—— Erſcheint Dienstag, Donnerstag und Samstags. Der Abonnementspreis beträgt monatlich 35 Pf. bei freier Zuſtellung. Durch die Poſt bezogen pro Quartal Mk. 1.50. Prügelſtrafe für jugendliche Roheits verbrecher. Im„Tag“ beſchäftigte ſich jüngſt Oskar A. H. Schmitz mit der Notwendigkeit der Prügelſtrafe für vertierte Rohlinge. Er bemerkte dabei, der körperliche Schmerz ſei eine Realität, über die gerade grauſame Ver⸗ beecher nicht hinauskämen; Grauſamkeit ſetze eigene Schmerzempfindlichkeit voraus. Damit erklärt ſich Se⸗ natspräſident Schmölder in einem Aufſatze, den er im demſelben Blatte veröffentlicht, völlig einverſtanden. Er fügt ſeinerſeits hinzu, daß auch der ganzen Gegend, in der ein ſolcher Verbrecher gehauſt habe, die körperliche Züchtigung eine laute, eine deutliche Sprache ſpreche. Sie chärfe jedem ein, daß die Tat infam ſei. So diene die körperliche Züchtigung auch der Befeſtigung des allge⸗ meinen Rechtsbewußtſeins. Senatspräſident Schmölder beſchäftigt ſich dann mit der von Oskar A. H. Schmitz aufgeworfenen Frage, warum man in den Geruch eines eaktionärs komme, wenn man die Prügelſtrafe befür⸗ worte. Er beantwortet ſie dahin, daß früher in Deutſch⸗ land mit der körperlichen Züchtigung Mißbrauch getrie⸗ ben worden ſei, da man die Strafe auf Verbrecher der unteren Volksklaſſe beſchränkt und ſie ſchon bei fahrläſ⸗ ſiger Körperverletzung und ähnlichen Straftaten angedroht habe. Dieſes Unrecht zittere in der deutſchen Volksſeele noch nach. Wenn aber jetzt die Prügelſtrafe nur bei wirk⸗ lichen und tieriſchen Roheitsverbrechen verhängt werde, werde ſich die Volksſtimmung bald damit abfinden. Viel⸗ leicht dürfe alſo doch in abſehbarer Zeit mit der Wieder⸗ einführung der körperlichen Züchtigung gerechnet werden. Dann erinnert Schmölder an die Worte des Erſten Staats⸗ anwaltes Lanz auf der Verſammlung der Sächſiſchen Gefängnisgeſellſchaft zu Naumburg im Jahre 1890: Gegen jugendliche Verbrecher fordern wir die körperliche üchtigung um der Barmherzigkeit willen.“ Zum Schluß erklärt ſich Schmölder für die Prügelſtrafe gegen jugend⸗ liche Roheitsverbrecher, da bei den Jugendlichen in der Regel alle die Bedenken fortfielen, die ſonſt betont wür⸗ den und werden könnten, wenn eine weitere Anwendung der körperlichen Züchtigung gegen Erwachſene in Vor⸗ chlag gebracht werde. Bei Jugendlichen ſei auch eine mildere Form gegeben, nämlich die Züchtigung durch den achthaber unter Aufſicht der Behörde. 5 Graf Poſadowsky, der frühere Staatsſekretär des Innern, ſchreibt:„Für und gegen die Todesſtrafe ſind ſchon ſo viele Gründe ſeit mehr denn 100 Jahren her⸗ beigeholt, daß etwas neues zu ſagen, kaum mehr übrig leibt. Es genügt deshalb, zu der neu angeregten Streit⸗ frage Stellung zu nehmen. Die Anſichten teilen ſich dar⸗ nach, ob man das Leben des einzelnen oder den Schutz 15 155 Sicherheit der menſchlichen Geſellſchaft höher 3„E iſt der Schutz und die Sicherung der menſch⸗ ichen Göeſelſſchaft die vornehmſte Aufgabe des Staates, a — r — 5 — e eee 8 — — eee e 8 — AAA Amtsblatt der Bäürgermeisterämter Seckenheim, Ivesheim, Neckarhausen und Edingen. Wie die Zugvögel zurückkehren. In kurzer Zeit kehren mit den länger und wärmer werdenden Tagen auch unſere Zugvögel wieder zu uns zurück. Es wurde ſchon viel darüber geſchrieben, wie ſie ihren Weg nehmen und auf welche Art und Weiſe beſonders die kleinen und ſchwachen Vögel die Rieſen⸗ ſtrecken zurücklegen, die ſie durchmeſſen müſſen. Ein alter Volksglaube nimmt an, daß die kleineren Singvögel von den größeren Wandervögeln auf den Rücken genommen werden, ſo daß ſie gleichſam reitende Zugvögel darſtellen. Von wiſſenſchaftlicher Seite wird dieſe Annahme aber als unrichtig bezeichnet. Es wird darum intereſſieren, einige Mitteilungen eines Fachmannes, des bekannten Vogelforſchers Profeſſor Luigi Alviani, zu vernehmen. Profeſſor Luigi Alviani in Rom verbrachte viele Monate in Sizilien, und zwar durch Jahrzehnte hindurch alljährlich, um den Vogelflug daſelbſt zu beobachten, denn es ereignet ſich recht oft, daß die ermüdeten Tiere an dem ſüdlichen Teil der Inſel ſich zur Ruhe niederlaſſen. Profeſſor Alviani erzählt, wie er an einem Abend gegen Ende des Monats September eine Schar von Störchen ankommen ſah, es waren ungefähr 50 bis 70 Tiere, und ſie ließen ſich aus großer Höhe herab. Je näher die Tiere kamen, um ſo deutlicher konnte man Vogel⸗ gezwitſcher vernehmen, Töne, die auf keinen Fall von den Störchen herrühren konnten. Gleichwohl war kein klei⸗ nerer Vogel zu erblicken. Als die Schar endlich etwa 100 Meter über dem Erdboden ſchwebte, und die Störche bereits mit regungsloſen ausgebreiteten Flügeln lang⸗ ſam ſich niederließen, konnte man wahrnehmen, wie die Schar plötzlich wie mit einem Schlage von zahlloſen klei⸗ nen Singvögeln umſchwirrt war, die bisher unſichtbar geweſen waren und unmöglich anderswo geweſen ſein konnten, als auf dem Rücken der Störche. Die letzteren ließen ſich vom weiten Fluge ſehr ermüdet nieder, die kleineren Vögel jedoch ſuchten Ruheplätze auf den Bäu⸗ men. Ein anderer Beobachter Franz Schmitz erklärt, daß er nach ſeinen Erfahrungen unbedingt daran feſthalte, Kraniche trügen niemals kleine Vögel auf ihrem Rücken, ſondern die zwitſchernden Stimmen, die man von ihnen vernehme, rühren von jungen Kranichen her. So bleibt die Frage der„reitenden Singvögel“ ein ungelöſtes Pro⸗ blem. Vermiſchtes. Martyrium eines Kindes. Aus Verlin wird be⸗ richtet: Der Arbeiter Friedrich Schaffat, der in einer Siemensſchen Fabrik beſchäftigt iſt, hat vor mehr als zwei Jahren ſeine erſte Frau durch den Tod verloren Infertionspreis Die einſpaltige Petitzeile 10 Pfg., Neklamen 20 Pfg. die Zeile. Bei öfterer Aufnahme Rabatt. Fernſprechanſchluß Nr. 16. Aus ſeiner erſten Ehe ſtammen zwei Kinder, der am 6. September 1904 geborene Sohn Wilhelm und ein am 31. Oktober 1906 geborenes Mädchen namens Roſa. Noch vor Ablauf des Trauerjahres heiratete Schaffat zum zweitenmale und das Ehepaar zog nach der Frank⸗ furter Allee. Von dieſer Zeit an begann das unglaub⸗ lichſte Martyrium dieſer beiden Kinder aus erſter Ehe. Die Stiefmutter hatte bald ein eigenes Kind, ein Mäd⸗ chen. Ihr Kind behandelte ſie gut, auch der Stiefſohn hatte noch ein halbwegs erträgliches Los; denn er ging zur Schule und wurde daher von den Leuten geſehen. Er bekam aber nie ſatt zu eſſen, erhielt viel Schläge, auch fehlte es an der nötigen Iflege. Der Junge blieb daher körperlich auch ſehr zurück. In der haarſträubend⸗ ſten Weiſe wurde die kleine Roſa behandelt. Ihre Stief⸗ matter wollte ſie zweifellos zu Tode quälen. Seit 2 Jahren hat das Kind die Wohnung nicht verlaſſen dürfen, iſt es niemals an die Luft gekommen. Das Kind war in der Wohnung eingekerkert und mußte ſplitternackt in einer mit Sand gefüllten Kiſte liegen. Zwei Jahre lang hat dieſes arme kleine Weſen nur die allernotwendigſte Nahrung bekommen, aber nur ſoviel, daß es nicht des Hungers ſtarb. Zwei Jahre lang itt dieſes Kind weder ordentlich gewaſchen noch gepflegt worden, zwei Jahre lang hat es weder ein Hemdchen noc) ein Kleidchen am Leibe gehabt. Und nicht genug damit, die unmenſchliche Frau feſſelte das Kind in der Weiſe mit einer Schnur, daß die Aermchen des Kindes an den Leib gezogen waren. So mußte das Kind auf dem Sande liegen und ſo feſt wurde die Schnur angezogen, daß ſpäter an einem Arm nicht weniger als drei Knochenbrüche feſtgeſtellt wurden. Der Waiſenrat verſuchte einmal in die Wohnung zu ge⸗ langen, es gelang ihm nicht(J), bis ſchließlich die Vor⸗ münderin, Frl. o. Otters“ ich die Hilfe der Polizei in Anſpruch nahm und mit einem Schutzmann in die Woh⸗ nung eindrang. So fand man das Kind in einem ge⸗ radezu undenkbaren Zuſtande. Völlig nackt lag deus Kind in der Kiſte, bis auf die Knochen abgemagert, apa⸗ thiſch und mit glanzloſen Augen. Wer nicht wu te, daß das Kind 4½ Jahre alt war, hätte es für ein Wickel⸗ kind gehalten. Als man das Kind herausnahm, mußte man ihm wie einem Neugeborenen das Köpfchen halten, damit es nicht hintenüber fiel. Man verlangte von der Stiefmutter Wäſche, ein Kleidchen uſw. für das Kind. Sie verweigerte dieſes. Man nahm irgend ein Kleidungs⸗ ſtück und wickelte das Kind hinein, damit man es über⸗ haupt forttragen konnte. Der 6 Jahre alte Wilhelm wurde aus der Schule geholt, und beide Kinder wurden ins Waiſenhaus gebracht. e 8 * Bank in Zahlungsſchwierigkeiten. Die be⸗ kannte Bankfirma Karl Neuburger, Kommandit⸗Geſell⸗ ſchaft auf Aktien, die in Berlin ein ſtaatliches Bankge⸗ bäude in der franzöſiſchen Straße beſitzt und außerdem 35 kleine Provinz-Filialen unterhält, iſt in Schwierigkeiten geraten und hat ihre Zahlungen ſusvendiert. Es werden — Enttäuſchungen. Roman von Botho v. Preſſentin⸗Rautter. 80(Fortſetzung.)(Nachdruck verboten.) Als er das Eßzimmer betrat, wurde er nach der all⸗ gemeinen Vorſtellung ſogleich von Fräulein Marga Hilgenberg, der munteren Freundin der Hausfrau, in ſchlag genommen. Nach einem kleinen Wortgeplänkel teren Charakters ſagte ſie zu ihm: „Herr v. Bruchſal, Sie ſehen, ich ſäume hier auf dieſer Maſchine Handtücher und ſoll dann die Nummer einſti Ein ganzer Berg von Arbeit liegt noch vor mir. Zeigen Sie uns, was Sie in der Nähkunſt können, nehmen Sie mir die Arbeit des Säumens ab.“ b Alles ſah lachend auf den Ingenieur und erwartete, aß er ſich in irgendeiner Form weigern werde; allein ohne eine Miene zu verziehen, ſetzte er ſich an die Näh⸗ maſchine, und gleich darauf ſurrte die Nadel ſo kunſt⸗ 22 wie bei einer erfahrenen Näherin auf und nieder, i ährend die meiſten anderen Arbeiten ruhten. Das gab ihm ſeinerſeits zu der ſpöttiſchen Bemerkung Anlaß: ler“ ch kann aber beim beſten Willen nicht die Arbeiten 0 Damen übernehmen und würde den Herrſchaften shalb vorſchlagen, fleißiger zu ſein!“ 8 N Fräulein Hilgenberg gab er den ſpeziellen Rat, nicht ſeumregelmäßige Stiche zu machen, da Werke der Nächſten⸗ 1 mit beſonderer Sorgfalt ausgeführt werden 1„Bravo!“ rief Prediger Würdig, während die An⸗ Eredete die Stickerei mit 5 Worten kiederlegte:„Wollen Es nicht die Güte haben, mich zu unterweiſen, wie ich es ſſer machen muß?“ Sehr gern.“ 5 l Meiſsogleich nahm er das geſcumte Tuch und ſtickte mit f Neſchaft die laufende Nummer hinein. 5 Antra ach dieſer Leiſtung ſtellte Marga Hilgenberg den den 8 v. Bruchfal in Würdigung ſeiner erwieſe⸗ te zum Ehrenmitgliede des Vereins zu ernennen. Als dieſem Vorſchlage einſtimmig Folge gegeben wurde, und Marga Hilgenberg, ſowie Dora v. Medewitz, eine Blondine mit ſanften Augen, bald darauf mit Bruch⸗ ſal bei der Arbeit ſcherzten, umwölkte ſich das Geſicht der Hausfrau mehr und mehr. Sie hatte vielleicht ge⸗ glaubt, daß ihr in der Unterredung vom Morgen ein Sonderrecht auf Bruchſals Freundſchaft zugeſtanden wor⸗ den ſei: jetzt ſah ſie, daß dem nicht ſo war. Während ihr Mund lächelte, ſann ſie darüber nach, wie ihr verein⸗ ſamtes Herz aus dem Schiffbruche dieſer Hoffnung das Beſtmögliche für ſich retten könne. Sie ſah keinen anderen Ausweg als die eheliche Verbindung Bruchſals mit Marga. Der Gedanke ſchmerzte ſie zwar, aber es gab für ſie kein anderes Mittel, ihn an Berlin zu feſſeln und ſich ſo dieſe Freundſchaft zu erhalten, die ihr in ihrem troſtloſen Eheleben plötzlich unentbehrlich ſchien.. Als die anderen Damen ſich verabſchiedet hatten, blie⸗ ben Marga Hilgenberg und Dora v. Medewitz noch zu⸗ rück, um Frau Naugard für ein Lawn⸗Tennisſpiel zu ge⸗ winnen, das im Garten der Familie v. Medewitz am nächſten Tag von 1 bis 3 Uhr ſtattfinden ſollte. Frau Naugard wollte ihres Gaſtes wegen ablehnen, als Dora es aber für ſelbſtverſtändlich erklärte, daß Herr v. Bruchſal mitkomme, machte ſie andere Ausflüchte, um nicht einzugeſtehen, daß ihres Mannes Eiferſucht ihre Begegnung mit anderen Herren nicht wünſche. Schließlich ſagte ſie halb zu und fragte:„Wer ſind die anderen Mitſpieler, liebe Dora?“ „Fräulein Hersfeldt, die Leutnants Raklo und von Lellichow, ſowie Doktor Franzburg, den Sie ja ſchon bei uns geſehen haben. Ich glaube übrigens, daß die Herzen der beiden Offiziere bereits beſchäftigt ſind, und Sie können deshalb Ihren Mann über Ihnen etwa drohende Gefahren vollkommen beruhigen.“ Bruchſal faßte dieſe Bemerkung in der an Marga Hilgenburg im Flüſterton gerichteten Frage auf:„Iſt Herr Geheimrat Naugard eiferſüchtig?“ „Das haben Sie noch nicht bemerkt, nachdem Sie e TFP faſt 24 Stunden im Hauſe ſind. Ich begreife nicht, daß er Sie als Gaſt in ſein Haus aufgenommen hat.“ 4 „Wahrſcheinlich bin ich ihm zu ungefährlich in meiner gegenwärtigen Stimmung.“ 3 „Ich denke, Sie ſind ſehr vergnügt.“ 5 „Nichts als Galgen humor und ein wenig Abglanz von Ihrem in Lebensfreude ſtrahlenden Geſicht.“ 3 Ja, die bricht bei mir immer wieder durch, obſchon ich mich in meiner abhängigen Stellung körperlich und ſeeliſch oft elend fühle.“ a „Sie ſind alſo von dieſem Daſein auch nicht be⸗ friedigt?“ 85 „Verſtehen Sie mich nicht falſch! Ich finde das Leben entzückend ſchön und möchte es ſchlürfend auskoſten, aber — nach dem frühen Tode meiner Eltern habe ich in die Reihe derer hinabſteigen müſſen, die ſich ihren Lebens ⸗ unterhalt ſelbſt erwerben. Ich bin„Stütze“ bei einer 70jährigen Dame, die längſt vergeſſen hat, daß ſie auch jung war. Da ſie nichts mehr ſelbſt tun kann, muß ich ſie überall vertreten. Das bringt mich glücklicherweiſe immer wieder mit der guten Geſellſchaft in Berührung. Neulich hörte ich allerdings auf einem Baſar, wie ein Offizier dem anderen zuflüſterte:„Hand weg! Die iſt Stütze bei der alten Gräfin Willersdorf!““ 3 „Sie befinden ſich alſo auch im Banne dieſer An⸗ ſchauungen unſerer gegenwärtigen Geſellſchaftsordnung?? fragte er und trat mit ihr noch weiter in das Fenſter zurück. Frau Naugard ſah es, und das Gefühl der Verlaſſen⸗ heit wallte neu in ihr auf; ſie faßte ſich aber und zog Dora v. Medewitz neben ſich auf einen Stuhl, wo ſie über gleichgiltige Dinge plauderte, zugleich aber mit halbem Ohr nach dem Fenſter hörte. Dort entgegnete Marga eben lauter als nötig: „Ich befinde mich nicht, ich befand mich in jenem Bann. Jetzt nehme ich das Leben, wie es iſt, und ver⸗ ſuche, es meiner Natur gemäß erträglich zu geſtalten.“ 5(Fortſetzung folgt.) n zurzeit Verhandlungen zur Unterſtützung des Inſtituts geführt. * Ungetreuer Kaſſierer. Die Genoſſenſchaftsbank Tempelhof und Umgegend G. m. b. H. bei Berlin, iſt durch Veruntreuung ihres Kaſſierers Kranz um etwa 140 000 Mk. geſchädigt worden. * Mord auf der Straße. Auf belebter Straße wurden in Warſchau zwei wacheſtehenden Poliziſten in Anweſenheit von hunderten von Leuten erſchoſſen. Die Täter entkamen. 5 1 Zeitgemäß. In dem Städtchen Z. in der Nähe Stuttgarts hat ſich folgendes zugetragen: Erſchien da bei einem Metzger ein 10jähriges Mädchen mit folgen⸗ der Beſtellung ſeines Vaters:„Ich möchte für 20 Pfg. Schinkenwurſt haben und noch 80 Pfg. herausbekommen, die Mark bringt dann mein Vater am nächſten Sonntag.“ Ob dem beſcheidenen Wunſche Folge geleiſtet wurde, ent⸗ zieht ſich unſerer Kenntnis. Geſegnete Mahlzeit! Aus Peſt geht unter dieſer Rubrik der Deutſchen Tageszeitung folgendes zu: Aus dem Banat, wo die urdeutſchen ſchwäbiſchen Bauernkolo⸗ nien ſitzen, die durch ihren Fleiß und ihre Tüchtigkeit zu großem Wohlſtande gelangten, wird folgendes über eine vor kurzer Zeit ſtattgefundene Bauernhochheit be⸗ richtet: In der Gemeinde Bacs⸗Madarasz hat ſich der reiche Bauernſohn Joſ. Schneider mit der ſchönen Marie Müller verheiratet. Die Hochzeit war für 1400 Gäſte ausgerichtet, ſie begann Montags und dauerte bis Don⸗ nerstags. Dabei wurden verzehrt: Ein gebratener Ochſe, zwei Stück Jungvieh, acht Kälber, ſechs Lämmer, 650 Gänſe, 425 Truthühn 1200 Hühner, 60 Tauben, 5400 Brote, 1000 Kilogr ann Reis, und getrunken wurden 60 Hektoliter Wein und 100 Faß Bier. Die Muſik beſorg⸗ ten fünf Kapellen. 335% Wie Vanderbilt und Gould ihre Millionen ſammelten. Wenn das, was die amerikaniſchen Zeitun⸗ gen berichten, der Wahrheit entſpricht, hat ſich das Ver⸗ mögen der Vanderbilt und Gould in der letzten Zeit durch glückliche finanzielle Spekulationen um 50 bezw. 35 Mil⸗ lionen vermehrt. Die Tynaſtie der Vanderbilt iſt vielleicht, ſo wird dem„B.⸗C.“ geſchrieben, die älteſte von allen der amerikaniſchen Plutokratie. Sie ſtammt von dem berühmten Commodore Cornelius Vanderbilt, der 1794 bei Stapelton auf Staten Island als Sohn armer Eltern geboren wurde; er wurde im 16. Lebensjahre ührer eines kleinen Segelbootes und ſpäterhin eines ampfſchiffes, das von Staten Island Gemüſe nach New⸗ J. Lindemann, Für die Confirmation und Communion hork brächte. Von 1850 an begründete er verſchiedene Dampferlinien, führte weſentliche Verbeſſerungen in der Dampfſchiffahrt ein und ließ 11 große Dampfer bauen, 1864 zog er ſich von dieſen Unternehmungen zurück, nachdem er im ganzen 66 Schiffe und ein Vermögen von 120 Millionen Mark erworben hatte. Er wandte ſich nun den Spekulationen in Eiſenbahnen zu und brachte es innerhalb eines Zeitraumes von neun Jahren dahin, daß 3400 Kilometer Eiſenbahn, die ein Kapital von 150 Millionen Dollars repräſentierten, unter ſeiner Leitung ſtanden. Als er ſtarb, wurde ſein Vermögen auf rund 400 Millionen Mark geſchätzt. Der Begründer der Dy⸗ naſtie Gould, Jay Gould, war der Sohn eines Bauern; der Vater ſoll ihn, weil er nicht auf dem Felde arbeiten wollte, aus dem Hauſe gejagt haben. Der junge Gould fand dann als Knabe von 14 Jahren eine Anſtellung in einem Materialwarengeſchäft und verdiente ſich burch große Sparſamkeit eine Summe Geldes, mit der er ſeine Eiſenbahnſpekulationen begann. Er ſchwang ſich zur Stel⸗ lung eines der mächtigſten Eiſenbahnmagnaten auf; die Länge der Eiſenbahnen, bei denen er maßgebenden Ein⸗ fluß hatte, betrug zuletzt 40 000 Kilometer. Gould ſtarb im Dezember 1892 in Newyork und hinterließ ein Ver⸗ mögen, das dem des Commodore Vanderbilt mindeſtens gleich geweſen ſein dürfte. * Banditen⸗Ueberfall. Zwei maskierte und be⸗ waffnete Banditen hielten einen Extrazug bei St. Louis an und plünderten die Reiſenden aus. Sie erbeuteten aber nur 4000 Dollars, mit denen ſie flohen. 1 * Das Vermögen des Königs Leopold. Aus Brüſſel meldet das Berl. Tagebl.: Das belgiſche Ju⸗ ſtizminiſterium und der vom verſtorbenen König Leo⸗ pold als Nachlaßpfleger eingeſetzte Baron Goffinet haben ſich ein Jahr lang bemüht, über das Vermögen des toten Königs ein Inventar aufzuſtellen. Nachdem über das Vermögen allerhand Legenden umgegangen ſind, iſt dieſes Inventar nunmehr beendet worden. Der belgiſche Staatsanzeiger wird das Ergebnis in den nächſten Tagen veröffentlichen. Der belgiſche Juſtizminiſter hat in der Kammer das Manuſkript der Aufſtellung überreicht. Es geht aus dieſen Dokumenten hervor, daß der König ſich geirrt hat, als er in ſeinem Teſtament nur 15 Millionen Frs. Privatvermögen angab. Dieſes Privatvermögen be⸗ trägt nach der jetzigen Aufſtellung 20 Mill. Frs. Es iſt alſo ſicher, daß die drei Erben, die Töchter des Königs, noch je ein Drittel von der überſchießenden Summe er⸗ halten werden. Die 20 Mill. Frs. bleiben aber nur als Bauersfrauen und Händlerinnen ſog. Küſteneier in den * walt der Prinzeſſin Luiſe als des Königs Privaknächlaß beanſpruchte Vermögen iſt viel größer; es ſetzt ſich be⸗ kanntlich aus Stiftungsſummen zuſammen, die nach dem vorliegenden Inventar jetzt endgültig auf 40 Mill. Frs berechnet worden ſind. Der Juſtizminiſter hat ſchon früher erklärt, daß dieſe jedoch nach Abzug von einigen Entſchädigungsmillionen dem belgiſchen Staat zufallen müſſen. Zu den 20 Mill. Frs. gehören aber auch nicht die von dem ſterbenden König in mehreren Reiſekoffern an die Baronin Vaughan geſandten Vermögenswerte, die wiederum mindeſtens 30 Mill. Frs. betragen und auch Gegenſtand des von der Prinzeſſin Luiſe geführten Prozeſſes ſind. 5 § Werden ältere, wenn auch unverdor⸗ bene Eier als friſche Landeier verkauft, ſo liegt Betrug vor. Vor dem Schöffengericht Frei burg hatte ſich eine Bauersfrau aus Vörſtetten zu ver⸗ mtworten, weil ſie Eier vom November aufgehoben und dann im Dezember, um mehr zu erlöſen, auf den Wochen- markt durch ihre Magd als friſche Landeier zum Preiſe von 13 Pfg. das Stück verkaufen ließ. Ein Polizei⸗ ſergeant durchleuchtete die Eier und entnahm Proben davon, die durch den Vorſtand des ſtädt. Unterſuchungs⸗ amtes Dr. Korn geprüft und beanſtandet wurden. In der Verhandlung wurde feſtgeſtellt, daß man unter„fri⸗ ſchen Landeiern“ Eier verſteht, die keinesfalls älter als 14 Tage ſein dürfen. Es wurde betont, daß vielfach Eierhandlungen kaufen und dann auf dem Markt zu höheren Preiſen als friſche Eier feilgehalten werden. Die Angeklagte wurde wegen Betrugs verurteilt. N 1 Redaktton Druck und de aa bon Ga. Zimmermann in Seck npeim juriſtiſch unanfechtbares Gut zurück. Das von dem An⸗ Für Konfirmation und Kommunion empfehle meine grosse Auswahl vob un abs Kleiderstoffe sowie Wäsche jeder Art zu billigsten Preisen. Louis Landauer, Mannheim Breitestrasse, Q l, I. Reinwollene Satins en bra. tete 280 220 1.5 % Neue Blusenstreifen Bs 727 Meter 1.70, 1.50, 1.20, 95, Nat schwarz, marine, bordo, grün, braun etc. Dheyiok 2 war 8 in allen modernen Farben Diagona Meter 50, 2.—, 1.60, 90 gg Weisse abgep. 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Nachdem die Vorſchriß über dos poltzeiliche Melde⸗ weſen immer noch zu wer dieſelben nachſtehend mit öffentlichen Kenntnis, daß wir gegen die Säumigen in Hinkunft unnachſichtlich ſtrafend einſchreiten müöſſen. Seckenheim, 16. Februar 1911. Kürgermeiſteramt: Volz. Ortspolizeiliche Vorſchrifte Das polizeiliche Meldeweſen in der Gemeinde Seckenheim und dem Ortsteil Rheinau betr. Auf Grund des§ 49 des Polizeiſtrafgeſetzbuches und des 8 10 der Verordnung des Großh. Miniſteriums des Innern vom 8. Mai 1883 wird angeordnet was folgt: § 1. meldepflicht. Jeder Ein⸗, Um⸗ oder Auszug in oder aus einer hieſigen Wohnung muß binnen drei Tagen gemeldet werden. Vorübergehende Beſuche von auswärtigen Verwandten oder Bekannten ſind meldefrei. N § 2. meldepflichtige Personen. 3 Verpflichtet zu den im 8 1 vorgeſchriebenen Mel⸗ dungen ſind jeweils diejenigen, welche die ein⸗ oder aus⸗ ziehende Perſon als Mieter, Aftermieter, Dienſtbote, Geſelle, Gehilfe, Lehrling oder in ſonſtiger Eigenſchaft in die Wohnung aufnehmen bezw. aufgenommen hatten. Die Meldung hat ſich auf die Ehefrau des zu Mel⸗ denden und ſeine Kinder jeden Alters zu erſtrecken. Hauseigentümer, welche nicht ſelbſt ihr Haus bewohnen, Schmitt. haben einen im Hauſe wohnenden Stellvertreter zu beſtellen, dem ihre Meldungen obliegen. Es haben ſe t zu melden: 1. Die Haus! zer bezw. die von ihnen beſtellten Ver⸗ Ein⸗ oder Auszug, welcher Sehr fei f 130/140 breit N Costümstoffs 3— 425 3.75 2.40, 2.— 90 l. beachtet ver n, bringen wir em Anf gen wiederholt zur beſtraft. Angehörigen der Vorgenannten. § 3. Ort der meldungen. Die Meldungen aus der Gemeinde Seckenheim ſind bei dem Bürgermeiſteramt(Rathaus), diejenigen aus dem Ortsteil Rheinau bei dem dortigen Stabhalteramt (Gemeindehaus) zu erſtatten. 8 4. Form der meldungen. Zu den Meldungen ſind die vorgeſchriebenen, bei den im§ 3 bezeichneten Meldeſtellen erhältlichen Formulare (bei Einzug gelb, bei Auszug grün) zu benützen. Jede Meldung iſt von dem Meldepflichtigen und dem Gemeldeten zu unterſchreiben. 8 Für jede Perſon iſt die Meldung auf ein beſonderes Formular zu ſchreiben; nur bei Meldungen, die ſich auf ein Familienhaupt beziehen, können Ehefrau und Kinder auf das gleiche Blatt geſchrieben werden. § 5. Sicherung der Vollständigkeit und Richtigkeit der meldungen. Jeder inbezug auf deſſen Perſon oder Angehörige, nach Maßgabe dieſer Vorſchrift eine Meldung erſtattet muß, iſt gehalten, dem zur Meldung Verpflichteten alle zur vorſchriftsmäßigen Ausfüllung des Meldeformulars erforderlichen Angaben zu machen. Auf Verlangen der Meldeſtelle haben die Anzumeldenden die in ihrem Beſitz befindlichen, zum Ausweis über ihre Perſon dienlichen Papiere vorzulegen. Reichsausländer müſſen ſich durch Beurkundungen ihrer Heimatsbehörde über ihre Staatsangehörigkeit aus⸗ weiſen. Den Anmeldungen von zuziehenden Perſonen iſt die am bisherigen Wohn⸗ oder Aufenthaltsorte des Gemeldetn erteilte Abmeldebeſcheinigung anzuſchließen. Befinden ſich in dem Haushalt der Zuziehenden Kinder unter 12 Jahren, ſo iſt außerdem der Nachweis über die erfolgte Impfung durch Vorlage der Impfſcheine zu erbringen. a f f 8 6. Strafbestimmungen. Zuwiderhandlungen gegen dieſe ortspolizeiliche Vor⸗ ſchrift werden auf Grund des 8 49 Polizeiſtrafgeſetzbuch J ͤ Maschinen- Näherinnen finden in unserer Corsetfabrik dauernde, gut lohnende Beschäftigung, auch werden 5 Lehrmädchen gegen sofortige Bezahlung angenommen. 147 Eug.& Herm. 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