Seckenheimer Hnzeiger, Huesheimer Hnzeiger, nearhauser Zeitung, Edinger Zeitung Erſcheint Dienstag, Donnerstag und Samstags. Der Abonnementspreis beträgt monatlich 35 Pf. bei freier Zuſtellung. Hmtsblaft der Biirgermeister ämter Seckenheim, Hvesheim, Heckarhausen und Edingen. Infertionspreis Die einſpaltige Petitzeile 10 Pfg., Reklamen 20 Pfg. die Zeile. Bei öfterer Aufnahme Rabatt. Feruſprechanſchluß Nr. 16. Durch die Poſt bezogen pro Quartal Mk. 1.50. Mr. 23 Seckenheim, Donnerstag den 23. Februar 1911 u. Jahrgang zunehmen. Das Arbeitskammergeſetz gilt als geſcheiterf Letzte Nachrichten. Berlin, 21. Febr. Heute morgen wurde faſt die zeſamte Feuerwehr Berlins durch einen Brand in der königlichen Bibliothek alarmiert. Die Gefahr konnte je⸗ doch ſofort beſeitigt werden, da der Feuerlärm nur durch Inbrandgeraten eines Utenſilienſchrankes im Kellerge⸗ ſchoß veranlaßt war. * Danzig, 21. Febr. In vergangener Nacht iſt das Empfangsgebäude des Bahnhofs Hohenſtein in Weſtpreu— zen bis zu dem Anbau, in dem die Dienſträume und Güterſchuppen ſich befinden, abgebrannt. Das Feuer brach in der Dachkammer der Nahnhofwirtſchaft aus. Brand⸗ ſtiftung liegt allem Anſchein nach nicht vor. Krakau, 21. Febr. Der geſtern vormittag bei einer Windgeſchwindigkeit von 100 Kilometer in der Stunde in Bitterfeld mit Leutnant Knörzer als Führer und drei Mitfahrern aufgeſtiegene Ballon iſt in den Karpathen glücklich gelandet. Petersburg, 21. Febr. Dem ruſſiſchen Geſandten iſt geſtern die Antwort Chinas auf die ruſſiſche Note eingehändigt worden. Der Inhalt ſoll befriedigend ein. i * London, 21. Febr. Aus Shanghai wird der Morning Poſt“ gemeldet: General Tuanſchijud, der zum Militärgouverneur des Ili-⸗Diſtriktes ernannt wurde wurde nach Peking berufen. Der Vizekönig von Szechuan telegraphiert, daß ruſſiſche Truppen in Tibet einrücken Der chineſiſche Reſident in Lhaſſa depeſchiert, daß auch engliſche Truppen in das Land einrücken. „ Belgrad, 21. Febr. Der König von Serbien it heute wieder aus Rom zurückgekehrt. “ Konſtantinopel, 21. Febr. Türkiſche Kanonen⸗ vote haben bei Hodeida fünf mit Waffen beladene Segel⸗ chiffe beſchlagnahmt. Deutſcher Reichstag. 1 ö Berlin, 21. Februar. Am Bundesratstiſch Staatsſekretär Dr. Lisco. Die Sitzung wird um ¼2 Uhr vom Präſidenten eröffnet. s wird die zweite Leſung des Juſtizetats fortgeſetzt. Belzer(3.): Die baldige Neuordnung der Gebühren⸗ ordnung für Zeugen und Sachverſtändige ſei zu wünſchen. ür die Vorberatung der Strafprozeßreform ſollten auch drei Rechtsanwälte hinzugezogen werden. Bei den Ver⸗ öffentlichungen der Geſellſcaats⸗ und Handelsregiſterein⸗ 7 kräge ſollte mit dem alten Zopf gebrochen werden; die Feitungen ſollten beim Inſerieren ohne Rückſicht auf die Parteiſellung berückſichtigt werden. Notwendig ſei die enternationale Regelung des Luftſchiffahrtsrechts. Die angſamkeit des gerichtlichen Verfahrens ſei tief zu be⸗ agen. Das neue Strafrecht darf es nicht möglich machen, daß beſſer ſituierte Angeklagte ſtatt ins Gefängnis in n Sanatorium kommen. Fälle, wie der Prozeß Eulen⸗ burg und Schönebeck empören das Rechtsgefühl des Vol⸗ kes. Frank⸗Mannheim(Soz.): Es ſei erfreulich, daß die bürgerlichen Parteien nun das Beſtehen einer Klaſ⸗ enjuſtiz anerkennen. Zur Vorberatung der neuen Straf⸗ Frozeßreform ſei kein einziger Arbeiter zugezogen worden. er neue Begriff der Aufreizung ſei bedenklich. Die Verherrlichung von Verbrechen ſollte beſtraft werden, ann würde auch Herr von Jagow beſtraft werden, da er die Gewalttät eiten der Polizei verherrlicht hat. In Oſtelbien ſcheine eine beſondere Juſtiz zu herrſchen. Staatsſekretär Dr. Lisco: Ueber die Bekämpfung der Schundliteratur ſeien Verhandlungen zwiſchen dem Reichs⸗ uſtizamt und dem Reichsamt des Innern im Gange. Zeim Prozeß Schönebeck⸗Weber ſei mancherlei zu be⸗ dauern, aber die Richter ſeien eben auch Menſchen. Fürſt Eulenburg ſei zuletzt am 4. Januar durch einen Gerichts⸗ arzt unterſucht worden und von demſelben als verhand⸗ lungsunfähig befunden worden. Wann er verhandlungs⸗ fähig werde, könne man natürlich nicht ſagen. Die Staats⸗ mwaltſchaft behalte den Fürſten im Auge. Vahren⸗ horſt(Rp.) polemiſiert gegen die Sozialdemokraten und ordert eine Erhöhung der Gebühren für die Sachver⸗ tändigen. Staatsſekretär Dr. Lisco: Ein Entwurf über die Erhöhung der Gebühren für Zeugen und Sachverſtän⸗ nige ſei feſtgeſtellt worden, ſei aber aus Rückſicht auf . Finanzlage bisher zurückgeſtellt worden. Wenn der zieichstag die Einbringung des Entwurfs wünſche, werde dies geſchehen. Dr. Ablaß(f. Vyp.): Bei ſolchen Fäl⸗ n, wie die Verurteilung des Rittergutsbeſitzers Becker, einde die Behauptung von einer Klaſſenjuſtiz nicht zu⸗ ückgewieſen werden. Der politiſche Boykott ſei bereits e Syſtem ausgewachſen, das ſei verabſcheuungswür⸗ g. Der Bericht des Landrats an den Miniſter ſei ein wichtiges Dokument der vpolitiſchen Keitaeſchichte. Dit erwidert auf eine Anfrage bezüglich der Termine bei den Strafſenaten des Reichsgerichts, und daß das Straf⸗ bollzugsgeſetz ſich nur an ein neues Strafgeſetzbuch an⸗ ehnen könne. Die Frage der Konkurrenzklauſel ſei im Fluß. Ein Vertagungsantrag wird angenommen. Wei⸗ erberatung Mittwoch 1 Uhr. Schluß 6¼ Uhr. die volkswirtſchaftliche und ſoziale Ausbildung des Handwerks. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß die Hand verkerbewegung ſeit Errichtung der Handwerkskammerr in ein neues Stadium getreten iſt. Das Handwerk if gewiſſermaßen für majorenn erklärt und in die Lag verſetzt worden, ſeine Angelegenheiten ſelbſt zu verwal— ten; es hat eine geſetzliche Vertretung erhalten, wie es im Laufe ſeiner viel hundertjährigen Geſchichte eine ſolche noch niemals beſeſſen hat. Zu den wichtigſten und vor⸗ nehmſten Aufgaben dieſer Intereſſenvertretung gehört dit Fürſorge für eine richtige, den Forderungen der Neuzei— gerecht werdende Ausbildung des Handwerkerſtandes. Darunter verſteht man gemeinhin die fachtechniſche und die theoretiſche. Es hat ſich aber gezeigt, daß dieſe eine Erweiterung finden muß in der volkswirtſchaftlichen, der ſozialen Ausbildung und Schulung. Wollen wir die heu⸗ tigen Verhältniſſe richtig beurteilen, dann müſſen win uns zunächſt darüber klar werden, wie ſie ſich entwickelt hahen. Die Gründe für die beklagenswerte Tatſache, daß manche Handwerker ſo wenig übrig haben für Standes⸗ fragen und Standesarbeit liegen nicht zum geringſten Teil darin, daß ſie den Zuſammenhang der wirtſchaftlichen Vorgänge noch nicht erfaßt haben, insbeſondere ſoweit ſie den eigenen Stand berühren. Die Handwerkerfrage iſt in vielen ihrer Zweige außerordentlich kompliziert und verlangt eingehendes Studium; denn mit Klagen und Beſchwerden über ſchlechte Zeiten, mit dem Hinweis auf die eigene Erfahrung und mit der Berufung auf die alten Handwerkerrepräſentanten wird herzlich wenig er⸗ reicht. Nur ein verſtändnisvolles Eindringen in die volkswirtſchaftlichen und gewerbepolitiſchen Grundlehren wird unſeren Gewerbe- und Handwerkerſtand vor dem Zurückblicken nach längſt vergangenen Zeiten, die un⸗ wiederbringlich dahin ſind und die auch lange nicht ſo golden waren, wie ſich manche vorſtellen, ebenſo vor der Sehnſucht nach unerreichbaren Idealen bewahren. Jedem einzelnen Handwerker muß Gelegenheit geboten werden, ſich über die Entwicklung unſeres Wirtſchaftslebens zu informieren. Wird er ſich darüber klar werden, wie ſich die Verhältniſſe geſtaltet haben, wird er beobachten, wie in anderen Berufsſtänden ſich die Reihen immer feſter ſchließen, dann wird er auch die Wichtigkeit der eigenen Organiſation höher bewerten und begreifen, daß er als einzelner und eigenſinniger Eigenbrödler bedeutungslos iſt, und daß. er nur durch gemeinſchaftliche Arbeit mit ſeinen Berufskollegen ſeine Lage verbeſſern kann. Er wird ſich auch zu belehren ſuchen über die Beziehungen der einzelnen Berufsſtände zu einander. Dann wird er auch für die Staatshilfe das richtige Eigenmaß finden und ſich auch über ſonſtige ſoziale Fragen ein ſelbſtän⸗ diges Urteil bilden lernen. Außerordentlich wichtig erſcheint auch die Kenntnis der gewerblichen Geſetzgebung für die Mitglieder unſerer gewerblichen Vereinigungen, insbeſondere ihrer Vor⸗ ſtände und Führer. Wie wäre es möglich, einen von der Regierung vorgelegten Geſetzentwurf zu beurteilen und Abänderungsvorſchläge zu begründen, wie wäre es denkbar, an der zeitgemäßen Fortentwicklung der gewerb⸗ lichen Geſetzgebung mitzuarbeiten, wenn man das gel- tende Recht gar nicht oder doch nicht genügend kennt? Politiſche Rund ſchau. Deutſches Reich. * Reichstagsneuwahlen und Herbſtſeſſion des Reichstags. Wie man hört, iſt ein Termin für die nächſten Reichstagswahlen noch nicht feſtgeſetzt, doch be⸗ ſteht die Abſicht, den Reichstag zu einer Herbſtſeſſion im Oktober einzuberufen, da bereits jetzt die Meinung ver⸗ treten iſt, daß der vorliegende Stoff bis zum Juli nicht aufgearbeitet werden kann. Es ſoll verſucht werden, die Strafprozeßreform und die kleineren Geſetze bis zur Som⸗ merpauſe zu verabſchieden, die endgiltige Verabſchiedung des Schiffahrtsabgabengeſetzes, der Reichsverſicherungs⸗ ordnung, der Privatbeamtenverſicherung und der elſaß— lothringiſchen Verfaſſungsgeſetze in der Herbſtſeſſion vor⸗ und wird kaum noch zur dritten Beratung geſtellt wer⸗ den. Die Neuwahlen zum Reichstage werden dement⸗ ſrechend erſt im Januar 1912 ſtattfinden. Der neue Etat 1912/13 wird erſt dem neugewählten Reichstage vorgelegt werden. 5 * Preußiſch⸗heſſiſche Eiſenbahnen. Die„Nordd. Allg. Ztg.“ ſchreibt: Die Betriebseinnahmen der preu⸗ ßiſch⸗heſſiſchen Staatseiſenbahnen betrugen im Januar 1911 gegenüber dem Januar des Vorjahres im Perſo⸗ nenverkehr 1,8 Mill. Mk. gleich 4,55 v. H., im Güter⸗ verkehr 8,5 Mill. gleich 8,41 v. H., insgeſamt einſchließ⸗ lich der Mehreinnahmen aus ſonſtigen Quellen 11,3 Mill. gleich 7,52 v. H. mehr. Der Januar 1911 hatte einen Feſttag weniger und einen Werktag mehr, als der Ja⸗ nuar des Vorjahrs. Bei gleicher Zahl der Feſt⸗ und Werktage würde die Verkehrsſteigerung ſich im Perſonen⸗ verkehr auf etwa 8 Prozent, im Güterverkehr aber nur etwa 4 Prozent geſtellt haben. Dieſe leiſe Abſchwächung der Verkehrsſteigerung im Güterverkehr beruht darauf, daß der Januar im Vorjahre bereits einen außergewöhn⸗ lich ſtarken Verkehr gezeigt hat. * Die Rückkehr des Kronprinzen nach Berlin. Der Kronprinz wird von ſeiner Oſtaſienreiſe zwiſchen dem 20. bis 23. April nach Berlin zurückkehren, die Reiſebegleitung des Kronprinzen wird dagegen bereits am 10. April zurückerwartet. * Erzherzog Franz Ferdinands Beſuch auf Korfu. Nach einem Wiener Telegramm ſoll es jetzt für ſicher gelten, daß der öſterreichiſche Thronfolger, Erz⸗ herzog Franz Ferdinand um die Mitte des April beim Kaiſer als Gaſt auf Korfu eintreffen wird. * England und das deutſche Flottengeſetz. Die Verhandlungen des deutſchen Reichstages über den Ma⸗ eineetat haben im engliſchen Unterhauſe nochmals ein Scho gefunden. In der geſtrigen Sitzung fragte der libe⸗ rale Abg. Byles den Erſten Lord der Admiralität, Me Kenna, auf welchen Ratgeber in der Admiralität er ſich bei der Information geſtützt habe, die er ſeinem im Jahr 1909 erſtatteten irrtümlichen Bericht über die wahr⸗ ſcheinliche Stärke der deutſchen Flotte für 1910%3 zu Grunde legte. Me Kenna erklärte: Ich muß Byles auf meine am 16. Februar abgegebene Antwort verweiſen, aus der hervorgeht, daß ſeine Anfrage auf einem Miß⸗ verſtändnis beruht. Byles ſcheint nicht die nötige Unter⸗ ſcheidung zwiſchen einer tatſächlichen Mitteilung und einer daraus hergeleiteten Schlußfolgerung gemacht zu haben. Die von mir abgegebene Mitteilung war durchaus genau und ich übernehme für die Schlußfolgerung, die ich daraus gezogen habe, die volle Verantwortung. Byles fragte weiter, ob Me Kenna den Marinedebatten im deut⸗ ſchen Reichstag und insbeſondere den Verſicherungen des Staatsſekretärs des Reichsmarineamts v. Tirpitz, der jeden Gedanken an eine Suprematie oder aggreſſive Ab⸗ ſichten und jede feindſelige Abſicht gegen England in Abrede ſtellt, ernſte Berückſichtigung angedeihen ließ und ob dieſe Verſicherungen und die geringere Schnelligkeit beim Bau deutſcher Kriegsſchiffe genügen werde, um das engliſche Marinebudget bis zu einem gewiſſen Grade ein⸗ zuſchränken. Me Kenna erwiderte, Byles könne verſichert ſein, daß jede zur Verfügung ſtehende Information über ſämtliche Staaten bei der Aufſtellung des Budgets in ſorgfältige Erwägung gezogen werde, um ſo die nötige Rückſicht auf eine ſparſame Wirtſchaftsführung und zu⸗ gleich auf die Sicherung genügender Machtmittel zun Verteidigung des Landes zu gewährleiſten. Was die im letzten Teil der Anfrage enthaltene Annahme über ge⸗ ringere Baugeſchwindigkeit für die deutſchen Kriegsſchiffe betreffe, ſo zeige der deutſche Marineetat für 191115, daß dieſelbe Baugeſchwindigkeit innegehalten werde, wie in den letzten beiden Jahren. Deſterreich. i Wie die„Neue Freie Preſſe“ aus Trieſt meldet, haben ſich außer den Gerichtsbeamten, das Perſonal der Statthalterei, die Lotſen und das Perſonal der Sid bahnen der paſſiven Reſiſtenz angeſchloſſen. Die Lag im Staatsbahnhof ſowie in den Magazinen iſt ſehr ſchwie⸗ rig. Ein Zollbeamter, der vor einer behördlichen Kom⸗ miſſion ſtreng nach den Dienſtvorſchriften verfuhr, wurd, wegen ſeiner Weigerung, raſcher zu arbeiten, auf eine anderen Poſten verſetzt.— Die öffentliche Meinung wen det ſich wegen der wachſenden wirtſchaftlichen Schäd gun in Handel und Verkehr immer mehr gegen die paſſiv, Reſiſtenz. Eine Deputation des Börſenrates ſprach bein Statthalter vor, um ein energiſches Eingreifen des Stac⸗ tes zugunſten der Erwerbsſtände zu erbitten. Ein Nach geben der Regierung wird im Intereſſe der Staatsauto⸗ rität für ausgeſchloſſen gehalten. 5 Rußland. Ein Ankraa. die von den Kadetten eingebrachte In⸗ 0 Neckar- Bote beſtimmt. terpellation wegen der Verletzung der kaſſerlichen Er⸗ laſſe über das innere Leben der Hochſchulen für dringlick zu erklären, wurde von der Duma mit 160 gegen 102 Stimmen abgelehnt. Ebenſo hat die Duma mit 155 gegen 95 Stimmen einen von den Sozialdemokraten eingebrach⸗ ten Dringlichkeitsantrag über die Unruhen an den Hoch⸗ ſchulen abgelehnt.— Infolge der Obſtruktion der Stu⸗ denten kam am Montag in Petersburg faſt keine Vor⸗ leſung zuſtande, trotzdem die Hörſäle von der Polizei ſcharf bewacht wurden. Auch in den höheren Frauenkurſen wurden faſt alle Vorleſungen unterbrochen. 5 England. a f Admiral Bellue hat nach einer Touloner Meldung Anweiſung erhalten, die Kreuzer„Danton“,„Condorcet“ und„Voltaire“ für den 1. Juni zur Teilnahme als Frankreichs Vertreter an der Krönungsfeier des engliſchen Königspaares bereitzuhalten. e Amerika. Aus Haiti wird gemeldet, daß die Bezirke von Trou und Quanaminth in den Belagerungszuſtand verſetzt wor⸗ den ſind. Auch aus Port⸗au⸗Prince werden ernſte Un⸗ ruhen gemeldet. Präſident Simon geht gegen die Re⸗ bellen unnachſicht! vor. Seine Truppen haben in Quana⸗ minth ein ſchre hes Blutbad angerichtet und den Re⸗ bellen Port Lib e) wieder abgenommen, wo eine Anzahl von Perſonen, die der Teilnahme an revolutionären Um⸗ trieben verdächtig waren, ſtandrechtlich erſchoſſen wur⸗ den. Nach der Einnahme der Stadt Quanaminth verloren die Offiziere der Regierungstruppen die Herrſchaft über ihre Truppen. Die Stadt wurde ausgeraubt und in Brand geſteckt. Viele Einwohner wurden niedergemacht. U. a. wurde auch ein Franzoſe angegriffen, ſein Sohn getötet und ſein Haus verbrannt. Lokales. Seckenheim, 23. Februar. Mitteilungen aus der Gemeinderats⸗ Sitzung vom 21. Februar. 7 Grundſtücke werden geſchätzt. Das Kanaliſationsunternehmen der Firma Lechner u. Crebert in Rheinau wird für zuläſſig erklärt. Die Verfügung Gr. Bad. Oberſchulrats vom 2. d. Mts. betr. die Beſetzung der Hauptlehrerſtellen in Seckenheim wird bekannt gegeben. f Bezüglich der Waſſerverſorgung wird beſchloſſen, daß die Leitung nach dem Staatsbahnhof(Hochſtätt) noch nicht ausgeführt werden ſoll. Es ſoll das zur Einrichtung von 4 neuen Schulklaſſen und einer Induſtrieſchuleinrichtung erforderliche Mobiliar alsbald beſtellt werden. Die Verſteigerungen des Reiſigs und der Weiden im Wörthel werden genehmigt. Ein Geſuch um Verkauf von Gemeindegelände wird abgelehnt. Die Verſteigerung des Ziegenbocks in Rheinau wird genehmigt. Das Geſuch des Leonhard Volz u. Conſ. um Ab⸗ änderung der Bauordnung für die Karlſtraße dahier wird abgelehnt. Dem Anſinnen der Angrenzer entſprechend ſoll die Straßenherſtellung und Kanaliſation der Karlſtraße alsbald erfolgen. Die Inſtallationsarbeiten der Schulhausabortanlage wird dem Submittenten Ph. Johann und die Zimmer⸗ arbeit an Heinrich Zwingenberger übertragen. Der Voranſchlag pro 1911 wurde feſtgeſtellt und Tagfahrt zur Beratung im Bürgerausſchuß auf Freitag, den 10. März 1911, nachm. 5 Uhr Auch wurde die Tagesordnung aufgeſtellt. Verſchiedene Rechnungen werden genehmigt. Der Geſangverein„Sängerbund“ hielt letzten Samstag ſeine General⸗Verſammlung ab, die über alle Erwartungen hinaus gut beſucht war. Der erſte Gegen⸗ ſtand der Tagesordnung, Rücktritt vom Männer⸗Geſang⸗ verein„Sängerkranz“ und Weiterbeſtehen des Geſangvereins „Sängerbund“ wurde in geheimer Abſtimm und nach vorheriger lebhafter Diskuſſion, einſtimmig d zenom nen. Aus dem Kaſſenbericht, den der Kaſſier, Herr Schwarz⸗ wälder erſtattete, war zu erſehen, daß trotz der vielen Ausgaben, die der„Sängerbund“ in letzter Zeit hatte, ein namhafter Ueberſchuß zu verzeichnen iſt. In den Vorſtand wurden folgende Herren g. vählt: 1. Vorſitzender: Georg Weber; 2. Vorſitzender: V helm Eder; 3. Vorſitzender: Jakob Hauck; Kaſſier: M Ochwarzw öilde. Schriftführer: Jakob Hauck. Zum Diene wurde Leonhard Ziemer ge⸗ wählt; Reviſoren wurden? ſef Arnolo und Franz Gropp. Nachdem bei Punkt„Verſchiedenes“ noch einige interne Vereinsangelegenheiten ihre Erledigung gefunden, ſchloß der 1. Vorſitzende gegen 12 Ihr die Verſammlung mit der Mahnung an die Anweſenden, treu zur Fahne zu halten, und fortzuarbeiten in den alten bewährten Bahnen, damit der„Sängerbund“ wieder ſeine früher Höhe er⸗ reicht. m. Maskenball. Wie uns mitgeteilt wird, befindet ſich am Samstag abend im„Bad. Hof“ ein photogra⸗ phiſches Atelier, deſſen Einrichtung ſicher allgemeinen Bei⸗ fall finden wird. Den verehrl. Damen können wir noch außer den zur Verteilung gelangenden ſchönen und wert⸗ vollen Gegenſtänden(keine Haushaltungsartikel), auch noch eine weitere Vergünſtigung in Form einer Preisermäßigung von 50% beim Photographen winkt.— Weiter erfahren wir, daß die die Ballmuſik ſtellende Mannheimer Bando⸗ neon⸗Kapelle in Original⸗Dachauer Bauerntracht zum Tanze aufſpielen wird. Aus Nah und Fern. (Heidelberg, 21. Febr. Am 25. Mai findet die erſte Schloßbeleuchtung anläßlich der Tagung des Bundes deutſcher Kohlenhändler, und am 10. oder 11. Juni die 9 2 Schloßbeleuchtung anläßlich der Zuſammenkunft der Mitalieder der Deutſchen Landsmannſchaften ſtatt. die angenehme Nachricht geben, daß den Preisträgerinnen (Forchheim, 21. Febr. Ein trauriges Geſchich hat die Familie des Leopold Winter hier betroffen. Am letzten Sonntag wurde der Vater, der an der Influenza erkrankt war, beerdigt. Abends ſtarb die Mutter an der gleichen Krankheit, und geſtern eine verheiratete Tochter, die zu Hauſe wohnte. Da ſeither niemand geſtorben iſt, jo kommen alle drei nebeneinander zu liegen auf dem Friedhof. () Eutingen, 21. Febr. In dem Anweſen des G. A. Girrbach und in dem anſtoßenden Gebäude des Wirtes Steudle brach ein Brand aus. Die Scheunen beider Anweſen wurden vom Feuer ergriffen und waren ſamt ihren bedeutenden Vorräten in verhältnismäßig kurzer Zeit niedergebrannt. Man vermutet Brandſtiftung. Der Schaden wird auf über 25 000 Mark geſchätzt. ( Dietlingen, 21. Febr. In dem hieſigen Sta⸗ tionsgebäude der Albtalbahn wurde ein Einbruchsdieb⸗ ſtahl verübt und dabei aus der Schalterkaſſe der Geldbetrag von 14 Mk. entwendet. Die Gendarmerie hatte zur Ent⸗ deckung des Täters den Polizeihund„Haſſan“ aus Pforz⸗ heim hierher kommen laſſen. Der Hund nahm auch als⸗ bald Witterung und verfolgte eine Spur bis in die Woh⸗ nung des 21 Jahren alten Friedrich Augenſtein von hier Augenſtein, der der Tat dringend verdächtig iſt, beſtreitet den Diebſtahl verübt zu haben. ( Karlsruhe, 21. Febr. Der„Badiſche Landes⸗ verband des deutſchen Arbeitgeberbundes für das Bau⸗ gewerbe“ hielt im großen Saale des Rathauſes unter der Leitung des ſtellvertretenden Vorſitzenden A. Maier (Freiburg) ſeine 4. ordentliche Hauptverſammlung ab. Nach Erſtatkung des Kaſſenberichts, ſowie des Jahres⸗ berichts hielt der Vorſitzende einen Vortrag über„Die Fi tanzreform des Bundes“. Nach den Mitteilungen des R ners hat der deutſche Arbeitgeberbund für das Bau⸗ gewerbe beſchloſſen, daß bis zum Jahre 1913 ein Wehr⸗ ſchatz in Höhe von 3 Millionen Mark angeſammelt wer⸗ den ſoll. Die Anſammlung wird dadurch geſchehen, daß von den 22000 Mitgliedern des Bundes pro Kopf und Jahr 15 Mk. erhoben werden ſollen. Nach Genehmigung des Haushaltungsplans und der Annahme eines An⸗ trages, der die Anſtellung eines Sekretärs verlangt, er⸗ folgten die Wahlen. Zum 1. Vorſitzenden wurde Maier (Freiburg), zum 2. Vorſitzenden Mathes(Freiburg), zu Beiſitzenden die Herren Greiner(Konſtanz) und Trier (Karlsruhe) gewählt. Damit verbleibt der Sitz des Lan⸗ desverbandes in Freiburg. Als Ort der nächſten Ver⸗ ſammlung wurde Lörrach beſtimmt.— An die Haupt⸗ verſammlung des„Bad. Landesverbandes des deutſchen Arbeitgeberbundes für das Baugewerbe“ ſchloß ſich um ½2 Uhr nachmittags die im gleichen Saale abgehaltene 3. Delegiertenverſammlung des„Landesverbandes bad. Bau⸗ und Maurermeiſter“ unter dem Vorſitze des Vor⸗ ſtandes Bauer. Der Geſchäftsbericht gab eine Ueber⸗ ſicht über die erfolgreiche Tätigkeit des Verbandes, der verſchiedene Einkaufsgenoſſenſchaften gegründet hat. Im Laufe der Beratungen wurde hervorgehoben, daß man mit der neuen Landesbauordnung nicht recht zufrieden ſei. Die Verſammlung beſchloß, in dieſer Angelegenheit eine Eingabe an das Ministerium zu richten. Auch ſoll eine Eingabe wegen der Handhabung der Baukontrolle dem Miniſterium überſendet werden. Zum Vorſitzenden des Verbandes wurde Bauer(Freiburg), zum ſtellver⸗ tretenden Vorſitzenden(Maier(Freiburg), zu Vorſtands⸗ mitgliedern Sieber(Pforzheim) und Mayer(Freiburg) ewählt. Auch dieſer Landesverband beſchloß, die nächſte aaung in Lörrach abzuhalten. f Neues aus aller Welt Eine Stiftung Carnegies für die Nordlän⸗ der. Carnegie hat durch den amerikaniſchen Geſandten für Dänemark die Errichtung einer Stiftung für helden⸗ mütige Leiſtungen mit einem Kapital von 100 000 Dol⸗ lar, und zwar in Form einer jährlichen Rente von 5000 Dollar angeboten. Der Miniſter des Aeußern erſuchte den Geſandten, Carnegie vorläufig den Dank der Regie⸗ rung zu überbringen und zieht in Erwägung, unter wel⸗ cher Form die Gabe am beſten anzunehmen ſei.— Der nordamerikaniſche Geſandte Dr. Egan in Kopenhagen hat nach einem P. T.⸗Drahtbericht einem Mitarbeiter von „Politiken“ erklärt, daß Norwegen, Schweden und Hol⸗ land eine gleiche Carnegie⸗Stiftung von je 100 000 Dol⸗ lar wie Dänemark zur Belohnung hervorragender Helden⸗ taten erhalten werden. * Die ſchwimmende Flugmaſchine. Im Hafen von San Diego hat der. Flieger Glenn H. Curtiß erfolg⸗ reiche Verſuche mit ſeiner ſchwimmenden Flugmaſchine gemacht. Nach einer Reihe von Schwenkungen über dem Hafen ging er neben dem Kreuzer„Pennſylvania“ auf dem Meeresſpiegel nieder, ließ ſeinen Apparat an Bord winden und ſtieg von hier wieder auf. Er wollte zeigen, daß ein Abflug mit einem Curtiß⸗Apparat vom Bord eines Kriegsſchiffes ohne beſondere Vorrichtung möglich iſt. Curtiß wird die Verſuche in dieſen Tagen fort⸗ ſetzen. * Verjährte Briefe. Bei Abnahme eines Brief⸗ kaſtens in St. Raphael fand man, wie aus Toulon ge⸗ meldet wird, daß ſich zahlreiche Briefe in einer Mauer⸗ öffnung feſtgeſetzt hatten, wo ſie 16 Jahre lagerten. Es ſind größtenteils Briefſchaften aus dem Jahre 1895 und 1896, die von deutſchen und engliſchen Touriſten der Gegend Grüße in die Heimat bringen ſollten. Die Poſt⸗ behörde hat die Weiterbeförderung der Briefe und Kar⸗ ten angeordnet, ſo daß mancher jetzt nach Jahrzehnten den Gruß eines vielleicht ſchon längſt verſtorbenen Ange⸗ hörigen oder Freundes aus Südfrankreich erhalten wird. * Genickſtarre. Wie man der Wiener„Reichspoſt“ aus Prag meldet, ſind in dem Vorort Zizkov zwei Kin⸗ der eines Arbeiters an Genickſtarre geſtorben. Drohender Streik. Die Maſchiniſten der ſchot⸗ tiſchen Bergwerke drohen mit einem Streik, durch den faſt 100 000 Bergarbeiter zur Arbeitseinſtellung ge⸗ zwungen würden. i * Rätſelhafter Todesfall. In Kiew iſt der mehr⸗ fache Millionär Fürſt Swiatovolsk Tſchtwertineki, der . 1 r ſeinen Verwalter zum Univerſalerben eingeſetzt hatte, unter ebenſo rätſelhaften Umſtänden wie der junge Bu⸗ turlin geſtorben. Die eingeleitete Unterſuchung ſoll ſchwer belaſtendes Material zu Tage gefördert haben. * Brückeneinſturz. Die Weichſelbrücke zwiſchen Krakau und Podgorze iſt infolge ſtarken Eisgangs ein⸗ geſtürzt.— Die Weichſel führt auch ſeit einigen Tagen infolge der anhaltenden Regengüſſe Hochwaſſer und droht die anliegenden Ländereien zu überſchwemmen. Die europäiſchen Völker und ihr Briefverkehr. AUnſere heutige Statiſtik gibt den Leſern eine Ueber⸗ ſicht über den jährlichen Briefverkehr der hauptſächlich⸗ ſten Kulturvölker Europas in origineller Darſtellung. Die Anzahl der in einem Jahre auf den Kopf der Be⸗ völkerung entfallenden Briefſchaften(ohne Paket Geld⸗ ſendungen)„in entſprechender Größe darſtellend,(der Zeichner gleichzeitig die Einwohnerzahl des betr den Landes in ihrer gegenwärtigen Höhe trefflich ill! ert. An der Spitze des internationalen Briefverkehr eht naturgemäß England mit jährlichen 111 Briefen pro D ; eiufschland He Anal hen Senlun Sterreich 52 Briefe gelen 87 Ger, fahriſchen fis cd Hanf der Gtcrüſerui en. Anm.: Aae Zahlen Kopf der Bevölkerung, dann die rührige Schweiz, deren Einwohner es auf je 99 durchſchnittliche Briefe bringen, darauf Deutſchland mit 95, die Niederlande mit 80, Frankreich mit 79 und Oeſterreich mit 52 Briefen. Weit zurück iſt das auf unſerm Tableau nicht zur Darſtellung gelangte rieſige Rußland in poſtaliſcher Beziehung; auch die Einwohner der meiſten übrigen ſlawiſchen ſowie der romaniſchen Länder werden vom Poſtboten im Jahre meiſt nicht allzu oft beſtürmt.. Deutſche oder lateiniſche Schulſchrift. Der Kampf, ob die lateiniſche oder deutſche Schrift in Zukunft bei uns vorherrſchen ſoll, iſt plötzlich zu neuer Glut entfacht: die Petitionskommiſſion des Reichs⸗ tages hat einer in der Oeffentlichkeit bisher gar nicht beachteten Petition zugeſtimmt, nach der als alleinige Schrift in den erſten drei Unterrichtsjahren die lateini⸗ ſche gelehrt und geübt werden ſoll. Würde das geſetzlich durchgeführt, ſo wäre damit natürlich das Ende der deut⸗ ſchen Schrift in abſehbare Nähe gerückt, und dieſe Aus⸗ ſicht hat denn auch ſofort deren Freunde auf den Plan gerufen. Eine Proteſtverſammlung— zunächſt nur in engerem Kreiſe— hat getagt. Die gegneriſche Anſicht hat in dieſer der bekannte Vorkämpfer der lateiniſchen Schrift, Profeſſor Stengel, der auch Mitglied der Peti. tionskommiſſion iſt, vertreten, hat ſich dann aber auf keine weiteren Erörterungen eingelaſſen, ſondern die Ver⸗ ſammlung verlaſſen, die nun ihrerſeits tatkräftige Maß⸗ nahmen zum Schutze der bedrohten deutſchen Schrift be⸗ ſchloß: Agitation in Wort und Schrift, Volksverſamm⸗ lungen und Gegenpetitionsſturm. Ein heißer Kampf iſt alſo zu erwarten. Auf der einen Seite wird man beſonders das nationale Moment in der geſchichtlich gewordenen deulſchen Schrift betonen und, wie es im Kampfe zu gehen pflegt, auch wohl übertreiben; auf der anderen Seite weiſt man nicht ohne Berechtigung auf die Be⸗ laſtung des Anfangsunterrichts hin, dem jetzt die Ein⸗ libung von acht Alphabeten— groß und klein, gedruckt und geſchrieben, deutſch und lateiniſch— zufällt. Ob aber der Anſturm der„Lateiner“ ſiegreich ſein wird, iſt zum mindeſten ſehr zweifelhaft, der erſte Erfolg iſt ſicher nur der Ueberrumpelung der Gegner zu verdan⸗ ken; wahrſcheinlich iſt vielmehr, daß nach ſcharfem Streit alles beim alten bleiben wir.„ Vermiſchtes. Qualvoller Tod. Wie erſt nachträglich bekannt wird, hat durch Nachläſſigkeit im Gefängnis in Scharley im Kreiſe Oppeln die Witwe Laſi, die wegen Schulver⸗ ſäumnis ihrer Kinder einen Tag Haft abzubüßen hatte, einen qualvollen Verbrennungstod gefunden. Da ſie den Betrag von einer Mark, zu deſſen Zahlung ſie von der Schulbehörde aufgefordert war, nicht zahlen konnte, hat 1 man über die bedauernswerte Frau, die für neun uner⸗ R 8 Be 111 1·¹. — vachſene Kinder mühſelig den Lebensunterhalt erwerben mußte, einen Tag Haft v erhängt und ſie auch zur Ver⸗ büßung dieſer Haftſtrafe ingezogen. In der Gefängnis⸗ zelle hatte ſie den Strohſack an den geheizten Ofen heran⸗ gerückt, und ein unerklärlicher Zufall wollte es, daß der Strohſack Feuer fing. Die Hilferufe der von den Flam⸗ men bedrohten Frau blieben ungehört. Kein Menſch küm⸗ merte ſich um ſie. Natürlich wird klarzuſtellen ſein, wen hier ein Verſchulden trifft. Die„Beuthener Zeitung“ wirft aber zugleich mit Recht die Frage auf, ob Schul⸗ berſäumniſſe in ſolchen Fällen überhaupt mit Haft⸗ ſtrafen zu ſühnen ſind. „In Sachen Ihres Vaters!“ Ein kurioſes Miß⸗ verſtändnis löſte dieſer Tage im Verhandlungsſaale des Amtsgerichts Greußen(Kreis Sondershauſen) große Hei⸗ terkeit aus. In der Prozeßangelegenheit eines Händlers im Heſſiſchen war der Sohn zur Vernehmung geladen worden. Als der etwa 14 Jahre alte Junge bei ſeinem Aufruf im Saal erſchien, brach ein unbändiges Geläch⸗ ter los und ſelbſt der Richter hatte große Mühe, ernſt zu bleiben. Der ſchmächtige Körper des Zeugen ver⸗ ſchwand faſt unter einem langen Gehrock, der bis auf die mit großen Stiefeln bekleideten Füße herabfiel. Von glei⸗ chem Umfange waren die Hoſen, der Kragen und un⸗ förmliche Hut. Außerdem trug der ſonderbare Zeuge emen gewaltigen Stock in der Hand. Auf die Frage des Vorſitzenden, wie er ſich unterſtehen könne, in einem ſol⸗ chen Aufzuge vor Gericht zu erſcheinen, meinte der Junge ſchüchtern, das ſtände doch in der Ladung vorgeſchrieben. Allgemeines Erſtaunen! Der Kleine aber ſchürzte den angen Aermel zurück und ſuchte eine Weile eifrig in den tiefen Taſchen herum, bis er endlich aufatmend die adung zum Vorſchein brachte und mit triumphierender Miene auf die Worte zeigte:„In Sachen Ihres Vaters!“ Woher ſtammt der Ausdruck„Fatzke?“ Dit Berliner Redensart„Du Fatzke“ iſt wieder einmal Ge⸗ Lenſtand einer Gerichtsverhandlung geworden, wobei als Sachverſtändiger für Berliner Dialekt Dr. Hans Bren⸗ icke, der Bearbeiter des„Berliner Wortſchatzes unter aiſer Wilhelm J.“, vernommen wurde. Er äußerte ſich dahin, daß vor allen Dingen der Ton die Muſik mache, und unter geborenen oder durch langjährigen Umgang befreundeten Berlinern die Redensart„Du Fatzke“ keine grobe Beleidigung zu ſein pflege. Die Ableitung Fatzke von dem lateiniſchen facetiae⸗Witze, oder gar von farce⸗ Poſſe wurde abgelehnt. Plauſibler erſchien, da im Mit⸗ telalter bibliſche und kirchliche Namen üblich waren und N lbkürzungen alltäglich ſind(Fritz⸗Friedrich, Lutz⸗Lud⸗ wig, Maß⸗Matthäus), zunächſt die Entſtehung von Fax aus Bonifazius. Durch die angehängte Verkleinerungs⸗ form ke⸗chen wirkt Fatzre wie Reinicke, Heinicke, Bren⸗ nicke in vertraulichem Sinne als„Boni⸗facius⸗chen“. Das Wort Fatzke hat freilich in der Neuzeit wie die Worte erl, Knecht, Shalk, eine üblere Bedeutung angenom⸗ men. In einem früheren Falle wurde jemand, der zu auem Schutzmann„Fatzke“(nicht das vertraulichere„Du Faske geſagt hatte, zu zwanzig Mark Strafe verur⸗ eilt. Das Urteil in dem jetzigen Prozeß wegen des Gebrauches des berliniſchen Koſenamens ſteht noch aus. in Was man vom Luftballon aus hört. Wer ſich im Luftballon in die Höhe erhebt, wird durchaus nicht bon tiefer Stille umfangen“, wie phantaſtiſche Erzäh⸗ e zuweilen glauben machen wollen. Im Gegenteil, die eräuſche an der Erdoberfläche ſind zuweilen in recht f bedeutenden Höhen noch deutlich vernehmbar. Das liegt daran, daß die Schallwellen nach oben, weil ſie aus fächteren Luftſchichten in dünnere gelangen, ſich leichter ſortpflanzen, als unter anderen Bedingungen, außerdem wer auch daran, daß der Schall in der Richtung nach zben nicht auf Hinderniſſe ſtößt, wie es bei der Aus⸗ breitung an der Erdoberfläche die Regel zu ſein pflegt. en Pfiff einer Lokomotive kann man vom Luftballon aus, wie eine Zuſammenſtellung Flamarions angibt, noch in 300 Meter Höhe vernehmen, das Geräuſch eines fah⸗ renden Eiſenbahnzuges iſt noch in 2500 Meter Höhe vernehmbar, Hundegebell und Gewehrſchüſſe werden bis zu 18 Meter vernommen, das Geſchrei einer Volks⸗ inenge, Glockentöne und das Krähen eines Hahnes ſind 1 1600 Meter noch hörbar. Bei 1400 Meter hört man 50 ſehr deutlich Trommelſchläge und die Inſtrumente rütes, Orcheſters, bei 1200 Meter iſt das rollende Ge⸗ eunſch zu hören, das fahrende Wagen auf dem Pflaſter dedeugen. In 1000 Meter Höhe erkennt man den Ruf 5 menſchlichen Stimme. Bei 900 Meter vernimmt man dis Quaken der Fröſche und das Zirpen der Grillen. aultſam iſt es, wenn der Luftſchiffer ſich vom Ballon 5 mit einem Menſchen an der Erdoberfläche verſtän⸗ ligen zwill. Während man im Luftballon die menſch⸗ uche Sprache in 500 Meter Höhe noch deutlich ver⸗ 100 reicht die Stimme des Inſaſſen der Gondel aus ei Meter nicht mehr aus, eine Verſtändigung mit en Menſchen an der Erdoberfläche herbeizuführen, . Erſcheinung, deren Erklärung bereits oben gegeben orden iſt. Das Vorhandenſein von Wolken oder Nebel Enn fuß die Ausbreitung des Schalles keinen erheblichen Der gegenwärtige Stand der Tuberkuloſe⸗ bekämpfung. ü Rei Für erwachſene Lungenkr inke ſind im Deutſchen den de 99 Voltsheilſtätten im Betrieb. Dieſe Anſtal⸗ 5 haben 6584 Betten für Männer, 3802 Betten für 8 auen und 680 Betten für Männer und Frauen. Im batten ſind alſo 11066 Betten vorhanden. In 34 Pri⸗ 1 anſtalten ſind außerdem 2013 Betten, ſo daß im gan⸗ fügte 079 Betten für erwachſene Lungenkranke zur Ver⸗ liheng stehen. Es können alſo bei einem durchſchnitt⸗ Kranz Aufenthalte von drei Monaten jährlich etwa 52 000 ſtättene in Heilſtätten behandelt werden. In 18 Heil⸗ den, i mit 695 Betten können Kinder Aufnahme fin⸗ ind welche mit ausgeſprochener Tuberkuloſe behaftet kulöſe b. din 9 Anſtalten, die nur ſkrophulöſe und tuber⸗ handen edrohte Kinder aufnehmen, ſind 8329 Betten vor⸗ aröſtere Non den letzteren Anſtalten iſt allerdings eine Anzahl nur während der Sommermonate im 3 3 Betrieb. Näch eingegangenen Berichten iſt ferner die Zahl der Walderholungsſtätten auf 92 geſtiegen, die der Waldſchulen beträgt 7. An ländlichen Kolonien ſind Sanum im Großherzogtum Oldenburg für Erwachſene und Hohenlychen in der Provinz Brandenburg für Kin⸗ der zu nennen. Weiter gibt es noch 15 Geneſungsheime, die Tuber⸗ kulöſe aufnehmen. In ſieben Beobachtungsſtationen fin⸗ det die Auswahl für die Heilſtätten ſtatt. Beſondere Pflegeheime für Lungenkranke im vorgeſchrittenen Sta⸗ dium ſind 25 im Betrieb. Es beſtehen ferner 224 Aus⸗ kunfts⸗ und Fürſorgeſtellen im Deutſchen Reiche. Außer⸗ dem dienen 537 Tuberkuloſenausſchüſſe in Baden den gleichen Zwecken. Das Reich ſtellte im Jahre 1908 für die Tuberkuloſebekämpfung 120000 Mk. zur Verfügung, wovon 60 000 Mk. wie in den Vorjahren dem„Deutſchen Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkuloſe“ zur Durchführung ſeiner Beſtrebungen überwieſen wurden. Neben dem Reiche ſind es die Staatsbehörden, Gemeinde⸗ verbände, Landesverſicherungsanſtalten und charitativen Vereinigungen(vaterländiſche Frauenvereine uſw.), die ſich den Kampf gegen die Tuberkuloſe angelegen ſein laſ⸗ ſen. Die Internationale Vereinigung gegen die Tuber⸗ kuloſe bildet den Mittelpunkt der internationalen Be⸗ ſtrebungen, ihr Sitz iſt in Berlin, die letzte Konferenz wurde 1910 in Stockholm abgehalten. Der Erfolg aller Maßnahmen zeigt ſich nach der„Soz. Praxis“ erfreu⸗ licherweiſe bereits in der Statiſtik. Bezüglich der vor⸗ wiegend ſtädtiſchen Bevölkerung der etwa 300 Ortſchaften des Reiches mit mehr als 15 000 Einwohnern hat ſich ergeben, daß an„Tuberkuloſe“, d. h. an Lungentuber⸗ kuloſe und allen ſonſtigen Formen der Krankheit, auf je 100 000 Einwohner ſtarben im Jahre 1905: 222,6, 1906: 202,7, 1907: 197,7 und 1908: 192,15. Was ein Kind an Geld wert iſt. 5 Auch die fahrläſſige Tötung eines Kindes, das „ſpäter vielleicht einmal“ dem Vater gegenüber unter⸗ haltungspflichtig hätte werden können, kann zu Schaden⸗ erſatz verpflichten. Es wird darüber aus Leipzig ge⸗ ſchrieben: Im April 1906 war der am 18. Juli 1899 geborene Sohn des Kaufmanns Schreck in Frankfurt a. M. durch ein der Stadtgemeinde gehöriges Fuhrwerk getötet wor⸗ den. Der Vater begehrte von der Stadt den Schaden erſetzt in Geſtalt einer vom 1. Januar 1915 beginnenden zwanzig Jahre lang zu zahlenden Monatsrente von 70 Mark. Während das Landgericht den Klageanſpruch dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärte, wies ihn das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. als unbegründet ab, ebenſo eine Feſtſtellungsklage des Vaters dahingehend, die Stadt ſei auch ſchadenerſatzpflichtig hinſichtlich der ihm durch den Tod ſeines Sohnes entgangenen Dienſt⸗ leiſtungen des Sohnes. Dem Berufungsgericht war für die Klageabweiſung entſcheidend geweſen, daß es völlig ungewiß ſei, ob und wann der Vater, der nach ſeiner eigenen Angabe noch durchaus geſund und erwerbsfähig ſei, unterhaltsbedürftig werden und ob zu dieſer Zeit das Kind noch am Leben und unterhaltsfähig geweſen ſein würde. Auch bezüglich der Feſtſtellungsklage müßten die tatſächlichen Grundlagen völlig ungewiß erſcheinen. Auf den entgegengeſetzten Standpunkt ſtellte ſich jedoch das Reichsgericht, deſſen vierter Zivilſenat das Urteil aufhob und die Sache an das Berufungsgericht zurück⸗ verwies. In der Begründung heißt es: Bei den Schadenerſatzanſprüchen aus den 88 844, 845 des Bürgerlichen Geſetzbuches ſpielt die vermutliche Geſtaltung der Zukunft eine weſentliche Rolle. Dem er⸗ kennenden Richter erwächſt daraus die Aufgabe, die zwar nicht vorausſehbare, aber zu vermutende künftige Ent⸗ wickelung der gegebenen Verhältniſſe ins Auge zu faſſen. Dieſer Aufgabe wird er nicht gerecht, wenn er, wie das Berufungsgericht, mit dem Hinweis darauf, daß alles Zukünftige völlig ungewiß ſei, eine nähere Prüfung der maßgebenden Verhältniſſe unterläßt. Ob gewiſſe Um⸗ ſtände, wie das Erreichen eines beſtimmten Lebensalters und die Vorausſetzungen der Unterhaltsbedürftigkeit auf der einen ſowie die Unterhaltsfähigkeit auf der anderen Seite eintreten werden, läßt ſich von der Gegenwart aus natürlich niemals mit vollkommener Sicherheit beurteilen; aber das Geſetz verlangt auch nur, daß ſie eintreten kön⸗ nen, daß alſo nach der Erfahrung des Lebens und dem gewöhnlichen Lauf der Dinge die ſpätere Verwirklichung einer Unterhaltsverpflichtung nicht ausgeſchloſſen erſcheint, vielmehr mit einer gewiſſen Wahrſcheinlichkeit anzu⸗ nehmen iſt. In der Natur der Sache liegt es, daß an die Beweisführung keine ſtrengen Anforderungen geſtellt werden dürfen, ſondern dem richterlichen Ermeſſen ein möglichſt weiter Spielraum offen bleibt. Die hiernach gebotene freie Prüfung der Sachlage entſpricht nicht nur dem Standpunkte, den das Geſetz in den 88 844, 845 des Bürgerlichen Geſetzbuches ein⸗ nimmt, ſondern läßt ſich auch aus dem Grundſatz des 5. 287 der Zivilprozeßordnung herleiten, wonach über die Fragen, ob ein Schaden entſtanden ſei, und wie hoch er ſich belaufe, das Gericht unter Würdigung aller Umſtände nach freier Ueberzeugung zu entſcheiden hat. Wenn der Kläger auch gegenwärtig noch nicht unter⸗ haltsbedürftig iſt, und es im Hinblick auf ſein Lebens⸗ alter und ſeine Rüſtigkeit wahrſcheinlich auch in einigen Jahren nicht werden wird, ſo iſt andererſeits doch keines⸗ vegs ausgeſchloſſen, daß der Zuſtand der Unterhalts- bedürftigkeit bei ihm über kurz oder lang eintreten wird Dieſe Möglichkeit iſt nicht ſo entfernt, daß mit ihr nicht erechnet werden könnte. Bei dem Wortlaute des 8 844 Abſatz 2 genügt ſie zur Begründung einer Schaden. irſatzpflicht wegen Tötung eines Unkerhalts pflichtigen Ob ein Anſpruch auf Schadenerſatz für den Fall des künſtigen Eintritts der Unterhaltsbedürftigkeit im Wege der Leiſtungsklage oder der Feſtſtellungsklage zu erheben wäre, braucht hier nicht entſchieden zu werden. Es erſcheint nicht ausgeſchloſſen, daß bei erneuter Prüfung des Hauptanſpruchs eine anderweite Beurteilung der Feſtſtellungskläger über die Schadenerſatzpflicht wegen der entaangenen Dienſtleiſtunaen des Kindes Platzareift. N . Das Urkeil war deshalb aufzuheben und die Sache an das Berufungsgericht zurückzuweiſen. Der Wert des Streitgegenſtandes war auf ſechzehn⸗ bis achtzehntauſend Mark feſtgeſetzt. Redaktion, Druck und Verlag von Gg. Zimmermann in Seckenheim gebracht, daß die während 8 her von den Bekanntmachung. Die Verſicherung der Rindviehbeſtände betr. Es wird hierdurch zur Kenntnis der Rindviehbeſitzer von den Ortsſchätzern im Monat Januar 1911 ermittelten Werte der Rindviehbeſtände in das Verſicherungsverzeichnis eingetragen ſind. Gemäß Art. 15 des Viehverſicherungsgeſetzes wird das Verzeichnis Tagen, von Donnerstag, den 23. ds. Mts. ab, auf dem Rathauſe(Zimmer Nr. 5) zur Ein⸗ ſicht der Beteiligten mit dem Anfügen aufgelegt, daß ſchätzung der Tiere während der Auflagefriſt und wührend dreier Tage nach⸗ Vieh beſitzern bei dem mündlich oder ſchriftlich zu machen ſind. Seckenheim, den 17. Februar 1911. Der Vor ſtand der Or ehr erſicherungsanſtalt; olz. Der Schriftführer: Schmitt. Beſchwerden gegen die Ab Anſtaltsvorſtand geſtimmt. meinen Kenntnis gebracht. Bekanntmachung. Frachtermäßigung für Saatkartoffeln betr. Nach Mitteilung Gr. Miniſteriums des Innern vom 10. Februar 1911, Nr. 7125, hat auch die Kgl. Württem⸗ bergiſche Regierung der Ausdehnung der Frachtermäßigung, die für den Bezug von Saatkartoffeln aus Schleßen, Poſen, Pommern und Brandenburg nach Baden eingeräumt worden iſt, hinſichtlich der württembergiſchen Linien zu⸗ Mannheim, den 15. Februar 1911. Gr. Bezirksamt Abt.: gez. Dr. Clemm. Beſchluß. Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit zur allge⸗ Seckenheim, den 22. Februar 1911. Hürgermeiſteramt: Volz. Ratſchreiber Koch. Zſegenbockankauf. 5 Von der Gemeinde ſoll ein junger, ſprungfähiger 8 Ziegenbock für den Nebenort Rheinau angekauft werden. Angebote haben alsbald an uns Seckenheim, 23. Februar 1911. Gemeinderat: Volz. zu erfolgen. 1 1 Achtung! Motto: Losgetrennt werd net, un wann noch e Paar Hosse abgsägt werrel 5 Am Sonntag, den 26. d. M., abends 671 5 hält der Kaninchen- und Geflügelzuchtverein Seine grosse humoristische Karnevalsitzung in der Wirtschaft„Zur Pfalz“, unter Mitwirkung des 1 Salonhumoristen Herrn Kopp 1 Eintritt frei! 5 Um zahlreichen Besuch bittet im Namen des f Kaninchen- und Geflügelzuchtvereins 2 Karl Zahn,„zur Plaz“. aus Mannheim ab. Morgen vormittag 8 Grosses Schlachtfest 1 —— wozu freundl. einladet 1 Ferdinand Weiss f. Mannheim Planken von Tuchstoffen Reste zu Anzügen, Paletots, Hosen, Damen- Fortwährend Kostume eto. staunend billig! 8 — Ein älterer Halb-Invalide wünſcht als Hausverwalter, Einkaſſterer od. dergl. Stelle. Zeugniſſe und Ka tion kann geſtellt werden. Offert. unt. 1500 an die Exp. ds. Bl. Schoͤne 2 Zimmer⸗ Wohnung mit Küche nebſt Zubehör ſo⸗ fort zu vermieten. Luiſenſtr. 47. Schöne große 2 Jimmer⸗Mohnung (ev. 3 Zimmer) mit Garten⸗ anteil von kleiner Familie per 1. April zu mieten ge⸗ ſucht. 115 Gefl. Offert. unt. F. K. e 8 6 9. 8 a 1 N.—— c ee e ß eee an die Exp. d. 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Nachdem die Vorſchriften über das polizeiliche Melde⸗ weſen immer noch zu wenig beachtet werden, bringen wir dieſelben nachſtehend mit dem Anfügen wiederholt zur öffentlichen Kenntnis, daß wir gegen die umigen in Hinkunft unnachſichtlich ſtrafend einſchreiten ſſen. Seckenheim, 16. Februar 1911. Bürgermeiſteramt: Volz. Schmitt. Ortspolizeil! e Vorſchriften. Das polizeilie Meldeweſen 1 der Gemeinde Seckenheim und n Ortste Rheinau betr. Auf Grund des§ 49 des Poligzeiſtrafgeſetzbuches und des§ 10 der Verordnung des Großh. Miniſteriums des Innern vom 8. Mai 1883 wird angeordnet was folgt: § 1. melaepflicht. Jeder Ein⸗, Um⸗ oder Auszug in oder aus einer hieſigen Wohnung muß binnen drei Tagen gem det werden. Vorübergehende Beſuche von auswärtigen Verwandten oder Bekannten ſind meldefrei. § 2. meldepflichtige Personen. Verpflichtet zu den im§ 1 vorgeſchriebenen Mel⸗ dungen find jeweils diejenigen, welche die ein⸗ oder aus⸗ ziehende Perſon als Mieter, Aftermieter, Dienſtbote, Geſelle, Gehilfe, Lehrling oder in ſonſtiger Eigenſchaft in die Wohnung aufnehmen bezw. aufgenommen hatten. Die Meldung hat ſich auf die Ehefrau des zu Mel⸗ denden und ſeine Kinder jeden Alters zu erſtrecken. Hauseigentümer, welche nicht ſelbſt ihr Haus bewohnen, haben einen im Hauſe wohnenden Stellvertreter zu beſtellen, dem ihre Meldungen obliegen. Es haben ſomit zu melden: 1. Die Hausbeſitzer bezw. die von ihnen beſtellten Ver⸗ walter jeden Ein⸗ oder Auszug, welcher a) ſie ſelbſt und ihre mit ihnen wohnenden An⸗ gehörigen, 5 p) die übrigen in ihrem Haushalt wohnenden Per⸗ ſonen, wie Dienſtboten, Geſellen, Gehilfen, Lehr⸗ linge, Pfleglinge, Mieter(Aftermieter). ſowie die Angehörigen der Vorgenannten. 3. Ort der meldungen. Die Meldi un aus der Gemeinde Seckenheim ſind bei dem Bürgern eiſteramt(Rathaus), diejenigen aus dem Ortsteil Rheinau bei dem dortigen Stabhalteramt (Gemeindehaus) zu erſtatten. 8 4. Form der meldungen. Zu den Meldungen ſind die vorgeſchriebenen, bei den im§ 3 bezeichneten Meldeſtellen erhältlichen Formulare (bei Einzug gelb, bei Auszug grün) zu benützen. Jede Meldung iſt von dem Meldepflichtigen und dem Gemeldeten zu unterſchreiben. Für jede Perſon iſt die Meldung auf ein beſonderes Formular zu ſchreiben; nur bei Meldungen, die ſich auf ein Familienhaupt beziehen, können Ehefrau und Kinder auf das gleiche Blatt geſchrieben werden. 8 5. Sicherung der Vollständigkeit und Richtigkeit der meldungen. 8 Jeder inbezug auf deſſen Perſon oder Angehörige, nach Maßgabe dieſer Vorſchrift eine Meldung erſtattet muß, iſt gehalten, dem zur Meldung Verpflichteten alle zur vorſchriftsmäßigen Ausfüllung des Meldeformulars erforderlichen Angaben zu machen. Auf Verlangen der Meldeſtelle haben die Anzumeldenden die in ihrem Beſitz befindlichen, zum Ausweis über ihre Perſon dienlichen Papiere vorzulegen. f Reichsausländer müſſen ſich durch Beurkundungen ihrer Heimatsbehörde über ihre Staatsangehörigkeit aus⸗ weiſen. 5 Anmeldungen von zuziehenden Perſonen iſt die am bisherigen Wohn⸗ oder Aufenthaltsorte des Gemeldetn erteilte Abmeldebeſcheinigung anzuſchließen. Befinden ſich in dem Haushalt der Zuziehenden Kinder unter 12 Jahren, ſo iſt außerdem der Nachweis über die erfolgte Impfung durch Vorlage der Impfſcheine zu erbringen. 58 ö 8 6. Stratbestimmungen. dieſe ortspolizeiliche Vor⸗ 8 49 Polizeiſtrafgeſetzbuch Schlafstelle zu vermieten. Wilhelmſtr. 35, part. Ein faſt noch neuer Ofen und Herd billig zu verkaufen. Schloßſtraße 34. 2 Zimmer und Küche zu A eten Zuwiderhandlungen gegen ſchrift werden auf Grund des beſtraft. a 2 Wohnungen 109 zu vermieten. Friedrichſtraße 66. 2—3 Zimmer und Küche nebſt Zubehör bis 15. 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