„ 10 7 1 * 5 Neckar- Boſe Nr. a8.— 3. Blatt. Seckenheim, 14. Dezember 1912. Prinzregent Luitpold München, 12. Dez. Der Prinzregenk iſt ſeute früh 4.50 Uhr geſtorben. * frirzre deri Loitpold v. BaveHH. Der Neſtor der regierenden Fürſten, Regenten und Staatsoberhäupter, Prinz Luitpold Karl Joſef Wil⸗ helm Ludwig, des Königreichs Bayern Verweſer, geb. den 12. März 1821, hat ein Alter von genau 91¾% Jahren errecht. 26 Jahre hat Prinz Luitpold die Regentſchaft geführt, zu der er am 10. Juni 1886 durch die geiſtige Erkrankung König Ludwigs II. im Alter von bereits 65 Jahren unerwartet berufen wurde und die er dann nach deſſen unmittelbar darauf am 13. Juni erfolgten Tode infolge des gleich traurigen Geſchicks, von dem auch der Nachfolger an der Krone König Otto befallen war, fort⸗ zuführen hatte. Wie bald und in welch hohem Maße der Prinzregent, der ſich unter ſo ſchwierigen Umſtänden an die Spitze des Sta veſens geſtellt ſah, ſich die Liebe und Verehrung des bayeriſchen Volkes gewonnen hat, bewies ſchon die Feier ſeines 70. Geburtstags im Jahre 1891. Prinzregent Luitpold hinterläßt 3 Söhne: Ludwig, Leopold und Arnulf und eine Tochter, die gelehrte Prin⸗ zeſſin Thereſe, die in den letzten Jahren einen ſtarken Einfluß auf den Regenten ausgeübt haben ſoll. Die Re⸗ gentſchaft geht nun an den Prinzen Ludwig, der, am 4. Januar 1845 geboren, heute 67 Jahre alt iſt. Die Bedeutung des neuen Regenten für das Reich und Bayern iſt bekannt. Sein ganzes Wirken hat ſich in voller Oeffent⸗ lichkeit abgeſpielt. Prinz Ludwig hat ſich längſt mit den neuen Verhältniſſen im Deutſchen Reiche ausgeſöhnt und darf als eine der feſteſten Stützen des Reiches bezeichnet werden. Seine größte Aufmerkſamkeit iſt wirtſchaftlichen Fragen zugewandt, und im übrigen iſt er ein Freund der Kirche. In welcher Richtung ſich die Geſchicke Bayerns unter ihm entwickeln, wird die nächſte Zukunft lehren. .* 7 5 * München, 12. Dez. Geſtern abend 10 Uhr trat 1 infolge von entzündlichen Herden auf der Lunge Fieber⸗ erſcheinungen auf. Die Herztätigkeit des Regenten wurde unregelmäßig. Prinzeſſin Thereſe und der Leibarzt, Ober⸗ medizinalrat Dr. v. Kaſtner, brachten die Nacht über bei dem Regenten zu. Heute früh ½5 Uhr trat ein akutes Lungenöden ein infolge von Herzſchwäche. Ungefähr 4.50 Uhr iſt der Regent ſanft entſchlafen. Beim Hinſcheiden des Regenten waren anweſend: deſſen Tochter, Prin⸗ zeſſin Thereſe, die Schweſter des Regenten, Frau Her⸗ zogin Adelgunde, Prinzeſſin Ludwig, Prinz Rupprecht, Prinz Leopold und Gemahlin mit den Prinzen Georg und Konrad, Prinzeſſin Arnulf; ferner Obermedizinal⸗ rat Dr. v. Kaſtner, Generaladjutant Frhr. v. Widen⸗ mann, der dienſttnende Flügeladjutant General v. Wal⸗ ther, Miniſterialdirektor v. Dandel und Stiftspropſt He⸗ ger. Um 7 Uhr fand eine Hl. Meſſe ſtatt in den Stein⸗ zimmern, der die Mitglieder des Königlichen Hauſes, die nächſte Umgebung und Miniſterpräſident Frhr. v. Hert⸗ ling au ohnten. f ö * München, 12. Dez. Wegen Ablebens des Prinz⸗ reegenten werdeni wie die Korreſpondenz Hoffmann mel⸗ det, von heute an Luſtbarkeiten aller Art(Theater, Kon⸗ zerte, Muſik⸗, Geſang⸗ und Lichtſpielvorführungen), öf⸗ 5 entliche Vorträge und ſonſtige öffentliche Veranſtaltungen dis auf weiteres nicht mehr ſtattfinden. Prinz Ludwig von Bayern wird heute abend von ſeinem Aufenthalt in Savar(Ungarn) in München wieder eintreffen. Stifts⸗ propſt v. Hecher hakte bereits geſtern dem Prinzregenten die Sterbſakramente geſpendet. Im Laufe des geſtrigen Abends begab ſich der apoſtoliſche Nuntius, Monſignore Frühwirth, im Auftrage des Papſtes in die Königliche Reſidenz, um dem Kehenten den päpſtlichen Segen zu krxteilen. In der Stadt wurde die Todesnachricht in den orgenſtunden ſchnell bekannt. Die Zeitungen veranſtal⸗ teten Extraausgaben. Auf der Reſidenz wehen Trauer⸗ flaggen. Ebenſo haben die Palais der Prinzen Trauer⸗ flaggen aufgezogen; desgleichen die Kirchen, die ſtädtiſchen und ſonſtigen öffentlichen Gebäude, ſowie viele Privat⸗ häuſer, beſonders in der Altſtadt. Von den Kirchentürmen ertönt feierliches Trauergeläute. Die Gemeindekollegien der Stadt ließen ihre heutige öffentliche Sitzung aus⸗ en und erledigten nur einige beſonders dringliche Per, all bekanntlich geſtrichen. Münch 12. Dez. Weitere Nachrichten vom Sterbelager des Prinzregenten beſagen: Während der Regent um 4.50 Uhr ſanft entſchlief, ſprach Stiftspropſt v. Hecher die Sterbegebete. Gleich heute früh hat Prinz Rupprecht von Bayern in Vertretung ſeines Vaters, des Prinzen Ludwig, den ſämtlichen deutſchen und den be⸗ freundeten ausländiſchen Höfen den Tod ſeines Groß⸗ vaters telegraphiſch mitgeteilt. Der deutſche Kaiſer und der Kaiſer von Oeſterreich haben die erſten herzlich ge⸗ haltenen Beileidstelegramme nach München gelangen laſſen. Im Laufe des Vormittags iſt die Leiche des Prinz⸗ regenten einbalſamiert worden. Heute mittag hat in der Reſidenz eine Staatskommiſſion, an der Spitze Miniſter⸗ präſident Frhr. v. Hertling, den Akt über den Tod des Regenten aufgenommen. Im Sterbezimmer verrichten Stiftspropſt v. Hecher und die Hofgeiſtlichkeit abwechſelnd Gebete. In der Allerheiligen⸗Hofkirche werden bereits die Vorbereitungen für die Aufbahrung des toten Fürſten getroffen. Ueber die allgemeine Landestrauer ſteht eine allerhöchſte Botſchaft bevor. Die betreffenden Anord⸗ nungen werden erſt getroffen werden können, wenn Prinzregent Ludwig in München eingetroffen ſein wird. Wie das Miniſterium des Aeußern mitteilt, wird dieſe Allerhöchſte Verordnung heute abend zwiſchen 7 und 8 Uhr zu erwarten ſein. Die Landestrauer wird ſich vorausſichtlich auf 3 Monate mit entſprechenden Ab⸗ ſtufungen erſtrecken. Die Vereidigung der Truppen auf den neuen Verweſer des Königreiches Bayern wird in der Kaſerne des Infanterieleibregiments in der Türken⸗ ſtraße, ſowie auch in den Kaſernen auf dem Marsfelde und auf dem Oberwieſenfelde heute noch ſtattfinden. Trauerkundgebung im Neichstag. 5%%% Am Bundesratstiſch die Staatsſekretäre Dr. Del⸗ brück und Lisco, Präſident v. Wackerzapp und der bay⸗ riſche Geſandte, Graf Lerchenfeld. Präſident Dr. Kämpf eröffnet die Sitzung um 11.18 Uhr mit folgender An⸗ ſprache, bei der ſich das Haus, auch die Sozialdemo⸗ kraten, von den Sitzen erheben: a Der Regent des zweitgrößten deutſchen Bundes⸗ ſtaates, Prinzregent Luitpold von Bayern, iſt, wie der Kgl. bayeriſche Herr Miniſterpräſident mir mitgeteilt hat, heute morgen 4.50 Uhr in der Königlichen Reſidenz zu München verſchieden. Noch vor einigen Monaten konnten wir dem Entſchlafenen zu ſeinem 92. Geburtstage die herzlichſten Glück⸗ und Segenswünſche des Reichs⸗ tages übermitteln. Am franzöſiſchen Kriege hatte er im deutſchen Hauptquartier teilgenommen und wohnte der denkwürdigen Kaiſerproklamation in Verfailles bei. Die Aelteren unter uns werden ſich ſeiner noch erinnern, wie er nach dem Regierungsantritt unſeres Kaiſers zu der feierlichen Reichs tagseröffuung ir in erſchien. Der treue Eifer, die raſtloſe Tätigkeit Fürſorge, mit der der Entſchlafene nach der Erkrankung des Königs auch im hohen Alter die Re erung ſeines Landes führte, werden im Bagernvolke und bei len unvergeſſen bleiben. Ich werde dem nunmehrige regenten Lud⸗ wig, den parlamentariſchen chaten zu München und dem bayeriſchen Miniſterpräſidenten die herzliche An⸗ teilnahme und den tiefen Schmerz des Reichstags zum Ausdruck bringen. Ich ſchlage Ihnen vor, unter dieſen Umſtänden in die heutige Tagesordnung nicht einzutreten und die nächſte Sitzung zu halten am Mittwoch, den 8. Januar 1913, nachmittags 2 Uhr, mit der heutigen Tagesordnung. Damit ſchließe ich die Sitzung. Das Haus ſtimmte zu. Schluß 11.23 Uhr. Aus ah und Fern. () Karlsruhe, 12. Dez. Zu der Erhaltung de badiſchen Geſandtſchaft wird dem Schw. M. noch ge 1 Aten ſchrieben: Der Großherzog hat am Montag den Staats miniſter v. Duſch zum Vortrag und darauf den badiſchen Geſandten in München, Frhrn. v. Reck, in Audienz em pfangen. Dieſen Empfang bringt man mit der Erhaltung der badiſchen Geſandtſchaft in München in Zuſammen⸗ hang, von der es im Sommer ſchon hieß, daß ihre Koſter aus der Privatſchatulle des Großherzogs oder durch ein Stiftung des Geh. Rat Bürklin aufgebracht würden Dieſes Gerücht findet neue Nahrung, weil bis jetzt auch keine Entſchließung über eine anderweitige Verwendung des Frhrn. v. Reck veröffentlicht wurde, die doch ſonſt ſchon getroffen ſein müßte. Karlsruhe, 12. Dez. Der badiſche Geſandte in München wird am 1. Januar dieſen Poſten nicht verlaſſen, ſondern denſelben weiter beibehalten.— Die Linksmehrheit der II. Kammer des letzten Landtags hal den Poſten für die badiſche Geſandtſchaft in München () Karlsruhe, 12. Dez.(Uraufführung.) Die „Heimatliche Kunſtpflege, freie Vereinigung Karlsruher Künſtler und Kunſtfreunde“ widmete ihre Veranſtaltung am Dienstag dem 1908 auf ſeinem kleinen Gütchen beim FTaiſerſtuhl verſtorbenen badiſchen Dichter Emil Gött durch die Uraufführung des dramatiſchen Gedichts„Fortungtas Biß“. Schriftſteller Dr. Oeferting beleuchtete in ein⸗ leitenden Worten die eigenartige Perſönlichkeit und das literariſche Schaffen des Dichters. Emil Gött hat in „Forkungtas Biß“ ein Bekenntniswerk geſchrieben, eine ganz nach Innen gerichtete Dichtung, in deren Mittelpunkt Fortunata ſteht, das Mädchen, das ganz reif iſt für den reiſſten Mann. Hier offenbart der Dichter die höchſte Auffaſſung von der Zweiſamkeit der Ehe. Sein drama⸗ tiſches Gedicht iſt ein Siegeslied, eine Eroica auf Weib⸗ und Mannestum. Mit der Uraufführung dieſes ganz auf das Geiſtige geſtellten Werkes hatte ſich die Heimal⸗ liche Kunſtpflege ein beſonderes Verdienſt erworben, nach⸗ dem ſchon vor wenigen Jahren die Karlsruher Hofbühne durch eine prächtige Aufführung von Gött's feingeiſtiger „Mauſerung“ für den Dichter geworben hatte. Bei einer vortrefflichen Darſtellung fand das Werk Erfolg. () Mannheim, 12. Dez. Die Bürgerausſchußwah⸗ len in Seckenheim finden vom 2. Januar bis 11. Januar 1913 ſtatt. () Pforzheim, 12. Dez. Die hieſigen katholiſchen Vereine teilen mit: Nachdem Pater Cohauß der Vor⸗ trag„Die Wahrheit 5 5 den e unterſagt horden iſt. batte über Geiſtesſtrömungen der Gegenwart“ angeſetzt.— Wie der Pforzheimer Anzeiger erfährt, erfolgte das Verbot des Vortrags des Pater Cohauß über die„Wahrheit iber die Jeſuiten“ nicht direkt vom Großh. Bezirksamt, ondern auf Veranlaſſung des Großh. Miniſteriums des Innern in Verbindung mit dem Großh. Miniſterium ür Kultus und Unterricht.— Denſelben Vortrag, gegen den in Pforzheim das Verbot erging, wird der Jefuiten⸗ gater Cohauß am Freitag in S raßburg halten. Es ſind darum von auswärtigen Blättern verſchiedentlich Anfra⸗ gen in Straßburg eingelaufen, ob die Regierung den Vor⸗ trag zulaſſen wird. Soviel nun bekannt, denkt die Re⸗ gierung nicht daran, einzuſchreiten und zwar ſtlützt ſie ſich auf die Geſetzesvorlage und die Bundesratserklärun⸗ gen im Reichstag. () Pforzheim, 12. Dez. In einer gutbeſuchten Milchhändlerverſammlung, die zu dem geplanten Milch⸗ preisaufſchlag Stellung nahm, berichtete der Vorſitzende des Milchhändlervereins über die Lage und ſprach ſich dahin aus, daß die Milchhändler den unberechtigten Preis⸗ aufſchlag ablehnen müßten. Für die Milchhändler ſei jetzt der Zeitpunkt günſtig, den Kampf auszufechten, denn der von anderer Seite geplante Milchring ſei noch nicht fertig. So einfach, wie es ſich die Produzenten mit dem Preisaufſchlag vom 15. Dezember ab vorſtellten, gehe es übrigens nicht. Die Milch werde monatlich bezahlt und es bedürfe ſomit auch der monatlichen Kündigung. Der Vorſitzende ſprach die Erwartung aus, daß die Milchhändler in ihrem Kampfe von der Einwohnerſchaft unterſtützt werden. Nachdem insbeſondere noch die Milch⸗ händlerinnen, von denen mehrere in der Verſammlung zugegen waren, erſucht worden waren, ſich auf keine Preis⸗ erhöhung vom 15. Dezember ab einzulaſſen, ſondern die Kündigung der Lieferung am 1. Januar zu verlangen, beſchloß die Verſammlung einſtimmig, an dem früheren Beſchluſſe feſtzuhalten und den Preisaufſchlag von 18 auf 19 Pfg. abzulehnen, der einer Erhöhung des Ver⸗ kaufspreiſes auf 24 Pfg. zur Folge haben müßte. ( Bruchſal, 12. Dez. Beim Abfüllen eines Ben⸗ zinfaſſes am hieſigen Güterbahnhof kam ein Arbeiter mit einem offenen Licht dem faſt entleerten eiſernen Faſſe zu nahe. Es entſtand eine heftige Exploſion, doch kamen Menſchenleben glücklicherweiſe nicht zu Schaden. () Mosbach, 12. Dez. In Fahrenbach hantierte der 6jährige Sohn des Hilfswaldhüters P. Maier mit einem geladenen Flobertgewehr. Die Waffe entlud ſich 0 die Kugel ging einem 12jährigen Mädchen in den als. N i 5 () Tauberbiſchofsheim, 12. Dez. In der Brand⸗ ſtiftungsangelegenheit in Königshofen wurde eine Ver⸗ haftung vorgenommen. Unter dem dringenden Verdacht der Brandſtiftung wurde ein lediger Maurergeſelle, ge⸗ bürtig aus Unterbalbach, der ſeit 10—12 Jahren in Königshofen wohnhaft iſt, feſtgenommen und in das Amtsgefängnis in Tauberbiſchofsheim ei: ert. Der Verhaftete iſt 22 Jahre alt. N 5 () Sinsheim, 12. Dez. In der letzten Bürgeraus⸗ ſchußſitzung wurde von ſeiten der Freien Bürgervereini⸗ ng der Antrag auf Aufhebung des Volksſchulgeldes ge⸗ felt über welchen die nächſte Bürgerausſchußſitzung ent⸗ * Ausſperrung neugieriger Frauen. Auf der Suche nach neuen Senſationen iſt eine Spezis von Frauen auf eine Idee verfallen, gegen die energiſch Front zu machen ſich jetzt die Mediziniſche Geſellſchaft in Berlin veranlaßt ſieht. Eine Reihe von Damen bevölkern ſeit einiger Zeit ſehr ſtark die Demonſtrationsabende, die nur für die Mitglieder der ausſchließlich aus Fachgelehrten beſtehenden Geſellſchaft veranſtaltet werden. Durch einen Beſchluß des Vorſtandes der Geſellſchaft iſt jetzt über die ſenſationshungrigen Zuhörerinnen und Zuſchauerinnen die Sperre verhängt, ſo daß ihnen in Zukunft der Ein⸗ tritt verwehrt werden wird.„Es iſt im höchſten Maße bedauerlich“, bemerkt dazu das Verbandsorgan der ärzt⸗ lichen Standesvereine,„daß eine gelehrte Geſellſchaft zu ſolchen Mitteln greifen muß. Das einfachſte Taktge⸗ fühl hätte den in Frage kommenden Gäſten doch ſagen müſſen, daß am allerwenigſten eine ärztliche Vereinigung mitanſehen kann, wie ſenſationslüſterne Zuhörerinnen in Scharen ſich zu den Verhandlungen einſtellen. Die Patienten können verlangen, daß ſie nicht den Blicken Unberuener ausgefetzt ſind.“ 8 * Der tote Flieger. Wie jetzt erſt durch eine Mel⸗ dung an den„Peſter Lloyd“ bekannt wird, iſt eines der letzten Opfer vor Einſtellung der Feindſeligkeiten an der Tſchataldſchalinie der in bulgariſchen Dienſten geſtandene Franzoſe Dr. Jules Conſtantin, ein ehemaliger Aſſiſtent des Chirurgen Prof. Doyen, geweſen. Dr. Conſtantin hatte als Generalinſpekteur der techniſchen Truppen die militäraviatiſche Abteilung ins Leben gerufen, deren Auf⸗ klärungsdienſte faſt alle ſiegreichen Treffen der Bulgaren entſcheidend beeinflußte. Die kühnen Flüge, die Dr. Con⸗ ſtantin unternahm, riefen die Bewunderung des bulgari⸗ ſchen Heeres hervor, und König Ferdinand zeichnete ihn vor Tſchataldſcha mit der Tapferkeitsmedaille aus. Dr. Conſtantin hatte unter anderem auch die Aufgabe, von einem Aeroplan aus Petarden in das türkiſche Heer zu werfen. Am Morgen des letzten Treffens vor der Tſcha⸗ taldſchalinie beſtieg er neben der kleinen Ortſchaft Surma ſeinen Aeroplan, der alsbald den Blicken der Kameraden entſchwand. Nach einer halben Stunde wurde der Flug⸗ appaxat abermals ſichtbar. Sein Abſtieg erfolgte in langſamem Gleitfluge. Als der Apparat auf dem Boden anlangte, fanden die Kameraden Dr. Conſtantin aus einer Wunde in der Bruſtgegend blutend tot. Die Hand um⸗ faßte, mit dem Riemen des Dienſtrevolvers angebunden, krampfhaft das Steuer. Die Flügel des Biplans waren von mehreren Kugeln durchſchoſſen. Die durchlöcherten Flügel bewieſen, daß der kühne Aviatiker oberhalb der türkiſchen Befeſtigungen geweilt und ſich dort, wie der regiſtrierende Barograph zeigte, bis zu einer Höhe von 1220 Meter hinabgelaſſen hatte, um Terrainaufnahmen mit dem Kodak zu machen. Unmittelbar nachdem er dit tödliche Wunde erhalten hatte, muß ſich Dr. Conſtantin auf ſeinem Sitze erhoben haben, und in dem Falle, daf der Motor den Dienſt verſagen ſollte, im Gleitfluge in das bulgariſche Lager zurückzukehren. Hierbei muß ſchor die Agonie eingetreten ſein, und nur der außerordentlick zähen Natur des Aviatikers war es zuzuſchreiben, daß er das Steuer nicht aus der Hand ließ . 3 — 9———ͤ— JCCFCFCFCFCFCCCCCCCVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVDDVVTTVTVTVT(T(T(TTT—— —' e Nachdem die geſetzliche Amtsdauer der Mitglieder des Bürgerausſchuſſes abgelaufen, haben zufolge der Be. ſtimmung des Art. VII des Geſetzes vom 26. Sept. 1910 ſämliche nachbenannten Herren aus ihrem Amte aus⸗ zutreten: 1. Arnold Jak. Ludwig 37. Lier Karl ö 2. Behrens Wilhelm 38. Marzenell Karl 3. Berghegger Dr. William 39. Meier Otto 4. Benz Jakob 40. Metz Ludwig 5. Blümmel Georg a 41. Mintrop Heinrich 6. Böhles Valentin 42. Obermeier Gg. Joh. S. 7. Bootz Johann 43. Obermeier Joh. Adam 8. Bräunig Alois 44. Raule Georg Wenz 9. Bühler Gg. Math. S. 45. Reichert Peter 10. Bühler Georg Wilh. 46. Röſer Georg 11. Chriſt Dr. 47. Ruf Anton 12. Ding Joh. Jakob 48. Scherer Friedrich 13. Epp Jakob 49. Schläfer Johann 14. Erlenbach David 50. Schmitt Karl 15. Ernſt Joh. Georg 51. Schreck Georg Franz S. 16. Erny Philipp 52. Seitz Gg. J., Fabrik. 17. Frey Gg. Friedrich 53. Seitz Gg, Jak. Ph. S. 18. Frey Gg. Leonh. 54. Seitz Gg. Ludwig 19. Frey Kaspar 55. Seitz Jakob Scharh. S. 20. Hartmann Wilhelm 56. Senn Joh. 21. Hauck Gg. Adam 57. Sinn Johann 22. Heckmann Adam 58. Söllner Gg. Gg. Joſ. S. 23. Heierling Joh. Adam 59. Söllner Gg. Wilhelm 24. Herdt Thomas 60. Söllner Karl 25. Hermann Heinrich 61. Spreng Jakob Stahl Friedrich 26. Heyden Karl Ludwig 62. Stahl Jakob 27. Karl Konrad Albert 63. 28. Keil Michael 64. Stöhr Joh. Jakob 29. Kettner Jakob 65 Tranſier Jakob 30. Kleine Heinrich 66. Treiber Albert 31. Kloos Jakob 67. Volz G. J. Ih. G. J. S. 32. Klumb Gg. Leonh. 68. Volz Gg. Joſef 33. Klumb Heinrich 69. Volz Joh. G. Ph. J. S. 34. König Karl 70. Volz Karl Konrad 35. Kohl Georg 71. Volz Philipp 2. 36. Leibold Karl 72. Winkler Stefan. Von den vorbezeichneten Herren wurden gewählt: a) von der 1. Klaſſe der Wahlberechtigten des Hauptortes Seckenheim die unter Ziffer 9, 10, 32, 40, 52, 53, 54, 58 59, 64, 66, 68, 70 und 71 Genannten; b) von der 2 Klaſſe der Wahlberechtigten des Hauptortes Seckenheim die unter Ziffer 1, 5, 6, 12, 16, 18, 19, 23 27, 29, 47, 55, 67 und 69 Genannten; el von der 3 Klaſſe der Wahlberechtigten des Hauptortes Seckenhim die unter Ziffer 21, 24, 25, 31, 33, 42, 43, 44, 46, 49, 51, 63, 65 und 72 Genanten d) von der 1. Klaſſe der Wahlberechtigten des Nebenorts Rheinau die unter Ziffer 3, 8, 11, 14, 28, 38, 48 und 60 Genannten; e) von der 2 Klaſſe der Wahlberechtigten des Nebenortes Rheinau die unter Ziffer 13, 20, 22, 30, 35, 37, 41 und 61 Genannten; f 5) von der 3 Klaſſe der Wahlberechtigten des Nebenortes Rgeinau die unter Ziffer 15, 17, 26, 36, 39 und 62 Genannten; N g) vom Bürgerausſchuß(als Stellvertreter für abgegange⸗ ne Ausſchußmitglieder die unter Ziffer 2, 4, 7, 34, 45, 50, 56 und 57 Genannten. Während ſeither mit Rückſicht auf den ab 1. Januar 1918 losgetrennten Nebenort Rheinau nur ein Teil der Bürgerausſchußmitglieder aus dem Hauptorte Seckenheim zu ſtellen war, ſind kü ftig alle Mitglieder von hier zu wählen. Die Zahl der Bürgerausſchußmitglieder beträgt küuftighin laut Feſtſetzung des Bezirksrats Mannheim vom 5. Dezember 1912 ebenſo wie auch ſeither 72. Es ſind ſonach gemäß 88 43 bis 48 der Gemeinde; ordnung zu wählen: von der 1 Klaſſe 12 Ausſchußmitglieder mit einer Amtsdauer von 6 Jahren, und 12 Ausſchußmitglieder mit einer Amtsdauer von 3 Jahren von der 2 Klaſſe 12 Ausſchußmitglieder mit einer Amts⸗ dauer von 6 Jahren, und 12 Ausſchußmitgtieder mit einer Amtsdauer von 3 Jahren. von der 3 Klaſſe 12 Ausſchußmitglieder mit einer Amts⸗ dauer von 6 Jahren und 12 Ausſchußmitglieder mit einer Amts⸗ dauer von 3 Jahren Die Wahlen finden im Gemeindehause Zimmer 6 dahier ſtatt und zwar 1. Aut eine Amtsdauer von e Jahren für die 3. Klasse: am Donnerstag, den 2. Jannar 1913 nom Uachmittags 3 Uhr bis Nachmittags 9 Ahr 12 Ausſchußmitglieder. 2. Aut eine Amtsdauer von 3 Jahren für die 3. Klasse: am Freitag, den 3. Jaunar 1913 von Nachmittags 3 Uhr bis Nachmittags 9 Uhr 12 Ausſchuß mitglieder. ——— 3. Auf eine Amtsdauer von e Jahren für die 2. Klasse am Dienstag, den 7. Januar 1913 von Nachmittags 5 Uhr bis Nachmittags 9 Uhr 12 Ausſchußmitglieder. 4. Auf eine Amtsdauer von 3 lahren für die 2. Klasse: am Mittwoch, den 8. Jaunar 1913 von Nachmittags 5 Uhr bis Nachmittags 9 Uhr 12 Ausſchuß mitglieder. 5. Auf eine Amtsdauer von 6 lahren für die 1. Klasse: am Freitag, den 10. Jaunar 1913 von Vormittags 10½ Uhr bis Nachmittags 1 Ahr 12 Ausſchuß mitglieder. 6. Auf eine Amtsdauer von 3 lahren für die 1. Klasse: am Samstag, den 11. Jannar 1913 non Vormittags 10½ Uhr bis Nachmittags 1 Ahr 12 Ausſchuß mitglieder. Zur 1. Klaſſe der Wahlberechtigten gehören Die⸗ jenigen, welche nach dem Umlageforderungszettel von 1912 an Gemeindeumlagen im Ganzen 66 Mk. oder mehr zu zahlen hatten; zur 2. Klaſſe Diejenigen, welche weniger als 66 Mk., aber mehr als 22.50 Mk. und zur 3. Klaſſe Diejenigen, welche 22.50 Mk. oder weniger zu zahlen hatten. N Wahlberechtigt ſind nach 8 9 und 10 der neuen Gemeindeordnung die stimmfähigen Gemeindebürger und wahlberechtigten Einwohner. Wahlberechtigte Einwohner ſind die im Vollbeſitze der Geſchäftsfähigkeit und der bürgerlichen Ehrenrechte be⸗ findlichen männlichen, nicht im aktiven Militärdienſt ſtehenden. Angehörigen des deutſchen Reiches, welche mindeſtens 25 Jahre alt ſind und ſeit zwei Jahren vom Tage des Ablaufens der Einſpruchsfriſt gegen die Wähler⸗ liſte zurückgerechnet, a) Einwohner der Gemeinde ſind, b) eine ſelbſtändige Lebensſtellung haben, c) in der Gemeinde Gemeindeumlagen zu zahlen haben oder in derſelben zahlen müßten, wenn die Gemeinde Umlagen erheben würde, und d) die ihnen obliegenden Abgaben an die Gemeinde entrichtet haben. Als selbständig im Sinne des Geſetzes werden die⸗ jenigen Perſonen betrachtet, welche einen eigenen Haus ſtand haben oder ſolchen gehabt haben und verwitwet ſind oder ein Gewerbe auf eigene Rechnung betreiben oder an direkten ordentlichen jährlichen Staatsſteuern mindeſtens 17 Mark bezahlen. Bei allen Wahlberechtigen ruht das Wahlrecht 8 11 der Gemeinde⸗Ordnung) a 1. während der Dauer der Entmündung oder einer wegen geiſtiger Gebrechen beſtellten Pflegſchaft, infolge der Aberkennung der bürgerlichen Ehren⸗ rechte während der Dauer dieſes Verluſtes, während der Dauer des Konkurs verfahrens, infolge des Eintritts in den aktiven Militärdienſt auf die Dauer dieſes Verhältniſſes, 5 während des Bezugs einer Armenunterſtützung aus öffentlichen Mitteln und während eines Jahres nach ihrem Aufhören, falls ſie nicht vor Ablauf der Einſpruchsfrift gegen die Wählerliſte zurückerſtattet iſt, ** 6. infolge des Auftzebens des Wohnſitzes in der Ge⸗ 1 meinde, wenn die Abweſenheit nicht länger als zwei Jahre dauert. Die Wahlberechtigung tritt bei dem Verluſte der bürgerlichen Ehrenrechte wieder ein, wenn der Verurteilte im Wege der Begnadigung die Wiederbefähigung er⸗ langt hat. Außerdem ruht das Wahlrecht der Gemeindebür⸗ ger, welche 1. in der Gemeinde keinen Wohnſitz haben, 2. den Erforderniſſen des§ 10 Abſatz 10 zurzeit nicht entſprechen, 3. nach durchgeführtem Betreibungsverfahren die an die Gemeinde im laufenden oder vorhergehenden Jahre geſchuldeten Abgaben nicht entrichten. Das Wahlrecht wird in Perſon durch Stimmzettel ohne Unterſchrift ausgeübt. Die Stimmzettel müſſen von weißem Papier und dürfen mit keinem Kennzeichen verſehen ſein; ſie ſollen ein Quartblatt, ſomit/ des normalen Aktenbogens von 33 auf 42 Zentimeter groß und von mittelſtarkem Schreib⸗ papier ſein und ſind außerhalb des Wahllokals mit dem Namen Derjenigen, welchen der Wähler ſeine Stimme ge⸗ ben will, handſchriftlich oder im Wege der Vervielfältigung zu verſehen. f Aut dem Stimmzettel müssen zwei hamen mehr stehen als tür die betr. Rlasse Ausschussmitglieder zu wäblen sind. nur solche Stimmrettel sind gültig, welche mit einer der eingeieichten und vom Bürgermeisteramt veröflent⸗ liche Voschlagsliste genau übereinstimmen. Die Wahlberechtigten werden hiermit aufgefordert spätestens bis 10 Uhr vormittags am zehnten Tage vor der Wahl, alſo: s enthaltene, von einander abweichende AGinladung ꝛ2u den Wahlen in den Bürgerausschuss. für die 3. Klaſſe bis zum 24. Dezember 1912 28 ** 2*** 7 3 „ 1. 0„ 7 31. 1 0 bei dem Bürgermeiſteramt Wahlvorſchlagungsliſten ein⸗ zureichen. meiſteramt unentgeltlich verabfolgt. Jede Wahlvorschlagsliste muß die Bezeichnung der Klaſſe tragen, für deren Wahl ſie gelten ſoll, und hat fer⸗ ner eine die Zahl der zu wählenden Bürgerausſchußmit⸗ glieder um zwei überſteigende Anzahl Bewerber zu enthal⸗ ten. Sie muß in Gemeinden von weniger als 4000 Ein⸗ wohnern von ſechs, in Gemeinden von 4000 und mehr Einwohnern von zehn in der Wählerliſte der betreffenden Klaſſe aufgenommenen Perſonen unterzeichnet ſein. Die Vorgeschlagenen müſſen ſo bezeichnet ſein, daß ſis nicht mit anderen gleichen Namens in der Gemeinde verwechſelt werden können. Soweit zu dieſem Zweck er⸗ forderlich, iſt der Familienname und außerdem der Vor⸗ name oder die den Vorgeſchlagenen ſonſt unterſcheidende Benennung einzutragen(8 8 Abſ. 4 d. G.⸗W.-Ordg.). Auch iſt von jedem Vorgeſchlagenen oder von den Vorge⸗ ſchlagenen gemeinſam eine Erklärung beizufügen, worin ſie unterſchriftlich der Aufnahme in die Vorſchlagsliſte zuſtimmen. In mehr als einer Liſte derſelben Klaſſe darf ſich kein Bewerber vorſchlagen laſſen. g Die Unterzeichner einer Liſte haben bei Einreichung derſelben einen Vertrauensmann und einen Stellvertreter aus ihrer Mitte zu benennen, die zu ihrer Vertretung dem Bürgermeiſteramt gegenüber als ermächtigt gelten. Fehlt es an einer ſolchen Benennung, ſo gilt der erſte Unter⸗ zeichner als Vertrauensmann, der zweite als ſein Stell⸗ vertreter. g Ungültig iſt eine Wabloorschlagsliste, wenn ſie 1. verſpätet eingereicht iſt, 2. nicht die Bezeichnung der Klaſſe trägt, für deren Wahl ſie gelten ſoll, 3. nicht die erforderliche Zahl gültiger Unterſchriften oder 4. nicht die erforderliche Zahl gültig vorgeſchlagener Bewerber enthält[S 30,§ 28 Ziffer 2 u. 6 Einzelne Wahlvorſchläge ſind ungültig: 1. wenn der Vorgeſchlagene nicht in einer den Vor⸗ ſchriften des 8 8 Abf. 4 entſprechenden Weiſe bezeichnet iſt, 2. ſoweit die Zahl der Vorgeſchlagenen über die nach Abſatz 1 Ziffer 4 zuläſſige Zahl hinausgeht, 3. wenn die Zuſtimmungserklärung des Vorgeſchlage nen fehlt, 4. ſoweit ein Vorgeſchlagener auf mehr als einer Li⸗ ſte derſelben Klaſſe enthalten iſt; in dieſem Falle gilt lediglich der Vorſchlag auf der früher einge⸗ reichten Liſte; bei gleichzeitig eingereichten Liſten beſtimmt der Bürgermeiſter den gültigen Vorſchlag. Die Beſeitigung der Mängel durch die Vertrauens- männer muß ſpäteſtens bis zum Ablauf des 6. Tages vor dem Wahltag beendet ſein. N Ungültig sind ferner Stimmzettel: 1. wenn die Reihenfolge der Vorgeſchlagenen nach der Vorſchlagsliſte nicht eingehalten oder eine Reihen⸗ folge nicht erkennbar iſt; 2. wenn der Stimmzettel gegenüber der eingereichten Wahlvorſchlagsliſte Streichungen oder Abänderungen enthält. Mehrere in einem Umſchlag enthaltene, gleichlautende Stimmzettel gelten als eine Siimme; in einem Umſchlage Stimmzettel ſind ſämtlich ungültig. Im Falle mehr Namen, als die Anzahl der zu Waͤh⸗ lenden beträgt, auf einem Stimmzettel ſtehen, werden die letzten unberückſichtigt gelaſſen und vom Wahlvorſteher geſtrichen. Die ungültigen Stimmen kommen bei Feſtſtellung des Wahlergebniſſes nicht in Anrechnung. Nur Wer in der Wählerliste eingetragen ist wird zur Wahl zugelassen. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, deren Wahl recht nicht ruht, mit Ausnahme a] derjenigen Beamten und Mitglieder von Behörden welchen die ſtaatlich: Aufſicht über die Gemeinden übertragen iſt, b] der Gemeinderäte. Die nach Ablauf der Wahlperiode können wieder gewählt werden. 12 5 Die Bewerber gelten als gewählt in der Reihenfolge, in welcher ſie auf einer Vorſchlagsliſte aufgeführt ſind. Iſt ein Bewerber, der hiernach gewählt wäre, nicht oder ni mehr wählbar oder iſt er bereits in einer als Mitglied des Bürgerousſchuſſes gewählt worden, ſo tritt der in der Reihe Nächſtſtehende an ſeine Stelle. Die Ausſcheidenden nicht gewählten Bewerber einer Wahlvorſchlagsliſte ſind in der Reihenfolge ihrer Aufführung Erſatzmänner der Ge⸗ a wählten und als ſolche nach Ermittelung des Wahlergebd⸗ niſſes zu verkünden. Indem wir den Wahlberechtigten gemäß 8 28/29 det 5 Wahlordnung vom 27. Februar 1911 obiges bekannt geben, laden wir dieſelben hiermit zur Wahl ein. Seckenheim, den 7. Dezember 1912. Der Gemeinderat. Volz. Koch. Bilderbücher empflebit in grosser, schoner Auswahl und zu billigen Preisen dg. Zimmermann, Hudast. 68. 3 Formulare hierzu werden vom Bürger ⸗ anderen Klaſſe Einladung. zur Wahl der Mitglieder der Kirchen⸗ gemeindeverſammlung. Infolge des Ablaufs der Dienſtzeit der im Jahre 1906 gewählten Mitglieder der hieſigen evang. Kirchen⸗ gemeindeverſammlung. 1. Gg. Volz, Bürgermſtr. 13. 2. Joh. Gg, Alter, Landw. 8. Jab. Lorentz, Rektor 14 4. Georg Bühler, Jak. S. (Stellvertr. Alb. Konr. Gg. Leonhard Seitz, Altkronenwirt Leonh. Seitz, Bahnarb. 15. Gg. Söllner, Joſ. S. Landwirt 10. Wilh. Moog, Landw. iſt die Wahl von 20 Mitgliedern 1 Kirchengemeindeverſammlung vorzunehmen; ferner ſind für die ſeit der ö Kirchengemeinde, welche und nicht vom Stimmrecht der Wahlberechtigten eingetragen ſind. daher zur Einſicht in ſammlung ſind alle Karl, Landwirt) 5. Jakob Ding, Landw. 16. 6. Martin Frey, Altroſenw. 17 7. Peter Frey. Landw. 8. Leonhard Frey, Landw. 18. 9. Aug. Hörner, Gemein⸗ derat n 19 Gg. Sponna gel, Schuhm. Volz Joh. Gg., Joſ. S. Landwirt Volz Gg. Leonh., Gg. Leonh. S. Gemeinderat Volz Joh. Ph., Jak. S. 4 f Werkführer 11. Ph. J. Seitz, Landw. a. 112. 55 W Seitz, 20. Ziegler Georg Ludw. 1 Obmann. Privatmann zur Erneuerung der letzten regelmäßigen Erneuerungswahl abge⸗ gangenen Mitglieder der Kirchengemeindeverſammlung: 1̃. 4 Karl Braun, Hauptlehrer,(Stellvertr. Jak. Volz, Georg Leonh. S., Landwirt) i 2. T Jakob Volz, Martin S., Landw.,(Stellvertreter: f 355 3 e 3. oh. Joſef Volz. n für den Reſt der Amts dauer der Abgegangenen gemäß 8 20 der Kirchenverfaſſung zu wählen, ferner ſind infolge größerer Zahl der Stimmbe⸗ rechtigten 2 neue Mitglieder zu wählen; es ſind ſo· mit im Gaufen 25 Mitglieder zu wählen. Stimmberechtigt ſind alle ſelbſtändigen Männer der das 25. Jahr vollendet haben ausgeſchloſſen ſind. Als ſelbſtändig werden diejenigen Perſonen betrachtet, welche entweder einen eigenen Hausſtand haben oder ein Gewerbe auf eigene Rechnung betreiben oder geſetzlich zur allge⸗ meinen Kirchenſteuer beigezogen werden können. Als ſelbſtändig iſt nicht anzuſehen: 1. wer entmündigt oder mundtot iſt; 2. wer ſtändige Unterſtützung aus öffentlichen Gosen f be erhält; Ausgeſchloſſen iſt derjenige i . 4 2 die Fähigkeit dazu nach den Beſtimmungen dieſer Verfaſſung abgeſprochen, oder dem das ſtaatsbürgerliche oder gemeindebürgerliche Stimmrecht durch ein anderes Geſetz entzogen Bekleidung öffentlicher Aemter aberkannt iſt(Reichsſtrafgeſetzbuch 35 und 36); derjenige, gegen welchen ein onkurs verfahren eröffnet iſt, während der Dauer des letzteren; a 3. der wegen eines, die öffentliche Achtung ent⸗ ziehenden, oder eines gegen die eigene Kirche verübten Vergehens nach§ 166 und 167 des Reichsſtrafgeſetzbuches zu einer Freiheitsſtrafe gerichtlich verurteilt worden iſt, bis zum Ab⸗ lauf des 5. Jahres nach erſtandener Strafe; 4. gegen den wegen eines Verbrechens oder Ver⸗ iſt; 2. dem die Fähigkeit zur gehens das Hauptverfahren eröffnet iſt, wenn die Entziehung der bütger⸗ die Verurteilung bis lichen Ehrenrechte zur Folge haben kann, zur Beendigung des Verfahrens; 5. der wegen Religionsverachtung oder unehr⸗ baren Lebenswandels öffentliches Aergernis gegeben hat und deshalb von den kirchlichen Behörden für ausgeſchloſſen erklärt worden iſt. Das Stimmrecht ruht bei Allen, welche mit Be⸗ ahlung kirchlicher Umlagen über ein Jahr lang im Rück⸗ ande ſind. i Zur Stimmabgabe bei der Wahl werden nur die⸗ jenigen Wahlberechtigten zugelaſſen, welche in der Liſte Die Wahlliſte iſt vom 1. bis 3. Dezember 1912 der Sakriſtei öffentlich aufgelegt beſonderer Bekanntmachung in dieſem eweſen, gemäß latt. f N Wählbar zu Mitgliedern der Kirchengemeindever⸗ ſtimmberechtigten Mitglieder der Kirchengemeinde, wobei erwartet wird, daß Männer von Adutem Ruf und bewährtem kirchlichen Sinn gewählt werden. Die Austretenden ſind wieder wählbar. Die Wahl findet am auntag, den 15. Dezember l. J. nachmittags deuntas, den n 1 din 8 Ahe, im Ronfirmandenſaal ſtatt. Seckenheim, den 4. Dezember 1912. 0 Der Vorſitzende des Kirchengemeinderats: Kunz, Pfarrer(1044 1——— Bekanntmachung betreffend Erleichterung der Beitragsentrichtung für Ange⸗ ellte, die von mehreren Arbeitgebern während des Monats beſchäftigt werden(8 177 des Verſicherungsge⸗ ſetzes für Angeſtellte). Auf Grund des§ 184, u. 187 Abſ. 3 des Verſiche⸗ 1 rungsgeſetzes für Angeſtellte beſtimmt die Reichsverſiche⸗ ALungsanſtalt für Angeſtellte mit Genehmigung des Reichs⸗ kanzlers folgendes: In Ergänzung der Nr. 1 B der Bekanntmachung vom 24. Mai 1912 werden für die Beitragsentrichtung r Angeſtellte, die von mehreren Arbeitgebern während des Monats beſchäftigt werden(177 a. a. O.) folgende weitere Erleichterungen zugelaſſen: ee 1. An Stelle der Ueberſichten und Veränderungs⸗ anzeigen(§S 181 a. a. O.)— zu vergl. Nr. 1 A3 der oben angeführten Bekanntmachung— können Poſtkarten mit dem aus der Anlage erſichtlichen Vordruck verwendet werden. Veränderungsan⸗ zeigen ſind nur dann zu machen, wenn es ſich un den Wechſel in der Perſon des Angeſtellten handelt. 2. Für Lehrer oder Erzieher können die im Laufe eines Kalendervierteljahres fälligen monatlichen Beiträge nach vorhergehender Anzeige an die Reichsverſicherungsanſtalt zuſammen, und zwar ſpäteſtens bis zum 15. des folgenden Monats entrichtet werden. Bei vierteljährigen Beitrags⸗ zahlungen ſind die Veränderungsanzeigen ſpäteſtens bei Einſendung der Beiträge, und zwar nur dann zu machen, wenn im Laufe des Viertel⸗ jahrs ein Wechſel in der Perſon des Angeſtellten oder eine Aenderung in der Höhe der für die ein⸗ zelnen Monate fälligen Beiträge eingetreten iſt. Berlin⸗Wilmersdorf, den 31. Oktober 1912. Direktorium der Reichs verſicherungsanſtalt für Angeſtellte: gez. Koch. gez. Dr. Beckmann. gez. Lehmann Vorſtehendes bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis. Seckenheim, den 10. Dezember 1912. gürgermeiſteramt: Volz. Bekanntmachung betr. die Beitragsentrichtung für die Ange⸗ ſtellten Verſicherung. 1. Auf Grund des§ 184,§ 187 Abſ. 3 des Verſiche⸗ rungsgeſetzes für Angeſtellte beſtimmt die Reichsverſicherungs⸗ anſtalt für Angeſtellte mit Genehmigung des Reichs⸗ kanzlers folgendes A. In den Fällen des§ 176 a. a. O.(Beſchäfti⸗ gung bei einem einzelnen Arbeitgeber einen vollen Bei⸗ tragsmonat hindurch) wird folgendes Zahlungs verfahren und folgende Quittungsleiſtung zugelaſſen: 1. Die Beiträge ſind auf das Konto der Reichs ver⸗ ſicherungsanſtalt bei dem Poſtſcheckamt in Berlin einzuzahlen. 2. Für die Einzahlung haben ſich die Arbeitgeber der für den Verkehr mit der Reichsverſicherungs⸗ anſtalt beſtimmten Vordrucke zu bedienen, die nach den Beſtimmungen über den Poſtſcheckverkehr zu beziehen ſind. 3. Die Ueberſichten und Veränderungsanzeigen(§ 181) ſind der Reichs verſicherungsanſtalt unmittelbar einzureichen. 4. Als Quittung über eingezahlte Beiträge dient dem Arbeitgeber an Stelle der Marken der ihm ver⸗ bleibende Abſchnitt der Zahlkarte oder die ihm erteilte Nachricht über die Belaſtung ſeines Kontos. 5. Dem Angeſtellten dient als Quittung über die Zahlung ſeines Beitragsteiles an den Arbeit⸗ geber an Stelle der Marken eine in die Ver⸗ ſicherungskarte einzutragende Beſcheinigung des Arbeitgebers. Dieſe hat handſchriftlich oder durch Stempel den jeweiligen Beitragsmonat, den fälligen Beitrag und bei jedem Beitrag den Namen des Arbdeitgebers zu enthalten; ſie iſt vom Arbeitgeber ſofort nach der Einzahlung des Bei⸗ trags auszuſtellen. B. In den Fällen des§ 177 a. a. O.(Beſchäfti⸗ gung bei mehreren Arbeitgebern oder nicht einen vollen Beitragsmonat hindurch) gelten an Stelle der Vor⸗ ſchriften des S 187 Abſ. 1, 2 a. a. O die Beſtimmungen unter A; die Einzahlung des Beitrags hat bei der Zah⸗ lung des Entgelts, ſpäteſtens am Schluſſe des Beitrags⸗ monats zu erfolgen. Der Einſendung der Verſicherungskarte(§ 195 Abſ. 2 a. a. O.) bedarf es nicht. a Schmitt. Auf Grund des§ 186 des Verſicherungsgeſetzes für Angeſtellte beſtimmt die Reichsverſicherungsanſtalt folgendes: 1. Beitragsſtelle iſt die Reichsverſicherungsanſtalt. 2. Soweit Arbeitgeber in den Fällen des§ 176 a. a. O. zur Quittungsleiſtung Marken verwenden wollen, werden ſie Ihnen auf Verlangen nach Eingang der Beiträge von der Reichs verſicherungs⸗ anſtalt überſandt. Berlin⸗Wilmersdorf, den 24. Mai 1912. Direktorium der Reichsverſcherungsanſtalt für Angeſtellte: gez. Dr. Beckmann. gez. Dr. Lehmann. gez. Koch. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis. i Seckenheim, den 10. Dezember 1912. gürgermeiſteramt: Volz. Bekanntmachung. Diejenigen Hausbeſitzer, denen im Jahre 1912 min⸗ deſtens ein volles Vierteljahr eine Wohnung leer ſtand, ohne daß dafür Miete entrichtet wurde, wollen dies bis ſpäteſtens 31. Dezember ds. Js. auf dem Rathaus Zimmer No. 7 anmelden, damit der dafür bezahlte Waſſerzins zurückvergütet werden kann. Spätere Anmeldungen können keine Berückſichtigung finden. Dabei iſt der Name der Mieter, der Tag des Ein⸗ und Aus⸗ zugs genau anzugeben. Auch empfiehlt es ſich den Waſſer⸗ vertrag mitzubringen. Seckenheim, den 9. Dezember 1912. Schmitt. 8 Gemeinderat: Ratſchreiber: Volz. Koch. liefert el schnell und billig Stemp Gg. Zimmermann. 10% Bekanntmachung. Alle Waſſerabnehmer werden hierdurch aufgefordert jedwelche Veränderung der Wohnungs⸗, Miet⸗ oder ſon⸗ ſtigen Verhältniſſe, die auf den abgeſchloſſenen Waſſer⸗ vertrag Einfluß haben, bis ſpäteſtens zum 31. De⸗ zember ds. Js. auf dem Rathaus Zimmer No. 7 unter Vorlage des Waſſervertrags anzumelden. Seckenheim, den 9. Dezember 1912. Gemeinderat: Ratſchreiber: Volz. Koch. Bekanntmachung. Die Erhebung der Beiträge für die land⸗ und forſtwirtſchaftl Unfall verſicherung für das Jahr 1912 hier, die Aufſtellung der Umlageregiſter betr. Das Kataſter der land⸗ und forſtwirtſchlichen Unfall⸗ verſicherung pro 1912 von Seckenheim liegt von Donnerstag, den 12. Dezember ds. Js. an, während 2 Wochen auf dem Rathaus dahier. Zimmer Nr. 5, während den üblichen Bureauſtunden zur Einſicht der Beteiligten auf. Während dieſer Zeit und weiterer 4 Wochen kann gegen dasſelbe von den Beteiligten bei dem unterzeichne⸗ ten Bürgermeiſteramt mündlich oder ſchriftlich Einſpruch erhoben werden, welcher jedoch nur darauf geſtützt werden darf, daß der Unternehmer ins Kaſaſter nicht aufgenom⸗ men oder mit Unrecht darin aufgenommen wurde, oder daß die Abſchätzung der Arbeitstage eine Unrichtige ſei. Seckenheim den 10. Dezember 1912. Bürgermeisteramt: Volz. Schmitt. Freiwillige Sanitäts-Kolonne Sesckenheim. Samstag, den 14. Dezember, abends 8 Uhr findet im Lokal zum„Zähringer Hof“ unſere dies⸗ jährige Weihnachtsfeier mit Theateraufführungen und unter Mitwirkung ſämtlicher Geſangs⸗ und Turn ⸗ vereine, ſowie des Ring und Stemmklub ſtatt, wozu die Mitglieder mit Familienangehörigen, Freunde und Gönner unſerer Sache dazu freundlichſt eingeladen ſind. Der Kolonnenführer: g J. Herd Sountag, den is. Dezember. nachm. 1 Uhr im Lokal zum„Zähringer Hof“ wegen Aufſtellung lebender Bilder, wozu ſämtliche Mitglieder pünktlich zu erſchelnen haben. Der Kolonnenführer. Milftäar-Verein Seckenheim, Wir laden unſere verehrl. Kameraden zu der am Samstag, den 14. Dezember 1912, abends 8 Uhr im Lokal„Zum Zähringer Hof“ ſtattfindenden Weihnachts-Feier der Freiwilligen Sanitätskolonne höfl. ein und bitten um zahlreiches Erſcheinen. Freiwillige * Der Vorſtand. Samstag, 14. Dezember abends 8 br feiert die freiw. Sanitätskolonne im Lokal zum„Zähringer Hof“ dahier ihre diesjährige Weihnachts-Feier wozu unſere Wehr dazu eingeladen iſt. Die Kameraden werden hiermit eingeladen und erſucht ſich an dieſer Feier vollzählig zu beteiligen. Zuſammenkunft im Zähringer Hof. Anzug: 1. Rock Mütz und Gurt. Rudolph. Stellvertr. Kommandant. Kath. Arbeiter⸗Verein Seckenheim. E. V. Am Sonntag, den 15. Dezember veranſtaltet unſer Verein im Gaſthaus„Zum Schwanen“ eine Weihnachts-Feier wozu freundlichſt einladet. Der Vorſtand. ebener beigen. Vollſtändig neu aufgearbeitetes und modern überzoge⸗ nes Sopha für nur 25 mark, ſowie eine größere An⸗ zahl Ohaiselongues(Ruhſofa) von 26 mx. an ſofort zu verkaufen. a Gleichzeitig empfehle ſolid gepolſterte Sophas und Diwans schon von 35 Mk. an 5 Fr. Knoch, Wilhelmſtraße 47. Feuerwehr Seckenheim. Lartoffel-Justschmühlen empfiehlt in reicher Auswahl. Sigmund Oppenheimer. 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