I vor der jſind. Auch geht es nicht an, eine Steuerermä⸗ Sethenhein Anzeigeblatt für Seckenheim und Moesbeſm. — 5 9192 Anzeiger 2 Erſcheint Mittwoch und Samstag. bonnement: Monatlich 25 Pfg., durch die Poſt bezogen vierteljährlich Mk. 0.80 Redaktion, Oruck und Verlag von J. Helfrich in geckenheim. Anzeigen: Die Iſpaltige Garmondzeile oder deren Raum 10 Pfg bei Wiederholungen entſprechenden Rabatt. Nr. 69. Mittwoch, den 30. Auguſt 1905. 5. Jahrgang Aus Nah und Fern. Schwetzingen, 26. Aug. Der Groß⸗ herzog läßt in einem an den Herrn Bürger⸗ J meiſter gerichteten Erlaſſe den beim Hagelwetter am 10. ds. Beſchädigten ſeine warme Teil⸗ nahme ausſprechen.— Auf eine Eingabe des hiefigen Gemeinderats wegen Nachlaß der Tabakſteuer für die durch den Hagelſchlag vom 10. Auguſt beſchädigten Tabakpflanzungen ging folgender Erlaß der Gr. Zolldirektion hier ein: „Der durch das Hagelwetter vom 10. Auguſt an den Tabakpflanzungen der dortigen Gemeinde verurſachten Minderung der Tabakmengen wird, da nach Ihrer Annahme zur Zeit des Unwet⸗ ters die amtliche Aufnahme der Tabakfelder zum Zwecke der Feſtſetzung der von den Pflan⸗ zern mindeſtens zu vertretenden Gewichtsmenge noch nicht ſtattgefunden hatte, bei dieſer Ge⸗ legenheit Rechnung: getragen. Es fällt alſo I nicht nötig, den entſtandenen Schaden beſonders zu ermitteln. Mit der obigen Maßnahme iſt alles geſcheben, was ſich im vorliegenden Falle tun läßt. Denn bei dem der Beſteuerung nach dem Gewicht unterliegenden Tabak— nur um ſolchen handelt es ſich in Ihrer Gemeinde— N ein Steuernachlaß(außer für den gewöhn⸗ lichen Abgang an Bruch und Abfall) nach den 1. beſtehenden Vorſchriften nur inſoweit zuläſſig, als die Menge des Tabaks durch Unglücksfälle vermindert worden iſt, die nach der amtlichen 1 N e zu vertretenden Gewichtes und erwiegung des Tabaks eingetreten ßigung etwa in der Weiſe eintreten zu laſſen, 1 daß nur ein Teil der geſetzlichen Steuer erhoben wird. Ebenſowenig ſind wir nach den Beſtim⸗ mungen befugt, 1 der durch den Hagel⸗ ſchlag verurſachten Minderung des Wertes des Tabaks einen Steuernachlaß aus Billigkeits⸗ gründen zu gewähren. Es wird daher nur erübrigen, daß die Geſchädigten, falls ſie nicht etwa ihre mit Tabak bepflanzten Grundſtücke g umpflügen wollen, den geernteten Tabak in der geordneten Weiſe zur Verwiegung vorführen; dabei ſteht es ihnen frei, die gänzlich unbrauch⸗ baren, ſowie die Blätter, bei deren Verkauf ein nennenswerter Erlös nicht zu erzielen iſt, ſchon vor der Verwiegung auszuſcheiden und getrennt von dem übrigen Tabak mit dem all- Vernichtung unter amtlicher Aufſicht und auf Erlaſſung der darauf ruhenden Steuer vorzu⸗ führen. Wollen einzelne Pflanzer ihre Tabak⸗ felder umpflügen, ſo haben ſie das vorher der Steuerbehörde rechtzeitig anzuzeigen. Zur Be⸗ zeichnung eines Weges, um die von dem Un⸗ wetter Betroffenen ſchadlos zu halten, ſehen wir uns hiernach außer Stande. Auch das Großh. Finanzminiſterium, dem wir Ihr Ge⸗ ſuch vorgelegt haben, hat den vorſtehenden Be⸗ ſcheid gebilligt. Wir erſuchen Sie, die betrof⸗ fenen Pflanzer hiernach alsbald zu verſtän⸗ digen.“ Schwetzingen, 28. Aug. Ein auf⸗ regender Vorfall ſpielte ſich vorgeſtern auf dem hieſigen Bahnhof ab. Ein Arreſtant, der mit dem Lokalzuge 10.32 Uhr nach Mannheim ver⸗ bracht werden ſollte, machte einen Selbſtmord⸗ verſuch, indem er ſich vor den gerude ein⸗ fahrenden Lokalzug warf. Der Verhaftete konnte jedoch, von derben Fäuſten erfaßt, noch rechtzeitig vor den Rädern des Zuges ent⸗ fernt werden. Höchenſchwand, 26. Aug. Durch Blitzſchlag wurde geſtern das Haus des Ge⸗ meinderats Ludwig Vogelbacher eingeäſchert, wobei auch drei Kühe durch den Blitz getötet wurden. Zu gleicher Zeit, mittags 4 Uhr, wurde auch ein großer Brand im Weſten, auf dem Hotzenwald, beobachtet und abends ein ſolcher im Oſten, und zwar brannte, auch durch Blitzſchlag, in Staufen die Kapelle und eine Scheuer nieder. Darmſtadt, 27. Aug. Der Fabrikar⸗ beiter Johann Chriſtian Schmidt aus Fechen⸗ heim, der vor einiger Zeit große Diebſtähle in Frankfurt ausgeführt hatte, und deshalb geſtern verhaftet wurde, hat ſich in der Arreſtzelle mit einem Revolver, den er in ſeinem Strumpfe verſteckt hatte, erſchoſſen. Neunkirchen, 25. Aug. Bei einem Ausflug, den die Schulen in Tholey machten, gerieten ſich zwei Jungen in die Haare. Dabei verſetzte ein elf Jahre alter Knabe ſeinem gleichaltrigen Kameraden einen gefährlichen Meſſerſtich. Der Geſtochene liegt ſchwer krank darnieder. i Aus der Schweiz, 29. Aug. Wo be⸗ — n ata Frage wird in den„Basl. Nachr.“ wie folgt beantwortet: Der Fahrradbedarf der Schweiz wird zum kleinſten Teile durch die Inlands⸗ produktion gedeckt. Während der letzten 5 Jahre ſind 74500 Räder im Werte von 16 400 000 Franes bei uns importiert worden. Der Haupt⸗ lieferant iſt Deutſchland mit 49 500 Rädern, dann folgen Frankreich mit 12 500, die Ver⸗ einigten Staaten mit 6000 und England mit 1700. Den ſtärkſten Import weiſt das Jahr 1903 auf, nämlich 17170 Maſchinen. Vor weniger als zehn Jahren noch war England der Hauptlieferant; jetzt iſt die Einfuhr von dort gleich Null, während die deutſche Einfuhr von Jahr zu Jahr ſteigt. Auch die Erſatz⸗ und Beſtandteile(Schlüſſel, Glocken, Laternen, Oelkannen uſw.) kommen faſt ausſchließlich aus Deutſchland. Frankfurt a. M., 26. Aug. Die hieſige Kriminalpolizei verhaftete einen Poſtbeamten, der ſich des Betrugs ſchuldig gemacht haben ſoll. Der Beamte hatte aus einem Pack mit 50⸗Pfennig⸗Marken ein großes Quantum ent⸗ nommen und die Bogen durch Fünfpfennig⸗ marken erſetzt. Die veruntreute Summe betrug laut„Frkf. Ztg.“ 2700 Mk. Offenbach, 26. Aug. Ein frecher Raub wurde geſtern Mittag gegen 12 Uhr an einem Beamten der Offenbacher Portland⸗ Zementfabrik auf offener Straße begangen. Der Beamte trug etwa 6000 Mark in zwei Säcken. In der Waldſtraße in unmittelbarer Nähe der Fabrik ſah er vier jugendliche Bur⸗ ſchen, von denen einer unter einem Baume an der Straße ſtand. Als er ſich ihnen näherte, wurde ihm eine Hand voll Sand in die Augen geworfen. Nun begann das Ringen um das Geld. Der Beamte, ein älterer Mann, wen⸗ dete alle Kräfte an, um die Räuber von ſich zu halten. Doch gelang es ihnen, ihm den einen Sack, der 3200 Mk. enthielt, abzunehmen, und damit in dem nahen Wald zu verſchwin⸗ den. Die Straße iſt nur wenig belebt; haupt⸗ ſächlich verkehren dort nur Fuhrwerke. So kam es, daß alle Hilferufe verhallten. Der Beraubte war imſtande, der Polizei eine ge⸗ naue Beſchreibung der Täter anzugeben, ſodaß die Perſonalien von dreien bereits feſtgeſtellt merdon kannten. Es ſind jugendliche Burſchen in den zwanziger Jahren, Alois Strott, Theodor Helm und Friedrich Stein, der vierte iſt nicht bekannt.— Es iſt der Polizei gelungen, den Theodor Helm, einen arbeitsſcheuen Burſchen, zu verhaften. Er hat ſeine Komplizen namhaft gemacht und behauptet, das geraubte Geld ſei im Walde vergraben worden. Ahrweiler, 26. Aug. Bei dem hieſigen Standesamt beantragte ein Brautpaar die Eheſchließung, das zufammenn 136 Jahre alt iſt. Der Bräutigam war bereits zweimal ver⸗ heiratet und ſteht im Alter von 74 Jahren, die Braut iſt Witwe und zählt 62 Lenze. Regens burg, 26. Aug. Große Heiter⸗ keit erregte vor dem Schöffengerichte am k. Amtsgerichte Stadtamhof ein Baderlehrling, der ſich wegen fortgeſetzten Diebſtahls zu ver⸗ antworten hatte. Auf die Frage des Herrn Vorſitzenden:„Du hätteſt wahrſcheinlich weiter geſtohlen, wenn man dich nicht ertappt hätte?“ antworte er prompt:„Nein, deshalb nicht, aber es iſt im Kaſten nichts mehr drinn geweſen!“ Oldenburg, 28. Aug. Wie ſoeben be⸗ kannt wird, betragen die Koſten des Bücke⸗ burger Meineid⸗Prozeſſes gegen Kellner Meyer die Kleinigkeit von 61,000 Mark, die aus der großherzoglichen Staatskaſſe zu zahlen ſind. Aus Oſtfriesland, 28. Aug. Von einem etwas zu koſtſpieligen Schildbürger⸗ ſtückchen erzählt der„Allg. Anz. für Oſtfries⸗ land“ aus dem Hafenſtädtchen Leer. Die Stadtverwaltung erwarb kürzlich ein Grund⸗ ſtück am Pferdemarkte für 25,000 Mk. Sie hatte zu dem Verkaufstermine zwei verſchiedene Bieter entſandt, ohne daß dieſe von dem gleichen und gemeinſamen Zwecke ihrer Miſſion etwas wußten! So wurden denn die beiden, als ſich alle andern Bieter ſcheu zurückzogen, ſchließlich ſcharfe Konkurrenten und die Stadt muß nun bluten. Mitteilungen über die Schulrats⸗ Sitzung vom 25. Auguſt 1905. In der heutigen Schulratsſitzung wurde beſchloſſen, daß die Herbſtferien am 28. Auguſt beginnen und bis einſchließlich 26. September d. Is. dauern ſollen. Am 9. Oktober wird wegen der Kirchweihe freigegeben. a Vermiſchtes. — Der„Fleiſchnot“⸗Rummel wird durch eine Notiz in Nr. 391 der Münchener „Allg. Zeitung“ in die hellſte Beleuchtung ge⸗ rückt. Aus dieſer Notiz geht hervor, daß letz⸗ ten Freitag am Münchener Viehmark der Ge⸗ ſamtauftrieb an Schlachtvieh 1900 Stück be⸗ trug, was ſeit Jahr und Tag nicht mehr der Fall ward. Alſo in den Zeiten der„Fleiſch⸗ not“ ein Ueberfluß an Vieh! Von dieſen 1900 Stück waren 1763 aus Bayern und nur 137 aus Oeſterreich. Die Zahl der Ochſen betrug 467, davon nur 82 aus Oeſterreich. Man ollte nun meinen, daß infolds Auftriebes die Preiſe ziemlich zurückgegangen wären. Allein weit gefehlt. Die Händler wollten abſolut von den bisherigen hohen Preiſen nicht abgehen, und erſt im weiteren Verlaufe des Marktes trat ein unbedeutender Rückgang der Preiſe ein, aber nicht bei den Ochſen, die auf den alten hohen Preiſen blieben, ſondern bei den Stieren, Kühen und Jungrin⸗ dern. Wie im„Bayer. Vaterland“ Nr. 194 ein Fachmann ausführt, dürfte ca. 300 Stück Großvieh unverkauft geblieben ſein, von denen die Hälfte nicht im Viehhof, ſondern in priva⸗ ten Stallungen eingeſtellt worden ſind. So haben wir die unglaubliche Tatſache zu ver⸗ zeichnen, daß trotz eines Maſſenauftriebes das Ochſenfleiſch nicht billiger wird und daß am Münchener Markt 300 Ochſen unverkauft ſtehen, während in anderen Städten das Geſchrei über „Fleiſchnot“ fortdauert. Wann wird endlich gewiſſen wucheriſchen Zwiſchenhändlern das Handwerk gelegt werden? — Eine Kleiderfirma in Halle erbot ſich, für 40 Pfennig einen„vollſtändigen Som⸗ meranzug für Knaben“ zu liefern. Eine ſöhne⸗ reiche Familie auf dem Lande beſchloß, ſich dieſes fabelhafte Angebot zu Nutzen zu machen und beſtellte gleich 4 ſolche Anzüge. Umgehend kam die Sendung, die durch ihren geringen Umfang auffiel. Was enthielt ſie? Vier Bad⸗ hoſen! Zuerſt war man entrüſtet über den Reinfall, dann aber tat man das beſte, was man tun konute: man lachte über die eigene Dummheit, geglaubt zu haben, man könne für 40 Pfennig wirklich Rock, Hoſe und Weſte be⸗ kommen. — Von hiſtoriſchem Intereſſe dürfte wohl ſein, daß die Poſtkarten vom verſtorbenen Generalpoſtmeiſter des Deutſchen Reiches, Stephan, erfunden wurden, der ihre Einfüh⸗ rung im Jahre 1865 auf der fünften deutſchen f Poſtkonferenz in Karlsruhe empfahl; die Idee drang 3 jedoch damals nicht durch. Erſt am 1. Mai 1870 führte die deutſche Reichspoſt, dem Beiſpiele Oeſterreichs folgend, die Poſt⸗ karten ein. Die Erfindung der Poſtfreimarken dagegen wird dem britiſchen Generalpoſtmeiſter Rooland Hill zugeſchrieben. wurden die Poſtmarken anfangs der 40er Jahre in den Verkehr gebracht. ö 110,000 Betten. Nach Schweizer Blättern beſtehen gegenwärtig in der Schweiz 2000 Gaſthöfe, die zuſammen 110,000 Betten zur Verfügung halten. Der Geſamtwert der Gaſthöfe beläuft ſich nach amtlicher Schätzung auf 600,000,000 Franes, der Umſatz im Jahr auf 125 Millionen Francs. — Wie man unter Anklage kommen kann. Ein Molkereibeſitzer, der ſtets eine größere Geldſumme ſeines Geſchäftes wegen zu Hauſe haben mußte, hatte ſich zum Schutz gegen Diebe einen Revolver gekauft, den er hinter einem großen Bilde über ſeinem Bette aufbe⸗ wahrte. Der Zufall wollte es, daß ein Junge aus der Nachbarſchaft in das Zimmer kam, die Waffe ſah, ſie eigenmächtig herunterholte In Deutſchland liegende kleine Tochter des Molkereibeſitzers erſchoß. Gegen den durch den Verluſt ſeines einzigen Kindes ſchon ſchwer genug beſtraften Vater wurde nun noch Anklage wegen fahr⸗ läſſiger Tötung erhoben, da der Revolver hätte beſſer aufbewahrt werden müſſen. Der Gerichts- hof war indeſſen der Anſcht, daß hier keine Fahrläſſigkeit, ſondern nur ein Zuf ammentreffen von unglücklichen Zufällen vorliege und ſprach den Angeklagten frei. — Eine erſchütternde Geſchichte berichtet die„Berl. Ztg.“ aus Galizien. Dort traf eine Bäuerin auf einer Wallfahrt in die Gegend von Pzenüjsl zufällig auf ihren ſeit drei Jahren verſchwundenen Sohn, der von einem menſch⸗ lichen Scheuſal entführt und zum Krüppel ge⸗ macht war, um deſto wirkſamer für ſeinen Peiniger betteln zu können. Der Unhold iſt verhaftet, nachdem er ſich verzweifelt mit einem Meſſer gewehrt. daß er ſich vor drei Jahren verirrt habe und von dem Manne in eine Hütte geſchleppt worden ſei. Dort ſei ihm gewaltſam ein Bein zweimal gebrochen, am Halſe ſeien ihm zwei Einſchnitte gemacht worden, aus denen Beulen herausbildeten. So veranſtaltet zog dann das Kind mit dem Menſchen von Ort zu Ort, um für jenen zu betteln. Der Junge er⸗ zählte, daß noch andere Kinder von gewiſſen⸗ loſen Bettlern derartig zugerichtet ſeien. Die Behörde hat eine ſtrenge Unterſuchung für die ganze Provinz angeordnet. — Luxuriöſer Bahnbau. Der größte Luxus in Beziehung auf Bahnbau wird jeden⸗ falls auf mexikaniſchen Eiſenbahnen zu finden ſein. Die Schlafwagen ſind nicht ſelten ganz in Mahagoni ausgeſtattet und rollen über Brücken aus ſchönſtem weißen Marmor. Beſchotterung der Strecke geſchieht auf einzel nen weſtmexikaniſchen Strecken ſogar mit— Silbererz. Dieſer Luxus, der ſich praktiſch übrigens ſchlecht bewährt, rührt davon her, daß längs der Strecke ſich Mahagoni, Marmor und Silbererz ſo reichlich vorfinden, daß dieſes koſt⸗ bare Material wohlfeiler zu ſtehen kommt als anderes, das man von fernher beziehen müßte. — Der Pantoffelheld. Fremder(der vom Wirt einen Hausſchlüſſel eingehändigt erhält, weil das Hotel ſchon um neun Uhr geſchloſſen wird):„Wenn das meine Frau wüßte!“ — Moderniſierte Redensart.„Mein Sohn bringt mich noch ins Grab! Wahrhaftig, er iſt der Deckel zu meiner Urne.“ a — Auskunft. Ein Mann fragt bei einer Redaktion an:„Können Sie mir ſagen, wie lange Aale leben?“— Er erhielt die Auskunft: „Lange Aale leben ungefähr ebenſo wie die kurzen Aale.“ Kreislauf. A.:„Warum ſchreit denn der Junge ſo?“— B:„Weil ihn ſein Vater haut.“— A.:„Warum haut er ihn denn? — B.;:„Weil er ſchreit!“ — Scheinbarer Widerſpruch. A. Du wohnſt jetzt wohl ſehr hoch? B.: Wieſo? A.: Weil Du ſo heruntergekommen ausſtehſt! Gemütlich. Frau: Ich hatte Dir doch Der arme Junge erzählte, Die 5 aber das Gelt mitgegeben, um die Rechnung bei Müller zu bezahlen, haſt's wohl wieder vergeſſen?— Mann: Nee, Schätzchen, aber vertrunken! — Hopfen. Nürnberg, 26. Aug. Verkehr und Markt ſind ſchleppend. Der Einkauf vollzieht ch ſchwerfällig bei nachgebenden Preiſen. Die weichende Tendenz kam auch auf dem heutigen arkt zur Geltung, indem die zugeführten 200 Ballen Landhopfen, deren Beſchaffenheit durch⸗ gehends mangelhaft war, nur langſam und zu einem um 4— 10 Mk. billigerem Preiſe abge⸗ ſetzt werden konnten. Nach auswärtigen Sor⸗ ten beſteht ſchwache Nachfrage und ſind deren otierungen um mindeſtens 5 Mk. niedriger. ie Bahnabladungen betrugen geſtern und eute ca. 400 Ballen; umgeſetzt wurden an⸗ nähernd 200 Ballen. Hallertauer und Würt⸗ — temberger Markthopfen 4065 Mk., Würt⸗ temberger Tettnanger 75—85 Mk., Hallertauer Siegel 75—88 Mk., do. ohne Siegel 50—80 Mk., 1904er: 30- 90 Mk. Seckenheim, 29. Auguſt. Der heutige Ferkelmarkt war mit 109 Stück befahren und wurden 80 zum Preiſe von 18—28 Mk. pro Paar abgeſetzt. Unſerer heutigen Nummer liegt ein Proſpekt der 1. Mannheimer Nahrungsmittel⸗Geſellſchaft, Verkaufsſtelle in Seckenheim im Hauſe des Herrn Gg. Nöſer, Hauptſtraße 72 bei, worauf wir unſere geſchätzten Leſer beſonders aufmerk⸗ ſam machen. Verluſtliſte des Militär⸗ Vereins. Kamerad und Veteran Peter Gropp, Glaſermeiſter, geb. am 3. November 1847; diente von 1868 bis Juni 1871 bei der 4. Kompagnie des 3. Infanterie⸗Kegiments, geſtorben am 22. Auguſt d. Is. Kaum haben wir einem lieben treuen Kameraden die letzte Ehre erwieſen, ſo ruft uns ſchon wieder die umflorte Fahne zur Sammlung, um einem lieben Veereinskameraden das letzte Geleite zu geben. In dem Entſchlafenen verliert der Verein einen Kameraden aus Deutſchlands großer Zeit, der am Feldzug 1870— 71 teil⸗ nahm und viele große Schlachten wie Belfort, Wörth, Nuits und die Belagerung von Straß⸗ burg, ſowie viele größere Gefechte mitmachte. Der Vorſtand legte am Grabe des Verſtor⸗ benen einen Kranz nieder und bewahrt ſeinem treuen, eifrigen Mitglied und Kriegs⸗ teilnehmer ein ehrendes Andenken. Sechs Ehrenſalven gaben kund, daß wieder ein Mit⸗ kämpfer von dem großen Kriege 70—71 zur ewigen Ruhe gegangen iſt. Möge ihm die Erde leicht ſein. Au g. Hörner, Schriftführer. Bekanntmachung. Die heuwahl der Beisitzer des Gewerbegerſchts mannheim betr. 1. Termin zur Vorname der Wahlen der Beiſitzer des Gewerbegerichts mittwoch, den 4. Oktober gos in das Rathaus seckenheim und das Gemeindehaus Rheinau von s—9 Uhr nach- Mannheim wird auf mittags anberaumt. faßt der 1. Bezirk: den Ort Seckenheim, 2. Bezirk: den Ortsteil r In dieſen 2 Bezirken ſind je 2 Beiſitzer aus dem Kreiſe der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zu wählen. Die Beiſitzern aus den Arbeitgebern werden mittels Wahl der Arbeitgebern, die Beiſitzern aus den Arbeitnehmern mittelſt 0 der Letzteren auf die Dauer von 3 Jahren beſtellt. Eine Wiederwahl iſt äſſig. 5 d Zur Teilnahme an den Wahlen ſind nur diejenigen der Rechtsſprechung es Gewerbegerichts unterworfenen Arbeitgeber und welche das 25. Lebensjahr vollendet, in dem B Wohnung oder Beſchäftigung haben und sich in die lassen. Als Arbeitgeber gelten diejenigen ſelbſtſtändigen Gewerbetreibenden, welche mindeſtens einen Abreiter, d. h. einen Geſellen, Gehilfen, Fabrikarbeiter oder ehrling, auf welchen der ſiebende Titel der Gewerbeordnung Anwendung findet, gelmäßig das Jahr hindurch oder zu gewiſſen Zeiten des 9 9 15 beſchäftigen. Den Arbeitgebern 18 18 die mit der Leitung eines Gewerbe esſelben betrauten Stellvertreters der ſelbſtſtändigen Ge⸗ werbetreibenden lach ſofern ſie nicht nach 8 3 Abſ. 2 des Gewerbegerichtsge⸗ ten.§ 3 Abſ. 2 Gew.⸗Ger.⸗Geſ. lautet dahin: 89 81. gelten als Arbeiter im Sinne dieſes Geſetzes Werkmeiſter und mit höheren techniſchen Dienſtleiſtungen betraute Angeſtellte, deren Jahresarbeitsverdienſt an Lohn oder Gehalt zweitauſend Mark nicht beſtimmten Zweiges etzes als Arbeiter ge überſteigt. 72 nfertigun wenn 8 ehend mindeſtens 2 Arbeiter gleichzei ohe. als As wahlberechtigt. 4 Als Beiſitzer ſollen nur berufen werden, wer das dreißigſte Lebensjahr vollendet und in dem der Wahl vorausgegangenen Jahre für ſich oder ſeine amilie en en gen aus e bet Mitteln nicht empfangen oder die empfangene Armenunterſtützung erſtattet nicht berufen werden. 88 31, 32 Ger. Verf. 8 don einem Deutschen verſehen werden. 32. Unfähig Perſonen, welche die Befähigung in Folge ſtra verloren haben; 2. Perſonen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet iſt, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur olge haben kann. 3. Perſonen, welche in Folge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beſchränkt ſind.— Mitglieder einer Innung, für welche ein Schiedsgericht in Gemäßheit des 8 8 1 b Nr. 4 und der 5 91 und 95b der Gewerbeordnung errichtet iſt, ſowie deren Arbeiter nd nicht wählbar. 5. f Die Wahl der Beiſitzer erfolgt unter Leitung von Wahlausſchüſſen in den einzelnen Wahlbezirken geſondert und zwar in der Weiſe, daß in jedem der 2 Wählbezirke der Gemeinde Seckenheim(Ziff. 2) von jedem Wahlberechtigten die ſämmtlichen 2 Beiſitzer, welche neu zu beſtellen ſind, f Die Arbeitgeber haben ihr Wahlrecht in demjenigen Wahlbezirk auszuüben, em ſie zur Zeit der Vornahme der Wahl eine gewerbliche Niederlaſſung haben, die Arbeiter in demjenigen Wahlbezirk, in welchem ſie zur Zeit der Vor⸗ nahme der 1855 in Arbeit ſtehen, oder in welchem ſie, falls f eſchäftigt ſind, wohnen. Wer ſeit dem Tage der Eintragung in ählerliſten in einen andern Wahlbezirk verzogen oder dort in Arbeit ge⸗ reten iſt, hat in demjenigen Wahlbezirk zu wählen, zu welchem er ſich in die in wel Geri i fi 1 Liſten hat eintragen laſſen. 6. Die Wahl der Beiſitzer iſt e und geheim. Das ſchriftlich iſt nur in Perſon und durch Stimmzettel auszuüben, welche handſchriftlich oder im Wege der Vervielfältigung herzuſtellen ſind und nicht mehr als 2 Namen 1 dürfen. Die Stimmzettel müſſen aus ge⸗ wöhnlichem weißen Papier gefertigt ſein und dürfen die Größe eines Quard⸗ blattes nicht überſchreſten. ˖ Die Wahlberechtigten müſſen ſich auf Verlangen des Wahlausſchuſſes über re Perſon ausweiſen, darüber, ob der erbrachte Ausweis genügt, entſcheidet der 1 ahlausſchuß. Zur Aufnahme der Stimmzettel iſt für Arbeitgeber und Arbeit⸗ Ahmer je eine beſondere Wahlurne aufgeſtellt, in welche die als ſtimmberechtigt nerkannten ihre Stimmzettel ohne Unterſchrift verdeckt durch die Hand des orſitzenden hineinlegen. Wähler, welche durch körperliche Gebrechen be zettel eigenhändig in die Urne zu legen, krauensperſon bedienen. 5 25 Die Gemeinde Seckenheim iſt in zwei Wahlbezirke eingeteilt. Es um⸗ rke des Gewerbegerichts ahllisten haben eintragen Ferner ſind als gewerbliche Arbeiter ſolche Perſonen zu betrachten, welche ür beſtimmte Gewerbetreibende außerhalb der Arbeitsſtätte der Letzteren mit ewerblicher Erzeugniſſe Halbſabr ſind(Hausgewerbetreibende), e regelmäßig die Rohſtofſe oder Halbfabrikate, welche ſie bearbeiten oder verarbeiten, ſelbſt beſchaffen und im 7 5 oſſenen Jahre nicht bloß vorüber⸗ eitigt beſchäftigt haben. eiter wahlberechtigt. erfonen, welche zum Amte eines Schöffen unfähig ſind, ſind nicht 1 at und in dem Bezirke ſeit mindeſtens zwei Jahren wohnt oder beſchäftigt iſt. Perſonen, welche zum imte eines Schöffen unfähig ſind, e Verf, G. ſandegeſes 88 81, 32) können eſ. lauten: 31. Das Amt eines Schöffen iſt ein Ehrenamt. Dasſelbe kann nur zu dem Amte eines Schöffen ſind ewählt werden. indert ſind, ihren Stimm⸗ dürfen ſich der Beihülfe einer Ver⸗ 8. „Die wahlberechtigten Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden hiermit zur Ausübung ihres Wahlrechts eingeladen, Seckenheim, den 26. Auguſt 1905. Gemeinderat: Ratſchreiber Volz. Ritter. Bekanntmachung. Die Lieferung von Grabſtickel betr. Die Lieferung von 300 Grabſtickel wird vergeben; Angebote ſind bis 5. September d. Js. anher einzureichen. können auf dem Rathaus eingeſehen werden. Seckenheim, 29. Auguſt 1905. Muſter und Bedingungen Ratſchreiber Ritter. Gemeinderat: Volz. rbeitnehmer berechtigt, etriebs oder eines etriebsbeamte, Bekanntmachung. Den Schulunterricht im Hauptort Seckenheim betr. Nr. 9320. Die Gemeinde Seckenheim ſucht vom 16. Oktober d. Is. ab für einige Monate einen etwa 60 qm großen Saal zum Zweck der Erteilung von Schulunterricht im Hauptort Seckenheim zu pachten(auch Tanzſäle können angemeldet werden). Angebote bittet man mündlich oder ſchriftlich innnerhalb 14 Tagen bei dem unterzeichneten Gemeinderat einzureichen. Seckenheim, 25. Auguſt 1905. Ratſchreiber Ritter. Gemeinderat: Volz. Andernfalls ſind es Gerichts gerichtlicher Verurteilung kauf von Dankſagung. Für die vielen Beweiſe herzlicher Anteilnahme an der Krank⸗ heit und dem Ableben unſeres innigſtgeliebten, braven Gatten, Vaters, Großvaters und Onkels Peter Roth (70 Jahren, 7 Monaten, 27 Tage alt) ſowie für die vielen Kranz⸗ und Blumenſpenden, ſowie die zahlreiche Leichenbegleitung ſagen wir allen innigſten Dank. Seckenheim, 29. Auguſt 1905. Im Namen der krauernden Hinterbliebenen: altem Zinn, Kupfer,“ Zink, alt Eisen, ſowie ſämtlichen Metallen zu den höchſten Tagespreiſen, eventl. wird auch Geſchirr in Zahlung gegeben. Hochachtungsvoll Frau M. gaſel Wwe. Heinrich Weidner, Wilhelmſtraße 6. Die Gattin: Katharina Roth. .— Wir empfehlen uns der verehr⸗ lichen Einwohnerſchaft hier im Ein⸗ heues Sauerkraut, neue Salzberinge Georg Röſer, Phosphorsaurer- Fücterkalk das wichtigſte, mineraliſche Nah⸗ rungsmittel zur vorteilhafteſten Auf⸗ zucht und Mäſtung aller Haustiere. 5 Kilogramm Mk. 1.75, bei Poſten e außerhalb des P 4, 15 Mannheim Zahnatelier Th. Beisser In Seckenheim jeden Samstag bei Herrn Georg Volz(in der Nähe des Rathauſes) von 9—3 Uhr Sprechſtunde. divert. rg R. Clajus Mannheim, Seckenheimerſtr. 8. Schreib- u. Copirtinte Hektographentinte Rote u. blaue Tinte Zeichentusche p 4, 15. W rs 2 5 N 3 83. r Uiolinsaiten in guter Qualität empfiehlt J. Helfrich. in verſchiedenen Farben. Stempelfarben empfiehlt J. Helfrich. Lieferungs⸗Vergebung von Straßenbaumaterialien. 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Uergebung gebung mein gut eingerichtetes von Pflaster und Straßenbauarbeiten, ſowie Gehwegherſtellung in Glaſer Asphalt. Die bei dem Neubau der Fabrikſtraße in Rheinau auszuführenden in empfehlende Erinnerung. Pflaſter⸗ und Straßenbauarbeiten, ſowie Gehwegherſtellung in Guß⸗ asphalt ſollen in einem Loos oder auch getrennt im Submiſſionswege] paraturen. vergeben werden. Angebote welche nach Einheitspreiſen geſtellt ſein Beſonders empfehle mich den müſſen, ſind portofrei, verſiegelt und mit entſprechender Aufſchrift ver⸗ ſehen ſpäteſtens am Freitag, den 8. September, Vormitttag⸗ 9 Uhr bei unterzeichnetem Amte einzureichen, woſelbſt Bedingungen und Für die vielen Beweiſe IIC Dankſagung. innigſter Anteilnahme an der langen Krankheit unſerer innigſtgeliebten Gattin und Mutter Roſa Ruf ſowie für die vielen ihr erwieſenen Wohlthaten und die Krankenbeſuche ſagen wir allen herzliches„Vergelts Gott“. 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