Nr. 153. 7 2. Blatt. Seckenheim, 28. Dezember 1912. Der Balkankrieg. Athen, 24. Dez. Der Agence Havas wird aus Caſtoria gemeldet: Die Türken haben Goritza geräumt und ſich im Defilee von Kari verſchanzt, verfolgt von einem Teil der griechiſchen Armee. Nach längerem Kampfe wurden die Türken in der Richtung auf Liaskoveki zurück⸗ geſchlagen. Die Griechen ſetzten die Verfolgung fort. 5 Sofia, 24. Dez. In der Sobranje führte Mi⸗ niſterpräſident Geſchow aus, der Regierung werde ihre Verautwortung durch die rührende Einmütigkeit und die patriotiſche Begeiſterung des Volkes erleichtert. Leider hätten die Friedensdelegierten ihre eigentliche Arbeit noch nicht begonnen. Es ſei unzuläſſig, jetzt die Verprovian⸗ tierung der belagerten Plätze vorzuſchlagen. Da Bul⸗ garien Grund zu der Annahme habe, daß der Frieden von den Großmächten aufrichtig gewünſcht werde, könne es, wenn der Feind den Frieden unmöglich mache, ebenſo ſehr auf friſche Kräfte der Verbündeten, wie auf die Sympathie mächtiger internationaler Faktoren rechnen. Die Ereigniſſe bewieſen die Nichtigkeit der Gerüchte, daß der Balkanbund erſchüttert ſei. Der Friede werde Bulgarien zum einzigen Nachbarn der Türkei machen. Es liege im Intereſſe der Türkei, den unnützen Krieg mit dem künftigen Nachbarn einzuſtellen und ſo raſch als möglich einen dauernden Frieden abzuſchließen. Die Sobranje könne überzeugt ſein, daß die Regierung alles tun werde, um den Frieden abzuſchließen, der unter ungeheuren Opfern Bulgariens erwirkt werde. Nach dem Miniſterpräſidenten ergriffen nacheinander die Führer aller Parteien das Wort und billigten rückhalttlos die Politik der Regierung. Die Redner drückten die Hoff⸗ nung aus, daß die Friedensverhandlungen in London zum Abſchluß eines der großen Opfer des Landes wür⸗ digen Friedens führen werden, wobei ſie ihren Optimis⸗ mus auf die Unmöglichkeit einer türkiſchen Offenſive, die unausbleibliche Kapitulation der belagerten Städte und die Ratſchläge ſtützten, welche die Mächte nicht er⸗ mangeln würden, der Türkei zu erteilen. Wenn jedoch der Friede nicht abgeſchloſſen werde, würden die poli⸗ tiſchen Parteien, wie die Redner ausführten, auch weiter⸗ hin der Regierung ihre Unterſtützung zur Fortführung des Krieges gewähren. Sie verlangten, daß der Beſitz alles deſſen, was die bulgariſchen Waffen eroberten, von der Diplomatie des Landes geſchützt werde und daß, wen: die Regierung Konzeſſionen mache, dieſe gering ſeien. Die Diplomatie Bulgariens werde, wenn ſie ſo handle, Europa einen Dienſt erweiſen, das dann keine Implikationen auf dem Balkan mehr zu fürchten haben werde. Die Redner erklärten dann, ſie müßten, ohne die Beſtimmungen des Abkommens zu kennen, das die Mit⸗ g der te der Baſis des Natio⸗ nalitätenprinzipes geſchehe und im Verhältnis zu der Zahl der Truppen und zu den Verluſten ſtehe, die jeder einzelne Verbündete erlitten habe. Die bulgariſche Nation derlange für ſich, daß Mazedonien in ſeinen Grenzen ohne Ausſchluß von Saloniki ungeteilt bleibe. Die National⸗Flugſpende. In Anweſenheit des Prinzen Heinrich von Preußen fand in Berlin unter dem Vorſitz des Prinzen Heinrich im Reichstagsgebäude die konſtituierende Sitzung des Kuratoriums der Nationalflugſpende ſtatt. Prinz Hein⸗ rich eröffnete die Sitzung mit Worten des Dankes für die Spender aus allen Teilen des deutſchen Volkes ſowie für Staatsſekretär a. D. v. Poſadowsky und deſſen Mit⸗ arbeiter.„ Miniſterialdirektor Lewald ſprach im Auftrag des von der Münchener Reiſe noch nicht zurückgekehrten aatsſekretärs Dr. Delbrück den Dank des Reichsamts des Innern für die Tätigkeit des Reichskomitees aus und den dadurch gezeitigten Erfolg. Dieſer Erfolg habe 2 im Inlande einen tiefen Eindruck; hervorgerufen, auch« im Auslande werde der Eindruck nicht gering ſein, wenn man ſehe, daß an allem, was zur Ertüchtigung und Wehr⸗ haftmachung des Volkes dieſem zugute komme, auch alle Kreiſe des deutſchen Volkes mitarbeiteten. Das Haupt⸗ verdienſt an dem Fortgang der Arbeiten des Reichskomi⸗ tees aber gebühre dem Prinzen Heinrich, dem er im Namen des Staatsſekretärs den untertänigſten Dank ausſpreche. Hierauf legte der Schatzmeiſter des Komi⸗ tees das bereits in der Oeffentlichkeit bekannte Ergebnis der Sammlung vor, wonach bisher rund 7½ Millionen Mark geſammelt ſeien. Davon liegen feſt durch Be⸗ ſtimmung der Spender, für einen beſtimmten Verwen⸗ dungszweck rund zwei Millionen. Zwar ſollen in der auptſache Flugzeuge beſchafft werden, jedoch über die Verwendung des Hauptbetrages von 5½½ Millionen hat das Kuratorium zu beſchließen. Das Kuratorium be⸗ ſteht aus höchſtens 50 Mitgliedern, wovon 10 vom Reichs⸗ kanzler ernannt werden, die übrigen werden durch das Präſidium der Nationalflugſpende berufen und ſich aus Vertretern aller in den einzelnen Landesteilen am Flug⸗ weſen beteiligten Kreiſen zuſammenſetzen. 8 i Das Kuratorium hat ſich über einen Verwendungs⸗ plan nach einheitlichen Grundſätzen geeinigt, die Geheim- Albert in längerem Vortrage darlegte. Danach ſollen elbſt allmählich behufs wirkſamer Förderung des Luft⸗ ahrweſens verausgabt werden. Die Verwendung darf nur zur Entlaſtung ſtaatlicher Fonds erfolgen, und ſich, da eine Förderung der Luftſchiffahrt außerhalb Zwecks 1 5 Flugſpende liegen würde, 5 Todesfälle ſei. ögens verwendet lich ist, ſpielten ne . 8 5 li Verſicherung gegen Unfall n Aufgabe ſoll der Hauptſtamm des Verm erden, da die Heranbildung einer großen Zahl zuver⸗ äſſiger und erfahrener Flug; n . 1 Induſtrie als auch im Interef das dringendſte Bedürfnis ſei. vird im Hinblick auf die Be Flugzeuge die Au vettbewerbes nach geburtstag beſchloſſen, und fer! Zeutralſtelle zur Prüfung von Erfindungen mit Anlehnung an die anſtalt für Luftſchiffahrt befürwortet. Errichtung von Flugſtützpunkten geförder Die vorliegenden einzelnen 2 Verwaltungsausſchuß überwieſen. heimrats von Böttinger ſollen Mi ſpende auch für wiſſenſcha können, ſoweit dieſe zur ſtimmt oder geeignet ſind. dowhey dem 9 tionalflugſpende ihr Entf Komitees aus. engführer sowohl für die 3 Mädchen. Das jährige Töchterchen des Ste ruchb e e Lash erde ſitzers M. Kirchenbauer war ſofort tot, ſein jährige ſſe der Landes verteidigung a Auf techniſchem Gebiete deutung des Motors für Motorflug⸗ Töchterchen des Steinrichters A. Weigel. Die ſchwer sſchreibung eines neuen dem Vorbilde, der am letzten Kaiſer⸗ ter die Begründung einer ſich brauchbar erweiſender deutſche Verſuchs⸗ Endlich ſoll die luträge wurden dem Auf Antrag des Ge⸗ ttel der Nalionalflug⸗ e verwendet werden Förderung des Flugweſens be⸗ Zum Schluß ſprach Graf Poda⸗ en Anregung die Na⸗ rinzen Heinrich, deſſ tehen verdanke, den Dank des Die ſieben Millionen dürften vornehmlich den Fran⸗ lung genommen und en die Heidelberger Klinikerſchaft ben, die es mit ihrer Nationalflug⸗ f z drei Millionen Mark gebracht edenken trug, bei dieſer heidee wieder einmal kräftig an⸗ euten in mehr zoſen zu denken ge ſpende auf noch nicht gan haben, obgleich man ga Gelegenheit die Revane zufachen und den gloirebedürftigen Lands! oder weniger phantaſiereichen Schilderungen die Heeres vor Augen zu führen, ranzöſiſchen Luftfl lleicht tun die Revanchards sbegeiſterung. htender Vorteil der malmung des deutſchen von einer genügend ſtarken f Sicherheit zu erwarten ſei. Vie nun etwas Waſſer in den Wein ihrer Kriege Das wäre auch ein nicht zu verae Siebenmillionenſpende. Baden. 24. Dez. Das Großherzogspaar b ttag mit der Großher der Schloßkirche. Später e Kloſe an der kgl. Akademie der Im Laufe des geſtrigen ſchiedene Vorträge ent⸗ nun auf Grund dieſer Beſtimmungen ruſſ 9 Karlsruhe, Sonntag vormi den Gottesdienſt in Großherzog dem Prof. Tonkunſt in München Audienz. Tages nahm der Großherzog ver gegen. 1 O Karlsruhe, 24. Dez. herzog hat der Penſion in Karlsruhe die Körperſchaftsre herſitätsgärtner E. Behnick in Heid er etatmäßig angeſtellt. (Karlsruhe, 24. or für Architektur an der Tech Danzig, Karl Weber, Techniſche Hochſchule Ka ( Karlsruhe, 24. Bekämpfung der Maul- un fand unter dem Vorſit Rats Weingärtner im Minif der Landwirtſchaftskammer die bei Bekämpfung der Maul⸗ machten Erfahrungen ſtatt, an der au Miniſteriums des J der Landwirtſchaft, des Viehh bes, einige Bezirkstierär hofes Karlsruhe teilnahmen. bezeichnet, in Zeiten der S gehende Belehrung der bedrohten Gebieten über über die Notwendigkeit ſofor etwa durch die Verteilung von zelnen Betriebe, amtlichen Bericht der K meinden und Viehverſich währung von Prämien oder Ent ken, daß die Beſitzer verſeuchte gehen in Oberbaden, ſich fr Verkehrsbeſchränkungen unterwerfen, den Ausführungsbef wünſchenswert wurde es Verwertung an lichen Schlach ſprechung gegebenen Anregungen f Dez. Ein halbamtlicher Artikel ut darauf hin, daß die Steuer⸗ Poſtſcheckamt be⸗ 1 Staatsſteuer(Ver⸗ zogin Luiſe (Amtliches.) Der Groß⸗ Großh. Hoftheaters chte verliehen.— Uni elberg wurde als Ober⸗ Sanſtalt des Der etatsmäßige Pro⸗ niſchen Hochſchule zu April 1913 an die rlsruhe betufen worden. dez.(Die Erfahrungen bei der 1d Klauenſeuche.) Am 19. Dez. des Miniſterialdirektors Geh. terium des Innern eine von angeregte Beſprechung über und Klauenſeuche ge⸗ zer Mitgliedern des mnern Vertreter aus den andels und Metzgergewer⸗ ktor des Schlacht⸗ Es wurde als wünſchenswert hengefahr eine tunlichſt ein⸗ lichen Bevölkerung in den Merkmale der Krankheit und tiger Anzeige zu erteilen, Merkblättern in die ein⸗ ter nach einem halb⸗ arlsr. Ztg., empfohlen, die Ge⸗ erungsvereine ſollten durch Ge⸗ ſchädigungen dahin wir⸗ höfte nach dem Vor⸗ ig noch weitergehenden als im Geſetz und ehen ſind. Als ſehr bezeichnet, die Schlachtung ere in den öfſe e Den bei der Be⸗ oll tunlichſt ent iſt zum 1. vieh zu angemeſſenen Preiſen beziehen zu können, und des Balkanbur erbindet, empfehlen, daß die zte und der Dire und es wurde wei timmungen vorgef teckungsverdäch thäuſern zu erleichtern. () Karlsruhe, 24 der Karlsr. Ztg. weiſt erne pflichtigen, die ein Poſtſch Schuldigkeit an direkte Einkommens- und Beförderungsſteuer) ohne Mitwirkung. durch Uebertragung von uf das der Steuereinnehmerei be⸗ andere Erleichterung der Steuer⸗ daß ein Steuerpflichtige eine Steuerzahler auf⸗ eckkonto beim ihre jedesmalige ihrem Poſtſcheckkonto a gleichen können. Eine zahlung beſteht darin, Bank, bei der er ſtellt. Schließlich! daß Zahlungen aller Art an ſolch ein Poſtſcheckkonto beſ von Inhabern eines Poſtüberweiſung begli nen Zahlungen aller Art an die Hauptf d Steuereinnehmereien in den heim, Heidelberg, Pforzheim, Baden urch Schecks geleiſtet werden, die 2 des Reichsſcheckgeſetzes vom 11. n Geld- und Kreditanſtalten, alſo bank, die unter amtlicher Aufſicht ſtehen⸗ regiſter eingetragenen ein Konto hat, als wird noch darauf aufmerkſam gemacht, e Staatskaſſen, di itzen, auch durch Zahlkarten oder Poſtſcheckkontos durch gewöhnliche chen werden können. Ferner kön⸗ teuerämter, Fi⸗ 7 nanzämter und Karlsruhe, Mann und Freiburg auch d auf eine der unter 8 März 1908 fal . B. die Reichs den Sparkaſſen, die in Bankhäuſer gezogen ſind. 0() Karlsruhe, 24. badiſchen Volksſchullehrer f Lehrerwitwen hat die ſchöne Mark ergeben. E Durlach, öllingen ereignete utomobilunglück. icht nur die Zinſen verwendet, ſondern auch das Kapital das Handels Dez. Die Sammlungen der ür Weihnachtsgaben an arme Summe von nahezu 5000 auf das Flug⸗ 1 0 2(Schweres Autounglück) In b ſicher wachſam ſein und ſei „Dorfſtraße, die an der bet Stelle rech hrere Kinder. Das ſich raſch näh Automobil fuhr in die Kinderſchar hinein Uitd Schweſterchen ſchwer verletzt, ebenſo das gleichalterig verletzten Kinder wurden von 2 telephoniſch herbeige⸗ rufenen Aerzten ſofort nach Durlach verbracht. Das Ge⸗ richt traf alsbald an der Unfallſtelle ein. Der Leiter des Autos, Architekt Ringer gibt an, daß er wegen der Kurve und Steigung der Landſtraße die Kinder ſpät ſah und daß dieſe durcheinanderkiefen. Als er links aus⸗ weichen wollte, liefen die Kinder nach der linken Seite und als er ſich dann rechts hielt, erſaß ze er die 3 Kinder. (9) Heidelberg, 23. Dez. Auf den Antrag der Heidelberger Klinikerſchaft bei der iziniſchen Fakul⸗ tät, 1. die Zulaſſung der Ausläude zu den kliniſchen Anſtalten auf eine bef 8 zu beſchränken und 2. die Zulaſſung zum Praktizieren von Ausländern in hieſigen Kliniken abhängig zu machen von einem Nach⸗ weis des beſtandenen Phyſikums, ſowie einer erfolgreich abgelegten Prüfung in deutſcher Sprache hat die medi ziniſche Fakultät der Heidelberger Univerſität nun Sk ein Schreiben gerichtet, in dem betont wird, daß die me⸗ diziniſche Fakultät in ihrer Sitzung vom 21. Dez. be ſchloſſen hat, von nun au die Beſtimmungen über das Praktizieren in den klinischen Linſtalten entſprechend den Schreiben des engeren Senats vom 13. Mai 1897 ſtren zu handhaben. Nach dieſen Beſtimmungen werden n Studierende, welche die ärztliche Vorprüfung beſtanden haben, zum Praktizieren zugelaſſen. Ein entſprechend Anſchlag wird unverzüglich am ſchwarzen Brett der Uni verſität und der kliniſchen Anſtalten gemacht werden. g ſiſche Studieren wahrſcheinlich nicht mehr praktizieren werden, ſo kann ten Sprachexamen abgeſehen werden. Ueber den Wunſ der Klinikerſchaft, die Zulaſſung zu den kliniſchen Inſti tuten auf eine beſtimmte Zahl zu beſchränken, iſt di Fakultät nicht in der Lage, beſchließen zu können, weil dieſe Frage ihre Kompetenz überſchreitet. f () Mannheim, 24. Dez. Die 48 ä Absicht Lyſol. Der Zuſtand der Lebensmüde — Bei Sandhofen Leiche geländet. i (J Mannheim, 24. Dez. Trotz der Erhöhung de Preiſe für holländiſches Vieh hat der Stadtrat beſchloſſen, ſeine Bemühungen fortzuſetzen, um ausländiſches Schlacht⸗ erſucht das Miniſterium nach dem 1. Januar wenigſtens 50 Stück ausländiſches Vieh noch wöchentlich einführen zu dürfen. () Friedrichsfeld, 24. Dez. Der 33jährige Boh meiſter W. Bronner wurde unter dem Verdacht des Ven giftungsverſuchs an ſeiner Frau, lt. Schwetzing. Ztg verhaftet. Er ſoll vor einigen Wochen beim Abendeſſe ſeiner Frau in das mit Wurſt geſtrichene Brot Gi eingemiſch haben. (Pfullendorf, 24. Dez. Die in württembergiſe und badiſchen Blättern enthaltene und auch von übernommene Nachricht von einem Großfeuer in Pf lendorf, dem mehrere Häuſer und Oekonomiegebäude zum Opfer gefallen ſeien, iſt, wie wir auf Erkundigung er⸗ fahren, unrichtig. In. Pfullendorf ſelbſt, wie im Be⸗ zirk Pfullendorf iſt von einem ſolchen Großfeuer ni bekannt. Es dürfte ſich um eine Ortsverwechslung ha deln, doch war es uns trotz Erkundigung an verſchi denen Stellen nicht möglich, den wirklichen Ort des G feuers in Erfahrung zu bringen. 8 e (J Bühl, 23. Dez. Ende letzter Woche brach dem zur Gemeinde Lauf gehörigen Zinken Aſpich Feu aus, dem ein alleinſtehendes Haus eines armen Mar namens Th. Rhrinſchmidt zum Opfer fiel. Der Bran iſt durch mit Feuer ſpielende Kinder im Alter von und 4 Jahren hervorgerufen worden. Der Brandge⸗ ſchädigte iſt nicht verſichert und konnte nur einen ringen Teil ſeiner Habſeligkeiten retten. 5 () Grünwettersbach, 24. Dez. In einer Woc ereigneten ſich im hieſigen Wald 3 Unglücksfälle be Holzmachen. Beſonders ſchwer traf das Unglück die F milie Kappler. Der eine Bruder erlitt am Freitag eine: komplizierten Beinbruch, am Samstag der andere ſchwere Rippenbrüche mit inneren Verletzungen, die an dem Wiederaufkommen zweifeln laſſen. Beide Brüder, di verheiratet ſind, wurden von umſallenden Stämmen g troffen. 8 1 () Staufen, 24. Dez. Nach Erledigung gerausſchußwahlen in Kollnau ſetzt ſich der Ar jammen aus 42 Mitgliedern des Zentrums, 1. ralen und 6 Sozialdemokraten.. (Freiburg, 24. Dez.(Lebensmüde.) Im St teil Stühlinger ſtürzte ſich eine 47jährige geiſteskr Witwe aus dem 1. Stock ihrer Wohnung auf die St und war ſofort tot.— Ein 24jähriges Dienſtm trank, wahrſchein ich aus Liebeskummer, Salzſäure Mädchen wurde auf der Slraße von Paſſanten aufg funden; ſein Zuſtand iſt nicht lebensgefährlich. (0) Villingen, 24. Dez. Zu der Tat eines 5 ſinnigen in Schwenningen wird noch berichtet, da 25jährige ledige W. Bürk ſchon ſeit längerer Zeit Spu geiſtiger Umnachtung gezeigt hat. Man hofft, den W ſinnigen, der ſich bekanntlich nach der Tat zwei Revo ſchüßſe beibrachte, am Leben zu erhalten. Das der Tat, Bäckermeiſter Bürk, genoß in Schwennin; allgemeines Anſehen. N 9 (, Waldshut, 24. Dez. Während der von Degernau im Hauptgottesdienſt über den Tex der Hausvater wüßte, wann der Dieb kommt, wür Nachdem die geſetzliche Amtsdauer der Mitglieder des Bürgerausſchuſſes abgelaufen, haben zufolge der Be⸗ 9 8 5 des Art. VII des Geſetzes vom 26. Sept. 1910 ſämliche nachbenannten Herren aus ihrem Amte aus⸗ zutreten: Arnold Jak. Ludwig . Behrens Wilhelm Berghegger Dr. William Benz Jakob . Blümmel Georg Böhles Valentin Bootz Johann . Bräunig Alois Bühler Gg. Math. S. „Bühler Georg Wilh. Chriſt Dr. Ding Joh. Jakob Epp Jakob Erlenbach David Ernſt Joh. Georg Erny Philipp . Frey Gg Friedrich Frey Gg. Leonh. Frey Kaspar . Hartmann Wilhelm Hauck Gg. Adam Heckmann Adam Heierling Joh. Adam „Herdt Thomas Hermann Heinrich Heyden Karl Ludwig Karl Konrad Albert Keil Michael Kettner Jakob Kleine Heinrich Kloos Jakob „Klumb Gg. Leonh. Klumb Heinrich König Karl Lier Karl Marzenell Karl Meier Otto „Metz Ludwig Mintrop Heinrich 3. Obermeier Joh. Adam Raule Georg Wenz Reichert Peter Röſer Georg . Ruf Anton Scherer Friedrich Schläfer Johann Schmitt Karl Schreck Georg Franz S. Seitz Gg. J., Fabrik. . Seitz Gg, Jak. Ph. S. Seitz Gg. Ludwig Seitz Jakob Scharh. S. Senn Joh. Sinn Johann Söllner Gg. Gg. Joſ. S. Söllner Gg. Wilhelm 50. Söllner Karl 5 31. Spreng Jakob 2. Stahl Friedrich Stahl Jakob f Stöhr Joh. Jakob 55 Tranſier Jakob „Treiber Albert Volz G. J. Ih. G. J. S. Volz Gg. Joſef Volz Joh. G. Ph. J. S. „Volz Karl Konrad . Kohl Georg„Volz Philipp 2. Leibold Karl Winkler Stefan. Von den vorbezeichneten Herren wurden gewählt: ) von der 1. Klaſſe der Wahlberechtigten des Hauptortes Seckenheim die unter Ziffer 9, 10, 32, 40, 52, 53, 54, 58 59, 64, 66, 68, 70 und 71 Genannten; db) von der 2 Klaſſe der Wahlberechtigten des Hauptortes Seckenheim die unter Ziffer 1, 5, 6, 12, 16, 18, 19, 23 27, 29, 47, 55, 67 und 69 Genannten; el von der 3 Klaſſe der Wahlberechtigten des Hauptortes a Seckenheim die unter Ziffer 21, 24, 25, 31, 33, 42, 43, 44, 46, 48, 51, 63, 65 und 72 Genanten d) von der 1. Klaſſe der Wahlberechtigten des Nebenorts Rheinau die unter Ziffer 3, 8, 11, 14, 28, 38, 48 und 60 Genannten; N e) von der 2 Klaſſe der Wahlberechtigten des Nebenortes Rheinau die unter Ziffer 13, 20, 22, 30, 35, 37, 41 und 61 Genannten; f i ) von der 3 Klaſſe der Wahlberechtigten des Nebenortes f Rheinau die unter Ziffer 15, 17, 26, 36, 39 und 62 Genannten; Bg) vom Bürgerausſchuß(als Stellvertreter für abgegange⸗ ne Ausſchußmitglieder die unter Ziffer 2, 4, 7, 34, 45, 50, 56 und 57 Genannten. Während ſeither mit Rückſicht auf den ab 1. Januar 1913 losgetrennten Nebenort Rheinau nur ein Teil der Bürgerausſchußmitglieder aus dem Hauptorte Seckenheim zu ſtellen war, ſind kü ß ftig alle Mitglieder von hier zu wählen. Die Zahl der Bürgerausſchußmitglieder beträgt küuftighin laut Feſtſetzung des Bezirksrats Mannheim vom 5. Dezember 1912 ebenſo wie auch ſeither 72. Es ſind ſonach gemäߧ8 43 bis 48 der Gemeinde⸗ ordnung zu wählen: f von der 1 Klaſſe 12 Ausſchußmitglieder mit eine i Amtsdauer von 6 Jahren, f und 12 Ausſchußmitglieder mit einer Amtsdauer von 3 Jahren 12 Ausſchußmitglieder mit einer Amts⸗ dauer von 6 Jahren, i und 12 Ausſchußmitgtieder mit 5 Amtsdauer von 3 Jahren. von der 3 Klaſſe 12 Ausſchußmitglieder mit einer Amts⸗ ö dauer von 6 Jahren und 12 Ausſchußmitglieder mit einer Amts⸗ dauer von 3 Jahren Die Wahlen finden im Gemeindehause Zimmer 6 dahier ſtatt und zwar; 1. Aut eine Amtsdauer von e Jahren für die 3. Klasse: i am Donnerstag, den 2. Jannar 1913 vom Nachmittags 3 Uhr bis Nachmittags 9 Ahr . 12 Aus ſchuß mitglieder. 5 eine Amtsdauer von 3 Jahren für die 3. Klasse: . am Freitag, den 3. Januar 1913 von Nachmittags 3 Uhr bis Nachmittags 9 Uhr 5 12 Ausſchuſf mitglieder. von der 2 Klaſſe einer 2. Nut 1 Obermeier Gg. Joh. S. 5. Auf 3. Nuf eine Amtsdauer von e Jahren für die 2. Klasse: i am Dienstag, den 7. Jannar 1913 von Nachmittags 5 Uhr bis Nachmittags 9 Ahr 12 Ausſchuß mitglieder. 4. Auf eine Amtsdauer von 3 Jahren für die 2. Klasse: am Mittwoch, den 8. Jaunar 1913 a von Nachmittags 5 Uhr his Nachmittags 9 Ahr N 12 Ausſchuß mitglieder. eine Amtsdauer von 6 Jahren für die 1. Klasse: am Freitag, den 10. Jaunar 1913 von Varmittags 10½ Uhr bis Nachmittags 1 Ahr 12 Ausſchuß mitglieder. 6. Auf eine Amtsdauer von 3 lahren für die 1. Klasse: am Samstag, den 11. Jaunar 1913 von Vormittags 10½ Uhr bis Nachmittags 1 Uhr 12 Ausſchuß mitglieder. Zur 1. Klaſſe der Wahlberechtigten gehören Die⸗ jenigen, welche nach dem Umlageforderungszettel von 1912 an Gemeindeumlagen im Ganzen 66 Mk, oder mehr zu zahlen hatten; zur 2. Klaſſe Diejenigen, welche weniger als 66 Mk., aber mehr als 22.50 Mk. und zur 3. Klaſſe Diejenigen, welche 22.50 Mk. oder weniger zu zahlen hatten. Wahlberechtigt ſind nach S 9 und 10 der neuen Gemeindeordnung die stimmfähſgen Gemeindebürger und Wahlberechtigten Einwohner. Wahlberechtigte Einwohner ſind die im Vollbeſitze der Geſchäftsfähigkeit und der bürgerlichen Ehrenrechte be⸗ findlichen männlichen, nicht im aktiven Militärdienſt ſtehenden Angehörigen des deutſchen Reiches, welche mindeſtens 25 Jahre alt ſind und ſeit zwei Jahren vom Tage des Ablaufens der Einſpruchsfriſt gegen die Wähler⸗ liſte zurückgerechnet, b 5 a) Einwohner der Gemeinde ſind, b) eine ſelbſtändige Lebensſtellung haben, c) in der Gemeinde Gemeindeumlagen zu zahlen haben oder in derſelben zahlen müßten, wenn die Gemeinde Umlagen erheben würde, und d) die ihnen obliegenden Abgaben an die Gemeinde entrichtet haben. Als selbständig im Sinne des Geſetzes werden die⸗ jenigen Perſonen betrachtet, welche einen eigenen Hausſtand haben oder ſolchen gehabt haben und verwitwet ſind oder ein Gewerbe auf eigene Rechnung betreiben oder an direkten ordentlichen jährlichen Staatsſteuern mindeſtens 17 Mark bezahlen. 1 Bei allen Wahlberechtigen runt das Wahlrecht(8 11 der Gemeinde⸗Ordnung) 1. während der Dauer der Entmündung oder einer wegen geiſtiger Gebrechen beſtellten Pflegſchaft, 2. infolge der Aberkennung der bürgerlichen Ehren⸗ rechte während der Dauer dieſes Verluſtes, 3. während der Dauer des Konkursverfahrens, 4 5 infolge des Eintritts in den aktiven Militärdienſt auf die Dauer dieſes Verhältniſſes, . während des Bezugs einer Armenunterſtützung eines Jahres nach ihrem Aufhören, falls ſie nicht vor Ablauf der Einſpruchsfriſt gegen die Wählerliſte aus öffentlichen Mitteln und während zurückerſtattet iſt,. infolge des Aufgebens des Wohnſitzes in der Ge⸗ meinde, wenn die Abweſenheit nicht länger als zwei Jahre dauert. Die Wahlberechtigung tritt bei dem Verluſte bürgerlichen Ehrenrechte wieder ein, wenn der Verurteilte im Wege der Begnadigung die Wiederbefähigung er⸗ langt hat. Außerdem ruht das Wahlrecht der Gemeindebür⸗ ger, welche ö f. 1. in der Gemeinde keinen Wohnſitz haben, 2. den Erforderniſſen des§ 10 Abſatz 10 zurzeit nicht entſprechen, n 3. nach durchgeführtem Betreibungsverfahren die an die Gemeinde im laufenden oder vorhergehenden Jahre geſchuldeten Abgaben nicht entrichten. Das Wahlrecht wird in Perſon durch Stimmzettel ohne Unterſchrift ausgeübt. Die Stimmzettel müſſen von weißem Papier und dürfen mit keinem Kennzeichen verſehen ſein; ſie ſollen ein Quartblatt, ſomit ¼ des normalen Aktenbogens von 33 auf 42 Zentimeter groß und von mittelſtarkem Schreib⸗ papier ſein und ſind außerhalb des Wahllokals mit dem Namen Derjenigen, welchen der Wähler ſeine Stimme ge⸗ ben will, handſchriftlich oder im Wege der Vervielfältigung zu verſehen. 22 i N i Auf dem Stimmzettel müssen zwei hamen mehr stehen als für die betr. Klasse Ausschussmitglieder zu wählen sind. Nur solche Stimmzettel sind gültig, welche mit einer der eingereichten und vom Bürgermefsteramt veröffent⸗ liche Voschlagsliste genau übereinstimmen. a Die Wahlberechtigten werden hiermit aufgefordert spätestens bis 10 Uhr vormittags am zehnten Tage vor der Wahl, alſo: der für die 5 Klaſſe bis zum 24. Dezember 1912 285 28 f 17* 1 1 1 15 77 31. „ 6 5. 5 5 4 bei dem Bürgermeiſteramt Wahlvorſchlagungsliſten ein⸗ zureichen. Formulare hierzu meiſteramt unentgeltlich verabfolgt werden vom Bürger⸗ Jede Wahlvorschlagsliste muß die Bezeichnung der Klaſſe tragen, für ner eine die Zahl ten. wohnern von ſechs, in Gemeinden von 4000 deren Wahl ſie gelten ſoll, und hat fer⸗ b ahl der zu wählenden Bürgerausſchußmit⸗ glieder um zwei überſteigende Anzahl Bewerber zu enthal⸗ Sie muß in Gemeinden von weniger als 4000 Ein⸗ und mehr Einwohnern von zehn in der Wählerliſte der betreffenden Klaſſe aufgenommenen Perſonen unterzeichnet ſein. ſis nicht mit anderen gleichen verwechſelt werden können. Namens name oder die den Vorgeſchlagenen ſonſt unterſcheidende Benennung einzutragen(8 Die Lorgeschlagenen müſſen ſo bezeichnet ſein, daß 1 S in der Gemeinde a 8 n oweit zu dieſem Zweck er⸗ forderlich, iſt der Familienname und außerdem 8 Vor⸗ 9 5 8 8 Abſ. 4 d. G.⸗W.⸗Ordg.) Auch iſt von jedem Vorgeſchlagenen oder von den Vorge⸗ ſchlagenen gemeinſam eine Erklärung beizufügen, worin ſie unterſchriftlich der Aufnahme in die Vorſchlagsliſte zuſtimmen. In mehr als einer Liſte kein Bewerber vorſchlagen laſſen derſelben Klaſſe darf ſich 4 Die Unterzeichner einer Liſte haben bei Einreichung f derſelben einen Vertrauensmann und einen Stellvertreter aus ihrer Mitte zu benennen, die zu ihrer Vertretung dem Bürgermeiſteramt gegenüber als ermächtigt gelten. es an einer ſolchen Benennung, ſo gilt zeichner als Vertrauensmann, vertreter. N Ungültig iſt eine Wahlvorschlagsliste, wenn ſie 1. verſpätet eingereicht iſt, lt der erſte Unter⸗ der zweite als ſein Stell⸗ 2. nicht die Bezeichnung der Klaſſe trägt, für deren 1 g Wahl ſie gelten ſoll, 3. nicht die erforderliche Zahl gültiger Unterschriften 1 a oder a 4. nicht die erforderliche Zahl gültig vorgeſchlagener Bewerber enthält[8 30,§ 28 Ziffer 2 u. 61 1 Wahlvorſchläge ſind ungültig: wenn der Vorgeſchlagene nicht in einer den Vor⸗ ſchriften des 8 8 Abſ. 4 entſprechenden Weiſe bezeichnet iſt, ſoweit die Zahl der Vorgeſchlagenen über die nach 1* Abſatz 1 Ziffer 4 zuläſſige Zahl hinausgeht, 3. wenn die Zuſtimmungserklärung des Vorgeſchlage⸗ nen fehlt, 855 ſoweit ein Vorgeſchlagener auf mehr als einer Li⸗ ſte derſelben Klaſſe enthalten iſt; in dieſem Falle gilt lediglich der Vorſchlag auf der früher einge⸗ 1 reichten Liſte; bei gleichzeitig eingereichten Liſten beſtimmt der Bürgermeiſter den gültigen Vorſchlag.* N Die Beſeitigung der Mängel durch die Vertrauens- Fehlt männer muß ſpäteſtens bis zum Ablauf des 6. Tages vor dem Wahltag beendet ſein. Ungültig sind ferner Stimmzettel: 1. wenn die Reihenfolge der Vorgeſchlagenen nach der Vorſchlagsliſte nicht eingehalten oder eine Reihen⸗ folge nicht erkennbar iſt; i 2. wenn der Stimmzettel gegenüber der eingereichten Wahlvorſchlagsliſte Streichungen oder Abänderungen enthält. Mehrere in einem Umſchlag enthaltene, gleichlautende Stimmzettel gelten als eine Siimme; in einem Umſchlage von einander abweichende Stimmzettel ſind 1 enthaltene, ſämtlich ungültig. Im Falle mehr Namen, als die Anzahl der zu Wäh⸗ 1 lenden beträgt, auf einem Stimmzettel ſtehen, werden die 3 letzten unberückſichtigt gelaſſen und vom Wahlvorſteher 4 geſtrichen. Wahlergebniſſes nicht in Anrechnung. Nur wer in der Wählerliste eingetragen ist wird zur Wahl zugelassen. Die ungültigen Stimmen kommen bei Feſtſtellung des 4 Wärlbar sind alle Wahlberechtigten, deren Wal. recht nicht ruht, mit Ausnahme a] derjenigen Beamten und Mitglieder von Behörden, welchen die ſtaatliche Aufſicht über die Gemeinden übertragen iſt, N b] der Gemeinderäte. Die nach Ablauf der Wahlperiode Ausſcheidenden können wieder gewählt werden. 3 Die Bewerber gelten als gewählt in der Reihenfolge, in welcher ſie auf einer Vorſchlagsliſte aufgeführt ſind. Iſt ein Bewerber, der hiernach gewählt wäre, nicht oder nicht mehr wählbar oder iſt er bereits in einer anderen Klaſſe als Mitglied des Bürgerausſchuſſes gewählt worden, ſo tritt der in der Reihe Nächſtſtehende an ſeine Stelle. Die nicht gewählten Bewerber einer Wahlvorſchlagsliſte ſind in der Reihenfolge ihrer Aufführung Erſatzmänner der Ge⸗ wählten und als ſolche nach Ermittelung des Wahlergeb⸗ niſſes zu verkünden. e Indem wir den Wahlberechtigten gemäߧ 28/29 der Wahlordnung vom 27. Februar 1911 obiges bekannt geben, laden wir dieſelben hiermit zur Wahl ein. a Seckenheim, den 7. Dezember 1912. Der Gemeinderat. Volz. Alle Hrlen Fe uerwerkskörper empfiehit mann, fast. 66. 6 — 1——— 112. 22———— 2.—— 88 99G ,/