— Skckenhein er Anzeigen Aneigeblatt für Seckenbeim und MNoesheim. A Erſcheint Mittwoch und Samstag. bonnement: Monatlich 25 Pfg., durch die Poſt bezogen vierteljährlich Mk. 0.80 Redaktion, Druck und Verlag von J. Helfrich in Leckenheim. Anzeigen: Die Iſpaltige Garmondzeil⸗ oder deren Raum 10 Pfg bei Wiederholungen entſprechenden Rabatt. Nr. 54. Samstag, den 25. November 1905. 5. Jahrgang Frſtes Blatt. Zum Autergange des Forpedoboots„§ 126“ Das Schiffsunglück in der Kieler Bucht, bei welchem 32 Mann der Beſatzung umkamen, iſt eins der ſchlimmſten, von denen die deutſche Kriegsmarine betroffen wurde. Es wirkt darum beſonders ſchwer, weil es nicht durch Natur⸗ gewalt, ſondern anſcheinend durch Unvorſichtig⸗ keit bei einer Friedensübung entſtanden iſt. an kann hier nicht ergebungsvoll von einer Schickung ſprechen, von Opfern, die im Inte⸗ reſſe guter Ausbildung gebracht werden müͤſſen; enn eine Friedensausbildung ſoll keine Opfer an Menſchenleben koſten. Man wird vielmehr unterſuchen müſſen, ob hier nicht ein Verſchul⸗ en vorliegt und wie man Unfällen dieſer Art vorbeugen kann. 9 Die früheren Verluſte waren faſt alle auf Daturereigniſſe zurückzuführen, ſo der erſte große Schiffsverluſt, der am 2. September 1860 die damalige preußiſche Marine betraf, der Unter⸗ gang des Schoners„Frauenlob“ während eines Taifuns, wobei die ganze Beſatzung von 46 erſonen umkam. Ende 1861 ging das Kadet⸗ tenſchulſchiff„Amazone“ an der holländiſchen Küſte mit der geſamten Beſatzung— 99 Per⸗ ſonen— unter. Am 31. Mai 1878 ſtieß die Panzerfregatte„Großer Kurfürſt“ infolge Nebels bei Folkeſtone mit dem Panzer„König Wilhelm“ zuſammen und ſank mit der ganzen Mannſchaft von 269 Köpfen. 1884 ſtrandete die Schiffs⸗ lungenbrigg„Undine“ an der jütiſchen Küſte, aber nur mit einem Mann Verlust. Die Glatt⸗ deckskorvekte„Auguſta“ ging im Juni 1885 im Roten Meere verloren, mit ihr 223 Mann. Am 16. März 1889 zerſtörte ein Orkan im Hafen von Apia die Kanonenboote„Eber“ und „Adler“, wobei 93 Mann ums Leben kamen. 1894 kamen auf dem Panzerſchiff„Branden⸗ burg“ 48 Mann durch Dampfausſtrömung in⸗ folge Bruches eines Ventils ums Leben. 1895 kenterte durch ſtürmiſches Wetter das Torpedo⸗ boot„S 41“ bei Skagen und 13 Mann er⸗ tranken. Im April 1896 wurde das Torpedo⸗ boot„S 48“ im Jadebuſen von einem anderen Torpedoboot angerannt und ſank, wobei 3 ann umkamen. Im Juli desſelben Jahres ſcheiterte das Kanonenboot„Iltis“ bei Schan⸗ tung, wobei 68 Perſonen den Tod fanden. Im September 1897 kenterte in der Elbemündung das Torpedoboot„8 41“; Herzog Friedrich Wilhelm von Mecklenburg und ſechs Mann der eſatzung ertranken. Am 16. Dezember 1900 ſcheiterte die Kreuzerkorvette„Gneiſenau“ in der Bucht von Malaga, 44 Mann einſchließlich des Kapitäns ertranken. Ein anderer Unfall, das Sinken des von„Sachſen“ gerammten Aviſo„Wacht“ während der Herbſtmanöver von 1901, blieb ohne Menſchenverluſte. Im Juni 1902 kollidierte das Torpedoboot„8 42“ auf der Fahrt von Helgoland nach Cuxhaven mit dem engliſchen Kohlendampſer„Firsby“, wobei 5 Mann einſchließlich des Kommandan⸗ ten um Leben kamen. Ausland. Petersburg, 23. Nov. Gegenüber ande⸗ ren Meldungen wird feſtgeſtellt, daß der Kaiſer Nikolaus körperlich durchaus wohl, er auch vollkommen Herr ſeiner Entſchlüſſe iſt. Die Lage ruhiger und klarer vielleicht als ſonſt irgend jemand in Rußland betrachtend, ſei der * des feſten Willens, die Reformpläne des rafen Witte durchzuführen. Petersburg, 23. Nov. Die ruſſiſche Regierung iſt bereit, in der Frage der nationalen olksmiliz jetzt nachzugeben. Der neue Ge⸗ hilfe des Miniſteriums des Innern, Fürſt Buruſow, habe erklärt, wenn das Volk eine nationale Volksmiliz wirklich verlange, habe die Regierung nichts gegen die Errichtung eines ſolchen Volksheeres einzuwenden. ö Petersburg, 23. Nov. Die Zeitungen melden, die ruſſiſche Regierung habe ſich ent⸗ ſchloſſen, das allgemeine, gleiche und geheime Wahlrecht einzuführen. Es ſei aber noch un⸗ gewiß, ob die Abgeordneten direkt oder in⸗ direkt gewählt werden ſollen. Petersburg, 23. Nov. Zur Bekämpfung der agrariſchen Bewegung in den Provinzen Tamnov und Wornezk ließ der Vizegouverneur eine Anzahl aufrühriſcher Bauern verhaften und etwa 100 erſchießen. Aus Nah und Fern. Schwetzingen, 22. Nov. Im hieſigen Bahnhof ereignete ſich geſtern nachmittag halb 4 Uhr ein Eiſenbahnunfall durch den Zu⸗ ſammenſtoß zweier Güterzüge. Der Main⸗ Neckargüterzug iſt bei der Einfahrt zu weit vorgefahren und ſchnitt dadurch die Weiche auf, ſodaß der zu gleicher Zeit von Hockenheim einfahrende badiſche Güterzug auf das gleiche Gleis geriet. Trotzdem der Führer der Main⸗ Neckarzugmaſchine die Gefahr eines Zuſammen⸗ ſtoßes durch Zurückfahren verhindern wollte, war es doch ſchon zu ſpät. Der Tender des Main⸗Neckar⸗Zuges entgleiſte, und der ganze Zug erhielt einen kräftigen Stoß, ſodaß auch eine Achſe dieſes Tenders brach. Menſchen ſind durch dieſen Unfall nicht zu Schaden ge⸗ kommen; auch der Materialſchaden iſt unbe⸗ deutend. Der Verkehr konnte mit unweſent⸗ licher Störung weitergeführt werden. Kehl, 23. Nov. Am Samstag den 25. November findet hier unter dem Vorſitz des Herrn Bürgermeiſter Sänger⸗Diersheim, Vor⸗ ſtand des badiſchen Landes⸗Konſumvereinsver⸗ bandes, eine Verſammlung von Tabakfabrikanten und Vertretern der Vereinigungen von Tabak⸗ bauern des Breisgauer und Hanauer Landes ſtatt. Zweck der Zuſammenkunft iſt der Ab⸗ ſchluß eines Vertrages, wonach ſich die Tabak⸗ pflanzer verpflichten, in Zukuuft den Tabak nach beſtimmten von den Fabrikanten gegebenen Vorſchriften anzubauen und zu behandeln. Die Fabrikanten verpflichten ſich ihrerſeits, den vorſchriftsmäßig behandelten Tabak zu einem höheren als den ſonſtigen Tabakpreis abzu⸗ nehmen. Helmſtadt A. Sinsheim, 21. Nov. Hauptlehrer Kling hier hat eine automatiſche Maus⸗ und Rattenfalle konſtruiert. Dieſe wurde an die chemiſch⸗techniſche Fabrik„Centaur“ in Berlin um die Borſumme von 40000 Mk., ſowie 10 Prozent Stücklizenz verkauft. Ebenſo müſſen für jedes Auslandspatent 6000 Mark an den Erfinder bezahlt werden. Niefern(A. Pforzheim), 21. Nov. In der Nacht auf heute iſt hier mit donnerähn⸗ lichem Gedröhne ein dreiſtöckiger Neubau von Zimmermann Joſ. Friedr. Lutz eingeſtürzt. Als ein Glück im Unglück iſt es zu bezeichnen, daß der Einſturz ſich nicht während des Tages ereignete, als die ganze Arbeiterſchaft mit Decken des Gebäudes beſchäftigt war. Wie es heißt, ſoll die Urſache des Einſturzes darin liegen, daß anſtatt 80 em breitem Fundament nur 60 em breites Fundament in Anwendung kam. Auch ſoll das Bindematerial zu wünſchen übrig laſſen. Salmbach, 22. Nov. Ein eigenartiges Mißgeſchick ſtieß am Sonntag einer hieſigen Frau zu, indem ſich beim Eſſen ihr Gebiß löſte und ſie es verſchluckte. Die Frau kam ins Krankenhaus nach Pforzheim, wo ſie in⸗ zwiſchen mit Erfolg operiert wurde. Ham bach, 21. ov. Die hieſige Win⸗ zergenoſſenſchaft verkauft ſeit heute den halben Liter 1905er naturreinen Wein und ſage und ſchreibe 15 Pfg. Mitteilungen aus der Seckenheimer Gemeinderats⸗Sitzung (Vom 10. November 1905.) Neun hier eingereichte Fahrnisverſicherungs⸗ verträge blieben unbeanſtandet. Die auf Grund der Reviſtonsſchätzung er⸗ mittelten Verſicherungsanſchläge von 3 gemeinde⸗ eigenen Gebäuden wird bekannt gegeben; mit der Schätzung erklärt man ſich einverſtanden. Zur beantragten Verlegung der 5. Quer⸗ ſtraße wird die Genehmigung nicht erteilt, da weder ein Bedürfnis für dieſe Verlegung noch zur Erſchließung neuer Straßen anerkannt wird, vielmehr der vorhandene Ortsbauplan als aus⸗ reichend angeſehen werden muß. Gegen die Bebauung von im Ortsbauplan vorgeſehener Straßen ſteht jedoch diesſeits unter der Vor⸗ ausſetzuug nichts im Wege, ſofern die Betei⸗ ligten die Koſten für Umlegung und Neuein⸗ teilung ſowie Straßenherſtellung und Unter⸗ haltung,(Beleuchtung) alsbald nach Erledigung dieſer Arbeiten rückerſetzen. Dem Geſuch des Cäcilienvereins Rheinau um Genehmigung zur Benützung eines Schul⸗ ſaales(im Stengelhofſchulhaus) zu Geſangs⸗ proben wird unter der Bedingung entſprochen, daß für die Benützung der elektriſchen Be⸗ leuchtung ein Beitrag an die Ortskaſſe in Rheinau bezahlt wird. Die Arbeiten zur Einrichtung der elek⸗ triſchen Beleuchtung im 2. und 3. Stock des Stengelhofſchulhauſes in Rheinau werden an Johann Schäfer in Rheinau übertragen. Dem Turnverein Seckenheim wird für die geſchätzte Einladung zu der Veranſtaltung eines Schauturnes gedankt. Verſchiedene Verwaltungsangelegenheiten wurden erledigt und Rechnungen zur Zahlung angewieſen. Vermiſchtes. Ramberg, 20. Nov. Bei einer vor kurzem hier von Dr. Raſchig⸗Ludwigshafen abgehaltenen Treibjag erlegten 32 Schützen Hel! Haſen und einen Fuchs. Weidmanns ei Stettin, 23. Nov. Am Dienstag wurde der 5jährige Knabe des Lederhändlers Roſenberger hierſelbſt entführt und ſpäter von den Tätern an Roſenberger eine Geldforderung in Höhe von 5000 Mark geſtellt. Der Krimi⸗ nalpolizei gelang es, die Täter inzwiſchen feſt zu nehmen, die ſich indeſſen weigerten, den Aufenthalt des Kindes anzugeben. Er wurde jedoch ſpäter in einer Dachkammer verſteckt auf⸗ gefunden und ſeinen Eltern zugeführt. Nantes, 23. Nov. Ein Straßenbahn- wagen, in welchem ſich vier Reiſende und zwei Bedienſtete befanden, ſtürzte infolge Verſagens der Bremsvorrichtung geſtern über die Straßen⸗ böſchung in die Loire. Zwei Reiſende und die beiden Bedienſteten konnten rechtzeitig ab⸗ ſpringen. Die beiden anderen Inſaſſen er⸗ tranken. Für 166 Millionen Mark Neubauten ſind in Berlin im Jahre 1904 erſtanden. Auf Wohnhäuſer entfallen davon 130½ Milli., auf andere Gebäude mit Wohnungen faft 10 Millionen und auf Gebäude ohne Wohnungen 26,333,000 Mk. Neue Wohnungen entſtanden 19,827. Die bebaute Fläche beträgt 410 Tauſend Quadratmeter. — Zwei Arbeiter der Midval⸗Stahlwerke in New-⸗MYork wurden von flüſſiger Stahl⸗ maſſe im Gewicht von 800 Zentnern über⸗ raſcht und ſofort zu Aſche verwandelt. Die Geſellſchaft hat den unterſten Teil des Stahl⸗ blockes von 80 Zentnern, in dem man die Ueberreſte der Verunglückten vermutete, abſchnei⸗ . 8 den laſſen und mit allen Zeremonien begraben laſſen. f i Nürnberg, 22. Nov. Bekanntlich wurde der Nürnberger Lehrer Hans Heller aus Anlaß des Selamlik⸗Attentats am 21. Juli ds. Js. in Konſtantinopel verhaftet und in Unter⸗ ſuchungshaft gehalten. Um ihn für die ausge⸗ ſtandenen Aufregungen wenigſtens einigermaßen zu entſchädigen, verlieh ihm der Sultan vor kurzem den Medſchidije⸗Orden. Köln, 23. Nov. Die„Köln: Itg.“ meldet aus Czenſtochau: Aus der Regiments⸗ kaſſe des 43. Dragonerregiments wurden 80 000 Rubel geſtohlen. Unter dem Verdachte der Täterſchaft wurden 70 Soldaten, darunter auch mehrere Offiziere, verhaftet. Stapelholm, 22. Nov. Seit einigen Tagen ſieht man große Scharen von Wild⸗ gänſen über unſere Gegend ziehen. Witterungs⸗ kundige Landleute wollen aus dem frühzeitigen Ecſcheinen dieſer gefiederte Gäſte auf einen ſtarken Winter ſchließen. Von der Grau⸗ oder Wildganz. die Nord- und Mitteleuropa be⸗ wohnt, in Deutſchland aber nur im Norden und Oſten angetroffen wird, ſtammt unſere Hausgans ab. Von einer grauen Hausgans iſt die Wildgans kaum zu unterſcheiden. Gegen⸗ wärtig ſieht man hier Scharen von 100, ja 3—500 Stück vorüberziehen und dem Meere zueilen. Auf Wieſen und Weiden richten ſie, wo ſie ſich niederlaſſen, durch Aufreißen der Wurzeln und Zerſtörung der Grasnarbe be⸗ deutenden Schaden an. Die Jagd auf dieſe Tiere iſt lohnend; ſie werden mit 2,50 bis 2,80 Mk. bezahlt.. — Vater und Sohn. Ein grauſames Verbrechen hat in der vorletzten Woche der 25 jährige Alfred Jankowski in Berlin in der Chriſtianiaſtraße 110 gegen ſeinen 65 Jahre alten Vater verübt. Der Junge Jankowski iſt ein arbeitsſcheuer und dem Trunke ergebener Menſch, der ſich von ſeinem Vater noch ernähren läßt. Als er auch in der vorletztenNacht wieder angetrunken nach Hauſe kam, machte ihm der Vater heftige Vorwürfe. Der Betrunkene geriet hierüber derart in Wut, daß er ſich plötzlich auf den wehrloſen Greis ſtürzte und ihn mit den Fäuſten ins Geſicht ſchlug. Hierauf zog er das Meſſer aus der Taſche heraus und ſtach damit auf den Vater ein. Die Klinge ging dem alten Mann durch die Backe hindurch bis in den Mund und ſchnitt das Zahnfleiſch entzwei. Beſinnungslos brach der Geſtochene znſammen. Hierauf feſſelte der Unhold ſein Opfer an Händen u. Füßen und eilte zur Polizeiwache. Dort gab er an, ſein Vater ſei plötzlich wahn⸗ ſinnig geworden und habe ihn, den Sohn, angreifen wollen. Es begaben ſich einige Beamten nach der Jakowskiſchen Wohnung, in der ſie den Alten in entſetzlichem Zuſtande vorfanden. Sofort wurde der Unglückliche von ſeinen Feſſeln befreit und nach der Unfallſtation XVI in der Bandſtraße gebracht, wo ihm ärztliche Hilfe zu teil wurde. Bei einer ſpäteren Vernehmung des Greiſes ſteilte ſich dann heraus, daß er das Opfer ſeines brutalen Sohnes geworden war. Während der Vater nach dem Krankenhauſe kam, wurde der Sohn verhaftet. i — Mörder und Deſeurteur. Aus China nach Metz gebracht wurde kürzlich ein Soldat 5 des 2. Bataillons des 130. Jufanterie⸗Regi⸗ ments namens Siever. Er war vor etwa drei Jahren nach Frankreich derſertiert und in die Fremdenlegion eingetreten. Hier wiederum derſertiert, gelang es ihm, ſich bis nach China durchzuſchlagen, wo er in die Dienſte eines Großkaufmanns trat. Gelegentlich eines Waren⸗ transportes in das Innere geriet er mit der aus Polizeimannſchaften beſtehenden Begleit⸗ mannſchaft in Streit und erſchlug einen der Soldaten. Um ſich der Strafe zu entziehen, floh er auf deutſches Gebiet und meldete ſich als Deſerteur. Nun iſt er mit der letzten Ab⸗ löſungsmannſchaft nach Hamburg gebracht und hierhergeliefert worden. Die chineſiſche Re⸗ gierung hat auf diplomatiſchem Wege ebenfalls ſeine Beſtrafung verlangt. L Eine gerechte Strafe verhängte das Schöffengericht zu Blankenberg a. Harz über die Witwe Luiſe Rappe. Sie war lange Zeit als Haushälterin in Stellung und mißhandelte die ihr anvertrauten Kinder aufs roheſte. Die Kleinen mußten um 4 Uhr frühmorgens aus den Betten, erhielten bei jeder Gelegenheit Schläge, Biſſe und Fußtritte. In ihrer Grau⸗ ſamkeit ging die unmenſchliche Frau ſo weit, die Kinder an den Haaren in die Höhe zu heben, ſodaß die Haare ausriſſen, und die Kleinen mit Beſenſtielen, Feuerzangen uſw. zu prügeln und ihnen ſogar mit Totſchlag zu drohen. Die Angeklagte iſt wegen ähnlicher Vergehen bereits vorbeſtraft. 1891 erhielt ſie vom Landgericht Göttingen wegen körperlicher Mißhandlung ihrer Stiefkinder 7 Jahre Ge⸗ fängnis. Das Urteil lautete wegen gefährlicher Körperverletzung(§8 223 und 241 R.⸗Str.⸗G.⸗B.) auf fünf Jahre Gefängnis. Mildernde Um⸗ ſtände wurden der Angeklagten verſagt. — Teilung von Moskau. Was in Rußland alles möglich iſt, zeigt die Tatſache, das Diebe ſich jüngſt das ehrwürdige Moskau geteilt haben. Dieſe ganz ungewöhnliche Ver⸗ ſammlung, ein von 600 Perſonen beſuchtes Meetig von Dieben, iſt kürzlich an der Peripherie von Moskau, hinter der Kreſtow⸗ ſkaja Saſtawa abgehalten worden. Um die ohnehin ſchwierige Lage der Diebe nicht zu erſchweren und unnütze Konkurrenz zu ver⸗ meiden, beſchloſſen die Diebe, die ganze Stadt in Bezirke zu teilen und jedem Diebe ein „Arbeitsfeld“ in einem dieſer Bezirke unter der Bedingung anzuweiſen, daß er ſeine Tätigkeit ausſchließlich auf den angewieſenen Rayon be⸗ ſchränkt. Bei der Teilung ging es nicht ganz friedlich ab, doch wurde nach einigen Inter⸗ mezzos die Teilung der Stadt auf friedlichem Wege vollzogen. — Ein ſchweizeriſcher Veteran, der einen Schuß in den Oberſchenkel und deshalb Penſion erhalten hat, machte in heiterer Geſellſchaft ahnungslos ein Tänzchen mit. Neider„ſteckten“ die Geſchichte der Militärbehörde, welche den Tänzer unterſuchen und dann die Penſion um jähelich 100 Fr. mindern ließ. Ein teures Tänzchen! a — Merkwürdiger Begnadigungsgrund. Der Gouverneur Higgins in New York hat einen gewiſſen Charles Baffet, der wegen Ein⸗ bruchs zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt war, aber ſeine Strafe kaum angetreten hatte, aus dem Grunde begnadigt, damit er wegen eines noch größeren Verbrechens zur Rechen⸗ Connecticut ausgeliefert werden kann. * ſchaft gezogen und an die Behörden von Kurze Zeit vor dem von Baffet begangenen Einbruch wurde nämlich der greiſe Farmer Thomas Lockwood in Weſtbury in Connecticut ermordet und beraubt. Zwei Täter konnten bald nach der Tat gefaßt werden und legten ein Ge⸗ ſtändnis ab, in dem ſie Baffet als Mittäter bezeichneten. Die Behörden von Connecticut baten darauf um ſeine Begnadigung und Aus⸗ lieferung, damit er der Strafe für das ſchwerere Verbrechen nicht entgehe. Der Witz bei dieſer nach unſeren Rechtsbegriffen undenkbaren Be⸗ gnadigung beſteht darin, daß Baffet gänzlich ſtraflos bleibt, wenn ihm die Beteiligung an dem Morde, was immerhin möglich iſt, nicht nachgewieſen werden kann. Humoriſtiſches. — Ausreden laſſen. Angeklagter:„Herr Präſident, ich bin kein ſo großer Lum wie Sie—!“— Präſident:(wütend aufſpringend): „Was wagen Sie...!“— Angeklagter (ruhig):„Wie Sie glauben, wollte ich ſagen. Laſſen Sie mich doch ausreden.“ — Einfach. A.:„Du haſt ja da einen Stock mit einem ſehr ſchönen Griff; wie biſt Du denn zu dem gekommen?“— B.:„Eben⸗ falls durch einen„ſchönen Griff“!“ — Sonderbare Frage. Richter(zu dem Zeugen in einer Prozeßſache):„Sind Sie mit den Parteien verwandt oder verſchwägert?“— Der Zeuge verweigert lächelnd die Antwort. Richter:„Ich frage Sie, ob Sie mit den Parteien verwandt oder verſchwägert ſind?“ — Der Zeuge beharrt bei ſeinem Stillſchweigen und lächelt weiter.— Richter(zornig):„Wollen Sie jetzt antworten oder nicht? Sind Sie mit den Parteien verwandt oder verſchwägert?“ — Zeuge(mit freundlichem Grinſen):„Aber Herr Amtsrichter, das iſt ja gar nicht möglich. Der Kläger iſt ja der Fiskus und Beklagte die Ortskrankenkaſſe in Rixdorf.“ f — Räuber(nachdem er der Ueberfallenen, einem älteren Fräulein alle Wertſachen ab⸗ genommen hat):„So... und nun geſtatte ich Ihnen, daß Sie mir einen Kuß rauben.“ — Auf der Brautſchau. Heiratskandidat (zur Frau des Hauſes):„Gnädigſte Frau, mein Kompliment! So gut habe ich ſchon lange nicht gegbeſſen.“— Der kleine Fritz: „Wir auch nicht!“ — Schlau. Beſucher:„Sie haben ja lauter Herren im Geſchäft, die Meier heißen; iſt denn das Abſicht oder Zufall?“— Prin⸗ zipal:„Abſicht natürlich! Wenn ich rufe Maier, ſeien ſie nicht ſo faul, da arbeiten ſie alle wie beſeſſen.“ — Einſicht. Junger Ehemann:„Roſa, brate doch einmal eine Gans, aber eine ſolche, wie wir ſie an unſerm Hochzeitstage gegeſſen haben.“— Frau:„Ja, ſo eine Gans wie an 85 Hochzeitstage bekommſtDu ſchwerlich mehrl“ Seckenheim, 20. Nov. Der heutige Ferkelmarkt war mit 65 Stück befahren und wurden dieſelben zum Preiſe von 26—30 Mk. pro Paar abgeſetzt. * Bekanntmachung. Die Erhebung der Beiträge für die land⸗ und forſtwirtſchaftliche Unfall⸗ verſicherung für das Jahr 1905 hier die Aufſtellung der Umlageregiſter betr. Nr. 11881. Das Kataſter der land⸗ und forſtwirſchaftlichen Un⸗ fallverſicherung pro 1904 von Seckenheim nebſt Anhangregiſter für Rheinau liegt von Samstag, den 25. Robember l. Js. an, während zwei Wochen auf dem Rathaus dahier— Zimmer Nr. 5—(während den üblichen Bureauſtunden) zue Einſicht der Beteiligten auf. Während dieſer Zeit und weiterer vier Wochen kann gegen das⸗ ſelbe von den Beteiligten bei dem unterzeichneten Bürgermeiſteramt mündlich oder ſchriftlich Einſpruch erhoben werden, welcher jedoch nur darauf geſtützt werden darf, daß der Unternehmer ins Kataſter nicht aufgenommen oder mit Unrecht darin aufgenommen wurde, oder daß die Abſchätzung der Arbeitstage eine unrichtige ſei. Seckenheim, 24. November 1905.. b Bürgermeisteramt Geſaagbücher Schmidt. beider Konfeſſionen neu eingetroffen Helfrieh. 3. Bekanntmachung. Das Bürgermeiſteramt Seckenheim unterrichten wir mit dem Anheimſtellen der Benachrichtigung dort wohnender Intereſſenten er⸗ gebenſt davon, daß laut Mitteilung der Kaiſerl. Oberpoſtdirektion Karls⸗ ruhe der unbeſchränkte Sprechverkehr zugelaſſen iſt zwiſchen Seckenheim einerſeits und Paris andererſeits bei einer Sprechgebühr von Mk. 3.—, ferner bei günſtigem Ausfall der Sprechverſuche mit Jossa(Altengronau, 15 Schlüchtern, Reg.⸗Bez. Caſſel) bei einer Geſprächsgebühr von 12 8 1 Mannheim, den 14. November 1905. Die Handelskammer: Lenel. Nr. 11676. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis.. Seckenheim, den 22. November 1905. a Bürgermeiſteramt Volz. Bekanntmachung. Nr. 11831. Wir bringen zur Kenntnis der Herren Landwirte, daß das Proviantamt Mannheim den Roggenſtroh⸗Ankauf aufgenommen hat und zahlt für die Tonne Maſchinenlangſtroh 40 Mk. und für die die Tonne Fegelſtroh 45 Mk. i i Seckenheim, 22. Juli 1903. n 8 Bürgermeisteramt: 1 Volz 8 8 8 5 Turnen als Mittel zur körperlichen und ffktlichen Kräftigung. Ein notwendiges Bedürfnis unſerer Zeit iſt es geworden, daß je mehr wir durch den Fortſchritt der Kultur gezwungen werden, einſeitige Lebenstätigkeiten zu verrichten, immer mehr darauf bedacht ſein müſſen, der hierdurch bedungenen ungleichmäßigen Inanſpruchnahme einzelner Organe unſeres Körpers, ein Gleichgewicht zu verſchaffen. Das ſind Tatſachen, die jeder Menſch, deſſen Geſichtskreis etwas weiter geht, als blos abſoluten ſich im aufdrängenden Dinge zu begreifen, unumwunden zugeſteht. Und als Pflicht eines Jeden, der von dieſer Erkenntnis durchdrungen iſt, muß es erachtet werden, hier, ſoweit es ihm möglich, ſich mitzubetätigen. Als dringende Notwendigkeit muß die Aufklärung endlich auch auf den ländlichen Gebieten aufgefaßt werden, weil gerade hier das Bildungsweſen noch nicht auf dem Niveau angelangt iſt, die es ermöglicht in der Maſſe, die geſunde Idee zu eigenem Antrieb ein⸗ zupflanzen. Aber neben der körperlichen Betätigung kommt hier auch noch die ſittliche in Betracht. Können doch ſehr viele unſerer heranrei— fenden jungen Leute ihr höchſtes Vergnügen nur in zügelloſer Freiheit erblicken, was ſich in den Vergnügungslokalen und dem Straßenleben ganz beſonders bemerkbar macht. Ein triftigeres Bedürfnis als für Hebung dieſer Dinge Sorge zu tragen, kann es deshalb kaum geben und gilt es deshalb vor allem Inſtitutionen zu ſchaffen, die es ermöglichen, dieſem Treiben entgegenzuſteuern, zum mindeſtens jedoch der heranwach⸗ ſenden Jugend Gelegenheit bieten, ſich in einer Art zu betätigen, die körperlich und ſittlich, erzieheriſch und bildend wirkt. Wo ſolche Organe beſtehen, muß es natürlich als ſelbſtverſtändlich gelten, dieſelben auch aktionsfähig zu machen und dies ganz beſonders von den hierbei am meiſten intereſſierten Faktoren, was wohl in erſter Linie Gemeinde und staat ſein dürften. Da aber in dieſer Hinſicht von dieſen Seiten leider nichts geſchieht, ſo muß eben an die Empfindung erkenntnisvoller Leute apelliert werden, hier nach Möglichkeit ſich mitzubetätigen. Und wo iſt uns ein reichlicheres Feld geboten, Mitarbeiter einer ebenſo dringenden als edlen Sache zu ſein, als in den Turnvereinen. Haben ſich doch ge⸗ rade die letzteren zum Ziele geſteckt, die eben geſchilderten Kalamitäten zu heben. Es kann deshalb jedem Freund und Gönner körperlicher Kraft und Gewandtheit nur empfohlen werden, dieſen Vereinen zu ſubvenieren. V. . Notenpapier in guter Qualität empfiehlt J. Helfrich. (Andenken an liebe Verſtorbene) mit Druck) empfiehlt billigſt J. helfrich. 1 Holzlagerplätze. 0 Die Bewirtſchaftung der Gemeidewaldungen betr. Im forſtpolizeichen Intereſſe ſehen wir uns veranlaßt, das Aufſetzen von Holz am Waldrande für die Zukunft zu unterſagen. 5 5 Ferner wird das Aufſetzen und Sitzenlaſſen von Holz in den Ortsſtraßen und auf dem Damm nach dem Wörtel verboten; auch iſt dis Aufſetzen von Holz beim Fröſchloch in Hinkunft nur den Pächtern von Lagerplätzen geſtattet. f Um jedoch den hieſigen Einwohnern nach wie vor Gelegenheit zu geben ihr Holz im Fr ien zu trocknen, werden wir von den Aeckern bei der Waldſpitze als Lagerplätze dee Stücke ausſcheiden und als Lagerplätze verpachten laſſen: desgleichen einige Plätze beim Fröſchloch. b i Die Verpachtung findet anfangs nächſten Monats ſtatt und wird noch beſonders bekannt gegeben. 5 „Zur Wegſchaffüng des bei der Waldſpitze, auf dem Wörtelweg ſowie beim 175 0 u e 85 1 geben wir 97 0 von 10 1 5 nach frucht⸗ oſ em auf der Friſt müßten wir gegen die Säumigen ſtucgßend einſchreiten Seckenheim, 16. November 1905. 5*. 8 Bürgermeisteramt Volz. Oesang-Verein Sängerbund. Des Buß und Bettages wegen findet unſere Abendunterhaltung am Sonntag, den 3. Dezember ſtatt. Der Vorſtand. Ich habe mich in Mannheim als Rechtsanwalt niedergelaſſen. Mein Geſchäftszimmer befindet ſich im Hauſe B 2, 6 part., Fernſprecher Nr. 1802. August Marx, Rechtsanwalt. VS arte HN Geldbörsen u. Messer di als Weihnachtsgeschenke gerigurt rupfehlt Kleiderſtoffe haben wir von einem der größten Modewaren⸗Engros⸗Geſchäfte gekauft. eutend unter Preis 5 Der Poſten beſteht aus nur diesjährigen modernen S treifen, Karos 7 Zibelin, Ylaids und ſonſtigen ſchweren Qualitäten, lediglich erſtklaſſige Fabrikate und haben einen 2 Verkaufswert bis A Mark per Meter. 8 5 2 2 i 2 Wir offerieren den ganzen Poſten zu dem Einheitspreis + Beſte Einkaufsgelegenheit für billige Weihnachtsgeſchenke geſtellt und beginnt der Verkauf Mittwoch Nachmittag. Mk. 1 4 2 5 85 Meter Ein Teil des Poſtens iſt von Mittwoch, den 22. 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Arbeiten jeder Art 5 zu koulanten Bedingungen. Kenntnis. Bekanntmachung. g Massregeln gegen den Milzbrand betr. Nr. 169 042 J. Unter Bezugnahme auf das Reichsgeſetz vom 23. Juni 1880 betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehſeuchen(R.⸗G.⸗Bl. S. 153), nebſt Inſtruktion, das Landesgeſetz vom 13. März 1894 betreffend die Gewäh⸗ rung von Entſchädigung bei Seuchenverluſten(G. u. V.⸗O.⸗Bl. S. 123), ſowie auf die Vollzugsverordnung hierzu vom 26. Juni 1894.(G⸗ u. V.⸗Bl. S. 284) bringen wir nachſtehende Belehrung über den Milzbrand zur öffentlichen Dabei machen wir darauf aufmerkſam, daß der Anſpruch auf Entſchädi⸗ gung insbeſondere wegfällt: I. Wenn der Beſitzer der Tiere oder der Vorſteher der Wirtſchaft, welcher die Tiere angehören, vorſätzlich oder fahrläſſig, oder der Begleiter der auf dem Transport befindlichen Tiere oder bezüglich der in fremdem Gewahrſam befind⸗ lichen Tiere der Beſitzer des Geſchäfts, der Stallung, Koppel oder Weide vor⸗ ſätzlich den Vorſchriften der 88 9 und 10 des Reichsgeſetzes vom 23. Juni 1880 zuwider die Anzeige vom Ausbruche der Seuche oder vom Seuchenverdacht unterläßt oder länger als 24 Stunden nach erhaltener Kenntnis verzögert. 2. Wenn unterlaſſen wurde, von der Erkrankung, dem Verenden oder der Tötung mit Milzbrand oder Rauſchbrand behafteter Tiere unverzüglich Anzeige an die Polizeibehörde zu erſtatten. . Wenn der Beſttzer eines der Tiere mit der Seuche behaftet gekauft oder durch ein anderes Rechtsgeſchäft unter Lebenden erworben hat und von dieſem kranken Zuſtande bei dem Erwerb des Tieres Kenntnis hatte. 4. Weun dem Beſitzer oder deſſen Vertreter die Nichtbefolgung oder Uebertretung der polizeilich angeordneten Schutzmaßregeln zur Abwehr der Seuchengefahr zur Laſt fällt. 5. Wenn Tiere, welche beſtimmten Verkehrs oder Nutzungsbeſchräukungen oder der Abſperrung unterworfen ſind, in verbotwidrigee Benutzung oder außer⸗ halb der ihnen angewieſenen Räumlichkeit oder an Orten, zu welchen ihr Zutritt verboten iſt, betroffenn werden. In den Fällen der, Ziff. 2 und 3 kann eine Ab- schätzung nur auf den Antrag des Besitzers und unter seiner Haftbarkeit für die Kosten vorgenommen werden. Mannheim, 2. November 1905. g Grossherzogliches Besirksamt III. Zoeller. a Nr. 11 429. Vorſtehendes bringen wir mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntnis, daß die„Belehrung“ im Rathauſe zur Einſicht angeſchlagen iſt. Seckenheim, 7. November 1905. Nat und Auskunft in Zauſachen koſteufrei. Bürgermeisteramt Volz. Zum Wintkerbedarf empfehle mein reichhaltiges Lager in Manufakturwaren ſpet. 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