FJethenheinet Anzeiger Anxeigeblatt für Seckenheim und Npesheim. Erſcheint Mittwoch und Samstag. Abonnement: Monatlich 80 Pfg., durch die Poſt bezogen vierteljährlich Mk. 1.10. Redaktion, Druck und Verlag von J. Helfrich in Seckenheim. Anzeigen: Die einſpaltige Petitzeile oder der n Raum 10 Pfg. bei Wiederholungen entſprechenden Rabatt. Nr. 66. Samstag, den 17. Auguſt 1907. 7. Jahrgang Unehrlich Handwerk in alter Zeit. (Schluß.) Die Unehrlichkeit der Bader und Barbiere läßt ſich dagegen aus der Unredlichkeit nicht herleiten. Ihr Handwerk war zwar nicht immer appetittlich, aber das war auch das des Arztes nicht, ohne daß es jemanden einge⸗ fallen wäre, die Aerzte als unehrlich zu erklä⸗ ren. Es kam noch hinzu, daß die Bader einen großen Teil der damaligen ärztlichen Praxis ausübten. Sie waren beſonders Wundärzte und ein Teil der Aerzte begann ſeine Praxis ſogar in den Baderſtuben. Unſere Vorfahren konſultierten, wenn ihnen irgend etwas fehlte, in der Regel zuerſt den Bader, der alſo wohl allgemeines Vertrauen genoß. Ließen ſie ſich doch geduldig alle Jahre ein paarmal ihr Blut und ihr Geld abzapfen und oft genu dadurch ums Leben bringen. Die Unehrlichkeſt dürfte weniger vom Barbierhandwerk als von den Baderſtuben herrühren, welche die Barbiere zu unterhalten pflegten, und in denen es ſehr oft recht leichtſinnig und wenig ſittenſtreng zuging, wobei die Bader manchmal nicht bloß ein Auge, ſondern alle beide zudrückten. Außer⸗ dem mußten die Bader, zumal in kleineren Städten, ſich mit den unglücklichen Opfern der damaligen Juſtiz, den der„peinlichen Lage“ Entronnenen, den Gefolterten, Gepeinigten, beſchäftigen, um die zerfetzten Menſchenleiber zu flicken und zu heilen. Wen aber einmal die Hand des Henkers berührt hatte, der blieb in den Augen des Mittelalters unehrlich, ſelbſt bei bezeugter Unſchuld. Die verſchiedene Wer⸗ tung der Gewerbe in den einzelnen Landestei⸗ len mußte notwendigerweiſe zu Mißhelligkeiten führen. Darum verſuchte das deutſche Reich durch Einführung einer Reichspolizeiverordnung dem Uebel zu ſteuern. 1548 auf dem Reichs⸗ tage zu Augsburg wurden die Hirten, Schäfer, Muller, Leineweber und Bader als durchaus ehrlich erklärt und dieſe Erklärung 1577 wieder⸗ holt. Jedoch ohne jeden Erfolg; die Zünfte dachten nicht daran, die ihnen ſo nützlichen Verrufserklärungen aufzuheben. Die ſchlimm⸗ ſten waren die Schneider und Schuhmacher. Sie nahmen keine Sohne von Badern, Mül⸗ lern, Hirten, Schäfern, Totengräbern, Bettel⸗ vögten, Gaſſenkehrern, Zoͤllnern, Stadtknechten, Turmwächtern, Gerichtsfronen, Nachtwächtern, Feldhütern und Trompetern auf. Bei den Trompetern kam die Unehrlichkeit daher, daß ſie zu den Spielleuten gerechnet wurden, die ſeit dem Niedecgang des Rittertums in der Achtung von Stufe zu Stufe ſanken, da ſie keine Gelegenheit hatten, ihren Unterhalt zu finden. Und da ſie nirgends ſeßhaft waren, ſo galten ſie nicht mehr als ſtändiſch und ſtädtiſch gegliederte Gemeinweſen. So wurden die Spiel⸗ leute unehrlich und Gattungsbegriff für alles, was da fahrend und ſingend durch die Lande zog als Gaukler, Taſchenſpieler, Erzähler, Sänger, Mimen, Luſtigmacher, Affen⸗ und und Bärenführer. Die Unehllichkeit dieſer Leute war eine ganz andere als die der oben⸗ genannten Handwerker, die immerhin ſchon bitter genug war. Den Söhnen dieſer unehrlichen Handwer⸗ ker waren eine Reihe anderer Handwerke ver⸗ ſchloſſen, die Töchter durften von andern Zunft⸗ enoſſen nicht geheiratet werden. In der Kirche, bei Prozeſſtonen und Aufzügen waren die unehrlichen Handwerker die letzten. Auf Beſchluß oder ſtillſchweigendem Uebereinkommen waren Rat und öffentliche Aemter ihnen geſperrt. Bei öffentlichen Beratungen galten ihre Stimmen weniger wie diejenigen anderer Zünfte. Genug, bei jedem Schritt ihres Lebens⸗ weges trat ihnen dieſe peinliche und demütigende Mißachtung entgegen und mochte ihnen ihr Leben oft genug verbittern. Die rechtliche Stel⸗ lung der unehrlichen Handwerker und Gewerbe war jedoch ganz einwandfrei. Ihr Eid und ihre Ausſagen galten ſo gut wie die irgend eines anderen, und bei keiner Rechtshandlung wurden ſie als minderen Wertes angeſehen. Nicht ſo die Spielleute, dieſe waren unehrlich im Rechtsſinne. Der Spielmann und ſeines gleichen hatten im Mittelalter weder Rechte noch Ehre. Nach dem Sachſenſpiegel verliert ein Spielmann alle Erbanſprüche, es ſei denn der Vater ſei ſchon Spielmann geweſen und habe Gut für Ehre genommen. Sie waren vogelfrei, ihr Zeugnis hatte keinen oder nur ſehr geringen Wert bei Gericht. Jedermann durfte ſie ungeſtraft verſpotten, beleidigen und verhöhnen. Die Buße, die ihnen zukam, war nur Schein⸗ und Hohnbuße. Im ſchwäbiſchen Landrecht wird der Schatten des Beleidigers eines Spielmannes beſtraft. Denn nur nach dem Schatten, den der Körper des Beleidigers an die Wand wirft, wird zur Sühne geſchla⸗ gen. Noch weiter ging das Haimburger Stadt ⸗ recht. Nach dieſem durfte der geſchlagene Spielmann überhaupt keine Sühne fordern oder er erhielt noch drei Schläge hinzu. Die vollkommenſte Vogelfreiheit, in der die Spiel ⸗ leute vollends untergehen mußten, vom mittel⸗ alterlichen Bürgertume ausgeſtoßen, des Rech⸗ tes beraubt, ſchufen ſich die unehrlichen Spiel⸗ leute, wie die Scharen der auf der Landſtraße Ziehenden und Fahrenden überhaupt, zu welchen ſeit 1417 noch die Zigeuner kamen, ein eigenes, neues Recht, eigene neue Sitten und Gebräuche, eine eigene Sprache und weithin reichende Or⸗ ganiſationen, um nur einigermaßen in ſich ſelbſt Schutz vor dem ſie verfolgenden Bürgertume und deſſen Schergen zu finden. Der unehrlichſte Menſch von allen war der Henker; als vollſtändig Ausgeſtoßener ging er durchs Leben. Er war Na wie nur der ſchwarze Tod ſelbſt. bſeits von den anderen menſchlichen Wohnungen war die ſeine. Jede Strafe, die er vollzog, verunehrte, jede Berührung ſeiner Hand beſchimpfte. Damit jeder ehrliche Bürger dieſer furchtbaren Gefahr aus dem Wege gehen konnte, trug er eine ſein ſchmachvolles Handwerk kenntlich machende Kleidung. In der Kirche war weit ab von den anderen ſein Platz. Jedes menſchliche Empfinden, Mitleid und Erbarmen verblaßte gegenüber ſeiner Perſon. Warf Krankheit ihn zu Boden, keine Hand hatte ſich gerührt ihn aufzuheben. Hätte er in den Wellen um ſein Leben gerungen, niemand hätte ihn herausge⸗ zogen, ſelbſt wenn es die leichteſte Mühe von der Welt geweſen wäre. Starb er, ſo wurde er abſeits ſang⸗ und klanglos bei Nacht und Nebel eingeſcharrt. Ausgeſtoßen waren auch alle ſeine Familienmitglieder. Niemand rührte auch nur eine Hand, wenn ihr gellender Wehe⸗ ſchrei durch die Stadt hallte. Der Henker iſt auch am längſten von allen unehrlich geblieben, und noch heutigen Tags klebt ihm ob ſeines Be⸗ rufes ein geſellſchaftlicher Makel an, mag er auch bei der Ausübung ſeines traurigen Amtes in Zy⸗ linder, weißen Handſchuhen und Frack auftreten. Eine dunkle Tat. Original⸗Roman von Carl Braunfels. „Kann die Verletzung nicht dadurch ent⸗ ſtanden ſein, daß der Rentier, als er in den Teich ſtürzte, mit dem Kopfe auf einen Stein oder irgend einen harten Gegenſtand ſtieß?“ Der Arzt überlegte einen Augenblick. „Nein“, gab er dann mit Beſtimmtheit zur Antwort.„Die Verletzung würde ſonſt nicht auf der Mitte des Kopfes ſein, zudem würde ein ſolcher Stoß nicht den Schädel zer⸗ ſchmettert haben. Ich bleibe bei meiner Anſicht, daß der Rentier erſchlagen und dann in den Teich geworfen wurde.“ „Die Wunde hat nicht geblutet?“ fuhr Heppner fragend fort. „Nicht nach außen, das Blut ergoß ſich in das Gehirn. Die Mütze hat den Schlag etwas gemildert.“ Haben Sie in der Nähe des Teiches in dem Raſen Spuren bemerkt, welche auf ein ſtattgefundenes Ringen hindeuteten?“ wandte ſich 1 ae ee an den Badediener. „Nein.“ „War der Raſen nicht niedergedrückt, als ob ein ſchwerer Gegenſtand durch denſelben hingeſchleift ſei?“ „Ich habe nichts bemerkt“, gab der An⸗ gefragte zur Antwort. „Der Körper des Toten iſt zu ſchwer, als daß ihn ein Mann getragen haben könnte“, fuhr der Staatsanwalt fort. „Es iſt noch nicht erwieſen, daß die Tat nur durch eine Perſon ausgeführt wurde. Können nicht mehrere daran Teil genommen haben?“ bemerkte Degen. „Sie haben Recht“, fuhr Heppner fort. „Es ſcheint ein Raubmord vorzuliegen; iſt das auch Ihre Ueberzeugung?“ Der Kommiſſär zuckte nach einigem Zögern mit den Schultern. „Ich weiß es nicht“, gab er zur Antwort. „Eine Börſe wurde bei dem Toten allerdings nicht gefunden, es iſt aber auch noch nicht er⸗ wieſen, daß er eine ſolche bei ſich getragen. Würde man ihm die goldene Uhr gelaſſen haben? Sie iſt ſehr wertvoll.“ Der Arzt war noch immer mit der Unter- ſuchung der Verletzung beſchäftigt. „Der Schlag wurde mit einem ſtumpfen, viereckigen Inſtrumente, entweder mit einem großen Hammer oder mit einer Axt verſetzt“, ſprach er.„Der Bruch des Schädelknochens läßt hierüber kaum einen Zweifel. Der Tote hat einen ſehr dicken und feſten Schädel, ſonſt würde die Verletzung eine noch größere ſein.“ „Der Schlag iſt alſo ein kräftiger ge⸗ weſen?“ fragte Degen. V „Es hat ihn ein ſtarker Mann geführt“, verſicherte der Arzt. Der Staatsanwalt und der Kommiſſär verließen das Haus und ließen ſich von dem Badediener die Stelle des Teiches zeigen, wo er den Toten aufgefunden hatte. In dem kurz gehaltenen Raſen war keine Spur mehr zu bemerken. Sie umſchritten den Teich, denn es war nicht erwieſen, daß der Tote an dieſer Stelle in denſelben geworfen war, er konnte von dem Waſſer ebenſo gut vom anderen Ufer hinübergetragen worden ſein. „Iſt dieſer Raſen heute Morgen von vielen Perſonen betreten worden?“ fragte Degen den Badediener. „Nein. Er darf überhaupt nicht betreten werden, außerdem hatte mir der Herr Bür⸗ germeiſter eingeſchärft, ſtreng darauf zu achten, damit eine etwa vorhandene Spur nicht ver⸗ wiſcht werde.“ „Haben Sie den Toten allein von dem Teiche in das Haus getragen?“ „Nein, ich verſuchte es, er war mir in⸗ deſſen zu ſchwer, ich rief einen Arbeiter zu Hilfe, der zufällig vorüberging.“ Noch einmal wurden das Ufer, der Raſen, welcher den Teich umgab, und die nächſten Wege ſorgfältig durchforſcht, ohne daß ſich irgend eine Spur entdecken ließ. Wo der Tote aus dem Waſſer gezogen war, fanden ſich am Ufer allerdings Fußtritte, ſie rührten in⸗ Mitteilungen aus der Seckenheimer Gemeinderats⸗Sitzung. (Vom 13. Auguſt 1907.) 16 Anzeigen über abgeſchloſſene Fahrnis⸗ verſicherungen bleiben unbeanſtandet. Die Zahlung eines Beitrags zu den Koſten der beabſichtigten Kanaliſation für die Gemeinde Friedrichsfeld, welchen einen Teil der Gemarkung Seckenheim entwäſſert werden würde, wird abgelehnt. Das Bezirksamt teilt mit, daß dem Jakob Wagner in Rheinau die Erlaubnis zum Betriebe der Schankwirtſchaft mit Branntwein⸗ ſchank im Hauſe der Firma Antraeit-Kohlen und Kokswerke in Rheinau erteilt wurde. Der vom Großh. Forſtamt Mannheim aufgeſtellte Wirtſchaftsplan für 1908 wird mit der Einſchränkung genehmigt, daß die Abgabe von Streunutzung auf 60 Hektar erhöht wird; mit dem ebenfalls vorgelegten Kulturplan erklärt man ſich einverſtanden. Mit der Zuteilung des Nebenorts Rheinau zu dem 10 Kaminfeger-Kehrbezirks Mannheim erklärt man ſich einverſtanden. Die Einwohnerzahl von Seckenheim und Nebenort Rheinau mit dem Stand am 1. Auguſt d. Js. wird zur Kenntnis gebracht. Dem Herrn Ratſchreiber Ries in Rheinau wird für Neuanlage der Feuerverſicherungs— bücher eine beſondere Vergütung bewilligt. Einem Geſuch des Gg. Friedrich Schmiedlin in Rheinau um Erlaubnis zum Betrieb der Schankwirtſchaft mit Branntweinſchank zum alten Relaishaus in Rheinau wird die Be— dürfnisfrage bejaht. Der Gr. Bahnbauinſpektion wird zur In⸗ angriffnahme einer Teilfläche von ca. 15 Qua⸗ dratmeter zum Bau einer Blockſtation die Ge⸗ nehmigung erteilt. Es wird Termin zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsſtreites der Gebr. Baumann und Fritz Scherer gegen die hieſige Gemeinde wegen Beizug zu Kanaliſationskoſten vor dem Bezirksrat auf Donnerstag, den 3. Oktober l. Js. Vormittags 10 Uhr anberaumt. Die Obſtverſteigerung mit einem Eclös von 270 Mk. 30 Pfg. wird genehmigt. Das Kommando der freiwilligen Feuer⸗ wehr dahier wird zur Vergebung der zu lie⸗ fernden Röcke für die 1 Garnitur ermächtigt. Zum Zweck der Vornahme einer Kreiswahl wird die Gemeinde in 3 Wahldiſtrikte eingeteilt; der Hauptort Seckenheim wird in 2 Diſtrikte zerlegt, während der Nebenort Rheinau für ſich einen Bezirk bildet. Die Nichtberückſichtigung des Herrn Thomas Herdt bei Uebertragung der Bauleitung wird damit begründet, daß derſelbe ein Angebot auf die Maurerarbeiten einreichte. Die vorliegenden Rechnungen geprüft und zur Zahlung angewieſen. Aus Nah und Fern. Mannheim, 15. Aug. Im Abeſſinier⸗ dorfe unſerer Ausſtellung ging es heute hoch werden her. Beim Krieger Ibrahim Abdi und ſeiner Lieblingsfrau Tenroh Farah war in voriger Woche der ſchwarze Klapperſtorch eingekehrt und heute ſollte die von ihm geſpendete Welt⸗ bürgerin nach muhamedaniſchem Ritus getauft werden. Nach einem etwas tumultuöſen Choral⸗ gebet der geſamten abeſſiniſchen Gemeinde wur⸗ den Mutter und Kind in feſtlich geſchmücktem Wagen im Dorfe herumgeführt, neugierig beſchaut von den nach vielen Hunderten zäh⸗ lenden Beſuchern. Voraus trugen farbige Kin⸗ der allerlei Geſchenke für die Neugeborenen, ſowie an einer Stange unter Glas und Rah⸗ men den wie einen Talisman angeſtaunten— ſtandesamtlichen Geburtsſchein. Dem Wagen folgten die Männer in weißem Burnus, das buſchige Haar mit feilen geſchmückt, in den Händen Schild und Speer, während die abeſſi⸗ niſchen Schönen ſich zum Teil in bunte Ge⸗ wänder gehüllt und die Häupter mit künſtlichen Blumen reich verziert hatten. Nachdem der Umzug zu Ende war, nahm der Mullah Abdullah, in einen prächtigen roten Kaftan gekleidet, auf dem Triumphwagen die Ceremonie vor, wobei er mit der Gemeinde einen Wechſel⸗ geſang anſtimmte, deſſen Rythmus und Wohl⸗ klang allerdings europäiſchen Ohren nicht ange⸗ paßt war, dazwiſchen etwa zwölf Mal den Namen der Neugeborenen:„Aurelah Mann⸗ hemia“ ausrief und zugleich unter vielen rituellen Sprüchen und Geſten drei Eier zu Boden ſchmetterte. Zu Ehren des Täuflings folgten dann Freudentänze der abeſſiniſchen Jugend, Kriegsſpiele mit Lanze und Dolch, Ringkämpfe und Wettlaufen. Die etwas afri⸗ kaniſche Hitze, die am Mittag über der Neckar⸗ ſtadt gelagert, war inzwiſchen einem dauernden Gewitterregen gewichen. Fröſtelnd hüllten ſich die dunkelbraunen Geſtalten in ihre luftigen Gewänder, einige ließen ſich am offenen Lager⸗ feuer nieder, andere zogen ſich in ihre ſtrohbe⸗ deckten Wohnhütten zurück, aus denen der Geruch friſchen Hammelbratens gar einladend hervorquoll. In der Veranda ihres blumen⸗ geſchmückten Heims aber kauerte auf weichem Pfühl Tamroh Farah und ſchaute zärtlichen Blicks auf das ſorgſam in ihrem Schoß ge— bettete dunkeläugige Menſchenkind. Mannheim, 15. Aug. Aus noch un⸗ bekannter Urſache ſuchte geſtern mittag ein verheirateter Lackierer in ſeiner Wohnung durch Erhängen ein Ende zu machen, er konnte jedoch noch rechtzeitig abgeſchnitten werden.— Geſtern vormittag wurde im Neckar die Leiche des am letzten Sonntag bei Feudenheim beim Baden ertrunkenen zwölf Jahre alten Knaben Adam Brandt, Sohn des Bäckermermeiſters Brandt von Feudenheim, geländet.— Der 16 Jahre alte Sohn eines hieſigen Krahnenführers ſprang in vergangener Nacht, nachdem ihn ſein älterer Bruder, ein arbeitsloſer Taglöhner, mit„Tot⸗ ſtechen“ bedroht hatte, aus Furcht vor der Ver⸗ wirklichung dieſer Bedrohung durch das Fenſter des zweiten Stockes ſeiner elterlichen Wohnung auf den Gehweg hinunter und brach hierbei den rechten Unterſchenkel. Der Bruder des Verunglückten wurde verhaftet.— Durch ihre jugendliche Unwiſſenheit einen ſchnellen Tod gefunden hat die acht Jahre alte Marie Heu⸗ berger, Tochter des Bäckermeiſters Karl Heu⸗ berger. Das Mädchen weilte bei ſeinen Ver⸗ wandten im nahen Viernheim zu Beſuch. Dort hatte es am vergangenen Sonntag Pflaumen gegeſſen und darauf Waſſer getrunken. In der Nacht vom Dienstag auf Mittwoch iſt das Mädchen an den Folgen geſtorben. Heidelberg, 14. Aug. Ertrunken beim Baden iſt geſtern nachmittag in der Nähe Wieblingens der verheiratete Schreiner Anton Hönig, Buſſemergaſſe wohnhaft. Die Leiche wurde heute früh im Neckar auf Handſchuhs⸗ heimer Gemarkung aufgefunden. Unterharmersbach, 14. Aug. Ein 18jähriger Metzgerburſche erlitt vor einigen Tagen eine unbedeutende Verletzung am Ober⸗ arm. Der ſpäter gerufene Kaſſenarzt vermutete im Arm geronnenes Blut und wollte es durch einen Einſchnitt entfernen; es war aber kein ſolches vorhanden. Einige Zeit darauf ſtellte ſich Blutvergiftung ein, welche den Tot herbei⸗ führte. Hornberg, 14. Aug. In dem nahen Lauterbach gerieten auf der Straße die Land⸗ wirte Johann Reuter(Jergenmichelbauer) und Paul Moosmann(Bergbauer) mit einander in Streit. Im Zorn ſchlug Reuter den Moosmann mit der Schaufel derart an den Kopf, daß letzterer an den Folgen des Schlages verſchied. Herbſtein i. Oberheſſen. 15. Aug. Zu einem ungeheuren Brande, der geſtern hier wütete, iſt zu melden, daß das Feuer einen ganzen Teil der Stadt in Aſche gelegt hat. Es brannten 65 Gebäude ab, darunter 34 Wohnhäuſer, das katholiſche Pfarrhaus nebſt zwei Schulen, drei Bäckereien und mehreren Wirſchaften. Zwei Kirchen waren in größter Gefahr, konnten jedoch gerettet werden. Das ſtark gefährdete Amtsgericht wurde teilweiſe gerettet. Perſonen ſind nicht umgekommen, doch iſt einiges Vieh verbrannt. Der Brand begann geſtern abend 6 Uhr in einer Bäckerei. Von den Abgebrannten ſoll mehr als die Hälfte nicht verſichett ſein. Wie hoch ſich der Schaden beläuft, läßt ſich bis jetzt noch nicht überblicken. Die Sparkaſſe, die Apotheke konnten gerettet werden. Die Entſtehungsurſache des Feuers iſt unbekannt, da die Bewohner beim Ausbruch des Brandes mit Feldarbeiten beſchäftigt waren. Das Feuer war heute gegen Abend eingedämmt und jede Gefahr beſeitigt. Newyork, 14. Aug. Nach einer Meldung aus Honolulu ſuchte ein Schooner 12 Tage vergeblich nach der Inſel Layſan, die von einer Anzahl Japaner bewohnt iſt. Man befüchtet lt. Frkf. Ztg., daß die Inſel infolge eines Erdbebens verſunken iſt. Oolksbad Seckenheim. Heute und Morgen für Männer geöffnet. — deſſen von dem Badediener und dem Buͤrger⸗ meiſter her. Der Bürgermeiſter war darüber, daß wirklich ein Mord vorlag, ſehr erſchreckt. Er hatte es allerdings befürchtet, zugleich aber auch jeden Zweifel ſorgfältig bewahrt. Er konnte ſich nicht verhehlen, daß dieſe Tat dem Bade ſehr nachteillg werden müſſe; ſie ließ ſich nicht geheim halten und es war vorauszuſehen, daß durch ſie mancher Fremde ſich abhalten ließ, Kreuznach zu beſuchen. Das Intereſſe der Stadt und des Bades lag ihm am Herzen, gleichzeitig wurde ſein eigener Vorteil empfindlich dadurch berührt, denn er lebte faſt nur von den Badegäſten, an welche er im Sommer ſein ganzes großes Haus vermietete. Als der Staatsanwalt ſich mit der Frage an ihn richtete, ob er irgend etwas, was zur Aufklärung der Tat dienen könne, wiſſe, oder ob er einen Verdacht hege, vermochte er kaum zu antworten, denn die ſchlimmſten Befüchtungen hatten ſeinen Kopf beſchäftigt. „Nein, ich weiß nichts“, entgegnete er, indem er mit der Hand über die Stirne hinſtrich„Ich habe keine Ahnung, wer eine ſolche Tat begangen haben könnte.“ „Sie kannten den Toten?“ fragte der Kommiſſär. „Ja, ſehr gut; Charakter.“ „Lebte er hier ſtill?“ „Darauf kann ich ſchwer antworten. Er lebte mäßig, obſchon er an allen Vergnügungen er war ein prächtiger Teil nahm, er gab auch viel Geld aus, deshalb war er für manchen ein doppelt angenehmer Gaſt.“ „Er galt alſo für reich?“ „Ja, und er war es auch, nach einigen Andeutungen die er mir gemacht hat.“ „Haben Sie gegen andere darüber ge⸗ ſprochen?“ forſchte der Kommiſſär weiter. „Ich weiß es nicht, es kann indeſſen wohl ſein; es war übrigens kein Geheimnis, daß er reich war. Er hat für wohltätige Zwecke hier ſtets ziemlich erhebliche Summen gegeben.“ „Wo wohnte er?“ „Dicht neben dem Kurhauſe, kaum zweihundert Schritte entfernt.“ „Haben Sie bereits nachgeforſcht, ob er geſtern Abend in ſeiner Wohnung geweſen?“ „Nein, ich bin ſofort zur Stadt ge⸗ fahren.“ „Es iſt gut, die Nachforſchungen können wir ja ſelbſt anſtellen.“ Sie verließen den Teich und betraten einen Weg in den Anlagen, um ſich zu dem Hauſe zu begeben, in welchem Buſchmann gewohnt hatte. Ein Herr näherte ſich ihnen, es war eine große hagere Geſtalt, mit blondem glattem Haare, einem dünnen blonden Barte und blauen Augen. Der Kopf war ziemlich klein und dieſer ſowohl wie der etwas weichliche Ausdruck des Geſichtes ſchienen zu dem großen Körper nicht zu paſſen. Der Nahende mochte ungefähr fünfunddreißig bis vierzig Jahre von hier zählen, ſein Name war v. Taſchner. Er war Gutsbeſitzer und gehörte zu den Badegäſten. Ziemlich raſch trat er auf den Bürger eiſter zu, der ihm bekannt war. „Herr Bürgermeiſter, iſt es wahr, daß Buſchmann ermordet iſt?“ fragte er mit erregtet Stimme. Der Gefragte nickte bejahend mit dem Kopfe. „Oh— oh, das iſt entſetzlich!“ fuhr der Gutsbeſitzer fort.„Ich hörte es ſoeben, der Badediener erzählte es, allein ich konnte e nicht glauben. Ich war erſt geſtern Abend noch mit ihm zuſammen, und er war luſtig.“ Degen hörte dieſe Worte und trat an den Bürgermeiſter heran, indem er ihn bat, ih den Herrn vorzuſtellen. „Wo waren Sie denn geſtern dem Rentier?“ wandte er ſich dann an v. Taſchner. „Bei Schlieben.“ „Wann verließen Sie denſelben?“ Der Gutsbeſitzer zögerte mit der Antwort, (Fortſetzung folgt.) dem Herrn v. einem Freunde, — Zweierlei Standpunkt.„Sie:„Alle b Bekannten ſind des Rühmens voll, wie vor teilhaft mir das neue Koſtüm ſteht 7 10 allein verlierſt kein Wort darüber!“— „Ja, ſieh, liebes Kind, die anderen verlieren eben nur Worte— ich aber's Geld!“ g Abend mit Bekanntmachung. Die Maul⸗ und Klauenſeuche betr. Nr. 111091 J. In Kirchheim, Bezirksamt Heidelberg iſt die Maul⸗ und Klauenſeuche ausgebrochen. Auf Anordnung Gr. Miniſteriums des Innern wird die Be— ſtimmung des 8 33 der Verordnung vom 19. Dezember 1895 die Abwehr und Unterdrückung von Viehſeuchen betr. hinſichtlich des Handels mit Rindvieh für den Amtsbezirks Mannheim all⸗ gemein in Araft geſeht. 1. Händler und in deren Vertretung die Beſitzer von Gaſt⸗ und Privatſtällen ſind verpflichtet, von der Einſtellung von Tieren der be⸗ zeichneten Art im Amtsbezirke Mannheim der Ortspolizeibehörde(in dem Stadtbezirk Mannheim dem Bezirksamte) ſpäteſtens im Verlaufe von 12 Stunden von der Einſtellung an Anzeige zu erſtatten. 2. Die Ortspolizeibehoͤrde hat hierüber eine Beſcheiniguug auszu⸗ ſtellen und dem Bezirkstierarzte von dem Tage der Einſtellung der Tiere unter Angabe des Alters, der Farbe, des Geſchlechts ſchriftlich Mitteilung zu machen. 3. Am fünften Tage nach der erfolgten Einſtellung nimmt der zuſtändige Bezirstierarzt die Unterſuchung der Tiere vor. Werden die Tiere für ſeuchenfret erklärt, ſo dürfen dieſelben aber nur zum Zwecke ſofortiger, am Ausſtellungsorte zu bewirkenden Schlachtung, aus dem Stalle entfernt werden. 4. Sind während der Dauer der Beobachtung weitere der Beob⸗ achtung unterliegende Tiere in den Stall eingeſtellt worden, ſo dürfen auch die früher eingeſtellten, abgeſehen von dem Falle des vorhergehenden Satzes, aus dem Stalle nicht entfernt werden, bevor nicht die Beob⸗ achtungsfriſt der ſpäter eingeſtellten Tiere umlaufen iſt. 5. Nach Umlauf der fünftägigen Friſt iſt nach Angabe des Be⸗ zierkstierarztes und unter rolizellicher Ueberwachung eine gründliche Rei— nigung der von den zuſammengebrachten Tieren jeweils benutzten Stallungen und Buchten u. ſ. w. anzuordnen. Mannheim, den 10. Auguſt 1907. Großh. Bezirksamt, Abteilung l! Dr. V. Pfaff. Nr. 5831. Vorſtehendes bringen wir zur Kenntnis der Vieh⸗ händler und Viehverkäufer. Seckenheim, 15. Auguſt 1907. Hürgermeiſteramt Volz. Bekanntmachung. Nr. 5821. Der diesjährige Centralzuchtviehmarkt des Verbandes der oberbadiſchen Zuchtgenoſſenſchaften findet in Radolfzell am Mlon⸗ tag, den 16. und Dienstag, den 17. Leptember 1907 ſtatt. Auf dieſem Markte können Züchter, Gemeinden und Milchvieh⸗ halter ihren Bedarf an gezüchteten Jung⸗ und Großvieh beſſerer Raſſe (Farren, Kuhrinder, Kalbinen und Kühe) decken. Die Kreisverwaltung Mannheim wird, wie üblich, eine Kommiſſion von Sachverſtändigen, darunter einen Bezirkstierarzt, behufs Mitwirkung beim Einkauf von Tieren für Gemeinden und Private unſeres Kreiſes nach Radolfzell ſenden. Die Kreisverwaltung wird außerdem auch in dieſem Jahre wieder den Kreisgemeinden für eingeführte Farren und den kreisangehöri⸗ gen Landwirten etc. etc. für eingeführte„weibliche“ Zucht⸗ tiere angemeſſeue Kreisprämien bewilligen. Die Transportkoſten der Tiere trägt die badiſche Staatskaſſe. Vorſtehendes bringen wir hiermtt zur öffentlichen Kenntnis mit der Aufforderung, von dem beabſichtigten Einkauf weiblichen Zuchtviehs bis 10. September d. Js. beim Bürgermeiſteramt Mitteilung zu machen. Seckenheim, den 15. Auguſt 1907. gürgermeiſteramt: Ratſchreiber Volz. Ritter. Bekanntmachung. Die Vergebung der Karouſſel⸗ plätze in Seckenheim betr. Nr. 5967. Die Plätze für Aufſtellung eines Karonſſels in 8. Seckenheim und eines ſolchen in Rheinau an den Kirchweihtagen 20. und 21. Oktober 1907 werden im Submiſſtionswege vergeben. Schriftliche Angebote für den Platz in Seckenheim und Rheinau getrennt ſind bis längſtens 15. September ds. Js. an den unterzeichneten Gemeinderat einzureichen. Seckenheim, den 13. Auguſt 1907. Gemeinderat: Ratſchreiber Volz. Ritter. Bekanntmachung. Die Aufſicht über die Gemeinde⸗ vermögensverwaltung betr. Nr. 5842. Die Gemeinderechnung fuͤr 1906 nebſt allen Zuge⸗ hörden, und die Rechnung der Gemeindekrankenverſicherung für das Jahr 1906 nebſt allen Zugehörden ſowie die Rechnung der Ortsviehver⸗ ſicherungsanſtalt für 1906 nebſt allen Zugehörden liegen zur Einſicht der Gemeindeſteuerpflichtigen während 14 Tagen, vom 19. Auguſt 1907 an, auf dem Rathauſe in Seckenheim auf. Seckenheim, den 16. Auguſt 1907. Gemeinderat: Ratſchreiber Volz Ritter. Sammel⸗-Anzeiger. Nur für Mitglieder der Ein- und Perkaufsgenoſſenſchaft Seckenheim. Für Gerſte zahlt der Konſumverband von heute ab ſeinen Mit⸗ gliedern 18.75 Mk. Seckenheim, den 16. Auguſt 1907. Der Vorſtand. Geſchäfts- Empfehlung. Bringe hiermit den verehrlichen Einwohnern von Ilvesheim und Umgebung mein Baugeschäft in empfehlende Erinnerung. Uebernahme von Neu- und Umbauten, Brunnenanlagen, Beton⸗ arbeiten, Kanaliſationen, ſowie ſämmtlichen Reparaturen. Anfertigung von Plänen und Koſtenanſchlägen bei billiger Berechnung. Ausführung von Spezialarbeiten. 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