1 — übernehm f Erſcheint Dienstag, Donnerstag und Samstags. Der Abonnementspreis beträgt monatlich 35 Pf. bei freier Zuſtellung. Durch die Poſt bezogen pro Quartal Mk. 1.50. Letzte Nachrichten. * Berlin, 6. April. Generallandwirkſchaftsderek⸗ ber v. Staudy, der von 1877 bis zu Beginn dieſes Jahres den Reichstagswahlkreis Angerburg⸗Lötzen ver⸗ treten hat, iſt geſtern in Wilmersdorf geſtorben. 3* Mainz, 6. April. Ein Dragoner, der bei der Schwadron des Magdeb. Dragonerregiments ſtand 85 zu einem hieſigen Oberſtabsarzt als Burſche ab⸗ ommandiert war, hat ſich eine Kugel in den Kopf geſchoſſen. Er hat die Tat in geiſtiger Umnachtung be⸗ angen. Dresden, 6. April. Von einem alleinſtehenden f Felſenhügel mit der bekannten Rammſteinausſicht iſt am 70 8. ein Gymnaſialprofeſſor aus Berlin, der mit 4 nentriſten in der Sendigvillenkolonie abgeſtiegen war ud den Aufſtieg auf den Felſenhügel unternehmen wollte, Ageſtürzt. Er wurde von der Sanitätskolonne ins Schandauer Krankenhaus transportiert, wo er am ſelben bend ſeinen Verletzungen erelegen iſt. e 5* Beuthen, 6. April. In der letzten Nacht wur⸗ in der Schleſiengrube zwei galiziſche Arbeiter durch ohleneinſturz verſchüttet und getötet. e, a Hamburg, 6. April. Heute morgen zwiſchen 5 1 Bort Uhr feuerte der in der Quickborgſtraße wohnhaſte kauvorſteher Freckmann wahrſcheinlich in einem im auſinnsanfall auf ſeine Ehefrau, ſeine beiden Töchter 8 Alter von 8 und 11 Jahren und ſeinen 6jährigen Revolverſchüſſe ab. Die älteſte Tochter erhielt br Schuß durch den Kopf und war auf der Stelle „Die Ehefrau und die jüngere Tochter wurden durch Schüſſe in den Unterleib bezw. Kopf lebensgefährli ge in d 5. gefährlich, etellbrige Sohn an der rechten Schulter weniger ſchwer etzt. Schließlich brachte ſich Freckmann ſelbſt einen 1 855 ee btzeletz il Wien, 6. April. Der Kaiſer hat wegen des echten Wetters ehlante Fahrt nach Wallſee nicht angetreten. ede Kiew, 6. April. Der Dufepr iſt über ſeine Ufer 5 en und hat die Vororte Kiews unter Waſſer ge⸗ igt Der Straßenverkehr wird durcll Kähne bew a Konſtantinopel, 6. April. Es verkantker, daß ſeöedecbetagte Großweſir Said Paſcha, der feit unge⸗ erschein Monaten krank iſt und nicht auf der Pforte über at, die tatſächliche Leitung der Geſchäſte nicht mehr heute früh zur angeſetzten Stunde die en wird. Die Jungtürken ſollen Verhandlun⸗ ſchren hren. um das Grdßtweftrat 1— andern Person 00 de uverkecmen, Der Wechſel im Großweſirrat ſoll Amisblaff der Bärgermeisteramter Seckenkheim, Hraskeim, RHeckarkamsen nd Edingen. Druck und Verlag von Gg. Zimmermann, Seckenheim Die Kriſis in der nationalliberalen Partei. Von Otto Keinath, Mitglied des Reichstages. „Die nationalliberale Partei des Reiches iſt in eine gefährliche Kriſis verfallen. Dies bet dem gegenwärtigen Stand der Dinge vor der Oeffentlichkeit verhüllen zu wollen, wäre Schwäche oder Torheit. Die heftige Sprache, welche die der Mehrheit des Zentralvorſtandes nahe⸗ ſtehende Preſſe vor der Zentralvorſtandsſitzung führte, und die vielfach erbitterten Aeußerungen, die ſeit der Zentralvorſtandsſitzung aus den Kreiſen der Junglibe⸗ ralen in die Oeffentlichkeit gehen, ſind gleichermaßen ſichtbare Zeichen für den Ernſt der Lage. Für eine harmloſe Organiſationsänderung wäre doch wohl auch der gewaltige Apparat eines außerordentlichen Vertve⸗ tertages zu ſchwer und wuchtig.„„ Formell geht allerdings augenblicklich der Streit um eine organiſatoriſche Zweckmäßigkeitsfrage. Dem Vertretertag ſoll der Entwurf einer Statutenänderung vorgelegt werden,„nach welchem nur ſolche ſpeziellen Vereine der Parteiorganiſation angeſchloſſen werden kön⸗ nen, welche ihrerſeits den Landesorganiſationen ange⸗ ſchloſſen ſind und nicht einen beſonderen organiſierten Geſamtverband mit eigener Spitze bilden.“ Ueber die Frage, ob die Zulaſſung des Zuſammenſchluſſes ſpeziel⸗ ler Vereine, z. B. der Jungliberalen Vereine, in einen Reichsverband zweckmäßig iſt, kann man gewiß verſchie⸗ dener Meinung ſein. Daß die„eigene Spitze“ den Keim zu perſönlichen, taktiſchen und ſachlichen Gegenſätzen bil⸗ den kann, iſt ſogar unzweifelhaft. N f 5 Dieſem formellen Streit über eine Organiſations⸗ frage liegen denn auch tatſächlich tiefergehende Dif⸗ ferenzen zu Grunde, nicht Differenzen zwiſchen der Par⸗ tei und den Jungliberalen, ſondern Differenzen inner⸗ halb der Partei ſelbſt. Die nationalliberale Partei hatte im Laufe ihrer Geſchichte immer wieder von Zeit zu Zeit ſchwere Kriſen zu überwinden. Der Uebergang von der Schutzzollvolitik führte Ende der 70er Jahre und Anfang der 80er Jahre zu tiefgehenden Meinungsver⸗ ſchiedenheiten und ſchließlich zur Sprengung der Partei durch die„große Sezeſſion.“ In langen Kämpfen mußte ſich die Sozialdemokratie durchkämpfen. Die wirtſchaft⸗ lichen Fragen, insbeſondere die Zollfragen, führten wie⸗ derholt zu ſcharfen und nur mühſam zu überwindenden Auseinanderſetzungen innerhalb der Partei, letztmals bei der Beratung das Zolltarifes von 1912. Die gegenwär⸗ tige Kriſis iſt inſofern eigentümlich, als ſie kaum auf unmittelbaren ſachlichen Differenzen beruhen kann, viel⸗ mehr höchſtens auf der Befürchtung einer Entwicklung, die ſpäter zu ſachlichen Differenzen führen könne. Die aus Anlaß der Reichsfinanzreform auf dem Parteitag in Berlin, übrigens in voller Einmütigkeit eingeleitete Frontänderung führte zu einer Dämpfung des Kampfes gegen die fortſchrittliche Volkspartei und zu einer Stei⸗ Sahanhaim, Dienstag dan n. Nyril 1812. Infertionspreis Die einſpaltige Petitzeile 10 Pfg., Reklamen 200 Pfg. die Zeile. Bei öfterer Aufnahme Rabatt. Teruſprechauſchluß Ne. 16. gerung des Kampfes gegen die Konſervattven und das Zentrum. Der Unfall der Regierung brachte die Par⸗ tei in Oppoſitionsſtellung. Daraus erwuchs in ſicher⸗ lich weiten Kreiſen die Befürchtung, als ſtehe eine all⸗ gemeine Radikaliſierung der Partei ein Verlaſſen der nationalen Bahnen und grundſätzliche Oppoſition gegen die Regierung bevor. Und doch ſcheinen mir Befürch⸗ tungen dieſer Art unbegründet. Eine Rundſchau über den ganzen Kreis der politiſchen Fragen auf dem Gebiete der Reichsgeſetzgebung läßt nirgends einen Punkt erkennen, wo erhebliche ſachliche Gegenſätze innerhalb der Partei vorhanden wären oder gar unüberbrückbare Gegenſätze. In der Sorge für Heer, Flotte und Kolo⸗ nien beſtehen keine Meinungsverſchiedenheiten. Die Richt⸗ linien einer geſunden Finanz⸗ und Steuerpolitik und die für die Partei früher ſo gefährlichen wirlſchaftlichen Fragen werden mit bemerkenswerter Einheitlichkeit be⸗ urteilt. In der Sozialpolitik ſind ſelbſtverſtändlich, wie in allen Parteien, Verſchiedenheiten der Meinungen über das für die ganze Volkswirtſchaft erträgliche Maß der ſozialen Fürſorge vorhanden, aber keineswegs Gegen⸗ ſätze, die zu einer Spaltung führen müßten. Die Hal⸗ tung der Reichstagsfraktion in Verfaſſungsſragen, wie ſie durch die Anträge über die Verankwortlichkeit des Reichskanzlers, und über die Reviſion der Geſchäftsord⸗ nung zum Ausdruck gekommen iſt, entſpricht durchaus der Politik Bennigſens, der bekanntlich anderthalb Jahr⸗ zehnte erfolglos um verantwortliche Bundesminiſterien kämpfte. Bei einer ſolchen Sachlage wäre es geradezu unver⸗ antwortlich, wenn aus einer Atmoſphäre des Mißtrauens heraus ohne genügenden ſachlichen Untergrund extreme Gruppen auf der einen oder anderen Seite zu Maßnah⸗ men ſchreiten würden, die zu einer Hinausdrängung eines Teiles der Partei führen müßten. Es wird Sache des Vertretertages ſein, unter Ablehnung aller Engherzig⸗ keit gegenüber im einzelnen auseinandergehenden Mei⸗ nungen kraftvoll den Willen der Maſſe der Geſamtpartei zum Ausdruck zu bringen. Dieſer Wille wird, wie ich nicht zweifle, dahin gehen, die Linie der Politik der letzten Jahre feſtzuhalten. Sie bedeutet kein Abweichen von den alten Grundſätzen der Partei. Aber eine ſchwan⸗ kende Regierung, die ihre Politik nach dem Tagesbe⸗ darf und nach dem jeweiligen Druck mehr oder weniger kontrollierbarer Einflüſſe einrichtet, macht die Unab⸗ hängigkeit einer nationalen Partei in höherem Maße dert die Heranziehun ner des praktiſchen Teilnahme an der Tätigkeit in der Partei. 8 —— 1 Frauenſieg. 0 Roman von Ludwig Biro. U„ 0(Fortſetzung.)(Nachdruck verboten.) 11 3 im Alter von ungefähr vierzig Jahren 90 er zum reichen Mann. Da beginnt er das Mäd⸗ den zu ſuchen, um das er gekämpft hat. Er findet möge; Er heiratet ſie... Mit ſeinem großen Ver⸗ Fraen erkauft er ſie ganz einfach. Und als er die W heſitzt, die feine, elegante und verwöhnte Frau, * die er zwanzig Jahre gerungen, die er ehrfürchtig 15 achtet, die er anbetet, und deren Beſitz er glückſelig nießt, da erblindet er. Sach letzt— jetzt muß man beſchreiben, die ganze 3 ſoll darauf hinauslaufen, daß die Frau, wie un in jeder Beziehung, ein großes, ewiges Ge⸗ 1 nis für den Mann bleibt, ſelbſt wenn er ſie ſehen i und dieſer Mann ſieht die Frau nicht nicht 19 0 ich das Geſicht einer Frau ſehe, weiß ich ich ihr ſte die Wahrheit ſpricht. Nun erſt, wenn ſortwaf nicht ins Antlitz ſchauen kann!.. Wenn ich ährend davor fürchten, zittern muß, daß ſie, wäh⸗ esche mir heiligſt ſchwört, ihre eigenen Schwüre . daß ſie, während ich neben ihr weile, 8 ich ihre Hand mit der meinen umſchließe, andern mit den Augen zuwinkt. Daß ſie mir Waßeinfach ſagt:„Ich gehe hinaus, um dir ein Glas jemanz du holen“... und daß ſchon an der Tür dieſer Die erwartet, mit dem ſie ſich küßt... Und einer Nann kennt noch nicht einmal die Denkungsart fe Frau. Sie iſt ja in einer grundverſchiedenen ſchwiellgefgewachſen, er iſt ein Arbeiter mit harter, f er Fauſt. Wenn der Menſch ſein Augenlicht N 1 15 ſo 1a brücke aäßt ſich dieſe Entfernung noch halbwegs über⸗ Aber w. dann wen bleibt der Mann noch immer der Herr. bat dees nicht ſieht.. Das iſt die Hölle. Und er mitten in der ſein Lebensziel erreicht, jetzt 55 Die wunderbare Frau haß „ste iſt die Seine, er kann ſie nur nicht mehr ſehen“ ſeiner heiligſten Träume und Phantaſien, lebt inmitten ſeiner Millionen in voll⸗ ſtem Luxus, jetzt hat er die Frau, die feine, weißhän⸗ dige, elegante, duftende Frau, jetzt iſt dieſe Frau die Seine.. und jetzt erduldet er alle Qualen der Hölle an ihrer Seite. Jedes ihrer Worte wägt er qual⸗ voll, über jede Biegung ihrer Stimme grübelt er noch ſtundenlang. Er lauſcht ihrem Gange, ihren Seuf⸗ zern, er ſpioniert, er leidet... Wenn die Frau von Hauſe fortgeht oder nur in ein anderes Zimmer, ſo windet er ſich in ſeiner Seelenqual. Und wenn ſie dann heimkehrt, ſo unterwirft er ſie einer gründlichen Prüfung, er fragt, er taſtet, er ſchnüffelt, prüft den keichten Hauch ihres Parfüms, ob er ſich nicht mit einem anderen vermengt hat, meint etwas wie Zi⸗ garettenrauch an ihrem Kleid zu ſpüren. Und eines Nachts richtet er ſich auf. ſtiehlt er ſich in ihre Nähe..der ſucht tappend nach dem weichen Halſe... und mit wütendem Griff würgt, erſtickt er ie 92 Es ward totenſtill im Zimmer. „Wie gefällt es dir?“ fragte Adam.„Dir gefällt dieſer Stoff nicht?“ f 90 Aufbietung ihrer ganzen Seelenkraft erwiderte e ruhig: ö „Er gefällt mir. Er iſt ſehr feſſelnd. Du haſt zwar noch beſſere Ideen, aber auch dieſe iſt recht in⸗ tereſſant.“ „Daß das Thema intereſſant iſt, glaube ich wohl,“ ſagte Adam,„deshalb intereſſant, weil dieſer Menſch mit unumſtößlicher Gewißheit bis zum Morde kommen muß. Er wird unbedingt zum Morden gezwungen, einerlei, ob die Frau ihn betrogen hat oder nicht.“ H5Ob ſie ihn betrogen hat?..“ „Ja. Das Mißtrauen eines ſehenden Menſchen kann ins Schwanken geraten, kann abgeſchwächt werden, kann ſogar vollkommen ſchwinden... Der Argwohn des Blinden jedoch kann nur immer wachſen, kann nur immer wilder und qualvoller werden. Dieſer Menſch errichtet ſich mit todſicherer Gewißheit ein Gebäude des 9 Argwohnes; langſam im geheimen, in ſeiner eigenen Welt der Finſternis ſpinnt er ſich ein Gewebe von Beweiſen, und keine Macht der Welt, keinerlei Ueber⸗ redungskunſt kann ihn ſeinem Irrtum entreißen: alles dient nur dazu, ſeinen Verdacht zu bekräftigen, jedes Wort, jede Gebärde, jeder Ton, alles, was den An⸗ ſchein von Liebe hat, alles, was als bereitwillige Auf⸗ opferung erſcheint.. Er muß morden“!!. Sie verharrte ſtumm. 1 „Warum ſprichſt du nicht?“ fragte er. „Dieſe Geſchichte wird alſo,“ ſagte ſie ſchließlich, „die Tragödie des männlichen Mißtrauens ſein. Wenn du ſie kinſtleriſch ſchreiben willſt, ſo muß aus dem ganzen die Unſchuld der Frau klar und deutlich her⸗ Es muß ſich klar ergeben, daß die Frau vorſcheinen. daß ſie ſterben mußte, weil unſchuldig geſtorben iſt, der Mann ſeit Tauſenden und Tauſenden von Jahren nicht auf die Ehrbarkeit der Frau vertrauen kann, weil der Mann den Glauben an die Frau verloren hat.“ Adam erwiderte düſter: „Seit Tauſenden und Tauſenden von Jahren haben ſo viele Frauen ihren Mann betrogen, haben ſo viele Frauen ihren Mann, die Treue, den Glauben verraten, iſt die Heuchelei, der Betrug den Frauen ſo ſehr zur anderen Natur geworden, daß auch dieſe eine mit vollſter Sicherheit ſofort betrog, ſobald ihr die Möglichkeit dazu geboten war. Wäre nicht ein Grund dageweſen, ſo hätte ſie ſchon deshalb ſterben müſſen, weil vor ihr jede Frau ſeit Tauſenden und Tauſenden von Jahren betrogen hat. Sie ward das Opfer der hunderttauſend Jahre alten weiblichen Untreue. Und wenn ſie ſelbſt unſchuldig ſtarb, ſo bedeutete das doch nur ſo viel, daß ſie um ein wenig früher ſtarb, als es hätte ſein müſſen, denn wenn ſie noch nicht be⸗ trogen hatte, ſo hätte ſie es ſicherlich nach ganz kurzer Zeit getan. Jede Frau betrügt, wenn ſie es ungeſehen tun kann, wenn ſie nicht mehr bewacht wird.“ W(Fortſetzung folgt.) 155 1 8 notwendig, als die weitausſchauende, von kraftvoller Initiative beſeelte Regierung eines Bismarck und eine Zeit zunehmender Politiſierung aller Volkskreiſe erfor⸗ ebenſo der Jugend wie der Män⸗ 5 werbslebens auch im Mittelſtand und im Arbeiterſtand zu aktiver, nicht bloß zu paſſiver a Das ſind die Aenderungen. die ſich im Rahmen der alten, auten 3 Jeſuitengeſetzes zwar empfohlen worden, die bisherige Tradition der Partei vollzogen haben. Es ſind Aender⸗ ungen, die nicht rückwärts revidiert werden können, ohne daß der Partei das Rückgrat gebrochen wird. Mehr Luftfahrzeuge. Unter dieſer Ueberſchrift bringt der Schw. Merkur einen Artikel, worin es u. a. heißt: In der am Mittwoch in Berlin erfolgten Eröff⸗ nung der Allgemeinen Luftfahrzeugausſtellung iſt ein ſehr erfreuliches Ergebnis zu begrüßen. Je glänzender ſich das Luftſchiffweſen in Deutſchland entwickelte, um ſo lauter ſprach man im Ausland von unſerer angeb⸗ lichen Zurückgebliebenheit in der Kunſt des Fliegens. In Frankreich hat dieſe Auffaſſung ſogar einen für den europäiſchen Frieden nicht ganz ungefährlichen Cha⸗ rakter angenommen. Wenn der Glaube, daß wir im nächſten Kriege den franzöſiſchen Fliegerkolonnen nichts auch nur entfernt Gleichwertiges ent, zuſtellen haben würden, ſich in der Maſſe der frauzöſiſchen Bevölke⸗ rung immer tiefer befeſtigt, ſo droht daraus allerdings eine Bewegung zu entſtehen, durch welche die franzöſi⸗ ſche Regierung in einem Augenblicke hochgradiger in⸗ ternationaler Spannung zu kriegeriſchen Entſchlüſſen ge⸗ drängt werden kann. Schon deshalb iſt es gut, daß den Franzoſen durch dieſe deutſche Ausſtellung in der phan⸗ kaſtiſchen Ueberſchätzung ihres flugtechniſchen Könnens ein Dämpfer aufgeſetzt wird. Hier mag ſich das Aus⸗ land überzeugen, daß das Flugweſen in Deutſchland kei⸗ neswegs mehr auf zaghafte, um nicht zu ſagen ſtümper⸗ hafte Anfänge beſchränkt iſt, ſondern daß hinter ihm eine bereits recht kräftig entwickelte Induſtrie ſteht. Einen noch größeren Wert aber wird die Ausſtellung dadurch gewinnen, daß ſie auch dem deutſchen Volke den Ernſt und die Bedeutung der Aufgabe recht ein⸗ dringlich zum Bewußtſein zu bringen geeignet iſt. Wird den Fransoſen Ueberſchätzung des Flugweſens nachge⸗ ſagt, ſo haben in Deutſchland weite Kreiſe ſich bisher vielleicht einer wenig gerechtfertigten Unterſchätung hin⸗ gegeben. Daß auch unſere Heeresverwaltung der Frage der Verwendung von Flugapparaten zu kriegeri⸗ ſchen Zwecken lange einen ſtarken Skeptizismus entge⸗ gengebracht, ſoll ihr nicht zum Vorwurf gemacht werden. Ein abſchließendes erfahrungsmäßiges Urteil über den wirklichen Wert der von unſeren weſtlichen Nachbarn bereits zum Range der„vierten Waffe“ erhobenen Ein⸗ richtung iſt ja wohl auch heute noch nicht möglich; denn die angeblichen Erfolge der italieniſchen Flieger in Tri⸗ polis ermangeln doch gar zu ſehr der Kontrolle und kön⸗ nen überhaupt für eine normale Kriegführung nicht viel bedeuten. Indes, der umfaſſende Plan, nachdem der ge⸗ genwärtige franz. Kriegsminiſter, Millerand, mit im⸗ ponierender patriotiſcher Tatkraft das Flugweſen zu einer ſchwer in die Wagſchale fallenden beſonderen Waffe aus⸗ zubilden befliſſen iſt, zwingt uns, für alle Fälle auf entſprechende Gegenmaßnahmen bedacht zu ſein. Prinz Heinrich, der Bruder des Kaiſers, hat gelegentlich der Eröffnung der Luftfahrzeugausſtellung an das vor einer Reihe von Jahren ausgeſprochene Wort des Reichsober⸗ hauptes erinnert:„Bitter not tut uns eine ſtarke deutſche Flotte,“ um es jetzt auf die Notwendigkeit eines ſtarken deutſchen Fliegerweſens anzuwenden. Das ſollte allen denen zu denken geben, die vielleicht zweifeln, ob es wirklich nötig ſei, daß wir das von den Franzoſen gegebene Beiſpiel nachahmen. Mit welchen Mitteln die Entwicklung eines ſtarken deutſchen Fliegerweſens er⸗ reicht werden ſoll, iſt freilich angeſichts der an die finanzielle Leiſtungsfähigkeit der Nation im Intereſſe derm Verſtärkung unſerer Wehrkraft ohnehin zu ſtellen⸗ den erhöhten Anſprüche eine nicht leicht zu löſende Frage. Prinz Heinrich ſcheint auch hier den von den Franzoſen beſchrittenen Weg empfehlen zu wollen. Er ſprach von einer Nationalſammlung, zu der ja auch der Deutſche Luftflottenverein ſchon aufgefordert hat. Man darf ſich der Hoffnung des hohen Redners anſchließen, daß der Opfermut des deutſchen Bürgertums nicht verſagen werde, venn man den Appell an die Nation nur in der rich⸗ igen Weiſe ergehen zu laſſen verſtehe. 2 Politiſche Rundſchau. Deutſchland. * Militäriſche Veränderungen. Die Mil.⸗pol Korr. ſchreibt: Großherzog Friedrich II. von Baden ha die Abſicht ausgeſprochen, bis zum Herbſt d. J. die Stellung als General⸗Inſpekteur der 5. Armee⸗Inſpek⸗ tion aufzugeben. Der Großherzog meint, daß ſein Augen⸗ leiden ihn nicht weiter voll felddienſtfähig mache. Als ſein Nachfolger gilt der General der Kav. Albrecht Her⸗ zog von Württemberg, der Kommandierende Gen. des 13.(K. Württ.) Armeekorps. Zur 5. Armee⸗Inſpektion gehören jetzt das 14.(badiſche), das 15.(elſ.) und das 16.(lothr.) Korps. Mit dem 1. Oktober und mit der vom Reichstage zu fordernden Errichtung einer 7. Ar⸗ mee⸗Inſpektion dürfte eine Verſchiebung in dem bis⸗ herigen Stande der General⸗Inſpektionzugehörigkeit im Südweſten des Reiches u. a. dahin erfolgen, daß das 13. Korps der 5. Armee⸗Inſpektion zugeteilt wird, deren Standort von Karlsruhe nach Stuttgart zu ver⸗ legen wäre.— Was an dieſen Meldungen wahr iſt, und was Kombination iſt, wird ſich erſt zeigen müſ⸗ ſen. Aus Baden kommt bereits ein Dementi. Die„Bad. Preſſe“ in Karlsruhe behauptet, die Meldung von dem Rücktritt des Großherzogs von Baden und der Neube⸗ ſetzung der 5. Armeeinſpektion ſei in allen ihren Teilen unrichtig. a * Bayern und das FJeſuitengeſetz. Die Nordd. Allg. Ztg. ſchreibt: Die„Germania“ vom 4. ds. führt in einer Zuſchrift aus parlamentariſchen Kreiſen aus, den preußiſchen Oberpräſidenten ſei mündlich vom Mini⸗ ſterium vor langer Zeit empfohlen worden, gegenüber der Vortragstätigkeit von Jeſuiten eine verſöhnliche Handhabung des Jeſuitengeſetzes auch für die Zukunft zu beobachten und Verſchärfungen der derzeitigen Pra⸗ ris zu vermeiden. Dieſe Ausführung iſt unvollſtändig und gibt infolgedeſſen den Sinn der den preußiſchen Oberpräſidenten erteilten Weiſung unrichtig wieder Den Oberpräſidenten iſt nach der Aufhebung des§ 2 des ilde und eine verſöhnliche Handbabung des Geſetzes FF e 5 auch fur die Zukunft eintreten zu laſſen und jede Ver⸗ ſchärfung des gegenwärtigen Standpunkts nach Mög⸗ lichkeit zu vermeiden; dabei iſt aber dieſer Standpunkt ausdrücklich dahin feſtgelegt worden, daß durch das Ge⸗ ſetz vom 8. März 1904 nur der§ 2 des Geſetzes vom 4. Juli 1872, d. h. die Befugnis zur Reichs verweiſung ausländiſcher und zur Internierung inländiſcher Jeſuiten aufgehoben ſei, im übrigen aber das Geſetz, insbeſondere § 1, materiell und formell unberührt geblieben iſt. Ge⸗ mäß dem zur Ausführung dieſes Geſetzes ergangenen Bundesratsbeſchluß vom 5. Juli 1872 ſei den Jeſuiten nach wie vor die Ausübung einer Ordenstätigkeit, ſowie die Abhaltung von Miſſionen unterſagt. Als Ausübung der Ordenstätigkeit ſei anzuſehen jede prieſterliche, ſeelſorgeriſche Tätigkeit, insbeſondere Predigt, Beichte, Abſolution, Meſſe und Sakramentsverwaltung. Nach⸗ gelaſſen ſei den Jeſuiten lediglich die ſog. miſſa ſolitaria und das Leſen von Primizmeſſen, ſoweit dabei der Cha⸗ rakter des Familienfeſtes gewährt bleibe, das Leſen ſtil⸗ ler Meſſen, ſowie die Austeilung der Sterbeſakramente. Als verbotene Ordenstätigkeit ſei weiterhin entſprechend einer Entſcheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 8. Mai 1900 auch das Halten von religiös⸗wiſſenſchaftlichen Vorträgen durch Jeſuiten anzuſehen. Unter die hiernach verbotene Ordenstätigkeit fallen ſelbſtverſtändlich auch die ſog. Konferenzvorträge und alle prieſterlichen Hand⸗ lungen, die zwecks vorübergehender Aushilfe in der Seel⸗ ſorge vorgenommen werden. In Preußen ſei ſtets daran feſtgehalten worden, daß zwiſchen der Ordenstätigkeit der Jeſuiten und anderen prieſterlichen Funktionen der⸗ ſelben ein Unterſchied nicht zu machen ſei. Seit jener Anweiſung an die Oberpräſidenten habe ſich die Rechts⸗ auffaſſung der preußiſchen Regierung nicht geändert. England. 1 8 Nach den Feſtſtellungen des Exekutivausſchuſſes des Bergarbeiterverbandes wurden 201013 für die Wieder⸗ aufnahme der Arbeit, 244011 Stimmen dagegen abge⸗ geben. Da ſich die Zweidrittelmehrheit nicht ergab, emp⸗ fiehlt der Ausſchuß die Wiederaufnahme der Arbeit, die auch die beſonders einberufene Konferenz noch be⸗ ſtätigen ſoll.— Ernſte Unruhen ereigneten ſich dieſer Tage auf einem Bergwerk bei Dunfermline in Schott⸗ land. Auf das Gerücht hin, daß dort einige Leute ge⸗ fördert hätten, verſammelten ſich etwa 10 000 Perſonen beim Eingang der Grube, beſchädigten die Maſchinen⸗ anlagen und warfen gegen 1000 Fenſter ein. Mehrere Polizeibeamte wurden verwunde. 1 Lokales. Seckenheim, 9. April. — Die Bezirksſchulämter. Das Amtsblatt de K. Württ. Miniſteriums des Kirchen- und Schulweſen⸗ veröffentlicht eine Bekanntmachung des Miniſteriums betreffend die Abgrenzung neuerrichteter, im Hauptam! zu verſehender Bezirksſchulämter. Von den evang. Be⸗ zirksſchulämtern umfaßt der Bezirk Göppingen: die ev. Volksſchulen des OA. Göppingen, ferner vom OA. Geis⸗ lingen die ev. Volksſchulen in Geislingen mit Altenſtadt, Eybach, Gingen, Großſüßen, Hauſen a. F., Kuchen, Ober⸗ böhringen, Stötten, Ueberkingen, Unterböhringen, Weiler, Wieſenſteig, außerdem vom OA. Gmünd die ev. Schule in Degenfeld; die oben nicht genannten ev. Volksſchulen des OA. Geislingen werden dem Schulbezirk Ulm zuge⸗ teilt, ſomit die Schulen in Amſtetten, Aufhauſen, Bräu⸗ nis heim, Hofſtett—Emerbuch, Oppingen, Schalkſtetten, Steinenkirch, Stubersheim, Türkheim, Waldhauſen; der Bezirk Nürtingen: die ev. Volksſchulen der Oberämter Kirchheim und Nürtingen; der Bezirk Schorndorf: die ev. Volksſchulen der Oberämter Schorndorf und Welz⸗ heim, ferner vom OA. Gmünd die ev. Volksſchulen in Gmünd, Bartholomä, Göggingen, Heubach, Lindach, Oberböbingen, Spraitbach, Täferrot; der Bezirk Urach: die ev. Volksſchulen der Oberämter Münſingen und Urach mit Ausnahme der ev. Volksſchulen in Bernloch, Kohl⸗ ſtetten und Meidelſtetten OA. Münſingen, welche dem Schulbezirk Reutlingen zugeteilt werden; ferner die ev. Volksſchule in Sondernach OA. Ehingen; der Bezirk Weinsberg: die ev. Volksſchulen der Oberämter Neckar⸗ ſulm und Weinsberg. Von den katholiſchen Bezirksſchul⸗ ämtern umfaßt der Bezirk Biberach: die katholiſchen Volksſchulen der Oberämter Biberach und Laupheim; der Bezirk Gmünd: die katholiſchen Volksſchulen der Ober⸗ ämter Aalen, Gaildorf, Gmünd, Heidenheim, Schorn⸗ dorf und Welzheim. — Die Militäranwärter. Durch eine Verfü⸗ ung der württembergiſchen Miniſterien über die An⸗ fellung der Militäranwärter und der Inhaber des An⸗ ſtellungsſcheines im Zivilſtaatsdienſt erfahren die ſeit⸗ herigen Grundſätze der Anſtellung eine weſentliche Aende⸗ rung. Die Bewerbungen von Militäranwärtern um Stellen im württembergiſchen Staatsdienſt müſſen neuer⸗ dings den Anſtellungsbehörden ſofort unmittelbar über⸗ ſandt werden, nachdem eine Prüfung durch die Truppen⸗ teile erfolgt iſt. Bezüglich der zivildienſtlichen Beſchäf⸗ tigung in den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen hat die Kommandierung von Militäranwärtern zu Probedienſten und Anſtellung auf Probe nur für ſolche Stellen Geltung, die für Militäranwärter direkt vor⸗ behalten ſind, ein wiederholtes Kommando kann nur ſtattfinden, wenn der Militäranwärter von einer frühe⸗ ren derartigen Beſchäftigung vor deren Beendigung zu⸗ rückgetreten oder entlaſſen iſt oder die Befähigung für erne ſorche Steue nicht erworben hat. Eine wiederholte Kommandierung zu verſchiedenen Reſſorts iſt lediglich von dem Ermeſſen des betreffenden Truppenteils ab⸗ hängig. Eine informatoriſche Beſchäftigung für ſich in Anſpruch nehmen kann der Militäranwärter nicht. Dieſe Beſchäftigung darf drei Monate nicht überſchreiten. Die wiederholte Beurlaubung von Militäranwärtern zum Suchen einer Zivilſtelle iſt bis zu einer Geſamtdauer der Beurlaubungen von drei Monaten erlaubt. e Eiſenbahnübergänge und Kraftwagen. Von der Generaldirektion der Staatseiſenbahn ſind die Bauinſpektionen, ſowie auch die Maſchineninſpektionen aufgefordert worden, zu berichten, bei welchen ſchienen⸗ gleichen unüberſichtlichen und nicht bewachten Ueber⸗ jängen die Verminderung der Fahrgeſchwindigkeit der Straßenfahrzeuge(Fuhrwerke und Kraftwagen) bis auf 6 Kilometer in der Stunde und die Aufſtellung einer beſonderen Warmunastafel nötia erſcheint. e Neues aus aller Welt. Raubüberfall. In Breslau iſt, wie von dort berichtet wird, ein myſteriöſer Raubüberfall verübt worden. Der 15jährige Lehrling eines Engrosgeſchäftes, der 400 Mk. vom Poſtſcheckamt abgeholt hatte, wurde von einem gut gekleideten Fremden gebeten, ihm ein Paket auf die Poſt zu tragen. Der Fremde nahm den Lehrling auf ſein Hotelzimmer mit. Dort feſſelte er ihn unter Berufung auf ſeine Zugehörigkeit zu den Pariſer Automobilbanditen und unter Todesdrohungen an die Bettſtelle und entfloh dann mit der Geldtaſche. Der Räuber, der ſich als Kaufmann Kurt Kramer aus Bautzen im Fremdenbuch eingetragen hatte, war etwa 22 Jahre alt, groß, ſchlank und dunkelblond, ſprach ſäch⸗ ſiſchen Dialekt und trug einen grauen Ulſter und einen weichen Filzhut.— Aus Zeulenroda meldet man: Einen dreiſten Raubüberfall verübte am 5. ds. mittags gegen 1 Uhr ein 17jähriger Burſche namens Conrad. Er über⸗ fiel den 75 Jahre alten Handarbeiter Heinrich Dietrich hinterrücks in der Scheune beim Holzſpalten und ver⸗ ſetzte ihm mit einem Knüppel drei ſchwere Schläge, ſo daß der Greis blutüberſtrömt zuſammenbrach. Der Täter raubte ihm dann ſeine Barſchaft in Höhe von 150 Mk. und ergriff die Flucht. Der Polizei iſt es gelungen, den Täter zu ermitteln und feſtzunehmen. Er hat die Tat bereits eingeſtanden. * Dampfkeſſelerploſion in Gera. In der Fär⸗ berei von Schütze u. Bube in Gera wurde, wie von dort berichtet wird, bei der Exploſion des Dampfkeſſels der Ingenieur Bierwerth getötet. Zwei Arbeiter wurden ſchwer verletzt. ö * Eine Frage an das Schickſal. Einem 88jähr. Greiſe in Hamburg, der dort bei ſeiner verh. Tochter wohnt, ging kürzlich von der Vereinsbank in Wismar i. M. mit einem Schreiben eine kleine Holztafel mit folgender Inſchrift zu:„Gottlieb Steinhagen, Tiſch⸗ lerlehrling aus Poel. Wohin wird mich Gott noch lei⸗ ten?“ Dieſe Frage an das Schickſal hatte vor nunmehr 68 Jahren der jetzt Hochbetagte auf jene Holztafel ge⸗ ſchrieben und die Tafel gelegentlich einer Reparatur un⸗ ter den Fußboden eines Hauſes am Markt in Wismar gelegt. Beim Abbruch der alten Häuſer, die von der Vereinsbank angekauft ſind, fand man dort kürzlich völlig unverſehrt und wohlerhalten das eigenartige Schriftſtück und ſandte es dem noch rüſtigen Greiſe zu. Die Antwort auf ſeine Frage hat ihm wohl inzwiſchen das Leben erteilt. N Zu lebenslänglichem Zuchthaus begnadigt. Nach einer Meldung aus Paris hat Präſident Fallieres die Baronin Coufrigny, die ihren 18jährigen Sohn zur Ermordung ihres Gatten angeſtiftet hatte und vom Schwurgericht Caen zum Tode verurteilt worden war, zu lebenslänglichem Zuchthaus begnadigt. * Todesſturz eines amerikaniſchen Fliegers. In der Nähe von Los Angeles ſtürzte der Flieger Cal⸗ braith Rodgers bei einem Schauflug in Gegenwart von 7000 Zuſchauern aus einer Höhe von 100 Fuß ab und war ſofort tot. Schon vor einigen Wochen erlitt Rod⸗ gers einen gefährlichen Abſturz. Er erklärte damals, daß er den Tod durch einen Abſturz im Aeroplan nicht fürchte, weil ſofort bei Beginn des Sturzes Bewußt⸗ zoſigkeit eintrete. Rodgers iſt durch ſeinen vorjährigen deberlandflug von Newyork nach Los⸗Angeles bekannt je worden eee ee Vermiſchtes. Das Tov ver Skutwurſt. Seik einer Reihe von Jahren bringt die wiſſenſchaftliche Forſchung dem Blut als Nahrungsmittel ein berechtigtes Intereſſe entgegen. „Blut iſt ein ganz beſonderer Saft“— auch im Sinne der Wiſſenſchaft von der Ernährung. In Form der be⸗ liebten Blutwurſt bildet denn auch das Blut ſeit langer Zeit ein geſchätztes Volksnahrungsmittel. Freilich weni⸗ ger 5 ſeines hohen Wertes für die Erhaltung det Körperkraft, als wegen ſeines billigen Preiſes. Vor einigen Jahren hat der Berliner Forſcher Prof. Sal⸗ kowski gezeigt, wie ſich die großen Blutmengen, die bei den Maſſenſchlachtungen des argentiniſchen Viehes zum Auen Teil unverwertet bleiben, aufbewahren und zu billigen Volksnahrungsmitteln verarbeiten laſſen. Er hat damit Stoffwechſelunterſuchungen bei Hunden angeſtellt, wobei eine ganz vorzügliche Ausnutzung dieſe Präpa⸗ rates fertiggeſtellt werden konnte. Der ziemlich allge⸗ mein verbreitete Widerwille gegen Blutpräparate ſteht aber der weiteren Einführung derartiger Zubereitungen hinderlich im Wege, obwohl ſie einen großen Fortſchritt in der ökonomiſchen und rationellen Maſſenernährung bedeuten würden. Von großem praktiſchen Wert ſind nun die Forſchungen, die Dr. Beck beim Menſchen und bei Hunden über die Ausnutzung des Blutes angeſtellt hat. Er hebt hervor, daß die Beliebtheit der Blutwurſt als Volksnahrungsnettel nicht nur vom Standpunkte der Billigkeit vollauf gerechtfertigt ſei, ſondern au deshalb, weil die in dieſer Wurſt enthaltenen ährſtoffe auch gut ausnutzbar ſind. Von Wichtigkeit iſt da allerdings, und das wird beſonders betont, daß nicht allein die Beſchaffenheit des betreffenden Blutes, ſon⸗ dern namentlich auch die der weiteren Zutaten, in erſter Linie des Speckes, einwandfrei ſein muß. Auch der Karlsbader Arzt Dr. Lorand weiſt darauf hin, da man zwar aus verſchiedenen, hier nicht näher zu be rührenden Gründen, den Wurſtwaren im allgemeinen einiges Mißtrauen entgegenbringe, daß aber die Blut wurſt die vorteilhafteſte Wurſtart ſei. Blut iſt ein ſehr kräftiges Nahrungsmittel, weil es viel Eiweiß enchalk⸗ Perantwortlich für die Redaktſon Gg. Zimmermann cckönhein 2. Stelen Bingang Salson-Meuheften 90 Hleidensloflen, Domen- u. Hinder-Hontektion, Baumwollooren, Puta, Weibiuoren u. Masche Sesulgblellung: Gardinen, Teppiche und Belleſ Bilge Preise Gute Bedienung a „Louis Dandauer, Manne e 28888 dabei Breltestn. 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Nach 8 13 Ziffer 1 des Geſetzes ſind die Gewerbe⸗ treibenden, die außerhalb ihrer Arbeitsſtärte in Werkſtätten gewerbliche Arbeit verrichten laſſen, verpflichtet, ein Ver⸗ zeichnis derjenigen Perſonen zu führen, welchen die Haus⸗ arbeit übertragen oder durch welche außerhalb der Be⸗ triebsſtätte des Gewerbetreibenden die Uebertragung erfolgt, unter Angabe der Betriebsſtätte dieſer Perſonen. Wir fordern hiermit die Gewerbetreibenden der Stadt Verei f Velzeichniſſes bis zum 1. Mai ds. Js. bei den zuſtändigen erein ehem. ner Seckenheim. Mannheim und den Vororten auf, eine Abſchrift dieſes olizeirevieren einzureichen. ü 2 Die Gewerbetreibenden in dem Landbezirk haben die bſchrift des Verzeichniſſes ebenfalls bis zum 1. Mai ds. 8. bei dem Bürgermeiſteramt einzureichen. Die einzureichenden Verzeichniſſe haben lediglich die Namen derjenigen Perſonen zu enthalten, denen Haus⸗ arbeit übertragen wird, oder durch welche außerhalb der rbeitsſtätte des Gewerbetreibenden die Uebertragung er⸗ olgt, alſo nicht auf die ſämtlichen in der Hausarbeit 1 beſchäftigten Perſonen, insbeſondere die Kinder. Mannheim, 1. April 1912. % ii, ind 29 Juli e und e 23. September; 7. und 21. Oktober; 4. und 18. November Gr. Bezirksamt Abt. IV. Keſchluß. Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit zur all⸗ gemeinen Kenntnis gebracht. Seckenheim, den 9. April 1912. gürgermeiſteramt: 0 6— Volz. Koch. Bekanntmachung. f Die Verleihung von Ausſteuergaben aus der Luifenſtiftung betr. Aus den Zinſen der„Luiſenſtiftung“ wird in dieſem dahr⸗ einem katholiſchen Brautpaare eine Ausſteuergabe erliehen. 8 Bewerbungen, für welche nur dürftigen beſtens be⸗ ſpäteundete Paare in Betracht kommen können, ſind bis Bü eſtens 15. ds. Mts. ſchriſtlich bei dem unterzeichneten kgermeiſteramt einzureichen. Seckenheim, 9. April 1912. . Vürgermeiſteramt: Ratſchreiber 8 Volz. Koch. Bekanntmachung. Die Organiſation des Sichungsweſens, hier die Eichtage der ſtaatlichen Abfer⸗ Fu tigungsſtellen betr. lichen 7 die im Eichamtsbezirk Mannheim gelegenen ſtaat⸗ bfertigungsſtellen werden für das Jahr 1912 fol⸗ chtage feſtgeſetzt: . 8 1. Abfertigungsſtelle 6 D Schwetzingen. 3. und 17. April; 1., 17. und 31. Mai; 14. und 28. Juni; 12. und 26. Juli; 9. und 23. Auguſt; 6. und 20. September; 4., 18. und 30. Oktober; 13. und 27. No⸗ vember; 11. und 27. Dezember. 2. Abfertigungsſtelle 6 E Heidelberg.. 10. und 24. April; 8. und 22. Mai; 4. und 18. Juni; uguſt; 9. und 2., 16. und 30. Dezember. — Die Arbeitszeit wird bei den einzelnen Abfertigungs⸗ ſtellen durch Anſchlag an der Amtsſtelle noch bekannt ge⸗ macht werden. An den Abfertigungsſtellen werden vorgenommen: Neu- u. Nacheichungen von Faͤſſern, Gewichten(mit Ausſchluß der Präziſtionsgewichte), Wagen für eine größte zuläſſige Laſt von 500 kg.(mit Ausſchluß der Präziſions⸗ wagen) u. von Herbſtgefäßen, ſowie Beglaubigungen von Fiſchverſandgefäßen für den Eiſenbahnverkehr. Karlsruhe, den 27. März 1912. rush. Obereichungsamt. Mannheim, den 1. April 1912. Großherzogliches gezirksamt. Polizeidirektion. Beſchluß. Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit zur allge⸗ meinen Kenntnis gebracht. Seckenheim, den 9. April 1912. gürgermeiſteramt: Volz. Frühjabrs⸗ Rontroll⸗Uersammlungen 1012 im Tandwehrbezirm Mannheim, Bezirk des haupt- meldeamts Mannheim, für die Ortschaften des Amts⸗ beziiks Mannheim. Zur Teilnahme ſind verpflichtet: Sämtliche Unteroffiziere, Maunſchaften und Erſatz⸗ reſerviſten der Jahresklaſſen 1899 bis 1911, mit Aus⸗ nahme derjenigen der Jahresklaſſen 1899 und 1900, welche bereits zur Landwehr II. Aufgebots übergeführt worden ſind und derjenigen der Jahresklaſſe 1900, welche in der Zeit vom 1. April bis! 30. September 1900 ein⸗ getreten ſind. Ratſchreiber Schmitt. Es haben zu erſcheinen: In Seckenheim(Schlösschen): Mittwoch, den 24. April 1912, nachm. 2.30 Uhr die Mannſchaften der Infanterie von Seckenheim und Moes heim. Mittwoch, den 24. April 1912, nachm. 4 Uhr die Mannſchaften der übrigen Waffen, die Erſatzreſerviſten aller Waffen und die zur Dispoſition der Erſatzbehörden entlaſſenen Mannſchaften aller Waffen von Seckenbeim und Npesheim. Militär-, Erſatzreſerve⸗Päſſe und Kriegsbeorderungen find mitzubringen. Die Jahresklaſſe jeden Mannes befindet fich auf der Vorderſeite des Militär⸗ bezw. Erſatzreſerve⸗ Paſſes verzeichnet. Unentſchuldigtes Fehlen und Erſcheinen zu einer un⸗ richtigen Kontroll⸗Verſammlung werden beſtraft. Bezitks Rommando Mannheim. Beschluss. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis. Seckenheim, 9. April 1912. gürgermeiſteramt: Volz. Schmitt. Samstag, den 13. April, abenzs ½9 Uhr im„Ochſen“ Festausschuss-Sitzung Wegen Wichtigkeit der Tagesordnung bittet um voll⸗ zähliges Erſcheinen. Der Vorſthende. Bekanntmachung. Die ſtaatliche Zuchtviehſchau fim Jahr 1912 betr. Die ſtaalliche Zuchtviehſchau für den diesſeitigen Bezirk findet am g Mittwoch, den 9. Mai ds. 28., vorm. 10 Ahr in Ladenburg ſtatt. Die Bürgermeiſterämter und Stabhalterämter werden beauftragt, dieſes den Zuchtviehbeſitzern in orts⸗ üblicher Weiſe bekannt zu geben mit der Aufforderung, etwaige Anmeldungen zur Zuchtviehſchau bis ſpäteſtens 10. April ds. Js. bei dem Bürgermeiſteramt bezw. Stabhalteramt zu machen. Die einlaufenden Anmeldungen ſind in die vorgeſchriebene Ueberſicht aufzunehmen und ſo⸗ fort hierher unter Anſchluß etwaiger Nachweiſe vorzulegen eventl. wäre Fehlanzeige zu erſtatten. Mannheim, den 18. März 1912. Greſih. Lezirksamt. geſchluß. Vorſtehendes wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem Anfügen, daß die Grundbeſtimmungen an der Oristafel dahier angeſchlagen ſind. Seckenheim, 4. April 1912. 5 Gemeinderat Volz. Au 1. Verkauf von Liegenſchaften Vermittelung von Hypotheken dung Carl Arnold, Seckenheim, Jammſtr. 1 21⁰ Koch. ö 1 ö 1 Bekanntmachung. Die ſtaatliche Prämiierung von Zucht⸗ ſtuten, die Erteilung von Freideckſcheinen und die Gewährung von Kaufpreisnach⸗ läſſen betreffend. Wir bringen nachträglich die Grundbeſtimmungen für die ſtaatliche Prämiierung von Zuchtſtuten, die Erteilung von Freideckſcheinen und die Gewährung von Kaufpreis⸗ nachläſſen zur allgemeinen Kenntnis und bemerken hierbei folgendes: 1. Die Bewerbungen um Prämien, Freideckſcheine und Kaufpreisnachläſſe ſind längſtens bis zum 25. April 1912 bei den Bür germeiſterämtern einzureichen und von dieſen dem Großh. Bezirksamt vorzulegen. Anmeldungen, welche nach dieſem Zeitpunkte erfolgen, können nicht mehr berück⸗ ſichtigt werden. Die Bewerbungen müſſen enthalten: a) Vor⸗ und Zuname, Stand und Wohnort des Eigen⸗ tümers des Tieres. b) Name, Abſtammung. Geburtsjahr, Farbe und Ab⸗ zeichen der Stute und eventl. ihrer Nachkommen, ſo⸗ wie ferner die Stutbuchnummer, falls die Stute im Zuchtregiſter einer Genoſſſſenſchaft eingetragen iſt. c) Die Angabe, ob und wann die Stute prämiiert oder mit einem Freideckſchein bedacht worden iſt. 2. Bei den im laufenden Jahr ſtattfindenden Tag⸗ fahrten zur Prämiierung müſſen vorgeführt werden: a) Alle in dem betreffenden Bezirk aufgeſtellten ſubven⸗ tionierten Hengſte. b) Die im Jahre 1898 und den folgenden Jahren mit Staatsunterſtützung angekauften und eingeführten Stuten und Stutfohlen, inſofern dieſelben von der Kommiſſion noch nicht für zuchtuntauglich erklärt worden ſind. Die vor dem Jahre 1898 eingeführten Stuten werden freigegeben, falls ſie nicht während der letzten Z Jahre prämiiert worden ſind. c— Diejenigen Stuten, welche in den Jahren 1909, 1910 oder 1911 einen Staats⸗ oder Aufmunterungspreis erhalten haben. d) Diejenigen Stuten, bezw. Stutfohlen, welche zur letzt⸗ jährigen Pferdeprämiierung hätten vorgeführt werden follen, aber nicht zur Vorführung gelangt ſind. 3. Wenn die Beſitzer der unter Ziffer 22— d bezeich⸗ neten Pferde an deren Vorführung behindert ſind, haben ſie dies vor der Prämiierungstagfahrt dem Großh. Bezirksamt mit Angabe des Behinderungsgrundes und des Standortes des Pferdes anzuzeigen. 4. Die Beſitzer von Stuten, welche ſich um Prämien oder Freideckſcheine bewerben, ferner die Beſitzer, welche gemäß Ziffer 8b der Grundbeſtimmungen bezw. Ziffer 20— d dieſer Verfügung zur Vorführung ihrer Stuten ver⸗ pflichtet ſind, haben zur Prämiterungstagfahrt die zur Er⸗ bringung der verlangten Nachweiſe erforderlichen Dick⸗ bezw. Geburtsſcheine mitzubringen. 5. Wir verweiſen auf Ziffer 1 der Grundbeſtimmungen, wonach nur dem Zuchtziel des Bezirks entſprechende Stuten prämiiert werden können und machen darauf aufmerkſam, daß es den in einem Halbblutprämiierungsbezirk wohn⸗ haften Beſitzern von Kaltblutpferden überlaſſen bleibt, letztere auf der nächſten Prämiierungsplatte für Kaltblüter zur Vorführung zu bringen, wie umgekehrt Halbblüter eines Kaltblutbezirks an dem nächſten für die Prämiierung von Halbblütern beſtimmten Orte vorgeſtellt werden önnen. Die Bürgermeiſterämter und Stabhalterämter des Bezirks werden angewieſen, die Bekanntmachung und die Grundbeſtimmungen alsbald zur Kenntnis der Pferdezüchter zu bringen. Die gemäß Ziffer 1 der Verfügung einkommenden Bewerbungen, ſowie ein Verzeichnis der gemätz Ziffer 2 im laufenden Jahre vorzuführenden Pferde ſind uns ſofort, längſtens aber bis 28. April ds. Js., vorzulegen. Kommen Bewerbungen nicht ein, oder ſind vorzuführende Pferde nicht vorhanden, iſt innerhalb dieſer Friſt Fehl⸗ anzeige zu erſtatten. a Mannheim, den 22. März 1912. Großh. Bezirksamt Abt. l. Bekanntmachung. Die Aenderung der Bezeichnung des Haltepunktes Feudenheimer Brücke betr. Der an der Strecke Mannheim— Heidelberg gelegene Haltepunkt Feudenheimer Brücke erhält vom 1. Mai ds. Js. ab die Bezeichnung„Mannheim⸗ Rangierbahnhof.“ Karlsruhe, den 27. März 1912. Groh. Generaldirektion der gad. Staatseſienbahnen. Coschäfts-Empfenlung. Bringe einer titl. Einwohnerschaft mein Flaschenbier-Geschäft in empfehlende Erinnerung. la. Lagerbier hell und dunkel aus der altbe- rühmten Brauerei„Durlacher Hof“ vorm. Hagen Mannheim. Hochachtend Jah. Eisenhauer Wilhelmstr. 17. Liedertafel Seckenheim. Heute Abend ½9 Uhr Festausschuss-Sitzung im„Stern“.“ Um vollzähligess Erſcheinen bittet Der Vorſtand. Mustergültige Einrichtung ca. 120 Maschinen und Apparate(Lehnfingerschnellschreibmethode). 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Die Neuwahl der Beiſizer des Gewerbegerichts Mannheim betr. 8 Termin zur Vornahme der Wahlen der Beiſttzer des Gewerbegerichts iſt auf Mittwoch, den 24. April 1912 und zwar von Nachmittags 5 bis abends 9 Uhr anberaumt II Die Wahl findet auf dem Rathaus dahier, Zimmer No. 6 und 7 ſtatt. III. Es ſind je 2 Beiſizer aus dem Kreiſe der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zu wählen. Die Beiſizer aus den Arbeitgebern werden mittelſt Wahl der Arbeitgeber, die Beiſitzer aus den Arbeitnehmern mittelſt Wahl der Letzteren auf die Dauer von 3 Jahren beſtellt. Eine Wieder⸗Wahl iſt zuläſſig. Hinſichtlich der Bedingungen der Wahlberech⸗ ligung wird auf die diesſeitige Bekanntmachung, vom 8. Januar 1912 verwieſen. IV. ö Als Beiſitzer ſoll nur berufen werden, wer das drei⸗ ſigſte Lebensjahr vollendet und in dem der Wahl voraus⸗ Familie Armenunter⸗ ſtützung aus öffentlichen Mitteln nicht empfangen oder die empfangene Armenunterſtützung zurückerſtattet hat und in dem Bezirk des Gerichts ſeid mindeſtens zwei Jahren wohnt dder beſchäſtigt iſt. N Perſonen, welche zum Amte eines Schöffen unfähig ſind,(Gerichtsverfaſſungsgeſet 88 31. 32) können nicht de⸗ rufen werden 88 31 32 Ger. Verf. Geſ. lauten. § 31. Das Amt eines Schöffen iſt ein Ehrenamt. Das⸗ ſelbe kann unr von einem Neuiſchon verſehen werden. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen ſind; 1. Perſonen, welche die Befähigung infolge ſtraf⸗ gerichtlicher Verurteilung verloren haben; 2. Perſonen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet iſt, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit der Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; 3. Perſonen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beſchränkt ſind. Mitglieder einer Innung, für welche ein Schiedsgericht in Gemäßzeit des§ 81d— No. 4 und der 88 91 bis 95 der Gewerbeordnung errichtet iſt, ſowie deren Arbeiter ſind nicht wählbar. 8 32. V. Die Wahl der Beiſizer erfolgt unter Leitung des Wahlausſchuſſes. Die Arbeitgeber haben ihr Wahlrecht in dem⸗ jeuisen Wahlbeſirk auszuüben, in welchem ſie ihre gewerbliche Niederlaſſung(das„Seſchäft“ od das „gürean“!) haben; die Arbeiter in demjenigen Wahlbezirk, in welchem ihr Arbeitgeber ſeine ge werblichen Niederlaſſung(„Geſchäft“ ber„güre⸗ an“) hat; verübergebend Arbeitsloſe, ſawie die⸗ jenigen Arbeiter welche außerhalll des Gerichts- hetirks in Arbeit tehen, wählen in dem gefirk, in welchem ie wohnen. VI. Die Wahl der Beſitzer iſt unmittelbar und geheim. VII. Das Wahlrecht ift nur in Perſon und durch Stimm⸗ zettel auszuüben, welche handſchriftlich oder im Wege der Vervielfältigung herzustellen ſind und nicht mehr als 2 Namen enthalten dürfen. Die Stmmzeitel müſſen aus gewöhnlichem weißen Papier gefertigt ſein und aürten uu; zammengefaltet die Grösse eines Ouartplattes nicht Aber⸗ schtelten. Derartige Stimmzettel dürfen in dem uuten⸗ bezeichneten Raume, in welchem der Wähler ſeinen Stimm⸗ zettel in den Umſchlag zn ſtecken hat, aufgelegt. Nur ſolche Stimmzettel haben Gültigkeit, die Vorſtehendem genau entſprechen. Die Namen der vorgeſchlagenen Kandidaten dürfen jedoch durch andere Namen erſetzt oder geſtrichen werden. VIII. Die wahlberechtigten Arbeitgeber, welche ſich zur Stimmenabgabe einfinden, werden nur dann zur Wahl zugeſeſſen, wenn ſie in die Wählerliſte eingetragen ſind. Sie müſſen ſich auf Verlangen des Waglausſchußßes üben Perſon ausweiſen; darüber, ob der erbrachte Ausweis ge⸗ nügt, entſcheidet der Wahlausſchuß. Die wahlberechtigten Arbeitnehmer, welche zur Wahl erſcheinen haben da für die Arbeitnehmer Wähler⸗ liſten nicht aufgeſtellt worden ſind, dem Wahlausſchuß vor Stimmenabgabe eine Beſcheinigung zu übergeben, in welcher beſtätigt wird, daß der Arbeiter dem deutſchen Reiche an⸗ gehört, das 25. Lebensjahr vollendet hat und in dem Be⸗ triebe des beſcheinigenden Arbeitgebers beſchäftigt iſt, oder, falls der Arbeiter außerhalb des Gewerbegerichts bezirks beſchäftigt iſt, in dem Grwerbegerichtsbezirke wohnt. Ver⸗ weigert der Arbeitgeber die Ausſtellung der Beſcheinigung, ſo genügt eine Beſcheinigung der Krankenkaſſe oder der Polizeibehörde. Die Anerkennung anderer Ausweiſe dleidt dem Ermeſſe des Wahlausſchuſſes überlaſſen(vergl. hier⸗ wegen unſere Bekanntmachung vom 6. Januar 1900). Darüber, ob der erbrachte Ausweis genügt, entſcheidet der Wahlausſchuß. IX. Der Wähler, welcher ſeine Stimme abgeben will, tritt zunächſt an den Tiſch, an welchem ſich der Wahlausſchuß befindet, nennt ſeinen Namen, bezw. der Wahlberechtigte Arbeitnehmer üdergibt dem Vorſitzenden des Wahlaus⸗ ſchuſſes die erforderliche Beſcheinignng(Ziffer XIII) und erhält hier einen abgeſtempelten Umſchlag. Der Wähler begibt ſich ſodann in einen der Benbachtung unzugänglichen, mit dem Wahllokal in unmittelbarer Verbindung ſtehenden Raum, in welchem er ſeinen Stimmzettel ohne Beiſein Anderer in den Umſchlag ſteckt. Den ſo verſteckten Stimm⸗ zettel legt er ſodann durch die Hand des Vorſitzenden des Wahlausſchuſſes in die Wahlurn: Wähler, welche durch körperliche Gebrechen gehindert find, ihren Stimmzettel ei⸗ genhändig in den Umſchlag zu legen, dürfen ſich der Bei⸗ hilfe einer Verttauensperſon bedienen. Stimmzettel, welche die Wähler nicht in den amtlich geſtempelten Umſchlägen abgeben wollen, ebenſo die Stimm⸗ zettel ſolcher Wähler, welche den oben erwähnten, der Be⸗ achtung unzugänglichen Raum noch nicht betreten haben, werden zurückgewieſen. Iſt mehr als ein Stimmzettel in einem Umſchlag, ſo iſt die Stimmabgabe ungültig. f X Hinſichtlich der Wahlberechtigung der Giſendahn⸗ und Gemeindearbeiter, ſowie der vorübergehend Ardeitsloſen ver⸗ weiſen wir auf die in einigen Tagen erſcheinende beſondere Bekanntmachung. XI Die Wahlberechtigten Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden hiermit zur Auzübung ihres Wahlrechts eingeladen. Secken heim, den 12. März 1912. Gemeinderat Volz. Koch. Sämtliche Einlagen werden auf f Sparkassen-Conto mit A Prozent vom Tage der Einlage ab, ver- zinst. Volksbank Schwetzingen eingetr. Genossenschaft mit unbeschr. Haftpflicht. 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