88 1 kr. 133 bis zu ihrem Wagen begleitet und kehrte dann langſam Erſcheint Dienstag, Donnerstag und Samstags. Der Abonnementspreis beträgt monatlich 35 Pf. bei freier Zuſtellung. Durch die Poſt bezogen pro Quartal Mk. 1.50. Der Haß gegen die Bundesgenoſſen. Kaum jemals hat eine Preſſe der Welt einen Ton Wade Deutſchland angeſchlagen, wie jetzt die italieniſche. eder die franzöſiſchen noch die engliſchen Zeitungen ſprachen ſo verächtlich und haßvoll über alles, was den deutſchen Namen trägt, als in dieſen Tagen die italieniſchen. Ein abgrundtiefer, nahezu fanatiſcher Haß ſchien ſich plötzlich zu offenbaren, der es grotesk wirken läßt, wenn zwiſchen derartigen Todfeinden ein Abkom⸗ men beſteht, das ſie formell verpflichtet, Gut und Blut für einander einzuſetzen und Schulter an Schulter einen etwaigen Gegner zu bekämpfen. Das Ganze wäre heller Wahnſinn und der Vertrag nicht das Papier wert, auf dem er geſchrieben ſteht, wenn er wirklich heute noch den im Bündnisvertrag vorgeſehenen Sinn hätte. Man kann leichter Waſſer berg⸗ auf laſſen, als die italieniſchen Soldaten dazu bringen, mit Oeſterreichern oder Deutſchen gemeinſam gegen irgend einen Feind zu kämpfen. Und das iſt nicht erſt ſeit heute ſo, das iſt ſeit Jahrzehnten ein offenes Ge⸗ heimnis. Nur eine kurze Periode war das Bündnis mit dem Deutſchen Reich in Italien populär, in der Zeit der großen Furcht vor Frankreich. Oeſterreich galt auch damals wie heute als der Erb⸗ feind. Oeſterreich iſt die einzige Nation, mit der Ita⸗ lien eine kriegeriſche Auseinanderſetzung herbeiſehnt und gleichzeitig fürchtet. Italien will Südtirol und die Vor⸗ herrſchaft im Adriatiſchen Meere. Es will Trieſt und Trient und hält bis zur Eroberung dieſer beiden Poſi⸗ tionen die Einigung Italiens für unvollſtändig. Der erbitterte Nationalitätenkampf in Tirol iſt es vor allem, der immer wieder den Haß durch die ganze Halbinſel trägt, und der Studentenbünde, in denen nach phantaſti⸗ ſcher Südländerart allem, was den deutſchen Namen trägt, Feindſchaft bis zum Tode geſchworen wird, mag es wohl in jeder Univerſitätsſtadt, heute wie vor einem halben Jahrhundert, noch in genügender Anzahl geben. Die italieniſchen Staatsmänner aber, die dieſe Volks⸗ ſtimmung durchaus teilen, überſchauen doch gleichzeitig auch die Machtmittel, die dem jungen Italien zu Ge⸗ bote ſtehen und ſagen ſich, daß ein Krieg gegen das nach jeder Richtung hin militäriſch überlegene Oeſter⸗ reich, das der vollen Unterſtützung des Deutſchen Reiches ſicher iſt, heute noch ein politiſcher Selbſtmord iſt. Sie glauben, daß es das Beſte ſei, die Gelegenheit einer Schwächung der beiden Zentralmächte erſt einmal ab⸗ zuwarten, ehe man an die großen Pläne der Er⸗ oberung der Adria und Südtirols herangehen könne. Dieſe Pläne werden nie aufgegeben werden. namentlich Hmisblaft der Bnrgermeister ämter Secenheim, Jivesheim, Necnarhansen und Edingen. Druck und Verlag von Gg. Zimmermann, Seckenheim. Welche Bedeutung Trieſt und Trient auch für die Reichsdeutſchen haben, darauf hat ſchon Paul de La⸗ garde vor mehr als zwanzig Jahren in ſeinen„Deut⸗ ſchen Schriften“ bingewieſen. Ein Kampf zwiſchen Ita⸗ lien und Oeſterreich um das Adriatiſche Meer wäre gleichzeitig ein Exiſtenzkampf für die geſamte germani⸗ ſche Raſſe. Trieſt iſt der einzige direkte Zugang zum Mittelmeer, der einzige nahe Zugang zum europäiſchen Orient, über den die beiden Zentralmächte verfügen. Es iſt das für die Zukunft wichtigſte Ausfalltor des Handels nach den Mittelmeerländern, das den Deutſchen verhältnismäßig leicht erreichbar iſt. Wird dieſer Weg geſperrt, ſo beherrſchen die Slaven und die Romanen unbedingt den ganzen weſtlichen Teil des Mittelmeeres, namentlich wenn erſt die ſogenannte ſlavo⸗romaniſche Bahn quer durch den Balkan nach der Adria einmal Wahrheit wird. i 5 Es iſt daher außer jedem Zweifel, daß im Falle eines Krieges zwiſchen Oeſterreich und Italien, der letzte Mann deutſcherſeits daran geſetzt werden muß, damit Italien ſeine Pläne nicht verwirklicht— das weiß jeder Italiener— und das iſt, trotz aller Bündnisfaſelei, der tiefe Grund des ſo plötzlich offenbar gewordenen Haſſes. Seit nahezu drei Jahrzehnten, ſeit 1883, iſt nun⸗ mehr Italien im Dreibund. Er baſierte auf der Freund⸗ ſchaft zwiſchen Deutſchland und England, weil vermöge ſeiner ausgeſtreckten Küſten es eine Lebensfrage für Italien war, mit dem Freunde der ſtärkſten Seemacht verbündet zu ſein. Es baſierte ferner auf dem Gegen⸗ ſatz zwiſchen Italien und Frankreich wegen Tunis, der jetzt durch die von Frankreich geduldete Beſetzung von Tripolis bis zu einem gewiſſen Grade ausgeglichen iſt, und er baſiert auf dem Gegenſatz zwiſchen Italien und der Donaumonarchie, den man nur durch das Radikal⸗ mittel des Bündniſſes vor einer kriegeriſchen Löſung zu bewahren glaubte. Von dieſen drei Bündnisgründen iſt nur der letzte übrig geblieben, und von dieſem allein wird es abhängen, ob der Dreibund erneuert wird oder nicht. f f Wenn Italien aus dem Tripolisfeldzug, wie es allerdings nicht den Anſchein hat, lorbeergeſchmückt her⸗ vorgeht, und an Selbſtbewußtſein geſtärkt, ſo dürfte die Volksſtimmung in Italien die Staatsmänner zweifel⸗ los überwältigen, und eine Erneuerung des Dreibundes Infertionspreis Die einſpaltige Petitzeile 10 Pfg., Neklamen 20 Pfg. die Zeile. Bei öfterer Aufnahme Rabatt. Fernſprechauſchluß Nr. 16. i Jahrgang ware jo gut wie ausgeſchloſſen. treten, die Gefahr eines italieniſch⸗öſterreichiſchen und dadurch eines Weltkrieges ſo brennend als nie vorher Zum Glück aber für den enropäiſchen Frieden ſieht es ſo aus, als ob die Italiener von Tag zu Tag größere Geld⸗ und Truppenmaſſen in den ſandigen Boden Tri⸗ politaniens ſtecken müſſen, und jede Woche, die dieſer Krieg fortdauert, lenkt die italieniſchen Hitzköpfe von ihren europäiſchen Plänen ab. Es iſt anzunehmen, daß ihnen nach Beendigung des türkiſchen Krieges die Luſt vergangen ſein wird, ſich gleich von neuem in kriegeri⸗ ſche Abenteuer zu ſtürzen. Sie werden wohl nach einigem Hin und Her mit den üblichen Redensarten den Drei⸗ bund erneuern, und Oeſterreich wird, ſoſange der alte Kaiſer lebt, aber nur ſo lange, ſchließlich Ja und Amen dazu ſagen.. Daß aber dieſe Erneuerung des Dreibundes unter irgend einer Bedingung eine Verminderung des jetzt zutage getretenen Haſſes gegen die beiden Zentralmächte a bedeuten hat, kann von vornherein als ausgeſchloſſen gelten. Gegen den Flaſchenmißbrauch. Karlsruhe 4. Dez. Aus Brauereikreiſen wird uns geſchrieben: Die Flaſchen, die zu Getränken in größeren Mengen verwendet werden, koſten den Geſchäftsinhabern, die ſie anſchaffen, ſehr viel Geld. Leider wird der Wert der Flaſchen in den breiten Bevölkerungsſchichten nicht viel höher eingeſchätzt, als ein Stück Papier, in dem vielleicht ein wertvoller Gegenſtand verpackt war, wiewohl bei Bier, Selters, Limonaden uſw. der Wert der Flaſche zum Inhalt naturgemäß in einem ganz anderen Ver⸗ hältnis ſteht. Trotzdem der Begriff von Mein und Dein in unſerem Volke im großen und ganzen vorzüglich aus⸗ geprägt iſt, in Betreff der Bier⸗ und Mineralwaſſer⸗ flaſchen verſagt er vollſtändig. Man hat ſich ſo in den völlig irrigen Gedanken hineingelebt, daß beim Kauf des Inhalts auch gleich die Flaſche mit erworben wird, daß es den geſchädigten Eigentümern ſehr viele Mühe Aber macht, gegen dieſe falſche Anſicht anzukämpfen. es muß immer wieder der Verſuch gemacht werden, das Publikum darüber aufzuklären, daß nur der Inhalt ver⸗ kauft wird, die Flaſche dagegen Eigentum des Lieferanten bleibt. Das Publikum wird dringend gebeten, die leih⸗ weiſe hergegebenen Flaſchen, die nur zur Aufnahme von Bier, Selters, Limonaden uſw. dienten, nach Entleerung FNlaſchen geholt murden. ſtets wieder in das Geſchäft abzuliefern, aus dem die —— Schutzengel über Euch! Kriminalroman aus den ſiebziger Jahren von Hans⸗Chriſtian Herzlieb. 2¹(Fortſetzung.)(Rachdruck verboten.) Die Matrone nickte befriedigt und wandte ſich Lucien zu, die ſich während der Unterhaltung ihrer Gönner be⸗ ſcheiden wieder mit ihrer Näharbeit zu ſchaffen gemacht atte. .„Hier iſt meine Adreſſe, liebes Kind. Kommen Sie morgen um 10 Uhr vormittags zu mir, ich werde Sie perſönlich in dem Vereinslokal einführen, Und nun leben Sie wohl. Auf glückliches Wiederſehen!“ Feurig ergriff Lucie die Hand der Matrone und drückte dieſelbe an ihre Lippen.. Eine Minute ſpäter ſaß ſie wieder allein in ihrem Dachſtübchen— aber wie fröhlich waren ihre Gedanken und wie leicht und zufrieden ihr Herz. 95 Nur wenn ſie an den Künſtler dachte, dem ſie ſo unendlich viel verdankte, erfüllte eine ganz eigene Un⸗ ruhe ihr Herz, und die Arbeit entſank ihrer zitternden Hand. Was war das doch nur? Die reine Jungfrau konnte dieſem Gefühle noch keinen Namen geben. f Der Maler hatte die Vorſteherin des Frauenvereins und ſinnend nach ſeinem Atelier zurück. f 5 Er hatte verſprochen, nicht mehr zu Lucie zurück⸗ zukehren, wenigſtens nicht allein, und das war ein großes Opfer. Und wenn ihn eine leiſe Reue über die ge⸗ machte Zuſage überſchleichen wollte, dann erinnerte er 9 3 wures, den er— am Lager ſeiner ſterbenden Mutter— geleiſtet hatte, den Schwur, die Unſchuld heilig heilig zu halten. Und nochmals gelobte er ſich, auch dieſes⸗ 9080 mal ſtark zu bleiben gegen die mächtige Verſuchung. ete van, angezogen, als Thereſe bei ihm eintrat. als Er hatte in ſeinem Atelier kaum ſeine Malerjacke „Was iſt aus der Kleinen geworden, die ich Ihnen Modell zuſchickte?“ fragte ſie mit einiger Unruhe. 0 wieder bei mir blicken laſſen— und ich bin leider ſo ungeſchickt geweſen, nicht um ihre Adreſſe zu fragen.“. „Ich habe das arme Kind wieder fortgeſchickt— nachdem ſie über die Unſchicklichkeit des Rates, den ihr eine„Freundin“ gegeben hatte, vollſtändig aufgeklärt war,“ ſagte der Künſtler etwas kurz. Denn er mochte dem Mädchen nicht eingeſtehen, daß er weiter in Luciens Schickſal eingegriffen hatte. „So, es beliebte Ihnen alſo, zur Abwechſlung ein⸗ mal den Tugendhelden zu ſpielen,“ ſagte Thereſe zornig. „Und deshalb iſt Lucie nicht mehr zu mir gekommen. Sie haben die Kleine vor mir gewarnt und ſie— ſie verachtet mich!“ „Was kann Ihnen an dem Urteil eines armen Mädchens liegen, Thereſe? Sie ſind hübſch und gefeiert.“ „Warum haben Sie mich nicht auch fortgeſchickt, wie Lucie, als ich zum erſtenmal zu Ihnen kam?“ unterbrach Thereſe den Künſtler. i „Konnten Sie ſich damals noch mit Lucie ver⸗ gleichen?“ erwiderte er ruhig. Das Mädchen ſenkte betroffen die Blicke und ein dunkles Rot überzog ihre Wangen. „Ja, Lucie hat recht, mich zu verachten, ſprach ſie ſo leiſe, daß nur ſie ſelber ſich verſtehen konnte. In der nächſten Sekunde aber ſchnellte ſie wie eine Springfeder in die Höhe und ſchlug dem Maler ein Schnippchen. „Dummheiten“ rief ſie.„Sie haben Ihrer Kunſt einen ſchweren Schaden zugefügt, indem ſie Luciens allerliebſtes Geſichtchen der Verewigung durch den Pinſel entzogen!“ „Nein„ſo unverzeihlich habe ich mich nicht ver⸗ gangen,“ ſagte er lächelnd.„Da ſehen Sie her, Thereſe!“ Er zog das verhüllende Tuch von einer der Staffe⸗ 5 Ein lichtumfloſſener Engel im hellblauen Gewande ächelte dem Mädchen aus reichem Goldrahmen entgegen. „Wahrhaftig— Lucie!“ rief ſie überraſcht,„und wie treu— und wie ſchön— und zu denken— daß ſie mich nun verachtet!“ ö 2 Sie blieb einige Minuten in ſtummer Betrachtung G vor dem Bilde ſtehen. Dann wandte ſie ſich mit einen ganz ungewöhnlichen Ernſt in ihrem pikanten Geſicht an den Maler. „In welcher Geſtalt haben Sie mich doch zum erſten i Male abgemalt?“ fragte ſie nachdenklich. Dann aver ware, da auch vieles in Oeſterreich darauf deutet, daß man dort den ewig latenten Gegenſatz ſatt hat, und namentlich die Armee darauf brennt, den Italienern entgegenzu⸗ „Als Bacchantin, die Locken mit Weinlaub bekränzt, dem Siegeszuge des Gottes Bacchus folgend.“ Ein halb unterdrückter Schrei entrang ſich Thereſens Bruſt. Sie verhüllte ihr Antlitz mit beiden Händen und, ohne den Künſtler zu grüßen, eilte ſie aus dem Atelier. Auf der Straße mußte ſie ſich Gewalt antun, um kein Aufſehen zu erregen. Daheim in ihrer Wohnung aber, da warf ſie ſich mit einem verzweiflungsvollen Schluchzen auf ihr Bett. 5 „Mutterl, Mutterl,“ klagte ſie laut.„Wärſt du am Leben geblieben, ſo hätte Lucie jetzt kein Recht, mich zu verachten. Ach, es iſt bitter, wenn man ſchuldig iſt und doch das Gewiſſen nicht zur Ruhe bringen kann! O Mutterl, Mutterl, warum haſt du mich verlaſſen?“ Zwölftes Kapitel. Als der Polizeikommiſſär, den Spuren Robert Tal⸗ miers folgend, auf dem Wiener Nordbahnhofe angekom⸗ men war, verfügte er ſich ſogleich in das Bureau des Stationschefs und ließ das DTienſtperſonal, welches mit dem vorletzten Zuge angekommen war, vor ſich beſcheiden, Der Kondukteur erinnerte ſich recht gut, einem Manne das Billet markiert zu haben, welcher der von dem Kommiſſär gemachten Beſchreibung glich— weiteres vermochte er aber natürlich nicht zu berichten. Nun verfügte ſich der Kriminalkommiſſär zu dem Bedienſteten, der den Reiſenden am Ausgange die Billette abzufordern hatte. Auch hier konnte er hören, daß ſein Mann geſehen wor⸗ den war. Weiter aber ließ ſich die Spur nicht verfolgen. Keiner der Kutſcher erinnerte ſich, den Verdächtigen ge⸗ führt zu haben, kein Dienſtmann hatte ihm den Hand⸗ koffer getragen, den er nach Ausſage des Wirtes mit ſich führte. a (Fortſetzung folgt) 8 eckar-B 1e Seckenheimer Hnzeiger, Iiuesheimer Hnzeiger, neckarhanser Zeitung, Edinger Zeitung Wer geliehen öder widerrechtlich. Fla⸗ ſchen für ſich verwendet, macht ſich nach 8 246 des R.⸗St.⸗ G.⸗B. der Unterſchlagung ſchuldig. Es iſt verboten, Flaſchen, die nur zur Aufnahme von Nahrungs- und Genußmitleln beſtimmt ſind, mit Benzin, Salmiakgeiſt, Oel, Lack oder ähnlichen unappetitlichen Flüſſigkeiten zu füllen, die die Verwendung der Flaſchen zu ihrem ur⸗ ſprünglichen Zweck trotz Reinigung der Flaſchen mit Waſſer unmöglich machen. Iſt ferner die in der Flaſche eingegoſſene Firma als Warenzeichen in die Zeichen⸗ rolle des kaiſerlichen Patentamtes eingetragen, ſo tritt geg benenfalls nach 8 14 des Geſetzes vom 12. Mai 1894 Stoffe in ſpäter wieder gebrauchte, wenn auch gereinigte Vermögen und Einkommen in Groß⸗ und Kleinftädten. Eine Veröffentlichung des Preußiſchen Statiſtiſchen Landesamts, die kürzlich erſchlenen iſt, unterſcheidet die breußiſchen Städte nach 8 Klaſſen, deren kleinſte die Städte von weniger als 2000 Einwohnern, deren größte diejenigen von mehr als 100 000 Einwohnern umfaßt. Von je 1000 Haushaltungsvorſtänden und Einzelwirt⸗ ſchaften hatten in dieſen verſchiedenen Gruppen der Städte: Größe der Stadt ein Einkommen ein Vermögen von Die Aufſtellung zeigt, daß, je kleiner die Städte ſind, ſehr bedeutſam. Sie zeigt, daß der Mittelſtand, für den ein mäßiges Einkommen auf der Grundlage mäßigen Beſitzes bezeichnend iſt, in den kleineren Städten ſeinen natürlichen Sitz hat. Die Entwicklung der Großſtädte aber hat hauptſächlich das Wachstum derjenigen völkerungsklaſſe begünſtigt, die ſich zwar materiell beſſer ſteht, die dabei aber ohne die feſtigende Grundlage eines eigenen Vermögens von der Hand in den Mund lebt. Das erklärt ſehr gut, weshalb in den Großſtädten der Radikalismus zu Hauſe iſt, und weshalb mit der Ent⸗ wicklung der Großſtädte unſere Sozialpolitik mehr und mehr zu einer Sozialpolitik der Beſitzloſen geworden iſt. noch eine Geldſtrafe von 150 Mk. bis 5000 Mk. hinzu. v. ü. 900 Mk. über 6000 Mk. Geradezu ungehörig iſt es auch, wenn Flaſchen nach der unter 2 000 Einw. 330,1 175,5 7 Entleerung einfach in die Müllgrube geworfen oder, 2000 bis 5000„ 355,6 5 Kleiderstoffe in schwarz und farbig 1 wie es bei Ausflügen leider t der Brauch iſt, wegge⸗ 5. H eee, 393,1 143, 5 8 4 worfen oder gar zerſchlagen werden. Durch die umher⸗ 10 000„ 20000„ 463,5 121,3 5 Herren Anzugstoffe 0 liegenden Scherben wird die Geſundheit von Menſchen[20 000„ 30 000„ 468,9 120,9 kauſen Sie gut und billig bei und Tieren gefährdet. Den beteiligten Gewerbetreiben⸗ 80 5 5 5 5 75 8 8 Nee 9* n den gehen jährlich Tauſende von Mark durch den vom g 8 1 3. 99,. n f Publikum geübten Flaſchenmißbrauch verloren. Auch ſind über 100 000„ 567,3 81. +F 24 7. 8 8. 58 8 2 85 8 7 f ſchon Menſchenleben durch das Hineinfüllen ſchädlicher im Geſamtdurchſchnitt 507,1 104,5 1. abattmarkon /o In bar. 7. . N ä Flaſchen in Gefahr gebracht, ja ſogar vernichtet worden. Es iſt deshalb das Erſuchen an das Publikum berech⸗ tigt, im Intereſſe der Volksgeſundheit und der Volks⸗ wirtſchaft die erwähnten Flaſchen ſtets den Eigentümern 1 und nicht mit anderen Flüſſigkeiten zu füllen. a deſto geringer die Zahl derer iſt, deren Einkommen die Grenze von 900 Mk. überſteigt, deſto größer aber die Zahl derer, die auch ein wenngleich nur beſcheidenes Vermögen ihr eigen nennen. In den großen Städten dagegen haben wir mehr Leute mit beſſerem Einkommen, aber ohne Beſitz. Soxzialvolitiſch iſt dieſe Erſcheinung Georg Zimmermann Schreibwaren⸗Handlung Au- 1. Nerkauf von Liegenſchaften Vermittelung von Hypotheken dur 207 Carl Arnold, Seckenheim, Dammſtr. 1. r 1 5 ö; 8 5 . bringt nachſtehende Artikel ganz beſonders in empfehlende Erinnerung:. . Abreißblocks Bücherträger Folio bücher Krippen X Poſtkarten Stempelkiſſen i b Aͤttendeckel Caſſabücher Füllfederhalter Kugelſpitzfedern Poſtkartengrüße Sterne in Gold* Aktenpapier Caſſettenf mit Briefpapier Gelatinebilder Kladden in großer Auswahl Stickmuſterbücher s V.Aldumt für Poſtkarten, und Briefhüllen in den der- Geſangbücher* Küchenſtreifen Protokollbücher Strazzen. 1 Photographien ꝛc. ſchiedenſten Ausſtattungen in großer Auswahl in Papier und Wachstuch Quittungen Stundenpläne d N Albumbilder Champagnerkreide Geſchäftsbücher Laubſägen Quartbücher Tafeln . Anhänge Etiketten Colorierbüͤcher in allen Formaten Laubſägebogen Radiergummi Tafelſchwämme 5 Ankleidefiguren Contobuͤcher Glanzpapier Liebesbriefſteller Reiß 15 3 Taſchenfederhalter f N Anſichtspoſtkarten Conto⸗Corrente Glastintenfäſſer Lineale R zeug 1 Taſchentintenfäſſer 4 7 in großer Auswahl Copierbücher Glückwunſchbogen Linienblätter N 5 Tinten 2 a Aufgabehefte Copierblätter Gold⸗ und Silberpapier Locher N 25 dae Schreib⸗ und Kopier⸗ ſowie . Ausziehtuſche Copierſtifte Gratulationskarten Lohnbücher ofenkränze farbige N 3 Bilderbogen Couverts in reichhaltiger Auswahl und Löſchkarton Rotftifte Tintenfäſſer f 6 HBilderbücher Crepe⸗Papier zu allen Gelegenheiten Löſcher Rundſchriftfedern Tintenwiſcher g . Bindfaden in Landesfarben Diaren Griffel. 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Den hiermit beauftragten Perſonen iſt der Zutritt zu den betreffenden Räumen und eine Beſichti nun der darin befind⸗ lichen Nahrungs⸗ und Genußmittel während der üblichen Ge⸗ ſchäftszeit jederzeit zu 3 3 Bei der e it an und dem Verkauf von Back⸗, Eß⸗ und Konditoreiwaren iſt tunlichſte Reinlichkeit zu beobachten. Für ausreichende Waſchgelegenheit, ſowie für reinliche Tücher um Reinigen der Hände in den Geſchäftsräumen iſt von den eſchäftsinhabern 3 ſorgen. Alle Perſonen, welche bei der Auf⸗ bdewahrung oder beim Verkauf von Gegenſtänden der Anlichkelt zu def 8 5 beſchäftigt ſind, haben ſich größter Reinlichkeit zu efleißigen. as Rauchen, Schnupfen oder Tabakkauen iſt ihnen bei bezeichneter Tätigkeit unterſagt. 5 Mit anſteckenden oder ekelerregenden Krankheiten behaftete oder in ekelerregender Weiſe entſtellte Perſonen, ſowie Perſonen, welche an der Pflege von Kranken mit anſteckenden Krankheiten beteiligt ſind dürfen hierbei W werden. Geſchäftsräume, Gefäße ſowie Gerätſchaften, in oder mit welchen Waren der bezeichneten Art zubereitet, aufbewahrt, ver⸗ kauft oder zugedeckt werden, ſowie die zum Ausmeſſen und Aus⸗ wägen beſtimmten Maße, Wagen und Gewichte müſſen ſich ſtets in erem Zuſtande befinden. Die Geſchäftsräume dürfen nur für den eigentlichen Geſchäftszweck und namentlich nicht zugleich als Wohn⸗ und Schlafräume oder zum Aufenthalt von Kranken, auch nicht vorübergehend, benutzt werden. 2 0 In den Lager⸗ oder Geſchäftsräumen iſt das Mitbringen und Dulden von Hunden, die nicht zur Ueberwachung der Räume verwendet werden, verboten. Ein dieſes Verbot enthaltender Anſchlag iſt in jedem Verkaufsgeſchäft an einer für die Käufer leicht ſichtbaren telle anzubringen. Back⸗, Eß⸗ und Konditoreiwaren dürfen auf Wagen und Karren nicht zugleich mit ekelerregenden oder üble Gerüche ver⸗ breitenden Gegenſtänden, wie Abf llen, Spülicht und dergleichen befördert werden. Sie müſſen, wenn ſie auf Straßen getragen oder f erte werden, mit reinen Umhüllungen verſehen ſein. Für den Verkehr auf den Märkten gilt letztere Beſtimmung nicht. 15 Das Betaſten der fraglichen Waren ſeitens der Käufer iſt unterſagt und darf von den Verkäufern nicht zugelaſſen werden. Dieſes Verbot erſtreckt ſich auch auf den Markt⸗ Straßen⸗ und Haufſerhandel. Es iſt in jedem Verkaufsgeſchäft an einer für die Käufer leicht ſich tbaren 1 anzuſchlagen. Eßwaren, welche nicht umhüllt oder mit Schale verſehen ſind, ſowie geſchlachtete Tiere, Fleiſch und Fleiſchwaren dürfen nicht außerhalb des Lebens unter der Türe, im Hausflur oder auf der Straße ausgelegt, aufgeſtellt oder aufgehängt werden. Der Marktverkehr bleibt hiervon unberührt. 9 Zum Einhüllen und Verpacken darf, von Obſt, Brot(auch Milchbrot) und Gemüſe abgeſehen, für die unmittelbare Um⸗ dan nur ganz reines unbedrucktes und unbeſchriebenes Papier verwen Firmenſtempel oder eine 19 daha it füll nicht enthält und auf der andern Seite vollſtändig rein iſt, fällt nicht unter das Verbot. ll. Brot und Mehle. 1 8 10% 5 a Mehl, Gries, Hülſenfruͤchte u. ſ. w. dürfen nur in voll⸗ kommen n, gut lüftbaren und 1 Räumen aufbe⸗ wahrt werden. Mehlſäcke ſind hierin auf trockene Unterlagen 5 beugen n en von Mehlen aus verſchiedenen Körnern urd Hülſenfrüchten find als ſolche 1 zu kennzeichnen. Körner⸗ und Hülſenfrüchte und deren Mahlerzeugniſſe dürfen nicht feilgeboten werden, wenn ſie ſauer, muffig oder onſt⸗ wie verdorben ſind, oder mineraliſche, pflanzliche oder tieriſche 1 ungen 28 eee(Sand, Schimmelpilze, nkrautſamen, en de.) enthalten 8 Das Feilbieten 5 polierten(ſteriliſierten) Körnerfrüchten (8. B. Reis und Gerſte) iſt ohne Kennzeichnung nur unter Ver⸗ wendung unſchädlicher mineraliſcher ab und nur dann a1 ſtattet, wenn nicht eine Beſchwerung ſtattfindet, welche mehr als 0,2% beträgt. f Künſtliche Ane der genannten Waren ohne entſpre⸗ m chende Kennzeichnung beim Ver 25 iſt verboten. ur Brotbereitung darf nur unverdorbenes, backfähiges und udverfälſchtes Mehl 5 als Streumehl nur gutes reines Mehl verwendet werden. Unmittelbar vor der Verarbeitung iſt das Mehl zu ſieben. Beim Beflreichen der Maſchinenteile un Backunterlagen darf nur reines Fett verwendet werden. 13. 8* Brot darf außer Kochſalt keine mineraliſche Beimiſchungen enthalten. 0 Fehlerhaftes(fadenziehendes, ſaures oder verdorbenes ver⸗ ſchimmeltes) Brot darf nicht als Nahrungsmittel in den Ver⸗ kehr gebracht werden.. 1 5 welches ſich bereits in fremden Händen befunden bat, darf vom Bäcker oder Brothändler nicht mehr anderweitig derkauft werden. 1 Brot, zu deſſen Herſtellung noch andere als die üblichen 15 aargene e ſind, ment entſprechend(z. B. als Mais⸗ rot, Kartoffelbrot) bezeichnet werden.... Als Buttergebäck feilgebotene Ware muß mit Butter her⸗ geſtellt ſein. 15. a Wer gewerbsmäßig. verkauft, iſt verpflichtet, reis von Brot, Milchbrot und Waſſerwecken jeweils am 1. und 15. jeden Monats durch einen von außen ſichtbareu Anſchlag am Verkaufsraum zur Kenntnis des ublikums zu dri 5 g. Der Verkäufer hat dafür einzuſtehen, daß die Backwaren das bezeichnete Gewicht auch wirklich haben. Anſchlag iſt bei feder Aenderung behufs Abſtempelung 1 5 begun und täglich während der Verkaufs- ngen. a 100 ich sbar auszuh eit deut esbar g 5 r In 3 derartigen Verkaufsraum muß eine Wage mit den erforderlichen Gewichten aufgeſtellt ſein, auf welcher auf Ver⸗ langen das Brot vorgewogen werden muß. 8 16. a l muß ein durch Einteigen, Backen mit Locke⸗ öſten onen) und Mahlen hergeſtelltes Er⸗ ſein. . eee owie ein Zuſatz von Farbe 1 für gefärbten Gries, er darf icht Panierme rungsmitteln, zeugnis aus Weizenme Der Zuſaßz von oder a lichen odukten, anermehl in den Handel gebracht werden. i Lilienmilchſ eife arme, Bleichsucht, magen u. et werden. Papier, das lediglich auf einer Seite den medlrinlsche und feinere cosmetische Seifen. Glyzerinſeife Herbaſeife Kalodermaſeife Lanolinſeife Miaveraſeife Myrrholinſeife Aaczener Thermalſeift Carbolſeife Crealinſeife Keraminſeife Krankenheilerſeife Theerſchwefelſeife Jucker's Medizinalſeiſt Gallſeife empfiehlt Apotheks in Seckenheim. 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Erstklassige Vertreter gesucht. 8 17. Preßhefe muß bei Verkauf friſch und von normaler Trieb⸗ kraft ſein und darf keine Konſervrerungsmittel enthalten. Bei⸗ gemiſchte Stärke muß nach Art 1985 Menge angegeben ſein. Künſtlich gefärbte Teigwaren dürfen ohne Kennzeichnung nicht in den Verkehr gebracht werden. 8 9 15 Eier. ie im Handel befindlichen Eier müſſen friſch und für Back⸗ und Kochzwecke geeignet ſein. Bei Aufſchrift oder Auf⸗ ſtempelung eines Tages 5 dieſer dem Tag entſprechen, an dem das Ei gelegt wurde. i Friſche Eier dürfen nur dann als„Trinkeier“ bezeichnet werden, wenn ſie„voll⸗friſch“ d. h. von hervorragender Qualität und Friſche ſind: ſie dürfen höchſtens 2 Wochen alt und müſſen geſtempelt ſein. Eier, welche durch beſonderes Verfahren, z. B. Aufbewahr⸗ ung in Kühlhäuſern oder Eintauchen in Kalkwaffer oder Waſſer⸗ glas oder Ueberziehen mit Harzen, Wachsarten, Fetten, Leim und 25 vor dem Verderben bewahrt wurden, ſind ausdrücklich als„konſervierte Eier“(Kühlhauseier“,„Kalkeier“, Waſſerglas⸗ eier“ u. ſ. w.) zu bezeichnen. Die Behälter für dieſelben müſſen die Aufſchrift„konſervierte Eier“(„Kühlhauseier“,„Kalkeier“, eee u. ſ. w.) tragen. 5 eckeier ſind beim Verkauf und bei der Lagerung aus⸗ drücklich als ſolche zu bezeichnen. IV. Dauerwaren(Konſerven). 8 20. „Konſervenbüchſen, welche au 5 ſind, d. der Deckel oder Boden ef t ſind, dürfen n 0 verkauft werden. Bei Fleiſchkonſerven darf die Gallerte nicht fsh ſein. Fiſchkonſerven, ſowie die Konſerven von Schaltieren dürfen keinen ſtechenden Geruch aufweiſen. Bei Gemüſe⸗ und Obſtkon⸗ ſerven darf der Inhalt ſich nicht in Gärung beſinden. V. Pilze. 21 Schwämme und Pilze dürfen nur in friſchem, unbearbei⸗ tetem Zuſtande zum Verkauf Pee Auf Dörr⸗ und Kon⸗ eben un findet dieſe Beſtimmung keine Anwendung. eberalte, von Würmern ſtark zerfreſſene, beſchmutzte, ſehr wäſſerige, in Fäulnis übergegangene Stücke dürfen nicht feilge⸗ boten werden. Für den Marktverkehr ſind nur folgende Pilzarten zuge⸗ laſſen und unter entſprechender Bezeichnung zu verkaufen: Eierpilz(Pfifferling), Steinpilz, Champignon, Ziegenbart, Deutſche Trüffel, Morchel. VI. Strafbeſtimmungen. „bei denen Zuwiderhandlungen werden, ſofern nicht auf Grund an⸗ derer Beſtimmungen eine höhere Strafe verwirkt iſt, gemäß § 87 a, 94, 95 P. Str. G. B., 15 G. V. O. vom 23. XII 08, mit Geld bis zu 60 Mk. oder mit Haft bis zu 14 Tagen beſtraft. Mannheim, den 9. November 1911. Groſth. Bezirksamt Abt. III. Beſchluß: Vorſtehendes wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis ge⸗ S eckenheim, den 2. Dezember 1911. Bürgermeiſteramt: Volz. Bekanntmachung. Heimführen des Schul⸗ und Gemeindeholzes für das Jahr 1912 betr. Das Heimführen des für Feckenheim und Rheinau erforderlichen Schul- und Gemeindehelzes wird am Montag, den 11. ds. Mts., vormittags 10½ Uhr auf dem hieſigen Rathaus— Zimmer 6 — an die Wenigſtnehmenden öffentlich verſteigert. Seckenheim, den 6. Dezember 1911. 5 Gemeinderat: Volz. Koch. Koch. — preiſen angekauft. Bekanntmachung. Am Montag, den 11. Dezember 1911, ver- mittags 10½ Uhr wird auf dem Rathaus dahier Zimmer No. 6 das Auswerfen von 24 Baumgruben im Waſenweg, Eichwald und am Neckarhäuſer Damm öffent⸗ 5 lich an die Wenigſtnehmenden vergeben. Seckenheim, 6. Dezember 1911. Ratſchreiber 2 Gemeinderat: 8 Volz. Koch. Hhuafer- Ankauf. 5 Von hieſigen Landwirten wird Zafer zu Tages- 5 Anmeldungen haben alsbald bei Herrn Gemeinderat 5 Zahn oder auf dem Rathaus— Zimmer 6— zu erfolgen. Seckenheim, den 6. Dezember 1911. Gemeinderat: Ratſchreiber . Koch. Sub missſon. Stellung der Gemeindefuhren im Jahr 191 1 betr. Das Führen des Gießwagens und Kaualwagens ſowie die übrigen Gemeindefuhren für das Jahr 1912 werden in öffentlicher Submiſſion vergeben. Die bezügl. Bedingungen können auf dem — Zimmer 7— eingeſehen werden. 8 Rathaus 5 Angebote muſſen getrennt für Siefwagen, Aaualwagen und den übrigen Gemeindefuhren längſtens bis zum 18. ds. Mts., mittags 12 Ahr bei uns eingereicht ſein. 3 Seckenheim, den 6. Dezember 1911. Gemeinderat: Volz. Jreſwillige Grund- stücks ver steigerung. Auf Antrag des Katholiſchen Stiftungsrats werden die in der Wilhelmstraße dahier gelegenen, Srundſtücke(Lauplätze) Igb.⸗Ar. 3684 und mit zuſammen 15 ar 75 qm am Montag, den 11. Dezember 1911, vormittags 10 Uhr auf dem Rathaus— Zimmer Ar. 6— zuſammen als ein Grund ſtück öffentlich meiſtbietend zu Eigentum verſteigert. f 9000 5 Die Bedingungen können eingeſehen werden. 8 Seckenheim, den 6. Dezember 1911. gürgermeiſteramt: ol z. dem katholiſchen Kirchenfond und kath. Pfarrpfründe 1 59085 Der 5 für die Grundſtücke beträgt auf dem Rathaus, Zimmer 6, 20 do dul. . * * * o D * 22 8 5 8 5 1 8 8 138 3 2 D 5 0 — 5 lebe ich zur Ein Kinderſtuhl(Nußbaum pol.) en Nähtiſch 0 Ein Schemel mit Steg(echt Neubau pol.) en Kinderſeſſel en Waſchpuffer e Waſch⸗Garnitur ee Maushaltungsleiter en Kindertiſch Gußbaun vol) en Gemüſeträger 4 Stü hle nit Biddhauerarbett(Nußbaum pol) . Bunge o eea oojgaeunπ Verteilung aus um mich bezw.—— 2 Oullitits-— 2 weit und breit bekannt zu machen. Feder Käufer, welcher bei mir für M. 3.— oder mehr ein⸗ kauft, wird in meiner Geſchenkliſte mit Namen notiert und hat Ausſicht, eins oder mehrere Geſchenke auf ſich zu vereinigen. Der übliche Kalender und Sparmarken werden unbeſchadet meiner Geſchenke wie bisher verabfolgt f Suan 5 10 kitum schehen bie Geschenke ind in nenen rade ausgenell*