tuhei 1 4 0 Anzeigeblatt für Seckenheim ung Nvesheim. — Erſcheint Mittwoch und Samstag. Abonnement: Monatlich 25 Pfg., durch die Poſt 5 bezogen vierteljährlich Mk. 0.80. Redaktion, Bruck und Verlag von J. Helfrich in geckenheim. Anzeigen: Die Iſpaltige Garmondzeil, oder deren Raum 10 Pfg bei Wiederholungen entſprechenden Rabatt. Nr. 68. Samstag, den 26. Auguſt 1905. 5. Jahrgang Aus Nah und Fern. Ilvesheim, 25. Aug. Durch Zu⸗ fall ſtieß der Maurer Jean Rieß am Mittwoch abend in einer hieſigen Wirtſchaft mit einem Stuhle an eine brennende Lampe. Dieſelbe explodierte und ergoß ſich der Inhalt auf den ganzen Körper des Unglücklichen, welcher ſofort in hellen Flammen ſtand. Bis die Flammen gelöſcht werden konnten erlitt derſelbe gräßliche Brandwunden. Heute iſt der Verletzte ſeinen unden im Allgemeinen Krankenhauſe in Heidelberg erlegen. Er war verheiratet und Vater dreier Kinder. Mannheim, 23. Aug. Kürzlich tagte eine Verſammlung der Milchhändler. Es wurde u. a. beſchloſſen, die beiden hieſigen Milchhändler⸗Vereine zu einem großen Verein zu verſchmelzen. Ein weiterer Punkt der Tages bildete die Frage, ob eine Preiserhöhung ſich bei den jetzigen faſt unerträglichen Verhält⸗ niſſen im Intereſſe der breiten Bevölkerung durchführen ließe. Begründet wird die Frage durch Preisſteigerung ſeitens der Milchprodu⸗ zenten. Nach eingehender Erwägung kam man zu dem Beſchluß, das Rabatt⸗Weſen für Milch⸗Lieferung abzuſchaffen. Nachdem eine hier Kommiſſion gewählt war, die mit der Durch⸗ führung der gefaßten Beſchlüſſe betraut wurde, vertagte ſich die Verſammlung bis auf weiteres. 1— Der Fremdenverkehr Heidelbergs hat in dieſem nahme gegen früher erfahren. Bereits am 19. Auguſt wurde der 100 00oſte Fremde gezählt; (.. J. erſt am 31. Auguſt.) 5 Graben, 21. Aug. Hier wurde ein frivoles Bubenſtück verübt. Am verfloſſenen Sonntage ſaßen abends nach 10 Uhr eine Anzahl Gäſte, darunter auch unſer Bürger⸗ meiſter, im Nebenzimmer des Gaſthauſes zum Schwanen, als plötzlich ein 10 bis 12 Pfund ſchwerer Pflaſterſtein in das Zimmer geworfen wurde. Der Stein zertrümmerte eine Anzahl Fenſterſcheiben, flog über den Kopf des Bür⸗ germeiſters hinweg auf den Tiſch, woſelbſt mehrere Gläſer in Brüche gingen und die Splitter derſelben einen Gaſt im Geſicht ver⸗ letzten. Ein ähnlicher Fall wurde vor einiger Zeit ſchon einmal verübt. Durlach, 23. Aug. Infolge Genuſſes nachſtehender Fall beweiſt, den der„Schw. Jahre eine ganz erhebliche Zu⸗ von Fallobſt iſt hier ein 7jähriger Knabe geſtorben. f Freiburg, 24. Aug. Herr Dr. Hohen⸗ emſer, der in St. Blaſien überfallen und ver⸗ letzt wurde befindet ſich hier im Diakoniſſen⸗ und Krankenhaus. Die Kugel iſt geſtern aus dem rechten Arm entfernt worden. Sie ſaß dort, wo man ſie vermutete. Dem Patienten geht es den Umſtänden nach gut. Kus Baden, 23. Aug. Eine Be⸗ ſchwerde auf der Eiſenbahn kann auch ſegens⸗ reich für den betreffenden Sünder wirken, wie Merk.“ erzählt. Ein Reiſender beſchwerte ſich über das undeutliche Ausrufen des bejahrten Pförtners einer größeren Station Badens. Dieſer nun entſchuldigte ſich mit einer Zahn⸗ lücke, die ihm das Ausrufen ſehr erſchwere und die bei ſeinem Alter wohl begreiflich ſei. Statt nun den ſonſt pflichttreuen Beamten ander⸗ weitig zu beſchäftigen oder in den wohlver⸗ dienten Ruheſtand zu verſetzen wurde dem⸗ ſelben auf Staatskoſten ein künſtliches Gebiß angefertigt, und klar und deutlich erſchallt nunmehr die Stimme unſeres Beglückten. Neunkirchen(Pfalz), 23. Aug. Auf dem Heimwege von der Kirchweih wurde der 25 Jahre alte Steinbrecher Johann Fiſcher von dem 28 Jahre alten Muſiker Adam Andre, deſſen 50 Jahre alten Vater, Wilhelm Andre, und einen unbekannten dritten überfallen. Ihm wurde mit einer Hacke der Schädel ein⸗ geſchlagen und vollſtändig geſpalten, ſodaß der Tot alsbald eintrat. Auf die Hilferufe des Ueberfallenen eilte deſſen Bruder herbei, doch mußte er flüchten, da ſich die drei auch auf ihn ſtürzten. Mainz, 23. Aug. Fünf Knaben ſpielten geſtern abend im Floßhafen auf dort vor Anker liegenden Flößen. Plötzlich gingen die Hölzer auseinander und die Kinder ſtürzten in den Rhein. Auf ihr Hilfegeſchrei eilten mehrere Arbeiter herbei, denen es gelang, vier Knaben vom Tote des Ertrinkens zu retten. Der 10jährige Heinrich Burkert ging ſofort unter; trotz eifrigen Suchens der Arbeiter konnte er nicht gerettet werden. f f Nürnberg, 24. Aug. Der Hopfen⸗ händler Kolb in Schwabach ißt ſeit mehreren „Tagen mit Hinterlaſſung beträchtlicher Schulden flüchtig. Geſtern wurde der Konkurs erklärt. In Verbindung damit ſteht das Verſchwinden des dortigen Brauereiverwalters Reichel, der 1 Wechſelbürgſchaften für Kolb geleiſtet atte. 5 Gaildorf(Württemberg), 23. Auguſt. Heute Nacht ſind hier ſechs Häuſer abgebrannt. Der Polizeidiener wurde dadurch lebensge⸗ fährlich verletzt, daß ein Soldat, der in einem der brennenden Häuſer einquartiert war, aus dem oberſten Stockwerke auf ihn herabſprang. Der Soldat trug mehrere Brandwunden davon. Berlin, 23. Aug. Ein Familiendrama ſpielte ſich geſtern abend in der Rigiarſtraße ab. Dort verſuchte die 35 Jahre alte Gattin des Engros⸗Schlächtermeiſters Künſtler nach vorausgegangenem Streit mit dem Manne ihre beiden im Alter von vier und zwei Jahren ſtehenden Kinder und dann ſich ſelbſt mittels Lyſols zu vergiften. Während die Kinder ohne Schaden davonkamen, mußte die Frau in nicht unbedenklichem Zuſtande nach dem Krankenhaus gebracht werden. N a Hamburg, 25. Aug. Der Tiſchler Haberk wurde als Mörder der im Jahre 1901 in Altona ermordeten Proſtituierte Wübbe verhaftet. Die Tat wurde allgemein dem in⸗ zwiſchen hingerichteten Schlächter Meinau zugeſchoben. 5. — Ungemütliche Brautleute. Ein Diel⸗ arbeiter kam mit ſeiner Braut und zwei Trau⸗ zeugen zum Paſtor in Eimsbüttel⸗Hamburg, um ſich trauen zu laſſen. Da alle vier ange⸗ trunken waren, machte der Geiſtliche ihnen Vor⸗ würfe, und als die Leute ungeberdig wurden, verweigerte er ſchließlich die Trauung. Das war das Signal zu groben Mißhandlungen, denen die herbeigeeilte Polizei erſt ein Ende machte. Es iſt ein Strafverfahren gegen die ungemütlichen Brautleute eingeleit worden. — Ein Vergnügungsreiſender beſonderer Art kehrte unlängſt, wie in der ſchweizeriſchen Preſſe berichtet wird, in einem Rigi⸗Hotel ein. Es war ein Engländer, der abends durchaus verlangte, daß ihm der Hotelbeſitzer ſelbſt die Stiefel ausziehen ſollte, ſo ſehr ſich auch die Hotelangeſtellten bemühten, dem Sohne Alboins dieſen Dienſt zu leiſten. Dieſer verlangte immer nachdrücklicher den Wirt ſelber, dem ſchließlich auch das engliſche Anſinnen mitgeteilt wurde. Er ließ dem Herrn von jenſeits des Kanals ſagen, er ziehe ihm die Stiefel ſchon aus, allein das koſte 1000 Franken. Der ſpleenige Eng⸗ länder war zufrieden und hinterlegte die Summe, worauf er durch den Wirt ſeiner Fußbekleidung entledigt wurde. Auf die Dauer dürfte dem Herrn aus England das Stiefel⸗ ausziehen auf die Weiſe doch etwas teuer kommen. a — Ein junges Mädchen aus Mainz hat durch Fälſchung etwa 5000 Mark Sparkaſſen⸗ einlage erhoben und dieſes Geld teilweiſe an junge Leute aus beſſeren Familien verſchenkt. Mit dem Reſt des Geldes iſt das Mädchen flüchtig. 5— Daß in Brunnen(Schweiz) jetzt täglich an Zweitauſende von Anſichtskarten zur Spedition gelangen und viele Fremde gleich⸗ zeitig 30— 50 Stück in den Schlund des Brief⸗ einwurfs werfen, iſt nicht neu. Das aber iſt eine beſondere Leiſtung und echt amerikaniſch, daß ein einziger Onkel Sam allein zur ſelben Minute 80 ſolcher Karten faſt alles von ver⸗ ſchiedener Art, von Schwyz und der Umgebung, alle nach Washington(Amerika) aufgibt. Dies⸗ mal ſchlägt aber ein Deutſcher den Rekord und ſteckt nur 120 Stück miteinander in den viel⸗ umworbenen Kaſten, wovon 100 nach Halle gingen. — Der ruſſiſche Polizeiminiſter Trepow ſoll eine Spezialverfügung ausgearbeitet haben, nach der das Tragen der nicht polizeilich er⸗ laubten Spazierſtöcke beſtraft werden ſoll. Sor Ausarbeitung beſonderer Typen von pazierſtöcken die nur von einer gewiſſen Stärke ſein dürfen, iſt bereits eine Kommiſſion Sobald die neue Verfügung gebildet worden. in Kraft tritt, werden Zuwiderhandlungen auf adminiſtrativem Wege geahndet. Die ruſſiſche Polizeiverwaltung behauptet, daß ſich ſolche Maßnahmen jetzt als durchaus notwendig erweiſen, da man infolge des Verbots des Waffentragens in vielen Städten Rußlands die Spazierſtöcke mit verſchiedenen Vorrichtungen verſieht und ſie als Waffe gebraucht. — Auch eine Verteidigung. Rechtsan⸗ walt.„Ich bitte, meine Herren, in Betracht zu ziehen, daß mein Klient ganz taub iſt, er konnte alſo bei Ausübung der Tat die Stimme ſeines Gewiſſens gar nicht hören!“ Secken heim, 22. Aug. Der heutige Ferkelmarkt war mit 126 Stück befahren und wurden 100 zum Preiſe von 20-30 Mk. pro Paar abgeſetzt. Die Firma Gebr. Nothſchild in Mann- heim hat ihre Abteilung für Herren⸗Konfektion bedeutend erweitert. Beſonders durch Herſtel⸗ lung der Herrenkleider nach Maß in eigener Werkſtätte iſt genannte Firma ſehr leiſtungs⸗ fäbig und verweiſen wir unſere geſchätzten Leſer auf das betr. Inſerat in dieſer Nummer. Begräbnis 1. Filedbotorauung Ur die Gemeinde Seckenheim. III. Friedhof⸗Ordnung. 15 8 15. Die Leichen von Kindern unter 10 Jahren ſind in einer beſonderen Abteilung des Friedhofs zu beerdigen. § 16. Sowohl für die Gräber der Erwachſenen als auch für jene der Kinder unter 10 Jahren muß die Reihenfolge eingehalten werden. Außer der Reihenfolge darf kein Grab ohne beſondere Erlaubnis des Gemeinderats ge⸗ fertigt werden. Jedes Grab für Erwachſene muß 2,10 Meter lang, 0,90 Meter breit und 1,50 Meter tief ſein, jedes Grab für Kinder unter 10 Jahren muß 1,50 Meter lang, 0,75 Meter breit und 1,00 Meter tief ſein. Jedes Grab muß vom andern durch einen Zwiſchenraum von mindeſtens 0,30 Meter ge⸗ trennt bleiben. Gräber für Kinder unter einem Jahr können der Raumerſparnis wegen zwei in einer Reihe, eines zu Haupten des andern, gegraben werden. 17 Jedes Grab wird mit einer fortlaufenden Nummer je für Erwachſene und für Kinder verſehen und iſt dieſe Nummer in das Be⸗ gräbnisbuch einzutragen, welches der Toten⸗ gräber zu führen hat. 15 Auf dem Friedhofe iſt ein Platz für be⸗ ſondere Begräbnisſtätten einzelner Perſonen oder Familien vorbehalten. Dieſelben müſſen jedoch erworben werden. In jedem einzelnen Falle werden dieſe Plätze von dem Gemeinderat unter tunlich⸗ ſter Berückſichtigung der Wünſche angewieſen und hierüber dem Erwerber eine Urkunde mit einer Giltigkeitsdauer von 50 Jahren ö ausgeſtellt. Die Berechtigung auf den beſon⸗ deren Begräbnisplatz erliſcht nach Umlauf dieſer Zeit, wenn ſie nicht erneuert wird. Nur die Erwerber haben ein Recht, ihre Angehörigen auf den ihnen zugewieſenen Plätzen zu beerdigen. Der Platz für jede Perſon ohne Unter⸗ ſchied des Standes und Alters— 2,50 Meter lang und 1,20 Meter breit— koſtet Mk. 150 für je 50 Jahre. ö Selbſtverſtändlich unterliegt der Erwerb eines ſolchen Platzes den geſetzlichen Verord⸗ nungen über Verlegung des Friedhofes u. ſ. w. und anderen Maßregeln der Geſundheits⸗ und Ahe pee Das Setzen von Grabſteinen oder ſonſti⸗ gen Denkmälern bedarf der Erlaubnis der Gemeinderats. Für die Erteilung desſelben iſt, ausgenommen bei Errichtung von Grab⸗ mälern auf den nach§ 18 erworbenen beſon⸗ entrichten, welche beträgt für Erwachſene 12 Mark „ Kinder unter 10 Jahren 5„ Für die Verſchonung eines Grabes auf 1 je eine Umgrabungsperiode iſt eine Gebühr von 25 Mark zu entrichten. Die Aufſicht über die Aufſtellung von Grabſteinen und ſonſtigen Denkmälern führt der Totengräber, dem hiefür eine Gebühr von 1 Mk. zu entrichten iſt. § 20. Das Verzieren der Gräber durch Tafeln, Kreuze und dergleichen aus Holz, ſowie das Bepflanzen der Gräber mit Blumen oder niederen Geſträuche und Einfaſſen mit kleinen Steinen oder Platten iſt ohne beſondere Erlaubnis ge⸗ ſtattet. Alle Einfaſſungen der Gräber für Erwachſene müſſen eine Länge von 1,80 Meter und eine Breite von 0,80 Meter und bei Kindergräbern 0.90 Meter bezw. 0,50 Meter betragen, und ſind dieſe Maaße 5 einzuhalten. 21 Die Umgrabungszeit d. h. die Friſt, nach deren Ablauf die Gräber wieder geöffnet und neu belegt werden dürfen, beträgt: a. für Gräber von Kinder unter 10 Jahren 3 15 b. für alle übrigen Gräber Jahre 4 25 Jahre Alle beim Oeffnen eines Grabes aufgefundene Gebeine müſſen ſorgfältig geſammelt und noch vor dem Leichenbegängniſſe unter die Sohle des 1 neuen Grabes gebracht und die Sargreſte ent? fernt werden. Etwa aufgefundene Wertgegen⸗ ſtände ſind dem Bürgermeiſteramt zu übergeben. 1 1 Vor Ablauf der Umgrabungszeit dürfen die 1„ Gräber weder geöffnet noch darf in einem bes? reits mit einem Sarge belegten Grabe ein zweiter Sarg beigeſetzt werden. Ausnahme von erſterem Verbot kann der Gemeinderat jedoch nur zum Zwecke der Ausgrabung einer bereits beerdigten Leiche und Verlegung derſelben in ein noch unbenütztes Grab geſtatten, auch hat 1 N der Bürgermeiſter und beziehungsweiſe deſſen geordneter Stellvertreter dafür zu ſorgen, da in ſolchen Fällen dem Bezirksarzte rechtzeitig Anzeige erſtattet und die von letzterem ange⸗ ordneten Vorſichtsmaßregeln genau befolgt! werden. § 23. Die Grabhügel ſowie deren Denkmale, Ein⸗ faſſungen und Anpflanzungen müſſen von den Angehörigen in gutem Zuſtande erhalten wer⸗ den. Geraten ſolche in Unordnung oder in Verfall, ſo können ſie nach fruchtloſer Auffor⸗ derung der Angehörigen auf Anordnung des Gemeinderats„ 4. 1 5 4 Ergibt ſich nach Ablauf der Umgrabungs⸗ zeit die Notwendigkeit, mit der Umgrabung eines Leichenfeldes zu beginnen, ſo iſt dies mindeſtens 3 Monate vor Beginn der Um⸗ grabung von dem Gemeinderat unter gleich⸗ zeitiger Angabe der Friſt, innerhalb deren die Grabſtätten auf eine weitere Umgrabungszeit ſehr chens Ga 21 ſonderen Begräbnisſtätten, eine Gebühr zu „ 4 G— rere Ido N erworben können, öffentlich bekannt zu machen. Geſchieht dies nach erfolgter Aufforderung des Bürgermeiſteramts durch die Beteiligten mnerhalb der beſtimmten Friſt nicht, ſo ſorgt ie Gemeindebehörde für die Entfernung der arauf befindlichen Grabſteine, Kreuze u. ſ. w. und gehen dieſelben in das Eigentum der emeinde über. 8 25. Der Friedhof iſt Frühjahrs und Sommers jeden Tag von Abends 6 bis 8 Uhr und an jedem Sonn⸗ und Feiertage nach dem Nach⸗ mittagsgottesdienſte bis 8 Uhr, ſodann in der 1 55 vor Allerheiligen, am Allerheiligenfeſte n Schlüſſel nachmachen zu laſſen iſt nur mit Erlaubnis des Bürgermeiſters geſtattet. 26 Das Beſchädigen der Gräber, Grabmonu⸗ mente u. ſ. w., das Abpflücken und Hinweg⸗ nehmen von Zierpflanzen, das Ausgraben von Erde und dergleichen ſowie das Steigen über die Mauer iſt verboten. Es iſt ſtrengſtens unterſagt, Kinder ohne Aufſicht in dem Friedhofe umhergehen oder ſpielen zu laſſen, vorkommenfalls werden die Eltern nicht nur beſtraft wegen mangelnder Beaufſichtigung, ſondern ſie werden auch für jeden Schaden, welchen die Kinder durch Be⸗ werden auf Grund des 8 96 giffer 2 des P.⸗Str.⸗G.⸗B. mit Geldſtrafen bis zu 50 Mk. beſtraft. Seckenheim, den 19. Mai 1905. Hürgermeiſteramt: Volz. Ratsprot.⸗Nr. 71. Vorſtehender Begräb⸗ nis⸗ und Friedhof⸗Ordnung wird die Zuſtim⸗ mung erteilt. Seckenheim, den 19. Mai 1905. Gemeinderat: Volz. 8 5; 8 Gg. Leonh. Volz Joh. Schröder am Allerſeelentage d Tag ſchädigung der Gräber, Ausreißen oder Ab⸗ 5 5 Publikum aun fee der Gräber gebffnet. pflücken von Zierpflanzen verurſachen, haft⸗ 69 Fedder 2 chmich Will Jemand außerhalb dieſer Zeit den bar gemacht. J. Roßrucker J. G. Zahn Friedhof beſuchen, ſo iſt der Schlüfſel zum IV. Ph. Karl Friedhof bei dem Totengräber abzuholen. Uebertretungen vorſtehender Beſtimmungen Ritter. Bekanntmachung. Verſteigerung von Schulhausſpeichern zum Hopfentrocknen betr. am Montag, dahier ſtatt. henen-Konfeklon. Dieſer Spezialität widmen wir ſeit Jahren die größte Aufmerkſamkeit. Von dem Gedanken ausgehend, daß ſich heute Die Verſteigerung von Schulſpeichern zum Hopfentrocknen findet den 28. Auguſt, Vormittags 10 Uhr, auf dem Rathauſe Seckenheim, den 25. Auguſt 1905. f Gemeinderat nur das Beſte unter dem Guten Bahn bricht, haben wir daran Vo Lz. gearbeitet, unſere Maß⸗ wie Konfektions⸗Abteilung auf eine Obe. iu bringen, die unbedingt den verwöhnteſten Kunden Bekanntmachung. ſowohl was Auswahl moderner Stoffe anbelangt, als auch hin⸗ lchtlich tadelloſen Sitzes und feinſter Verarbeitung, befriedigen Rathauſe offen. Wir liefern Herren-Anzüge nach Maass in nachſtehenden Preislagen: Cheviot- u. Buxkin-Anzüge, vorzügliche deutſche Fabrikate 45 Mk. Die Offenlegung der Reviſtons⸗Regiſter betr. Die Reviſions⸗Regiſter über diejenigen Tabakgrundſtücke der Ge⸗ markung Feudenheim und Neckarhauſen, welche von Seckenheimer Ein⸗ wohnern bebaut werden, liegen zur Einſicht während 3 Tagen auf dem Seckenheim, 25. Auguſt 1905. ürgermeiſteramt: Volz. Ratſchreiber Ritter. Cheviot-, Kammgarn- u. Buxkin-Anzüge, ebenfall deutſche Fabrikate 55 Mk. Engl. 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