5 t 2 17 3 8 e 1 Neckar-Boſe Nr. 97.— Z. Blat. Seckenheim, 17. Auguſt 1912. Anleitung für die Angeltelltenve ng: 1. Das Verſicherungsgeſetz für Angeſtellt« er reckt ſich nur auf Angeſtellte, d. h. ſolche Perſonen, welche weder zu der handarbeitenden Bevölkerung noch zu den Unternehmern gehören. Der Umſtand, daß der Angeſtellte nach der Reichsverſicherungsordnung ver⸗ ſicherungspflichtig iſt, befreit ihn nicht. 2. Verſicherungspflichtig ſind alle Angeſtellten, die im Deutſchen Reiche beſchäftigt werden, gleich⸗ viel ob ſie männlichen oder weiblichen Ge⸗ ſchlechts, verheiratet, verwitwet oder le⸗ dig, Inländer oder Ausländer ſind. Deut⸗ ſche Schutzgebiete gelten hiebei als Ausland. Eine im Auslande ſtattfindende Tätigkeit kann als Teil, Zubehör, Fortſetzung oder Ausſtrahlung eines in⸗ ländiſchen Betriebs verſicherungspflichtig ſein, z. B. die Arbeit auf einer im Ausland belegenen Grenz⸗ ſtation eines inländiſchen Eiſenbahnunternehmens, Herſtellung von Bauten im Auslande von einem in⸗ ländiſchen Betrieb aus mit dazu ausgeſandten Ar⸗ beitskräften. 3. Ein Angeſtelltenverhältnis liegt nicht vor, wenn mehrere Perſonen ſich gemeinſam bei demſelben Unternehmen beteiligen, ohne daß einer zu dem andern oder einem der anderen in einem Ab⸗ hängigkeitsverhältniſſe ſteht. 4. Alter. Der Verſicherungszwang beginnt mit dem erſten Tage des 17. Lebensjahrs. Perſonen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, werden nicht mehr neu in die Verſicherung aufgenommen. 5. Berufsfähigkeit. Eine Perſon, deren Arbeitsfähig⸗ keit infolge körperl. Gebrechen od. infolge Schwäche ihrer körperlichen und geiſtigen Kräfte auf weniger als die Hälfte derjenigen eines körperlich und geiſtig geſunden Verſicherten von ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntniſſen und Fähigkeiten herab⸗ geſunken iſt, gilt als berufsunfähig und iſt von der Angeſtelltenverſicherung ausgeſchloſſen. 6. Entgelt. Die Tätigkeit muß gegen Entgelt er⸗ folgen. Sachbezüge gelten auch als Entgelt. Auch ſolche Angeſtellte, die einen Jahresverdienſt von weniger als 2000 Mk. haben, ſind verſicherungs⸗ pflichtig, dagegen nicht Angeſtellte mit mehr als 5000 Mk. Jahresarbeitsverdienſt. 7. Verſicherungspflichtige. Einen gewiſſen Anhalt bieten Steuerzettel und Quittungskarte. Im übrigen iſt zu bemerken: a) Angeſtelte in leitender Stellung ſind 1 Nerſonen, die nach der Art ihrer Stellung nicht zu ausführender, ſondern zu ſelbſtändiger Tä⸗ tigkeit berufen ſind, alſo z. B. die Betriebs⸗ direktoren in Induſtrie und Bergbau, die Leiter kaufmänniſcher Betriebe, die Verwalter großer Landgüter. 5 Dieſe Perſonen ſind verſichert, wenn die Beſchäftigung ihren Hauptberuf bildet. Ob eine Beſchäftigung im Haupt⸗ oder Neben⸗ beruf ausgeübt wird, beſtimmt ſich bei mehreren Erwerbstätiakeiten nach dem Verhältniſſe den auf ſie verwendeten Arbeitszeit und des dafür gewährten Entgelts. Betriebsbeamte, 4 andere Angeſtellte in einer ähnlich gehobenen oder höheren Stellung ohne Rückſicht auf ihre Vorbildung ö— ſämtlich, wenn dieſe Beſchäfti⸗ ö gung ihren Hauptberuf bildet(sogl. ö Ziff. 7a). Hierunter ſind im Gegenſatz zu den Arbeitern, Gehilfen, Geſellen, Lehrlingen und Dienſtboten alle diejenigen Angeſtellten in Landwirtſchaft, Gewerbe und Handel, in pri⸗ 55 vaten und öffentlichen Verwaltungen und im 55 Haushalte begriffen, deren Tätigkeit nicht haupt⸗ j ſächlich auf körperlicher Arbeit beruht. Es d fallen alſo auch Perſonen darunter in einer über das Maß der Betriebsbeamten und Werk⸗ N meiſter hinaus gehobenen Stellung, insbeſon⸗ dere auch Angeſtellte mit Hochſchulbildung. In welche Klaſſe der Angeſtellten, ob unter die 5 Betriebsbeamten, Werkmeiſter oder anderen An⸗ geſtellten im Zweifelsfalle die einzelne Perſon ö zu bringen iſt, darauf wird weniger Gewicht zu legen ſein. Es kommt hauptſächlich darauf 0 an, daß nicht Perſonen, welche der handar⸗ beitenden Bevölkerungsklaſſe angehören, der Verſicherungspflicht nach dem Verſicherungsge⸗ ſetze für Angeſtellte unterworfen werden. Hie⸗ rauf iſt daher beſonders zu achten und in Zwei⸗ felsfällen durch Befragung feſtzuſtellen, was der Betreffende ſeiner Meinung nach iſt und welche hauptſächlichen Arbeiten er in ſeinem Beruf auszuführen hat. Es empfiehlt ſich auch, von größeren Firmen Liſten 1 Werkmeiſter und he nach ihrer Anſicht verſiche⸗ rungspflichtigen Angeſtellten zu erbitten. c) Bureaua ngeſtellte fallen, vorausgeſetzt, daß die Beſchäftigung ihren Hauptberuf bildet (ogl. Ziff. 7a), unter das Verſicherungsgeſetz für Angeſtellte, wenn ſie nicht mit niederen oder lediglich mechaniſchen Dienſtleiſtungen beſchäftigt werden. Ausgeſchloſſen ſind alſo auch hier die⸗ jenigen, die hauptſächlich Handarbeit verrichten, wie Bureaudiener, ferner Perſonen, die ledig⸗ lich abſchreiben, ſei es mit der Hand oder mit der Maſchine. Verſicherungspflichtig ſind da⸗ gegen insbeſondere Perſonen, die in Rechtsan⸗ waltsbureaus Schriftſäbe anfertigen und Ko⸗ ſten rechnungen aufftetlen. Die Art der Tätig⸗ keit der Bure zuangeſtel'ten iſt durch Befragung genau feſtzuſtellen 5 e e . d) Handlungsgehrlfſen und Gehilfen in Apotheken. Als Handlung gehilfen gelten nur die in einem Handelsgewerbe zur Leiſtung kaufmänniſcher Dienſte angeßellte Perſonen. e) Bühnen⸗ und Orcheſtermitglieder. Ein Schauſpieler, Artiſt oder Muſiker iſt ver⸗ ſicherungspflichtig, wenn er Mitglied einer Bühne oder eines Orcheſters iſt. Wann dies der Fall iſt, muß nach der Lage des einzelnen Falles beurteilt werden. Vora f S sſetzung iſt jedenfalls, daß ſich die Schauſpieler, Artiſten und Muſiker einem Dirigenten oder ſonſtigen Unternehmer derart unterordnen, daß ſie als abhängig, nicht als Mitunternehmer anzuſehen ſind. Schauſpieler, Artiſten oder Muſiker, die nicht Bühnen⸗ oder Orcheſtermitglieder ſind, können gleichwohl Angeſtellte des Inhabers eines Lo⸗ kals ſein. In dieſem Falle ſind ſie verſiche⸗ rungspflichtig nach Ziff. 7 b. f) Lehrer und Erzieher. Ihre Tätigkeit richtet ſich auf die geiſtige Entwicklung auf dem Gebiete der höheren und elementaren Wiſ⸗ ſenſchaften und der ſchönen Künſte, ſowie auf die Bildung des Charakters und Gemüts. Da⸗ hin gehört auch die Unterweiſung in körper⸗ lichen Uebungen und Fertigkeiten, ſoweit ſie dem Erziehungszweck dient. Zur Lehrtätigkeit gehört nicht der vom Er⸗ ziehungszwecke losgelöſte und überwiegend nach gewerblichen Geſichtspunkten betriebene Unter⸗ richt in körperlichen und mechaniſchen Fertig⸗ keiten, wie er in Reit⸗ und Schwimmanſtalten, Fahrradinſtituten, von Fecht⸗ und Tauzlehrern oder Schneiderinnen erteit wird. Perſonen, welche ſolchen Unterricht in abhängiger Stel— lung erteilen, ſind Gewerbegehilfen. In beſon⸗ deren Fällen können ſie„andere Angeſtellte“ (Ziff. 7 p) ſein. Lehrer und Erzieher gelten auch dann als verſicherungspflichtig, wenn ſie nicht in einer Schulanſtalt unterrichten oder Hauslehrer ſind, ſondern aus dem Stundengeben bei wechſelnden Auftraggebern ein Gewerbe machen, indem ſie in die Häuſer gehen oder in der eigenen Woh⸗ nung den Unterricht erteilen. Lehrer und Erzieher, die Inksber einer Lehr⸗ anſtalt ſind, unterliegen der Verſicherung nicht. g) Aus der Schiffsbeſatzung deutſcher Seefahrzeuge und aus der Beſatzung von Fahrzeugen der Binnenſchiffahrt ſind verſicherungspflichtig: Kapitäne, Offiziere des Decks⸗ und Maſchinendienſtes, Verwalter und Verwaltungsaſſiſtenten, ſowie die in einer ähnlich gehobenen oder höheren Stellung befindlichen An⸗ nb ohne Rückſicht auf ihre Forbildung, ſämtlich, wenn dieſe Beſchäf⸗ tigung ihren Hauptberuf bildet. Als deutſches Seefahrzeug gilt jedes Fahr⸗ zeug, das unter deutſcher Flagge fährt und ausſchließlich oder vorwiegend zur Seefahrt be⸗ zützt wird. Nach dem Verſicherungsgeſetz für Angeſtellte vom 20 Dezember 1911(Reichs⸗Geſetzbl. S. 989) ſind von den verſicherten Angeſtellten und ihren Arbeitgebern Ver⸗ trauensmänner zu wählen. Dieſe Vertrauensmünner wählen Beiſitzer für den Verwaltungsrat, die Renten⸗ ausſchüſſe, die Schiedsgerichte und das Oberſchiedsgericht und können von der Reichsverſicherungsanſtalt oder den Rentenausſchüſſen bei Erledigung ihrer Geſchäfte zur Mitwirkung in Anſpruch genommen werden. Sie ſind alſo die Vertreter der Beteiligten bei der Ausführung felt Handhabung des Verſicherungsgeſetzes für Ange⸗ tellte. Die Wahlen der Vertrauensmänner werden voraus⸗ ſichtlich im Herbſt d. Is. ſtattfinden. Hierbei gilt nach § 149 des Geſetzes als Aus veis für die verſicherten Angeſtellten die Verſicherungs!»te, für die Arbeitgeber eine von der Gemeindebehörde h. nach§ 6d der Min.⸗Verfügung vom 26. Juni(Reg.⸗Bl. S. 198) von dem Ortsvorſteher ausgeſte. Beſcheinigung über die Zahl der von ihnen re äßig beſchäftigten verſicherten Angeſtellten. Die Vo rungskarten wer⸗ den von den Ausgabeſtellen der A elltenverſicherung, d. h. nach§ 4 der Min. ⸗Verf. den behörden für die Arbeiterverſicherung für die ver ten Angeſtellten ausgeſtellt, inſoweit ſie nicht Mitgl. von Erſatzkaſſen ſind. Vorausſetzung für die Ausſte ung der Verſiche⸗ rungskarte iſt, daß der verſicherte A, zeſtellte zuvor die Vordrucke einer Aufnahme⸗ und Verſicherungskarte, welche bei den Ausgabeſtellen unentgeltlich erhältlich ſind, ausgefüllt und der Ausgabeſtelle eingereicht hat. Alle verſicherten Angeſtellten werden aufgefordert, ſich ſchleunigſt von der Aus⸗ abeſtelle, in deren Bezirk ſie beſchäftigt fend, oder von ihrem Arbeitgeber, ſofern er im Beſitze der Vordrucke iſt, die Vordrucke einer Aufnahme⸗ und einer Verſicherungs⸗ karte nebſt Belehrung verabreichen zulaſ⸗ ſen und unter Einreichung der ausgefüll⸗ ten Vordrucke bei der Ausgabeſtelle ihres Beſchäftigungsortes die Ausſtellung der Verſicherungskarte zu beantragen. Ueber die Ausfüllung gibt die mit den Vordrucken auszuhändigende Belehrung Auskunft. Als Ausweis iſt der Ausgabeſtelle der Steuerzettel egebenenfalls die Quittungskarte der Invaliden⸗ interbliebenenverſicherung vorzulegen. Verſicherte Angeſtellte, welche bei den Wahlen nicht im Beſitz einer Verſicherungskarte ſind, gehen ihres Wahl⸗ rechtes verluſtig. i Die Arbeitgeber, welche verſicherte Angeſtellte be⸗ ſchäftigen, werden aufgefordert, bis zur Wahl ſich von und und der Gemeindebehörde eine Beſcheinigung über die Zahl, der von ihnen regelmäßig beſchäftigten verſicherten An⸗ geſtellten ausſtellen zu laſſen. Ohne dieſe Beſcheinigung können ſie zur: Wahl nicht zugelaſſen werden. R 8 o 3333 FT aller Welt Neues aus 50jöhriges Prieſterſubi äem des Eiſchols Frizen Biſchof Fritzen von Straßburg begeht am 16. Aug die Feier ſeines 50jährigen Prieſterjub läums. Er am 16. Auguſt 1838 in Cleve geboren, ſtudierte in Tübingen, Münſter, Berlin und Bonn n ben Theologie beſonders Philologie und Geſchichte und wurde daun Leh⸗ rer am biſchöflichen Seminar in Geasdonk. 187 — 1887 war er Hofkaplan in Dresden und Erzieher den finder 4 des Prinzen Georg von Sachſen und hat ſeit l8gl den Straßburger Biſchofsſtuhl inne. » Diebſtahl. Prinzeſſin Friedrich Karl von Heſſen, 5 die jüngſte Schweſter Kaiſer Wilhelms, iſt am vers gangenen Samstag in London das Opfer eines Dieb⸗ ſtahls geworden. Sie hatte, wie alljährlich, einige Zeil . in Eeaſtbourne verbracht, und befand ſich auf der Heim reiſe. bube in das für ſie reſervierte Coupe eingeſchlichen, und eine der Prinzeſſin gehörige Handtaſche, die Juwelen und andere Gegenſtände von großem Wert enthielt. Der Verluſt der Taſche wurde erſt bemerkt, als der Zug ſchon längere Zeit abgefahren war. Die Nachforſchungen nach dem Diebe ſind bisher ohne Erfolg geblieben. N * Heiratsſchwindler. Die Strafkammer zu Köln ging bei der Verhandlung gegen einen Heiratsſchwindler über den auf zwei Jahre Zuchthaus lautenden Antrag des Staatsanwalts noch hinaus und verurteilte den An⸗ geklagten zu drei Jahren Zuchthaus. 5 5 * Eheſcheidungsverſuch. Die Gattin des wegen Giftmordattentats zu 20 Jahren Kerkerſtrafe verurteil⸗ ten ehemaligen Oberleutnants Hofrichter in Wien hat an dieſen wiederholt die Bitte richten laſſen, in eine Ehe, ſcheidung zu willigen. Hofrichter lehnte bisher ab, dieſem Wunſche nachzukommen. Seine Frau hat jetzt die Schei⸗ dungsklage eingebracht. Da Hofrichter auf ſeinem Recht beſteht, perſönlich zu den vom Geſetz vorgeſchriebenen drei Verſöhnungsverſuchen zu erſcheinen, hat das Wiener Landesgericht das Bezirksgericht in Baden erſucht, Sühnetermin anzuſetzen. 1 * Panik im Zirkus. Als am Montag in der Manege des Zirkus Buſch in Hamburg eine Quadrille von ſechs Damen und fünf Herren beendet war, und die Darſteller die Manege verlaſſen wollten, brach plötz⸗ lich eine Verſenkung, die ſonſt zu einer Pantomime be⸗ Sieben gerade über die Ver⸗ ſenkung hinwegreitende Darſteller ſtürzten mit den Pfer⸗ nützt wird, zuſammen. den in die Tiefe. Unter dem Publikum entſtand eine furchtbare Panik. f getroffen, wodurch es gelang, die Abgeſtürzten ſamt den Pferden nach einer halben Stunde wieder vollzählig an die Oberfläche zu bringen. Vier Perſonen, zwei Her⸗ 7 5—— ren und zwei Damen, erlitten ſchwere Verletzungen. 3 Hung Der Unfall wird darauf zurückgeführt, daß die Flaſchen⸗ züge, die die Verſenkungsbrücke hielten, nachgegeben haben. a Auf der Viktoria⸗Station hatte ſich ein Spitz, 8 Es wurden ſofort Rettungsmaßnahmen Geſchäftliches. Die Feife— eine deutſche Erſtudung! Obwohl der römiſche Schriftfteller Plinius die Seife — als Erfindung der Gallier, — er nennt ſie„ſapo“ 2 5 alſo der Vorfahren der Franzoſen bezeichnet, können wir doch an der Hand der Sprachforſchung feſtſtellen, daß dies nicht der Fall iſt. Das lateiniſche Wort„ſapo“ des Plinius nämlich iſt, ebenſo wie ſeine Ableitungen, als das alte germaniſche„ſaipo“. das franzöſiſche„ſavon“ und das italieniſche„ſapone“, nichts Demnach dürften unſere Vorfahren als die eigentlichen Erfinder der Seife zu betrachten ſein. Die Römer kannten die Seife nicht. 25 Deutſchland aber iſt nicht nur das Vaterland und die Heimat der Seife, dieſes wichtigen und wertvollen Kultur⸗ mittels, ſondern auch das Land, wo die beſte und billigſte Seife hergeſtellt wird, wofür z. B. Haus⸗Seife, wie die bekannte Flammer's Seife den ſchönſten Beweis liefert. — Manche Goldſtücke ſparen viele Familien, 1 die der, Schneiderinnen und Schuhmacher, indem Sie eine Waſch⸗ und und weitverbreitete Nähmaſchine„Krone“ verbeſſerten Singer Syſtem mit der Neuerung zum Sticken und Stopfen ohne Zwiſchen⸗ ſtraße 126 kaufen. Bobbin, Ringſchiff, Rundſchiff, Globus⸗Schwingſchiff ſin Die Nähmaſchinen Marke Globus, handel von der weltbekannten Berliner Nähmaſchinen⸗ Großhandlung M. Jakobſahn, Berlin, N. 24 Linſen⸗ muſtergültig erſtklaſſig zum Nähen von Wäſche, Seiden⸗ ſtoffe, Konfektion, rück⸗ und vorwärtsnähend, bringen ſie auch eine praktiſche Neuheit indem ſie die Naht verriegelt. Auf Wunſch verſendet die Firma ihre Kataloge mit Anerkennungen, wodurch ungsfähigkeit überzeugen kann. An- u. Verkauf von Liegenſchaften Vermittelung van Hypotheken an Carl Arnold. Seckenheim, Bunmfr. ein jeder ſich von der Leiſt⸗ . 5 e uinderberen Nellerfolgo . lienthel.-lustitut N Elektron Mannheim nur N 3, 3, l. Inhaber: Direktor Jieinrich Schäfer. Hunderte Danksagungen. nete 1 pen! 1 Dankschreiben! Heilung von Nervenkrankheiten. Dankschreiben Beſtätige hiermit Herrn Hch. Schäfer, Lichtheil⸗Inſtitut Elektron, Mannheim, N 3, 3, von ganzem Herzen, daß ich bei ihm eine 6⸗wöchen liche Kur gemacht habe, und finde keine Worte, um Herrn Schafer meinen Dank aus kücken zu können, denn er gab mir das Leben wieder] Als ich zu i) kam, befand ich mich in der traurigſten Ve faſſung die man ſih denken kann. Ich war hochgradig nervös, menſchen⸗ ſcheu, energielos fortwährend müde, nicht fähig, mich zu beſchäftigen, noch einen Gedanken zu f ſſen keine Luſt zum Beruf, unzugänglich für je er nann, geſellſchaftlich vo ſtändig unbrauchbar, melancholiſch, ſo daß ſich ſogar Selbſtmordgedanken einſtellten. Es war die guäßlichſte Verf ſſung, in die je ein Menſch verfallen kann. Ich verſuchte das letztere un zwar eine Kur bei Herrn Schäfer, Mannheim, N 8, 8. Schon nach Iatägiger Behandlung trat auffallende Beſſerung ein, ſo daß ich nach 6 Wochen eſund wie ein Fiſch im Waſſer war. Worte find überhaupt zu arm, um den Dank auszudrücken, den Herr Schäfer verdient, denn er gab mir tathächlich das Leben wieder. Ich danke Herrn Schäfer herzlich für ſe ne erfolgreiche und gewiſſenhafte Behandlung und kann die Heilmethode des Herrn Schäfer mit beſtem Gewiſſen allen Seivensgencſſen aufs wärmſte empfehlen.. Mannheim, im November 1903. P. W. Tonkün tler. Beſtätige hiermit Herrn Direktor Heinrich Schäfer, Lich heilinſtitut Elektron, Mannheim, N 3, 3, von ganzem Herzen, daß ich durch die erfolgreiche Behandlung meine Geſundheit wieder vollſtändig erlangt habe. Mein Leiden beſtand aus Schwermut, hochgradiger Norvoſttät, menſchenſcheu, energlelos, fortwährend müde, unzugänglich für Jedermann. Ich verſuchte daher das Letzte und zwar vertraute ich mich dem altrenommierteſten Lichtheil⸗Inſtitu,, nämlich dem des Heren Direktor Heinrich Schäfer an und ſchon nach 3 wöchentli ger Be⸗ handlun; trat eine derart uffallende Beſſerung ein, welche ich nich mehr er offt hatte. Nach 6 wöchentlicher Kur war mein Zuſt ind derart ge oben, ſodaß ich mich wieder vollſtändig geſund fühlte, welches ich lediglich der erfolgreichen und gewiſſenhaften Behandlunn, was auf eine langiä rige Praxis auf dem Gebiet der Nervenkrankheiten des Herrn Direktor Hein ich Schäfer ſchließen läß! zu verdanken habe. Ich kann dec halb jeden ähnlich Leidenden die erfolgreiche und gewiſſen hafte Lehandlung des Lichtheil⸗Inſtitut Elektron, N 8 8, mit guter Gewifſſen aufs beſte empfe len. Mannheim, den 25. Mai 1908. Fran G. G. Hiermit ſpreche ich Herrn Direktor Heinrich Schäfer, Mannheim, Lichtheil⸗Inſtitut Elektron, meinen beſten Dank aus für die in ſo kurzer Zeit erreſchte Wiederher ellun g meiner Geſundheit aus. Die Sy p ome wie Schlaffoſigkeit, Angſtgefühle, Beklemmungen, Kopf— 2 und Müdigkeit ſind völlig verſchwunden. Ich kann daher das Inſtitut des Herrn Schäfer allen Leidensgenoſſen beſtens empfehlen. Mannheim, 26. September 1908. J. O. Ich Unterzeichneter beſtätige hiermit Herrn Direktoi Heinich Schäfer, Licheheil⸗Inſtitut Elektron, daß ich nach einer 4 wöoͤchent⸗ lichen Behandlung von meinem ſeit Jahren beſtandenen Neuralgicleiden am Faße vollſtändig befreit war Bei jeder Gelegenheit werde ich dieſe Heilweiſe zu empfehlen wiſſen Mannheim, 29. Jana ar 1910. E. K. Ich unterzeichnete beſtätige Herin Direktor Heinrich Schäfer, Lichtheilinſtitut Elektron Mannheim, daß ſich duch ſeine aufmerk⸗ ſame Behandlung von meinem hartuäckiſchen Iſchiasleiden innerhalb 6 Wochen befreit war, und kann daher ähnlich Leid enden dieſe Heil⸗ methode des Herrn Schäfer aufs Wärmſie empfehlen. Lampertheim, 1. Juli 1911.—— W. Schl. e Ich litt längere Zeit an hartnäckigem Iſchias und war bei einem hieſigen Arzte in Behandlung. Zur Linderung der Schmerzen r jelt ſch Morphium⸗Einſpritzungen. In dieſer Zeit wurde ich auf das Lichtheil⸗Inſtitut Elekton Mannheim, N 3, 8 aufmerkſem gemacht; nachdem ich nun daſelbſt 20 Behandlungen mit Maſſage genommen hat e, war ich vollſtändig von meinem Leiden befreit und habe auch ſelther nicht mehr das Geringſte von Schmerzen in den früher angegriffenen Körperteilen verſpürt. Den glänzenden Erfolg muß ich der Heilmethode obigen Inſtiluts zuſchreiben. Waldmichelbach, Juli 1903. ä gez. G. L. Heilung von Hautkrankheiten. Ich Unterzeichnete beſtätige hiermit, daß ich ſchon länger als 14 Jahre an der rechten Geſichtshälfte an einem Lup zgeſchwür⸗ erkrankte, welches ſich mit der Zeit auch gegen die Naſe hin verbreitete. Trotz der verſchiedenartigſten Behandlungen wie Aetzen Brennen, Salben ꝛc. wurde mein Leiden immer ſchümmer. In letzter Zett wurde ich auf das Heilve fahren des Herrn Direktor Heintich S äfer auf⸗ mer ſam gemacht und ich wandte mich in meiner Bedrängnis an denſelben. Schon nach kurzer Zeit war eine auffallende Beſſerung einge⸗ tie en und konnte nach einer 12 wöchentlichen Behandlung als geheilt entlaſſen werden. Für die Wiederherſtellung meiner Geſundheit ſpreche ich Herin Duektor Heinrich Schäfer meinen beſten Dank aus und werde nicht verſäumen, das Inſtitut aufs Wärmſte zu empfehlen. Schiltigheim/ Mannheim, den 23. Februar 1911. Emma Heitz. (Bürgermeiſteramtlich beglaubigt). Beſtätige hiermit Herrn Direktor Heinrich Schäfer, Lichtheilinſtitut Elektron, Mannheim, N 3, 8, daß durch die gew ſſenhaft⸗ und aufmerkſame Be andlung mein ſe t 6 Jahren beſtandenes Lupusgeſchwür an der Naſe bei 35 Anwendungen mittels Röntge und Quarze lichtbeſtrahlungen beſeitigt war. Aus Dankbarkeit dafür werde ich jedem ähnlich Leidenden Ihr Inſtitut aufs Beſte empfehlen. Gorxheim, 20. April 1911. Barbara Steht. (Bürgermeiſteramtlich beglaubigt). Originale dieſer Dankſagungen liegen Intereſſeuten zur Einſicht offen. Heilfaktoren: comb. elektr. Lichtheil verfahren Glüh- und ogenbichtbäd er, Vier-Zellen-äder nach Dr. Schnee, Karlsbad, Konzentrierte Naltlichtbehandlung nach Finsen, Blaulichtbestrahlungen naoh Dr. Kaiser. Eisenlichtbehandlung, Quarzilchtbestrahlungen nach Prof. Kromayer. Amwendung der gesamten Elektro- Therapie Hoonfrequenzströme, Galvanisation, Faradisation, Wechsels tröme, 3 phas. Strom, GI i strom, pulsieren der Glelohstrom, Franklinisation, Hydro elektr. Bäder, elektr. Massage, elektr. Gymnastik Vibriationsma sage, alle Arten med. Bäder. Thure-Brandi-Massage. Damenbedienung von Frau Dir. Rosa Schäfer, Schülerin von Dr. med. Thure-Brandt. 2 2 Röntgen- Laboratorium. Es verſäume daher keiner, welcher durch langwierige Behandlung durch Arzneimittel bis jetzt keinen Erfolg verzeichnete, ſich meiner Behan lunes eiſe anzuvertrauen nd ei wird es gewiß nicht zu bereuen haben. J. einpfeble meine Behandlunnsweiſe bei: Gicht, Rheumatismus, Nagen⸗, Darm⸗, Leber⸗ u d Nierenleiden, Blaſenleiden, Syphilis, Arzneiſiechtum, Gelenkentzündungen, Drüſenleiden, Stuhlverſtopfung, Blutſtörungen, Frauenkrankheiten, Nervenleiden, Zuckungen, Krämpfen, Lähmungen, Veitstanz. Angſtgefühl, Müdigkeit, Schwächezuſtänden, Bleichſucht, Skrophuloſe, bei Aſtma, Heiſerkeit, Verſchleimung, Haarausfall, Haarſchwund, beginnender Kahlröpfigkeit, kreisförmiger Kahlheit, Schuppen ic. Grundprinzip meiner Ba⸗ hand ung int, durch eine geeignete mecha iche Behandlung des Körpers denſelben anzuregen zu beſſerer Arbeit, durch reiche Blut ufuhr die Körpe teile zu kräftigen, den jedem lebenden Weſen innewohnenden Heiltrieb zu unterſtützen, damit der Körper nicht ſchließlich in dem fort⸗ währenden Kampfe gegen die Abſchwächung der Lebensfähigkeit unterliegt. Licht, Luft, Elektrizität ſind dieſelben Mittel, deren ſich die Nalur in dieſem Kampfe ſelbſt bedient. Deshalb wird die Behandlung mit dieſem Na urheilmittel gut vertragen. Nur N 2, a, I. Nähere Auskunft erteilt die Direktion H. Schäſer. —rſtes größtes, bedeutendſtes und beſteingerichtetes JInſtitut am Platze. Zivile Preiſe. Täglich geöffnet von 9— 2 Uhr morgens und 2—0 Uhr abends. Sonntags von s bis 12 Uhr. Broſchüre gratis. Separat⸗Abteilung für Damen und Herren. um Verwechslungen mit ähnlich lautenden Inſtitutionen zu vermeiden, bitte man genau auf Hir. Hehn. Schäfer, Lichtheil-vuntitut, Elektron“ 8 Mannheim= nur N 3, 30 achten. . Persil 55 Kranken wäsche (Wichtig lesen!) Das selbsttätige Waschmittel. persil entiernt spielend leicht Blut-, Eiter- und eonslige Flecken, beseitigt scharfe Gerüche uni desinfiziert gründlich ohns den geringsten Schaden für das Gewebe. Die Wäsche erhlt den trischen, dultigen Geruch der Rasenbleiche. Erprobi u. gelobt Nur In Originalpaketen, niemals lose. HEN REI. A CO. Ds sELDORF. Allein. 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