nung der Rechtspflege durch die Pſychiatrie. Seckenheimer Hnzeiger, Erſcheint Dienstag, Donnerstag und Samstags. Der Abonnementspreis beträgt monatlich 35 Pf. . bei freier Zuſtellung. Durch die Poſt bezogen pro Quartal Mk. 1.50. Zur Novelle des Strafgeſetzbuches. Bei der bevorſtehenden Reform des Straf⸗ geſetzes, die nicht nur dahin zielt, die einzelnen Verbrechen zu ſühnen, ſondern als Hauptzweck die Ver⸗ minderung der Kriminalität überhaupt verfolgt, ſind nachſtehende Ausführungen des Reichsmilitärgerichtsrats Ph. Otto Mayer in der Berliner Juriſtiſchen Geſell⸗ ſchaft in ſeinem Vortrage über„Die freie Willensbe⸗ ſtimmung und das deutſche Strafrecht“ von großer Be⸗ deutung. Von der Tatſache ausgehend, daß heutzu⸗ tage kein bedeutendes Verbrechen ohne Pſychiater abge⸗ urteilt wird, befürchtet der Vortragende eine Entthro⸗ Iſt dem Verbrecher erſt einmal ſeine Geiſteskrankheit ärztlich atteſtiert, ſo geht er um ſo ſchonungsloſer auf ſeine Mitmenſchen los, in der Gewißheit, unter Berufung auf ſeinen Geiſteszuſtand ſeine Freiſprechung zu erlan⸗ gen. Die Wurzel dieſes Uebels iſt nach Anſicht des Vortragenden darin zu ſuchen, daß unſer geltendes Strafrecht und leider auch der Vorentwurf, den Ver⸗ brecher nicht ſtrafen, wenn er in einem Zuſtand krank hafter Störung der Geiſtestätigkeit gehandelt hat, der die freie Willensbeſtimmung ausſchloß. Denn damit iſt gleichſam geſetzlich feſtgelegt, daß der Wille des Men⸗ ſchen frei, indeterminiert ſei. Hieraus ergibt ſich in der Praxis ein heilloſer Wirrwarr. Denn der Arzt, der ſein Gutachten abgibt, wird zu Uebergriffen in das ihm verſchloſſene Gebiet der allein dem Richter zukom⸗ menden Entſcheidung über die Schuldfrage geradezu verleitet, wenn bei ſeinem Gutachten das Merkmal der frelen Willensbeſtimmung maßgebend iſt, von dem man nicht weiß, ob es ein Krankheitsſympton ſein ſoll oder ein philoſophiſcher Begriff, Die hier im Strafgeſetz⸗ uch aufgeworfene Frage nach der freien Willensbe⸗ ſtimmung im Sinne einer moraliſchen Verantwortlich⸗ keit gehört aber gar nicht in das Geſetz, um ſo weni⸗ ger, als man auf jeden Fall zur Verantwortlichkeit des einzelnen für ſeine Tat gelangt, als Determiniſt ſo gut wie als Indeterminiſt. Zwar fordert neuerdings Ju⸗ liusburger als entſchiedener Determiniſt, der im Ver⸗ brecher nur ein Opfer der Geſellſchaft ſieht, den Aus⸗ ſchluß einer ſtrafrechtlichen Verantworllichkeit des Ver⸗ brechers; an Stelle der Gefängniſſe ſollen Trinkerheil⸗ enſtalten und Krankenhäufer zum Zweck der Anpaſſung des Verbrechers an die ſoziale Gemeinſchaft treten. Aber gerade der Determiniſt muß, wie der Vortra⸗ gende ausführlich darlegte, die Beſtrafung des Verbre⸗ chers fordern. Denn wenn auch bezüglich der einzelnen Handlung keine Willensfreiheit beſteht und ſomit die Vergeltungstheorie abzulehnen iſt, ſo iſt die Strafe doch als Notwehr und Abſchreckungsmaßregel gerechtfertigt. Hängt doch die verbrecheriſche Handlung nicht allein bon den ben oh. durch die ſie im Einzelfall aus⸗ — Iwesneimer) HAMZe Hmtsblaff der Bürgermeisteramter Semenheim, Moesheim, nearhansen nnd Edingen. gelöſt wird, ſondern zugleich von dem Charakter des Handelnden, und für ſeinen Charakter iſt der Täter verantwortlich. Zwar iſt auch der Charakter angeboren, aber er iſt veränderlich, da er ſich der im Laufe des Lebens gewonnenen Erfahrung anpaßt. Iſt nun der Charakter des einzelnen gegen den Verbrechensanreiz nicht widerſtandsfähig genug, ſo muß die Widerſtands⸗ fähigkeit durch die Erinnerung an die erlittene Strafe geſtärkt werden. Gerade bei zu Verbrechen geneigten Charakteren müſſen beſonders ſtarke Gegenmotive geſetzt werden. Hiernach darf alſo die moraliſche Freiheit, die es bezüglich der einzelnen Handlung für den Determiniſten überhaupt nicht gibt, vom Geſetzgeber nicht berückſichtigt werden, ſondern nur die intellektuelle Freiheit, alſo das Felſen etwaiger auf Irrtum oder Geiſteskrankheit be⸗ rußenoer Hinderniſſe im Erkenntnisvermögen. In die⸗ ſen: Sinne unfrei iſt aber niemals ein Verbrecher, der mit Schuldhewußtſein handelt. Das neue Strafgeſetz⸗ buch muß eine nach dieſer Richtung jeden Zweifel aus⸗ ſchließende Faſſung, für die der Vortragende eine Reihe Vorſchläge machte, erhalten. Der heutigen intel⸗ lektuellen Frühreife widerſpricht aber auch die geplante Heraufſetzung der Strafmündigkeit von zwölf auf vier⸗ zehn Jahre. Dieſen Ausführungen trat Geheimrat Kahl mit großer Energie entgegen. Er wies den Verſuch, die angeblich im Strafgeſetzbuch poſtulierte moraliſche Wil⸗ lensfreiheit für die große Kriminalität verantwortlich zu machen, als unhaltbar zurück; im übrigen verhalte ſich das Strafgeſetzbuch zu dieſer philoſophiſchen Frage katſächlich völlig paſſiv, und zwar mit Recht, da die Frage nach der Freiheit oder Unfreiheit des Willens für den Geſetzgeber bedeutungslos ſei. Kahl ſelbſt wird an Stelle des jetzigen 8 51 in ſeinem mit allgemeiner Spannung erwarteten Gegenentwurf etwa ſolgende Faſ⸗ ſung 1 1 8 eine ſtrafbare Handlung liegt nicht bor, wenn der Handelnde wegen Bewußtſeinsſtörung oder krankhafter Störung der Cie.—ittigkeit nicht die Fähigkeit beſaß, die Straſwärdigee feiner Handlung einzuſehen und demgemäß zu handeln. Mit bemerkens⸗ wecter Wärme verteidigte ſodann Kahl die Mitwirkung des Pſychiaters im Strafprozeß; bedeutet doch die Er⸗ günzung durch die Pſychiatrie geradezu die notwendige Grundlage einer geſunden Strafrechtspflege, ſtellt doch die zu erwartende geſetzliche Anerkennung der vermin⸗ derten Zurechnungsfähigkeit eine der wertvollſten Neue⸗ rungen unſeres Strafrechts. Da das ſtrafmündige Alter aber muß auf vierzehn Jahre hinaufgeſetzt werden; denn ſchulpflichtige Kinder mögen oft Erziehungsmaß⸗ nahmen brauchen, ins Gefängnis gehören ſie nicht. F Bof iger, Neckarhanser m. Dienstag den 25. Hprii 1911 e n eee es Zeifung, Edinger Zeitun Infertionspreis ö Die einſpaltige Petitzeile 10 Pfg., Reklamen 20 Pfg die Zeile. Bei öfterer Aufnahme Rabatt. Fernſprechanſchluß Nr. 16. 5 . Aaurgang Piolitiſche Nundſchaun. Deutſchland.. Familienunterſtützung für Reſerviſten. Die zu Uebungen einberufenen verheirateten Landwehrle und Reſerviſten intereſſiert folgende Bekanntmachung Heeresverwaltung: Die zu einer Landwehr⸗ und Reſer übung einberufenen Mannſchaften, welche für ihre. milie eine Unterſtützung zu beanſpruchen gedenken, können auf eine ſolche nur dann rechnen, wenn der Antrag nach § 1, Abſatz 3 des Geſetzes betreffend die Unterſtützung von Familien der zu Friedensübungen einberufenen Mannſchaften vom 10. Mai 1892 innerhalb vier Woch nach Beendigung der Uebung geſtellt iſt. Spätere Anträge werden fortan ſtets abgelehnt werden. Es iſt auch ge⸗ ſtattet, ſchon vor Antritt der Uebung um Bewilligung der Unterſtützung zu bitten, damit dieſe während der Uebungs⸗ zeit zur Auszahlung an die Familie des Uebungspflich⸗ tigen gelangen kann. 1 * Die Nachwahlen zum Reichsten. Die Nach wahlen zum Reichstag können jetzt als a hloſſen gel⸗ ten. Sollte wirklich noch ein Mandat erledigt werden, ſo wird es kaum zu einer Erſatzwaht ſo kurz vor den Neuwahlen kommen. Während der Legislaturperiode, die im Januar 1907 begann, haben im ganzen 45 Na wahlen ſtattgefunden. Es ſind alſo etwa 12 vom Hu dert aller Mandate erneuert worden. Bei 29 von d ſen Nachwahlen behaupteten die beteiligten Parteien ihr Beſitzſtand. Im übrigen geſtaltet ſich das Ergebnis der Nachwahlen folgendermaßen: Die Sozialdemokraten ge⸗ wannen neun Mandate und verloren keins. Die Fort⸗ ſchrittliche Volkspartei gewann zwei und verlor z Mandate. Die Nationalliberalen gewannen drei und v loren ſechs Mandate. Das Zentrum gewann ein und ver lor ein Mandat. Die Welſen gewannen ein und verlor kein Mandat. Die Antiſemiten verloren drei Mand und die Konſervativen vier Mandate. beide Parteien oberten kein neues Mandat. N *Offiziersaustauſch der Dre bundm chte. die„Militäriſche Korreſpondenz“ meldet, ſorl Deut land bei den beiden anderen Dreibund⸗Mächten die Fra der gegenſeitigen Abkommandierung von Off zieren zum Zwecke des Studiums der Organifation und Taktik a geregt haben. Wie verlautet, ſollen vorerſt deulſche O ziere nach Oeſterreich-Ungarn und Italien und 5 reichiſch⸗ungariſche und italteniſche Offiziere nich Deutf land gehen. Von einem angeblichen deutſchen Projekt d gegenſeitigen Kommandierung von Offizieren der Dr bundmächte zu Inſtruktionszwecken ſoll an Wiener kom, e. tenter militäriſcher Seite bisher jeboch nichts bekannt ſein, Oeſterreich⸗üngarn. 8 5 Den Erzherzog Karl Franz Joſef, der ſich in Ve tretung des Kaiſers zu den Krönunasfeierlichkeiten na Enttäuſchungen. Roman von Botho v. Preſſentin⸗Rautter. 24)(Fortſetzung.) „Laß das meine Sorge ſein! Ich brauche wenig und habe noch zum größten Teil meine amerikaniſchen Er⸗ ſparniſſe. Sowie du hier freikommſt, gehſt du in ein an⸗ ſtändiges Familienpenſionat. Ich habe Frau Naugard in letzter Zeit ſo gewichtige Dienſte leiſten können, daß ſie es kaum abſchlagen wird, mir in irgendeiner Form die Mittel zur Beteiligung an der Starkeſchen Fabrik vorzuſtrecken.“ „Tuſt du nicht beſſer, deine jetzige gut beſoldete Stellung zu behalten?“ „Um eines Tages ſtellungslos zu ſein, wenn die Herren aus irgendeinem Grunde den Betrieb wieder ein⸗ ſchränken wollen? Nein, mein Schatz! Der Starkeſche Betrieb kann in Jahr und Tag faſt dasſelbe leiſten, wenn ein wirklicher Fachmann an die Spitze tritt.“ Wirſt du dazu nicht mehr Kapital gebrauchen, als dir au Naugard im beſten Falle leihen kann?“ „Meine Beteiligung mit zehntauſend Mark iſt eigent⸗ lich nur eine Sache der Form, die an die Stelle einer Kau⸗ tion tritt. Als eigentliches Aequivalent lege ich meine Arbeitskraft und Sachkenntnis ein, und der junge Starke leitet mit dem alten Prokuriſten den kaufmänniſchen Be⸗ (Nachdruck verboten.) trieb. Ein günſtigeres Anerbieten könnte mir niemals Jemacht werden. Auf meinen Anteil erhalte ich ein volles Drittel des Reinertrages, der im vorigen Jahre trotz der — 5 Verhältniſſe ſchon ſechzehntauſend Mark be⸗ rug.“.. „Das wäre ja herrlich!“ „Siehſt du wohl!“— Er erzählte ihr nun Frau KLaugards Abreiſe nach dem Süden, die eine Korreſpondenz zotwendig mache. Dabei dränge die Firma Starke u. o. wegen ſeinex Beteiligung auf Entſcheidung. i „Dazu haſt du ja die beſte Gelegenheit, wenn du ihr unſere Verlobungsanzeige ſchickſt. Ich glaube, Frau Naugard hat mich lieb und wird auch ſchon meinetwegen tun, was ſie irgend kann.“ „Gewiß, ich will die Anzeigen gleich beſtellen.“ Sie warf ihre Arme um ſeinen Hals und küßte ihn mehrmals mit leidenſchaftlicher Glut. Bruchſal ging verliebter als je von dannen. Er ſah die Regungen ſeiner Begehrlichkeit für unwiderſtehliche Neigung an zweifelte nicht mehr an ſeiner wahren Liebe für Margqa und eilte zu einem Litographen, den er beauf⸗ tragte, Verlobungskarten ſchnellſtens herzuſtellen. Eine gleichlautende Anzeige übergab er zwei großen Zeitungen. Danach kam er ſich ſeiner Braut gegenüber eigentlich anbetungswürdig vor. Seine Eltern würden nun wohl begreifen, daß es ihm an Energie wahrlich nicht mangele. Am folgenden Tage ſandte er an alle Verwandten Verlobungskarten. Damit hatte er ſich endgültig von ihnen getrennt. Die nächſte Folge der Verlobung war, daß die Gräfin Willersdorf erklärte, wenn Marga ſich verlobt habe, ſei es wohl für beide Teile das Beſte, wenn ſie alsbald gehe. Jedenfalls ſei ſie zu alt, um in einem Liebesroman ihrer Geſellſchafterin die Anſtandsdame vorzuſtellen. Erſt nach ein paar Tagen gelang es Bruchſal, in der Familie eines früheren Gutsbeſitzers eine geeignete Penſion zu finden, und Marga ſiedelte zu Frau Uſedel über. Bis dies geſchah, hatte Bruchſal von keinem ſeiner Angehörigen eine Beglückwünſchung oder auch nur eine einzige Nachricht auf die verſchickten Verlobungsanzeigen hin empfangen. Marga war infolge dieſer Tatſache ein wenig bedrückt, aber ihr Verlobter ſtellte ihr mit krampf⸗ hafter Heiterkeit vor, daß das bei dem Adelsſtolz ſeiner Familie vorauszuſehen geweſen ſei, die den Fall erſt beraten müſſe. g Als Bruchſal an dem Abend, wo er Marga in die Penſion Uſedel geleitet hatte, in ſein Heim zurückkehrte, fühlte er einen kalten Schauer durch ſeinen Körper gehen, als er ein Schreiben ſeines Vaters auf dem Tiſch liegen ſah. Wohl eine Stunde lang zögerte er, es zu erbrechen. Endlich tat er es und las in fliegender Haſt: Mein lieber Sohn! Unſere Wünſche und Bitten haſt Du gewiſſermaße durch einen Schlag ins Geſicht Deiner Eltern beant wortet. Der offenbare Undank liegt ebenſo klar zu⸗ tage, wie Deine Torheit. Haſt Du den erſteren mi all ſeinen Folgen vor Gott und Deinem Gewiſſen zu verantworten, ſo halte ich es als Vater für me Pflicht, Dir die Gründe auseinanderzuſetzen, waru ich Deine Verlobung eine Torheit nenne. Deine Braut hat Jahre hindurch an hyſteriſchen Zuſtänden gelitten, die unterdrückter Epilepſie glichen Die Mutter von Fräulein Hilgenberg iſt an einem erblichen Leiden geſtorben. Das junge Mädchen be ſitzt nicht einen Dreier zur Ausſtattung oder für den Fall der Not, und Frau Gräfin Willersdorf, bei ſie ſich in einer dienenden Stellung befand, glaub nicht, daß ſie einen Haushalt ſelbſtändig zu leiten v mag. Was ſoll nun aus dieſer Ehe werden, wenn Du früher oder ſpäter Deine Stellung verlierſt, und falls Ihr Familie bekommt, oder wenn Krankheit bei Euch einzöge? Wir haben uns deshalb entſchloſſen, Dir nich. nur nichts zur Begründung dieſes Hausſtandes geben, ſondern Dir auch ausdrücklich unſere Einwill gung auf das Entſchiedenſte zu verſagen. Du biſt je indes großjährig, und nach Deinen letzten Handlungen zweifele ich auch nicht, daß Du von dem Rechte Ge⸗ brauch machen wirſt, eigenwillig in das vorauszu⸗ ſehende Elend dieſer Ehe zu laufen. Beharrſt Du auf Deinem Willen, ſo wollen wir uns wenigſtens nicht zu Mitſchuldigen Deiner krankhaften Entſchließungen machen, und müſſen es ſo lange ablehnen, mit Dir weiter Beziehungen zu pflegen, bis Du wieder Ge⸗ horſam und Kindlichkeit als ein von Gott eingeſetztes Geſetz anerkennſt. Dein alter tiefbetrübter Vater. B. von Bruchſal.“ Fortſetzung folgt.) don begibk, werden als Ehrenkaßalkere begleiten der ektionschef im Miniſterium des Aeußern Graf Paul ſterhazy, der Vizepräſident des Herrenhauſes Fürſt ois Schönburg und der Oberſthofmeiſter Prinz Zdenka obkowitz. ö 5 Schweiz. i Der Bundesrat verfügte die Schließung des von Genfer Kurſaalgeſellſchaft unterhaltenen Spielhau⸗ 8, genannt Cercle des etrangers, und beauftragte ſein ſtiz- und Polizeidepartement, zu unterſuchen und. Be⸗ ht zu erſtatten, ob in Genf noch andere Spielhäuſer ehen, ob dort oder anderswo verbotene Spiele be⸗ eiben werden und ob allgemein zugängliche Glücks⸗ ziele nicht gänzlich verboten werden ſollten. 0 Griechenland. 3 Der Kaiſer em fing auf Korfu den griechif hen iſter des Aeußeren Gruparis in Gegenwart des Ge⸗ undten von Jeniſch in Audienz und überreichte ihm bei den Roten Adlerorden erſter Klaſſe. 1 Frankreich. b Inm Hinblick auf die Aufregung, welche ſich einiger utſcher Blätter wegen der franzöſiſchen Intervention 10 Marokko bemächtigt hat, erklärt der Matin, in der age zu ſein, feſtzuſtellen, daß die franzöſiſche Regierung bezug auf Marokko keine Hintergedanken habe. Die utſendung franzöſiſcher Truppen habe keinen anderen peck, als den franzöſiſchen Induſtriellen und den frem⸗ Koloniſten in Fez zu Hilfe zu kommen und ſie zu terſtützen. Frankreich wolle einzig und allein dem ltan helfen, der Revolution Herr zu werden; es be⸗ ſichtige keine Eroberung und wünſche nur die Ruhe Lande wiederherzuſtellen. Die franzöſiſchen Soldaten den Fez verlaſſen, ſobald dieſes Ziel erreicht iſt. Rußland. Das amerikaniſche Geſchwader, das anfangs Juni Libau eintreffen wird, wird von der„Nowoje Wrem⸗ überaus warm begrüßt und aufgefordert, nach Kron⸗ dt zu kommen, wo ihm der wärmſte Empfang ſicher Ein amerikaniſcher Diplomat erklärte einem Mit⸗ ter der„Birſchewja Wjedomoſti“, daß der Beſuch e große Bedeutung für die Annäherung der beiden ölker habe. Der Beſuch ſei vom Finanzmann John mmond vorbereitet worden, der in Petersburg in finan⸗ llen und induſtriellen Angelegenheiten weilte und die ſte Aufnahme fand. Seine Eindrücke habe er dem Präſi⸗ ten Taft und der Regierung übermi telt, worauf der ottenbeſuch beſchloſſen worden ſei. Man dürfe nach em Beſuch einen ſtarken Zufluß amerikaniſchen Geldes 1 die ruſſiſche Induſtrie erwarten. In der Tat ſoll ammond wertvolle Zuſicherungen erhalten haben. Mexiko. Nach einer Meldung der„Aſſociated Preß“ aus exiko zeigt die Regierung keine Eile, ihre Zuſtimmung Waffenſtillſtand zu erkennen zu geben. Es wird all⸗ mein angenommen, daß die Revolution bald beendigt Wenn auch nicht vorausgeſetzt werden könne, welches ie Friedensbedingungen ſeien, ſo ſei doch als ſicher an⸗ ehmen, daß ein ſofortiger Rücktritt des Präſidenten nicht einbegriffen iſt. AUueberraſchend ſchnell iſt es nun in Mexiko doch zu nem Waffenſtillſtand gekommen. Am Samstag haben * Führer der Aufſtändiſchen, Madero, und der Ver⸗ eter der Regierung, Novarro, einen fünftägigen Waffen⸗ llſtand unterzeichnet, der geſtern mittag ſeinen Anfang ihm. Die Friedensverhandlungen werden ſofort auf⸗ mmen werden. Die Bedingungen, die die Regierung „ſollen außerordentlich liberal ſein. Die Frage des tritts de) Präſidenten Diaz wird nicht aufgeworfen den. Es wird allgemein angenommen, daß die Re⸗ lution bald beendigt iſt. Marokko. Die franzöſiſche Regierung erhielt Nachrichten aus vom 15. ds., welche beſagen, daß die Berber 8 5 Niederlage am 12. April entmutigt ſcheinen. Gleich⸗ ohl befürchtet man, daß die Hyaina und Scheraja ab⸗ lllen, wenn Bremond nicht bald nach Fez zurückkehrt. er franzöſiſche Geſchäftsträger in 3 erhielt von remond Nachrichten unterm 18. ds. Bremond rechnet grauf, daß die Regengüſſe ihr Ende erreicht haber und die Truppen durch den 1 vom 12. April be⸗ ders ermutigt ſind.— Der Miniſterpräſident und e Miniſter Cruppi und Berteaux hielten eine Beſpre⸗ der aus Marokko eingegangenen Nachrichten ab, 2 der Chef und der Unterchef des Generalſtabs, eneral d' Amade und Dubail beiwohnten. General Moi⸗ er telegraphierte, daß die leichte Kolonne, die beſtimmt die ſcherifiſche Mahalla zu unterſtützen, bereit ſei, urücken. Es ſei ihm geglückt, die Kolonne in einer viel kürzeren Friſt panmenzuſtellen, als zuerſt gegeben geweſen, da ja die Kolonne ſeiner Berechnung ch erſt am 26. April in Marſch ſetzen ſollte. Unter den neuen Truppen, die die Regierung zur ntſendung nach Caſablanca beſtimmt hat, befinden ſich ingeborenen⸗Truppen aus Algier, und zwar einige * aus der Hauptſtadt und 1500 Schwarze aus ar. 8 Der Kalif von Caſablanca El Mrani zog 500 Reiter uſammen und bricht am 27. April nach Rabat auf, bald die von den Dukkala und den Beni Meskin ge⸗ deten franzöſiſchen Kontingente hier eingetroffen ſind. Der Kreuzer„Rio de la Plata“ ſoll Befehl erhalten en, ſich zur Abfahrt nach Caſablanca bereitzuhalten, die ſpaniſche Militärkommiſſion an Bord zu nehmen. das Vorgehen Frankreichs in Marokko unterſtützen Der Kreuzer„Rio de La Plata“, der angeblich Auftrag haben ſollte, die ſpaniſche Militärkommiſſion Caſablanca zu bringen, erhielt lediglich den Befehl, eine Kreuzfahrt längs der Küſte von Marokko klar⸗ achen, um in Erfüllung der Spanien und Frankreich Abertragenen Aufgabe auf Kontrebande zu fahnden. Lokales. a Seckenheim, 25. April. Aus der Schule. Zur Entlaſſung kamen im ab⸗ gelaufenen Schuljahre 49 Knaben und 31 Mädchen, zu⸗ ſammen 80. Davon waren 45 evangeliſch und 35 katholiſch. Aufgenommen wurden mit Beginn des neuen Schuljahres, 136 Schüler, von denen 42(22 Knaben und 20 Mädchen) auswärts geboren ſind, während 94(50 Knaben und 44 Mädchen) von hier ſtammen. Der Konfeſſion nach ſind von den 136 ABC⸗Schützen 70 evangeliſch und 66 katholiſch. Wie bekannt, gab der Bürgerausſchuß in ſeiner letzten Sitzung einer gemeinderätlichen Vorlage ſeine Zu⸗ ſtimmung, wonach die 5. Klaſſe ebenfalls den erweiterten Unterricht genießen ſoll. Dadurch machte ſich die An⸗ ſtellung 4 weiterer Lehrkräfte(3 nicht etatmäßige und 1 Hauptlehrerſtelle) notwendig. Von dieſen 4 Herren ſind bereits 3 an der hieſigen Volksſchule tätig. Es ſind dies Herr Hilfslehrer Geiſer, der zum Unterlehrer ernannt worden iſt, ſowie Herr Mülhaupt von Kupprichhauſen, Amt Boxberg und Herr Scheuble von Königsbach, Amt Durlach. Die vierte Lehrſtelle wird aller Vorausſicht nach bald beſetzt. Erkrankung und Sterblichkeit im erſten Vier⸗ teljahr 1911. Im erſten Vierteljahr 1911 kamen in Seckenheim folgende Erkrankungen an übertragbaren Krankheiten zur Anzeige: 2 Fälle von Typhus, 5 von Scharlach und 1 Fall von Lungenſchwindſucht. 1 Kind ſtarb an Maſern. Aus Nah und Fern. ( Mannheim, 22. April. In Kreiſen der Zi⸗ garreninduſtriellen war das Gerücht verbreitet, daß der frühere Staatsſekretär des Reichskolonialamts, Dr. Dern⸗ burg, ein Aktienunternehmen der Tabakinduſtrie ins Le⸗ ben zu rufen beabſichtige. Gegen dieſes Gerücht wendel ſich Dr. Dernburg in einem Schreiben an die hier er⸗ ſcheinende„Südd. Tabakztg.“, in welchem er erklärt, das Gerücht entſpreche in keiner Weiſe den Tatſachen. () Freiburg, 22. April. In der letzten Sitzung ſtimmte nach längeren Beratungen der Bürgerausſchuß der ſtadträtlichen Vorlage über die Schauinslandbahn einmütig zu. Es wurde damit zunächſt die Summe von 25 000 Mk. zur Ausarbeitung eines endgültigen Pro⸗ jektes bewilligt. Die Ausarbeitung des genauen Pro⸗ jektes wird dem Ingenieur Peter in Zürich übertragen. () Ketſch, 22. April. Für die im vorigen Som⸗ mer durch das Hochwaſſer Geſchädigten in hieſiger Ge⸗ meinde ſind außer den bereits gelieferten 100 Zentner Kartoffeln durch die Vermittlung des Amtsvorſtandes in Schwetzingen auch noch 1000 Mk. in bar aus den geſammelten Hilfsgeldern unſerer Gemeinde überwieſen worden. ( neberlingen, 22. April. Den Bemühungen des hieſigen Stadtkapellmeiſters Dietrich iſt es gelungen, für das Ueberlinger Muſikfeſt 1912 hervorragende Muſik⸗ autoritäten aus Deutſchland, Oeſterreich und der Schweiz als Preisrichter zu gewinnen. Freiburg, 24. April. Mit dem 1. April iſt eine neue ſtädtiſche Einrichtung ins Leben getreten, die der ärztlichen Ueberwachung des Geſundheitszuſtandes der Kinder der Volksſchule dient. Während bisher die Tä⸗ tigkeit des Schularztes vom Stadtarztamt verſehen wurde, iſt jetzt ein Schularzt ernannt worden, der vor allem alle Kinder beim Schulantritt unterſucht und auch ferner⸗ hin den Geſundheitszuſtand der Schüler beobachtet. ( Bruchſal, 24. April. Die Konſtruktion des Bruchſaler Lenkballons, Erfinder Georg Biſſinger, wurde vom 16. Januar 1910 an im deutſchen Reiche unter dem Titel„Zerlegbares ſtarres Luftſchiffgerippe aus Stahlröhren“ patentiert. (0 Stockach, 24. April. Der 19. Vorturnertag der Vereinigung der deutſchen und deutſch⸗öſterreichiſchen Turnvereine wird am 7. Mai hier abgehalten. () Hochemmingen, 24. April. Krieg unter der Schuljugend hatten wir hier am Oſterfeſt. Nachdem am Karfreitag die Tuninger Burſchen den hieſigen den „Krieg“ erklärt hatten, kamen am Oſterſonntag ca. 30 Tuninger Schüler unter Anführung einiger 16—18jäh⸗ riger Burſchen hierher und die„Schlacht“ begann, Die Hochemminger mußten zurück, da die Tuninger 6 bis 8 ſcharfe Schüſſe aus Terzerol und Revolvern abgaben, ſo daß die Polizei den„Feind“ in die Flucht schlagen mußte und auf dem„Schlachtfelde“ einige„Gefangene“ machte. Den Scharfſchützen wird jedenfalls ein Denkzettel verabreicht werden. ) Vom Bodenſee, 24. April. Von der Zoll⸗ behörde in Bregenz wurde ein Prokuriſt abgefaßt, der verſucht hatte, in einem als Alicarin deklarierten Faſſe 100 Kilogramm flüſſigen Sacharins durchzuſchmuggeln. Der Prokuriſt, gegen den eine Zollbuße von 16000 Kronen ausgeſprochen wurde, ertränkte ſich im Boden⸗ Tee. Neues aus aller Welt. * Hinrichtung des Mörders Franz. Der Raub⸗ mörder Hermann Franz wurde im Hofe des Gerichts⸗ gefängniſſes zu Neuruppin durch den Scharfrichter Schwiez aus Breslau mit dem Fallbeil hingerichtet. F., der ſich äußerſt frech und zyniſch gezeigt hatte, war vor der Hinrichtung ſehr ſtill und zeigte auch Reue. Er hatte ſeinerzeit mit unglaublicher Roheit die Familie Klein in Absbau bei Schönhagen überfallen, Klein und deſſen Frau getötet, die beiden Töchter gefeſſelt und an der einen ein Sittlichkeitsverbrechen verübt.. * Kindsmord. Eine böhmiſche Fabrikarbeiterin wurde wegen Kindesmords in Delmenhorſt verhaftet. Sie tötete ihr Kind nach der Geburt durch Stiche in den Kopf und die Bruſt und übergoß es dann mit Pe⸗ troleum, um es zu verbrennen. Das gelang aber nicht, worauf ſie gleichmütig zur Arbeit ging und abends die Leiche ins Borken häuschen an der Graftpromenade trug, n wo ſie Spaziergänger fanden. Die Mörderin ſoll ver ihrem Geſtändnis ihren Schwager, einen Arbeiter, als Vater des Kindes angegeben haben, der ſich darauf er⸗ hängte. 88 1 * Mord. Auf der Heimkehr von einem Sylveſter⸗ ball in Köln war der 19jährige Sohn des Rentmeiſters Borjan aus Fürſtenberg in Weſtfalen verſchwunden. Nach längerer Zeit meldete ſich die Frau eines Bäckermeiſters, die mitteilte, ſie habe geſehen, wie ein junger Mann, der ſich in Begleitung einer jungen Dame befand, in der Nacht von zwei Männern niedergeſchlagen worden ſei. Später hätten die Männer den anſcheinend Leb⸗ loſen auf den Rücken genommen und in den Rhein ge⸗ worfen. Dieſe Mitteilung hat jetzt inſofern eine Be⸗ ſtätigung erhalten, als die Leiche des Verſchwundenen unter einem Floß im Rhein gefunden wurde. Das Geld und die Wertſachen des jungen Mannes waren verſchwun⸗ den. Da er bei ſeinem Verſchwinden über 200 Mk. bei ſich trug, ſcheint es ſich zu beſtätigen, daß er von jenen zwei Männern im Bunde mit einem Mädchen beraubt, ermordet und dann in den Rhein geworfen worden iſt. * Weiße und Neger. Aus Livemore in Kentucki wird telegraphiert: Ein des Mordes an einem Weißen angeklagter Neger wurde dort auf barbariſche Art ge⸗ lyncht. Der Pöbel ergriff den Neger und ſchleppte ihn nach dem Opernhauſe, wo man ihn an einem Pfahl mitten auf der Bühne feſtband. Hierauf ſetzten ſich dann die weißen Männer ins Auditorium und ſchoſſen auf ein gegebenes Signal nach dem Neger, bis er tot war. * Unterſchlagung bei der Deutſchen Bank. Die Unterſchlagungen bei der Filiale der Deutſchen Bank, bei denen es ſich um die Summe von etwa 73 000 Mk. handelt, beſchäftigte die 3. Strafkammer des Landge⸗ richts 1 Berlin. Das Urteil lautete gegen Kaſſier Höf⸗ ling wegen Unterſchlagung auf 1¼ Jahre Gefängnis, von denen vier Monate als verbüßt erachtet werden, gegen den Kaſſier Krauſe wegen Unterſchlagung auf 2 Jahre Gefängnis, von denen 2 Monate verbüßt ſind, gegen den Kaſſierer Gieſe wegen Unterſchlagung auf 1½ Jahre Gefängnis, unter Anrechnung von 2 Monaten auf die Unterſuchung, gegen den Kaufmann Ludwig We⸗ ber wegen Begünſtigung auf 30 Mk. Geldſtrafe oder 3 Tage Gefängnis. f * Vergiftetes Konfekt. Das bei dem Kaufmann Korda⸗Guttentag beſchäftigte Kinderfräulein Ziegler in Breslau, die während der Oſterferien zu Beſuch bei ihren Verwandten in Beuthen war, brachte bei ihrer Rückkehr von Beuthen Konfekt mit, von dem ſie vor dem Schlafengehen aß und auch dem Dienſtmädchen ge⸗ geben hatte. Beide Mädchen wurden am andern Mor⸗ gen tot aufgefunden. Ein Arzt ſtellte Vergiftung in⸗ folge Genuſſes von Nahrungsmitteln feſt. „Gnadengeſuch verweigert. Der zum Tode ver⸗ urteilte Zeugfeldwebel Müller in Frankfurt a. M., der auf das Rechtsmittel der Reviſion verzichtete, weigert ſich beharrlich, ein Gnadengeſuch einzureichen. * Strandung eines großen Seglers. Das große Segelſchiff„Falls“ aus Garrey ſtrandete mit einer Weizenladung bei Kinſale(Irland.) Ein Boot mit 18 Mann der Beſatzung landete bei Queenstown, ein zwei⸗ tes mit 5 Mann beſetztes Boot iſt verſchollen. Der Ka⸗ pitän und der Reſt der Mannſchaft befindet ſich noch an Bord. Schleppdampfer gingen nach dem Wrack ab, das ſich in ſehr gefährlicher Lage befindet. ZBCPFPFPFPFPFPFTCCCCCCCC Zur Einverleibungsfrage. Die amtl.„Karlsruher Zeitung“ ſchreibt in ihrer heu⸗ tigen Ausgabe: In der„Neuen Badiſchen Landeszeitung“ vom 23. April 1911 wird unter Bezugnahme auf eine jüngſt in der Preſſe behauptete veränderte Stellungnahme der Re⸗ gierung zu Fragen der Eingemeindungspolitik dem Be⸗ dauern darüber Ausdruck gegeben, daß die Vorarbeiten für die Eingemeindung der Rheinau nach Mannheim ins Stocken geraten ſeien. Die Annahme, daß dies der Fall ſei, iſt nicht richtig. Das Miniſterium hat auf Grund der allerdings umfang⸗ reichen und zeitraubenden Vorarbeiten unterm 12. April dieſes Jahres dem Bezirksamt Mannheim den Entwurf einer Vereinbarung über dieſe Eingemeindung mit der Weiſung zugehen laſſen, ihn den beiden Gemeinden zur Prüfung und Entſchließung darüber zu übermitteln, ob ſie bereit ſind, nach den darin gemachten, bei ſorgfältiger Ab⸗ wägung aller Verhältniſſe vom Miniſterium als billig und für beide Teile als annehmbar erachteten Vorſchlägen der Abtretung der Rheinau an Mannheim im Wege gegen⸗ ſeitiger Uebereinkunft und vorbehaltlich der Staatsge⸗ nehmigung zuzuſtimmen. In der Auffaſſung der Regierung über die Behand⸗ lung der Eingemeindungsfragen hat ſich nichts geändert. Was insbeſondere die Einverleibung der Rheinau in Mannheim anlangt, ſo vertritt das Miniſterium nach wie vor den Standpunkt, dem der Miniſter ſelbſt wieder⸗ holt und unzweideutig Ausdruck verliehen hat. Hiernach wird, wenn wider Erwarten eine Einigung der Gemeinden über dieſe Eingemeindung auf der Grundlage der vom Miniſterium entworfenen Be⸗ dingungen nicht zu erzielen ſein ſollte, die Re⸗ gelung dieſer Angelegenheit im Wege der Geſetz⸗ gebung in Erwägung gezogen werden. Redaktion, Druck und Verlag von Gg. Zimmermann in Seckenheim über unregelmäßige Zuſtellung der Zeitung Beſchwerden wolle man in der Expedition vorbringen. e 5 1 1 Bekanntmachung. grund des 8 87 a P.⸗Str.⸗G.⸗B. und der Ver⸗ des Gr. Miniſteriums des Innern vom 15. ber 1910 wird für den Amtsbezirk Mannheim mit mung des Bezirksrats folgende, mit Entſchließung „Proßh. Landeskommiſſärs vom 11. April 1911 für bar erklärte. bezirkspolizeiliche Vorſchrift 9 8 1 Grundſtückseigentümer und Grundſtücksbeſitzer Aleter, Pächter, Nießbraucher), ſowie ihre Vertreter berpflichtet: Sämtliche im Freien zwecklos umherſtehenden Ge⸗ in welchen ſich Waſſer zu ſammeln pflegt(Gieß⸗ . Töpfe, Flaſchen, Konſervenbüchſen ꝛc.) zu entfernen paſſerfrei zu halten. . Alle Arten von zweckloſen Flüſſigkeitsanſammlungen meiden oder zu beſeitigen, insbeſondere nutzloſe e Gewäſſer, Tümpel, Druckwaſſer enthaltende Erd⸗ 01 zuzuſchütten oder das Waſſer daraus abzuleiten. 1 Waſſerbehälter, Pfuhl⸗ und ähnliche Gruben, ent⸗ lig dicht zu ſchließen oder wöchentlich zu entleeren 1 den Monaten April bis September allmonatlich Aiſtens 1 mal mit einem zur Vertilgung der Schnaken⸗ leeren Mittel(Saprol, Venol, Petroleum uſw.) en. in Slebende Gewäſſer(Teiche, Baſſins, Gräben u. 1 denen ſich keine Fiſche befinden, in den genannten guten monatlich mindeſtens 1 mal mit Saprol, Venol, eum zu übergießen. 5 Gemeinden werden ſich von der richtigen Aus⸗ ue d der vorgeſchriebenen Maßnahmen durch beſonders 9 Vagel Perſonen vergewiſſern; ſie ſind berechtigt, eßen mit Saprol u. dergl. ſelbſt auszuführen. 3 lh ſich bei der Nachſchau, daß die Verpflichtungen lender nur ungenügend erfüllt wurden, ſo werden die flüchte die erforderlichen Maßnahmen auf Koſten der teten durchführen. ö en mit der Ueberwachung und dem Vollzug der vor⸗ 0 0 nen Maßnahmen betrauten Perſonen iſt, ſofern ö Erſillgend ausweiſen, das Betreten der Grundſtüͤcke len gung ihrer Aufgabe bei Tage jederzeit zu ge⸗ evor ſie jedoch irgend welche Maßnahmen vor⸗ haben ſie die Grundſtücksbeſitzer oder deren Stell⸗ in Kenntnis zu 1 hieter deal altere Anordnungen können durch das Großh. Be⸗ fbung„betroffen werden, insbeſondere kann die An⸗ kelz 18 5 als beſonders wirkſam erprobten Vertilgungs⸗ 5 e und d) angeordnet werden. 6 * Hunberbandlungen werden gemäߧ 87 a P. ⸗Str.⸗ gen deſnaft. bis zu 60 Mk. oder mit Haft bis zu 14 annheim, den 15. April 1911. Großh. Bezirksamt: Abt. III: Dr. Sauter. hannen ehende Bekanntmachung wird hiermit zur all⸗ 10 enntnis gebracht. enheim, den 21. April 1911. b 3 e e N 8 0 Bekanntmachung. Nr Die Einrichtung von Blitzableiteranlagen betr. lunch 2107 P. Der beträchtliche Schaden, der alljährlich Ir Blizervorgerufen wird, daß Blitzſchläge in Gebäude 1 ſabletter treffen, veranlaßt uns die Hausbeſttzer 1 ſlaleige weisen, wie notwendig und vorteilhaft es iſt, 1 a0 d an den Gebäuden anzubringen. lage. den heutigen Anſchauuugen über die zweckmäßige 0 auf iu ligableitern iſt es möglich, mit wenig Mitteln bände nfache Weiſe unter Benützung der ſchon an jedem bun, Dorhandenen metaliiſchen Leiter wie Regenabfall⸗ len Arachrinnen, Dunſtrohre und dergl. eine ſolche orderungen genügende Anlage auszuführen. un ine abe deshalb auch bei jedem Neubau von vorn⸗ 0 merläß Blitzableiteranlage vorgeſehen werden. Gerade⸗ enden ßlich iſt jedoch ein Blitzableiter bei allen einzel⸗ eite ginn überragenden Gebäuden(Scheuern, Bauern⸗ ſufgſten rchtürme), denn nachweislich werden dieſe am Au, bw von Blitzſchlägen getroffen. g letter 80 eine Verpflichtung zur Prüfung der Blitz⸗ J. geit 85 mehr beſteht, empfiehlt es ſich doch von Zeit ö wilo wa alle 4—5 Jahre und außerdem nach allen . deter niſſen, welche auf die Beſchaffenheit des Blitz teme von Einfluß ſein können(Dachreparaturen, heftige kiſen. Blitzſchläge) eine Nachprüfung vornehmen zu . Die b 1 ac derſelune und Prüfung der Blitzableiter ſollte gage kbumeſtändigen Perſonen anvertraut werden. Als kb. n außer den elektrotechniſchen Spezialfitmen f handwerker in Betracht, welche den Nachweis unt nnen, daß ſie einen der am Großh. Landes- igen un in Karlsruhe veranſtalteten Meiſterkurſe im en. und Prüfen von Blitzableitern mit Erfolg beſucht une, den 18. April 1911. oßh. gefüirksamt Polizeidirektion: Dr. Zeiler. Beſchluß. ac Kenntnis gebracht. enheim, 21. April 1911. gürgermeiſteramt: Volz. Ratſchreiber Koch. zu verkaufen Th. Berdt. 0 f ſeneſzeiſtehende Bekanntmachung wird hiermit zur all⸗ Männergesang-Verein gegründet 186l. Heute abend Gesangprube. Vollzähliges und pünktl. Erſcheinen erwartet Der Vorſtand. Salat- u. Krautsetzlinge 31⁰ 0 5 1 2 Einlegſchweine zu verkaufen. Wo? ſagt d. Expedt. d. Bl. des geamten Warenlagers wegen gänzlicher Aulgabe des Geschälts. Ausverkauf zu jedem annehmbaren Preis. bur einige Wochen. * Arbeſtsvergebung. Die Gemeinde Seckenheim vergibt im Wege des öffentlichen Angebots: 1. Die Arbeiten zur Herſtellung der Kupfereindeckung des Waſſerturmdaches, ſamt Herſtellen des Dach⸗ kanals und des Blitzableiters für denſelben. 2. Die Herſtellung der Rohrleitung im Innern des Waſſerturms. 3. Die Herſtellung der Glaſerarbeit für den Waſſerturm. 4. Die Herſtellung der Schreinerarbeit für den Waſſerturm. Angebote hierauf wollen bis montag, den 1. mai d. Js. auf dem Rathaus in Seckenheim eingereicht werden. Ebendaſelbſt liegen Pläne und Bedingungen auf und werden Angebotsformulare und Zeichnungen abgegeben. Seckenheim, den 18. April 1911. Gemeinderat: Ratſchreiber Volz. Koch. Sammel⸗Anzeiger. Hur für Mitglieder der Landw. Ein⸗ u. Nerkaufsgenoſſeuſch. Eßkartoffel zu verkaufen Oskar Volz, Friedrichſtraße. Kartoffel und Tuttermittel werden Mittwoch, den 26. d. Mts., vorm. ½11 Ahr im Lager gegen bar verſteigert. Seckenheim, den 25. April 1911. Der Vorſtand: Hoerner. Alte Siederobhre und JSchieren zu Einkriedigungszwecken paſſend, empfiehlt billigſt Wilhelm Kahn Mannheim 2 5, 16. Tel. 1386. Plechten ukss. u. trockene Schuppenflechte, skroph. Ekzema, Hautausschläge, Offene Füge Beinschäden, Beingeschwüre, Ader- deine, böse Finger, alte Wunden sind oft sehr hartnäclcig; wer bisher vergeblich hoffte eheilt zu werden, mache noch einen ersuch mit der bestens bewührten Kino-Salbe trel von schädlichen Bestandteilen. Dose Mark 1,18 u. 2,25. 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