a Anzeigeblatt für Seckenheim und Noesheim. Erſcheint Mittwoch und Samstag. Abonnement: Monatlich 25 Pfg., durch die Poſt * bezogen vierteljährlich Mk. 0.80 Redaktion, Druck und Verlag von J. Helfrich in geckenheim. Die Iſpaltige Garmondzeile oder deren Raum 10 Pfg Anzeigen: bei Wiederholungen entſprechenden Rabatt. Nr. 51. Mittwoch, den 1. Juli 1903. 3. Jahrgang Aus Nah und Fern. * Seckenheim, 30. Juni. Der heutige Ferkelmarkt war mit 57 Stück befahren und wurden 50 Stück zum Preiſe von 1624 Mk. pro Paar abgeſetzt. * Seckenheim, 30. Juni. Heute vor⸗ mittag wurde nach vorausgegangenem Gottes⸗ dienſte unter Beteiligung des Kirchengemeinde⸗ rates und zahlreicher Mitglieder der hieſigen kath. Kirchengemeinde durch Herrn Pfarrer Pfenning der erſte Spatenſtich für die neue kath. Kirche vorgenommen. Mannheim, 28. Juni. Einen neuen Vorſchußkredit für die zweite Neckarbrücke im Betrage von 50000 Mk. beantragt der Stadt⸗ rat in einer Vorlage an den Bürgerausſchuß. — Die Errichtung von 44 weiteren etatmäßigen Hauptlehrerſtellen an der hieſigen Volks⸗ und Bürgerſchule wird vom Stadtrat für die Jahre 1904 und 1905 beantragt und der Bürgerausſchuß erſucht, ſich damit einverſtanden zu erklären und die notwendigen Mittel im Betrage von 65760 Mk. zur Verfügung zu ſtellen. f Sinsheim, 28. Juni. In Reihen ſtürzten der Taglöhner Hoffmann und Martin Wohlfarth im Streite zu Boden, wobei ſich letzterer derartige Verletzungen zuzog, daß er nach wenigen Stunden ſeinen Geiſt aufgab. Konſtanz, 27. Juni. In den Rhein ſtürzte geſtern mittag in der Nähe des Offi⸗ zierskaſinos beim Spielen der 6jährige Hermann Beck; er trieb leblos auf den Fluten, als Herr Reſtaurateur Vögt vom nahen„Kloſterkeller“ ihm nachſprang und ihn dem naſſen Elemente entriß. In der nahen Polizeiwachtſtube konnte der Knabe durch Wiederbelebungsverſuche nach einigen Minuten wieder zum Bewußtſein ge⸗ bracht werden. Hildesheim, 27. Juni. Der Inhaber des verkrachten Bankhauſes Könnecke in Gos⸗ lar, Bankier Chriſtian Könnecke, hatte ſich eſtern vor dem hieſigen Schwurgericht wegen ergehens gegen das Depot⸗Geſetz, die Konkurs⸗ Ordnung ſowie Unterſchlagung in Höhe von 900 000 Mk. zu verantworten. Der Staats⸗ anwalt beantragte 5 Jahre Gefängnis, das Urteil lautete auf 3½ Jahre Gefängnis. Ludwigshafen, 29. Mai. Am Sams⸗ tag ſuchte der 54 Jahre alte Lumpenſammler Karl Anſchütz in dem Kehricht in der Wrede— ſtraße nach alten Flaſchen. Er entdeckte eine gefüllte, und den Inhalt für Kognak haltend, nahm er einen Schluck, worauf er bewußtlos niederſtürzte und ſpäter in dieſem Zuſtande vor⸗ gefunden wurde. Was er getrunken, konnte bis jetzt nicht feſtgeſtellt werden. Leipzig, 28. Juni. Ein Großfeuer ver⸗ nichtete die chem. Fabrik Dr. Allendorf und Köpp in der Talſtraße. Die Buchbinderei von Böttcher und Bongartz wurde ſtark beſchädigt. Die Feuerwehr rettete mit Bravour die Haus⸗ mannsfamilie. Schwerin, 28. Juni. In dem Dorfe Niendorf(Amt Neuſtadt) entſtand am Sams⸗ tag nacht in einer Erbpachtſtelle ein Feuer, bei welchem 2 Knechte den Tod in den Flammen fanden. Frau rettete, erlitt, ſchwere Brandwunden. Trier, 27. Juni. Die Wilderer Brüder Hamm aus Riveris haben heute vor dem Unterſuchungsrichter den Mord am Foörſter Junk in Schöndorff eingeſtanden. Der Aeltere gab zu, daß er zwei Schüſſe mit Reh⸗ ebenſo wie die Frau, poſten auf den Förſter Junk abgegeben habe, als dieſer die Brüder beim Ausnehmen eines gewilderten Rehes überraſchte. Gießen, 29. Juni. Eine luſtige Ent⸗ führungsgeſchichte wird dem„Gießener Anzeiger“ berichtet. Vor einigen Tagen begleitet ein Kindermädchen ſeine Mutter, die abreiſen wollte, nach einer Station der oberheſſiſchen Bahn. Das Mädchen ließ den Kinderwagen mit dem darin liegenden Kinde ſtehen, um an den Wagen heranzutreten, in dem die Mutter Platz genom⸗ men hatte. Aber der Kinderwagen, der vor dem Packwagen ſtand, wurde für Eilgut ange⸗ ſehen und etwas eilig, ohne daß man das Kind bemerkte, in den Zug gebracht. Dieſer fuhr ab, ohne daß die fürſorgliche Wärterin den Verluſt gleich bemerkte. Erſt zwiſchen Gießen und Großen-Buſeck bemerkte der Pack⸗ meiſter, daß das Reiſegut nicht bezettelt war. aber erſt, als infolgedeſſen das Wägelchen in Großen⸗Buſeck ausgeſetzt wurde und zugleich ein ſtürmiſches Telegramm einlief, merkte man, daß in dem Kinderwagen ein kleines Kind ruhte. Ein Dienſtmädchen, welches eine ältere Die Rückreiſe verlief ebenſo glücklich wie die Herfahrt, und die treubeſorgte Bonne, die übri⸗ gens den Tag zu den bedeutungsvollſten ihres Leben zählen wird, wurde unter allerlei Kund⸗ gebungen, nicht zum geringſten von den Eltern des Kindes, auf das wärmſte„beglückwünſcht“. Verden a. d. Aller(Hanover), 17. Juni. Vor einigen Tagen iſt beim Torfſtechen im Moore zu Kreepen eine ſogen. Moorleiche gefunden worden, die jetzt in Gegenwart des Landrats und mehrerer Sachverſtändiger gänzlich ausgegraben wurde. Es zeigte ſich, daß es ſich um einen ganz ſeltenen Fund von hohem vorgeſchichtlichem Werte handelt. Die Moor⸗ leiche, die völlig nackt und mit dem Geſicht nach unten im Moore lag, ſcheint, nach dem vorhandenen langen blonden Haar zu urteilen, weiblichen Geſchlechts zu ſein; ſie iſt größten⸗ teils noch ſehr gut erhalten, ſo daß man Mund, Naſe, Augen und Ohren vollſtändig erkennen kann; die kleinen zierlichen Füße zeigen ſchöne und gut erhaltene Formen. Sie iſt von dunkelbrauner Farbe und lederartiger Be⸗ ſchaffenheit. Die Mumie zeigt in allen Teilen noch die vollen Formen einer lebenden Perſon, nur daß dieſe durch die Jahrhunderte lang auf ihr ruhenden Erdmaſſen etwas platt gedrückt erſcheinen. Aus dem Umſtande, daß neben der Leiche 3 Steine von je 20— 25 Pfund, ſowie zuſammengedrehte Weidenruten und als Knebel benutzte Eichenſtäbe gefunden wurden, außerdem die Arme und Beine der Mumie Zeichen einer Zuſammenſchnürung zeigen, iſt mit ziemlicher Sicherheit zu ſchließen, daß hier vielleicht vor tauſend und mehr Jahren von unſeren Vorfahren in einer damals üblichen Weiſe ein Juſtizakt ſeinen ſchaurigen Abſchluß gefunden hat, indem die unglückliche Frauens⸗ perſon für irgend ein Verbrechen in geknebeltem Zuſtande ertränkt wurde. Es kann aber auch ein Mord an der Unglücklichen verübt worden ſein. Da, wie geſagt, der Fund für Forſcher⸗ zwecke von hohem Werte iſt, ſo iſt dem Muſeum für Völkerkunde in Berlin Kenntnis gegeben worden. In den Muſeen zu Kiel und Kopen⸗ hagen befindet ſich je eine in gleicher Weiſe gefundene und durch das Moor konſervirte ſogenannte Moorleiche. Pilſen, 24. Juni. In Neudorf bei Der Theaterteufel. Roman aus dem Volksleben von O. Elſter. 24 Nachdruck verboten. „Bitte ſehr— was ich tun kann, tue ich ſehr gern.— Aber ſtelle dich einmal dorthin— ſo, nun heb einmal die Arme empor— wie ich— bitte, noch etwas höher, und nun drehe dich einmal raſch herum und mach einen Knix genau wie ich— mach' mir nur alles nach laube, dabitte und ſo— ganz famos! Ich glaube, du haft Talent. Jedenfalls beſitzeſt du eine brillante Figur, die ſich im Balletkoſtüm reizend ausnehmen wird.“ „Im Balletkoſtüm?“ fragte Anna erſchreckt und errötete bis unter die Haarwurzeln.„Ich fürchte, das iſt doch nichts für mich,“ ſprach ſie kleinlaut. 909 581 1195 den 9 Anna! Wer kennt ich denn unter den hundert Perſonen auf der Bühne? Vielleicht kannſt 5 5 in 19 5 langen Koſtüm auftreten.— Na, das wird ſich alles finden. Die Hauptſache iſt, daß der Direktor dich engagiert und dafür werde ich ſorgen. Mußt nämlich wiſſen, Annchen, daß mein Bräutigem dem Direktor mehrere tauſend Mark gepumpt hat und da muß er denn ſchon Rückſicht auf mich nehmen. Der Direktor i Mar freilich an die Statiſtinnen nur zwanzig Mark Monatsgage—“ 5 „Nur zwanzig Mark?“ „Ich werde dafür ſorgen, daß du das Doppelte erhältſt, wenn du eine Solopartie übernimmſt.“ „Eine Solopartie? Ich weiß doch nicht, wie ich mich an der Bühne zu benehmen habe — ich war noch niemals auf der Bühne—“ „O das lernt ſich leicht. Du ſollſt auch nicht ſingen oder ſprechen, oder tanzen, du ſollſt nur einen Reigen anführen— da fällt mir ein, zu einer Stelle paßt du ganz brillant. Dein goldblondes Haar, deine hohe, ſchlanke und doch kräftige Figur— ja ja, du ſollſt der Siegesengel ſein im Bilde, in dem ich die Hauptfigur vorſtelle. Das wird das ſchönſte Bild am ganzen Abend und muß rieſiges Furore machen. Wir haben noch keinen Siegesengel — das kleine Kropzeug, welches ſich bislang gemeldet hatte, war nicht zu gebrauchen. Ent⸗ ſchuldige mich für einen Augenblick, daß ich meine Toilette vervollſtändige. Dann fahren wir zum Direktor. Vierzig, nein ſechzig Mark ſoll er dir geben—“ Sie plauderte noch mancherlei über das Theater und das Stücke„die Reiſe durch Indien“ während ſie ſich fertig ankleidete. Anna ſah mit Erſtaunen die eleganten Kleidungsſtücke der Tänzerin, die ſeidenen Unterröcke, die rauſchten und kniſterten, das mit Pelz ver⸗ brämte hochelegante Sraßenkoſtüm und den mit echten Straußenfedern beſetzten Hut Lächelnd ſtellte ſich Grete in Pofitu „Gefalle ich dir ſo?“ „Du biſt ſehr ſchön, Grete—“ i Die Tänzerin lachte.„Ach, Kind, ſag ſie dann mit einem leichten Anflug von Me⸗ lancholie,„ich würde doch was darum gebe wenn ich dein prachtvolles Haar und dei Figur hätte. Freilich deine Wangen ſind etwas zu blaß, aber dem können wir leicht abhelfen, — warte einmal—“ Sie lief zu ihrer Toilette, nahm ein kleines Schminknäpfchen mit roter Farbe und betupf mit der Schminke Annas Wangen, ſie dan ſanft reibend. f 8 „Was machſt du, Grete—?“ 5 „Ich weihe dich in die Tiollettengeheim⸗ niſſe einer Theaterdame ein,“ lachte Grete. „Das gehört zum Handwerk, das mußt di auch noch lernen.— So, nun noch ein weni Puder— deine Augenbrauen ſind dunkel genug— und nun ſieh dich einmal in den Spiegel—“ 5 Sie führte Anna vor den großen Trumeaux und machte einen ſchelmiſchen Knix. 2 „Guten morgen, mein gnädiges Fräulein — Sie ſehen heute wieder brillant aus von“ Wohlgerüchen geſchwängerte . von mir und dieſes Jacket— und nun ſoll der Kalkbrenner, Anton Voſtnik in einer Sand⸗ grube, als ſich plötzlich eine mächtige Sand⸗ lawine loslöſte und die vier Mädchen unter ſich begrub. Das Unglück wurde von mehreren Arbeitern bemerkt und es wurden ſofort Ret⸗ tungsverſuche unternommen. Leider wurden die armen Kinder nur noch als Leichen ausgegra⸗ ben. Die Mädchen ſtanden im Alter von 2½, 6, 7 und 11 Jahren. 5 8 Paris, 29. Juni. Infolge der großen Hitze ſind geſtern 15 Perſonen am Hitzſchlag geſtorben. Oberleutnant Clermont Ferrant er⸗ litt einen Sonnenſtich, während er an der Spitze ſeines Regiments vor dem Generalkom⸗ mandeur manöverierte. 5 Paris, 27. Juni. Das Schwurgericht in Toul verurteilte den Beſitzer des Schloſſes Bosncau, welcher angeklagt war, ſein Schloß in Brand geſteckt zu haben, um die Verſicherungs⸗ ſumme zu erhalten, zu 5 Jahren Gefängnis. Madrid, 28. Juni. Auf der Strecke Bilbao⸗Saragoſſa ſtürzte ein Eiſenbahnzug in den Fluß Nagerillon. Es ſollen mehr als 100 Perſonen getötet und verwundet ſein. Ein Hilfszug iſt nach der Unglücksſtelle abge⸗ gangen. Auszug aus den Standesregiſtern der Gemeinde Seckenheim. a Geborene: Juni. 5 6. Eliſabetha Katharina Luiſe, T. d. prakt. Arztes Dr. Richard Landfried u. ſ. E. Eliſabetha geb. Schumm. . Georg Ferdinand(unehelich). Maximilian Hugo, S. d. Wirts Jakob Karlein u. ſ. E. Suſanna geb. Hurſt. Kurt, S. d. Baumeiſters Georg Leonhard Volz u. ſ. E. Barbara geb. Bühler. Johann Albert, S. d. Bahnarbeiters Philipp Schmich u. ſ. E. Eliſabetha geb. Bonſet. 8 Friedrich Heinrich, S. d. Fabrikarbeiters Johann Philipp Hauck u. f. E. Barbara Bertha geb. Hach. Maria, T. d. Landwirts Georg Philipp Rohr u. ſ. E. Barbara geb. Werner. „Barbara Emma, T. d. Bleilöthers Georg Leonhard Riegel u. ſ. E. Margaretha geb. Volz. Georg Theodor, S. d. Landwirts Philipp Klumb, Wendel. Sohn, u. ſ. E. Anna geb. Moog. Eliſabetha Barbara, T. d. Kanalarbeiters riedrich Dengler u. ſ. E. Eliſabetha geb. iegler. a f Maria, T. d. Magazinarbeiters Philipp Schreck u. ſ. E. Anna Barbara geb. Schmich. Wilhelm Otto, S. d. Zimmermanns Georg Sebaſtian Erny u. ſ. E. Suſanna geb. Riegler. i Swetla ſpielten die vier Töchter des Verwalters Fedel u. ſ. E. Barbara geb. Schreck. 30. Ernſt, S. d. Fabrikſchreiners Peter Biegel u. ſ. E. Sophie geb. Weißling. Geſtorbene: Juni. 12. Eva, T. d. Landwirts Heinrich Stamm u. ſ. E. Katharina geb. Blümmel, 3 Monate 27 Tage alt. Georg Heinrich Blümmel, Eiſendreher, 27 Jahre, 3 Monate, 24 Tage alt. Schreinermeiſter Georg Reinhard Ludwig Hauck Wittwe Eliſabetha geb. Gropp, 79 Jahre, 1 Monat, 6 Tage alt. Hermann, S. d. Zimmermanns Karl Philipp Huber u. ſ. E. Anna geb. Falter, 1 Monat, 7 Tage alt. Vermiſchtes. — Ueber große Löwenplage im Bezirke Kiſſakki in Deutſch⸗Oſtafrika berichtet die „Deutſch⸗oſtafrikaniſche Ztg.“: Vor Allem in der Nähe der größeren Flußläufe, dem Ngerengere und Ruvu, welche in der dieſes Jahr anhalten⸗ den Regenzeit weit über ihre Ufer getreten ſind, halten ſich die Beſtien ſtändig auf und greifen, da ſie ſcheinbar keine Luſt verſpüren, das flüch⸗ tige Wild in dem weichen Boden des vom Regenwaſſer triefenden Urbuſches zu verfolgen, zu der bequemer zu erhaſchenden Beute: den Menſchen. Nach Dutzenden zählen bereits die Schwarzen, welche in den letzten Monaten in den Dörfern nordöſtlich von Kiſſakki den Löwen zum Opfer gefallen ſind, und die Frechheit, mit der die Tiere bei ihren Raubzügen zu Werke gehen, iſt eine wohl kaum oder nur ſelten da⸗ geweſene. Der Gewährsmann des Blattes teilt unter Anderem mit, daß, als er mit einer Karawane dicht bei dem Dorfe Magogoni am Ruvyun nächtigte, aus einer Hütte in allernächſter Nähe ſeines Zeltes ein Löwe ein Negerweib herausgeholt und, nachdem er das ebenfalls in der Hütte ſchlafende Kind tötlich verletzt und den Mann ſchwer verwundet hatte, mit erſterer das Weite geſucht hatte. Einige ſeiner Träger hätten ihn zwar geweckt und ihn auf das Ge⸗ ſchrei in der Hütte, ſowie darauf aufmerkſam gemacht, daß dort ein Löwe eingebrochen wäre, als er dann aber mit ſeinem Gewehr bewaffnet an den Eingang der Hütte geeilt ſei, hätte er nur noch die Schmerzensrufe des Mannes, der ſich unter das Dach gerettet hatte, ſowie das Wimmern des ſterbenden Kindes hören können, der Löwe mit dem Weib hatte die Rückſeite der Hütte durchbrochen und war mit ſeiner Beute davongejagt. Am nächſten Vormittag wurden die geſammten männlichen Bewohner des Dor⸗ fes aufgeboten, um dem Räuber nachzuſtellen, und es gelang auch, denſelben zu verwunden, allerdings mußte dabei ein Neger, der zu un⸗ vorſichtig vorging, ſein Leben einbüßen, der Löwe hatte ihm durch einen Tatzenſchlag die ganze Bruſt aufgeriſſen und auch edle Teile 14. 16. 24. dabei verletzt. Endlich am dritten Tage gelang es, die verwundete und bereits krank gewordene 22. Ludwig Hermann, S. d. Formers Anton 1 Beſtie wieder zu ſtellen und ihr endgültig den Garaus zu machen. Jener Löwe hatte bereits neun Menſchen aus dem einen Dorf zerriſſen. — Ein Verſchwender. In Mainz wurde laut„Mainzer Journal“ in der Nacht von Freitag auf Samstag eine Droſchke angehalten, in welcher bezechte Frauenzimmer und junge Burſchen ſaßen, weil die Inſaſſen großen Lärm verurſachten. Die Geſellſchaft hatte auf Koſten eines Arbeiters() einen Tag lang flott gelebt; da der Mann ſich über den Erwerb des Geldes nicht ſofort ausweiſen konnte, mußte er über Nacht in Haft behalten werden. Später ſtellte es ſich heraus, daß er 1000 Mk. geerbt hatte, die er in zwei Tagen in der angedeuteten Weiſe verjubelte. a — Der verkannte Trunkenbold. Als in der Nacht zum Mittwoch ein Einwohner in Frankfurt a. M. nach Hauſe kam, ſtolperte er im dunklen Hausflur über etwas, das ſich beim nähern Zuſehen im Streichholzſcheine als eine offenbare Bierleiche entpuppte. Der Mann ſchnarchte, ſchimpfte und wankte ſchließlich knur⸗ rend hinaus, nachdem er geweckt und zum Weitergehen aufgefordert war. Heute früh fand man im Hausflur eine Menge Einbrecher⸗ werkzeug vor. Offenbar war der Mann bei dem Einbrechen überraſcht worden und hatte ſich mit Geiſtesgegenwart als Betrunkener geriert. Auf den Alpen bei Bozen wurden dieſer Tage von Hirten die Spuren eines Bären bemerkt, der nach und nach 20 Schafe raubte. Er wurde von den Bauern verfolgt, jedoch ohne daß es gelang, die Beſtie zu erlegen. — Aus Gertruds Tagebuch.„. Förſterhauſe wurden wir einfach, aber ſehr gut bewirtet. Geradezu herrlich ſchmeckte die friſch⸗ gemolkene Buttermilch!“ L Das Wichtigere. Graf(als Freier): „Ich habe ſiebzehn Ahnen.“— Protz:„Die geh'n mich nix an; aber wieviel haben Sie Gläubiger?“ — Aus der guten alten Zeit. Major (vor einer ſtark verſchanzten feindlichen Stellung): „Kinder, wenn Ihr die feindliche Poſition er⸗ ſtürmt, ſpende ich für die Ueberlebenden ein Faß Freibier.“ i Bekanntmachung. Die Vergebung der Karouſſelplätze betr. Die Plätze für Aufſtellung eines Karouſſels in Seckenheim und eines ſolchen in Rheinau an den Kirchweihtagen— 11. und. 12. Ok⸗ tober ds. Is.— werden im Wege des Wett⸗ bewerbs vergeben. Schriftliche Angebote für den Platz in Seckenheim und Rheinau getrennt ſind bis längſtens 7. Juli ds. Js. hier einzu⸗ reichen. Seckenheim, den 17. Juni 1903. Gemeinderat Im Bolz weiter zu leben, als der ehemaligen Freundin zu folgen. Aber plötzlich tauchte das ſpöttiſche Geſicht ihrer Stiefmutter vor ihr auf, das vergrämte, finſtere Antlitz ihres Vaters und die blaſſen, eingefallenen Wangen, die müden, hungrigen Augen ihrer Geſchwiſter.— Das Elend, die Not, die Armut, der Hunger ſtiegen gleich dämoniſchen Geſpenſtern vor ihrem ſeeliſchen Auge auf und gringſten ſie höhniſch an. Und wie ein Engel des Lichts, des Glückes, der Freude ſtand die Tänzerin vor ihr; die ſchwere, ö Luft des Boudoirs legte ſich betäubend und verwirrend auf ihre Sinne, ihr Bild lachte ihr aus dem ſchimmernden Spiegel entgegen— tief atmete ſie auf und ſagte leiſe: Ich bin dir ſehr dankbar, Grete— ich will verſuchen ob ich die Stelle ausführen kann—“ R„Kleinigkeit mit deiner Geſtalt! Aber Kind, wir müſſen dich doch ein bischen zurecht ſtutzen. Erlaube mal, daß ich dein Haar etwas modern arrangiere— da ſetz dich in den Friſierſtuhl“ Mit kunſtfertigen Händen ordnete Grete das prächtige, goldige Haar Annas zu einer modernen Friſur.„Die Brennſcheere braucht man bei deinem Haar gar nicht,“ plauderte ſie »das wellt und krauſt ſich von Natur.— So, mein Kind,— und nun nimmſt du dieſen Hut r einer ſagen, daß du . giebt.“ n nicht die eleganteſte Dame biſt, die es 5 f b di odiſche Friſur, das . In der Th 5 beſtand. ſehr geſchmackvolle Hut die Geſtalt Annas in. vorteilhafteſter Weiſe. Sie war ſelbſt erſtaunt über dieſe Verwandlung und lächelte in leicht verzeihlicher Mädcheneitelkeit ihrem Spiegelbilde u. a 5„Aber ich kann doch nicht ſo über die Straße gehen,“ meinte ſie verſchämt. Grete lachte unbändig.„Komm nur,“ ſie,„komm, wir haben jetzt keine Zeit mehr zu verlieren.“ f e Mutter nicht Adieu „Soll ich deiner ſagen?“ 5 „Nicht nötig. Die wurſtelt in der Küche umher. Komm nur, wir gehen gleich durch fahr Thür, die uns direkt auf den Hausflur ührt.“ Mit klopfendem Herzen folgte Anna der Tänzerin. Sie glaubte auf verbotenen Wegen zu wandeln und blickte ſcheu zur Seite, ob die Leute nicht erſtaunt ſie beobachteten. Aber es kümmerte ſich niemand um ſie. Das Leben der Großſtadt flutete achtlos an ihnen vorüber. Grete winkte einer Droſchke erſter Klaſſe herbei.„Nach dem Germaniatheter,“ rief ſie, dann ſtiegen ſie ein, der Kutſcher nickte mit dem Kopfe und dahin flog das leichte Gefährt. 14. Kapitel. Das Germaniatheater war ein Rieſenbau, deſſen Gerippe faſt ganz aus Eiſenkonſtruktion Es war dort ein Konſortium reicher Leute, meiſtens Börſenmänner und Bauunter⸗ nehmer, zu dem beſonderen Zweck gebaut wor⸗ den, um großartige Ausſtattungsſtücke, Feerien und Ballets aufzuführen. Auf der Kuppel des gewaltigen Baues prangte in echter Vergoldung die Stue der leichtgeſchürzten Muſe des Tan⸗ zes und an der Frontſeite befand ſich in rieſen⸗ großen, vergoldeten Lettern die Inſchrift:„Der Jugend und dem Frohſinn.“ f Gewiß ein ſchöner Sinnſpruch! Wer er⸗ innert ſich nicht gern der harmloſen, fröhlichen Jugend? Wer gönnte nicht der Jugend den harmloſen, neckiſchen, und auch überſchäumen⸗ den Frohſinn? Aber der Frohſinn, der in dieſem Hauſe der Jugend geboten wurde, war ſchon eher Leichtſinn zu nennen und die Herr⸗ lichkeit der Jugend verwandelte ſich in dieſen weiten Hallen ſehr bald in Leidenſchaft. Anna ſtaunte die Pracht, die Ueppigkeit der Räume des des Theaters an. Ueber breite Marmortreppen mit vergoldeten Geländern und mit roten Plüſchteppichen bedeckt, ſchritten die beiden Mädchen dem Bureau des Direktors zu. Eine Menge Herren und Damen ging aus und ein. Manche von ihnen grüßten Grete Hänſeler in der vertraulichen Weiſe, welche zwiſchen Angehörigen der Bühne üblich iſt; andere flüſterten ihr einen Scherz zu; wieder andere blickten mit unverhohlenem Neid der eleganten Erſcheinung der Tänzerin nach. (Forſetzung folgt.) n car 78*. 8 2 RRR n Verordnung. Die veterinärpolizeiliche Bekämpfung der Hühnerpeſt betr. Nachdem der Reichskanzler mit Bekanntmachung vom 16. Mai l. J.(R.⸗G.⸗B. Seite 223) gemäߧ 10 Abſatz 2 des Geſetzes, betreffend die Abwehr und Unter⸗ drückung von Viehſeuchen, vom 23. Juni 1880— 1. Mai 1894— bis auf wei⸗ teres für die Hühnerpeſt die Anzeigepflicht im Sinne des§ 9 des erwähnten Geſetzes eingeführt hat, wird auf Grund der 88 18 bis 26 des genannten Geſetzes ſowie des§ 56 b Abſatz 3 der Gewerbeordnung in der Faſſung des Geſetzes vom 6. Auguſt 1896(R.⸗G.⸗Bl. S. 685) mit ſofortiger Wirkung verordnet: „Die Vorſchriften der diesſeitigen Verordnung vom 29. Juli 1898, betreffend die veterinärpolizeilichen Bekämpfung der Geflügelcholera(Ge⸗ ſetzes- und Verordnungsblatt Seite 393) finden mit Beſchränkung auf die Hühner auch bei der Hühnerpeſt Anwendung.“ Karlsruhe, den 28. Mai 1903. Grossherzogl. Ministerium des Innern: gez. Schenkel. Hiernach gelten hinſichtlich der veterinärpolizeilichen Bekämpfung der Hühnerpeſt folgende Beſtimmungen: Der Beſitzer von Hühnern iſt verpflichtet, von dem Ausbruch der Hühner⸗ peſt in ſeinem 55 nerbeſtande und von allen verdächtigen Erſcheinungen unter demſelben, welche den Ausbruch der genannten Krankheit befürchten laſſen, ſo⸗ fort der Ortspolizeibehörde Anzeige zu erſtatten, auch die Tiere von Orten, an welchen die Gefahr der Anſteckung beſteht, fernzuhalten. Die gleiche Verpflichtung liegt demjenigen ob, welcher in Vertretung des Beſitzers der Wirtſchaft vorſteht, ferner Pepi der auf dem Transport befind⸗ bent Tiere dem Begleiter derſelben und bezüglich der in fremden Gewahrſam e Tiere dem Beſſtzer der betreffenden Gehöfte, Stallungen oder eiden. verpflichtet, welche ſich gewerbsmäßig mit der Ausübung der Tierheilkunde beſchäftigen, ſowie diejenigen, welche gewerbsmäßig tieriſche Kadaver beſeitigen, verwerten oder verarbeiten. a 8 2 Die Ortspolizeibehörde hat von der erfolgten Anzeige oder von der auf anderem Wege von dem Ausbruche der Hühnerpeſt oder dem Verdacht des Aus⸗ bruches dieſer Krankheit erhaltenen Kenntniß in jedem Falle ſofort dem Bezirks⸗ amt Mitteilung zu machen, welches den Bezirkstierarzt mit der Feſtſtellung des Tatbeſtandes an Ort und Stelle b 8 1 der Ausbruch der Hühnerpeſt amtlich feſtgeſtellt, ſo hat die Ortspo⸗ izeibehörde 5 5 den Senchenfall ſofort auf ortsübliche Weiſe bekannt zu machen, 2. alsbald zu ermitteln, ob und wohin in den letzten acht Tagen Hühner aus dem verſeuchten Gehöft ausgeführt worden iſt und das Ergebniß dem Bezirksamt zu berichten, 3. an auffälliger Stelle des Seuchengehöfts einen den Ausbruch der Seuche bezeichnenden Anſchlag anzubringen, 4. dem Eigentümer des Gehöfts unter Ausfolgung einer den Ortspolizei⸗ behörden Seitens des Bezirkstierarztes jeweils zugehenden Belehrung über die Hühnerpeſt zu eröffnen; a. daß die kranken und verdächtigen Tiere der Stallſperre unterliegen: als verdächtig gelten alle Hühner, welche mit den kranken ſich in einem Gehöft befinden, oder in den letzten acht Tagen befunden haben; b. daß die anſcheinend geſunden Tiere ſoweit tunlich von den kranken 0 trennen und in anderen Räumlichkeiten zu unterbringen ſind; c. daß die verendeten oder getöteten Tiere mit allen ihren Teilen zu verbrennen oder nach zuvoriger Uebergießung mit Kalkmilch in mindeſtens einhalb Meter tiefen Gruben zu vergraben ſind: d. daß die Ausfuhr der während der Seuchendauer geſchlachteten Hühner aus dem Seuchengehöfte 1 iſt. Der erſtmalige Seuchenausbruch in einer bis dahin ſeuchenfreien Gemeinde und ebenſo das Erlöſchen dieſer Seuche iſt von dem Bezirksamt durch Bekannt⸗ machung in dem e eee eee, zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Zur Feſtſtellung weiterer Seuchenausbrüche in einer bereits verſeuchten Gemeinde bedarf es der beſonderen Abordnung des Bezirkstierarztes nicht. Die Ortspolizeibehörde 1 in dieſen Fällen jeweils nach§ 3, Ziffer 2, 3 und 4 zu verfahren und den Bezirkstierarzt ſowie das Bezirksamt von jedem neuen Seuchenfall unter Angabe der Art und Zahl der Hühner in dem ver⸗ ſeuchten Gehöft alsbald in Kenntniß zu 3 8 Erlangt die Hühnerpeſt in einem Orte, in welchem Hühnermärkte abge⸗ der werden, eine größere Verbreitung, ſo ſind dieſe Meter für die Dauer er Seuche bezirksamtlich zu verbieten. 5 Die Seuche gilt als erloſchen und die angeordneten Schu maßregeln ſind aufzuheben, wenn der ganze Beſtand geſchlachtek oder 5 i oder ſeit dem letzten Erkrankungsfalle acht Tage verfloſſen ſind und die Desinfektion des Seuchengehöfs nach Angabe des Bezirkstierarztes und unter ortspolizeilicher ee 8 iſt. erſeuchte Stallungen von Hühnerhändlern ſind e perſönli i und Ueberwachung des e deiuftren e f Händlern, unter deren Hühnerbeſtand während des Transportes Totes⸗ 5525 vorkommen, ſowie den von ihnen beauftragten Begleitern iſt verboten, tote er kranke Tiere an Wegen, Gräben u. ſ. w. liegen zu laſſen oder auf die Dünge paufen zu werfen., 5 f 7 erendete oder getötete Hühner ſind entweder ſofort nach der Ankunft am nächſten Einſtellungs⸗ oder Beſtimmungsort oder unterwegs in mindeſtens ein halb Meter tiefen Gruben zu beſeitigen. d Laſſen die auf dem Transport vorgekommenen Totesfälle den Ausbruch 8 ühnerpeſt befürchten, ſo hat der verantwortliche Begleiter des Transports N utspolizeibehörde am nächſten Einſtellungs⸗ oder Beſtimmungsorte hievon dus 8 Anzeige zu erſtatten und bis zur Feſtſtellung der Totesurſache 1 unterle ezirkstierarzt den Verkauf von Hühnern während des Transportes 2 aſſen, auch dafür Sorge zu tragen, daß eine Berührung der verdächtigen iere mit andern Hühnern wirkſam 8 wird. Wird bei ſolchen T. ie Hü N ö . Transporten die Hühnerpeſt feſtgeſtellt, ſo hat die Orts⸗ t de den Weitertransport zu unkerſagen, hiervon 99 5 Bezirksamt ofor 5 es erſtatten, die verdächtigen und ſeuchenkranken Tiere der Stall⸗ ſperre zu 115 erfen und dafür Sorge zu tragen, daß die mit den Hühnern in Berührung Ades Teile des Fuhrwerks und der ſonſtigen Behältniſſe nach i 1 dolictstierarztes desinfieirt werden. 0 Der a0 er n a iſt Seitens des Bezirksamts erſt dann zu geſtatten, wenn eine Friſt von acht Tagen nach dem letzten Erkrankungsfalle verſtrichen iſt. . 5§ 10. Die von Händlern zum Frausport von Hühnern benützten Fuhrwerke und die hierbei verwendeten Behältniſſe ſi 5 ſedesmali 9 ine 1 Fd zu magen d nach jedesmaligem Gebrauch einer Zuwiderhandlungen gegen dieſe Beſtimmungen unterliegen, ſofern nicht nach den beſtehenden Geſeten, insbeſondere nach g 828 des Neichsſtracgaſehbuche, eine höhere Strafe verwirkt iſt, den Strafporſchriften der 88 65 Ziffer 2 und 66 des Reichs⸗Seuchen⸗Geſetzes und des§ 148 Ziffer 7a der Gewerbeordnung. Mannheim, den 12. Juni 1903. Grossh. Bezirksamt: AZ3deller. 2 Vorſtehendes bringen wir zur öffentlichen Kenntnis. Seckenheim, 22. Juni 1903. n 1 Bürgermeisteramt 8 1 Zur ſofortigen Anzeige ſind auch die Tierärzte und alle diejenigen Perſonen wohlhekömmlich. Mannheim Zu haben nur bei v1, 2 Breiteſtraße U 1, 1 3 5 chmerzloſes Zahnziehe 8 August Jericho, f Künſtl. Zahnerſatz Colonialwaren⸗ ohne Platte. 4 Arbeits⸗Jergebung. Die Unterhaltung der Gemeindegebäude betr. Die Maurer⸗ N a Tüncher⸗ Schreiner⸗ Tapezier⸗ Arbeiten Schloſſer⸗ Zimmer⸗ und Glaſer⸗. welche zur Unterhaltung des Rathauſes, der Schulhäuſer, der Waaghalle und der Leichenhalle nach dem aufgeſtellten Voranſchlag für das laufende Jahr nötig fallen, werden öffentlich vergeben. Bedingungen können auf dem Rathauſe in Seckenheim(Zimmer Nr. 6) eingeſehen werden, woſelbſt auch für die in der Gemeinde anſäſſigen ſelbſtſtöndigen Gewerbetreibenden Formulare zu Angeboten erhältlich ſind und Angebote bis am 8 Mittwoch, den 8. Juli 1903, Mittags 12 Uhr einzureichen ſind. Seckenheim den 1. Juli 19038. 5 Gemeinderat Ratſchreiber Volz. Ritter. Bekanntmachung. Die Herſtellung der 1. Querſtraße betr. Wir machen bekannt, daß das Ablagern von Schutt auf der 1. Querſtraße verboten iſt, da noch nicht vorauszuſehen iſt, bis zu welchem Zeitpunkte dieſe Straße hergeſtellt wird. Zur Zeit iſt das Verbringen von Schutt nur auf Ackerſtraße im Kochhegel geſtattet. Seckenheim, 12. Juni 1903. gürgermeiſteramt Volz. Bekanntmachung. 7 Die Benennung der Ortsſtraßen betr. Wir bringen zur öffentlichen Kenntnis, daß der im Ortsbauplan als 1. Querſtraße aufgeführte Straße die Bezeichnung Wilhelmſtraße beigelegt wurde. Seckenheim, 24. Juni 1903. gürgermeiſteramt. Volz. Einladung. 5 Sontag, den 5. Juli ds. Js., Vachmittags 3 Uhr, im voten Löwen hier Versammlung und Besprechung des Landw. Bezirksvereins Ladenburg mit folgender Tagesordnung: 1. Vortrag des Herrn Zuchtinſpektors Leyendecker über Huf⸗ beſchlag und Hufpflege. 2. Verteilung der bei der diesjährigen ſtaatl. Rindviehprämiirung bewilligten Prämien und Weggelder. Die Herren Mitglieder ſowie Freunde und Gönner des Vereins und alle hieſigen Landwirte werden hierzu freundlichſt einge laden. Seckenheim, 30. Juni 1903. Volz, Bürgermeiſter. Wir haben den Zinsfuß für ſämtliche bei uns deponirten Spar⸗ einlagen ab 1. Juli 1903 auf 4 Prozent feſtgeſetzt. Schwetzingen, den 26. Juni 1903. Volkabank Schwehingen e. G. m. u. H. 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