. 1 0 ö n * —— 5 1 — — Jeih Juztiger Anzeigeblatt für Seckenbeim und Moes beim. Erſcheint Mittwoch und Samstag. Abonnement: Monatlich 25 Pfg., durch die Poſt bezogen vierteljährlich Mk. 0.80 Redaktion, Druck und Verlag von J. Helfrich in geckenheim. Anzeigen: Die Iſpaltige Garmondzeil, oder deren Raum 10 Pfg bei Wiederholungen entſprechenden Rabatt. Nr. 33. Mittwoch, den 26. April 1905. 5. Jahrgang Deutſches Reich. Berlin, 22. April. Die„Deutſche Kolonial⸗ zeitung“ veröffentlicht einen Artikel des Reichs⸗ kommiſſars Dr. Rohrbach für die Siedelungs⸗ förderung in Deutſch⸗Südweſtafrika, über die Aufſtandsverluſte und die wirtſchaftliche Zukunft Südweſtafrikas, in welchem es, nach einem Hinweis auf den herrſchenden ſtarken Skeptizis⸗ mus, ob Südweſtafrika die jetzigen großen Opfer wert ſei, u. a. heißt: Der Reichtum des Landes beſteht hauptſächlich in der Weide, die es ermöglicht, zwei Millionen Rinder und 10 bis 20 Millionen Kleinvieh zu ernähren. Dem Waſſermangel kann durch Brunnenbohrung und Anſammlung der während der Niederſchläge unbenutzt abfließenden Waſſermaſſen vermittels Dammanlagen begegnet werden. Hierfür müſ⸗ ſen aber erſt die Geologie und die Meteorologie die nötigen Anhaltspunkte liefern. Zweitens iſt erforderlich eine Organiſation der Zufuhr von Kapital und Menſchen. Es handelt ſich dabei um die Bewilligung von 1 bis 1½ Millionen Mark auf ein halbes Menſchenalter. Exportiert einmal Südweſt⸗ afrika für 100 und mehr Millionen Mark Vieh und Viehprodukte, ſo wird es den Gegen⸗ wert dafür vorwiegend aus dem Mutterlande importieren. Deutſch⸗Südweſtafrika iſt nach dem Urteile jedes Kenners des Blockes zwiſchen dem Atlantiſchen und Indiſchen Ozean und zwiſchen dem Kap und dem Sambaſi nicht eines der ſchlechteren ſondern eines der beſſeren, ja beſten Stücke. i Der durch die Eingeborenen⸗Aufſtände an⸗ gerichtete Schaden dürfte 10 bis 12 Millionen Mark betragen. Auch nach der Verwüſtung iſt noch Vieh für einige Millionen Mark im donde. Als das praktiſchſte empfiehlt es ſich, laß ſich die geſchädigten Farmer genoſſenſchaft⸗ ch für den Bezug von Vieh aus dem Kap⸗ and, Argentinien uſw. zuſammentun. Die bcberung will ein ſolches Beginnen durch Aae Beiträge zu den Transportkoſten unter⸗ außen. Allerdings iſt die unumgängliche Vor⸗ trerſezung hierfür, daß die deutſche Volksver⸗ een die Mittel für eine wirkliche und aus⸗ eichende Entſchädigung für die durch den Auf⸗ and erlittenen Verluſte bewilligt. D Aus Nah und Fern. [! Seckenheim, 25. April. Mit dem unerwarteten Reſultat von 6 gegen 1 Goal zugunſten Seckenheims ſchloß das am 16. ds. ſtattgehabte Wettſpiel der Fußball⸗Geſellſchaft Seckenheim 1898 gegen Fußball⸗Geſellſchaft Ludwigshafen 1903, unerwartet inſofern, als Seckenheim mit nur 8 Mann der 1. Mann⸗ ſchaft antrat. Weniger glücklich war die 2. Mannſchaft, die knapp mit 2:0 unterlag. Mannheim. In kurzer Zeit wird das Zentrum der Stadt in der Gegend des Marktplatzes und der Neckarſtraße ein vollſtändig neues Ausſehen erhalten. Nach⸗ dem im verfloſſenen Jahre das Eckhaus zur „Roſe“, R 1, einem impoſanten Neubau ge⸗ wichen iſt und demnächſt das gegenüberliegende Eckhaus die Edinger Bierhalle in S 1, 1 durch einen vollſtändigen Umbau moderniſtert wird, folgt nun auch Herr Tutein auf der anderen Seite mit einem großartigen Neubau. Dem⸗ ſelben werden die Häuſer H 1, 1(Mannh. Bierhalle) H 1, 2 und 3 zum Opfer fallen. Auch die Eigentümer der beiden Häuſer II I, 17 und 16 neben der Bierhalle, nach der Markt⸗ platzfront gelegen, wollen dieſe gleichzeitig ab⸗ reißen und ein größeres Geſchäftshaus erſtellen laſſen. Damit verſchwinden hier 5 alte neben⸗ einanderſtehende Häuſer.(G.⸗A.) Mannheim, 25. April. Die diesjährige Neal labrd we beginnt am Samstag, den 29. pril und endigt am Freitag, den 12. Mai. An den Sonntagen dürfen die Verkaufsbuden erſt um 3 Uhr nachmittags geöffnet werden. Schriesheim, 24. April. In der Nacht von Samstag auf Sonntag brannte der Holz⸗ ſchuppen des Taglöhners Boſch(Ludwigstal) gänzlich nieder. Stall und Speicher des an⸗ grenzenden Wohngebäudes wurden trotz energi⸗ ſcher Rettungsarbeiten der Freiwilligen Feuer⸗ wehr Schriesheim ſtark in Mitleidenſchaft ge⸗ zogen. Wie man hört, iſt der Eigentümer nicht verſichert. Man vermutet Brandſtiftung. Leutershauſen(A. Weinheim), 23. April. In dem hieſigen Granit⸗Steinbruch iſt ein ita⸗ lieniſcher Arbeiter von beträchtlicher Höhe abge⸗ ſtürzt. Der Schmeree oho ratet und Vater von 6 Kindern. An ſeinem Aufkommen wird gezweifelt. Heidelberg, 24. April. In der Nacht vom 22.23. brach in dem zur orthopädiſch⸗ chirurgiſchen Klinik des Herrn Prof. Vulpius gehörigen Hauſe Nr. 10 Feuer aus. Die Innenräume des Hauſes brannten zum großen Teile aus, die Turngerätſchaften der im Erdge⸗ ſchoß befindlichen Gymnaſtikhalle wurden ver⸗ nichtet. Der Schaden iſt erheblich. Als Brandurſache wird Kurzſchluß der elektr. Leitung angegeben. Profeſſor Vulpius iſt verſichert. Pforzheim, 22. April. Ein frecher Diebſtahl wurde am Gründonnerstag abend zwiſchen 8 und 9 Uhr in der Schloßkirche aus⸗ geführt. Wie üblich war ein Opferſtock vor dem Hauptportal der Kirche aufgeſtellt, der ſo⸗ wohl von der Straße aus, als von vielen um⸗ liegenden Häuſern bequem geſehen werden konnte. In der Zeit nun, in welcher der Schloßberg ſo lebhaft begangen iſt, wie nur eine Pforzheimer Straße, hat ein Spitzbube die Opferbüchſe geraubt, die ungefähr 25 Mk. bar enthalten haben dürfte. Die Büchſe ſelbſt, welche der Dieb zu Hauſe entleerte, wurde nachts zwiſchen 3 und 4 Uhr in der öſtlichen Karl⸗Friedrichſtraße vor dem Rathauſe erbrochen aufgefunden. 5 Raſtatt, 24. April. Geſtern Abend um 9 Uhr hat hier zwiſchen Militär⸗ und Zivilperſonen eine Schlägerei ſtattgefunden, wobei ein Soldat des Regiments von Lützow Nr. 25 ſo ſchwere Verletzungen erhielt, daß er ins Militärſpital aufgenommen werden mußte. Zwei etwa 19 Jahre alte Eiſendreher von hier, welche die Urheber ſein ſollen, wurden verhaftet. Einer derſelben hat ſich bei Exzeſſen ſchon vielfach beteiligt. Bruchſal, 21. April. Dem„Bruchſaler Boten“ wird folgendes geſchrieben: In der vorigen Woche wurde aus dem hieſigen Männer⸗ zuchthaus auf Verfügung des Landgerichts Feei⸗ burg ein Mann entlaſſen, der, wie das Wieder⸗ aufnahmeverfahren ergeben dürfte, über 7 Jahre unſchuldig in der Strafanſtalt verbringen mußte. Der Beklagenswerte war wegen Brandſtiftung zu 8 Jahren Zuchthaus verurteilt auf Grund der Ausſage eines Zeugen, der ſich jetzt nach ſo langer Zeit ſelbſt des Meineids anklagt. Zur Erledigung der Angelegenheit war eigens ein Landgerichtsrat von Freiburg hierher ge⸗ kommen, welcher den Mann in der Strafanſtalt verhörte und ihm die Eröffnung machte, daß das Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet und er aus der Strafanſtalt entlaſſen ſei. Eine Geldentſchädigung wird dem Manne nach dem Geſetze zuerkannt werden, aber für die ausge⸗ ſtandenen Seelenqualen kann ihn niemand ent⸗ ſchädigen. Säckingen, 23. April. Die Schwarz⸗ wälder Bevölkerung iſt ſehr beunruhigt, daß die in verſchiedenen Gegenden Deutſchlands aufgetretene Genickſtarre nun auch im Schwarz⸗ wald auftritt. In dem nahen Bonndorf iſt ein ſolcher Fall aufgetreten. Vor ungefähr drei Wochen klagte eine Frau über raſende Kopfſchmerzen. In wenigen Tagen erlag die rau dem ſchrecklichen Leiden. Einige Tage päter ſtarb im gleichen Hauſe ein halbjähriges Kind unter ganz gleichen Erſcheinungen. Auf Antrag des Bezirksarztes hat das Bezirksamt das Haus auf zwei Wochen geſperrt; die Sperre wird ſehr ſtreng durchgeführt, ſo daß die Bewohner ſo viel als möglich iſoliert bleiben. Ludwigshafen, 22. April. Eine 33⸗ jährige Milchhändlerin wurde geſtern Mittag ½12 Uhr von dem 18 Jahre alten Fabrik⸗ arbeiter Joſeph Miedl aus Vilshofen, z. Zt. in Fe deem wohnhaft, auf dem freien Felde an den Horſtäckern angehalten. Derſelbe ver⸗ ſuchte ihr das Geld zu entreißen. Auf ihre Hülferufe ging der Gauner durch, wurde aber von herbeieilende Leuten eingeholt und der Polizei übermittelt. N Ludwigshafen, 22. April. Ein Bür⸗ ſtenmacher aus Blankenſtein wurde feſtgenommen, da er nicht blos bettelte. ſondern auch die Frau und Tochter des Arbeiters Handwerk mit einem Meſſer bedrohte, weil ſie ihm kein Geld geben wollten. Bei ſeiner Verhaftung ließ er ſich zu Boden fallen und mußte gewaltſam per Karren zur Polizei gebracht werden. St. Johann, 22. April. Die Leiche eines unbekannten Wilderers wurde am Blies⸗ ufer bei Bliesransbach mit durchſchoſſener Bruſt und Hand aufgefunden. Bayreuth. Hier kam der Zirkus Drex⸗ ler an. Als ein ſchwerer Wagen mit Käfigen, in welchen ſich lebende Tiere befanden, auf ſeinen Platz gebracht werden ſollte, mußte der⸗ ſelbe kurz zuvor er ſeinen Platz erreichte, eine ſchmale alte Brücke mit ſtarkem Gefälle paſſie⸗ ren. Der Wagen blieb daher kurze Zeit vor dem Gefälle ſtehen. Unterdeſſen machten ſich Kinder an der Deichſel zu ſchaffen, wodurch der Wagen ins Rollen geriet. Zwölf Kinder kamen hierbei unter den Wagen zu liegen. Sie wurden ſämtlich glücklicherweiſe aber nicht beſonders ſchwer verletzt. Neumarkt(Oberpfalz), 20. April. Aus urcht vor Strafe hat ſich geſtern der 16jährige ütejunge Leonhard Lehmeſer aus Pilſach er⸗ hängt. Dem Burſchen war ein ihm anver⸗ natürlich Rekurs angemeldet. Würzburg, 20. April. Prof. Dr. Hoffa in Berlin hatte eine längere Automobilreiſe unternommen. Bei München wurde das Auto defekt und mit der Bahn zur Reparatur nach Ochſenfurt(Station an der Linie Würzburg Ansbach) transportiert. Hier entdeckte ein Bahnbeamter, daß im Benzinbehälter des Fahrzeuges noch ein Reſt Benzin enthalten war. Die Bahnvorſchriften verbieten dies und geſtatten eine Beſtrafung nach dem Gewicht des Benzins einſchließlich der Emballage. Die Bahnverwaltung erklärt nach dem„Würzb. Journal“ das ganze Automobil als Emballage des Bezinreſtes und ſetzte eine Strafe von 21500 Mk. feſt! Gegen dieſe Strafe wurde München, 21. April. Geſtern nach⸗ mittag verunglückte eine an der Kaiſerſtraße wohnhafte Frau dadurch, daß ſie Spiritus in das Kohlenbügeleiſen goß, um die ſcheinbar abgelöſchten Kohlen wieder glühend zu machen. Das Gefäß explodierte, und die Frau erlitt ſo ſchwere Brandwunden im Geſicht, an der Bruſt und an den Händen, daß ſie von der Freiwilligen Sanitätskolonne in das Kranken⸗ haus Schwabing verbracht werden mußte. Immenſtadt, 22. April. Hier ſind ſieben Perſonen unter Vergiftungserſcheinungen erkrankt, wie man annimmt, durch den Genuß verdorbener Wurſtwaren. Eine Perſon iſt geſtern geſtorben. Unterſuchung iſt eingeleitet. Regensburg, 22. April. Ein Krüm⸗ perführer beim hieſigen Regiment hatte jüngſt durch eine Wagendeichſel einen Stoß gegen die Leber erhalten, ſo daß eine Operation vorge⸗ nommen werden mußte, nach deren günſtigem Verlauf der Erſatz einiger kleiner Hautteile nötig wurde. Auf eine vom Regiments⸗ kommando bei den Kompagnien geſtellte An⸗ frage meldeten ſich 28 Mann, darunter auch ein Leutnant und von der Kompagnie des Be⸗ ſchädigten allein 16 Mann, um ſich die für ihren Kameraden notwendigen Hautteile vom Körper trennen zu laſſen. Der Regiments⸗ kommandeur hat ſich veranlaßt geſehen, für dieſen erfreulichen Beweis guter Kameradſchaft ſeine vollſte Anerkennung auszuſprechen. Mainz, 22. April. Der Froſt hat faſt überall in den Nachbargemeiden die Blüten der Aprikoſen, Pfirſiſche und Kirſchen nahezu vollſtändig vernichtet. Auch die Frühgemüſe haben ſehr gelitten. b Berlin, 25. April. Im Hauſe Tauben⸗ ſtraße 5 hat die Frau des Portiers Kauf⸗ mann ſich und ihre beiden Kinder, ein Mäd⸗ chen von 9 Jahren und einen Knaben von 6 Jahren, mit Liſol vergiftet. Während die Kinder ſofort tot waren, lebte die Frau noch, als Kaufmann heimkehrte. Die Beweggründe der Tat ſollen in zerrütteten Familienverhält⸗ niſſen zu ſuchen ſein. München. Auf der Strecke Burghauſen⸗ Salzburg iſt ein Einſchreibebrief mit Mk. 7250 Inhalt verſchwunden. Budapeſt, 22. April. Hier wurden und deſſen Frau auf Veranlaſſung der Polizei von Thereſiopel verhaftet. Es wurde feſtge⸗ ſtellt, daß Boni das Haupt einer Mörderbande iſt, welche ſieben Raubmorde und zwölf Raub⸗ verſuche verübte. In dem Hauſe, in dem Boni wohnte, wurden viele Gewehre und 3000 Patronen gefunden. In Waitzen wurden heute Abend zwei Perſonen als Mitſchuldige Bonis verhaftet. Aſch in Böhmen, 21. April. Siebzehn Tage und ſiebzehn Nächte im Freien gehauſt, und zwar im Walde, haben zwei erwachſene Mädchen namens Gemeinhardt aus Nieder⸗ reuth. Die Mädchen wurden jetzt aufgefunden und in Obhut gebracht. Sie zeigen deutliche Spuren der ausgeſtandenen Leiden und ſind nicht erfreut darüber, daß man ihnen das Leben gerettet hat. Infolge religiöſen Wahn⸗ ſinns waren die Mädchen entſchloſſen, im Walde Hungers zu ſterben. Vermiſchtes. — Am 21. und 22. Mai findet in Kon⸗ ſtanz der 24. Allgemeine badiſche Pioniertag ſtatt. Von der Generaldirektion der Gr. Badi⸗ ſchen Staatseiſenbahnen wurde Fahrpreiser⸗ mäßigung in der Weiſe gewährt, daß die am 30. und 21. Mai gelöſten einfachen Fahrkarten bis mit 23. Mai zur Rückfahrt in Perſonen⸗ und Eilzügen berechtigen. Den Beſchluß des Pioniertages bildet am Montag ein Ausflug mit Schiff nach Immenſtaad. — Eine nette Submiſſtonsblüte hat die für die Ausführung der Steinbildhauer⸗Arbeiten in Granit für das große Relief der Freitreppen⸗ anlage zum Bau eines Völkerſchlacht⸗Denkmals in Leipzig veranſtaltete Submiſſion ergeben. Von den 20 Bewerbern hatte die Firma Cöller⸗Leipzig eine Geſamtforderung von 48,220 Mark geſtellt. Dieſer Mindeſtforderung ſtand eine Höchſtforderung von faſt ſiebenfachem Betrage gegenüber. Die Firma Commell⸗ Heidelberg hat 307,000 Mark gefordert. — Wie kann man umſonſt nach Wien fahren? Unter dieſem Schlagworte erzählt die Klagenfurter Zeitung folgendes Geſchichtchen: Standen da neulich zwei Schulbuben auf der Straße, von denen der eine eifrigſt bemüht war, einen ihn anbellenden Hund zu reizen. Der zweite Burſche meinte warnend:, aß doch den Hund in Ruhe, ſonſt beißt er dich!“ — Das macht nichts, wenigſtens kann ich dann umſonſt nach Wien fahren.“— Be⸗ kanntlich werden Unbemittelte, welche von Hunden gebiſſen werden, auf Landeskoſten an das Paſteurſche Inſtitut in Wien geſchickt zur Unterſuchung und Schutzimpfung gegen Lyſſa. Seckenheim, 25. April. Der heutige FJerkelmarkt war mit 100 Stück befahren und wurden 80 zum Preiſe von 26—30 Mk. pro Paar abgeſetzt. 8 Bekanntmachung. Die Benützung der öffentlichen Fernſprechſtelle dahier betr. Nr. 2698. Wir bringen zur Kenntnis dahier wohnender Intereſſenten, daß nach Mitteilung der Handelskammer für den Kreis 5 vom 18. April 1905 ab, der Sprechverkehr zwiſchen eckenheim einerſeits und Deſſau(Dellnau, Großkühnau, Lonitz, Ziebigk) Duisburg(Duisburg, Hochfeld, Duisburg, Wanheimerorth, Homberg a. Rhein(Eſſenberg⸗Hochheide,) Metz Borny, Devant⸗le⸗ Monts, Longeville, Kr. Metz, Lorry, Kr. Metz, Magny) Kr. Metz . Kr. Metz, Plantieres⸗Queuleu, Plappeville, St. Julien r. Metz, Vallieres, Vantoux, Woippyp, Neunkirchen: Bezirk Trier Gangard, Heinitz, Reden(Kr. Ottweiler) Schiffweiler, Spieſen, Welles⸗ Bee Wiebelskirchen) Ruhrort: Meiderich, Oberneiderich, Ruhrort⸗ 2 Saargemünd:(Frauenberg,(Lothr.) Iplingen, Neunkirchen 5 r. Saargemünd) Remelfingen, Saareinsmingen, Wölferdingen), aul(Beaumarais, Dillingen(Saar), Ensdorf(Saar) Felsberg 9105 Saarlouis), Frauenlautern, Hülzweiler, Lisdorf, Neuforweiler, oden(Saar) Wallerfangen), St. Wendel(Leitersweiler, Oberlinz⸗ . Winterbach(Kr. St. Wendel) Völklingen(Jürſtenhauſen) eislautern, Luiſenthal(Saar) Ludweiler, Püttlingen(Bezirk Trier, ehrden(Saar), andererſeits bei einer Sprechgebühr von 1 Mark zugelaſſen iſt. Seckenheim, 19. April 1905. gürgermeiſteramt 3 Volz. Bekanntmachung. Den Vollzug des Invalidenverſicherungsgeſetzes betr. Nr. 51 450 1. Von der in 8 14 des Invalidenverſicherungsge⸗ ſetzes vorgeſehenen Vergünſtigung zur freiwilligen Verſicherung wird von en kleinen Unternehmern(Landwirten, Handwerkern u. ſ. w.) viel zu wenig Gebrauch gemacht. Im Intereſſe dieſer Perſonen ſehen wir uns aher veranlaßt, im folgenden die weſentlichen Beſtimmungen über die zeiwillige Invalidenverſicherung und deren Vorteile zur öffentlichen enntnis zu bringen. 6 1. gerechtigt zur Selbſtverſicherung ſind: ewerbetreibende, Handwerksmeiſter, Betriebsunternehmer, kleine Land⸗ wirte, Hausgewerbetreibende, letztere ſoweit nicht durch Beſchluß des undesrats(§ 2 Abf. 1 Invalidenverſicherungsgeſetz) die Verſicherungs⸗ pflicht auf ſie erſtreckt iſt. Zunächſt ſind 2 Fälle zu unterſcheiden. A. Der zu Verſichernde war bereits früher als Arbeiter, Geſelle, Gehilfe, Dienſtbote ꝛc. verſichert. 5 B. Der zu Verſichernde war früher noch nicht verſichert. 8 Im Falle A geſchieht die freiwillige Verſicherung auf Grund der eſtimmung in§ 14 Abſ. 3 Invalidenverſicherungsgeſetz, indem der zu ſccei bernd ſich durch Kleben von Beitragsmarken einfach weiter ver⸗ chert. Falls er nicht mehr im Beſitz einer giltigen Quittungskarte iſt, 855 er ſich eine ſolche bei der Gemeindebehörde unter Vorzeigung ſeiner etzten Quittungskarte bezw. der letzten Aufrechnungsbeſcheinigung aus⸗ ellen zu laſſen. W Die ausgeſtellte Karte behält er im Beſitz und kann für jede oche eine Marke beliebiger Lohnklaſſe einkleben. Zur Aufrechterhaltung der Anwartſchaft reicht es hin, wenn während 5 905 Jahre nach dem auf der Quittungskarte verzeichneten Aus⸗ kalungekag mindeſtens 20 Marken geklebt ſind. Andernfalls erliſcht Qui Anwartſchaft nach Ablauf von zwei Jahren ſeit Ausſtellung der uittungskarte.(8 46 Abſ. 1 Inv.⸗Verſ.⸗Geſ.) N Im Falle B handelt es ſich, wie bereits angedeutet, um ſolche 85 erſonen, welche noch niemals zuvor verſichert waren. Da es ſich hier 5 den erſtmaligen Eintritt in ein Verſicherungsverhältnis handelt, ſo nd einige weitere Bedingungen zu erfüllen: 1. Das vierzigſte Lebensjahr darf noch nicht vollendet ſein.(8 14 Abſ. 1 Inv.⸗Verſ.⸗Geſ.) Es genügt jedoch zur Fortſetzung dieſer Verſicherung, wenn auch nur eine Marke vor dem 40. Jahre in die Karte geklebt iſt. 2. Die regelmäßige Beſchäftigung von mehr als 2 Lohnarbeitern ſchließt die Gewerbetreibenden oder ſonſtigen Betriebsunternehmer von dem Eintritt in die freiwillige Verſicherung aus. Handelt es ſich aber um einen Hausgewerbetreibenden, ſo hat die Zahl der beſchäftigten Lohnarbeiter auf das Recht zum freiwilligen Eintritt keinen Einfluß. 8. Bei dieſer Art der Selbſtverſicherung müſſen zur Aufrechter⸗ haltung der Anwartſchaft während der auf den Ausſtellungstag der Quittungskarte folgenden 2 Jahre mindeſtens 40 Beiträge entrichtet werden.(§ 46 Abſ. 3 Invalidenverſicherungsgeſetz.) Der Eintritt in die Verſicherung beginnt mit dem Tag der Ausſtellung der Quittungskarte. Für alle Fälle der Verſicherung gilt, daß die Quittungskarte ohne Rückſicht auf die Zahl der darin geklebten Marken vor Ablauf von 2 Jahren nach dem auf derſelben vermerkten Aus⸗ ſtellungstag bei der Gemeindebehörde gegen eine neue Karte umzutauſchen iſt(8 135 Inv.⸗Verſ.⸗Geſ.) 2. Wartezeit für die Invalidenrente. ſiche Dieſelbe beträgt für Perſonen, für welche auf Grund der Ver⸗ 00 cungspflicht mindeſtens 200 Marken geklebt werden, 200 Beitrags⸗ i ger Sind weniger als 200 Beitragswochen auf Grund der Ver⸗ Grirungspflicht zurückgelegt, d. h. iſt ein Teil dieſer 200 Marken auf rund een e Beitragsleiſtung geklebt, ſo unterſcheidet das Geſetz älle: a 1. Sind mindeſtens 100 Pflichtbeiträge entrichtet, ſo genügen de weitere 100 Marken für freiwillige Verſicherung zur Erfüllung r Wartezeit. 2. Sind weniger als 200 Pflichtbeiträge geleiſtet, ſo müſſen zur Erfüllung der Wartezeit im ganzen mindeſtens 500 Beiträge nachgewieſen werden; damit jedoch die freiwilligen Beiträge fur überhaupt zur Anrechnung kommen können, müſſen mindeſtens Beiträge auf Grund der Selbſtverſicherung(vergl. oben den Fall B) oder der Verſicherungspflicht entrichtet ſein, d. h. in allen Fällen, in welchen das Geſetz zur Erlangung der Invalidenrente eine Wartezeit von 500 Wochen vorſchreibt, muß die Summe der, ſei es auf Grund der Verſicherungspflicht oder der Selbſtverſicherung(B), geleiſteten Beiträge mindeſtens die Zahl 100 ergeben. Wenn die Wartezeit hiernach erfüllt iſt, ſo beſteht im Falle des Eintritts dauernder Erwerbsunfähigkeit(§ 5 Abſ. 4 Geſ.) der Anſpruch auf Invalidenrente. Die Höhe dieſer Rente iſt beim Nachweis einer Wartezeit von 200 Wochen, etwa 4 Jahre nach Eintritt in die Verſicherung mit Marken: J. Klaſſe 116 Mark „ „ Nach 30jähriger wöchentlicher Beitragsleiſtung würde die Invali⸗ denrente betragen in: J. Klaſſe 156 Mark 80 Pfg. FFF“ VVV IV. . n Nach 50jähriger wöchentlicher Beitragsleiſtung würden dieſelben be⸗ tragen in: I. Klaſſe 188 Mark „„ HI55 T8 „ Iſt die Erwerbsunfähigkeit keine dauernde, ſo erhält der Ver⸗ ſicherte von Beginn der 27. Woche nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit die ſogenannte Krankenrente(8 16 Jnv.-Berſ.-Geſ.) für die fernere Dauer der Erwerbsunfähigkeit. Die Berechnung iſt die gleiche wie für die Invalidenrente. 3. Wartezeit für die Altersrente. Dieſelbe beträgt: 1. für die Selbſtverſicherung(ſiehe oben unter B) ſtets 1200 Bei⸗ tragswochen. 2. bei der Verſicherungspflicht und der freiwilligen Fortſetzung der Verſicherung(ſiehe oben unter A) können unter Umſtänden die Beſtimmungen in§ 190 Inv.⸗Verſ.⸗Geſ. zu einer erheblichen Abkürzung dieſer Wartezeit dienen. Der Anſpruch auf Altersrente wird bei Vollendung des 70. Lebensjahres erworben. Die Höhe der Altersrente beträgt I. Klaſſe 110 Mk., II. Klaſſe 140 Mk., III. Klaſſe 170 Mk., IV. Klaſſe 200 Mk., V. Klaſſe 230 Mk. 4. Beitragserſtattung. Unter gewiſſen Vorausſetzungen haben die Verſicherten Anſpruch auf Erſtattung des Wertes der geleiſteten Beiträge. Dies iſt beiſpiels ⸗ weiſe der Fall, wenn eine weibliche verſicherte Perſon ſich verheiratet, oder ein Verſicherter unter Hinterlaſſung einer Witwe oder von Kindern unter 15 Jahren ſtirbt. Ein weiterer Vorteil, den die Invalidenver⸗ ſicherung gewährt, iſt die Anwendung eines 5. Heilver fahrens. Die Verſicherungsanſtalt iſt befugt, das Heilverfahren koſtenlos zu gewähren, wenn bei einem erkrankten Verſicherten dadurch der Eintritt von Erwerbsunfähigkeit verhütet werden kann. Mannheim, den 6. April 1905. Groh. Lezirksamt: Eppelsheimer. Beſchluß. Nr. 2713. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis. gürgermeiſteramt: Volz. Schmitt. Dampfadresch⸗ Genossenschaft Seckenheim. Wer noch eine Forderung an die Dreſchgenoſſenſchaft zu machen hat, wird erſucht, um ſofortige Zuſendung der Reehnung. Um Begleichung der noch ausſtehenden Rückſtände wird gebeten. Die Verrechnung: Hoerner. Fußball⸗Geſellſchaft Seckenheim 1898. i Nächſten Sonntag auf dem hie⸗ ſigen Platze Sängerbund Seckenheim. Donnerstag, den 27. April abends bosangsprobe. Wiettſpiel Vollzähliges Erſcheinen unbedingt verein Sandhofen. erforderlich. n Anfang präzis 3 Uhr. Zahnatelier Der 1. Captain. Th. 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