9 5 9 Nahrung bot— doch die Geſchwiſter Eure vereinſamte Behauſung zurück, kommt Sur Anzeigeblatt für Seckenbeim und A Noesheim. Erſcheint Mittwoch und Samstag. ö Abonnement: Monatlich 25 Pfg., durch die Poſt bezogen vierteljährlich Mk. 0.80 N Redaktion, ruck und Verlag non J. Helfrich in Seckenheim. Nr. 57. Anzeigen: Die[ſpaltige Garmondzeile oder deren Raum 10 Pfg bei Wiederholungen entſprechenden Rabatt. Samstag, den 16. Juli 1904. 4. Jahrgang Die Verbreitung der Schwindſucht. Die engen Beziehungen der Schwindſucht zwiſchen den äußeren Lebensverhältniſſen und der Ausbreitung der Tuberkuloſe(Lungen- ꝛc. Schwindſucht) ſind oft betont worden. Mit der Entſtehungs⸗ und Verbreitungsart dieſer Krankheit hängt es zuſammen, daß ſie in den wirtſchaftlich beſſer geſtellten Volksſchichten im Allgemeinen weniger häufig auftritt, als in den ärmeren. Um dieſen Unterſchied der Tuberku⸗ loſegefahr näher zu beleuchten, ſei beiſpielshal⸗ ber hier eine ſtatiſtiſche Feſtſtellung der Ham⸗ burger Medicinalbehörde erwähnt, welche für den Durchſchnitt der Jahre 1896 und 1897 auf je 1000 Steuerzahler mit einem Einkom⸗ men über 3500 Mk. nur 1 Tuberkuloſefall, mit einem Einkommen von 2000 bis 3500 Mk. 2, von 12002000 Mk. 2½, von 900 1200 Mark 4, auf je 1000 Steuerfreie(Einkommen unter 900 Mk.) mindeſtens 5 Tuberkuloſenfälle bezeichnete. Die Einwirkung der äußeren Lebensver⸗ hältniſſe ergibt ſich mit erſchreckender Deutlich⸗ keit auch aus der ſtatiſtiſchen Feſtſtellung, daß die Verbreitung der Lungenſchwindſucht in den verſicherungspflichtigen Bevölkerungskreiſen die durchſchnittliche Verbreitung der Seuche weit überſteigt. Unter den Invaliditätsurſachen ſteht die Tuberkuloſe obenan. Von 1892 bis 1895 waren z. B. bei 151,000 Invalidenrenten von Männern in 16,800 Fällen Tuberkuloſe und in 28,000 Fällen ſonſtige Erkrankungen der Lunge die Urſache Allerdings iſt unter den Minderbemittelten die Tuberkuloſe⸗Gefahr wieder verſchieden nach den ſonſtigen äußeren Lebensverhältniſſen. Im ländlichen Oſtpreußen ſtarben von 10,000 Lebenden 15, in den indu⸗ ſtriellen Rheinlanden 29, in der vorwiegend landwirtſchaftlichen Provinz Sachſen 19, im induſtriellen Weſtfalen 31 an Tuberkuloſe. Induſtrielle Bezirke ſind alſo weit mehr ge⸗ fährdet wie ländliche. Im Königreich Sachſen 3. B. erhalten von 1000 Verſicherten der Landwirſchaft 77, von 1000 Verſicherten der Induſtrie 245 Perſonen Invalidenrente wegen Lungenſchwindſucht. 8 Endlich ſind auch in der Induſtrie die Schädlichkeiten mancher Berufstätigkeiten, ſofern nicht Vorſichts⸗ und Schutzmaßregeln beobachtet werden, beſonders groß, wie ebenfalls auf dem jüngſt ſtattgehabten Tuberkuloſe-Kongreß in Berlin hervorgehoben wurde. tätigkeiten, welche Katarrh oder Verletzungen der Lunge mit ſcharfkantigem oder ätzendem Staub und hierdurch eine örtliche Empfänglich⸗ keit für den Krankheitserreger(Bazillus) be⸗ wirken. Ferner diejenigen, die während der So die Berufs⸗ gefährdeten Volksklaſſen, ſpeziell ſeitens der Arbeiterſchaft, notwendig. Mit bemerkenswerter Schärfe wurde auf dem Berliner Kongreß durch den Vertreter der Centralkommiſſion der Berliner Krankenkaſſen, Dr. Friedeberg, betont, daß die Arbeiterſchaft Deutſchlands erſt von einer auf der Baſis Arbeit eine derartige Haltung des Körpers veranlaſſen(3. B. Schuhmacher, Tiſchler), daß die Atmung faſt nur durch die unteren Partieen der Lunge erfolgt, ſo daß durch die geminderte Luft⸗ und Blutzirkulation in den oberen Partieen ebenfalls eine örtliche Empfänglichkeit hervorgerufen wird. Sodann die Berufstätig⸗ keiten, bei welchen wie bei der ſitzenden Lebens⸗ weiſe, infolge zu geringer Muskeltätigkeit und Bewegung eine Schwächung des Geſamtorganis⸗ mus, inbeſondere des Herzens, und damit eine Verminderung der körperlichen Widerſtands⸗ fähigkeit erfolgt(z. B. Schneider und Näherinnen). Es unterliegt gar keinem Zweifel, daß jede Verbeſſerung der Lebenslage der von der Krankheit vor Allem bedrohten Volksſchichten eine Einſchränkung der Tuberkuloſe bedeutet. Wie viel wertvoller erſcheint es daher, durch ſolche Verbeſſerung auf die Verhütung der Schwindſucht hinzuwirken, als Volksheilſtätten zu bauen, deren hinreichende Herſtellung über⸗ dies leider ſo erhebliche Schwierigkeiten findet! Freilich ſind die auf Errichtung von Lungen⸗ heilſtätten für die unbemittelten Kranken hin⸗ zielenden Beſtrebungen dankenswert und auf das Wärmſte zu begrüßen; denn auch bei den beſten und umfaſſendſten Verhütungsmaßregeln wird an eine gänzliche Ausrottung der Volks⸗ ſeuche ja nicht zu denken ſein. Aber die Vor⸗ beugungsmaßregeln(Prophilaxe) in den äußeren Lebensverhältniſſen(Nahrung Arbeits⸗ und Wohnräume) bilden doch die notwendige Grund⸗ lage, ohne welche auch allen Anforderungen entſprechende Volksheilſtätten keine dauernd ge⸗ deihliche Wirkſamkeit entfalten können. Gemeinnützig geſinnte Private wie Vereine, Gemeinde und Staat, müſſen im Kampfe gegen dieſe Volksſeuche zuſammenwirken. In Anbe⸗ tracht der großen Schwierigkeiten iſt aber vor Allem auch ein zielbewußtes Eintreten für die Hebung der wirtſchaftlichen Lage der beſonders unbeſchränkteſter Koalitionsfreiheit ſich auf⸗ bauenden Erringung beſſerer Lebens- und Ar⸗ beitsverhältniſſe, von einer durchgreifenden Aenderung ihrer ganzen Exiſtenzbedingungen ſich eine völlige und endgiltige Ueberwindung der Tuberkuloſe verſprechen kann. Ausland. Clarens, 14. Juli. Der frühere Präſi⸗ dent Krüger der ehemaligen Transvaalrepublik iſt heute Nacht geſtorben.— Präſident Krüger, der ſeit dem 24. Mai hier weilte, iſt ſeit jenem Tage nur ein einziges Mal ausgefahren; ſonſt weilte er im Hauſe oder auf der Teraſſe; am Samstag fühlte er ſich unwohl, und am Montag wurde eine Lungenentzündung feſtge⸗ ſtellt; ſeit dieſem Tage war der Kranke bewußt⸗ los; ſeine Tochter, Frau Eloff, und deren Mann weilten bei ihm; Krüger hat zu ver⸗ ſchiedenen Malen den Wunſch ausgeſprochen, an der Seite ſeiner Gattin in Transvaal beer⸗ digt zu werden; bis die Beſtimmungenüber die Beſtattung getroffen ſind, wird die Leiche in der hieſigen Leichenhalle aufgebahrt bleiben. Petersburg, 13. Juli. Nach verſchiedenen Meldungen aus Mukden ſollen bei dem Angriff auf die Landbefeſtigungen von Port Arthur die Japaner einen Verluſt von 30000 Mann erlitten haben und zwar hauptſächlich durch die Exploſion von Minen, die von den Ruſſen ge⸗ legt waren. Eine Mitteilung des General⸗ ſtabes beſtätigt dieſe Meldung der ruſſ. Telegr. Agentur. Ueber das Ergebnis des verluſtreichen Angriffes der Japaner gegen die Landbe⸗ feſtigungen von Port Arthur während der Nacht auf den 11. Juli verlautet, daß es den Japanern gelungen iſt, ſich an zwei wichtigen Punkten zu behaupten. Doch erſcheint die Be⸗ ſetzung dieſer beiden Uebrigens nicht näher be⸗ zeichnenden Punkte von problematiſchem Wert, denn die Belagerer würden nunmehr ihren Generalplan notwendig ändern müſſen, um die Der Berghof. „Volks⸗Roman von J. Oberparleiter. 5(Nachdruck verboten.) „Vor einigen Wochen war den Geſchwiſtern nämlich auch eine Muhme geſtorben, von ihnen die„Waldmuhme“ genannt, weil ſie das bereits erwähnte Häuschen im Walde bewohnte. Von ihr hatte die Baderfamilie manchen Zuſchuß erhalten, oder zum mindeſten konnte man ſich in Kreuz und Leid mit der Muhme ausreden TJ hund dann war Allen wieder leichter ums Herz.— Was half, daß ihnen die gute Alte ihr Häuschen im Walde hinterließ? Es ge⸗ hörte freilich ein Ackergrund und ein kleiner Wieſenplan dazu, der für eine Kuh wohl a konnten ſich ja nicht wie alte Muhme ins Waldhäus⸗ chen zuſammenſetzen, ſie mußten ſich einen Erwerb ſuchen, mußten hinaus in die Welt.— „ Langſamen Schrittes, noch einen ſchmerz⸗ lichen Scheidegruß auf die offene Grabesſtelle zurückwerfend, traren ſie zum Kirchhoftore hinaus. Hier aber erwartete ſie ein guter Bekannter, der ihnen ſtumm und wehmütig die Hand drückte zum Zeichen ſeiner innigen Teilnahme und ſeines eigenen Schmerzes um den Verſtorbenen. 8 „Leni, Kinder!“ ſprach er mit zitternder Stimme,„Ihr könnt jetzt nicht ſogleich in wenigſtens für den heutigen Tag mit mir, Ihr müßt unter die Leute, müßt Euch zu zerſtreuen ſuchen. Wir wollen dabei über Euer weiteres Schickſal beraten.“ N Der alſo ſprach, war Furtner, der Berg⸗ hofbeſitzer, der beſte Freund des Verſtorbenen. Gerne folgten ihm die Geſchwiſter, bedurften ſie doch gerade jetzt eines Beraters, und da konnten ſie keinen beſſeren finden als Furtner. Der Berghofbeſitzer war Wittwer. Sein Weib, Vroni war bereits vor mehreren Jahren und Gregor hinterlaſſen. Erſterer, als der ältere, ſollte den Berghof übernehmen, Letzterer zog es vor, ſich ſtatt der Landwirtſchaft zu widmen, das Baugewerbe zu erlernen. Er befand ſich eben an der Südgrenze Oeſterreichs, wo er eine Bahnſtrecke als Bau⸗ leiter übernahm.— 5 Furtner ging das Schickſal der Familie ſeines verſtorbenen Freundes ſehr zu Herzen. Beſonders für Lorenz war er ſehr beſorgt, da dieſer keinen eigentlichen Beruf hatte und zu einem gewöhnlichen Arbeiter durchaus nicht auf⸗ gezogen worden war. daher für einen außerordentlichen glücklichen Zufall, als einige Tage nach dieſem Ereigniſſe von ſeinem jüngeren Sohne Gregor ein Brief anlangte, iu welchem derſelbe dem Vater mit⸗ teilte, das er eine Kantine zu übernehmen habe und zum Betriebe derſelben einen verläßlichen Menſchen ſuche. 5 5 5 Furtner betrachtete es das Geſchäft zu führen und alles zu beauf⸗ ſichtigen. In väterlicher Freude teilte daher Furtner ſeinen Schützlingen ſeinen Plan mit. Gemiſchte Empfindungen erweckte in ihnen dieſe Nachricht. Zuerſt war es die helle Freude d darüber, daß ſie ſo unverhofft der Sorgen für geſtorben und hatte ihm zwei Söhne, Albert die nächſte Zukunft enthoben ſeien, dann war es wieder der Schmerz, daß ſie ſich, die von Kindheit an ſo ſehr aneinanderhingen, trennen müßten. 5 Bald überwog jedoch das erſtere Gefühl, und dankbaren Herzens fielen ſie ihrem alten Freunde, der ſo väterlich für ſie ſorgte, um den Hals. s i Mit Furtners Sohn Gregor, mit dem ſie ja ſtets auf gutem Freundensfuß ſtanden, war bald die Vereinbarung getroffen, und ſo ſchien ſich alles für die Waiſen zum Beſten zu geſtalten. f a ü Leni zog ins Waldhäuschen, da ſie ſeit Jahren her Hausfrau ſein mußte, ſo machte ihr die Bewirtſchaftung des kleinen, aber fün eine Perſon hinreichenden Beſitzes Freude. Während ihrer freien Stunden konnte ſie ſich am Berghofe nützlich machen, wo ſie ja immer 5 gerne geſehen war. 5 „7)„„ r TT.. 1 Wiederholung unverhältnismäßig großer Ver⸗ luſte infolge der umfaſſenden ruſſiſchen Minen⸗ lager zu vermeiden. 2 Aus Nah und Fern. Mannheim, 15. Jul. Der Bürgeraus⸗ ſchuß bewilligte für die Erbauung einer zwei⸗ ten Neckarbrücke einen Kredit von 3, 200,00 Mk. Weinheim, 13. Juli. In Birkenau iſt das 13 Jahre alte Töchterchen des Joh. Oehlſchläger III. Witwe dadurch tötlich verun⸗ glückt, daß es von einem Schiffchen einer Schiffſchaukel einen Stoß erhielt. Das Kind ſtarb infolge ſchwerer innerer Verletzungen. Vom Kaiſerſtuhl, 13. Juli. Bei einem Gewitter, das über die Gemarkung Ifringen zog, wurde von einem kalten Schlage der 75jährige Landwirt Hans Hohwieler unter der Türe getötet. Rottweil(A. Breiſach), 12. Juli. Dieſer Tage verunglückte ein Kind des Ziegelarbeiters Hummel in einem unbewachten Augenblick durch Ertrinken in einer leicht gedeckten Ab⸗ waſſergrube. Zurzeit des Unglücks war niemand in der Nähe. Das arme Geſchöpf wurde ſpäter von ſeinen Eltern als Leiche gefunden. Stauſen, 13. Juli. Wchbl.“ mitteilt, ſchlug der Blitz bei dem geſtern abend über unſere Gegend gezogenen Gewitter in Vorder⸗Heubronn in den großen Bauernhof des Landwirts Senn. In kurzer Zeit brannte das ganze Anweſen nieder. Fahrniſſe konnten keine gerettet werden, auch kamen 7 Kühe, 4 Ziegen und 4 Schweine in den Flammen um. Stühlingen, 13. Juli. Beim Baden in der Wutach ertrank der 18 Jahre alte Lehrling Karl Böhler von Remetſchwiel(A. Waldshut) infolge Herzſchlags. Fützen(A. Bonndorf), 13. Juli. Am Sonntagabend gegen 7 Uhr wurde in Singen der hier ſtationierte Bahnwärter Rothermund von einem Radfahrer derart überfahren, daß er nachts ſeinen Verletzungen erlag. Ueberlingen, 13. Juli. Am letzten Sonntag verſuchten die Inzipienten O. Melbert und W. Beck vom Schützengraben aus auf die Inſel Mainau zu ſchwimmen. Bis zur Ziegel⸗ hütte bei Dingelsdorf verlief die Tour ohne Wie das„St. Hundertmarkſchein, der jedoch falſch war. wurden bei dem geſtrigen Gewitter zwei Pferde vom Blitze getötet. Rülzheim, 13. Juli. Bei einem hie⸗ ſigen Kaufmann machte eine Bauersfrau einige kleinere Einkäufe und bezahlte mit einem Der Gendarmerie gelang es, die Frau ausfindig zu machen. Würzburg, 13. Juli. Arm gelebt, reich geſtorben— das trifft auf die Privatiere Dürr dahier zu, die vor einigen Wochen das Zeitliche ſegnete. Die Erben wurden angenehm überraſcht durch die Kunde, daß ihnen 760 000 Mk. zugefallen ſeien. Allerdings ſtellte ſich auch „Vater Staat“ ein, der für die hinterzogene Kapitalrentenſteuer eine Rechnung über 30000 Mk. präſentirte.. Aus der Pfalz, 10. Juli. Kaſſenreviſor, der vor drei Wochen den Rechner der Darlehenskaſſen in Sippersfeld beſtahl und bei mehreren Raiffeiſenvereinsrechnern erfolglos Viſite machte, iſt in Münnerſtadt in der Perſon des Bergmannes und früheren bayeriſchen Gendarmen Johann Honecker aus Oberbexbach in der Pfalz verhaftet worden. Köln, 12. Juli. Bei einem in Wipper⸗ fürt ausgebrochenen Großfeuer erlitt eine Frau in dem Beſtreben, ihre Kinder zu retten, mit dieſen den Flammentot. Das Feuer hatte ſich derart raſch ausgebreitet, daß eine Rettung unmöglich war. Auch zahlreiches Vieh iſt um⸗ gekommen. Hannover, 13. Juli. Hinter der Station Unterleues auf der Strecke Hannover⸗Hamburg entſtand heute morgen ein Heidebrand, der ſich im Laufe des Tages mehrere tauſend Morgen weit ausdehnte. Nachmittags mußte aus Celle das 77. Infanterieregiment mittels Extrazuges zur Hilfeleiſtung herbeigeholt werden. Paris, 13. Juli. Die Sardinen haben ſich wieder in großen Mengen an der breto⸗ niſchen Küſte gezeigt. Da die Fiſche im vorigen Jahre nur in ganz unbedeutenden Mengen vorkamen, befürchteten die jetzt hocherfreuten Fiſcher das gänzliche Ausbleiben der Sar⸗ dinenzüge. a 1 — Hrn. Footes Dynamitkuh. Der ehren⸗ Unterbrechung. Hinter der Ziegelhütte mußte jedoch Beck in die mitfahrende Gondel aufge⸗ nommen werden, da ſich bei ihm Krampf in den Füßen einſtellte. Melbert gelaug es, trotz des inzwiſchen eingetretenen Gegenwindes, die Inſel Mainau nach über Aſtündiger Schwimm⸗ tour zu erreichen. Der kühne Schwimmer hat durch dieſe Tour 6 Pfund am Körpergewicht eingebüßt. f f Neureuth, 14. Juli. Bei dem geſtern nachmittag um 6 Uhr niedergegangenen heftigen Gewitter wurden infolge Blitzſchlags die Scheunen des Wirts Kaiſer, Stober und der Witwe Knobloch vollſtändig eingeäſchert. Weiter traf ein Blitzſtrahl den 21jähriger Maurer Jakob Linder, der gerade in ſeiner Wohnung beſchäftigt war. Der junge Mann war ſofort tot. (GVermont) recht freundlich behandelt. werte Richter Foote hatte eine gute, liebe Kuh. Sie wurde von allen Bürgern 1 0 8 Italiener erſchienen um in der Umgebung der Green Mountains eine Fabrik zu bauen, be⸗ gann ſich Hrn. Footes Kuh, wie alle Welt, lebhaft für ihre Arbeiter zu intereſſieren. Als ſie ganze Felsſtücke losſprengten, trat die Kuh noch näher heran und prüfte und betrachtete alles genau; plötzlich ſah man ſie Naſe und Maul ſchnüffelnd zu Boden ſenken und den Kopf dann mit lebhafter Genugtuung wieder hochheben; ſie hatte eine Dynamitpatrone ver⸗ ſchluckt! Einen Augenblick lang blieben die Arbeiter wie gelähmt ſtehen; dann warfen ſie mit einem Satz Schippen und Hacken hin und liefen, was ſie laufen konnten, um außer „Schußweite“ zu kommen, denn ſie glaubten, Mutterſtadt, 14. Juli. In Ruchheim Der falſche jeden Augenblick explodieren könne. Die Kuh aber ſtand unbeweglich auf ihren vier Beinen verwunderten Miene. Die Kuh tat einen Schritt. Ganz Middlebury glaubte, daß ſein Ende gekommen ſei. Aber es erfolgte keine Exploſton. Plötzlich ertönte ein Angſtgeſchrei. Die Kuh traf Anſtalten, ſich niederzulegen. Bei der Berührung mit dem Boden mußte die Dynamitpatrone explodieren. Schwerfällig und ruhig ließ ſich die Kuh nieder und begann den Horizont zu betrachten. Die Nacht verging unter Angſt und Grauen. Als die Däm⸗ merung gekommen war, war die Kuh ſehr erſtaunt, daß man ſie, gegen Brauch und Sitte, auf dem Felde zurücklaſſen wollte; nach langem Nachdenken über die veränderte Lage entſchloß ſie ſich, allein nach Hauſe zu gehen, fand aber die Stalltür verſchloſſen. Sie irrte in der Stadt umher, aber an und in jedem die bei ihrem Erſcheinen voll Entſetzen die Flucht ergriffen. Der Tag erſchien, und man hielt Rat. Man beſchloß, die Kuh nach einer abgelegenen, rings von Bergen umgebenen Wieſe zu führen. Vier mutige Bürger opferten ſich; nachdem ſie von ihren Angehörigen rüh⸗ renden Abſchied genommen hatten, näherten ſie ſich-vorſichtig der lebenden Mine auf die Ge⸗ fahr hin, im Falle einer Kataſtrophe mit der Kuh in die Luft zu fliegen. Ohne Schwierig⸗ keiten zu machen, ließ ſich die Kuh einen Strick um die Hörner legen. Die Kuh lebte von Donnerstag bis Samstag. Samstag früh legte ſich ſich nieder und verſchied. In ihrem Magen fand man eine klebrige ſchwarze Maſſe, und der Totenbeſchauer konſtatierte Vergiftung. Daraus ergibt ſich, daß Dynamit, wenn es auch im Magen nicht zur Exploſion gelangt, als Nahrungsmittel nicht zu empfehlen iſt. ( Ladenburg, 16. Juli. Geſtern abend 6 Uhr brach auf bis jetzt noch unbekannte Weiſe Feuer in dem Wohnhaus des Zimmer⸗ meiſters Adam Gattung aus. Der ganze Dachgiebel iſt abgebrannt. Die Fahrniſſe, welche durch Löſchmaßregeln beſchädigt wurden, ſind durch Verſicherung gedeckt. Jede Hausfrau ſpart, wenn ſie ihre Einkäufe bei Georg Nöſer macht. i 22. ͤK 2 Zimmer mit Zubehör, Hauptſtraße 116, zum 1. Auguſt zu vermieten. Zu erfragen am Sonntag Vor⸗ mittag 9— 11 Uhr im Gaſthaus zum Zähringer Hof oder bei Jakob Sponagel, Mannheim R. 7 Nr. 10. Für Lorenz und Staſi kam die Abſchieds⸗ ſtunde. Am Hügel ihres Vaters vergoſſen die Geſchwiſter die Abſchiedstränen, das Gelübde erneuernd, ſich gegenſeitig nie zu verlaſſen, Freud und Leid zuſammen zu teilen. Furtner ließ ſie zu der etwa zwei Stunden entfernten Bahnſtation befördern— nochmals folgte ein zärtlicher Abſchied von Leni, die ſie begleitete, und dann ging's hinaus in die weite Welt, die ihnen bisher ſo unbekannt geblieben war. i 2 Greogor Furtner war ein ſchöner Mann. Obgleich noch jung, hatte er ſich, da er den größten Teil der letzten Jahre in der Fremde zugebracht, ein weltmänniſches Auftreten ange⸗ eignet. Die Lücken in ſeiner Bildung wußte ö er in geſchickter Weiſe durch ſein glattes Be⸗ nehmen zu verdecken. Das Glück war ihm günſtig. Nicht unbemittelt von Haus aus, hatte er ſich in verhältnißmäßig kurzer Zeit bei verſchiedenen Bahnlinien durch Uebernahme von Bauten ein ziemlich bedeutendss Ver⸗ mögen erworben. Freilich konnte dasſelbe bei“ einer unglücklichen Spekulation oder bei unvor— den Bahnarbeiten entgegenſtellen, ebenſo ſchnell virloren gehen, als es erworben war, und Mancher iſt ſchon als armer Mann von dannen gegangen, der als vermögend mit großen Hoffnungen den Bau begonnen.— Die Bauleuer errichten gewöhnlich für die bei ihnen in Arbeit Stehenden, die ja zumeiſt E 5 a der Hand eines anſtelligen, hübſchen Mädchens A rgeſchenen Schwierigkeiten, die ſich mitunter nach Hunderten zählen, Kantinen, um ſie mit den notwendigen Nahrungsmitteln und Ge⸗ tränken zu verſorgen. Der größte Teil dieſer Arbeiter läßt den hart verdienten Lohn dort wieder zurück. Selbſtverſtändlich bildet ſo eine Kantine für den Bauleiter ſelbſt eine nicht unbedeutende Nebeneinnahme, da ja die Ar⸗ beiter moraliſch verpflichtet ſind, ihre Bedürf— niſſe an Nahrungsmitteln aus der Kantine ihres Brodherrn zu beziehen, wenn ſie auch dieſelben oft theurer und in minderer Güte als anderwärts erhalten. Gregor Furtner kam es ſehr erwünſcht, daß Lorenz Brunner und ſeine Staſi ſich bereit erklärten, Kantine zu übernehmen. Schweſter den Betrieb der Beide waren ihm wohlbekannt, und ihre Redlichkeit ſtand außer Zweifel. ſein dürfen, um nicht ſofort den Vorteil ins Auge zu faſſen, der ihm aus dem Umſtande erwachſen mußte, daß ein ſo dralles Weſen wie Staſi den Herren Ingenieuren und ſonſtigen Baubeamten zur Bedienung zugewieſen werden konnte; läßt ſich doch Jedermann lieber aus einen Trunk kredenzen als aus den ſchwieligen Händen einer Arbeiterin.— Die beiden Geſchwiſter kamen an. Er hätte überdies kein Geſchäftsmann die Hand zum Willkomm, und Gregor ſchüttelte dieſelbe als alter Bekannter in zutraulicher Herzlichkeit. Bald hatten ſich Lorenz und Gregor über das Verhältniß, in welches ſie nun zu einander traten, verſtändigt und bald ſtanden ſie mit⸗ einander in innigem Verkehr. Gregor ſah mit Vergnügen, wie Dank der geſchickten Geſchäfts⸗ führung die Kantine immer mehr und mehr an Zuſpruch gewann, und Lorenz und Staſi konnten auch zufrieden ſein mit dem Verdienſte, der ihnen dadurch erwuchs. a Gerne ſprachen die Ingenieure und Auf⸗ ſichsbeamten bei der ſchönen Stafi vor, ohne daß der eine oder der andere ſich irgend einer beſonderen Gunſtbezeugung Seitens derſelben hätte erfreuen können. Staſi war zu ſehr in Demut und Unſchuld erzogen worden, und ihr moraliſches Zartgefühl hatte zu tiefe Wurzel gefaßt, als daß ſie ſich blindlings von ober⸗ flächlichen Schmeicheleien hätte verleiten laſſen; zudem war Lorenz viel zu eiferſüchtig auf den lauteren und unantaſtbaren Charakter ſeiner Schweſter, als daß er irgend welche gaſtliche Freiheiten geduldet hätte. Deſto freundlicher geſtaltete ſich das Ver⸗ hältniß zu Gregor. Derſelbe fand ſich immer häufiger in der Kantine ein, und bald verging — kein Tag, an dem er nicht[die Geſchwiſter Gregor hatte Staſi durch längere Zeit nicht beſuckt hätte. geſehen. Er war daher nicht wenig überraſcht, als er ſie als eine blühende Jungfrau, als eine vollendete Schönheit wieder ſah. Mit ſchüchter⸗ ner, unverfälſchter Weiblichkeit reichte ſie imm Faortſetzung folgt.) daß die Kuh, gleich einer Höllenmaſchiene, und betrachtete die Menſchen mit einer ernſten, 9 e Hauſe, dem ſie ſich näherte, ſah ſie Geſtalten, * 8 e 1 Bekanntmachung. Nr. 4443. Nachdem in dem Hausſtande des Georg Zwingen⸗ berger, dahier, Diphtherie ausgebrochen iſt, bringen wir nachſtehend die zur Verhütung der Verbreitung von Diphterie und Scharlach vorge⸗ ſchriebenen Maßregeln zur öffentlichen Kenntnis: Verordnung. „Das Familienhaupt, in deſſen Wohnung eine Erkrankung an Diphtherie oder Scharlach vorkommt, iſt verpflichtet; a. für thunlichſte Abſonderung des Erkrankten zu ſorgen; b. die zu ſeinem Hausſtand gehörende Kinder im Alter bis zu 14 Jahren— diejenigen, welche die Volksſchule beſuchen, ohne Unterſchied des Alters— vom Beſuche der Schule und der Kirche abzuhalten und darauf hinzuwirken, daß der Verkehr dieſer Kinder mit anderen Kindern, insbeſondere auf öffentlichen Straßen und Plätzen, tunlichſt beſchränkt werde; c. die erforderlichen Desinfektionsmaßnahmen gemäß der beige⸗ druckten Anweiſung(Anlage J) zu bewirken. 185 Die Maßregeln unter a und b ſind zu beobachten, bis 4 Wochen ſeit Beginn der Erkrankung abgelaufen ſind und eine ſorgfältige Reini⸗ gung des Kranken entſprechend der Anweiſung über das Desinfektions⸗ verfahren ſtattgefunden hat. 5 Wird der Kranke oder werden die zum Hausſtand gehörenden ge⸗ ſunden Kinder aus der Wohnung entfernt, ſo hat die Maßregel unter b auf die letzteren bis zum Ablauf von 8 Tagen ſeit dieſer Entfernung Anwendung zu finden. g enn mehrere Erkrankungen im gleichen Hausſtande erfolgen, iſt die Maßregel unter b bis zum Ablauf von 4 Wochen ſeit Beginn der letzten Erkrankung zu beachten, ſofern nicht entſprechend der Beſtimmung in Abſatzung 3 die Abkürzung dieſer Dauer ſtatthaft iſt. ., Bei ſtattgehabter Erkrantung an Diphtherie kann auf Grund einer ärztlichen Beſcheinigung, daß die vollſtändige Geneſung des Erkrankten eingetreten, die vorſchriftsmäßige Reinigung und Desinfektion vorgenom⸗ men und kein neuer Erkrankungsfall im Hausſtande vorgekommen iſt, die Beobachtung der Maßregel unter a und b durch den Bezirksarzt ſchon nach 14 Tagen ſeit Beginn der Erkrankung nachgelaſſen werden. Der Zutritt zu Leichen der an Diphtherie oder Scharlach Geſtor⸗ benen iſt tunlich zu beſchränken, insbeſondere Kindern nicht zu geſtatten. Auch zu den Leichenbegängniſſen dürfen in ſolchen Fällen Kinder nicht beigezogen werden. Seckenheim, den 12. Juli 1904. Hürgermeiſteramt: Ratſchreiber Volz. Ritter. Bekanntmachung. a„Den Schulunterricht im Hauptort Seckenheim betr. Die Gemeinde Seckenheim ſucht auf 1. September d. Js. ein größeres Zimmer bis zur Fertigſtellung des neuen Schulhauſes zum 8 der Erteilung von Schulunterricht im Hauptort Seckenheim zu achten. f Angebote bittet man mündlich oder ſchriftlich innerhalb 14 Tagen bei dem unterzeichneten Gemeinderat einzureichen. Seckenheim, den 9. Juli 1904. 5 Gemeinderat Ratſchreiber Volz. Ritter. Bekanntmachung. 8 Sicherung der öffentlichen Geſundheit und Reinlichkeit betr. % Nachſtehende bezirkspolizeiliche Vorſchrift bringen wir, nachdem dieſelbe durch Erlaß des Gr. Landeskommiſſärs vom 4. Juli 1904 No. 4509 für vollziehbar erklärt worden iſt, zur öffentlichen Kenntnis. Mannheim, den 7. Juli 1904. Groh. Lerirksamt: Zoeller. Hezirkspolizeiliche Vorſchrift betr. den getrieb 5 des TFlaſchenbierhandels. Aufgrund der 88 87a und 94 Pol.⸗Str.⸗G.⸗B. und des§ 14a Abſatz 2 8 27. Juni 1874, 5. a der Miniſterialverordnung vom 1 1 die Sicherung der öffentlichen Geſundheit und Reinlichkeit betr. wird mit Zuſtimmung des Bezirksrats für den Betrieb des i i Sbezir! ö im t was folgt; es Flaſchenbierhandels im Amtsbezirks Mannheim angeordnet, — . 8.45 5 Beſonderer Raum. 5 1 Abfüllen von Bier zum Zwecke des Verkaufs in Flaſchen darf nur Der eſonderen, zu dieſer Verrichtung beſtimmten Raum geſchehen. Schlafzimmer ai darf zu anderen, insbeſondere Wohnzwecken(als Wohn⸗ oder Auch 8 Küche, Verkaufslokal ꝛc.) nicht benützt werden. i Sa 10 en in demſelben Gegenſtände nicht gelagert werden, deren gerung erunreinigung des Bieres im Gefolge haben kann. 8 Beſchaffen heit des Raumes. ae en ken hell, luftig, bezw. leicht lüftbar ſein und darf nicht 55 155 ähe eines Aborts, einer Düngerſtätte oder dergleichen liegen. Der Boden muß zementiert oder mit anderem undurchläſſigem Material 8 een, ſein, daß Flüſſigkeiten ſich von ſelbſt ſammeln und eordnet a a N 5 Die Wände des Raumes müſſen bis zur öhe von Um vom Fußboden zementiert oder von ſolchem Material hergeſtellt ſein, das, ohne Beſtandteile abzugeben, abgewaſchen werden f 8 a Wa 0 0 15 88. A* 0 1 5 2 5 8 15 In dem Abfüllraum oder in deſſen unmittelbarer Nähe muß friſches Waſſer in genügender Menge ſtets vorhanden ſein. N Waſſen, deſſen Beſchaffenheit geſundheitspolizeilich zu beanſtanden iſt, darf zum Reinigen der Flaſchen ze. keine Verwendung finden. Insbeſondere iſt es unſtatthaft, zum Abfüllungsgeſchäft nötige Flaſchen oder Geräte mit Waſſer aus Bächen Teichen und dergl. zu reinigen..„ In Gemeinden, in welchen eine öffentliche Waſſerleitung beſteht, darf nur Waſſer aus dieſer benützt werden. 4. f Ab füllapparat. 5 Zum Abfüllen des Bieres in Flaſchen muß ein beſonderer Füllapparat (Syphonapparat, Patentſchlauch oder dergleichen) benützt werden. Unterſagt iſt insbeſondere das Abfüllen mittelſt Gummiröhren, die von ü m Abfüllenden zum Anziehen des Bieres in den Mund genommen werden Alle Verzinnungen und alle Verbindungsſtücke an dem Abfüllapperat, ſowie die Patentverſchlüſſe der Flaſchen müſſen den Vorſchriften in den 5 13 und 3 des Geſetzes über den Verkehr mit blei⸗ und zinkhaltigen Gegenſtänden vom 25. Juni 1887(Reichsgeſetzblatt Seite 273) entſprechen. 5 b Nötige Gerätſchaften. „„Als Gerätſchaften zum Abfüllen müſſen— abgeſehen von dem eigentlichen Abfüllappaxat— vorhanden ſein: eine Spülmaſchine mit Bürſten zum Spülen der Flaſchen oder ein Gefäß mit Porzellanſchroten; zwei Spülgefäße(Standen oder dergl.) von genügender Größe; iſt eine Spülmaſchine vorhanden, ſo genügt ein Spülgefäß; ein Geſtell, auf welchem die leeren 5 Flaſchen zum Abtropfen aufgeſtellt werden können(Abtropfgeſtell). 5 Dieſe Gerätſchaften müſſen in dem Abfüllraum ſtändig aufbewahrt und dürfen zu anderen Zwecken(insbeſondere die Spülgefäße zum Waſchen der Wäſche und dergl.) nicht verwendet werden. § 6. Reinhaltung des Abfüllraumes und der Gerätſchaften. Der Abfüllraum und die zum Betrieb des Flaſchenbiergeſchäftes nötigen Gerätſchaften müſſen ſtets rein gehalten werden Insbeſondere iſt der Schlauch nach dem Abfüllen jeweils mit heißer Sodalöſung zu reinigen. Vor dem Einfüllen des Bierrs müſſen die Flaſchen gründlich mit heißem Ich gereinigt werden und zwar mittelſt der Spülmaſchine oder mit Porzellan⸗ roten. Der Gebrauch von Metallſchroten iſt verboten. Bei Wiederverwendung ebrauchter Flaſchen mit Verſchlußapparaten ſind die letzteren, ſofern dies ohne ie zu beſchädigen ausführbar iſt, vor jeder neuen Flaſchenfüllung von der laſche zu 1 und einer hinreichenden Desinfektion(durch Auskochen in odalöſung oder dergl.) zu unterziehen; dabei ſind die Gummiringe von den Porzellanknöpfen zu entfernen. Die Flaſchen müſſen vor dem Einfüllen auf das Abtropfgeſtell gebracht und genügend lange Zeit dort belaſſen werden. 5 5 Gebrauchte Korbſtopfen dürfen nicht wieder verwendet werden. 7 n Perſonen, welche das Abfüllen beſorgen. N Perſonen, welche an anſteckenden Krankh iten oder an Hautausſchlägen leiden, dürfen beim Abfüllgeſchäft(einſchließlich der Reinigung der Flaſchen und Gerätſchaften) nicht mitwirken. 5 88. en Die 1. Abfüllen benutzten Räume und Geräte ſind auf Erfordern der mit der Ueberwachung betrauten Polizeiorgane dieſen vorzuzeigen. 5 — Uebergangsvorſchrift. 5 Die Inhaber bereits beſtehender Flaſchenbierhandlungen haben ihre Betriebseinrichtungen bis zum 1. Juli 1905 mit obigen Vorſchriften in Einklang zu bringen 0 1 8 10 Strafbeſtimmung.. 8 Zuwiderhandlungen gegen dieſe Vorſchriften werden, ſoweit nicht nach 8 94 Pol.⸗Str.⸗G.⸗B. eine höhere Strafe verwirkt iſt, nach 8 87 a Pol.⸗Str.⸗G.⸗B. an Geld bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen beſtraft. Mannheim, den 23. Juni 1904. Großh. gezirkamt: ez. elke Vorſtehendes bringen wir zur öffentlichen Kenntnis. Seckenheim, 15. Juli 1904. Bürgermeisteramt: Volz. ol z f 98 85 0 Sockenheim. Ttskrankenkasse Seckenheim. Die Abänderung des Statuts 5 i hieſiger Ortskrankenkaſſe betr. Laut Beſchluß der Generalverſammlung vom 17. April und 3. Juli 1904, genehmigt in der Bezirksratsſitzung vom 7. Juli d. Irs. ſind die§S 49 und 30 des Statuts wie folgt abzuändern: 8 49. a. Abſ. 2, Satz 1 und 2. f Die Verſicherten wählen für je 30 Kaſſenmitglieder einen Ver⸗ treter. Iſt die Zahl der Kaſſenmitglieder nicht durch 30 teilbar, ſo iſt für die überſchießende Zahl, wenn dieſelbe 15 oder mehr beträgt, ein weiterer Vertreter zu wählen. a b. Abſ. 4. Die Vertreter der Arbeitgeber werden von dieſen in ungeteilter Wahlverſammlung gewählt. Für je 60 von den Arbeitgebern beſchäf⸗ tigten Kaſſenmitglieder, für welche die erſteren Beiträge aus eigenen Mitteln zahlen, wird je ein Vertreter gewählt, wenn dadurch die Zahl der Vertreter der Arbeitgeber nicht über ein Drittel der Geſammtzahl erhöht wird. Jeder Arbeitgeber, welcher Beiträge aus eigenen Mitteln leiſtet, führt bei der Wahl eine. 5 ö g 0. Die wöchentlichen Kaſſenbeiträge werden auf 4% des durchſchnitt⸗ lichen Tagelohnes feſtgeſetzt und betragen:. e 1. für Mitglieder J. Klaſſe 90 Pfg. 2. für Mitglieder II. Klaſſe 66 Pfg. 3. für Mitglieder III. Klaſſe 42 Pfg. 4. für Mitglieder IV. Klaſſe 18 Pfg. 5 Die Beiträge ſind für jede Woche, innerhalb welcher der Verſicherte der Kaſſe angehört, ihrem vollen Betrage nach zu entrichten. Dabei gilt als Woche der Zeitraum vom Montag bis Sonntag einſchließlich. Als Zeitpunkt, von dem ab die Erhöhung der Beiträge einzutreten hat, iſt die 28. Wache— 11. Juli d. J.— feſtgeſetzt. Wir bringen dieſes hiermit zur allgemeinen Kenntnis. Seckenheim, 12. Juli 1904.. a 5 Der Vorſtand: gez. Bühler. Für die jetzige Bedarfszeit empfiehlt 5 Pferdeohren, Brust- und Fliegennetze, Pferdedecken Strohhüte. 5 Kappen. Cattun, Baumwollſtoff, Leinen, Melton dc. Merklein. we G. Merklei —— — 5 15 5 8 Zwangs⸗Oersteigerung. Im Wege der Zwangsvollſtreckung ſollen die in Leckenheim belegenen, im Grundbuche von Feckenheim zur Zeit der Eintragung des Verſteigerungsvermerkes auf den Namen der Tandwirt Peter Wagner Witwe, Anna Maria geb. Hörner in Seckenheim eingetragenen, nachſtehend beſchriebenen Grundſtücke am 0 Mittwoch, den 31. Auguſt 1904, Vormittags 10 Uhr durch das unterzeichnete Notariat im Rathauſe zu Seckenheim ver⸗ ſteigert werden. d Der Verſteigerungsvermerk iſt am 1. Juni 1904 in das Grund⸗ buch eingetragen worden. Die Einſicht der Mitteilungen des Grundbuchamts, ſowie der übrigen die Grundſtücke betreffenden Nachweiſungen, insbeſondere der Schätzungsurkunde iſt jedermann geſtattet. N Es ergeht die Aufforderung, Rechte, ſoweit ſie zur Zeit der Ein⸗ tragung des Verſteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht erſichtlich waren, ſpäteſtens im Verſteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger wiederſpricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls ſie bei der Feſtſtellung des geringſten Gebots nicht berückſichtigt und bei der Verteilung des Verſteigerungser⸗ löſes dem Anſpruche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachge⸗ ſetzt werden. 5 Diejenigen, welche ein der Verſteigerung entgegenſtendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuſchlags die Auf⸗ hebung oder einſtweilige Einſtellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht des Verſteigerungserlös an die Stelle des verſteigernten Gegenſtandes tritt. Beſchreibung der zu verſteigernden Grundſtücke: Grundbuch von Seckenheim, Band 28, Heft 2, Beſtandsverzeichnis J. Ordnungs⸗Zahl 1, Laufende Nummer der Grund⸗ ſtücke im BV.] 6, Lagerbuch⸗Nummer 6105, Flächen⸗Inhalt 18 a 86 qm Ackerland im Sand am vorderen Riemen Schätzung Ordnungs⸗Zahl 2, Lagerbuch⸗Nummer 6291, Flächen⸗Inhalt 18 a 82 qm Ackerland in der unteren Hall in den 28 Morgen Schätzung Ordnungs⸗Zahl 3, Lagerbuch⸗Nummer 6491, Flächen⸗Inhalt 9 a 37 qm Ackerland im Sand Hochſtätt i Schätzung Ordnungs⸗Zahl 4, Lagerbuch-Nummer 371, Flächen⸗Inhalt 13 a 50 qm im Ortsetter an der Friedrichsſtraße 4 a 09 qm Hofraite 5 9 a 41 qm Hausgarten Auf der Hofraite ſteht: ein einſtöckiges Wohnhaus mit gewölbtem Keller und Waſchküche, angebautem zweiſtöcki⸗ gem Stall, einſtöckigem Schopf, und an dieſen angebaut eine einſtöckige Scheuer, an welche einſtöckige Schweineſtälle angebaut ſind Schätzung 10 500 Mk. 650 Mk. 650 Mk. 500 Mk. Mannheim, den 28. Juni 1904. Gr. Notariat Mannheim IX. als Vollſtreckungsgericht: Breunig. Medizinische Präparate. Drogen Sämtliche Apothekerwaaren für den freien Verkehr, Artikel zur Krankenpflege, Verbandſtoffe, Kindernährmittel, Medizinal⸗ und Kranken⸗Weine zu haben in der Medizinal⸗Orogerie;. Domhof. C. J. Stenz, Ladenburg. Geſchüfts-Aebernahme u. Empfehlung. Einer verehrlichen Einwohnerſchaft von Ilvesheim, Seckenheim und Umgebung die ergebene Mitteilung, daß ich die Mü hle in Ilvesheim käuflich erworben habe und halte dieſelbe den Herren Landwirten zur gefl. Benützung bei prompter reeller Bedienung beſtens empfohlen. Durch langjährige praktiſche Tätigkeit in der Müllerei verbunden mit moderner techniſcher Einrichtung bin ich in der Lage beſtens liefern zu können und erſuche um geneigten Zuſpruch. Hochachtungsvoll Fritz Seyfert, Müller. Lertige Hoſen. e Nai. 5 eee laue Anzüge, 2 2 N— 2 8 Emil Werber empfiehlt ſein reichhaltigs Lager in 2 Tuch, Buxkin, hemdenstoff, Cölsch, 8 Baumwallzeug, Cattun u. Kurzwaren. 8 . 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