Ilutal li Anzeigeblatt für Noesbeim und Seckenheſm. 1 Erſcheint Mittwoch und Samstag. Abonnement: Monatlich 25 Pfg., durch die Poſt bezogen vierteljährlich Mk. 0.80 Redaktion, Jruck und Verlag von J. Helfrich in Seckenheim. b Die[ſpaltige Garmondzeile oder deren Raum 10 Pfg Anzeigen: 8 bei Wiederholungen entſprechenden Rabatt. Nr. 53. Mittwoch, den 8. Juli 1903. 3. Jahrgang Ausland. Rom, 6. Juli. Der Papſt hatte in der Nacht vom Freitag auf Samstag einen ſchweren Ohnmachtsanfall. Samstag gegen trat bedrohliche Herzſchwäche ein. früh wurde linksſeitige Lungenentzündung konſtatiert, worauf das Kardinalekollegium vom ernſten Zuſtand des Papſtes benach⸗ richtigt wurde. Bis Abends nahm die Schwäche leicht zu, weshalb der Papſt Sonntag Abend 8½ Uhr die heiligen Sterbeſakramente empfing. Nach einem Krankheitsbericht von Sonntag Abend 9 Uhr iſt die Atmung ſehr ſchnell, der Puls abgeſchwächt, die Temperatur unter normal. Das Bewußtſein vollkommen klar. Aus Nah und Fern. * Seckenheim, 7. Juli. Der heutige Ferkelmarkt war mit 70 Stück befahren und wurden 60 Stück zum Preiſe von 16— 22 Mk. pro Paar abgeſetzt. Mannheim, 6. Juli. In der Nacht zum Sonntag erſtach der 16 Jahre alte Lehr⸗ ling Anton Wilfen in der Schwetzinger Straße den 17 Jahre alten Lehrling Philipp Kinzing im Streit. Ferner wurde in verfloſſener Nacht in der Unterſtadt bei II 4 der 19 j ̃ährige junge Schiffer Anton Kappes aus Eberbach er⸗ ſtochen. Der Täter iſt entkommen und noch nicht ermittelt.— In dem benachbarten Lam⸗ pertheim wurde heute Nacht der Fabrikarbeiter Jakob Kling von einem Unbekannten erſtochen. Eine Reihe Burſchen wurden verhaftet.— In der Vorſtadt Neckarau erſchoß ſich geſtern der Maurer Jakob Boos in ſeiner Wohnung. Vorher hatte der 31 Jahre alte Mann, der dem Trunke ergeben war, zu ſeinen 4 Kindern noch geſagt, wenn ſie ihn noch einmal ſehen wollten, müßten ſie kommen. In demſelben Augenblick ſchoß er ſich ins Herz. Schwetzingen, 4. Juli. In dem ſtädt. Schwimmbad wurde geſtern abend der ver⸗ heiratete Maurer Karl Kurz vom Krampf be⸗ fallen und war dadurch der Gefahr des Er⸗ trinkens nahe. Glücklicherweiſe konnte Kurz von andern Badenden noch rechtzeitig, aber bereits bewußtlos aus dem Waſſer gezogen und gerettet werden. ſſer gezog Nach einer halben Stunde, Abend„ i Am Sonntag geſtern nachmittag hier einen erheblichen Unfall. nachdem er ſich erholt hatte, wurde er mittelſt Droſchke in ſeine Wohnung verbracht. Plankſtadt(A. Schwetzigen), 5. Juli. Ein rückſichtsloſer Automobilfahrer verurſachte Der bis jetzt noch unbekannte in ſchnellem Tempo fahrende Herr achtete an der Straß n⸗ biegung nicht auf ein des Weges kommendes beladenes Heufuhrwerk, ſondern fuhr, laut „Heidelb. Tagbl.“, direkt in dasſelbe hinein; das P'erd wurde auf die Seite geſchleudert riſſen. Der Wagen ſiel um, und ein Mann, der ſich auf demſelben befand, wurde dadurch an Händen und Füßen erheblich verletzt. „Schlierach-Bote“ meldet, hat der Oekonom Liter Waſſer durch Schlund und After pumpte. Der Rohling iſt bereits wegen Tierquälerei zur Anſtatt ſich um den von ihm herbeigeführten Unfall zu kümmern, ſchimpfte noch der engliſch parlierende edle Herr und fuhr, als ob über⸗ ſeines Weges weiter. Eppingen, 5. Juli. Geſtern abend 9 Uhr kam der 19jähr. Steinhauer J. Rebel von hier in angetrunkenem Zuſtande nach Hauſe. Auf Vorhalt von ſeinen Eltern bedrohte er dieſe mit Totſtechen. Auf das Hilferufen eilte Polizeidiener Barth herbei und zwang den Wütenden zur Ruhe. In einem unbewachten Augenblick ſtach Rebel den Barth und dann ſich ſelbſt in den Oberſchenkel, ſo daß nun beide ſchwer verletzt darniederliegen. Die Ver⸗ letzung des Rebel iſt lebensgefährlich. Karlsruhe. Ein trauriges Vorkommnis hat am Samstag abend über die zunächſt dabei Beteiligten ſchweres Leid verhängt. Nach Be⸗ endigung eines Feſtbanketts, welches der „Liederkranz“ zu Ehren ſeines Baſſiſten Herrn Bock veranſtaltete, der jetzt ſeit 25 Jahren dem Verein angehört, ſaßen einige Sänger noch in gemütlicher Unterhaltung im Reſtaura⸗ tionslokale des„Klapphorn“ beiſammen. Plötzlich krachte ein Schuß und der Kanzlei⸗ aſſiſtant beim Standesamt Hartl fiel ſchwer verletzt vom Stuhl. Sein Freund Lang, techn. Aſſiſtent beim ſtädt. Hochbauamt, hatte unvor⸗ ſichtig mit einem Revolver hantiert und die Kugel traf den gegenüberſitzenden Hartl in den Hals. Ob Hartl mit dem Leben davonkommt, iſt zweifelhaft. in ſeiner Verzweiflung verſuchte, wurde in Haft genommen. einen Selbſtmord Die Alzey ausgeſtellten 90 Nummern erhielten von 5 5 2 im ganzen 48 Preiſen 34, darunter 9 erſte haupt nichts geſchehen ſei, in verſtärktem Tempo Preiſe und anßerdem 4 Siegerehrenpreiſe. daß der Angeklagte nur die Disziplin habe Hüſſeners, beſonders die Verurteilung nur zu Der unglückliche Schütze, der graphiſchen Nachricht hier große Entrüſtung 1. des Großherzogtums Heſſen hat, wie ſchon ſo und dadurch die Deichſel des Wagens abge⸗ oft, auch auf der diesjährigen Ausſtellung der — Das Oberkriegsgericht verwandelte die gegen i Kataſtrophe rief natürlich große Aufregung hervor. N Schlierſee, 2. Juli. Wie der hieſige Petermann kürzlich ein Kalb verkauft, dem er, um das Gewicht desſelben zu erhöhen, zwanzig Anzeige gebracht. Darmſtadt, 4. Juli. Die Ziegenzucht Deutſchen Landwirtſchaftsgeſellſchaft in Hanno⸗ ver mit beſonderer Auszeichnung beſtanden. Die von den Ziegenzuchtvereinen Pfungſtadt, Heppenheim, Hähnlein, Wintersheim und Wenn man in Betracht zieht, daß aus Heſſen nur Schweizer Schläge ausgeſtellt waren, ſo entfielen von den für dieſe gegebeneu 40 Preiſen 34 anf das Großherzogtum, in Geld ausge⸗ drückt über 1900 Mark. Kiel, 6. Juli. Im Reviſions⸗Prozeß Hüſſener beantragte der Ankläger eine Zucht⸗ hausſtrafe von ſechs Jahren. Der Verteidiger Robbe führte in ſeiner Verteidigungsrede aus, aufrecht halten wollen, er beantrage Frei⸗ ſprechung. Nach der Erwiderung des Anklägers zog ſich der Gerichtshof zur Beratung zurück. Hüſſener in erſter Inſtanz erkannte Gefäng⸗ nisſtrafe in eine zweijährige Feſtungſtrafe und erklärte zwei Monate für verbüßt. Nach vor⸗ ſtehendem Urteil bleibt alſo Hüſſener unſerer Armee erhal'en: es muß aber darauf gedrungen werden, daß Elemente wie Hüſſener rückſichts⸗ los aus dem Heere oder der Marine entfernt werden, wenn anders das Anſehen unſerer Marine und unſeres Heeres nicht geſchädigt werden ſoll.— Der Angeklagte erhielt von verſchiedenen Offizieren Glückwünſche.(2!) Eſſen, 6. Juli. Die milde Beſtrafung Feſtungshaft, rief bei Eintreffen der tele⸗ hervor. Der Theaterteufel. Roman aus dem Volksleben von O. Elſt er. 26 Nachdruck verboten. „Das wollen wir gleich einmal ſehen.— Frau Donner, Frau Donner!“ rief der Direktor mit gellender Stimme. Eine ältere, einfach angezogene Frau mit eimer goldenen Brille auf der ſpitzen Naſe näherte ſich. „Geh Direktor befehlen?“ 1 en Garderobe und probieren ſie ihm das Engels⸗ koſtüm an. Ich habe das Fräulein ſoeben engagiert für die Rolle. Wenn das Koſtüm nicht paßt, muß es geändert werden.— Bitte Fräulein,“ wandte er ſich an Anna,„folgen Sie Frau Donner, unſerer Garderobiere—“ Ehe Anna etwas erwiedern konnte, war 1 wieder verſchwunden. Anna ſtand unſchlüſſig a. „„Na, kommen Sie man, Kind,“ te lächelnd Frau Donner.„Sie ſind 0 1 1 neu? Was?“ i Anna raffte ſich auf und folgte der alten Frau. Der Anfang war gemacht, jetzt galt es, mutig vorwärts zu ſchreiten. Aber der Mut ſank ihr doch, als Frau Donner das Engels⸗ koſtüm hervorholte. Strahlenkrone und einem Silbergazegewand, Sie mit dem Fräulein hier in die Es beſtand aus einer elektriſche Glocke ertönte mit ſchrillem Klang. e 8 25 15 8 5 7 5 das mit flimmernden Sternen überſäet war. „Das ſoll ich anziehen?“ fragte Anna. „Ja wohl, mein Püppchen,“ kicherte die Alte,„und Sie werden Furore drin machen.“ Seufzend ergab ſich Anna in ihr Schickſal. Frau Donner löſte ihr das goldblonde Haar, das in langen Wellen über ihre Schulter fiel, ſetzte ihr die Strahlenkrone auf, half ihr das Kleid ausziehen und warf ihr das Engels⸗ nahm ihren Anfang. Ueber die Bruſt iſt es etwas zu eng und koſtüm über. unten iſt es eine Kleinigkeit zu kurz— na, das machen wir ſchon,“ ſagte Frau Donner. „Und nun kommen Sie zum Direktor— Sie brauchen ſich nicht zu ſchämen, ſie ſehen bildſchön aus.“ Von roſiger Glut übergoſſen, ſtand Anna herrſchte zum erſtenmal ſeit langer Zeit wieder vor dem Direktor, dem Regiſſeur und dem Doktor Winkelmann, die ſie mit erſtaunten Blicken betrachteten. N „Famos,“ ſagte der Doktor, ſich die Hände reibend.„Ich mache Ihnen mein Kompliment, Fräulein— Sie ſehen prächtig aus,“ flüſterte Doktor Winkelmann ihr zu. „Sorgen Sie nur, daß das Koſtüm gut ſitzt, Frau Donner,“ mahnte der Regiſſeur. „Werds ſchon beſorgen,“ nickte die Alte. „Na, dann kanns losgehen,“ rief der Direktor.„Wollen Sie das Zeichen zum Beginn der Probe geben?“ 5 Der Regiſſeur winkte und ſchrie einige Worte in den Hintergrund hinein. Eine „Die Bühne frei, meine Herrſchaften!“ ſchrie der Direktor und alles drängte nach dem Hintergrunde. 8 Zitternd ſtand Anna da, da fühlte ſie, wie Dr. Winkelmann ihre Hand ergriff und ſie hinter eines Kouliſſe zurückzog.„Ich helfe Ihnen.“. Die Muſik ſetzte ſchmetternd ein, die Probe 15. Kapitel. 3 Als Anna die Hälfte der Monatsgage, dreißig Mark, den Eltern auf den Tiſch legte, frohe Hoffnung in der Familie und alle Ge ſichter erglänzten vor Freude. 8 „Was hab ich geſagt“, ſprach Frau Gerhard lachend,„wenn die Anna nur will, dann kann ſie ihr Glück beim Theater machen. Sie hat ebenſoviel Talent, wie Grete Hänſeler und iſt ein gut Teil hübſcher.“ a f Der Vater ſtarrte die beiden Goldſtücke ſchweigend an. 8 „S' iſt doch ein Sündengeld,“ murmelte er dann. i. „Hab' dich man nich,“ fuhr ihn ſeine Frau an.„Deine Tochter is keine Prinzeſſin und kann ebenſo gut wie andere Mädchen ihr Gel auf ehrliche Weiſe erdiene n 5 7 Tilſit. Drei blühende Menſchenleben ſind bei Sköpen in der Tilſiter Niederung durch den Uebermut eines Arbeiters am 20. v. zu Grunde gegangen. Zwei Mädchen von 17 und 18 Jahren badeten etwa um halb 9 Uhr in der Gilge. Plötzlich kam ein Arbeiter M. hinzu und wollte die Mädchen ängſtigen. Letztere gingen nun weiter in den Fluß hinein, den M. bittend, ſie doch in Ruhe zu laſſen. M. achtete jedoch nicht darauf, ſondern folgte den Mädchen immer weiter. Plötzlich gerieten beide Mädchen an eine tiefe Stelle und ver⸗ ſanken. M., der nun ſah, was ſein Leichtſinn angerichtet hatte, verſuchte die Mädchen zu retten, wurde jedoch von ihnen mit in die Tiefe gezogen. Vermiſchtes. — Ein würdiges Liebesverhältnis ſteht am Rathauſe Willſtätt(Kehl) angeſchlagen: eine Witwe und ein Witwer, beide zuſammen zählen ca. 150 Jahre. Beſtes Glück zu ihrem Fortleben! 5 — In Bayern ſteht für Oberfranken und die nördliche Oberpfalz bezüglich der Sommer⸗ früchte der große Teil der Bauern vor einer totalen Mißernte. Seit mehr als ſechs Wochen kein Regen! Wind und Sonnenbrand haben alles ausgetrocknet. Gerſte und Haber ſind bereits zum größten Teil vollſtändig verloren, da ihnen kein Regen mehr helfen kann, die Kartoffeln hängen voll Blütenknoſpen, die ver⸗ welken, und Kraut⸗ und Rübenpflanzen, die der Bauer ſeit Wochen begießen muß, ver⸗ trocknen. — In Autenberg bei Steier hat eine Gendarmenabteilung infolge Mißverſtändniſſes ſcharfe Schüſſe abgegeben gegen eine Abteilung des Feldjägerbataillos, welche in einem Walde eine Nachtübung abhielten. Zwei Jäger wurden ſchwer verletzt. N — Die teuerſten Zigarren der Welt ſind 1500 Stück„Havannas“, welche jüngſt in New⸗York verzollt wurden. Sie koſten 16 M. das Stück. Der für die koſtbaren Glimmſtengel 5 verwendete Tabak iſt im Vuelta Abajo⸗0Diſtrikt in Cuba gewachſen und ſtammt von ſeit Jahren mit großer Sorgfalt gezogenen Pflanzen. Selbſt⸗ verſtändlich werden für dieſe Zigarren nur vollſtändig fehlerfreie Blätter der beſten Qua⸗ lität verwendet, und die Zigarren werden von den erfahrenen Arbeitern hergeſtellt, die nicht mehr als 8 Stück im Tag fertigſtellen. Dieſe Zigarren ſind 16 Zoll lang und das Tauſend wiegt 30 Kilogramm. Jede Zigarre iſt in japaniſches Papier gehüllt und befindet ſich in einem luftdichten Käſtchen aus parfümierrem Holz. — Am Abend ⸗Schnellzug Heidelberg— Würzburg geriet bei Schweigern ein Wagen 2. Klaſſe in Brand. Die Reiſenden wollten den Wagen durch die Fenſter verlaſſen, wurden aber durch das Zugsperſonal daran verhindert. Der brennende Wagen wurde ausrangiert. —. Der in einer Münchener Heilanſtalt verſtorbene ehemalige bayeriſche Leutnant Kohlmann, hat durch Teſtament vom Jahre M. 1879 dem Parteiführer der Sozialdemokraten, Bebel, die Hälfte ſeines 800000 Mk. betragenden Vermögens vermacht. 8 — In Weinfelden ſchoß am Donnerstag der Weltmeiſterſchütze Konrad Stäheli⸗St. Fiden am thurgauiſchen Kantonalſchützenfeſt in wenigen Stunden 4 Lorbeerkränze heraus. Abends 5 Uhr hatte Stähelie ſeinen 300. Lorbeer gewonnen. 5 — Ein Vizefeldwebel des Infanteriere⸗ giments Nr. 53 in Kalk erhielt ſieben Tage gelinden Arreſt, weil er beim Schießen mit Zielmunition verſehentlich einen Oberleutnant in den Oberſchenkel getroffen hatte. — Die zwei Donauweibchen. Eine ſonder⸗ bare Polizeigeſchichte berichtet das Neue Wiener Tageblatt von zwei Frauen, die ſeit mehr denn Monaten wider Willen die Donau befahren, und zwar auf Rechnung der Donau⸗ Dampfſchiffahrtsgeſellſchaft) Die beiden „Donauweibchen“ wurden Anfang April in Siliſtrai(Bulgarien) von der Polizei mit gültigen Fahrſcheinen für Ruſtſchuk ausgeſtattet, an Bord eines Donaudampfers gebracht, in Ruſtſchuk aber an der Zollſchranke zurüſtge⸗ wieſen und wieder an Bord befördert. Weder in bulgariſchen noch rumäniſchen Anhaltsorten konnten die beiden Frauen abgeſetzt werden; überall wurden ſie von der Polizei abgewieſen. Auch in Siliſtrai, woher ſie kamen, wurden ſie abgewieſen; der Präfekt ſagte:„Ich habe mich auf dieſe Weiſe von ihnen befreit; ich werde mich hüten, ſie mir wieder anf den Hals zu laden!“ Dann verſuchte es die Dampfer⸗ geſellſchaft mit einem ruſſiſchen Orte, da die Frauen einen alten ruſſiſchen Paß beſaßen; ab. Ebenſo ging es in Ungarn, bis die beiden Unglücksweiber wieder vor Siliſtria ankamen. Aber bis in alle Ewigkeit konnte die Donau⸗ dampfer doch nicht dieſe beiden obdachloſen Frauen ſtromaufwärts und ſtromabwärts führen. So ſah ſich denn die Donau⸗Dampfſchiffahrts⸗ geſellſchaft gezwungen, die Sorge für die weitere Unterbringung und Verpflegung der ihr liſtigerweiſe aufgezwungenen Fahrgäſte auf ſich zu nehmen. Sie wurden auf einem im Hafen von Galatz verankerten Reſerveſchiffe einquar⸗ tiert und dem Bootsmanne der Auftrag erteilt, ſtie auf Rechnung der Geſellſchaft zu verköſtigen. Seit zwei Monaten hat die Donau⸗Dampf⸗ ſchiffahrtsgeſellſchaft zwei Pfleglinge, von denen ſie ſich gern befreien würde. — Ein ausgehobener Adlerhorſt. Aus Meran wird der„N. Fr. Pr.“ berichtet: Den Jägern Hirſchberger ſen. und jun. und dem Jagdaufſeher Punt gelang es, einen Adlerhorſt unweit des Piz Mont zwei junge Steinadler barg. Während die alten Tiere abweſend waren, ließ ſich Hirſchberger jun. an einem 29 Meter langen Seil in eine Schlucht hinab, wo es ihm nach großen Anſtrengungen möglich wurde, das in eine ziemlich große Felſengrotte ſchienen ca. 4 Wochen alt zu ſein. aber auch die Ruſſen lehnten höftich dankend auszuheben, der in den Präſſira Felswänden eingebaute Neſt zu erreichen. Die Jungen Ihrer habhaft zu werden und ſie an die Oberfläche zu den andern beiden Jagdteilnehmern zu bringen, war eine ſchwere, geradezu lebensge⸗ ſährliche Arbeit. Im Horſt lagen neben Reſten von Alpenhaſen, Schneehühnern de. eine halbe Gemſe und ein Murmeltier. Furchtbarer Mord an einer Frau. Ein grauenhafter Mord wurde in Peſt verübt. In der Nähe des Johannes⸗Spitals wurde am 1. ds. früh die halbverkohlte Leiche einer ca. 32— 35jährigen Frau aufgefunden. Die Kleider der Leiche lagen in ein Bündel zuſam⸗ mengeſchnürt, ca. 10 Schritte von derſelben. Neben den Kleidern lag eine entleerte Petroleum⸗ flaſche, mit der die Leiche übergoſſen wurde. Es liegt zweifellos ein Mord vor und wollte der Mörder durch die Verbrennung der Leiche die Spuren ſeines Verbrechens verwiſchen. Die Identität der Ermordeten konnte bis jetzt nicht feſtgeſtellt werden. ö Rom. Wenige Menſchen haben dem Tod näher ins Auge geſchaut, als der Pariſer In⸗ genieur M. Lavier, der vor einigen Tagen in Vareſe erſchien, um ein aufgegebenes Bergwerk zu erforſchen, das er vorher teilweiſe geprüft hatte, das ſeit Menſchengedenken aber nie völlig erforſcht worden war. Lavier ging ohne Führer. Nachdem er ein beträchtliches Stück in der Grube vorgedrungen war, fiel er plötzlich kopfüber in einen Brunnen, ſo daß ſeine Lampe erloſch und ſeine Streichhölzer verdorben wurden. Zum Glück war ſein Revolver brauchbar geblieben und er feuerte zwei Schüſſe ab, ohne jedoch die Aufmerkſamkeit auf ſich zu ziehen. Er beſchloß, drei Tage auszuhalten, und ſich dann ſelbſt noch mit den im Revolver bleibenden Patronen zu töten, falls keine Ret⸗ tung kam. Zwei Tage vergingen. Als Lavier ſchon faſt wahnſinnig vor Verzweiflung war, hörte er plötzlich den Klang menſchlicher Stim⸗ men. Zufällig hatte ein anderer Pariſer In⸗ genieur, der auch ſchon vor drei Jahren die Erforſchung des Bergwerks verſucht hatte, einen anderen Verſuch gemacht, und in Begleitung zweier Führer hatte er gerade dieſen Tag zum Beſuch der Grube gewählt. Als der zweite Forſcher einen Hilferuf hörte, ſchritt er mit dem Revolver in der Hand bis zum Rand des Brunnens vor und entdeckte den furchtbar er⸗ ſchöpften Lavier. Der Gerettete wurde beim Anblick der Hilfe ohnmächtig und wurde ſchließ⸗ lich nach Vareſe getragen, wo er nach ſeinem Abenteuer noch völlig entkräftet darniederliegt. — Vernichtetes Büchſenfleiſch. Bald nach Beendigung des ſüdafrikaniſchen Krieges kam die überraſchende Nachricht, daß trotz des Mangels an Lebensmitteln im Kriegsgebiet 1,700,000 Rationen Konſerven auf Befehl der Militärbehörden vernichtet worden ſeien. Im engliſchen Unterhauſe führte dieſes zu einer Anfrage, auf die Kriegsminiſter Brodrick ant⸗ wortete, daß der Wert der vernichteten Konſer⸗ ven ſich auf 80,000 Pfd. Sterl. belaufe. Von dieſen Rationen ſeien 22,000 Ende 1900 und i„Wenn es nur ſtets auf ehrliche Weiſe geſchieht— 55 Frau Gerhard verließ das Zimmer, um eeinige Einkäufe zu machen. N Anna trat an ihren Vater heran und legte die Hand auf ſeine Schulter. „Vater,“ ſagte ſie in leiſem, aber beſtimm⸗ ten Tone,„bei dem Andenken an meine Mutter verſpreche ich dir, ehrlich und anſtändig zu bleiben— auch in meiner jetzigen Beſchäftigung. Ich bin erſt wenige Tage am Theater, aber icch habe doch ſchon geſehen, wie es die meiſten Mädchen dort treiben. Ich werde ihnen nicht nachahmen.“ Gerhard erhob ſich und küßte ſeine Tochter. „Gebe der liebe Gott, daß du deine guten Vor⸗ ſätze ausführen kannſt. Ich habe jetzt wieder Mur gefaßt, ich will es noch einmal verſuchen, Arbeit zu finden— und ſollte ich auch die Straße kehren müſſen.“ Der Wille bei dem aus ſeiner gewohnten Bahn geworfenen Mann war gut, aber das Fleiſch war ſchwach. Dieſe monatelange Ar⸗ beitsloſigkeit, das Herumſtreifen in den Straßen der Rieſenſtadt war nicht ohne Einfluß auf ihn geblieben; der gezwungene Müßiggang hatte ſeine Energie geſchwächt und wenn er auch jeden 8 Tag einen neuen Anlauf zur Beſſerung nahm, jeden Tag neue, gute Vorſätze faßte, ſie wurden im Laufe des Tages vergeſſen und mutlos, energielos blieb Gerhard ſtundenlang in irgend einer obſkuren Kneipe beim Schnaps ſitzen, um abends halbtrunken nach Hauſe zu wanken. Auch jetzt ſich nur, 1 er ſagte, unten in der„Deſtille“ einen kleinen Imbiß zu nehmen, da er heute noch nichts genoſſen hatte. N Anna ſeufzte tief auf, ſie wußte, was ihr Vater unter dem kleinen Imbiß verſtand. Dann trat ſie an einen kleinen Koffer, in dem ſie ihre erbärmliche Garderobe aufbewahrte. Weun ſte mit den anderen eleganten, jungen Mädchen am Theater in der äußeren Erſcheinung nicht wetteifern konnte und wollte, ſo wollte ſie doch nicht allzu erbärmlich umhergehen, um die ſpöttiſchen Blicke ihrer Kolleginnen auf ſich zu lenken. Sie ſuchte daher ihr einfaches, ſchwarzes Kleid, das ſie in der Heimat Sonntags ange⸗ zogen hatte, heraus, um zu ſehen, ob es noch im Stande war. b Bei dem Herumkramen in dem Koffer fiel ihr ein kleines Päckchen in die Hände. Raſch wickelte ſi⸗ das Papier auf, ein welker Blumen⸗ ſtrauß lag in dem Papier— die Brockenroſen und Myrten, welche ihr Hans Allmers auf dem Knappſchaftsfeſte geſchenkt. Mit thränenumſchleierten Augen ſtarrte Anna auf die welken Blumen. Die letzte glückliche Stunde in ihrem Leben war es geweſen, als Hans ihr das kleine Sträußchen geſchenkt. Welch frohe Hoffnung, welch inniges Glücksgefühl hatte damals ihr Herz erfüllt. Welch dankbares Empfinden gegen den lieben Gott, der ihr dieſe innige, heiße Liebe zu Hans in das Herz geſeukt! Und jetzt?— Wie ein ſchöner Traum aus eit in ihrer Seele nebel⸗ glücklicher Kindheit ruhte die Erinnerung an verſchleierte ſchöne Landſchaft, ſo ſchaute ſie zurück auf jene glückliche Zeit! Frohſinn und Harmloſigkeit, Liebe und Zärtlichkeit, Hoffnung und Glück— alles war verſunken in öde, dunkle Nacht, die ihr Leben, ihre Seele um⸗ hüllte mit finſterem Schatten. Eine heiße Sehnſucht nach der Heimat, nach dem Glück ihrer Jugend ſchlich ſich in ihr Herz. Die dürren Blumen ſchienen zu wachſen und ſich auszudehnen, ihr welker Duft ſchien zum würzigen Waldeshauch ſich zu verwandeln — und mit einem male ſtand das Zauberbild des heimatlichen Waldes vor der träumenden Seele des jungen Mädchens, das die Hände vor das Antlitz ſchlug und bitterlich weinte. In ihrer ſchmerzlichen Erregung hatte ſie überhört, daß die Thür geöffnet war und ein Herr eintrat. Als dieſer ſie anredete, ſprang ſie mit leiſem Ausruf der Ueberraſchung empor. „Verzeihung, Fräulein,“ ſagte der Fremde, „daß ich ohne weiteres eintrat— aber ich erhielt, auf mein Klopfen keine Antwort. Ich täuſche mich wohl nicht, wenn ich Fräulein Anna Gerhard vor mir zu ſehen glaube?“ „Das iſt mein Name. Womit kann ich dienen?“ „Sie erkennen mich nicht mehr, Fräulein Anna?“ Freilich, es mögen wohl etliche Jahre her ſein, feit wir uns zum letzten male geſehen haben—“ „Wie iſt mir denn? Sehe ich recht — Herr Bender—?“ i (Forſetzung fol der Reſt erſt zwiſchen April und Juni 1902 geliefert worden. — Wie viel Perſonen in Eugland ſpurlos verſchwinden. Die„Daily Mail“ meldet. Es ſind noch keine Anzeichen dafür vorhanden, daß das häufige geheimnisvolle Verſchwinden von Perſonen im Abnehmen begriffen iſt, eine Erſchemung, die im Zuſammenhange mit einer Selbſtmordepidemie den Monat April ſo bemerkens gemacht hat. Zu Ende des letzten Jahres war der Aufenthaltsort von mindeſtens 2000 Perſonen in England deren Freunden und Verwandten unbekannt und im laufenden Jahre iſt ſchon eine große Anzahl zu dieſer Liſte hinzugekommen! Bis jetzt ſind im Laufe des April 26 Männer und 14 Frauen auf unerklärte Weiſe veſchwunden. Im vorigen Jahre war die Totalſumme für dieſen Monat unter 30; die Zahl der Verſchwundenen im erſten Viertel dieſes Jahres iſt folgende: Januar 29, Februar 45, März 48. Von der Geſamt⸗ ſumme von 122 waren nahezu die Hälfte Frauen. Während des entſprechenden Quartals des Vorjahres betrug die Geſamtſumme der Verſchwundenen 50. Belohnungen im Geſamt⸗ betrage von über 100 Pfund Sterling ſind heuer für die Auffindung der Verſchwundenen ausgeſetzt worden. Häfen, Wälder, Sümpfe ſind unterſucht, Flüſſe und Kanäle gebaggert worden, die beſten Detektivs ſind auf der Suche nach den Vermißten tätig geweſen. Aber die Reſultate ſind entmutigend: in den letzten vierzehn Tagen ſind nur drei Fälle aufgeklärt ſich zwei Drittel der Verſchwundenen abſichtlich verborgen, die Mehrzahl iſt vermutlich unter angenommenen Namen ausgewandert, einige haben zweifellos Selbſtmord begangen, andere ſind durch Unglücksfall, Entbehrung, Hunger umgekommen. Um Oſtern verſchwanden ſechs Perſonen gleichzeitig. — Was die Königsreiſe Peters I. von Serbien von Genf nach Belgrad gekoſtet hat. Wie das„W. Ill. Extrabt.“ wiſſen will, war mit der Internationalen Schlafwagen-Ge⸗ ſellſchaft ein Abkommen wegen Durchführung der ganzen Reiſe von Genf nach Belgrad getroffen worden. Die Unternehmung hatte einen eigenen Zug zuſammengeſtellt; hierfür wurden 15,000 Francs bezahlt. In dem Zuge befanden ſich 60 Perſonen, für deren Beköſtigung 12,000 Franes ausgelegt wurden. Im ganzen hat alſo die Königsreiſe 27,000 Frs. gekoſtet. Humoriſtiſches. — Auch ein Vorſchlag. Dame:„Der Stoff gefällt meinem Bräutigam nicht, ich ſoll ihn umtauſchen!“— Kommis. Gnädiges Fräulein, der Stoff iſt ausgezeichnet, dann tauſchen Sie doch lieber den Bräutigam um!“ —(Der Pantoffelheld.) Richter!„Wollen Sie die Strafe annehmen?“— Verurteilter lzu ſeiner Frau, die im Zuſchauerraum ſitzt]: „Was meinſt Du, Kathi?“ — Milderungsgrund.) Richter:„Haben Sie gegen den Antrag des Herrn Staatsan⸗ tät' halt um mildernde Umſtänd' bitten, weil ich eigentlich gar net ſo viel hab' ſtehl'n woll'n als ich erwiſcht hab'!“ — Der Mathematikprofeſſor. Frau Pro⸗ feſſor:„Ach, lieber Mann, wir werden alt! Heute feiere ich bereits meinen 34. Geburtstag!“ — Profeſſor:„Tröſte Dich, liebe Frau, das nächſte Mal wirſt Du 35— dann biſt Du mit 7 teilbar.“ — In Gedanken. Profeſſor.„Iſt der Herr Rat zu ſprechen?“— Dienſtmädchen: „Der Herr Rat? Nein, der iſt ſchon zwei Wochen geſtorben!“— Profeſſor:„O, dann will ich ihn nicht ſtören“. — Mißverſtändnis. Herr.„Hören Sie mich an, mein Fräulein, ich muß Ihnen ein Geſtändnis machen:„heiße Liebe“——“ Fräulein: Sehr angenehm,— heiße Marie Lehmann.“ — Hier wendet ſich der Gaſt mit Grauſen. Gaſt:„Was iſt denn das für altes, ungenieß⸗ bares Zeug, was Sie mir da gebracht haben?“ — Kellner:„Das iſt Huhn mit Reis, das hatten Sie doch beſtellt!“— Gaſt:„Na, hören Sie, das iſt aber wahrſcheinlich— Reis ältere Linie?“ — Kindlich. Lehrerin(in der Naturge⸗ ſchichtsſtunde):„ Der Maulwurf frißt täglich ſo viel er wiegt...“— Dorchen: „Fräulein, woher weiß denn aber der Maul- wurf wie viel er wiegt?“ — Betrachtung. Sonderbar, die Nachs iſt weiblichen Geſchlechts, und doch iſt ſie ſo 4 ²˙—-ꝛ ⁵Ü:ʃʃ4. machung in dem Amtsverkün worden. Nach der Anſicht der Polizei haben! walts etwas einzuwenden?“— Einbrecher:„I'! ſchweigſam. Verordnung. Die veterinärpolizeiliche Bekämpfung der Hühnerpeſt betr. Nachdem der Reichskanzler mit Bekanntmachung vom 16. Mail. J.(R.⸗G.⸗B. Seite 223) gemäߧ 10 Abſatz 2 des Geſetzes, betreffend die Abwehr und Unter⸗ drückung von Viehſeuchen, vom 23. Juni 1880— 1. Mai 1894— bis auf wei⸗ teres für die Hühnerpeſt die Anzeigepflicht im Sinne des§ 9 des erwähnten Geſetzes eingeführt hat, wird auf Grund der 8s 18 bis 26 des genannten Geſetzes ſowie des§ 56 b Abſatz 3 der Gewerbeordnung in der Faſſung des Geſetzes vom 6. Auguſt 1896(R.⸗G.⸗Bl. S. 685) mit ſofortiger Wirkung verordnet: „Die Vorſchriften der diesſeitigen Verordnung vom 29. Juli 1898, betreffend die veterigärpolizeilichen Bekämpfung der Geflügelcholer die ſetzes⸗ und Verordnungsblatt Seite 398) finden mit Beſchränkung Suf die Hühner auch bei der Hühnerpeſt Anwendung.“ Karlsruhe, den 28. Mai 1903. Grossherzogl. ministerium des Innern: gez. Schenkel. Hiernach gelten hinſichtlich der veterinärpolizeilichen Bekämpfung der Hühnerpeſt folgende Beſtimmungen: 5 „Der Beſitzer von Hühnern iſt verpflichtet, von dem Ausbruch der Hühner⸗ peſt in ſeinem Hühnerbeſtande und von allen verdächtigen Erſcheinungen unter emſelben, welche den Ausbruch der genannten Krankheit befürchten laſſen, ſo⸗ fort der Ortspolizeibehörde Anzeige zu erſtatten, auch die Tiere von Orten, an welchen die Gefahr der Anſteckung beſteht, fernzuhalten. Die gleiche Verpflichtung liegt demjenigen ob, welcher in Vertretung des Beſitzers der Wirtſchaft vorſteht, ferner bezüglich der auf dem Transport befind⸗ 8 Tiere dem Begleiter derſelben und ezüglich der in fremden Gewahrſam l Tiere dem Beſſtzer der n Gehöfte, Stallungen oder 74 55 8 Zur ſofortigen Anzeige ſind auch die Tierärzte und alle diejenigen Perſonen beſchäftigen d gewe wenge 115 der Ausübung der Tierheilkunde „ſowie diejeni ewerbsmäßig tieriſche l eiti verwerten 8 8 welche g ßig tieriſche Kadaver beſeitigen, 188 8 2. Die Ortspolizeibehörde hat von der erfol a. 5 5 gten Anzeige oder von der au anderem Wege von dem Ausbruche der Hühnerpeſt. Verdacht des Ans, an Wielange e 5 98 jedem Falle ſofort dem Bezirks⸗ 8 en, welches den Bezirkstierar i„ eftſte Tatbeſtandes an Ort und Stelle. rarzt mit der Feſtſtellung des N 5 88. laelbeheld 1 Ausbruch der Hühnerpeſt amtlich feſtgeſtellt, ſo hat die Ortspo⸗ J. den Senchenfall ſofort auf ortsübliche Weiſe bekannt zu machen, 2. alsbald zu ermitteln, ob und wohin in den letzten acht Tagen Hühner aus dem verſeuchten Gehöft ausgeführt worden iſt und das Ergebniß dem Bezirksamt zu berichten, 3. an auffälliger Stelle des Seuchengehöfts einen den Ausbruch der Seuche bezeichnenden Anſchlag anzubringen, 4. dem Eigentümer des Gehöfts unter Ausfolgung einer den Ortspolizei⸗ behörden Seitens des Bezirkstierarztes jeweils zugehenden Belehrung über die Hühnerpeſt zu eröffnen— a. daß die kranken und verdächtigen Tiere der Stallſperre unterliegen: als verdächtig gelten alle Hühner, welche mit den kranken ſich in b. einem Gehöft befinden, oder in den letzten acht Tagen befunden haben; daß die anſcheinend geſunden Tiere ſoweit tunlich von den kranken zu trennen und in anderen Räumlichkeiten zu unterbringen ſind; 82 die verendeten oder getöteten Tiere mit allen ihren Teilen zu mindennen oder nach zuvoriger Uebergießung mit Kalkmilch in d. 52 dien einhalb Meter tiefen Gruben zu vergraben ſind: a ie Ausfuhr der während der Seuchendauer geſchlachteten Hühner em Seuchengehöfte. iſt. Der erſtmalige Hen 5 5 2 enausbruch in einer bis dahin ſeue enfrei emeinde und ebenſo das Erlaſchen usbruch in e hin ſeuchenfreien Gemeinde ieſer Seuche iſt von dem Bezirksamt durch Bekannt⸗ digungsblatt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 5 Zur Feſtſtellung weiterer Seuchenausbrüche in einer bereits verſeuchten Gemeinde bedarf es der beſonderen Abordnung des Bezirkstierarztes nicht. 5 And Die Ortspolizeibehörde chat, in dieſen Fällen jeweils nach§ 8, Ziffer 2, 38 el Seuchen 5 Angabe der An. ſowie das Bezirksamt von jedem 557. alsbald zer Art und Zahl der Hühner in dem ver⸗ ſeuchten Gehöft alsbald in Kenntniß zu Wen Zahl der Hüh em ver 6 Erlangt die Hühnerpeſt in einem Orte, in welchem Hühnermärkte abge⸗ halten werden, eine größere Verbreitung, ſo ſind dice Mt für die Dauer der Seuche bezirksamtlich zu verbieten. ne geit ſind 8 7 t oder ſeit dem Die Seuche gilt als erloſchen und die n Schu aufzuheben, wenn der ganze Beſtand geſchlachtet oder e i letzten Erkrankungsfalle acht Tage verfloſſen ſind und die Desinfektion des euchengehöf Angabe des Bezi 157 1 0 höfs nach Anga es und unter ortspolizeili —— * Verſeuchte Stallungen von Hühnerhändlern ſind unter perſönlicher Leitung und Ueberwachung des Bezirkstierarztes zu desinficiren. n 88 5 8.8. „ Händlern, unter deren Hühnerbeſtand während des Transportes Totes⸗ fälle vorkommen, ſowie den von ihnen beauftragten Begleitern iſt verboten, tote oder kranke Tiere an Wegen, Gräben u. ſ. w. liegen zu laſſen oder auf die Düngerhaufen zu werfen. Verendete oder getötete Hühner ſind entweder ſofort nach der Ankunft am nächſten Einſtellungs⸗ oder Beſtimmungsort oder unterwegs in mindeſtens ein halb Meter tiefen Gruben zu beſeitigen. Laſſen die auf dem Transport vorgekommenen Totesfälle den Ausbruch der W befürchten, ſo hat der verantwortliche Begleiter des Transports der Ortspolizeibehörde am nächſten Einſtellungs⸗ oder Beſtimmungsorte hievon unverzüglich Anzeige zu erſtatten und bis zur Feſtſtellung der Totesurſache durch den Bezirkstierarzt den Verkauf von Hühnern während des Transportes au unterlaſſen, auch dafür Sorge zu tragen, daß eine Berührung der verdächtigen Tiere mit andern Hühnern wirkſam 5 wird. Wird bei ſolchen Transporten die Hühnerpeſt feſtgeſtellt, ſo hat die Orts⸗ polizeibehörde den Weitertransport zu unterſagen, hiervon dem Bezirksamt ſofort Anzeige zu erſtatten, die verdächtigen und ſeuchenkranken Tiere der Stall⸗ ſperre zu unterwerfen und dafür Sorge zu tragen, daß die mit den Hühnern in Berührung gekommenen Teile des Fuhrwerks und der ſonſtigen Behältniſſe nach Angabe des Bezirkstierarztes desinficirt werden. N i Der Weitertransport iſt Seitens des Bezirksamts erſt dann zu geſtatten, 13 eine Friſt von acht Tagen nach dem letten Erkrankungsfalle verſtrichen iſt. 5 8 10. Die von Händlern zum Transport von Hühnern benützten Fuhrwerke und die hierbei verwendeten Behältniſſe ſind nach jedesmaligem Gebrauch einer gründlichen Reinigung zu unterwerfen. f Zuwiderhandlungen gegen dieſe Beſtimmungen unterliegen, ſofern nicht nach den beſtehenden Geſetzen, insbeſondere nach§ 328 des Reichsſtrafgeſetzbuches, eine höhere Strafe verwirkt iſt, den Strafvorſchriften der§§ 65 Ziffer 2 und 66 des Reichs⸗Seuchen⸗Geſetzes und des§ 148 Ziffer 7a der Gewerbeordnung. Mannheim, den 12. Juni 1908. Grossh. Bezirksamt: Zoeller. Vorſtehendes bringen wir zur öffentlichen Kenntnis. Seckenheim, 22. Juni 1903. Bürgermeisteramt Volz. Bekanntmachung. Das Einſperren der Tauben während der Erntezeit betr. J.⸗N. 1199. Es wird hiermit zur Kenntnis gebracht, daß die Beſitzer von Tauben verpflichtet ſind, letztere während der Erntezeit das iſt vom 11. Juli bis 2. Auguſt einzuſperren und daß Zuwiderhandlungen beſtraft werden. Seckenheim, den 6. Juli 1903. gürgermeiſteramt Volz. Zahn- Atelier C. Bossert Mannheim 1, 2 Breiteſtraße U 1, 2 Schmerzloſes Zahnziehen. Künſtl. Zahnerſatz ohne Platte. O.-R.-P. Nr. 98522. Badhosen in allen Größen billigſt bei E. Werber, Y Lortzaſrier cles Product Anerkannt beſter u. preisw. Cognac Aerztlich empfohlen. Mild, wohlſchmeckend, — . 125 5 7 5 — wohlbekömmlich. Zu haben nur bei 150 August dericho, Colonialwaren⸗ und Delicateſſenhandl Zwangs⸗Oersteigerung. Im Wege der Zwangsvollſtreckung ſoll das in Gemarkung Seckenheim belegene, im Grundbuche von Feckenheim zur Zeit der Eintragung des Verſteigerungsvermerkes auf den Namen des Bäckers Georg Rohr in Rheinau eingetragene, nachſtehend be⸗ ſchriebenen Grundſtück am Mittwoch, den 26. Auguſt 1903 Vormittags 9˙½ Uhr durch das unterzeichnete Notariat im Rathauſe zu eckenheim ver⸗ ſteigert werden. Der Verſteigerungsvermerk iſt am 29. April 1903 in das Grund⸗ buch eingetragen worden. Die Einſicht der Mitteilungen des Grundbuchamts, ſowie der übrigen das Grundſtück betreffenden Nachweiſungen, insbeſondere der Schätzungs⸗ urkunde iſt jedermann geſtattet. Es ergeht die Aufforderung, Rechte, ſoweit ſie zur Zeit der Ein⸗ tragung des Verſteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht erſichtlich waren, ſpäteſtens im Verſteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerſpricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls ſie bei der Feſtſtellung des geringſten Gebots nicht berückſichtigt und bei der Verteilung des Verſteigerungser⸗ löſes dem Anſpruche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachge⸗ fetzt werden. f Diejenigen, welche ein der Verſteigerung entgegenſtehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuſchlags die Auf⸗ hebung oder einſtweilige Einſtellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Verſteigerungserlös an die Stelle des verſteigerten Gegenſtandes tritt. Beſchreibung des zu verſteigernden Grundſtückes: Grundbuch von Seckenheim, Band 2, Heft 3, Beſtandsverzeichnis I. Ordnungs⸗Zahl 1, Laufende Nummer der Grund⸗ ſtücke im BV. 1 9, Lagerbuch⸗Nummer 6946, Flächeninhalt 3 a 69 qm Hofraite in Rheinau⸗ Stengelhof an der Stengelhofſtraße Nr. 18 N Auf der Hofraite ſteht: a ein Wohnhaus mit Schienenkeller, dreiſtöckig mit Knieſtock, ein Seitenbau mit Bäckerei und Woh⸗ nung dreiſtöckig und ein Schweineſtall. Schätzung 55 000 Mk. Mannheim, den 1. Juli 1903. Großh. Notariat Mannheim IX. als Vollſtreckungsgericht. 5 Breunig. BIi 111g Eine Parrie Sommerjoppen per Stück von 1.60 Mk. an bringe in empfehlende Erinnerung. E. Werber. Freudenberg⸗ Burgunder⸗ Rothwein. garantiert echter, reiner, ſelbſtgekelteter Traubenſaft, tiefrokh und glanzhell, vorzüglich erwärmend und wohlthuend, gegen Verdauungsſchwäche, Bleichſucht u. a. von Aerzten vielfach empfohlen, verſende mit Fäßchen zu 20 Liter an um 1 Mk. den Liter Weissweine von 45 bis 80 Pfg. pro Liter. 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Juli 1903. Das polizeiliche Meldeweſen betr. Das gürgermeiſteramt Volz. Schmitt. Ortspolizeiliche Vorſchrift. Das polizeiliche Meldeweſen in der Gemeinde Seckenheim und dem Ortsteil Rheinau betr. Auf Grund des 8 49 des Polizeiſtrafgeſetzbuches und des§ 10 der Verordnung des Gr. Miniſterums des Innern vom 8. Mai 1883 wird angeordnet was folgt: § 1. Meldepflicht. Jeder Ein⸗, Um⸗ oder Auszug in oder aus einer hieſigen Wohnung muß binnen drei Tagen gemeldet werden. Vorübergehende Beſuche von auswärtigen Verwandten oder Bekannten ſind Meldefrei. § 2. Meldepflichtige Perſonen. Verpflichtet zu den in 8 1 vorgeſchriebenen Meldungen ſind jeweils diejenigen, welche die ein- oder ausziehende Perſon als Mieter, Aftermieter, Dienſtbote, Geſelle, Gehilfe, Lehrling oder in ſonſtiger Eigenſchaft in die Wohnung aufnehmen, bezw. aufgenommen hatten. Die Meldung hat ſich auf die Ehefrau des zu Meldenden und ſeine Kinder jeden Alters zu erſtrecken. Hauseigentümer, welche nicht ſelbſt ihr Haus bewohnen, haben einen im Hauſe wohnenden Stellvertreter zu dem ihre Meldungen obliegen. Es haben ſomit zu melden: beſtellen, 1. Die Hausbeſitzer bezw. die von ihnen beſtellten Verwalten jeden Ein⸗ oder Auszug, welcher a. ſie ſelbſt und ihre mit ihnen wohnenden Angehörigen, b. Die übrigen in ihrem Haushalt wohnenden Perſonen, wie Dienſtboten, Geſellen, Gehilfen, Lehrlinge, Schlafleute, Pfleglinge c. ihre Mieter und deren Angehörige, berührt. 2. Die Mieter jeden Einzug, Um⸗ und Auszug ihrer eigenen Dienſtboten, ihrer Geſellen, Gehilfen, Lehrlinge, Pfleglinge, Mieter 8 3. Ort der Me (Aftermieter) ſowie der Angehörigen der Vorgenannten. [dungen. Die Meldungen aus der Gemeinde Seckenheim ſind bei dem Bürgermeiſteramt(Rathaus), diejenigen aus dem 5 Ortsteil Rheinau bei dem dortigen Stabhalteramt(Gemeindehaus) zu erſtatten. 8 4. Form der Meldungen. Zu den Meldungen ſind die vorgeſchriebenen, bei den in 8 3 bezeichneten Meldeſtellen erhältlichen Formulare, (bei Einzug gelb, bei Auszug grün) zu benützen. Jede Meldung iſt von dem Meldepflichtigen und dem Gemeldeten zu unterſchreiben. Für jede Perſon iſt die Meldung auf ein beſonderes Formular zu ſchreiben; nur Familienhaupt beziehen, können Ehefrauen und Kinder auf das gleiche Blatt geſchrieben werden. der Vollſtändigkeit und Richtigkeit der Meldungen. Jeder in Bezug auf deſſen Perſon oder Angehörige. nach Maaßgabe dieſer Vorſchrift eine Meldung erſtattet werden muß, iſt gehalten, dem zur Meldung Verpflichteten alle zur vorſchrifts⸗ f 8 5. Sicherung bei Meldungen, die ſich auf ein mäßigen Ausfüllung des Meldeformulars erforderlichen Angaben zu machen. Auf Verlangen der Meldeſtelle haben dienliche Papiere vorzulegen. die Anzumeldenden die in ihrem Beſitz befindlichen, zum Ausweis über ihre Perſon Reichsausländer müſſen ſich durch Beurkundungen ihrer Heimatsbehörde über ihre Staatsangehörigkeit ausweiſen. Den Anmeldungen von zuziehenden Perſonen iſt die im bisherigen Wohn- oder Aufenthaltsort des Gemeldeten erteilte 8* Abmeldebeſcheinigung anzuſchließeu. Befinden ſich in dem Haushalt der Zuziehenden, Kinder unter 12 Jahren, ſo iſt außerdem mpfung durch Vorlage der Impfſcheine zu erbringen. a ö rhandlungen gegen dieſe ortspolizeiliche Vorſchrift werden gemäߧ 49 Polizeiſtrafgeſetzbuch geſtraft. 1902 der Nachweis über die er⸗ 2 .