Sethenheiner Arztigtt Anzeigeblatt für Seckenheim und Ilvesheim. Erſcheint Mittwoch und Samstag. Abonnement: Monatlich 30 Pfg., durch die Poſt bezogen vierteljährlich Mk. 1.10. Redaktlon, Druck und Verlag von J. Helfrich in Seckenheim. Anzeigen: Die einſpaltige Petitzeile oder dern Raum 10 Pfg bei Wiederholungen entſprechenden Rabatt. Nr. 67. Mittwoch, den 21. Auguſt 1907. 7. Jahrgang Deutſches Reich. Seckenheim. Nach den im Laufe der letzten Tage bei dem Oberkommando der Schutz⸗ truppen eingelaufenen telegraphiſchen Mel⸗ dungen iſt die Situation in Südweſtafrika außerordentlich ernſt. Man gibt ſich darüber keinem Zweifel hin, daß Morenga, der mit 400 Anhängern, von denen 150 mit Martini⸗ gewehren bewaffnet ſind, deutſches Gebiet betre⸗ ten hat, alsbald zum Angriff übergehen wird. Er wird das ſchon deshalb tun, um ſich ſo raſch als möglich in den Beſitz von Schutz— waffen und Munition zu ſetzen, um ſeine geſamte Mannſchaft ausrüſten zu können. Die Ueberfälle auf deutſche Truppen werden ſich vorausſichtlich gegen kleine Abteilungen z. B. die Telegraphen⸗ und Heliographenpoſten rich⸗ ten. So wird alsbald im Schutzgebiete der Guerillakrieg in ſchöͤnſter Blüte ſtehen. Dabei iſt insbeſondere zu berückſichtigen, daß die Truppen, über die Deutſchland im Süden ver⸗ fügt, zurzeit bedeutend ſchwächer ſind, als die Truppenmaſſen, die für die Friedensorganiſation vorgeſehen ſind. Es beſtehen Zweifel darüber, ob man angeſichts der ſo plötzlich veränderten Verhältniſſe mit den derzeit vorhandenen Trup⸗ pen wird auskommen können und es iſt viel⸗ mehr zu erwarten, daß Eſtorff und Lindequiſt an den Reichstag mit neuen Forderungen herantreten werden. Bezeichnend für den Ernſt der Situation wie für die Mühſal, die die bevorſtehenden Kämpfe mit ſich bringen müſſen, iſt es, daß das in Betracht kommende Gelände in den Kolonien iſt. Zerklüftet, mit teilweiſe ſenkrechten Abhängen, drängt dieſes Gelände oft zu ſtundenlangen Ritten, ehe es gelingt, einen Abſchluß oder einen Aufſtieg zu finden. Günſtig iſt jedoch der Umſtand, daß die Bahn von Aus nach Keetmanshoop nun wenigſtens ſo weit fortgeſchritten iſt, daß die äußerſt ſchwierige, 60 Kilometer lange Durſtſtrecke befahren werden kann; es iſt alſo bedeutend leichter, Truppen und Vorräte nach Keetmans⸗ hoop und in die gefährdeten Gebietsteile zu ſchaffen. Aus Nah und Fern. Seckenheim, 19. Aug. Bei der Vor⸗ beifahrt oder dem Begegnen eines Automobils werden ſich gewiß ſchon Viele gefragt haben, was die Buchſtaben⸗ und Ziffernbezeichnung an der Rückſeite zu bedeuten haben. Unſere Leſer, namentlich diejenigen, die noch Laien auf dem Gebiete des Automobilſports ſind, in den Stand zu ſetzen, die Kennzeichen der Auto⸗ mobile zu enträtſeln, ſoll der Zweck der nach⸗ folgenden Erklärungen ſein. Wir beſchränken uns auf die im Deutſchen Reiche von den Be⸗ hörden vorgeſchriebenen. Sämtliche im König⸗ reich Preußen beheimateten Automobile ſind daran zu erkennen, daß die römiſche Ziffer 1 vorgeſetzt iſt. Der ſich dann anſchließende je nach der Provinz ſich verändernde Buchſtabe belehrt uns über die engere Heimat, die betr. Provinz, in welcher der Automobilbeſttzer wohnt, und zwar werden gekennzeichnet: Polizeibezirk Berlin durch den Buchſtaben A, Provinz Oſtpreußen 8 5 C, 4 Weſtpreußen 9* D, „ Brandenburg„„ 5 E, „ Pommern 8 5 H, „ Schleſten„5* N K, „ Sachſen 8 a M, „ Schleswig⸗Holſtein„ 5 P, „ Hannover 1. 8, „ Heſſen⸗Naſſau„„ 7 15 „ Weſtfalen 3. X. * Poſen„** V. „ Rheinprovinz„„ Z. Die beſonderen Kennzeichen für die übrigen deutſchen Bundesſtaaten ſind folgende: König⸗ reich Bayern: Ziffer II und Buchſtaben A, B uſw.— Sachſen: Die Ziffern I, II, III, IV, V (je nach den fünf Kreishauptmannſchaften).— Württemberg: Ziff. III und Buchſtaben A, B uſw. je nach den einzelnen Verwaltungsbezirken. — Baden: Ziffer IV und Buchſtaben A, B uſw.— Heſſen: Ziffer V und Buchſtaben A, B uſw.— Mecklenburg⸗Schwerin: M I.— — Großherzogtum Sachſen: 8.— Mecklen⸗ burg⸗Strelitz: M II.— Oldenburg: O.— Braunſchweig: B.— Sachſen⸗Meiningen: SM. — Sachſen⸗Altenburg: Sa.— Sachſen⸗Koburg: KG.— Anhalt: A.— Schwarzburg⸗Rudol⸗ ſtadt: SR.— Schwarzburg⸗Sondershauſen: SS.— Waldeck: W.— Reuß älterer Linie: RA.— Reuß jüngerer Linie: Rl.— Schaum⸗ burg⸗Lippe: SIL.— Lippe: L.— Lübeck: IL. — Bremen: IB.— Hamburg: HH.— Elſaß⸗ Lothringen: Ziff. VI und Buchſtaben A, B uſw. An dieſe unterſchiedlichen Kennzeichen ſchließt ſich dann die dem Automobil reſp. ſeinem Beſitzer der Reihenfolge ſeiner Eintra⸗ gung nach gegebene„Nummer“, die nöti⸗ genfalls die Ermittelung der Perſönlichkeit ermöglicht. Karlsruhe, 18. Aug. Die badiſchen Hopfenhändler haben ſich organiſtert. Dieſen Beſchluß führten ſie in einer kürzlich abge⸗ haltenen Verſammlung herbei, an der im badiſchen Hopfeneinkauf beteiligte Händler und Kommiſſäre teilgenommen haben. Die Vereini- gung hat den Namen:„Vereinigung badiſcher Hopfenkommiſſäre und Händler, eingetragener Verein, Waldau.“ Aus Baden, 18. Aug. Die Schwalben ſammeln ſich bereits ſeit Tagen in Scharen auf den Dächern und im Roͤhricht, um An⸗ ſtalten für die baldige Ausreiſe nach dem Süden zu treffen. Während ſie gewohnlich in der erſten Hälfte des September mit dem Wegzuge beginnen, haben ſie in vielen Land⸗ ſtrichen uns voriges Jahr auch ſchon Ende Auguſt verlaſſen. Ein ſo früher Abzug der Schwalben läßt aber auf einen ſtrengen und langen Winter ſchließen, der im vergangenen Jahr tatſächlich gefolgt iſt. Heilbronn, 19. Aug. In der Nacht zum Sonntag wurde der 24jährige Kupfer⸗ ſchmied Stößer von dem Tagloͤhner Burkhardt im Streit wegen eines Mädchens mit einer Feile ſo ſchwer in die Lunge geſtochen, daß er bald darauf ſtarb. München, 19. Aug. In einer Wirt⸗ ſchaft entſtand zwiſchen einem Dienſtknecht und einem Portier eine Rauferei, bei der der Por⸗ tier dem Dienſtknecht 4 tötliche Meſſerſtiche in die Herzgegend verſetzte. Mehrere Gäſte ſind teils ſchwer teils leicht verletzt. Der Täter iſt verhaftet. Düſſeldorf. Der 11jährige Sohn eines Arbeiters ſtürzte auf einer Bauſtelle in eine Eiſenſtange, die aus dem Beton herausragte, und wurde aufgeſpießt. Das Unglück wurde erſt nach einer Stunde bemerkt, als der Knabe bereits verblutet war. — Der Taler. Der Bundesrat hat am 27. Juni die Außerkursſetzung der Talerſtücke Eine dunkle Tat. Original⸗Roman von Carl Braunfels. „Herr Kommiſſär“, ſprach der Gutsbeſitzer endlich,„der Rentner Buſchmann war mein Freund; das an ihm verübte Verbrechen hat mich auf das Höͤchſte erſchüttert, es darf nicht ungeſtraft bleiben, und ich für meinen Teil werde Alles aufbieten, um Sie zu unterſtützen. Ich weiß nicht, ob Sie bereits eine Spur des Mörders entdeckt haben...“ „Noch nicht.“ „Nun dann trägt vielleicht Folgendes dazu bei. Wir haben den Herrn v. Schlieben erſt nach 1 Uhr dieſe Nacht verlaſſen.“ „Weshalb ſo ſpät?“ „Es waren außer Buſchmann und mir noch drei Herren dort— wir hatten ge⸗ ſpielt.“ „Wer waren die beteiligten Herren?“ „Der Fabrikant Dornberg, der Kaufmann Bohl und der Rittmeiſter Schmalenberg.“ „Haben Sie hoch geſpielt?“ N „Ja, Buſchmann legte eine Bank und war geſtern Abend ſehr vom Glücke be⸗ günſtigt.“ „Wie hoch ſchätzen Sie ſeinen Gewinn?“ forſchte der Kommiſfär, für den dieſe Mit⸗ teilungen hohes Intereſſe hatten. „Ich weiß es nicht genau, er mag in⸗ deſſen immerhin gegen tauſend Taler gewonnen haben, denn ich allein habe über zweihundert Taler verloren.“ „Sie müſſen ſehr hoch geſpielt haben“, bemerkte der Kommiſſär nicht ohne Erſtaunen. Es ſchien Taſchner nicht angenehm zu ſein, dies eingeſtehen zu müſſen. „Wir haben hoch geſpielt“, entgegnete er, indem ſein Auge ſich beſchämt ſenkte. „Haben die anderen Herren auch ver⸗ loren?“ „Ja, ſämtlich, das Glück war dem Rentier in auffallender Weiſe günſtig. „Haben die Herren ebenſo viel verloren wie Sie?“ „Das weiß ich nicht, vermute es indeſſen.“ „Haben Sie ſchon öfter zuſammenge⸗ ſpielt?“ „Einige Male, indeſſen nie ſo hoch; es war auch durchaus nicht unſere Abſicht, der Verluſt trieb uns dazu, weil wir das Verlorene wieder zu gewinnen hofften.“ „Sie erwähnten, daß das Glück dem Rentier in auffallender Weiſe günſtig geweſen ſei— iſt Ihnen bei dem Spiele irgend etwas aufgefallen, irgend eine Ungehörigkeit?“ „Nein, nein, Sie deuten meine Worte falſch, Herr Kommiſſär!“ rief Taſchner haſtig. „Buſchmann war ein Ehrenmann durch und durch, ihm ſelbſt war es unangenehm, daß er fortwährend gewann, er bat uns ſogar, weniger hoch zu ſetzen. Schon nach zehn Uhr wollte er aufhören zu ſpielen und er behielt die Bank nur auf unſere dringenden Bitten. Es hat nicht in meiner Abſicht gelegen, auch nur den geringſten Verdacht auf ihn zu werfen.“ „Haben Sie bei irgend einem der 122 eine beſondere Erregung wahrgenommen?“ „Wir Alle waren wohl etwas erregt.“ „Es iſt Ihnen alſo nichts aufgefallen?“ Taſchner zog die Schultern langſam in die Höhe. „Ich glaube, dem Fabrikant Dornberg ſchten der Verluſt ſehr unangenehm zu ſein; er war zwar ſehr ſtill, allein ſein Geſicht wurde immer bleicher; doch wie geſagt, Herr Kom⸗ miſſär, ich kann dies nicht beſtimmt behaupten; wir Alle waren erregt, und bei dem einen äußert ſich die Erregtheit ganz anders als bei einem Anderen.“ „Iſt bei dem Spiele worden?“ „Nein, nur wenige Flaſchen Wein.“ „Haben Sie bemerkt, wo der Rentier das Geld aufbewahrte?“ „Die Kaſſenſcheine und Banknoten legte er in ſeine Brieftaſche, das Gold ſteckte er in das Portemonnaie.“ „Er trug alſo eine Brieftaſche bei ſich?“ „Ja wohl.“ „Wie ſah dieſelbe aus?“ Der Gutsbeſitzer ſchien nachzuſinnen. „Ich glaube dunkelbraun“, gab er zur viel getrunken deutſchen Gepräges zum 1. Oktober 1907 be⸗ ſchloſſen, jedoch mit einer Friſt zur Einlöſung bei den Reichs- und Landeskaſſen bis zum 30 September 1908. Hierbei wird darauf hinge⸗ wieſen, daß öſterreichiſche Vereinstaler, da deren Außerkursſetzung bereits zum 1. Januar 1901 mit Einlöſuagsfriſt bis zum 31. März 1901 erfolgt iſt, nicht mehr einlösbar ſind. Einlieferer ſolcher Stücke haben vielmehr zu gewärtigen, daß dieſe nach dem Beſchluſſe des Bundesrates vom 13. März 1903 zerſchlagen oder eingeſchnitten werden. — Der Angeſtellte einer kaufmänniſchen Firma in Karlsruhe drehte bei einem An⸗ rufe des Telephonamtes die Kurbel mehrfach raſch herum, wodurch die amtierende Telepho— niſtin ſo erhebliche Verletzungen erhielt, daß ſie ihren Erwerb aufgeben mußte. Die Firma wurde verurteilt, ihr das bisherige Einkommen als Rente zu bezahlen. Das Gericht ſetzte gleichzeitig feſt, daß die heute im Alter von 20 Jahren ſtehende Klägerin bis zum 65. Lebensjahre erwerbsunfähig geweſen wäre, ſodaß eine Rentenzahlung auf die Dauer von 45 Jahren— insgeſamt etwa 60000 Mk.— in Betracht kommt. — Der neue Komet leuchtet gegenwärtig am nächtlichen Himmel. Man findet ihn am öſtlichen Himmel zwiſchen 3 und 4 Uhr mor⸗ gens leicht auf. Der Komet ſteht zwiſchen den Sternbildern Orion, Stier, Fuhrmänner und Zwillingen; gegenwärtig befindet er ſich in den Zwillingen in einer geraden Linie von Beteigeuze (Drion) zum Pollux(Zwillinge). Zieht man eine Linie vom Kometen zum Aldeboran(dem hellſten Stern im Stier), ſo hat man die Bahn, der er folgt, und kann ſein raſches Fortſchreiten gut beobachten. Er ſchreitet der Sonne ent⸗ gegen und wird, wenn er das Sternbild des kleinen Hundes durchlaufen hat, einige Tage nicht zu ſehen ſein, da er dann mit der Sonne auf und unter geht. Mitte September wird er einige Zeit am Abendhimmel erſcheinen und dürfte dann ein intereſſantes Schauſpiel bieten, da ſeine Leuchtkraft wegen der größeren Son— nennähe bedeutend zunimmt. Jetzt zeigt er ſich als Stern zweiter Größe. Der Schweif iſt als leichter Schleier mit bloßem Auge zu ſehen; im Fernglas zeigt er ſich ganz deutlich. Im September wird der Schweif ganz beſon⸗ ders hervortreten, da er dann der Sonne abge— neigt iſt. — In Walbach(Mülhauſen) war ein Knecht ſeit einer Reihe von Jahren infolge eines Unfalles völlig taubſtumm geworden. Am vorigen Sonntag geriet der Taubſtumme mit einigen Burſchen in Streit, im Verlaufe deſſen ihm von einem derſelben eine tüchtige Ohrfeige verſetzt wurde. Seit dieſer Ohrfeige hört und ſpricht der Burſche wieder wie jeder andere. — Vorſicht bei Auskünften. Das badiſche Bauernvereinsblatt teilt ein Vorkommnis mit, das beſonders den Bürgermeiſtern kleiner Ge— meinden eine Warnung ſein ſoll. Eine Ge— meindeverwaltung hatte auf Anſuchen bekundet, daß zwei Perſonen, die in einem Geſchäfte als Bürgen benannt wurden, gut und zahlungs⸗ fähig ſeien. ie Firma geriet in Konkurs, die Bürgen konnten nicht zahlen, der Gläu⸗ biger hielt ſich an die Gemeinde, welche ſchriftlich und unter Beifügung des Gemeindeſiegels die Zahlungsfähigkeit beſtätigt hatte und das Oberlandesgericht verurteilte die Gemeinde zur Zahlung. Keine Gemeindeverwaltung iſt irgendwie verpflichtet, ſolche oder ähnliche Aus⸗ künfte zu geben. — Ein Akt ſeltener Roheit und Gefühl⸗ loſigkeit ereignete ſich am Abend des 15. Auguſt auf dem Wege zwiſchen Kleinfiſchlingen und Oberhochſtadt. Einem Venninger Fuhrmann verſagte ſein Pferd den Zugdienſt, worauf er es mit einem Meſſer durch einen Stich in die Bruſt und durch Schläge tötete.(Einem ſolchen Unmenſchen gehörten außer einer ent⸗ ſprechenden Strafe wegen Tierquälerei noch „50 aus dem Salz“.) — Vom Wertzuwachs. Die Anhalter Bahn in Berlin zahlte 1864 für das Quadrat⸗ meter 19—21 Mark, jetzt iſt dasſelbe 120— 170 Mark wert. Im Jahre 1854 koſtete ein Morgen Land zur Erweiterung eines Kirch⸗ hofes 1800 Mk., 1884 aber bereits 20000 Mk., In Friedenau bei Berlin koſtete 1871 die Qua⸗ dratrute 20 Mark, heutzutage etwa 800 Mk. In Charlottenburg koſtete das Quadrat- meter Bauland 1883.. 37 Mk. 1889.. 78 Mk. 1885.. 44 Mk. 1890. 97 Mk. 1887.. 49 Mk. 1898.. 127 Mk. In Niederſchöneweide ſtieg ein Morgen Land von 1881-1901 von 800 Mark auf 65000 Mk. In Halle a. S. ſtieg der Durchſchnitts⸗ wert der Häuſer, die baulich weſentlich keine Veränderungen erlitten haben, von 1840— 1895 von 100 auf 844. In Frankfurt a. M. kaufte eine Geſell⸗ ſchaft das Terrain von der Mainzer Landſtraße bis zum Griesheimer Exerzierplatz für 2 Millionen Mk. und verkaufte ihn ein Jahr darauf um 3 Millionen Mk. In Dresden erwarb ein Fuhrwerksbeſitzer ein Grundſtück im Jahre 1875 für 69 900 Mk. und 1880 ein anderes um 120000 Mk., aber 1899 forderte er von der Stadt für beide Grundſtücke 585000 Mark und erhielt dieſe Summe. 5 Zuwachsrente kann man alſo faſt auf jeder Straße unſerer Induſtrieplätze finden. Es gab eine Zeit, wo der Durchſchnitts⸗ wert des Q.-Meters jenes Bodens, auf dem heute Berlin ſteht, 40 Mark nicht überſtieg. Man kann daraus den„unverdienten Renten⸗ zuwachs“ leicht berechnen. Sicherlich 3 Milliar⸗ den. Würde die Kommune heute über einen Beſitz im Werte von 3 Milliarden verfügen, ſo könnte ſie auf Gemeindeſteuern vollſtändig verzichten. — Der frühere Soldat 2. Klaſſe Joſef Fendt vom 12. Infanterie-Regiment in Neu- Ulm iſt vor 12 Jahren deſertiert, wurde aber 12 Flaſchen Wein, ergriffen und ließ ſich nach einer wiederholten Fahnenflucht als Fremdenlegionär anwerben. Nachdem er 4 Jahre in Afrika gedient hatte, erſchoß er als Grenzpoſten auf Mada⸗ gaskar einen Legionär. Zu 10 Jahren Ge— fängnis verurteilt, nach 6 Jahren aber be— gnadigt, wurde er aus Frankreich ausgewieſen und beim Ueberſchreiten der Grenze feſtge— nommen. Er wurde nun zu 1 Jahr Gefängnis und neuerlicher Verſetzung in die 2. Klaſſe des Soldatenſtands verurteilt. — Ein bayeriſcher Methuſalem, der 102 Jahre alt gewordene Austragsbauer Peter Huter, iſt in Ensheim bei St. Ingbert in der Rheinpfalz infolge eines Falles geſtorben. Er war der älteſte Apoſtel, der in den letzten 80 Jahren zur Fußwaſchung am Gründonnerstag nach München kam und hat ſeine letzte 12“ ſtündige Fahrt dorthin in der diesjährigen Karwoche in einem ungeheizten Eiſenbahnwagen machen müſſen, wobei er ſich lediglich durch Eſſen und Rauchen warm hielt und ein ganzes Pfund Speck auf der Reiſe ohne Magenbe⸗ ſchwerden vertilgte. Der Greis hat ſich in ſeinem langen Leben überhaupt einer beneidens⸗ werten Geſundheit erfreut. Er erinnerte ſich nicht, jemals krank geweſen zu ſein. Bis zuletzt war er noch ziemlich gut auf den Beinen, ſah noch gut und nur das Gehör hatte etwas nachgelaſſen. Mit 98 Jahren hat der rüſtige Mann noch gemäht, gedroſchen und Obſtbäume geputzt und iſt als der älteſte bayeriſche Land— tagswähler und als einer der älteſten Reichs- tagswähler bis zuletzt zur Wahlurne gegangen. Er war auch der letzte Bayer, der unter der franzöſiſchen Republik geboren worden war. Von den Befreiungskriegen hat er oft und gerne erzählt. Von den vier Kindern aus erſter Ehe lebt nur noch eine Tochter, aber der Greis war ſchließlich doch der Aelteſte einer Familie von 36 Köpfen und hat 29 Urenkel hinterlaſſen. Zubiläums⸗Ausſtellung Mannheim 1907. Internationale Kunst- und grosse Gartenbau- Ausstellung. Als 3.000.000 Beſucher der Mannheimer Ausſtellung erhielt Herr Fabrikant Bernhard Muck aus Landſtuhl, als er in Begleitung ſeiner Gattin die Ausſtellung betrat, einen mit Roſen bekränzten Korb überreicht, in dem ſich darunter zwei„Pfälzer Spitzen“ befanden. Heute Mittwoch, den 21. Auguſt, iſt wieder Billiger Tag in der Mannheimer Ausſtellung. Die Eintrittspreiſe ſind wie immer Mittwochs auf die Hälfte herabgeſetzt. Da am genannten Tage die ausgezeichnete Kapelle des Karlsruher Leibgrenadier-Regiments unter Leitung des Kapellmeiſters Boettge zweimal konzertieren wird, ſo wird die Ausſtellung jedenfalls von auswärts zahlreiche Beſucher anziehen. Colksbad Seckenheim. Heute Mittwoch für Frauen geöffnet. Antwort,„ich kann dies indeſſen nicht beſtimmt behaupten.“ „Steckte er die Taſche zu ſich?“ „Gewiß, in die innere Bruſttaſche ſeines Rockes, er ſcherzte in dem Augenblicke und ſagte wir wollten ſeinen Gewinn in den nächſten Tagen in Champagner vertriaken.“ „Wie ſah ſein Portemonnaie aus?“ „Ich kann mich nicht entſinnnen.“ „Iſt Buſchmann allein zu Hauſe ge— gangen?“ forſchte der Kommiſſär weiter. „Ich weiß es nicht, denn ich trennte mich ſchon vor dem Hauſe, in welchem Schlieben wohnt, von ihm, da der Weg zu meiner Wohnung ein anderer war.“ „Ich danke für Ihre Mitteilungen“, ſprach Degen.„Ich kann mich doch daranf verlaſſen, daß Sie dieſelben möglicher Weiſe dem Unterſuchungsrichter wiederholen?“ „Natürlich“, verſicherte Taſchner.„Ich bin bereit, Sie, ſoweit meine Kräfte reichen, zu unterſtützen; denn Buſchmann war mein Freund, den ich eben ſo hoch achtete, wie ich gerne mit ihm verkehrte. Haben Sie noch keine Ahnung, was der Grund zu ſeiner Er⸗ mordung geweſen ſein könnte?“ „Es ſcheint ein Raubmord vorzuliegen“, gab Degen zur Antwort.„Weder die Brief⸗ taſche, noch das Portemonnaie wurden bei ihm gefunden.“ „Entſetzlich!“ rief der Gutsbeſitzer.„Hätte ich dies ahnen können, wie gerne würde ich ihn heimbegleitet haben, denn aller Wahr⸗ ſcheinlichkeit nach wurde er doch auf dem Heim wege überfallen und ermordet.“ „Noch eine Frage geſtatten Sie mir“, be⸗ merkte der Kommiſſär.„Iſt Ihnen irgend etwas aufgefallen, was mit dem Verbrechen in irgend einem Zuſammenhange ſtehen könnte?“ Taſchner ſann nach.„Nichts“, erwiderte er dann.„Vielleicht kann Ihnen ein allerdings geringfügiger Umſtand bei der Erforſchung des Mörders von Nutzen ſein. Unter dem Gelde, welches ich geſtern Abend an Buſchmann verlor, befand ſich eine Note der preußiſchen Bank über fünfundzwanzig Taler. Ein früherer Be— ſitzer derſelben hatte mit der Feder einen wohl⸗ elungenen und nicht zu verkennenden Kopf Louis Napoleons darauf gezeichnet. Ich be⸗ merkte es erſt, als ich die Banknote geſtern Abend in der Hand hielt.“ „Ich danke Ihnen; dies iſt allerdings nicht ohne Bedeutung. Haben Sie ſich vielleicht die Nummer der Banknote gemerkt?“ „Nein, mir fiel nur der darauf gezeichnete Kopf auf.“ a „Und Sie wiſſen, daß Buſchmann die Banknote nicht wieder ausgegeben hat?“ „Ja. Ich verlor ſie wenige Minuten vor Beendigung des Spieles und ſah, daß er ſie mit in ſeine Brieftaſche legte.“ Der Kommiſſär, der Staatsanwalt und der Bürgermeiſter begaben ſich zu dem Hauſe, in welchem Buſchmann gewohnt hatte. Die Beſitzerin desſelben, welche von dem Vermieten der Badegäſte lebte, war durch das Geſchehene ſo ſehr erſchreckt und verwirrt, daß mit ihr ein Verhör kaum anzuſtellen war. Sie vermochte nur auszuſagen, daß der Rentier während der Nacht nicht heimgekehrt ſei. Sie hatte dies nicht bemerkt, weil er einen Hausſchluͤſſel beſaß und war darauf erſt aufmerkſam geworden, als am Morgen die Kunde des Unglücks zu ihr drang. Darauf ſah ſie nach und fand Buſchmanns Zimmer leer. Sie vermochte das Geſchehene noch immer nicht zu faſſen, und als ſie erfuhr, daß Buſch⸗ mann ermordert ſei, brach ſie halb ohnmächtig zuſammen. N Der Polizeikommiſſär begab ſich auf das Zimmer des Rentiers, um dasſelbe zu unter⸗ ſuchen, er hoffte hier etwas zu finden, was ihm die Entdeckung des Verbrechens erleichtern konnte. Sein Blick glitt durch den ſauber ge— haltenen Raum, ohne daß ihm irgend ein Gegenſtand aufffel. Auf dem Tiſche lagen einige Böcher und Zeitungen. Die Sonne ſchien durch das Fenſter und lagerte ſich auf den Fußboden— es war Alles hier ſo ſtill, ſo freundlich und friedlich. Gorkſetung folgt.) e — Theorie und Praxis. Vater(ſeinen Sohn ermahnend):„Der Menſch ſoll in allem, was er tut, immer äußere Ruhe und überle⸗ genen Gleichmut bewahren.“(Als der Sohn zum Fenſter hinausſieht):„Himmeldonnerwetter, Lausbub, hör' doch zu, wenn ich Dir was ſage!“ b Bekanntmachung. f Den Vollzug der Feuerlöſchordnung betr. No. 5 926. Am Lonntag, den 25. Auguſt 1907, Vormit⸗- tags 7½ Uhr findet eine Uebung der geſamten Feueclöſchmannſchaft einſchließlich aller Hilfsmannſchaften ſtatt, zu welcher die Beteiligten pünktlich am Spritzenhauſe zu erſcheinen haben. Neben dieſer öffentlichen erfolgt noch perſönliche Ladung; unent⸗ ſchuldigt Ausbleibende ſowie zu ſpät Erſcheinende werden beſtraft. Hierher bemerken wir, daß zum Eintritt in die organiſirte Löſch⸗ mannſchaft bezw. Hilfsmannſchaft alle körperlich und geiſtig tauglichen männlichen Einwohner der Gemeinde von 23— 40 Jahren verpflichtet ſind; befreit ſind nur jene, welche durch öffentlichen Dienſt verhindert ſind, einer freiwilligen Feuerwehr angehören oder aus anderen triftigen Gründen vom Gemeinderat vorübergehend oder dauernd befreit erklärt werden. Dieſe Befreiung kann an die Bedingung einer in die Kaſſe der freiwilligen Fe weht zu bezahlenden Taxe von 2—20 Mk. pro Jahr geknüpft werden. Seckenheim, den 16. Auguſt 1907. Bürgermeisteramt: Das Rommando der freiw. Feuerwehr: Volz. Carl Pfiſterer. Bekanntmachung. Das diesjährige Ab- und Zuſchreiden der Grunde, Häuſer⸗, Ge⸗ werb⸗, Einkommen- und Kapitalrentenſteuer ſowie die Veranlagung zur Vermögensſteuer für 1908 wird am Dienstag, den 27. Auguſt 1907, vormittags von 8 bis 12 Uhr und nachmittags von 2 bis 5 Uhr im Rathauſe hier vorgenommen werden. Zu dieſem Zwecke wird bekannt gemacht: 1. In Bezug auf die Grund- und Häuſerſteuer: Wer wegen Wechſels in des Perſon der Pflichtigen ab- und zuge⸗ ſchrieben haben will oder aus einer andern Urſache die Berichtigung oder den Strich ſeines Grund- oder Häuſerſteuerkapitals verlangt, hat ſelbſt oder durch einen Bevollmächtigten zu erſcheinen, und ſofern es ſich um das Zuſchreiben an eine dritte Perſon handelt, dieſe letztere zum gleichzeitigen Erſcheinen zu veranlaſſen. Alle Veränderungen, welche im Grundbuche eingetragen ſind, werden übrigens von Amts wegen ab⸗ und zugeſchrieben. 2. In Bezug auf die Gewerbſteuer: Der Gewerbſteuer unterliegt das Betriebskapital der im Großher⸗ zogtum betriebenen gewerblichen Unternehmungen ausſchließlich der Land⸗ und Forſtwirtſchaft, vorausgeſetzt, daß das ſteuerbare Betriebskapital mindeſtens den Betrag von 700 Mark erreicht. Die gewerbſteuerpflichtigen Perſonen, Inländer oder Ausländer, ſowie die gewerbſteuerpflichtigen Korporationen, Vereine und Geſellſchaf— ten haben bis zum Ablauf obiger Friſt ſchriftliche oder mündliche Steuererklärungen abzugeben: a) wenn ſie eine der Gewerbſteuer unterliegende Unternehmung begonnen haben, aber noch nicht zur Gewerbſteuer angelegt ſind; b) wenn ſich ihr Betriebskapital nach dem Stande der maßgeben⸗ den Verhältniſſe am 1. April des Jahres über den bereits beſteuerten Betrag um mehr als 25 Prozent und mindeſtens um 700 Mark erhöht hat. 3. In Bezug auf die Einkommenſteuer: Die Einkommenſteuer unterliegt— vorbehaltlich der im Geſetze vorgeſehenen Ausnahmen und Beſchränkungen— das geſamte in Geld, Geldeswert oder in Selbſtbenützung beſtehende Einkommen, welches einer Perſon aus im Großherzogtum gelegenen Grundſtücken und Gebäuden, aus auf ſolchen Liegenſchaften ruhenden Grundrechten und Grundgefällen, aus im Großherzogtum betriebener Land- und Forſtwirtſchaft und den daſelbſt betriebenen Gewerben, aus öffentlichem oder privatem Dienſtver⸗ hältnis, aus wiſſenſchaftlichem oder künſtleriſchem Beruf oder irgend anderer auf Gewinn gerichteter Tätigkeit, ſowie aus Kapitalvermögen, Renten und andern derartigen Bezügen im Laufe eines Jahres zufließt, und zwar ohne Rückſicht darauf, ob es von andern Steuern bereits getroffen wird oder nicht. Bis zum Ablauf obiger Friſt haben alle im Geſetz bezeichneten Einkommenſteuerpflichtigen Steuererklärungen einzureichen, a) welche noch nicht zur Einkommenſteuer veranlagt ſind und ſich im Beſitz eines ſteuerbaren Einkommens befinden, für welches die Steuerpflicht in hieſiger Gemarkung begründet iſt und zwar nach dem Stande ihrer Einkommensverhältniſſe am Tage des Beginns der Steuerpflicht; b) welche bereits zur Einkommenſteuer veranlagt ſind und nach dem Stande ihrer Einkommensverhältniſſe am 1. April d. J. mit einem höheren Steueranſchlag als dem angeſetzten zu beſteuern ſind. Perſonen, deren Einkommen(nach Abzug der zum Erwerb und zur Erhaltung desſelben zu beſtreitenden Auslagen, der auf dem Ein⸗ kommen ruhenden Laſten und der von ihnen etwa zu entrichtenden Schuldzinſen) den Betrag von 900 Mark jährlich nicht erreicht, unter⸗ liegen der Einkommenſteuer nicht, 4. In Bezug auf die Kapitalrentenſteuer: Die Aufſtellung der Steuererklärungen geſchieht nach dem Stande der Vermögensverhältniſſe am 1. April d. Js. Bis zum Ablauf obiger Friſt haben alle im Geſetz bezeichneten Pflichtigen Steuererklärungen einzureichen. April d. J. ein in hieſiger Gemarkung zu veranlagendes Zinſen⸗ und Renteneinkommen von mehr als 60 Mark jährlich beziehen und hier noch nicht zur Kapitalrentenſteuer veran⸗ lagt ſind; b) welche hier zur Rentenſteuer zwar veranlagt ſind, aber nach dem Stande ihrer Vermögensverhältniſſe am 1. April d. J. ein ſteuerbares Zinſen- und Renteneinkommen beziehen, welches den veranlagten Jahresbetrag um mehr als 60 Mk. überſteigt. 5. In Bezug auf die Vermögensſteuer: Der Vermöͤgensſteuer unterliegt der laufende Wert a) der im Großherzogtum gelegenen Grundſtücke und Gebäude ſowie des Bergwerkseigentums; b) der Betriebskapitalien der im Großherzogtum betriebenen Ge⸗ werbe, ſofern ihr Wert den Betrag von 1000 Mk. erreicht, ſowie der Land- und Forſtwirtſchaft, ſofern ihr Wert den Betrag von 25000 Mk. überſteigt; c) des Kapitalvermögens, vorausgeſetzt, daß es wenigſtens 1000 Mk. beträgt. Bis zum Ablauf obiger Friſt haben alle im Geſetze bezeichneten Vermögensſteuerpflichtigen Steuererklärungen einzureichen, welche ſich im Beſitze ſteuerbaren Betriebskapitals oder ſteuerbaren Kapitalvermögens befinden und zwar nach dem Stande ihres ſteuerbaren Vermögens am 1. April ds. Js. Ebenſo haben alle Perſonen, welche abzugsfähige Schulden bei ihrer Veranlagung berückſichtigt wiſſen wollen, Steuerer⸗ klärungen einzubringen. 6. Im allgemeinen: Gewerb⸗, Einkommen- und Kapitalrentenſteuerpflichtige, welche zur Abgabe einer Steuererklärung keine Verpflichtung haben, ſind gleichwohl befugt, eine ſolche abzugeben, wenn ſie eine Steuerminderung anſprechen zu können glauben oder aus irgend einem beſonderen Grunde eine Be⸗ richtigung ihrer Steueranlage bewirken wollen. Ebenſo ſind die Geſuche um gänzliche Entfernung aus dem Kataſter, desgleichen um Berechnung von Steuerabgängen und Steuerrückvergütungen unter entſprechender Begründung vorzubringen. 0 Wer Hilfsperſonen in anderer Weiſe als lediglich in ſeinem Haushalt oder beim Betrieb der Landwirtſchaft gegen Entgeld beſchäftigt, hat das hiefür vorgeſchriebene Formular auszufüllen und bis zum Beginn obiger Friſt beim Schatzungsrat einzureichen. Die hierzu erforderlichen Formulare werden, ſofern ſie nicht zugeſtellt werden, beim Schatzungsrat unentgeltlich abgegeben. Druckformulare zu dem Gewerb⸗, Einkommen-, Vermögens⸗ und Kapitalrentenſteuererklärungen nebſt Anleitungen zu den drei letztern werden von heute an bis zum Ablauf der obigen Tagfahrt beim Schatzungsrat unentgeltlich verabreicht. Wer die ihm obliegenden Steuererklärungen und Anmeldungen der Hilfsperſonen nicht rechtzeitig oder in wahrheitswidriger Weiſe erſtattet, unterliegt der geſetzlichen Strafe. Seckenheim, den 19. Auguſt 1907. Der e f Schatzungsrats: o lz. a Sammel- Anzeiger. nur für Mitglieder der Ein, und Perkanſsgeuoſſenſchaft Letkenheim. 8 5 Konſumverein bezahlt für die Gerſte 19 Mark. Station annheim. Bekanntmachung. Die Tabaksſtickel müſſen binnen 3 Tagen geſteckt werden. Seckenheim, den 20. Auguſt 1907. Heidenreich, Gemeinderat. Todenkleider für Männer, Frauen und Kinder Flor und Handschuhe, Trauerstoff billigſt bei. E. Merklein. Es empfiehlt ſein Lager in ſämtlichen gürſten- und Pinſelwaren guten Schwämmen und Teppichkklopfern L. 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