75 Anzeigeblatt für Jwesbeim und Seckenbeim. Erſcheint Mittwoch und Samstag. Abonnement: Monatlich 25 Pfg., durch die bezogen vierteljährlich Mk. 0.80 4 Redaktion, Druck und Verlag von J. Helfrich in Seckenheim. Die Iſpaltige Garmondzeile oder deren Raum 10 Pfg Anzeigen: bei Wiederholungen entſprechenden Rabatt. namens Goldberg durch eines von dem Automobil erfaßt und getötet Horſt die Kehle durch; der Tod trat alsbald Nr. 18. Mittwoch, den 4. März 1903. 3. Jahrgang · Aus Nah und Fern. * Seckenheim, 3. März. Ferkelmarkt war mit 21 Stück befahre wurden dieſelben zum Preiſe von 26—2 pro Paar abgeſetzt. Ladenburg, 1. März. Bei der bung der Erdarbeiten für die hieſige Waf leitung waren drei Firmen beteiligt i mittierte die erſte Firma wie im Vora mit 120000 Mk., die zweite mit 90000. die dritte mit 69000 Mk. Letztere erhielt Zuſchlag. i Karlsruhe, 2. März. Geſte tag fand auf den Schießſtänden i zwiſchen zwei hieſigen Studenten, der Polenverbindung, ſtatt, wobei einen Se Rückenmark ſo ſchwer verletzt wurde, daß er vorausſichtlich ſterben wird. Der Gegner des Getroffenen namens Schwarz aus Radowitz iſt flüchtig und wird verfolgt. Die Urſache des Duells ſollen Liebesangelegenheiten ſein. Raſtatt, 2. März. Geſtern abend etwa um 10 Uhr ſind drei Herren aus Mannheim mit einem Automobil durch den Iffezheimer Wald nach Raſtatt gefahren. Bei dieſer Fahrt ſprangen zwei Rehe über die Straße, wovon wurde. Das Automobil fiel bei dieſem Anlaß um, wodurch einer der Inſaſſen den Ober⸗ ſchenkel und ein anderer den Fuß brach. Einer der Verletzten wurde mittelſt Droſchke ins ſtädtiſche Spital verbracht. Frieſenheim(A. Lahr), 28. Febr. 11 0 Hugo wurden ſchon mehrmals größere eldbeträge aus ihrer Ladenkaſſe entwendet. Es iſt nun gelungen, den Dieb in der Perſon des 20jährigen Aug. Hertenſtein auf friſcher Tat zu ertappen und feſtzunehmen. Durlach, 28. Febr. Heute früh ſchnitt ſich in einem Anfalle von Schwermut, der 52 Jahre alte verheiratete Fabrikarbeiter Philipp ein. Meersburg, 26. Febr. Ein furchtbares Unglück drohte heute morgen unſerer Stadt. Nu Gashauſe des Acetylenwerkes war eine iſte mit Stroh und Farbe auf unaufgeklärte Weiſe in Brand geraten. Die Arbeiter, die den Brand zuerſt bemerkten, ergriffen die Flucht, ſtatt an Rettungsverſuche zu denken. Erſt durch die Geiſtesgegenwart eines Technikers der die brennende Kiſte entfernte und in den See warf, wurde die Gefahr beſeitigt. Freiburg, 2. März. Ein ſonderbarer Heiliger ſcheint jener Kutſcher zu ſein, der Sonntag Nachmittag auf offener Straße einen Schutzmann fragte, wo er ein ruhiges Plätzchen zum Sterben finden könne. Er habe eben eine Portion Sublimat eingenommen und fühle ſein Ende nahen. Sofort brachte der Schutzmann den Lebensüberdrüſſigen in das Diakoniſſen⸗ haus, wo er ſofort in Behandlung genommen wurde und ſpäter als geheilt entlaſſen werden konnte Der Mann iſt von auswärts, er verweigert jede Auskunft über ſeine Handlung. Mutterſtadt, 1. März. Ganz beſonders Glück in der Schweinezucht hat hier Herr Schornſteinfeger Höfle. Ihm wurden von zwei Looſen 32 Junge geworfen, von denen 28 am Leben ſind. Wiesbaden, 28. Febr. Der 50 Jahre alte Inhaber der Wein⸗ und Likörhandlung Wolfſohn hat ſich geſtern in einem Kloſet auf Aus Württemberg, 28. Febr. Der am 9. d. M. in Hannſtetten bei Augsburg ver⸗ ſtorbene Kommerzienrat und Rittergutsbeſitzer Georg Käß hat ſeiner Heimatsgemeinde Schuſſen⸗ ried ein Vermächtnis von 500 000 Mark teſta⸗ mentariſch zugewandt. Winkelhaid(Bayern), 2. März. brannte heute Nacht das Anweſen des Vetera⸗ nen Kupfer nieder. Kupfer wurde als Leiche aufgefunden. Die Tochter eines im Hauſe wohnenden Taglöhners fand ebenfalls den Tod in den Flammen. f Straßburg, 28. Febr. In Marlirch ereignete ſich eine entſetzliche Familientragödie. Der in der Ludwigſtraße wohnende 31jährige Fabrikbeamte Schmidt ſchnitt, während ſeine 5 das Mittageſſen anrichtete, ohne äußeren nlaß ſeinem einzigen Kinde, einem zjährigen Söhnchen, mit dem Raſiermeſſer den Hals ab. Der Tod trat ſofort ein. Hierauf ſchnitt ſich Schmidt mit dem Raſiermeſſer den Hals ab und blieb auf der Stelle tot. Als Urſache der Tat wird Geiſtesſtörung angenommen. zufolge bildete ſich in Berlin eine Geſellſchaft der Fahrt von Mainz nach Wiesbaden erhängt. Hier Berlin, 3. März. Der„National⸗Ztg.“ zur Bekämpfung des Kurpfuſchertums. Dem Verein ſind bereits eine größere Anzahl von Aerzten und Laien aus den verſchiedeſten Ständen beigetreten. Zweck der neuen Geſell⸗ ſchaft iſt die Aufklärung des Publikums über das ſchädliche Treiben der Kurpfuſcher für das Allgemeinwohl in geſundheitlicher und wirt⸗ ſchaftlicher Beziehung. Berlin, 1. März. Vom hieſigen chineſi⸗ ſchen Geſandten behauptet die„Voſſ. Ztg.“, daß er nicht nur fließend deutſch ſpreche, ſondern auch das echteſte Berliniſch ſo vollkommen be⸗ herrſche, daß er einen braven Krieger der deut⸗ ſchen oſtaſiatiſchen Expeditionstruppe dadurch aufs äußerſte erſchreckt habe. Dieſer, der ihm in den Straßen von Peking begegnete, richtete, in der Meinung, nicht verſtanden zu werden, die freundlichen Worte an den Mandarinen: „Na, Dir olles Chineſenaas werd' ich ooch noch auf'n Kopp kommen!“ Hierauf hätte Se. Excellenz ſchlagfertig erwidert:„Halt d' Schnauze oder ick hau' Dir eene runter!“ N Hamburg, 1. März. Direktoren der Staats⸗Krankeuhäuſer und wiſſenſchaftlichen Anſtalten ſind zuſammengetreten, um die Vor⸗ arbeiten zur Be den einer Hamburger Univerſität in die Wege leiten. Erforderlicher Geldbetrag 20 Millionen, welcher von reichen Bürgern geſtiftet werden will. Hamburg, 2. März. Der hier ange⸗ kommene engliſche Dampfer„Clavering“ rettete am 28. Februar einen auf hoher See befind⸗ lichen Mann. Der Gerettete, der 24 Stunden in einem Boote getrieben hatte, ſagte aus, er ſei der Zimmermann des von Liverpool ge⸗ kommenen engliſchen Schiffes„Cambrian Printee“, das am Tage vorher im Sturm kenterte. Die übrige Beſatzung iſt ertrunken. New⸗York, 2. März. In Ogdon wurde ein Komplott von Schülerinnen der höheren Mädchenſchule entdeckt, die beabſichtigten, meh⸗ rere Lehrerinnen zu vergiften und das Schul⸗ haus in Brand zu ſtecken. Es wurde Gift vorgefunden, das genügt hätte, 1000 Perſonen zu vergiften. 95 Der Doppelgänger. Kriminal⸗Roman von Carl Caſſau. 20] Nachdruck verboten. „Schließlich aber entpuppt er ſich auch in Wahrheit als ſein Sohn! 5„Wie?“ „Als ein Sohn, der ihm vor ſeiner Ver⸗ heiratung mit der ſeligen Lady Ann in London geboren!“ 8 0„Teufel! Aber doch illegitim?“ „Sir Archibald wird ihn adoptieren!“ „Wahrhaftig?“ ö „Ich hörte ſo etwas reden!“ „Es iſt gut, ich werde an Sie denken!“ Er rannte ſogleich zu Blaine. „Nun, Charles,“ ſagte er heftig erregt, ich habe ſchwere Arbeit für Dich! Höre mich an!“- Blaine ſtreckte ſich behaglich im Fauteuil „Ich höre!“ „Wir ſind doch mit Blindheit geſchlagene Eſel geweſen, daß wir bei dieſer Aehnlichkeit 5 gleich auf die richtige Spur gekommen n 11 g „Wieſo?“ „Weißt Du, wer James Knox iſt?“ f „Nein!“ 6„öte. aus „Hölle und Teufel!“ „Ja, fluche nur; ein neuer Teilhaber an dem ſchönen Vermögen ſteht in ihm da!“ „Nicht ſchlecht das!“ „Du glaubſt doch nicht, daß ich müſſig zuſchaue, wie er mir den Trank verdünnt.“ „Da müßte ich Dich nicht kennen!“ „Alſo! in White Pine nahm ich ihm, als ich ihm den Reſt gegeben zu haben glaubte, alle Papiere ab!“ „So klug warſt Du?“ „Ja, wegen der Entdeckung, die ich ver⸗ hindern wollte! Ich fand zwei Depoſitenſcheine der Bank 0 San Franzisko!“ Hier ſind sie! Er zog ſein Taſchenbuch und präſentierte die beiden Papiere ſeinem Spießgeſellen. Dieſes eine Depoſitum wird, denke ich, alle Beweiſe ſeiner Herkunft enthalten! Das andere iſt bares Geld! „Hm!“ f N „„Du mußt hinüber und dieſe Depoſiten einlöſen.“ „Wie? Willſt du mich etwa entfernen?“ Er lachte höhniſch auf. a „Den Platz müßteſt Du ja doch räumen,“ lächelte Oliver,„denn erkennt er Dich, ſo hat Dich morgen der Friedensrichter im Verwahrſ am! Das Geld iſt für Dich, die Papiere für mich! „Meines Ohei Du wirt einſehen, dem Preiſe unſeres ganzen Spieles, dir nicht entlaufen kann!“ 9 „Ganz gut!“ 5 „Nun, ſo reiſe. Ich verſchaffe dir einen Paß als George Wilkins; Du reiſeſt im Auf- trag der Firma Morley und erhältſt 1 0 auf London, Newyork und San Fra zisko!“ 5 „Das läßt ſich hören!“ 5 Bei ſich dachte er aber: „Habe ich die Papiere dieſes Knox erſt i Händen, ſo ſind ſie eine hübſche Waffe gegen Mr. Gardener, dem über den Weg zu trauen ich mich hüten werde!“ s „Well,“ entſchied reiſe!“ „Morgen ſoll alles bereit ſein!“ „Alſo bis morgen!“ Gardener ging; in ſeinem Hirn kreuzte ſich tauſend Pläne. N Er ſollte aber noch eine Ueberraſchung erleben: Edith hatte den alten Tom in das Wohnzimmer Sir Archibalds geholt. James ſtand bei ſeinem Vater am Rollſtuhl, eben trat auch Oliver ein. 3 Heuchleriſch küßte er Mr. Morley die Hand, James begrüßte er nur mit kurzem Nicken des Kopfes. f„ Tom durfte ſich in einen Lehnſtuhl ſetzen. „Wenn man ſo ſeine 89 auf dem Buckel hat,“ hüſtelte er,„ſo iſt es mit dem Tanzen er ſich dann laut, ich 5 ich mit dem Beſitztum, und Springen aus, die Beine, die Beine!“ i Vermiſchtes. — Man kann vielfach darüber Klagen hören, daß Zeitungsnummern von der Tür weg, wo ſie die Trägerin hingelegt hat, geſtoh⸗ len werden und viele Beſchwerden von Abon⸗ nenten ſind auf ſolchen„Diebſtahl geiſtigen Eigentums“ zurückzuführen. Die Aufwärterin * ranziska Bitterlich in Dresden hatte einem Feuermann fünf Zeitungsnummern geſtohlen. Sie erhielt, weil vorbeſtraft, fünf Monate Ge⸗ fängnis und drei Jahre Ehrverluſt. Vogelmord in Italien. Aus Mantua wird berichtet, daß einige„Jäger“ im Tale von Riggiolo bei Gonzaga unfern Mantua in einer einzigen Netzſtellung ungefähr 10,000 Staare gefangen haben. Das Geſamtgewicht des Fanges betrug 10.8 Center und wurde von einem Geflügelhändler in Mantua erworben. Dieſe maſſenhaften Vogelmorde entziehen uns die für Garten⸗, Land⸗ und Forſtwirtſchaft ſo ungemein nützlichen Vögel in grauenhaften Maſſen. Was nützt da alles Anzubringen von Niſtkäſten? Mancher Staarmatz wird nicht mehr zurückkehren, und alle Beſtrebungen zum Schutze nützlicher Vögel ſcheitern an dieſem italieniſchen Unfuge. —. Die Liebhaberei für Hunde wird den Stettinern arg verleidet. In ihrer letzten Sitzung erhöhte die Stadtverordneten⸗Verſamm⸗ lung auf Antrag des Magiſtrats den bisherigen Satz der Hundeſteuer von 30 auf 50 Mk. Hoffentlich macht dieſes Bild nicht Schule, es dürfte ſich ſonſt bald überall ein Hundetöten im großen einſtellen. — Zum:m ſogenannten Schlachtfeſt. man um dieſe Zeit, wo das Schweineſchlachten bei den Privatleuten ſeinen Höhepunkt er⸗ reicht hat, das jammervolle Geſchrei der Tiere in den kleinen Städten und auf dem Lande anhört, ſo drängt es den Tierfreund, darauf aufmerkſam zu machen, doch zu dieſem Geſchäft, wobei es ſich um den Tod eines für Schmerz empfindlichen Weſens handelt, nur einen in der Sache erfahrenen Fleiſcher zu nehmen und keinen Stümper, der ſein Hand⸗ werk nicht verſteht. Man ſtelle von vornherein die Bedingung, das Tier vor dem Stechen erſt durch einen wohlgezielten Keulenſchlag gegen den Kopf zu betäuben, und man verſäume außerdem nicht, bei guter Ausführung des Ab⸗ ſchlachtens noch ein beſonderes Trinkgeld zu verſprechen. Aber man muß auch ſelbſt dabei ſein, um ſich zu überzeugen daß auch alles ſo geſchieht. Nie kehre man ſich an den Einwand, daß bei dem Schlagen das Tier nicht richtig ausblute, denn in den Schlachthäuſern der großen Städte werden doch die Schweine eben⸗ falls geſchlagen. Töten wir Tiere zu unſerm Nutzen, ſo dürfen wir ihnen das Sterben nicht unnütz ſchwer werden laſſen, ſofern wir die Möglichkeit haben, es ihnen zu erleichtern. Dies gilt keineswegs allein vom Schweine⸗ ſchlachten, ſondern vom Töten eines jeglichen Tieres, worüber leider ſehr viel zu ſagen 5 Wenn voll ſtirbt, wenn der Kopf herunterhängt, weil dann das Blut aus dem Gehirn nicht aus⸗ fließen kann. täubte Tiere, z. B. die Kälber, noch mit ab⸗ hängendem Kopf geſchlachtet, um das Fall vor Beſudlung mit Blut zu ſchützen. Es iſt eigent⸗ lich eine Schande, daß ſo etwas ſich bis in unſere Zeit erhalten hat, während es doch längſt Tötungs⸗Werkzeuge, Schußapparate ꝛc. giebt, welche jeder Quälerei beim Schlachten vorbeugen. f — Ueber den von einem Leoparden ange⸗ richteten Schaden auf der deutſchen Anſiedelung in Uhehe findet ſich in der ſoeben eingetroffenen Nummer der„Deutſch⸗Oſtafr. Ztg.“ vom 24. Januar ds. Is. Folgendes:„Nachdem das Raubtier in der Nähe der katholiſchen Miſſion Toſamanganga den dortigen Eingeborenen ver⸗ ſchiedene Ziegen geraubt hatte, fing es ſich bald darauf mit der rechten Vorderpfote in einem Fangeiſen, das die Miſſion hatte aufſtellen laſſen, befreite ſich jedoch gleich wieder, indem er ſich die Pfote einfach abbiß. Einige Tage ſpäter trieb derſelbe Leopard ſein Unweſen in der Nähe der Anſiedlerwohnplätze am Wittels⸗ bach etwa drei Stunden von der oben erwähnten Miſſion entfernt. Hierbei wäre faſt das Kind des Farmaufſehers eines der dortigen Anſiedler dem Räuber zum Opfer gefallen, und am ſelben Tage noch zerfleiſchte er die wertvolle Halbmaskatſtute der Gebrüder Weilhammer. Einige Tage darauf bemerkte einer der Ge⸗ brüder Weilhammer zu ſeinem Schrecken morgens das Untier in ſeinem Schweineſtall. Net Weilhammer ſchloß zunächſt die Stallthür und holte Waffen und Leute. Da dem Leopard durch die Stallthür nicht beizukommen war, ſo deckte man das Dach etwas ab und tötete es durch mehrere Schüſſe von der Dachöffnung aus. Ein ſchrecklicher Anblick ſoll es geweſen ſein, als man den Räuber mit all ſeinen getöteten Opfern aus dem Stall heraus ins Freie befördert hatte. Zwei Ziegen, ein Schaf mit ſeinen Jungen, ſowie zwölf Schweine hatte der Leopard geſchlagen oder gewürgt, um ſeinen Blutdurſt zu ſtillen. Bis dahin hatten die deutſchen Anſiedler in Uhehe nur wenig unter großem Raubzeuge zu leiden, obwohl ſich da und dort ſolches blicken ließ. Auf der katholiſchen Miſſion Toſamaganga jedoch wurden in kurzer Zeit in einer Falle eine ſtarke Löwin ſowie zehn ausgewachſene Leoparden gefangen.“ — Auf der Station Kreuzlingen bei Konſtanz wurde, während der Zug auf der Station hielt und der Stationbeamte auf dem Perron ſich befand, die Stationskaſſe geſtohlen. Der Täter konnte noch nicht ermittelt werden. — Vor 14 Tagen warf ſich in Augsburg ein Offiziersburſche vor einen ausfahrenden Zug und fand den geſuchten Tot; nunmehr beging ein Soldat desſelben 3. Infanteriere⸗ gements in derſelben Weiſe Selbſtmord. Im Monat Februar ſind von dem genannten Re⸗ giment vier Mann deſertiert. — In Baden bei Wien ſtarb der älteſte Tier, welches unbetäubt geſchlachtet wird, qual⸗ Tauſendfach aber werden unbe⸗ Einwohner. der 98jährige frühere Kaufmann Schönfeld. Er ſagte eben noch zu ſeiner Um⸗ ebung:„Mir iſt unwohl, ich glaube, meine Uhr iſt abgelaufen!“ Da ſank er auch ſchon leblos in ſeinen Lehnſtuhl zurück. i f— Eine Eisbärenjagd wurde kürzlich in dem Aufſatz einer Berliner Schülerin wört⸗ lich alſo geſchildert: Die Eisbärenjagd iſt für den Nordpol⸗ fahrer eine gute Abwechslung. Einmal ſteckte das Schiff im Eiſe feſt. Die Sonne kam cht mehr. Nur ſelten erſchien der Mond die weite Eisfläche. Da ſah einer Robben und Möwen auf das Eis zen. Da flohen die Seehunde mit kreichen⸗ dem Geſchrei in der Luft. Da ſah man einen Eisbären mit ſeine Jungens. Sie warfen ein Stück Fleiſch als Köter hin. Jetzt wollte die Alte zu dem Leckerbiſſen gehen. Auch ſeine Jungen witterten das Fleiſch und ſie wollten zuerſt hinlaufen. Sie wehrte ſie mit ihren Pranken zurück und ſprach das Alter geht voran. Als er an dem Fleiſch kam, gab es einen lauten Knall und Eins der Jungen krachte zuſammen. Die Alte beſchnüpperte ihren toten Liebling. Dieſer winſelte noch mit dem Schwanze. Das reitzte die Mutter. Mit offenem Rachen ließen ihr die Schiffer bis auf zehn Schritt herankommen. Dann ſtachen ſie den Eisbär tot. Und ließen ſich den Schinken mit guten Apetit ſchmecken. Eingeſandt. In den letzten Tagen hauſte an hieſigem Platze ein derartiger Sturm, daß alles was nicht niet⸗ und nagelfeſt war, von ſeiner Stelle gerückt wurde. auf Futterkäſten abgeſehen zu haben, die an verſchiedenen Orten, wo ſie nicht hingehörten, am anderen Tage aufgefunden wurden. Den Herren Beſitzern iſt nur zu raten, fragliche Käſten für die Folge feſtſchließen zu wollen. Gasthaus z. bad. Hol. Morgen Donnerſtag b Schlachtfeſt morgens Keſſelfleiſch mit Sauer⸗ kraut, mittags hausgemachte Würſte, hiezu ladet freundlichſt ein Paul Hirſch. Bekanntmachung. Wir bringen zur allgemeinen Kenntnis, daß Feuerſchauer Ad. Wenz von Edingen am Mittwoch, den 4. März ds. Js. mit der Vorfeuerſchau dahier beginnen wird. Seckenheim, 2 Februar 1903. gürgermeiſteramt: Volz. wäre. Für heute nnr noch dies, daß jedes „„Sie kennen uns noch alle?“ lächelte Edith. „Gewiß, gewiß, dort der gnädige, gute Herr! Er ſollte längſt Baronet ſein! Dort ſie, die Fee von Grünhaus! Hier Herr Gardener, * rüſtige Vertreter der großen Firma Morley!“ Jetzt erblickte er auch James, der etwas vortrat. 1 f Der alte Diener überſchattete die Augen und ſchrie dann: 1 f „Sir Ralph; Gott ſegne euch, es iſt Sir Ralph, der liebe Sir Ralph!“ „Auch er?“ murmelte Oliver. gab zurück: 5 S Sie irren, alter Tom, ich bin James, Miß Sannys Sohn!“ Der Alte faßte ſich an die Stirn: „Sannys Sohn? Derſelbe, den ſie mir damals eatgegenhielt? Ja, ja, jetzt ſehe ich's! Sannys Sohn! Und der Vater hat ſein Kind zurück! Glücklicher Vater! Stille, daß es Lady Ann nicht hört! Die Eiferſucht iſt eine Plage! Stille nur, ſtille! Ach, mein Kopf! Wenn der Marmor im Park nicht wäre, wollte ich glauben, n 1 5 Ach, laßt mich Mr. James Hand küſſen!?““? 5 James hielt ſie hin, er küßte ſie dreimal und ſagte dabei: g „Sas iſt der Rubin! Ich brachte ihn ihr; wie Blut!— 215 Blut! Wer Aber James en, wer hat— Ach, bringt mich ee 5 Edith ſprang hin, Zimmer bringen. i Hier verließ Oliver die Geſellſchaft und knurrte in ſich hinein; „Die Sache hat ihre Richtigkeit, den trotz ſeiner kindiſchen Anfälle weiß der Alte doch, was er ſagt!— Ich muß ein Ende mit der Sache machen! Ich muß und darf nicht auf Blaine warten, der zudem ſchwierig wird!“ Als Tom O'Maggy wieder zur Ruhe gekommen fragte er: „Und wo wohnt Sir James?“ In den blauen Zimmern des erſten Stockes!“ ˖ f „Das iſt gut!“ a An demſelben Tage beſchied Mr. Morley Dr. Morriſſon behufs Aufnahme eines neuen Teſtationsaktes zu ſich. Am nächſten Morgen kreuzte Oliver Ediths Weg auf dem Korridor. „Miß Grace,“ begann er leiſe.„Sie haben gehört, wofür dieſer Gentlemen, der ſich Mr. Knox nennt, ſich ausgiebt?“ „Er iſt der Sohn Sir Archibalds, er giebt ſich nicht dafür aus!“ a „So wollen Sie das Erbe mit ihm teilen? „Gewiß; was ſonſt?“ „Und wenn er nun ein Betrüger wäre?“ „Wie wollen Sie das beweiſen?“ „Hat er Dokumente?“ die A Vater 3 Leben zurück, dann mußte in Bernard auf ſein ö „Er hat einen Beweis, der untrüglich iſt:“, ehnlichkeit mit ſeinem Bruder und ſeinem „Er ſoll alſo Miterbe werden?“ „Ich denke überhaupt an keine Erbſchaft! Bei einer ſolchen muß ein Toter fiugurieren, und ich wünſche Sir Archibald noch ein langes Leben!“ „Sie ſind verblendet, Miß Edith, kennen den Wert des Geldes noch nicht!“ „Sie ſcheinen ihn deſto beſſer zu kennen Pfui!“ 5 Damit ging ſie ſtolz wie eine Königin davon und ließ ihn ſtehen. 5 Oliver Gardener murmelte abermals voll ut: 5 „Bettelprinzeß! Deine Rechnung ſchwillt immer höher an, und die Stunde der Abrech⸗ nung kommt! Alsdann rechne aber nicht auf mein Mitleid!“ i (Fortſetzung folgt.) — Kaſernenhofblüte. Unteroffizier in der Reitſchule:„Sie Meier, jetzt liegen Sie ſchon zum dritten Male im Sand; wenn Sie glauben, Sie dürften hier den dummen Aujuſt ſpielen, dann irren Sie ſich!“ Zimmerſchützen-Geſellſchaft Seckenheim 5 Nächſten Freitag abends 8 Uhr Kranzschiessen 527 0 Hof). Um zahlreiches Er⸗ * im Lol Beſonders ſcheint es derſelbe — 1 . ſofort nach der Schlachtung zu erfolgen. Sie hat auch dann und zwar ſofort nach oder Halswirbelbruch, Erſchießen in Notfällen, Blitzſchlag, Verblutung und Erſtickung 8 Die Vornahme Prima Bettfedern per Pfd. von 2.50 Mk. an, Cölsch, Drell E. Merklein. Bekanntmachung. No. 20057 1. Am 1. April 1903 tritt das Reichsgeſetz vom 3. Juni 1900, betr. die Schlachtvieh⸗und Fleiſchbeſchau, in ſeinem vollen Umfange in Kraft, desgleichen die ſeitens des Bundesrats unter dem 30. Mai 1902 erlaſſenen Ausführungsvor⸗ ſchriften(Beil. zu Nr. 22 des Centr.⸗Bl. für das deutſche Reich), ſowie die zum Voll⸗ zuge derſelben ergangene Verordnung des Großh. Miniſteriums des Innern vom 17. anuar 1903. 3 Nachſtehend bringen wir einen Auszug aus den neuen Beſtimmungen, ſoweit ſie für die Allgemeinheit und die beteiligten Gewerbetreibenden von beſonderer Intereſſe ſind, zur öffentlichen Kenntniß; 1. Schlachtviehbeſchau. Wer Rindvieh, Sch weine, Schafe, Ziegen, Pferde, Eſel, Mauleſel oder Hunde, deren Fleiſch zum Genuſſe für Menſchen verwendet werden ſoll, ſchlachtet oder ſchlachten laſſen will, hat dies mindeſtens 2 Stunden vor der beabſichtigten Schlachtung bei dem zuſtändigen Fleiſchbeſchauer zur amtlichen Unter⸗ ſuchung anzumelden(Schlachtviehbeſchau.) Ueber die erfolgte Anmeldung hat der Fleiſchbeſchauer dem Anmeldenden auf Verlangen eine Beſcheinigung auszuſtellen. Die Anmeldung darf unterbleiben: 1) Bei Notſchlachtungen. Der Fall einer Notſchlachtung liegt dann vor, wenn zu befürchten ſteht, daß das Tier bis zur Ankunft des zuſtändigen Beſchauers verenden oder das Fleiſch durch Verſchlimmerung des krankhaften Zuſtandes weſentlich an Wert verlieren werde, oder wenn das Tier infolge Unglückfalles ſofort getötet werden muß. 2) Bei Hausſchlachtungen d. h. bei der Schlachtung von Tieren, deren 5 Fleiſch ausſchließlich im eigenen Haushalt des Beſitzers verwendet werden ſoll, ſofern ſie keine Merkmale einer die Genußtauglichkeit des Fleiſches ausſchließenden 1 zeigen. Eine gewerbsmäßige Verwendung hausgeſchlachteten Fleiſches iſt verboten.. Als eigener Haushalt iſt der Haushalt der Kaſernen, Krankenhäuser, Er⸗ ziehungsanſtalten, Speiſeanſtalten, Gefangenenanſtalten, Armenhäuſer und ähnlicher Anſtalten, ſowie der Haushalt der Schlächter, Fleiſchhändler, Gaſt⸗, Schank⸗ und Speiſewirte nicht anzuſehen. 2 0 2. Genehmigung zur Schlachtung. Die Schlachtung des zur Uuterſuchung geſtellten Tieres darf nicht vor der Erteilung der Genehmigung des Fleiſchbeſchauers und nur unter Einhaltung der etwa von ihm angeordnetenbeſonderen Vorſichtsmaßregeln ſtactfinden. Erfolgt ſie nicht ſpäteſtens zwei Tage nach Erteilung der Genehmigung, ſo iſt ſie nur nach erneuter Unterſuchung und Genehmigung zuläſſig. 3. Fleiſchbeſchau. Alles Fleiſch von Tieren der unter 1 bezeichneten Art unterliegt nach dem Schlachten einer nochmaligen amtlichen Unterſuchung(Fleiſchbeſchau). Die Fleiſch⸗ beſchau hat möglichſt im Anſchluß an die Schlachtung zu erfolgen und iſt— abgeſehen von öffentlichen Schlachthöfen— thunlichſt von demſelben Beſchauer auszu⸗ führen, welcher die Schlachtviehbeſchau vorgenommen hatte. 2 Vor der Beſichtigung durch den Beſchauer iſt eine Zerlegung des geſchlachteten Tieres nicht geſtattet: doch darf das Tier dergeſtalt enthäutet werden, daß die Haut noch an einer Stelle mit dem Körper zuſammenhängt, auch dürfen Bauche, Becken⸗ und Bruſteingeweide, bei Schweinen, Schafen und Ziegen, auch die Zunge im natürlichen Zuſammenhange mit den Halsorganen und den Organen der Bruſthöhle herausgenommen werden. Ferner darf daß Tier in der Längsrichtung zerteilt ſein; Kopf und Unterfüße dürfen bei Rindvieh, ausgenommen Kälber, ſowie dei Schafen, Ziegen und Pferden, aus ihren Verbindungen mit dem Tierkörper gelöſt werden. Werden gleichzeitig mehrere Tiere derſelben Art geſchlachtet, ſo ſind die heraus⸗ genommenen Eingeweide in der Nähe der Tierkörper derart zu verwahren, daß ihre Zugehörigkeit zu den einzelnen Körpern außer Zweifel ſteht. Vor der Unterſuchung dürfen Teile eines geſchlachteten Tieres weder ent⸗ fernt, noch einer weiteren Behandlung unterzogen werden. Schweine dürfen gebrüht werden. 5. — Bei Notſchlachtungen(1 Ziffer 1) hat die Anmeldung zur Unterſuchung — — der Ausweidung zu geſchehen, wenn das Fleiſch von Tieren, deren Tot durch Schädel⸗ infolge eines Unglücksfalles oder durch ähnliche äußere Einwirkungen ohne vorherige Krankheit plötzlich e iſt, zum Genuſſe für Menſchen verwendet werden ſoll. Bei Hausſchkachtungen(1 Ziffer 2) iſt eine Anmeldung zur Unterſuchung nach dem Schlachten nur erforderlich, wenn ſich bei der Schlachtung Merkmale einer die Genußtauglichkeit des Fleiſches ausſchließenden Erkzankung zeigen. 4. Strafbeſtimmungen. 0 von Schlachtungen oder das Inverkehrbringen von Fleiſch vor erfolgter Unterſuchung des Tieres oder des Fleiſches iſt mit Geldſtrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bedroht. N f Neben der Strafe kann auf die Einziehung des Fleiſches oder des Tieres erkannt werden, ohne Rückſicht darauf, ob dasſelbe dem Verurteilen gehört oder nicht. Iſt die Verfolgung oder Verurteilung einer beſtimmten Perſon nicht aus⸗ führbar, ſo kann auf die Einziehung ſelbſtſtändig erkannt werden. 5. Orts polizeiliche Vorſchriften. Die bisherigen ortspolizeilichen Vorſchri ten über Fleiſchbeſchau, nämlich: 1) Die Fleiſchbeſchauordnung für die Stadt Mannheim vom 8. Juni 1900, 2) Die Freibankordnung vom 23. Februar 1900, N 80 Die Beſtimmungen in D und 6 der Gebührenordnung für den Schlachthof in Mannheim vom 26. April 1900(Fleiſchbeſchau und Freibankgebühren). 4) Die Fleiſchbeſchauordnung für Seckenheim vom 16. Juli 1896, 5) Die gleichlautenden Fleiſchbeſchauordnungen für die übrigen Gemeinden des Amtsbezirks vom 10. Dezember 1879 bezw. 9. Juli 1899 treten am 1. April ds. Js. außer Kraft und werden durch anderweile Vorſchriften erſetzt werden. 1 Mannheim, den 17. Februar 1908. 1 Großh. Bezirkamt. Zo eller. Vorſtehendes bringen wir zur allgemeinen Seckenheim den 27. Februar 1903. a eee ol. Bekanntmachung. Kenntnis. . 1 4 im großen Faale des Vallh 1453 Es haben zu erſcheinen: Ortsteil Aheinau. Die Pflichtigen der Jahrgänge Gemeinde Secken Am Dienſt Am Mittwoch, 22. April 1903, Vormittags 8½ Uhr beginnt die Looſung der Pflichtigen des Jahrgangs 1883, ſowie der Pflichtigen älterer Jahrgänge, ſoweit ſolche ohne ihr Verſchulden noch nicht gelooſt haben. 5 8 Jedem Militärpflichtigen iſt das perſönliche Erſcheinen im Looſungs termin überlaſſen. 25 Für die Nichterſchienenen wird durch ein Mitglied der Erſatztom. miſſion gelooſt werden. g d Jeder Militärpflichtige, gleichviel ob er ſich im 1., 2. und 3. Militärpflichtjahr befindet, darf ſich im Muſterungstermin freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm hieraus ein beſonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppen-(Marine⸗) Teils erwächſt. Durch die freiwillige Meldung verzichten die Militärpflichtigen auf die Vorteile der Looſung und gelangen in erſter Linie zur Aushebung. Die Pflichtigen haben zur Muſterung in reinlichem und nüchternem Zuſtande zu erſcheinen. i Wer durch Krankheit am Erſcheinen im Muſterungstermine ver hindert iſt, hat ein ärztliches Zeugniß! einzureichen. Daſſelbe iſt, wenn der ausſtellende Arzt nicht Staatsarzt iſt, bürgermeiſteramtlich zu beglaubigen. Militärpflichtige, welche in den Terminen vor den Erſatzbehörden nicht pünktlich erſcheinen, können, ſofeen ſie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geld bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen beſtraft werden. Außerdem können ihnen von den Erſatzbehörden die Vorteile der Looſung entzogen werden(§S 267 W.⸗O.). Wer ſich der Geſtellung böslich entzieht, wird als unſicherer Dienſt⸗ pflichtiger behandelt, er kann außerterminlich gemuſtert und zum Dienſt eingeſtellt werden. Die Pflichtigen der Jahrgänge 1881 und 1882 ſowie früherer Jahrgänge haben ihre Looſungsſcheine mitzubringen. Mannheim, den 20. Februar 1903. i Der Civilvarſitzende der Erſatzkommiſſion des Aushebungs⸗ Bezirks Mannheim: Frech. Beſchluß. Vorſtehendes wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Seckenheim, 25. Februar 1903. ö gürgermeiſteramt. 55 oi Schmitt. 5 Auf Antrag des Vormundes für Landwirt Philipp Gru ber in Seckenheim wird das auf den Namen des Letzteren im Grundbuch Seckenheim Bd. 22 Heft 23 eingetragene Grundſtück der Gemarkung Seckenheim Lgb.⸗Nr. 14584— 27 a 58 qm Ackerland im Niederfeld Brunnengewann, Anſchlag 1500 Mk. Mittwoch, den 18. März ds. Is., Vormittags 11 Uhr auf dem Nathauſe zu Feckenheim öffentlich verſteigert, wobei der Zuſchlag dem höchſten nicht unter dem Anſchlag bleibenden Gebot ſofort endgültig erteilt wird. Die übrigen Verſteigerungsgedinge können inzwiſchen bei unterzeich⸗ netem Noto riat eingeſehen werden. N Mannheim, 25. Februar 1903. Gr. Notariat LX. Breunig. — Bekanntmachung. Auf Antrag der Philipp Schrec Witwe Franziska 98 5 Dewald in Seckenheim wird das auf deren und ihrer Kinder Ka oline und Ludwig Namen im Grundbuch Seckenheim Bd. 6 Heft 9 einge tragene Grundſtück 1 Lgb.⸗Nr. 603, 1 a 40 qm Hofraite 99 qm Haus⸗ garten, zuſammen 2 a 39 qm im Ortsetter Fried⸗ richſtraße Nr. 61 mit auf der Hofraite ſtehenden Wohnhaus mit gewölbtem Keller und überbauter i Einfahrt, Schopf mit Schweineſtäll'n und einſtöckiger 1 Werkſtatt mit Stiegenhaus, N geſchätzt zu 7000 Mk.. 5 2 Samstag, den 7. März 1903, am 40 Vormittags 11 Uht im Nathaus zu Feckenheim öffentlich verſteigert, wobei der 8 chlag dem höchſten nicht unter dem Anſchlag bleibenden Gebot ſofo Verteilt wird, ein Zuſchlag unter dem Anſchlag bleibt an die Genehmigur 0 Bormundſchaftsgerichts gebunden. Die übrigen Gedinge können inzwiſchen beim Notariat eingeſehen werden. e e 5„ Mannheim, 21. Februar 1903. 4 Gr. Notariat 5 We a N 75 1 und chemiſche 5 Mannbeim Seckenheim S1, 7 Ueckarſtraßfe, mabneſele Tronh. Klumb. 4 Mechanische Teppichklopferei. 3 Um mein Geſchäft auch in hieſiger Gegend bekannt zu machen, erſtatte ich jedem Käufer von Waren 5 über 20 Mark nach Vorzeigung dieſes Inſerats und der Fahrkarte den Fahrpreis zurück. ̃ . Mein Geſchäft beſteht ſeit 1. Oktober 1902 und iſt das einzige ſeiner Art in Mannheim und Umgegend. 0 . Ich führe als Spezialität enorm billige Partiewaren und g Kleiderstoff- Reste Seiden-Reste Buekskin- Reste— Gardinen- Reste Weiswaren- Reste Schürzen-Reste Sowie Reste in sämtlichen Manufaktur waren. Prinzip: Streng reell. Bedienung zuvorkommend. Gute Ware für wenig Geld. Manufaktur⸗, Veſte⸗ und Partiewaren⸗Geſchüft eockaus g Ernst Kramp. D3, 7 W —— 322 eee eee, Eckhaus an den Planken. August Jericho empfiehlt Friſch vom Lang: Hochfeiue Holländer Angel-Schellfische ausgeſuchte per Pfund 47 Pfg. Stoekfische gewäſſert, blüteweiſe Ware per Pfund 26 Pfg. OSelſardinen ine 9 5 nur prima Marken. Doſe 35 Pfg., 50 Pfg., 75 Pfg. 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