Sethtühtiner Anzeiger * Anxeigeblatt für Seckenheim und Npesheſm. Erſcheint Mittwoch und Samstag. Abonnement: Monatlich 30 Pfg., durch die Poſt bezogen vierteljährlich Mk. 1.10 Redaktion, Druck und Perlag von J. Helfrich in Seckenheim. Nr. 26. ö 1 0 1 palt ge Petite e Miederhoalun ey rel 0 Samstag, den 31 März 1906. 6 Jahrgang Erſtes Blatt. Mitteilungen aus der Seckenheimer Bürgerausſchuß⸗ Sitzung (Vom 28. März 1906) Die geſtern Abend 5 Uhr unter dem Vor⸗ ſiz des Herrn Bürgermeiſter Volz begonnenen Bürgerausſchußſitzung endigte erſt nach 10 Uhr. Der erſte Punkt der Tagesordnung: Aen⸗ derung der Taxordnung für die Sterbefälle in Seckenheim, wurde nach einigen Bemerkungen des Herrn Brüſtle, der die Abſtufung nach Klaſſen rügte und Hr. Zöbeley, der für den ge⸗ meinderätlichen Vorſchlag eintrat, von ſämt⸗ lichen erſchienen 65 Mitgliedern angenommen. Die beſtehende Taxordnung erleidet dar⸗ nach inſofern eine Aenderung, als in Hinkunft die Vergütungen für das Führen des Leichen⸗ wagens ſowie des Wagens des Geiſtlichen betragen: bei Beerdigung Erwachſener in Klaſſe 1 5 Mk., in Klaſſe II 4 Mk., in Klaſſe III 3 Mk. bei Beerdigung von Kindern in Klaſſe 1 4 Mk., in Klaſſe II 3.50 Mk., in Klaſſe III 3 Mk. 300 Erhöhung des Farrenwärtergehaltes von 600 Mk. auf 650 Mk. jährlich wünſcht Herr Thomas Herdt Aufnahme in den Tarif; Herr Bräunig plaidirt für eine weitere Erhöhung. Die Vorlage findet einſtimmige Annahme. Sodann werden mit relativer Stimmen⸗ mehrheit gewählt in die Rechnungskommiſſion die Herren Dr. Fiſcher, Mathäus Volz und Andreas Bickon; in die Controllbehörde die 3 Friedrich Zöbeley, Leonh. Söllner und oh. Georg Hoffmann. Zur Einführung des erweiterten Unter⸗ richts an der Volksſchule in Seckenheim und Errichtung weiterer Lehrerſtellen daſelbſt, ſowie in Rheinau bemängelt Herr Bräunig den Lehrermangel in Rheinau. Herr Zöbeley will die Ueberſtunden nach dem Satz im neuen Schulgeſetz vergütet wiſſen. Herr Brüſtle fällt es auf, daß die Erweiterung des Unterrichts in Seckenheim im Gegenſatz zu Rheinau bei dem Gemeinderat auf keine Hinderniſſe ge⸗ ſtoßen ſei. Der Vorſitzende ſagt Vergütung nach dem neuen erhöhten Satz zu; die Er⸗ weiterung werde mit Rückſicht auf die ländliche Bevölkerung nur allmälig vor ſich gehen. Zur Errichtung einer Schuldienerſtelle in Seckenheim hebt Herr Brüſtle auf gleiche Be⸗ handlung mit dem Rheinau Schuldiener ab. Die vom Vorſitzenden der Rechnungskom⸗ miſſton, Herrn Fiſcher zur Kenntnis gebrachten Abhörbeſcheide zu zwei Rechnungen werden Debattenlos genehmigt. 5 5 Die Bewilligung eines Credits aus Grund⸗ ſtocksmitteln zur Einrichtung von Schulſälen, Beſchaffung von Inventar für die Kochſchule, Anſchaffung eines Gieß⸗ und Krankenwagens, ſowie Erſtellung einer Brückenwaage in Rheinau giebt zu einer längeren Debatte Anlaß, an der ſich die Herren Georg Blümmel, Georg oſef Volz, Zöbeley, Brüſtle, Stabhalter öllner, Hörner, Math. Marzenell, Schröder, Kreutzer, Hagenſtein, Hartmann, Gg. Leonh. Klumb, Roßrucker, Würtwein, Gund und Senn beteiligen. Zum Teil wird die Höhe des Be⸗ trages für den Krankenwagen beanſtandet; faft durchweg aber ſeitens der Seckenheimer Mitglieder das Bedürfnis nach Erſtellung einer rückenwaage in Rheinau in Zweifel gezogen, und auf den unrentablen Wochenmurkt daſelbſt hingewieſen. Die Waage der Staatsbahn genüge; wie das Mitglied Herr Bahnverwalter Zimmer⸗ mann mitteilt, beträgt die Taxe für Verwiegen eines Landwagens nur 25 Pfg., ſei alſo ſehr nieder. Von Seiten der Rheinauer wird die Notwendigkeit einer Waage im eigentlichen Wohngebiet geltend, ſowie die Feſtſtellung ge⸗ macht, daß die Rheinau ¼2 der Umlage auf— bringe. Der Abänderungsantrag, die Brücken⸗ waage beim Credit auszuſchalten und beſonders zu behandeln, findet die Zuſtimmung des Ge⸗ meinderats nicht. Die erfolgte Abſtimmung ergab die Annahme der Vorlage mit 52 gegen 11 Stimmen. Die Aufrechterhaltung eines 1905 be⸗ willigten Credits für 1906 findet die diskuſſions⸗ loſe Zuſtimmung. Zum Voranſchlag bedauert der Vorſitzende wieder mit einer Umlageerhöhung kommen zu müſſen. Dieſelbe gründe ſich auf die Auf⸗ zehrung der Reſerven, Mehrausgabe für die Schule ze. Zur Poſ. Waldungen wünſcht Herr Kreutzer die Erhöhung des Abgabeſatzes auf mindeſtens 1500 fm.; es ſei ein großer Zu⸗ wachs zu verzeichnen, die Gemeindeverwaltung ſolle ihre Selbſtverwaltung ſich nicht nehmen laſſen. Der Vorſitzende ſagt Berückſichtigung der Anregung zu. Herr Brüſtle beanſtandet die Umlageerhöhung, bringt die Gründung einer Sparkaſſe, Erhebung eines Verkehrsſteuerzu⸗ ſchlags in Anregung. Ferner wünſcht der⸗ ſelbe die Volksſtimme als amtl. Verkündigungs⸗ blatt für Rheinau anſtelle des Rheinauer An⸗ zeiger, der die geringere Abonnementenzahl habe, kommt auf die Art der Erledigung einer früher eingebrachten Beſchwerde zu ſprechen und frägt an, ob das Verbot zur Abhaltung von Wald⸗ feſten nur für auswärtige oder auch etwa für Rheinauer Vereine beſtehe. Der Vorſitzende erwidert, daß die cen der Errichtung einer Gemeindeſparkaſſe ſchon ventiljert worden ſei, der Gemeinderat habe ſich jedoch ablehnend verhalten, da in Seckenheim ein Creditverein beſtehe, der den Erforderniſſen genüge. Die Genehmigung zur Abhaltung von Waldfeſten werde in Hinkunft von Fall zu Fall nach ent⸗ ſprechender Informirung erteilt. Herr Rat⸗ ſchreiber Ritter gibt bekannt, welche ſtaatliche Verkehrsſteuer in den letzten J Jahren erhoben wurde und wie hoch ſich ein etwa erhobener Gemeindezuſchlag im zuläſſigen Höͤchſtbetrag von ½% belaufen hätte. Die letzteren Be⸗ träge ſchwanken zwiſchen 4461 und 12929 Mk:; der dreijährige Durchſchnitt würde 7416 Mk. betragen. Herr Schröder befürchtet die Beein⸗ trächtigung des Liegenſchaftsverkehrs durch Ein⸗ führung des Zuſchlags. Zu Tit. Straßen und Wege ſprachen die Herren Brüſtle und Hörner. Die Herſtellung von gepflaſterten Straßenüber⸗ gängen zu den beiden Kirchen wird zugeſagt. Zur Poſ. Schule beantragt Herr Brüſtle die Errichtung einer Turnhalle. Zu Tit. Gehalte der Gemeindebeamten beantragt Herr Zim— mermann die Erhöhung des Stabhaltergehalts. Herr Zöͤbeley unterſtützt dieſen Antrag. Herr Schmich beantragt Erhöhung des Gehalts des Bürgermeiſters. Herr Bürgermeiſter Volz ver⸗ läßt hierauf den Saal, damit die Verſammlung in ihrem Entſchluſſe nicht beeinflußt ſei. Den Vorſiz nimmt Bürgermeiſterſtellvertreter Herr Seitz ein. Sämtl. Redner ſtehen dem Antrag ſympatiſch gegenüber. Herr Brüſtle zieht einen Vergleich zwiſchen den Schwierigkeiten die zu überwinden ſeien bei einer geringen Erhöhung der Bedienſteten und dem jetzt vorhandenen Bewilligungseifer, erklärt ſich aber für die Er⸗ höhungen. Die Abſtimmung ergab einſtimmige Annnahme der Anträge, durch welche das Ge⸗ halt des Bürgermeiſters von 1500 auf 2000 Mk., das des Stabhalters von 500 auf 700 Mk. erhöht wird. Herr Bürgermeiſter Volz dankte nach Wiedererſcheinen der Ver⸗ ſammlung für das durch die Gehalterhöhung bewieſene Vertrauen, er nehme dieſen Beſchluß * als Anerkennung ſeiner Dienſttätigken auf, da er eine Wiederwahl im nächſten Jahre kaum ** mehr annehmen werde. Auch Herr Stabhalter Wöllner ſpricht der Verſammlung ſeinen Dank aus. Ein weiterer Verſuch die Genoſſenſchafis— umlage für Kehrichtabfuhr auf die Gemeinde- kaſſe zu überwälzen ſcheitert, nachdem Herr Rentmeiſter Bühler zur Sache ſich geäußert hatte. Die Schlußabſtimmung ergab ein⸗ ſtimmige Zuſtimmung zum Voranſchlag. Um⸗ lage 40 Pfg. 8 Mitteilungen aus der Seckenheimer Gemeinderats⸗Sitzung (Vom 28. März 1906.) Elf hier eingereichte abgeſchloſſene Fahr⸗ nisverſicherungsverträge blieben unbeanſtandet. Gegen die Anlage einer Feldbahn nach den Grundſtücken Lgb.⸗No. 6479/80 durch Gg. Leonhard Volz, Baumeiſter, werden vorbehalt⸗ llch der Zuſtimmung des Kreisausſchuſſes keine Bedenken erhoben. Die Einladungen der Pfarrämter zu den Religionsprüfungen werden bekannt gegeben. Dem Geſuch der freiwilligen Sanitäts- kolonne Seckenheim um Befreiung von der Löſchmannſchaft wird entſprochen und die Mit⸗ glieder der Sanitätskolonne von dem Dienſte bei den Löſcharbeiten entbunden. Zu dem Geſuch des Philipp Lenz in Rheinau um Erlaubnis zum Betrieb der Schankwirtſchaft mit Branntweinſchank zur Wartburg wird die Bedürfnisfrage bejaht, da es ſich um eine längſt beſtehende Wirtſchaft handelt. Es wird beſchloſſen den von der Abhör— kommiſſion vorgelegten Beſcheidsentwurf zur Rechnung der Ortsviehverſicherungsanſtalt Seckenheim für das Jahr 1904, ſowie der Gemeindekrankenverſicherungsrechnung für 1904 durch das Commiſſionsmitglied Fiſcher dem Bürgerausſchuß zu verkünden und Antrag auf Genehmigung dieſes Beſcheidentwurfs ſtellen zu laſſen. Die Zahl der Mitglieder der Rechnungs⸗ kommiſſion für das Jahr 1906 wird auf 3 feſtgeſetzt. Es wird bekannt gegeben daß der Kreis- ausſchuß Mannheim der Gemeinde Seckenheim zur erſtmaligen Einrichtung der Haushalttungs⸗ ſchule einen Beitrag von 200 Mark zur Be⸗ ſtreitung der Koſten bewilligt hat. Verſchiedene Verwaltungsangelegenheiten wurden erlegt und Rechnungen zur Zahlung durch die Gemeindekaſſe angewieſen. Aus Nah und Fern. Heidelberg, 28. März. Der heute früh halb 6 Uhr in 8 fällige Schnell⸗ zug Nr. Nr. 79 Baſel⸗Frankfurt⸗Hamburg entging bei Heidelberg einer großen Gefahr. An dem Güterzuge Nr. 8601 Heidelberg⸗ Frankfurt, der dem ee vorausfuhr, waren zwiſchen den Stationen Ladenburg und Großſachſen 15 Güterwagen abgeriſſen, was bei der Durchfahrt durch Großſachſen erſt be— merkt wurde. Das nachfolgende Schnellzug 79 wurde geſtellt und dem e äußerſte Vorſicht anempfohlen. Der Schnellzug, der in ſehr mäßigem Tempo bis an die auf freier Strecke haltenden abgeriſſenen Güterwagen herankam, Funde wieder zur Station Laden⸗ burg zurückgezogen und dort auf das linke Geleiſe umgeſetzt. Nur durch die Vorſicht der Stationen Großſachſen und Ladenburg wurde ein großes Unglück verhütet. Mit 50 Minuten Verſpätung konnte der Schnellzug weiterfahren. Bretten, 29. März. Ein trauriges Geſchick ereilte den Schloſſerlehrling Gern aus Kürnbach. Derſelbe machte die Geſellenprüfung und fertigte als Geſellenſtück ein ſchmiedeiſernes Grabkreuz. Kurze Zeit darauf erkrankte er, zog ſich eine Blutvergiftung zu und ſtarb nach Verlauf weniger Tage. Die Leiche wurde nach ſeiner Heimat verbracht und es wird nun ſeine letzte Arbeit ſein frühes Grab ſchmücken. Stuttgart, 28. März. Der Schreiner Stürner von Aidlingen, der vom hieſigen Schwurgericht wegen Totſchlags, begangen an der Witwe Hetzer in Aidlingen, zu 14 Jahren Zuchthaus verurteilt worden war, hat, nachdem ſeine Reviſion gegen das Urteil vom Reichs— gericht verworfen worden iſt, heute dem „Schwäb. Merk.“ zufolge vor dem Staatsan⸗ waltſchaft ſeine Tat eingeſtanden. Frankfurt a. M., 29. März. Auf der Budweiſer Chauſſee fand vergangene Nacht ein Kampf zwiſchen 2 Zigeunerlagern ſtatt. 5 Zigeuner wurden durch Schüſſe und Stiche ſo ſchwer verletzt, daß an ihrem Aufkommen gezweifelt wird. Mehrere Rädelführer wurden auf der Flucht ergriffen. Berlin, 29. März. Das hochbetagte Hausverwalters⸗GEhepaar Reichert, Alleinbe⸗ wohner einer einzeln ſtehenden Villa in Schöne⸗ berg, wurde hier von der Tochter im Keller mit ſchweren Wunden tot aufgefunden. Man vermutet Raubmord. Die Täter ſind ſpurlos verſchwunden. — Mährend ſich in Deggendorf(Bayern) ein 50 Pfund ſchwerer Rekrut„ſtellte“, er⸗ ſchien in Straubing zur Muſterung ein Gaſt⸗ wirtsſohn, der 2 Zentner und 40 Pfund wog. Eingeſandt. r. Bezugnehmend auͤf den Artikel in Nr. 25. ds. Blattes möchte ich dem„Freund ge— ſunder Luft“ empfehlen, wenn ihm die Wohl⸗ gerüche der Seckenheimer Miſt⸗ und Pfuhl⸗ wagen unerträglich ſind ſeinen Wohnſitz nach Weinheim zu verlegen, wo vielleicht der Boden noch Früchte ohne Miſt und Pfuhl zu Tage fördert. Der Artikelſchreiber fügt noch hinzu, was in Seckenheim noch alles feht: Waſſer— leitung, Gas u. ſ. w. Jedenfalls ereilt den „Freund geſunder Luft“ das gleiche Schickſal wie die Gemeinde Seckenheim, die das Feh- lende nur dann ergänzt, wenn es die Finanzen geſtatten. Mein Wunſch geht dahin, daß Seckenheim noch als Bauerndorf erhalten bleibe und nicht von ſolchen Rentnern und Beamten überflutet wird, die nur hierher kommen um billig leben und wohnen zu können. Jedenfalls gehört der Freund ge— ſunder Luft“ zu jener Kategorie, die unſere Landgemeinden mit allerlei Neuheiten be— glücken möchten(ſogenannte Landſchäden). Ein Freund der Miſt⸗ und Pfuhlwagen. Zum Gingeſandt. nlage eines Landhausviertels in oder hei Feckenheim. Die Gegenüberſtellung der Seckenheimer Rentenſteuerkapitalien denen von Weinheim hatte nur den Zweck, einen Mangel zu kon⸗ ſtatieren, der auch von Ihnen als vorhanden anerkannt wird: Zugegeben wird, daß hier in Seckenheim andere Faktoren für die Weiter⸗ eutwickelung in Betracht kommen. Ein Ver⸗ gleich nach dieſer Richtung ließe ſich nur mit —————— fernen iſt. Seckenheim, 28. März 1906. Gemeinderat Volz. Bekanntmachung. Die Bewirtſchaftung des Gemeindewaldes betr. No. 2228. Wir geben bekannt, daß das am 22. Februar d. Js erſteigerte Holz und Wellen binnen 3 Tagen aus dem Walde zu ent— den Vororten anderer Großſtädte ziehen. Ganz verfehlt wäre es meines Erachtens die Land- wirtſchaft verdrängen zu wollen; dieſe ſoll vielmehr nach wie vor den Kern der hieſigen Bevölkerung bilden. Dabei iſt aber nicht aus⸗ geſchloſſen, daß auch andere Stände zur Geltung kommen. Mit ziemlicher Sicherheit iſt ein bedeutender Zuzug in Mannheim beſchäftigter Kaufleute, Beamten und wohl auch einzelner Großinduſtriellen(und das gibt bie Seckenheimer Rentner) zu erwarten, wenn die Vorbedingungen für einen ſolchen Zuzug erfüllt werden, be⸗ ſonders da für Mannheim ſchon öfters der Mangel eines geeigneten Wohnviertels für die genannte Perſonenklaſſe betont worden iſt. Die Vorbedindungen beſtehen meines Erachtens neben der Elekriſchen, die ja angeregt iſt, in der Anlage eines entſprechenden Ortsviertels, von dem dann die Pfuhl⸗ und Miſtwagen ver⸗ bannt werden können und dem Bau einer Waſſerleitung. In zweiter Linie ſtände die Erbauung eines Gaswerkes in Frage. Die Beluchtungsfrage darf m. E. durch die Ein⸗ führung des elektriſchen Lichtes für Seckenheim als auf die mordernſte Weiſe gelöſt gelten. Das Landhausviertel könnte zwiſchen Haupt⸗ und Hildaſtraße, die bis auf die Landſtraße gegen Mannheim zu verlängern und in Kreis⸗ fürſorge zu geben wäre, zu liegen kommen. Ein Teil des Verkehrs würde dadurch von der Hauptſtraße abgelenkt und der Hildaſtraße zu⸗ geführt werden. Unſer modernes Schulhaus käme ſo zu beſſerer Geltung; der Verkehr auf der Hauptſtraße dürfte mit der Zeit ohnehin zu intenſiv werden ſo daß eine Ablenkung er⸗ wünſcht ſein möchte; von der künftigen Ver⸗ einigung(Hilda- und Hauptſtraße) an ſollte die Landſtraße nach Mannheim erheblich ver— breitet werden. Ein Wochenmarkt kann täglich koſtenlos hier errichtet werden, da ein geeig⸗ neter Platz in den Planken vorhanden iſt; bei ernſterem Bedürfnis wird die Errichtung eines ſolchen auch ſicher kommen. Jur Streuverteilung. rer Anſicht trete ich bei, daß ein an— derer Verteilungsmodus gefunden werden muß; ie Angaben der Viehzählung allein, die ent⸗ gegen denen der Volkszählung auch zu anderen als zu ſtatiſtiſchen Zwecken benützt werden dürfen und vor allem genau der Wahrheit entſprechen müſſen,(die Entſchädigung für auf polizeiliche Anordnung getötete Tiere werden auf die Viehbeſitzer nach der Zälung, die zu dieſem Zwecke noch öffentlich aufgelegt wird, umgelegt) können m. E. nicht für die Streuverteilung maßgebend ſein. Es wären vielmehr diejenigen Perſonen zur Anmeldung aufzufordern, die erſt nach der Viehzählung in Beſitz von Vieh gelangt ſind. Es liegt in der Natur der Sache und entſpricht dem Be⸗ dürfnis, daß jeder Landwirt, der zur Zeit der Verteilung Vieh hält, Streu bekommt. Eine andere ernſte, der Erwägung werte Frage geht dahin, ob es nicht angezeigt wäre, bei der ſteten Umlageſteigerung die Streu zugunſten der Gemeindekaſſe zu verſteigern, da es ſich ja um kein Genußrecht der Bürger handeln und anderwärts verhältnismäßig hohe Be⸗ träge durch Verſteigerung erzielt worden ſein ſollen. Von dieſer(Verſteigerung) müßte Ab—⸗ ſtand genommen werden, wenn es ſich bei ———— 6+—⁊—U—— empfiehlt feinere wie: Schinkenwurst, Bekanntmachung. Das Steuer-Ab- und Zuſchreiben betr. Das diesjährige Ab- und Zuſchreiben der Grund-, Einkommen- und Kapitalrentenſteuer wird für die Stadt Mannheim ohne Vororte vom 2. his 11. und vom 17, bie je vormittags von 8 bis 11 Uhr und nachmittags von 3 bis 5 Uhr im Schloß weſtlicher Flügel dahier No. 11384 l. Häuſer⸗, Gewerbe-, mit 28. April 1906, vorgenommen. Mannheim, den 28. März 1906. gürgermeiſteramt Beſchluß. No. 2 215. Kenntnis. Seckenheim, den 30. März 1906. gGürgermeiſteramt Volz. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur öffentlichen eee e 2 S 5 5 7 N 4 N Peter Gropp, Melgermeiſer r nährer Prüfung(entgegen der Anſicht des Bezirksamts) ergibt, daß der Bezug von Streu zum Bürgernutzen gehört; verſchiedene Mo⸗ mente(feſte Zahl— 600, Anſchlag bei Werts⸗ berechnungen der Nutzungen) ſprechen dafür. Vermiſchtes. Warum haſt du mich lieb?“ Von Weſtermanns illuſtrierten deutſchen Monats⸗ heften iſt ſoeben der 100. Band erſchienen. Das Unternehmen iſt 1856 von George Weſter⸗ mann in Braunſchweig gegründet worden. In einer Feſtſchrift, die aus Anlaß dieſes Ju⸗ biläums herausgegeben wurde, iſt Gabriele Reuter⸗Berlin mit folgendem Beitrag vertreten: Warum haſt du mich lieb? „Warum haſt du mich lieb?“ fragte das Kind ſeine Mutter.„Warum ich dich lieb habe?“ ſagte die Mutter erſtaunt.„Ja— das weiß ich nicht. Warum kommen die Blumen aus der Erde und duften ſo ſüß? Warum ſingen die kleinen Vögel? Und warum lachſt du, wenn du froh biſt?“ „Warum haſt du mich lieb!“ fragte das Mädchen ihren Geliebten.„Warum ich dich lieb habe?“ antwortete er verwundert.„Ja, wie ſoll ich das wiſſen? Weiß ich denn, warum die große Sonne glüht und leuchtet, warum der Sturm brauſt und die Blitze durch die Wetterwolken zucken? Warum weinſt du, wenn dein Herz voll Glück iſt?“ „Warum haſt du mich lieb?“ fragte die Frau ihren Gatten,„Warum ich dich lieb habe?“ antwortete er.„Ja— weil du die Mutter meiner Kinder biſt, weil du mir eine treue Lebensgefährtin warſt, weil du Gedukd hatteſt mit meinen Fehlern und Schwächen.“ Und noch viele Gründe nannte er ihr. Da wußte die Frau, daß der Herbſt gekommen war, wo man die Ernte ſammelt, weil der Winter nahe iſt, da Eis und Schnee die Fluren decken, und man von den Früchten zehren muß, die der Frühling und der Sommer ge— reift haben. Die Rheiniſche Hypothekenbank in Mannheim widmet ſich u. A. auch der Pflege des Pepoſitengeſchäftes(Annahme von gareinlagen zur Verzinſung). Sie nimmt Spareinlagen in beliebig hohen Beträgen zur Verzinſung nach Vereinbarung an. Die Bank beſorgt ferner die Aufbewahrung von Wertpapieren, Urkunden u. ſ. w. gegen mäßige Vergütung. Mündelgeld kann bei der Bank angelegt werden, ebenſo können Wertpapiere von Mündeln der Bank zur Auf⸗ bewahrung übergeben werden. Wir verweiſen auf das Inſerat in unſerer heutigen Nummer. Der heutigen Auflage unſeres Blattes iſt eine reich illuſtrierte Beiſage für Damen- Confektian, Coſtumes, glauſen etr. der Firma Geſchw. Alsberg in Mannheim beigefügt. 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Grundbestimmungen für die 5 Prämiirung von Rindvieh. A. Allgemeine Leſtimmungen. Für die zur Zucht ausgeſtellten Farren und ebenſolche weibliche Tiere, welche der in den betreffenden Bezirk eingeſchlagenen Zuchtrichtung entſprechen und in Bezug auf den Bau und die äußeren Merkmale ſowie mit Rückſicht auf die Leiſtungsfähigkeit zu den vorzüglichſten Tieren des Bezirkes zu rechnen ſind, werden unter den folgenden Be dingungen Preiſe ausgeſetzt: 1. In Gegenden, in welchen gute, einheimiſche Schläge(Wälder, Hinterwälder) gehalten werden, ſind Tiere des heimiſchen Schla— ges und wo es durch die wirtſchaftlichen Verhältniſſe geboten erſcheint, ausſchließlich zu prämiieren. Die Prämienempfänger haben ſich durch einen Revers zu verpflichten, bei Vermeidung des Rückerſatzes der Prämie, die prämiierten Farren mindeſtens bis zum Ablauf des 4. Lebensjahres, und die prämiierten Kühe während der zwei folgenden Jahre zur Zucht zu verwenden. Von der Rückerhebung der Prämie wird Umgang genommen, wenn das Tier in den Beſitz eines anderen inländiſchen Vieh— züchters übergeht, der in die von dem urſprünglichen Beſitzer übernommenen Verpflichtungen eintritt. 3. Im Falle des Umſtehens, der Notſchlachtung oder eingetretener Zuchtuntauglichkeit kann der Prämienrückerſatz Seitens des Be— zirksamts auf erfolgte rechtzeitige Anzeige ganz oder teilweiſe erlaſſen werden. 4. Ein und derſelbe Beſitzer ſoll in der gleichen Abteilung nicht mehrere Preiſe zugleich erhalten. Für Tiere, welche als zuchttauglich, nicht aber als prämi⸗ ierungswürdig erkannt werden, können lobende Anerkennungen oder Weggelder im Betrage von 5—10 Mk. nach dem Ermeſſen der Prämiierungskommiſſion zuerkannt werden. 5. Vieh aus Wirtſchaften, in welchen dasſelbe zur Erzeugung von Milch oder Molkereiprodukten für den Handel oder zur Mäſtung aufgeſtellt iſt, ſowie Handelsvieh, bleibt von der Prämiierung ausgeſchloſſen. B. geſandere geſtimmungen. a) Für Farren: 6. Die Prämien für Farren werden auf 75, 100 und 150 Mark feſtgeſetzt. Unter den zur Zucht aufgeſtellten Farren ſind vorzugs- weiſe 1½ bis Zjährige Tiere zu berückſichtigen, für welche der Nachweis erbracht iſt, daß ſie die Tuberkulinprobe beſtanden haben. Farren, welche mehr als 6 Schaufeln haben oder rück— ſichtlich welcher der erwähnte Nachweis nicht geliefert werden kann, bleiben außer Betracht. Unter ſonſt gleichen Verhältniſſen erhalten die im Eigen— tum der Gemeinden befindlichen Farren den Vorzug. Die zur Prämiierung zuzuführenden Farren müſſen mit Naſenringen verſehen ſein. Den Bezirksämtern iſt anheim gegeben, die Ueberweiſung des Prämienbetrages oder eines Teiles desſelben ſeitens der Gemeinde an die Farrenhalter zu unterſagen. b) für weibliche Tiere: 7. Für Kühe, welche nicht mehr als Zmal gekalbt haben, und unter dieſen vorzugsweiſe ſolche, welche friſchmelkend oder greif— bar trächtig ſind, werden Preiſe von 30, 40 and 50 Mark ausgeſetzt. Die gleichen Preiſe können auch Ralbinnen zuerkannt werden, jedoch erfolgt die Auszeichnung erſt, wenn der Nachweis o c f Die Annahme einer Prämie verpflichtet den Empfänger, das prämiierte Tier nur von einem gekoͤrten Farren der gleichen Raſſe decken zu laſſen und dasſelbe im folgenden Jahre der Prämiierungskommiſſion zur Kontrolle vorzuführen. Für die Wiedervorführung ſolcher Tiere kann die Muſterungskom⸗ miſſion Weggelder bewilligen, ſoforn nicht die Beſtimmung in Ziffer 8 Platz greift. 8. Einem und demſelben Tier kann innerhalb 3 Jahren nach erfolgter erſtmaliger Prämiierung der gleiche Preis ein zweites und drittes Mal verliehen werden, wenn es in gut gehaltenem Zuſtand mit entſprechender Nachzucht vorgeführt wird. 9. Die prämiierten Tiere werden am linken Horn markiert. Ceschäfts⸗Eröffnung und Empfehlung. Der verehrlichen Einwohnerſchaft Seckenheims ergebenſt die Mit⸗ teilung, daß ich unter heutigem mein Sattler⸗ Tapezier⸗ 985 Volſter⸗Geſchäf eröffnet habe. 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