—— tum ſtehen. Seckenheimer Anzeiger. Erſcheint Dienstag, Donnerstag und Samstags. Der Abonnementspreis beträgt monatlich 35 Pf. bei freier Zuſtellung. Durch die Poſt bezogen pro Quartal Mk. 1.50. Aueskeimer Hnzeiger, Hmisblafi ger Bürgermeisterämter Seckhenheim, Ivesheim, Neckarhausen und Edingen. Inſertionspreis: Die einſpaltige Petitzeile 10 Pfg., Reklamen 20 Pfg. die Zeile. Bei öfterer Aufnahme Rabatt. Fernſprechanſchluß Nr. 16. Drittes Blatt. eee 4 Luftrecht. j. Die bereits im alten römiſchen Recht theoretiſch erörterte Frage:„Wem gehört die Luft?“, iſt heutzu⸗ tage durch den Ausbau der Luftfahrzeuge praktiſch ge⸗ worden. Nach römiſchem Recht fiel die Luft unter die „res nullius“, d. h. die Dinge, die in Niemands Eigen⸗ Ueber den Luftraum ſelbſt hiegegen ſpe⸗ zielle Erörterungen anzuſtellen, hierzu lag naturgemäß damals noch keinerlei Veranlaſſung vor. Neuerdings wird nun behauptet, Eigentümer des Luftraums ſei hin⸗ ſichtlich der ſenkrecht über einem Grundſtück ruhenden Luft⸗ fäule deſſen Eigentümer und zwar teils unbeſchränkt bis in die höchſten Schichten, teils bis zu einer Höhe, in der ein ſchwebendes Fahrzeug noch ſichtbar iſt. Es iſt dies eben eine Anſchauung, welche an die Zeiten des Mittelalters erinnert, wo einzelne Staaten Eigentum und Herrſchaft über ganze Meere in Anſpruch nahmen, ohne jemals die praktiſche Möglichkeit gehabt zu haben, dies auch durchzuſetzen, ein Gedanke, dem eine gewiſſe Naivität nicht abzusprechen iſt. Zur einer richtigen Löſung der Frage kann man nur unter dem Geſichtspunkt des internationalen Rechts, des Völkerrechts, gelangen. Denn tatſächlich kann der Luft⸗ raum über eine gewiſſe Höhe hinaus nicht mehr als „Zubehör“ zu einem Grundſtück angeſehen werden. Die Grenze liegt in der Einwirkung, welche unmittelbar von der Erdoberfläche aus auf den Luftraum ausgeübt wer⸗ den kann. Außerhalb dieſes Bereichs kann der Luft⸗ raum in Niemands Eigentum ſtehen, weil es an dem Merkmal des Eigentumsbegriffs, der ausſchließlichen tat⸗ ſächlichen Verfügbarkeit, fehlt; der Luftraum iſt alſo von da ab„exterritorial“, d. h. international, und unter⸗ liegt dem Gemeingebrauch aller Völker und Lebeweſen. Es herrſcht alſo in jenen Regionen gewiſſermaßen Anarchie, wie in den früheſten Zeiten auf dem offenen Meer. Hieraus ergibt ſich an ſich die unbeſchränkte Be⸗ nutzbarkeit und Zugänglichkeit der freien Atmosphäre ohne Rückſicht auf Landesgrenze und Nationalität. Wie aber ſchon ſehr bald nach Ausbau der See⸗ ſchiffahrt hinſichtlich des offenen Meeres, ſo zeigt ſich auch mit dem Ausbau der Luftſchiffahrt bezüglich des Luftraums die Notwendigkeit einer Regelung des Ver⸗ kehrs auf Grund des Völkerrechts, d. h. durch inter⸗ nationale Verträge. Solche müßten zum Gegenſtand haben: die Rechtslage der einzelnen Luftſchiffe im Luft⸗ raum, die Feſtſetzung einer Grenze, bis zu welcher ſich die Fahrzeuge in jenem exterritorialen Bereich befinden, wenn ſie ſich dem Territorialbereich nähern, Landes⸗ grenzen überſchreiten und landen dürfen, ferner wäre feſtzuſetzen die Kennzeichnung der Nationalität des Fahr⸗ zeugs u. a. Das gegebene Vorbild hiefür bietet das internationale Seerecht, das auf demſelben Weg zuſtande kam, und das insbeſondere den Grundſatz aufſtellt, daß ein nach Meilen— früher nach der Tragweite eines Kanonenſchuſſes— beſtimmter Küſtenſtreifen als dem Küſtengebiet zugehörig anzuſehen iſt, daß das außerhalb dieſes Streifens liegende Meer, als internationales Ge⸗ biet, dem Gemeingebrauch unterliegt, daß Fahrzeuge auf offener See dem Recht ihres Heimatſtaats unterliegen, daß deren Nationalität durch Flaggen erkennbar ſein muß u. a. 5. 5 5 Agel wäre alſo durch völkerrechtliche Verträge für die Luftſchiffahrt feſtzuſetzen: eine nach Geſchoßweite oder Höhenmaß beſtimmte Luftſchichte über dem Erdboden, welche dem betreffenden Land zugehört, und über welche dieſes die Verfügungsrecht hat, Rechtsvorſchriften geben und durchfetzen kann, wie ja auch z. B. unſer Bürgerliches Geſetzbuch in 8 905 eine ſolche Regelung auf dem Gebiet des Zivilrechts gibt.(8 905 lautet:„Das Recht des Eigen⸗ tümers eines Grundſtücks erſtreckt ſich auf den Raum über der Oberfläche und auf den Erdkörper unter der Obere fläche. Der Eigentümer kann jedoch Einwirkungen nicht verbieten, die in ſolcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, daß er an der Ausſchließung kein Intereſſe hat.) Ueber dieſer Luftſchicht läge dann der freie, internationale Luftraum, in welchem die Fahrzeuge gewiſſermafſen ſchwe⸗ bende Teile ihres Heimatſtaats wären, und als ſolche deſſen Nationalität erkennen laſſen müßten. Würde dam ein Luftfahrzeug aus dieſem freien Raum in ſenen Territorial⸗ ſtreifen gelangen, ſo begäbe es ſich inſolange ſeines 8 matſtaatsrechts, trete unter die Gebietshoheit des be⸗ treffenden Territoriums und wäre mie deſſen 5 überhaupt nach deſſen Recht und Geſetz zu beurtetlen, es ſei denn daß durch Staatsverträge ausdrücklich anders beſtimmt würde, wie dies z. B. im Seerecht hinſichtlich der Kriegsſchiffe der Fall iſt.— ſich ergeben, wären nach dem internationalen Privatrecht zu beurteilen und zum Austrag zu bringen. Nur ergibt fich hier in der Praxis die in der Natur der Sache lie⸗ gende beſondere Schwierigkeit, daß es meiſt ſchwer fallen wird, ſchädigende Fahrzeuge hoch oben nach Nationali⸗ tät und Eigentümer feſtzuſtellen; iſt dies doch mitunter ſchon auf dem Erdboden bei den Schädigungen durch den Automobilverkehr unmöglich. Rechtsſatzungen werden hier wohl kaum Abhilfe ſchaffen können; der Einzelne wird daher, wie ja gegen„höhere Gewalt“(ein hier beſon⸗ ders paſſender Terminus Technikus!), lediglich auf ſeine eigene Fürſorge— etwa in der Form einer Selbſtver⸗ ſicherung— angewieſen ſein müſſen. Zur internationalen Regelung obiger Fragen wäre das gegebene Organ: das Haager Schiedsgericht. Die Bierpreisbewegung in Deutſchland. Allenthalben iſt in deutſchen Landen der Bierkrieg entbrannt, der in manchen Städten und Bezirken einen recht ſcharfen Charakter angenommen hat. Meiſtens ſteht das biertrinkende Publikum, insbeſondere die Arbeiter⸗ welt, den Brauereien und Wirten in geſchloſſener Ab⸗ wehr gegenüber. Vielfach haben ſich auch die Wirte zum Publikum geſchlagen und nehmen mit dieſem Stellung gegen die Brauereien. In dieſem Kampfe wird vielfach hüben wie drüben übers Ziel geſchoſſen, weil man von unrichtigen Vorausetzungen au„ht und Mißverſtänd⸗ niſſe platzgegriffen haben. Da ii es nicht unintereſſaut, eine Aeußerung zu dieſem Streite, die wir in der„Deut⸗ ſchen Wirtszeitung“ finden, weiteren Kreiſen zur Kenntnis zu bringen. Sie ſchreibt: 6 Obgleich in Württemberg keinerlei Anlaß vorliegt, gegen die von Brauern und Wirten auf das Mindeſtmaß beſchränkte Bierpreiserhöhung Stellung zu nehmen, hat trotzdem an verſchiedenen Orten des Landes die Arbei⸗ terſchaft einen Bierboykott inſzeniert und auch teilweiſe die bürgerlichen Kreiſe beſtimmt, ſich ihrem in erſter Linie gegen das Wirtsgewerbe gerichteten Vorgehen anzu⸗ ſchließen. Dies iſt wohl dem Umſtande zuzuſchreiben, daß eben dieſe Kreiſe über die Bierpreiserhöhung, wie überhaupt über die Bierpreisverhältniſſe in Deutſchland gar nicht oder nur ganz ungenügend unterrichtet ſind. Die vielfach von gewiſſer Seite ausgegebene Parole, durch einen allgemeinen Bierboykott gegen die Reichsfinaiz⸗ reform zu demonſtrieren, kann angeſichts der Tatſache, daß durch einen Boykott nicht die Reichsregierung, die eben bei einem etwaigen Einnahmeausfall anderweitige Steuerdeckung ſuchen wird, ſondern nur die an der Ein⸗ führung der Steuer gänzlich unbeteiligten Brauer und Wirte ſchwer geſchädigt, ja in ihrer Exiſtenz ſogar ernſt⸗ lich bedroht find, nicht genug bekämpft werden. Wie ungerecht übrigens gerade in Württemberg eine derartige Demonſtration von Seiten der Konſumenten iſt, kann leicht an der Hand folgender Statiſtik über die Bierpreisbewegung in 17 deutſchen Großſtädten glänzend bewieſen werden: Verkaufspreis für] Ausſchankpreis Bier ſeitens der in den Wirt⸗ Name der Stadt Brauereien ſchaften vor dem nach demſ vor dem Nach dem 5 Aufſchlag] Aufſchlag Aufſchlag Aufſchlag ö pro hl pro hl pro 1] pro 1 5 N. 4 4 4 1. Berlin 16 80] 18 500 38 45 2. Braunſchweig 18•ü 10 40 3. Breslau 1719— 19-0— 30-40 4050 4. Caſſel 18— 21— 26 32—35 5. Chemnitz 18— 21 5038—40 42-45 6. Coblenz 17 500 21— 22 26 7. Dresden 21-22— 23-24— 30—40 4050 8. Düſſeldorf 15-19 50019—23—24—3025—35 9. Duisburg 18—¼1— 22-25— 20-20 30— 40 10. Frankfurt a. M. 18 50] 21 500 30 15 11. Hamburg 1617— 20-21— 30—40 40— 50 12. Magdeburg 16,50 bbis 17— 20 50 30—35 40 13. Marburg 717171 30 14. Metz 22 80] 25 3037— 40 48 15. Straßbuegg[ 22 50 24 50 24—30 30— 40 16. Wiesbaden 17— 20— 3033 35— 40 17. Stuttgart 17 1 17 65 24 26—28 Ferner ſei noch feſtgeſtellt, daß in den oben genann⸗ en Städten faſt durchweg die ½ Litergläſer den/ und Schädigungen, welche aus dem Luftſchiffahrtsverkehr 9. Jahrgang och häufiger den ¼0 Litergläſern den Platz geräumt ſaben. Nur ein Blick hierauf genügt, um darzutun, daß Stuttgart reſp. Württemberg weitaus die billigſten Aus⸗ ſchankpreiſe aufweiſt bei annähernd gleichen Verkaufs⸗ preiſen ſeitens der Brauereien. Trotzdem iſt der Bier⸗ aufſchlag in Stuttgart, wie aus der Statiſtik ebenfalls zu erſehen, weit geringer, als in ſämtlichen 16 übrigen Städten. Wenn in dieſen Städten das Publikum und vor allem die Arbeiterſchaft den Bieraufſchlag in der ange⸗ gebenen Höhe angenommen hat, ohne große Demoſtra⸗ tionen, ſo iſt es geradezu unbegreiflich, wie in Württem⸗ berg, dem Lande, das die billigſten Bierpreiſe aufweiſt, das durchweg nur eine Erhöhung in der durch die Bier⸗ ſtuererhöhung bedingten Höhe eintreten läßt, überhaupt an einen Bierboykott nur gedacht werden konnte. Eine feſtſtehende Tatſache iſt, daß die Wirte die Bierpreis⸗ erhöhung nicht tragen können, daß alſo ein Bierauf⸗ ſchlag unter allen Umſtänden eintreten muß, nachdem die Brauer ebenfalls erklären, die Mehrbelaſtung nich auf ihre Schultern nehmen zu können. Der Bohkot; iſt alſo ein Unding und kann nie ſeinen Zweck erreichen. Dagegen wird ein Boykott immer den Wirteſtand ſchwer ſchädigen, ohne daß dieſer die Veranlaſſung dazu ge⸗ geben hat. Urſache und Wirkung recht gründlich zu er⸗ wägen, iſt daher die erſte Pflicht derjenigen, die ſich berufen fühlen, ohne erſichtlichen Grund über eine ganze Erwerbsklaſſe eine derartige Kriſis heraufzubeſchwören. e 238 ade Auszug aus den Standesregiſtern der Gemeinden: geckenheim pro Oktober 1909: Geborene: 1. Ernſt Jakob, S. d. Radſchuhlegers Ludwig Hauck u. ſ. E. Karoline geb. Fedel. 3. Emma Maria, T. d. Maurers Adam Lohnert u. ſ. E. Anua geb. Seitz.. 7. Helene Anna, T. d. Landwirts Karl Phil. Hirſch u. ſ. E. Regina geb. Gropp. 9. Eliſabeth, Karoline, Emma(unehelich.) 11. Peter, S. d. Tünchers Gg. Zwingenberger u. ſ. E. Katharina geb. Ruf. 13. Emma Katharina, T. d. Schuhmachers Franz Wilh. Seitz u. ſ. E. Suſanna geb. Sturn. 21. Elſa, Johanna, Friederike, T. d. Schreiners Hermann Gottſchalk u. ſ. E. Maria geb. Zwingenberger. 26. Luiſe, T. d. Erdarbeiters Nik. Zoller u. ſ. E. Mar⸗ gareta geb. Münd. 26. Wilhelm, S. d. Taglöhners Franz Falter u. l. E. Barbara geb. Sauer. 28. Guſtav Philipp, S. d. Formers Martin Eder u. ſ. E. Anna geb. Schneck. 26. Kurt Eduard, S. d. Bahnarbeiters Joh. Wolf, u. ſ. E. Maria Magdalena geb. Winkler. e 27. Maria, T. d. Zimmermanns Phil. Erny u. ſ. E Suſanna geb. Freund. a 3 26. Elifabeth Berta, T. d. Taglöhners Ad. Schwarzmeier u. ſ. E. Sophie geb. Dahm. a 5 Verkündete: 14. Franz Joſeph Hirſch, Landwirt und Katharina Huber, beide von hier. a 25. Johann Gropp. Fabrikarbeiter von hier und Anna Leipert von Sandhauſen. 27. Gg. Wilh. Däuber, Schreiner hier und Katharina Weber in Großeicholzheim. 28. Friedrich Heußler, Schmied in Rheinau und Eliſabeth Anna Sößer von hier. Getraute: 9. Apotheker Ludwig Förſter und Marie Luiſe Werber, beide hier. f 9. Schreiner Guſtav Hermann Gottſchalk und Marie Margareta Zwingenberger, beide hier. Edingen pro Oktober 1909: Geborene: 2. Margareta, T. d. Eiſenbahnſchaffners Philipp Hoch⸗ lehnert u. ſ. E. Barbara geb. Herre. 2. Wilhelmina Katharina, T. d. Spenglermeiſters Georg Koch u. ſ. E. Anna Maria geb. Meyer. 11. Anna Eliſabetha unehelich.) 13. Bernhard, S. d. Cigarrenmachers Carl Friedrich Mülbert u. ſ. E Katharina geb. Riſche. 10. Philipp Richard, S. d. Schloſſergeſellen Jakob Ding u. ſ. E. Eliſabetha geb. Renner. a 17. Heinrich Theodor, S. d. Bahnarbeiters Gg. Wilhelm Jung u. ſ. E. Eliſabetha geb. Dehouſt. 28. Sophie Johanna, T. d. Eiſendrehers Karl Chriſtian Nockel u. ſ. E. Franziska Margareta geb. Schmitt. . Franz Joſef, S. d. Braugehilfen Johann Theodor Sauer u. ſ. E. Anna Barbaras geb. Schreckenberger. Alois Karl, S. d. Maurergeſellen Karl Bruſt u. f. E. Katharina geb. Hemberger. Verkündete: Jakob Oskar Mülbert,. Cigarrenmacher und Emilie Mülbert, Cigarrenmacherin, beide hier. Friedrich Merdes, Kettenſchmied in Wieblingen und Suſanna Koch hier. . Konrad Brand, Schmiedgeſelle und Suſanna Wilhelmina Gerſtner, Dienſtmagd, beide hier. i Getraute: 1. Schloſſergeſelle Hans Eſchelbeck und Dienſtmagd Emma Wenzel, beide hier. — Maſchinenarbeiter Karl Friedrich Ding und Cigarren⸗ macherin Johanna Braun. . Verwalter Philipp Koch und Dienſtmagd Maria Rut⸗ kalneit von Mannheim. Avesheim pro Oktober 1909: Geborene: 3. Karl Andreas, S. d. Fabrikarbeiters Joſef Heim u. ſ. E. Anna geb. Ridinger. 5. Anna, T. d. Schleuſſenwärters Thomas Kleinhans u. ſ. E. Suſanna geb. geb. Schön. 9. Jakob Karl, S. d. Fabrikarbeiters Peter Diehl u. ſ. E. Chriſtina geb. Schwarz. 21. Karl, S. d. Cigarrenmachers Johann Georg Knapp u. ſ. E. Sophie geb. Exting. . Auguſt, S. d. Kaufmans Ludwig Wittmann u. ſ. E. Eliſe geb. Stein.. . Maria, T. d. Taglöhners Peter Anton Matt u. ſ. E. Suſanna geb. Butſchillinger. Eliſabetha, T. d. Bäckers Michael Heinrich Wagner u. ſ. E. Anna geb. Zeh. . Friedrich, S. d. Eiſendrehers Peter Martin Lohnert u. ſ. E. Anna Maria geb. Moos. Getraute: 2. Taglöhner Thomas Bühler dahier und Fabrikarbeiterin Katharina Kühlwein von Feudenheim. Redaktion, Druck und Verlag von J. Helfrich in Seckenheim IWangsversfeigerung. J. Im Wege der Zwangsvollſtreckung ſollen die in Seckenheim belegenen im Grundbuche von Feckenheim zur Zeit der Eintrag ung des Verſteigerungsvermerkes auf den Namen des Theodor Reinacher, Spen germeiſter 9 eingetragenen, nachſtehend beſchr iebenen Grund⸗ ücke am Samstag, den 4. Dezember 1909, vormittags 129 Uhr durch das unterzeichnete Notariat im Rathauſe zu Fecken⸗ heim verſteigert werden. f Der Verſteigerungsvermerk iſt am 1. September 1909 in das Grundbuch eingetragen worden. a Die Einſicht der Mitteilungen des Grundbuchamts, ſowie der übrigen die Grundſtücke betreffenden Nachwei⸗ ſungen, insbeſondere der Schätzungsurkunde iſt jedermann geſtattet. Es ergeht die Aufforderung, Rechte, ſoweit ſie zur Zeit der Eintragung des Verſteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht erſichtlich waren, ſpäteſtens im Verſteige⸗ rungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerſpricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls ſie bei der Feſtſtellung des geringſten Gebotes nicht berückſichtigt und bei der Ver⸗ teilung des Verſteigerungserlöſes dem Anſpruche des Gläu⸗ bigers und den übrigen Rechten nachgeſetzt werden. Diejenigen, welche ein der Verſteigerung entgegen⸗ ſtehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Er⸗ teilung des Zuſchlags die Aufhebung oder einſtweilige Ein⸗ ſtellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Verſteigerungserlös an die Stelle des ver⸗ ſteigerten Gegenſtandes tritt. Beſchreibung der zu verſteigernden Grund ſtücke: Grundbuch von Seckenheim Band 56 Heft 22. J. Ortsetter Stengelhof an der Schwetzingerſtraße 50 4 a 7 qm Hofreite und Vorgarten. Hierauf ſteht ein dreiſtöckiges Wohnhaus mit Durchfahrt und Schienenkeller und Abortanbau; ein zwei⸗ ſtöck. Seitenbau, Wohnung mit Werkſtätte und Schienenkeller; eine einſtöckige Werkſtätte mit Schienenkeller. Der Hof iſt unterkellert. 2. Ortsetter Stengelhof an der Schwetzingerſtraße 52 2 a 75 qm Hofraite und Vorgarten. Hierauf ſteht ein dreiſtöckiges Wohnhaus mit Knieſtock und Schienen keller, Durchfahrt und Laden, ein zweiſtöckiger Hinterbau mit Souterrain, Werk⸗ ſtatt Stall und Wohnung. 3.1 Ortsetter Stengelhof an der Friedrichſtraße 6 6 a 28 qm Hofreite, Hausgarten. Hierauf ſteht ein vierſtöckiges Wohnhaus mit Schienen⸗ keller und Durchfahrt, ein dreiſtöckiger Hinter⸗ bau mit Schienenkeller, Werkſtätte und Woh⸗ nung, ein Schweineſtall und Hühnerhaus, ein Gartenhaus. Die Zufahrt im Hof iſt unter⸗ kellert. 5 4. Ortsetter Stengelhof an der Stengelhofſtraße 61 2 a 71 qm Hofraite Hausgarten. Hierauf ſteht ein vierſtöckiges Wohnhaus mit Knieſtock und Schienenkeller und zwei Hühnerhäuschen. 5. Ortsetter Stengelhof an der Stengelhofſtraße 59 2 a 36 qm Hofreite Hausgarten. Hierau ſteht ein vierſtöckiges Wohnhaus mit Knieſtock, Ercker Frontaufſätz und Schienenkeller. Mannheim, den 28. September 1909. Großh. Notariat Mannheim I als Vollſtreckungsgericht. Schilling. Benachrichtigung! Am Dienstag, den 30. ds. Mts. iſt eine Unterbrechung der Lieferung elektriſcher Energie in der Ortſchaft Seckenheim von 11 Uhr morgens bis 3 Uhr nachmitttags er⸗ forderlich, um 2 neue Transformatorenſtationen an das Hochſpannungskabelnetz in Seckenheim anzuſchließen. Da die Arbeiten zu einer anderen Zeit nicht ausgeführt werden können, ſo bitten wir unſere verehrlichen Kraftkonſumenten in ihren Betrieben die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. Clektricitätswerk Rheinau. Heinrich Keßler 5 of-Instrumentenmaeher f 7 7 1 Mannheim Tel. 2074 f gegründet 1878. 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November nachmittags halb 4 Uhr findet im Gartenſaale„zum Schwanen“ in Neckarau. Vereinsversammlung des Gewerbevereins Neckarau mit Vortrag ſtatt, wozu unſere Mitglieder freundlichſt eingeladen ſind. Der Vorſtand des Grund- und Pfandbuchamtes Mannheim, Herr Rechtsrat Reitinger, wird das intereſſante Thema behandeln:„Streilzüge durch das Grundbuchrecht,, Der Vorſtand. Wirtscbalts-kröftnung. Der titl. Einwohnerſchaft von Seckenheim die er⸗ gebene Mitteilung, daß ich am kommenden Samstag, den 27. November die Wirtſchaft „Zum Beckarthal!“ in der Wilhelmſtraße hier, eröffne. Samstags großes Schlachtfest, abends Konzert. Um geneigten Zuſpruch bittet a Adam Kreutzer, Schneidermeiſter. Turn-Verein Seckenheim. Einladung. Vielſeitigem Wunſche entſprechend, werden wir am Sonntag, den 28. November, abends 7 Uhr be⸗ ginnend, im Lokal„zum Zähringer Hof“ eine weitere Abendunterhaltung ö veranſtalten. Wir laden hierzu die Mitglieder, Freunde und Gönner unnſeres Vereins freundlichſt ein. Das Programm iſt wieder abwechslungsvoll und reichhaltig und bietet ſicher allen Beſuchern angenehme und freudige Stunden. Der Turnrat. Sämtliche Vereins mitglieder, aktive und paſſive, Zutritt. D. CCC Staunend bilſiger 10 Pfund psheltletsch 11 5 5 2 1 2c. Amtl. unterſuchte 0 0 1 holſtein. Ware) M. 3.70 Eimer, 25 Pf. netto M. 8.75 hochf. holſtein. Holländer Verkauf Käse, Pofttoltt M. 3.20 unter Garantie für gute Kieler Fettwaren⸗ Qualität Verfandhaus, Kiel. Günstigste Bezugsquelle für E Brauflenie. II Teilzahlung gestattet 11 Spez.: Kompl. Schlafzimmer Komplette Küchen la. pol. Chiffonier.. 48.— „„ VertikoW.. 48.— „„ Spiegelschrank 75.— la. Plüsch-Divan auf Federn * 3 la. Chaiselonque.. 32.— la. Zteil. Wollmatratze 5 mit Polſter 25.— la. Stahlrost mit Gegen⸗ druck u. Schoner 18.— Großes Lager kann abgeladen werden. Heuban Peter Möll, Mittelſtraße 16. Schöner Teint ein zartes reines Geſicht, roſiges, jugendfriſches Ausſehen, weiße, ſammetweiche Haut iſt der Wunſch aller Damen. 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