Hierzu ein zweites Blatt, zuſammen 6 Seiten. — 7r²ð—C Ü.ꝛ“—x—k ↄæ T am 27 ſen Tode am 15. Juni 1888 in der Regierung gefolgt iſt. b Beſtreben des Kaiſers, für die gleich um alle Seckenheimer Hnzeiger, Iluesheimer Anzeiger, Neckarhauser Zeitung, Edinger Zeitung Erſcheint Dienstag, Donnerstag und Samstags. Der Abonnementspreis beträgt monatlich 35 Pf. bei freier Zuſtellung. Durch die Poſt bezogen pro Quartal Mk. 1.50. 1. Ria. Kaiſer Wilhelm ll. Dem 18. Januar, deutſchen Kaiſerreiches, folgt der 27. Januar, der Ge⸗ burtstag des deutſchen Kaiſers, Wilhelm II. Hat der 18. Januar mehr ein geſchichtliches Gepräge, ſo hat der 7. Januar einen durchaus perſönlichen Grundzug. Wen⸗ dete der 18. Januar die Blicke in die Vergangenheit zu⸗ rück, in die Zeit vor 40 Jahren, zu den 11 Grün⸗ dern des Reiches, die nicht mehr unter uns Sterblichen weilen, ſo gehört des Kaiſers Geburtstag der Gegenwart. Vir bringen heute ein Bild unſeres Kaiſers, der Januar 1859 geboren und ſeinem Vater bei deſ⸗ it den nun bald 25 Jahren ſeiner Regierung war es achtſtel⸗ Größe des deutſchen Vaterlandes durch Abwehr aller Friedensſtörungen zu ſorgen. Unanfechtbar und unangefochten feſt ſteht daher ſein Verdienſt um die ahrung und Sicherung des Friedens und damit zu⸗ e Lebensgüter, die nur in der Sonne des edens gedeihen können. Möge unſer Kaiſer noch viele Jahre in ungetrübter Geſundheit des Geiſtes örpers S Reiches wirken e und des Körpers zum Segen des —. ͤ——— Die Türken vor Wien, 1683. Geſchichtliche Erzählung von Otfrid Myl ius. 90(Fortſehung Der Mor— . orgen des 12. September graute; aber noch . die Sonne nicht aufgegangen, um den Nebel zu 88 eiben, welcher über Nacht aus der Donau aufgeſtiegen Kahl und wie ſchweres niedriges Gewölk ſich um den eng enberg und Leopoldsberg hinzog. Gedämpftes Waf⸗ ase die und Tritte von Tauſenden ſchollen geſpenſtig mit all ch die trübe Dämmerung, denn das deutſche Heer geſch ſeinen Hilfstruppen und des Polenkönigs Reiter⸗ 5 8 und Fußvolk zogen ſchon ſeit Mitternacht an während u herauf um in die Schlachtordnung einzurücken, 588 türkicrunten am Fuße des ganzen Wiener Waldes Werke d ſche Heer, ſoweit es nicht zum Sturme auf die 7 beſtim Stadt zwiſchen dem Burg⸗ und dem Schotten⸗ der Schl mt war, ebenfalls möglichſt lautlos in die Linien Seer den ordnung einrückte, welche dem chriſtlichen wachen vol lian stritt aus den Päſſen der Berge ſreitig Nut de fers acht die Kapell⸗ eu Gun. erreicht und pelle auf dem Gipfel des Leopoldsberges geſtellt, und irchlein, welches auf dem Grundgemz ˖ 5 d gemäuer einer alten ud Pu den Burg erbaut hier weik hinaus in die Lande Wogen ab auf die Donau ſchaut, welche ihre raſchen dem Kr zwiſchen hohen Uferböſchungen hinwälzt. Aus Augen dchlein erſcholl gedämpfter Orgelklang, und die agent v Krieger, welche hier auf der Höhe des Berges ö Kirchlein, oder unter den Waffen ſtanden, waren mit een zugewandt. Vor demſelben war eine Fahne 3 ßen Kreuz in rotem Felde aufgepflanzt, = 8. 2 2 5 3 a—!!!r ᷣ.]¾⅛ô T:: dem Feſttag der Errichtung des Amtsblatt der Bürgermeisteràmiter Seckenheim, Iloesheim, Neckarhausen und Edingen. Leetzte Nachrichten. Berlin, 26. Jan. Im Befinden des Reichstags⸗ abgeordneten Singer iſt eine Verſchlimmerung eingetreten. * Lüdenſcheid, 26. Jan. Die Buch⸗ und Stein⸗ druckerei von Spannagel u. Zäſar iſt niedergebrannt. Der Mitinhaber Rich. Spannagel iſt in den Flammen umgekommen. Der Materialſchaden iſt bedeutend. * Newyork, 26. Jan. Nach e Kämpfen zwiſchen den Regierungstruppen und den Aufſtändiſchen in Honduras iſt die Stadt La Ceiba in die Hände der Revolutionäre gefallen. * Guyamquil, 26. Jan. Die Vereinigten Staaten haben der Republik Ecuador 35 Millionen Dollar für die pachtweiſe Abtretung der Galapagosinſeln auf 99 Jahre geboten. Toronto, 26. Jan. Ein die ganze Nacht an⸗ dauerndes Feuer zerſtörte, wie aus Toronto(Canada) gemeldet wird, die Stadt Gowganda. Die ganze Bevölke⸗ kung iſt obdachlos und der bitteren Kälte ausgeſetzt. Da keine Eiſenbahnverbindung nach Gowganda exiſtiert ſo iſt es unmöglich, ſchnelle Hilfe dorthin zu ſchicken. * Berlin, 27. Jan. An maßgebender Stelle ist bis zur Stunde nichts davon bekannt, daß der Kron⸗ prinz im Hinblick auf die in China, beſonders in Peking und Tientſin, graſſierende Peſt, ſeine Reiſeroute geändert hat. Doch wird mit der Abänderung der Reiſeanord⸗ nungen in der Richtung gerechnet, daß der Kronprinz nicht nach Peking geht. a Breslau, 27. Jan. Der Streik auf der Don⸗ nersmarkhütte nimmt immer größeren Umfang an. Ge⸗ 1 befinden ſich 500 Mann im Ausſtand. Sämt⸗ iche Streikende ſollen dieſe Woche entlaſſen werden. 1 nacht in angetrunkenem Zuſtand mit einem Beil eine Frau, ſeine Schwiegertochter und zwei Enkelkinder im Alter von 1 und 3 Jahren. Als heute morgen der Sohn von der Arbeit heimkehrte, fand er die Getöteten im Wohnzimmer in gräßlichem Zuſtand vor. Seine Frau ab noch Lebenszeichen von ſich und wurde nach dem rankenhaus verbracht, wo ſie hoffnungslos darnieder⸗ liegt. Der Mörder wollte ſich hängen, wurde aber daran gehindert und verhaftet. Er iſt ein Trunkenbold und war früher in einer Beſſerungsanſtalt. „Paris, 27. Jan. Seit dem 12. Dez. wird, wie aus Newyork gemeldet wird, Frl. Dorothy Arnold von ihren Eltern vermißt. Herr Arnold gehört zu den reich⸗ ſten Leuten Newyorks. Die Tochter, die um die Mittags⸗ zeit das Haus verließ, wurde um 2 Uhr nachmittags noch in der 5. Avenue geſehen. Die Familie ließ an⸗ fangs durch Geheimpoliziſten nach der Tochter fanden. Erſt als dieſe Nachforſchungen vergeblich verliefen, wand⸗ ten ſich die Eltern an die Oeffentlichkeit. als ſollte ſie die rote Fahne mit dem goldenen Halbmond herausfordern, welche vor dem Zelte des Großweſirs wehte. Jetzt ertönte das Glöcklein, welches das Ende der Meſſe verkündete; die Türe der Kapelle öffnete ſich, und heraus trat eine Schar höherer Offiziere, voran drei Männer, welche vor allem die Blicke der Kriegerſcharen auf ſich lenkten. Der erſte davon war ein ſtark gebauter dicker Herr von impoſantem Anſehen, über die Blüte des Lebens hinaus, einfach gekleidet in ein hellblaues Gewand, aber in Haltung und Zügen den herrſchensgewohnten ſieg⸗ haften Feldherr verkündigend. Das war Johann So⸗ bieski, der König von Polen, der Sieger von Choczim, der ſchon einmal die Türken auf das Haupt geſchlagen; ihm zur Seite gingen ſein ſechsjähriger Sohn Jakob in leichtem Helm und Bruſtharniſch, in der Hand einen breiten, kurzen, ſchweren, altpolniſchen Säbel; zur Rech⸗ ten des Königs aber ging die ruhige, ſtolze Geſtalt des Herzogs Karl von Lothrigen, in deſſen Zügen ſich der ganze Ernſt dieſer Stunde ausprägte. Hinter ihnen kamen die Kurfürſten von Bayern und von Sachſen, der Mark⸗ graf Ludwig von Baden, und neben ihm ein zarter Jüng⸗ ling von kleinem Wuchs, in dem niemand den künftigen großen Kriegsmann, den Prinzen Eugen von Savoyen vermutet hatte,— dann der Herzog von Wirtemberg, der Fürſt von Waldeck und die ganze Menge von deutſchen und polniſchen Herren, von denen namentlich die letzteren durch die halb orientaliſche Pracht und Buntheit ihrer Trachten imponierten. Zuletzt aber trat aus dem Kirch⸗ lein eine kräftige Männergeſtalt in braunem Mönchs⸗ gewand und langem wallendem Bart und einer Tonſur ums Haupt, dem ganzen deutſchen Heere wohlbekannt als der Pater Marcellin Aviano, des Kaiſers Beichtiger und vertrauter Freund, der ſchon ſeit viertelhalb Monaten in Freud und Leid der unzertrennliche Gefährte des deut⸗ ſchen Heeres geweſen war und eben jetzt den kriegeriſchen Heeren insgeſamt die Hoſtie und den Segen gereicht und mit ihnen für das Wohl und den Sieg der chriſtlichen Waffen gebetet hatte. Tiefe Bewegung verriet ſich in allen Zügen der kriegeriſchen Herren und mit feierlicher Miene i 8 1 N 2 5 5 . 29227 „ Ilſenburg, 27. Jan: Der Arbeiter Becker tötete PDE · Acc(( Infertionspreis Die einſpaltige Petitzeile 10 Pfg., Reklamen 20 Pfg. die Zeile. Bei öfterer Aufnahme Rabatt. Fernſprechanſchluß Nr. 16. 11. Jahrgang e 5— Petersburg, 27. Jan. Die Peſtberichte aus der Mandſchurei lauten geradezu erſchreckend. In der Char⸗ in⸗Vorſtadt Juſadan ſtarben bisher über dreitauſend hineſen. Ihre Leichen liegen unbeerdigt in den Straßen 8 Deutſcher Reichstag. Berlin, 26. Jan. Der Präſident eröffnet um ½2 Uhr die heutige Sitzung. Am Bundesratstiſch die Staatsſelretäre Dr. Delbrück und Dr. Lisco, Frhr. Zorn v. Bulach, Unter⸗ ſtaatsſekretär Mandel und viele Kommiſſare, ſpäter der Reichskanzler. Tagesordnung: erſte Beratung des Ge⸗ ſetzes über die Verfaſſung Elſaß⸗Lothringens und die Wahlen zur 2. Kammer des Landtags für Elſaß⸗ Lothringen. Staatsſekretär Delbrück: Der beſtehende Rechtszuſtand in den Reichslanden habe immer proviſo⸗ riſchen Charakter gehabt und ſich allmählich herausge⸗ bildet. Der Wunſch von Bevölkerung und Regierung nach etwas Beſtimmtem ſei begreiflich, aber doch könne man heute nicht ſagen, was die Mehrheit des Volkes wolle. Wichtige ſtaatsrechtliche Fragen ſeien im Spiel. Schon Bismarck habe die Lage des Reichslandes als abnorm bezeichnet und bei ſeiner abwartenden Haltung der Ent⸗ wicklung der Dinge gegenüber zwei Wege im Auge ge⸗ habt, nämlich Einverleibung in einen oder mehrere Bun⸗ desſtaaten. Für erſteres käme nur Preußen, andererſeits die Selbſtverwaltung der Reichslande in Betracht. Der Staatsſekretär gibt hierauf einen Rückblick über Geſchichte und Entwicklung des Landes, er geht ſodann auf die ein⸗ zelnen Fragen des Verfaſſungsentwurfs ein und legte bezüglich der Wahlrechtsvorlage dar, daß die Einfüh⸗ rung eines nach Beſitz, Bildung uſw. geregelten Wahl⸗ rechts nicht angebracht ſei, dagegen ſehe der⸗Entwurf Altersſtimmen vor. Die Konſtruktion eines Oberhauſes beruhe auf der Notwendigkeit der Abſchwächung der Wirkungen des allgemeinen Wahlrechts und darin, die ſeither vom Bundesrat geübte überwachende Tätigkeit zu erſetzen. Bei der Beſprechung der Stellung des kaiſer⸗ ichen Statthalters und betreffend die Vertretung Elſaß⸗ Lothringens im Bundesrat betonte der Staatsſekretär, daß der Statthalter die elſaß⸗lothringiſchen Vertreter nur o wie die preußiſchen Vertreter inſtruieren werde. Jede andere Geſtaltung würde im Bundesrat das Stimmen⸗ berhältnis zu ungunſten Preußens beeinfluſſen. Im In⸗ tereſſe der politiſchen und wirtſchaftlichen Entwicklung des Reichs und der Reichslande erhoffe er das Zuſtandekom⸗ men des Geſetzes. Vonderſcheer(3.) begrüßt die im wohltuenden Gegenſatz zu bisherigen amtlichen Verlaut⸗ barungen gehaltenen Ausführungen des Staatsſekretärs und wendet ſich gegen einen eventuellen Vorſchlag auf Einverleibung mit Preußen. Für die Ausſchreitungen franzöſiſch geſinnter Kreiſe dürfe man die Elſaß⸗Loth⸗ —— ͤͤ——..—..—.—(—̃.!(———.——.——(———— tung nach bei Kahlenberger Dörfl. v..... umſtanden ſie den ehrwürdigen Kapuziner, als er gegen die in die Kniee geſunkenen Kriegerſcharen vortrat und ihnen den Segen erteilte. Hierauf trat der König von Polen vor, erteilte ſeinem Sohne Jakob unter den üblichen Zeremonien den Ritterſchlag, und ſtellte ihm als ein Muſter für ſeine ganze künftige Laufbahn das Beiſpiel des anweſenden Herzogs Karl von Lothringen vor. Mit feuchten Augen umarmten ſich dann die vornehmen Her⸗ ren, ſchüttelten ſich die Hand mit Segenswünſchen und gingen auseinander. König Johann Sobieski beſtieg ſein edles goldbraunes Streitroß und ritt mit ſeinem Sohne und einem ſtattlichen Gefolge zu ſeinen Truppen hin, an welche er eine befeuernde Anrede hielt, auf welche ihm der begeiſterte Jubelruf von Tauſenden und rauſchende lends die ganze Schlachtlinie entlang bis zun kommen, ſo ſtieg eine Rakete ziſchend in die Luft, und funf Kanonenſchüſſe aus dem Zentrum gaben das Signal zum allgemeinen Vorrücken des chriſtlichen Heeres, das in drei Treffen die ganze weite Strecke vom Donauufer be. des Heubergs hinter Kloſterneuburg bis an den Fuß Dornbach entlang aufgeſtellt war. 3 Auf dem linken Flügel im zweiten Treffen, doch mehr dem Zentrum genähert, ſtand ein Regiment wallo⸗ niſcher Küraſſiere, und rückte langſam aus den Schluchten der Berge gegen Grünzing herunter. An der Spitze der erſten, vier Pferde hoch aufrückenden Schwadron ritt ein herkuliſch gebauter Mann, von mittleren Jahren einen ſtattlichen frieſiſchen Rappen, und ihm zur Seite auf einen leichtern Pferde ein junger Mann ohne Sturmhaube unt Bruſtharniſch, aber einen tüchtigen Pallaſch an der Seite 5 und lange Fauſtrohre in den Holftern: „Horch, da iſt das Gefecht ſchon auf der äußerſten Linken engagiert!“ hub der Hauptmann an, der ſeithen ſtumm und in ernſter Sammlung dahin geritten war und wandte ſich zu ſeinem Gefährten;„das iſt der Rich (FTortſezung folgt) 8 1 1 r ——T—TT—0—0K—T————TTTT—TTTT kriegeriſche Muſik antwortete. Dann ritt der König vol linken 3 Flügel, den er befehligte; und kaum war er dort ange: 7 2 1 8 macht werden, die Er s Baſſermann(ntl.): Der Entwurf ſei eine brauch⸗ are Grundlage für die Weiterentwicklung Elſaß⸗Loth⸗ ringens; die Vorgänge der letzten Zeit ſeien freilich nicht azu angetan, Reformen zu fördern. ſichtsrecht des Reichstags gefordert werden, um in kritiſchen Zeiten gerüſtet zu ſein. Seine Freunde billigen das frei⸗ heitliche Wahlrecht der Zweiten Kammer und ſeien zu Konzeſſionen bereit, verlangen aber auch Kautelen, weil Elſaß⸗Lothringen eine Grenzprovinz ſei. Neben den libe⸗ ralen Grundſätzen müßten auch die nationalen berückſich⸗ lingen der Vorlage eifrig mitarbeiten, denn der Entwurf bringe Fortſchritte. Zum Schluß beantragt Redner die Ueberweiſung an eine Kommiſſion von 28 Mitgliedern. Naumann(f. Vp.): Die Verfaſſung eines Einzelſtaats werde hier vom Reichstag gemacht, darum werde jede ſpätere Aenderung nur im Reichstage gemacht werden können. Redner fragt, warum man die Elſaß⸗Lothrin⸗ ger ſchlechter ſtellen wolle als die Mecklenburger. Das monarchiſche Prinzip habe im Welſchland keine mora⸗ liſchen Eroberungen gemacht. Der Gedanke der erblichen Monarchie ſei den Elſaß⸗Lothringern fremd. Das Pro⸗ ortionalwahlſyſtem ſei das richtigſte; immerhin habe das vorgeſchlagene Wahlrecht große Vorzüge gegenüber dem reußiſchen. Dirkſen(Rp.): An die Frage müſſe man nicht mit Elan, ſondern mit Vorſicht herangehen. Die Aufhebung des Diktaturparagraphen habe nur geſchadet und die Zügelloſigkeit und Frechheit gewiſſer Kreiſe ge⸗ ördert. Freilich habe man auch nicht immer ein großes Talent zur Akklimatiſierung bewieſen und nicht immer en richtigen Ton gefunden, es ſei ein Syſtem der Syſtemloſigkeit. Die ſtaatsrechtliche Struktur des Ent⸗ wurfs ſei annehmbar, auch das Wahlrecht bei den ge⸗ ebenen Kautelen; ohne die Erſte Kammer wäre ie e für ſeine Partei unannehmbar. Es gebe keine lſaß⸗lothringiſche Frage mehr. Deutſchland ſei nicht in der Lage, mit irgend jemand in eine Erörterung dieſer Frage zu treten. Hierauf vertagt ſich das Haus. Fort⸗ . ſetzung: Sonnabend 11 Uhr. Schluß nach 7 Uhr. Politiſche Rund ſchau. Deutſches Reich. ſommiſſionsberatung ſtattfinden. „ Kolonialgerichtshof. In der Kommiſſion des Reichstags erklärte Staatsſekretär v. Lindequiſt, daß der Beſchluß, der Hamburg als Sitz des Kolonial und Kon⸗ ſulargerichtshofs feſtſetzt, für die verbündeten Regierungen die Scheldemündung— eine flagrante Verletzung der Neutralitätspflichten wäre, genau ſo, wie wenn Holland ö rung erwogen. 5 Oeſterreich⸗ ungarn. Die Meldung des Echo de Paris, daß der neue eine weitere Beſſerung der Beziehungen zwiſchen Oeſter⸗ eich⸗Ungarn und Rußland anzubahnen, wird in Wiener maßgebenden Kreiſen beſtätigt. Es handelt ſich um eine Ausgeſtaltung des ſeit dem Vorjahre wieder normalen erhältniſſes zwiſchen Oeſterreich⸗-Ungarn und Rußland allgemeinen. 2 8 Frankreich. 8 Der Unterſtaatsſekretär im Finanzminiſterium Le⸗ ſevre, der ſich am 4. Februar wegen Verleumdung durch die Preſſe zu verantworten haben wird, wird vor der rhandlung ſein Amt als Puterſtaatsſekretär nieder⸗ ä i Der Senat hat 340 000 Franken für die Beteiligung Frankreichs an der Hygieneausſtellung in Dresden be⸗ . 2 2 Japan. 8 Die japaniſchen Verſchwörer würden nülnmehr hin⸗ geri. am dem die Verurteilten einer nach dem Aufge⸗ A W anden gulge * ürtei⸗ Meldungen alls Konſtantinoßel züfol 9 0 b fa 8— 5 1 50 Flag 1 ſtehenden! 11 9 „Sie bedrohen den Plaß Menakha und uthern ni der Gegend von Amran,„ü 60 90 ligt werden. Die Nationalliberalen werden an dem Ge. ruſſiſche Botſchafter in Wien, Giers, den Auftrag habe, tet. Es war ein einziger Galgen errichtet worden, Die Neckarkanaliſterun: Die Frage der Kanaliſierung des Neckars don Mannheim bis Heilbronn wird demnächſt den württ. Landtag beſchäftigen. Die württ. Regierung jat den Ständemitgliedern eine Denkſchrift zugehen aſſen, in welcher eingehend dieſe wichtige Angelegenheit dehandelt wird. Nach dem Inhalte der Denkſchrift beruht dieſelbe zweifellos auf ee zwiſchen den an der Neckarkanaliſation mitbeteiligten Staaten Baden und al ſen. Wir entnehmen den Mitteilungen über den Inhalt der Denkſchrift folgendes: Die Länge der Schiffahrtsſtraße beträgt rund 116 Kilometer. Von den beiderſeitigen Ufern entfallen rund 38 Kilometer gleich 16 Prozent auf. rund 168 Kilometer gleich 72 Prozent auf Baden und rund 28 Kilometer gleich 12 Prozent auf Heſſen. Die Ausmeſſungen des Kanals ſollen ſo gehalten ſein, daß er von 1000⸗Tonnen⸗Schiffen befahren werden kann. Eine Steigerung der Tragfähigkeit für die großen Schiffe würde mit bedeutendem Mehraufwand verbunden ſein, der ſich nach Anſicht der ſtändigen techniſchen Kommiſſion der Uferſtaaten und nach den am Main emachten Er⸗ fahrungen unter den derzeitigen Verhältniſſen nicht ge⸗ nügend rechtfertigen ließe. Im übrigen erſcheine eine ſpätere Erweiterung nicht ausgeſchloſſen Kuſttg wird die Bergfahrt ohne Kette erfolgen können. ie be⸗ ſtehende Kettenſchiffahrt wird daher vorausſichtlich ein⸗ gehen; doch ſoll ſie mit Rückſicht auf die beſtehenden Verkehrsverhältniſſe über die Dauer der Kanaliſierungs⸗ arbeiten womöglich aufrecht erhalten werden. Durch die Verlangſamung der Waſſergeſchwindigkeit müſſen anderer⸗ ſeits auch die zu Tal gehenden Schiffe geſchleppt werden. Für den Schiffszug empfiehlt die Denkſchrift, ſoweit die Laſtſchiffe nicht mit eigenen Motoren ausge⸗ ſtattet ſind, wegen der großen Koſten von der Einführung des elektriſchen Zuges zunächſt 1 vielmehr Schraubenboote mit etwa 20 Meter Länge und un⸗ gefähr 100 Pferdekräfte als Schlepper zu verwenden, die entweder 1000⸗Tonnen⸗Schiffe oder zwei kleine Laſtkähne zu befördern haben. Die Reiſedauer für die Strecke Mannheim— Heilbronn wird etwa drei Tage betragen. Im Jahre werden 310 Betriebstage in Ausſicht ge⸗ nommen. Aus den Angaben über die Anlage des Kanals ſelbſt ſei mitgeteilt, daß ſein Gefäll, das auf der Strecke Heilbronn— Mannheim rund 67 Meter beträgt, gf 17 Stauſtufen mit 18 Haltungen und Schleuſen verteilt wird. In der Flußſtrecke ſoll der Schiffsweg auf 30 Meter Sohlenbreite eine Mindeſttiefe von 2,2 Meter erhalten. An drei Stellen ſoll der Schiffsweg in abgeſonderte Kanäle mit mindeſtens 22 Meter Sohlenbreite verleg. werden. An der Elz⸗ und Laxbachmündung ſind zwei neue Sicherungshäfen anzulegen, die zuſammen 349 066 Mark koſten. Der Karlshafen in Heilbronn iſt zu ver⸗ größern; die Koſten ſind auf 122000 Mk. geſchätzt. Die Koſten für Hafenzwecke ſind ohne die Hafengleiſe und Umſchlagseinrichtungen auf 3 281 000 Mk. veranſchlagt. Von den Koſten der Kanaliſierung ſelbſt entfallen auf a badiſches Gebiet 19613 810 Mk., auf heſſiſches 3571 66 Mark, auf württembergiſches 10084530 Mk. Von den Unterhaltungskoſten entfallen auf Baden 294207 Mk., auf Heſſen 53 595 Mk. und auf Württemberg 151 268 Mark. Vom Geſamtaufwande für den Ausbau der Waſſerkräfte, die auf rund 29 000 Pferdekräfte ge⸗ ſchätzt werden, entfallen auf Baden 9 464 760 Mk.(21000 Pferdekräfte), auf Heſſen 1 280 020 Mk.(3400 Pferde⸗ kräfte) und auf Württemberg 1928 420 Mk.(4500 Pferde⸗ kräfte). Die Denkſchrift fügt bei, daß der Wert der Waſſerkräfte durch beträchtliche Schwankungen und durch das Verſagen infolge von Hochwaſſer und Eisgang er⸗ heblich beeinträchtigt werde und daß ihr Abſatz zum Teil zunächſt nicht geſichert ſei und durch koſtſpielige Leitungen zu entfernteren Verbrauchsſtellen verteuert werde. Sie ſchließt mit einer Darlegung über die wirtſchaftlichen Vor⸗ teile der Neckarkanaliſation, beſonders für die württem⸗ bergiſche Induſtrie. Der für das Jahr 1917 zu erwartende Geſamtneckarverkehr mit Einrechnung des badiſchen und heſſiſchen Verkehrs iſt auf 3016 094 Tonnen, der würt⸗ tembergiſche allein auf 2572 961 Tonnen berechnet. Von dem Geſamtverkehr entfallen auf die Bergfahrt 2 200 244 Tonnen, auf die Talfahrt 815850 Tonnen. Lokales. Seckenheim, 28. Januar. Kaiſers Geburtstagsfeier. Wohl im ganzen deutſchen Vaterlande veranſtalten morgen die Militär⸗ vereine Kaiſers Geburtstagsfeiern, um das Gelübde unwandelbarer Treue zum Hohenzollernhauſe zu erneuern. Leider lichten ſich die Reihen der an dem ruhmreichen Kriege 1870/71 teilgenommenen alten Soldaten von Jahr zu Jahr, einer nach dem andern ſinkt in's Grab. Was liegt da wohl näher, als den Feldzugsteilnehmern ihren Lebensabend im Kameradenkreiſe ungetrübt und, ſoweit es Menſchen vermögen, frei von allen drückenden Alltagsſorgen zu geſtalten. Daß die Feier des Geburtstages unſeres Kaiſers in hohem Maße dazu angetan iſt, das kamerad⸗ ſchaftliche Band um die alten Soldaten immer enger zu knüpfen, iſt wohl längſt eine feſtſtehende Tatſache. Dieſer Binſenwahrheit konnte ſich ſelbſtverſtändlich auch der hieſige Militär⸗Verein nicht verſchließen und ladet deshalb für morgen abend ſeine Mitglieder nebſt deren Angehörige, ſowie Freunde des Vereins zu einer Feſtlichkeit im „Zähringer Hof“ ein, allwo nach dem uns vorliegenden Programm zu urteilen den Beſuchern einige genußreiche Stunden in Ausſicht ſtehen. Anſprachen nebſt allgemein geſungenen Liedern wechſeln ab mit Muſikſtücken und thea⸗ traliſchen Aufführungen. Ein Tänzchen bildet den Schluß der Feſtlichkeit. i i b. Maskenball der Radfahrer ⸗Geſellſchaft. Man ſchreibt uns: Endlich iſt es mir gelungen, einen Blick hinter die Kuliſſen zu werfen, um die großen Vor⸗ bereitungen zu betrachten, welche die hieſige Radfahrer⸗ Geſellſchaft zu ihrem am 18. Februar ſtattfindenden großen Maskenball jetzt ſchon trifft. Schreiber dieſes wurde die Erlaubnis erteilt, einiges von den vielen Ge⸗ heimniſſen dieſes Balles auszuplaudern. Den Abend ſelbſt verlebt man in einem ſchönen und gemütlichen holländiſchen Fiſcherdorfe, deſſen Bewohner noch die alten Sitten und Gebräuche ihrer Väter hochhalten. Ausnehmend ſchön wird der Anblick ſein, wenn vor Beginn des eigentlichen Balles die Fiſcher von ihrer weiten Seereiſe zurückkehren und in ihrem Heimatsdorfe von groß und klein, jung und alt mit großer Freude empfangen werden. Große Sorg⸗ falt wird bei dem diesjährigen Maskenball darauf gelegt, daß ziemlich jedem Beſucher eine Freude bereitet werden kann; für die Junggeſellen iſt ein großer See angelegt, an welchem ſie ſich dem ſo ſchönen Angelſport hingeben können. Vielleicht wird es dem einen oder andern ver⸗ gönnt ſein, mit ſeinem„Raubzeug einen prächtigen Fiſch⸗ fang zu machen. Die polizeiliche Genehmigung, an dieſem Tage fiſchen zu dürfen, iſt bereits erteilt worden. Ich könnte noch viele intereſſante Einzelheiten erzählen, aber ich muß befürchten, Zeitung zu mir ſagt:„Geh' mer weg mit dem heeße Kaffee!“ Alſo nochmals: Vergeßt de 18. Februar net, es werd wieder ſcheen. Von der Poſt. Bei der Einzelauflieferung von . auf Kartenformularen nach deutſchen eſtimmungsorten ſind, ſoweit die Poſtanweiſungen nicht im ein Einlieferungsbuch oder Verzeichnis eingetragen d, vom 1. Juli d. 125 an ausnahmslos Formulare nit anhängendem vom blikum vorzuſchreibenden Poſt⸗ ünlieferungsſchein zu verwenden. Die artenformulare ihne anhängenden Poſteinlieferun 1 können daher dem angebenen weck nur noch bis 30. Juni d. J. übt werden. 1—5 ( Aus Baden, 26. Jan. Im Uebungsjahr 1911 werden vorausſichtlich zwei Reſerve⸗Infanterie⸗Regimen⸗ ter aus Mannſchaften der Reſerve und der Landwehr 1. Aufgebots in Kriegsſtärke auf dem Truppenübungsplatz Hagenau oder Bitſch zuſammengezogen werden. Das eine Reſerveregiment übt im Herbſt, jedenfalls Anfang Ok⸗ tober d. J., wie es auch ſchon in den letzten Jahren der Fall war, das zweite Regiment wird erſt im Frühjahr, wahrſcheinlich März 1912 üben. Die Uebungsdauer be⸗ trägt bei jedem Regiment 14 Tage. Auf dieſelbe Zeit wird im Sommer 1911 eine Reſerve⸗Feldartillerie⸗Abtei⸗ lung aus Reſerviſten und Landwehrleuten der Feldar⸗ tillerie 1. Aufgebots auf dem Truppenübungsplatz Ha⸗ genau zuſammenageſtellt werden. Aus Nah und Fern. ) Wertheim, 25. Jan. Hier rettete der Gärtner Doſch jun. den etwa Jjährigen Sohn des Polizeidieners von Eichel vom ſicheren Tode des Ertrinkens und zwar unter eigener Lebensgefahr. Der Junge hatte ſich aufs Eis gewagt, brach ein, Doſch eilte ihm nach und mit Hilfe ſeiner Angel, an der ſich der ſchon dem Ertrinken nahe Knabe feſthielt, zog er ihn ans Land. Es war dies um ſo ſchwieriger, als das Eis fortwährend nachgab, und der Retter ſelbſt in große Gefahr kam, ſein eigenes Leben einzubüßen. (Pforzheim, 26. Jan. Der Faſſer Karl Schwerdt; feger von hier ſtürzte ſich wegen unheilbarer Krankheil vom Büchſenbronner Ausſichtsturm aus einer Höhe von 25 Metern zu Boden. Er war ſofort tot. Der Schädel wurde vollſtändig zerſchmettert. In einem bei ihm ge⸗ fundenen Briefe richtete er an ſeine Eltern die Bitte, ſie möchten ihm verzeihen, ſeine Krankheit habe ihn zum Selbſtmord getrieben.— Schwerdtfeger iſt nun der dritt. Pforzheimer, der am Büchenbronner Ausſichtsturm den Tod ſuchte und fand. s s 5 Neues aus aller Welt. Stiftung. Der Magiſtrat von Nürnberg hat zur Feier des 90. Geburtstages des Prinzregenten die Er⸗ richtung einer Stiftung für die Veteranen im Betrage von 100 000 Mk. beſchloſſen, woraus alljährlich 10000 Mk. verteilt werden ſollen. 5 * Verlegung einer Werft. Mit Ende dieſes Jah⸗ res wird der geſamte Betrieb des Stettiner Vulkan nach Hamburg verlegt werden. 8 Dem 2000. Studenten der Straßburger Kaiſer Wilhelm⸗Univerſität, dem ſtud. med. Walter Petri aus Thüringen, zurzeit Einjährigfreiwilliger, überreichte geſtern der Rektor bei der Immatrikulation eine goldene Uhr nebſt Kette, ein beſonderes Geſchenk des Statthalters Graf Wedel. In den Flammen umgekommen. In Grünen⸗ thal bei Albersdorf in Holſtein entſtand in dem Stall⸗ gebäude eines Gaſtwirts, in dem 15 Arbeiter ſchliefen, Feuer, das die Arbeiter im Schlaf überraſcht hatte. Einem gelang es nicht mehr, das Freie zu gewinnen und er fand den Tod in den Flammen. Seine Leiche wurde ſpäter völlig verkohlt aus dem Schutt gezogen. Die 14 anderen erlitten zum Teil erhebliche Brandwunden. * Ein Schuß auf einen Eiſenbahnzug. A der Strecke Löwenberg.—Sigersdorf 8—. Wit tagszug ein Schuß abgegeben. Die Kugel durchſchlug ein o bag eren 0 8 1 5 9 jungen Mann ſehr ſchwer, o daß er nach dem Kranken i rans⸗ ee weden a hauſe in Naumburg trans * Oſtſeebad Heiligendamm. Das Oſtſeebad Hei⸗ 8 wurde bei der 8 an 9 8 lühenſtein aus Hamburg für 1 500 000 Mk. verkauft. * Räuberiſcher Neberfall. In der Nähe von Marſala auf Sizilien überfiel eine Räuberbande daß Schloß der millionen ichen Familie Genzy, in dem ſi der Sohn mit Bedienſteten allein befand. Die Räuber ſchleppten den Sohn ins Gebirge und verlangten 80 000 Lire Löſegeld. Die Familie weigerte ſich, das Löſegeld zu zahlen und verſtändigte die Behörden, die 2 In⸗ fanterie⸗Bataillone ins Gebirge 5 Sie konnten aber nur die Leiche des ermordeten Sohnes finden. daß der Redakteur der Seckemer * 4 4 daß „Flug auf ein Kriegsſchiff. Der Flieger Elh, der ſchon einen erfolgreichen Flug zum und vom Schiff im Hafen von San Francisco ausgeführt hat, hat ſeine Verſuche fortgeſetzt. Er hat nun auch ſchon in der Dun⸗ kelheit ſein Ziel erreicht. Wie aus San Francisco⸗ ge⸗ meldet wird, ſtieg er um 9 Uhr abends auf dem feſten Land auf und flog nach der„Penſylvania“, die 13 Meilen weit draußen lag und ihre Stellung durch Licht⸗ ſignale kenntlich machte. Ueber die beſonderen Maßnah⸗ men, die für den Flug getroffen worden ſind, erfährt man folgendes: Der Curtiß⸗Zweidecker, den Ely benutzte, war mit zwei Schwimmkörpern verſehen, durch die die Maſchine bei einer etwaigen Notlandung auf See über Waſſer gehalten werden ſollte. Eine Torpedobootflotille befand ſich außerdem zur Hilfeleiſtung in der Nähe. Auf dem Hinterdeck des Kreuzers„Penſylvania“ war eine Bretterplattform aufgeſchlagen, die etwas nach vorn ge⸗ neigt war. Sie ſoll 40 Meter lang und 18 Meter breit geweſen ſein. Durch eine ſinnreiche Bremsvorrichtun ſoll es gelungen ſein, die Flugmaſchine, die mit 6 Kilometer Stundengeſchwindigkeit ankam, 20 Meter nach dem Aufſetzen auf die Plattform zum Halten zu bringen, ohne daß auch nur ein Teil beſchädigt wurde. * Eine Trauung im Luftballon. In San An⸗ onio(Texas) wurde in einem Lenkballon in einer Höhe Bekanntmachung. Herſtellung der Gartenſtraße in Seckenheim betr. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, dem Beſchluſſe des Bürgerausſchuſſes dahier vom 9. Dezember 1910 beſagend, daß die Angrenzer der Garten⸗ ſtraße in Seckenheim nach Maßgabe des aufgeſtellten Ver⸗ deichniſſes zu den Herſtellungskoſten der Gartenſtraße in Seckenheim beigezogen werden und zwar wie folgt: a. bei ſchon bebauten Grundſtücken, ſobald die Straße bis vor dieſes Gebäude benützbar hergeſtellt mit 2 7ð³¾ der Herſtellungskoſten, b. bei anderen Grundſtücken, ſobald die Straße bis vor dieſes Grundſtück benützbar hergeſtellt iſt und mit der Errichtung von Gebäuden auf denſelben begonnen wird, ebenfalls mit/ ͤ der Herſtellungskoſten, gemäß Nr. 22 des Ortsſtraßengefetzes vom 15. Oktober 1908 die ſtaatliche Genehmigung erteilt wurde. Seckenheim, den 26. Januar 1911. Gemeinderat: Volz. Koch. HBeftannimachung. Am Honutag, den 29. Jaunar, nachmittags 3 Ahr findet im Gaſthaus„Zum Hirſch“ in Avesheim eine über„über das Rreisobſtſortiment landwirtſchaftl. Beſprechung und ſeine ge- deutung für den praktiſchen Obſthau“ ſtatt, bei welcher Herr Kreisinſpektor Blaſer Vortrag halten wird. Alle Intereſſenten ſind freundlichſt eingeladen. Seckenheim, den 25. Januar 1911. Fürgermeiſteruamt Vol z. Bekanntmachung. Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntnis, daß das Holzreißen im Walde vom 1. Februar 1911 ab ver⸗ boten iſt. Seckenheim, den 27. Januar 1911. Fürgermeiſteramt: Volz. Koch. 2½ Ah lagernd in der gegen Barzahlung öffentlich verſteigert. Holzver steigerung. Die Bewirtſchaftung der Gemeindewaldungen betr. Am Freitag, den 10. Februar 1911, nachm. r, werden auf dem Rathauſe in Seckenheim ca 48 Fm. Stämme großen Stube, aus dem Gemeindewald Waldhuͤter Arnold dat Weiſung, den Intereſſenten die Stämme genau zu bezeichnen. Seckenheim, den 27. Januar 1911. Gemeinderat: Ratſchreiber Volz. Koch. am S geſchloſſen. Dolſtsbad Seckenbeſ. Wegen vorzunehmender Reparatur bleibt das Volksbad amstag, den 28. und Sonntag, den 29. Januar Seckenheim, 26. Januar 1911. Fürgermeiſteramt: Vo lz. Ainematographen⸗ Garten. Theater. Unter Untere Gartenſtr. Heute Samstag und morgen Sonntag, jeweils von 3 bis abends 10 Uhr S Uorstellung. Programm. 8 Agende von Orpheus in der Unterwelt, kolorlert ufregende Spazierfahrt, komiſch „Die Schluchten der A 5 aufnahme rdennen in Südfrankreich, Natur 4. Herz bleibt ewig jung, 8. Jukunftsbild 15 Seaſglacr ö elberg, Naturaufnahme Mücpſerdiagd in Deutſch⸗Südweſtafrika 8 er hat einen Teppich geſtohlen, komiſch e ir Mutters Geburtstag, Drama. i zahlreichen Beſuch bittet Gg. Hecht, Unternehmer. 1 ——— 3 66 von 250 Metern ein junges Paar, Fräulein Mary Shelton und Mr. Walter Horne, von einem Geiſtlichen der pres⸗ byterianiſchen Kirche getraut. Der Lenkballon wurde von dem Kapitän Honeywell aus St. Louis geſteuert. Es herrſchte ſtarker Nebel, als das junge Paar mit dem Geiſtlichen zu der ſich über einige Kilometer erſtreckenden Fahrt aufſtieg. Der Ballon landete in einem mehrere Meilen von der nächſten Ortſchaft entfernten Walde, von wo die Geſellſchaft im Automobil nach San Antonio zu⸗ rückkehrte. Das beſte Wein⸗ und Erntejahr im vorigen Jahrhundert war das Jahr 1811. Der vorzügli e Wein koſtete einen Batzen die Maß(2 Maß= 3 Liter.) Die Witterung war ganz abnorm. Im März ſchon blühten die Obſtbäume, anfangs April begann man mit der Grünfutterung, Ende dieſes Monats wurde das Wieſen⸗ heu geerntet. Die Getreideernte war ſchon anfangs Juni im vollen Gang und an Johanni gab es bereits neues Brot. Ob wohl 1911 ein Jubiläumsjahr werden wird? Hoffen wir es! Was iſt ein Lausbub? Die Frage beantwortet Nr. 20 des„Guckkaſten“, Berlin, wie folgt: Ein Laus bub iſt ein laut lärmend⸗ſingendes, Wagen beſpringendes, viel herumlaufendes, und dabei raufendes, keck ſich gebärdendes, udo dd zqsezg aun in ogvich uu pesuonphonlug eile gvqß ep uenansnv Appleösuonpponug uobzqunz cp! mouse uoa bels lenses pun udbunzqlnseepog aa uboluh-Jssruivſh pun-en u neuen ue uu ien uvavg ng inz upzch IIIEIZIIZIXIEIZIILITW IIIA geprügelt werdendes, Zähne oft blöckendes, Zunge heraus⸗ ſtreckendes, zur Bosheit neigendes, auf Bäume ſteigendes, oft dabei ſtehlendes, Streiche verhehlendes, Katzen oft quä⸗ lendes, Lügen erzählendes, Knallbüchſen ſchießendes, nie⸗ manden grüßendes, Großmutter neckendes, Brillen ver⸗ ſteckendes, ſelten ſich waſchendes, alles naſchendes, Kleider beſchmutzendes, Naſe nicht pntzendes, Wände beſchreibendes, nie daheim bleibendes, Zigarren rauchendes, viel Hoſen brauchendes, Bücher zerreißendes, Fenſter einſchmeißendes, Neſter ausnehmendes, niemals ſich ſchämendes, Hausglocken ziehendes, dann ſchleunigſt fliehendes, Juckpulver ſtreuendes, und ſich dann freuendes, Rolladen ſtreichendes, Lehrer abzeich⸗ nendes, Mitſchüler zwickendes, unſchuldig blickendes, mit Nadeln ſtechendes, viel Tafeln brechendes, Schulbank zer⸗ ſchneidendes, Bücher gern meidendes, Schule auch ſchwän⸗ zendes, an Gauner grenzendes— Individuum. Ueber die Tragfähigkeit des Eiſes haben ein⸗ gehende Unterſuchungen folgendes ergeben: Wenn das Eis eine Stärke von vier Zentimeter beſitzt, ſo trägt es das Gewicht eines einzelnen Mannes mittlerer Schwere. Bei 8 Zentimeter iſt es tragfähig für Infanterie in Reih und Glied, bei 11 bis 16 Zentimeter für Kavallerie und leichte Geſchütze. Bei 40 Zentimeter und darüber hinaus viderſteht das Eis dem Drucke der ſchwerſten Laſten. Redaktion, Druck und Verlag von Gg. Zimmermann in Seckenheim Gottesdienst⸗Oranung der kath. Kirchengemeinde. der evang. Kirchengemeinde. 4. Sonntag n. Dreikönig.] Sonntag, 29. Januar 1911. (29. Januar.) 100 0 n. Fee 5 Ir 10 Uhr: Feſtgottesdienſt V ene eee anläßlich des Geburtsfeſtes 210 Uhr: Hauptgottesdienſt. S. M. des Kaiſers. 1 Uhr: Chriſtenlehre. 12 ½¼ Uhr Kindergottesdienſt. ½½2 Uhr: Veſper. 1 Uhr Chriſtenlehre. Donnerstag, 2. Febr. 1911. ½08 Uhr Abendgottesdienſt. Südd. Samenbaus Constantin 8 Löffler F l, 8 Mannheim unrfunenges. 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November 1910 Nr. 6990 für vollziehbar erklärt wurde, zur öffentlichen enntnis. Mannheim, 7. November 1910. Groß. gepirksamt Abt. III: Dr. Sauter. Bezirkspolizeiliche Vorſchrift für den Landbezirk a betreffend die Sicherung der öffentlichen Geſundheit und Reinlichkeit. Zaum Vollzug der Verordnung vom 23. Dezember 1908,„die Sicherung der öffentlichen Geſundheit und Reinlichkeit betr.“ und auf Grund der 88 87a 108/5 P.⸗ Str.⸗G.⸗B. 366/10 R.⸗Str.⸗G.⸗B., 26 Z. 1 und 3 O.⸗ St.⸗G. wird mit Zuſtimmung des Bezirksrats anſtelle der bezirkspolizeilichen Vorſchrift gleichen Betreffs vom 3. Januar 1910 und unter Aufhebung der ortspolizeilichen Vorſchrift betr. Reinigung der Ortsſtraßen in Seckenheim vom 1. Mai 1891, unter Aufhebung der bezirkspolizeilichen Vorſchrift gleichen Betreffs vom 14. Oktober 1891 und vom 13. Mai 1897 für den Landbezirk einſchließlich der Stadtteile Feudenheim rechts des Neckars, Käfertal, Waldhof und Neckarau folgendes beſtimmt: l. Abortanlagen. 8 1. In allen Wohngebäuden ſind die Aborte mit un⸗ ttelbarem Zugang vom Innern des Gebäudes anzu legen. Ausnahmen hiervon können, bei Vorliegen be⸗ ſonderer Verhältniſſe, bei öffentlichen Gebäuden, bei Wirts⸗ häuſern und bei rein landwirtſchaftlicher Nutzung dienenden Gehöften vom Bezirksamt geſtattet werden. 8 2. Abortanlagen müſſen, wenn ſte außerhalb eines Ge⸗ bäudes erſtellt werden, Plätzen mindeſtens 3.00 m entfernt ſein. Iſt der Zugang zu dieſen Abortanlagen von öffentlichen Verkehrsräumen leicht ſichtbar, ſo kann nach Ermeſſen des Bezirksamtes eine größere Entfernung oder in beſonderen Fällen die Errichtung einer Schutzwand(Schamwand) vorgeſchrieben werden. 3 N Größere Abortanlagen und Pißräume in Gewerbe⸗ betrieben, Wirtshäuſern u. ſ. w. müſſen als beſondere Ge⸗ bäude mindeſtens 3,00 m von den nächſten Wohn⸗ und Arbeitsräumen und der Nachbargrenze entfernt ſein. In beſonderen Fällen kann durch das Bezirksamt Nachſicht gewährt oder ein größerer Abſtand verlangt werden. 5 4 8 4. Vom Bezirksamt kann die Beſeitigung oder ein ent⸗ ſprechender Umbau beſtehender, den 88 2 und 3 nicht ent⸗ sprechenden Abortanlagen 85 werden. Die gleichzeitige Verwendung der Dunggruben als Abtrittsgruben iſt bei ee nicht geſtattet. . Die Fenſter der Aborte(auch der Vorräume) müſſen ins Freie führen und möglichſt nahe an die Decke reichen. Die Abortſitze müſſen bei Neuanlagen frei ſtehen. Das in den Aborten anzubringende Fallrohr muß von der Wand abſtehen, waſſerdicht hergeſtellt ſein und unter möglichſter Vermeidung ſtarker Schleifungen in die Grube hinabgeführt werden; es ſoll in der Regel 25 bis über dem Boden der Grube ausmünden. Die Verwendung von hölzernen Schachten als Fallrohr iſt unſtatthaft. Dieſes muß mit einem Dunſtrohre in direkter Verbindung ſtehen. 7 Im Uebrigen ſind für die bauliche Herſtellung von Abortanlagen die allgemeinen geſetzlichen Beſtimmungen, die Vorſchriften der Landesbauordnung und die der ört⸗ lichen Bauordnungen maßgebend. 8 Hauskehricht, Abfälle haus⸗ Art, ſowie kleingewerblicher Betriebe Abortgruben verbracht werden. 9 8 9. Außer Gebrauch geſetzte Abort⸗ und Pfuhlgruben müſſen mit unverdächtigem Material vollſtändig ausgefüllt oder dicht abgedeckt werden. Sie dürfen erſt nach Ablauf von 10 Jahren und nach gründlicher Reinigung und Des⸗ infektion zu anderen Zwecken verwendet werden. Aus⸗ nahmsweiſe kann durch das Bezirksamt eine frühere Ver⸗ wendung— jedoch nicht zur Aufbewahrung von Nahrungs⸗ und Genußmitteln— dann zugelaſſen werden, wenn Wände und Boden durch Einziehen einer neuen undurch⸗ läſſigen Futtermauer geſchützt werden und die Decke nach gründlicher Reinigung einen neuen Bewurf erhält. Die frühere Verwendung kann vom Bezirksamt an weitere Bedingungen geknüpft werden. ll. Düngerſtätten. 8 10. Diͤe Anlegung neuer ſowie die Erweiterung beſtehen⸗ der Düngerſtätten und Pfuhlgruben an den Ortsſtraßen oder an öffentlichen Plätzen iſt unterſagt. Der Abſtand hiervon muß mindeſtens bei von der Straße ſichtbaren Diürngeſtätten 6.00 m und bei ſolchen hinter dichten Ein⸗ friedigungen 3.00 m ſein. Neue Düngerſtätten und Pfuhlgruben müſſen außer⸗ halb der Gebäudegrundfläche angelegt werden; ſie müſſen von der Grundmauer der Gebäude, in welchen ſich Menſchen längere Zeit aufzuhalten pflegen, durch einen Zwiſchenraum von mindeſtens 3 m, von den Grundmauern anderer Gedäude(Ställe, Scheunen u. ſ. w.) durch einen 1 von mindeſtens 15 em getrennt, von runnen(Brunnenſtuben, Brunnenſchachten) und Waſſer⸗ leitungen mindeſtens 10 m(mit Genehmigung des Bezirks⸗ amtes 5 m) und von der nachbarlichen Grenze mindeſtens 3 m entfernt ſein. 2 5 30 m und landwirtſchaftlicher dürfen nicht in von Straßen und öffentlichen und Pfuhlgruben auch näher, mindeſtens aber 15 em von der Nachbargrenze entfernt, angelegt werden. Bezüglich der Lage kann das Bezirksamt in einzelnen Fällen Nachſicht erteilen. Für jedes Anweſen, in welchem Vieh gehalten wird, muß eine hinreichend große Düngerſtätte vorhanden ſein. Dieſe Düngerſtätten müſſen im Boden und in den Um⸗ faſſungsmauern waſſerdicht hergeſtellt ſein, auch müſſen die Umfaſſungsmauern mindeſtens 15 em über Bodenhöhe aufgeführt werden, ſodaß die Durchſickerung des flüſſigen Inhalts und ein Abfluß in die Hofräume, Brunnen oder auf die Straßen nicht ſtattfinden kann. Der Boden und die Umfaſſungsmauern müſſen, ſofern ſie aus Bruchſteinen hergeſtellt werden, mindeſtens 45 cm, ſofern ſie aus Backſteinen oder Stampfbeton hergeſtellt werden, mindeſtens 25 em ſtark ſein. 812. Pfuhlgruben und dergleichen müſſen bedeckt ſein und jeweils ſo rechtzeitig entleert werden, daß ein Ueberfließen des Inhalts nicht eintreten kann. Auf Pfuhlgruben uſw., die von Düngerſtätten getrennt ſind, findet ebenfalls§ 10 Anwendung. 5 § 13. Die Entfernung beſtehender Düngerſtätten und Pfuhl⸗ gruben von Ortsſtraßen und öffentlichen Plätzen kann im Intereſſe der öffentlichen Reinlichkeit oder aus geſundheits⸗ polizeilichen Gründen vom Bezirksamt nach Anhörung des Bezirksarztes angeordnet werden. Düngerſtätten, die ſich an Ortsſtraßen oder öffentlichen Plätzen befinden, müſſen gegen die Straße eingewandet ſein. lll. Zrunnen. ö 8.14. Zur Neuanlage von Brunnen iſt Genehmigung des Bezirksamts erforderlich, auch ſoweit es ſich nicht um Brunnenbauten handelt, die nach 88 1 Abſatz 1 Ziffer 4 und 123 der Landesbauordnung der baupolizeilichen Ge⸗ nehmigung bedürfen. Dem Geſuche ſind die zur Beur⸗ teilung der Anlage erforderlichen Nachweiſe(Plan, Be⸗ ſchreibung) in doppelter Fertigung beizufügen. Bei Neuanlagen von Brunnen ſollen tunlichſt eiſerne Röhrenbrunnen erſtellt werden. Schöpf⸗ und Ziehbrunnen dürfen nicht mehr hergeſtellt werden. Die noch vor⸗ handenen Schöpfbrunnen ſind binnen einer vom Bezirksamt zu beſtimmenden Friſt zu beſeitigen und durch eine andere Brt der Waſſerverſorgung zu erſetzen oder in einer ein⸗ wandfreien Weiſe abzuändern. Beſtehende Ziehbrunnen müſſen mit einer feſten Bedachung verſehen ſein; die Brunnenwandung muß mindeſtens 75 om über die Erd⸗ oberfläche emporragen. Zur Abſtellung von Kübeln und anderen Gefäßen ſind unterhalb des Schachtrandes ent⸗ ſprechende Geſtelle anzubringen. Die Umgebung jedes Brunnens muß im Umkreis von mindeſtens Im mit einer nach allen Seiten abfallenden undurchläſſigen Pflaſterung, Beplattung oder Betonierung und mit einer Rinne zur Ableitung des überfließenden oder verſchütteten Waſſers verſehen ſein. 8 15. Bei Neuanlage von Schachtbrunnen(Pumpbrunnen) muß das Mauerwerk aus feſten Steinen mit Zementmörtel bis zur Waſſer führenden Schicht möglichſt undurchläßſig dicht mit Zementputz verſehen oder es muß eine 80 m dicke Zwiſchen⸗Schicht von Lehm oder Ton feſt eingeſtampft werden. Wenn der Brunnenſchacht nicht über die Erd⸗ oberfläche horvorragt, ſo muß er feſt geſchloſſen und ſein Mauerwerk mit einer undurchläſſigen, mindeſtens 30 em dicken Lehm⸗ oder Tonſchicht überdeckt werden. Liegt die Abdeckung des Brunnenſchachtes oberhalb der Erdoberfläche, ſo muß der gemauerte Brunnenſchacht wenigſtens 25 m über dieſe hochgeführt und die Abdeckung mit wetterfeſten, der Fäulnis nicht unterworfenen Materialien völlig dicht hergeſtellt werden. 8 16. Unterſuchungen des Waſſers und des be lichen Zu⸗ ſtandes der Brunnen kann das Bezirksamt erzeit an⸗ ordnen. Ergibt die Unterſuchung, daß das Waſſer der Geſundheit ſchädliche Stoffe oder Keime enthält oder durch verunreinigende Zuflüſſe für den menſchlichen Gebrauch bedenklich erſcheint, ſo kann das Bezirisamt die weitere Benutzung des Brunnens unterſagen und deſſen Schließung anordnen. Die Benutzung eines ſolchen Brunnens kann wieder zugelaſſen werden, wenn nach vorgenommenen Verbeſſerungen durch eine erneute Unterſuchung des Waſſers und der Brunnenanlage die Beſeitigung derjenigen Miß⸗ ſtände, welche die Schließung veranlaßt haben, nach⸗ gewieſen iſt. Außer Gebrauch geſetzte Brunnen ſind, ſoweit ſte nicht aufgefüllt werden, derart zu verwahren, daß die Sicherheit des Verkehrs nicht gefährdet wird. IV. Abwaſſerleitung. § 17. Waſſer und andere Flüſſigkeiten auf öffentliche Straßen und Plätze auslaufen zu laſſen, iſt unterſagt. 8 18. Auch für beſtehende Gebäude kann, wenn die ört⸗ lichen Verhältniſſe es verlangen, die Anlage einer Rinnenleitung oder einer Abwaſſergrube(S 18 ff) vom Bezirksamt nach Anhörung des Bezirksarztes angeordnet werden, wenn dies zur Beſeitigung geſundheitspolizei⸗ licher Mißſtände erforderlich erſcheint. § 19. In gepflaſterten oder mit Platten etc. belegten Höfen müſſen Einrichtungen zur Ableitung des Regen⸗ waſſers(Rinnen ete.) getroffen werden. In Abtritt⸗, Dung⸗ oder Pfuhlgruben, ſowie in die Abwaſſergruben(8 18) darf Regenwaſſer nicht eingeleitet werden. Ausnahmen ſind zu landwirtſchaftlichen und gärtneriſchen Zwecken zulchſig, wenn Vorkehrungen ge⸗ troffen werden, die ein Abſtellen der Zuleitung und eine anderweitige geeignete Ableitung ermöglichen. Durch Anbringung von Dachkändeln, Ableitröhren oder in anderer Weiſe iſt dafür zu ſorgen, daß das ſtätten verurſachen kann. mung des Nochbors können Dungftätten Die zur Abführung de terkrdiſchen 3 U hergeſtellt und an ſeiner Außenfläche bis auf 2 m Tiefe Regenwaſſer keinen Abfluß der Jauche aus den Dünger⸗ beſchaffen ſein, daß ſie jederzeit einen ungehinderten und unſchädlichen Abfluß des Abwaſſers ermöglichen. Im übrigen ſind hierfür die Beſtimmungen von 8 2 Ziffer 2—6 der Geſundheitsverordnung vom 23. Dez. 1908 maßgebend. 8 2 N f 5 5 1. 8 Menſchliche Abgangsſtoffe dürfen— auch mittelſt Grubenüberläufen— in die Kanäle nur dann eingeleitet werden, wenn deren Ableitung durch die Kanäle aus⸗ drücklich genehmigt iſt. f V. Straßeureinhaltung. 8 i 822 1 Alle Ortsſtraßen, öffentliche Plätze und ſonſtig öffentliche Wege innerhalb der geſchloſſenen Ortſchaften ſowie die gegen die Ortsſtraßen offenen Hofräume und zwiſchen den Häuſern gelegenen Winkel müſſen wöchent⸗ lich zweimal und zwar Mittwoch und Samstag nach⸗ mittags gekehrt und gereinigt werden. Fällt der Kehrtag auf einen Feiertag, ſo iſt die Reinigung am vorhergehenden Werktag vorzunehmen. i § 23. Die Reinigung umfaßt die Entfernung von Unrat, Kot, Staub, Schutt und Abfällen aller Art. Zur Ver⸗ hütung von Staub hat bei trockenem froſtfreien Wetter vor der Reinigung ein Beſprengen mit Waſſer ſtatt⸗ zufinden. Die Straßenrinnen nebſt den Ablaufrinnen der Häuſer ſind durch reichliches Aufgießen von Waſſer ab⸗ zuſpülen; in gleicher Weiſe iſt die Umgebung der Brunnen zu reinigen. Das Hineinkehren von Schlamm, Kehricht und dergleichen in die Straßendohlen und Schlammſammler der Straßenkanäle iſt unterſagt. Der aus den Straßenrinnen gekehrte Schlamm darf nicht auf der Straßenfahrbahn liegen bleiben, ſondern muß ſofort abgeführt werden. 5 2 4. Zur Reinigung der Ortsſtraßen und der gegen die Ortsſtraßen offenen Hofräume verpflichtet ſind: 1. vor bebauten Grundſtücken: a) bei bewohnten Gebäuden der Eigentümer und, falls diefer nicht in dem Hauſe wohnt, der Mieter des unterſten Stockwerkes, b) bei unbewohnten Gebäuden(Scheuern, Ställen u. ſ. f.) derjenige, welcher die Gebäude benützt (Eigentümer, Mieter, Pächter), 2. vor unbebauten Grundſtücken: der Eigentümer, Mieter oder Pächer dieſer Grundſtücke. 5 Die Verbindlichkeit zur Straßenreinigung(Ziffer 1 und 2) erſtreckt ſich bis zur Mitte der Straße. Die Reinigung öffentlicher Plätze und der ſonſtigen öffent⸗ lichen Wege innerhalb der geſchloſſenen Ortſchaften liegt der Gemeinde ob; ebenſo der Abzug von Schlamm auf den ungepflaſterten Ortsſtraßen, bei andauerndem Regenwetter, ausgenommen in den Vororten Feudenheim rechts des Neckars, Käfertal, Waldhof und Neckarau. 8 25. Außer zur regelmäßigen St nach Maßgabe des§ 27 die dort pflichtet: ßenreinigung ſind im Frühjahr oder jederzeit ſonſt auf Aufforderung der Ortspolizeibehörde zu entfernen, 5 2. bei Eisbildung die Gehwege und, ſoweit keine beſonderen Gehwege vorhanden ſind, die Straße vor den Häuſern ſowie die Zugänge zu dieſen zu beſtreuen, bargrundſtück offen zu halten, 4. bei Tauwetter auf Aufforderung der Ortspolizei⸗ behörde den Schnee und das Eis aus den Straßen⸗ rinnen und von den Gehwegen zu entfernen, Aufforderung der Ortspolizeibehörde mit reinem Waſſer zu beſprengen. 26. übelriechende Stoffe, Unrat aller Art, insbeſondere auch Hausabfälle(Müll) dürfen nicht auf die Ortsſtraßen oder in die Straßenrinnen geworfen oder gegoſſen werden. Wer die Straße in dieſer oder anderer Weiſe zu ſorgen. Wenn der Täter nicht ſofort zu ermitteln iſt oder ſich der Verpflichtung zur Reinigung entzieht, gung Verpflichteten zu erfolgen. 27. Zum Abführen der menſchlichen Abgangsſtoffe, flüſſigen Düngers ſowie aller Gegenſtände, welche die Behälter, welche nichts durchfließen oder durchtropfen hindern, verwendet werden. VI. Heizanlagen. § 28. Heizkammern, Heizkörper, ſowie Luftzug⸗ und Ab⸗ führungskanäle von Heizungs⸗ und Lüftungsanlagen müſſen vor Beginn der Heizperiode und nötigenfalls auf Anordnung des Bezirksamts auch während derſelben einer Reinigung unterworfen werden. VI. Sie eeenen. Zuwiderhandlungen gegen obige Beſtimmungen werden aufgrund der 88 87a, 108/%5 P.⸗Str.⸗G.⸗B. oder bis zu 6 Wochen beſtraft. Mannheim, den 6. Oktober 1910. Groß. gezirksamt Abt. III. Dr. Sauter. meinen Kenntnis gebracht. s Seckenheim, den 28. Dezember 1910. gürgermeiſteramt Natſchreiber al: Koch. enannten auch ver⸗ 1. das Gras von den Straßen und Straßenrinnen 3. bei Schneefall einen Fußpfad bis an das Nach⸗ 5. bei anhaltend heißer Witterung die Straße auf 8 i Menſchliche und tieriſche Abgangsſtoffe, ſonſtige gröblich verunreinigt, hat für die ſofortige Säuberung ſo hat die Reinigung durch den nach§ 24 zur Reini⸗ a Straße verunreinigen können, dürfen nur wohlverwahrte laſſen und etwaige üble Ausdünſtungen tunlichſt ver⸗ 366/10 R⸗Str.⸗G. B. an Geld bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bezw. aufgrund des 8 116 P.⸗Str.⸗G.⸗B. an Geld bis zu 150 Mark oder mit Haft Beſchlußf. 5 Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit zur allge⸗