1 enheime Anzeigeblatt für Seckenbeim und Noes beim. 6 Auztiger 8 2 Erſcheint Mittwoch und Samstag. bonnement: Monatlich 25 Pfg., durch die Poſt Redaktion, Druck und Verlag von J. Helfrich in Seckenheim. Anzeigen: Die Iſpaltige Garmondzeil' oder deren Raum 10 Pfg bei Wiederholungen entſprechenden Rabatt. bezogen vierteljährlich Mk. 0.80 Nr: Samstag, den 20. Mai 1905. 5. Jahrgang 3 l 8 0 Fund.“) los: der Eigentümer verliert nur (mittelbaren oder unmittelbaren) Beſitz, nicht aber das Eigentum. Wer eine verlorene Sache findet und an ſich nimmt, muß, wenn er den Ver⸗ lierer oder den Eigentümer oder einen ſonſtigen Empfangsberechtigten, Nießbraucher, fandgläubiger) kennt, dieſem ſofort Anzeige machen. Kennt er ihn oder ſeinen Aufent⸗ halt nicht, ſo hat er, ſofern die Sache mehr s drei Mark wert iſt(ſog.„Wertfund“ im Gegenſatz zum„Kleinfund“), die Anzeige der zolizeibehörde zu erſtatten und ihr dabei ie näheren Umſtände darzulegen, die zur Ermittelung des Eigentümers erheblich ſein können. BGB 8 905. a . Hat der Finder die Sache einmal an ſich genommen, ſo iſt er auch verpflichtet, ſie zu verwahren. BGB 8 966 Abſ. 1. Er haftet aber nur für Vorſatz und grobe Fahr⸗ läſſig. B68§ 968. Demgemäß iſt er auch gedeckt, wenn er die Sache einem Verlierer zurückgiebt, der nicht der Empfangsberechtigte iſt. BGB 8 969. Hat z. B. ein Dieb die geſtohlene Sache derloren, ſo braucht der Finder über deſſen Beſitzrecht ſich nicht zu verläſſigen, er kann ſie ruhig dem Dieb zurückgeben und iſt dem Beſtohlenen nicht dafür verantwortlich. Würde eine längere Aufbewahrung die gefundene Sache dem Verderb ausſetzen oder unverhältnismäßige Koſten verurſachen, ſo muß ſie der Finder verſteigern laſſen, nach⸗ em er vorher die Polizeibehörde benach⸗ richtigt hat; der Erlös tritt an die Stelle der Sache. Der Finder kann ſtatt deſſen aber auch die Sache an die Polizeibehörde ab⸗ liefern oder ihr auch den Erlös zur Ver⸗ wahrung übergeben. Auf Verlangen der Polizeibehörde iſt er hiezu verpflichtet. BGB 8 966 Abf. 2,§ 967. Auf Kleinfunde finden dieſe Beſtimmungen keine Anwendung; der Finder kann den — „) Entnommen: deutſche u badiſche durch rennen eg bel n be 7 Eine verlorene Sache wird nicht herren⸗ ihren ina Notariats⸗ 1 . N g Kleinfund behalten, anderwärts veräußern, wenn er nur den Erlös aufbewahrt, oder auch wegwerfen. Die Polizeibehörde, der die Anzeige vom Fund gemacht wird, braucht nicht diejenige des Fundorts zu ſein; die Anzeige über die beabſichtigte Verſteigerung kann der Finder der Polizeibehörde ſeines Wohnortes machen, auch wenn er die Fundanzeige bei einer anderen Polizeibehörde angebracht hat. Der Finder hat gegen den Empfangs⸗ berechtigten Anſpruch auf Erſatz von Ver⸗ wendungen, die er den Umſtänden nach für erforderlich halten durfte, um die Sache zu verwahren, zu erhalten, oder um den Em⸗ pfangsberechtigten zu ermitteln. BGB 8 970. Ferner hat er Anſpruch auf Finderlohn. Der letztere beträgt bei Tieren ein Prozent des Werts, bei Sachen anderer Art bis zu einem Wert von 300 Mk. 5% von dem Mehrbetrag des Werts 1 ⅝. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert(3. B. ein Brief, eine Photographie), ſo wird der Finderlohn nach billigem Er⸗ meſſen beſtimmt. a b Der Finder verwirkt den Anſpruch auf Finderlohn, wenn er die Anzeigepflicht ver⸗ letzt oder die Sache auf Nachfrage verheim⸗ licht. BGB 8 971. Wegen der Verwendungen auf die Sache und wegen des Finderlohns hat der Finder ein Zurückbehaltungsrecht an der Sache. Macht er von ſeinem Zurückhaltungsrecht keinen Gebrauch, ſo erliſcht ſein Anſpruch, wenn er nicht innerhalb eines Monats Klage erhebt, oder der Empfangsberechtigte die Verwendungen genehmigt und den Anſpruch auf Finderlohn anerkennt. Behält ſich der Finder bei der Rückgabe ſeinen Anſpruch vor, ſo genehmigt der Empfangsberechtigte, der die Sache trotz dem Vorbehalt zurücknimmt, damit die Verwendungen und den Anſpruch auf Finderlohn. Hat er die Sache ohne ein ſolches Anerkenntnis zurückerhalten, ſo ent⸗ ledigt er ſich der Anſprüche des Finders dadurch, daß er ihm die Sache zurückgiebt. BGB§ 972. 1 Der Finder erwirbt das Eigentum r Lekundenen Sache. wenn ihm inner⸗ halb eines Jahres kein Empfangsberechtigter bekannt wird; damit erlöſchen auch ſonſtige Rechte an der Sache. Beim Kleinfund be⸗ ginnt die Friſt mit dem Fund, beim Wert⸗ fund mit der Anmeldung bei der Polizeibe⸗ hörde. Beim Kleinfund findet ein Eigen⸗ tumserwerb nicht ſtatt, wenn der Finder auf Nachfrage den Fund verheimlicht. Beim Wertfund gilt die Perſon des Empfangsbe⸗ rechtigten dem Finder auch dann als be⸗ kannt, wenn jener ſich nicht beim Finder, aber bei der Polizeibehörde gemeldet hat. B68 8 973. i(Schluß folgt.) Ausland. Petersburg, 18. Mai. Die„Times“ melden von hier: Das Marineamt habe über China ein Telegramm Roſchdjeſtwenskys er⸗ halten, worin dieſer erklärt, während ſeines Aufenthaltes in den Gewäſſern von Indochina ſich keiner Neutralitätsverletzung ſchuldig ge⸗ macht zu haben. Man ſchließt aus dem Wege des Telegramms, daß Roſchdjeſtwensky die Fahrt nach Norden angetreten hat: f Aus Nah und Fern. Mannheim, 18. Mai. Heute morgen 3½ Uhr entſtand in der Lagerhalle der Firma Geber u. Mader anſcheinend infolge von Selbſtentzündung dortſelbſt 1 1 Juteap⸗ fälle ein Brand, der von der Berufsfeuerwehr ſowie von der hieſigen Bahnfeuerwehr wieder gelöſcht werden konnte. Heidelberg, 17. Mai. Schloßbeleuchtung in dieſem Jahre findet am Pfingſtmontag aus Anlaß der vom 10. bis 12. Juni hier tagenden Hauptverſammlung der Zentralſtelle des deutſchen Möbeltransports ſtatt. Die zweite Beleuchtung mit Feuerwerk wird am Samstag, den 17. Juni, anläßlich der Generalverſammlung des Vereins deutſcher Zellſtofffabrikanten ſtattfinden. Heidelberg, 17. Mai. Heute morgen hat ſich der 51 Jahre alte Sattlermeiſter Ferdinand Eber in ſeiner Wohnung erſchoſſen. Der Grund zu dieſer unglückſeligen Tat dürfte in einem e Die erſte 2 Lan dau(Pfalz), 18. Mai. Die hieſige Strafkammer verurteilte wegen Weinfälſchung den Edesheimer Weinhändler Mann zu vier Monaten und deſſen Sohn zu zwei Monaten Gefängnis. Sie beſchlagnahmte 88000 Liter Wein und verfügte die ſofortige Verhaftung des Vaters. Wegen des gleichen Vergehens erhielt der Edesheimer Weinhändler Gruber 1500 Mk. Geldſtrafe. i Vom Bodenſee, 17. Mai. Heute nachmittag bot ſich den Bewohnern des Boden⸗ ſeegebiets der Anblick eines großartigen Ge⸗ witters, das ſich von Nordoſten kommend in das Gebiet der Argen und Schuſſen zog und von 3—6 Uhr unter grellen Feuererſcheinungen und gewaltigen Donnerſchlägen die Landſchaft beherrſchte. Die Nordufer des Sees wurden vom Gewitterregen und Hagelſchauer noch berührt, landeinwärts aber mögen die Land⸗ wirte, wenn ſie auch von ſchwerem Hagelſchlag verſchont geblieben ſein ſollten, bange Stunden durchlebt haben, denn die Gewitterwolken ſenkten ſich unheilſchwer und in ſelten geſehenen düſteren Farben zur Erde nieder. 5 Berlin, 17. Mai. Ein Familiendrama hat ſich heute mittag im Norden der Stadt abgeſpielt. In der Wollingſtraße tötete ein 34 Jahre alter Mechaniker ſeine beiden Kinder im Alter von 3 Jahren und 14 Monaten und beging dann Selbſtmord durch Erſchießen. Stuttgart, 17. Mai. Geſtern nach⸗ mittag ſtürzte der Tambour Rühle vom 7. Infanterieregiment, als er Kleidungsſtücke am enſter aufhängen wollte, von dem erſten tock der Kaſerne in den Hof hinab. Er erlitt einen Schädelbruch und blieb tot. Kaſſel, 18. Mai. In dem benachbarten Weimar entſtand in der Nacht eine Brand⸗ kataſtrophe. Gegen 3 Uhr brach in der Wohnung des Metzgermeiſters Fröhlich Feuer aus. Von den 8 Kindern des Fröhlich retteten ſich die drei älteſten, indem ſie aus dem Fenſter ſprangen. Das jüngſte einjährige Kind wurde von der Mutter aus dem brennenden Hauſe getragen. Die übrigen vier Kinder im Alter von 9, 7, 5 und 2 Jahren ſind in den Flam⸗ men umgekommen. Brauuſchweig, 15. Mai. In der Ortſchaft Oebisfelde hat der Hausſchlächter Waldmann nach vorausgegangenem Streite ſeine von ihm getrennt lebende Frau in deren Wohnung ſo ſchwer mißhandelt, daß dieſe an den erlittenen Verletzungen geſtorben iſt. Vermiſchtes. Siegen. Der Kriminalpolizeiwachtmeiſter Becker aus Dresden hat in Eiſerfeld bei Siegen zwei Leute, namens Völkel und Schmeck, verhaftet, welche bereits geſtanden haben, daß ſie durch ganz Deutſchland falſche Hundertmark⸗ ſcheine verbreitet haben. Der Verfertiger der Hundertmarkſcheine wurde in der Perſon des Lithographen Georg Rott in Weidenau er⸗ mittelt. 5„ Modenſee⸗ * gegend iſt heuer keine ſo reiche, wie in den vorausgegangenen Jahren; nur ganz vereinzelt trifft man ſchön blühende Bäume. Birnen⸗ und Steinobſtbäume blühen reichlicher als Apfelbäume. 8 — Die Nachfrage nach Fenſterplätzen für den Einzug des Kronprinzenpaares in Berlin iſt eine überaus rege, und die Preiſe der Plätze ſind dementſprechend ſchon jetzt ſehr hohe. Die beſten Plätze, die zwiſchen 50 und 300 Mk. ſchwanken, haben die großen photographiſchen und kinematographiſchen Geſellſchaften des In⸗ und Auslandes belegt. g — Ein gemeiner Racheakt iſt in Lörz⸗ weiler(Rheinheſſen) verübt worden. In das Dickrübenfutter warf ein Unhold Nägel und ſonſtige ſpitze Eiſenteile, und unbemerkt wurde das Futter dem Vieh gegeben. wertvolle Kühe erkrankten, von denen bereits drei verendet ſind. Dem Uebeltäter iſt man auf der Spur. — In Münſter i. E. verſuchten einige Knaben das, was ſie im Phyſtkunterricht ge⸗ lernt, auch praktiſch anzuwenden. Mittelſt eines Brennglaſes ſammelten ſie die Strahlen der Sonne, um verſchiedene Gegenſtände zur Entzündung zu bringen. Plötzlich hatte einer derſelben eine ganz„großartige“ Idee. In dem Schaufenſter einer Spezereihandlung lagen Raketen und andere Feuerwerkskörper, wenn man die zur Entzündung brächte! Geſagt, getan— ein donnerähnliches Geräuſch, ver⸗ miſcht mit Scheibenklirren— Sonne und Brennglas hatten ihre Schuldigkeit getan. Ein Feuerwerkskörper nach dem andern explo⸗ dierte, alle die im Schaufenſter liegenden Waren mitentzündend, bis einige Eimer Waſſer die Schießerei zum Stillſtand brachten. Die jungen Helden waren in der Zwiſchenzeit verduftet, doch wird das dicke Ende noch nach⸗ gekommen ſein. f — Er darf rauchen. Einen unerfreulichen Beitrag zu dem Kapitel: Schule und Haus und eine Charakteriſtik von Eltern, wie ſie nicht ſein ſollen, liefert ein Briefchen, das einem Kölner Lehrer in die Schule gebracht wurde und wörtlich nach dem„Köln. Lok.⸗ Anz.“ wie folgt lautete:„Wehrter Herrn Lehrer. Teile Ihnen hierdurch mit, das die Kinder ſagen Sie wollten es dem H. Lehrer und dem Herrn Rektor ſagen das mein Sohn Peter geraucht hat und nun möchte ich Ihne ſagen das er rauchen darf und ich ihn dazu die Erlaubnis gegeben habe. Achtungsvoll und Frau.“ f i — Zwei Frauen hatten ſich den Bahn⸗ übergang bei der Rolandſtraße zu Burgdorf a. d. Elbe zum Austauſch ihrer Tagesneuigkeiten auserwählt. Als der gegen 6 Uhr abends rangierende Eilgüterzug den Bahnübergang paſſiert hatte, krochen die Frauen unter der geſchloſſenen Schranke durch und blieben in den Gleiſen ſtehen.() Sie waren durch einen feſſelnden Unterhaltungsſtoff derart in Rede und Gegenrede vertieft, daß ſie, ihre Nmoegend vergeſſend, nicht das Herrannahen des Schnell⸗ Vier zuges Hannover— Hamburg bemerkten. Der Maſchinenführer ſah im letzten Augenblick die beiden Frauen, ſo daß er Gegendampf geben konnte und den Zug vor der Stelle zum Stehen brachte. Hätte er die Frauen nicht frühzeitig genug bemerkt, wären ſie zweifellos überfahren worden. — Im Armenhauſen in Gneſen iſt dieſer Tage der Großinduſtrielle Kratochwill, ehemals Inhaber der Peter Kratochwill'ſchen Damp⸗ mühle, geſtorben. Mit einer Million Barver⸗ mögen hatte der Vater des Verſtorbenen das Mühlenunternehmen gegründet, das ſeinerzeit vorzüglich florierte. Der junge K. war aber Schmeichlern zugänglich, die ihn gründlich aus⸗ nutzten und an ihm ein ſchönes Stück Geld 1 verdienten. Er büßte nach und nach ſein ganzes Vermögen ein. f — In der Mitte des Simplontunnels wurden drei italieniſche Arbeiter durch einen 1 abſtürzenden Steinblock getötet. — Steife Ohren. Bräutigam:„Da wir doch einmal davon ſprechen, lieber Schwieger⸗ papa, ſo werden Sie ſchon verzeihen, wenn ich frage: Was geben Sie denn Ihrer Tochter als Mitgift auf den Weg?“— braven und ſtrebſamen Mann, will ich hoffen!“ Bekanntmachung. Am Sonntag, den 21. Mai 1905, Vormittags 7 Uhr, findet eine Uebung der geſammten Feuerlöſchmannſchaft(Spritze 1, 2 1 und 3 und Saugpumpe ſowie beide Hand⸗ ſpritzen) und der übrigen Hilfsmannſchaft(Ein⸗ reiſer, Steiger u. ſ. w.) ſtatt, zu welcher die Beteiligten pünktlich am Spritzenhaus zu er⸗ ſcheinen haben. Außer dieſem erfolgt noch perſönliche 4 N Ladung. Unentſchuldigtes Ausbleiben wird beſtraft. Seckenheim, den 15. Mai 1905. Bürgermeister: Volz. Tüchtige Sortirerinnen und Verkleberinnen ſofort geſucht. Leop. Simon 8 Lebmann, Cigarrenfabriken, Mannheim P, 12. Der heutigen Nummer liegt ein Proſpekt 1 der Firma P.& H. Edelmann Nachf. Fahrradhandlung in Mannheim bei, l wir unſere Leſer beſonders aufmerkſam machen. „Nun, einen . o * * n e 8 Orts krankenkasse Seckenheim. Bekanntmachung der 1904 er Rechnung. Ueberſicht ü'ber die Mitglieder, Krankheits- und Sterbefälle für das Jahr 1904. Bekanntmachung. Die Sicherung der öffentlichen N Geſundheit und Reinlichkeit betr. Nr. 3364. Es kommt häufig vor, daß in der Gundſtraße vor Pfuhlwaſſer in die Straße geſchüttet wird. Dieſer Vorgehen erfüllt den Tatbeſtand des§ 24 der bezirkspolizeilichen Vorſchrift vom 14. Oktober 1891„Die Sicherung der öffentlichen Geſundheit und Rein⸗ .. i i lichkeit“ in der Faſſung vom 13. Mai 1893 und iſt daher, weil 3 Wieder an: mant; weibl. F ſtrafbar, zu unterlaſſen. Das Polizeiperſonal iſt angewieſen, Zuwider⸗ 1 5(Jahresanfang) 5 5215 Erkrankungsfälle: handlungen zur Anzeige zu bringen. 1. Mürz. 66! 220 der männl. Mitglieder 418 Seckenheim, den 17. Mai 1905. 1. Apri 8 743 239 der weibl. Mitglieder 88 Bürgermeisteramt: Ratſchreiber 1 3„ 2 Krankheitstage: Volz. Ritter. 1. Juli„ · 215 der männl. Mitglieder 6838 dn ue det bei Wige 00 Gras-Oersteigerung. 1. September. 889 195 Steh elle Nr. 3369. Am Dienstag, den 22. Mai 1905, Vormittags 1 8 e 900 300 9 e de 4] 8 Uhr wird das Graserträgnis von den Feldwegen und am Don⸗ I 4 nerstag, den 25. Mai 1905, Vormittags 8 Ahr wird das 81. Debr.(Jahresſchluß)] 704 197 1 Graserträgnis im Wörthel auf dem Rathaus öffentlich verſteigert. Das Rechnungs⸗Abſchluß. Gras von den Spitzen im Eichwald kommt mit den Wegen zur I. Kaſfeurechnung Verſteigerung. —. 5 1 Seckenheim, den 19. Mai 1905. Einnahme Mark Pfg. Ausgaben Mark Pfg. 8 eh 1. Kaſſenbeſtand am An⸗ 1. Für ärzliche Behand⸗— fang d. Rechnungsjahres 1667 60 uu ß;; 3480 36 2 2. Galen von Kapitalten 1 88 2. Für Arzneimittel rc. 1929 44 5 9. Geſamtbeiträge.. 28537 01[ 3. Krankengelder 0 4. Erſatzleiſtungen für ge⸗ a) an Mitglieder. 6419 65 währte Kranken⸗Unter⸗ b) an Angehörige. 331 15 n 185 07[ 4. Unterſtützungen an 5. Furückgesogene Spar⸗ Wöchnerinnen 619 20 aſſeneinlage(1200.—) 5, Sterbegelde n! 88 und Entnahme aus dem 6. Kur⸗ u. Verpflegungs⸗ Reſervefond(1817.50) 3017 50 koſten an Krankenan⸗ g 6. Vorſchüſſe des Filial⸗ f 1722 35 Uchnes 7800— 7. Erſatzleiſtung für ge⸗ 7. Sonſtige Einnahmen 574 45 währte Kranken⸗Unter⸗ ſtüß uz 7739 64 8. Zurückgezalte Beiträge 78 38 ür Kapitalanlage k. 3017.50 und Zu⸗ fonds 18 Reſerve⸗ onds 1817.50 4835— 10. Vorſchüſſe des Filial⸗ Techner s 7800— 11. Verwaltungsausgaben a 1 7 önliche arunter ausſcheid⸗ bare für Beſorgung der Invalidenver⸗ N Mk. 357.38 2140 10 b) ſäch liche 534 48 12. Sonſtige Agb 778 59 — Summa der Einnahme 41799 18 Summa der Ausgaben 38786 84 Abſchluß: Summa der Einnahmen Mk. 41,799.13 Summa der Ausgaben Mk. 38,786.34 Bleibt Kaſſenvorrat am 31. Dezember von M. 3,012.79 II. Vermögensausweis für den Schluß des Rechnungsjahres 1904. — Das Vermögen der Kaſſe ſtellt ſich zuſammen wie folgt: 1. Aktiva a) Kaſſenvorrat am 31. Dezember lt. Abſchluß. 301279 b) Sparkaſſeneinlagen in Schwetzingen. 3123 01 6135 80 2. Paſſiva keine. Hiernach der Ueberſchun ß... 46135 80 Nach dem vorjährigen Abſchluß betrug der Ueberſchuß 2973 11 Es ergiebt nach dem Vorjahr ein Ueberſchuß von 8161 69 Zum Reſervefonds gehören nach den ſtattgefundenen Ueber⸗ „„, ⁰ nach dem vorjährigem Abſchluß e ergiebt eine Vermehrung 1817 50 Als Betriebsfonds verbleiben der Kaſſe baar 3012 79 Die General-Verſammlung findet am Sonntag, den 21. Mai ds. Js., Nachmittags 3 Uhr auf dem Rathauſe dahier ſtatt. Tages⸗Ordnung: Vorlage der 1904er Rechnung. Seckenheim, den 12. Mai 1904. Der Vorſtand: Der Rechner: gez. Seitz. 85 Merklein. 1 Zugelaufen 1 dem Milchhändler Jakob Hartmann ein ernhardinerhund hne Halsband. Seeckenheim, 18. Mai 1905. Im Wege der Zwangsvollſtreckung ſoll das in Gemarkung Feckenheim belegene, im Grundbuche von Feckenheim zur Zeit der Eintragung des Verſteigerungsvermerkes auf den Namen des Metzgers Philipp Roßrucker in Rheinau eingetragene, nachſtehend beſchriebenen Grundſtück am Mittwoch, den 12. Juli 1905, Vormittags 10 Uhr durch das unterzeichnete Notariat im Rathauſe zu Semenheim ver⸗ ſteigert werden. Der Verſteigerungsvermerk iſt am 5. April 1905 in das Grund⸗ buch eingetragen worden. Die Einſicht der Mitteilungen des Grundbuchamts, ſowie der übrigen das Grundſtück betreffenden Nachweiſungen, insbeſondere der Schätzungsurkunde iſt jedermann geſtattet. Es ergeht die Aufforderung, Rechte, ſoweit ſie zur Zeit der Ein⸗ tragung des Verſteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht erſichtlich waren, ſpäteſtens im Verſteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger wiederſpricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls ſie bei der Feſtſtellung des geringſten Gebots nicht berückſichtigt und bei der Verteilung des Verſteigerungser⸗ löſes dem Anſpruche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachge⸗ ſetzt werden. f Diejenigen, welche ein der Verſteigerung entgegenſtendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuſchlags die Auf⸗ hebung oder einſtweilige Einſtellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht des Verſteigerungserlös an die Stelle des verſteigernten Gegenſtandes tritt. Beſchreibung des zu verſteigernden Grundſtückes: Grundbuch von Feckenheim, Band 44, Heft 33, Beſtandverzeichnis I. Ordnungszahl 1, laufende Nummer der Geundſtücke im B.⸗V I, Lagerbuch⸗Nummer 6882, 12 Ar 72 Quadratmeter Hofraite mit Gebäulichkeiten (Wirtſchaftsanweſen) und Hausgarten im Ge⸗ wann Sand, Stengelhof 5 ohne Inventar Schätzung 20 000 Mk. mit Inventar Schätzung 20 310 Mk. Mannheim, den 16. Mai 1905. Gr. Notariat Mannheim IX. als Vollſtreckungsgericht: Breunig. Frische Gemüse: werden fortwährend zum Ein⸗ Schlangengurken flechten angenommen. Kopfsalat Schloßſtraße 10. Bohnen Erbsen Neue Neue Kartoffeln Neue Zwiebeln. Frisches Obst: Weinrosinen per Zentner Mk. 14. Georg Röſer. e angen Datteln Wohnung e zu vermieten.* Süssrahmbutter Schloßſtraßßſe 37. Eier. 0 Alle— 5 5 essertkäse. eee ee. einrosinen g 11 2 a empfiehlt vollſaftige Ware empfiehlt gürgermeiſteramt. Volz. 12 August Jericho. Aug. Jericho. dem Waſſerfüllen die Pfuhlfäſſer und Zuber gereinigt und das Rohrslühle F melton, Militär-Verein Seckenheim. Diejenigen Mitglieder, welche den Tandeskriegertag in Karlsruhe mitmachen wollen, werden erſucht, Sonntag Mittag 1 zwiſchen ½3 und 3 Uhr zu einer kurzen Beſprechung im Lokal zum„Zähringer Hof“ zu erſcheinen. Der Vorſtand. Bekanntmachung. Wezirks⸗Verſammlung des gundes der Landwirte am Sonntag, den 21. Mai 1905, nachmittags 4 Uhr im„Ochſen“ in Ladenburg, in welcher Herr 5 Müller⸗Karlsruhe, Sekretär des Bundes der Landwirte, über Mittel⸗ ſtandspolitik ſprechen wird. Alle Mitglieder und Freunde des Bun⸗ des der Landwirte werden zu dieſer Verſammlung freundlichſt ein⸗ geladen. Der Vertrauensmann: G. Volz. 3—— Hervorragend billig kaufen Sie bei J. Lindemann, Mannheim F 2, 7. Spezialität: Gelegenheitskäufe Damenkleiderstoffe, Herren- und Knabenstoffe, Leinen und Baumwollwaren. Fämtliche in der „Gewerbeschule Ladenburg“ vorgeschriebenen Schreib-, Zeichenmaterialien empfiehlt zu billigſten Preiſen ö Friedrich Krauß, buchbinderei, Ladenburg, 210 Kirchenſtraße 210. Achtung! Radfahrer! 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