funde Anzeigeblatt für Seckenbeim und Mues beim. Erſcheint Mittwoch und Samstag. Abonnement: Monatlich 25 Pfg., durch die Poſt bezogen vierteljährlich Mk. 0.80 Redaktion, Druck und Verlag von J. Helfrich in Keckenheim. Anzeigen: 8 [Die Iſpaltige Garmondzeile oder deren Raum 10 Pfg bei Wiederholungen entſprechenden Rabatt. Nr. II. Mittwoch, den 24. Mai 1505. 5. Jahrgang Fund. (Schluß.) Wird hienach vor Ablauf des Jahres dem Finder die Perſon eines Empfangsberechtigten bekannt, ſo kann er dieſem eine Berechnung ſeiner Anſprüche auf Verwendung und Finder⸗ lohn mitteilen und ihm eine angemeſſene Friſt etzen, innerhalb deren er ſich über den Anſpruch erklären ſoll. Kommt keine Erklärung ein, ſo erwirbt der Finder nach Ablauf der Friſt das igentum an der gefundenen Sache, und die Rechte Dritter erlöſchen. Beſtreitet der Em⸗ pfangsberechtigte den Anſpruch, ſo kann der Finder ſeinen Anſpruch rechtskräftig feſtſtellen aſſen und ſodann dem Empfangsberechtigten nochmals eine Friſt ſetzen, deren fruchtloſer Ablauf gleichfalls die oben hervorgehobene Folge herbeiführt. Erklärt ſich innerhalb der lerſten oder zweiten) Friſt der Empfangsberechtigte bereit, die Anſprüche des Finders zu befriedi⸗ gen, ſo kann er die Sache gegen Zahlung der verlangten Beträge zurücknehmen. BGB 8 974. — Die Rechte des Finders ſind die nämlichen, mag er die Sache oder ihren Erlös ſelbſt in Beſitz behalten oder der Polizeibehörde ausge⸗ liefert haben. Ließ die letztere die Sache ver⸗ teigern, ſo tritt der Erlös an die Stelle der Sache. Die Polizeibehörde darf, damit dem Finder ſeine Rechte gewahrt bleiben, die Sache nur mit ſeiner Zuſtimmung einem Empfangs⸗ berechtigten herausgeben. BG 8 975. Verzichtet der Finder der Polizeibehörde gegenüber auf ſein Recht, das Eigentum an der Sache zu erwerben, ſo geht dies Recht auf die Gemeinde des Fundortes über. Hat der Finder die Sache oder den Erlös der Polizei⸗ behörde abgeliefert, ſo kann ihm dieſe, ſobald er nach Maßgabe der vorſtehenden Beſtim⸗ mungen Eigentümer der Fundſache geworden iſt, eine Friſt beſtimmen, innerhalb deren er die Auslieferung der Sache begehren muß. Nach fruchtloſem Ablauf der Friſt wird die Ge⸗ meinde des Fundorts Eigentümerin. BGB 976. Auch nachdem das Eigentum auf den Finder oder die Gemeinde übergegangen iſt, ann von da an noch drei Jahre lang der Empfanasg.»on dem Finder oder der Gemeinde ausgeſchloſſene Finder von dieſer die Herausgabe des durch den Eigentumsübergang erlangten nach den Vorſchriften über ungerecht⸗ fertigte Bereicherung begehren. Die Friſt wird durch Klagerhebung gewa Das gleiche Recht hat derjenige, dem ein dringliches Recht an der Sache zuſteht. BGB 8 877. Die ſämtlichen vorſtehenden Vorſchriften finden keine Anwendung auf Sachen, die in den Geſchäftsräumen oder Beförderungsmitteln einer Behörde oder einer dem öffentlichen Ver⸗ kehr dienenden Verkehrsanſtalt gefunden werden. Solche Geſchäftsräume ſind z. B. die ſämtlichen Räume eines Bahnhofs einſchließlich des Perrons und der Wartſäle. Beförderungs⸗ mittel ſind z. B. Eiſenbahn⸗ oder Straßenbahn⸗ wagen, Dampfſchiffe u. dgl. Sachen, die in ſolchen Geſchäftsräumen gefunden werden, ſind nicht im eigentlichen Sinne„verlorene“, denn ſie befinden ſich im Beſiz der Behörde oder Verkehrsanſtalt. Meiſtens ſind ſie vergeſſen worden. Wer in ſolchen Räumen eine Sache findet, hat ſie unverzüglich der Behörde oder Verkehrs⸗ anſtalt oder einem ihrer Angeſtellten abzulie⸗ fern. BGB ß 978. Die Behörde oder Ver⸗ kehrsanſtalt kann die abgelieferten Sachen öffentlich verſteigern laſſen; der Erlös tritt an die Stelle der Sache. Oeffentliche Behörden und Verkehrsanſtalten des Reichs, der Bundes⸗ ſtaaten und der Gemeinden können die Ver⸗ ſteigerung durch ihre eigenen Beamten vorneh⸗ men laſſen. BGB 979. Vor der Verſtei⸗ gerung muß der Fund öffentlich bekannt ge⸗ macht, und müſſen die Empfangsberechtigten öffentlich aufgefordert werden, ihre Rechte bin⸗ nen einer zu beſtimmenden Friſt anzumelden. Die Verſteigerung kann auch ohne eine ſolche Bekanntmachung erfolgen, wenn die Sache dem Verderb ausgeſetzt iſt, oder ihre Aufbewahrung unverhältnismäßige Koſten verurſacht. BGB § 980. In letzterem Fall, ſowie wenn gefun⸗ denes Geld abgeliefert wird, ſind trotzdem die Empfangsberechtigten in öffentlicher Bekannt⸗ machung aufzufordern, ihre Rechte anzumelden. Die Vorſchriften über derartige Bekannt⸗ machungen der Reichsbehörden und Reichs⸗ anſtalten erläßt der Bundesrat(vgl. deſſeu S. 912), in den übrigen Fällen die Central⸗ behörde des Bundesſtaats. BGB 8 982. Die Koſten dieſer Bekanntmachungen wer⸗ den von den herauszugebenden Beträgen abge⸗ zogen. Meldet ſich innerhalb dreier Jahre nach der Bekanntmachung oder nach der in der Bekanntmachung geſetzten Friſt niemand, der einen Anſpruch auf die Sache erhebt, ſo fällt das Eigentum an der Sache bei Reichs⸗ behörden und Reichsanſtalten dem Reichsfiskus, bei Landesbehörden und Landesanſtalten dem Landesfiskus, bei Gemeindebehörden und Ge⸗ meindeanſtalten der Gemeinde, bei Verkehrs⸗ anſtalten von Privaten ihrem Eigentümer zu. BGB ß 981. a Die vorſtehenden Vorſchriften finden auch Anwendung auf Sachen, die eine öffentliche Behörde in Beſitz genommen und einem Andern herauszugeben hat, ohne in einem Vertrags⸗ verhältnis zu ihm zu ſtehen. BGB 983. 3. B. bei einem gewerbsmäßigen Hehler ſind Sachen in Beſchlag genommen worden, von denen man zwar weiß, daß ſte durch ſtrafbare Handlungen erworben ſind, aber nicht wem ſie gehören. Das gleiche kann vorkommen bei Waffen und Werkzeugen, die zur Körper⸗ verletzung verwandt wurden. Ein Schatz iſt eine Sache, die ſolange verborgen gelegen hat, daß ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln iſt. Wird der Schatz entdeckt und von jemandem(gleichviel ob von dem Entdecker oder einem Andern) infolge der Entdeckung in Beſitz genommen, ſo gehört er zur Hälfte dem Entdecker, zur Hälfte dem Eigentümer der Sache, in der er verborgen war. BGB 8 984. 3 Gleichgültig iſt— entgegen LRS 716— ob die Entdeckung zufällig oder beabſichtigt war. Nimmt der Entdecker den Schatz nicht in Beſitz, und ſagt er auch niemanden etwas von ſeiner Entdeckung, ſo erwirbt er kein Recht an ihm. Wer den Schatz dann ſpäter entdeckt, gilt als neuer und allein in Betracht kommen⸗ der Entdecker. a a f Aus Nah und Fern. Mannheim. 21. Mai. Zwei Angehörige einigen Jahren durch ihre Streifzüge eine Reihe von Städten Südweſtdeutſchlands un⸗ ſicher machte und dann vor der hieſigen Strafkammer abgeurteilt wurde, ſind wieder wegen eines Einbruchs verhaftet worden, den ſie in einem Schuhgeſchäft der Neckarvorſtadt verübten. Es waren ihnen dabei Marken einer Rabattgeſellſchaft in die Hände gefallen, durch deren Ausgabe ſie ſich verrieten. Wie eine Hausſuchung inzwiſchen ergab, hatten die beiden Verhafteten ſeit ihrer Entlaſſung aus dem Gefängnis ihre verbrecheriſche Tätigkeit in noch größerem Umfange wieder aufgenommen. Sie ſind einer großen Anzahl neuerdings vor⸗ gekommener Einbrüche dringend verdächtig. Die Familie Eulenberg zog vor Jahren von Berlin hierher und lebte auf großem Fuße, ohne daß die Nachbarſchaft ſich über die Quellen des ſcheinbaren Wohlſtandes klar wurde. Mannheim, 22. Mai. Der frühere Reichstagsabgeordnete Geh. Kommerzienrat Seipio, Mitglied der badiſchen erſten Kam⸗ mer, iſt geſtorben. Thuringen(A. Lörräch), 21. Mai. Ein Opfer des Steinwerfens wurde der Sohn des Karl Höflin dadurch, daß ihm ein Stein in das linke Auge geſchleudert wurde. Der ſofort herbeigeeilte Arzt konnte nur den Ver⸗ luſt des Auges konſtatieren. Emmendingen, 21. Mai. Meldungen über ſtarke Gewitter am Samstag nachmittag laufen aus vielen Orten ein. In Königs⸗ ſchaffhauſen ſchlug der Blitz in das Oekono⸗ miegebäude des Landwirts Friedrich Stahl. Der Brand konnte von der Feuerwehr in den erſten Anſängen erſtickt werden, ſodaß der Schaden nicht bedeutend iſt. In Biſchoffingen hat der Blitz gleichfalls eingeſchlagen und zwar in die Scheune des Landwirts Jenne. Das Feuer konnte gleich im Anfang erſtickt werden. Eine Kuh wurde von dem Blitz ge⸗ tötet. Außerhalb des Ortes betäubte ein Blitz einen Mann, deſſen Kind und das Pferd. In Jechtingen wütete das Unwetter beſonders heftig. Der Blitz ſchlug hier in die Stallung des Landwirts Kromer und tötete drei Stück Großvieh. Straßburg, 20. Mai. Heute mittag wurde der Arbeiter Beck, Vater von ſieben Kindern, vom Blitz erſchlagen. Schwaigern(Württemberg), 22. Mai. Unſer etwas über 2000 Einwohner zählendes Städtchen wurde heute Nacht von einem ſchweren Brandunglück heimgeſucht. Um ½12 Uhr brach in der Nähe des Gaſthofes zur Sonne Feuer aus, das infolge des herrſchen⸗ den Weſtwindes, der ſpäter nach Nordweſten umſchlug, ſich mit raſender Schnelligkeit aus⸗ dehnte und ein ganzes Häuſerviertel einſchließ⸗ lich des Rathauſes bis zum gräflich von Neipperg'ſchen Schloß in Aſche legte; nur das Pfarrhaus blieb von dem ganzen Häuſerkom⸗ plex ſtehen. Insgeſamt ſind ca. 30 Gebäude, worunter 12—14 Wohngebäude, niedergebrannt und dadurch mm aß ereilies bd ecchloa go. worden. Bei den Löſcharbeiten iſt auch ein die Ladentür auf und lief davon. Feuerwehrmann verunglückt, der inzwiſchen ge⸗ ſtorben iſt. Das Vieh konnte mit Ausnahme einiger Schweine und Hühner gerettet werden, während die Vorräte und ſonſtige Fahrnis zum größten Teile dem Feuer zum Opfer fielen. An der Bekämpfung des Feuers, das um 5 Uhr früh bewältigt war, beteiligten ſich mehrere Feuerwehren aus der Nachbarſchaft. Man vermutet Brandſtiftung. Die Rathaus⸗ akten konnten gerettet werden. Der Schaden wird auf ca. 200 000 Mk. geſchätzt. Deggendorf, 20. Mai. Eine nette Gemeindeverwaltung. In der benachbarten Gemeinde Schaching haben in den letzten Jahren recht ſonderbare Zuſtände geherrſcht. Der Bürgermeiſter Ebner hatte ſich vor dem hieſigen Landgerichte wiederholt wegen Ver⸗ fehlungen, die mit ſeiner Amtsführung zu⸗ ſammenhängen, zu verantworten und erhielt eine längere Gefängnisſtrafe; der Gemeinde⸗ ſchreiber Georg Miller, den das gleiche Schick⸗ ſal treffen ſollte, iſt nach Amerika durchge⸗ brannt; nun wird ſich am Donnerstag vor dem Landgerichte der Gärtner und Gemeinde⸗ kaſſier Johann Dachs wegen Unterſchlagung im Amte zu verantworten haben. Hamburg. Ein luſtiges Geſchichtchen hat ſich, wie ein engliſches Blatt berichtet, jüngſt in Hamburg ereignet. Trat da ein junger Mann in einen Schuhwarenladen und ließ ſich einige Paar Stiefel zur Anprobe vor⸗ legen. Nachdem er ein Paar angezogen hatte, ging er im Laden auf und ab, um zu ſehen, ob die Stiefel paſſen. Plötzlich riß der Mann Der Schuh⸗ händler und ſein Kommis verfolgten ihn. Der Dieb war noch nicht weit gekommen, als ſich von einem der neuen Stiefel die Sohle voll⸗ ſtändig ablöſte. Kaum hatte das der Kauf⸗ mann bemerkt, als er ſeinen Kommis rief und mit dieſem vom Schauplatz der wilden Jagd ſchleunigſt verſchwand. Der Dieb hatte jedoch das Unglück, einem Schutzmann in die liebevoll geöffneten Arme zu laufen. Die Polizeibehörden mühen ſich nun ab, den Schuh⸗ händler ausfindig zu machen. Der Schuh⸗ händler iſt aber ein weiſer Mann und hält ſich im Hintergrunde. Auch der Dieb iſt ſchweigſam und weigert ſich, wohl kaum aus Dankbarkeit gegen ſeinen„Lieferanten“, deſſen Adreſſe anzugeben. Soeſt, 19. Mai. Ein Schwein, das unbemerkt in die Wohnſtube eines Landwirts eingedrungen war, fraß dem 3 Monate alten Kind faſt das ganze Geſicht weg. Das Kind war nach kurzer Zeit tot. 5 Mitteilungen aus der Seckenheimer Gemeinderats⸗Sitzung (Vom 19. Mai 1905.) Die vorgelegten Entwürfe über Abänderung Bearähnis und Friedhofordnuna von dor Seckenheim und Rheinau, ſowie der Taxordnung für Seckenheim werden gutgeheißen. Die Tagesordnung für die auf Freitag, den 2. Juni 1905, nachmittags 7 Uhr anbe⸗ raumte Bürgerausſitzung wird bekannt gegeben. Die Kaſſenſtandsdarſtellung über den Stand der Ortskaſſe Rheinau auf Schluß des Monats April wird bekannt gegeben. Auf diesſeitigen Antrag wegen Beſchleuni⸗ gung der Fertigſtellung der Eiſenbahnbrücke teilt die Großh. Bahnbauinſpektion Mannheim mit, daß die Brücke am erſten Juli 1905 dem Betrieb übergeben werde. Zu den Herſtellungskoſten des Riedweges 1 ſollen die Unternehmer J. P. Eder und Aben⸗ . heimer und Mayer mit 20% des Anſchlages 4 N beigezogen werden. Die Verwendung von Grundſtocksmittelnn 5 ohne Erſatz im Betrage von 1000 Mark auf die Erſtellung einer elektriſchen Uhr im Stengel“? hofſchulhauſe in Rheinau wird nachträglich. genehmigt. Die von Großh. Bahnbauinſpektor Mann⸗ der Wege an die Gemeinde werden genehmigt. heim vorgelegten Verträge betr. Ueberweiſung. 1 2 Die Prüfung von 11 Fahrnisverſicherung⸗ anzeigen mit einer Geſammtverſicherungsſumme* von 70 271 Mark wird vorgenommen. Die neuerrichtete dritte Polizeidienerſtelle wird an Joh. Georg Bauſch dahier übertragen. Die in Erledigung gekommene Rheinau übertragen. Zur Unterhaltung der Ratſchreiberdienſt⸗ 4 5 * Schul- dienerſtelle wird an Hermann Keilbach in wohnung werden die Arbeiten wie folgt ver? geben um 303.75 Mk.* 2. Die Tapezierarbeit an Joſef Spies um 36.00 Mk. d 1 3. Die Tüncherarbeiten um 45.60 Mk. Verſchiedene Verwaltungsangelegenheiten wurden erledigt. g Vermiſchtes. — Vierzig Mark pro Liter Wein. Bei der Weinverſteigerung in Erbach am Monta wurde für ein Viertelſtück 1898er Schloß Reinhardshauſener Markobrunner 12,010 Mk. gelöſt, ſodaß der Liter auf 40 Mark komm. Wer mag ſich ſo ein fein Weinle wohl leiſten? 1. Das Liefern und verlegen von Linoleum 4 g an Ciolina und Hahn in Mannheim an Philipp Reff ern — Im Hauſe des Baumwarts Joſef 9 Bihl in Herrenzimmern ſchlug am Freitag der Blitz ein und erſchlug die ochter, die ihr in der Bühnen kammer ſchlafendes Kind herunterholen wollte. Das Kind wurde nicht beſchädigt, auch das Haus blieb unverſehrt bis auf den Kamin. — Bankier Theodor Werner und deſſen Frau in Brandenburg erſchoſſen ſich heute Nacht, nachdem ſie vorher ihr vierjäh⸗ 5 * 4 5 9 N 23jährige riaes Hind ert, Waſchkeſſel über die und mit aller Gewalt auf dem Keſſel getrom⸗ grund iſt im Zuſammenbruch des Bankge⸗ ſchäfts zu ſuchen. — Falſche 50 Pfennig⸗Stücke kurſieren 1 von Augsburg aus. Sie ſind in Größe, Gewicht und Rand den echten gleich, tragen aber auf der Rückſeite in kleinen Buchſtaben die Umſchrift:„Zum 100. Todestag Schillers.“ — Im Alter von 105 Jahren iſt Hiram Cronk, der letzte amerikaniſche Ueberlebende des Krieges mit Großbritanien im Jahre 1812 bei Rome im Staate New⸗Oork geſtor⸗ ben. Sein Leichnam wird im Rathaus zu New⸗Pork aufgebahrt werden. Cronk rauchte Tabak und trank alkoholiſche Getränke, auch noch, als er das ſiebzigſte Jahr überſchritten hatte. Trotz mancher Schwächen begann für ihn vor kurzem eine zweite Kindheit; er be⸗ kam neue Zähne, und auf einer kahlen Stelle ſeines Kopfes ſproßte neues Haar. Die Brüder und Schweſtern Cronks, die ihn über⸗ leben, haben auch ſchon ein Alter von faſt hundert Jahren erreicht. — Frühreife Wechſelfälſcher waren der 16jährige Tertianer Joſef Buſche und der 15 jährige Sekundaner Endrulat in Hildesheim die zur Anfbeſſerung ihres Taſchengeldes einen Wechſel auf 1280 Mk. fabrizierten. Buſche hatte den Wechſel auf den Namen zweier dort wohnhaften Geſchäftsleute gezogen. Bei dem Verſuch, den Wechſel diskontieren zu laſſen, wurde die Fälſchung entdeckt und die jugend⸗ lichen Schwindler von der Strafkammer zu je drei Wochen Gefängnis verurteilt. — Im oſtpreußiſchen Kreiſe Mohrungen verendete einem Beſitzer zu S. eine Anzahl junger Gänschen. Als auch die alten Gänſe von der Krankheit ergriffen wurden, kam eine kluge Frau“ und erkannte ſofort, daß die Gänſe verhext ſeien. Schnell wurde ein großer erkrankten Tiere geſtülpt melt. Da gab die kluge Frau eine Zeichen, daß das Trommeln ein Ende nehme. Die be⸗ täubten Gänſe wackelten hin und her, erholten ſich und ſtarben trotz aller Verſchwörung. Ent⸗ weder hat alſo der Keſſel oder der Knüttel zum Trommeln ſeine Heilkraft verſagt. — Eine Familie, die mit 3 Kindern mit der Bahn nach Vechta gereiſt kam, machte bei der Ankunft auf dem dortigen Bahnhofe die Entdeckung, daß das älteſte Kind fehlte. Sogleich fuhr eine Lokomotive von Vechta aus zurück und bald entdeckte man das Kind am Bahndamm, das wunderbarerweiſe außer eini⸗ gen Hautabſchürfungen keine Verletzungen davon⸗ getragen hatte. — Dieſer Tage drang im Ledrotale, nordweſtlich vom Gardaſee, ein Bär in den Stall des Bauern Stefan Mora ein und zer⸗ riß dort drei Schafe. Den beiden Töchtern des Bauern, die in dem Stalle ſchliefen, tat der Meiſter Petz nichts. Am nächſten Morgen begaben ſich mehrere Burſchen auf die Suche nach dem Bären, doch fanden ſie ihn nicht. Er war jedenfalls aus den ſehr wilden und waldreichen ſüdlichen Adamellobergen gekommen. Es ſind jetzt 6 Jahre her, ſeit zum erſtenmale ein Bär im Ledrotale erſchien. — Aus Oſtfriesland. Eine Stunde der Todesangſt verlebte ein Schiffer aus Norden, der mit ſeinen beiden drei- und fünfjährigen Söhnen eine Bootfahrt machte. Das Boot kenterte beim dortigen Siel, und der Mann ſtand nun lange bis zur Bruſt in dem eiskalten Waſſer inmitten des Kanals, wo er wegen des Schlammes nicht vor- und rückwärts konnte. Der ältere Junge war ihm auf die Schulter geklettert, den andern hielt er im Arme, bis der Gaſtwirt Haak gegen Mittag zufällig zur Schleuſenbrücke kam und die dem Verſinken nahe Menſchengruppe bemerkte. Haak ſprang raſch in ein Boot und ruderte aus allen Leibeskräften zu der Unglücksſtelle. Es gelang ihm auch, alle drei zu bergen. — Einem gefährlichen Sport zum Opfer gefallen iſt ein ſtebzigjähriger Sonderling, ein Deutſch⸗Ruſſe, Johann Kugler, der ſeit langen Jahren in Tiflis ſeinen Wohnſitz hatte Aus einer ſehr begüterten Bergwerksbeſitzerfamilie ſtammend, zeigte er von Jugend auf eine große Vorliebe für jede Art von abſonderlichem Sport. Als ſeine Eltern ſtarben, und ihm ein großes Vermögen hinterließen, zog er ſich von ſeinen Mitmenſchen faſt ganz zurück. Seine einzige Unterhaltung bildeten die Wodki⸗ flaſche und eine große Zahl von Bären, mit denen er jahraus jahrein Ringkämpfe zu ver⸗ anſtalten pflegte. Der Sonderling, eine herkuliſch gebaute Figur, ging meiſt als Sieger aus dieſen wenig zärtlichen Umarmungen her⸗ vor. Die Beſtien ſelbſt teilten die Vorliebe ihres Herrn für den Alkoholgenuß und lebten einträchtig neben ihm. Nur ein Bär, den ſich Kugler vor zwei Jahren aus dem Kaukaſus hatte kommen laſſen, zeigte ſich ſtörriſch und widerſpenſtig; er hatte ſeinem Beſitzer, deſſen Kräfte infolge des hohen Alters und des fort⸗ geſetzten Alkoholgenuſſes abzunehmen begannen, bereits mehrere recht blutige Niederlagen im Ringkampf beigebracht. Nichtsdeſtoweniger ſuchte kürzlich der Sonderling die Kampfeswut des mächtigen Tieres durch die Einflößung von Alkohol noch zu erhöhen. Es ſollte der letzte Rinkampf ſein. Mit großer Erbitterung ging das erhitzte Tier auf ſeinen Gegner los, und als dieſer ſah, daß ſeine Kräfte ſchwanden, ſchlug er mit einer Eiſenſtange auf die Beſtie ein. Dadurch geriet der Bär in ſolche Wut, daß er mit mächtigem Anprall ſeinen Herrn zu Boden warf und ihm mit ſeinen gewaltigen Pranken die Bruſt zerfleiſchte. Nicht eher ruhte das gereizte Tier, als bis der Leichnam des Sonderlings unter ſeinen Füßen lag. — Chineſiſches Porzellan im Werte von zwei Millionen Mark wird in den nächſten acht Tagen bei dem bekannten Auktionator Chriſtin in London zum Aufruf kommen. Es iſt dies Sammlung von Mr. Lewis Huth, der ein Fachkenner erſter Güte war. Die Kollektion dürfte bei der Auktion natürlich weit mehr als 2 Millionen erzielen. Seckenheim, 23. Mai. Der heutige Ferkelmarkt war mit 20 Stück befahren und wurden dieſelben zum Preiſe von 32—36 Mk. pro Paar abgeſetzt. der Netzes Einjabrige schriftl. Gente. Pneu matic's Tsbrihete der ersten ———— deutsch Gummifabriken. Laufdetken HA 25. Luftsthlauche M 2. Z Bab. en b ece Ul mumfeg blade Len Man verlange Preisliste m. Abbildungen! Rider Abzahlungzzaue Malts Tebr suchte Rscef in Jeusch. nervorragende Neuerungen in Motorzweirsdern- ef. She 3 Fand. u fuss Mg. 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Das Familienhaupt, in deſſen Wohnung eine Erkrankung an Diphtherie oder Scharlach vorkommt, iſt verpflichtet; a. für thunlichſte Abſonderung des Erkrankten zu ſorgen; b. die zu ſeinem Hausſtand gehörende Kinder im Alter bis zu 14 Jahren— diejenigen, welche die Volksſchule beſuchen, ohne Unterſchied des Alters— vom Beſuche der Schule und der Kirche abzuhalten und darauf hinzuwirken, daß der Verkehr dieſer Kinder mit anderen Kindern, insbeſondere auf öffentlichen Straßen und Plätzen, tunlichſt beſchränkt werde; c. die erforderlichen Desinfektionsmaßnahmen gemäß der beige⸗ druckten Anweiſung(Anlage J) zu bewirken. Die Maßregeln unter a und b ſind zu beobachten, bis 4 Wochen ſeit Beginn der Erkrankung abgelaufen ſind und eine ſorgfältige Reini⸗ gung des Kranken entſprechend der Anweiſung über das Desinfektions- verfahren ſtattgefunden hat. Wird der Kranke oder werden die zum Hausſtand gehörenden ge⸗ ſunden Kinder aus der Wohnung entfernt, ſo hat die Maßregel unter b auf die letzteren bis zum Ablauf von 8 Tagen ſeit dieſer Entfernung Anwendung zu finden. Wenn mehrere Erkrankungen im gleichen Hausſtande erfolgen, iſt die Maßregel unter b bis zum Ablauf von 4 Wochen ſeit Beginn der letzten Erkrankung zu beachten, ſofern nicht entſprechend der Beſtimmung in Abſatzung 3 die Abkürzung dieſer Dauer ſtatthaft iſt. Bei ſtattgehabter Erkrankung an Diphtherie kann auf Grund einer ärztlichen Beſcheinigung, daß die vollſtändige Geneſung des Erkrankten eingetreten, die vorſchriftsmäßige Reinigung und Desinfektion vorgenom⸗ men und kein neuer Erkrankungsfall im Hausſtande vorgekommen iſt die Beobachtung der Maßregel unter a und b durch den Bezirksarzt ſchon nach 14 Tagen ſeit Beginn der Erkrankung nachgelaſſen werden. Der Zutritt zu Leichen der an Diphtherie oder Scharlach Geſtor⸗ benen iſt tunlich zu beſchränken, insbeſondere Kindern nicht zu geſtatten. Auch zu den Leichenbegängniſſen dürfen in ſolchen Fällen Kinder nicht beigezogen werden. Seckenheim, den 22. Mai 1905. gürgermeiſteramt: Ratſchreiber Volz. Ritter. Achtung! Radfahrer! Grosse Sendung Fahrradgummi. So lange Vorrat. f TLaufdecken mit Garantie Mk. 4.25 Tuftſchläuche mit Dunlopventil 5 57„ 3.00 Ein Posten Neue Fahrräder Mk. 78.00. Volle einfährige Garantie. V.& H. Edelmann Nachf, Mannheim, D 4, 2. Druck- Arbeiten für Behörden und Private liefert in hübſcher Ausführung 0 E. Merälein. Breitestrasse QI, 1. MANNHEIM. III Breitestrasse Q1, 1. Telephon Nr. 18383... 5 Beſte und billigſte Bezugsquelle für Fertige Betten, Bettwaren, Federn und Daunen. billigſt die Buchdruckerei J. Helfrich. Zur Hühnerzucht! la. Bruchreis größte Sorte la. Hirse empfiehlt Aug. Jericho, Spezialität: in allen Preislagen. 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