* 1 5 1 4 1 * . * * Anerbieten an die Vorausſetzung, daß dieſe juridiſche Frage von Forderungen und Gegenforderungen eine beſtimmte Neckar. Iwesheimer Hnzeiger, Heckarhauser Zeitung, Edinger Zeitung Sechenheimer Nnzeiger, Erſcheint Dienstag, Donnerstag und Samstags. Der Abonnements preis beträgt monatlich 35 Pf. bei freier Zuſtellung. Durch die Poſt bezogen pro Quartal Mk. 1.50. Kr. 6 Deſterreich Endlich hat Oeſterreich in der Entſchädigungsfrahe nachgegeben und ſich zu einem bemerkenswerten— kommen bereit gezeigt. Der Botſchafter Markgraf Pak⸗ lavicini nahm heute die Verhandlungen mit dem Groß⸗ weſir auf und machte namens des Wiener Kabinetts fol⸗ gende Vorſchläge:. i ö 8 Deſterreich⸗Ungarn hält ſeine Propoſitionen betreffend den Abſchluß eines Handelsvertrages aufrecht und erteilt ſeine Zuſtimmung zur Erhöhung der türkiſchen Zölle von 5 15 Prozent und zur Einführung gewiſſer Mono⸗ ·⁰ 0 ö 2 Das Wiener Kabinett erklärt ſich bereit, der türkiſchen Regierung als Erſatz für die in Bosnien und der Herzego⸗ wina gelegenen ehemaligen türkiſchen Staatsgüter den Betrag von 2½ Millionen türkiſche Pfund gleich 62¼ Millionen Kronen anzubieten. Nachdem es nicht ganz klar iſt, ob es ſich um türki⸗ ſches Staatseigentum oder um Eigentum der beiden Pro⸗ vinzen handelt, knüpft die öſterreichiſche Regierung ihr in authentiſcher Weiſe, eventuell durch Schiedsſpruch, feſt⸗ geſtellt werde N i Das Wiener„Fremdenblatt“ ſchreibt hierzu: Durch die neuen Inſtruktionen, die der öſterreichiſch⸗ungariſche Botſchafter in Konſtantinopel erhielt, iſt ein raſcherer be⸗ friedigender Verlauf der Verhandlungen mit der Türkei in günſtigere Ausſicht geſtellt, als ſie bisher beſtanden hat. Unſer gegenwärtiges Anerbieten an die Türkei, ihr für ihre ehemalige Staatsgüter in Bosnien 2¼ Millio⸗ nen türkiſche Pfund zu zahlen, bietet der Türkei den Vorteil, daß ſie ohne eine für ſie ungünſtige Verrechnung Summe erhält. Ueber die Höhe dieſer Summe iſt aller⸗ dings jede weitere Diskuſſion ausgeſchloſſen. Es iſt zu erwarten, daß die türkiſche Regierung dieſes für ihr In⸗ tereſſe ſo 1 Angebot annimmt und daß die Ver⸗ handlungen in Konſtantinopel das von beiden Seiten ge⸗ wünſchte Ziel erreichen. b Der„Peſter Lloyd“ ſchreibt mit Bezug auf das An⸗ erbieten Oeſterreich⸗Ungarns, der Pforte 2¼ Millionen türkiſche Pfund als Entſchädigung für die ehemaligen Staatsgüter in Bosnien zu zahlen: Oeſterreich⸗Ungarn iſt hiermit bei ſeinem äußerſten Angebot angelangt. Man wird im eigenen Lande dem Miniſter des Aeußern ſicher⸗ lich vorwerfen, er ſei zu nachgiebig geweſen. Er hofft jedoch, durch diefen Beweis äußerſten Entgegenkommens die internationale Konſtellation günſtig zu beeinfluſſen. Die Erklärung des Botſchafters Pallavicini hat einen ſehr günſtigen Eindruck auf die Pforte gemacht. Der Groß⸗ v vorausſichtlich eine Umarbeitung erfahren. niſterrat endgültig verworfen. Hmtsblaff der Bürgermeisterämter Sechenheim, Mwesheim, Heckarhansen nnd Edingen. ezier hat das Angebot dem Miniſterrat unterbreitet und verſprochen, morgen oder übermorgen eine Antwort zu er⸗ teilen, worauf dann die weiteren Verhandlungen auf der Baſis der Vorſchläge beginnen werden. „Die Pforte ſchien anfangs zu verſuchen, eine höhere Summe zu erreichen, aber angeſichts der Erklärung, daß die garantierte Summe das Maximum bedeute, ſcheint die politiſch vorteilhafte Ausſicht auf raſche Erledigung der ſchwebenden Frage und der Wert der Wiederaufnahme der freundſchaftlichen Beziehungen zu Oeſterreich⸗Ungarn über⸗ 825 zu haben. Das Angebot dürfte angenommen wer⸗ In maßgebenden diplomatiſchen Kreiſen, die eine fried⸗ liche Entwickelung anſtreben, findet der Schritt Oeſter⸗ reich⸗Ungarns ungeteilten Beifall. Die Stimmen ſind eins in der Meinung, daß eine Verſtändigung zu erwarten ſei. Der Großweſir wird am Donnerstag ſein Expoſe halten. Die Vertagung desſelben iſt jedenfalls erfolgt wegen der Erklärung Pallavicinis Das Expoſe dürfte Zu den Vergleichsverhandlungen wurde geſtern noch 4 9 2 gen geſtern nſtantinopel gemeldet: Der„Jeni Gazetta“ zu⸗ folge wurde das öſterreichiſch⸗ungariſche Angebot von 2½ Millionen Pfund für die bosniſchen Staatsgüter im Mi⸗ 8 Auch der„Ikdam“ ſagt, der Miniſterrat habe beſchloſſen, das Angebot nicht anzu⸗ nehmen. Der Abg. Ismael Hakkei beſpricht im„Tanin“ das Angebot und ſagt, Oeſterreich⸗Ungarn habe ſich vom vttomaniſchen Standpunkt entfernt, der nicht nur die bos⸗ niſchen Staatsgüter, ſondern auch den Staatsſchuldenan⸗ teil umfaßt.— Nach Erkundigungen des„Wiener Korr⸗⸗ Bureaus“ an maßgebender Stelle entbehren die vorſtehen⸗ den Zeitungs nachrichten aus Konſtantinopel der Beſtätze dung 5 5 4 e e 3 5 5 e 5 5. 1. 5— 755 5 5— 12 8 0 23 2— 8 9 Politiſche Rundſchan. „ Dieutſches Reicht. Der Kaiſer lehnt die Huldigung ab. Eine Verdiene vor dem Kaiſer hatte der aus großen Vereinen zerlins und den Vororten beſtehende Berliner Sänger⸗ bund, deſſen Konzert zu Gunſten des Bismarck⸗Denkmals auf Weſtend der Kaiſer beiwohnte, zum bevorſtehenden 50. Geburtstage des Monarchen in Form einer Serenade ge⸗ plant. Vom Hofmarſchallamt iſt jedoch jetzt die Mit⸗ 5 erfolgt, daß der Kaiſer die Huldigung ablehnen „ i 1 „ Landtagserſatzwahl. Bei der Landkagsnach⸗ wahl im Wahlkreiſe Germersheim erhielten Cronauer(lib.) 7433 Stimmen und Zwißler(Ztr.) 7188 Stimmen. N iſt ſomit gewählt. Die Wahlbeteiligung war ſehr In ſchwerem Verdacht. Kriminalroman. 00(Fortſetzung.) 23 In der Bevölkerung erregte dieſe Bekanntmachung un⸗ geheure Aufregung. Seit drei Jahren war in der Stadt und Umgegend kein ſo entſetzliches Verbrechen geſchehen. Dazu kam, daß das Vertrauen zur Kriminalpolizei kein ſonderlich ſtarkes war. Man erinnerte ſich ſehr wohl, daß der vor drei Jahren ſtattgehabte Mord noch immer nicht geſühnt und nicht im geringſten aufgeklärt war. Auch die Urheber einiger anderer weniger ſchwerer Verbrechen ſollten, ſo erzählte man ſich, noch nicht entdeckt worden ſein. Kein Wunder, daß man ſich in fkeptiſchen Betrachtungen erging und daß das beklemmende Gefühl der Unſicherheit ſich in Aeußerungen und Geſprächen Luft machte, die für die Sicherheitsbehörde wenig ſchmeichelhaft waren. Nichtsdeſtoweniger oder vielmehr umſomehr fühlte ſich die Polizeiverwaltung vom oberſten bis zum geringſten Be⸗ amten von geſchäftigem Eifer beſeelt. Nicht nur die Höhe der Belohnung, mehr noch das Beſtreben, ſich auszuzeich⸗ nen und ſich die öffentliche Achtung zu gewinnen, trieb alle Beamten der Sicherheitsbehörde zu raſtloſer Tätigkeit an. Die Mitteilung des Verbrechens und das Signalement des mutmaßlichen Täters wurde nach Berlin und anderen Groß⸗ ſtädten und beſonders auch nach den größeren Hafenplätzen telegraphiert. Der dem Kriminalkommiſſar der den Fall zu bearbeiten hatte, un erſtellte Wachtmeiſter und ſechs Kriminalſchutzleute waren unabläſſig auf den Beinen, um inweiſungen ihres Vorgeſetzten auszuführen, Erkundigungen einzuziehen, zu patrouillieren und alle jene Lokale zu be⸗ uchen, in denen der Täter und ſeine etwaigen Freunde und Helfershelfer verkehren konnten. ſch Einer der in unauffälliges Zivil gekleideten Kriminal ⸗ huutzleute war nach altem kriminaliſtiſchen Brauch in der e der Mordſtätte poſtiert worden, denn eine kriminali⸗ ſtiſche Erfahrung lehrte, daß auf manchen Verbrecher der auplatz ſeiner Untat einen geradezu dämoniſch anziehen'⸗ Neiz ausübt. Freilich in dieſem Falle verſprach dieſe 5 Maßregel wenig Erfolg, denn der Mordgeſelle, der diesmal in Betracht kam, war ſicherlich frei von phantaſtiſchen, ſen⸗ timentalen Regungen. Dennoch hielt Kommiſſar Hirt es nicht für überflüſſig— es war in der zehnten Abendſtunde —, den in der Nähe des Hauſes Schützenſtraße 11 patrouil⸗ lierenden Kriminalſchutzmann zu kontrollieren. „Haben Sie irgend etwas Verdächtiges bemerkte“ fragte der Kommiſſar ſeinen Beamten. „Nein, Herr Kommiſſar. Hin und wieder blieben ja Leute ſtehen, deuteten nach den Fenſtern und ſprachen über den Mord, aber darin liegt doch nichts Auffälliges.“ „Nein. Ich ſetze überhaupt keine beſondere Hoffnung darauf, den Verbrecher hier zu erwiſchen. Mehr erwarte ich von der Beobachtung der Wirtshäuser heute nacht.“ „Glauben Sie denn, Herr Kommiſſar, daß der Kerl noch in der Stadt iſt?“ 5 Der Kommiſſar nickte mit ſtarker Ueberzeugung. „Das glaube ich ganz ſicher. Der Mann gehört dem Arbeiterſtande an und hat wahrſcheinlich Frau und Kinder. Wo ſoll er hin? Mit fünfzehnhundert Mark— ſo viel mag er etwa erbeutet haben— nach Amerika gehen? Was ſoll er drüben anfangen? Und dann die Angſt, daß man ihn, der wahrſcheinlich noch nie in ſeinem Leben eine größere Reiſe gemacht, unterwegs abfaſſen könnte. Hier fühlt er ſich gewiß am ſicherſten. Das Signalement, das wie von ihm haben, iſt doch nur ſehr unbeſtimmt. Wenn erſt eine Zeit vorbei iſt, ſo wird er denken, kräht kein Hahn mehr noch der Geſchichte.“ Der Schutzmann lachte. „Das mag wohl ſo ſein, Herr Kommiſſar. Na, wenn er wirklich ſo dumm iſt und hier bleibt, werden wir ihn ja bald erwiſchen.“ Die Augen des Kommiſſars blitzten und ſeine Züge nahmen den Ausdruck eines fanatiſchen Menſchen an, der ganz von einer Idee beherrſcht wird und an nichts ande⸗ res denkt. Stumm ſchritten die beiden Beamten dahin, jeder mit ſeinen Gedanken beſchäftigt. Der Eifer und der Ehrgeiz des Kommiſſars fühlte ſich durch den Fall Scheff⸗ er mächtig angeſtachelt. Es handelte ſich e 88 1 für ihn nicht und ließ eim heiſeres Lochen 3 Inſertionspreis: Die einſpaltige Petitzeile 10 Pfg., Reklamen 20 Pfg. die Zeile. Bei öfterer Aufnahme Rabatt. Fernſprechanſchluß Nr. 16. 9. Jahrgang * Austauſch deutſch⸗amerikaniſcher Sym⸗ pathie. Anläßlich der Herabſetzung des Briefportos im deutſch⸗amerikaniſchen Verkehr fand zwiſchen dem Staats⸗ ſekretär des Reichspoſtamts und dem Generalpoſtmeiſter der Vereinigten Staaten am 1. d. M. ein Telegramm⸗ wechſel ſtatt, in welchem beiderſeits die Einführung der er⸗ mäßigten Brieftaxe für den direkten Seeweg zwiſchen Deutſchland und den Vereinigten Staaten als ein weiteres Mittel zur Befeſtigung der engen Beziehungen zwiſchen beiden Ländern begrüßt wurde. 3 e Gewerbeordnungsnovelle. Die Reichstagskom⸗ miſſion für die Gewerbeordnungsnovelle nahm den 8 120 der Regierungsvorlage mit den Zuſätzen der Freiſinnigen und des Zentrums an, der vorſieht, daß nicht nur der Bundesrat wie bisher den ſanitären Maximalarbeitstag verordnen kann, ſondern auch die Landeszentralbehör⸗ den und die zuſtändigen Polizeibehörden. Der Abſatz zwei des§ 120 foll den Polizeibehörden das Recht geben, für einzelne Betriebe aus ſanitären Gründen die Arbeits⸗ eit zu beſchränken. Der freiſinnige Zuſatzantrag ver⸗ angte generell, daß vor Erlaß von Verordnungen werbetreibende und Arbeiter gehört werden. Das Zen⸗ trum beantragt, daß erſt auf Antrag oder nach Anhörung der zuſtändigen Gewerbeaufſichtsbeamten Verordnungen nach§ 120 Abſatz zwei erlaſſen werden können. f Schweiz.. & Vom Mehlkrieg. Da die deutſche Note bezüglich des Mehlſtreits die Auffaſſung vertritt, daß die zwiſchen den deutſchen und den ſchweizeriſchen Müllern geführten Verhandlungen nicht als geſcheitert anzuſehen ſeien, wäh⸗ rend die Schweizer Müller das Gegenteil behaupten, findet heute eine abermalige Beſprechung zwiſchen der bundes⸗ rätlichen Delegation und den ſchweizeriſchen Müllern ſtatt. Hier hält man dafür, ein Boykott des deutſchen Mehles und Getreides habe das gute, daß in Deutſchland immer weitere Kreiſe auf den Zwiſt Deutſchlands mit der Schweiz aufmerkſam werden. ff... f Oeſterreich⸗Ungarn. e * Oeſterreich und England. Das Peſter Journal erörtert die Haltung der engliſchen Politik gegen Oeſter⸗ reich⸗-Ungarn, wobei es an die Iſchler Zuſammenkunft anknüpft, wo allgemein die Mißſtimmung der beiden Mo⸗ narchen aufgefallen ſei. In diplomatiſchen Kreiſen ſchreibe man die Oeſterreich feindliche Haltung Englands dem Umſtande zu, daß gegen den diplomatiſchen Brauch ohne vorherige Sondierung der engliſche Botſchafter Goſchen nach Berlin verſetzt und Cariwright nach Wien entſandt worden war. Der wahre Grund der Verſtimmung ſcheine jedoch der engliſche Verſuch geweſen zu ſein, Oeſterreich⸗ Ungarn von Deutſchland abwendig zu machen. Da der Verſuch total mißlungen ſei, ſo dürfe hierin die Feind⸗ ſeligkeit Englands und die Bündnistreue Deutſchlands eine Erklärung finden. f a nur darum, das verlorene Vertrauen ſeines Vorgeſeyn wiederzugewinnen, ſeine ganze Exiſtenz als Kriminalkommi ſar ſtand auf dem Spiel. Der Gedanke, auch diesmal den auf ihn geſetzten Erwartungen nicht zu entſprechen und aus der Kriminalpolizei ſcheiden und ſich mit einem langweili⸗ gen Bureaupoſten begnügen zu müſſen, war ihm ſchrecklich. Seit er mit dem Zivilverſorgungsſchein aus der Armee geſchieden war, hatte er der Kriminalpolizei angehört. Von der Pike auf hatte er in dem neuen Berufe gedient; ſein Dienſteifer und ſeine Hingabe an ſeine Pflichten hatten ihr ſeinen Vorgeſetzten empfohlen, und ſo war er erſt zum Kri⸗ minalwachtmeiſter und vor vier Jahren ſogar zum Kom⸗ miſſar befördert worden. Dieſen verhältnismäßig hohen Po⸗ ſten zu behalten und ſich auf ihm zu bewähren, war ſein brennender Wunſch. Ja, ſein Ehrgeiz ging noch weiter: ein höherer Orden und der Titel Kriminalinſpektor wink⸗ ten ihm als Belohnung erfolgreicher Tätigkeit. Der Grübelnde fühlte ſich plötzlich am Arm gepackt, zugleich wiſperte die Stimme des Schutzmanns in ſein Ohr: „Herr Kommiſſar!“ Im nächſten Augenblick zog ihn ſein Begleiter am Arm in das Tor des Hauſes, vor dem ſie eben angelangt wa⸗ ren. Es war das dem Schauplatze des Verbrechens be⸗ nachbarte Haus. „Was gibt's denn?“ flüſterte der Kommiſſar und ſah überraſcht auf. Verſtohlen deutete der liegenden Seite. „Sehen Sie nur, Herr Kommiſſar, den Kerl dal“ Auf dem Bürgerſteig auf der anderen Seite der Straß ſtand ein einzelner Mann und ſchaute nach dem Hauſe Num. mer elf hinüber. Mit ſeiner Rechten geſtikulierte er, eir paar Worte dabei murmelnd, die die beiden Lauſcher nich verſtehen konnten. Es war ein klarer Oktoberabend. De Mond ſchien hell, ſo daß man die Geſtalt deutlich unte ſcheiden und jede ihrer Bewegungen beobachten konnte. 8 5 ſchlug der Mann mit der Hand auf ſeine Hoſentaſche, jemand, der mit ſeinem vollen Geldbeutel Schutzmann nach der gegenüber⸗ rtſ folot prahlen mö k * V BVerſtändigung. Mit Bezug auf die Verſtän⸗ digung zwiſchen Oeſterreich⸗Ungarn und der Türkei iſt die Tatſache bemerkenswert, daß bei dem geſtrigen Emp⸗ fang des diplomatiſchen Korps ſowohl der deutſche wie der franzöſiſche und engliſche Botſchafter dem Großweſir den freundſchaftlichen Rat erteilen, die Vorſchläge Oeſter⸗ reich⸗Ungarns enzunehmen und damit den Konfliktsſtoff zwiſchen beiden Staaten zu beſeitigen. Sämtliche Blätter in Budapeſt beſprechen die bevorſtehende Vereinbarung der Monarchie mit der Türkei und geben der Anſicht Ausdruck, daß man nun nicht mehr zurück könne. Der Preis für die ungeſchickte Politik Aehrentals müſſe gezahlt werden. 12 8 Nußl and. Verſchwörung. Unkontrollierbaren Gerüchten zu⸗ folge iſt neuerdings wieder eine Verſchwörung gegen das Zarenpaar aufgedeckt worden. Das Zarenpaar erhielt in der letzten Zeit mehrfach Drohbriefe. Angeblich hielt ſich ein Verſchwörer in Zarskoje Selo auf, der aber wankel⸗ mütig geworden war. In Zarskoje Selo und in St. — ſind zahlreiche Verhaftungen vorgenommen Serbien. 5 „ Prahlerei. Zum Weihnachtsfeſt wurde dem ſerbiſchen Militär ein Tagesbefehl des Königs vorgeleſen, in dem es heißt: Helden! Ueberzeugt, daß ich euch bereit finde, mit euren Herzen und Muskeln in dem Glauben an den Allmächtigen alle Opfer für das Vaterland und für euren oberſten Kriegsherrn, die von euch verlangt werden, zu bringen, begrüße ich euch anläßlich des heutigen Ge⸗ burtstags Jeſu Chriſti mit dem Ausruf, mit dem ſich unſere Vorfahren in ſchweren wie auch freudigen Tagen als Helden begrüßt haben, ich grüße euch mit dem Aus⸗ ruf:„Chriſtus iſt geboren!“ Werdet tapfere Helden zum Stolze und zur Größe des Vaterlandes“. 8 Amerika. Neue Kriegsſchiſſe. Der Marineſekretär hat dem Marinekomitee des Kongreſſes das Flottenprogramm un⸗ terbreitet. Dieſes ſieht außer dem Bau mehrerer Kreuzer und anderer Kriegsſchiffe den von vier Schlachtſchiffen mit 25 000 Tonnen Raumgehalt vor. Das Programm fordert 75 Millionen Dollars. 8 Aus Nah und Fern. Fechenheim, 12. Jan. Am Samstag, den 9. Januar hielt der Kaninchenzuchtverein ſeine erſte Weihnachtsfeier in der Wirtſchaft zur Pfalz ab, die einen würdigen Ver⸗ lauf nahm. Außer praktiſchen Haushaltungsgegenſtänden kamen auch Zuchttiere zur Verloſung, die allgemeines In⸗ tereſſe erregten. Auch der gemütliche Teil ließ nichts zu wünſchen übrig, namentlich die Herren Hecker aus Mann⸗ heim, Georg Seitz und Heinrich Raufelder aus Seckenheim, trugen viel zur Unterhaltung bei, ſodaß manch⸗ mal wahre Lachſalven hervorgerufen wurden, wenn die⸗ ſelben das Podium betraten. an dieſer Stelle Dank geſagt. Heidelberg, 13. Jan. Der Seismograph auf dem Königsſtuhl regiſtrierte in der letzten Nacht ein mittelſtarkes Erdbeben, das 1.50 Uhr begann und etwa eine viertel Stunde dauerte. Furtwangen, 13. Jan, Im nahen Linach erſchoß heute vormittag der 38 Jahre alte Landwirt Auguſtin Wehrle ſeine Frau und ſich ſelbſt. Das Ehepaar hinter⸗ läßt 8 Kinder im Alter von 1— 13 Jahren. Wehrle ſollte wegen Trunkſucht entmündigt werden. Dies dürfte wohl die Urſache des Dramas ſein. 5 Engen, 13. Jan. In Aulfingen wollte geſtern der ledige Landwirt Straub eine Hochzeitsgeſellſchaft anſchießen, mußte dieſes Vorhaben aber mit dem Leben büßen. Wie ſich der Unfall zutrug, konnte nicht feſtgeſtellt werden, da Straub allein zu Hauſe war. Wahrſcheinlich ſtolperte er in dem Augenblicke, als er zur Türe hinaus wollte, um die Freudenſchüſſe abzugeben, und kam dabei unverſehens an den Drücker ſeines Gewehrs, das dann losging. Seine Angehörigen fanden ihn, laut„Frbg. Ztg.“, tot unter der Türe liegen. Neues aus aller Welt. Vom Zug zermalmt. Auf dem nach 7 Uhr am Dienstag abend von Würzburg abgehenden Kurs⸗ g ſtürzte eine junge Dame von Veitshöchheim von der Plattform auf das Gleis. Der gleich darauf fällige Schnellzug zermalmte die Unglückliche zu einer unkennt⸗ lichen Maſſe. * Beſtrafter Diebſtahl. Auf dem Wege zwiſchen Döhren und Ricklingen wollten Diebe Kupferdraht ſtehlen, hatten dabei jedoch nicht damit gerechnet, daß während der Nacht die Kraftſtromleitung nicht ausgeſchaltet wird. Wäh⸗ N nun ein Dieb mit einer Metallſäge den dicken Oberleitungsdraht zu durchſchneiden verſuchte, bekam er einen elektriſchen Schlag und ſtürzte tot nieder. Er wurde ſpäter von Fabrikarbeitern aufgefunden. * Erſtickt. Im Orte Naundorf(Prov. Sachſen) wurden am Sonntag in einer Stube drei Arbeiter in ihren Betten erſtickt aufgefunden. Sie hatten am Abend zuvor in einem Ofen Feuer angelegt und Briketts unter demfelben aufgeſtapelt, die in Brand gerieten und giftige Gaſe entwickelten. * Aerzteſtreik beendet. Der Streik der Kaſſen⸗ ärzte in Rathenow iſt nach ſechstägiger Dauer beendet. Die Hauptforderung der Aerzte, freie Wahl unter allen Rathenower Aerzten, iſt ſeitens des Vorſtandes der Kran⸗ kenkaſſe angenommen worden. N ö Einſturz einer Kirche. Während des ſonntäg⸗ lichen Vormittagsgottesdienſtes iſt das Gewölbe der Kirche des ungefähr 500 Einwohner zählenden Dorfes Nax im Kanton Wallis, drei Stunden ſüdöſtlich von Sitten, ein⸗ Feu de Faſt ſämtliche Kirchenbeſucher wurden verſchüttet. ach den bisherigen Feſtſtellungen ſind 42 Perſonen ge⸗ tötet und 70 zum Teil ſchwer verletzt worden. Die Opfer ſind ausſchließlich Einheimiſche. Einige Perſonen ſchei⸗ nen noch noch nicht ob der Zu durch ein Erd WF .. Dieſen Herren ſei beſonders ch unter den Trümmern zu liegen. Man weiß die ö a i beben Die geplante Gründung if oder zu ſtarke Schwingungen der Kirchenglocken verur⸗ ſacht wurde. Bei dem Eintritt der Kataſtrophe war die Kirche mit Gläubigen dicht gefüllt. Staub und Schutt bedeckten das Kirchengeſtühl, aus dem das Wehklagen Verwundeter und Sterbender ertönte. Von den Toten ſtammen 29 aus der Ortſchaft Nax, 11 aus Vernamiege. In beiden Orten iſt kaum eine Familie, die nicht mehr oder weniger ſchwer betroffen wurde. Die Leichen von Frauen, Männern und Kindern ſind ſchrecklich verſtümmelt; der Pfarrer blieb unverſehrt. Als Urſache des Einſturzes wird angegeben, daß kürzlich an der Kirche Erweiterungs⸗ bauten vorgenommen worden waren, die wohl die Feſtig⸗ keit des Gewölbes beeinträchtigt haben. Das Rettungs⸗ werk geſtaltete ſich, wie weitere Nachrichten beſagen, äußerſt ſchwierig, da die Verbindung mit der Ortſchaft infolge des hohen Schnees ſehr erſchwert iſt. Das von der Kata⸗ ſtrophe heimgeſuchte Dörfchen Nax liegt 1281 Meter über dem Meeresſpiegel. Es war früher ein bekannter Wall⸗ fahrtsort. * Zehn Zigeuner verſchüttet. In Italien iſt in gergangener Nacht ein Erdrutſch von verhängnisvoller Folge für eine Zigeunerfamilie geweſen. Telegraphiſch wird aus Genua gemeldet: Auf dem Wege nach Albiſ⸗ ſola in der Nähe von Genua wurden infolge eines Erd⸗ tutſches zehn Zigeuner verſchüttet, von denen ſechs ge⸗ tötet wurden, während die übrigen Verletzungen erlitten. * Maſſenhinrichtungen. Unter dem Fallbeil der Guillotine haben in Bethune in Nordfrankreich vier Raub⸗ mörder geendet. Das Schwurgericht in St. Omer hatte die vier zum Tode verurteilt und der Scharfrichter Deibler hatte ſeines Amtes zu walten, nachdem Präſident Fallieres don ſeinem Begnadigungsrecht dieſen Räubern gegenüber einen Gebrauch gemacht hatte. Die Hinrichtungen fan⸗ den vor dem Gefängnis auf offener Straße ſtatt und gerliefen ohne Zwiſchenfall. Die Zuſchauer zählten nach Tauſenden. Dem Scharfrichter wurden Ovationen berei⸗ et. Es wird jedoch zweifellos eine Reaktion in Geſtalt iner erneuten und heftigen Agitation gegen die Todes⸗ irteile eintreten. In den verſchiedenſten Gefängniſſen Frankreichs harren noch 19 Todeskandidaten der Ent⸗ cheidung des Präſidenten.* Gegen die Schundkientöpfe. Der Zentralausſchuß der Geſellſchaft für Verbreitung von Vi ung hat in ſeiner letzten Sitzung beſchloſſen, die Vorführung von Kinematographenbildern in die Hand zu nehmen. Dieſer hocherfreuliche Beſchluß iſt durch die Wahrnehmung ver⸗ anlaßt worden, daß der Kinematograph vielfach zur Vor⸗ führung minderwertiger, oft nicht einwandfreier Bilder auch in kleineren Orten mißbraucht wird. Die hohe tech⸗ niſche Vollendung, die die kinematographiſche Darſtellung gegenwärtig erlangt hat, und die Fülle vorzüglichſter Bil⸗ der, die für kinematographiſche Vorführungen zur Ver⸗ fügung ſtehen, geſtatten aber eine weitgehende Ausnützung dieſes modernſten Veranſchaulichungsmittels zum Zwecke der Volks⸗ und Jugendbildung. Dadurch wird es möglich ſein, die minderwertigen Vorführungen zurückzudrängen und unmöglich zu machen. Die Geſellſchaft hat einen bewährten Vortragenden für dieſe Veranſtaltungen ge⸗ wonnen. Es ſollen an den Nachmittagen Kindervorſtel⸗ lungen mit kurzen Erläuterungen der kinematographiſchen Bilder und an den Abenden Lichtbildervorträge und im Anſchluß daran ebenfalls die Vorführung von kinemato⸗ graphiſchen Bildern in Bildungsvereinen ſtattfinden. Zu⸗ Ach ſind die öſtlichen Provinzen für die Veranſtaltungen in Ausſicht genommen.. Verkauf. Der Tägl. Rundſchau zufolge wird Schloß Erdmannsdorf im Rieſengebirge nächſter Tage an den Amtsrat Richter in Schönau verkauft werden. Der Kaufspreis beträgt 1 250 000 Mark. * Späte Sühne. Die Ermordung des Gutsbeſitzers Reick in Günnichfeld, Regierungsbezirk Arnsberg, dürfte jetzt nach drei Jahren ihre Sühne finden. Obwohl eine Belohnung von 15000 Mark auf die Ergreifung der Täter ausgeſetzt war, fand ſich lange Zeit nicht die ge⸗ ringſte Spur von dem unbekannten Täter, bis zufällig in falſche Hände geratene Briefe des in Raſtenburg dienenden Infanteriſten Maſchewski vermuten ließen, daß er Mit⸗ täter ſei. Maſchewski ſagte aus, daß zwei Komplicen, die Arbeiter Ignatius und Thomſcheck, ſofort nach dem Morde nach Amerika geflüchtet ſeien. Wie nun ein Tele⸗ gramm aus Newyork meldet, iſt Ignatius im Staate Pennſylvania auf Antrag der deutſchen Behörde verhaftet worden. “Die Frau als Waiſenratsmitglied. Die Ber⸗ liner ſtädtiſchen Körperſchaften haben eine Fabrikarbeiters⸗ frau zum Mitglied des Gemeindewaiſenrates ernannt. Das ſollte man auch anderwärts tun. * Wieder in Dalldorf. Der aus der Irrenanſtalt Dalldorf kürzlich entſprungene Fabrikarbeiter Paul Lippke iſt von der Kriminalpolizei feſtgenommen und wieder nach Dalldorf zurückgebracht worden. Lippke war im Jahre 1903 wegen Gattenmordes zum Tode verurteilt und ſpäter zu lebenslänglichem Zuchthaus begnadigt worden. Dem⸗ nächſt wird gegen ihn, wie wir berichteten, die im Wege des Wiederaufnahmeverfahrens herbeigeführte zweite Hauptverhandlung ſtattfinden. * Dynamitattentat. Ein Dynamitattentat gegen einen Schnellzug wurde, wie dem Oberſchleſiſchen Wande⸗ rer aus Ruda gemeldet wird, auf der Bahnſtrecke zwiſchen Kolonie Ruda und Kolonie Glückauf verſucht. Zwei Be⸗ amte der Könfain Luifecrube fanden auf dem Gleiſe eine Dynamitpatrone; kurze Zeit nachher paſſierte ein Schnell⸗ zug die Strecke. Der Tat verdächtig ſind Arbeiter der Brandenburggrube, da die Zündſchnur von der Bran⸗ denburggrube herſtammt. * Kein internationaler Fußball⸗Verband. Die ſchon ſeit längerer Zeit in England, Frankreich und Böh⸗ men beſtehenden Uneinigkeiten mit der Federation Inter⸗ nationale de Football Aſſociation ſollten nunmehr, wie von uns gemeldet, zur Gründung eines neuen internatio⸗ nalen Fußballverbandes führen, zu dem auch der Deutſche Fußballbund ſowie andere Nationen, wie Dänemark, die Schweiz uſw., ungeladen waren. Dieſe Sitzung, die geſtern nach Leipzig einberufen worden war, mußte jedoch aus⸗ fallen, da die eingeladenen Vertreter nic geſcheitert anzuſehen a genähte 72-00 Mk. Bullen, vo icht erschienen waren. 3 Lehrjahre ſind keine Herrenjahre. Wie ein Lehrling vor hundert Jahren gehalten wurde, beleuch⸗ tet folgende Mitteilung: Im September des Jahres 1787 trat der als Menſch und Geſchäftsmann heute noch un⸗ vergeſſene Buchhändler Friedrich Perthes, 15 Jahre alt, beim Buchhändler Adam Friedrich Böhme in Leipzig als Lehrling ein. Der Prinzipal wohnte in der Nikolaiſtraße, wo Perthes und ſein Kollege Rabenhorſt auch Wohnung und Koſt erhielten und in einer Bodenkammer, vier Stock hoch, kampieren mußten. In der Ecke dieſer Kammer ſtand ein kleines Windöfchen, zu deſſen Heizung im Winter die Lehrburſchen, wie es damals hieß, jeden Abend drei Stückchen Holz erhielten. Des Morgens um 6 Uhr empfing jeder eine Taſſe Tee und jeden Sonntag im Voraus fir die kommende Woche 7 Stück Zucker und ſieben Dreier zu Semmeln. Nachmittags von 1 bis 8 gab es nichts. Die Lehrlinge— Rabenhorſt war ſchon vier Jahre im Hauſe— wurden von den Kindern des Prinzipals, dem Dienſtmädchen und den Markthelfern mit„Er“ angeredet. Die Lehrlinge hatten den Tiſch zu decken, die Schuhſchnallen des Prinzipals zu putzen, den Kaffee für denſelben ins Gewölbe zu tragen und wohl auch die Kinder zu beauf⸗ ſichtigen. Nach ſechs Jahren wurde Perthes feierlich ſei⸗ ner Lehrzeit enthoben. Bei einem feſtlichen Mittageſſen rief der Prinzipal nach der Suppe„den Ausgelernten“ zu ſich heran, gab ihm eine kleine Ohrfeige, überreichte ihm mit der anderen einen Degen und ſagte:„Hier⸗ mit ernenne ich Sie vom Lehrburſchen zum Buchhand⸗ lungsdiczter.“ Nunmehr gehörte er dem„Herrenſtand“ an. GBeerichtszeitung. Vom Reichsgericht iſt jüngſt in einem Schaden⸗ erſatzprozeſſe ein bemerkenswertes Urteil gefällt worden. Wer hinter einem Straßenbahnwagen weg über das eine Gleiſe geht, um das zweite zu betreten, handelt danach grob fahrläſſig, wenn er ſich nicht danach umſieht, ob nicht auf dem anderen Geleiſe ein Wagen herankommt. Iſt dies der Fall und wird der Fußgänger infolge ſeiner Unachtſamkeit verletzt, ſo hat er keinen Erſatzanſpruch gegen die Straßenbahngeſellſchaft. Für den Verletzten beſtand in einem ſolchen Falle überhaupt und deshalb eine Gefahr, weil er nicht aufgepaßt hat. Von einer Gefahr, die im Bahnbetrieb ſelbſt gelegen hätte, kann keine Rede ſein.— Nach dieſem Urteil muß alſo jedermann beim Ueberſchreiten der Straßenbahngleiſe ſeine Augen auftun. Das iſt auch das einzig Richtige! Geſundheitspflege. Am ein hohes Alter zu erreichen, be⸗ achte man folgende Regeln: 1. Atme Tag und Nacht nur friſche Luft ein. 2. Mache dir jeden Tag Bewegungen im Freien, entweder durch Gehen oder Arbeiten. 3. Eß und trinke mäßig und einfach. Genieße Waſſer, Milch und Obſt und halte dich von alkoholiſchen Getränken fern. 4. Stärke dich durch tägliche kalte Abwaſchungen und nimm einmal in der Woche ein warmes Bad. 5. Trage weder zu ſchwere noch zu leichte Kleidung. 6. Wohne in einem trockenen, geräumigen Hauſe. 7. Verrichte beſtimmte, regel⸗ mäßige Arbeit. 8. Nach der Arbeit ſuche deine Erholung nicht in aufregenden Zerſtreuungen. Die Mußeſtunden gehören der Familie. Die Nacht iſt zum Schlafen da, 2. Veredle dein Leben durch gute Taten 8———. 2 aaeraurn war mit 71 Stück befahren, welche zum Preiſe von 16— 25 Mk. pro Paar verkauft wurden. Schwetzingen, 13. Jan. Auf den heutigen Schweine⸗ markt wurden 83 Milchſchweine und 2 Läufer gebracht, wovon 73 zum Preiſe von 22 bis 30 Mk. per Paar ver⸗ kauft wurden. Läufer wurden das Paar zu 63 Mk. ver⸗ kauft. Mannheim, 11. Jan.(Produktenbörſe.) Weizen p. 7 21.50—22.00, nordd. 22 25—00.00 ruſſiſcher, Azima 24.50—24.15, Theodoſia 24.50—25.00 Taganrog 25.50—24.00, rumäniſcher 24.25—24.50, amerikaniſcher Winter 24.00— 24.25, Kanſas II 24.00 24.25, californier 00.00 00.00, La Plata 24.25—24.50 Kernen 21.50— 21.75 Roggen pfälzer 16.75—17.00 nordd. 00.00 00.00 ruſſ. 00.00 00.00. Gerſte hieſiger Gegend 18.00 19.00, 8 pfälzer 17.50— 19.25, ungariſche 00.00—00.00, kuſſ. Futtergerſte 16.50—17.50, 1155 bad. 16.25— 17.25, nordd. 17.50—17.75, ruff. 17.00 18.25, La Plata 16.50— 00.00. Mais amerikaniſcher, mixed 00.00 Donau 17.00—09.00, La Plata 17.00— 00.00, Leinöl mit Faß 48.00, Rüböl bei Wagon 00.00, mit Faß 70.00, Petroleum amerik. in Baſſins 19.45, in Barrels 23.25, Spiritus 18. verſteuert 129.00, 70er unverſteuert 60.00, 90er unverſteuert 42.00, 70er roh 57.00, 90er roh 48.00. Weizenmehl 00 32.50 0 31,50, 1 30.00 2 29.00, 3 28.00, 4 25.00, Roggenmehl 0 26.75, 1 24.25. Tendenz: Weizen ziemlich unverändert, Roggen etwas feſter, Brau⸗ und Futtergerſte ruhig, Hafer bad. etwas feſter und Mais unverändert. Mannheim, 11. Jan.(Viehmarkt). Angefahren waren: 35 Ochſen, 50 Bullen, 1200 Kühe u. Rinder, 403 Kälber, 125 Schafe, 1635 Schweine, 000 Luxuspferde, 00 Arbeitspferde, 000 Pferde zum Schlachten, 00 Milchkühe, 000 Ferkel, 8 Ziegen, 0 Zicklein, 00 Lämmer, zuſammen 3456 Stück. Es wurden bezahlt für 50 Kilo Schlachtgewicht: Ochſen, vollfleiſchige 82—00 Mk. fleiſchige 7800 Mk., 1 501 enährte 74—00 Mk., gering ſteiſchſge 66 bis 68 Mk., mäßig enährte 64—00 Mk., gering genährte 60 Mk. Rinder und Kühe, inder vollfleiſch. 74 bis 78 Mk., Kühe, 1 8 64—68 Mk., ältere ausgemäſtete 60—70 Mk., mäßiggenährte 2 und Rinder 58—68, gering genährte 48—52 Mk., Maſtkälber feinſte 85—00, mittlere 80—00, geringe 75—00 Schafe und Maſthämmel, jüngere Maſthämmel 6500.00, ältere Maſthämmel 60—00, mäßiggenährte Hämmel und Schafe 55—00, Schweine vollfleiſchige 7200 flei⸗ ſchige 71—00, gering entwickelte 00—00. Sauen und Eber 62—64, Arbeitspferde per Stück 000—0000 Mk., Schlachtpferde 00000 Mk., Luxuspferde 0000 0000 Mk., Ziegen St. 12—25 Mk. Tendenz: Handel ſchleppend. i Redaktion, Druck und Verlag von J. Helfrich in Seckenheim Augelaufen und bei Pfläſterermeiſter Martin Kloos, Hildaſtraße hier, abzuholen iſt ein junger grauer Wolfshund. Seckenheim, 14. Januar 1909. gürgermeiſteramt Volz. 8 —— — . — —ũ—ũ Wehrordnung Geldſtraſen Der 1 9 5. 5 Oefentliche Bufforderung. Die Anmeldung zur Stammrolle betr. In Gemäßheit des§ 25 der Wehrordnung werden die Militärpflichtigen, welche bei dem Erſatzgeſchäft 1909 meldepflich⸗ tig ſind, e ſich zur Stammrolle anzumelden. 1. Zur Anmeldung ſind verpflichtet: a. alle Deutſchen, welche im Jahre 1909 das 20. Lebens⸗ jahr zurücklegen, alſo im Jahre 1889 geboren ſind; b. alle früher geborenen Deutſchen, über deren Dienſt⸗ pflicht noch nicht endgiltig 1 Ausſchließung, Aus⸗ muſterung, Ueberweiſung zum Landſturm, zur Erſatz⸗ reſerve, oder Marine⸗Erſatzreſerve, oder durch Aus⸗ hebung für einen Truppen⸗ oder Marineteil entſchie⸗ den iſt, ſofern ſie nicht durch die Erſatzbehörden von der Anmeldung ausdrücklich entbunden oder über das Jahr 1909 hinaus e wurden. 2. Die Anmeldung erfolgt bei dem Gemeinderat desjenigen Ortes, an dem der Militärpflichtige ſeinen dauernden Aufenthalt hat. Hat er keinen dauernden Aufenthalt, ſo muß die Anmeldung an dem Orte des Wohnſitzes und beim Mangel eines inländiſchen Wohnſitzes an dem Geburtsort, oder, wenn auch dieſer im Ausland liegt, an dem letzten Wohnſitz der Eltern geſchehen. 3. Iſt der Militärpflichtige von dem Orte, in dem er ſich nach Nier 2 zu melden hat, zeitig abweſend, ſo haben die Eltern, Vormünder, Lehr⸗, Brot⸗ oder Fabrikherren . die Verpflichtung zur Anmeldung. 4. Die Anmeldung hat vom 15. Januar bis 1. Februar zu geſchehen, ſie ſoll enthalten: Familien⸗ und Vorname des Pflichtigen, deſſen Geburtsort, Geburtsjahr und „Tag, Aufenthaltsort, Religion, Gewerbe oder Stand, ſodann Name, Gewerbe oder Stand und Wohnſitz der Eltern, ſowie ob dieſe noch leben oder tot ſind. Sofern die Anmeldung nicht am Geburtsort erfolgt, iſt ein Ge⸗ burtszeugnis vorzulegen. Bei wiederholter Anmeldung müſſen die Loſungsſcheine vorgelegt werden. Wer die vorgeſchriebene Meldung unterläßt, Geldſtrafe bis zu beſtraft.: Seckenheim, den 8. Januar 1909. Der Gemeinderat. Volz. wird mit 30 Mk. oder mit Haft bis zu drei Tagen Schmitt. Bekanntmachung. f Das Klaſſiſikationsverfahren betr. Nr. 4 M. I. Zur öffentlichen Kenntnis: Es wird darauf aufmerkſam gemacht, daß die Mannſchaften der Reſerve, Marine⸗Reſerve, Landwehr, Seewehr, Erſatzreſerve, ſowie ausgebildete Landſturmpflichtige des zweiten Aufgebots, welche auf Grund des§ 122 der Wehrordnung vom 22. November 1888 auf Zurückſtellung hinter die letzte Jahres⸗ klaſſe ihrer Waffe und Dienſtklaſſe Anſpruch machen, ihre Geſuche alsbald bei dem Gemeinderat ihres Wohn⸗ bezw. Aufenthaltsortes einzureichen haben. Mannheim, den 2. Januar 1909. Der Zivilvorſitzende der Erſatzkammiſſian des Anshebungsbezirks Mannheim: „V.: Dr. Bechtold. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis. Seckenheim, 11. Januar 1909. Gemeinderat. Volz. Bekanntmachung. Meldung der zum Einjährig Frei⸗ willigendienſt Berechtigten betr. Nr. 79 M. Auf nachſtehende Beſtimmung des 893 Ziffer 2 Wehr⸗Ordnung werden hiermit die Beteiligten be⸗ ſonders Pingewieſen deim Eintritt in das militärpflichtige Alter aben ſich die zum Einjährig⸗Freiwilligendienſt 8 1 ſie nicht bereits vorher zum aktiven Dienſt eingetreten ſind, ſowie diejenigen Militärpflichtigen, welche gemäß 89 Ziffer 3 die Berechtigung zum Einjährig⸗Freiwilligendienſt bei der Prüfungs⸗Kommiſſton nachgeſucht haben, bei der Erſatzkommiſſion ihres Geſtellungsortes ſchriftlich oder mündlich unter Vorlegung ihres Berechtigungsſcheines, ſofern ihnen derſelbe bereits behändigt iſt, bezw. unter Vorlegung des Befähigungszeugniſſes zum Seeſteuermann zu melden und ihre Zurückſtellung von der Aushebung zu beantragen. Militärpflichtige, welche dieſer Meldun ſpäteſtens bis 1. Februar d. As. nicht nachgekommen ind, 1 gemäߧ 33 Reichsmilitärgeſetz. bis zu 3 Tagen zu gewärtigen.“ Die Gemeinderäte des Amtsbezirks werden angewie⸗ ſen, dieſe Verfügung alsbald in ortsüblicher Weiſe bekannt zu geben und den Vollzug anzuzeigen. Mannheim, den J. Januar 1909. Ziniluorſitzende der Erſatzkommiſſion des Aushebungsbezirks Mannheim: 8 J. V.: Dr. Bechtold. orſtehendes bringen wir hiermi 6 geniigt g hiermit zur öffentlichen Seckenheim, 11. Januar 1909. 5 Gemeinderat Volz. Bekanntmachung. Die Neuwahl der Beiſitzer des Gewerbe⸗ Die dreisabrige A 1 9 1 5 1 betr. , Die dreijährige Amtsdauer der erzeitigen Gewerbegerichts⸗ welten iſt abgelaufen. Es muß deshalb zur Neuwahl geſcheinen Arbeit Zunächst fällt die Aufſtellung der Wählerliſten für die nicht mehr. 8 ſtimmun ir bringen die auf die Wahlfähigkeit be üglichen Be⸗ 5 gen des Gewerbegerichtsgefetzes und des Statut. ſtehend zur öffentlichen Kenntnis 75 3 Zur Teilnahme Schmitt. zu 30 Mark oder Haft bis Schmitt. 1. e an den Wahlen ſind nur berechtigt: ſolche Arbeitgeber, welche das 25. Lebensjahr det 10 in dem Bezirke des Gewerbegerichts Wohnung oder B. 8 gewerbliche Niederlaſſung haben; and e Aebi welche das 25. Lebensjahr vollendet Nicht ſchäftigun haben. 1. Perßablbere tigt ſind folgende Perſonen: 2. Auland weiblichen Geſchlechts; 3. Perſone r 22 f N n, welche die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher A 1 infolge ſtrafgerichtlicher Verurteilung 3 7 5 e 1 er a Perſonen, gegen welche das Hauptverfahren wegen 93 Ziff. 4, 26, Ziff. 7 geber notwendig; für die Arbeiknehmer werden Wählerliſten dem Bezirke des Gewerbegerichts Wohnung oder eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet iſt, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der 5052 zur Bekleitung öffentlicher Aemter zur Folge aben kann: 5. Perſonen, 0 welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr. beſchränkt ſind. Juriſtiſche Perſonen üben geſetzlichen Vertreter aus. a Arbeitgeber gelten diejenigen ſelbſtändigen Gewerbe⸗ treibenden, welche mindeſtens einen Arbeiter regelmäßig das Jahr hindurch oder zu gewiſſen Zeiten des Jahres beſchäftigen. Den Arbeitgebern ſtehen die mit der Leitung eines Gewer⸗ bebetriebes oder eines beſtimmten Zweiges desſelben betrauten Stellvertreter der ſelbſtändigen Gewerbetreibenden gleich, ſofern ihr Jahresverdienſt an Lohn oder Gehalt 2000 Mk überſteigt. Die der Zuſtändigkeit des Gewerbegerichts unterſtellten Hausgewerbetreibenden ſind, wenn ſie regelmäßig die Rohſtoffe und Halbfabrikate ſelbſt beſchaffen und im letztverfloſſenen Jahre nicht bloß vorübergehend mindeſtens zwei gewerbliche Arbeiter gleichzeitig beſchäftigt haben, als Arbeitgeber, andernfalls als Arbeiter wahlberechtigt und wählbar. a III. Zum Zwecke der Wahl der Arbeitgeber ſind für jeden Wahlbezirk Liſten anzulegen, in welche alle Arbeitgeber einzu⸗ tragen ſind, der Stimmberechtigung unter Beifügung der erfor⸗ . Beſcheinigungen mündlich oder ſchriftlich dahier anzumel⸗ en iſt. Bei unterlaſſener rechtzeitiger Anmeldung der Arbeitgeber ruht deren Stimmrecht. Als Beſcheinigungen für die Arbeitgeber genügen die nach f 14 der Gewerbeordnung erfolgte Anmeldung des Gewerbebetriebs owie die letzte Quittung über Zahlung der Gewerbeſteuer. Die Anerkennung anderer Legitimakionen bleibt dem Ermeſſen der Wahlausſchüſſe überlaſſen. Für die Arbeitnehmer werden Wählerliſten nicht aufgeſtellt. Der zur Wahl erſchienene Wähler⸗Arbeitnehmer hat dem Wahl⸗ ausſchuſſe vor Stimmabgabe eine Beſcheinigung ſeines Arbeit⸗ gebers zu übergeben, in welcher beſtätigt wir„daß der Arbeiter dem deutſchen Reiche angehört, das 25. Lebensjahr vollendet hat und in dem Betriebe des beſcheinigten Arbeitgebers beſchäftigt iſt, oder, falls der Arbeiter außerhalb beſchäftigt iſt, in dem Gewer⸗ begerichtsbezirk wohnt. Verweigert der Arbeitgeber die Beſchein⸗ lg ſo genügt eine Beſcheinigung der Krankenkaſſe oder die olizeibehörde. e Formulare zu dieſen Zeugniſſen werden vom Gewerbegericht Mannheim, den Gemeindefekretariaten Käfertal und Neckarau u. in den Gemeinden außerhalb Mannheims von den Bürgermeiſter⸗ ämtern koſtenlos verabfolgt. 5 5 Der Tag, von welchem ab die Abgabe dieſer Zeugnisfor⸗ mulare erfolgt, wird noch beſonders bekannt gegeben werden. Als weitere Legitimation bezüglich der Stimmberechtigung der Arbeitnehmer werden ausnahmsweiſe auch angenommen: Die letzte Quittung über Zahlung der Einkommenſteuer, Urkunde über Aufnahme in den badiſchen Staatsverband, Krankenſcheine, f Austrittszeugnis der letzten Beſchäftigung, Kontrollbücher der Ortskrankenkaſſe und ähnliche Urkunden. Dabei wird jedoch ausdrücklich bemerkt, daß dieſe Urkunden nur dann als Beſcheinigungen für die Wahlberechtigung der Arbeitnehmer anerkannt werden, wenn aus denſelben unzweifel⸗ ihr Stimmrecht durch ihre Die Anerkennung anderer Legitimationen bleibt dem Er⸗ meſſen des Wahlvorſtandes bei Stimmabgabe überlaſſen. Als Legitimation bezüglich des Alters empfiehlt es ſich, folgende Urkunden vorzulegen: a) Geburtszeugnis oder b) Militärpaß oder e) Familienbuch. Anmeldungen der Arbeitgeber zur Liſteneintragung werden auf dem Rathaus, Zimmer Nr. 6 dahier und zwar während 14 Tagen vom Montag, den 11. Januar 1909 an, werktäglich vormittags von 8—12 Uhr und nachmittags von 2—6 Uhr ent⸗ gegengenommen.. 5 Perſonen, d. h. Arbeitgeber, welche in die Wahlliſten nicht eingetragen ſind, müſſen von der Wahl zurückgewieſen werden. Seckenheim, den 6. Januar 1909. Gemeinderat. Volz. Bekanntmachung. Die Vertilgung der Raupen betr. An die Bürgermeiſterämter des Bezirks. Nr. 297841. Es iſt eine ſchwere Schädigung des Obſt⸗ ertrages für das nächſte Jahr zu befürchten, wenn nicht alsbald mit der Raupenvertilgung begonnen wird. Die Raupen ſammeln ſich hauptſächlich an den Enden der Zweige und können daher durch Abſchneiden der Zweigteile und Verbrennen derſelben leicht vernichtet werden.. Das Verbrennen der Raupenneſter iſt um ſo notwendiger, als ſonſt die Räupchen, ſobald es warm wird, wieder am Stamme der Obſtbäume hinaufkriechen. Das Zertreten der Neſter bedingt keine ſichere Vernichtung der Raupen.. Wir veranlaſſen die Ortspolizeibehörde, ſofort die in 8 1 der B.⸗D. vom 13. Juli 1888(Geſ.⸗ u. V.⸗Bl. S. 345) genannte Aufforderung zur Raupenvertilgung mit entſprechender Friſtſetzung zu erlaſſen, und nach Ablauf der tunlichſt kurz zn bemeſſenden Friſt eine Nachſchau auf ded Gemarkung(auch in geſchloſſenen Gärten) vornehmen zu laſſen. e g Erweiſen ſich hierbei Baumbeſitzer ſäumig, ſo iſt unbeſcha⸗ det der polizeilichen Beſtrafung die Vertilgung der Raupen auf Koſten der Beſitzer de ber i Ueber den Erfolg der angeordneten Maßregeln ſehen wir bis 10. November ds. Is. einem Bericht entgegen. Mannheim, den 17. November 1908. Großh. Bezirksamt— Abt. I. Dr. Clemm. 5 Vorſtehendes bringen wir hiermit mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntnis, daß nunmehr als letzter Termin der 1. Februar d. Is. gilt, an welchem Zeitpunkte unabſichtlich Be⸗ ae edo und die Beſeitigung der Raupen auf Koſten der äumigen Beſitzer ſeitens der Gemeinde geſchieht. Seckenheim, den 13. Januar 1909. Bürgermeiſteramt Volz. Ratſchreiber Koch. Lupus, Flechten, Hautjucken, gut⸗ u. bös⸗ 2 artige, ſowie tuberkulöſe Geſchwüre, Gelekentzündungen bronische Nasen-, Hals-, Bronchial- und Lungenkatarrhe. 5 Behandlung mit 5 Röntgen- Bestrahlungen elektr. Hochfrequenzſtrömen, i ſowie mit Natur⸗ und elektriſchem Lichtheilverfahren. kunft erte. Direktor Hoh. Schäfer kunft erteilt. ichtheil⸗Zuſtilut EI EKTRHONM- nur N 3, 3, Mannheim. Sprechſtunden: täglich von 9—12 und 2—9 Uhr abends. 1 Sonntags von 9—12 Uhr. 5 Wunderbare Erfolge. Hunderte Dankſchreiben. 15 1 n Schäfer Je Preiß Mao 5 5 e Roſa äfer. Zivile Preiſe. Proſpekteg 9 gratis. Tel. 4320. Erſtes, größtes u. 15 bedeutenſtes Inſtitut am Platze. 5 haft die Erforderniſſe zur Wahlberechtigung ſich erkennen laſſen. Tvangsvorsteigerung. Im Wege der Zwangsvollſtreckung ſoll das in Seckenheim, Ortsetter Stengelhof belegene, im Grundbuche von Seckenheim zur Zeit der Eintragung des Verſteigerungs⸗ vermerkes auf den Namen des Baumeiſters Heinrich Auguſt Schäfer in Mannheim eingetragene, nachſtehend beſchriebene Grundſtück am Samstag, den 27. Februar 1909, Vormittags 10 Uhr durch das unterzeichnete Notariat im Rathauſe zu Secken⸗ heim verſteigert werden. Der Verſteigerungsvermerk iſt am 18. November 1908 in das Grundbuch eingetragen worden. Die Einſicht der Mitteilungen des Grundbuchamts, ſowie der übrigen das Grundſtück betreffenden Nachweiſungen, insbeſondere die Schätzungsurkunde, iſt jedermann geſtattet. Es ergeht die Aufforderung, Rechte, ſoweit ſie zur Zeit der Eintragung des Verſteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht erſichtlich waren, ſpäteſtens im Verſtei⸗ gerungstermin vor der Aufforderung zur Angabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerſpricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls ſie bei der Feſtſtellung des geringſten Gebotes nicht berückſichtigt und bei der Ver⸗ teilung des Verſteigerungserlöſes dem Anſpruche des Gläu⸗ bigers und den übrigen Rechten nachgeſetzt werden. Diejenigen, welche ein der Verſteigerung entgegenſte⸗ hendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Ertei⸗ lung des Zuſchlags die Aufhebung oder einſtweilige Ein⸗ ſtellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Verſteigerungserlös an die Stelle des ver⸗ ſteigerten Gegenſtandes tritt. g 1 Beſchreibnug des zu verſleigernden Grundſätzes: Grundbuch von Seckenheim, Band 61 Heft 9 Beſtand s verzeichnis J. Flächeninhalt 3 a 01 qm Hofraite mit daraufſtehen⸗ dem vierſtöckigen Wohnhaus. Schätzung 30000 Mark. Mannheim, den 2. Januar 1909. Gr. Notariat IV. als Vollſtreckungsgericht: Schilling. Medizinalverband Feckendeim. Sonntag, den 17. Jannar findet unſere diesjährige deneralversammlung im Gaſthaus zum Engel ſtatt. Tagesordnung: 1. Vorſtandsbericht, 2. Kaſſenbericht, 3. Statutenänderungen, 4. Vorſtandswahl, 5. Verſchiedenes. Der Wichtigkeit der Tagesordnung wegen, iſt voll⸗ ähliges Erſcheinen gewünſcht. n Der Vorfland. * tr. Ufer⸗ u. torn⸗ Mädchen froh, 200 Itr. Dickrüben welche das Maſchinen⸗ zu Karl. artin Heitz nähen können oder erler⸗ 8 nen wollen, finden dauernde Beſchäftigung. Im Anfang wird Taglahn bezahlt Eng. u. Herm. Herb Mannheim a. Meßplatz. Lohnende Heim- Arbeit für Frauen und Mäd⸗ chen, iſt den Winter über zu vergeben. Näheres Seckenheim Vahn⸗ hofſtraße 7, Paterre. Wohnung (Hinterhaus) 2 Zimmer und Küche an ruhige Leute zu vermieten E. Werber. 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Vorſtandswahl, 3. Verſchiedenes. Um vollzähliges Erſcheinen der Mitglieder wird ge⸗ beten. Der Vorſtand. Daunerttag, den 14. Januar, präis ½0 Sing ⸗Probe. Vollzähliges pünktliches Erſcheinen unbedingt erforderlich. Uhr Die Städt. Sparkaſſe Schwetzingen int ab 8 908 tliche Einlagen mit 4 Prozent. Täglich geöffnete Aunahmeſtelle für Einlagen bei Herrn Natſchreiber Jauer in Seckenheim. Unſern Mitgliedern diene hiermit zur Nachricht, daß vom Donnerstag, den 14. bis einſchl. Mittwoch, den 20. ds. Mts. die Zinzeichnungsliste behufs gemeinſamer Erlangung der Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen, jeweils von mittags 12—2 Uhr bei unſerem Schriftführer, Herrn Hermann Bauer, Gipſermeiſter, Garten⸗ ſtraße 10, zur Einzeichnung der Intereſſenten aufliegt. Ein Ausweis wie: Steuerzettel, Gewerbeſchein, Mit⸗ gliedskarte einer Berufsgenoſſenſchaft oder dergl. iſt mit⸗ zubringen. Der 3 Sämtliche Winter⸗Artikel empfiehlt Bel Baarzahlung grüne Rabaitmarhen. Abgabe und Einlnsung der Bilcher. CGewerbe-Verein Seckenheim. Sängerbund Seckenbeim. Unſer diesjähriger Vereins-Ball 5 Sonntag den 17. Jaunar im goldenen Adler R att— Wir laden alle Mitglieder, paſſive und aktive ſowie Freunde und Gönner des Vereins freundlichſt ein. Der Vorftand. NB. Donnerſtag, den 14. ds. Mts Fingyrshbe. Vollzähliges Erſcheinen dringend erforderlich. Trockenes Brennholz und Sägspähne preiswert abzugeben. Kiſtenfabrik Menzel, Adlerſtr. 10.