9 Seckenheimer Hnzeiger, Iiuesheimer Hnzei Erſcheint Dienstag, Donnerstag und Samstags. Der Abonnementspreis beträgt monatlich 35 Pf. bei freier Zuſtellung. Durch die Poſt bezogen pro Qnartal Mk. 1.50. FFC C VVbbPPbPTGTGTGTPTGTGTPTGTGTPbGTbTbTbTbTbTbTTTT Nr. 30. Die Affäre Hofrichter. Die Unterſuchung gegen den Oberleutnant Hofrichter wird demnächſt beendet werden. Der Antrag des Garniſon⸗ gerichts wird auf Einberufung eines Kriegsgerichts gegen Hofrichter lauten. Die anfänglichen Indizien ſind durch die dreimonatige Unterſuchung erweitert und vertieft wor⸗ den. Die unterſuchenden Aerzte erklärten ihn als geiſtig normal, aber als Simulauten. Er fingierte Ohnmachts⸗ anfälle, plötzliche Geiſtesabweſenheit, religiſe Wahnvor⸗ ſtellungen, verſuchte auch verſchiedentlich an gewiſſe Ab⸗ ſonderlichkeiten ſeines phyſiſchen und pfychiſchen Leben? glauben zu machen und ſuchte wiederholt Verſtändigung mit der Außenwelt, um die Zeugen zu beeinfluſſen oder die Beſtätigung ſolcher Ausſagen durchzuſetzen, durch die er kritiſche Fragen harmlos aufklären wollte. Seine Verantwortung beim Verhör war durchaus zreückhaltend. Wie bekannt, hat ein Schapirographenblat bei der Unterſuchung eine große Rolle geſpielt. Hofrichter hatte den Ankauf des Schapirographenblattes zugegeben, edoch behauptet, es als unbrauchbar zerſchnitten und ver⸗ brannt zu haben. Um die Weihnachtszeit verlangte er gon dem Beamten das Schapirographenblatt. Das Blatt wurde ihm gegeben, er zog Schuh und Strümpfe aus, wickelte es um den nackten Fuß und erklärte, das ſei ein (Zweites Blatt) vorzügliches Mittel gegen Rheumatismus und Froſt⸗ beulen. Ein von ihm hinausgeſchmuggelter Brief lautet: „W. A. in F. braucht nicht auszuſagen.“ Damals wurde die Frage der Giftbeſchaffung unterſucht. Es gelang ſofort feſtzuſtellen, daß dies der Name eines ſchleſiſchen Drogiſten iſt, der in der Affäre viel genannt wurde. Er iſt ein Onkel Hofrichters und hat an Hofrichter nach Moſtar wiederholt als„Parfümerie“ deklarierte Poſtſendungen geſchickt. Am 16. Dezember verſuchte Hofrichter einen Zettel hinauszuſchmuggeln mit der Aufſchrift:„Punkt 2 und 3 müſſen unſere Angaben übereinſtimmen“, und wenige Tage darauf einen Zettel, der lautete:„Der ſchwarze Hut muß aus Linz verſchwinden und zu H. kommen, ebenſo die Zivilkleider. Habe ſolche nie beſeſſen oder ſie ſind bereits verkauft“. Die Gerichtskommiſſion hat den Hut und die Zivilkleider in der Wohnung Hof⸗ richters gefunden. Sein galantes Abenteuer, bei dem er ſich„Oberarzt Alfred Haller“ nannte, ließ vermuten, daß er in Zivil als Arzt ſich Zyankali zu beſchaffen ſuchte. Unter ſeinen beſchlagnahmten Papieren fand man gefälſchte militäriſche Marſchrouten, die den Schriftſachverſtändigen neues Ma⸗ terial zum Schriftvergleich boten. Das Garniſongericht konſtantierte ferner, daß bei einem beſtimmten Wiener Poſtamt eine poſtlagernde Korreſpondenz Hofrichters unter der Chiffer„F. G. III“, das ſind die Initialen und die Hausnummer eines nahen Verwandten Hofrichters, ge⸗ plant war. Zu Anfang ſeiner Haft verſuchte er, ein Gnadengeſuch an den Kaiſer niederzuſchreiben, in dem er einen Weihnachtsurlaub erbat. Eines der durchge⸗ ſchmuggelten Schriftſtücke enthält die Worte:„Gib dem Ueberbringer wieder zehn Kronen.“ Es wurde konſtatiert, daß er nachts unter Simulierung aller möglichen Be⸗ dürfniſſe mit dem wachthabenden Unteroffizier in der Zelle unter vier Augen über ſeine Angelegenheit zu ſprechen ſuchte. Anfangs wurde die Schmuggelkorreſpondenz durch einen Kellner beſorgt, der ihm das Eſſen aus einem Re⸗ ſtaurant brachte. Als darauf die Verpflegung Hofrichters durch die Küche des Garniſonarreſtes angeordnet wurde, inſzenierte er einen Hungerſtreik..— 5—„ . Vermiſchtes. 5 Deutſche Singvögel in Nordamerika. Vor etwi 20 Jahren hat ſich, wie die„Bibliothek der Unterhaltung und des Wiſſens“ mitteilt, im Staate Oregon eine Ge⸗ ſellgeſchaft gebildet, die ſich das Ziel ſetzte, deutſche Sing⸗ vögel in Nordamerika einzuführen. lleber den Erfolg dieſer Beſtrebungen brachten amerikaniſche Zeitungen fol⸗ gende Mitteilungen: Die Geſellſchaft hat in den Jahren 1889 und 1892 etwa vierhundert Paare folgender Sing⸗ vogelarten aus Deutſchland eingeführt: Singdroſſeln, Schwarzamſeln, Feldlerchen, Waldlerchen, Stieglitze, Buchfinken, Zeiſige, Hänflinge, Dompfaffen, Kreuz⸗ ſchnäbel, Stare, Rotkehlchen, Goldammern, Wachteln, Schwarzylättchen und Nachtjgallen. Von den in Freiheit geſetzten Vögeln ſind nur die Nachtigallen und Schwarz⸗ plättchen zugrunde gegangen, alle anderen haben ſich ſtark vermehrt. Die Feldlerchen niſteten bald an verſchiedenen Orten und entzückten die Bewohner durch ihren Geſang. Von den Staaren hatten ſich mehrere Paare in der Stadt Portland niedergelaſſen. Zum Schutze der eingeführten Vögel wurde ein Staatsgeſetz erlaſſen, welches jeden Vo⸗ 9 mit Strafe bedrohte, und deſſen praktiſche Aus⸗ 1 1 hrung ſtreng überwacht wurde. 33 ken muß ſobald ein Hindernis die Fahrba Amtsblatt der Bürgermeisterämter Seckenheim, NHwesheim, Heckarhausen und Edingen. Samstag, den 12. Harz 1910 Ueber umfangreiche Diamantenfunde in den Vereinigten Staaten wird dem Daily Telegraph aus Neu⸗ hork berichtet: Nach den Verſicherungen einer kleinen Kapitaliſtengruppe, die eine Geſellſchaft gebildet haben, und jetzt Minenmaſchinen im Werte von 800 000 Mk. in der Nähe von Murfreesborg, Pike Z County, Arkan⸗ ſas, errichten, laſſen ſich in den Vereinigten Staaten Diamanten mit Gewinn produzieren. Sachverſtändige er⸗ klären, daß die Geſellſchaft ſich die Kontrolle über 100 Acres diamanthaltigen Bodens geſichert hat, der die beſten Erfolge verſpricht. Innerhalb der letzten 3 Jahre wurden in dieſer Gegend an der Erdoberfläche 700 Dia⸗ manten gefunden, die in der Größe ſchwankten; durch⸗ ſchnittlich wogen ſie jedoch ungefähr 1 Karat. Dr. George Kunz, der bekannte Sachverſtändige von„Tiffanys“, hat die Ablagerungen mehrfach beſucht und ſich günſtig da⸗ rüber ausgeſprochen. Er ſagte über die dort gefundenen Diamanten:„Ich glaube, daß die Entdeckungen in Ar⸗ kanſas große Reſultate verſprechen. Einige der dort ge⸗ fundenen Steine ſind von verſchiedenen Häuſern ge⸗ ſchliffen worden und haben ſich als von guter Qualität erwieſen. Die weißen ſind ſehr weiß und klar, und die braunen ſind von gutem Braun. Ich halte ſie an Qualität den ſüdafrikaniſchen Diamanten ebenbürtig“ * Von Hirſchen angefallen. Auf der Georgshöhe, einem beliebten Ausflugspunkt bei Thale i. H. wurden drei Damen und ein Kind, die einen Spaziergang unter⸗ nahmen, plötzlich von zwei Hirſchen angefallen. Zwei Damen und das Kind konnten flüchten, während die dritte Dame von dem einen Hirſch, der ſchon ſein Geweih abgeworfen hatte, zu Boden geſtoßen und arg zugerichtet wurde Ein des Weges kommender Herr eilte ihr zu Hilfe und konnte mit großer Mühe den Hirſch durch Stock⸗ ſchläge abwehren. Hierdurch wahrſcheinlich noch mehr ge⸗ reizt, verfolgten beide Hirſche die Geſellſchaft bis in die Nähe der Förſterei. Auf Hilferufe kam der Forſtlehrling, der die Tiere verſcheuchte.— Aehnlich erging es vor einiger Zeit drei Holzhauern, die ebenfalls von demſelben Hirſch angefallen wurden und wobei einer von ihnen derart zugerichtet wurde, daß er mehrere Wochen arbeits⸗ unfähig war. b f Der Zehnjährige als Erfinder. Das Patent⸗ amt in Wien hat, wie von dort gemeldet wird, dem da⸗ ſelbſt bei ſeinen Eltern wohnenden, jetzt 11 Jahre alten Joſeph G., Schüler der zweiten Gymnaſialklaſſe, ein Pa⸗ tent auf eine ſelbſttätige Schutzvorrichtung für Straßen⸗ bahnen erteilt. Der jugendliche Erfinder, der ſein Patent⸗ geſuch bereits vor etwa Jahresfriſt— demnach als kaum Zehnjähriger— eingereicht hat, iſt mit einem weit über ſein Alter hinausgehenden Verſtändnis für techniſche und phyſikaliſche Probleme begabt. Die erwähnte Schutzvor⸗ richtung iſt namentlich wegen ihrer Einfachheit und der abſoluten Sicherheit ihres Funktionierens äußerſt wert⸗ voll. Sie beſteht aus einem Netz, das ſich unter dem Wagen vor den Rädern befindet und ſich automatisch ſenkt, um das Hindernis aufzufangen. Gegenüber ähnlichen Schutz⸗ vorrichtungen beſitzt die neue Erfindung den Vorzug, daß ein Verſagen völlig ausgeſchloſſen iſt, indem das Netz ſich vermöge ſeiner Konſtruktion notwendig zu Boden ſen⸗ verlegt. * Eine anonyme Briefſchreiberin. In Frauen⸗ breitungen bei Meiningen wurde lange Zeit hindurch eine Anzahl Einwohner durch anonyme Briefe beleidigt, ins⸗ beſondere auch der Pfarrer Oberländer und ſeine Frau. Durch einen Schreibfachverſtändigen wurde der Verdacht, dieſe Briefe geſchrieben zu haben, auf die Frau des Forſt⸗ meiſters Artus gelenkt, die infolgedeſſen beobachtet wurde. Als ſie eines Abends in Abweſenheit ihres Mannes einen Brief in den Briefkaſten warf, wurde er ſofort geöffnet. Man fand darin nur dieſen einen Brief, der an den Pfarrer gerichtet war und keine Unterſchrift trug. Es wurde nun Anzeige gegen die Frau Forſtmeiſter geſtellt, die alles leugnete, aber für ſchuldig befunden und zu 380 Mark Geldſtrafe und den Koſten des Verfahrens ver⸗ urteilt wurde. a Ein ruchloſes Elternpaar. Ein ſcheußliches Verbrechen zu verhindern, gelang der Polizeibehörde in Stein a. Rh. Vor ungefähr 6 Monaten ſtieg in einem dortigen Gaſthof ein Paar in Begleitung eines kleinen, etwa fünfjährigen Knaben ab. Die Leute kamen laut ihrer Ausſage von Samoa. Der Mann nannte ſich Franz, Leutnant a. D. der deutſchen Schutztruppe. Er gab an, in Samoa bedeutende Kakao⸗Plantagen zu beſißen. Die Leute bezogen in der Folge eine Privatwohnung. Nach und nach ſickerte durch, daß der ihnen anvertraute Knabe gräßlich gemartert werde. Der Bezirksarzt und der Stadt⸗ präſident nahmen in Begleitung eines Poliziſten eine Viſitation vor, welche ergab, daß das arme Weſen ohne ihr Eingreifen dem Tode geweiht geweſen wäre. Die ärzt⸗ lich e 8 uchung ergab totale Abmagerung, Veränderung der Orgame, blutunterlaufene Striemen am ganzen Kör⸗ 2 ger, NHeckarhauser Zeifung, Edinger Zeitung Infertionspreis 5 Die einſpaltige Petitzeile 10 Pfg., Reklamen 20 Pfg. die Zeile. Bei öfterer Aufnahme Rabatt. Fernſprechanſchluſt Nr. 16. eee eee eee eee EEE—— ꝶͤ——— 10. Jahrgang. per, geſchwollene Extremitäten, als ob auf denſelben her⸗ umgetreten worden wäre. Jeden Tag ſoll der arme Knabe mit einer Nilpferdpeitſche geſchlagen worden ſein; der Kopf wurde zwiſchen Tür und Pfoſten eingeklemmt, ſo daß tiefe Narben entſtanden. Sein Ruhebett beſtand aus auf dem Boden ausgebreiteten Lumpen. Die Nahrung war ſo kärglich, daß er oft Speiſereſte verſchlang, die ein als Liebling verhätſchelter Hund übrigließ. Der be⸗ dauernswerte Knabe wurde ſofort einer kinderfreundlichen Dame zur Pflege übergeben. Er iſt vom Nai ue gequält; er verſchlingt alles, was er erreichen kann. In⸗ ſtändig bittet er, ihn ja nicht mehr zu ſeinen Eltern zurückzubringen. Dieſe wurden kürzlich nach Schaffhauſen abgeführt, wo ſie der verdienten Strafe entgegenſehen. * Eine Rieſenunterſchlagung in Paris. Zu der geſtern erfolgten Verhaftung des Liquidators Duez wird gemeldet: Die Liquidation des Vermögens der aufgelöſten religiöſen Gemeinſchaften, namentlich derjenigen, die in Paris unbewegliches Eigentum befaßen, hat ſchon im Jahre 1908 zur Entdeckung von Unterſchleifen geführt, deren Höhe feſtzuſtellen bisher nicht gelingen wollte. Auch die geſtrige Verhaftung des vor Jahresfriſt ſeines Liqui⸗ datoramts enthobenen Duez hat keine volle Klarheit ge⸗ bracht. Man iſt auf das Geſtändnis des Verhafteten an⸗ gewieſen, der behauptet, daß er 4 Millionen Kirchengüter verkauft und 1 Million beiſeite geſchafft habe. Eine bei dem Verhafteten vorgenommene Hausſuchung ergab keine Anhaltspunkte. Duez ſcheint die 5 Millionen im Börſen⸗ ſpiel verloren zu haben. Der Fall verurſacht immer rößeres Aufſehen. Die oppoſitionelle Preſſe nimmt die Verhaftung Duez' zum Anlaß, einen Feldzug gegen die Regierung in die Wege zu leiten. Sie hofft, daß der bevorſtehende Prozeß nicht nur zu einem Prozeß gegen den Schwindler, ſondeirn zu einem ſolchen gegen das ganze herrſchende Regime, gegen die Politik der Finanzſkandale und der Beraubungen ſich geſtalten werde. Auf der andern Seite ſchreiben die miniſteriellen Blätter, daß die Republik die Finanzſkandale nicht ungeſtraft geſchehen laſſen werde. Bei der Hausſuchung wurden im Geldſchrank 12 000 Frank gefunden und beſchlagnahmt, ferner eine umfangreiche Korreſpondenz. Man erwartet weitere Hausſuchungen an ewiſſen Stellen, die bisher der Preſſe noch nicht bekannt ind Mit großer Beſtimmtheit erhält ſich das Gerücht,. daß zwei neue Verhaftungen unmittelbar bevorſtehen. Zu den Rockefellerſchen 5 Milliardenſtiftungen. Der bekannte amerikaniſche Oelkönig John D. Rocke⸗ feller, der bereits des öfteren durch große Schenkungen zu wohltätigen Zwecken von ſich veden machte, hat nunmehr eine neue Stiftnug gemacht, die in ihren gigantiſchen Di⸗ menſionen wohl unerreicht daſteht. Nicht weniger als 1200 Millionen Mark hat er aus ſeinem enormen Vermögen dieſem„Wohltätigkeitstruſt“ überwieſen mit der Beſtim⸗ . l 91 4 3 3.— 5 .— 5 4.* —. 8 5 55 8 + 2 * 25 2 8 4 1 8— 2* 3— * 5 8* 2 3— * 9 8 3 3. 8* 5„ R 3 * 8 — 0 3 5 3* 1—.— 7 3 1. 255. * 5— —— 5—— donn mung, daß die über 80 Millionen betragende jährliche 1 Zinsſumme des Kapitals alljährlich im Intereſſe der ganzen Menſchheit ohne Unterſchied der Raſſe oder Reli⸗ gion berausgabt werde. Wir bringen heute das Bild Rocke-⸗ fellers, der bekanntlich früher ſchon 225 Millionen zu wohltätigen Zwecken geſtiftet hat und zurzeit im 70. Le⸗ bensjahre ſteht. E„ Redaktion, Druck und Verlag von D mean in Seckenheim in allen Dessins und in reicher Auswahl vorrätig bei Gg. 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Oktober 1908, 8 3 Vollzugsverordnung dazu im die Fälligkeit des Beitrages auf denſelben Zeitpunkt ein. 5 Hauptort Seckenheim. 8 8. 1 Sämtlicher Unterhaltungsaufwand für die neuen Ortsſtraßen, insbeſondere auch 8 1. in den erſten fünf Jahren der Anlage, wird von der Gemeinde beſtritten und finden Bei der Anlegung einer neuen oder einer durch Verbeſſerung eines beſtehenden hierwegen keine Erſatzforderungen ſtatt. 3 Weges geſchaffenen Ortsſtraße haben die beiderſeits an dieſelben angrenzenden Grund⸗ 8 9.. eigentümer zu den Koſten für die Erwerbung und Freilegung des Straßengeländes ein⸗ Die Grundſätze treten am 1. Januar 1910 in Kraft. ſchließlich der Erwerbung des Geländes zur Herſtellung der Gehwege, der Herſtellung des im, den 24. September 1909. Straßenkörpers und der gewöhnlichen Chauſſierung der Fahrbahn, ſowie der Anlage der Seckenheim, den 18. Januar 1910. zur Fahrbahn gehörigen gepflaſterten Rinnen und der gepflaſterten Straßenübergänge je ½ oder zuſammen 7¼ beizutragen, das weitere 7 der Koſten bleibt der Gemeinde Der Gemeinderat: gez. Volz gez. Wöllner zur Laſt. 8 gez. 85 1 5 58 gez. 5. Belhn ; a 5 5.. 5 5 g 5 1 gez. J. G. Zahn Die Beſtimmung in§ 1 findet auch dort Anwendung, wo es ſich um Verbrei⸗ 5 8 terung 295 ſonſtige Aenderung in Richtung und Höhenlage einer Ortsſtraße handelt 925 Kb N W 95 555 eee gez. Schmitt wenn hierdurch den angrenzenden Grundſtücken ein entſprechender Vorteil geboten wird Vorſtehende allgemeine Grunbſtge werden mit dem Anfügen zur öffentli chen 8 3. Kenntnis gebracht, daß der Bürgerausſchuß in ſeiner am 11. Februar 1910 ſtattgehabten Bei Berechnung der in§ 1 genannten Koſten bleibt der Bodenwert des in die Sitzung denſelben ſeine Zuſtimmung erteilte. Die bisher giltigen Grundſätze wurden Anlage fallenden Gemeindegeländes, das ſchon früher öffentlichen Wegen oder Plätzen gleichzeitig aufgehoben. 1 gedient hat, außer Betracht. Privateigentum der Gemeinde wird zum gleichen Preiſe, Seckenheim, den 19. Februar 1910. 4 wie benachbartes, gleichwertiges Gelände der übrigen beteiligten Grundbeſitzer, berechnet. Bürgermeiſteramt: Ratſchreiber: u Selbf aten Gemeinde 19 8. beſonders erworbene 1 57 5 Volz. Koch. wird zum Selbſtkoſtenpreis zuzüglich 5% Zinſen und Verwaltungskoſten in Anſatz gebracht. 7* f Von den Angrenzern unentgeltlich übetlaſſene Gelände wird an deren Beitragsleistung Ehr bar 8 Eibisch-Bonbons Fußb all geſellſchaft in Abzug gebracht. aus der Zuckerwarenfabrik von Georg Ghrbar, Mann⸗ geckenheim 1898. 8 4. heim, d 1, 15, iſt ein bewährtes und vorzüglches Lin-“ Kommenden Sonntag, 13. 4 Als Maßfſt ab für die Beitragsleiſtung gilt die Frontlänge des angrenzenden derungsmittel gegen Juſten und Heiſerkeit. a März. 1 Grundſtückes in der Straßenflucht. Fallen Straßenflucht und Bauflucht nicht in eine Nur echt zu haben in Seckenheim bei: 1 Linie zuſammen, ſo wird das Mittel dieſer beiden Frontlängen der Berechnung des Bei⸗ Anderas Bickon Wilhelm Rudolf 1 trages zu Grunde gelegt, ausgenommen hierin ſind jedoch die Eckgrundſtücke. Letztere Georg Erny Suſanna Seitz 8 1 werden nur mit der längeren Front zum Koſtenerſatz beigezogen. Johann Erny Carl Sitzler 8 Für abgeſchrägte Eckgrundſtücke gilt die Mitte der abgeſchrägten Linie als An⸗ J. Friedel Ludwig Schad 3 fangspunkt für das Maß beider Frontlängen. eee 1. 1 unſerer 1. Mannſchaft gegen 3. 5 eic F.G. Vereinigung 1898 in Der Beizug der Angrenzer zu den Koſten erfolgt nur bis zu einer Straßenbreite Dad för Val. Ehen Ww. Schwetzingen. 1 von 12 Meter. Für breitere Straßen hat die Gemeinde den verhältnismäßigen Anteil J. Gropp. Abfahrt 15 Uhr in Fried⸗ für die über dieſes Maß hinausgehende Straßenbreite allein zu tragen. In Avesheim: richsfeld M.-N.⸗B. Für öffentliche Plätze und nur einſeitig bebaute Straßen wird die Beitragsver⸗ Mich. Treiber Jer 1. Spielführer. flichtung auf die Breite von 75 Meter beſchränkt e p Meter 5 ankt. Friedrich Weber. 5 Sin- oder Jwei⸗ 3 6. N 1 Bei beiderſeitiger Bebauung der Straße werden in der Regel die Koſten gleich⸗ Parkettschrubber, 4. b 2 auf 5 8 be 1 Zieht aber eine Straßenſeite einen 1 Fensterleiter N, amt len aus größeren Nutzen au Hkraßenherſtellung, ſo erfolgt die Ko tenverteilung entſprechen 1 dem Grade der Wertserhöhung. 5 3. 3 Fenster leder, 5 1 5 5 5 8 7. Fensterputzeimer, 5 1 5 i N Die Beiträge der Angrenzer für hergeſtellte Straßen werden fällig inſofern nicht i a 8 ofort zu kaufen geſucht. 3 gemäߧ 22 Abſ. 2 des Ortsſtraßengeſetzes eine anderweitige Regelung eintritt: 5 Stahlspähne Off. an 136 a) bei ſchon bebauten Grundſtücken, ſobald die Straße bis vor dieſes Gebäude empfiehlt—[A. Sotz, Mannheim, benützbar hergeſtellt iſt, 5 5 0 Sig. 0 ppe. unh 8 3 are 3 5 8 8 FPFPPPCTCVVVTTbbDDDCVV—V—V——wwwTVTVT—TT—T—T—T—V—wVVVV——T—TTTTwTVVVVVV—T———————————————————————————————— c ä Bekanntmachung. Nr. 3366 M. Das Erſatzgeſchäft 1910 betr. Die Muſterung der Militärpflichtigen des Aushebungs⸗ bezirks Mannheim findet vom 28. Febr. bis einſchließlich 12. April 1910— jeweils /8 Uhr vormittags beginnend — in dem Saale der Wirtſchaft„Zum Coloſſeum“ Waldhofftraße 2(Meßplatz) hier ſtatt. Es haben zu erſcheinen:. a) Aus dem ganzen Amtsbezirk: Alle Rückſtändigen aus früheren Jahren— d. h. vor dem Jahre 1888 Geborene— am: Montag, den 28. Februar 1910, vormittags ½8 Uhr. p) Aus dem Landbezirk: Sämtliche Pflichtige der Jahrgänge 1888, 1889 und 1890 aus den Gemeinden: 5 i Geburtsjahr 1888/1890 Necarhanſen, Fecken⸗ heim und Wallſtadt, am Mittwoch, 6. April 1910, vorm. /½8 Ahr. 1888/1890: Rheinau, am Ereitas, S. April 1910, vorm. ½ 8 Uhr. Am Freitag, den 8. April 1910, vormittags ½8 Uhr beginnend, findet die Muſterung derjenigen Militärpflich⸗ tigen ſtatt, welche während den letzten Muſterungstagen neu zur Anmeldung gelangten bezw. zu den vorſtehend angegebenen Terminen nicht erſcheinen konnten. Am 9. und 11. April, vormittags /8 Uhr beginnend, findet die Vorbeſcheidung der rechtzeitig eingekommenen Reklamationsgeſuche ſtatt und haben die Beteiligten (Eltern und Pflichtige) an dieſem Tage zu erſcheinen. Am Dienstag, den 12. April 1910, vorm. ½8 Uhr, beginnt die Loſung der Pflichtigen des Jahrganges 1890, ſowie der Pflichtigen älterer Jahrgänge, ſoweit ſolche ohne ihr Verſchulden noch nicht geloſt haben. Jedem Militärpflichtigen iſt das perſönliche Erſcheinen im Loſungstermin überlaſſen. Für die Nichterſchienenen wird durch ein Mitglied der Erſatzkommiſſton geloſt werden. Zu den vorſtehend angegebenen Terminen haben die Militärpflichtigen— auch wenn eine beſondere Vorladung nicht erfolgt— pünktlich, ſ owie in reinlichem und nüchternem Zuſtande zu erſcheinen. i Wer durch Krankheit am Erſcheinen im Muſterungs⸗ termin verhindert iſt, hat ein ärztliches Zeugnis ſpäteſtens drei Tage vor dem Muſterungstermin unter Beifügung der Vorladung hierher einzureichen; das Zeugnis iſt durch die Polizeibehörde beglaubigen zu laſſen, ſofern der aus⸗ ſtellende Arzt nicht amtlich angeſtellt iſt. Die Beglaubi⸗ gung der Zeugniſſe erfolgt koſtenlos. Gemütskranke, Blödſinnige, Krüppel, Epileptiker uſw. können auf Grund der Vorlage eines derartigen ärztlichen Zeugniſſes von dem perſoͤnlichen Erſcheinen im Muſterungs⸗ termin befreit werden. Militärpflichtige, welche in den Terminen vor den Erſatzbehörden nicht pünktlich oder überhaupt nicht er⸗ ſcheinen, werden, ſofern ſie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldſtrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen beſtraft werden. (S 26 Ziffer 7 Wehrordnung.) Außerdem können ihnen die Vorteile der Loſung entzogen werden. Wer in böslicher Abſicht oder wiederholt ſich der Ge⸗ ſtellung entzieht, wird als unſicherer Dienſtpflichtiger behandelt, außerteminlich gemuſtert und im Falle ſeiner Tauglichkeit ſofort zum Dienſt eingeſtellt werden. Die Pflichtigen der Jahrgänge 1888 und 1889, ſowie diejenigen früherer Jahrgänge haben ihre Loſungsſcheine mitzubringen. i Jeder Militärpflichtige darf ſich im Muſterungstermin freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm hieraus ein beſonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattungen oder des Truppen⸗(Marine⸗)teils erwächſt. Durch dieſe freiwillige Meldung verzichten die Militärpflichtigen auf die Vorteile der Loſung und gelangen in erſter Linie zur Aushebung. Mannheim, den 19. Februar 1910. Der Zivilvorfitzende der Grſatzkommiſſion des Aushebungsbezirks Mannheim: Hofheinz. Nr. 1086. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis. Seckenheim, den 2. März 1910. gürgermeiſteramt Volz. Bekanntmachung. Nr. 887. Nachdem in letzter Zeit die Vorſchrift über das polizeiliche Meldeweſen zu wenig Beachtung f 8 hat, bringen wir dieſelben nachſtehend mit dem nfügen wiederholt zur öffentlichen Kenntnis, daß wir gegen die Säumigen in Hinkunft unnachſichtlich ſtrafend eeinſchreiten werden. Ortspolizeiliche Vorſchriften. Das polizeiliche Meldeweſen in der in der Gemeinde Seckenheim und dem Ortsteil Rheinau betr. Auf Grund des 8 49 des Polizeiſtrafgeſetzbuches und des 8 10 der Verordnung des Gr. Miniſteriums des Innern vom 8. Mai 1883 wird angeordnet was folgt: 8 1. Meldepflicht. Jeder Ein⸗, Um⸗ oder Auszug in oder aus einer hieſigen Wohnung muß binnen drei Tagen gemeldet werden. Vorübergehende Beſuche von auswärtigen Ver⸗ wandten oder Bekannten ſind meldefrei. 8 2. Meldepflichtige Perſonen. Verpflichtet zu den in 8 1 vorgeſchriebenen Meldungen ſind jeweils die⸗ jenigen, welche die ein⸗ oder ausziehende Perſon als Mieter, Aftermieter, Dienſtbote, Geſelle, Gehilfe, Lehrling oder in ſonſtiger Eigenſchaft in die Woh⸗ nung aufnehmen, bezw. aufgenommen hatten. Die Meldung hat ſich auf die Ehefrau des zu Meldenden und und ſeine Kinder jeden Alters zu erſtrecken. Haus d Schmitt. 8 3. Ort der Meldungen. § 4. Form der Meldungen. Zu den Meldungen ſind Stellvertreter zu bestellen, dem ihre Meldungen obliegen. i Es haben ſomit zu melden: 1. Die Hausbeſitzer, bezw. die von ihnen beſtellten Verwalter jeden Ein⸗ oder Auszug, welcher a. ſie ſelbſt und ihre mit ihnen wohnenden An⸗ gehörigen,. b. Die übrigen in ihrem Haushalt wohnenden Per⸗ ſonen, wie Dienſtboten, Geſellen, Gehilfen, Lehr⸗ linge, Pfleglinge, Mieter,(Aftermieter), ſowie die Angehörigen der Vorgenannten. Die Meldungen aus der Gemeinde Seckenheim ſind bei dem Bürgermeiſteramt (Rathaus), diejenigen aus dem Ortsteil Rheinau bei 920 dortigen Stabhalteramt(Gemeindehaus) zu er⸗ atten. die vorgeſchriebenen, bei den in 8 3 bezeichneten Meldeſtellen erhältlichen Formulare,(bei Einzug gelb, bei Auszug grün) zu benützen. Jede Meldung iſt von dem Meldepflichtigen und dem Gemeldeten zu unterſchreiben. Für jede Perſon iſt die Meldung auf ein be⸗ ſonderes Formular zu ſchreiben; nur bei Mel⸗ dungen, die ſich auf ein Familienhaupt beziehen, können Ehefrauen und Kinder auf das gleiche Blatt geſchrieben werden. § 5. Sicherung der Vollſtändigkeit und Richtigkeit der Meldungen. Jeder in Bezug auf deſſen Perſon oder Angehörige, nach Maaßgabe dieſer Vorſchrift eine Meldung erſtattet werden muß, iſt gehalten, dem zur Meldung Verpflichteten alle zur vorſchriftsmäßigen Ausfüllung des Meldeformulars erforderlichen Angaben zu machen. Auf Verlangen der Meldeſtelle haben die Anzumeldenden die in ihrem Beſitz befindlichen, zum Ausweis über ihre Perſon dienlichen Papiere vorzulegen. Reichsausländer müſſen ſich durch Beurkundungen ihrer Heimatsbehörde über ihre Staatsangehörigen ausweiſen. Den Anmeldungen von zuziehenden Perſonen iſt die am bisherigen Wohn⸗ oder Aufenthaltsort des Gemeldeten erteilte Abmeldebeſcheinigung anzuſchließen. Befinden ſich in dem Haushalt der Zuziehenden, Kinder unter 12 Jahren, ſo iſt außerdem der Nach⸗ weis über die erfolgte Impfung durch Vorlage der Impfſcheine zu erbringen. § 6. Ftrafbeſtimmungen. dieſe ortspolizeiliche Vorſchrift gegen zeiſtrafgeſetzbuch geſtraft. Seckenheim, 18. Februar 1910. gürgermeiſteramt: Volz. Schmitt. 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Juni 1904 geboren ſind, am angegebenen Tage, nachmittags 1 Uhr, ſich zur Aufnahme in die Volksſchule in der Friedrichſchule einfinden. 5 Kinder, welche aus irgend einem Grunde im Schul⸗ lokal nicht erſcheinen können, ſind durch ihre Eltern oder deren Stellvertreter unter Angabe des Hinderungsgrundes dem Lehrer zur Aufnahme anzumelden. Für auswärts geborene Kinder iſt der Geburtsſchein vorzulegen.“ Auch ſind letztere am 14., 15., 17., oder 18. ds. Mts., bereits in der Zeit von 3—4 Uhr nachmittags dem Herrn Ober⸗ lehrer Lorenz in der Friedrichſchule beſonders anzumelden. Seckenheim, 7. März 1910. d Ortsbehörde: Volz. Bekanntmachung. Der Gemeindevoranſchlag pro 1910 betr. Nr. 1205. Der Gemeindevoranſchlag pro 1910 iſt und liegt 8 Tage vom 11 bis mit 18. ds. Mts. auf dem Rathaus in Seckenheim, Zimmer Nr. 6, und auf dem Gemeindehaus in Rheinau zur Einſicht der Beteiligten offen. a Einwendungen gegen denfelben ſind vor deſſen Be⸗ ratung durch den Bürgerausſchuß, welche am 31. März 1910 ſtattfindet, dem unterzeichneten Gemeinderat ſchriftlich zu übergeben. Seckenheim, den 9. März 1910. Gemeinderat: Ratſchreiber Volz. Koch. Achtung! Achtung! Wirtschaft 2, weiss, Lamm Sonntag, den 13. ds. Mts., von nachm. 3 Uhr und abends 8 Uhr an werden 5 chm. 3 Uhr un grosse humor. Konzerte des Süddeutsch, Possen-Ensembles Appollo zum Vortrag gelangen. Soli, Quartette, Trios, ſowie kleinere Poſſen, aus⸗ geführt von 2 Damen und 3 Herren. 35 Zu zahlreichem Beſuche ladet freundlichſt ein Franz Kretschmar. stet⸗Eler Emanuel Strauss q 1, 6, gebr. 1879 Mannheim keleph. 333. Direkter Import aller Sorten Eier in Waggonladungen. Ruf Uerlangen Spezial-Oerte l. Engrus-Bezhige Zu billigsten Tagespreisen. 11 Den höchsten 5 erzielt man mit lumen und Gemüſeſamen aus der Gärtnerei von 133 zeichneten eingeflochten. 8 72 5 ar gülti Hauseigentümer, welche nicht ſelbſt ihr bewohnen, ben 8 CTC dnder- Angebot Uhren, Juwelen, Gold- u. gewähre in dieſer Zeit, troß meiner billigen Preiſe 20% Rabat. 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Einladung. a Der Vorſtand des Frauenvereins wird hierdurch zu einer Sigung auf Montag, den 14. März 1910, abends 8 Uhr, in das Rathaus ergebenſt eingeladen. Um zahlreiches Erſcheinen bittet e M. Volz, I. Präſidentin. ————ñ84—— Bekanntmachung. Die Gemeinde hat folgende Pflegekinder zu vergeben: 1 Knaben im Alter von 11 Jahren, 1 „ 1 5 2 * 1„„ 1 2 74„ und 1 Mädchen im Alter von 6 Jahren Reflektanten wollen ſich gefl. ſofort bei uns melden. Seckenheim, 9. März 1910. Bürgermeisteramt: Ratſchreiber bebrüder Rothschild Mappheim Grüne Rabattmarken. N KI,! Uerloren 1 Portemonnale mit Inhalt. Abzugeben in der Expd. ds. Blattes. 139 Diekrüben ca. 25 Zentner, im Ganzen oder in kleineren Quantitäten abzugeben. Näheres Hauptstrasse 183, II. Stock. Zirka 20 Zentner Kartoffeln zu verkaufen. 38 Mittelſtraße 7. Schöne per 1. April zu vermieten. Müller, Wilhelmſtr.[42 Eine noch neue, gut⸗ erhaltene Ziehharmonika billig zu verkaufen. 34 Oebrüder Herren-Hnzüge Jünglings-Hnzige Knaben-Hnzüge in eleg. 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Nr. 28407 P. Wir bringen zur öffentlichen Kenntnis, daß im Laufe der nächſten Monate eine allgemeine Prüfung der Maße und Gewichte in dem Bezirk Mannheim vor⸗ genommen wird. Wir veranlaſſen deshalb die Gewerbe⸗ treibenden ihre Werkzeuge, namentlich Gewichte und Wagen vorher durch das Eichamt prüfen und wenn nötig, berichtigen zu laſſen. Zugleich weiſen wir darauf hin, daß diejenigen Gewerbetreibenden, bei welchen anläßlich der Prüfung mit dem geſetzlichen Eichungsſtempel nicht verſehene, oder unrichtige Maße, Gewichte oder Wagen vorgefunden werden ſollten, eine Geldſtrafe bis zu hundert Mark oder mit Haft bis zu vier Wochen beſtraft werden können. Ferner machen wir die Gewerbetreibenden darauf aufmerkſam, daß es nicht Sache der Prüfungskommiſſion iſt, bei Vornahme der Viſitation etwa vorgefundene Mängel feſtzuſtellen und beſeitigen zu laſſen, ſondern daß die Gewerbetreibenden ſelbſt verpflichtet ſind, dafür zu ſorgen, daß ſchon bei Eintreffen der Kommiſſion ſämtliche Wagen, Gewichte und Meßwerkzeuge in Ordnung ſind, widrigenfalls die Kommiſſion ſofort Strafanzeige er⸗ 9 1 80 5 der Maß ei Vornahme der Maß⸗ und Gewichtsviſitation in den Vorjahren hat ſich ferner ergeben, 5 0 uſw. ihre Normalmaße teils in verroſtetem, unbrauchbarem Zuſtande vorzeigten, teils waren dieſelben zum Ausmeſſen von Oel und dergl. Flüſſigkeiten verwendet, teils waren dieſelben obwohl vorhanden, gar nicht oder nach langem Suchen aufzufinden, ſodaß die Prüfungskommiſſion unnötig lang aufgehalten war. Wir veranlaſſen deshalb die Wirte, die Normalmaße vollzählig und in reinlichem brauchbarem Zuſtande im Büfett aufzubewahren, damit dieſelben bei Eintreffen der Kommiſſion ſofort vorgezeigt werden können. 8 l Zuwiderhandlungen haben Strafanzeige zur Folge. Mannheim, den 4. März 1910. Gr. gepirksamt— Polizeidirektion: Haußer. gemeinen Kenntnis gebracht. Seckenheim, den 9. März 1910. gürgermeiſteramt: Ratſchreiber Volz. Koch. C ³⁰ܹäAAA TAT Liedertafel Seckenheim. Unſerm II. Vorſitzenden, Herrn Wilh. Weißling zu ſeinem 35. Wiegenfeſte ein 8 8 dreilach donnerndes Hoch, daß es durch ganz Seckenheim ſchallt und im Gaſthaus „Zum Schwanen“ verhallt. Morgen Hanntag, 13. März, mittags 12 Uhr (Gesang⸗Probe. Vollzähliges und pünktliches Erſcheinen unbedingt erforderlich. Der Vorſtand. te Seckenheim. 3 5 8 Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit zur all⸗ i .