r Jechenheiner Auzeiger Anzeigeblatt für Seckenbeim und Noesbeim. Erſcheint Mittwoch und Samstag. Abonnement: Monatlich 30 Pfg., durch die Poſt bezogen vierteljährlich Mk. 1.10 Redaktion, Druck und Verlag von J. Helfrich in Seckenheim. Anzeigen: Die Iſpaltige Petitzei!“ oder deren Raum 10 Pfg. bei Wiederholungen entſprechenden Rabatt. Nr. 63. Mittwoch, den 8. Auguſt 1906. 6. Jahrgang Die frauzöſiſche Ariegsbereilſchaft dor dem Kriege 1870. Im Folgenden ſollen einige Urteile eines franzoͤſiſchen Kriegsgeſchichtsſchreibers angegeben werden, welche unſer Thema beſtens illuſtrieren. „Wir ſind bereit, erzbereit,“ hatte Le Boeuf geſagt,„ob auch der Krieg ein Jahr dauern ſollte, ſo brauchten wir nicht einen Gamaſchen⸗ knopf zu kaufen.“ Wie ſah es aber in Wirk⸗ lichkeit damit aus? Das ſagt uns Arthur Chuquet mit folgenden Sätzen:„Der Marſchall Niel hatte die Brigade, Diviſtonen und Armee⸗ korps der drei Armeen zuſammenſtellen und im Voraus die Befehle und Einberufungsordres ausfertigen laſſen. Es blieb nur noch übrig, die Namen und Nummern, welche mit Bleiftif vorgeſchrieben waren, mit Tinte nachzuſchreiben, in 24 Stunden konnte alles expediert ſein. Aber— der Kaiſer wollte Obergeneral und Le Boeuf Generalſtabschef ſein. Er nahm daher die Arbeit der Verteilung des Perſonals und Materials nochmals vor. Die ganze franzöſiſche Armee war auf einer Linie von 70 Meilen zerſtreut, angeſichts eines Gegners, der vor kurzem Europa durch die raſche Kon⸗ entration ſeiner Streitkräfte und die Kühnheit feines Vordringens in Erſtaunen geſetzt hatte. Napoleon und Leboeuf begingen denſelben Irr⸗ tum, wie Franz Joſeph vier Jahre vorher. Die Armeekorps waren nicht wie heute fertig ebildet und über ganz Frankreich zerſtreut. Goldaten, Pferde, Material, Proviant, alles kam an den Sammelplätzen durcheinander und in der größten Konfuſton an. Der General Michel ſchrieb aus Belfort, er wiſſe nicht, was er tun ſolle, er finde weder ſeine Brigade, noch ſeinen Diviſions⸗General. Ein anderer ſuchte den Regimentsſtab ſeiner Artillerie. Ein Intendant lief einem Korps Kavallerie nach, das gar nicht exiſtierte. Es fehlte an Allem. Kein Geld, um die Truppen zu ernäh⸗ ren, kein Mundvorrat, keine Feldkeſſel, keine Fe kein Kochgeſchirr, keine Zelte, keine ecken, kein Pferdegeſchirr, keine Krankenwärter, keine Verwaltungsarbeiter, keine Medizinkiſten, keine Tragbahren, keine Tragkörbe. Alles das am Anfang eines Krieges. Die Verteidigung war ebenſowenig vorbereitet, wie der Angriff. Die Feſtungen waren ungenügend armiert. Manche Feſtungen hatten gar keine Garni⸗ ſonen ꝛe. Es gab in Verſailles und Paris große Magazine für Lagergeräte, aber dieſe konnten wegen Verſperrung der Eiſenbahnlinie nicht mehr rechtzeitig bei den Truppen ankom⸗ men. Bei Wörth mußten ganze Batterien das Schlachtfeld verlaſſen, um im Reſervepark Munition zu holen. Kurz, ebenſo wie 1854 und 1859 fehlten 1870 der Armee die nötig⸗ ſten Dinge.“ Um den Soldaten Erleichterung zu gewäh⸗ ren während der großen Hitze, nahm man ihnen die Decken ab, die ſie aber ſpäter ſehr vermißten. Man nahm ihnen die Tſchakos, um ihnen die Käppis zu geben und die Garde machte den Feldzug in— Polizeimützen mit. Man befahl, widerrief den Befehl und wider⸗ rief den Widerruf. Als am 4. Auguſt die Nachricht kam, daß preußiſche Truppen Trier paſſierten, ſandte man Schlag auf Schlag vier widerſprechende Befehle an die kaiſerliche Garde, zuerſt: Metz zu verlaſſen; dann: in Metz zu bleiben, dann: nach Volmerange zu marſchieren und endlich: nicht nach Volmerange, ſondern nach Courcelles⸗Chauſſy zu marſchieren. Unglaublich erſcheint, was Chuquet im Folgenden berichtet und doch muß es wirklich ſo geweſen ſein.„In Metz waren während des 1 die Befehle ſofort in der Stadt und im Lager bekannt. Bei Beginn der Feind⸗ ſeligkeiten hatte das Hauptquartier ſeinen Sitz im„Europäiſchen Hof“ in einer Karawanſerei aufgeſchlagen, in der alle aus- und eingingen, und der Generalſtab arbeitete in einem kleinen Saale, wo Fremde ebenſo wie die Offiziere des Generalſtabs verkehrten. Das Hotel war überfüllt, Journaliſten wohnten dort, Offiziere brachten ihre Famile dahin, eine General hatte ſeine ganze Familie dort untergebracht, eine Menge von Neugierigen und Schwätzern erfüll⸗ ten den Hof, die Treppen, Korridore und— der Korreſpondent einer engliſchen Zeitung, des „Standard“, veröffentliche eine richtige Be⸗ ſchreibung der Zuſammenſtellung und der Stel⸗ lungen des Armeekorps.“ (Schluß folgt.) Aus Nah und Fern. [Seckenheim, 8. Aug. Mit dem Vorverkauf der Eintrittskarten zu dem am Samstag, 11. Auguſt im„Schloß“ ſtattfinden⸗ den Gartenfeſt des Männergeſangvereins wurde geſtern begonnen. Mögen im Intereſſe der guten Sache die Eintrittskarten einen flotten Abſatz finden; der Preis von 25 Pfg. iſt ein äußerſt mäßiger, aber viele„Wenig“ machen ein„Viel“, deſſen möge Jeder eingedenk ſein und ſein Scherflein zu dieſem Akte der Wohl⸗ thätigkeit beitragen. Die Stiftung von Gegen⸗ ſtänden zur Wohlthätigkeits⸗Lotterie läßt bis jetzt leider etwas zu wünſchen übrig; hoffentlich werden ſich die nächſten Tage noch zahlreiche Geſchenkgeber im Vereinslokal zum„roten Löwen“ einfinden, damit der Verein nicht genö⸗ tigt iſt, noch größere Baareinkäufe zur Lotterie zu machen, da hierdurch der Ertrag der Ver⸗ anſtaltung weſentlich geſchmälert würde. Jede, auch die kleinſte Gabe, erfüllt ihren Zweck. Hoffen wir, daß die Erwartungen, welche auf das Gartenfeſt geſetzt werden, nach jeder Rich- tung in Erfüllung gehen mögen. Mannheim, 6. Aug. Der ledige 22 Jahre alte Taglöhner Herm. Heß, wohnhaft Gubenſtraße 16 in Waldhof, brachte ſich am 4. d. M. in der Nähe ſeiner Wohnung einen Revolverſchuß in die linke Bruſtſelte bei. Lebensgefährlich verletzt mußte er mittels Sa⸗ nitätwagen ins allgemeine Krankenhaus ver⸗ bracht werden. Das Motiv iſt in einem un⸗ heilbaren Leiden zu ſuchen.— Ein Zjähriges Mädchen geriet am 4. d. M. vor T 1, 15 unter eine Droſchke und erhielt von dem Pferde zwei Huftritte, wodurch es erheblich verletzt wurde.— Von einem Radfahrer, der zu raſch fuhr, wurde geſtern abend ein 5 Jahre altes Mädchen auf der Riedfeldſtraße hier überfahren und am Kopfe verletzt.— Verhaftet wurden geſtern 24 Perſonen, darunter ein Taglöhner von Dettweiler und ein Taglöhner von Wurzach, beide wegen Diebſtahls. Laudenbach, 6. Aug. In dem be⸗ nachbarten heſſiſchen Dorfe Oberlaudenbach wurden geſtern nacht zwei dortige Einwohner (Vater und Sohn), welche auf dem Dachsfang waren, von dem Jagpächter Wilhelm Horneff Die schöne Aruscha. Roman von O. Oelſter. 18) Ein friſcher Oſtwind ſchwelte die großen, dreieckigen Segel der hochbordigen Kähne, welche Feel zur Ueberfahrt nach dem jenſeitigen fer benutzen wollte. Scheu blickten die Ein⸗ wohner von Ujiji der wilden Schar nach, die jauchzend und die Waffen ſchwingend zum Strande zog. Nicht weit von Ujiji lag auf einer waldigen Anhöhe eine Miſſtonsſtation. Unmittelbar an dieſer zog der Haufe vorüber und Huſſein ſtreckte drohend die lange arabiſche Flinte zu der Stätte ſtiller, frommer Tätigkeit empor. „Auch euer Neſt werden wir bald einmal ausräuchern!“ rief er höhnend, Dann ſprang er als erſter in den Kahn, raſch folgten ſeine Leute, die Anker wurden gelöſt und hinaus ging es in die Nacht, den ſchlafenden Dörfern am jenſeitigen Ufer Tot und Verderben zu bringen. Ben Mohamed wagte nach den erſten Niederlagen keinen neuen Angriff auf Bernhards Lager. Aber er ſchloß es mit ſeinen Poſten und Wachen ſo eng ein und zog immer neue Krieger aus den umliegenden Gebieten der Maſſai an ſich, denen er hohe Belohnungen verſprach, daß es Bernhard nicht wagen konnte, mit ſeiner kleinen Schar gegen die zwanzig⸗ fache Uebermacht der Wilden im offenen Felde zu kämpfen. Man beſchränkte ſich darauf, das Lager immer mehr zu befeſtigen und durch gelegentliche kleine Ausfälle die Feinde in achtunggebietender Entfernung zu halten. Aber die Maſſai ſelbſt waren nicht der gefährlichſte Feind der kleinen, eng eingeſchloſſenen Schar, ſondern mehr noch die drohende Hungernot, die mit jedem Tage fühlbarer wurde. So genügſam die Suaheli und die Sudaneſen ſonſt auch in ihren Bedürfniſſen waren, ſo mußten ſie doch täglich ihre gute Portion Hirſe, Mais und Bananen erhalten, ſowie ab und zu ein Stück friſches Fleiſch, damit ſie guten Muts blieben und nicht an ihrer Lage verzweifelten. Aber Fleiſch war ſchon nach einigen Tagen in dem Lager nicht mehr zu finden, die Bananen wurden ſelten und die Hand voll Hirſe oder Mais genügten nicht, um die Suaheli zufrieden und ſtandhaft zu erhalten. Der Mut derſelben ſank mit jedem Tag mehr und ſchon fingen ſie an zu murren, daß man doch die Tochter Bana Saids dem Ben Mohamed ausliefern ſolle, um ſich ſelbſt den freien Abzug zu erkaufen. Nur die Su⸗ daneſen unter Ramaſſan hielten treu zu Bernhard und die Furcht vor dieſen tapferen und unerſchrockenen Soldaten hielt auch die Suaheli von offener Empörung ab. Bernhard ſann auf ein Mittel, ſich aus der peinlichen Lage zu befreien und die Maſſai aus ſeiner Nähe zu vertreiben, um einen Abzug zu ermöglichen. Er dachte auch keinen Augenblick daran, ſeinem Verſprechen, Aruſcha bis zum letzten Blutstropfen zu verteidigen, untreu zu werden. Aber er ſah wohl ein, daß ſeine Lage auf die Dauer unhaltbar wurde und daß es nur noch weniger Tage bedurfte, um ſeine Suaheli zur offenen Empörung zu bringen. Es mußte etwas geſchehen! Ohne Ramaſſan und Juſſuf zu befragen, wollte er jedoch ſeinen Plan nicht ausführen und ſo berief er die beiden eines Abends in ſein Zelt, um mit ihnen die Lage zu beſprechen. Ramaſſan und Juſſuf erſchienen mit ernſten Geſichtern. Auch ihnen war es klar, daß etwas geſchehen mußte, um dem täglich unerträglicher werdenden Zuſtande ein Ende zu machen. „Ihr wißt, meine Freunde“, redete Bernhard ſie an,„wie die Sachen ſtehen. Unſere Vorräte ſind aufgezehrt. Die Suaheli fangen an, aufrühreriſchen Gedanken Raum zu geben und tatſächlich verlieren ſie auch Mut und Kraft zum Kampfe, wenn wir ſte nicht kräftig ernähren können. Zwei oder drei der feigen Burſchen ſind bereits entflohen. Sie ſind den Feinden in die Hände gefallen, und für uns war es gut, daß die Maſſai ſie ein⸗ fach maſſakrierten und nicht in Gnaden auf⸗ nahmen, ſonſt wäre uns ſchon die Hälfte der Mannſchaft entflohen. Etwa zwanzig unſerer Leute ſind aber durch Wunden und Krankheit angeſchoſſen. Die Verletzten wurden heute früh in das Spital nach Heppenheim gebracht. Die Verletzungen ſollen lebensgefährlich ſein. Großaſpach, 5. Aug. Hier ereignete ſich dieſer Tage ein ſchwerer Unglücksfall. Ein 13jähriger Bauernſohn war mit ſeinem Vater auf dem Felde mit Eggen beſchäftigt. Mücken beunruhigten das Pferd, ſo daß der Knabe ſie mit der Peitſche verjagen wollte. Durch einen ungeſchickten Schlag wurde aber das Pferd ſcheu und raſte davon, den Knaben, der ſich, um die Hände zum Halten der Egge und Peitſche frei zu haben, das Leitſeil um den Leib geſchlungen hatte, mit ſich ſchleifend. Erſt in der Ortſchaft gelang es, das Pferd aufzu⸗ halten und den Knaben zu befreien. Der Un⸗ glückliche, dem die Kleider vom Leib geriſſen waren, ſtarb nach wenigen Minuten. Ettlingen, 6. Aug. Ziemlich ſchwer verunglückt iſt ein hieſiger Geſchäftsmann in der Nähe von Buſenbach. Ein Hund ſprang ihm, vor das Rad, er ſtürzte und verletzte ſich an Händen und Füßen erheblich. Am Samstag fanden bei Frauenalb größere Ge⸗ fechtsübungen ſtatt. Auf allen Straßen ſah man Militär aller Gattungen. Lahr, 4. Aug. Einem geriebenen Zech⸗ preller zum Opfer gefallen iſt ein Wirt in einer benachbarten größeren Ortſchaft. Zu ihm kam, laut„L. Ztg.“, ein Mann, der ſich f zwei Tage lang bei ihm häuslich einrichtete, aß und trank, was das Herz begehrte, beim Abſchied aber vernehmen ließ, daß er ſich momentan in Geldverlegenheiten befände. Da⸗ mit der Wirt aber ſehe, daß er es mit einem „ehrlichen“ Manne zu tun habe, übergab der Fremde ihm einen Gepäckſchein, mit dem der Gaſtgeber, wenn er Zweifel in die Zahlungs⸗ fähigkeit des„ehrlichen“ Mannes ſetzen ſollte, verurſacht. deſſen auf dem Bahnhof in Lahr lagerndes Gepäck abholen könnte. Als der Fremde ſich entfernt hatte, radelte der Wirt flugs hierher, nahm gegen Erlegung von 10 Pfg. das ziem⸗ lich kleine Gepäckſtück in Empfang, um es nach der Oeffnung enttäuſcht von ſich zu ſchleudern: es enthielt nichts, als einige fein ſäuberlich in! der; Papier eingeſchlagene Grashalme, die Betrüger auf dem Felde ausgeriſſen und ver⸗ packt hatte. Bötzingen, 4. Aug. Heute nachmittag wurde bei dem Haltepunkt(Mühle) hier, von dem um 4.39 Uhr von Eichſtetten nach Gotten⸗ heim fahrenden Zuge der Kaiſerſtuhlbahn das drei Jahre alte Kind des Landwirts Guſtav Schulz, welches ohne Aufſicht auf dem Gleis ſpielte, bei Seite geworfen und derart verletzt. daß an ſeinem Aufkommen gezweifelt wird, obſchon ärztliche Hilfe gleich zur Stelle war. Ein Verſchulden ſoll das Bahnperſonal nicht treffen, da die nötigen Signale gegeben wurden. Aus der Baar, 4. Aug. Die Ge⸗ markungen Haufenvorwald, Döggingen und Bieſingen wurden letzten Mittwoch von einem ſchweren Gewitter, verbunden mit Hagel, be⸗ troffen. Die Hagelkörner fielen in der Größe von Hühnereiern und richteten beträchtlichen Schaden an. Derſelbe wird in der Gemarkung Hauſenvorwald auf 15000 Mk. berechnet. Lampertheim, 6. Aug. Die Eiſen⸗ bahndirektion Mainz hat den Fahrkarten Lam⸗ pertheim⸗Frankfurt und Lampertheim-Darm⸗ ſtadt und zurück wahlweiſe Gültigkeit zur Fahrt über Goddelau⸗Erfelden⸗Darmſtadt oder Bens⸗ heim vorgelegt. Germersheim, 4. Aug. Der ſtädtiſche Adjunkt Schmitt, der kürzlich ſeine junge Frau aus Eiferſucht erſchoß, iſt gegen 40000 Mark Kaution aus der Haft entlaſſen worden. Rinteln, 4. Aug. Ein Landwirt ſtützte ſich auf ſeine Senſe, fiel jedoch plötzlich, ver⸗ mutlich infolge der Hitze, um und zwar ſo un— glücklich, daß ihm die Senſe durchs Herz drang. Er war ſofort tot. Untertürkheim(Württ. Neckarkreis), 5. Aug. Am Freitag nacht brach in einem Haus der Eßlinger Straße wiederum Feuer aus. Hierbei wurde der längſt geſuchte Brand⸗ ſtifter der letzten Brände, der auch den neueſten veranlaßt hat, in der Perſon eines Feuer⸗ — 0 und Feuerverſicherungsagenten ver⸗ aftet. Aſchaffenburg, 4. Aug. Ein furcht⸗ bares Gewitter, wie es ähnlich ſchwer Aſchaffen⸗ burg noch nicht erlebt hat, entlud ſich geſtern nachmittag über unſere Stadt und Umgegend. Taubeneiergroße Hagelkörner fielen und ſchufen für einige Zeit ein völlig winterliches Bild. Alle Straßen waren überſchwemmt, und das Waſſer ergoß ſich zum Teil in die Kellerräume. An den Häuſern, aber noch mehr an den Feldern und Feldfrüchten wurde großer Schaden Am meiſten zu leiden hatte der untere Teil des Schloßberges und der Karls— berg, wo ein Kanalbruch ſtattfand. Das Waſſer aus vielen Straßen, in dieſen Kanal mündend, riß das Straßenpflaſter auf 1½ Meter Tiefe und Breite in beträchtlicher Länge auf und ergoß ſich wildſchäumend, alles mit ſich reißend, den unteren Teil des Schloßberges paſſierend und dieſen ebenſo verheerend, in den Main. Angrenzende Mauern wurden unterſpült und ſtürzten ein und andere, wie auch Häuſer drohen dem Einſturz. Große Menſchenmengen, die ſich das Choas betrachten wollen, ſammeln ſich n den Straßen. Da Gefahr vorhanden war, erfolgte polizeiliche Abſperrung. Am Schloßberg ſchlug der Blitz in das Straßen⸗ pflaſter, ohne Schaden zu verurſachen. In Damm wurde eine verheiratete Frau namens Geis auf der Straße vom Blitz derart betäubt, daß ſie zur Stunde noch bewußtlos iſt. Innsbruck, 4. Aug. Geſtern war hier ein heftiges Gewitter. Vor der Kaſerne wurden vier berittene Landesſchützen vom Blitz ge⸗ troffen; einer wurde getötet, drei andere ſchwer verletzt.— In Por(Welſchtyrol) zerſtörte der Blitz den Kirchturm und tötete einen Mann, der Sturm läutete.— Die Arlbergbahn iſt bei Zams infolge des Unwetters unterbrochen. München. Am Sonntag konnte man beobachten, daß am Radfahrweg Deiſenhofen— Sauerlach faſt alle des Weges kommenden Radfahrer Reifendefekte mußten. Gegenſtände auf dem Wege liegen, die die Reifen beſchädigt haben könnten. Einem Mit⸗ glied des 1. Sanitäts⸗Radfahrer-Vereins München 1900, welcher auf ſeiner Dienſtfahrt von Sauerlach gegen Deiſenhofen fuhr, fielen die unzähligen Raddefekte auf, er machte ſich auf die Suche, und ſiehe da, zwiſchen dem erſten und zweiten Bahnwärterhäuschen ab Deiſenhofen fand der Sanitäter laut„N. N.“ einen langen Blechſtreifen quer über den Rad⸗ fahrweg einzementiert; in den Blechſtreifen waren eiſerne Schuhnägel mit der Spitze nach oben eingetrieben, ſo daß jeder Reifen durch— löchert werden mußte. Pirna, 4. Aug. Es ſoll alles ſchon dageweſen ſein. Sollte aber auch ſchon geſchehen ſein, was ſich an einem der letzten Sonntage auf einem Dorfe in der Nähe von Stolpen ereignete? Dort waren, wie der„Pirnaer Anz.“ berichtet, während einer Trauung ſowohl der Bräutigam als die Braut— feſt einge⸗ ſchlafen! Durch ein tiefes Nicken des Kopfes erwachte die Braut und ſah zu ihrem Schrecken den amtierenden Pfarrer vor ſich. Durch einen gelinden Rippenſtoß der Braut wurde ſchnell der Bräutigam geweckt. Bochum, 5. Aug. Am Baukauer Hafen ſtießen geſtern zwei Schulknaben eineu elfjähri⸗ gen Spielkameraden im Uebermut in den Kanal. Man zog den Knaben als Leiche aus dem Waſſer. Zürich, Heute wurde auf ſeinem Bureau der Generalſekretär Krayenbühl der Firma Maggi im Kemptthal erſchoſſen. Der Mörder wurde ſofort feſtge⸗ genommen. Es iſt ein früherer Angeſtellter, der, weil irrſinnig, hatte entlaſſen werden müſſen. Madrid, 5. Auguſt. Das Madrider Blatt„Abe“ veröffentlicht folgende Depeſche aus Cartageng: Der von Barcelona kommende Dampfer„Siria“ mit 800 Auswanderern an Bord ſcheiterte bei der Inſel Hormigas in der Nähe von Cap Palos und ſank ſchnell. Die Mehrzahl der Auswanderer ſind Italiener und die anderen Spanier. Die Zahl der Ertrunkenen wird auf 200 geſchätzt. Die Geretteten be⸗— finden ſich auf Cap Palos in kritiſcher Lage. Es fehlt ihnen an Lebensmitteln und Kleidungs“ ſtücken. Mehrere Fiſcher ſind bei den Rettungs⸗ verſuchen umgekommen. Vermiſchtes. r. Seckenheim, 7. Aug. Am letzten Sonntag, 5. Auguſt verſammelten ſich im Lokal zur„Wartburg“ in Feudenheim noch- mals die Herren Preisrichter von fämmtlichen Vereinen, welche ſich am Preiskorſo des dorti⸗ gen Radfahrervereins beteiligt hatten. Hatte ſchon bei der Verteilung der Preiſe auf dem Feſtplatze daſelbſt der Preisrichter des Rad- fahrervereins Sandhofen, Herr L. Gentner, öffentlich von der Tribüne Proteſt erklärt erlitten und flicken 14 4. Aug. Vormittag — unfähig zum Kampfe, es bleiben uns nur noch etwa neunzig Kämpfer, von denen aber die Hälfte einem erneuten Angriff der Uebermacht der Feinde kaum Widerſtand leiſten werden. Mein Plan geht deshalb dahin, in einer dunklen Nacht aus dem Lager hervorzubrechen, uns durch die Maſſai durchzuſchlagen, zu ver⸗ ſuchen, die Uſagara-Berge zu gewinnen und entweder nach der nächſten deutſchen Militär— ſtation, die fünf oder ſechs Tagemärſche ent⸗ fernt iſt, zu marſchieren oder der von der Küſte anrückenden Hilfe entgegenzueilen. Wenn Abdullah ſein Wort gehalten hat, ſo muß er längſt die Küſte erreicht haben und ein Hilfs- corps befindet ſich bereits auf dem Wege hierher. Wir werden dasſelbe alſo unterwegs treffen. Was ſagt Ihr zu meinem Plan?“ „Es wird uns ſchließlich weiter nichts übrig bleiben“, meinte Juſſuf reſigniert.„Aber ich fürchte, unſere Suaheli werden nicht zum Mutigſten kämpfen und wir werden im günſtigſten Falle nur mit großen Opfern den Wald erreichen oder alleſamt niederge⸗ metzelt werden.“ „Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende! Und lieber im raſchen Kampfe fallen, als hier langſam verhungern oder von verräteriſchen Dolchen der Suaheli ermordet zu werden. Und wenn nur die Hälfte von uns die ſchütenden Täler der Uſagara⸗ Berge erreicht, dann genügt das ſchon. In den Wäldern können wir uns gegen die Maſſai leichter verteidigen, ſie lieben es nicht, in den Wäldern und Bergen zu kämpfen, ſie verlaſſen nur ungern ihre Ebene.“ „Du ſchweigſt, Ramaſſan, aber ich ſehe es Deinen Augen an, daß Du auch einen Plan hegſt. Laß hören, ob der Deinige beſſer iſt als der meinige.“ „Ich billige jetzt Deinen Plan, Bana“, entgegnete Ramaſſan, zu ſeinem Herrn ernſt aufblickend.„Er iſt eines tapferen Soldaten würdig und bietet den einzigen Weg zur Rettung. Ich habe nur darüber nachgeſonnen, wie wir Deinen Plan noch verbeſſern können, und ich denke, ich habe es jetzt gefunden.“ „Laß hören, Ramaſſan!“ „Das Gras der Ebene und die Sträucher ſind unter der Sonnenglut der letzten Monate ausgedörrt, in wenigen Wochen tritt die Regen⸗ zeit ein, dann würde mein Plan nicht auszu— führen ſein. Denn mein Plan geht dahin, die Steppe anzuzünden und unter dem Schutze der Flammen die die Feinde von uns entfernt halten, den Wald zu erreichen.“ „Ein vortrefflicher Gedanke!“ rief Juſſuf. „Ich verſtehe Dich nicht ganz, Ramaſſan“, ſagte Bernhard nachdenklich.„Wie willſt Du die Flammen ſo lenken, daß ſie uns nicht ſelbſt verderblich werden?“ „Du weißt, Bana“, fuhr der Sudaneſe fort,„daß hier im Lande die Winde mit großer Regelmäßigkeit wehen. Wir ſind hier in dem Gebiete des Südoſt-Windes oder des Südoſt Paſſates, wie Ihr Weißen den Wind nennt, der allmählich zum Suͤd- und dann zum Südweſt⸗Wind übergeht. Er weht dann alſo gerade auf die Uſagaraberge zu. Dieſen Wind müſſen wir benutzen. Wir werfen die Feuerbrände in die Steppe öſtlich und ſüdlch von uns, der Wind wird die Steppe bald in ein Feuermeer verwandeln, das ſich nach Oſten und Norden zu ausbreiten wird. Das bahnt uns ſomit einen Weg durch die Feinde, und da es auch die Boma Ben Mohameds ſowie das Dorf ſeiner Leute bedroht, werden Ben Mohamed und ſeine Krieger an einer raſchen Verfolgung verhindert werden, denn ſie werden Sorge kragen, daß ſie das Feuer von ihren Wohnungen abwehren. Ohne eine Gefahr für uns iſt ja mein Plan nicht, aber er kann ſehr leicht gelingen, denn die Maſſai werden durch das Feuer zurückgeſchreckt werden, das uns wie eine feurige Wolke umhüllt.“ Bernhard ſann einen Augenblick nach, „Dein Plan iſt gut“, ſagte er dann.„Laß uns in das Freie gehen, damit wir dort an⸗ geſichts der tatſächlichen Verhältniſſe ihn näher beſprechen.“ Sie verließen das Zelt und ſchritten auf das Tor zu, an dem ein Doppelpoſten der Sudaneſen ſtand und aufmerkſam, das Gewehr im Arm, in die Nacht hinaulauſchte. Man hatte hier eine kleine Erhöhung als Beob- achtungspoſten angebracht, von dem aus man das geſamte Gelände ringsum überſehen konnte, Dieſen Beobachtungspoſten beſtiegen die dre Männer. (Fortſetzung folgt.) Man ſah weder Nägel noch ſonſt Feuer gegen das einſeitige Vorgehen einzelner Herren Preisrichter, ſo war es dem Preisrichter der hieſigen Radfahrer-Geſellſchaft anheimgeſtellt, die Reviſion der Wertungstabellen vorzunehmen und darüber genau zu berichten. In längeren, ſchriftlichen Ausführungen legte derſelbe die Sachlage klar und wurden dieſelben den einzelnen Herren vorgelegt. Ihre Namensunterſchrift beurkundet Ihr Einverſtändnis mit den Dar⸗ legungen. In verhältnismäßig ganz kurzer Zeit war die teilweiſe ſehr lebhafte Debatte beendet und für unſere hieſige Radfahrer⸗Ge⸗ ſellſchaft vom beſten Erfolg. Anſtelle des er⸗ haltenen 1. B Preis erhielt dieſelbe den 1. A Preis mit der höchſten Punktzahl von ſämt⸗ lichen am Preiskorſo beteiligten Vereinen. Unſeren wackeren Radlern auch fernerhin ein Wachſen, Blühen und Gedeihen. — Zwei auf dem Felde bei Muſſing in Stargard zu verantworten. Die junge Angeklagte wurde beſchuldigt, in Gegenwart anderer Schulkinder verſucht zu haben, eine 8jährige Mitſchülerin zu ertränken. Glücklicher⸗ weiſe konnte das Mädchen gerettet werden. Das Urteil lautete auf 1 Jahr 6 Monate Ge⸗ fängnis. — Zwiſchen. und Herblingen ertrümmerte beim Nachtſchnellzug Berlin- ailand ein Mäuſebuſſard das eine Fenſter der Lokomotive und fiel vor den Füßen des Lokomotivführers nieder. Der Heizer tötete den Raubvogel, der eine Spannweite von 1½ Metern aufwies. — Die Lokal-Rheindampfer-Geſellſchaft Königswinter⸗Bonn hat vom 1. Auguſt ab den Fahrpreis Königswinter-Bonn, der bisher 60 Pfg. betrug, auf 59 Pfg. ermäßigt. Die Paſſagiere ſparen dadurch 1 Pfg. am Billet mal hat ihn mir meine Frau ſchon an den Kopf geworfen. Seckenheim, 7. Aug. Der heutige Ferkelmarkt war mit 68 Stück befahren und wurden dieſelben zum Preiſe von 25—42 Mk. pro Paar abgeſetzt. Vorbereitungs- und Bachhilfeunterricht Näheres durch die Expd. ds. Bl. Volksbad Seckenheim. Heute Mittwoch für Frauen geöffnet. wird erteilt. 17 5 Anmeldepflicht vorfätzlich oder fahrläf (Schlettſtadt) arbeitende Mädchen ſtarben an Hitzſchlag. a— Galgenhumor. — Wegen Mordverſuchs hatte ſich eine] harmloſe Roman ſoll 12½jährige Schülerin vor der Strafkammer] ſein?“ Pantoffelheld: und 5 Pfg. für Fahrtenſteuer. Zeitschriften ein gefährliches Buch u. alle gücher können bezogen werden von „Und ob!... Sechs⸗ J. Helfrich. Intimus:„Wie, dieſer Bekanntmachung. Die Kranken- und eee eee Nr. 4322. Nachdem in letzter Zeit die Beſtimmungen hinſichtlich der An— und Abmeldung zur Kranken- und Invalidenverſicherung nicht genügend Beach⸗ tung gefunden, bringen wir dieſelben wiederholt zur öffentlichen Kenntnis mit dem Nufü en, daß wir jeden Uebertretungsfall unnachſichtlich ſtrafen werden. Seckenheim, den 12. Juni 1906. Bürgermeisteramt Volz. AN. Rranken versicherung. J. Der Kranke nverſicherungspflicht unterliegen: 1. Perſonen, welche gegen Gehalt oder Lohn beſchäftigt ſind. a) in Bergwerken, Salinen, Aufbereitungsanſtalten, Brüchen, Gruben, in Fabriken und Hüttenwerken, beim Eiſenbahn-, Binnenſchiffahrts—⸗ und Baggerei-Betrieb, auf Werften und bei Bauten, b) im Handelsgewerbe, im Handwerk und in ſonſtigen ſtehenden Gewerbebetrieben, f c) in dem Geſchäftsbetriebe der Anwälte, Notare, Gerichtsvollzieher, der Krankenkaſſen, ee und Verſicherungsanſtalten d) in Betrieben, in denen Dampfkeſſel oder durch elementare Kraft (Wind, Waſſer, Dampf, Gas, heiße Luft u. 0 w.) bewegte Trieb⸗ werke zur Verwendung kommen, ſofern dieſe Verwendung nicht ausſchließlich in vorübergehender Benützung einer nicht zur Betriebs— anlage gehörenden n beſteht. 81 des Reichsgeſetzes vom 15. Juni 1883 in der Faſſung der Novelle vom 25. Mai 1903, die Krankenverſicherung der Arbeiter betreffend. 2. Die in der Land- und Forſtwirtſchaft ned d Arbeſter und Be⸗ triebsbeamten ſowie Dienſtboten, wenn ſie gegen Gehalt oder Lohn beſchäftigt ſind und die Beſchäftigung nicht durch die Natur ihres Gegenſtandes oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag auf einen Zeitraum von weniger als einer Woche beſchränkt iſt. 5 14 des bad. Landesgeſetzes vom 7. Juli 1892, die Aus— führung der Krankenverſicherung— f Außerdem ſind kraft ſtatutariſcher Beſtimmung folgende Perſonen der Krankenverſicherungspflicht unterworfen: 3. die im Gemeindebezirk wohnhaften Perſonen, welche, ohne 3 beſtimmten Arbeitgeber in einem dauernden Arbeitsverhältniſſe zu ſtehen vorwiegend in land- und forſtwirtſchaftlichen Betrieben des 3 es gegen Lohn beſchäftigt ſind, auch für diejenige Zeit, in welcher eine Beſchäftigung gegen Lohn nicht ſtattſindet. II. Ausnahmen von der Krankenversichsrungspflicht Die e ee e greift bei einer den Vorausſetzungen der unter J. entſprechenden Beſchäftigung nicht Platzz n 1. für Perſonen, deren Beſchäftigung durch die Natur ihres Gegenſtandes oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag auf einen Zeitraum von weniger als einer Woche beſchräkt iſt, für Gehülfen und Lehrlinge in Apotheken, ür Perſonen des Soldatenſtandes, f ür ſolche in Betrieben oder im Wersen des Reichs, eines Staats- oder Kommunalverbandes beſchäftigte Perfonen, welche dem Reiche, Staate oder Kommunalverbande gegenüber im 1 Anſpruch auf Fortzahlung des Gehalts oder des Lohnes oder auf eine den Beſtim⸗ mungen des§ 6 des K. V. G. entſprechende Unterſtützung mindeſtens für dreizehn Wochen nach der Erkrankung und bei Fortdauer der Er⸗ krankun für weitere dreizehn Wochen Anſpruch auf dieſe u e oder auf Gehalt, Penſion, Wartgeld oder ähnliche Bezüge mindeſtens im anderthalbfachen Betrage des Krankengeldes haben. N 5. für Betriebsbeamte, Werkmeiſter und Techniker, Handlungsgehilfen und Lehrlinge für die in Betrieben oder im Dienſte des Reichs, eines Staats- oner Kommunalverbandes als Beamte beſchäftigten und die in§ 2 Ziffer 9 dieſer Verwaltungsvorſchriften bezeichneten Per⸗ ſonen, wenn ihr Arbeitsverdienſt an 155 oder Gehalt ſechs zwei Drittel Mark für den Arbeitstag oder, ſoforn Lohn oder Gehalt nach größeren Zeitabſchnitten bemeſſen iſt, zweitauſend Mark für das Jahr erechnet, überſteigt. III. Meidepſlienüge Personen. g s 1. Die Arbeitgeber haben jede von ihnen beſchäftigte gerſherung auß tige Perſon(ſ. oben Ziffer J), welche weder einer Betriebs⸗(Fabrik⸗) Kranken aſſe, Baukrankenkaſſe, Innungskrankenkaſſe, Knappſchaftskaſſe angehört, noch gemäß 9 75 Krankenverſicherungsgeſetzes von der Verpflichtung, der Gemeindekranken⸗ verſicherung oder einer Orkskrankenkaſſe anzugehören, befreit iſt, ſpateſtens am dritten Tage nach Beginn der Beſchäftigung anzumelden und ſpäteſtens am dritten Tage nach Beendigung derſelben wieder abzumelden. Veränderungen, durch welche während der Dauer der Beſchäftigung die ee eee für ſolche Perſonen begründet wird, die der Ba e auf Grund ihrer Beſchäftigung bisher nicht unterlagen, ſind ſp teſtens am dritten Tage nach ihrem Eintritt 0 anzumelden. 5 5 In der Anmeldung dar Ortskrankenkaſſe ſind auch die behufs der Berech— nung der Beiträge durch das Statut geforderten Angaben über die Lohnver⸗ hältniſſe zu machen. Aenderungen in dieſen Verhältniſſen ſind ſpäteſtens am dritten Tage, nachdem ſie eingetreten, bei der betr. Ortskrankenkaſſe anzumelden. 2. Hilfskaſſen der im§ 75 K.⸗V.⸗G. bezeichneten Art haben jedes Aus⸗ ſcheiden eines verſicherungspflichtigen* aus der Kaſſe und jedes Ueber— treten eines ſolchen in eine niedrigere Mitgliederklaſſe innerhalb Monatsfriſt bei der gemeinſamen Meldeſtelle oder bei der Aufſichtsbehörde desjenigen Be⸗ zirks, in welchem das Mitglied zur Zeit der letzten Beitragszahlung be chäftigt war, unter Angabe ſeines Aufenthaltsortes und ſeiner Beſchäftigung zu dieſer Zeit ſchriftlich anzuzeigen.. a 2 ür Hilfskaſſen, welche örtliche Verwaltungsſtellen errichtet haben, iſt die Anzeige von der örtlichen Verwaltungsſtelle zu erſtatten. 975 Erſtattung der Anzeige iſt für jede Hilfskaſſe, ſofern deren Vorſtand nicht eine andere Perſon damit beauftragt, der 7 rer derſelben, für die örtliche Verwaltungsſtelle dasjenige Mitglied, welches die Rechnungsgeſchäfte derſelben fabeit verpflichtet. e 3. Arbeitgeber, welche der ihnen nach feier 6doben(8 40 K.⸗V.-G. oblie⸗ 6 erweiſe nicht genügen, haben alle en oder eine Orts- Schmitt. 89 ufwendungen, welche eine Gemeinde-Krankenver r 21 2 N A 2 2 1 8 1 88 2 1 2 Krankenkaſſe auf Grund geſetzlicher oder ſtatutariſcher Vorſchrift in einem von der Anmeldung durch die nicht angemeldete Perſon veranlaßten Unterſtützungs— falle gemacht icht erſtatten. Die Verpflichtung zur Entrichtung von Beiträgen 105 die Zeit, während welcher die nicht angemeldete oder nicht angezeigte Perſon der Gemeinde— id rd e oder der Orts-Krankenkrſſe anzugehören verpflichtet war, wird hierdurch nicht berührt. B. Invalidenversicherung. J. Der Invalidenverſicherungspflicht unterliegen vom vollendeten 16. Lebensjahr ab: 1. Perſonen, welche als Arbeiter, Gehülfen, Geſellen, Lehrlinge oder Dienſtboten gegen Lohn oder Gehalt beſchäftigt werden; g 2. Betriebsbeamte, Werkmeiſter und Techniker, ſowie Handlungsgehülfen und Lehrlinge(ausſchließlich der in Apotheken beſ äftigten chat en und Lehrlinge), ſonſtige Angeſtellte, deren dienſtliche Beſchäftigung ihren Hauptberuf bildet, ſowie Lehrer und Erzieher, ſämmtlich ſofern ſie Lohn oder Gehalt beziehen, ihr regelmäßiger Jahresarbeitsverdienſt aber zweitauſend Mark nicht überſteigt, ſowie 3. die gen Lohn oder Gehalt beſchäftigten Perſonen der Schiffsbeſatzung deutſcher Seefahrzeuge(8 2 des Geſetzes vom 18. Juli 1887, Reichs⸗ Geſetzblatt S. 329) und von Fahrzeugen der Binnenſchiffahrt, Schiffs⸗ führer jedoch nur dann, wenn ih Lohn oder Gehalt 2000 Mark nicht 240 Die Führung der Reichsflagge auf Grund der gemäß Artikel U 8 7 Abſ 1 des Geſetzes vom 15. März 1888(Reichsgeſetz— blatt S. 7) erteilten Ermächtigung macht das Schiff nicht zu einem deutſchen Seefahrzeuge im Sinne dieſes Geſetzes. § 1 des dige Gewerbeteeſbene(e vom 13. Juli 1899.) 4. Selbſtſtändige Gewerbetreibende(Hausgewerbetreibende), welche in eigenen Betriebsſtätten im Auftrag und für Rechnung anderer Ge⸗ werbetreibender(Fabrikanten, Fabrikkaufleute, Handels 11 mit der Herſtellung von Cigarren oder anderen Tabakfabrikaten beſchäftigt werden, und zwar auch dann, wenn dieſe Hausgewerbetreibenden dle Roh- oder Hilfsſtoffe ſelbſt beſchaffen, und auch für die Zeit, während welcher ſie vorübergehend für eigene Rechnung arbeiten. Vorſtehende Beſtimmung findet keine Anwendung auf ſolche Hausgewerbetreibende, welche das Geſchäft regelmäßig für eigene de betreiben und nur gelegentlich von anderen Gewerbetreiben— den für deren Rechnung beſchäftigt werden. (8 2 des Invalidenverſicherungsgeſetzes und e eee des Reichs- kanzlers vom 16. Dezember 1891, betreffend die Erſtreckung der Verſicherungs— pflicht nach dem Invalidenverſicherungsgeſetz auf die Hausgewerbetreibenden ber Tabakfabrikation. II. Meldepflichtige Personen. 1. Die Arbeitgeber ſind verpflichtet, die von ihnen beſchäftigten invaliden⸗ verſicherungspflichtigen Perſonen(Ziffer I. 1 und 2. welche nicht einer Orts-, Betriebs⸗, Bau⸗, Innungskrankenkaſſe oder einer Gemeindekrankenverſicherung angehören, ſpäteſtens am dritten Tage nach beginnender Beſchäftigung anzu— melden und ſpäteſtens am dritten Tage nach Beendigung des Arbeitsverhält— niſſes abzumelden, ſowie jede während der Dauer der Beſchäftigung eintretende Veränderung, welche auf die Höhe der Beiträge(insbeſondere auf die Lohnklaſſe) von Einfluß iſt, ſpäteſtens am dritten Tage nach deren Eintritt zu melden. Zur Invalidenverſicherung nicht anzumelden ſind diejenigen Perſonen, welche 905 dem Arbeitgeber nicht in einem regelmäßigen Arbeitsverhältnis ſtehen. „Von der An- und Abmeldepflicht zur Inpalidenverſicherung ſind diejenigen Arbeitgeber befreit, welche verpflichtet ſud, die Beiträge für die von ihnen be— chäftigten invalidenverſicherungspflichtigen Perſonen unmittelbar durch Bekleben er Quittungskarten mit Marken des entſprechenden Betrags zu entrichten. (§ 15 der Vollzugs-Verordnung vom 28. Novbr. 1899 zum Inv.⸗Verſ.⸗Geſ.) 2. Die Pflicht zur An⸗ und Abmeldung liegt dem Hausgewerbetreibenden (Ziffer I,) und, ſoweit der Fabrikant u. 9 f. gemäß Ziffer 9 der Bekannt⸗ machung vom 16. Dezember 1891 die Beiträge für den Hausgewerbetreibenden und ſeine Hilfsperſonen entrichtet, dem Fabrikanten u. ſ. f. ob. C. Ort und Form der Meldung. Die nach Vorſtehendem erforderlichen An- und Abmeldungen habeg aus der Gemeinde Seckenheim beim Bürgermefsteramt(Rathaus), diejenigen aus dem Ortsteil Rheinau beim Stabhalteramt zu erfolgen. Zu den Meldungen ſind die vorgeſchriebenen, bei den Meldeſtellen unent— geldlich erhältlichen Formulare, bei Anmeldung blau, bei Abmeldung rot zu benützen. 5 Arbeitgeber, welche ihrer Anmeldepflicht vorſätzlich oder fab laſſtger Weiſe nicht genügen, haben alle Aufwendungen zu erſtakten, welche die Gemeinde— Krankenverſicherung auf Grund geſetzlicher oder ſtatutariſcher Vorſchrift in einem von der Anmeldung durch die nicht angemeldete Perſon veranlaßten Unter— ſtützungsfalle gemacht hat. 9 50 des K.⸗Verſ.⸗Geſ.) 5 Arbeitgeber, welche die Abmeldung unterlaſſen, ſind verpflichtet, die Bei— träge inſolange ſortzigahlegz bis die vorſcheiftsmäßige Abmeldung erfolgt iſt. (§ 52 Abſ. 1 des K.⸗Verſ.⸗Geſ.) D. Straf bestimmungen. Verſäumungen der Melde- bezw.. werden mit Geldſtrafe bis 0 20 Mark im Einzelfalle geahndet.(§ 81 Krankenverſicherungsgeſetz,§ 17 des adiſchen Geſetzes betr. den Vollzug der Krankenverſicherung vom 7. Juli 1892, § 179 Invalidenverſicherungsgeſez und 8 15 der Vollzugsverordnung dazu vom 13. Juli 1899.) Fruchtbrapntwein 00 Ansetzen, per Liter von 55-80 Pfg. empfiehlt 3 a Leopold Schaffner. 94 . RRFCCEFEECPCCCC e Bekanntmachung. Den Schutz der Brieftauben und den Brieftaubenverkehr im Kriege betr. Nr. 116044 J. Hiermit bringen wir nachſtehend das Reichsgeſetz, betr. den Schutz der Brieftauben und den Brieftaubenverkehr im Kriege, vom 28. Mai 1894(R.⸗G.⸗Bl. 1894 S. 463) wiederholt zur öffent⸗ lichen Kenntnis. Mannheim, den 2. Auguſt 1906. Großh. gezirksamt: Eppelsheimer. 54. Die Vorſchriften der Landesgeſetze, nach welchen das Recht, Tauben zu halten, beſchränkt iſt, und nach welchen im Freien betroffene Tauben der freien Zueignung oder der Tötung unterliegen, finden auf Militär⸗ brieftauben keine Anwendung. Dasſelbe gilt von landesgeſetzlichen Vorſchriften, nach welchen Tauben, die in ein fremdes Taubenhaus übergehen, dem Eigentümer des letzteren gehören. 8 2. Inſoweit auf Grund landesgeſ. Beſtimmungen Sperrzeiten für den Taubenflug beſtehen, finden dieſelben auf die Reiſeflüge der Militärbrief⸗ tauben keine Anwendung. Die Sperrzeiten dürfen für Militärbrieftauben nur einen zuſammenhängenden Zeitraum von höchſtens 10 Tagen im Frühjahr und Herbſt umfaſſen. Sind längere als zehntägige Sperr⸗ zeiten eingeführt, ſo gelten für Militärbrieftauben immer nur die erſten 10 Tage. 8 3. Als Militärbrieftauben im Sinne dieſes Geſetzes gelten Brieftauben, welche der Militär⸗(Marine)⸗Verwaltung gehören oder derſelben gemäß den von ihr erlaſſenen Vorſchriften zur Verfügung geſtellt und welche mit dem vorgeſchriebenen Stempel verſehen ſind. Privatperſonen gehörende Militärbrieftauben genießen den Schutz dieſes Geſetzes erſt dann, wenn in ortsüblicher Weiſe bekannt gemacht worden iſt, daß der Züchter ſeine Tauben der Militärverwaltung zur Verfügung geſtellt hat. i 8 4. Für den Fall eines Krieges kann durch Kaiſerliche Verordnung beſtimmt werden, daß alle geſetzlichen Vorſchriften, welche das Töten und Einfangen fremder Tauben geſtalten, für das Reichsgebiet oder einzelne Teile desſelben außer Kraft treten, ſowie daß die Verwendung von Tauben zur Beförderung von Nachrichten ohne Genehmigung der Mili— behörde mit Gefängnis bis zu drei Monaten zu beſtrafen iſe. Urkundlich unter Unſerer Höchſteigenhändigen Unterſchrift und bei⸗ gedruckten Kaiſerlichen Inſiegel. Gegeben Neues Palais, den 28. Mai 1894. 8 gez. Wilhelm. gez. Graf v. Caprivi. Nr. 6009. Vorſtehendes bringen wir zur öffentlichen Kenntnis. Seckenheim, 6. Auguſt 1906. gürgermeiſteramt Volz. Bekanntmachung. Die Vergebung der Karouſſel⸗ plätze in Seckenheim betr. Nr. 5967. Die Plätze für Aufſtellung eines Karauſſels in Seckenheim und eines ſolchen in Rheinau an den Kirchweihtagen 14. und 15. Oktober 1906 werden im Submiſſtonswege vergeben. Schriftliche Angebote für den Platz in Seckenheim und Rheinau getrennt ſind bis längſtens 10. September ds. Js. an den unterzeichneten Gemeinderat einzureichen. Seckenheim, den 3. Auguſt 1906. emeinderat Ratſchreiber Volz. Ritter. Bekanntmachung. Nr. 6027. Die Verſteigerung des Gemeindeobſtes an Ort und Stelle findet am Donnerstag, den 9. Auguſt, Uachmittags von 1 Uhr ab, ſtatt; dieſelbe nimmt ihren Anfang am Damm unterhalb des Ortes(bei der früheren Waſchbleiche). Seckenheim, den 7. Auguſt 1906. Gemeinderat Ratſchreiber Volz. Ritter. Gefunden Nr. 6028. iſt von Werkmeiſter Valentin Keller, dahier(Bärloch) ein großer Heurechen. Seckenheim, 7. Auguſt 1906. gürgermeiſteramt Volz. Bekanntmachung. Am Donnerstag, den 9. Auguſt 1906, Vormittags 10½ Uhr wird der Farrendung und eine Partie Heublumen im Farrenſtall öffentlich verſteigert. Seckenheim, den 4. Auguſt 1906. Gemeinderat Ratſchreiber Volz. Ritter. Bekanntmachung. Nr. 5999. Am Freitag, den 10. Auguſt d. Js., Vor- mittags 9½% Uhr wird ein zur Zucht untauglicher fetter Farren im Farrenſtall gegen Baarzahlung öffentlich verſteigert. Seckenheim, den 4. Auguſt 1906. Gemeinderat Volz. e Männergesang-Verein Seckenheim. Samstag, 11. Auguſt 1906, Abends 9 Uhr Grosses Gartenfest im„Schloß“ mit Geſangsvorträgen, Concert, Feuerwerk ꝛe. Der Nettoüberſchuß wird zu Gunſten der beiden hieſigen Krankenſchweſtern⸗ Vereine verwendet. Eintrittspreis 25 Pfennig. Für den Vorverkauf von Eintrittskarten ſind folgende Verkaufs- ſtellen errichtet: August Jericho, Kaufmann, heinrich Seitz, zum roten „Löwen“, Karl Berlinghof, Hauptſtr. 98, Albert Bühler, Hauptſtr. 90, J. helfrich, Druckerei, Albert Volz, Bäcker, Hauptſtr. 107, J. Karlein, zum„Schloß“ und Kaufmann Reuther, Schloßſtraße. Schluß des Vor⸗ verkaufs Samstag, Nachmittags 5 Uhr. Kassen⸗Eröffnung am„Schloß“ abends 8 Uhr. Mit dem Gartenfeſt wird eine Wohltätigkeits⸗Lotterie verbunden, und richten wir an die verehrl. hieſigen Einwohner, welche der guten Sache ein kleines Opfer bringen wollen, die höfliche Bitte, zur Ver⸗ loſung geeignete Gegenſtände gütigſt im Vereinslokal„roten Löwen“ abgeben zu wollen. Der Vorſtand. Turnerbund„Jahn“ Seckenheim. Heute Mittwoch, den 8. d. Mts., abends ½9 Uhr findet im Sierkeller unſere monatliche Vorſtands-Sitzung ſtatt. Es werden daher ſämmtliche Turnwarte, Vorturner, ſowie der Geſammtvorſtand anhier eingeladen. Der allzu wichtigen Tagesordnung wegen iſt es Pflicht eines jeden Einzelnen pünktlich zu erſcheinen. f Der Vorſtand: Tranſier. Radfahrer⸗Gesellschaft Seckenheim. Morgen Donnerstag Abend ½9 Uhr im Vereinslokal zum „Reichsadler“ Ulitglieder⸗Verſammlung. Tages⸗Ordnung: 1. Bericht über die Proteſtverſammlung in Feudenheim, 2. Beſprechung wegen des Vereinsausflugs, 3. Verſchiedene Vereinsangelegenheiten. Um vollzähliges Erſcheinen wird gebeten. Der Vorſtand. Verſteigerungs-Lokal 2, 16 Mannheim 2, 16 Im Auftrage verkaufe aus freier Hand nur einige Tage zu Taxpreisen. Vollſtändige Betten, einzelne Betteile, Kleiderſchränke, Komode, Waſch⸗ und Nachttiſche, Vertikovs, runde und[O Tiſche, Sofas, Divan, Stühle, Bilder, Bücher, Uhren, Küchenſchränke. Eine Partie Ia. Cognac, und Zwetſchgenwaſſer in Literflaſchen und vieles andere mehr. f Veter Schauß, Uersteigerungslokal J 2, 16 Mannheim J 2, 16 Mmännergesaug⸗Oerein Schöne Sense g. Kiht dens Mohnung 9 Uhr 4 Zimmer, Küche, Gartenanteil und Zubehör mit ſeparatem Ein⸗ gange zu vermieten. Wilhelm Hirſch, Sing-Probe. Vollzähliges Erſcheinen unbedingt erforderlich. zum Pfälzer Hof. Der 3 11 8 41 el 715 4. Belsser Geldbör ſe p 4, 15 Mannheim P 4, 15. mit Inhalt gefunden. Abzuholen gegen Einrückungsgebühr bei Wilhelm Rohr, Friedrichſtr. Ein gebrauchter Kinderwagen zu verkaufen Michael Gckert, Hildaſtr. Alle Aufträge für chemiſche 1 Wäſcherei ſowie Färberei werden ſtets ent⸗ gegengenommen und beſtens beſorgt. In Seckenhelm jeden Samstag bei Herrn Georg Loix(in der Nähe des Rathauſes) von 9—3 Uhr Sprechſtunde. heu eingetroffen: in hübſcher Auswahl J. Helfrich. Zeitungen) billigſt Makulatur te Buchdruekerei J. Helfrich. 1 Y. Weidner, Wilhelmſtraße No. 6.