Fnnung als Lehrling anzumelden. 1 band — . Seckenheimer Hmzeiger, II Erſcheint Dienstag, Donnerstag und Samstags. Der Abonnementspreis beträgt monatlich 35 Pf. bei freier Zuſtellung. Durch die Poſt bezogen pro Qnartal Mk. 1.50. Desheimer) Anze Amisblatft der Bürgermeisteramter Seckenheim, Ilvesheim, Hecarhansen und Edingen. 4. Blatlf. Die Regelung des Lehrlingsweſens. Die vier badiſchen Handwerkskammern haben die Vorſchriften zur Regelung des Lehrlingsweſens“ einer Reviſion unterzogen und verſchiedene Aenderungen vor⸗ genommen. Nicht nur für Baden, ſondern auch für die Allgemeinheit ſind dieſe Vorſchriften beachtenswert. ir heben daraus nachſtehend die wichtigſten hervor: Die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen ſteht nur ſolchen Perſonen zu, welche das 24. Lebensjahr dollendet und entweder eine Meiſterprüfung beſtanden haben, oder auf Grund der Uebergangsbeſtimmungen des Geſetzes vom 30. Mai 1908(ſogen. kleiner Befähi⸗ zungsnachweis) vom Großh. Bezirksamt auf Grund einer diesbezüglichen Urkunde hierzu ermächtigt worden ſind. Die Annahme eines Lehrlings darf nur auf Grund eines ſchriftlichen Lehrvertrages erfolgen, für welchen das von der Handwerkskammer aufgeſtellte For⸗ mular zu benützen iſt, ſoweit nicht andere Formulare ausdrücklich zugelaſſen ſind. Der Lehrvertrag iſt binnen bier Wochen nach Beginn der Lehre abzuſchließen; er t in drei Exemplaren— ſofern eine Behörde(Lan⸗ desgewerbeamt, Vormundſchaftsgericht, Armenrat uſw.) mitbeteiligt iſt, in vier Exemplaren— auszufertigen und vom Lehrherrn oder deſſen Stellvertreter, von dem Fletlichen Vertreter(Vater, Mutter oder Vormund) des ehrlings und vom Lehrling ſelbſt zu unterſchreiben. e ein Exemplar des Vertrags erhält der geſetzliche ertreter des Lehrlings und der Lehrherr zur Aufbe⸗ wahrung. Das dritte Exemplar hat der Lehrherr der andwerkskammer— das Innungsmitglied dem In⸗ dungsvorſtand— binnen 14 Tagen nach Abſchluß des ehrvertrags portofrei zu überſenden. Ausdrücklich wird darauf aufmerkſam gemacht, daß auch der Vater, der ſeinen Sohn in die Lehre nimmt, berpflichtet iſt, letzteren bei der Handwerkskammer oder K Ein Lehrvertrag iſt in dieſem Falle nichk erforderlich. Die Dauer der Lehr. zeit beträgt für ſämtliche Berufe drei Jahre und darf en Zeitraum von vier Jahren nicht überſchreiten. Die dandwerkskammer iſt befugt, in beſonderen Fällen aus⸗ ahmsweiſe eine verkürzte Lehrzeit unter der Bedingung zuzulaſſen, daß der Lehrling die Geſellenprüfung mif ſutem Erfolg beſteht. Lehrlinge, welche zwei verwandte ewerbe erlernen wollen, kann auf Anſuchen die Lehr⸗ 100 für jedes Handwerk auf zwei Jahre gekürzt wer⸗ 0 Jeder Handwerker, der mehr als zwei Lehrlinge üalten will, iſt verpflichtet, vor Einſtellung des dritten 10 jedes weiteren Lehrlings unter Angabe der Zahl ud des Alters der durchſchnittlich bei ihm beſchüftig⸗ fat eſellen bei der Handwerkskammer Anzeige zu er⸗ en. 8 0 Bei vorzeitiger Auflöſung des Lehrverhältniſſes hat 15 Lehrherr den Lehrling unter Angabe der Gründe er Vertragslöſung bei der Handwerkskammer binnen N Tagen abzumelden. Der Lehrherr iſt verpflichtet, 100 Lehrling zur Ablegung der Geſellenprüfung anzu⸗ galten, zu der dieſer von der Handwerkskammer oder zemung früheſtens zugelaſſen wird. Zuwiderhandlun⸗ 1 hiergegen ſind gemäߧ 148 Ziffer 9 der Gewerbe⸗ i onung bis zu 150 M. und im Unvermögensfalle mit daft bis zu vier Wochen ſtrafbar. Der Lehrherr hat a0 Lehrling das zur Anfertigung des Geſellenſtücks nborderliche Material in guter Beſchaffenheit zur Ver⸗ 1 zu ſtellen und ihm die erforderliche Zeit inner⸗ 8 er Arbeitszeit zu gewähren. vel Als Bolontäre oder Praktikanten im Handwerk, auf ide die vorſtehenden Vorſchriften keine Anwendung . gelten nur ſolche junge Leute, die ſich in der indberekung auf einen höheren techniſchen Beruf be⸗ Li en und zu dieſem Zwecke einer kürzeren praktiſchen keit in einem Handwerk bedürfen. did as Außerachtlaſſen der gegebenen Beſtimmungen ez mit Geldſtrafe bis zu 20 Me geahndet, ſoweit nicht etlich einzelner Zuwiderhandlungen andere Strafen 15 ich vor eſehen ſind. Allen Beteiligten wird em⸗ iche en, in weifelsfällen bei den Vorſtänden der ört⸗ doen Organiſationen(Innungen, Meiſterfachvereinen, erker⸗ und Gewerbevereinen) oder der zuſtändi⸗ gandwerkskammer Auskunft einzuholen, um ſich ſchaden zu bewahren. AAriegsmarſche von Schülern. der Sen, einem kürzlich unternommenen Kriegsmarſch Neil echüler der Weißenfelſer Oberrealſchule ſandten die f Hal 5 auch einen Gruß an den Generalfeldmar⸗ reiherrn v. d. Goltz, der dem Führer, Profe ſor olgende Erwiderung ſandte: an Sie und Ihre Unterprimaner vom„Kriegsmarſche“ Weißenfels— Merſeburg verbinde ich meinen Glückwunſch zu dem gleichzeitig fröhlichen und nützlichen Unterneh⸗ men. Je früher und tüchtiger unſere Jugend im Ge⸗ brauch ihrer Kräfte in Gottes freier Natur geübt wird, deſto mehr wird ſie in reiferen Jahren für die Sicher⸗ heit und Größe des Vaterlandes leiſten können. Ich halte die Märſche in voller Uebereinſtimmung mit Ihnen für außerordentlich nützlich und den geringen Verluſt an Zeit für den theoretiſchen Unterricht, der ſich daraus ergibt, für belanglos. Zur allgemeinen Erziehung und Bildung unſerer Jugend gehört doch auch zum wahr⸗ lich nicht unwichtigſten Teile die Vorbereitung auf die Pflicht der Vaterlandsverteidigung. Für dieſe iſt aber auch eine hohe Marſchfähigkeit von ſehr großer Wich⸗ tigkeit. Ich habe dies erſt wieder kürzlich im Orient empfunden, wo Landleute und Bergbewohner noch ins⸗ 1 tüchtige Marſchierer ſind. Ein Heer, das regel⸗ m ſchiert, als ein anderes, hat bei einigermaßen guter Füh⸗ rung alle Ausſicht, dieſes zu beſiegen. Es iſt dies der Punkt, in dem uns die Heere Napoleons während der unglücklichen Jahre 1806—1807 am meiſten überlegen geweſen ſind. Mit Recht werden in der Armee daher die Marſchleiſtungen ſorgſam kultiviert. Die Erfolge ha⸗ ben die Erwartungen noch weit übertroffen. Es iſt bereits vorgekommen, daß Truppen in größeren Maſſen mit vollem Gepäck bis zu 60 Kilometer an einem Tage zurückgelegt haben. Je früher die Uebung darin be⸗ 5 0 9 wird, deſto leichter werden die großen Reſultate erzielt. Aber ein Marſch durch Gottes freie Natur gibt noch andere Gelegenheit, die Kräfte und Fähigkeiten des künftigen Vaterlandsverteidigers zu ſteigern. Ich mache dabei beſonders auf die Ausbildung der Augen auf⸗ merkſam, die heute in der Armee mit den Rekruten ſyſtematiſch betrieben wird. Auch darin ſind die Er⸗ gebniſſe weit über die urſprünglichen Erwartungen hin⸗ ausgegangen. Ungeübte Augen ſehen unendlich viel weniger als das geübte. Das Erkennen kleinerer Ziele auf geringere, ſpäter auf weitere Entfernungen wird von Tag zu Tag und von Woche zu Woche leichter, wenn es regelmäßig wiederholt wird. Leute, die anfangs ein Haar in einem Graben oder Buſch verborgene Kopf ſcheiben überhaupt nicht ſehen, auch wenn man ihnen den Ort ungefähr andeutet, an dem ſie liegen, erkennen ſie ſpäter auf den erſten Blick ohne jede Hilfe. Es iſt alſo ſehr nützlich, bei den Märſchen einige junge Leute vorauszuſchicken, die ſich nach vorheriger Verabredung hier oder dort verbergen, nur den Kopf oder Kopf und Schulter zeigen und ſich erſt auf ein gegebenes Signal, nachdem die Prüfung beendet iſt, erhebe ſo daß ſie jedermann erkennen muß. Ich habe erlebt, daß ſchon die Rekruten, die auf dieſe Weiſe geſchickt angeleitet wurden, bis auf eine Entfernung von 1400 bis 1500 Meter in einem ziemlich ausgedehnten Panorama jede Kopfſchetbe erkannten, die dort irgendwo verborgen war. Die Anleitung zum Abſuchen des Geländes mi dem Auge muß dabei ſyſtematiſch betrieben werden. Die Sehſchärfe wächſt überraſchend, wenn ſolche Uebungen regelmäßig und dauernd betrieden werden. Sind die jungen Leute einmal angeleitet, ſo tun ſie dies auch von ſelber, ohne den Lehrer. Auch die Beurteilung des Geländes und die Wahl gedeckter Wege, die von fern nicht zu überſehen ſind, können ähnlich, ohne beſonderen Zeitverluſt, gelehrt wer⸗ den. Für mich beſteht kein Zweifel, daß die daraus für den Mann im ganzen Leben erwachſenden Vorteile, die geringe Einbuße an poſltivem Wiſſen, die durch die Märſche etſpa entſtehen ſollte, reichlich auſwiegen. Ob ein ſolcher Verluſt überhaupt eintritt,, iſt mir aber zweifelhaft, denn der durch örperliche Uebungen ge⸗ ſtärkte und erfriſchte junge Mann iſt unzweifelhaſt auch für das Wiſſen aufnahmefähiger als der Stubenhocker. Intereſſieren wird es Sie, zu erfahren, daß z. B. in der Garniſon in Freiburg i. Br. die oberen Klaſſen der höheren Schulen bei Gelegenheit von größeren Feld⸗ dienſtübungen der Garniſon ausrücken, um die Truppen zu begleiten. i N 1 Neues aus aller Welt. Einen eigenartigen Schutz gegen Diebe hat ſich in Ludwigshafen(Rheinpfalz) ein Ladenbeſitzer er⸗ dacht, aus deſſen Ladenkaſſe wiederholt kleinere Beträge abhanden gekommen waren. Er ſtellte eine Rattenfalle in die Kaſſe. Das Mittel hatte einen überraſchend ſchnel⸗ len Erfolg, denn ſchon kurz nach dem Aufſtellen ertönte ein Schrei aus dem Laden. Ein 15jähriger Werktags⸗ ſchüler war mit der Hand in die Falle geraten. Der Junge, deſſen Eltern in demſelben Hauſe wohnen, hatte ſich emenheim, Samstag den 20. Hpri di „Mit beſtem Danke für den freundſchaftlichen Gruß ßig am Tage fünf bis ſechs Kilometer mehr mar⸗ N 9 iger, Hecarhanser Zeitung, Edinger Zeitung D Infertionspreis Die einſpaltige Petitzeile 10 Pfg., Neklamen 20 Pfg. die Zeile. Bei öfterer Aufnahme Rabatt. Fernſprechauſchluß Nr. 16. u. Iahrgang in den Laden geſchlichen und war bei dem Griff in die Kaſſe gefaßt worden. Er geſtand, daß er nach und nach 100 Mk. entwendet habe. * Streit um den Hauptgewinn der ungari⸗ ſchen Lotterie. Bei der Kriminalabteilung der Buda⸗ peſter Polizei iſt gegen die Klaſſenlotteriefirma Gädicke Strafanzeige wegen Betrugs erſtattet worden. Gädicke war früher in Deutſchland und hat ſeit Einführung der Klaſſenlotterie in Ungarn ein Bankhaus in Budapeſt er⸗ richtet. Der Bauzeichner Konrad Wanderlich aus Lugos machte mit einem Achtel⸗Loſe einen Haupttreffer mit 400 000 Kronen, hatte aber den Fehler begangen, daß er den für das Los entſallenden Betrag zu ſpät abſchickte, worauf das Bankhaus ihm ſein Geld ohne Motivierung zurückſchickte. Als nun der Haupttreffer auf das Los fiel, bot ein Abgeſandter Gädickes Wanderlich 3000 Kronen an, da das Los ohnehin dem Bankhaus gehöre, da die bis zum Ziehungsanfang nicht bezahlten Loſe vom Bank⸗ haus als für eigene Rechnung geſpielt betrachtet werden. Wanderlich nahm auch die angebotenen 3000 Kronen an. Später erfuhr er, daß ſein Los 400 000 Kronen ge⸗ wonnen hatte, weshalb er jetzt Betrugsanzeige erſtattete. * Erdroſſelt. Die Mannheimer Gendarmerie ver⸗ haftete den Dieb, der in letzter Zeit in Sandhofen und Waldhof eine Reihe von ſchweren Einbruchsdiebſtählen begangen hat. Es iſt der Taglöhner Jakob Göbel von Lampertheim, ein vorbeſtrafter Zuchthäusler, der unter Polizeiaufſicht ſtand. Als der Gefängniswärter ſeine Zelle betrat, fand er ihn tot. Er hatte ſich mit einem Handtuch ſelbſt erdroſſelt. * Freigeſprochen. Der Fabrikſchloſſer Gottlieb Kendzin aus Ludwigshafen, der auf den Verführer ſeiner Frau zwei Revolverſchüſſe abgegeben hatte, wovon der eine ihn in die rechte Bruſtſeite traf, iſt vom Schwur⸗ gericht Zweibrücken freigeſprochen worden. Der Staats⸗ anwalt hatte Klage wegen Mordverſuchs erhoben, ließ dieſe aber am Schluß der Verhandlung fallen und plä⸗ dierte für ſchuldig des verſuchten Totſchlags. * Wolkenbrüche und Ueberſchwem u. Nach Meldungen aus Buenos Aires iſt infolge ſchwerer Wolkenbrüche der Riachuelo River über die Ufer treten. Die ganze Umgebung des fädlichen Stadtteiles von Buenos Aires iſt überſchwemmt. Eine große An⸗ zahl Häuſer mußte von den Bewohnern verlaſſen wer⸗ den. 500 obdachloſe Familien fanden in den Kirchen und Schulen vorläufige Unterkunft. Das Waſſer ſtand an vielen Stellen mehr als 5 Fuß hoch. Man befürch⸗ tet, daß zahlreiche Perſonen im Schlaf von den Fluten überraſcht wurden und ertrunken ſind. Polizeimann⸗ ſchaften und Feuerwehr bemühten ſich nach Kräften, den Unglücklichen zu Hilfe zu kommen. f * Spionage. Aus Wien wirdggemeldet: An der galiziſch⸗ruſſiſchen Grenze wurden zwei Familien, Waid⸗ mann und Steinberg, wegen Militär⸗Spionage und we⸗ gen Auslieferung politiſcher Emigranten an Rußland verhaftet. Die Familien erhielten von den ruſſiſchen Be⸗ hörden ein feſtes Gehalt und beſondere Löhne für einzelne Leiſtungen. Sie lieferten die Paſſagiere in der Weiſe aus, daß ſie ihnen falſche Päſſe gaben und in den Fen⸗ ſtern der Wohnungen in dem Grenzorte Kerzen aufſtell⸗ ten, die für die ruſſiſchen Gendarmen ein Zeichen waren, daß in dem gleichzeitig die Grenze paſſierenden Zuge ſich Paſſanten mit falſchen Päſſen befanden. Die Tätig⸗ keit dieſer beiden Familien nahm einen großen Umfang an, ſo daß in Zwinaniez ein eigenes ruſſiſches Gendar⸗ meriepoſten⸗Kommando eingerichtet wurde. Außerdem be⸗ trieben die beiden Familien den Mädchenhandel. Redaktion, Druck und Verlag von Gg. Zimmermann in Seckenheim Selen Hjngang e N—— 8 von 5 5 Sojson-MWen heften ELT Hlejdensloflen, Damen- u. HMinder-Nonfsklion, Baumtolſiooren, Putz-, Welbiuopen u. Mus Spesla,Hbteiſung: Gondinen, Teppime und Botton. Billige reßss Su Bedeneng 5 Mannklelm Louis handauer, mann. 0% L 1 2 Die Stadtsparkasse in Ladenburg ee nimmt Einlagen entgegen bis 2 40. 20.000 M. und verzinst Solche Zu JJ—TTTTTTT—TVTVVVTVTVVTVT——VTTTTVTTVTVTVCTT—;v——.. 5 1 7 4 5 1 1 7 55 1 90 1 15 0 1 5 9 Bekanntmachung. Die ſtaatliche Zuchtviehſchau betr. Nr. 2531 J. Die ſtaatliche Zuchtviehſchau für den diesſeitigen Bezirk findet am 8 i za ittwoch, den 24. zutai ds. 38., vorm. 10 Ahr in Jeczenheim ſtatt. Die Bürgermeiſterämter und Stabhalterämter werden beauftragt, dieſes den Zuchtviehbeſitzern in orts⸗ üblicher Weiſe bekannt zu geben mit der Aufforderung, etwaige Anmeldungen zur Zuchtviehſchau bis ſpäteſtens bis ſpäteſtens 1. Mai ds. Js. bei dem Bürgermeiſter⸗ amt oder dem Stabhalteramt zu machen. Die ein⸗ laufenden Anmeldungen ſind in das vorgeſchriebene Formular aufzunehmen und ſofort hierher vorzulegen, eventl. wäre Fehlanzeige zu erſtatten. Zur Anmeldung der Tiere iſt das folgende Formular zu verwenden. Den Gemeindeverwaltungen wird noch beſonders eröffnet, daß die vorzuführenden Farren mit Naſenringen verſehen ſein und vermittelſt eines in den Ring einge⸗ hakten Leitſtockes geführt werden müſſen. Farren, hinſichtlich deren dieſe Vorausſetzungen fehlen, werden zur Prämiterung nicht zugelaſſen. Mannheim, den 21. März 1911. Groß. Bezirksamt: 5 Dr. Clemm. geſchinunnß. Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem Anfügen, daß die Grundbeſtimmungen an der Ortstafel dahier an⸗ geſchlagen ſind. Seckenheim, den 12. April 1911. gürgermeiſteramt: Volz. Bekanntmachung. Da ſeitens mehrerer Genußberechtigten die Waldſtreu trotz des auf den 24. ds. Mts. beſtimmten Termins noch nicht abgeholt wurde, geben wir hierzu eine letzte Friſt bis 1. Mai d. Js. Die nach dieſem Termin noch nicht abgeholte Streu verbleibt dem Walde und wird etwaige ſpätere Abfuhr gemäߧ 43 des Forſtgeſetzes beſtraft. Seckenheim, 26. April 1911. Bürgermeisteramt: Volz. Submission. Die Gemeinde vergibt im Wege der öffentlichen Sub⸗ ſion die Anlieferung und Aufſtellung eines verzinkten 1100 mm Durchmeſſer mit ab⸗ Koch. Koch. miſ Boilers, 2500 mm lang, nehmbarem Deckel, ſowie das Einbauen einer Heizſchlange und das Anſchließen an die Kalt⸗ der Badeanlage. Angebotsformulare nebſt Beſchrieb werden auf dem Rathaus dahier abgegeben, woſelbſt auch die Angebote bis nachmittags 4 und Warmwaſſerleitung ſpäteſtens Mittwoch, den 3. Mai d. Js., Uhr eingereicht ſein müſſen. Seckenheim, 27. April 1911. Gemeinderat: PLASMON ist das billigste und wirksamste Nähr- und Kräftigungsmittel für Alt und Jung, Kranke und Gesunde. Von ärztl. Seite seit 10 Jahren be- sonders empfohlen bei allen fieber- haften Krankheiten, Lungenleiden, Blutarmut, Influenza, bei stillenden Frauen zur Vermehrung und Ver- besserung der Milch. Erhältlich in Apotheken und Drogerien ausführliche Broschüre Nr. 105 durch die plasmon G. m. b. H., Neubrandenburg. — i Hervorragende Neuheiten Horren-Anzugsstoffen Krawatten Grüne Rabattmar ken Emi Werber. Geſchäftsempfehlung. Den hieſigen Herren Hausbeſitzern empfehle: D Wassersteine aus Terrazzo in allen Preiſen und Farben zu billigſten Preiſen. 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