5 18550. 9 855 1 5 5 3 5 5 2 5 5 8 W 8 Anxeigeblatt für Sec 5 kenheim und Noesheim. 5 Erſcheint Mittwoch und Samstag. Abonnement: Monatlich 25 Pfg., durch die Poſt bezogen vierteljährlich Mk. 0.80 Redaktion, Druck und Verlag von 2. Helfrich in Leckenheim. 5 Anzeigen: Die Iſpaltige Garmondzeil' oder deren Raum 10 Pfg bei Wiederholungen entſprechenden Rabatt. Nr. 67. — Mittwoch, den 23. Auguſt 1905. 5. Jahrgang Deutſches Reich. Kiel, 21. Aug. Die Marineinfanterie urde geſtern für Deutſchoſtafrika mobil ge⸗ acht. Jedes Seebataillon ſtellt 3 Offiziere und 80 Mann. Hauptmann Schlichting iſt m Führer des Expeditionskorps ernannt. le Mannſchaften ſind bereits ausgerüſtet und eiſen heute nach ee e ab. Das ze Expeditionskorps fährt nach Trieſt, wo Ae Einſchiffung am 28. d. M. erfolgt. Ausland. Petersburg, 21. Aug. Ein Senſations⸗ Gerücht macht heute viel von ſich reden und gibt ſogar Leute, die es ernſt nehmen: miral Togo ſei mit ſeiner Schlachtflotte terwegs nach Europa und befinde ſich bereits ahe dem roten Meere. Er habe Befehl, vor Aden weitere Inſtruktionen abzuwarten, und Aufgabe, ſich direkt in die Oſtſee zu be⸗ eben, falls die Friedensunterhandlungen reſul⸗ los verlaufen ſollten. erde er die ruſſiſchen Oſtfee⸗Häfen bombar⸗ en und ſchließlich vor Kronſtadt erſcheinen, m unter den Mauern Petersburgs Rußland rieden zu diktieren. f 3 e urg, 21. Aug. Wie bisher offiziel feſtgeſtellt wurde, ſind 22 Gouvernements on der Mißernte betroffen. Die infolgedeſſen t Sicherheit zu erwartende Hungersnot be⸗ häftigt die Regierung wie die wohlhabenden eiſe der Geſellſchaft auf das lebhafteſte. Der Reſt des Staatsverpflegungskapitals von Millionen Rubel iſt zum Ankauf von Zinterrogen zur Ausſaat angewieſen worden. ie Reichsregierung hat vorläufig eine Million Rubel für die erſte Hilfe ausgegeben. Aus Nah und Fern. Il] Seckenheim, 22. Aug. In dieſem 8 ahre zeigt ſich gegen den Vorjahren eine ſehr tege Beteiligung an der Gewerbegerichtswahl. Zur Wahl haben ſich 64 Arbeitgeber und 325 Arbeitnehmer gemeldet. Die Wahl findet vor⸗ ausſichtlich am 4. Oktober d. Js. ſtatt. l Seckenheim, 22. Aug.(Landtags⸗ wahl.) Die Ae Fnahme der Woßlherechtigten In letzterem Falle zwecks Eintrag in die Wählerliſte für die Land⸗ tagswahl findet dieſe Woche durch die Polizei ſtatt. Im Intereſſe der Wähler liegt es, die Polizei in ihrer Aufgabe durch bereitwillige und genaue Auskunft zu unterſtützen. In die Wählerliſten ſind bei den diesjäh⸗ rigen Wahlen alle männlichen, über 25 Jahre alten Perſonen aufzunehmen, welche vor dem 1. Januar 1905 die badiſche Staatsangehörig⸗ keit erworben und ihren Wohnſitz im Großher⸗ zogtum genommen hatten, auch wenn der Be⸗ ſitz der Staatsangehörigkeit oder der Wohnſitz oder Beides noch nicht die in§ 34, Satz 2 der Verfaſſung verlangte Dauer von einem Jahr unmittelbar vor der Wahl erreicht(Art. 8, Ziff. 1 des Geſ. vom 24. Auguſt 1904, die Abänderung der Verfaſſung betr.). Wer erſt 1905 die badiſche Staatsangehörigkeit erwor⸗ ben hat, iſt im laufenden Jahre auf keinen Fall wahlberechtigt. Wer erſt 1905 den Wohn⸗ ſitz im Großherzogtum genommen hat, iſt nach § 34, Satz 1 der Verfaſſung nur wahlberech⸗ tigt, wenn er im Zeitpunkt der Wahl die ba⸗ diſche Staatsangehörigkeit ſeit mindeſtens zwei Jahren beſitzt. Das 25. Lebensjahr muß am Tage der Wahl vollendet ſein. Es ſind ſomit bei den diesjährigen Wahlen alle diejenigen wahlberech⸗ tigt, welche ſpäteſtes am 19. Oktober 1880 ge⸗ boren ſind, und bei denen die übrigen geſetz⸗ lichen Vorausſetzungen vorliegen. Nicht in die Wählerliſten aufzunehmen ſind diejenigen, bei denen die Befugnis zur Ausübung der Wahlberechtigung nach§ 35 der Nan ruht. Ein ſolches Ruhen findet ſtütk!; 1 i 85 1. wenn der Wahlberechtigte unter Vormund⸗ ſchaft oder wegen geiſtiger Gebrechen unter Pflegschaft ſteht: n wenn über das Vermögen eines Wahlberech⸗ tigten der Konkurs eröffnet iſt, während der Dauer des Konkursverfahren; wenn der Wahlberechtigte, den Fall eines vorübergehenden Unglücks ausgenommen, eine Armenunterſtützung aus öffentlichen Mitteln bezieht oder im letzten der Wahl vorausge⸗ gangenen Jahre bezogen hat; die Befreiung von der Entrichtung des für den Beſuch öffentlicher Unterrichtsanſtalten schuld Entgelts und die unentliche Beſchaffung der für Beſucher ſolcher Anſtalten erforderlichen Unterrichtsmitteln gilt nicht als Armen⸗ Unterſtützung;. wenn der Wahlberechtigte, trotz rechtzeitiger Mahnung und ohne Stundung erhalten zu haben, bei Abſchluß der Wählerliſte, d. h. bei den diesjährigen Wahlen am 9. Oktober d. Js. mit der Entrichtung einer ihm für das vor⸗ ausgegangene Steuerjahr gegenüber dem Staat oder der Gemeinde obliegenden direk⸗ ten 1 Wee 1 85 80 wenn dem Wahlberechtigten durch ſtrafge⸗ richtliches Urteil die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt ſind, während der im Urteil be⸗ ſtimmten Zeit(§S 34 Ziff. 4 des R.⸗ Str.⸗G.⸗B. N Nicht in die Wählerliſten aufzunehmen ſind auch die zum aktiven Herr gehörigen Militärperſonen(8 49 Reichs⸗Milit.⸗Geſ.,§ 32, Abſ. 3, Landt.⸗Wahl⸗Geſ.), wozu die Angehö⸗ rigen des Großh. Gendarmerie⸗Korps gehören. Die aus dem Beurlaubtenſtand zum aktiven Militär⸗ oder Marinedienſt einberufenen Per⸗ ſonen ſind dagegen lebenſo wie die Militär⸗ beamten) in die Liſte aufzunehmen, ſofern bei ihnen die übrigen Vorausſetzuugen der Wahl⸗ berechtigung zutreffen und ſie ſich vorausſicht⸗ lich nicht am Wahltage ſelbſt bei der Fahne befinden. f. g 5 Aufzunehmen in die Wählerliſte ſind alle diejenigen Wahlberechtigten, die hier wohnen. Eine nur vorübergehende Anweſenheit in hieſi⸗ ger Gemeinde genügt nicht, um die Ausübung des Wahlrechts dahier zu begründen. Hier wohnhafte, aber vorübergehend von hier abwe⸗ ſind in die hieſige Wäh⸗ ſende Wahlberechtigte lerliſte aufzunehmen. * Seckenheim, 22. Aug. In der Nacht von Samstag auf Sonntag wurden dem Straßenwart Herrn Joſef Hirſch 135 Hopfen⸗ ſtöcke böswilligerweiſe abgeſchnitten, ſodaß demſelben ein empfindlicher Schaden erwächſt. Hoffentlich gelingt es die Thäter der wohl⸗ verdienten Strafe zuzuführen. i Seckenheim, 22. Aug. Das zu Gunſten des hieſigen Frauens⸗Vereins vom Männergeſang⸗Verein veranſtaltete Gartenfeſt eee Abend war ſehr gut beſucht und waren es wirklich ſchöne Stunden, welche die Teilnehmer dort verlebten. Obwohl den ganzen Tag Regenſchauer das Feſt in Frage ſtellten, hatte der Himmel am Abend Einſehen und war die Temperatur in der ge⸗ deckten Halle eine angenehme. Der Vorſtand des feſtgebenden Vereins, Herr Möll, begrüßte die zahlreichen Anweſenden in gewählten Wor⸗ ten unter Hinweis auf den wohlthätigen Zweck des Feſtes, worauf Fräulein Ziegler den von Herrn Albert Bühler verfaßten ſinnigen Prolog ſprach. Das Feſt ſelbſt verlief programmmäßig. Die Lieder der Soliſten, Herren Berlinghof, Kuby und Weiß, fanden ungeteilten Beifall, ebenſo die exakt ausgeführten turneriſchen Uebungen des Turnenbundes Jahn. Ueber die Männerchöre des feſtgebenden Vereins, unter Leitung ihres tüchtigen Dirigenten Herrn Stein, ein Wort zu verlieren, iſt wohl unnütz, denn die vielen Preiſe des Vereins in den letzten Jahren machen den Verein über jede Kritik er⸗ haben. Recht ſchön war auch das Feuerwerk arrangiert und die muſtikaliſchen Leiſtungen unſerer jungen Seckenheimer Muſikkapelle allge⸗ mein befriedigend. Die Gabenverloſung ging glatt von ſtatten und waren die Loſe in kurzer Zeit abgeſetzt. Der finanzielle Abſchluß des Feſtes iſt ein ſehr guter zu nennen, denn es konnten nach Abzug ſämtlicher Unkoſten noch über 200 Mk. dem Frauenverein übermittelt werden. b * Mannheim, 22. Aug. Die Tage des Mörders Becker ſcheinen nunmehr ge⸗ zählt zu ſein. Seit einigen Tagen wird der⸗ ſelbe durch die Gendarmerie ſtändig bewacht, was auf baldige Hinrichtung ſchließen läßt. Schopfheim, 19. Aug. Der Taglöhner Joh. Fr. Länger aus Weitenau- überfiel den vom Waldfeſt in Schlächtenhaus mit ſeiner Geliebten heimgehenden Straßenwart Schöni von Hagelberg und verletzte denſelben durch 12 Meſſerſtiche in Hals und Arm lebensge⸗ fährlich. Länger iſt verhaftet. Ludwigshafen, 19. Aug. Was einem Schaffner der„Elektriſchen“ nicht alles paſſie⸗ ren kann, davon gibt ein Vorgang Zeugnis, der ſich am Donnerstag abend auf der Mun⸗ denheimer Strecke ereignete. Eine Dame aus Ludwigshafen, verheiratet, wollte oder konnte nicht zahlen, vielleicht hatte ſie auch geglaubt, ſchon bezahlt zu haben, kurz, der Schaffner wollte ſein Geld. In allem Anſtand und ge⸗ ſellſchaftlicher Form ſuchte er nun die Dame zu überzeugen, daß ſie im Unrecht iſt, allein der Erfolg ſeiner Bemühungen war ein unge⸗ ahnter: Klatſch, Klatſch, und zwei kräftige Ohrfeigen ſaßen, von lieber Frauenhand appli⸗ ziert. reſolute Dame den verblüfften Schaffner, und als dieſer ſeine männliche Energie zeigen wollte, ſtand die Hebbe auf, ging mit erhobener Rech⸗ ten dem mißhandelten Kondukteur nach, und nur das mehrmalige Umkreiſen des Wagens rettete den Armen vor weiteren Inſulten. So geſchehen auf der letzten Fahrt nach Munden⸗ heim am Donnerstag Abend. Alſo wicht blos „Wollen Sie noch mehr?“ fragte die Wetter und Wind ſind die Schaffner auf der elektriſchen Straßenbahn ausgeſetzt, ſie haben auch noch zu gewärtigen, daß es Ohrfeigen geben kann und dann niemand da iſt, der als Retter einſpränge. St. Blaſien, 21. Aug. Geſtern vor⸗ mittag 10 Uhr wurde in den Anlagen des Busbulum Herr Dr. Hohenenſer aus Mann⸗ heim, der zur Kur hier weilt, von einem Bur⸗ ſchen mit einem Revolver bedroht. Der Strolch verlangte Geld und feuerte gleichzeitig 4 Schüſſe ab. Ein Schuß verletzte Herrn Dr. Hohenenſer leicht am Arme. Die Direktion des Kurhauſes ſetzte ſofort eine Belohnung von 500 Mk. auf die Ermittung des Täters aus: Die Gendar⸗ merie und Polizei fahndete eifrig und abends gelang es, den Täter in dem 1 Stunde von hier entfernten Urberg zu verhaften. Es iſt der 23 Jahre alte Matroſe Alfred Eberle aus Konſtanz, ein heruntergekommenes Subjetzt. Derſelbe iſt geiſtig nicht normal und befand ſich ſchon in der Irrenanſtalt. Zur Beruhigung der Kurgäſte darf angefügt werden, daß die Tat nicht von einem Einheimiſchen, ſondern von einem zufällig durchreiſenden Menſchen verübt wurde. Der Matroſe Eberle hat den Raubverſuch an Herrn Dr. Hohenenſer einge⸗ ſtanden. Es wird vermutet, daß er möglicher⸗ weiſe auch der Täter der in Heidelberg vorge⸗ kommenen Raubverſuche iſt, da er ſich in dieſer Zeit dort aufgehalten hat. Illertiſſen, 18. Aug. f 2 Unterſchlagung zu Gefängnisſtrafen von 10 bis 35 Tagen verurteilt. f Poſen, 21. Aug. Der Sekretär der Anſiedlungskommiſſion Pohl hat Selbstmord begangen. Ueber den Grund der Tat herrſcht Ungewißheit. Lon don, 20. Aug. 5 iſt eine Hungersnot ausgebrochen. Täglich ſterben hunderte von Unglücklichen. Vielfach gleichen die Eingeborenen Skeletten. Mitteilungen aus der Seckenheimer Gemeinderats⸗Sitzung (Vom 18. Auguſt 1905.) In der heutigen Gemeinderatsſitzung kamen zur Beratung und Entſcheidung: Die eingegangenen Fahrnisverſicherungs⸗ verträge blieben unbeanſtandet. Die von den Schätzern vorgelegte Ab⸗ ſchätzung des durch den Blitzſchlag im Hauſe des Geflügelhändlers Karl Friedrich Berlinghof verurſachten Schadens wird anerkannt. Zwei Anweſen in Seckenheim werden amtlich geſchätzt. Gegen die Aufnahme des Ingeniers Ludwig Gilmer in den badiſchen Staatsverband wird nichts eingewendet. Seckenheim iſt lt. Mitteilung des Gr. Bezirks⸗ amts in den badiſchen Staatsberband auf- Eine eigenar⸗ tige Waffe pflegte ein Söldner von hier bei Raufereien zu benützen, nämlich ſeine ſcharfen Zähne. So biß er bei einem Streite vor einigen Tagen ſeinem Gegner drei Finger weg und einem anderen ein Stück Fleiſch aus dem Handballen. Der reinſte Menſchenfreſſer. Düſſeldorf, 17. Aug. Eine Sub⸗ miſſionsblüte duftigſter Art hat die Aus⸗ ſchreibung der Arbeiten zur Regulierung des Vorgeländes auf der linken Rheinſeite im Umfang von rund 60000 Quadratmeter, die ſeitens des Düſſeldorfer Hafenbauamtes erfolgte, ergeben. Es gingen insgeſamt 16 Angebote ein. Von dieſen ſtellt ſich die niedrigſte Forderung einer Duisburger Firma auf 6000 Mark, während von einer Elberfelder und einer Kölner Firma je 30000 Mark gefordert wurden. Die Spannung zwiſchen dem niedrigſten Angebot und der Höchſtforderung beträgt mit⸗ hin 500 Prozent! Trier, 18. Aug. Durch die Verhaftung zweier angeblicher Italiener, die falſches Geld zu wechſeln ſuchten, kam die Polizei einer Falſchmünzerbande auf die Spur. Man fand bedeutende Mengen falſcher Fünfmarkſtücke bei den Feſtgenommenen, die ſchließlich geſtanden, ſeit längerer Zeit das Wechslergeſchäft für die Bande beſorgt zu haben. 5 Stollberg 1. Erzgeb., 20. Aug. Vier⸗ zehn Feuerwehrmänner von der freiwilligen Feuerwehr zu Thalheim, die bei einem Brande verſchiedene Kleidungsſtücke und ein Faß Wein hatten verſchwinden laſſen, wurden vom Schöffengericht wegen Diebſtahls, Betrugs und —— * genommen. Die mit einem Erlös von 3 Mark abge⸗ ſchloſſene Verſteigerung eines Spielplatzes an die Fußballgeſellſchaft 1898 wird genehmigt. Ein Geſuch um Freigabe des Grundſtücks Lagerbuch⸗Nummer 4655 von der Hypothek wird vorbehaltlich der Zuſtimmung des Bürger⸗ ausſchuſſes bewilligt. Die Einladung zum Beſuch des Garten⸗ feſtes des Männergeſangvereins in der Schloß⸗ wirtſchaft zu Gunſten des Frauenvereins wurde bekannt gegeben und verdankt. Die Verſteigerung der Carouſell und Buden⸗ plätze hier und in Rheinau für die Kirchweihe ſoll mit Friſt bis 14. September d. Js. aus⸗ geſchrieben werden. Die Arbeiten zur Herſtellung der Fabrik ſtraße in Rheinau ſollen mit Friſt bis 8. September d. Is. ausgeſchrieben werden. Die Bauleitung wird an Herrn Werk⸗ meiſter Schröder in Rheinau übertragen. Zu den Wahlkommiſſionen für die Neu⸗ wahlen der Beiſitzer des Gewerbegerichts Mannheim werden beſtellt: ö a. In Seckenheim für die Wahl von 2 Beiſitzer durch die Arbeitgeber, als Vorſitzender, Bürgermeiſter Volz, als Stellvertreter Gemeinderat Zahn. Für die Wahl von 2 Beiſitzer durch die Arbeitnehmer, 80 Vorſitzender Bürgermeiſterſtellvertreter eitz, 55 Stellvertreter Gemeinderat Philipp olz. b. In Rheinau für die Wahl von 2 In ganz Indien 1 Der Töpfer Karl Alexander Herdt aus g . 5 nungsſtrafen bis zu 6 Mark beſtraft. durch den Gemeinderat ausgeſprochen. . 3 Beiſitzer durch die Arbeitgeber, a als Vorſitzender Stabhalter Wöllner, als Stellvertreter Gemeinderat Roßrucker. Für die Wahl von 2 Beiſitzer durch die Arbeitnehmer, als Vorſitzender Gemeinderat Schröder als Stellvertreter Schuhmacher Blaß. Die Einteilung der Gemeinde zur Wahl der Abgeordneten zur 2. Kammer der Stände⸗ verſammlung in 3 Wahldiſtrikte wird dem Bezirkrat wie folgt in Vorſchlag gebracht: Bezirk 1 umfaſſend das Oberdorf. Bezirk 2 Unterdorf mit Luiſen⸗ und Lauerſtraße ſowie ſämmtl. außerhalb Ortsetter liegende Gebäude. Bezirk 3 Nebenort Rheinau. i Für den Nebenort Rheinau ſoll mit Wirkung vom 1. Auguſt er. eine Ratſchreiber⸗ gehilfenſtelle errichtet werden. „Die Ratſchreibergehilfenſtelle in Seckenheim wird mit Wirkung vom 1. Auguſt er. an Georg Erny übertragen. Das Geſuch des Geflügelhändlers Karl Friedrich Berlinghof um veränderten Wieder⸗ aufbau des durch Blitzſchlag beſchädigten Ge⸗ bäudes wird befürwortet, da dem Geſuchsſteller ierdurch keinerlei Vorteile erwachſen. Friedrich Raule, Jakob Hauck und Joſef Kegel von hier ſind zum Antritt des Bürger⸗ rechts zugelaſſen. Begräbnis u. Frſedhofordnung für die 1 Gemeinde Seckenheim. Auf Grund des 8 96 Ziffer 2 des Polizei⸗ ſtrafgeſetzbuches wird unter Aufhebung der Be⸗ gräbnis⸗ und Friedhofordnung vom 10. Dezem⸗ ber 1902 mit Zuſtimmung des Gemeinderats die nachſtehende Begrähnis- und Friedhof. ordnung für die Gemeinde Seckenheim erlaſſen. I. Allgemeine Beſtimmungen. 1 f Die Ueberwachung des Vollzugs der Be⸗ gräbnis⸗ und Friedhofordnung, ſowie die Er⸗ ledigung der ſich dabei ergebenden Anſtände, Wünſche und Beſchwerden liegt dem Gemeinde⸗ rat im Benehmen mit den Ortsgeiſtlichen der betreffenden Konfeſſion der Verſtorbenen ob. 2 Von dem Gemeinderat wird das geſamte Leichenperſonal(§ 3) ernannt und in ſeinen ienſtobliegenheiten beaufſichtigt. Dasſelbe wird don Großh. Bezirksamt ſowohl auf genaue Be⸗ folgung der Begräbnis⸗ und Friedhofordnung um allgemeinen als auch insbeſondere auf pünkt⸗ liche und gewiſſenhafte Ausübung der bezüglichen Dienſtweiſung handgelübdlich verpflichtet. Die Dienſtweiſungen für das Leichenperſonal, owie die Taxordnung ſind dieſer ortspolizei⸗ lichen Vorſchrift als Anlage J und II angeſchloſſen und bilden einen Beſtandteil derſelben. Aende⸗ kungen an den hier feſtgeſetzten Gebühren für as Leichenperſonal können mit Genehmigung des Bürgerausſchuſſes und des Großh. Bezirks⸗ amts vorgenommen werden. Verſäumniſſen und Nachläſſigkeiten, ſowie Uebertretungen der Dienſtweiſung werden durch as Bürgermeiſteramt mit Verweis oder Ord⸗ Im Wiederholungsfalle wird die Entlaſſung Zum Leichenperſonal gehören: 1. 2 Begräbnisordner, Totesfall an die Gemeinde⸗(Orts)kaſſe, welche 3. 4 Leichenträger, 4. 2 Totengräber, 5. Der Leichenwagen⸗ und Pfarr⸗ Chaiſenführer. a Die Perſonen von Ziffer 1 bis 4 werden in der angegebenen Zahl aus beiden chriſtlichen Konfeſſionen gewählt. 8 4. Die Beerdigungen finden in 3 Klaſſen(I., II. und III. Klaſſe) mit beſtimmten Taxen und Ge⸗ bühren ſtatt. Beerdigungen auf öffentliche Koſten finden in der III. Klaſſe ſtatt. II. Begräbnisordnung. 8 5. Jeder Todesfall muß unverzüglich nach dem Eintritt des Todes dem Leichenſchauer angezeigt werden. Zu dieſer Anzeige verpflichtet iſt das Familienhaupt und wenn ein ſolches nicht vor⸗ handen oder an der Anzeige verhindert iſt, der⸗ jenige, in deſſen Wohnung oder Behauſung ſich der Sterbfall ereignet hat. Der Leichenſchauer ſetzt auf die ihm erſtattete Anzeige alsbald den Begräbnisordner in Kennt⸗ nis, welcher hierauf nach§ 1 ſeiner Dienſt⸗ weiſung verfährt. Anläßlich der Standesamt⸗ lichen Meldung wird im Benehmen mit dem Anzeigenden der Beerdigungsbeſtellbogen— der freien Entſchließung der Hinterbliebenen gemäß— ausgefüllt; die Entrichtung der Koſten erfolgt früheſtens 8 Tage nach dem hierauf die einzelnen Gebührenbetreffniſſe an die Bezugsberechtigten abführt.“ N i§ 6. Der Leichnam darf nur durch die Leichenfrau aus⸗ und angekleidet und nötigenfalls mit Bei⸗ hilfe eines Leichenträgers in den Sarg gelegt werden, ſofern dies nicht durch Angehörige be⸗ ſorgt wird. a 87 Die Zeit der Beerdigung wird in der durch den Erlaubnisſchein des Leichenſchauers be⸗ ſtimmten Begrenzung durch die Hinterbliebenen im Benehmen mit dem betreffenden Geiſtlichen feſtgeſetzt. Sie hat tunlichſt bald nach Ausfertigung des Erlaubnisſcheines durch den Leichenſchauer ſtattzufinden. 08 8. Die Särge ſind aus weichem, leicht ver⸗ weslichem Holz zu fertigen. 8 a Dieſelben ſind bei ſtark vorgeſchrittener Ver⸗ weſung, Auslaufen der Leiche u. ſ. w. luft⸗ und waſſerdicht herzustellen(auszupichen). Der Sargdeckel darf nur durch 4 Holz⸗ ſchrauben und hölzerne Dollen, nicht durch Nägel befeſtigt werden. 9. Der geſchloſſene Sarg iſt von den vier Trägern in den Leichenwagen zu verbringen, vom Friedhofeingange bis zum Grabe zu tragen und unter Beihilfe der Totengräber in dasſelbe einzuſenken.. N§ 10. Die Leichen Erwachſener müſſen alle ohne Unterſchied vom Sterbehauſe aus auf dem kürzeſten Wege zum Grabe geführt werden. Leichen von Kindern unter 6 Jahren werden mit der Pfarrchaiſe auf den Friedhof verbracht. 11 Es iſt erlaubt, Kränze und Blumen auf den Sarg zu legen oder am Leichenwagen anzu⸗ hängen. 2. 2 Leichenfrauen, zu beiden Seiten des Leichenwagens einhergehe. Wollen Freunde des Verſtorbenen am Sterbe⸗ hauſe oder am Grabe Reden halten oder Ge⸗ ſänge vortragen oder Trauermuſik veranſtalten, ſo iſt hiervon vorher dem Geiſtlichen Mitteilung zu machen. Außer dem Geiſtlichen dürfen andere Perſonen nur mit Genehmigung des Gemeinde⸗ rats und der Geiſtlichen Anſprachen halten. 8 12 Dem Leichenperſonale wird jede Anforderung und Annahme von Speiſen und Getränke, ſei es im Sterbehauſe, ſei es in einem anderen Lokal und jede Anregung zur Verteilung von Blumen, Citronen i unterſagt. 1 Sämtliche Einladungen und Beſtellungen für das Begräbnis, die Führung des Leichenzuges und die Auszahlung der tarifmäßigen Gebuͤhren an die Berechtigten beſorgt der Begräbnisordner. Die Leichen von Kindern unter 6 Jahren werden nur auf Verlangen auf 4528 Friedhof begleitet. 1 Das Leichenperſonal hat ſich bei allen ſeinen Verrichtungen mit dem gehörigen Anſtande und Ernſte ſowie mit der gebührenden Beſcheidenheit und Höflichkeit benehmen. f Bei Ausübung des Dienſtes hat es ſtets in anſtändiger ſchwarzer Kleidung und Kopfbedeck⸗ ung zu erſcheinen. Die Leichenträger erhalten beſondere Dienſt⸗ kleidung auf Koſten der Gemeinde. Das Friedhofordnung anzuzeigen. (Schluß folgt.) Vermiſchtes. — Die teuerſte Säuglingsnährflaſche wurde * kannten Auktionator⸗Firma Criſtie, zum Ver⸗ kaufe angeboten. Freilich war das Kunſtwerk kleine Flaſche, wie ſie heute im Gebrauche iſt, ſondern eine Art von Becher, aus Kriſtal ge⸗ ſchnitten, in der Geſtalt eines ſeltſamen Tieres, deſſen Kopf die Oeffnung des Geräts enthält Was aber beſonderes intereſſiert, iſt die von den Kennern des Britiſchen Muſeums feſtge⸗ ſtellte Tatſache, daß dieſes Werk von deutſchen Händen hergeſtellt worden iſt, und zwar im 16. Jahrhundert. Der Becher iſt etwa 32 Ctm. hoch und 40 Ctm. lang, und der Mann, der das Ding im Schaufenſter eines Ladens ent⸗ deckt hatte, berechnete den Wert auf etwa 50 Mk. Das erſte Angebot für dieſes Meiſterwerk war 10 000 Mk., und für 325600 Mk. wurde es endlich an den bekannten Kunſthändler Wertheimer losgeſchlagen, der noch erwähnte, daß er es für ſich ſelbſt kaufe.. — Ueber eine entſetzliche Wirkung über⸗ mäßigen Schnürens wird aus Oerelgoͤnne an der Unterelbe berichtet: Eine junge Dame er⸗ krankte plötzlich heftig auf einer Vergnügungs⸗ tour. Die ärztliche Unterſuchung ergab, daß durch zu ſtarkes Schnüren Blut in das Gehirn eingedrungen war und eine Geiſtesſtörung her⸗ vorgerufen hatte. Die Dame mußte ins Kranken⸗ haus gebracht werden. — In der kleinen Gemeinde Hollain (in Belgien), die etwa 1500 Einwohner zählt, feierten vor einigen Tagen acht Paare, die feit fünfzig Jahre verheiratet ſind, zu gleicher Zeit ihre goldene Hochzeit. Die Behörden wohnten der rührenden Feier in corqore bei und ſchenk⸗ Ebenſo iſt geſtattet, daß ein Ehrengeleite ten jedem der glücklichen Paare eine Grinnerungs⸗ medaille. i 5 Bekanntmachung. i Die Bergebung der Karouſſelplätze in Seckenheim betr. 5 Nr. 6034. Die Plätze für Aufſtellung eines Rarauſſels in 1 Seckenheim und eines ſolchen in Rheinau an den Kirchweihtagen 8. und . Oktober 1905 werden im Submiſſionswege vergeben; ſchriftliche An⸗ bebote für den Platz in Seckenheim und Rheinau getrennt ſind bis längſtens 15. September d. 2s. an den unterzeichneten Gemeinderat Bekanntmachung. N a i Die Offenlegung der Reviſions⸗Regiſter betr. Die Reviſtons⸗Regiſter über diejenigen Tabakgrundſtücke der Ge⸗ markung Ilvesheim, welche von Seckenheimer Einwohnern bebaut werden, liegt zur Einſicht während 3 Tagen auf dem Rathauſe offen. ö Seckenheim, 21. Auguſt 1905. 5 Hürgermeiſteramt: Ratſchreiber Volz. Ritter. 5 einzureichen. 8 Seckenheim, 18. Auguſt 1905. Gemeinderat: Ratſchreiber N Broſche. Bekanntmachung. f * Die Huldigung betr. 1 5 Alle ſtändig hier wohnende Männer, welche bis 9. September . 8. Is. das 21. Lebensjahr zurücklegen oder älter ſind, den Huldig⸗ . bangseid aber noch nicht geleiſtet haben, badiſches Staatsbürgerrecht * werden aufgefordert, ſich Meldealb 5 Tagen auf dem Rathaus— Zimmer 5— dahier anzu⸗ en. ö nnen und nicht beim Militär dienen, Seckenheim, den 22. Auguſt 195. 5 3 0 2 8 wurde auf dem Weg nach Ladenburg eine goldene 7 Seckenheim, 21. Auguſt 1905. Gefunden N Bürgermeiſteramt Volz. zu haben bei 8 Stempelkissen u. Leichenperſonal iſt verpflichtet, alle von ihm 1 wahrgenommene oder ſonſt zu ſeiner Kenntnis i gelangten Uebertretung der Begräbnis⸗ und„ jüngſt in London, in den Räumen der be⸗ —ͤñ,... ðrðv'⸗ ͤ————LU——..t.Kun8ꝙqꝛ—:...ßvßñr;§7iĩ—...;éĩ?:d!ä:! Dies statt besonderer Anzeige. Freunden und Bekannten die ſchmerzliche Mitteilung, daß unſere innigſtgeliebte Gattin, Mutter, Tochter, Schweſter, Schwiegertochter, Schwägerin und Tante Frau Johanna Loeb geb. Blum heute nachmittag ½2 Uhr im Thereſienhauſe in Mannheim im 45. Lebensjahr ſanft entſchlafen iſt. Um ſtille Teilnahme bittet Seckenheim, 22. Auguſt 1905. Im Namen der tranernden Hinterbliebenen: Der Gatte: Lion Loeb. Die Beerdigung findet morgen Mittwoch, den 23. Auguſt, . ½6 Uhr vom iſraelitiſchen Friedhof in Ilvesheim aus ſtatt. Blumenſpenden ſind dankend verbeten. Trauen-Oerein Seckenheim. Danksagung. Vom hieſigen verehrl. Männergeſang⸗Verein ſind uns als der Reinüberſchuß des Gartenfeſtes vom 19. ds. Mts.,— 212 Mark und 23 Pfg.— übergeben worden. Indem wir für die ganze Veranſtaltung und für alle Leiſtungen des Geſang⸗Vereins, des Turnerbunds„Jahn“ und aller andern Mitwirkenden unſere ganze und volle Anerkennung ausſprechen, danken wir hiermit auch öffentlich auf's herzlichſte für dieſe ſchöne Gabe, die wir im Sinne der Schenkgeber zur Erfüllung der Wohltätigkeitszwecke unſeres Vereins gewiſſenhaft verwenden werden. Seckenheim, den 22. Auguſt 1905. Namens des Verſtandes des Frauen⸗Vereins. Die 1. Präſidentin: M. Volz. Herren- Stiefel Gelegenheit! Eleganter echt Sorcalf-Herren-Stiefel vornehmes modernes Facon nur 80 Poſitiver Wert a 2 Mk. 10.50 Mannheim Otto Baum, ee dest. Griechiſche Im Neubau Heckmann, Schloß⸗ — ſtraße ſind auf 1. Sept. zwei Weine für Geſunde und Kranke von 1 Mk. 0 nungen an per Flaſche. a 5 a 3(2 Zimmer und Küche) zu ver⸗ Seeg RSD. mieten. 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Johann Transier, Tanzlehrer. Blumenpapier u. Blumendraht Bekanntmachung. Das Unwetter am 10. Auguſt J. Js. betr. Nr. 123 921 J. Den Gemeinderat ſetzen wir in Kenntnis, daß uns Seine Königl. Hoheit der Großherzog beauftragt hat, der dortigen Gemeinde ſeine warme Teilnahme an dem durch das Hagelwetter vom 10. d. Mts. erlittenen Schaden auszuſprechen. Mannheim, 19. Auguſt 1905. Groſih. Bezirksamt Mannheim. Schäfer. Nr. 6069. Vorſtehendes bringen wir zur Kenntnis der Gemeinde⸗ angehörigen. Seckenheim, 21. Auguſt 1905. a Gemeinderat: Ratſchreiber 2 Volz. Ritter. 1 382 PPPVVVVCVCCPCCCCTCGCVCTCVCTVTCVTVTVTVGTVTGTVTGTVTGTVCTGTGCT(TVT—TT—T—T—Tw Geſchäfts⸗Eröffnung. Einer titl. Einwohnerſchaft der Stadt Mannheim nebſt f Umgebung die ergebene Anzeige, daß ich 8 Breitestrasse K 1, 5 f hier ein N a 0 Goldwaren- und AUhrengeschäft nebſt f Reparaturwerkstätte für Ubren, 1 Gold- und Silberwaren f eröffnet habe. Durch meine langjährige Tätigkeit in der Fabrikation in Pforzheim bin ich in der Lage, jedem Wunſche gerecht zu 0 werden. Spezialität: Fugenlose Trauringe. n Indem ich mich bei Bedarf beſtens empfehle, zeichne 2 hochachtend a 5 Emil Boſſert aus Pforzhein, Mannheim, K 1, 5 ft gernhardushof— nächſt der Neckarbrücke. d d 7 8 Frauen⸗Verein Seckenheim. f Sämtliche Mitglieder unſeres Vereins, welche ſolche Weibliche 1 Dienstboten haben, die mindeſtens 25 Jahre in einer und der⸗ 9 ſelben Familie ununterbrochen in Ehren und Treue gedient haben, werden f. hiermit freundlichſt aufgefordert, ſolche Dienſtboten(Arbeiterinnen, Tag⸗ 0 löhnerinnen und dgl.) bei uns anmelden zu wollen, damit wir dieſelben zur Verleihung von Ehrengaben von Seiten Ihrer Kgl. Hoheit der 0 Großherzogin vorſchlagen können. n Seckenheim, den 22. Auguſt 1905. 2 Die 1. Präſtdentin: 0 M. Volz. f 22 2 8 Für Herbst und Winter 1908 g 5 empfehle meine g 0 reichhaltige Musterkollektion 0 für 0 9 Herren garderobe. Die Mode für Herbſt und Winter bringt apart karrierte und K ſielfarbige Cheviots und Kammgarnk, als letzte Neuheiten* bräunliche und grünliche Farben. Als Spezial-Sortimente füge bei: Ftammkarte ſchwarzer, blauer 1 Stoffe, ſchwarze und farbige Tuche, Mappe eleganter f Neuheiten, Weſten- und Tutter-Karten, Loden-Karte N in ſchweren und halbſchweren Qualitäten.. 27 Die Preise ſind die denkbar billigſten. 5 Werber. Panorama Mannheim. 8 Nen ausgeſlellt! Koloſſalrundgemälde Erstürmung der Spicherer Höhen (6. Auguſt 1870.) e Täglich geöffnet. Eintritt 50 Pfg., Kinder 30 Pfg., Vereine Preisermäßigung. . Hartmann, Architekt Zureau für Architektur u. Bauausführung Mannheim, Friedrichsring U 3, 17 Telephon ho. 2080. ebernahme tech. Arbeiten jeder Art zu koulanten Bedingungen. Rat und Auskunft in gauſachen koſtenfrei. 17 in guter Qualität empfiehlt empfiehlt . J. Helfrich. i J. Helfrich.