Nr. 61. Auxeigeblatt für Secrendeim ung Mpesheim Erſcheint Mittwoch und Samstag. Abonnement: Monatlich 25 Pfg., durch die Poſt bezogen vierteljährlich Mk. 0.80 Nedaktiau, Zruc und Verlag von J. Helfrich in Seckenheim. Anzergen: Die Iſpaltige Garmondzeile oder deren Raum 10 Pfg. bei Wiederholungen entſprechenden Rabatt. Mittwoch, den T. Auguſt 1505. 5. Jahrgang Ausland. Tokio, 31. Juli. Ein japaniſcher mili⸗ täriſcher Sachverſtändiger, der aus der Mand⸗ ſchurei zurückgekehrt iſt, meldet, daß General Linjewitſch ſeit der Schlacht bei Mukden ſeine Verluſte ausgeglichen habe und ſogar über 70000 Mann mehr verfüge als vor der Schlacht. f Petersburg, 31. Juli. General Linje⸗ witſch meldet unterm 29. Juli: Die Armee hält die Gegend um Heiluntſchöng beſetzt. Am 23. Juli hatte die Armeeabteilung, die auf das Defile von Wangulin vorgegangen war, als ſie ſich am 24. Juli Ehrdagu in öſtlicher Richtung näherte, ein Gefecht mit Hunhuſen. Unſere Abteilung beſetzte das Dorf nach einem Feuergefecht. Am 26. Juli rückte das Detache⸗ ment weiter vor, wobei es ſich beſtändig in Feuergefecht mit den auf das Dorf Malugu zurückgehenden japaniſchen Vorpoſten befand. Die weſtlich des Dorfes gelegenen Hügel waren vom Gegner beſetzt. Nach Beſchießung der in mehreren Reihen angelegten japaniſchen Schützen⸗ gräben gingen unſere Truppen zum Angriff über und erſtürmten gegen ſechs Uhr abends die japaniſche Stellung. Die Japaner zogen ſich unter beträchtlichen Verluſten zurück. Das Detachement trat nach Erfüllung ſeiner Auf⸗ gabe den Rückmarſch an. N Aus Nah und Fern. ) Seckenheim, 1. Aug. Wie wir er⸗ fahren, hat der hieſige Männergeſangverein bei ſeiner am 29. Juli abgehaltenen Generalver⸗ ſammlung unter anderem auch den Beſchluß gefaßt, in den nächſten Wochen im Schloß ein Gartenfeſt mit Vocal⸗ und Inſtrumental⸗ Conzert, Bazar, Illumination u. ſ. w. zu ver⸗ anſtalten, deſſen Reinertrag einem gemein⸗ nützigen Zweck dienen ſoll. Dieſer Beſchluß iſt mit Freuden zu begrüßen und es unterliegt keinem Zweifel, daß der Männergeſang⸗Verein mit einer ſolchen Veranſtaltung allgemein An⸗ klang finden wird, und daß die hieſige Ein⸗ wohnerſchaft zum gutem Gelingen des Feſtes, . namentlich auch zur Erzielung eines günſtigen finanziellen Grose en aus Rückſicht guten Zweck, in bekannter opferwilliger Weiſe nach beſten Kräften beitragen wird. Wir be⸗ halten uns vor, demnächſt eingehender auf die Angelegenheit zurückzukommen. e] Seckenheim, 1. Aug. IX. Ober⸗ rheiniſches Kreisturnfeſt in Pirmaſens.) Die Anmeldungen zu dieſem Feſt haben wider alles Erwarten Zahlen ergeben, wie ſie ein Kreis⸗ turnfeſt des X. Deutſchen Turnkreiſes bisher noch nicht geſehen. Liegen doch nunmehr allein zur Beteiligung am Vereinswettturnen über 250 Anmeldungen vor und die Zahl der ſich überhaupt am Feſt beteiligenden Turner hat 5000 weit überſchritten. Die Unterbringung dieſer Menſchenmaſſe war für den Wohnungs- ausſchuß keine Kleinigkeit, da ſämtliche Turner Freiquartiere erhalten und zwar werden die am Einzelwettturnen ſich beteiligenden Turner alle in Privatquartieren und der Reſt ſoweit dies nicht anders möglich in Maſſenquartieren untergebracht werden. Allen Feſtteilnehmern wird gegen Vorzeigen einer Feſtkarte oder Mit⸗ gliedskarte eines Turnvereins von ſämtlichen angrenzenden Staatsbahnen und den pfälziſchen Bahnen Fahrpreisermäßigung in dem Maß bewilligt, daß die am 5. bis einſchl. 7. Auguſt gelöſten einfachen Fahrkarten auch zur Rück⸗ fahrt berechtigen. Der hieſige Turnverein wird ſich an dieſem Feſt ſowohl beim Vereinswett⸗ turnen, als auch am Sechs⸗ und Dreikampf beteiligen und darf man ſomit auf das Ergeb⸗ nis dieſes Wettkampfes unter einer derartigen Konkurrenz und der geübteſten Kräfte des X. Deutſchen Turnkreiſes(Baden, Elſaß und die Pfalz) ſehr geſpannt ſein. Das Vereins⸗ wettturnen bei dem die Vereine eine Gruppe vorgeſchriebener Freiübungen und 9 Uebungen an einem Gerät(Reck, Barren oder Pferd) auszuführen haben, ſtellt an die phyſiſche Ver⸗ anlagung der beteiligenden Vereinsmitglieder hohe Anforderung, weil hier nach allen Geſichts⸗ punkten gewertet wird und was die Hauptſache hierbei iſt, daß es nur der gleichmäßigen Aus⸗ bildung und Leiſtung Aller möglich ſein kann einen Sieg zu erringen. Die am Sechskampf, der Blüte turneriſcher Wettkämpfe, teilnehmen⸗ den Turner haben am Barren, Reck und Pferd je 2 voraeſchriebene Pflichten* an den Geräten und außerdem noch drei volks⸗ tümliche Uebungen, beſtehend in: 1. Freihoch⸗ ſprung, 1,30 m 0 Punkte, 1,80 m hoch 10 Punkte, 2. Gewichtheben 50 kg einarmig 20 Hebungen 10 Punkte und 3. Schnellaufen über 200 m 25 Sekunden 10 Punkt, auszuführen. Die Sieger hiervon erhalten einen Eichenkranz und Urkunde, auf der die Leiſtung eingetragen iſt. Die Sieger im Dreikampf erhalten nur eine Urtunde. Die letzteren haben auch nur zu 3 volkstümlichen Uebungen anzutreten und zwar: 1. Dreiſprung 9 m weit 0 Punkt, 12 m 19 Punkte, 2. Hindernislaufen über 100 m mit 4,1 m hohe Hürden, 13 Sekunden 10 Punkte, Umwerfen einer Hürde macht die Uebung ungil⸗ tig und 3. Kugelſtoßen 10 kg ſchwer 5 m weit 0 Punkt, 9 m weit 10 Punkte. Mannheim, 31. Juli. Im ſtädtiſchen Gaswerk Lindenhof fand geſtern eine Gas⸗ exploſion ſtatt. und vier Arbeiter wurden zum Teil ſchwer ver⸗ letzt. Einer der ſchwer Verletzten iſt heute Nacht geſtorben, zwei ſchweben in Lebensgefahr. Emmendingen, 30. Juli. Auf eigen⸗ tümliche Weiſe verunglückte in Brötzingen der 55 Jahre alte Ochſenwirt und Metzgermeiſter Friedrich Jenne. Im Begriff, einem Ochſen den tötlichen Streich mit dem Schläger zu ver⸗ ſetzen, rutſchte Jenne aus und der ſchwere Hammer fiel ihm ſelbſt ſo unglücklich auf den Kopf, daß der Tod ſofort eintrat. Thiengen(A. Waldshut), 31. Juli. Heute nach 2 Uhr brannte das große, von zwei Familien bewohnte Wohn⸗ und Oekono⸗ miegebäude der Witwe Killer völlig nieder. Viele Holz⸗ und Futtervorräte verbrannten mit; der Schaden iſt bedeutend. Als der Brandſtiftung verdächtig wurde ein Sohn des Nachtwächters Schäfer verhaftet; er iſt geſtän⸗ dig. Dies iſt der ſechſte Brandfall im laufen⸗ den Jahr in unſerm Ort. ö Straßburg i. E., 1. Aug. In Urſrung bei Reichsweiler entlud ſich beim Laden eines Gewehrs durch einen 17jährigen jungen Mann die Waffe und tötete deſſen Mutter. Ein Bruder wurde ſchwer verletzt.— In Gunzen⸗ weiler ſpielte der 9jährige Sohn des Wirtes MILL dae Monalner und tötete Der Betriebsinſpektor Habbel Müllheim, 29. Juli. Kurz nach 10 Uhr zogen unheilvolle Gewitterwolken auf, die ein Hagelwetter von ſchrecklicher Gewalt im Gefolge hatten. Ein wahrer Steinregen ging aus den Hagelwolken über die Fluren nieder. Hagelkörner in Größe von Hühnereiern ſauſten mit elementarer Gewalt aus den Wolken und richteten bis jetzt gar nicht zu überſehenden Schaden in den Rebgeländen, Gärten, Wieſen und Feldern der umliegenden Dörfer und nicht zum mindeſten in der Stadt ſelbſt an. In einzelnen Rebgeländen wurden die Stöcke total abgeknickt und vernichtet. Am untern Müll⸗ heimer Bahnhof wurden 60 Scheiben einge⸗ ſchlagen. Das Glasdach des Bahnſteigperrons iſt vollſtändig zertrümmert. Die bunten Fenſter der evangeliſchen Kirche ſind zuſammengeſchla⸗ gen. In Niederweiler und Oberweiler wurden 60 ſtarke Nußbäume entwurzelt. Eſſſen, 27. Juli. Ein Unſtern waltete heute Abend über der Eröffnungsvorſtellung eines hier weilenden Menagerie⸗Zirkus. Kaum hatte die Vorſtellung begonnen, als ein furcht⸗ bares Gewitter losbrach und ein ſo heftiger Regen herniederpraſſelte, daß ſich die das Zelt⸗ dach ſtützende Balken bogen und große Waſſer⸗ maſſen ſich in den Zirkus ergoſſen, ſodaß der um das Manegegitter führende ſchmale Gang bald einem kleinen Gießbach ähnlich ſah. Fünf Nummern des Programms, durch die der Zir⸗ kus zeigte, daß er auf der Höhe ſteht, waren glatt abgewickelt, da ereignete ſich etwas außer⸗ gewöhnliches. Einer der Löwen hatte ſeinen Käfig verlaſſen und erſchien in dem die Manege vom Zuſchauerraum trennenden ſchmalen Gange. Kaum war das Publikum ſeiner anſichtig ge⸗ worden, als ein allgemeiner Entſetzensſchrei er⸗ ſcholl und alles nach den Ausgängen drängte. Viele Leute kamen dabei zu Fall und verletzten ſich, zumeiſt jedoch nur ganz unerheblich. Wäh⸗ rend des allgemeinen Tumultes war der Löwe, der niemand angriff, in das vor der Manege liegende Zelt gelangt, wo er brüllend umher⸗ lief. Die Vorſtellung mußte abgebrochen wer⸗ den. Erſt nach längeren Bemühungen gelang es, den entſprungenen„Wüſtenkönig“ wieder einzufangen. . Frankfurt, 30. Juli. Drei Mitglieder der Frankfurter Rudergeſellſchaft„Amieitia“ übten ſich am Samstag abend nach zehn Uhr oberhalb des Schlachthofs im Bootfahren auf dem Main. Nach der Fahrt wollten ſie noch ein Bad nehmen. Einer der Ruderer, ein Herr Gerolf, der des Schwimmens unkundig war, wurde dabei von dem Kollegen Bork auf den Rücken genommen und geſchleppt. An einer tiefen Stelle konnte Bork den Ruderer Gerolf anſcheinend nicht mehr tragen und ſank mit ihm ermattet unter. In der Verzweiflung ſuchten ſie ſich an ihrem Kameraden, dem dritten feſtzuklammern. Sie richteten ihn furchtbar zu, ſo daß der Unglückliche ſchwere Verletzungen, Kratzwunden und Abſchürfungen erlitt. Gerolf und Bork ertranken. Die 1 wurden nach lönagerem Nhſerchon dos A des Ertrinkens. Halle, a. d. S. 29. Juli. Ein furcht⸗ barer Wolkenbruch hat in den tiefer gelegenen Stadtteilen eine Ueberſchwemmung hervorge⸗ rufen. In den Weingärten rettete die Feuer⸗ wehr mit Leitern Menſchen aus der Gefahr Der Zugang zum Haupt⸗ bahnhofe wurde ſtundenlang durch eine meter⸗ hohe Waſſerflut, die in die Droſchken eindrang, geſperrt. Auch auf den Feldern der Umgegend iſt durch das Waſſer ungeheurer Schaden an⸗ gerichtet worden. 5 Berlin, 27. Juli. Landgerichtsdirektor Haſſe aus Breslau, gegen den bekanntlich ein gerichtliches Verfahren eingeleitet worden war, weil er am 29. Dezember v. J. auf den Erpreſſer Lächel in Berlin geſchoſſen hatte, iſt nunmehr durch Beſchluß des Landgerichts 1 außer Verfolgung geſetzt worden. Nach dem Gutachten der ärzlichen Sachverſtändigen war Haſſe zur Zeit der Tat unzurechnungsfähig. Dieſem Gutachten hat ſich das Medizinal⸗ Kollegium mit einem Obergutachten ange⸗ ſchloſſen, worauf die Einſtellung des Verfahrens erfolgte. g Bochum, 31. Juli. Im Ruhrgebiet fanden geſtern zahlreiche, vom chriſtlichen und vom alten Verbande anberaumte Bergarbeiter⸗ Verſammlungen ſtatt. Der neue Vorſitzende des chriſtlichen Gewerkvereins, Köſter aus Eſſen, ſprach in Dortmund vor einer ſtark beſuchten Verſammlung und forderte zum Ausbau der Organiſation auf, da die Stunde der Abrech⸗ nung mit den Grubenbeſitzern kommen werde. Die Verſammlung nahm einſtimmig eine Reſo⸗ lution an, in der die Beſchlüſſe der General⸗ verſammlung und der Revierkonferenz gut ge⸗ heißen und zum Ausbau der Organiſation auf⸗ gefordert wird. Hannover, 31. Juli. Der Schleifen⸗ fahrer Eclair, der ſich geſtern mit ſeinem Teufelsrad im Todesring im Stadtpark pro⸗ duzierte, ſtürzte dabei ins Publikum. Eine Frau erlitt einen Schädelbruch und ſchwere innere Verletzungen, außerdem wurden mehrere Perſonen leichter verletzt. Berlin, 23. Juli. 100 000 Rubel ge⸗ ſtohlen. In Berlin und Umgegend wird gegen⸗ wärtig nach dem Urheber eines ruſſiſchen Rieſendiebſtahls gefahndet. Es handelt ſich um einem Schloſſer Stanislaus Sobolewski, der am 16. Mai in Lomza(Ruſſiſch⸗Polen) die eiſerne Kaſſe in der Kanzlei der Gerichts⸗ kammer erbrochen und daraus über hundert⸗ tauſend Rubel geſtohlen haben ſoll. Der Ein⸗ brecher, dem eine ſo reiche Beute in die Hände fiel, hat ſich, wie es heißt, zu Verwandten nach Preußen geflüchtet.* Paris, 31. Juli. Hier geht das Ge⸗ rücht, ein großer Zuckerſpekulant habe ſeine Zahlungen eingeſtellt. Die Paſſiven ſollen 14 000 000 Fres. betragen. Vermiſchtes. Aus Mönchen 29. Juli, wird gemeldet: . witter, das eirca eine Stunde lang dauerte, nieder, verbunden mit ziemlich heftigen Hagel⸗ ſchlag, der in den Gärten und in der Um⸗ gebung Münchens großen Schaden anrichtete. Der Blitz ſchlug in der Götheſtraße in die Oberleitung der Trambahn. Ein Jſolator wurde zerſtört. Die Feuerwehr beſeitigte weitere Gefahr, indem ſie die Leitung ab⸗ ſperrte. Nach dem Hagelwetter folgte ein Regenguß, der ſo ſtark war, daß in verſchie⸗ denen Straßen das Waſſer in das Souterrain der Häuſer eindrang. In der Ziebland⸗, Iſa⸗ bellen⸗ und Siegesſtraße mußte die Feuerwehr zum Auspumpen zur Hilfe gerufen werden. — Ein hübſcher Scherz wird der„Tägl. Rundſchau“ aus Bochum erzählt. Ein Berg⸗ mann ſchuldete einem Bochumer Kaufſmann 75 Mk. Erſterer beſaß nur eine Kuh, die aber nicht gepfändet werden konnte, da er die Milch notwendig für ſeine vielen Kinder be⸗ durfte. Um die Kuh doch zu erhalten, ſandte der Kaufmann eines Tages eine Ziege als Ge⸗ ſchenk hinaus und bald hinterher den Gerichts⸗ vollzieher, der alsdann die Kuh als überflüſſig hätte abführen können. Wie groß war aber das Erſtaunen des Beamten, als er ankam und die Ziege— geſchlachtet vorfand! Das Geſicht des Kaufmanns kann man ſich vor⸗ ſtellen. Von der Eifel, 29. Juli. Dieſer Tage hat ein gewaltiger Hagel, verbunden mit wolkenbruchartigem Regen, Schleib und die angrenzenden Teile der Gemarkung Sefforn, Heidelbach und Ehlen heimgeſucht und die ge⸗ 3 ſamten Feldfrüchte total vernichtet. Ein Komitee erließ lt.„Frkf. Z.“ einen Aufruf um Einſendung von Spenden für die Ge⸗ ſchädigten. a Eſſen, 31. Juli. Arbeiter Kleine ohne Veranlaſſung den Maurer Klüpfel und rühmte ſich nach der Tat Bekann⸗ ten gegenüber: ſoeben habe er einen abgemurkſt. Kleine wurde in Ueberruhr verhaftet. Wien, 29. Juli. Sechzehnjähriger Mör⸗ der. Von dem Wiener Schwurgericht wurde der ſechzehnjährige Tiſchlerlehrling Franz Heiny, der die Gattin ſeines Meiſters heimtückiſch ermordet und dann beraubt hatte, einmütig des Mordes ſchuldig geſprochen, aber nur zu acht Jahren ſchweren Kerkers verurteilt. Als mil⸗ dernd nahm das Gericht die Jugend des An⸗ geklagten an und ſein unbeſcholtenes Vorleben. b In Weißenburg(Elſaß) ſtarb im Alter von 71 Jahren der aus Schloß Heim⸗ bach in Baden gebürtige Baron Napoleon de Ring. Er war unter Napoleon III. franzöſi⸗ ſcher Geſandter in Wien und Kairo geweſen. Aus Mittelfranken, 24. Juli. Der im nahen Burgfarrnbach einquartiert geweſene Ulanenunteroffizier Ott von Ansbach, der nachts von dem Taglöhner Peter Knorr überfallen und mit einem Holzſcheit niedergeſchlagen wurde, iſt, ohne das Bewußtſein wieder erlangt zu haben, im Militärlazarett Nürnberg geſtorben. — Militär r Sebnzahlung. Zur In Steele erſtach der 1 § 616 des Bürgerlichen Geſetzbuchs Anſpruch auf Weiterzahlung des Lohns, wenn der Arbeit- geber das Arbeitsverhältnis nicht rechtzeitig kündigt. Der Arbeitgeber darf aber die von der Militärverwaltung gewährten Beiträge ab⸗ ziehen. Dieſe Inſtruktion erteilt laut„Natio⸗ nalzeitung“ die Militärbehörde den Eingezo— genen. — Ungeſühnte Verbrechen. Wie in dem offiziellen Organ der deutschen Polizeibehörde, em„Deutſchen Fahndungsblatt“, nachgewieſen ird, iſt auch in dem letzten Vierteljahr, vom „April bis Ende Junk 1905, innerhalb des Deutſchen Reiches wieder eine große Reihe von Verbrechen ungeſühnt geblieben. So iſt es u. a. in ſieben Fällen nicht gelungen, die Täter von Raubmorden und Raubmordverſuchen zu entdecken. Unaufgeklärt blieben ferner in der genannten Zeit acht Fälle von Mord und ordverſuch, ſechs Fälle von Raub und traßenraub. Sehr groß iſt die Zahl der un⸗ eſühnt gebliebenen geringeren Verbrechen, wie aht u. und Einbruchsverſuch, Notzucht, Dieb⸗ u. a. — Die künftige Volkszählung. Nach Be⸗ ſchluß des Bundesrates ſollen bei der am 1. ezember ſtattfindenden Volkszählung folgende ragen beantwortet werden: Vor⸗ und Zu⸗ name, Verwandtſchaft oder ſonſtige Stellung zum Haushaltungsvorſtand, Familienſtand, Geſchlecht, Geburtstag und Jahr, Hauptberuf und Stellung im Hauptberuf, ferner noch das eligionsbekenntnis, die Staatsangehörigkeit. 5 im aktiven Dienſt des Deutſchen Reichs . der deutſchen Marine ſtehend, und ſchließ⸗ ich für reichsangehörige, landſturmpflichtige Männer im Alter vom 39. bis zum vollendeten „Lebensjahre die Frage, ob militäriſch aus⸗ gebildet(und zwar im Heere oder in der Altttine) oder ob nicht militäriſch ausgebildet. ußer dieſen Fragen, die gemäß Anordnung für Reichskanzlers oom 22. März d. J. für ämtliche in der Nacht vom 30. November den 1. Dezember innerhalb der Grenzen er deutſchen Staaten anweſenden Perſonen gierungen das Recht zu, Zuſatzfragen zu ſtellen. — Die Schlafkrankheit hat im Uganda⸗ gebiete(Afrika) über 17 000 Eingeborene hin⸗ gerafft. Ganze Familien ſind der Krankheit zum Opfer gefallen. — Der Menſch als Paket. Einen intereſ⸗ ſanten poſtaliſchen Verſuch machte jüngſt Henry Turner, ein Bewohner der Inſel Guernſey. Er wollte ſich nach der Inſel Serk begeben, traute ſich aber nicht, die Reiſe allein zu machen, und kam auf den Gedanken, ſich auf der Poſt in Guernſey als Paket aufzugeben. Der Poſtbeamte zuckte bei dieſem ſeltſamen Verlangen nicht einmal mit der Wimper. Er ſtellte Herrn Turner auf die Paketwage, ver⸗ langt 5 Schilling 5 Pence Porto und übergab das Paket dann einem Landbriefträger zur Beförderung. Der Briefträger brachte Herrn Turner nach der Inſel Serk und lieferte ihn gegen Empfangsquittung ordnungsgemäß im Hauſe des Adreſſaten ab.(2) — Sobald ein indiſcher Fürſt auf der Thron kommt, wird er in„Gold abgewogen“, das heißt, im Thronſaal wird eine rieſige Wage aufgeſtellt, deren eine Seite ſo lange mit Goldſtücken beladen wird, bis die andere mit dem neuen Herrſcher in die Höhe geht. Das Gold wird dann unter die armen Unter⸗ tanen des Herrſchers verteilt. In Travancore wurde die Sitte zum Beiſpiel erſt vor einigen Wochen gelegentlich der Thronbeſteigung des gegenwärtigen Maharadſchahs beobachtet. In manchen Gegenden Indiens beſteht dieſelbe Sitte bereits ſeit den erſten Jahrhunderten unſerer Zeitrechnung. Wohlbeleibte Fürſten dürften daher in Indien wohl ganz beſonders beliebt ſein. — Der Gefängnisdirektor in Jackſon (Michigan) iſt ein Anhänger der Lehre von der„Beſſerung durch freundliche Behandlung“ und erteilte Gruppen von Dieben, Mördern und anderen Verbrechern jeweils mehrtägigen Urlaub. Die Staatspenſionäre beſuchten Zir⸗ kuſſe, Vergnügungslokale und ließen es ſich Art Republik, deren Präſident ein Mörder war. Die Gefangenen veranſtalteten Theaterunter⸗ haltungen und gaben Gartenfeſte. Die letzteren verliefen gewöhnlich derart geräuſchvoll, daß die Nachbarn Beſchwerde führten. Ein Gefängnisinſaſſe erklärte vor dem Unteraus⸗ ſchuß, kein Gefangener habe jemals einen Fluchtverſuch unternommen, da das Gefängnis das angenehmſte Heim ſei, das man ſich wünſchen könne. Mehrere Gefangene waren von den Annehmlichkeiten ihres Gefängnis⸗ aufenthaltes ſo entzückt daß, ſie auch nach Ablauf ihrer Strafzeit in der Anſtalt blieben. — Kaſernenhofblüte. Unteroffizier:.. Ich ſag's immer, mit den Einjährigen iſt überhaupt nichts los— aber Sie, Müller, Sie ſind ſchon der Einjährigſte von allen.“ — Zur Ausbildung. Chef(zum Lehr⸗ ling):„Dieſes Jahr werden wir mal Pleite machen. damit Sie das auch lernen, Müller!“ Seckenheim, 1. Aug. Der heutige Ferkelmarkt war mit 86 Stück befahren und wurden dieſelben zum Preiſe von 26 30 Mk. pro Paar abgeſetzt. Einige tüchtige ſaubere Mädchen ſofort geſucht Mannheimer Eierteigwarenfabrik Hermann Soencker. Transportable Accumlatauren für Muſikwerke und ſonſt. Zwecke, werden in unſerer Blockſtation bil⸗ ligſt geladen,— Reparaturwerk⸗ ſtätte vorhanden. Frankl& Kirchner beantwortet werden ſollen, ſteht den Re- wohl ſein. Im Gefängnis ſelbſt beſtand eine —— Mannheim— D 1, 11. Bekanntmachung. Die Neuwahl der Beiſitzer des Gewerbegerichts Mannheim betr. E Unter Bezugnahme auf unſere Bekanntmachung vom 20. d. Mts. ringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis folgende: 5 Grundſätze über die Wahlberechtigung: Als Arbeitgeber ſind nicht wahlberechtigt: 15 Werkmeiſter, Techniker, Kapitäne, Betriebsingenieure Basgenommen ſolche, welche eine größere Abteilung eines gewerblichen dtriebes ſelbſtſtändig leiten), Oberfaktoren, Prokuriſten und dergl. tt Bei großen Geſellſchaften können nur die Direktoren und evtl. die ellvertretenden Direktoren als Arbeitgeber in Betracht kommen, nicht er die Perſonen, welche eine kleine Betriebsabteilung ſelbſtſtändig leiten. „Als Arbeitnehmer find nicht wahlberechtigt: 1. Die im Dienſte der Stadtgemeinde Mannheim in ſalchen Unternehmungen beſchäftigten Perſonen, welche von der Stadtgemeinde kraft ihrer öffentlichen Ver⸗ pflichtungen oder im öffentlichen Intereſſe betrieben werden, alſa nicht als gewerbliche Unternehmungen zu erachten ſind. N Es ſcheiden daher als Arbeitnehmer insbe⸗ ſondere aus: a. die ſtädt. Taglöhner; b. die beim Tiefbauamt beſchäftigten Perſonen; c. die im Dienſte der Fuhr⸗ und Gutsverwaltung ſtehenden, ſoweit ſie nicht mit der Müllabfuhr oder der Entleerung von Gruben beſchäftigt ſind; d. ſämtliche Angeſtellten der ſtädt. Straßenbahn ohne Unterſchied e. die Laternenanzünder beim ſtädt. Gas⸗ und Waſſerwerk. 2. Zei der Staatsbahn ſind als Arbeiter nicht wahl⸗ berechtigt: Schaffner, Rangierer, Bremſer, Wagenaufſchreiber, Stations⸗ meiſter und dergl. Dagegen ſind diejenigen Perſonen als Arbeiter wahlberechtigt, die in der Betriebswerkſtätte und bei der Güterverwaltung beſchäftigt ſind. „Ferner ſind als Arbeiter nicht wahlberechtigt: Gehilfen und Lehrlinge in Apotheten; Die Arbeiter in Proviantämtern: oſt⸗ und Telegraphenarbeiter; Fiſcher und landwirtſchaftliche Arbeiter; 5 von den Gärntnergehilfen ſind nur diejenigen als wahlberechtig 0 zu erachten, welche in Kunſt⸗ und Hanmelsgärtnereien be⸗ ſchäftigt ſind. Im übrigen wird nochmals darauf hingewieſen, daß nur deutſche Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die über 25 Jahre alt ſind, zur Wahl zugelaſſen werden können. Ausländer ſind daher unbedingt ausgeſchloſſen gemeinſamen Liſte gemacht werden. Formulare zur Anmeldung werden auf der Gerichtsſchreiberei des Gewerbegerichts— Rathaus 2. Stock Zimmer Nr. 22— abgegeben. Bezüglich der Legitimation hin⸗ ſichtlich des Alters genügt es, daß der Arbeitgeber den Geburtstag der einzelnen Arbeiter auf Grund der Invalidenverſicherungkarten ꝛc. ver⸗ merkt und am Schluſſe der Anmeldung durch Unterſchrift beurkundet, daß die Altersangaben richtig ſind. Wir weiſen darauf hin, daß die Anmeldungen auch ſchriftlich unter Beifügung der vorgeſchriebenen Legi⸗ timationen, welche unverzüglich zurückgegeben werden, erfolgen können.— Es iſt ferner zuläſſig, daß die Anmeldungen durch einen Verteter be⸗ wirkt werden. N Mannheim, 21. Juli 1905. Gewerbegericht: 5 Dr. Erdel. Nr. 25271. Vorſtehendes bringen wir zur öffentlichen Kenntnis. Seckenheim, 25. Juli 1905. Gemeinderat J. V.;: Seitz. 6 en Nr. 5502. iſt von dem Feldhter Ruf dahier eine Heugabel. Seckenheim, den 31. Juli 1905. 5 KBürgermeiſteramt J. V.;: Seitz. Geflügelzucht⸗Genossenschaft Seckenbeſm. Wir machen hiermit unſeren Mitgliedern die Mitteilung, daß die geſchloſſenen Geflügelfussringe eingetroffen ſind und bei unſerem Rechner, Herrn Alb. Bühler, unent⸗ geltlich in Empfang genommen werden können. Die Ringe müſſen dem Geflügel im Alter von 2—3 Monaten angelegt werden, da ſonſt die Läufe der Tiere zu ſtark werden. Verſchließbare Celluloidringe werden auch an Nichtmitglieder zum Preiſe von 5 Pfg. pro Stück abgegeben. Der Vorſtand. „Fünf ineinandergehende geräumige Lokalitäten“. Die Ausſtattung meiner Lager iſt aufs reichshaltigſte in allen vorkom⸗ menden Artikeln der Manufaktur-, Tueh-, Buekskin- und Ausstattungs- Branche ausgerüſtet und lade ich verehrliches Publikum zum Beſuche„ohne Kaufzwang“ höflichſt ein. Salomon H irsch II Manufakturwarengeschäft Q 55 21 en gros und en detail neben Gebr. Reis, Möbelgeſchäft. neben der Wireſchaft zur Margarete. 14 Famlanmeldungen können von dem Inhaber eines Betriebes für * che bei ihm beſchäftigten, wahlberechtigen Perſonen in einer ; der Umbau meiner Wohnungsräume 0 9 1 f 0 l K 5 1 zu Lager- und Geschäftsräumen 0 N 8 0 3 e eee N 3 5 3 eee eee er S——— 1 1 —— Bekanntmachung. Die Neuwahl der Beiſitzer des Gewerbegerichts Mannheim betr. Nach 8 4 der ſtatutariſchen Beſtimmungen für das Gewerbegericht Mannheim läuft die dreijährige Amtsdauer der derzeitigen Gewerbe⸗ gerichtsbeiſitzer am 1. Dezember 1905 ab. Es muß deshalb zur Neu⸗ wahl geſchritten werden. Zunächſt fällt die Aufſtellung der Wählerliſten notwendig. Wir bringen daher die auf die Wahlfähigkeit bezüglichen Beſtim⸗ mungen des Gewerbegerichtsgeſetzes bezw. Statuts nachſtehend zur öffent⸗ lichen Kenntnis. J. Zur Teilnahme an den Mahlen ſind nur berechtigt: a. ſolche Arbeitgeber, welche das 25. Lebensfahr vollen det und in dem Bezirke des Gewerbegerichts Woh- nung oder eine gewerbliche Niederlaſſung haben; b. ſalche Arbeiter, welche das 25. Lebensjahr vollendet und in dem Bezirke des Gewerbegerichts Wohnung oder Seſchäftigung haben. Nicht wahlberechtigt ſind diejenigen Perſonen, welche zum Amte eines Schöffen unfähig ſind. Hierzu gehören: 1. Perſonen, welche die Befähigung infolge ſtrafgerichtlicher Ver⸗ urteilung verloren haben; 2. Perſonen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Ver⸗ brechens oder Vergehens eröffnet iſt, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; i 3. Perſonen, welche in Folge gerichtlicher Anordnung in der Ver⸗ fügung über ihr Vermögen beſchränkt ſind. Mitglieder einer Innung, für welche ein Schiedsgericht in Gemäß⸗ heit des§S 81 b Nr. 4 und der 8s 91 bis 91 b der Gewerbeordnung errichtet iſt, und deren Arbeiter ſind weder wählbar noch wahlberechtigt. II. Das Reich, der Staat, die Gemeinden und die ſonſtigen öffent⸗ lichen Verbände, ſowie juriſtiſche Perſonen üben ihr Stimmrecht durch ihre geſetzlichen Vertreter aus. Als Arbeitgeber gelten im Sinne der ſtatutariſchen Beſtimmungen diejenigen ſelbſtändigen Gewerbetreibenden, welche mindeſtens einen Ar⸗ beiter regelmäßig das Jahr hindurch oder zu gewiſſen Zeiten des Jah⸗ res beſchäftigen. Den Arbeitgebern ſtehen im Sinne der ſtatutariſchen Beſtim⸗ mungen die mit der Leitung eines Gewerbebetriebs oder eines beſtimm⸗ ten Zweiges desſelben betrauten Stellvertreter der ſelbſtändigen Gewer⸗ betreibenden gleich, ſofern ihr Jahresarbeitsverdienſt an Lohn oder Ge⸗ halt 2000 Mk. überſteigt 70 i Du der Zuſtägdagkeit des Gewerbegerichts unterſtellten Hausge⸗ werbetreibenden ſit un ſie regelmäßig die Rohſtoffe und Halbfabrikate ſelbſt beſchaffen und im letztverfloſſenen Jahre nicht blos vorübergehend mindeſtens zwei gewerbliche Arbeiter gleichzeitig beſchäftigt haben, als Arbeitgeber, andernfalls als Arbeiter wahlberechtigt und wählbar. III. Zum Zwecke der Wahlen ſind für jeden Wahlbezirk Liſten anzu⸗ legen, in welche alle Wähler Enzutragen ſind, deren Stimmberechtigung unter Beifügung der erforderlichen Beſcheinigungen mündlich oder ſchrift⸗ lich dahier angemeldet iſt. Bei unterlaſſener rechtzeitiger Anmel⸗ dung ruht das Stimmrecht.— Als Beſcheinigungen genügen für die Arbeitgeber die nach 8 14 der Gewerbe⸗Ordnung erfolgte Anmeldung des Gewerbebetriebes ſowie die letzte Quittung über Zahlung der Ge⸗ werbeſteuer; für die Arbeiter ein Zeugnis ihres Arbeitsgebers oder der Polizeibehörde, durch welches beſtätigt wird, daß der Arbeiter innerhalb des Gewerbegerichtsbezirkes in Arbeit ſteht, oder, falls der Arbeiter außerhalb des Gerichtsbezirkes beſchäftigt iſt, wohnt.— Formulare zu dieſen Zeugniſſen werden vom Gewerbegericht bezw. in den Gemeinden außerhalb Mauſhei von den Bürgermeiſterämtern verabfolgt. a a Als weitere Legitimation der Arbeitnehmer werden auch Die letzte Quittung ü Urkunden über Aufn Controlbücher der der Stimmberechtigung hinſichtlich Zahlung der Einkommenſteuer; e in den Bad. Staatsverband; rkskrankenkaſſe und ähnliche Urkunden. Msdrücklich bemerkt, daß dieſe Urkunden nur für die Wahlberechtigung anerkannt werden, zweifelhaft die Erforderniſſe zur Wahlberechtigung ſich erkennen laſſen. Die Anerkennung anderer Legitimationen bleibt dem Ermeſſen des Wahlvorſtandes bei Eintrag in die Liſten der Wahlberechtigten überlaſſen. Als Legitimation bezüglich des Alters empfiehlt es ſich, folgende Urkunden vorzulegen: b a. Geburtszeugnis oder b. Militärpaß oder c. Familienſtammbuch. Mannheim, 20. Juli 1905. Gewerbegericht: Der Vorſitzende: Dr. Erdel. 1 Nr. 5271. Vorſtehendes bringen wir mit dem Anfügen zur öffent— lichen Kenntnis, daß Anmeldungen der hiernach in Seckenheim aus⸗ ſchließlich des Nebenorts Rheinau wahlberechtigten Arbeitgeber und Ar⸗ beiter zur Liſteneintragung entgegengenommen werden in der Zeit vom: Montag, 31. Juli 1905 an his 20. Auguſt einſchl. auf dem Nathauſe, Zimmer Ar. 6 bezw. 7, täglich vormittags von 8 bis 12 Uhr, ſowie an den in obigen Zeitraum fallenden Sonntagen von 8 bis 9 Uhr vormittags. Perſonen, welche in die Wahlliſten nicht eingetragen ſind, werden ſ. Zt. von der Wahl zurückgewieſen. Seckenheim, den 25. Juli 1905. a 8 gürgermeiſteramt r Ratſchreiber 8 8 1 Seitz. 3333 Ritter. Kinder- Stiefel Gelegenheitskäufe: Wichsleder, holzgenagelt, Größe 31—35 Mk. 2.10 20 Sehr billig Größe 31—35 von dauer⸗ haftem weichem 1 Segeltuchstiefel, Größe 25—35 Mk. 1.65 Box-Calf, echt und imit., Größe 2730 Mk. 2.98 31-35 Mk. 3.48 2.48 1 Qarantirt prima Qualitäten Echt Box-Calf 21224 25—26 echt Chevreaux 27—30 31—35 36—39 ſowie Box-Calf Gerbart 3.25 3.75 4.50 5.— 6.— Normal⸗Natur⸗Formen, modern breit und ſpitze Facons. 21 2 koloſſale Auswahl in eleganten Neuheiten. dieſe Größe weit unter Wert. 4 Mannheim Otto Baum J. l, 7, Breitestt. Wegen Ueberfüllun Hervorragend billig kaufen Sie bei J. Lindemann, Mannheim F 2, 7. Spezialität: Gelegenbeitskäufe Damenkleiderstoffe, Herren- und Knabenstoffe, Leinen und Baumwollwaren. Jene Wohltätigkeit Z Geld⸗Lotterie ad. Bad. Landesvereins v. 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