* Nr. 50. Setkenheiner Anzeiger Anzeigeblatt für Seckenheim und Noesheſm. — Erſcheint Mittwoch und Samstag. Abonnement: Monatlich 25 Pfg., durch die Poſt bezogen vierteljährlich Mk. 0.80 Redaktion, Druck und Verlag von J. Helfrich in geckenheim. Anzeigen: Die Iſpaltige Garmondzeil⸗ oder deren Raum 10 Pfg bei Wiederholungen entſprechenden Rabatt. Mittwoch, den 26. Juli 1905. 5. Jahrgang Aus Nah und Fern. Seckenheim. Verſichert! Ungemein deich an Gewittern, Blitz- und Hagelſchlägen baren die vergangenen Wochen, und von allen eiten her kommen Hiobsbotſchaften über den Schaden, den dieſe Unwetter in Feld und N in Stadt und Land angerichtet. Auf underttauſende beläuft er ſich in mancher emeinde, auf Millionen in einzelnen Be⸗ zirken. Und dabei ſchließt faſt jeder Bericht, den wir hierüber in den Zeitungen leſen, mit den Worten:„Die Ernte, das Mobilar usw. war leider nicht oder doch nur ungenügend verſichert.“ Eine Mahnung, ernſt und ein⸗ dringlich für alle, die ihrer Pflicht, ſich darch Verſicherung vor oft unermeßlichem Schaden, la vor gänzlicher Vernichtung ihrer mit Mühen und Opfern errungenen Exiſtenz zu ſchützen, bisher noch nicht nachgekommen ſind. Schwetzingen, 22. Juli. In ver⸗ Jangener Nacht kletterte ein Dragoner im Schlaf nach dem oberen Stockwerk der Kaſerne. ls ihn ein Kamerad anrief, ſtürzte der Nacht⸗ wandler in den Hof der Kaſerne herab und brach das Genick. Der Tod trat ſofort ein. Schwetzingen, 24. Juli. Wegen be⸗ deutender Unterſchlagungen wurde am Samstag vormittag der hieſige Gerichtsvollzieher Zirkel durch die Gendarmerie verhaftet und in das Amtsgefängnis eingeliefert. Mannheim, 24. Juli. In der Neckar⸗ vorſtadt geriet letzte Nacht 1 Uhr der ver⸗ heiratete Kohlenträger Ph. Herweg mit dem 1. Jahre alten Schiffer Gg. Schüttenhelm in Streit. Herweck, ein ſchlecht beleumundeter * Menſch, griff ſchließlich zum Revolver und ſchoß dreimal nach ſeinem Gegner. Ein Schuß traf Schüttenhelm ins Auge, das natürlich verloren iſt. Lebensgefährlich verletzt wurde der Geſchoſſene ins allgemeine Krankenhaus verbracht.— Ertrunken iſt beim Baden im offenen Neckar bei dem Neubau der Reform⸗ ſchule am Samgtag nacht 11 Uhr der led. chreiner Rudolf Steinhäuſer hier. Die eiche konnte bis jetzt noch nicht geländet werden. Heidelberg, 24. Juli. Geh. Rat Exz. N Prof. Kuno Fiſcher, der bekannte Philoſoph beging geftero e 81 Geburtstag. Krank⸗ heitshalber hat er ſich auch für das kommende Winterſemeſter beurlauben laſſen. Sandhauſen(A. Heidelberg), 22. Juli. In der Zigarrenkiſtenfabrik von Philipp Schmitt hier wurden heute 40 Arbeiter nach vorausgegangener geſetzlicher Kündigung aus dem Betrieb entlaſſen, weil ſie einer Organiſation beigetreten waren und dem Wunſche des Ar⸗ beitgebers, aus dieſer wieder auszutreten, keine Folge geleiſtet haben. Hirſchhorn, 22. Juli. Geſtern wurden auf der Straße nach Brombach bei hellem Tage zwei Ueberfälle auf wehrloſe Frauen unternommen. Die Frauen konnten ſich durch Flucht vor weiterem Unheil retten. In ver⸗ gangener Nacht konnte in Langenthal durch die hieſige Gendarmerie und einige Bürger von Langenthal, einer der gefährlichſten Einbrecher, Ludwig Schaaf von hier verhaftet werden. Er wurde bei einem Einbruch überraſcht, ſchlug jedoch dem ſchnell herbeigeeilten Wachtmeiſter Seibert eine Flaſche auf den Kopf und ver⸗ letzte den Gendarmen Ey nicht unerheblich. Blutüberſtrömt gab Herr Wachtmeiſter Seibert einige Schüſſe auf Schaaf ab. Schaaf ergriff die Flucht, wurde jedoch verfolgt, nach hart⸗ näckigem Kampfe feſtgenommen und in das Amtsgefängnis Hirſchhorn abgeliefert. Stuttgart, 22. Juli. Die Kammer der Standesherren hat in ihrer heutigen Sitzung der Forderung von 50000 Mk. für die Vorarbeiten zur Neckarkanaliſation zuge⸗ ſtimmt. Ebenſo iſt die Kammer der Reſolution der Abgeordnetenkammer gegen die Erhebung von Schiffahrtsabgaben auf dem Rhein ein⸗ ſtimmig beigetreten. Schöneck. Ein Vorſichtiger. Im,„Schönecker Anzeiger“ ſtand folgende Anzeige:„Zeige hiermit an, daß ich geſonnen bin, mich zu verheiraten. Einwendungen dagegen bitte ich innerhalb vierzehn Tagen bei mir ſchriftlich oder mündlich zu machen. Auguſt Sch., Stellmachermeiſter.“ Aber Auguſt! München, 21. Juli. Bei einem Brande in Bayriſch⸗Eiſenſtein kamen der Schuhmacher Matzka, deſſen Tochter und ſeine Nichte in den Flammen um. Die Frau und ein Sohn er⸗ 8 Brandwunden. Dorfe B. kam es zu einem förmlichen Auf⸗ ſtand. Ein Strolch hatte einen Arbeiter meuchlings überfallen und durch Meſſerſtiche ſchwer verletzt. Ein Schutzmann, der die Ver⸗ folgung des Wegelagerers aufnahm, erhielt gleichfalls eine bedeutende Stichwunde, ſodaß der Strolch entkam. Nunmehr bewaffneten ſich die Dorfbewohner mit Miſtgabeln, um⸗ zingelten den Verbrecher und brachten ihn zur Polizei. Frankfurt, 22. Juli. Geſtern abend gegen 11 Uhr irrte in der Nähe der Unter⸗ mainbrücke das Dienſtmädchen Karoline Schwarz am Main entlang. Als es den Verſuch machte, ſich in den Strom zu ſtürzen, eilte der dort patroullierende Schutzmann hinzu und hielt das heftig weinende Mädchen von ſeinem Vorhaben ab. Auf die Polizeiwache verbracht, erklärte ſte, ſie ſei ſeit 8 Tagen ohne Stellung. In ihrer letzten Stellung bei einer Frau B. in einer Perſion auf dem Hohenzollernplatz ſei ihr der Lohn zurückgehalten worden. Trotzdem Frau B. vom Gewerbegericht zur Zahlung des rückſtändigen Lohnes verurteilt worden ſei, habe ſie ſich geweigert, die Zahlung zu leiſten. Die Lebensmüde war vollſtändig mittellos. Von der Polizei wurde Frau B.— leider nennt der Berichterſtatter der„Kl. Pr.“ ihren Namen nicht— erneut zur Anzeige gebracht. Wiesbaden, 23. Juli. In dem be⸗ nachbarten Erbenheim wurde geſtern abend der 13jährige Knabe des Gaſtwirts Merten von einem Automobil überfahren und getötet. Das Automobil fuhr in raſchem Tempo davon, jedoch war erſichtlich, daß es entweder die Nummer 1122 oder 1123 trägt. Er herrſcht große Aufregung in der ganzen Einwohnerſchaft. Berlin, 21. Juli. Ein richtiges Schild⸗ bürgerſtückchen hat ſich ein hieſiges Blatt ge⸗ leiſtet. In der letzten Zeit haben ſich im Tier⸗ garten räuberiſche Anfälle auf Damen gehäuft, bei denen es den Langfingern immer darauf ankam, mit raſchem Griff ſich der ſilbernen und ſonſtigen Handtaſchen der Damen zu bemächti⸗ gen und das Weite zu ſuchen. Natürlich iſt es kein Kunſtſtück, die Burſchen demnächſt ab⸗ zufaſſen. Die Polizei hat demnach auch ſoge⸗ nannte Räuberpatrouillen organiſiert. Daß 5„ Mette in gaeſperrter Schrift und mit dem Hinweis, heute nacht werde die Patrouille zum erſten Male in Tätigkeit treten, angekündigt wird, wird die ebrſamen Bürger von Schilda und Abdera erröten laſſen. Hof⸗ fentlich hat man auch nicht verfehlt, den flie⸗ enden Bewohnern des Tiergartens in einigen xtrablättern die ihre Lebensintereſſen ſo nahe berührende neueſte Nachricht zu übermitteln. Ratibor, 24. Inli. Auf der Chauſſee von Domſanhöhe nach Groß-⸗Peterwitz wurde der Bierkutſcher Joſeph Koſtka aus Scherdzin ermordet und um 58 Mk. beraubt. Er hinter⸗ läßt eine Frau und 6 Kinder. Vom Täter fehlt jede Spur. a f Gera, 24. Juli. Geſtern abend wurde einem vom Turnfeſt in der Nachbarſchaft heimkehrenden Turner auf der Eiſenbahnfahrt der Schädel eingeſchlagen. Der Turner war im Uebermut auf die Eiſenbahnwagen ge⸗ ſtiegen, wobei im das Unglück bei der Einfahrt in einen Tunnel wiederfuhr. Zürich, 24. Juli. In Uznach am oberen Züricher See überfiel nachts die ehebrecheriſche Frau Schubiger und ihr Geliebter den ahnungs⸗ loſen ſchlafenden Gatten der Schubiger und erſchlugen ihn mit einer Axt. Dann ſtachen ſie ihm ein Meſſer ins Herz und ſchlepten die Leiche ins Freie hinter eine Hecke. Beide Verbrecher wurden bereits verhaftet und ſind geſtändig. Der Mörder war früher bei dem Ermordeten in Stellung. Anleitung zu der ſchauerlichen Tat. Vermiſchtes. — Ueber eine unglaubliche Frivolität be⸗ richtet man aus dem Harze: Mehrere junge Damen aus Berlin weilten in dem zwiſchen Reinſtedt und Stecklenberg gelegenen Walde. Eine der Damen ruhte in einer Hängematte, als zwei junge Leute in Jägertracht heran⸗ kamen, von denen der eine plötzlich auf die junge Dame in der Hängematte ſeine Büchſe anlegte und ſchoß, bevor die Bedrohte ſich in Sicherheit bringen konnte. Aufgefordert, ſeinen Namen zu nennen, eilte der Schütze davon, wurde aber von hinzukommenden Arbeitern als der 16jährige Freiherr v. d. Busſche⸗Streithorſt bezeichnet. Die ſchwer verletzte Dame wurde in ihre Wohnung gebracht, wo es den Bemüh⸗ ungen des Arztes gelang, acht Rehpoſten zu entfernen. i a — Ein Witwerheim. Recht intereſſante Neuerungen auf dem Gebiete des Arbeiter⸗ wohnungsweſens ſollen in Frankfurt a. M. verſucht werden. Es ſoll ein Witwerheim er⸗ richtet werden, das für 30 Familien, in denen die Mutter fehlt, Unterkunft bietet, wo der Vater mit den älteren Kindern kleine Woh⸗ nungen und zugleich die jüngeren Kinder in ge⸗ meinſchaftlichen Schlafſälen Pflege und in ge⸗ meinſamen Eß⸗ und Arbeitsſälen Ueberwachung durch kundige Pflegerinnen finden. Die Stadt hat einen Zuſchuß gegeben. a — Die Rettung der Schwiegermutter iſt durch ein Berliner Schöffengericht in die Am bl Die Frau gab die Wege geleitet worden. Dasſelbe hat in einer Privatklageſache, die der Schwiegerſohn gegen ſeine Schwiegermutter wegen Beleidigung an⸗ ſtrengte, die Angeklagte u. a. mit folgender Begründung freigeſprochen:„Auch der Schwie⸗ germutter, nicht bloß der leiblichen Mutter, iſt nach der Sitte und allgemeinen Anſchauung eine autoritative Stellung gegenüber dem Schwiegerſohn einzuräumen, eine Stellung, welche ſich auch zum Tadel gegenüber demſelben be⸗ rechtigt. — Der Sohn eines früheren ſpaniſchen Miniſters, gegenwärtig Student der Techniſchen Hochſchule in Aachen, erhielt nach einem kurzen Wortwechſel mit einem Metzgergeſellen von dieſem einen Stich in den Hals. Der Täter iſt entkommen. Zum Andenken Hermann v. Wißmanns ſoll ein Denkmal in Dar⸗es⸗Salaam errichtet werden. Der Präſident der deutſchen Kolonial⸗ geſellſchaft, Herzog Johann Albrecht zu Meck⸗ lenburg, hat die Anregung hierzu gegeben. Außerdem haben ehemalige Offiziere der Wiß⸗ manntruppe in Köln am Abend des Begräb⸗ niſſes Wißmanns, dann die Gemeindevertreter der Stadt Lauterberg den Gedanken gefaßt, dem verdienten Vorkämpfer der deutſchen kolo⸗ nialen Beſtrebungen in letzterem Orte ein Denk⸗ mal zu errichten. Auch über die Sammlungen für dieſes Denkmal hat Herzog Johann Albrecht das Protektorat übernommen. Ein Komitee erläßt hierzu ihren Aufruf, demzufolge Gaben zu richten ſind an die Depoſitenkaſſen der Deutſchen Bank⸗Berlin, der Diskontogeſellſchaft⸗ Berlin, des A. Schaafhauſenſchen Bankvereins⸗ Berlin und Köln und der Bürgermeiſterei Lauterberg a. H. 1 — Eine Pfändung mit Hinderniſſen fand auf einem Berliner Steinkahn ſtatt. Als der Gerichtsvollzieher ſeines Amtes walten wollte, wurde er von zwei Schiffern vom Kahn heruntergedrängt. Er holte polizeiliche Hilfe. Bei dem Erſcheinen der Schutzleute zogen aber die Schiffer die Laufbretter ein, ſo daß die Beamten zunächſt untätig am Ufer verharren mußten. Doch bald wußten ſie Rat; ſie ſprangen in die benachbarten Kähne und bahnten ſich, wobei einige junge Schiffer, die ſich ihnen entgegenſtellten, ins ſeichte Waſſer purzelten, ihren Weg nach dem Pfandobjekt. Nachdem die Widerſetzlichen verhaftet worden waren, konnte der Gerichsvollzieher endlich die Pfändung vornehmen. — Er möchte ein Bein haben. Im Kieler Gerichtsgefängnis traf den dortigen „N. Nachr.“ zufolge ein Schreiben vom Lande ein, in dem der Abſender anfragt, ob er nicht mit dem wegen Brudermordes zum Tote ver⸗ urteilten Stefan Karſtens wegen Ueberlaſſung des linken Beines in Verbindung treten könne. Der Briefſchreiber führt aus, ihm fehle das linke Bein, und es könne dem K. eigentlich recht gleichgiltig ſein, was nach ſeiner Hin⸗ richtung mit ſeinem linken Bein geſchehe. Aerztliche Autoritäten hätten verſichert, daß die Anheilung möglich wäre. Der Aermſte iſt offenbar einem Spaßvogel zum Opfer nähern. f gefallen. 5 — Das Strohhut⸗freſſende Pferd. Als eine ganz neue Spezialität auf dem Gebiete 9 der Feinſchmeckerei eutpuppte ſich, wie das „Höchſter Kreisbl.“ ſchreibt, das Pferd eines Milchfuhrmanns, der in der Brüningſtraße in Höchſt hielt. Anſcheinend hatte es den ewigen Hafer ſatt, denn mit einem ſchnellen Ruck riß es nacheinander zwei an ihm vorübergehenden Jungen die Strohhüte vom Kopf und fraß ſie zum Teil auf. Hoffentlich hat es ſich dadurch nicht den Magen verdorben. — Sonnenſtich und Hitzſchlag ſind früher immer verwechſelt worden, ſind aber wohl zu unterſcheiden. Wieſchon der Name ſagt, iſt bei Sonnenſtich die unmittelbare Einwirkung der Sonnenſtrahlen die Veranlaſſung, während Hitz⸗ ſchlag auch ohne Sonnenſchein zuſtande kommen kann. Beim Hitzſchlag iſt die Körpertemperatur immer über das geſunde Maß geſteigert, bei Sonnenſtich gar nicht oder nur wenig. Der Hitzſchlag bereitet ſich ferner längere Zeit vor, N und der Sonnenſtich tritt meiſt plötzlich ein. Der bekannte Meteorologe Profeſſor von Bebber hat in der Monatsſchrift„Natur und Offenbarung“ einige genaue Angaben über beide Arten von Erkrankung gemacht. Die Gefahr des Sonnenlichts ſteigert ſich mit der Wirkung der Sonnenſtrahlen, wird alſo be⸗ günſtigt durch beſonders klare ruhige Luft, ferner durch den Aufenthalt in größeren Höhen und durch Rückſtrahlung der Sonnenſtrahlen von Felswänden, Waſſerflächen, Gletſchern und dergleichen. Am häufigſten kommt der Sonnenſtich zur Erntezeit bei Feldarbeitern vor, ferner bei Bauhandwerkern, überhaupt bei Leuten, die bei größter Hitze ſchwer zu arbeiten haben, auch bei manöverierenden Soldaten. Der Sonnenſtich meldet ſich an durch Kopf⸗ ſchmerz, Schwindel, Sinnesſtörungen, Atembe⸗ ſchwerden und Dilirien und führt in ſchweren Fällen zur Bewußtloſigkeit, Blaufärbung der Haut 55 Zuckungen, dann auch meiſt zum Tote. Der Hitzſchlag wird namentlich auch dadurch begünſtigt, daß die Wärmeabgabe des Körpers nach außen eine ungenügende iſt oder daß durch ungenügende Waſſerzufuhr die Ausſcheidung von Schweiß gehemmt oder ganz verhindert wird. Für die Vermeidung des Hitzſchlages muß bei den Soldaten während des Sommers vor allem geſorgt werden, weil ſeine Gefahr noch größer oder wenigſtens häufiger iſt, als die des Sonnenſtichs. Eigent⸗ lich ſind beide Erkrankungen in den tropiſchen Gegenden heimiſch und kommen daher in nnſerem Klima auch nur dann vor, wenn die Temparaturverhältniſſe ſich denen der Tropen — Diebſtahl aus Liebe. Ein junger, ſehr eleganter Herr näherte ſich dieſer Tage der Auslage eines Pariſer Delikateßhändlers, nahm mit kühnem Griff eine Hummerbüchſe und ging fort. Em Angeſtellter rief hinter ihm her:„Mein 1 Sie haben vergeſſen zu zahlen!“„Ich vergeſſe nie etwas,“ ſagte kalt⸗ 2 blütig der junge Mann.„Ich habe nichts ge⸗ kauft— ſondern geſtohlen.“ Es entwickelte ſich eine lebhafte Debatte, und da der Herr ſich hartnäckig weigerte, zu zahlen, brachte man ihn auf die Polizei. Dort fand man in ſeiner Taſche 800 Fr. Nach dem Grunde ſeines Be⸗ tragens befragt, antwortete er:„Die Sache iſt ganz einfach. Meine Braut meinte geſtern, ich liebe ſie nicht ſo, daß ich für ſie einen Dieb⸗ ſtahl begehen könne. Ich will ihr beweiſen, daß ſie ſich irrt. Bringen Sie mich ins Ge⸗ fängnis.“ Der Kommiſſär erklärte ihm aber, daß ſein guter Wille wohl genügen dürfte, und der Herr entſchloß ſich endlich, die Büchſe zu bezahlen; er gab ſogar dem Angeſtellten ein teichliches Trinkgeld und machte ſich auf den eg, um ſeiner Braut von ſeiner Heldentat zu berichten. — Ein Kind im Bauche eines Hais. Aus Neapel wird geſchrieben! Vor einigen Tagen verſchwand ein achtjähriger Knabe, der im teere gebadet hatte. Man glaubte, das Kind ei ertrunken, obwohl dies höchſt ſelten bei den ortigen Kindern vorkommt, die mit dem Waſ⸗ er ſehr vertraut ſind. Dieſer Tage nun fingen de Matroſen eines Torpedobootes etwa 20 g Seemeilen außerhalb des Hafens von Neapel einen Hai, der fünf Meter lang war. Als ihn die Matroſen aufſchnitten, fanden ſie in ſeinem Magen die Leiche eines Knaben. Die Matro⸗ ſen brachten die Leiche nach Neapel und hier konnte feſtgeſtellt werden, daß der Knabe mit dem vor einigen Tagen verſchwundenen iden⸗ tiſch iſt. — Wie Erdbeben entſtehen hat kürzlich ein Negerprediger in Amerika herausgefunden. Er faßte ſeine Erklärung über vulkaniſche Stö⸗ rungen in folgende Worte:„Die Erde, meine Lieben, dreht ſich um Achſen wie wir alle wiſſen. Da etwas nötig iſt, um die Achſen zu ſchmieren, wurde, als die Erde gemacht wurde, Petroleum in ihr Inneres gebracht. Da kommt aber jetzt die Standard Oil Com⸗ pany und holt ſich das Petroleum, indem ſie Löcher in die Erde bohrt. Die Erde ſteckt jetzt auf ihren Achſen und will nicht mehr ſo gut herumgehen, denn die Achſenlöcher ſind heiß, gerade ſo wie es manchmal bei den Rädern der Eiſenbahnwagen iſt— und wenn das der Fall iſt, meine Freunde, dann paſſiert immer etwas.“ — Ein merkwürdiger Teppich iſt der⸗ jenige, welcher in dem„Juſtierzimmer“ der Münze von San Francisco alljährlich ver⸗ brannt wird. Der feine Goldſtaub, der immer⸗ während im Zimmer herumfliegt, ſetzt ſich in ſolcher Menge in dem Gewebe feſt, daß man im letzten Jahre aus dem vernichteten Teppich beiſpielsweiſe Gold im Werte von etwa 2600 Doll. gewann. — Mißverſtändnis. Johann:„Nee, wat in ſo'ne Iroßſtadt ooch alles paſſiert. Unſer Herr kann doch, weß Jott, for ſechſe eſſen und for zehne trinken. Det jenügt ihm aber noch nicht.“— Köchin:„Wieſo?“— Johann:„Ich habe heute janz deutlich jehört, wie er mit dem Doktor ſchon wejen eene Magenerweiterung jeſprochen hat.“ f — Kaltblütig. Schneider(zum Studenten): „Ich weiche nicht eher, bis ich mein Geld habe!“ Student(ſeiner Bedienerin zurufend): „Frau Meier, laſſen Sie für den Herrn ein Bett in mein Zimmer ſtellen!“ — Schöne Ausſicht.„Ich werde doch mit auf Deiner Hochzeit ſein, nicht wahr?“ ſagte ein junges Mädchen zum andern.— „Auf mein Wort, ich kann es Dir nicht ver⸗ ſprechen. Meine Familie iſt ſo wütend wegen meiner Hochzeit, daß ich noch nicht einmal ſicher bin, ob ich ſelbſt dabei ſein werde!“ Seckenheim, 25. Juli. Der heutige Ferkelmarkt war mit 86 Stück befahren und wurden dieſelben zum Preiſe von 26 30 Mk. pro Paar abgeſetzt. Bekanntmachung. Den Fährbetrieb in Rheinau betr. Nr. 5194. Nachſtehend bringen wir die mit Zuſtimmung des Gemeinderats erlaſſene, durch Erlaß des Gr. Herrn Landeskommiſſärs vom 10. Juli 1905, Nr. 4701, für vollziehbar erklärte ortspolizeiliche Vorſchrift obigen Betreffs zur öffentlichen Kenntnis. Seckenheim, den 21. Juli 1905. gürgermeiſteramt. Ratſchreiber J. B.: Seitz. Ritter. Fährordnung. für den Betrieb der von der Eiſenbahnverwaltung errichteten Nachen⸗ überfahrt im erſten Becken des Rheinauhafens. g Ortspolizeiliche Vorſchrift. Auf Grund der§ 23 Ziffer 1 und 3, 134 a Pol.⸗Str.⸗Geſ.⸗Buch wird nachſtehende Fährordnung erlaſſen: § 1. Der Ueberfahrtsbetrieb erſtreckt ſich ausſchließlich auf die Beförderung von Perſonen, Hunden, Handgepäck, Arbeitsgeſchirr, Trag⸗ laſten, Fahrrädern und dergleichen; Handgepäck und dergleichen Gegen⸗ ände dürfen hinſichtlich ihrer Art und Größe zu keinen Klagen ſeitens er mitfahrenden Perſonen Anlaß geben. Fahrtgebühren werden nicht erhoben. § 2. Zur Ueberfahrt ſind an der Fährſtelle zwei vollſtändig aus⸗ gerüſtete Nachen bereit zu halten. §.3. Bei Nacht außerhalb der in 8 4 feſtgeſetzten Ueberfahrts⸗ zeiten iſt die Ueberfahrt gänzlich einzustellen. ab 9 4. Der Fährdienſt dauert von 5½ Uhr morgens bis 6 Uhr ends. . 8 5. Bei Dunkelheit müſſen die Ueberfahrtsnachen gemäß 8 15 Ze 4 und 5 der Rheinſchiffahrtspolizeiordnung Lichter führen und die decent am Ufer, ſolange die Fähre in Betrieb iſt, gehörig beleuchtet erden. § 6. Jede einzelne Perſon hat das Recht auf ſofortiges Ueber⸗ ſetzen. Die Fahrgäſte haben ſich während der Fahrt ruhig zu ver⸗ alten. Betrunkene dürfen nicht übergeſetzt werden. 8.7. An jedem Ufer iſt eine Tafel mit der Fährordnung zur allgemeinen Kenntnis aufzuſtellen. *§ 8. Die höchſt zuläßige Zahl der Fahrgäſte iſt nach Feſtſtellung er Großh. Rheinbauinſpektion Mannheim an jedem Nachen deutlich erſichtlich anzubringen. Die Nachen ſind ſtets in gutem Zuſtande zu erhalten und vor der Inbetriebnahme, ſowie während des Betriebes Alljährlich auf ihre Betriebsſicherheit und Ausrüſtung zu unterſuchen. 3 Bedienung dürfen nur Erwachſene und zur Führung eines Nachens efähigte Perſonen verwendet werden. 5.9. Im Hinterteil des Nachens beim Standort des Fährmannes muß ſtändig ein Rettungring(Korkring) mit Leine vorhanden ſein. 1§ 10. Die an den Ufertreppen vorgeſehenen Geländer ſind ab⸗ ehmbar einzurichten und dürfen nur über Waſſer ſtehen. G. c 8 11. Zuwiderhandlungen werden gemäߧ 134 a P.⸗St.⸗R.⸗ „B. an Geld bis zu 150 Mark beſtraft. Seckenheim, den 9. Mai 1905. Der Fürgermeiſter Volz. — b 5 der Umbau meiner Wohnungsräume 6 5 iſt 1 l En d f ˖ zu Lager- und Geschäftsräumen a„Fünk ineinandergehende geräumige Lokalitäten“. Die Ausſtattung meiner Lager iſt aufs reichshaltigſte in allen vorkom⸗ menden Artikeln der ö Manufaktur-, Tuch-, Buekskin- und Ausstattungs- Branche gusgerüſtet und lade ich verehrliches Publikum zum Beſuche„ohne Kaufzwang“ höflichſt ein. 5 Salomon Hirsch II Mannfaxtirwarengeschäft G2, 21 en gros und en detail neben Gebr. Reis, Möbelgeſchäft. neben der Wireſchaft zur Margarete. * 8 Verloren ging eine Heugabel. Um Rückgabe bittet Philipp Gropp. Zahnatelier Th. Beisser P 4, 5 Mannheim P 4, 15. In Seckenheim 11 5 1 1 9 1 99 11 Lose 10 Mk. olz(in der Nähe des Rathauſes 7 b.(roh. Bt bis von 9—3 Uhr Sprechſtunde. Stürmer 66 Männer-Oesang-Verein Seckenheim. Samstag, 29. Juli, Abends ½9 Uhr General⸗Berſammlung im„Roten Löwen“. Beſprechung wichtiger Vereinsangelegenheiten. Um vollzähliges Erſcheinen bittet Der Vorſtand. 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Beſonders Dank auch für 1 die vielen Kranzſpenden ſowie die zahlreiche Begleitung zur letzten Ruheſtätte der teueren Verblichenen. f Seckenheim, 23. Juli 1905. 15 Zm Namen der trauernden Hinterbliebenen: Der Gatte: Stephan Arnold. 8 CC Bekanntmachung. Die Neuwahl der Beiſitzer des Gewerbegerichts Mannheim betr. Nach 8 4 der ſtatutariſchen Beſtimmungen für das Gewerbegericht Mannheim läuft die dreijährige Amtsdauer der derzeitigen Gewerbe⸗ gerichtsbeiſitzer am 1. Dezember 1905 ab. Es muß deshalb zur Neu⸗ wahl geſchritten werden. Zunächſt fällt die Aufſtellung der Wählerliſten notwendig. Wir bringen daher die auf die Wahlfähigkeit bezüglichen Beſtim⸗ mungen des Gewerbegerichtsgeſetzes bezw. Statuts nachſtehend zur öffent⸗ lichen Kenntnis. J. Zur Teilnahme an den Wahlen ſind nur berechtigt: a. ſolche Arbeitgeber, welche das 25. Lebensjahr vollen det und in dem gezirke des Gewerbegerichts Woh- nung oder eine gewerhliche Niederlaſſung haben; b. ſolche Arbeiter, welche das 25. Lebensjahr vollendet und in dem Bezirke des Gewerbegerichts Wohnung oder geſchäftigung haben. Nicht wahlberechtigt ſind diejenigen Perſonen, welche zum Amte eines Schöffen unfähig ſind. Hierzu gehören: 1. Perſonen, welche die Befähigung infolge ſtrafgerichtlicher Ver⸗ urteilung verloren haben; 2. Perſonen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Ver⸗ brechens oder Vergehens eröffnet iſt, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; 3. Perſonen, welche in Folge gerichtlicher Anordnung in der Ver⸗ fügung über ihr Vermögen beſchränkt ſind. Mitglieder einer Innung, für welche ein Schiedsgericht in Gemäß⸗ heit des§S 81 b Nr. 4 und der 8s 91 bis 91 b der Gewerbeordnung errichtet iſt, und deren Arbeiter ſind weder wählbar noch wahlberechtigt. s II Das Reich, der Staat, die Gemeinden und die ſonſtigen öffent⸗ lichen Verbände, ſowie juriſtiſche Perſonen üben ihr Stimmrecht durch ihre geſetzlichen Vertreter aus. Als Arbeitgeber gelten im Sinne der ſtatutariſchen Beſtimmungen diejenigen ſelbſtändigen Gewerbetreibenden, welche mindeſtens einen Ar⸗ beiter regelmäßig das Jahr hindurch oder zu gewiſſen Zeiten des Jah⸗ res beſchäftigen. Den Arbeitgebern ſtehen im Sinne der ſtatutariſchen Beſtim⸗ mungen die mit der Leitung eines Gewerbebetriebs oder eines beſtimm⸗ ten Zweiges desſelben betrauten Stellvertreter der ſelbſtändigen Gewer⸗ betreibenden gleich, ſofern ihr Jahresarbeitsverdienſt an Lohn oder Ge— halt 2000 Mk. überſteigt. Die der Zuſtändigkeit des Gewerbegerichts unterſtellten Hausge⸗ werbetreibenden ſind, wenn ſie regelmäßig die Rohſtoffe und Halbfabrikate ſelbſt beſchaffen und im letztverfl ſſenen Jahre nicht blos vorübergehend mindeſtens zwei gewerbliche Arbeiter gleichzeitig beſchäftigt haben, als Arbeitgeber, andernfalls als Arbeiter wahlberechtigt und wählbar. III. Zum Zwecke der Wahlen ſind für jeden Wahlbezirk Liſten anzu⸗ legen, in welche alle Wähler einzutragen ſind, deren Stimmberechtigung unter Beifügung der erforderlichen Beſcheinigungen mündlich oder ſchrift⸗ lich dahier angemeldet iſt. Bei unterlaſſener rechtzeitiger Anmel- dung ruht das Stimmrecht.— Als Beſcheinigungen genügen für die Arbeitgeber die nach§ 14 der Gewerbe⸗Ordnung erfolgte Anmeldung des Gewerbebetriebes ſowie die letzte Quittung über Zahlung der Ge⸗ werbeſteuer; für die Arbeiter ein Zeugnis ihres Arbeitsgebers oder der Polizeibehörde, durch welches beſtätigt wird, daß der Arbeiter innerhalb des Gewerbegerichtsbezirkes in Arbeit ſteht, oder, falls der Arbeiter außerhalb des Gerichtsbezirkes beſchäftigt iſt, wohnt.— Formulare zu dieſen Zeugniſſen werden vom Gewerbegericht bezw. in den Gemeinden außerhalb Mannheims von den Bürgermeiſterämtern verabfolgt. i Als weitere Legitimation bezgl. der Stimmberechtigung hinſichtlich der Arbeitnehmer werden auch angenommen: Die letzte Quittung über Zahlung der Einkommenſteuer; Urkunden über Aufnahme in den Bad. Staats verband; Controlbücher der Ortskrankenkaſſe und ähnliche Urkunden. Dabei wird jedoch ausdrücklich bemerkt, daß dieſe Urkunden nur dann als Beſcheinigungen für die Wahlberechtigung anerkannt werden, wenn aus denſelben unzweifelhaft die Erforderniſſe zur Wahlberechtigung ſich erkennen laſſen. Die Anerkennung anderer Legitimationen bleibt dem Ermeſſen des Wahlvorſtandes bei Eintrag in die Liſten der Wahlberechtigten überlaſſen. Als Legitimation bezüglich des Alters empfiehlt es ſich, folgende Urkunden vorzulegen: a. Geburtszeugnis oder b. Militärpaß oder c. Familienſtammbuch. Mannheim, 20. Juli 1905. Gewerbegericht: Der Vorſitzende: Dr. Erdel. Nr. 5271. Vorſtehendes bringen wir mit dem Anfügen zur öffent- lichen Kenntnis, daß Anmeldungen der hiernach in Seckenheim aus⸗ ſchließlich des Nebenorts Rheinau wahlberechtigten Arbeitgeber und Ar⸗ beiter zur Liſteneintragung entgegengenommen werden in der Zeit vom; Montag, 31. Juli 1905 an bis 20. Auguſt einſchl. auf dem Kathauſe, Zimmer Nr. 6 bezw. 7, täglich vormittags von 8 bis 12 Uhr, ſowie an den in obigen Zeitraum fallenden Sonntagen von 8 bis 9 Uhr vormittags. i Perſonen, welche in die Wahlliſten nicht eingetragen ſind, werden ſ. Zt. von der Wahl zurückgewieſen. Seckenheim, den 25. Juli 1905. Bürgermeiſteramt J. V.: Seitz. Kaninchen- u. Geflügelzucht⸗Verein Seckenheim Zweite Lokal- Ausstellung. Am Sonntag, den 30. Juli veranſtaltet unſer Verein im Gaſt⸗ haus„zum Kaiſerhof“ eine Ausstellung in Kaninchen und Geflügel mit Prämiierung und Verloſung von Zuchttieren. Eintritt 20 Pfennig. Hierzu ladet freundlichſt ein Das Ausſtellungskomitee. Pergamentpapier zur Einmachzeit empfiehlt Ratſchreiber Ritter. 4. Helfrich. 1 28087 De,,