9 8* — Anzeigeblatt für Secxenbeim und Moesheim. . Erſcheint Mittwoch und Samstag. 1 Abonnement: Monatlich 25 Pfg., durch die Poſt Redaktion, Druck und Verlag von 3. Helfrich in Seckenheim. Anzeigen: — 8 Die Iſpaltige Garmondzeil⸗ oder deren Raum 10 Pfg bei Wiederholungen entſprechenden Rabatt. bezogen vierteljährlich Mk. 0.80 Nr. 86. Samstag, den 28. Oktober 1905. 5. Jahrgang ; 9 Beiſpiel: Die rechtskräftige Entſcheidung] ſchulden des Stallbeſitzers oder ſeiner Ange⸗ Zweites Blatt. vom 1. Juli 1905 verurteilt zur Zahlung von] ſtellten zugrunde liegt. Der Stallbeſißer —— 75 1000 Mk. nebſt Zins vom 1. Januar 1900 an.] haftet für die ordentliche Benutzbarkeit des Verjährungen. Der Zins vom 1. Januar 1900 bis 1. Juli] Stalles; er kann aber z. B. bei Anſteckung (Schluß). 1905 verjährt erſt in 30 Jahren; der ſpäter] eines Tieres durch ein anderes fremdes im 12. Die Anſprüche derjenigen, welche, ohne eine Anſtalt zu beſitzen, Perſonen zur Ver⸗ pflegung oder Erziehung aufnehmen, wegen der in Nr. 11 bezeichneten Anſprüche. Unter dieſe Beſtimmung fällt z. B., wer ein Koſtkind, einen Privatpenſionär, Kranken und Altersſchwachen in ſeiner Haushaltung verpflegt. Die Beſtimmung beſeitigt den Uebel⸗ ſtand, daß nach dem Tode einer Perſon der⸗ lenige, der ſie zuletzt im Hauſe hatte, eine Verpflegungsrechnung für viele Jahre aufſtellt. 13. Die Anſprüche der öffentlichen Lehrer und Privatlehrer wegen ihrer Honorare, ſofern nicht die der öffentlichen Lehrer aufgrund be⸗ onderen Einrichtungen geſtundet ſind. i Das Hauptbeiſpiel für die öffentlichen Lehrer geben die Profeſſoren und Privatdozenten an Univertäten. Als Privatlehrer kommen in Betracht: Sprachlehrer, Singlehrer, Klavier⸗ ehrer dc. 14. Die Anſprüche der Aerzte, wozu auch die Wundärzte, Geburtshelfer, Zahnärzte und Tierärzte zählen, ſowie auch der Hebammen für ihre Dienſtleiſtungen mit Einſchluß der uslagen. 15. Die Anſprüche der Rechtsanwälte, Notare und Gerichtsvollzieher, ſowie aller Perſonen, die zur 1a af gewiſſer Geſchäfte öffentlich beſtellt oder zugelaſſen ſind(Geometer, Feldmeſfer, Steinſetzer), wegen ihrer Gebühren uud Auslagen, ſoweit dieſe nicht zur Staats⸗ kaſſe fließen. i Das letztere iſt bei den Gebühren der badiſchen Notare der Fall. 16. Die Anſprüche der Parteien wegen der Vorſchüſſe, die ſie ihren Rechtsanwalten leiſteten; 17. Die Anſprüche der Zeugen und Sach⸗ verſtändigen wegen ihrer Gebühren und uslagen. Die Gebührenordnung für Zeugen und Sachverſtändige vom 30. Juni 1878 in der Faſſung vom 20. Mai 1898 ſetzt in§ 16 für die Anforderung dieſer Gebühren eine Aus⸗ ſchlußfriſt von drei Monaten. Die Verjährung kann alſo für Gebühren, die dieſer Gebühren⸗ ordnung unterſtehen, nur in Betracht kommen, wenn die Gebühr angefordert, aber nicht bezahlt iſt. In vier Jahren verjähren außer den oben zu Ziff. 1, 2 und 5 genannten alle Anſprüche aus regelmäßig wiederkehrenden Leiſtungen, wie Rückſtände von Renten, Leibgedings⸗ leiſtungen, Beſoldungen, Wartegeldern, Ruhe⸗ gehalten, Unterhaltungsbeiträgen, mögen ſie in Geld oder anderen vertretbaren Sachen beſtehen. Miet⸗ und Pachtzinſe, welche nicht unter Ziff. 6 oben fallen, und Kapitalzinſe verjähren auch dann in vier Jahren, wenn ſie nur für eine iet⸗, Pacht⸗ oder Zinsperiode zu entrichten ſind, alſo nicht regelmäßig wiederkehren(z. B. wenn der Pachtvertrag nur auf ein Jahr ab⸗ geſchloſſen iſt; Vorzugszinſen). Den Kapital⸗ Anſen ſtehen hinſichtlich der Verjährung die unuitäten gleich, die den Zinſen behufs all⸗ mählicher Tilgung des Kapitals zugeſchlagen ſind; nicht aber Jahlungszieler. Iſt ein Anſpruch rechtskräftig feſtgeſtellt, wenn auch nur infolge einer Feſtſtellungsklage nach CPO 8 256, ſo verjährt er erſt 30 Jahre nach eingetretener Rechtskraft, auch wenn er an ſich einer kürzeren Verjährung unterläge. Die rechtskräftige Feſtſtellung regelmäßig wieder⸗ ehrenden Leiſtungen gewährt dieſe längere Verjährungsfriſt nur für die in der Feſtſtellung inbegriffene, nicht für die zukünftig erſt fällig werdenden Leiſtungen. auflaufende Zins verjährt in 4 Jahren. Rechtskräftig feſtgeſtellt iſt ein Anſpruch durch ein rechtskräftiges Urteil, einen Voll⸗ ſtreckungsbefehl, gegen den kein Einſpruch mehr zuläſſig iſt und einen rechtskräftigen Koſten⸗ feſtſetzungsbeſchluß. Auch ein Urteil, das dem Beklagten im Urkunden⸗ oder Wechſelprozeß die Ausführung ſeiner Rechte(CPO ß 599), in der Berufungsinſtanz die Geltendmachung von Verteidigungsmitteln(CPO 8 450) oder bei getrennter Verhandlung über einen Anſpruch, gegen den die Aufrechnung einer Gegenforderung geltend gemacht iſt, die Entſcheidung über die Aufrechnung(CPO 8 302) vorbehält, ſteht dem rechtskräftigen Urteil gleich. Das gleiche gilt von einem vollſtreckbaren Vergleich, einer vollſtreckbaren Urkunde und der Feſtſtellung einer Forderung im Konkurs, welche durch Eintragung in die Konkurstabelle vollſtreckbar geworden iſt(KO§ 164 Abſ. 2, 194, 296 Abſ. 2). Den ordentlichen Gerichten ſtehen gleich die Schiedsgerichte, die beſonderen Ge— richte, die Verwaltungsgerichte und Verwaltungs⸗ behörden. Aus Nah und Fern. () Seckenheim, 27. Okt. Geſellſchaft Seckenheim 1898, welche bereits am 8. d. Mts. ihr erſtes Verbands⸗Meiſter⸗ ſchaftswettſpiel gegen Mannheimer Fußball⸗ Geſellſchaft 1896 2. Mannſchaft mit 3— 1 Goals gewann, dagegen letzten Sonntag in Darmſtadt gegen den dortigen F.⸗C. Ohlympia mit 2—5 unterlag, wird kommenden Sonntag im dritten Verbandsmeiſterſchafts⸗Wettſpiele der 2. Mannſchaft der Mannheimer Fußball⸗ Geſellſchaft Union gegenüberſtehen. Das Wettſpiel gegen F.⸗Geſellſchaft 1896 Mannheim brachte ein ſo ſchönes Reſultat für die Seckenheimer Mannſchaft und wäre auch bei vollzähliger Mannſchaft, das letzte und wohl auch das ſchwierigſte Wettſpiel der ganzen Saiſon gegen Ohlympia Darmſtadt ſicher mit einem beſſeren Reſultate für die Seckenheimer ausgefallen. Man ſieht dennoch mit Spannung dem Reſultate des nächſten Kampfes entgegen, umſomehr, als beide Mannſchaften ziemlich gleich ſtark ſein dürften, obwohl von ver⸗ ſchiedenen Seiten ein Sieg der Seckenheimer mit Sicherheit vorausſagt wird. Auf alle Fälle wird es ein ſchönes und ebenſo intereſſantes Wettſpiel geben, da beide Mannſchaften, durch faires Spiel bekannt ſind. Am übernächſten Sonntag den 5. November er. ſteht der hieſigen Mannſchaft die 2. Mannſchaft des Sports⸗ Clubs Germania gegenüber. Beide Wettſpiele finden auf dem ſchoͤnen und durch einen be— quemen Spaziergang leicht erreichbaren, hieſigen Sportplatz ſtatt, der durch ſeine gute und ſchöne Lage, ſowie die geſchickte und praktiſche Anlegung wohl zu einem der ſchoͤnſten Sport⸗ plätze in unſerem Heimatlande gehören dürfte. Es wird wohl die Zuſchauer, die ſich trotz der Kirchweihe am erſten Verbandswettſpiele auf dieſem neuen Platze eingefunden hatten, freuen, die nächſten zwei Sonntage, wiedermal dieſem munteren Spiele zuzuſehen. Seckenheim, 26. Okt. Für Gaſt⸗ wirte und Fuhrwerksbeſitzer dürfte Nachſte⸗ hendes von Intereſſe ſein. An manchen Gaſthäuſern, welche Räumlichkeiten„zum Einſtellen“ beſitzen, kann man die Auffſchrift: „Stallung ohne Garantie“ finden. Die An⸗ bringung eines ſolchen Schildes iſt ſtets zu empfehlen. Sie entbindet jedoch nicht von der Haftpflicht für Unfälle, denen ein Ver⸗ Die Fußball⸗ Stalle die Haftung mit Bezug auf das Schild ablehnen. Das Schild enthält eine Mahnug zur Vorſicht, die im Haftpflichtfalle dem Eigentümer zugute kommt. Konſtanz, 24. Okt. In dem Schnell⸗ haasſchen Mordprozeß hat die Unterſuchung eine Schuld des verhafteten Oberſchaffners Marder nicht ergeben. entlaſſen werden und tritt wieder in den Bahndienſt zurück. Die Familie des Marder bezog während deſſen Haft das Gehalt fork. Engen, 25. Okt. Geſtern nacht 1 Uhr ſtand plötzlich das Anweſen des ledigen Karl Er wird aus der Haft * Gönner, Station Thalmühle, in hellen Flammen. Der Beſitzer konnte nur mit dem Notdürftigſten entfliehen, da das Feuer das in der Scheune entſtand und reichlich Nahrung fand, ſich raſch verbreitete. Sämtliche Gebäulichkeiten ſind vollſtändig eingeäſchert. Karl Gönner, der mit Fahrniſſen nicht verſichert iſt, erleidet großen Schaden, da mit Ausnahme des Viehes alles verbrannte. Es wird Brandſtiftung vermutet. Pirmaſens, 24. Okt. Ein in der Hauptſtraße wohnender Lederhändler warf am vergangenen Samstag einige Papier in den Ofen und bemerkte dabei nicht, daß ſich auch fünf Hundertmarkſcheine dabei befanden. Erſt als die Papiere in Brand gerieten, ſah er nach dem„Pirm.⸗Anz.“ die Hundertmarkſcheine. Glücklicherweiſe gelang es ihm noch, ſie, wenn auch teilweiſe verbrannt, zu retten. Schaff hauſen, 23. Okt. In Beringen ſtarb kürzlich an einem Herzſchlag der„blinde Heinrich“. So wurde dort ein Bauer, Hein⸗ rich Roſt, geheißen, der 65 Jahre alt wurde und ſein Leben lang blind war. Trotzdem verrichtete er alle landwirtſchaftlichen Arbeitern wie ein Sehender und kannte in ſeiner Gemein⸗ de Weg und Steg. Er fand mitten in der Zelg mit aller Sicherheit den Acker, holte dort Klee und Kartoffeln ohne Mithülfe, er fand im Rebberge das ihm gehörige Rebſtück, er verſtand das Rebwerk und pflegte ſeine Reben. ö — Ratzeburg 23. Okt. Durch ein offenes Fenſter geriet ein Volk Rebhühner in das Schlafzimmer eines St. Georgberger Einwohners und ſuchte dort Zuflucht unter den aus dem Fenſter hinausexpediert. Die Tiere Betten, doch wurden ſie bald wieder ſchienen jedoch gerade ſür dieſes Haus eine beſondere Vorlieb gefaßt zu haben, denn ſie flogen alsbald nach der andern Seite des Ge⸗ bäudes und nun direkt in die Küche eines anderer Hausbewohners hinein. Aber auch hier erwies man ſonderbarerweiſe trotz der Fleiſchnot kein Intereſſe für Rebhühner und jagte ſie wieder zum Fenſter hinaus. — Dieſer Tage wurde aus dem Gefängnis Stadelheim(München) ein Kaminkehrer⸗ gehilfe entlaſſen, der ſich alsbald in eine Wirtſchaft zu ſeiner Geliebten begab. Spät abends nahmen beide, da ſie kein Geld hatten, ohne ihre Zeche zu begleichen, Reißaus. Ein Straßenreiniger bemerkte den Flüchtling und bedachte denſelben mit dem ganzen Waſſerſtrahl, ſo daß er zu Boden fiel. Sodann wurde er von 6 Schutzleuten verhaftet, leiſtete jedoch der⸗ artigen Widerſtand und zerriß ſich die Kleider, daß er mit Riemen auf ein Brett angeſchnallt und ſo zur Polizeidirektion verbracht werden mußte. 7 5 3 — Eine Kellnerin eines Münchener Cafes, die vor das Schöffengericht Augsburg als Zeugin geladen war, forderte 32 Mark Zeugen⸗ gebühr mit der Motivierung, ſie verdiene täglich etwa 15 Mark Triuthelber Den im genannnten Cafe verkehrenden Viehgroßhändlern ſcheint es alſo nach den Trinkgeldern zu ſchließen nicht ſchlecht zu gehen. E In Haidhauſen machte ein Pack⸗ räger eine Wette, innerhalb einer Woche ein Schwein im Gewicht von 84 Pfund zu ver⸗ zehren. Da ſpricht man noch von Fleiſch⸗ mangel! — Furcht, aber keine Beſſerung. Ein eigenartiger Vorfall ereignete ſich dieſer Tage bei einer Hochzeitsfeier in der Kolonie Sandberg. Kurz vor der Fahrt zum Standesamt entfernte ſich der Bräutigam mit dem Bemerken, daß er zuvor den Barbier aufſuchen wolle, und kehrte nicht wieder zurück. Alle Nachforſchungen nach ſeinem Verbleib ſind bis jetzt erfolglos geblieben. Bereits vor Jahresfriſt hat der Verſchwundene eine Ehe eingehen wollen. Damals brachte er ſich kurz vor der Trauung mittels ſeines i Taſchenmeſſers einen tiefen Schnitt am Halſe bei, ſo daß er ſchwer verletzt das Krankenhaus aufſuchen mußte. Was den jungen Mann in beiden Fällen zu einer ſolchen Handlungsweiſe — Die Reiſe im Güterzug. Es dürfte wenig bekannt ſein, daß die Mitfahrt von Paſſagieren in Güterzügen zuläſſig iſt. Aber nur unter gewiſſen Bedingungen und zu ge⸗ ſalzenen Preiſen. Eine amtliche Vorſchrift beſtimmt darüber folgendes: In beſonderen Notfällen können einzelne Perſonen zur Mitfahrt im Packwagen der Güterzüge gegen Löſung von Perſonenzug- Fahrkarten erſter Klaſſe und Zahlung etnes feſten Zuſchlages von 3 Mark für jede Perſon zugelaſſen werden. Es muß danach tatſächlich große Not an ſchnellen Be⸗ förderungsmitteln herrſchen, wenn jemand, ſtatt im Schnellzug, nach benachbarten Stationen den unbequemen und doch ſo teuren Platz im Packwagen wählt. — Eine Million Zahnſtocher bei einem Reiſenden zu beſtellen, ließ ſich ein Gaſthof⸗ beſitzer in einem Städtchen in Oſtpreußen über reden, in der Meinung, daß bei dem großen Verbrauch dieſer Hölzchen bei einer Beſtellung auch eine recht große Stückzahl erforderlich ſei. Was für ein entſetztes Geſicht macht er aber, als ihm von der Firma in zuvorkom⸗ mender Weiſe die Ankunft von 37 Poſtpake⸗ ten Zahnſtocher angezefgt wurde. Vergeblich verſuchte er, wie„Der Geſellige“ ber ichtet, die Annahme zu verweigern, ſchließlich mußte er gute Miene zum böſenSpiel machen. Mit Zahnſtochern iſt er nun bis zu ſeinem Lebens⸗ ende verſorgt. — Bei einer Zänkerei in Eſſen erhielt ein neunjähriger Knabe von einem 15jährigen einen Fußtritt gegen das Knie. Das Knie ſchwoll an, der Arzt mußte eine Operation vornehmen. Bald darauf ſtarb das Kind. — Der Weidmannsſohn. Mama(die Geſchichte von„Jakob und Eſau“ erzählend): „... Eſau nährte ſich von ſeiner Jagd⸗ beute...— Der kleine Fritz:„So. und wenn Schonzeit war?“ — Aus einem Zeitungsberichte„Glück⸗ licherweiſe hatte der Ermordete ſein Geld ſo daß er mit Verluſte des Lebens davonkam.“ Die Stichwahl zum Landtag findet heute von 11 Uhr vormittags bis 8 Uhr abends ſtatt. 8 veranlaßt hat, iſt noch in Dunkel gehüllt. Herbst- Rontroll- Uersammlung 1905 Soviel Zeit muss sein, gerade am Vormittag in die Sparkaſſe gegeben, im Landwehrbezirk Mannheim, Bezirk des Hauptmeldeamts Mannheims. Es haben zu erſcheinen: In Seckenheim(Schloß). n Ale zur Dispoſitian der Erſatzbehörden entlaſſenen Mann⸗ ſchaften. diejenigen Landwehrleute 1. Aufgebots der Jahresklaſſe 1893, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September ein⸗ getreten ſind und die Jahresklaſſen 1898 bis 1904 von Seckenheim, Mheinau und Stengelhof g Donnerstag, den 16. November 1905, vormittags 9½ Uhr. Militär- und Erſatzreſervepäſſe, ſowie die Kriegsbe⸗ orderungen bezw. Naßnotizen ſind mitzubringen. Die Jahresklaſſe jeden Mannes befind et ſich auf der Vorderſeite des Paſſes verzeichnet. Auentſchuldigtes Fehlen und Erſcheinen zu einer un- richtigen Kortrollverſammluug werden beſtraft. Bezirks⸗Kommando Mannheim. i Beſchluß. Nr. 11115. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis. Seckenheim, den 27. Oktober 1905. gürgermeiſteramt Volz 8 Schmitt. Bekanntmachung. g Farrendungverſteigerung betr. Nr. 11107. Am Dienstag, den 31. Oktober, vormittags 10% Uhr wird der Farrendung und eine Partie Heublumen im Farrenſtall öffentlich verſteigert. Seckenheim, den 27. Oktober 1905. Gemeinderat: Volz. Sleigerungsankündigung. Auf Antrag der Erben wird das zum Nachlaß des Tag- löhners Peter Anton een in Avesheim gehörende Grund⸗ ſtück teilungshalber am Dienstag, den 14. Nopmber 1905, vormittags 9˙%½ Uhr in dem Rathaus zu Ilvesheim nachmals öffentlich verſteigert. Der Zuſchlag unter dem Anſchlag erfolgt nur mit vormundſchaftlicher Ge⸗ nehmigung. Die übrigen Gedinge können inzwiſchen in der Notariats⸗ kanzlei eingeſehen werden. Beſchreibung des Grundſtücks: 1. Lgb.⸗Nr. 301, 4 à 62 qm Hofraite und Haus⸗ garten im Ortsetter. Auf der Hofraite ſteht: a. ein einſtöckiges Wohnhaus mit gewölbtem Keller und Dachwohnung, b. eine einſtöckige Scheuer Schweinſtällen und Abort, e ein Stall mit angebautem Schweinſtall einſs. Nr. 300, andſs. Nr. 337. Grundbuch Band 1, Heft 30. Anſchlag Ladenburg, 24. Oktober 1905. f Gr. Notariat: Dr. Ritter. Esche Orginal Irische Oefen. Vertreter für Seckenheim Ratſchreiber Ritter. mit angebauten 6 000 Mk. 1 Georg Röser herae, honlenkaslen, dopieni liel. Rösner daß Sie bei Ihren Herbst- u. Wintereinkäufen auch mein Lager beſuchen. Zu Weihnachten empfehle vorgezeichnete Handarbeiten wie: Zeitungshalter Schlüsselhalter Bürstontaschen Nachttaschen Feuerzeugbehälter Uhrhalter Uhrpantoffel Markenkasten Postkartenbehälter Brieföffner Löscher Briefhalter Congresſtoff— Stramin Serviettenhalter G Schlüssel-Etui—5 Brillen Etui 2 Tintenwiescher 2 Lesezeichen S Gestickte Schuhe 35 Aschenbecher N Rahmen 2. Staubwedel 2 Schuhlöffelbehälter 25 Deckchen 8. Thermometer 1 Emil Werber. Tuch- Reste hochfeine Stoffe zu Anzügen, Hoſen dc. Raſſendt in Längen von 14 Meter f billig. Ferd. Weiss, Strohmarkt Mannheim 0 4, 7. Gebrochenen Füllofenkoks ab Friedrichsfeld per Ctr. 1.26 Mk., ins Haus geliefert 1.34 Mk. Brikets per Ctr. 95 Pfg. empfehle Math. 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