Anxeigeblatt für Jiwesheim und Seckenheim. Erſcheint Mittwoch und Samstag. Abonnement: Monatlich 25 Pfg., durch die Poſt bezogen vierteljährlich Mk. 0.80 Redaktion, Druck und Verlag von J. Helfrich in Seckenheim. 4 4 Anzeigen: Die Iſpaltige Garmondzeile oder deren Raum 10 Pfg bei Wiederholungen entſprechenden Rabatt. Nr. 13. Samstag, den 14. Februar 1903. 3. Jahrgang. Vermiſchtes. Vom Bo denſee, 11. Febr. Iſt das Waſſer im Bodenſee trinkbar? Auf dieſe Frage gibt ein Schweizer Chemiker namens Schmid folgende Antwort: Er ſagt, daß das Bodenſee⸗ waſſer, wenn es mehrere Meter über dem See⸗ grund und in einer Tiefe von 30— 40 Meter richtig gefaßt wird, chemiſch und bakteriologiſch ebenſo rein iſt, wie Waſſer von gut angelegten Waſſerverſorgungen und auch hin⸗ ſichtlich Keimzahl günſtiger beurteilt werden kann, als manches filtrirte Seewaſſer, das anderorts als Trink⸗ und Brauchwaſſer Ver⸗ wendung findet. Intereſſant iſt auch zu er⸗ fahren, daß die Bodenſeefiſcher erklären, daß das Bodenſeewaſſer, in größter Entfernung vom Ufer aus der Tiefe geholt, ein vortreffliches, reines Trinkwaſſer ſei, wie denn auch dieſe Fiſcher ſeit alter Zeit bei ihren Arbeiten auf dem See Krüge in die Tiefe verſenken, um ſich ein kühles, klares Trinkwaſſer zu verſchaffen. Berlin, 11. Febr. Die Neuwahlen zum Reichstag finden definitiv Mitte Juni ſtatt. Der Reichstag wird im April geſchloſſen. Zur Erledigung kommen noch die Entwürfe betr. Sicherung des Wahlgeheimniſſes und Kranken⸗ 1 Scheer.Die Vorlage über kaufmänniſche Schiedsgerichte wirv zurüregeſte llt. Paris, 12. Febr. Der„Intranſigeant“ kündigt einen großen Skandal an, der heute zum Ausbruch gelangen ſoll. Es handelt ſich um eine ſehr bekannte Perſönlichkeit aus Ge⸗ richtskreiſen, deſſen Gattin unter Mitnahme von Juwelen und Goldſachen von über 100000 Frs. mit einem jungen Manne von hier ent⸗ flohen iſt. Der Betrogene hat gerichtliche Klage eingeleitet und die Angelegenheit wird viel Staub aufwir beln.. — Dieſer Tage ſetzte ſich in München ein Berliner mit Zylinder und Monoele zu echt münchneriſchen Spießbürgern, miſchte ſich in die Unterhaltung und fand an den Münchner Faſchingsfreuden viel auszuſetzen, ſelbſtverſtändlich zu Gunſten Berlins. Längere Zeit hörten ihn ſeine Tiſchnachbarn geduldig an; nur hie und da ein Achſelzucken oder Schmunzeln. Endlich ergriff ein biederer Schloſſermeiſter das Wort und ſich an den Berliner wendend, fragte er ihn:„Na, Herr Nachba, woll'n's amal a gmüatliche Gaudi mitmacha?“ was dieſer dann geringſchätzig lächelnd acceptierte.„Alſo ab⸗ g'macht, Herr Nachba! Dö nächſt Woch' halten ma an Maskenzug ab, dos is a Menaſcherie dabei; alle Viecha hab'n ma ſcho beinanda, blos a Aff fehlt uns no; wenn's woll'n, angaſchier i Eahna dazu um 20 Markl, weil's gar fo a Prachtexemplar von an Affln ſan.“ Der Spree⸗ athener verzichtete auf eine Erwiederung und „drückte“ ſich. — Der Baßgeiger eines herumziehenden Karnevalsquartetts in München konnte am verfloſſenen Sonntag trotz eifriger Bemühungen ſeine Baßgeige nicht mehr finden; ſie war und blieb verſchollen. Der Muſiker hat te nämlich während des Konzertierens über den Durſt ge⸗ trunken und als er morgens heimtrollte, verlor er ſeine klangvolle„kleine“ Begleiterin. Mitten am Wege liegend wurde ſie an der Erhardſtraße von einem Arbeiter gefunden. — Auf dem Rittergut Elmshagen bei Kaſſel hat der Verwalter Licht die dort be⸗ dienſtete Anna Bode mit dem Jagdgewehr aus Eiferſucht erſchoſſen und dann ſich ſelbſt das Leben genommen. — Der Arbeiter Bantin, welcher im Oktober v. Is. in dem Gehölz bei Daberkow zwei Frauen und 3 Kinder erſchlagen hat, wurde vom Schwurgericht Stolp wegen 5 fachen Mords für jeden Fall zum Tode und wegen Diebſtahls zu 5 Jahren Zuchthaus verurteilt. Der Oekonom Schwab in Fünfſteten (Bayern) ließ dieſer Tage eine Kuh ſchlachten und fand man bei deren Oeffnung einen lange vermißten wertvollen goldenen Ring und ein Halskreuz im Magen des Tieres vor. — Nicht ohne Ueberraſchung erfährt man, daß es unter den Rekruten der„Lichtſtadt“ Paris eine noch ziemlich beträchtliche Zahl von Leuten, die weder leſen noch ſchreiben können giebt. Die letzte Statiſtik des Rekrutierungs⸗ dienſtes ſtellt feſt, daß es unter 16110 jungen Leuten nicht weniger als 112 Analphabeten gab, ferner 110, die nur leſen können und 569, die nur mit Mühe leſen und ſchreiben können und keinerlei anderen Unterricht genoſſen haben. 5 Harzer Kümmel-Räschen per Stück 4 Pfg. August Jericho. Bekanntmachung. Das polizeiliche Meldeweſen betr. mit Zuſtimmung des Gemeinderats a Nachſtehend bringen wir die erlaſſene, durch Erlaß des Gr. Herrn Landeskommiſſärs vom 30. Dezember 1902 Nr. 7335 für vollziehbar erklärte ortspolizeiliche Vor⸗ ſchrift obigen Betreffs zur öffentlichen Kenntnis. a Seckenheim, den 7. Februar 1908. 1 Das Hürgermeiſteramt Schmitt. Ortspolizeiliche Vorſchrift. Das polizeiliche Meldeweſen in der Gemeinde Seckenheim und dem Ortsteil Rheinau betr. Auf Grund des J 49 des Polizeiſtrafgeſetzbuches und des§ 10 der Verordnung des Gr. Miniſterums des Innern vom 8. Mai 1883 wird angeordnet was folgt: f § 1. Rieldepflicht. Jeder Ein⸗, Um⸗ oder Auszug in oder aus einer hieſigen Wohnung muß binnen drei Tagen gemeldet werden. Vorübergehende Beſuche von auswärtigen Verwandten oder a Bekannten ſind Meldefrei.. § 2. Meldepflichtige Perſonen. Verpflichtet zu den in§ 1 vorge⸗ ſchriebenen Meldungen ſind jeweils diejenigen, welche die ein⸗ oder ausziehende Perſon als Mieter, Aftermieter, Dienſtbote, Geſelle, Gehilfe, Lehrling oder in ſonſtiger Eigenſchaft in die Wohnung aufnehmen, bezw. aufgenommen hatten. Die Meldung hat ſich auf die Ehefrau des zu Meldenden und ſeine Kinder jeden Alters zu erſtrecken. Hauseigentümer, welche nicht ſelbſt ihr Haus bewohnen, haben einen im Hauſe wohnenden Stellvertreter zu beſtellen, dem ihre Meldungen obliegen. Cs haben ſomit zu melden: f i 5 Die Hausbeſitzer bezw. die von ihnen beſtellten Verwalter jeden Ein⸗ oder Auszug, welcher a. ſie ſelbſt und ihre mit ihnen wohnenden Angehörigen, b. Die übrigen in ihrem Haushalt wohnenden Perſonen, wie e Geſellen, Gehilfen, Lehrlinge, Schlafleute, Pfleg⸗ inge,. f c. ihre Mieter und deren Angehörige N 5 .Die Mieter jeden Einzug, Um⸗ und Auszug ihrer eigenen Dienſtboten, ihrer Geſellen, Gehilfen, Lehrlinge, Pfleglinge, Mieter,(Aftermieter), ſowie der Angehörigen der Vorge⸗ 5 nannten. i 8 a a § 3. Ort der Meldungen. Die Meldungen aus der Gemeinde Seckenheim ſind bei dem Bürgermeiſteramt(Rathaus), diejenigen aaaus dem Ortsteil Rheinau bei dem dortigen Stabhalteramt Vo lz. emeindehaus) zu erſtatten. § 4. Form der Meldungen. Zu den Meldungen ſind die vorge⸗ ſchriebenen, bei den in§ 3 bezeichneten Meldeſtellen erhältlichen Formulare,(bei Einzug gelb, bei Auszug grün) zu benützen. Jede Meldung iſt von dem Meldepflichtigen und dem Ge⸗ meldeten zu unterſchreiben. Für jede Perſon iſt die Meldung auf ein beſonderes For⸗ lar zu ſchreiben; nur bei Meldungen, die ſich auf ein Familienhaupt beziehen, können Ehefrauen und Kinder auf das gleiche Blatt geſchrieben werden. § 5. Sicherung der Vollſtändigkeit und Nichtigkeit der Mel⸗ dungen. Jeder in Bezug auf deſſen Perſon oder Angehörige, nach Maaßgabe dieſer Vorſchrift eine Meldung erſtattet werden muß, iſt gehalten, dem zur Meldung Verpflichteten alle zur vor⸗ ſchriftsmäßigen Ausfüllung des Meldeformulars erforderlichen Angaben zu machen. Auf Verlangen der Meldeſtelle haben die Anzumeldenden die in ihrem Beſitz befindlichen, zum Ausweis über ihre Perſon dienlichen Papiere vorzulegen. i Reichsausländer müſſen ſich durch Beurkundungen ihrer Heimats⸗ behörde über ihre Staatsangehörigen ausweiſen. Den Anmeldungen von zuziehenden Perſonen iſt die am bishe⸗ rigen Wohn⸗ oder Aufenthaltsort des Gemeldeten ertheilte Ab⸗ meldebeſcheinigung anzuſchließen. i Befinden ſich in dem Haushalt der Zuziehenden, Kinder unter 12 Jahren, ſo iſt außerdem der Nachweis über die erfolgte Impfung durch Vorlage der Impfſcheine zu erbringen. Strafbeſtimmungen. Zuwiderhandlungen gegen dieſe orts⸗ 9 Vorſchrift werden gemäߧ 49 Polizeiſtrafgeſetzbuch geſtraft. Seckenheim, den 11. März 1902. Der gürgermeiſter Volz. . empfehle Inkins, Cheviot, Kleiderſtoffe, Hemdenſtoffe, Handlüther, Orell, Hett⸗ barchent, Federn, Cölſch, Cattun eit. Beſondere Aufmerkſamkeit verdienen meine reſchhaltige Muster- collectionen in feineren Herren- und Damenkleiderstoffen. Fertige Arbeiterkleider. Hüte und Stets großes Lager in Reſten. 8 8.8 Mützen. Weiße Damenhemden 40 3 aus Hemdentuch 5 Weiße Damenhemden Se 85 fee. aus gutem Hemdentuch mit Lanquette aus gutem Hemdentuch, Schulterſchluß Weiße Damenhemden u ur l, 0 Weiß e Damenjacken se 80 ge aus gutem Cöperbiber mit Spitze Weißt Damenjacken Stud mt. I, 58 aus kräftigem Cöperbiber mit Lanquette Weiße Damenhoſen s 80 aus gutem Cöperbiber, ausgebogt 5 Wriße Damenhoſen stüt 90 ofs aus gutem Shirting mit Stickerei Wußte Kigerbezügr. 50 v. aus gutem Haustuch Mußt giſenbenügr. 60 v, aus Haus tuch, mit Einſatz Weiße Paradekiſſen e an, mit Spitze, volantauud Einſatz i Fele flach und tief Kehrſchauſeln aus einem Stück geſtanzt. Stück 12 Pfg Stück 30 Pfg. sG Weit der Vorrat reicht. Weiße Damenhemden aa 98 vr. aus feinfädigem Hemdentuch mit Madeira⸗Stickerei Damen⸗JZierſchürzen Se 22 ft, aus geſtreiftem Batiſt mit Beſatz Damen⸗Zierſchürzen an 45 gf aus Ripspiqu; mit Stickerei⸗Volant Damen-⸗Zierſchürzen Sar 65 ohe aus Batiſt, mit Stickereigarnitur und Volant Weißer Bettdamaſt m 58 Pfs. 139 ctm. breit Hemdentuch Ceupon 10 mtr. Mk. 2,20 wieß, ca. 80 ctm breit 9 ulb leinene Bekttücher Stück Mt. 1,50 geſäumt, 150 mal 210 groß Reinleinene Taſchenkücher 1: l, 0 geſäumt ½ Ttz. Linon Caſchentücher„ 0 48 geſäumt Linon⸗Faſchentücher% Db. 85 pf mit Hohlſaum Satiſ⸗ Taschentücher, v. 98 v, mit Hohlſaum Halbleiuene Ciſchtücher sun 75 55s 110 bis 150 ctm. lang, zum Ausſuchen Stück 43, 30 22 Pfg. aus einem Stück geſtanzt. Kufferkannen 5 Sac 5s, 48, 32 Pfg. 1 Montag bis incl. Samstag, 21. Februar eißen Woche Maren. zu Ungwshalich billigen Freisen zum Verkauf. Dieſe Waaten werben an Wistlerverkänfer nicht abgegeben. Wei Auaber Burt oe95 bisheriger Preis bis Mk. 1,90 zum Aus ſuchen Weiße Kinder- Hänbchen Serie 1 bisher bis 1.20, jetzt Stück 58 Pfg. Serie II bisher bis 2.25 jetzt Stück 1.25 Straußfederfächer Stück Mk. 1,05, 1,50, Tüll⸗ Fächer in vielen Muſtern 60 Pfg. Stück mk. 1,5, 95, Damen⸗Kettengürtel ue 80 9½ mit Sammtband oder Seidenband durchzogen Ciſchläufer vorgezeichnet Aeb krhandlücher Stück 1,00 50, 40 pfs. vorgezeichnet Waſchtiſchgarnituren 8e 25 b. vorgezeichnet Weiße Poſamenterirkrägen 1, aus Tüll mit Seiden⸗Aplikation Mk. 2,70, 2,25 Damen⸗Anterröcke San au. 2, o, aus gutem weißen Renforcé mit elegantem Spitzen⸗Einſatz u. Garnitur Ballſtoßfe Wu. 45 ofs. merceriert, weiß und creme, doppelbreit Kaushale- Abteilung F 1, S. Weisse Fmaillewaren. Milchtöpfe Suppeulerinen Mk. 1.30, 1.00 70 5 Pfg. aus einem Stück geſtanzt. Hetalhalte e eälg telg Sue 4 ff. Wate⸗ Waisen 3 0* oche 8 Geschäftsränmen roter Aren zu kldIſm bildgen pressen ausdelect. Besichtigen Sie unsere Innen- und r 8057 Pfg. Stück 75, 50, 38 pig. eee eee ortsüblicher Weiſe bekannt machen zu laſſen, daß diejenigen Tabak⸗ eligten bei dem unterzeichneten Bürgermeiſteramt ſcheiſſlie oder mind llich erhoben werden können. Liehonschafts-Velsſeigerung. Zzwangsdersleigerung. Grundſtück am Bekanntmachung. Den Vollzug des Gebäudeverſicherungsgeſetzes betr. No. 10805 J. Nachſtehend bringen wir einige Beſtimmungen des am 1. Januar 1903 in Kraft getretenen Gebäudeverſicherungsgeſetzes in der durch Bekannt⸗ machung vom 10. September 1902 betr. das Gebäudeverſicherungsgeſetz bewirkten Faſſung.— Geſ. u. V. O. Bl. 1902 S. 318 ff., ſowie der Vollzugsverordnung dazu vom 30. Dezember 1902, Geſ. u. V. O, Bl. 1903 S. 1 ff.—, welche für die Gebäudeeigentümer von Wichtigkeit ſind, zur Kenntnis der Beteiligten. Zur Erläuterung bemerken wir des Weiteren: 1. Die bisher von der Verbindlichkeit zur Teilnahme an der Gebäudever⸗ ſicherungsanſtalt befreiten„Custgebäude“ unterliegen ſeit dem 1. Januar 1903 der ſtaatlichen Gebäudeverſicherung(§ 8 des Geb. V. G.) 2. Der Verſicherungsanſchlag bemißt ſich künftig nur noch nach dem Bau⸗ wert. Der Kaufwert der Gebäude bleibt bei Feſtſtellung des Verſicher⸗ ungsanſchlags außer Betracht(§ 12 und 18 d. G.) 5 ü 8. Verſchiedene Gebäucleteſle, welche bisher von der ſtaatlichen Verſicherung ausgeschlossen waren, ſind nunmehr in dieſelbe miteinbezogen(8 15 d. G. V. G. und§ 24 der V. V. O. 1 Soweit ſolche bisher bei Privatgeſellſchaften verſichert waren, iſt dieſe Verſicherung ſeit dem 1. Safer 1908 verboten und nichtig(89 G. V. G.) Zum Zwecke der Einbezſehung der genannten Bestandteile und Zubehörstücken in die Jersſcherung iſt der Wert dieſer Einrichtungen zum Teil ſchon bei dem in den Monaten November und Dezember 1902 vorzunehmenden regelmäßigen Einſchätzungsgeſchäft feſtgeſtellt worden, ſoweit dies nicht gelcheßen konnte, findet bezüglich diefer Gebäudebe⸗ ſtandteile und Zubehörſtücke in der ersten Hälfte dieses Jahres eine Hachschätzung durch die zur Einschätzung der Gebäude bestellten sach⸗ verständigen— zwei Bezirksbauſchätzer und ein Ortsbauſchätzer— ſtatt, welche zur Zeit im Gange iſt. Hierauf machen wir die Hauseigentümer mit dem Anfügen aufmerkſam, daß ſie im Zweifelsfalle aus den bei den Gemeinden aufbewahrten Einf chätzungstabellen ſ. Zt. erſehen können, welche Einrichtungsgegenſtände nunmehr in die ſtaatliche Verſicherung aufgenommen ſind. i 1 7 4. Durch d as Gebäudeverſicherungsgeſetz in ſeiner neuen algen die Lersicherung eines Gebäudes mſt augenblicklicher Wirkung für den Eigentümer wesentlich billiger geworden; auch beginnt die Wirksamkeit der Verſicherung in ſolchen Fällen chf schon mit dem ersten Cage nach geschehener Anmeldung und nſcht erſt wie bisher mit dem Eintrag des Schätzungsergebnisses in das Feuerversſcherungsbuch, worauf wir die Gebäudeeigentümer beſonders hinweiſen(§ 23 und 28 Geb. V. G.) Mannheim, den 29. Januar 1908. „„„ eff. Vorſtehendes bringen wir zur öffentlichen Kenntnis. Seckenheim, den 11. Februar 1903. Das Bürgermeisteramt. Volz. Bekanntmachung. Die Verwiegung des Tabaks vom Erntejahr 1902 betr. Bezugnehmend auf§ 14 des Tabakſteuergeſetzes und§ 21 der Dienſtvorſchriften hiezu erſuchen wir hiermit in dortiger Gemeinde in pflanger, welehe ihr Tahakerträgniß der 1902er Ernte noch nicht oder nicht vollſtändig zur Verwiegung geſtellt haben. aufgefordert werden, dasſelbe bis längſtens 20. Februar l. Is. unter Angabe der Menge bei der dortigen Steuereinnehmerei anzumelden, welche alsdann dem Verwiegungstermin bekannt geben wird. 8 Mannheim, den 9. Februar 1903. Gr. Hauptſteueramt. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis. Seckenheim 12. Februar 1903. Bürgermeiſteramt: Volz. Bekanntmachung. Die Erhebung der Beiträge für das Jahr 1902 N hier insbeſondere die Aufſtellung der Umlageregiſter btr. N Das Kataſter für die landw. Umfallverſicherung für 1903 liegt dom 16. bis mit 28. Februar: 1903 zur Einſicht der Beteiligten auf dem Rathauſe Zimmer Nr. 6 auf. 0 Wir bringen dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntnis, daß Einſprachen während dieſer Zeit und weiterer 4 Wochen von den Be⸗ Seckenheim, 14. Februar 1903. N Bürgermeiſteramt Valz. Im Auftrage der Frau; Joſeph Gropp Erben werden 5 3 den 21. Februar 1903, ormittags 9 Uhr die nachbezeichneten Liegenſchaften auf dem Rathauſe in Seckenheim öffentlich zu Eigentum verſteigern. 23 5 Baarzahlung iſt erforderlich. 5 ö L.⸗B.⸗Nr. 7146— 13 a 03 qm Wieſe in den Riedwieſen. L.-B.⸗Nr. 5474— 19 a 03 qm Wald im Sand, Diſtelſand. Seckenheim, den 13. Februar 1903. i Bürgermeiſteramt widrigenfalls für das verſteigerten Gegenſtandes tritt. Das Verſteigerungsvermerk iſt am 14. Januar 1903 in das Grundbuch eingetragen worden. 1 Die Einſicht der Mitteilungen des Grundbuchamts, ſowie der übrigen das Grundſtück betreffenden Nachweiſungen, insbeſondere der Schätzungsurkunde iſt jedermann geſtattet. Es ergeht die Aufforderung, Rechte, ſoweit ſie zur Zeit der Ein⸗ tragung des Verſteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht erſicht⸗ lich waren, ſpäteſtens im Verſteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger wider⸗ ſpricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls ſie bei der Feſtſtellung des geringſten Gebots nicht berückſichtigt und bei der Verteilung des Ver⸗ ſteigerungserlöſes dem Anſpruche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgeſetzt werden. Diejenigen, welche ein der Verſteigerung entgegenſtehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuſchlags die Auf⸗ hebung oder einſtweilige Einſtellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Verſteigerungserlös an die Stelle des verſteigerten Gegenſtandes tritt. Beſchreibung des zu verſteigernden Grundſtückes: Grundbuch von Secken heim, Band 2, Heft 3, Beſtandsverzeichnis I. O.⸗J. 1, L.⸗B.⸗Nr. 6946b— 4 a 13 qm Bauplatz im Stengelhof, Stengelhofſtraße 2. Schätzung 6000 Mk. Mannheim, den 6. Februar 1903. Gr. Notariat LX. als Vollſtreckungsgericht. Breunig. Zwangs⸗ Versteigerung. Im Wege der Zwansvollſtreckung ſollen die in Gemarkung Secken⸗ heim belegenen, im Grundbuche von Seckenheim zur Zeit der Eintra⸗ gung des Verſteigerungsvermerkes auf den Namen des Wirtes Tudwig May in Rheinau-Stengelhof eingetragenen, nachſtehend beſchriebenen Grundſtücke am N Mittwoch, den 15. April 1903. Vormittags 10 Uhr durch das unterzeichnete Notariat im Rathauſe zu Seckenheim verſtei⸗ gert werden. 5 Der Verſteigerungsvermerk iſt am 14. Januar 1903 in das Grundbuch eingetragen worden. Die Einſicht der Mitteilungen des Grundbuchamts, ſowie der übrigen die Grundſtücke betreffenden Nachweiſungen, insbeſondere der Schätzungsurkunde iſt jedermann geſtattet. Es ergeht die Aufforderung, Rechte, ſoweit ſie zur Zeit der Ein⸗ tragung des Verſteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht erſicht⸗ lich waren, ſpäteſtens im Verſteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger wider⸗ ſpricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls ſie bei der Feſtſtellnng des geringſten Gebots nicht berückſichtigt und bei der Verteilung des Ver⸗ ſteigerungserlöſes dem Anſpruche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgeſetzt werden. Zur Erörterung über das geringſte Gebot werden die Beteiligten auf Montag, den 23. März 1903, Nachmittags 5 Uhr in die Dienſt⸗ räume des Notariats geladen. Diejenigen, welche ein der Verſteigerung entgegenſtehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuſchlags die Auf⸗ hebung oder einſtweilige Einſtellung des Verfahrens herbeizuführen, Recht der Verſteigerungserlös an die Stelle des Beſchreibung der zu verſteigernden Grundſtücke: Grundbuch von Seckenheim, Band 2, Heft 19, Beſtandsverzeichnis I. O.⸗Z. 1, L.⸗B.⸗Nr. 5843— 25 a 30 qm Ackerland im Sand in der unteren Hall, eſ. Lgb⸗Nr. 5842, aſs. Lgb. Nr. 5618 5626(Aufſtößer). Schätzung O.⸗Z. 2, L.⸗B.⸗Nr. 6042— 11 a 92 qm Ackerland im Sand Vogelſtang, eſs. Egb.⸗Nr. 6041, afs. Lgb.⸗Nr. 6043. N Schätzung O.-Z. 3, Lgb.⸗Nr. 6937— 6 a 33 qm Hofraite in Stengelhof an der Straße nach Mannheim, eſs. Lgb.⸗Nr. 6939, ass. Lgb.⸗Nr. 6937 o; hieranf ſteht ein einſtöckiges Wohnhaus mit Wirtſchaftseinrichtung, gewölbtem Keller, angebauter Scheuer mit Stall, ſowie angebautem einſtöckigem Schopf mit Schweine⸗ ſtällen und Backofen. Schätzung O.⸗Z. 4, L.⸗B.⸗Nr. 6937 0— 2 a 81 qm Hofraite in Stengehof an der Straße nach Mannheim, eſs. Lgb.⸗Nr. 6937, aſs. Lgb.⸗Nr. 6937a, hierauf ſteht: a. ein Wohnhaus mit Schienenkeller und Dachwohnung dreiſtöckig mit Knieſtock, b. ein Seitenbau mit Wohnung und Dachwohnung dreiſtöckig mit Knieſtock an a angebaut. Schätzung Mannheim, den 7. Februar 1903. i Gr. Notariat IX. als Vollſtreckungsgericht. Breunig. 900 Mk. 450 Mk. 7500 Mk. 3300 Mk. Im Wege der Zwangsvollſtreckung ſoll das in Gemarkung im Grundbuche von Seckenheim zur Zeit der Eintragung des Verſteigerungsvermerkes auf den Namen des Georg Rohr, gäcer in Rheinau eingetragene, nachſtehend beſchriebenen Mittwoch, den 8. April 193, orm 8 Uhr im Gaſthaus zum i laden w Verein Turner⸗Bund Zahn 3 Seckeuheim. Sonntag, den 15. ds. Mts., abends „goldenen Hirſch“ ſtattfindenden Zu unſerem am 155 Mitgli ir hiermit unſere ins freundlichſt ein. Heilung von hervosiſität. Dank mehrwöchentlicher elektr. Behandlung wurde ich von meinen nervöſen Beſchwerden, wie Angſt und Schwächezuſtände ꝛc. ꝛc. gänz⸗ lich geheilt und kann ich mit beſtem Gewiſſen die Behandlungsmethode des Herrn Schäfer für Nervöſe und Geſchwächte wärmſtens emp⸗ fehlen. Heilung von Ischias. Herr F. K. von hier ſchreibt: Ich bezeuge gern, daß ich durch die elektr. Kuren des Hrn. Schäfer von meinem ſchmerzhaften Ischias voll⸗ ſtändig befreit wurde.— Derſelbe lag vor 13 Wochen im Bett und konnte nicht mehr laufen. Nach der erſten Behandlung konnt er bereits 2 Stunden ohne Schmerzen ſpa⸗ zieren gehen. Nach 6 wöchentlicher 75 war derſelbe vollſtändig ge⸗ heilt. : 5 Kranke, leſet Heilungen, g denn der Erfolg iſt die Hauptſache! Selbſt allſeitig unheilbar Erklärte können noch Heilung finden in der 5 elektr. Licht⸗ u. Paturheilanstalt 3 P 4, 13 mannheim, planken. Inh.: Hch. Schäfer. n 2 2 Erste, grösste nnd einzige derartige Anstalt in Mannheim. 8 f SNN Zeugniß.— . Unſer 190 0 Gottlieb leidet ſeit 4 Jahren an chroniſcher Hüftgelenkentzündung. Er wurde in dieſer Zeit von mehreren Aerzten und auf der Univerſitätsklinik in Heidelberg mit geringem Erfolg, trotz 5maliger Operation behandelt. In den letzten anderthalb Jahren lag er andauernd im Bett. Als er im Juni v. J. die Kur bei Herrn H. Schäfer in Mannheim P 4, 13 begann, mußten wir ihn in den erſten zwei Wochen im Bett dorthin fahren; dann konnte er die Hoſen an iehen; nach Verlauf einer Woche kam er auf Krücken und von num an beſſerte ſich der Zuſtand ſo, daß er von da an nicht nur den ganzen Tag anßer Bett zubringt, ſondern auch allein zum weiteren Gebrauch der Kur, die ihm ſehr gut be⸗ kommt, nach Mannheim fährt. Während der Zeit der Kur nahm er ſchon 18 Pfund zu. Wir danken dem Hrn. Schäfer gern für die Wiederherſtellung des Jungen, der von jeder Seite 12195950 worden war. Natürlich ſind wir gerne zu jeder Auskunft bereit. a Johann Schober, Hockenheim. Heilfaktore n: N Galvaniſation, Faradiſation, Frank⸗ liniſation, Hydroelektr. Bäder, Bogen⸗ lichtbäder, Glühlichtbäder, combinir⸗ tes Lichtheilverfahren, Elektr. und Vibrations⸗Maſſage. Speziell für Hautkranke, Beſtrahlung mit con⸗ centr. Bogenlicht nach Prof. Finſen. Alle Arten mediein. Bäder. Inhala⸗ torium für chron. Erkrankungen der . Nähere Auskunft erteilt: ch. Schäfer, Dann, e 1s Mannheim P 4, 13. K. B. Heilung o, Gelenkrheumatismus. Frau E.... von hier war ca 14 Tage bei mir in Behand⸗ lung. Nach dieſer Zeit fühlte ſie ſich viel wohler, die Schmerzen ließen nach nud dieſelbe konnte wieder ungehindert ihrer 1 0 Be⸗ ſchäftigung nachgehen. Was Patientin vorher nur mit Noth ausführen konnte, ge⸗ lang ihr nun wieder mit Leichtig⸗ keit. Nach weiterer 10tägiger Be⸗ handlung war vollſtändige Heil⸗ ung eingetreten. Heilung von Muskelrheumatismus. Herr Sch.. von hier wurde innnerhalb 14 Tagen vollſtändig eheilt, trotzdem das Leiden Jahre 1 bei Witterungswechſel ſich fühlbar machte. Heilung von Rückenschwäche. Herr Ho.... konnte das Ste⸗ — im Bureau infolge nervöſer ückenmarkſchwäche nicht vertra⸗ gen. Nach wenigen Sitzungen war das Leiden gehoben. Seidenstoffe, Hervorragende Neuheiten für Ball- und Hochzeitstoiletten. Gemuſterte Samte und Velvets. Fertige Seidenbluſen und Jupons, Spitzen, Bänder, Rüſchenboas, Kopftücher, Gürtel ete. em⸗ pfiehlt zu den denkbar billigſten Preiſen. Seidenhaus Rich. Kerb Mannheim Muſter gratis und franco. Telefon 1862. Sehneiderinnen und Modistinnen erhalten hohen Rabatt. Breitestrasse Q 1, 1. MANNHEIM. — Telephon Nr. 1838. Beſte und billigſte Bezugsquelle für Spezialität: Schlafzimmer möbel in allen Preislagen. 0 Beſonders preiswert: 5 Bei meinen Betten kommen nur federdichter Barchend und doppeltgereinigte Federn zur Verwendung. Fertiges Bett für Mk. 45.— dazu gehörig: 1 Bettſtelle nußb. lackiert Mk. 12.— 1 Strohmatratze, 4.— 1 Seegrasmatratze 10 mit Keil Mk. 9.— f 1 Deckbett„ 15.50 f 1 Kiſſen. 4.50 zuſammen Mk. 45.— 5 für Mk. 70.— 1 dazu gehörig: Bettſtelle Ia. nußb. lackiert Mk. 18.— 1 Bettroſt 5 75 g ämtli 1 gteilige Seegrasmatratze e m. ei Mk. 14.— 1 Deckbett„ 15.50 Matratzen und Bettröſte! 450 1 Kiſſen 2 5 ſind eigenes Fabrikat aus ſolideſten Drell 9 M und beſten Zuthaten hergeſtellt. 1 1 5 9888 in nur guten Qualitäten, hervorragend billig. 5 N N Breitestrasse Q 1, 1. 1 Fertige Betten, Bettwaren, Federn und Daunen. 5 Fertiges Bett Damen- Rindercontentzon, ieigerstoke, Leinen. Baumwollwaren Blumen-, Gemüse⸗ und Dickrüben⸗Samen ſowie kleine harte. Steckzwiebeln offeriert in beſter Qualität Gärtnerei Schröder, Seckenheim. Mehrere ſchöne Zwetſchgen⸗ baumſtümme für Schreiner und Dreher geeignet, hat abzugeben Peter Eder, z. Engel. Th. Feuerpeil, Slekall⸗ 1. Kautſchulſtempel⸗Geſchäft Mannheim. * empfiehlt Stempel aller Art für Geſchäfte, Vereine u. Private in allen gewünſchten Muſtern.— Sauberſte . Ausführung.— Bil⸗ ligſte Preiſe. Stempel⸗ . farbe und Kiſſen in allen Farben vorrätig. Vertreter für Seckenheim und Umgebung: Karl Jos. Noè, Schloßſtr. 1. Robhr⸗Sitze für Stühle u. Sessel flechtet in beſter Ausführung. Hermann Nolden, Seckenheim, Neckarauerſtr. 6 Stockfische blütenweiß, per Pfund 26 Pfg. Schellfſche, Sechechte, Seelachs, Tafelzander, Salm, abliau. Alle Sorten Räucherware: ff. Rieler Sprotten, Sprottbücklinge, Süſtbückinge, ger. Schellfſche, Ciſchwaren in feinſter Marinade. gismarck- Heringe Stück 8 Pfg. Sardinen per Pfund 40 Pfg. gebratene Schellnſche per Stück 10 Pfg. Ochſeumaulfalat per Pfund 40 Pfg. empfiehlt 5 August Gericho. Geld ſofort auf Schuldſchein, wechſel, Möbel, Zypo⸗ then, Erbſchaft, Wert⸗ papiere und dergleichen in jeder Höhe und zu günſtigen Bedingungen(nicht unter Mk. 150) Vertrauensvolle An⸗ fragen unter 5 „Geld“ poſtlagernd Nürnberg. Zeugnis-Auszug. 20 Ihres ſtreng reelle und ſchnelle Erledigung kann ich jedem Geldſuchenden aufs wärmſte empfehlen. f S., 25. Mai 1902. ** Panorama Mannheim. Neu ausgeſtellt: 2 Erstürmung von Bazeilles(Sedan) 1. September 1870. Täglich geöffurt von 8 Uhr früh bis zur . Dämmerung. 27 Wohn Leopold Schaffner, 1 . ung Lehrling f mit 2 Zimmer ſofort zu vermieten mit guten Zeugniſſen geſucht Karl Eiermann, Schloſſermſtr.