Anzeigeblatt für Seckenheim und Noesbelm. Redaktion, Druck und Verlag von J. Kelfrich in geckenheim. 1 Anzeigen: Die[ſpaltige Garmondzeile oder deren Raum 10 Pfg bei Wiederholungen entſprechenden Rabatt. Erſcheint Mittwoch und Samstag. ö Abonnement: Monatlich 25 Pfg., durch die Post bezogen vierteljährlich Mk. 0.80 5 * Nr. 59. Samstag, den 23. Juli 1504. 4. Jahrgang Deutſches Reich. 1 Karlsruhe. Nach der nunmehr ange⸗ g nommenen Verfaſſungsänderung in Baden ö werden künftighin die Landtagsabgeordneten 1 nicht mehr indirekt durch die Wahlmänner, 1 ſondern direkt durch die Urwähler, wie die 9 Reichstagsabgeordneten, gewählt. Die Wahl 1 findet nicht mehr alle 2 Jahre je für die Hälfte 1 der Landtagsabgeordneten, ſondern alle 4 Jahre gemeinſam für die ganze 2. Kammer ſtatt— zum 1. Mal im Herbſt 1905. Die Zahl der Abgeordneten wird von 63 auf 73 erhöht; von dem Mehr fällt die Hälfte, 5 Sitze, auf 1 die größeren Städte, indem Mannheim künftig 1 6 ſtatt 3, Karlsruhe 4 ſtatt 3, Freiburg 3 1 ſtatt 2 Abgeordnete erhält. Die Verhältnis⸗ 1 wahl wurde für die Städte mit mehreren Ab⸗ 1 d geordneten von der Regierung und der 1. Kammer abgelehnt, ſo daß ſich ſchließlich auch ä die 2. Kammer mit der Einteilung dieſer . Städte in örtliche Wahlkreiſe, deren jeder einen . Abgeordneten wählt, zufrieden gab. Wahlbe⸗ 5 rechtigt iſt künftig jeder badiſche Staatsbürger, welcher 25 Jahre alt iſt, mindeſtens ein Jahr die badiſche Staatsangehörigkeit beſitzt und mindeſtens ein Jahr ſeinen Wohnſitz im Lande hat, ſowie mit ſeinen Staatsſteuern aus dem Steuerjahr vor der Wahl nicht ſchuldhaft im Rückſtand iſt. Für die 1. Kammer tritt künftig eine Vermehrung ihrer Mitgliederzahl und eine Erweiterung ihrer Rechte ein. Nichts ändert ſich bezüglich der Prinzen, der Standes⸗ herren, der 2 Kirchenvertreter und der 8 grundherrlichen Abgeordneten. Dagegen treten neu in die 1. Kammer 11 gewählte Abgeord⸗ nete ein, nämlich 3 Vertreter der Handels⸗ kammern, 2 Vertreter der(geplanten) Land⸗ wirtſchaftskammern und 1 Vertreter der Hand⸗ werkskammern, weiter 3 Vertreter der Städte und 1 Vertreter der Kreisausſchüſſe, endlich 1 Vertreter der Techniſchen Hochſchule in Karls⸗ ruhe. Bisher ſaßen in der 1. Kammer— abgeſehen von den 8 grundherrlichen Abgeord⸗ neten— nur 2 gewählte Mitglieder, die Ver⸗ treter der Univerſitäten Freiburg und Heidelberg; jetzt ſind es 13, während die Zahl der Mit⸗ glieder, welche der Großherzog für je eine Landtagsperiode ernennt, von 8 auf 6 herab⸗ geſetzt wurde. Das Recht, ſich in der 1. Kammer vertreten zu laſſen, alſo abzuſtimmen, ohne perſönlich anweſend zu ſein, wurde den Standesherren(Fürſt von Fürſtenberg de.), nicht aber den kirchlichen Vertretern(Erzbi⸗ ſchof und Prälat) zugebilligt. In der heißum⸗ ſtrittenen Frage des Budgetrechts nahm die 1. Kammer ſchließlich den ihr von der 2. Kammer dargebotenen Kompromiß an. Darnach erhält die 1. Kammer in Sachen der finanziellen Dauergeſetze die gleichen Rechte wie die 2. Kammer; alſo kann ſie dieſelben im einzelnen durchberaten und abändern. Beim Budget aber behält die 2. Kammer das Vorrecht, daß ſie allein, nicht aber die 1. Kammer es im einzelnen durchberaten und abändern darf; die 1. Kammer kann das Budget nur im ganzen nach den Beſchlüſſen der 2. Kammer annehmen oder ablehnen.. Berlin, 20. Juli. Für einen weiteren Truppen⸗ und Pferdetransport nach Deutſch⸗ Südweſtafrika hat die Regierung den Lloyd⸗ dampfer„Wittekind“ gechartert, der am 1. Auguſt von Bremerhaven nach Hamburg in See gehen und am 6. Auguſt von dort die Ausreiſe nach Swakopmund antreten wird. „Wittekind“ wird etwa 500 Mann und 500 Pferde aufnehmen, die am 6. Auguſt von Münſter in Hannover abgehen. Berlin, 20. Juli. Außer dem Transport vom 6. Auguſt gehen am 20. Auguſt eine Kompagnie und zwei Batterien nach Deutſch⸗ Südweſtafrika ab. Am 23. Auguſt werden zwei Kompognien folgen und ſpäter noch weitere Eiſenbahntruppen. Dieſe Verſtärkungen gehen über das hinaus, was General v. Trocha ge⸗ fordert hat. Zum Teil werden die neuen Truppen und Pferde auch zum Erſatz für die eingetretenen Abgänge dienen. 5. Ausland. Belgrad, 21. Juli. Geſtern wurde die Schlafzimmer⸗Einrichtung der ermordeten Kö⸗ nigin Draga und die hinterlaſſenenen von ihr zuletzt getragenenen Kleidungsſtücke unter der geſtern in ſeiner Rede in der Guildhall, daß im Falle des Ausbruches eines Weltkrieges die Landung des Feindes nicht bei Dover oder London, ſondern in Aſien erfolgen werde. Lord Kitchener werde noch für wichtige Auf⸗ gaben gebraucht werden. Er glaube, daß man ſehr ernſten Ereigniſſen entgegengehe. Aus Nah und Fern. * Seckenheim, 21. Juli. Begünſtigt von anhaltender tropiſcher Hitze iſt die diesjäh⸗ rige Getreide-Ernte in einer kurzer, noch nie dageweſenen Zeit ſo ziemlich beendigt. Der Ertrag hat im allgemeinen den Erwartunge der Landwirte nicht entſprochen, da durch die vor einiger Zeit niedergegangenen Gewitter regen das Getreide viel gelagert war.— Leider dauert die ſchon wochenlang anhaltende trockene Witterung immer noch fort und haben durch dieſelben beſonders die Kartoffeln ſchon ſtark gelitten. Auch die anderen Feldfrücht, beſonders Tabak und Futterartikel bedürfen dringend in Bälde eines erquickenden Regens. Die Obſt⸗ bäume, welche hier dieſes Jahr ſtark behangen ſind, leiden unter dieſem trockenen Wetter ſehr und fallen namentlich die Aepfel ſtark ab. * Secken heim, 22. Juli. 1 vor einigen Monaten ſeitens der hieſigen Pferdezuchtgenoſſenſchaft ein ſchöner Hannove⸗ raner Hengſt eingeführt wurde, haben geſtern einige Herren derſelben 4 ſtolze, ſchön gebaute Halbblutſtuten obiger Raſſe erhalten. Die Stuten wurden von der Remontekommiſſion von den Züchtern direkt gekauft und an ge⸗ nannte hieſige Genoſſenſchaftsmitglieder zu ganz reſpektablen Preiſen abgegeben. Die Tiere ſind Mittelſchlag und eignen ſich beſonders zum Reiten und iſt deshalb zu erwarten, daß die etwas nachgelaſſene Beteiligung an den Mann⸗ heimer Rennen von hieſiger Seite wieder leb⸗ hafter wird. * Seckenheim, 22. Juli. Heute Vor⸗ mittag gegen? Uhr fiel der 15 Jahre alte Johann Engert von Neckarhauſen von der Leiter am Neubau der hieſigen kath. Kirche herab und hat ſich am Kopfe nicht unerheblich verletzt, Aufſicht des Stadtpräfekten und dem Inten⸗ danten des Königs verbrannt London, 21. Juli. Lord Curzon erklärte doch wird der Unglücksfall für den Betroffenen vorausſichtlich keine weitere Folge nach ſich ziehen. Der Berghof. Volks⸗Roman von J. Oberparleiter. 0(Nachdruck verboten.) 5 15 Er war ein Mann von Energie, ihn konnte cht ſogleich ein-Schickſalsſchlag aus der Faſſung bringen. Er wollte das Glück zum zweiten Male herausfordern, wollte wieder 55 beginnen, wo er vor mehreren Jahren begonnen und daher mußte er es 48 Ken läklichen Zufall betrachten, ſo bald wieder in ein leiches Geſchäft eintreten zu können. 5 Doch was ſollte er nun mit Staſi? Sie ſogleich aufs Geradewohl mitnehmen? Nein, es ſchien ihm am beſten, dieſelbe gedulde ſich bis er in ſicherer Stellung war, denn man konnte doch nicht wiſſen, ob das Angebot von Dauer oder überhaupt annehmbar ſei.— Bei Lorenz zu bleiben, der auf der Kantine belaſſen wurde, widerſtrebte Staſi. Sie konnte es nicht übers Herz bringen, ſich den Vorwürfen des Bruders auszuſetzen, 1 0 5— ohne Stütze. Ach, und ſie hätte gerade jetzt einer ſolchen bedurft. Es ließ ſich nicht leugnen: jetzt, wo ſie allein daſtand Kälte nennen, aber ſie konnte nicht jene Wärme der Gefühle an ihm wahrnehmen, die ſie als Mädchen und in der erſten Zeit ihrer Ehe ſo glücklich machte. Seine düſtere, oft wort⸗ karge Stimmung ſchnitt ihr tief in ihr jugend⸗ lich empfindſames Herz, und trübe Ahnungen befielen ſie;— ſollte mit dem Verluſte des gangen ſein? Schon wollte ſie zur Schweſter Leni, um im Waldhäuschen, nach dem ſie ſich plötzlich doch ſträubte ſich Gregor dagegen— wozu er es in ſeinem falſchen Ehrgeize bisher ſogar unterlaſſen, dem Vater Mitteilurg von ſeiner auch, er würde es ſchon durch Leni erfahren! begeben. Dieſer Unglücksfall, dieſer herbe hatte auf das Gemüt ihres es Sinnestäuſchung oder Seelenangſt, die ihr ſolche Geſpenſter vorſpiegelte— es ſchien ihr Schickſalsſchlag Mannes einen nachhaltenden Eindruck ausgeübt, und— war faſt, als ſei in Gregors Weſen plötzlich eine Aenderung eingetreten. Sie wollte es nicht ſtimmt. Stimmung der Scheidenden. ganze Natur auch auf Staſis Gemüte. dieſ em ſchmerzlichen Mammons für ſie auch ſein Herz verloren ge⸗ ſehnte, den Ruf ihres Mannes abzuwarten, brauchte man in ſeiner Heimat von ſeinem Mißgeſchicke Kenntniß erlangen, dort ſollte man ihn nur als reichen Mann kennen lernen; hatte Verehelichung mit Staſi zu machen— wozu Da faßte Staſi den Entſchluß, ſich zu entfernten Verwandten ins Salzburgiſche zu Sie konnte überzeugt ſein, daß ſie dort freundliche Aufnahme finden werde.—— Der Tag der Abreiſe Gregors war be⸗ Düſter wie der Himmel war die Bleiern lag die In Tränen aufgelöſt, konnte ſie ſich nicht trennen von ihrem Manne— ihm aber fehlten in genblicke die richtigen Worte des Troſtes.— Endlich konnte er ſich losmachen.— 5 i „Gregor!“ bat ihn ſein junges Weib, „rufe mich bald zu Dir, ich bin gerne bereit, auch in beſcheidenen Verhältniſſen mit Dir Dein Loos zu teilen.“— 1 Ein letzter ſtummer entſchwand ihren Blicken.. Gram im Herzen, reiſte auch Staſi noch am gleichen Tag zu ihren Verwandten nach Salzburg ab.— Scheidegruß, und er 5 3. Der Winter war ins Land gezogen und hatte bereits wieder der wärmeren Jahreszeit das Feld geräumt. In Altberg nahm alles ſeinen geregelten Gang. Leni, die ſich in ihrem Waldhauschen ganz glücklch fühlte, fand ſich Tag für Tag am Berghofe ein, um in der Wirtſchaft mitzuhelfen. Arbeit war ihr ja ein Bedürfniß. Ueberdies ſehnte ſie ſich darnach, unter Bekannte zu kommen— lag ihr doch Manches am Herzen, und darum war ſie froh, wenn 955 wenigſtens auf einige Stunden aus ihren Gedanken geriſſen wurde. 8 8 Lorenz hatte ſelbſtverſtändlich ſeiner Zeit Leni von Allem unterrichtet, was zwiſchen Staſi und Gregor vorgefallen, leider wußte N 5. e 5 Zell am Hamersbach, 22. Juli. Geſtern Nachmittag um 6 Uhr brach hier Feuer aus, welches in drei Stunden ſiebzehn Häuſer einäſcherte, darunter die Gäſthäuſer zum „Hirſch“, zum„Löwen“ und die Brauerei Schwarz. Der Schaden beträgt zirka eine halbe Million. Die Entſtehungsurſache iſt noch nicht ermittelt. Mannheim, 22. Juli. Kürzlich wur⸗ den bei der Ankunft dreier mit Schweinen be⸗ ladenen Eiſenbahnwagen 52 tote Schweine ge⸗ zählt. In einem Wagen allein, in welchem 114 Stück verladen waren, kamen 33 Stück tot hier an. Auch mußten eine Anzahl Not⸗ ſchlachtungen vorgenommen werden. Der Scha⸗ den, welchen die Abſender zu tragen haben, beläuft ſich auf 4— 5000 Mk. Die Tiere wurden am letzten Donnerstag in Oſtpreußen verladen und bekamen während der Reiſe in der tropiſchen Hitze weder Waſſer noch Futter und es iſt daher gar nicht zu verwundern, daß ein ſo großer Teil verenden mußte. Die Hauptſchuld trifft natürlich die Verſender, welche die Wagen— in Anbetracht der großen Hitze— überladen hatten und nicht dafür ſorgten, daß den Tieren während einer 3½tä⸗ gigen Reiſe wenigſtens einmal Waſſer verab⸗ reicht wurde. Heidelberg, 20. Juli. In dem An⸗ weſen Bergheimerſtraße Nr. 49 ſtürzte heute nachmittag gegen 4 Uhr ein Seitenbau ein, in welchem ſich die Sackfabrik von Schäfer und Ziegler befand. Hierbei wurden zwei Arbeite⸗ rinnen verletzt, davon eine ſchwer. Der Ein⸗ ſturz erfolgte durch Fundamentarbeiten für einen Neubau nebenan, wobei das Erdreich nachgab. 1 20. Juli. Zum Raubmord im Mooswald teilt die„Brsg. Ztg.“ noch folgendes mit: Ein neu aufgetauchter Zeuge, der am Tatort vorbeifuhr, ſah einen kleinen unterſetzten Mann mit ſchwarzem Schnurrbart auf der Landſtraße vor ſich her und dann nach der Breiſacher Bahn zu nordwärts gehen. Derſelbe trug einen dunklen Filzhut und einen Sonntagsanzug, wie ihn inländiſche ſtädtiſche Arbeiter zu tragen pflegen, einen Ruckſack und einen Stock. Er ſchob mit dem rechten Arm ein Fahrrad neben ſich her. Das Fahrrad wurde am Montag abend zwiſchen Zähringen und Gundelfingen in einem Kornacker gefunden. Karlsruhe, 21. Juli. Geſtern vormit⸗ tag wurden am Albufer, in der Nähe der Militärſchwimmſchule, die Kleider eines Knaben gefunden. Da man nirgends einen Badenden bemerkte, ſuchte man die Alb ab und fand unweit an einer Stelle, wo das Waſſer 1½ Meter tief iſt, die Leiche eines etwa 8 Jahre alten Knaben, welche geländet und in die Leichenhalle nach Mühlburg verbracht wurde. Noch im Laufe des Tages wurde die Leiche als diejenige des Schülers Karl Werſtein, Sohn des Blechners und Inſtallateurs W. hier, feſt⸗ geſtellt, der ſeit dem 18. ds. vermißt wurde und zweifellos beim Baden an der tiefen Stelle verunglückt iſt. 0 Konſtanz, 19. Juli. Hier har ſich ein Fremder zum Fenſter des 2. Stockes eines Hotels hinausgeſtürzt. Er war ſofort tot. Memmingen, 19. Juli. Unglaublicher Leichtſinn. Der hier mit dem Umladen von Gepäck betraute Stationsdiener Renz war mit dem Verladen eines Koffers aus dem nach Ulm hier durchgehenden Perſonenzuge beſchäftigt, als plötzlich ein Schuß krachte und den Renz am Fuß ſtreifte. Der Koffer wurde geöffnet und enthielt einige geladene Gewehre, Munition und Bargeld. a Hofheim i. Taunus, 22. Juli. In ver⸗ floſſener Nacht wurde im hieſigen Stationsge⸗ bäude eingebrochen. Ein großer eiſerner Schrank wurde geſtohlen und dieſer auf einem Stations⸗ karren forttransportiert. In dem Schrank befinden ſich ungefähr 100 Mk. in Bar und 500 Mk. in Briefmarken. Bamberg, 20. Juli. Die Eiſenbahn⸗ betriebsdirektion teilt mit: Geſtern Abend ½6 Uhr wurde in der Nähe der Siebenerbrücke bei Marktſchorgaſt auf dem Bahnkörper der Vizefeldwebel Greſſel von Bayreuth mit einem Schädelbruch und einer ſchweren Gehirnerſchüt⸗ terung aufgefunden. Der Verletzte wurde in das Militärkrankenhaus nach Bayreuth über⸗ führt. Die Unterſuchung iſt eingeleitet. Hannover, 20. Juli. In einem hieſi⸗ gen Reſtaurant ſaß vor einigen Tagen ein Herr, der in Zeitungslektüre vertieft war und dabei ſeine Vorſtenlanden rauchte. Während des Leſens erloſch das Feuer ſeiner Zigarre, die er dann auf das„Ruheplätzchen für Zigarren“ legte. Nach einigen Minuten nahm er eine Zigarre von dem Teller, die er für die ſeinige hielt. Am anderen Tage ſpürte er in den Mundwinkeln ein heftiges Brennen, und bald bildeten ſich Bläschen mit einer eitrigen Flüſſigkeit. Ein Arzt ſtellte eine Infektion mit einem ſehr bösartigen Krankheitsſtoff feſt, der an der fremden Zigarre gehaftet hatte. Ener⸗ giſche Gegenmittel verhinderten das Fortſchrei⸗ ten der Anſteckung. Oppenheim, 19. Juli. In dem Orte Biebesheim hat ein Knabe auf eigentümliche Art ſein Leben eingebüßt. Er ſtand dicht am Ufer des Rheins, als ein Dampfboot große Wellen ans Ufer warf. Der Knabe wurde durch eine ſolche Welle weggeſpült und er⸗ trank. Magdeburg, 20. Juli. Der Kaufmann Heinemann verübte geſtern durch Aufdrehen der Gashähne in ſeiner Wohnung an der Wilhelmſtraße Selbſtmord. Als ein im Hauſe wohnendes Ehepaar nachts heimkehrte, erfolgte durch das Anzünden eines Streichholzes eine Exploſion. Beide Perſonen wurden verletzt. Eine Anzahl Fenſterſcheiben ging in Trümmer, die Türrahmen wurden herausgeriſſen, und eine Wand ſtürzte ein. Neunkirchen, 20. Juli. Maſſenhaft fällt der Trockenheit wegen das Obſt von den Bäumen, in verſchiedenen Dörfern der Umgegend herrſcht bedenklicher Waſſermangel, im Hoch⸗ wald ſind die Gebirgsbäche beinahe ausgetrock⸗ net, ſo daß der Forellenbeſtand ſchwer geſchä—⸗ digt wird. Berlin, 20. Juli. Die Waldbrände in den Forſten um Berlin dauern beunruhigender Weiſe fort. In den letzten Tagen iſt beſonders ſtark der Grunewald vom Feuer heimgeſucht worden. Es hat, ſoweit bisher feſtgeſtellt iſt, ſeit Samstag voriger Woche an 6 verſchiedenen Stellen gebrannt. Düſſeldorf, 20. Juli. Durch eine Petroleumexploſion kamen die Ehefrau des hieſigen Fabrikarbeiters Vomberg nebſt ihrem achtmonatigen Kinde ums Leben. Kattowitz, 20. Juli. Im Vorort Karbowa wurde heute die 23jährige Pauline Tepler wegen Kindesmordes und ihre 55jährige Mutter wegen Beihilfe verhaftet. Das neuge⸗ borene Kind wurde mit zerſchmettertem Schädel in einer Kloakengrube gefunden. Stallupönen, 22. Juli. Dem„Oſt⸗ deutſchen Grenzboten“ zufolge wurden im kgl. Forſt bei Naſſanten geſtern nachmittag von auf der Waldwieſe mit Grasmähen beſchäftigten Leuten zwei Arbeiter, die unter einem Baume Schutz geſucht hatten, vom Blitze erſchlagen. Ein anderer Arbeiter wurde weit fortgeſchleu⸗ dert und betäubt, erholte ſich aber bald wieder. „Wien, 20. Juli. In ganz Niederöſter⸗ reich wurden in den letzten Nächten vom 16. bis 19. Juli wiederholt heftige Erdſtöße mit einer Durchſchnittdauer von 3 Sekunden ver⸗ ſpürt. Budapeſt, 21. Juli. Aus mehreren Orten Ungarns werden mehr oder weniger große Brände gemeldet: Im Dorf Vajdej (Comitat Hunyad) ſind 43 Häuſer zerſtört, wobei eine Frau mit ihren beiden Kindern umkam. In Bereg(Comitat Bacs⸗Bodrog), ſind 80 Wohnhäuſer mit Nebengebäuden ein⸗ geäſchert. Die Leiche eines kranken Greiſes wurde aus den Trümmern hervorgezogen, eine alte Fau erlitt ſchwere Brandwunden. Das Feuer wurde erſt in den heutigen Morgen⸗ ſtunden durch herbeigeeilte Feuerwehrleute aus den nächſtliegenden Orten auf ſeinen Herd beſchränkt. In Cſongrad, im Comitat gleichen Namens, ſind große Mengen Getreides bei einer Feuers⸗ brunſt vernichtet worden. In mehr als 10 Ortſchaften des Frankenlandes ſchlug der Blitz am 18. ein und äſcherte Scheunen und Wohnhäuſer ein. Fer⸗ ner ſchlug ein Blitz in einen Stall, wo die Beſitzerin gerade mit Melken der Kühe beſchäf⸗ tigt war. Die Kühe wurde erſchlagen, die Be⸗ ſitzerin erlitt Brandwunden. — Das Karlsruher Königl. Proviantamt beabſichtigt, eine Wurſtküche mit Rauchkammer zur Anfertigung der Würſte für die Truppen⸗ küchen der Garniſon einzurichten. Der Stadt- rat erklärte ſich nicht abgeneigt, die gewünſchte Wurſtküche ſamt Rauchkammer im ſtädtiſchen Schlachthaus zu erbauen und ſie an die Mili⸗ tärbehörde— zunächſt unkündbar auf 10 Jahre — zu vermieten, wenn die von ihm geſtellten Bedingungen erfüllt werden. keines von Beiden, wo ſich die Staſi gegen⸗ wärtig aufhielt; ſie hatte ſeit längerer Zeit die Verwandten verlaſſen, ohne Angabe des nächſten Aufenthalsortes. Auch der alte Furtner hatte ſo manchen Kummer. Von Gregor hatte er nun ſchon über ein Jahr keine Nachricht erhalten. Leni wußte ſelbſt nicht, ob ihm Gregor Mittetlung über ſeine Verheiratung mit Staſi gemacht, und da Furtner hierüber niemals eine Silbe erwähnte, wollte auch ſie dieſes Thema nicht berühren. Albert konnte ſich trotz aller Zu⸗ reden des Vaters nicht dazu verſtehen, eine junge Frau auf den Berghof zu bringen.— Es ſchien mit ſeiner Geſundheit nicht ſo ganz richtig zu ſein, und Leni erſetzte ihm ja ohne⸗ hin eine ſorgliche Hausfrau. So gab ſich denn auch der Vater damit zufrieden; war er doch ſelber auch noch rüſtig genug, um in der Wirt⸗ ſchaft nach dem Rechten ſehen zu können. So kam die Erntezeit. In dieſen Tagen wird dem Landwirte der Tag zu kurz, ſo daß die Arbeitsſtunde früher, die Stunde der Ruhe ſpäter als ſonſt eintritt. Auf dem Berghofe ging es zu wie in einem Bergwerke.— Man hat in ſolchen Tagen keine Zeit auf den Ein⸗ zelnen zu achten, und daher entging es Jeder⸗ mann, daß Leni ſeit einigen Tagen gegen ihre Zwar ließ ſie ſich Gewohnheit wortkarg war. in der Arbeit nichts merken, aber es war nicht zu leugenen, es drückte ſie irgend ein geheimer Kummer, und wenn ſie ſich unbeachtet wußte, entrangen ſich ihrer Bruſt ſchwere Seufzer. ä 5 2 Heller Aufruhr herrſchte eines Morges am Berghofe.— Als in früher Morgenſtunde eine Magd den Hausflur öffnete, fand ſie in der Torniſche, in Linnen und Tüchern wohl verwahrt, ein etwa einige Tage altes Kind, ein Mädchen, hinterlegt. Der Schreckensruf der Ueberraſchten führte alsbald die übrigen Berghofinſaſſen herbei. a Furtner war nicht wenig beſtürzt.— Was ſollte er mit dem hilfloſen Weſen beginnen? Die genaueſte Unterſuchung der Wäſche und der Linnen ergab nicht die mindeſten Anhalts⸗ punkte, welche auf die Mutter des Kindes hätten ſchließen laſſen. Faſt hätte man annehmen können, daß dieſe Mutter bemittelt ſein müſſe, denn dem unglücklichen Geſchöpfe war ein ſchweres Gold— kreuz mit Kette umgehängt. Dasſelbe zeigte die Eingcavirung„Zum Andenken“ nebſt einer Jahreszahl. Der Kette war ein Zettel ange⸗ heftet, auf welchem mit offenbar verſtellter Schrift die Worte zu leſen waren„Nicht getauft.“ Furtner ließ den Fall ſofort der Behörde zur Kenntnis bringen; indes den Findling nannte. ſich zu ſtoßen und es dem Wohl- oder Uebel⸗ wollen der Gemeinde zu überantworten. Vor allem ſchickte er nach Leni, die denn auch alsbald am Berghofe erſchien. Wer beſchreibt aber das Leni beim Anblick des Kindes erfaßte; ſie war 99 5 mehr beſtürzt als der alte Furtner elbſt. N „Nun, nun,“ meinte dieſer in ſeiner Gut⸗ herzigkeit,„wer wird ſich denn die Sache gar ſo zu Herzen nehmen warten wir ab, vielleicht kommt man doch noch der unglücklichen Mutter auf die Spur. Bis dahin wird wohl noch am Berghofe ein Winkelchen für das arme Ge⸗ ſchöpf zu finden ſein.“ a Zu Folge Furtners Bitte übernahm Leni die Stelle einer Pflegemutter. Sie drückte das kleine Weſen mit einer Inbrunſt und Zärtlich⸗ keit an ihre Bruſt, als hätte ſie es ſelbſt unter dem Herzen getragen.——— Die Behörde konnte trotzt aller Nach⸗ forſchungen keine Spur von der Mutter ent⸗ decken.— Der Pfarrer von Altberg, ein unge⸗ mein beliebter Mann, ſuchte den Berghofbeſitzer zu bewegen, ſich des verwaiſten Kindes für immer anzunehmen. Bei dem Einfluſſe, deſſen ſich der geiſtliche Herr bei ſeinen Pfarrkindern mußte er aber doch ſorgen für den„armen Wurm“, wie er Furtner war ein zu mildherziger Carakter, er konnte es nicht übers Herz bringen, das arme Geſchöpf ſofort von Entſetzen, das zu erfreuen hatte, und bei Furtners Biederkeit bedurfte es auch nicht vieler Worte, um ſeine Abſicht zu erreichen.— War doch der Berg⸗ hofbeſizer der bemittelſte Mann des Ortes, zudem durchdrungen von einem ſprichwörtlick gewordenen Wohltätigskeitsfinne. f„Wo Zehn bei Tiſche ſitzen,“ meinte er, haben auch Elfe Platz.“ (Fortſetzung folgt.) 8 —. Wie eine unheilbare Krankheit erſcheint die Unſitte des Feueranmachens mit Petroleum. Welche Zahl von Opfern dieſe Gepflogenheit fordert, mag folgende Zuſchrift an die„Neun⸗ kirchener Zeitung“(Saar) beweiſen:„Als ſtändiger Leſer dreier Zeitungen unterzog ich mich der Mühe, aus denſelben die Berichte über Unglücke infolge Anwendung von Petro⸗ leum beim Feueranzünden zu ſammeln. Ich zählte vom Oktober 1902 bis 1. Juli 1904 nicht weniger als 143 verſchiedene Fälle; bei 112 derſelben erfolgte bald darauf ein qual⸗ voller Tot, während in 17 Fällen die Faſſung des Artikels den Tot nur vermuten läßt:„An ſeinem Aufkommen wird gezweifelt“ oder ſo ähnlich lautet es am Schluſſe des Berichts. In 46 Fällen waren es Kinder bis zu 14 Jahren, meiſt Mädchen, von denen 39 den Leichtſinn, die Nachahmungsſucht oder Unkenntnis der Folgen mit einem frühen Ende büßen mußten. Und trotz alledem nimmt man kanm eine Zeitung zur Hand, ohne daß man darin leſen kann:„Wieder eine“, ſodaß die Redak⸗ teure eine eigene ſtändige Rubrik dafür ein⸗ richten könnten. „ gutes Gewiſſen...“ Ein Fall, wie er wohl einzig daſtehen dürfte, ereignete ſich dieſer Tage vor dem Schwurgerichte zu Staatsanwalt ſeine Anklagerede hielt, den An⸗ geklagten des wiſſentlichen Meineides zieh und als erſchwerendes Moment hervorhob, daß man einem Menſchen, der wider beſſeres Wiſſen eine falſche Anzeige erſtattet, ſehr wohl einen Meineid, ja ſelbſt das ſchwerſte Verbrechen zu⸗ trauen könne, war der Angeklagte auf der Anklagebank ſanft eingeſchlafen und fiel unter mächtigem Gepolter lang auf die Erde. — Der Gemeinderat auf dem Pegaſus. In einer Gemeinde des Taubergrundes, findet ſich an einem Prioatwege eine Warnungstafel mit folgender Inſchrift: „Es wird hiermit darauf hingewieſen, Daß jeder, der noch einmal dieſen Privatweg ſich zu gehen erfrecht, Fürs erſte Mal drei Reichsmark blecht, Im Wiederholungsfall wird immer Die Stafe um drei Mark ſchlimmer! Für ſtreng reelle Innhaltung Wird garantiert— die Ortsverwaltung.“ — Ende gut, alles gut. Die Frau eines Brüſſeler Schuſters erbte kürzlich, wie man der „Köln. Ztg.“ ſchreibt, 18,000 Fres. Der Mann erzählte das ſeinen Freunden und einer von ihnen entführte die Frau. Der Schuſter reiſte dem loſen Paar nach, traf es in Paris, zog einen Revolver und verlangte die Frau ab und prügelte ihn durch. Auf der Wache verſöhnte man ſich; die Erbſchaft wurde in drei Teile geteilt und der Entführer durfte die Frau behalten. — Kaffeeflecken aus Tiſchtüchern ꝛc. zu entfernen. Gelingt das Auswaſchen der Flecken mit Waſſer und Seife nicht, ſo waſche man ſie in ſtarkem Salzwaſſer, auf 1 Liter 50 Gramm Kochſalz. Eingetrocknete Kaffeeflecke weiche man zuerſt in kaltem Waſſer ein; bei Milchkaffee beſtreiche man die Flecke mit gerei⸗ nigtem Glyzerin, danach wäſcht man die Stellen mit lauwarmem Waſſer aus. Ffühkartoffeln per Pfund zu 4 Pfg., ſowie Gelee⸗ äpfel zu billigem Preis verkauft. Gemeinderechner Zühler. Jede Hausfrau ſpart, 11 1 ſie ihre e bei Georg Röſer Lyck(Oſtpr.). Während nämlich der Erſte Bekanntmachung. Sicherung der öffentlichen Geſundheit und Reinlichkeit betr. Nachſtehende bezirkspolizeiliche Vorſchrift bringen wir, nachdem Landeskommiſſärs vom 4. Juli 1904 worden iſt, zur öffentlichen Kenntnis. 1 dieſelbe durch Erlaß des Gr. 4 No. 4509 für vollziehbar erklärt Mannheim, den 7. Juli 1904. Graſth. gepirksamt: zurück. Der Liebhaber nahm ihm die Waffe Gebrauchte Korbſtopfen dürfen nicht wieder verwendet werden.— 7 5 Perſonen, welche das Abfüllen beſorgen. Perſonen, welche an anſteckenden Krankheiten oder an Hautausſchlägen leiden, dürfen beim Abfüllgeſchäft(einſchließlich der Reinigung der Flaſchen und Gerätſchaften) nicht mitwirken. 8 8. Ueberwachung. f Die zum Abfüllen benutzten Räume und Geräte ſind auf Erfordern der mit der Hehe chung betrauten e dieſen vorzuzeigen. Zoeller 5 N Uuebergangsvorſchrift. a N Veniebseinnſchlungen bis zun. Jil 1805 hui öblgen Worſchrgenn be Eiutlen 4 8 etriebseinrichtungen bis zum 1. Ju g 4 Bezirkspolizeiliche Vorſchrift betr. den getrieb zu bringen 5 5 8 5 4 des Flaſchenbierhandels.. 5* 3 Aufgrund der 88 87a und 94 Pol.⸗Str.⸗G.⸗B. und des§ 14a Abſatz 2 V . 2 2 8. 4 7 der Miniſterialberordnung vom ee Geſundheit und Reinlichkeit 5 den Betrieb des 1 was folgt: 3 8.1. 5 Beſonderer Raum. 5.. Das Abfüllen von Bier zum Zwecke des Verkaufs in Flaſchen darf nur 3 in einem beſonderen, zu dieſer Verrichtung Veſtinnmten Raum 90700 5 f Schlafs Raum darf zu anderen, insbeſondere Wohnzwecken(als Wohn⸗ oder mmer, Küche, Verkaufslokal 2c.) nicht benützt werdeu. uch dürfen in demſelben Gegenſtände nicht gelagert werden, deren Lagerung eine Verunreinigung des Bieres im Gefolge 1 kann. i 2 Beſchaf fen heit des Raumes. Der Abfüllraum muß geräumt i icht lüftbar ſei a N N am m g, hell, luftig, bezw. leicht lüftbar ſein und . darf 15 in der Nähe eines Aborts, einer Düngerſtätte oder dergleichen liegen. 15. Juli 1908, die Sicherung der öffentlichen l wird mit Zuſtimmung des Bezirksrats für Flaſchenbierhandels im Amtsbezirks Mannheim angeordnet, ehen. er Boden muß zementiert oder mi läſſi tal dedeckt 5 5 er mit anderem undurchläſſigem Materia geordnet ablfießenserchte ſein, daß Flüſſigkeiten ſich von ſelbſt ſammeln und Die Wände des Raumes müſſen bi f 6 e f 8 n bis zur Höhe von Um vom Fußboden amen e Material hergeſtellt ſein, das, ohne Beſtandteile r von ſolchem abzugeben, abgewaſchen 5188 kann. enügender Menge ſtets vorhanden ſein. Waſſen, deſſen B j ͤ izeili F 1 115 eſchaffenheit geſundheitspolizeili aus Bächen Teichen und zu reini 8 0 g 990 en. Waſſe In Gemeinden, in welchen eine Affentliche Waſſerleitung beſteht, darf nur r aus dieſer benützt werden. 4 Ab fülkapparat. 88 55 Waſſer. i. 5 Wasser in dem Abfüllraum oder in deſſen unmittelbarer Nähe muß friſches Flaſch keine 5 f zu Aa en it Flaſchen ze. keine Verwendung finden. Insbeſondere i aus Wethafte zum Abfüllungsgeſchäft nötige Flachen oder Geräte mit Waſſer (Spb nappelfülen des Bieres in Flaſchen muß ein beſonderer Füllapparat Unterſagt Patentſchlauch oder dergleichen) benützt werden. den Abfüllenden ie insbeſondere das Abfüllen mittelſt Gummiröhren, die von n 1 müſſen. zum Anziehen des Bieres in den Mund genommen werden * Alle Verzinnungen und alle Verbi ü lbfü * 1 0 dungsſtücke an dem Abfüllapperat, 1 ſowie die Patentverſchlüſſe der e 0 iften i 1 und 3 des Geſeges Je der Haaſchen müſſen den Vorſchriften in den 88 1, 2 vom 25. Juni 1887(Reichsgeſetzblatt Seite 278) entſprechen. 5 Nö ti 1 Als Gerätschaften zum Abfälle rät ſchaften. Abfüllapparat— vorhanden ſein: 5 ae Spülmaſchine mit Gefäß mit Porzellanſchroten; zwei Spülgefäße(Standen oder dergl.) von enügender Größe; iſt eine Spülmaſchine vorhanden, ſo genügt ein Spülgefäß; erkehr mit blei⸗ und zinkhaltigen Gegenſtänden füllen müſſen— abgeſehen von dem eigentlichen Bürſten zum Spülen der Flaſchen oder ein ein Geſtell, auf welchem die leeren gereinigten Flaſchen zum Abtropfen aufgeſtellt werden können(Abtropfgeſtell. dürf Dice Gerätſchaften müſſen in dem Abfthüraum ürfen äſche und dergl.) nicht verwendet wee Gerätſchaften müſſen ſtets rein gehalten werden nach dem Abfüllen jeweils mit heißer Sodalöſung zu reinigen. Vor dem Einfüllen des roten. Der Gebrauch von Metallſchroten iſt verboten. gebrauchter Flaſchen mit Verſehlußapparaten ſind die le ie zu beſchädigen ausführbar i Jaſche zu entfernen und einer hinreichenden Desin Sodalöſung oder dergl.) zu unterziehen; dabei ſind die Gu 5 ellanknöpfen zu entfern 5 5 Reinhaltung des Abfüllraumes und der Gerät a g m ſtändig aufbewahrt und zu anderen Zwecken(insbeſondere die Spülgefäße a cen der 0 0 chaften. Der Abfüllraum und die zum Betrieb des Flaſchenbiergeſchäftes nötigen Insbeſondere iſt der Schlauch den ierrs müſſen die Flaſchen gründlich mit heißem ſchuler gereinigt werden und zwar mittelſt der Spülmaſchine oder mit Porzellan⸗ Bei Wiederverwendung tzteren, ſofern dies ohne t, vor jeder neuen Flaſchenfüllung von der]! fektion(durch Auskochen in f ringe von den Zuwiderhandlungen gecen dieſe Vorſchyiften werden, ſoweit nicht nach 8 94 Pol.⸗Str.⸗G.⸗B. eine höhere Strafe verwirkt iſt, nach 8 87 a Pol.⸗Str.⸗G.⸗B. an Geld bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen beſtraft. Mannheim, den 23. Juni 1904. Groh. gezirkamt: gez.: Zoeller. Vorſtehendes bringen wir zur öffentlichen Kenntnis. Seckenheim, 15. Juli 1904. Bürgermeisteramt: Vol Bekanntmachung. Nr. 4448. Das diesjährige Ab⸗ und Zuſchreiben der Grund-, Häuſer⸗, Gewerb⸗, Einkommen⸗, und Kapitalrentenſteuer wird für den Ortsteil Seckenheim Famstag, den 23. Juli 1904, Vormittags von ½8— 12 Uhr und Nachmittags von 2½—6 Uhr im Nathauſe dahier vorgenommen werden. 5 Wer Hilfsperſonen in anderer Weiſe als lediglich in ſeinem Haus⸗ halt oder beim Betrieb der Landwirtſchaft gegen Entgelt beſchäftigt, hat das hiefür vorgeſchriebene Formular auszufüllen und bis zien Be⸗ ginn obiger Friſt beim Schatzungsrat einzurechen. Die hiezu erforder⸗ lichen Formulare ſind, ſofern ſie nicht zugeſtellt werden, beim Schatzungs⸗ rat abzuholen. Zur näheren Belehrung werden die Steuerpflichtigen auf die an der Ortsverkündigungstafel angeſchlagene Bekanntmachung verwieſen. Seckenheim, den 12 Juli 1904. f Der e Schatzungs rats. o lz. Hekanntmachung. Die Ortskirchenſteuerrechnung der katholiſchen Kirchengemeinde pro 1903 ſammt Beilagen liegt vom 24. Juli bis 8. Auguſt im kathol. Pfarrhaus dahier zur Einſicht aller Beteiligten auf. Einwendungen gegen die Rechnung, welche ſchriftlich oder mündlich zu Protokall bei dem Vorſitzenden des Stiftungsrates anzubringen ſind, werden nur bis zum 10. Auguſt ds. Js. zugelaſſen. 8 5 Zugleich werden hiermit die Mitglieder der kathol. Kirchengemeinde⸗ vertretung auf Mittwach, 10. Auguſt, abends ½9 Uhr zu einer Verſammlung im katholiſchen Schweſternhaus dahier einberufen. Tagesordnung: Verkündigung der Kirchenſteuerrechnung pro 1903. Seckenheim, den 23. Juli 1904. Rathol. Stiftungsrat: Val. Pfenning, Pfr. aus meinem Saison- u. Räumungsver Kauf gebe zu fedem annehmbaren Preiſe ab. Sommerblousenstoffe l beſtehend in Satin, Linons, Wascohseide u. Wolle um damit vollſtändig zu räumen, zu Spottpreiſen. 2 2. Salomon kirsch l. 6 2, 2l. Bekanntmachung. Nr. 4609. Nachdem in den Hausſtänden des Guſtav Adolf Sel⸗ tenreich und Jakob Fiedler dahier, Diphtherie und Scharlach ausgebrochen iſt, bringen wir nachſtehend die zur Verhütung der Verbreitung von Diphterie und Scharlach vorgeſchriebenen Maßregeln zur öffentlichen Kenntnis: Verordnung. Das Familienhaupt, in deſſen Wohnung eine Erkrankung an Diphtherie oder Scharlach vorkommt, iſt verpflichtet; a. für thunlichſte Abſonderung des Erkrankten zu ſorgen; b. die zu ſeinem Hausſtand gehörende Kinder im Alter bis zu 14 Fahren— diejenigen, welche die Volksſchule beſuchen, ohne Unterſchied des Alters vom Beſuche der Schule und der Kirche abzuhalten und darauf hinzuwirken, daß der Verkehr dieſer Kinder mit anderen Kindern, insbeſondere auf öffentlichen Straßen und Plätzen, tunlichſt beſchränkt werde; die erforderlichen Desinfektionsmaßnahmen gemäß der beige⸗ druckten Anweiſung(Anlage I) zu bewirken. N Die Maßregeln unter a und b ſind zu beobachten, bis 4 Wochen ſeit Beginn der Erkrankung abgelaufen ſind und eine ſorgfältige Reini⸗ gung des Kranken entſprechend der Anweiſung über das Desinfektions⸗ verfahren ſtattgefunden hat. Wird der Kranke oder werden die zum Hausſtand gehörenden ge⸗ ſunden Kinder aus der Wohnung entfernt, ſo hat die Maßregel unter b auf die letzteren bis zum Ablauf von 8 Tagen ſeit dieſer Entfernung Anwendung zu finden. Wenn mehrere Erkrankungen im gleichen Hausſtande erfolgen, iſt die Maßregel unter b bis zum Ablauf von 4 Wochen ſeit Beginn der letzten Erkrankung zu beachten, ſofern nicht entſprechend der Beſtimmung in Abſatzung 3 die Abkürzung dieſer Dauer ſtatthaft iſt. Bei ſtattgehabter Erkrankung an Diphtherie kann auf Grund einer ärztlichen Beſcheinigung, daß die vollſtändige Geneſung des Erkrankten eingetreten, die vorſchriftsmäßige Reinigung und Desinfektion vorgenom⸗ men und kein neuer Erkrankungsfall im Hausſtande vorgekommen iſt, die Beobachtung der Maßregel unter a und b durch den Bezirksarzt ſchon nach 14 Tagen ſeit Beginn der Erkrankung nachgelaſſen werden. Der Zutritt zu Leichen der an Diphtherie oder Scharlach Geſtor⸗ benen iſt tunlich zu beſchränken, insbeſondere Kindern nicht zu geſtatten. Auch zu den Leichenbegängniſſen dürfen in ſolchen Fällen Kinder nicht beigezogen werden. i 5 r Seckenheim, den 22. Juli 1904. gürgermeiſteramt: Volz. Bekanntmachung. Den Mitgliedern und Sparkaſſen⸗Einleger des Ländlichen Creditvereins Feckenheim geben wir hierdurch bekannt, daß von heute an die Kaſſentage auf mittwoch und Samstag, jeweils Nachmittags von 6 8 Uhr, feſtgeſetzt ſind. Seckenheim, den 19. Juli 1904. Ländlicher Creditverein Seckenheim. Eingetragene Genoſſenſchaft mit unbeſchränkter Haftpflicht. Gg. Leonh. Volz. N Druck- Arbeiten für Behörden und Private liefert in hübſcher Ausführung C. Ratſchreiber Ritter. Für die jetzige Bedarfszeit empfiehlt Pferdeohren, Brust- und Fliegennetze, Pferdedecken Strohhüte. Kappen. Cattun, Baumwollſtoff, Leinen, Melton dc. biligſt E. Merälein. Miedizinische Praparate. Drogen Tierarzneimittel Sämtliche Apothekerwaaren für den freien Verkehr, Artikel zur Krankenpflege, Verbandſtoffe, Kindernährmittel, Medizinal⸗ und Kranken⸗Weine zu haben in der Medizinal⸗Drogerie;, Dombof. C. T. Stenz, Ladenburg. Sammel ⸗Anzeiger des Bauern⸗Vereins Die Vereinsfrucht wird zu dreſchen vergeben. Etwaige Reflektanten wollen ſich innerhalb 8 Tagen beim Vorſitzenden melden. 5 Saugfohlen (belgiſcher Abſtammung) hat zu verkaufen. Albert Treiber. Warnung. Es wird zur allgemeinen Kenntnisnahme gebracht, daß den Unter⸗ zeichneten vom Großh. Bezirksamt Mannheim die Erlaubnis gegeben wurde, in ihren an der von Seckenheim nach Neckarau führenden Straße gelegenen Obſtgärten TFußangeln Auf die Gefährlichkeit ders elben wird hingewieſen. A. Hörner, Valt. Böhles. Dachhilfe⸗ Unterricht wird gründlich erteilt. Bringe meine Schrotmühle in empfehlende Erinnerung. Thomas Herdt. Gerſteachel Von wem? ſagt die Exped. d. Bl. billigſtedie Buchdruckerei J. Helfrich. Breitestrasse G1, 1. MANNHEIM. 8 2 8 Fertige Betten, Bettwaren, ANDAUE Telephon Nr. 1838. 5 Beſte und billigste Bezugsauelle für a Federn und Daunen. kauft. Der Obige. Breitestrasse Qi, 1. a Wer liebt ein zartes, reines Gesicht? roſiges, jugend⸗ friſches Aussehen? weiße, ſammetweiche Haut? und blendend ſchönen Teint: Der gebrauche nur Radebeuler Steckenpferl-Lilienmilch- Seife von Bergmann 8 Co., Radebeul mit echter Schutzmarke: Steckenpferd. à St. 50 Pf. bei: Georg Röser. 8 17 Spezialität: in allen Preislagen. 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