Wir machen unſere Mitglieder noch⸗ mals auf das heute abend zu Ehren Baſſermanns im „Ballhaus“ ſtattfindende Bankett aufmerkſam und fordern zu bollzähligem Beſuch auf. 25jähriges Dienſtfubiläum. In der Möbelfabrik von Hugo Hauſer begeht heute der Geſchäftsführer der Firma, Herr Max Schrieder, ſein 25jähriges Dienſtjubiläum. Der Jubilar iſt als tüchtiger und energiſcher Geſchäftsmann beſtens bekannt und hat es verſtanden, das von ihm geleitete Unternehmen zu einem der angeſehenſten in der Branche zu machen. Saiſon⸗Schnellzug. Vom 1. Juni ab bis 15. September ein⸗ ſchließlich verkehrt der Saiſon⸗Schnellzug Nr. 42 Heidelberg ab.47 vormittags Baſel, Bad. Bahnhof an 12.07 nachmittags. Derſelbe führt Wagen mit allen drei Klaſſen nach Baſel und Zürich(über Baſel⸗Stein⸗Brugg). 5 * Fachunterricht. An der hieſigen Gewerbeſchule wurde ein Kurs für Dekorationsmalen(Leimfarbmal.) errichtet. Derſelbe wird von Herrn Malermeiſter Theod. Knaus geleitet. An demſelben können ſich noch einige ſtrebſame Malergehilfen beteiligen; die Anmeldung hat beim Rektorat der Gewerbeſchule zu erfolgen. * Der Meiſter der ſchmiedeeiſernen Tore an der Jeſuitenkirche. Die drei ſchmiedeeiſernen Tore, die das Portal der hieſigen Jeſuiten⸗ kirche abſchließen, ſind längſt als hervorragende Werke der Schmiede⸗ kunſt anerkannt und ſtellen dem Mannheimer Kunſtgewerbe des 18. Jahrhunderts ein ruhmvolles Zeugnis aus. Der Name des Meiſters war leider wie die Mhr. Geſchichtsblätter ſchreiben, in Vergeſſenheit geraten, und niemand wußte ihn mehr zu nennen, wenn auf ſeine Schöpfung die Rede kam. Auch in der baugeſchichtlichen Skizze„Die Jeſuitenkirche“ von Heinrich Bauer, Mannheim 189, findet ſich keine Angabe. Eine Durchſicht der Baurechnung der Jeſuitenkirche 1738—57(GeA, Mh. 1235) hat auf dieſe Frage den erwarteten Aufſchluß gegeben. Die betreffenden Poſten ſind unter Nr. 1304 und 1338 der Baurechnung des Jahres 1754(ogl. Nr. 1489 des Jahres 1755):„Dem Schloſſermeiſter Sieber Arbeitslohn wegen den eiſernen Traillientüren an dem Vorſprung des Fronttſpiz 150 fl.“ Es war eine Abſchlagszahlung, der noch einige weitere folgten. Die Höhe des Betrags, den Sieber für die drei Tore erhielt, läßt ſich nicht genau feſtſtellen, da Arbeiten bei der Aufhängung der vom hie⸗ ſigen Glockengießer Steiger verfertigten Glocken mitverrechnet ſind. Doch iſt ſein kunſtreiches Werk, wie es ſcheint, nicht im Verhältnis zu ſeinem hohen Kunſtwerte bezahlt worden. Der Genannte iſt jedenfalls identiſch mit dem hieſigen Bürger und Schloſſermeiſter Philipp Reinhard Stieber, der mit ſeiner Ehefrau Su⸗ ſanna geb Schwartzenbachin am 11. Januar 1748 das aus der Hin⸗ terlaſſenſchaft des Konſtablers Anton Schwartzenbach herrührende Haus Quadrat 105 Nr. 8½(jetzt A 2) übernahm. Die übrigen Schloſſerarbeiten in der Jeſuitenkirche ſind nicht von Siebers Hand. Auffallend iſt, daß Sieber nach ſeiner hervorragenden Leiſtung nicht ziwei Jahre ſpäter bei der Vergebung der Geländer der beiden Bücher⸗ gallerien im Bibliothekſaal des Schloſſes zugezogen wurde. Jeden⸗ falls aber rühren zahlreiche von den ſchönen Fenſtervergitterungen an Privathäuſern von ihm her. * Der Bezirksverein Baden⸗Pfalz im Deutſchen Fleiſcherver⸗ band hält ſeinen diesjährigen Bezirkstag am 7. und 8. Juni zu Pforzheim im„Saalbau“ ab. Die hierfür feſtgeſetzte umfangreiche 2. Kaſſen⸗ bericht. 3. Fleiſchbeſchau(Ref.: H. Rößler⸗Baden⸗Baden, Karl Buſch⸗Ludwigshafen, Chr. Ulrich⸗Karlsruhe). 4. Fabrikation und Verkauf von Fleiſch⸗ und Wurſtwaren in nicht vorſchriftsmäßigen Räumen(Ref.: H. Koch⸗Heidelberg). 5. Schlachten und Verpfun⸗ den von Privaten(Ref.: H. Rößler⸗Baden⸗Baden, J. Orth⸗Franken⸗ thal). 6. Akzisfrage(Ref.: C. Diſtel⸗Pforzheim). 9. Meiſtertitel und Halten von Lehrlingen(Ref.: H. Koch⸗Heidelberg). 10. Ab⸗ ſchluß mit einer Auskunftei(Ref.: G. Mößinger⸗Mannheim). 11. Vorſtandswahl. 12. Wahl eines Delegierten zum Verbands⸗ vorſtand. 13. Wahl der Delegierten zum Deutſchen Fleiſcher⸗Ver⸗ bandstag und zur Genoſſenſchafts⸗Verſammlung der Fleiſcherei⸗ Berufsgenoſſenſchaft. 14. Wahl des Ortes für den nächſten Be⸗ zirkstag. 15. Verſchiedenes.— Für den unterhaltenden Teil ſind vorgeſehen: Montag den 6. Juni: Abends Zuſammenkunft mit Pforzheimer Kollegen im Gaſthaus zum„Rappen“. Dienstag den 7. Juni: Von halb 11 Uhr morgens ab Frühſchoppenkonzert im „ſchwarzen Adler“. Mittags halb 2 Uhr Beginn der Verhandlungen im„Saalbau“. Von 6 Uhr abends ab Konzert, ausgeführt von der vollſtändigen Stadt⸗(Feuerwehr⸗) Kapelle und eines Männerge⸗ ſangbereins. Mittwoch, den 8. Juni: Von morgens 8 Uhr ab Be⸗ ſichtigung des ſtädtiſchen Schlachthofes. Von 9 Uhr ab Beſichtigung einiger Goldwarenfabriken. Halb 11 Uhr Zuſammenkunft im Gaſthaus zum„Rappen“ und ſodann Ausflug per Wagen nach „Seehaus ital üh da nach dem Kurhotel„Poſt“) ſchließend kollegialiſches Zuſammenſein mit Konzert im„Brauhaus⸗ keller“.— In Anbetracht der Wichtigkeit der zur Verhandlung ge⸗ langenden beruflichen Angelegenheiten kann den Fleiſchermeiſtern des in Betracht kommenden Bezirks der Beſuch nur empfohlen warden. *Wiſſenſchaftliche Ballonfahrt. Am Freitag den 3. Juni findet in den Morgenſtunden eine internationale wiſſenſchaftliche Ballon⸗ fahrt ſtatt. Es ſteigen Drachen, bemannte und unbemannte Ballons auf in: Scotland, Crinan, Trappes, Itteville, Paris, Rom, Pavia, Zürich, Guadalajara, Straßburg i.., Barmen, München, Ham⸗ burg, Berlin, Wien, Petersburg, Torbino, Kaſan, Blue Hill U. S. A. ete. Der Finder eines jeden unbemannten Ballons erhält eine Be⸗ lohnung, wenn er der jedem Ballon beigegebenen Inſtruktion gemüß den Ballon und die Inſtrumente ſorgfältig birgt und an die ange⸗ gebene Adreſſe ſofort telegraphiſch Nachricht ſendet. Auf eine vor⸗ ſichtige Behandlung der Inſtrumente etc, wird beſonders aufmerk⸗ ſam gemacht. * Silberne Hochzeit. Heute feiert Herr ſtädtiſcher Material⸗ verwalter Dominik. Biſchof mit ſeiner Gemahlin Sophie geb. Schmitt das Feſt der ſilbernen Hochzeit.„„ * Friedrichspark. Die Einrichtung, welche die Parkgsſellſchaft getroffen hat, an jedem Mittwoch Nachmittag von 4 bis 6 Uhr ein Konzert zu geben, ſcheint auch dieſes Jahr wieder die An⸗ erkennung des Publikums, beſonders der Damen gefunden zu haben, was letzten Mittwoch an dem äußerſt guten Beſuch zu eckennen war. Heute Mittwoch und morgen Donnerstag(Fron⸗ leichnam) finden des Nachmittags und des Abends große Konzerte ſtatt, gegeben von der Grenadierkapelle unter Herrn Vol l⸗ mers Leitung. * Ballhaus⸗Konzerte. Wie aus dem Inſeratenteil zu erſehen, nehmen die Ballhauskonzerte von der ſo beliebten Petermann ſchen Kapelle am Donnerstag(Fronleichnam) ihren Anfang. Der Ball⸗ hausgarten iſt einer der ſchönſten Aufenthaltsorte Mannheims; unter den mächtigen alten Kaſtanienbäumen laſſen ſich bei einem guten Glas Münchener oder Mannheimer und den Klängen der Kapelle Petermann die Sorgen des täglichen Lebens auf einige Stunden vergeſſen. Herr Kapellmeiſter Becker wird auch in dieſem Jahre das Publikum zu feſſeln wiſſen durch Aufſtellen ſchöner Programme; daher können wir den Beſuch nur empfehlen. 53 * Saalbautheater. Auf die am Donnerstag, 2. Juni(Fron⸗ leichnam), zum erſten Male im Saalbau zur Aufführung gelangende Poſſe„Bummelfritze“ ſei nochmals beſonders aufmerkſam gemacht, Es finden zwei Vorſtellungen ſtatt, nachmittags 4 Uhr und abends 8 Uhr, die Nachmittagsvorſtellung iſt zu Einheitspreiſen; Saal 1., Galerie 50 Pfg., abends gewöhnliche Preiſe. Wir em⸗ pfehlen den Beſuch dieſer Vorſtellung beſtens, * Hafenrundfahrt. Eine ſolche findet anläßlich des Fronleich⸗ namsfeſtes morgen Donnerstag mittag 3 Uhr ſtatt. Dieſelbe bietet dieſes Mal entgegen der bisherigen Gewohnheit den Fahrgäſten Ge⸗ legenheit zu einſtündigem Aufenthalt in der Reſtauration Jägerluſt im Induſtriehafen, ſodaß dem Publikum der Nachmittag auf ang nehme Weiſe ausgefüllt wird. Wer daher den Nachmittag in Ruhe berbringen will, dem kann die Mitfahrt nur empfohlen werder * Der tötliche Jagdunfall auf der Gemarkung Hockenheim 2. Januar d. J. fand am Dienstag ſein gerichtliches Nachſpiel vor der Zivilkammer des Großh. Landgerichts hier. Die Erben des um Leben gekommenen Bäckers Ad. Koch von Schwetzingen, eines Familienvaters, klagen gegen den Jagdpächter, Wirt Ernſt Ih da auf eine Entſchädigung in Höhe von 45 000 Mark. In Kürge ſei hier der Fall nochmals regiſtriert: Herr Ihm befand ſich auf der Entenjagd und der Erſchoſſene war ein Jagdgenoſſe. Der unglück⸗ ſelige Schuß erfolgte nicht etwa durch ſchlechtes Zielen, ſondern infolge des Ausrutſchens des Jägers, als er ſich eine ſchlüpfrige Böſchung hinab begeben wollte. Das Gewehr war ſchußbereit, alſo ohne Sicherung und entlud ſich bei dieſem Vorgange. Die Kugel nahm einen unheilvollen Weg, ſie traf den genannten Koch, der ſofort eine Leiche war. Der Vertreter der klägeriſchen Erben, Herr Re Hte anwalt Dr. Katz hält eine Haftung des Jägers für rechtlich du aus begründet, während der gegneriſche Anwalt, Herr Rechtsg Dr. Fürſt Abweiſung der Klage beantragt, da ein unver Unglück vorliege. Rechtsanwalt Dr. Katz führte in der Verhar aus, daß es ſich um eine Tierhaftung im Sinne des Bürgerl. buches handle. Ein Verſchulden des Beklagten liege tatſächlich Der Einwand des Beklagten, daß der Hund des Jägers zuerſt aus gerutſcht ſei, wodurch der Jäger, welcher ihn am Seile führte, na rutſchte, könnte durchaus nicht zur Entlaſtung des Beklagten die⸗ Erſtens müſſe ein Fäger an gefährlichen Stellen doppelte Vorſick üben, zweitens durfte er ſeinen Hund in dieſem Falle nicht an d Leine führen und drittens mußte er dig Sicherung an ſeinem ge ladenen Gewehre anlegen, alles das ſeien Momente, welche ergebr daß der Beklagte nicht die erforderliche Vorſicht bei der Ausübun der Jagd geübt habe. Tatſächlich ſei der Hund des Beklagten di indirekte Urſache zu dem Tode Kochs geweſen, in dieſem Fall be⸗ ſtehe aber nach dem Bürgerl. Geſetzbuche eine ſogen. Tierhaf Der Vertreter des Veklagten wendet ein, daß nach allen Regell Jagdſports gejagt worden ſei, der Tod des Mannes ſei e glücklichen Zufalle zu verdanken, für den Ihm nicht berantwo gemacht werden könne. Wenn der Klagevertreter aus dem Unft heute eine Tierhaftung konſtatiere, ſo erhebe er hierfür die Einr der Klageänderung. Der Beklagte ſei durch zwei Verſicherunge deckt: einmal für die Folgen bei Ausübung der Jagd und dann aud für Schäden, die der Hund verurſache. Für Tierhaftung ſei die letzt genannte Verſicherung heranzuziehen. Rechtsanwalt Dr. Katz gegnet, die logiſche Konſequenz der Ausführungen des Vertr des Beklagten ſei, daß Koch nach allen Regeln der Jagdkunſt ſchoſſen worden ſei. Mit einer ſolchen Verſicherung ſei Familie des Erſchoſſenen nicht geholfen. Der gerichtliche Entſch wird erſt ſpäter verkündet. 35 * Ein teures Vergnügen leiſtete ſich im Alkoholdunſt im ds. Is. der Taglöhner Fellhauer von hier. Des Nac er eine Scheibe bei dem Kaufmann Neubauer in J 1 eit wiederholte er das gleiche Stückchen in dem gegenüber in P findlichen Kander'ſchen Warenhauſe. Wegen des erſten Deliktes er ſchon vom Schöffengericht eine Gefängnisſtrafe von 5 Mo erhalten, geſtern erhielt er wegen der Zerſtörung der Scheibe Kander eine Zuſatzſtrafe von 14 Tagen. Die beiden Scheiben h. einen Wert von 300 bezw. 400 Mark. Der Angeklagte v reits die Strafe und wurde aus dem Gefängniſſe vorgeführt. *Aus Ludwigshafen. Die Leiche des Mälzers Joh. A d von hier, deſſen Kleider am 25. Mai am Mundenheimer We gefunden wurden, wurde geſtern Nachmittag in der Hemshofſcha hinter der Anilinfabrik geländet.— Wegen Sittlichkeitsverbre an einem 7jährigen Kinde wurde der 64 Jahre alte Sebaſtian durch die Gendarmerie in Haft genommen. Der Täter a mehrere ſolcher Vergehen auf dem Kerbholze.— Ein Brand brach der Nacht vom 28. auf 29. Mai in einem Hintergebäude des Har Bismarckſtraße 30 aus. Es brannte in einem Trockenraut Iſolierwaren. Sämtliche Trockenplatten im Werte von 180 berbrannten, ſonſt entſtand kein Gebäudeſchaden. Mutmaßfliches Wetter am 2. und 3. Juni. Von S. 85 ba iſt ein neuer Hochdruck von 765 Millimeter nach Südweſtfrar borgedrungen, weshalb die bisher über dem biskayi 4. Seite. Meneral⸗Anzeiger. Mannheim, 1. Junk⸗ Bei borherrſchend öſtlichen Winden und ſehr warmer Temperatur wird ſich das größtenteils trockene und heitere Wetter am Donners⸗ tag und Freitag noch fortſetzen; doch nimmt in der Schweiz und in Südtweſtdeutſchland die Gewitterneigung wieder zu. ISftersheim, 1. Junt, Bel der geſtern abend ¼6 Uhr dee b wurde Herr Metzger 9 ‚1 pp Braun mif 42 Stimmen zum Bürgermeiſſer gewählt. er Gegenkandidat erhielt 21 Stimmen. Hoffentlich iſt jetzt die Bürgermeiſterftrage zur Zufriedenhelt der Einwohner erledigt und der Friebe wleder hergeſtellt. 4 Chbeater, Runſt und iſſenſchaft. 40. Tonkünſtlerfeſt des Allgem. Deutſchen Muſikvereins. J. Mannheim, 1. Juni. Ein zweites Kammermuſik⸗Konzert, bein tolr allerdings nicht anwohnten, fand am Dienstag, vormittags 10 Uhr im kleinen Saale des ſtädtiſchen Saalbaues zu Frankfurt — Schon Tags vorher war wegen Erkrankung des Herrn Fritz afſermann, der bereits im erſten Kammermuſikkonzerte durch Herrn Küchler vertreten worden war, eine Programmänderung als nötig bekannt geworden: Max Regers Streichquartett, dem man allgemein mit großem Intereſſe entgegenſah, wurde zurückgo⸗ zsgen, an beſſen Stelle trat eine Violin⸗Sonate desſelben Kompo⸗ niſten. Außerdem enthielt das Programm Lieder von Hans Sommer, Wilhelm Rohde, Ludwig Heß und Philipp Wolfrum, ſowie eine Violinſonate des Münchner Komponiſten Ludwig Thuille. Als Ausführende nannte das Programm die Damen Minnje Naſt(Geſang) und Vera Maurina(Klavier), ſotdie außer den Komponiſten Reger und Thuille am Klavier die Herren Ferdinand Schleicher(Geſang) und Prof. Henri Mar⸗ teau(Violine.) Am Nachmittage deſſelben Tages brachte ein Extrazug gegen 800 Komponiſten, Dirigenten und Muſikſchriftſteller nach Mannheim. Nach der Ankunft dortſelbſt beſichtigten die Gäſte, einer Einlabung des Stadtrats folgend, unter der liebenswürdigen Führung des Herrn Bürgermeiſters Martin, den Roſengarten. Der prächtige Wau mit ſeinen herrlichen, gut bentflierten Konzertſälen, Wandel⸗ hallen und Reſtaurationsräumen machte einen imponierenden Gin⸗ druck auf die Gäſte, und vielfach hörte man die Anſicht ausſprechen, daß ein Tonkünſtlerfeſt in bieſengäumen doch einen bleibenderen Ein⸗ druck auf fremde Beſucher machen müßte, als in der immerhin recht beſchränkten Konzerthalle der großen Stadt Frankfurt. Vielleicht entſchließt ſich die Leitung des Vereines, bald wieder nach Mannheim zu kommen;z eines glauben wir garantieren zu dürfen, daß die Teilnahme des Mannheimer Publikums an den Aufführungen des Feſtes eine ungleich regere wäre als in Frankfurt. Dafür bürgt der oftbewährte Kunſtſinn des Mannheimer Bürgertums, der ſolchen Veranſtaltungen gegenüber noch rege bleiben dürfte, trotzdem auch wir hier in Mannheim ſeit Erſtellung des Roſengartens den Winter über reichlich mit muſikaliſchen Genüſſen bedacht ſind. Der eigentliche Zweck dieſer Exkurſion nach Mannheim aber war, im hieſigen Hoftheater das Werk eines„Modernen“ zu hören, und ztwar eines Modernen, der berufen iſt, im Muſikleben der Gegen⸗ wart eine 1 Stelle einzunehmen. Die Intendanz bot den Teilnehmern des 40. Tonkünſtlerfeſtes als Feſtvorſtellung eine Auf⸗ führung des Pfitzner'ſchen Muſikdramas: „Die Roſe vom Liebesgarten.“ Ein Werk, das vor einem ſolchen Auditorium, wie es unſer Hoftheater geſtern ſah, ſo herzliche und begeiſterte Aufnahme findet, muß von Bedeutung fein. Auf uns hat das Werk womöglich noch eimen tieferen Eindruck gemacht als bei der Erſtaufführung. Das ganze Vorſpiel iſt voll prächtiger Melodien, reizvoll originell ſind die Reigen und Lieder Schwarzhildes und Rotelſes, blühende Er⸗ findung ſpricht aus den Liedern Minneleides, und deren Duett mit Siegnot hebt ſich durch charakteriſtiſches und unbeirrtes Feſthalten der jeweiligen Stimmungen und eine überaus kunſtreiche Durch⸗ führung der Themen weit über jede Szene dieſer Art empor. Die realiſtiſche Tonmalerei des zweiten Aktes wirkt nicht abſtoßend, und tritt nirgends mit der Aufdringlichkeit hervor wie in manchen Wer⸗ ken, die wir in dieſen Tagen hörten, weil ſie aus der jeweiligen Situation mit Notwendigkeit hervorwächſt und nicht wie dort Selbſt⸗ zweck wird. Von gewaltiger Tragik iſt der zum Nachſpiel über⸗ leitende Trauermarſch, und wenn ſich die düſtere, todestraurige Stimmung zu löſen beginnt, wenn in geradezu überwältigender Weiſe das mächtige Erlöſungsmotiv ſich Bahn bricht, da tritt im muftkaliſch geſchulten nur vorurteilsloſen Hörer die Ueberzeugung hervor, daß da ein Stück ſchöner, wahrer und echt deutſcher Mufik ſich entwickelt hat, welche über die Gegenwart hinaus zu beſtehen verdient. In die Ehren der vorzüglichen Aufführung teilten ſich bor allem das Orcheſter, das ſeine gewaltige Aufgabe unter Herrn Hofkapellmeiſter Kählers hingebungsvoller Leitung ganz vortreff⸗ lich löſte, mit der kunſtſinnigen Regie des Herrn Gebr ath, welche dem Werke nicht nur die prächtige Ausſtattung geſichert hat, ſondern auch in der belebten Ausgeſtaltung der Maſſenſzenen ein größeres Können und einen feſten Willen verriet. Auch der Chor hielt ſich recht wacker. Unter den Soliſten erwarb ſich vor allem Frl. Schoene als Minneleide den Beifall des Hauſes; ihre klangvolle, friſche u. kräf⸗ tige Stimme kommt dieſer Geſtalt überaus zuſtatten, auch Auffaſſung und Darſtellung konnten befriedigen; die geſammte Darbietung ſtellte gegen die Erſtaufführung einen bedeutenden Fortſchritt dar. Herr Carlen war diesmal ein vortrefflicher Siegnot in jeder Beziehung. Das große Duett mit Minneleide gelang ihm vorzüglich und ſeine Darſtellung ihm zweiten Akt war überaus temperamentvoll. Auch Herr Buckſath wurde der ſchwierigen Partie des Nachtwunderers trotz merklicher Indispoſition durchaus gerecht. Die Herren Fenten und Voiſin waren als Waffen⸗ und Sangesmeiſter vortrefflich, insbeſondere verhalf des letzteren begeiſterungsvolle Wiedergabe der Partie dem Vorſpiel auch zu guter äußerer Wirkung. Die charak⸗ keriſtiſche Geſtalt des Moormanns fand in Herrn Sieder einen vorzüglichen Interpreten, Schwarzhilde und Rotelſe wurden von den Damen Suchaneck und H. Brandes in beſter Weiſe wieder⸗ gegeben. Daß die Gäſte von der Aufführung hoch befriedigt waren And einen guten Eindruck von der Leiſtungsfähigkeit unſerer Oper mit ſich nahmen, deſſen iſt der große Beffall, der nicht nur dem Werke ſelbſt, ſondern auch der ſchönen Wiedergabe galt, der beſte und ein⸗ wandfreiſte Beweis. Theater⸗Rotiz. Die Intendanz teilt mit: Um der Coloratur⸗ ſängerin Fräulein Lilly Marlow von München Gelegenheit zum Auftreten zu geben, ſindet Freitag, 8. Juni eine Aufführung der Oper: 5 Regimentstochter“ von Donizetti ſtatt. Hierauf„Die peufee“. ners„Roſe vom Liebesgarten“ iſt vom Hofopern⸗ Fiernts Jutar Maßler für die Wüener orden und wird dort als erſte Novität der nächſten Saiſon zur ufführung kommen. Deueſte Hachrichten und Telegramme. Orivat· Telegramme des„General-Hnzeigers“ PBerlin, 1. Juni. Das„B..“ exfährt: In der Konitzer Mordaffäre iſt eine neue überraſchende endung eingetreten. Die letzten Nachforſchungen ergaben den grabierendſten Verdacht gegen den Arbeiter Maßzloff aus Konitz auf Grund aufgefundener halbverkohlter Ueberreſte von Kleidungsſtücken. Matzloff wurde dieſer Tage in einer Halberſtadter Fabrik ermittelt und iſt von einem zu dieſem Zwecke dorthin gereiſten höheren Beamten verhaftet worden. * Budapeſt, 1. Juni. Der frühere Miniſterpräſident von Banffh wurde in Szegedin mit einem oppoſitionellen Programm gegen den Kandidaten der liberalen Partei mit einet Mehrheit von 115 Stimmen zum Abgeordneten gewählt. * Feiſtritz(Krain), 1. Juni. Geſtern fand in feierlicher Weiſe der Durchſchlag des Tunnels ſtatt, der eine zweite Eiſenbahnverbindung mit Trieſt ſchafft und Krain mit dem Küſtenlande verbindet. Deutſch⸗Südweſtafrika. * Berlin, 31. Mai. Die Heliographenſtation Oko⸗ wakatjiwi wurde am 28. Mai früh von einer Hererobande angegriffen. Der Gegner wurde zurückgeſchlagen und verlor vier Tote bei der Verfolgung durch eine ſtärkere Patrouille. Die Simultanſchulen in Frantfurt a. M. * Frankfurt, 31. Mai. In der heutigen Verſamm⸗ lung der Stadtverordneten war u. a. von Dr. Friedleben u. Gen, folgender Antrag eingegangen: Angeſichts der auf dem Gebiete des Schulweſens in dem Ab⸗ geordnetenhauſe gefaßten Beſchlüſſe und im Hinblick auf eine ſegensreiche Wirkung des Simultanſchulweſens in hieſiger Stadt beantragen die Unterzeichneten, die Stadtverordnetenverſammlung wolle den Magiſtrat erſuchen, rechtzeitig alle Schritte zur Auf⸗ rechterhaltung unſeres Simultanſchulweſens zu unternehmen. Nachdem ein Antrag Dr. Ouarcks auf Vertagung der An⸗ gelegenheit abgelehnt war, begründete Stadtv. Dr. Friedleben in kurzen Worten den vorſtehenden Antrag. Er weiſt auf das be⸗ kannte Schulkompromiß im Abgeordnetenhauſe hin und hebt hervor, daß, wenn der dort gefaßte Antrag Geſetz werden würde, dies ſchwere Folgen in einer Stadt zeitigen würde, in der, wie Frankfurt, das Simultanſchulweſen ſich ſegensreich entwickelt habe. Die Stadtberordneten ſeien nicht nur berufen, ſondern ſogar ver⸗ pflichtet, auf die Schanzen zu ſtetgen und für Beibehaltung des Siumultanſchulweſens einzutreten. Stadtb. Müller führt aus, daß in der Bürgerſchaft auch eine andere Auffaſſung über die Art des Schulweſens in Frankfurt be⸗ ſtände. Die Simultanſchulen hätten für ihr Beſtehen kein hiſtoriſches Recht, denn im alten Frankfurt habe es keine Simultanſchulen ge⸗ geben. Vor allem aber bedeute es eine Härte für die Eltern, die ihre Kinder in Konfeſſionsſchulen ſchicken wollen, wenn ſie gezwungen ſeien, ſie in Simultanſchulen unterzubringen. Ein Teil der Bür⸗ gerſchaft habe ein derartiges Vorgehen nicht gut geheißen und da⸗ gegen proteſtiert. Redner ſtellt ſchließlich folgenden Antrag:„Die Stadtverordneten⸗Verſammlung wolle beſchließen, den Magiſtrat zu erſuchen, eine konfeſſionelle Aufnahmeklaſſe zu errichten, wenn durch Anmeldung hierzu das Bedürfnis nach⸗ gewieſen iſt“. Stadtv. Dr. Feſter erklärt, daß der Vorredner nicht die über⸗ wiegende Anſicht der Bürger hinter ſich habe. Redner tritt mit ſeinen Parteigenoſſen für den Antrag Friedleben ein. Stadtb. Wedel hebt hervor, daß ſeine Partei und zugleich der größte Teil der Bebölkerung zur Ueberzeugung gelangt ſei, daß das Simultanſchulweſen eine äußerſt ſegensreiche Einrichtung ſei. Er halte es für richtig, daß Magiſtrat und Stadtverordnete in dieſer wichtigen Frage Hand in Hand gehen. Er ſtelle daher zu dem Friedlebenſchen Antrage das Amendement:„uUndſichzudieſem Zwecke mit der im Jahre 1902 eingeſetzten Kom⸗ miſſion zur Regelung des Simultanſchulweſenz in Frankfurt alsbald in Verbindung zu ſetzen“, Stadtb. Dr. Rößler hebt hervor, das Stadtv. Müller mit ſeiner Anſicht nur eine Bürgerſchaft vertrete, die eine ganz geringe Mino⸗ rität darſtelle. Man könne doch nicht für jede Minorität Schulen bauen. In neuerer Zeit ſcheinen auch evangeliſche Geiſtliche für Konfeſſionsſchulen zu ſchwärmen. Er warne vor einem derartigen Standpunkte, der nur dazu führen würde, wie ihm(Redner) ſchon von verſchiedenen Seiten angedeutet worden ſei, daß Proteſtan⸗ ten aus der Kirche austreten würden. Stadtv. Dr. Quarck erklärt ſich für den Antrag Friedleben. Die beſcheidene Forderung des Stadtv. Müller mute rieſig naiv an, denn man wiſſe doch genau, daß die Geiſtlichkeit alles daran ſetzen würde, die freie Wahl für Konfeſſionsklaſſen derart zu beeinfluſſen, daß 51 alle Eltern ihre Kinder in Konfeſſionsſchulen ſchicken würden. Nach weiteren Erklärungen erfolgt die Abſtimmung. Der Antrag Friedleben wird gegen die Stimmen der Stadtv. Hettler, Müller, Heeß und Nackles angenommen. Mit der gleichen Stimmenzahl wird auch das Amendement Wedel angenommen. Hierauf wird über den Antrag Müller namentlich abgeſtimmt. Es waren nur die fünf Stadtverordneten Hettler, Müller, Rackles, Heeß und Kämpf für dieſen Antrag, ſo daß er abgelehnt wurde. Der Krieg. Henrik Sienkiewicz. Bekanntlich hat Henrik Sienkiewicz unlängſt eine Dame aus der hohen polniſchen Geſellſchaft in Warſchau geheiratet und bald darauf eine Hochzeitsreiſe angetreten. Wie nunmehr aus Warſchau gemeldet wird, begibt ſich Henrik Sienkiewicz dem⸗ nächſt nach dem Kriegsſchauplatze im fernen Oſten, um Material für eine Serie von Erzählungen zu ſammeln, welche die Vorgänge auf dem Kriegsſchauplatze zur Darſtellung bringen ſollen. Der gefeierte Romanſchriftſteller ſoll demnächſt in Petersburg eintreffen, um ſich im Kriegs⸗ miniſterium die zur Reiſe nach Oſtaſten nötigen Vollmachten und Empfehlungen zu holen. Die Räumung Dalny's. * Tokio, 31. Mai.(Reuter.) Die Ruſſen räum⸗ ten Dalny Hals über Kopf, nachdem ſie verſucht hatten, die Stadt zu zerſtören. Japaniſche Patrouillen berichten, daß mehr als 100 Gebäude, Kaſernements, Depots, Eiſenbahn⸗, Tele⸗ graphenbureaus beſchädigt ſind. 200 Eiſenbahnwagen wurden unbeſchädigt vorgefunden. Die Ruſſen zerſtörten den großen Quai und ſperrten die Einfahrt zum Hafenbaſſin mit verſenkten Dampfern. Die Anlegebrücken litten nicht. Man glaubt, daß die Armee des Generals Oku Dalny unverzüglich beſetzen wird. * Tſchifu, 31. Mai.(Reuter). Ein heute Abend hier eingetroffener Chineſe berichtet, die Japaner hätten Dalny am 29. Mai ohne auf Widerſtand zu ſtoßen beſetzt. * Tokio, 31. Mai. General Oku meldet, daß eine fapaniſche Abteilung Dalny am 30. Mai be⸗ ſetz te. **** * Tſchifu, 81. Mai, abends. Heute ſind noch 500 chineſiſche Flüchtlinge von Dalny und Talien⸗ wan eingetroffen. Es ſcheint, daß die Ruſſen Talienwan am 26. Mai verlaſſen und ſich nach Port Arthur bes eben haben, nachdem ſie zuvor jeden für die Japaner verwendbaren Gegenſtand durch Feuer vernichteten. Nach Berichten dieſer Flüchtlinge räumten die Ruſſen Daluy ebenfalls am 26. Mai, zerſtörten zuvor aber die Eiſenbahngebäude, drei Handelsſchiffe, Baggerfahrzeuge und kleine Hafendampfer. Nach einigen An⸗ gaben ſollen die Ruſſen das Kanonenboot„Bobr“ und drei Torpedoboote zerſtört haben, andere An⸗ gaben beſagen, daß dieſe Schiffe nach Port Arthur zurückgekehrt und die Docks und Molen von Dalny nicht zerſtört worden ſind. Es wird gemeldet, daß Räuber von den Bewohnern Tribut⸗ zahlungen verlangen. Am 28. Mai habe die Stadt noch ge⸗ brannt. Eine Oſchunke ſei durch die Briganten verbrannt, wo⸗ bei 50 Chineſen umkamen. Zerſtörung eines ruſſiſchen Kanonenbvotes. * Tokio, 31. Mai.(Reuter.) Die Ruſſen zer⸗ ſtörten eines ihrer Kanonenboote, welches ſie während des Kampfes um Nauſchau vom Talienwan aus gegen die linke Flanke der Japaner benutzten. Der Name des Schiffes iſt unbekannt. Es dürfte der„Bobr“ geweſen ſein Vom Kriegsſchanplatz, *Petersburg, 31. Mai.(Amtliche Mittellung des Gene⸗ ralſtabes.) Am 29. und 30. Mai herrſchte in der Umgebung von Föngwangtſchöng Ruhe. Am 27. Mai begann die japaniſche Infanterie um 10½ Uhr abends von Kuandfanſian aus einem Front⸗ und Flankenangriff auf unſere Koſaken, welche Stellung bei Schaogo, 15 Werſt nordweſtlich von Kuandianſian beſetzt hatten. Unter dem Schutze der Dunkelheit eröffneten die Japaner ein an⸗ haltendes unregelmäßiges Feuer. Vom Beginn des Gefechts ab bemerkte man elektriſche Signalzeichen. Die Koſaken zogen ſich zu Fuß bis zum Tſchaulinpaß, 2 Werſt weſtlich von Schaogo, zuvück, ſpäter nach Ainiamine, 16 Werſt weſtlich des Tſchaulinpaſſes. Das Gewehrfeuer nahm am 28. Mai früh 2 Uhr ein Ende. Am Ende des Tſchaulinpaſſes hörten die Japaner mit der Verfolgung auf. Am Morgen des 28. Mai erſchienen die erſten Kolonnen einer japanſſchen Abteilung bei Ainiamine. Sie gingen ſpäter auf die Höhen weſtlich Ainiamine zurück. Um 10 Uhr vormittags ſtellten die Japaner ſich in Schlachtordnung auf, zwei Bataillone mit einem dritten in Reſerve. Um 11 Uhr traf eine Batterie auf der Stellung ein und eröffnete ein Schrapnellfeuer, Während des Marſches durch das Flußtal litt die Japaniſche Infanterie, die in dichten Maſſen vorrückte, unter dem Feuer der Koſaken. Um 11 Uhr 20 Minuten gingen die Koſaken, die bemerkt hatten, daß die Japaner den rechten Flügel auf der Seite von Tajangkou umgingen, in guter Ordnung nach Saimantſi zurück. Das Feuer der Nachhut hörte nachmittags 2 Uhr auf. Der Verluſt der Ruſſen betrug zwei Offtziere und ſieben Koſaken. Am 30. Mai rückten die Japaner in der Richtung auf Saimantſi vor⸗ Sie wurden dabei von den Koſaken überraſcht. Zur Zeit des Abganges des Telegramms waren die Japaner noch nicht eingetroffen. Am 29. Mai war die Stadt Sajan noch nicht von Japanern beſetzt. Auf dem Ufer bei Inku, Kaitſchou und Hfunzuet⸗ ſchöng herrſchte Ruhe. Am 30. Mai gegen Mittag begann unſere Kavallerie bei der Eiſenbahnſtation Vaganfopu ein Ge⸗ wehrfeuer mit einer japaniſchen Abteilung, welche in Stärke von 8 Kompagnien, 8 Eskadrons und 4 Mitrailleuſen vorrückte. Wäh⸗ rend des Gefechtes machten unſere berittenen Sotnien einen glän⸗ zenden Angriff aufeine japaniſche Eskadron auf der linken Flanke der feindlichen Schlachtordnung und ſprengten dieſelbe faſt vollſtändig auseinander. Dann ſtürzten ſie ſich auf die Infanterie, mußten aber unter dem Feuer der Mitrail⸗ leuſen zurückgehen. Dem Marſch der japaniſchen Infanterie, welche unſere rechte Flanke umgehen wollte, wurde durch das Feuer unſerer Batterie Einhalt getan, welches dem Feinde beträchtliche Ver⸗ luſte beibrachte. Unſere Verluſte ſind noch nicht feſtgeſtellt. Nach unſeren Ermittelungen ſind ein Offizier und 21 Mann verwundet, 25 Pferde berloren. rmeer mareneen dereemeereee Verantwortlich für Politit: J..: Georg Chriſtmann. für Feuilleton, Kunſt, Volkswirtſchaft und den übrigen, redaktionellen Teil: Georg Chriſtmann, für Lokales, Provinzielles u. Gerichtszeitung: Richard Schönfelder, für den Inſeratenteil und Geſchäftliches: Karl Apfel. Druck und Verlag der Dr. H. Haas'ſchen Buchdruckerei, G. m. b..: Gruſt Müller. „Henneberg-Seide“ — küt allo Tollettenzwecke!— zollfreil Muster an jedermann! 15990 Mur direkt v. Seidenfabrkt. Henneberg, Zürloh. Spont- und Reise-Blusen⸗-⸗ Stofke für Damen. Solideste Qual. Grösste Auswahl am Platze bei J. Gross Nachf. a. Markt. 28236/1 a. d. Bergſtr., Hotel⸗Reſtaurant 1 Craube“ nächſtes Hotel am Bahnhof. Teleſon Nr. 30. Große Lokalitäten 0 ür Vereine und Geſellſchaft. volle enſion zu mäßigem Preiſe. Proſpekt gratis. A. 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Ehrengeleite. een Privatmann entschlafen ist. Mannheim, den 1. Juni 1904. 5 Uhr von der Leichenhalle aus statt. gaflestem Ellichitesflilluug ꝛbd. Mannheimer Sing verein. Wir erfüllen hiermit die schmerzliche Pflicht, unseren verehrl. Mitgliedern 10 von dem heute nachmittag nach langem Leiden erfolgten Hinscheiden unseres Facob Reichert Der Verblichene war in seinen gesunden Tagen als Sänger eine schätzbare Kraft des Vereins und stand diesem vom Jahre 1886 bis 1895 als Präsident vor, in welcher Eigenschaft er sich grosser Beliebtheit erfreute. 3 Wir bedauern seinen Heimgang aufs tiefste und werden ihm stets ein Der Vorstand. Die Beerdigung findet am Donnerstag, nachm. 5 Uhr von der Leichenhalle des Friedhofes aus statt und bitten wir um zahlreiche Beteiligung am letzten Abfahrt präzis ½5 Uhr vom Feudenheimer Bahnhof. Todes-Anzeige. 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