9 PTPETCCCCCCW Sethenheiner An Anzeigeblatt für Seckenheim und Jpesheim. 3 R W iger Erſcheint Mittwoch und Samstag— Abonnement: Monatlich 30 Pfg., durch die Poſt bezogen vierteljährlich Mk. 1.10. Redaktion, Druck und Uerlag von J. Helfrich in Seckenhelm. An 0 eigen: Die einſpaltige Petitzeile oder deren Raum 10 Pfg bei Wiederholungen entſprechenden Rabatt. Nr. 34. Samstag, den 27. April 1907. 7. Jahrgang Erſtes Blatt. Aus Nah und Fern. Rheinau, 25. April. Die Frau eines Schiffers, deſſen Schiff vor kurzem im 1. Rheinauhafen ankerte, erhielt Beſuch ihrer Anverwandten aus Friedrichsfeld, worunter ſich zwei Kinder befanden. Bei Hinübertragen des einen Knaben über das 12 Meter lange Gan gbord machte die Frau einen Fehltritt und ſtürzte mit dem Knaben ins Waſſer. Der im unterſten Schiffsraum beſchäftigte Matroſe Karl von der Molen hörte Hilferufe, ſchwang ſich nach oben und ſprang der Frau nach. Beide tauchten erſt unter, doch gelang es ihm mit Aufbietung aller Kräfte, die ſchon Bewußtloſe an Land zu bringen. Sofort ſprang der Ma⸗ troſe wieder in das Waſſer und rettete auch den bereits untergegangenen Knaben. Ein Zufall hat gewollt, daß die gerettete Frau vor 2 Jahren ihren jetzigen Lebensretter bereits vor dem Tode des Ertrinkens bewahrt hatte. Mannheim, 25. April. Eine der großartigſten und ausgedehnteſten Rangierbahn⸗ hofanlagen in Deutſchland wird mit der ſoeben erfolgten Fertigſtellung des letzten nördlichen Teiles am 1. Mai dieſes Jahres in vollen Betrieb genommen: der neue Rangierbahnhof Mannheim, eine mit großem Koſtenaufwand von der badiſchen Eiſenbahnverwaltung erſtellten muſtergiltigen, zur Bewältigung des ſtärkſten Verkehrs ausreichende Anlage. Vom gleichen Tage ab wird die ſeitherige Rangierung der Güterzüge im alten Rangierbahnhof Mannheim vollſtändig eingeſtellfl. Sämtliche zwiſchen Friedrichsfeld Main⸗Neckarbahahof einerſeits und Heidelberg und Schwetzingen anderſeits verkehrende Güterzüge kommen in Wegfall, da ſowohl dieſe wie der geſamte Ortsverkehr von Heidelberg und Schwetzingen nach und von der Main⸗Neckarbahn durch den neuen Rangier⸗ bahnhof Mannheim geleitet werden. Ferner werden ſämtliche Güterzüge, die zwiſchen Heidel⸗ berg und ürzburg, Eberbach, Jagſtfeld. Meckesheim und Neckarelz uber Meckesheim verkehren. von und bis zum neuen Rangier⸗ bahnhof durchgeführt. Die Güterzüge von und nach Schwetzingen verkehren mit Ausnahme einiger wenigen, welche der Station Rheinau das benötigte leere Wagenmaterial zuführen über die neue Güterbahn direkt in den neuen Bahnhof. Ausgedehnte Umladehallen ſtehen zum direkten Güterumſchlag zur Verfügung; die geſamten Anlagen ſind auch für den Nicht⸗ fachmann von Intereſſe. Schwetzingen, 24. April. Ein Unglück, das verhältnismäßig gut abgelaufen iſt, ereig⸗ nete ſich heute fruͤh am Bahnübergang der Main⸗Neckarbahn. Der Landwirt Martin Gund fuhr mit dem mit 2 Pferden beſpannten Pfuhlwagen ins Feld und gelangte bei offener Barriere in dem Moment aufs Gleiſe, als der 7.07 Uhr in Friedrichsfeld abgehende Zug die Stelle paſſierte. Die Pferde wurden durch den Anprall der Lokomotive zur Seite ge⸗ geſchleudert, das eine war ſofort tot, indes das andere Verletzungen erlitt. Die Deichſel des Wagens war abgebrochen, der Lenker kam zum Glück mit heiler Haut davon. Der Unfall ereignete ſich dadurch, weil die Barriere nicht rechtzeitig geſchloſſen war. Mosbach, 25. April. Einen Buben⸗ ſtreich mit ſehr üblen Folgen verübte jemand in der Nacht vom 21. auf 22. d. M. in eckarzimmern. Es wurde nämlich der abſeits im Graben geſtandene Handkarren des Straßen⸗ warts mitten auf die Straße geſtellt. Ein Automobil von Neckarſulm befuhr in jener Nacht die Straße und ſtieß wider den Karren. Erſteres fiel infolge des heftigen Stoßes um und deſſen Inſaſſen wurden auf die Straße geſchleudert. Von denſelben erlitt der Amts⸗ gerichtsſekretär von Neckarſulm ſehr ſchwere Verletzungen. Der Täter iſt noch nicht er⸗ mittelt. Pleutersbach(A. Eberbach), 24. April. Durch das Umfallen einer ſchweren Steinplatte wurden dem Vorarbeiter Gg. Zimmermann in einem Steinbruch hier beide Beine abge⸗ ſchlagen. Adelsheim, 24. April. An der Scheff⸗ lenzer Steige verunglückte geſtern nachmittag ein Radfahrer aus Mannheim namens Rudolf Bietſch. Derſelbe machte eine Tour nach Hohenſtadt. An genannter Stelle wollte er einem Fuhrwerk ausweichen, wobei er zu Fall kam und ſchwere Verletzungen erlitt. Man verbrachte ihn ins hieſige Krankenhaus. Freiburg, 24. April. In der jüngſten Sitzung des Bürgerausſchuſſes wurde aus Ge⸗ ſchäftskreiſen das Verlangen geäußert, die Meſſe als nicht mehr zeitgemäß eingehen zu laſſen. Dem trat Oberbürgermeiſter Dr. Winterer lebhaft entgegen; die Meſſe ſei ein halbes Volksfeſt, führte er aus; daß ſie nicht abgeſchafft werde, daran ſei nicht nur die hiſtoriſche Ueberlieferung ſchuld. Andere Städte wie Kaclsruhe und Mannheim hätten ſie auch nicht abgeſchafft. Jedenfalls ſei es eine Selbſt⸗ täuſchung, zu glauben, daß im Falle der Ab⸗ ſchaffung der Meſſen die rollenden Gelder in die Taſchen der Freiburger Geſchäftsleute fließen, und es dürfte wohl befürchtet werden, daß das Geld, welches durch die Meſſe jetzt hereinkomme, im Falle ihrer Abſchaffung über⸗ haupt draußen bleibe. Wenn die Meſſe am beſten beſucht ſei, dann ſeien auch viele Läden mit vielen Käufern angefüllt. Er ſei überzeugt, daß eine gemiſchte Kommiſſton am Ende ihrer Beratungen und Erwägungen zu dem Schluß kommen werde, die Meſſe nicht abzuſchaffen. Meßkirch, 24. April. Das Zjährige Töchterchen der Bäckermeiſterswitwe Braun wurde am Montag in einem Privathaus, wohin es mit einem Auftrag geſchickt worden war, von dem Haushund umgeſtoßen und im Geſicht derart zerbiſſen und zerkratzt, daß die arme Kleine im Krankenhaus in Konſtanz operiert werden mußte. Mitteilungen aus der Seckenheimer Gemeinderats⸗Sitzung. (Vom 23. April 1907.) 9 Anzeigen über abgeſchloſſene Fahrnis⸗ verſicherungsverträge bleiben unbeanſtandet. Die Pflaſterarbeiten im Ort Seckenheim werden übertragen zu 3 Mk. 90 Pfg. neues Pflaſter ohne Schuttabfuhr und 1 Mk. pro Quadratmeter Umpflaſterung an Weiß und Kloos, Pflaſterermeiſter dahier. a 4 Anweſen in Seckenheim werden amtlich geſchätzt. Von Herrn Gaſtwirt Karl Rennig und Herrn Gaſtwirt Jakob Roßrucker in Rheinau werden Säle zu Schulzwecken gemietet. Es werden genehmigt: die Verſteigerung abgängiger Pfähle ꝛc. zu 15 Mk. 90 Pfg.; die Verſteigerung von Holz zu 10 Mk. 30 Pfg.; die Verſteigerung des Farrendungs zu 50 Mk.; die Verſteigerung von Heublumen zu 1 Mk. 50 Pfg.; die Verſteigerung eines Grundſtücks in Pacht zu 13 Mk. 50 Pfg. Gegen die Errichtung eines Fabrikgebäudes zur Herſtelung von koffeinfreiem Kaffee und Thee durch die Firma Lechner und Crebert in Rheinau werden keine Bedenken geäußert. Beim Bürgerausſchuß ſoll in deſſen nächſter Verſammlung beantragt werden, daß neben dem erſten Bürgermeiſter ein zweiter Bürgermeiſter mit dem Sitz in Rheinau gewählt werde. 0 Zu Urkundsperſonen bei der Bürger⸗ meiſterwahl werden beſtellt: Albert Treiber in Seckenheim und Johann Schäfer in Rheinau. Die vorliegenden Rechnungen werden geprüft und zur Zahlung angewieſen. Vermiſchtes. Dresden, 25. April. In dem Hauſe des Fleiſchermeiſters Oswald, Georgſtraße 36, kam es zwiſchen dem 18jährigen Fleiſcherge⸗ ſellen Eſper und dem 24jährigen Fleiſcherge⸗ ſellen Günther zu einer blutigen Schlägerei. Eſper drang auf ſeinen Gegner mit einer ſchweren Eiſenſtange ein, worauf Günther ſeinen Kollegen mit einem Fleiſchermeſſer in die Bruſt ſtach. Eſper brach tot zuſammen. Gunther erhielt am Kopfe eine lebensgefährliche Ver⸗ letzung. Dem Eſper war ein Geldbetrag ab⸗— handen gekommen und er hatte Günther des Diebſtahls bezichtigt, was den Anlaß zu der Schlägerei gegeben hatte. Doöberitz, 25. April. Als Prinz Eitel Friedrich den Dienſt bei ſeiner Kompagnie be⸗ ginnen wollte, ſcheute ſein Pferd vor einer roten Signalfahne. Das Tier ſchlug mit dem Kopf ſo heftig zurück, daß der Prinz bewußtlos vom Pferde ſank, bald aber wieder zu ſich kam. Der Prinz klagt über heftige Kopfſchmerzen, die aber bereits nachgelaſſen haben. Das Befinden hat ſich bald nachher erheblich gebeſſert. Haag, 25. April. Im Heuſpeicher der Kavallerie⸗Kaſerne brach Feuer aus, welches großen Schaden anrichtete. Der Brand trieb die Pferde ins Freie. Den ganzen Tag patrouillierten Stallwachen durch die Reſtdenz, um die durchgegangenen Pferde einzufangen. Paris, 25. April. Die Blätter berichten über einen ernſten Zwiſchenfall, der ſich in der Kaſerne des 73. Infanterie⸗Regiments in Bethune zugetragen hobe. Darnach habe ein Unteroffizier der Reſerve, früherer Bürger⸗ meiſter einer Gemeinde des Grubenbezirks, der zu einer 13tägigen Uebung einberufen war, eine äußerſt ſcharfe antimilitäriſche Rede in der Kaſerne abgehalten und im Anſchluß daran ſeine Abzeichen von der Uniform abgeriſſen. Er wurde verhaftet und wird vor ein Kriegs- gericht geſtellt werden. Bern, 23. April. Mit einem Regenſchirm erſtochen wurde vor einiger Zeit ein Viehhändler nahmens Bollag aus dem Kanton Zürich von einem Berner Bauer. Es war nach einem Viehmarkt in Burgdorf, als jener Viehhändler mit einem Landwirt in Streit geriet, der bald in Tätlichkeiten ausartete. Ein anderer Bauer, namens Wyß, glaubte ſeinem Landsmanne zu Hilfe kommen zu müſſen. Er bediente ſich dabei ſeines Regenſchirmes, mit dem er einen ſo kräftigen Stoß gegen den Kopf des armen Bollag führte, daß dieſem die Spitze des Schirm⸗ ſtockes durch die rechte Augenhöhle ins Gehirn drang, was nach kurzem den Tod des Ver⸗ letzten zur Folge hatte. Der Bauer war nar⸗ türlich ſehr beſtürzt über dieſe unerwartete und unbeabſichtigte Wirkung ſeines Stoßes; aber es war zu ſpät. Er ſtand nun geſtern vor dem Schwurgericht zu Burgdorf und wurde wegen Körperverletzung mit tötlichem Ausgange zu 10 Monaten Gefängnis verurteilt. — Das Tabakrauchen und die Soldaten. Daß das Tabakrauchen durch Soldaten nach Deutſchland gebracht worden iſt, dürfte manchem noch nicht bekannt ſein. Es war im Jahre 1620, kurz nach dem Ausbruche des 30jährigen Krieges, als dem bedrängten Pfalzgrafen Friedrich 2000 engliſche Soldaten zu Hilfe eſandt wurden. Sie kamen im Juli des ahres 1620 in die Lauſitz und brachten das Tabakrauchen mit, nachdem gerade vor 100 Jahren, 1520, die Spanier es zuerſt bei den R mexikaniſchen Wilden beobachtet hatten. 1660 ſchrieb Martin Zeiler:„Das Tabakrauchen iſt durch die Soldaten vor 30 oder mehr Jahren in unſerem Schwabenlande eingeführt worden. Man„trinkt“ ihn am wenigſten wider die Krankheiten des Leibes und zur Erhaltung der Geſundheit, ſondern es muß auch vor Hunger und Durſt dienen. Iſt einem die Weile lang, er hat nichts zu tun, ſo trinkt er Tabak. Iſt er unläſtig, zornig, und geht ihm was Wider⸗ wärtiges durch den Kopf, ſo nimmt er die Pfeife ins Maul und ſchlatzet ein Weil daran. Koldert und murret und zanket das Weib, ſo laufet der Mann ſeiner Tabakspfeife zu und gibt ihr Maul voll Wort ein Maul voll Qualm.“ Trotz aller ſcharfen Verordnungen von Kaiſern, Königen und Päpſten nahm das Tabakrauchen ſeinen ungeſtörten Fortgang und ſchon 1653 ſchreibt ein Chroniſt:„Nichtsdeſto⸗ weniger giebts heutigen Tages keine Gegend, keine Stadt, kein Haus, wo nicht ohne Unter⸗ ſchied jedes Alters, jenes ſtaubige Maß tricke und trunken vom trocknen Wein taumeln.“ — Ein Landwirt in der Nähe von Im— menſtadt(Allgäu) hat ſeit November 1906 nach jedem Schneefall die Höhe des friſchgefal— lenen Schnees auf dem Tiſch ſeines Gartens gemeſſen und nach jeder Meſſung den Tiſch vom Schnee geſäubert, um die ſpöteren Meſ⸗ ſungen genau vornehmen zu können. Danach betrug die Geſamthöhe des im vergangenen Winter gefallenen Schnees 16 Meter. . n* r 0 a 7 e 2 ewinn der Zeppelin⸗Luftſchiffahrt⸗ Lotterie. Der Gewinner iſt ein Bäcker, der unverſchuldet in Konkurs geraten war und jetzt als Maurer arbeitete, um für ſeine Familie Brot zu ſchaffen. — Der Mörder Müller, ehemaliger Lehrer in Nürnberg, der im März ds. Is. zum 2. Mal vom Schwurgericht in Bayreuth zum Tode verurteilt wurde, iſt zu lebenslänglichem Zuchthaus begnadigt worden. — Bei den in den letzten Wochen ſtatt⸗ gefundenen Prüfungen in Tettnang(Württbg.) ſtellte der Schulinſpektor an die Schüler der jüngſten Klaſſe die Frage, ob einer von ihnen ein Sprüchlein wiſſe. Plötzlich hält ein kecker Junge die Hand in die Höhe und ſpricht: „Alle Menſchen müſſen ſterben, Nur der Metzger Sauter nicht. Gott hat ihm die Macht gegeben, Daß er alle Kälber ſticht.“ Dieſes Sprüchlein erregte ſtürmiſche Heiterkeit. — Der älteſte Mann der Welt. Dem mediziniſchen Kongreß zur Bekämpfung der Tuberkuloſe, der kürzlich in Oporto tagte, wurde als Beiſpiel eines geſunden alten Mannes der 118jährige Franeisco Joſé vorgeführt, der älteſte Mann Portugals und, ſoweit authentiſche Daten zu erhalten ſind, vermutlich der ganzen Welt. Joſé wurde im Jahre 1788 in Para— della, Amares, geboren. Er diente in der por⸗ tugieſiſchen Armee, die 1810 gegen die Invaſion Napoleons kämpfte, und hat die Belagerung auch ein treſſlicher Schütze Nie hat er Wein oder Alkohol genoſſen, und vor ſchweren Krank⸗ heiten iſt er ſtets bewahrt geblieben. Die Ge⸗ lehrten, die ihn unterſuchten, konnten keinerlei Anzeichen eines körperlichen Verfalls konſta⸗ tieren. — Bis Ende voriger Woche erhielt ſich in Miſſen(Immenſtadt) ein etwa 8 Meter langer Tunnel durch den Schnee, den die Leute um die Weihnachtszeit durch die bei der Kirche lagernden ungeheuren Schneemengen gegraben hatten, damit man zur Sakriſtei gelangen könne. Man dachte damals an einen vielleicht nur wenige Tage dauernden Zuſtand,— in Wirklichkeit dauerte er mehrere Monate. — Der Fabrikarbeiter Kunckel in Danzig wurde von ſeiner Geliebten, der unverehelichten Anna Schepper, mit einer Seltersflaſche er— ſchlagen. Beide waren in Streit geraten, in deſſen Verlauf die Schepper ihrem Bräutigam mit der Flaſche einen Hieb gegen den Kopf verſetzte, der die Schlagader traf und ſofort den Tod herbeiführte. — Scherzaufgabe. Wie iſt das möglich: Ein Siebentel vom Ganzen abgezogen bleibt ein Achtel?— Antwort: Wird von den ſieben Buchſtaben des Wortes Wachtel der eine, nämlich W., weggenommen, ſo bleich das Wort Achtel. — Tadel⸗Lob. Rektor zu einem Schuler: „Strohmeyer, Sie ſind ſo faul, daß, wenn Sie einmal zu ſtudieren anfingen, Sie gewiß — In eine Kollekte zu Hagen(Weſt⸗ falen) fiel der 60000 Mk. betragende Haupt- Bekanntmachung. Die Sountagsruse im Handelsgewerbe hier in den offenen Verkaufsſtellen betr. No. 48315 J. Nachdem das Ortsſtatut obigen Betreffs vom 16. Januur 1906 in der durch Erlaß Gr. Miniſteriums des Innern vom 9. Januar 1907 genehmigten Faſſung am 1. April d. J. in vollem Umfang in Kraft getreten iſt, gelten nunmehr für die offenen Verkaufs ſtellen folgende Beſtimmungen: I. Regel. In offenen Verkaufsſtellen durfen Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter am erſten Weihnachts-, Oſter- und Pfiugſttag überhaupt nicht beſchäftligt werden. An den übrigen Zoun- und Feſttagen dürfen die Genannten beſchäftigt werden: in den Gemeinden Ilvesheim, Neckarhauſen, Sandhofen, Seckenheim-Rheinau von 7—9 Uhr vormittags und 112 Uhr nachmittags. II. Ausnahmen auf Grund bezirksamtlicher Verfügung (wie bisher). An folgenden Sonntagen darf eine erweiterte Beſchäftigung und zwar von 7—9 Uhr vormittags und 11—7 nachmittags ſtattſinden: A. für Stadt und Land a. am Sonntag vor Oſtern, b. an den vier Sonntagen vor Weihnachten, B. für die Landgemeinden und die Stadtteile Käferthal⸗ Waldhof und Neckarau: an den Sonntagen des Kirchweihfeſtes. III. Ausnahmen durch geſchluß des Bezirksrats. Eine Beſchäftigung darf ſtattfinden in den offenen Verkaufs⸗ ſtellen der A. gäcker Zuckerbäcker(Konditoren) Obſthändler Kunſt- und Handelsgärtuer a) am erſten Weihnachts, Oſter⸗ und Pfingſttag von 6—9 Uhr vormittags, b. an den übrigen Sonn- und Feſttagen unbeſchränkt mit Aus⸗ nahme der Stunden des vormittägigen Hauptgottesdienſtes (911 Uhr)—(wie bisher). B. Metzger und Wurſtler a) am erſten Weihnachts-, Oſter⸗ und Pfingſttag von 6—9 Uhr vormittags, b) an allen übrigen Sonntagen vom 1. Mai bis 30. Septem- ber von 5 Uhr morgens bis 1 Uhr mittags, vom 1. Okto⸗ ber bis 30. April von 6 Uhr morgens bis 1 Uhr mittags, in den Gemeinden des Bezirks außer der Stadt Mannheim außerdem von 6—8 Uhr abends. g Die unter B geregelte erweiterte Verkaufszeit gilt nur für ſolche offene Verkaufsſtellen, in denen ausſchließlich Er⸗ zeugniſſe des Fleiſcherei- und Wurſtlereigewerbes feilgehalten werden; ſie gilt insbeſondere alſo nicht für diejenigen offenen Verkaufsſtellen, die neben anderen Waren auch Erzeugniſſe des Fleiſcherei- und Wurſtlereigewerbes feilhalten. (wie bisher) C. Der Betrieb des Gewerbes des Milchhandels iſt hinſichtlich der drei höchſten Feiertage denſelben Beſchränkungen wie unter III Aa, hinſichtlich der übrigen Sonn- und Feiertage keinen Be— ſchränkungen unterworfen. Die ſämtlichen unter III aufgeführten Ausnahmen werden an die Bedingung geknüft, daß die Gehilfen ꝛc., ſoweit ſie über die regelmäßige Arbeitszeit(J) beſchäftigt werden. a) entweder an jedem zweiten Sonntag von morgens 6 Uhr bis abends 6 Uhr. b) oder in jeder zweiten Woche an einem Werktage volle 24 Stunden von der Arbeit freigelaſſen werden. r N N Oportos im Jahre 1832 miterlebt. arbeitet er in verſchiedenen Berufen, und er iſt nnn S N 5 4 RRR Noch heute[ zu faul wären, wieder aufzuhören!“ IV. Soweit eine Beſchäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Ar⸗ beitern nicht zuläſſig iſt, darf ein Gewerbebetrieb in offenen Verkaufs; ſtellen überhaupt nicht ſtattfinden. Zuwiderhandlungen werden auf Grund der§8 105 b, 146 a der Gewerbeordnung mit Geldſtrafe bis zu ſechshundert Mark und im Un⸗ vermögensfalle mit Haft beſtraft. Mannheim, den 18. April 1907. Großh. Bezirksamt, Abt. IV. Freiherr von Rotberg. Nr. 2374. Vorſtehendes bringen wir zur öffentlichen Kenntnis. Seckenheim, 23. April 1997. gürgermeiſteramt Volz. Bekanntmachung. Die Sicherung der öffentlichen Geſundheit und Reinlichkeit betr. Nr. 2162. Nachdem in letzter Zeit die Vorſchriften über die Sicherung der öffentlichen Geſundheit und Reinlichkeit und zwar haupt⸗ ſächlich bezüglich der Straßenreinigung zu ſehr vernachläſſigt wurden, machen wir auf folgende Beſtimmungen aufmerkſam: Alle Ortsſtraßen, öffentliche Plätze, ſowie die gegen die Straßen offenen Hofräume müſſen wöchentlich zweimal und zwar Mitt⸗ wochs und Famstags gekehrt und gereinigt werden. Fällt der Kehr⸗ tag auf einen Feiertag, ſo iſt die Reinigung am vorhergehenden Werk⸗ tag vorzunehmen. Die Reinigung hat den Abzug und die ſofortige Entfernung von Unrat, Kot, Staub, Schutt und Abfällen aller Art zu umfaſſen; dabei müſſen die Straßenrinnen nebſt den ihnen zugeleiteten Ablaufrinnen mit reinem Waſſer abgeſpült werden. Das Hineinkehren von Schlamm, Kehrricht und dergl. in die Straßendohlen und Schlammſammler der Straßenkanäle iſt unterſagt. Der aus den Straßenrinnen gekehrte Schlamm darf nicht auf der Straßenbahn liegen gelaſſen, ſondern muß ſofort abgeführt werden. Bei trockener Witterung ſind die Straßen vor der Reinigung mit reinem Waſſer zu begießen. Bei anhaltender heißer Witterung ſind die Straßen öfters mit reinem Waſſer zu begießen. Das Ausgießen bezw. Ausleeren von allen möglichen Schmutz⸗ waſſern auf die Straßen iſt unterſagt. Die Verbindlichkeit der Straßenreinigung u.. w. erſtreckt his in die Mitte der Straße. Zur Reinigung ver- pflichtet iſt: 1. Vor bewohnten Gebäuden der Eigentümer und, falls dieſer nicht im Hauſe wohnt, der Mieter des unterſten Stockwerks. 2. Vor unbeivohnten Gebäuden z. B Scheuen, Ställen, ferner vor 7 Höfen u. ſ. w. derjenige, welche dieſe Grundſtücke enützt. Zuwiderhandlungen gegen obige Beſtimmungen werden aufgrund der 88 87 a Polizeiſtrafgeſetzbuch oder 366 10 Reichsſtrafgeſetzbuch an Geld bis zu 60 Mk. oder mit Haft bis zu 14 Tagen beſtraft. Bürgermeiſteramt Volz. Schmitt. Bekanntmachung. Der auf Freitag, den 3. Mai l. Js. feſtgeſetzte Amtstag in Laden⸗ burg wird auf Freitag, den 10. Mai l. As. verlegt. Mannheim, den 22. April 1907. Großh. Jad. gezirksamt gez. Lang. Vorſtehendes bringen wir hiermit Seckenheim, den 25. April 1907. Bürgermeiſteramt N Bolz m zur öffentlichen Kenntnis. Bekanntmachung. Die Schuttablagerung. Nr. 2419. Wir geben bekannt, daß das Schuttabladen auf dem Materialplatz an der Heidelberger Straße vor dem ausgehobenen Grund— ſtück der Süddeutſchen Eiſenbahngeſellſchaft verboten iſt; der Schutt iſt vielmehr in das ausgehobene Grundſtück zu verbringen. Seckenheim, den 24. April 1907. gürgermeiſteramt Volz. N re e 3 Eduard Merklein, Seckenheim empfiehlt ſein veichhaltiges Lager in Tuch und Buxkin, Kleiderstoffen, Wolle und Baumwolle, Schürzenstoffen, Satin, Auguste, Rölsch, fertige hemden und Hosen, Kragen, Kravatten ete. Aufmerkſame gedienung. Neue Muſter ſind eingetroffen. 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