Anzeigeblatt für Seckenheim und Noesheim. Erſcheint Mittwoch und Samstag. Abonnement: Monatlich 25 Pfg., durch die Poſt bezogen vierteljährlich Mk. 0.80 Redaktian, Druct und Verlag von Anzeigen: Die lſpaltige Garmondzeile oder deren Raum 10 Pfg bei Wiederholungen entſprechenden Rabatt. Nr. 82. 4. Jahrgang. Deutſches Reich. Berlin, 11. Okt. Die Geltungsdauer der neuen Handelsverträge, die das Deutſche Reich mit mehreren Auslandsſtaaten abge⸗ ſchloſſen hat, iſt auf zehn Jahre feſtgeſetzt. Sie würden alſo, da ihre Inkraftſetzung zu Anfang des Jahres 1906 erfolgen ſoll, zu⸗ nächſt eine Dauer bis zum Ende 1915 haben. Ausland. Petersburg, 11. Okt. Auf dem oſt⸗ aſiatiſchen Kriegsſchauplatze iſt die Lage ſowohl bei Mukden als bei Port Arthur im weſentlichen noch immer unverändert. Da im Golfe von Petſchili furchtbarer Sturm herrſcht, ſo bleiben ſelbſt in Tſchifu die be⸗ liebten Dſchunken aus, deren Inſaſſen immer etwas Neues und Senſationelles zu melden wußten, ſelbſt dann, wenn ſich derartiges nicht ereignet hatte.— Bei Mukden dauern die Rekognoszierungen und die damit ver⸗ knüpften Vorpoſtenſcharmützel unverändert. Wie der„Petersburger Regierungsbote“ aus Mukden vom 8. Oktober meldet, erließ General Kuropatkin am 2. Oktober einen Tagesbefehl, in welchem er die Truppen auf die Schwierigkeit hinwies, die Armee auf die nötige Stärke zu bringen, und in welchem er die Notwendigkeit des bisherigen Zurück⸗ weichens betonte. Er habe den Rückzug auf Mukden kummervollen Herzens befohlen; er habe ihn aber befohlen in der unerſchütter⸗ lichen Ueberzeugung, daß der Rückzug nötig ſei, um ſchließlich einen entſcheidenden Sieg zu erringen. Der Kaiſer ſende jetzt aus⸗ reichende Streitkräfte und werde weitere Truppenmaſſen nach Oſtaſien kommandieren, wenn auch dieſe nicht ausreichten. Es ſei der unbeugſame Wille des Kaiſers, den Feind zu beſiegen und dieſer Wille werde unbeugſam durchgeſetzt werden. Jetzt breche die von der Armee längſt erwartete Zeit an, wo man dem Vorrücken der Feinde ſeinen Willen aufzwingen könne, denn die Mand⸗ ſchureiarmee ſei nunmehr ſtark genug, um zum Angriff überzugehen. Schließlich fordert der Befehl die Armee auf, ſich von dem Be⸗ wußtſein der Wichtigkeit eines Sieges, beſon⸗ In der Provinz chineſiſchen Truppen Haufen von Kwangſi haben die einen großen Die Borerbewegung ſoll ſich immer mehr ausbreiten. Aus Nah und Fern. Seckenheim, 11. Okt. Am vergange⸗ nen Samstag, den 8. ds. Mts., abends ½9 Uhr veranſtaltete der Turnverein Seckenheim zu Ehren der aus dem Verein behufs Ab⸗ leiſtung der Militärdienſtpflicht ausſcheiden⸗ den und der nach Ableiſtung derſelben wiederkehrenden Turner, wie in Turnvereinen allgemein üblich, eine Feier, zu welcher, wie nicht anders zu erwarten war, alle Turner des Vereins ſich eingefunden hatten, um noch einmal mit ihren ſcheidenden Kollegen einige vergnügte Stunden zu verbringen. Nachdem an Stelle des leider verhinderten erſten Vor⸗ ſtandes deſſen Stellvertreter durch ent⸗ ſprechende Begrüßung und und Hinweis auf den Zweck der heutigen Veranſtaltung die Feier eingeleitet hatte, erteilte er dem zweiten Turnwart das Wort, welcher an die aus⸗ ſcheidenden und zurückkehrenden Turner einige Worte richtete, in denen er u. a. ausführte, daß den heute von uns ſcheidenden Turner wegen ihrer bevorſtehenden Wehrpflicht nicht bange zu ſein braucht, da ihnen, nachdem ſie ihr möglichſtes getan, um ſich auf die Anforderungen des Heeresdienſtes vorzube⸗ reiten, die militäriſche Laufbahn keine Schwie⸗ rigkeiten macht, indem ſie durch ihr jahre⸗ langes Turnen nicht nur eine allſeitige kör⸗ perliche Ausbildung erhalten haben, ſondern daß ſie ſich auch an das gewöhnt haben, was nebſt Exerzieren die Hauptrolle ſpielt, nämlich Disziplin, Ordnung und freiwillige Unterordnung und daß die Leitung des Turnvereins wirklich verſtehe, dieſe Eigen⸗ ſchaften auf ſeine Mitglieder zu übertragen, beweiſe zur Genüge, daß von den im vori⸗ gen Jahr vom Verein ins Heer einberufenen 5 Turnern, bis jetzt, alſo ſofort nach einem Jahr Dienſtzeit, vier zu Gefreiten befördert 8 Rebellen bei Lochengſien nach dreitägigem Gefecht beſiegt. zum Anſporn dienen. wurden und bei dem fünften, der 3 Jahre zu dienen hat, ſteht es auch nicht außer Zweifel, daß auch er, ſobald Beförderungen von ſeinem Jahrgang vorgenommen werden, ebenfalls mitbefördert wird. Dieſes dürfte allgemeine Beachtung finden und anderen jungen, dem Turnen fernſtehenden Leuten Mit einem Gut⸗-⸗Heil auf eine glückliche geſunde Wiederkehr der Ausſcheidenden und ein echt turneriſches Weiterſtreben der Zurückgekehrten ſchloß er ſeine Ausführungen. Namens der ausſchei⸗ denden Turner dankte Frey für die Veran⸗ ſtaltung des Abends von ſeiten des Turn⸗ rats und insbeſondere dem zweiten Turnwart Volz, für die ihnen erwieſene militäriſche Vorbildung und die ihm dadurch entſtandene Mühe und Arbeit. Letzterer lehnte jeden Dank ab mit der Begründung, daß es Pflicht der Turnvereine ſei, alles zu tun, was zum Fortkommen der Mitglieder von Vorteil ſein könne. Allgemeine Volkslieder und humo⸗ riſtiſche Vorträge füllten die nun noch bis Schluß vorhandene freie Zeit aus des in ſchönſter Ordnung, wie ja bei Turnvereinen auch ſelbſtverſtändlich, und in echt kamerad⸗ ſchaftlichem Sinn verlaufenen Abends. Mannheim, 10. Okt. Die Großh. Staatsanwaltſchaft teilt folgendes mit: In der Nacht vom 17. auf 18. September l. Is“ zwiſchen Z, und 1 Uhr wurde in der Nähe der Wartſtation I im Schloßgarten (Straßenübergang) auf den Zug Nr. 78 ge⸗ ſchoſſen. Der Täter entfernte ſich durch den Schloßgarten nach dem Lindenhof zu und gab unterwegs noch 9 Schüſſe ab. Auf ſeine Ermittelung wird eine Belohnung von 100 Mk. ausgeſetzt. Sinsheim(Elſenz), 8. Okt. Geſtern abend ertönten die Sturmglocken. Im Nu ſtanden 2 Scheunen in Brand. Es gelang trotz des herrſchenden Windes bald das Feuer auf ſeinen Herd zu beſchränken. Die Beſitzer der abgebrannten Scheunen ſind verſichert. Ueber die Entſtehungsurſache konnte noch nichts feſtgeſtellt werden. Karlsruhe. Geſtern abend nach 8 Uhr hielt in der Durlacher Allee bei der Wolfarts⸗ weierſtraße ein mit 2 Pferden beſpanntes zu⸗ ſammengekoppeltes Fuhrwerk. Der eine der In letzter Stunde. Original⸗Roman von W. Spangenberg. 5)(Nachdruck verboten.) Leider ſtellte ſich nur zu bald heraus, daß ſeine Hoffnungen trügeriſche geweſen, daß der Schwiegerſohn ihn hintergangen und den Falſchen geſpielt hatte. Franks ohnmächtiger Stolz hatte es nicht zugelaſſen, in ein Abhängigkeits⸗ verhältniß zu ſeinem Schwager zu treten, ſich als deſſen Untergebener anſehen zu laſſen, und weder die Bitten ſeiner Gattin noch die Aus⸗ ſichtsloſigkeit, eine ſeinen anſpruchsvollen Wünſchen entſprechende auskömmliche Unter⸗ kunft zu finden, hatten ihn vom Schlechten zum Beſſeren zu überzeugen vermocht. Erſt als nach Monaten die Mot aufs Höchſte geſtiegen, ließ er ſich hierbei, einen untergeordneten, wenig einträglichen Poſten anzunehmen und mit der Familie ncich der Hauptſtadt überzu⸗ ſiedeln. Von Neuem begann für Rheinwald eine Periode des Alergers und Verdruſſes, öfter kam die Tochter urad ſtimmte bittere Klagelieder an, und jedes Mal ließ der gutmürige Menſch ſich erweichen, Unterſtützungen zu gewähren. Er gab, gab mit vollen Händen, konnte, wollte er doch Tochter und Enkel nicht büßen laſſen, was der leichtſinneige Schwiegerſohn verſchuldet! Aber wenn es ſich auch mit dem Gedanken abgefunden hatte, daß er jene nicht verlaſſen könne und dürfe, ſo verdroß ihn umſomehr 1 das Bewußtſein, daß nicht allein ſeine Tochter, ſondern auch Frank feiner Hilfe teilhaftig werde; dem vorzubeugen, machte er ſich zum Vorſatz. „Eva,“ ſagte er zu dieſer, als ſie wieder einmal kam,„für Dich und Deine Kinder will ich ſorgen, Du mußt Dich aber zu einem Schritt entſchließen, der Dir nicht leicht werden mag, von dem ich jedoch meine fernere Unter⸗ ſtützung abhängig mache.“ „Papa, was ſoll ich denn tun, Du wirſt ja nichts Unmögliches verlangen?“ fragte ſie.“ 2— f „Dein Mann iſt ein arbeitsſcheuer, ver⸗ kommener, moraliſch völlig verſumpfter Menſch, ich wünſche, muß es wünſchen, daß Du Dich mir Deinen Kindern von ihm trennſt.“ Die junge Frau warf ihrem Vater einen ſtarren Blick zu, der mehr als Worte verriet, wie ſie dieſes Verlangen entſetzte. „Papa,“ ſagte ſie verwirrt,„Du willſt, daß ich mich von Adalbert ſcheiden laſſen ſoll? Welch' ein Aufſehen würde das geben!“ „Nicht gerichtlich ſcheiden, dazu reichen die Gründe— ich bedauere das ſehr— leider nicht aus. Aber die Thatſache, daß er ſeine Familie nicht ſtandesgemäß ernähren kann, giebt Dir, meines Erachtens, ein Recht, ihn zu veranlaſſen. Es iſt auch das freilich ein unangenehmer Schritt für Dich, allein er hat 1 ihn ſich ſelbſt zuzuſchreiben. Ich begreife wohl, daß Dir Deine Entſchließung ſchwer wird, ich . aber habe nicht länger Luſt, einem Menſchen meine Unterſtützung zu leihen, der mein Ver⸗ trauen ſo ſchnöde mißbraucht und ebenſo frevel⸗ haft an Frau und Kindern wie an mir ge⸗ handelt hat.“ „Ach,“ ſeufzte die Tochter,„mußte es ſo weit kommen! Und wo ſoll ich bleiben?“ „Eva, es iſt ſelbſtverſtändlich, daß Dir und Deinen Kindern mein Haus jeder Zeit offen ſteht. Hier ſeid Ihr wohl geboren und es wird Euch an nichts mehr mangeln.“ In ihrem Kopfe ging es wie ein Mühlrad herum, als die junge Frau, einſehend, daß jeder Verſuch, den Vater umzuſtimmen, zweck⸗ los hinauswankte. Ohne nach rechts oder links zu ſehen, ſchlich ſie die Straße entlang, ein heftiger Kampf tobte in ihrem Innern. Obgleich ſie ſich nicht verhehlen konnte, daß ihr Mann allein die mißliche Lage, in der ſie ſich befanden, verſchuldet hatte, liebte ſie ihn, ſie war ſein Weib, der Vater ihrer Kinder, und konnte es nicht faſſen, daß ſie ihn verlaſſen ſollte. Auf der anderen Seite ſtand ihr Vater, dem ſie gleichfalls in warmer Liebe zugethan war und der von ihr etwas forderte, das ihr die Beſinnung rauben zu wollen ſchien! Aber wie ungleich waren beide in ihrem Charakter, ihrem Können und Wollen? Hier der immer liebevolle, fürſorgliche Vater, an dem von Kindheit an ihr Herz gehangen, der allezeit ängſtlich über ſie gewacht, ihr bis auf den heutigen Tag ein gütiger Wohltäter war— 7 Schickſal entgegenzugehen. ſollten.“ 8 ſein?“ fragte er ernſt. Fuhrleute begab ſich kurz in eine benachbarte Wirtſchaft, während der andere zur Aufſicht bei den Pferden blieb. Zwei von Durlach kommende, hintereinander fahrende Radfahrer wollten an dem Fuhrwerk vorbeifahren. Als ſie in die Nähe des Wagens kamen, ſcheuten die Pferde und raſten, den einen Fuhrmann mit⸗ ſchleifend, davbon. Während nun der voraus⸗ fahrende Radler noch vorbeikam ohne Schaden zu nehmen, geriet der andere, ein 14jähriger aus Bulach gebürtiger Arbeiter, unter den Wagen, ſo daß die Räder über ihn weggingen und ihm der Bruſtkaſten eingedrückt wurde. Der Verunglückte wurde auf die nahegelegene Polizeiſtation gebracht, wo der ſofort herbei— gerufene Arzt nur den Tot konſtatieren konnte. Freiburg, 9. Okt. In dem nahen Wildtal, hinter Gundelfingen, wurde am Freitag ein Luſt⸗ und Raubmord an einem älteren Mädchen verübt. In einem der vorderen in der Nähe der„Sonne“ gelegenen Häuſer wurde abends von den Bewohnern ein. Schuß gehört.„Der Schuß war im Wäldle hinte“, ſagte ein Familienglied.„Do muß doch die Creszenz bald dureko!“ ſetzte es hinzu.„Des weiß mer nit,'s ka ſi, ſie bliebt d'Nacht im Bauernhaus drobe, wenn ſie nit fertig wird,“ äußerte ein anderes. Geſtern morgen kamen einige Angehörige von dieſen Leuten auf den Freiburger Wochenmarkt und hier erfuhren ſie, daß im Wäldle im Wildtal früh 7 Uhr ein in den Vierzigern ſtehendes Mädchen, eine Näherin, ſchändlich getötet und beraubt gefunden worden iſt. Es war die Tochter und Schweſter aus dem Hauſe, in dem das Geſpräch geführt worden war. Die Ge⸗ tötete hatte auf einem oberen, hinten auf der Höhe liegenden Hof mehrere Wochen gearbeitet, hatte abgerechnet und war etwas ſpäter als ſonſt heimgegangen, um ihrem grauſigen Man ſpricht davon, daß der Mörder feſtgenommen wurde.— Ein Anfall auf zwei Mädchen bei Lehen, die den hieſigen Wochenmarkt beſuchen wollten, ſoll geſtern früh vorgekommen ſein. i Laubenheim, 10. Okt. Um das Be⸗ treten von Weinkellern, in denen der neue Wein ſeinen Gährungsprozeß durchmacht, zu ermöglichen, wurde in den letzten Jahren hier und in der Umgegend folgendes mit Erfolg angewandt: Man brachte gebrannten, ungelöſchten und zerkleinerten Kalk in den Keller. Man ſtellte ſolchen in alten Gefäßen an verſchiedenen Stellen auf und erneuerte ihn wieder, wenn er mit Kohlenſäure durch⸗ drängt war, was an dem Feuchtwerden und Zerfallen erkenntlich iſt. Dadurch, daß der Kalk die Kohlenſäure aufnimmt, bleibt in den Kellern immer noch genügend Sauerſtoff vorhanden, wodurch die Erſtickungsgefahr be⸗ ſeitigt iſt. Wiesbaden, 10. Okt. In vergangener Nacht erſchoß ein gewiſſer Menze hier ſeine 5 ſeine 3 Kinder im Alter von 3— 5 ahren und ſich ſelbſt. Das Motiv der Tat iſt unbekannt. 8 Dortmund. Ein ſeltener Diebſtahl iſt, wie die„Dortm. Ztg.“ berichtet, einem Arbeiter in der Wambeler Straße paſſiert. Dem Manne iſt vor einigen. Tagen die Großmutter geſtorben; am Abend des Sterbe⸗ tages traf er einen früheren Kollegen, dem er das Neueſte mitteilte. Hierbei vergoß der Mann einige Tränen, die den Freund derart rührten, daß er ihn zu tröſten ſuchte, wobei er den Trauernden umarmte und dem Ahnungsloſen die Uhr aus der Weſtentaſche ſtahl. Erſt ſpäter, als er allein war, merkte der Beſtohlene das Fehlen der Taſchenuhr. Bern, 10. Ok. Auf der Kleinen Scheidegg im Berner Oberland liegt der Schnee 40 Zentimeter und auf dem Eiger Gletſcher 60 Zentimeter hoch. Der Verkehr der Wengernalp¾hahn wurde wegen des Schnees geſtört. Auch in der Stadt Bern iſt geſtern Schnee gefallen. Mitteilungen aus der Seckenheimer Gemeinderats⸗Sitzung (Vom 7. Oktober 1904.) Gemäߧ 112 Abſ. 2 und 3 der Ge⸗ meindeordnung wird einem hieſigen Bürger die Ausübung des Allmendgenuſſes auf die Dauer der öffentlichen Armenunterſtützung entzogen. Verſchiedene Anzeigen über abgeſchloſſene Fahrnisverſicherungsverträge und Aenderungen an ſolchen bleiben unbeanſtandet. Die ſtattgehabte Verſteigerung der Buden⸗ plätze wird genehmigt. Das Anſtreichen von 300 Grabſtickel wird an Philipp Weißling um das Angebot von 14 Pfg. pro Stück übertragen. Das Bezirksamt teilt mit, daß Jacob Weinacht hier in den badiſchen Staatsverband aufgenommen wurde. Die vom Gemeinderechner vorgelegte Dar⸗ ſtellung über den Stand der Gemeindekaſſe wird bekannt gegeben.. Für den Nebenort Rheinau wird dem Verein zur Rettung ſittlich verwahrloſter Kinder ein jährlicher Beitrag von 30 Mk. bewilligt. Zu dem Geſuch des Wirts Karl Wilhelm Schieferdecker in Karlsruhe um Erlaubnis zum Betrieb der Perſonalgaſtwirtſchaft zum Kaiſer⸗ hof in Rheinau wird die Bedürfnisfrage bejaht und das Geſuch befürwortet. Verſchiedene Verwaltungsangelegenheiten werden erledigt. Eine Anzahl Zahlung angewieſen. Vermiſchtes. Rechnungen werden zur — Beim jüngſten Beſuch der Groß⸗ herzogin in der Frauenarbeitsſchule zu Kon⸗ ſtanz wurden der Fürſtin ſämtliche Schüle⸗ rinnen, u. a. auch eine junge Deutſch⸗ Amerikanerin vorgeſtellt, mit der ſie ſich in engliſcher. Sprache längere Zeit unterhielt. Als ſich die Großherzogin an die nächſte * Dame wenden wollte, fügte Miß X. wohl in Beherzigung der Lehren des vorjährigen Tanz⸗ und Anſtandsunterrichts mit einer tadelloſen Verbeugung deutſch hinzu:„Es hat mich ſehr gefreut, Ihre werte Bekannt⸗ ſchaft gemacht zu haben!“ Die Großherzogin lächelte verſtändnisinnig und erwiederte ſchlagfertig:„Ganz auf meiner Seite, mein Fräulein.“ — Liebe zur Scholle. Um in den Schul⸗ kindern Liebe zur Scholle zu erwecken, hat der Bürgermeiſter von Fiſchhauſen in Oſt⸗ preußen im Frühjahr an 34 Volksſchulkinder — 20 Mädchen und 14 Knaben— je ein Gartenſtückchen von 35 Quadratmeter zur Selbſtbewirtſchaftung übergeben und den 10 bis 14 Jahre alten Kinden nicht nur das Land, ſondern auch die Ausſaat(Kartoffeln, Gemüſe und Blumer) koſtenfrei überlaſſen. Sie dürfen mit dieſen ihren Ackerſtückchen während des Wirtſchaftsjahres ganz nach Belieben ſchalten und walten; was ſie ern⸗ ten, iſt ihr Eigentum. Sie müſſen nur alle Arbeit ohne Ausnahme ſelbſt verrichten. Er⸗ wachſene Perſonen, insbeſondere Eltern und Geſchwiſter, dürfen zwar Rat erteilen, aber mit keinem Finger helfen. Daß die Kinder ſich gegenſeitig Hilfe leiſten, auch ſonſtige Ackersgenoſſen zuziehen, iſt dagegen nicht nur geſtattet, ſondern ſogar erwünſcht. Denjeni⸗ gen, die ihre Sache am beſten machen, war zum Herbſt eine kleine Prämie zugeſagt. Es war, wie dem„Mem. Dampfb.“ geſchrie⸗ ben wird, eine Freude, zu beobachten, mit welchem Eifer die Kinder gruben, pflanzten, goſſen und ſäteten. Der diesjährige Verſuch ſoll zu einer dauernden, recht vielen Kindern zugute kommenden Einrichtung gemacht wer⸗ den. Der Landwirtſchaftsminiſter hat für das nächſte Jahr eine Staatsbeihilfe von 100 Mk. überwieſen. — Edle Dreiſtigkeit bewies eine Ein⸗ brecherbande in Paris. Sie hatte einen Laden gemietet und verkaufte darin die geſtohlene Gegenſtände zu billigen Preiſen. Ein Be⸗ ſtohlener fand in dem Laden ſeine Uhr wieder und erſtattete Anzeige bei der Polizei. Dieſe ſtellte bald den Sachverhalt feſt und verhaftete die drei betriebſamen Spitzbuben. — Zur Hebung der Volksvermehrung iſt der Regierung des Staates Georgia in Nord⸗ amerika ein origineller Vorſchlag unterbreitet wrden. Die Propoſition läuft nämlich darauf hinaus, von Staats wegen Väter von ſechs Kindern zu„Oberſten,“ ſolche von zehn Kindern zu„Mitgliedern des Generalſtabes“ und die Mütter zu„Ehrendamen“ zu ernennen, den Junggeſellen dagegen alle bürgerlichen Rechte zu entziehen. ö* — Ein Mordprozeß von gewaltigem Umfang begann Dienstag vor dem Schwur⸗ gericht in Turin. Im September 1902 fand man den Grafen Bonmartini in ſeiner Wohnung zu Bologna ermordet vor; alles ſchien auf Raubmord nach einem Liebes⸗ dort der Mann, der ſie mit gleißneriſchen Worten geblendet, umgarnt, ſie glücklich zu machen verſprochen und ſie nun elend gemacht, der Gnade des Vaters preisgegeben hatte! Durfte ſie hoffen, daß Frank jemals doch noch ſein Verſprechen einlöſen werde? Sie begann zu zweifeln und mußte ſchließlich die Frage verneinen. Er ſei arbeitsſcheu, moraliſch ver⸗ ſumpft, hatte der Vater geſagt— welch' bittere Wahrheit! Sie mußte es ſich, ſo ſchmerzlich es ihr auch war, eingeſtehen, das Urteil des Vaters war hart, aber gerecht, es blieb ihr, hätte auch ſie nicht von der Seite ihres Mannes weichen mögen, ſchon in Rück⸗ ſicht auf die Kinder nichts anderes übrig, als auf möglichſt gütlichem Wege eine Trennung herbeizuführen. N a „Adalbert,“ ſagte ſie in weichem Tone, als er Abends die ärmlich ausſehende Wohnu betreten und ſich niedergeſetzt hatte,„Papa hat mir heute einen Vorſchlag gemacht, den wir, meiner Abſicht nach, nicht zurückweiſen „Wieder einmal ein Vorſchlag!“ lachte Frank ſpöttiſch.„Iſt vielleicht bei einem ehren⸗ werten Herrn Schwager Julius eine Stelle als Ausläufer für mich vakant?“ „Ziehe doch nicht alles ins Lächerle“, bat Eva,„Du weißt doch, wie ſehr wir mit Sorgen zu kämpfen haben, und bei deinem geringen Gehalt iſt keine Ausſicht, daß es bald beſſer wird.“ „Das ſoll doch kein Vorwurf für mich „Ich denke nicht daran, Dir Vorwürfe zu machen. Papa meint nämlich, ich ſolle mit den Kindern bis auf weiteres zu ihm kommen, damit Du dich beſſer pflegen und Dir auch der Frau bisher Fremdes, Unheimliches in ſeinem Weſen, das ſie beängſtigte und wofür ſie ſich keine Erklärung geben konnte. Möge er es nicht bereuen, wenn es zu ſpät iſt, hatte eine Deinem Stande angemeſſene Kleidung an⸗ ſchaffen kannſt. Es würde Dir dann wohl leichter fallen, eine gut bezahlte Stellung zu finden.“ „Dein Papa iſt ſehr liebenswürdig, aber wenn er glaubt, daß ich Frau und Kinder von mir laſſe, ſo irrt er ſich. Will er etwas für uns thnn, ſo möge er uns eine laufende, ich meine, eine monatliche Summe in barem Gelde geben, auf etwas anderes laſſe ich mich nicht ein.“ 1 „Adalbert, ſei vernünftig und bedenke unſere Lage!“ rief die Frau bittend.„Wir haben von Papa gar nichts mehr zu erwarten, wenn Du auf ſeinen Vorſchlag nicht eingehſt.“ „Hat er das erklärt?“ fragte Frank auf⸗ brauſend. ö „Ich habe ſeine Worte aufgefaßt.“ „Gut, möge er es nicht bereuen, wenn es zu ſpät iſt!“ warf Frank hitzig hin und brach damit das Geſpräch ab. Seine Gattin beobachtete ihn längere Zeit, wie er, in tiefes Brüten verſunken, daſaß. Den Kopf hoch erhoben, die Lippen trotzig auf⸗ geworfen, den Arm auf die Tiſchdecke geſtützt, fuhr er mit den Fingern in ſeinem Vollbarte wenigſtens ſo Geſicht und unruhig rollten die Augen in ihren herum, ein nervöſes Zucken ging durch ſein Frank mit Bezug auf ihren Vater geäußert — welche Deutung ſollte ſie dieſen, wie eine Drohung ausgeſprochenen Worten geben, die ihr fort und fort in den Ohren klangen. „Ich werde noch einen Ausgang machen, einen Freund zu beſuchen, dem ich es verſprochen habe,“ unterbrach Frank plötzlich die drückende Stille, und ſchon ſchloß ſich die Thür hinter ihm. ö Dieſes eigenartige Benehmen ſteigerte die Unruhe der jungen Frau, ſie hätte ihm nach⸗ eilen mögen, doch fiel ihr Blick auf die Knaben, welche neben einander, mit den Köpfen auf ihren Spieltiſchen liegend, elngeſchlafen waren. Sie rüttelte die Kinder auf.“ „Kommt, geht zu Bett!“ ſagte ſie weh⸗ mütig. N „Du weinſt, Mama?“ fragte der Aelteſte. „Nicht wahr, der Papa war heute Abend ſo unfreundlich!“ „O nein, es iſt nichts waiter.“ beruhigte ſie die Knaben,„ich habe mur ein wenig Kopfſchmerzen, die bald wieder vorübergehen werden.“ N (Fortſetzung folgt.) a abenteuer zu deuten, doch geſtand ſpäter ſein eigener Schwager, Tullio Murri, daß er den Grafen ermordet habe, weil er ſeine Schweſter ſchlecht behandelte. Die Staatsanwaltſchaft glaubte ihm aber nicht, daß dies nach einem Wortwechſel geſchehen ſei, bei dem der Er⸗ mordete zuerft das Meſſer gezogen habe, ſondern nahm an, daß ein wohlvorbereiteter Mordanſchlag vorliege, an dem noch weitere Perſonen beteiligt ſeien. Sie ließ daher die Gattin des Ermordeten, ihren Geliebten Dr. Strecchi, ihre Kammerzofe, die Geliebte ihres Bruders, und Dr. Naldi verhaften. In der Vorunterſuchung ergab ſich, daß die Gräfin wiederholt Vergiftungsverſuche bei ihrem Gatten vorgenommen hatte, und daß ſie mit Dr. Strecchi in Darmſtadt war, wo letzterer in der Merck ſchen Fabrik Kurax kaufte, ein Gift, das ſchlaganfallähnliche Wirkungen hervorruft und daher ſchwer nachweisbar iſt. 4„ Er hat damit in Tullios Gegenwart Ver⸗ ſuche an einem Lamm gemacht, jedoch wurde ſchließlich von einer Verwendung bei dem Ermordeten Abſtand genommen. Die Akten der Vorunterſuchung füllen 14 Bände mit annähernd 1900 Seiten. Die Dauer des Prozeſſes wird auf drei Monate veran⸗ ſchlagt. — Die böſe Meiſterin.„Meeſterin, gucken Sie doch'n Oogenblick in die Milch!“ „Warum denn?“—„Daß ſe ſauer wird— ick mag ſo jerne Sauermilch!“ a— Ein richtiger Geſchäftsmann.„Die Dame gefällt mir doch nicht ſo recht— ſchla⸗ gen Sie mir eine andere Partie vor!“ „Unmöglich— jetzt hab ich Sie ſchon zuſam⸗ men in's Buch eingetragen!“ Seckenheim. 11. Okt. Der heutige Ferkelmarkt war mit 73 Stück befahren und wurden dieſelben zum Preiſe von 10—12 Mk. pro Paar abgeſetzt. a i Menzers Griechische Weine, Cognac, Arac, Rum, Kirschenwasser, Zwetschgenwasser, Magenbitter. Georg Röser. RR W Freiwillige brundstüeks versteigerung, Auf Antrag der Erben wird das zum Nachlaſſe des Landwirts Johannes Fedel von Seckenheim gehörige, nachverzeichnete Grund⸗ ſtück am 5 Mittwoch, den 19. Oktober 1904, vormittags halb 10 Uhr, auf dem Rathaus zu Seckenheim öffentlich verſteigert. Die Verſteigerungsgedingen können bei dem unterzeichneten Notariat eingeſehen werden. Gemarkung Seckenheim. L.⸗B. Nr. 534 4 a 09 qm, 1 a 90 qm Hofraite, 2 a 19 qm Hausgarten im Ortsetter an der Ried⸗ ſtraße. Auf der Hofraite ſtehen: a) ein einſtöckiges Wohnhaus mit gewölbtem Keller, überbauter Einfahrt und angebauten Schweineſtällen; b) ein 1½ſtöckiger Viehſtall, o) ein einſtöckiger Schopf. Mannheim, den 6. Oktober 1904. Großh. Notariat LX. Breunig. Bekanntmachung. Am Sonntag, den 16. Oktober 1904, Vofmittags 7½ Uhr, findet eine Uebung der geſammten Feuerlöſchmannſchaft(Spritze 1, 2 und 3 und Saugpumpe ſowie beide Handſpriten) und der übrigen Hilfsmann⸗ ſchaft(Einreiſer, Steiger u. ſ. w.) ſtatt, zu welcher die Beteiligten pünkt⸗ lich am Spritzenhaus zu erſcheinen haben. Außer dieſem erfolgt noch perſönliche Ladung. Unentſchuldigtes Ausbleiben wird beſtraft. b Seckenheim, 11. Oktober 1904. Bürgermeister Volz. Bekanntmachung. Die unentgeltliche Impfung der impflichtigen Kinder und Schüle wird in der Gemeinde Keckenheim am Freitag, den 14. Oktoher d. Js., Nachmiltags ½3 Ihr, im dortigen Rathauſe durch den Großherzoglichen Bezirksarzt vorgenommen. Geimpft muß werden: 1. jedes Kind vor dem Ablauf des auf ſein Geburtsjahr folgenden Kalenderjahres, ſofern es nicht nach ärztlichem Zeugniſſe die natürlichen Blattern überſtanden hat, 2. jeder Zögling einer öffentlichen Lehranſtalt oder einer Privat⸗ ſchule innerhalb des Jahres, in dem er das zwölfte Lebensjahr zurückgelegt, ſofern er nicht nach ärztlichem Zeugniß in den letzten fünf Jahren die natürlichen Blattern überſtanden hat oder mit Erfolg geimpft worden iſt. 3. ältere impfpflichtige Kinder und Zöglinge, welche noch nicht oder ſchon einmal oder zweimal, jedoch ohne Erfolg geimpft wurden. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder oder Pflegebe⸗ fohlene dem Geſetze zuwider der Impfung entzogen bleiben, werden an Geld bis zu 50 Mk. oder mit Haft bis zu drei Tagen beſtraft. Für Kinder, welche von der Impfung wegen überſtandener Blattern oder früherer Impfung befreit ſein ſollen, oder zur Zeit ohne Gefahr för Leben oder Geſundheit nicht geimpft werden können, ſind die ärztlichen Zeugniſſe dem Impfarzte vorzulegen. Die geimpften Kinder müſſen bei Strafvermeiden zu der von dem Impfarzte bei der Impfung beſtimmten Zeit zur Nachſchau gebracht werden. Aus einem Hauſe, in welchem anſteckende Krankheiten, wie Scharlach, Maſern, Diphtherie, Croup. Keuchhuſten, Flecktyhus, roſen⸗ artige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrſchen, dürfen Impflinge zum allgemeinen Termin nicht gebracht werden. Die Kinder müſſen zum Impftermine mit rein gewaſchenem Körper und mit reinen Kleidern erſcheinen. Mannheim, den 10. Oktober 1904. Der Großherzogliche gezirksarzt II. ö Behr le. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis. Seckenheim, 11. Oktober 1904. g Anſchlag: 5000 Mk. Be tanntmachung. Den Fortbildungsunterricht betr. „Wir bringen zur öffentlichen Kenntnis, daß der Fortbildungs⸗ unterricht für Knaben und Mädchen in Hinkunft im Winterhalbfahr vom 1. Oktober bis 1. April— jeweils am Mitttwoch Nach⸗ mittag von 1—4 Uhr; im Sommerhalbjahr— 1. April bis 1. Oktober— am Sonntag Vormittag von 7—9 Uhr ſtattfindet. 8 Seckenheim, 9. Oktober 1904. a Die Ortsſchulhehörde: Volz. A Bekanntmachung. Die regelmäßige Einſchätzung der Gebäude zur Gr. Gebäudeverſicherungs⸗Anſtalt in den Monaten November und Dezember l. Js. betr. Gemäß 8 21 Abſatz 1 und 2 des Gebäude⸗Verſicherungs⸗Geſetzes iſt der Eigentümer eines neu errichteten Gebäudes verpflichtet— und zwar auch dann— wenn der Neubau an die Stelle eines verſichert geweſenen Gebäudes tritt, ſofern es nicht gemäߧ 23 mit augenblick⸗ licher Wirkung verſichert worden iſt, längſtens bis zum 15. Oktober des Jahres, in welchem es unter Dach gebracht worden iſt, beim Gemeinde⸗ rat zur Aufnahme in die Gr. Gebäudeverſicherungs Anſtalt anzumelden. Treten an beſtehenden, ſchon zur Verſicherung aufgenommenen Gebäuden im Laufe des Jahres Werterhöhungen(durch Verbeſſerung, Anbau, Aufbau, Umbau) oder Wertsverminderungen(durch Abbruch, Einſturz, Baufälligkeit) ein, welche den Betrag von mindeſtens zwei- hundert Mark erreichen, ſo ſind dieſelben ebenfalls bis zum 15. Oktober des betr. Jahres, bezw. falls ſie erſt ſpäter eintreten, alsbald nach erfolgtem Eintritt beim Gemeinderat anzumelden. 5 Wer die vorſtehend vorgeſchriebene Anzeige unterläßt, wird mit Geldſtrafe bis zu 150 Mark beſtraft. g Seckenheim, 26. September 1904. Bürgermeiſteramt: Ratſchreiber f Bolz Ritter. Meine Niederlaſſung in Mannheim als Spezialarzt für Haut-, Harn- und Blasenleiden beehre ich mich hiermit anzuzeigen. Lichtheilinstitut für Hautkranke. Linſer⸗ und Kötgenlaboratorium. Wohnung: O 6, 3, 2 Treppen. Sprechſtunden: an Wochentagen von 9—1 Uhr u. ½3—5 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9—11 Uhr. D. med. J. 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Jedes Modell und jede Kopie wird auf Wunsch nur einmal geliefert. Bekanntmachung. Das Abdeckereiwesen betr. Nr. 1162321. Am 1. Oktober 1904 wird die von dem erſten bad. Abdeckereiverband(umfaſſend die Gemeinden der Amtsbezirke Mannheim, Schwetzingen und Weinheim, ſowie eine Anzahl von Gemeinden der Amts⸗ bezirke Heidelberg und Wiesloch) gegründete Jerbandsabdeckerel in Laden⸗ burg in Betrieb genommen. Zufolge landesherrlicher Verordnung vom 18. September 1904, wodurch das Geſetz vom 8. Juni 1899, betr. das Abdeckereiweſen und die Vollzugs⸗Verordnung hierzu vom 3. Mai 1900 für den Bergich des Abdeckereiverbandes Ladenburg vollſtändig in Kraft geſetzt wurden, gelten daher vom 1. Oktober ds. Is. ab folgende Be⸗ ſtimmungen: f Die der Abdeckerei zu überweiſende Tiere. Gefallene oder zur Beseitigung bestimmte Tiere, ſowie die auf polizeilſche Anordnung unschädlich zu machende Tierkadabet, müſſen von den Beſitzern der Verbandsabdeckerei Ladenburg überwieſen werden. Ausgenommen hiervon ſind, unbeſchadet der bei anſteckenden Krank⸗ heiten in Geltung tretenden anderweitigen Beſtimmungen, kleinere haus⸗ tiere, wie Hunde, Katzen, Lämmer, Zicklein, Milchſchweine, Ferkel, neu⸗ geborene Kälber und Fohlen, welche der Beſitzer längſtens innerhalb 12 Stunden an einem abgelegenen, mindeſtens 400 Meter von bewohnten Gebäulichkeiten und 100 Meter von öffentlichen Wegen entfernten, durch ſeine Lage die Verunreinigung von Quellen, Brunnen und Waſſerläufen ausſchließenden Orte in einer mindeſtens 1 Meter tiefen Grube zu ver⸗ lochen hat. Doch können dieſe Tiere ebenfalls der Verbandsabdeckerei über⸗ wieſen werden, und ſind die Bedienſteten der letzteren verpflichtet, die⸗ ſelben beim Paſſieren der Ortſchaften auf Verlangen mitzunehmen. II. Verpflichtung zur Anzeige. Die Besitzer gefallener oder zur Beſeitigung beſtimmter Tiere ſind verpflichtet, zum Zwecke der Herbeiführung der Wegſchaffung, ſofort der Ortspollzeibehörde(Bürgermeiſteramt, bezw. in Mannheim der nächſten Polizeiwache), Anzeige zu erſtatten, welche ihrerſeits auf dem kürzeſten Wege(in der Regel telephoniſch), die Verbandsabdeckerei benachrichtigt. Die gleiche Pflicht liegt auch denjenigen ob, welche in Vertretung des Beſitzers der Wirtſchaft vorſtehen, ferner bezüglich der auf dem Trans⸗ port oder in fremden Gewahrſam befindlichen Tiere dem Begleiter der⸗ ſelben bezw. dem Beſitzer der betr. Stallung, Hofraite oder Weide. Die Anzeige muß enthalten: den Namen und Wohnort des Beſitzers, die Art, das Alter und die Zahl der in Betracht kommenden Tiere. III Beſeitigung auf polizeiliche Anordnung. Bei polizeilicher Anordnung der Tötung eines Tieres oder der Un⸗ ſchädlichmachung eines Tierkadavers erfolgt die Benachrichtigung der Ver⸗ bandsabdeckerei unmittelbar durch die betreffende Polizeibehörde oder in dringenden Fällen durch den Bezirkstierarzt, in der Stadt Mannheim durch die Schlachthausverwaltung. 5 IV Abholung und Transport. N Die Abholung der der Verbandsabdeckerei überweiſenden Tiere er⸗ folgt ſpäteſtens innerhalb 12 Stunden nach Einlauf der Benachrich⸗ tigung. Die Tiere müſſen in ungeteiltem Zuſtande abgeliefert werden. Das Abhäuten iſt, ausgenommen bei Notſchlachtungen, verboten. Eine Entschädigung für gefallene oder zur Beſeitigung beſtimmte Tiere wird von der Abdeckerei nicht gewährt; dagegen haben die Be⸗ ſitzer bezw. Viehverſicherungsvereine keine Gebühren für das Abholen zu entrichten. In Botschlachtungskällen, in welchen durch den Fleiſchbeſchauer der ganze Tierkörper als untauglich zum Genuß für Menſchen erklärt wird, verbleibt die Haut dem Beſitzer bezw. der Viehverſicherungsanſtalt, welche jedoch für die Abholung des Kadavers eine vom Bezirksamt mit Rück⸗ wirkung vom 1. Oktober 1904 feſtzuſetzende Gebühr an die Abdeckerei zu entrichten haben. Der Transport der noch lebenden zut Beseitigung bestimmter Tiere kann, ſoweit dieſelben nicht mit einer anſteckenden Krankheit behaftet ſind, durch den Beſitzer ſelbſt bewerkſtelligt werden. Im übrigen darf der Transport von Tieren, welche mit einer anſteckenden Krankheit behaftet oder einer ſolchen verdächtig ſind, ſowie der Kadaver und Kadaverteile ſolcher Tiere nur nach beſonderer Anweiſung des Bezirks⸗ tierarztes erfolgen. V. Strafbeſtimmung. Zuwiderhandlungen gegen vorſtehende Beſtimmungen werden auf Grund des§ 91 Pol.⸗Str.⸗Geſ.⸗B. mit Geld bis zu 100 Mk. oder mit Haft bis zu 14. Tagen beſtraft. Mannheim, den 29. September 1904. Groh. Bezirksamt Zoeller. Beſchluß. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur beſonderen Kenntnis der Viehbeſitzer. 5 Seckenheim, den 1. Oktober 1904. Bürgermeiſteramt Ratſchreiber Vo lz. Ritter eee 1 2 5 bücher b. Sehrefphefte J. Helfrich. e