Meckar-Boſe Nr. 28.— 2. Blati. N 5 di Seckenheim, 5. März 1912. Vokales. — Die höchſte Februar⸗ Temperatur. In den letzten Tagen des Februar ſtieg die Temperatur auf faſt 17 Grad Celſius, was ſeit 1846 nicht mehr der Fall war. Allerdings gehörte der Schalttag nur ausnahms⸗ weiſe zum Februar. Aber auch der 28. Februar hatte ein hohes Tages⸗Maximum. Die Urſache liegt darin, daß wir infolge der Luftdruckverteilung Luftzufuhr au ke ſüdlichen Gegenden hatten, auch kommt noch dazu, daß die Temperatur in den oberen Luftſchichten ſchon ſeil einiger Zeit anormal hoch iſt, was bereits vorigen Som⸗ mer der Fall war und wofür man bis jetzt noch keine genügende Erklärung hat. Es iſt ſelbſtverſtändlich, daß dies anormale Wetter nicht von Dauer iſt und mit Kälterückfällen gerechnet werden muß.— Wie wird nun der Durchſchnittsmärz ſein. Im März pflegt die Mittel temperatur bei uns mit zunehmender Sonnenhöhe in den Tälern auf 3 Grad, auf den Bergen auf 2 Grad zu ſteigen. Nachmittags erreicht das Thermometer in den Tälern durchſchnittlich 8 Grad, auf den Bergen 5 Grad. Nachts hält ſich das Thermometer in den Tälern durchſchnittlich um den Gefrierpunkt, auf den Höhen noc 2 Grad darunter. An Froſttagen hat der März nor⸗ malerweiſe in den Tälern 14, auf den Höhen 20 Grad zu verzeichnen. Die Temperatur pflegt faſt ſtetig zu ſteigen, nur zu Beginn des zweiten Drittels pflegt ſic ein kleiner Rückgang bemerkbar zu machen. Am häufig ten pflegen im März Südweſtwinde(ni 29 von 100 Fällen) zu wehen. Demnächſt ſind Nordoſtwinde am häufigſten(18 Prozent.) Die Bewölkung nimmt weiler ab; der März hat durchſchnittlich nur 13 trübe und ſchon 4 heitere Tage zu verzeichnen. i Aus Nah und Fern. ( Raclscuhe, 2. März. Geſtern abend fand im Schremppſchen Saal die Generalverſammlung des jung⸗ liberalen Vereins ſtatt. Nach einer Begrüßungsanſprache des Vorſitzenden, Profeſſor Vollmer, trug der Schrift⸗ ührer Arnold den Rechenſchaftsbericht vor, aus dem zu entnehmen war, daß im letzten Jahr der Verein inen ſehr ſtarken Zugang von Mitgliedern erfahren zat, die demnächſt das erſte Tauſend erreichen dürften. Es ſind 356 neue Mitglieder aufgenommen worden, lerdings aber auch 72, meiſt infolge Wegzugs, aus⸗ zetreten. Bei der Vorſtandswahl ging die Liſte des Vor⸗ tands einſtimmig durch. Nach dem Kaſſenbericht des Stadtrechnungsrats Pfeiff ſind die Kaſſenverhältniſſe zut. Um eine Verjüngung des Vorſtandes herbeizufüh⸗ zen, ſind die älteren Mitglieder freiwillig ausgeſchie⸗ den. Sie werden aber größtenteils dem Vorſtand erhal⸗ zen bleiben, indem eine Satzungsänderung beſchloſſen vurde, wonach die als Vertreter der Jungliberalen ge⸗ vählten Mitglieder des Stadtrates und des Bürgeraus⸗ chuſſes, ſowie je 2 Mitglieder der Vorortvereine Beiert⸗ heim und Daxlanden nach vollzogener Verteilung der Aemter dem Vorſtand als weitere Mitglieder mit Sitz und Stimme beitreten. Eine weitere Satzungsänderung ringt den Strich der Beſtimmung, wonach nur Män⸗ der dem Vorſtand angehören dürfen. Zum Schluß hielt der Vorſitzende des alldeutſchen Verbandes Profeſſor Jahn einen Vortrag über Neues von der Bagdad⸗ ahn. () Karlsruhe, 2. März. Nach einem Erlaß des zr. Miniſteriums des gr. Hauſes, der Juſtiz und des Auswärtigen werden die Staatsanwaltſchaften angewie⸗ en, von der Erhebung der öffentlichen Klage und vom Ausgang des Strafverfahrens gegen Unternehmer, Vor⸗ ſteher und Lehrer einer nicht ſtaatlichen Lehr⸗ und Er⸗ niehungsanſtalt ſowie gegen Perſonen, die gewerbsmä⸗ nig Privatunterricht in den Lehrgegenſtänden öffent⸗ lid er Bildungsanſtalten an minderjährige Perſonen er⸗ leilen, dem Miniſterium des Kultus und Unterrichts Nach⸗ eicht zu geben. * Karlsruhe, 2. März. Die hieſige Strafkam⸗ mer verurteilte geſtern 23 Rebbeſitzer aus dem Bezirk Bruchſal wegen Anpflanzung von Amerikanerreben zu ee 5 Mk. Geldstrafe. (Mannheim, 2. März. Auch hier haben heute morgen die Gehilfen der Maßſchneidereien die Arbeit niedergelegt. Die Schneiderinnen dagegen ſind zu Neun⸗ zehntel zur Arbeit erſchienen, in einigen Betrieben ſogar vollzählig. Die Arbeitgeber beabſichtigen der Weiſung des Vorſtandes des Allgemeinen Deutſchen Arbeitgeber⸗ derbandes für das Schneidergewerbe entſprechend ſämt⸗ liche Arbeitnehmer am 9. März auszuſperren.— Fis⸗ alanwalt Georg Selb, Vorſitzender des hieſigen An⸗ waltvereins und Mitglied der Badiſchen Anwaltskam⸗ mer, feierte heute in außergewöhnlicher körperlicher Rü⸗ ſtigkeit und geiſtiger Friſche den 70. Geburtstag. Dem verdienten Mitbürger, der bis zu den letzten Neuwahler ange Jahre Obmann des Stadtverordnetenvorſtandes par, wurden die mannigfachſten Ehrungen zuteil. Der nwaltsverein und Land⸗ und Amtsgericht und Staats⸗ anwaltſchaft ließen künſtleriſch ausgeführte Adreſſen über teichen. Die Blumenſpenden und ſonſtigen Geſchenke ſüllten ein ganzes Zimmer. Staatsminiſter v. Duſck gratulierte mit einem herzlichen Schreiben. ( Freiburg, 2. März. Auf Veranlaſſung der fene Abteilung des Deutſchen Kolonialvereins ſprack onſul Singelmann aus Braunſchweig über Deutſch⸗ ands Intereſſen am portugieſiſchen Kolonialbeſitz Deutſchland hat auf Grund eines Abkommens mit Eng⸗ land die Vorhand in Portugieſiſch⸗Weſtafrika. Der Red. 58 wies in ſeinem lebhaften, feſſelnden Vortrag au ie Wichtigkeit des umfangreichen, fruchtbaren Gebiete und auf die Möglichkeit hin daß in abſehbarer Zen 5 Regierung ſich zum Verkauf desſelbe: entſchließen könnte. Da ailt es, ſich beizeiten daran 7 vorzubereiten und namentlich das Großkartal häte eine 5 ſchöne Gelegenheit, in vaterländiſchem Sinne wirkſam zu ſei. () V der Tauber, 2. März. Die W berge haben in dieſem Winter in der Taubergegend über⸗ wintert, ſie haben deshalb während der ſtrengen Kälte keinen Schaden erlitten. Einzelne Augen, die im vorigen Jahre durch das Oidium oder die Peronoſpora nicht ausreiften, ſind allerdings verloren. Mit dem Räumer und Beſchneiden der Reben iſt man zurzeit allgemein beſchäftigt. (0) Krozingen(A. Staufen), 2. März. Die hie⸗ ſige Gemeindeverwaltung beſchloß, in der Umgebung den Renaquelle einen größeren Geländekomplex anzukaufer und der Geſellſchaft das zur Ausnutzung der Quelle nötige Terrain zur Verfügung ſtellen. Man rechnet mi einem Ankaufspreis von 1.80 bis 2 Mk. pro Quadrat⸗ meter. Die Geſellſchaft hat ſich bereit erklärt, das zum Betr ite einer Badanſtalt nötige Waſſer unentgeltlick zur Verfügung zu ſtellen. Die Errichtung einer ſolcher wird baldmöglichſt in Angriff genommen. (Kandern, 2. März. Der 58 Jahre alte Fried rich Scheuerer, der in der vergangenen Woche bei einem Sturz von der Treppe eine ſchwere Gehirnerſchütterung davongetragen hatte, iſt jetzt an den Folgen des Stur⸗ zes geſtorben. () Meßkirch, 2. März. Das fünfjährige Söhn⸗ hen der Witwe Walz fiel von einer Gartenmauer ir einen eiſernen Zaun. Nie Spitze einer eiſernen Stang drang dem Kinde oc ulb des Halſes direkt in der Hinterkopf. In wenigen Augenblicken trat der Tod ein Neues aus aller Welt. * Der Streik der Herrenſchneider iſt Freitag früh, wie angekündigt, in Berlin ausgebrochen. Die Zah der Streikenden wird jetzt im Verbandsbureau der Ar beitnehmer zuſammengeſtellt, jedoch war bis Samstag nachmittag die Arbeitseinſtellung bei weitem keine all gemeine. Die Zahl der Streikenden dürfte 3000 nich überſchreiten. Der Verband der Berliner Gewerbetrei⸗— benden der Herrenmaßſchneider hält daran feſt, daß en die neuen Tarife nicht anerkennen könne, und hat dieſe auch einſtimmig zurückgeſchickt. Wie mitgeteilt, herrſch; im Lager des Arbeitgeberverbandes der ſelbſtändigen Schneidermeiſter und Inhaber von Maßgeſchäften Groß⸗ Berlins keine Neigung für einen Streik. Ter Frühling iſt ins Land gekommen und die Aufträge haben ſich in den Schneiderwerkſtätten gehäuft, ſo daß alſo durch einer Streik das Geſchäft ſtark geſchädigt wird. * Erdrutſch an der Nahe. Bei Sobernheim hat ſich nach dem anhaltenden ſtarken Regen der letzten Tage ein großer Erdrutſch ereignet. Das Luftkurhaus Jung⸗ born iſt ſtark gefährdet. Die Einfaſſung der Terraſſe und dis vier Meter breite Terraſſe ſelbſt ſind bereits abgeriſſen. Große Felsblöcke haben ſich losgelöſt und drohen auf das Kurhaus zu ſtürzen. * Selbſtmord aus Examenfurcht. In Dresden hat ſich aus Furcht vor dem Aſſeſſorenexamen der 28. jährige Referendar Dr. Walter Sch. durch einen Revol⸗ verſchuß getötet. Vorher hatte er auch noch den Gas⸗ hahn geöffnet. i *„Solamen miſeris. Von dem kürzlich ver⸗ ſtorbenen berühmten engliſchen Chirurgen Lord Liſter weiß der„Goulois“ folgende Anekdote zu erzählen Liſter wurde einmal zu mitternächtiger Stunde zu einen reichen Patienten geholt. Der Kranke ſchien dazu zu neigen, ſein Leiden größer und gefährlicher erſcheinen zu laſſen, als es war; jedenfalls empfing er Liſter mi troſtloſen Seufzern:„Ach, Herr Doktor, mir geht es ſehr ſchlimm, ich glaube ich ſterbe.“ Liſter unterſuch⸗ den Patienten und ſagt ſchließlich:„Haben Sie Ihi Teſtament gemacht?“—„Nein,“ erwidert erbleichend der Patient.„Sie glauben alſo...“—„Wie heißt Ihn Notar?“— Mr. K., lieber Herr Doktor.“—„Laſſer Sie ihn rufen!“—„Aber ich bitte Sie, Herr Doktor, bei meinem Alter.—„Laſſen Sie ihn rufen, und auch Ihren Vater, und auch Ihre beiden Söhne.“— „Alſo ich muß ſterben?“—„Nein, aber ich will nich der einzige Dummkopf ſein, den Sie heute Nacht aus den Federn gejagt haben a * Allerdings. Ein Handwerksburſche kam zun 60. Mal vor die Schranken des Gerichts. Er war wegen Einbruchdiebſtahls, Bettelns und Vagabundierens angeklagt, den Diebſtahl geſtand er unumwunden zu We Ter aber die Ueberweiſung an die Landespolize wie er ſeinesgleichen fürchtete, ſo beſtritt er mit großen Entſchiedenheit, ohne Mittel im Lande umhergezogen zu ſein und behauptete, da und dort ſich durch Arbeit Geld verdient zu haben.„Was ſind Sie denn eigentlich von Beruf?“ fragte der Präſident.„Marmorſchleifer““— „Na, Sie werden recht viel geſchliffen haben! Wann haben Sie denn den letzten Marmor geſehen?“—„Eben, als ich die Treppe ruffkam,“ war die promte A bort. (Das Treppenhaus des Gerichts war von 2 mor flankiert.] ö. Vermiſchtes. Jeve Kugel trifft ja nicht. Wer leſen in den Münchner Neueſten Nachrichten: Wenn man die Men⸗ ſchenverluſte in den letzten Feldzügen mit der Zahl der berfeuerten Patronen vergleicht, ſo ergibt ſich die auf: fallende Tatſache, daß troz der zunehmenden Präziſtor der Feuerwaffen die Verluſte doch immer mehr abneh⸗ men. So weiſt z. B. Waterloo 24 Prozent, Sedan nur 12 Prozent Verluste auf. Dies beruht darauf, daß die Entfernungen, aus denen das Feuer echt eröffnet wird, gewachſen ſind und daß die Sichtbarkeit der Ziele be⸗ deutend abgenommen hat. Bei Colenſo brauchten die Buren 600 Schüſſe, um einen Treffer zu erhalten, be den Engländern brauchte man dazu ſogar 5000 Schüſſe. Die Marokkaner verfeuerten 1897 im Kampfe gegen Rai⸗ ſuli 80 000 Patronen, gaben 800 Maſchinengewehrladun⸗ n ab, warfen 120 Granaten und hatten— keinen Freffer Die Serben brauchten bei Zaribrod am 24 November 1885 im ganzen 200000 Schüſſe, um 5 Bulgaren zu treffen. Die Franzoſen verfeuerten 1884 im Gefecht bei Chellala 35000 Gewehrvatronen und 41 Artillerie⸗Geſchoſſe, um 7/0 Araber kampfunfähig zu nachen. Ein Engländer, der ſich mit der Schießaus⸗ bildung der modernen Infanterie befaßt, ſagt, wenn ein Heer ſoweit gebracht würde, daß mit 600 Schüſſen im⸗ mer ein ſicherer Treffer erzielt wird, ſo wäre das die am beſten ſchießende Armee der Welt. Der Leiter der chineſiſchen Revolution.„Ich bar ein junger Mann und ſuchte mein Brot als Arz in der portigieſiſchen Kolonie Macao zu verdienen“, ſe erzählt der Leiler der chineſiſchen Revolution, Sunyat⸗ ſen, in ſeinen Erinnerungen, die er im Strand Maga⸗ zine veröffentlicht, von ſeiner politiſchen Erweckung, „Ich hatte kein beſonderes Intereſſe an der Politik, bis eines Tages ein junger Kaufmann meines Alters zu min kam und mir die Neuigkeit aus Petersburg brachte, daß die Japaner heranrückten. Ich hatte von all der Vorgängen keine Ahnung und wunderte mich, daß wii in ſo völliger Unwiſſenheit gelaſſen wurden.„Tien ming wu chang“(das göttliche Recht währet nicht im⸗ mer), ſagte mein Freund bedeutungsvoll, einen heiliger Schriftſteller zitierend.„Wahrlich“, fügte ich hinzu „und der Himmel hört durch die Ohren meines Volkes“ — das Zitat vollendend. Denſelben abend noch lief ich mich unter die Mitglieder der jungchineſiſchen Parte aufnehmen. Alle Welt weiß jetzt von den Uebeln, di ſo lange auf meinem Vaterland gelaſtet. Aber der Haupt fluch, unter dem wir litten, war die Unwiſſenheit, die wir nun, nachdem ich das Furchtbare dieſes Tappens im Dunkeln begriffen hatte, unerträglich wurde.“ Der heilige Spruch„Tien ming wu chang“ wurde nun zum Wahlſpruch Sunyatſens, der ihn unter die Unzufriedenen trieb und bald zum Führer der Revolutionspartei wer⸗ den ließ. Nachdem die Verſchwörung in Kanton vor 1895 mißlungen war, mußte er fliehen; in Kobe ta er den großen Schritt, ſich den Zopf abſchneiden zu laſſen, legte japaniſche Gewänder an und wurde nur für einen Untertan des Mikado gehalten, ein Umſtand der ihm bei den ewigen Verfolgungen von großem Nutzer war. In Waſhington entging er mit Mühe den Nach ſtellungen des chineſiſchen Geſandten; in London wurd⸗ er im September 1896 auf Befehl des chineſiſchen Ge ſandten aufgehoben und ſollte als„Wahnſinniger“ nack China zurücktransportiert werden. Ich kannte wohl das Schickſal, das meiner harrte. Zuerſt würden mir mein Gelenke mit dem Hammer zerbrochen, dann die Augen. lieder ausgeriſſen und dann der Körper in kleine Stück geſchnitten werden, ſo daß niemand Anſpruch erheben konnte auf meine ſterblichen Reſte.“ Zwölf Tage wurde er in ſtrengſter Verborgenheit gefangen gehalten, dann ſelang es ihm, ſeinem alten chair Gönner, Dr antlie, Nachricht von ſeinem Schickſal zu geben; dit Polizei und Lord Salisbury intervenierten in zwölften Stunde und bewirkten ſeine Freilaſſung. Während des Boxeraufſtandes war Sunyatſen China eifrig duls Agitator tätig. Bei einer ſeiner! cachen bemerkte en einen jungen Mann mit blaſſem, uem Geſicht, unte; fünf Fuß groß, der nachher auf ihn zukam und ſagte Ich mochte mein Schrcrfſal mit dem Jyren veromden. Ich möchte Ihnen helfen, denn ich glaube: Ihre Pro⸗ daganda wird Erfolg haben.“ Der Sprechende war der damalige Oberſt, ſpätere General Homer Lea, der von tun an der militäriſche Berater Sunyatſens wurde.— Einmal kamen zwei junge Beamte in Kanton in mein Zimmer, um mich gefangen zu nehmen. Es war nachts, ich ſaß in Hemdsärmeln und las. Zwei Männer dran⸗ gen herein, hinter ihnen wurden Soldaten ſichtbar. De nahm ich ruhig eines der heiligen Bücher und begann laut zu leſen. Sie hörten eine Zeitlang ſtill zu, dann prach einer von ihnen mit mir und fragte mich etwas Ich antwortete, ſie fragten wieder, und ſo entſpann ſick ein langes Geſpräch, in dem ich ihnen meine Aufgabe und mein Ziel auseinanderſetzte. Nach zwei Stunder ngen die zwei Männer fort, und ich hörte ſie auf der Straße ſagen:„Das iſt nicht der Mann, den wir ſuchen er iſt ein guter Mann und weiht ſein Leben der Heilung der Kranken.“ Schließlich wurde die Rieſenſumme von 700000 Taels(2 Millionen Mk.) auf ſeinen Kopf als Preis geſetzt, aber man ſuchte auch mit ihm im Guter zu verhandeln; ſo ſchickte vor etwa einem Jahre Juan⸗ ſchikai Vertrauensmänner zu ihm.„Ich dachte zuerſt es wäre ein Hinterhalt, aber alles war aufrichtig ge⸗ meint, er wünſchte den Bann von mir zu nehmen und mit mir gemeinſam zu handeln. Doch ich antwortett damals:„Geht zurück zu eurem Herrn und ſagt ihm ich habe nicht fünfzehn Jahre gearbeitet und ſo vieles erduldet, um nun ſo leicht mich beſchwatzen zu laſſen Sagt Sr. Exzellenz: ich kann warten.“ Tien ming wu chana.“ f N Gerichtszeitung. § Strafkammer Tübingen. Vor der Straf⸗ kammer ſtanden der mehrfach vorbeſtrafte ſchwere Ein⸗ brecher und Dieb Georg Pfrommer, 39 Jahre alt aus Teinach, und ſein Bruder Guſtav. Sie waren ange⸗ klagt wegen dreier Verbrechen erſchwerten Diebſtahls, wegen einfachen Diebſtahls und Nötigung reſp. der Beihilfe dazu. Georg Pfrommer wird wegen des bekann⸗ ten Doppelmordes ſich auch noch vor dem Stuttgarter Schwurgericht zu verantworten haben. Vorgeſtern nacht hat er hier einen Ausbruchsverſuch aus dem Gefängnis zemacht, der aber vereitelt wurde. Auch bei der Ver⸗ 2 handlung machte er, obwohl gefeſſelt und von zwei, zu⸗ etzt vier Gendarmen bewacht, mehrere fruchtloſe Flucht⸗ berſuche. Bei dem ihm zur Laſt gelegten Verbrechen handelte es ſich um ſchwere Einbrüche und Diebſtähle in Bad Liebenzell, wo er u. a. zwei Tage lang eine ganze Villa ausplünderte und in Sulz. Bei der Tat ertappt, bedrohte er auch einen Mann mit dem geladener Revolver, den er immer bei ſich trug. Das Gerich verurteilte ihn zu 10 Jahren Zuchthaus und Ehrver⸗ luſt. Der Staatsanwalt hatte 12 Jahre beantragt. Der Bruder Guſtav wurde unter Zubilligung mildernder Um ſtände zu 6 Monaten Gefänanis verurteilt. Au u. Perkauf von Liegenſchaften Vermittelung von Hypotheken ung i Carl Arnold, Seckenheim, Vauuftr. I. 5 —— B e „ 8 e 2 hghekanntmachung. dir Aumeldung uufallverſitherungspflichliger Betriebe klt. Nach Artikel 49 des Einführungsgeſetzes zur Reichs⸗ verſicherungsordnung vom 19. Juli 1911(Reichs⸗Geſ.⸗Bl. S. 839) hat jeder Unternehmer eines Betriebs oder von Tätigkeiten, die erſt die Reichs verſicherungsordnung der Unfallverſicherung unterſtellt, binnen einer vom Reichs⸗ verſicherungsamte zu beſtimmenden Friſt das Unternehmen unter Angabe ſeines Gegenſtandes und ſeiner Art ſowie der Zahl der durchſchnittlich in ihm beſchäftigten ver⸗ ſicherungspflichtigen Perſonen bei dem Verſicherungsamt, in 7 Bezirk das Unternehmen ſeinen Sitz hat, anzu⸗ melden. Da bei uns Verſicherungsämter noch nicht errichtet find, haben die Anmeldungen bei den gezirksämtern zu erfolgen. Die Friſt zur Anmeldung hat das Reichs verſicherungs⸗ amt auf die Zeit bis zum 15. März 1912 feſtgeſetzt und dies durch Veröffentlichung im amtlichen Teil des Reichsanzeigers bekannt gemacht. Indem wir die Bekanntmachung und die maßgebende Anleitung ebenfalls veröffentlichen, bemerken wir, daß dieſe Anmeldung zur Unfallverſicherung durch Vermittelung der Bürgermeiſterämter, in der Stadt Mannheim mit Vororten unmittelbar beim Bezirksamte zu erfolgen hat. Die Orts⸗ polizelbehörden haben die Unternehmer der nunmehr neu verſicherungspflichtigen Betriebe und Tätigkeiten auf ihre Meldepflicht aufmerkſam zu machen und, ſoweit erforder⸗ lich, Anmeldeformulare zur Abgabe an die Unternehmer bereit zu halten. Säumige Unternehmer werden gemäß Ziffer V der anliegenden Anleitung von dem Bezirksamt zur Anmeldung angehalten werden. Mannheim, den 6. Februar 1912. Groh. Benirksamt Abt. II. Bekanntmachung Aber die Anmeldung verſicherungspflichtiger Getriebe und Tätigkeiten. Vom 15. Januar 1912. Nach Artikel 4 des Einführungsgeſetzes zur Reichs⸗ verſicherungsordnung vom 19. Juli 1911(Reichs⸗Geſ.⸗Bl. S. 839) hat jeder Unternehmer eines Betriebs oder von Tätigkeiten, die erſt die Reichs verſicherungsordnung der Unfallverſicherung unterſtellt binnen einer vom Reichsver⸗ ficherungsamte zu beſtimmenden Friſt das Unternehmen unter Angabe ſeines Gegenſtandes und ſeiner Art ſowie der Zahl der durchſchnittlich in ihm beſchäftigten verſicherungs⸗ pflichtigen Perſonen bei dem Verſicherungsamt, in deſſen Bezirk das Unternehmen ſeinen Sitz hat, anzumelden. Die Friſt für die Anmeldung wird hiermit auf die Zeit bis zum 5 18. März 1912 einſchlieſlich feſtgeſetzt. ̃ Iſt die Anmeldung verfäumt oder unvollſtändig, ſo hat das Verſicherungsamt ſelbſt die Angaben nach eigener Kenntnis der Verhältniſſe aufzuſtellen oder zu ergänzen. Das Verſicherungsamt iſt befugt, die Unternehmer durch Geldſtrafe bis zu 100 Mk. anzuhalten, binnen einer geſetzten Friſt Auskunft zu erteilen(Artikel 50 des Einführungs⸗ geſetzes zur Reichs verſicherungsordnung). Soweit noch keine Verſicherungsämter errichtet ſind, haben die Anmeldungen bei den von der oberſten Ver⸗ waltungsbehörde beſtimmten örtlich zuſtändigen Stellen zu erfolgen(Artikel 7 des Einführungsgeſetzes zur Reichs ver⸗ ſicherungsordnung. J übrigen wird wegen der Anmeldung gefuͤgte Anleitung verwieſen. Berlin, den 15. Januar 1912. Das Reichsverſickerungsamt. Abteilung für Mufallverſicherung Dr. Kaufmann. auf die bei⸗ Auleitung für die Anmeldung unfallverſicherungspflichtiger getriebe und Tätigkeiten (Artitel 49, 50 des Einführungsgeſetzes zur Reichs ver⸗ ſicherungsordnung vom 19. Juli 1911. I. Welche getriebe und Tätigkeiten ud auin⸗ 5 melden? Anmeldepflichtig ſind die durch§ 537 der Reichsver⸗ ſicherungsordnung vom 19. Juli 1911 der reichsgeſetzlichen Unfallverſicherung neu oder in vollem Umfang unterſtellten Betriebe und Tätigkeiten. Demzufolge ſind anzumelden: 1. Apotheken, 2. Gerbereibetriebe, 3. Gewerbebetriebe, in denen a) Bau⸗ und b) Dekorateurarbeiten ausgeführt werden, 4. Steinzerkleinerungsbetriebe, 5. Betriebe 460 e 6. gewerbsmäßige Binnenfiſcherei⸗, Fiſchzucht⸗/ Teich⸗ wirtſchafts⸗ und„ 7. das Halten von Fahrzeugen auf Binnengewäſſern, 8. gewerbsmäßige Fahr⸗, Reittier-und Stallhaltungs⸗ betriebe, 9. das Halten von anderen Fahrzeugen als Waſſer⸗ fahrzeugen, wenn ſie durch elementare oder tieriſche Kraft bewegt werden, 10. das Halten von Reittieren, 11. a) Betriebe zur Beförderung von Perſonen oder Gütern. b) Holzfällungs betriebe, c) Betriebe zur Behandlung und Handhabung der Ware, wenn ſie mit einem kaufmänniſchen Unternehmen derbunden ſind, das über den Umfang des Kleinbetriebes hinausgeht. Apstheken. Zu 1. Schen bisher unterlagen Apothekenbetriebe der Unfallverſicherung, wenn in ihnen mehr ols zehn Per⸗ ſonen beſchäftigt oder Motore verwendet wurden oder mit ihnen fangreiche Lagertätigkeit verbunde n war. der Kaſſe. Nach der Reichsverſicherungsordnung ſind ſämtllche Apo⸗ theken ohne Rückſicht auf Art und Umfang verſicherungs⸗ pflichtig. ö Gerbereien. Zu 2. Das gleiche gilt von den Gerbereien, die jetzt in vollem Umfang ohne Rückſicht auf die Zahl der in ihnen beſchäftigten Arbeiter oder die Verwendung von Motoren der Verſicherung unterliegen. Gewerbebetriebe, in denen Tiefbauarbeiten aus⸗ geführt werden. Zu Za. Hinſichtlich der Gewerbebetriebe, in denen Tiefbauarbeiten« ausgeführt werden, iſt der Umfang der verſicherten Tätigkeit durch die Reichsverſicherungsordnung nicht unweſentlich erweitert worden. Denn bisher waren bei an ſich nicht verſicherungspflichtigen Gewerbebetrieben, in denen nebenbei Tiefbauarbeiten ausgeführt wurden, nur die eigentlichen Tiefbauarbeiten verſichert, während jetzt in gleicher Weiſe wie ſchon früher bei Hochbauarbeiten der geſamte Gewerbebetrieb verſichert iſt, ſobald in ihm gewerb⸗ liche Tiefbauarbeiten nicht werden. Gewerbebetriebe, in denen Deksrateurarbeiten ausgeführt werden. f Zu 3b. Neu in die Verſicherung ſind allgemein einbezogen Gewerbebetriebe, in denen Dekorateurarbeiten (Anbringen von Gardinen, Bildern, Vorhängen uſw.) aus⸗ geführt werden. Für ſie gilt Ziffer 3 a entſprechend. Kad eauſtaltea. 8 Zu 5. Für die Badeanſtalten gilt Ziffer 2. Das Halten von Fahrzeugen und Keittieren. Zu 7, 9 und 10. Neu ſind ferner der Verſicherung unterſtellt das Halten von Fahrzeugen auf Binnenge⸗ wäſſern, und zwar ohne Rückſicht auf die verwendete Triebkraft, ſowie das Halten von anderen als Waſſer⸗ fahrzeugen, wenn ſie durch elementare oder tieriſche Kraft bewegt nerden, ferner das Halten von Reittieren. Es ſind ſomit jetzt nicht nur die Tätigkeiten im In⸗ tereſſe der zu gewerblichen Zwecken gehaltenen, ſondern auch der zu Privat-, Luxus- oder wiſſenſchaftlichen See verwendeten Fahrzeuge und Reittiere verſichert. abei iſt zu beachten, daß die Verſicherung bei allen Waſſerfahrzeugen auf Binnengewäſſern ohne Unterſchied ihrer Art Plaz greift, während dies bei Land⸗ und Luft⸗ fahrzeugen nur dann der Fall iſt, wenn ſie durch elementare oder tieriſche Kraft bewegt werden. Vorausſetzung der Verſicherungspflicht bei allen dieſen Tätigkeiten iſt aber, daß das Fahrzeug oder das Reittier nicht bloß zu einem ganz voruͤbergehenden Zwecke gehalien wird. Unverſichert bleibt das Halten von durch menſchliche Kraft bewegten Fahrzeugen(Kinderwagen, Handkarren, Fahrrädern). 5 Fahr-, Reittier- und Stallhaltungs betriebe. Zu 8. Gleichfalls neu verſichert iſt der gewerksmäßige Fehrbetrieb, d. h. das Einfahren fremder Pferde, ſowie der gewerbsmäßge Betriebe von Reit“, Renn⸗ und Fahrbahnen, von Reit- und Fahrſchulen, ſowie die ſogenannten Tatter⸗ ſalls und Hippodrome, ferner die Zirkusbetriebe, ſoweit es ſich bei ihnen um die Wartung und Pflege der Reittiere oder um ſonſtige Arbeiten der Stallhaltung handelt; außer⸗ dem die Penſionsſtall⸗ und Viehhaltungsbetriebe. Die Gin⸗ ſtellung von Vieh durch einen Viehhändler in eigener Stal⸗ lung gehört nicht zum Viehhaltungsbetriebe, ſie unterfällt aber als Betrieb zur Behandlung und Handhabung der Ware(zu ogl. 110) der Verſicherungspflicht. getriebe ur geförderung von Verſanen und Gü- tern ſowie Holrfäunss betriebe. Zu 11a. u. b. Betriebe zur Beförderung von Per⸗ ſonen oder Gütern, ſowie Holzfällungsbetriebe ſind nicht mehr wie früher nur in Verbindung mit einem Handels⸗ gewerbe, deſſen Inhaber im Handelsregiſter eingetragen iſt, verſicherungspflichtig. Sie unterſtehen vielmehr jetzt den Beſtimmungen der Reichs verſicheruugsordnung, wenn ſie mit einem über den Umfang des Kleinbetriebs hinausgehenden kaufmänniſchen Unternehmen verbunden ſind. getriebe zur gehandlung und Handhabung. Zu 11 c. Die Verſicherung der früheren„Lager⸗ ungsdetriebe“ iſt weſentlich umgeſtalltet worden. Früher nur gelegentlich ausgeführt waren derartige Betriebe nur hinſichtlich der eigenen Lager⸗ ungsarbeiten und nur unter der Vorausſetzung verſichert, daß ſie mit einem Handelsgewerbe verbunden waren, deſſen Inhaber im Handelsregiſter eingetragen war. alle Betriebe zur Handhabung und Behandlung der Ware verſichert, ſofern ſie einem über den Umfang des Kleinbe⸗ triebs hinausgehenden kaufmänniſchen Unternehmen ver⸗ bunden ſind. 5 Hieraus ergibt ſich die Ausdehnung der Verſicherungs⸗ pflicht auf eine Reihe von Tätigkeiten, die bisher der Ver⸗ ſicherungspflicht nicht unterfielen. Denn der neue Begriff „Handhabung und Behandlung der Ware“ umfaßt ſowohl die eigenen Lagerungsarbeiten, wie: i f Auf- und Abladen und Hinſchaffen der Ware in die Geſchäftsräume, Aus-, Ein⸗ und Umpacken, Umfüllen, Auffüllen des Handlagers, Sortierern, Vermeſſen u. Auszeichnen der Ware, Handhabung der Ware bei der Beſtandsaufnahme, Beförderung der Ware aus einem Geſchäftsraum in den anderen, Behandlung der Ware, um ſtie in verkaufsfähigen Zuſtand zu ver⸗ ſetzen und darin zu erhalten, ſowie die Inftandhaltung der Warenräume(zu vgl. Beſcheid 2229, Rekursent⸗ ſcheidung 2277, Amkliche Nachrichten des R. V. A. 1908 S. 494, 655), als auch alle übrigen angehörenden Verrichtungen, Verkaufstätigkeit in näherer Beziehung ſtehen, wie; Das Herbeiholen der Ware aus dem Hand⸗ oder ſon⸗ ſtigen Lager, das Vorlegen und Vorzeigen der Ware zum Zwecke des Verkaufs, das Umgehen mit der Ware während der Verkaufsverhandlungen, das Abmeſſen, Abwiegen, Verpacken oder Bereitſtellen der Ware zum Zwecke des Verpackens, der Uebergabe der Ware an die Käufer und das Zurücklegen der unverkauften oder nicht paſſenden Ware in das Lager uſw. Unnerſichert bleiben auch jetzt noch die dem Handel dienenden Tätigkeiten, die mit der eigentlichen Behandlung und Handhabung der Ware nichts zu tun haben. Dahin gehöten beiſpielsweiſe die Arbeiten im Kontoc und in dem techniſchen Teil des Betriebs Der Kreis der verſicherten Betriebe iſt auch inſofern ausgedehnt worden, als der Inhaher des Betriebes nicht mehr im Handels regiſter eingetragen ſein muß. Ferner iſt der Begriff„Handelsgewerbe“ durch„kaufmänniſches Unternehmen“ erſetzt. Auch dies führt zur Verſicherungs⸗ pflicht von bisher verſicherungsfreien Betrieben, die zwar nicht zu den eigentlichen handelsgewerblichen Betrieben gehören, ihrer Natur nach aber ihnen naheſtehen. Dahin gehören die Genoſſenſchaften des Reichsgeſetzes vom 1. Mai 1889, nämlich Produktiv⸗, Abſatzgenoſſenſchaften, Magazinvereine, Konſumvereine, Vereine zur Beſchaffung von Gegenſtänden des landwirtſchaftlichen und gewerblichea Betriebs uſw. Damit aber nicht durch dieſe neuen Vorſchriften auch tleinſte Betriebe mit ganz unerheblicher Unfallgefahr von der Verſicherung erfaßt werden, hat die Reichs verſicherungs⸗ ordnung vorgeſehen, daß die Verſicherungspflicht von Be⸗ trieben zur Behandlung und Handhabung der Ware dann nicht eintritt, wenn das kaufmänniſche Unternehmen, mit dem ſie verbunden ſind, über den Umfang des Kleinbe⸗ triebes nicht hinausgeht. Das Reichs verſicherungsamt hat auf Grund des § 53s letzter Abſatz der Reichs verſicherungsordnung zu be⸗ ſtimmen, welche kaufmänniſchen Unternehmungen als Klein⸗ betriebe der Unfallverſicherung nicht unterliegen. Dem⸗ gemätz hat es beſchloſſen, daß alle diejenigen kaufmän⸗ niſchen Unternehmungen als Kleinbetriebe zu gelten haben, in welchen die Tätigkeit der von dem Unternehmer be⸗ ſchäftigten Perſonen im ganzen jährlich nicht mindeſtens dreihundert volle Arbeitstage(Tagesleiſtungen) ergibt. Bei Berechnung der Arbeitskage wird die Tätigkeit der Hausdiener, Arbeiter, Packer, Markthelfer, Laufburſchen, Kutſcher und der mit ähnlichen Arbeiten beſchäftigten Per⸗ ſonen voll, die Tätigkeit der kaufmänniſchen Augeſtellten nur zur Hälfte angerechnet. Es ſſt alſo beiſpielsweiſe ein Betrieb verſicherungs⸗ pflichtig, der Hausdiener uſw. 100 Tage und kaufmän⸗ niſche Angeſtellte 400 Tage im Jahre(100 4 8 300 Tg.) beſchäftigt, während ein Betrieb, in welchem Hausdiener uſw. 100 Tage und kaufmänniſche Angeſtellte 300 Tage 100* 250 Tage) beſchäftigt werden, von der Ver⸗ ſicherung beſreit bleibt. a Werden Arbeitskräfte zum Teil als Hausdiener uſw., zum Teil als kaufmänniſche Angeſtellte verwendet, ſo iſt. ihre Tätigkeit im erſteren Falle voll, im letzteren nur zur Hälfte in Anſatz zu bringen. Verſichert alſo beiſpiels⸗ weiſe ein Betrieb dann, wenn in ihm zwei Perſonen in der Weiſe beſchäftigt werden, daß die eine 100 Tage als Hausdiener uſw. und 80 Tage als kaufmänniſcher An⸗ geſtellter, die andere 60 Tage als Hausdiener uſw. und 240 Tage als kaufmänniſcher Angeſtellter tätig iſt 00 + 7 4 60 9 320 Tage) ll. Welche getriebe und Tätigkeiten lind nicht anzumelden. Jetzt ſind die zu der bisher unverſicherten vollen Betriebes ergibt. 1. Von dem nach Ziffer 1 der Unfallverſicherung in vollem Umfang unterſtellken Betrieben und Tätigkeiten ſind diejenigen nicht anzumelden, welche bereits verſicherungs⸗ pflichtig und angemeldet ſind. 2. Desgleichen ſind nicht anzumelden ſolche Unter⸗ nehmen, die als Nebenbetriebe gewerblicher oder land⸗ wirtſchaftlicher Betriebe bereits verſichert ſind. 3. Nicht verſicherungspflichtig und deshalb gleichfalls nicht anzumelden ſind alle Betriebe und Tätigkeiten, in welchen der Unternehmer allein ohne Gehilfen, Lehrlinge oder ſonſtige Arbeiter tätig iſt; die rein zufällige Be⸗ ſchäftigung einer Hilfskraft, deren Heranziehung nicht vorausgeſehen werden kann, macht den Betrieb nicht ver⸗ ſicherungs⸗ oder anmeldepflichtig. Als Arbeiter gelten auch Familienangehörige des Unternehmers, die in dem Betriebe beſchäftigt werden, mit Ausnahme der Ehefrau, die niemals als Arbeiterin ihres Ehemannes angeſehen werden kann. 5 Il. Wer hat auzumelden? Zur Anmeldung verpflichtet iſt der Unteznehmer des Betriebes oder der Tätigkeit oder ſein geſetzlicher Vertreter. Unternehmer iſt derjenige, für deſſen Rechnung der Betrieb geht, und bei nicht gewerbs mäßigem Halten von Reittieren oder Fahrzeugen, wer das Reittier oder Fahr ⸗ zeug hält(§ 633 der Reichsverſicherungsordnung). Halter eines Fahrzeuges oder Reiktiers iſt, wer nicht nur vorübergehend die Inſtandhaltung des Fahrzeugs oder die Wartung und Pflege des Reittiers für eigene Rechnung übernommen hat. Von mehreren Unternehmern eines Betriebes iſt jeder zur Anmeldung verpflichtet. Durch die Anmeldung eines Unternehmers wird der Anmeldepflicht der übrigen genügt. Für die Anmeldepflicht iſt es einflußlos, ob der Unternehmer eine natürliche oder juriſtiſche Perſon iſt. IV. In welcher Farm und in welchem Umfang ſall die Aumelbung erfolgen? 1. Für die Anmeldung wird die Benutzung der auf dem Nathauſe zu erhaltenden Muſter empfohlen. 2. In ihr iſt der Gegenſtand des Betriebs(Muſter J) oder die Art der Tätigkeiten(Muſter II) genau zu bezeich⸗ nen. Umfaßt ein Betrieb weſentliche Beſtandteile ver⸗ ſchiedenartiger Gewerbszweige, ſo ſind ſämtliche Beſtand⸗ telle anzugeben; dabei iſt der Hauptbetrieb hervorzuheben. 3. Ferner iſt die Zahl aller durchſchnittlich beſchäftigten verſicherungspflichtigen Perſonen anzugeben, gleichviel, ob ſie Inländer oder Ausländer, männlichen oder weiblichen Geſchlechts, ob ſie erwachſene oder jugendliche Arbeiter, Gehilfen, Geſellen oder Lehrlinge mit oder ohne Entgelt find, ob ſie dauernd oder vorübergehend beſchäftigt werden. 4. Betriebsbeamte ſind nur dann verſicherungspflichtig, wenn ihr Jahresarbeitsverdienſt an Entgelt 500 Mk. nicht überſteigt. a Zum Entgelt gehören neben Gehalt oder Lohn auch andere Bezüge, die der Verſicherte, wenn auch nur gewohn⸗ dae t des Gehalts oder Lohnes oder neben ihm von dem Arbeitgeber oder einem Dritten erhält. f 5. Wenn regelmäßig nur eine beſtimmte Zeit des Jahres gearbeitet wird, iſt die anzumeldende„durchſchnittliche, Arbeiterzahl diejenige, welche ſich zur Zeit dis regelmäßigen 3 4„0 6. Als beſchäftigt ſind diejenigen Perſonen anzumelden, ſuche im Unternehmen tätig ſind und Arbeiten, die zum ternehmen gehören, zu verrichten haben, ohne Rückſticht kauf ob die Verrichtung innerhalb oder außerhalb der handenen Anlage(Werkſtätte uſw.) erfolgt. 7. Ha ein Unternehmer Zweifel, ob er zur Anmeldung pflichtet iſt oder nicht, ſo empfiehlt ſich gleichwohl die ümeldung zur Vermeidung der Nachteile bei Verletzung A geſetzlſchen Anmeldepflicht. Die Zweifel könuen aber merkt werden(Spalte„Bemerkungen“ der Muſter J. u. II). V. gis wann iſt anzumelden? Die Anmeldung muß bis zum 15. März einſchließlich agen. Säumige Unternehmer können von dem Ver⸗ herungsamt oder der Behörde, welche nach Beſtimmung oberſten Verwaltungsbehörde vorläufig an die Stelle 1 Verſicherungsamts getreten iſt, zur Anmeldung durch dſtrafe bis zu 100 Mk. angehalten werden. Unter Bezugnahme auf die vorſtehende Bekanntmachung Gr. Bezirksamts Mannheim vom 6. Februar 1912 eien wir darauf hin, daß die Anmeldungen aus dem 5 kort Seckenheim bis zu dem angeſetzten Termine— März d. Js.— auf dem Rathaus dahier, Zimmer d 5, einzureichen ſind. Daſelbſt ſind anch Formulare *die Anmeldung zu erhalten. Seckenheim, den 29. Februar 1912. gürgermeiſteramt: Volz. Schmitt. . n WS I N 5 und 0 pe 70 RNeismehl N 0 5 75 5 sind als zuverlässige Nähr- und Kräftigungsmittel selbst dann noch erfolgreich gewesen, wenn manches andere nutzlos war. .... 1 Eingetroffen Sämtliche Sorten Erfurter müst- l. Blumensamen Johann Schreiber — Hauptstrasse Günstige Gelegenheit. Verkaufe zu Fabrikpreiſen mehrere Srren- u. Damen-Fahrräder hate einige an 50 schinen ebe auf Fahrräder u. Nähmaſchinen 9 3 Jahre Garantie. Mr. pfeil, Schlossermeister, Wilhelmstr. 7 „ Sumtliche Einlagen werden 00 Sparkassen- Conto mit A Prozent Vom Tage der Einlage ab, ver- einst. Volksbank Schwetzingen“ eingetr. Genossenschaft mit unbeschr. Haftpflicht. i tn. Arbeiterverein Seckenheim(F. V.) » mutwoch, den 6. ds. Its, abends 9 Uhr Unterrichtskurs. Der Vorſtand. — 5 1 5 8.— 3 f III* Hikdte 2 15 dee Alen vunderberen Loilerfolge Uiehtheil-Institut Elektron Mannhéſrm nur N 3, 3, l. unde Durt Jeinridt Schäfer. Danksagungen. ande 1 Heilung von Nervenkrankheiten. Dankschreiben Beſtätige hiermit Herrn Hch Schäfer, Lichtheil⸗Inſetnt Elektron, Mannheim, N 3, 8, von ganzem Herzen, daß ich bei ihm eine 6⸗wöchentliche Kur gemacht habe, und finde keine Worte, um Herrn Schäfer meinen Dank aus rücken zu können, denn er gab das Leben wieder! Als ich 9 kam, befand ich mich in der traurigſten Ben faſſung, die man ſih denken kann. Ich war hochgradig nervös, menſchen⸗ ſchen, energielos, fortwährend müde, nicht lägg, mich zu beſchäftigen, noch einen Gedanken zu f ſſen keine Luſt zum Beruf, unzugänglich für je ermann, geſellſchaftlich vollſtändig unbrauchbar, melancholiſch, ſo daß ſich ſogar Selbſtmordgedanken einſtell en, Es war die gräßlichſte Verfaſſung, in die je ein Menſch verfallen kann. Ich verſuchte das letztere und zwar eine Kur bei Herin Schäfer, Mannheim, N 3, 3. Schon nach 14tägiger Behandlung trat auffallende Beſſerung ein, ſo daß ich nach 6 Weichen eſund wie en Fiſch im Waſſer war. Worte ſind überhaupt zu am, um den Dank auszudrücken, den Herr er verdient, denn er gab mir tatpächlich das Leben wieder. Ich danke Herrn Schäfer herzlch für ſe ine erfolgreiche und gewiſſenhaſte Behandlung und kann die Heilmethode des Herrn Schäfer mit beſtem Gewiſſen allen Seidensgenoſſen aufs wärmſte empfehlen. Mannheim, im November 1903. P. W. Tonkänſtler. Beſtätige hiermit Herrn Direktor Heinrich Schäfer, Lichtheilinſtitut Elektron, Mannheim, N 3, 3, von ganzem Herzen, daß ich durch die erfolgreiche Behandlung meine Geſundheit wieder vollſtändig erlangt habe. Mein Leiden beſtand aus Schwermut, hochgradiger Nervoſität, menſchenſcheu, energielos fortwährend müde, unzugänglich für Jedermann. Ich verſuchte daher das Letzte und zwar vertraute ich mich dem altrenommierteſten Lichtheil⸗Inſtitul, nämlich dem des Herrn Direktor Heinrich Schäfer an und ſchon nach 8 wöchentlicher Be⸗ handlung trat eine derart auffallende Beſſerung ein, welche ich nicht mehr erhofft halte. Nach 6 wöchentlicher Kur war mein Zuſtand derart gehoben, ſodaß ich mich wieder vollſtändig geſund fühlte, welches ich lediglich der erfolgreichen und gewiſſenhaften Behandlung, was auf eine langjährige Praxis auf dem Gebiet der Nervenkrankheiten des Herrn Diretter Heinrich Schäfer ſchießen lätz zu verdanken habe. Ich kann deshalb jeden ähnlich Leidenden die erfolgreiche und gewiſſenhafte Behandlung des Lichtheil⸗Inſtitut Elektron, N 8 a, mit gutem Gewiſſen auſs beſte empfeolen. Mannheim, den 25. Mai 190. Frau G.. Hiermit ſpreche ich Herrn Direkter Heinrich Schäfer, Mannheim, Lichtheil⸗Inſtitut Elektron, meinen beſten Dank aus für die in ſo kurzer Zeit erreichte Wiederherſtellung meiner Geſundheit aus. Die Sy uplome wie Schlafloſigkeit, Angſtgefühle, Beklemmungen, Kopfſchmerzen und Müdigkeit ſind völlig verſchwunden. Ich kann daher das Inſtitut des Herrn Schäfer allen Leidensgenoſſen beſtens len. 1 Mannheim, 26. September 1908. J. O. Ich Unterzeichneter beſtätige hiermit Herrn Direktor Heinrich Schäfer, Lichehell⸗Inſtitut Elektron, daß ich nach einer 4 wöchent⸗ lichen Behandlung von meinem ſeit Jahren beſtandenen Neuralgieleiden am Fuße vollfländig befreit war. Bei jeder Gelegenheit werde ich dieſe Heilweiſe 5 empfehlen wiſſen. annheim, 29. Januar 1010. G. E. Ich unterzeichnete beſtätige Herrn Direktor Heinrich Schäfer, Lichtheilinſtitut Elektron Mannheim, daß ſich durch ſeine aufmerk⸗ ſame Behandlung von meinem haitnäckiſchen Iſchiasleiden innerhalb 6 Wochen befreit war, und kann daher ähnlich Leidenden dieſe Heil⸗ methode des Herrn Schäfer aufs Wärmſte empfehlen. Lampertheim, 1. Juli 1911. W. Schl. e Ich litt längere Zeit an harlnäckigem Iſchias und war bei einem hieſigen Arzte in Behandlung. Zur Linderung der Schmerzen rhielt ich Morphlum⸗Einſpritzungen. In dieſer Zeit wurde ich auf das Lichtheil⸗Inſtitut Elekton Mannheim, N 3, 3 aufmerkſam gemacht; nachdem ich nun daſelbſt 20 Behandlungen mit aſſage genommen hatte, war ſch vollſtändig von meinem Leiden befreit und habe auch ſeither nicht mehr das Geringſte von Schmerzen in den früber angegriffenen Körperteilen verſpürt. Den glänzenden Erfolg muß ich der Heilmethode obigen Inſtituts zuſchreiben. Wald gez. G. L. michelbach, Juli 1908. a Heilung von Hautkrankheiten. Ich Unterzeichnete beſtätige hiermit, daß ich ſchon länger als 14 Jahre an der rechten Geſichtshälfte an einem Lupusgeſchwür⸗ erkrankte, welches ſich mit der Zeit auch gegen die Naſe hin verbreitete. Trotz der verſchiedenartigſten Behandlungen wie Aetzen Brennen, Salben ꝛc. wurde mein Leiden immer ſchlimmer. In letzter Zeit wurde ich auf das Heilve fahren des Herrn Direktor Heinnich Schäfer auf⸗ merlſam gemacht und ich wandte mich in meiner Bedrängnis an denselben. Schon nach kurzer Zeit war eine auffallende Beſſerung einge⸗ treien und konnte nach einer 12 wöchentlichen Behandlung als geheilt entlaſſen werden. f Für die e e meiner Geſundheit ſpreche ich Herrn Direktor Heinrich Schäfer meinen beſten Dank aus und werde nicht verſäumen, das Inſtitut aufs Wärmſte zu empfehlen. Schiltigheim/ Mannheim, den 28. Februar 1911. Emma Heitz. (Bürgermeiſteramtlich beglaub ig d. Beſtätige hiermit Herrn Direktor Heinrich Schäfer, Lichtheilinſtitut Elektron, Mannheim, N 3, 8, daß durch die gewiſſenhaft⸗ und aufmerkſame Behandlung mein ſeit 6 Jahren beſtandenes Lupusgeſchwür an der Naſe bei 35 Anwendungen mittels Röntgen und Quarze lichtbeſtrahlungen deſeitigt war. Aus Dankbarkeit dafür werde ich jedem iönlich Leidenden Ihr Inſtitut aufs Beſte empfehlen. Gorxbeim, 20. April 1911. Barbara Steht. GBürgermelſteramtlich beglaubigt). Originale dieſes Dankſagungen liegen IJntereſſenten zur Ginſicht offen. Hellfaktoren: oomb. elektr. Lichtheilver fahren Glüh- und Bogenlichtbäder, Woer-Zellen-Büder nach Dr. Schnee, Karlsbad, konzentrierte Kaltlichtbehandlung nach Finsen, Blaulichtbestrahlungen nach Dr. Kaiser. Eisenlichtbehandlung, Ouarzilehtbestrahlungen nach Prof. Kromayer. Anwendung der gesamten Elektro- Therapie Hochfrequenzströme, Galvanisation, Faradisation, Wechselströme, 3 phas. Strom, Gleichstrom, pulslereader Glelohstrom, Frankliaisation, Hydro- elektr. Bäder, elektr. Massage, elektr. Gymnastik. Vibriationsmassage, alle Arten med. Bäder. Thure-Brandt-Massage. Damenbedienung von Frau Dir. Rosa Schäfer, Schülerin von Dr. med. Thure-Brandt. 2 8 8. Röntgen- Laboratorium, Es verſäume daher keiner, welcher durch langwierige Behandlung durch Arzneimittel bis jetzt keinen Erfolg verzeichnete, ſich meiner Behandlungs veiſe anzuvertrauen und er wird es gewiß zu bereuen haben. Ib empfehle meine Behandlungsweiſe bei: Gicht, Rheumatismus, Magen⸗, Darm, Leber- und Nierenleiden, Slaſenleiden, Syphilis, Arzneiſiechtum, Gelenkentzündungen, Drüſenleiden, Stuhlverſtopfung, Blutſtörungen, Frauenkrankheiten, Nervenleiden, Zuckungen, Krämpfen, Lähmungen, Beitstanz, Angſtgefühl, Müdigkeit, Schwächezuſtänden, Bleichſucht, Skrophuloſe, bei Aſtia, Heiſerkeit, Verſchleimung, eee Haarſchwund, beginnender Kahlkspſigkeit, kreisförmiger Kahlheit, Schuppen ꝛc. Grundprinzip meiner Be⸗ handlung iſt, durch eine geeignete mechaniſche Behandlung des Körpers denſelben anzuregen zu beſſerer Arbeit, durch reiche Blut ufuhr die Körpertelle zu kräftigen, den jedem lebenden Weſen innewohnenden Helltrieb zu unterſtützen, damit der Körper nicht ſchließlich in dem fort⸗ Kampfe gegen die Abſchwächung der Lebensfähigkett unterliegt. Licht, Luft, Elektrizität ſind dieſelben Mittel, deren ſich die Nalut in bleſem Kampfe ſelbſt bedient. Deshalb wird die Behandlung mit dieſem Naturheilmittel gut vertragen. Nur M, 2, I. Nähere Auskunft erteilt die Direktion H. Schäſer. Erstes größtes, bebeutendſtes und beſteingerichtetes Inſtitut am Platze. giwtle Peeifſe. Tätlich geöffnet von 9—12 Uhr morgens und 2—9 Uhr abends. Sonntags von 8 bis 12 Uhr. Broſchüre gratis. a Separat⸗Abteilung für Damen und Herren. um Serwechsiungen wit ähnlich lautenden Juſtitutionen zu vermeiden, bitte man genau auf Hir. neh. Schäfer, Lichthoil-Iurtitut, Elektron“ Hannbheim— nur N 3, 30.. . 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