1 1 8 g in nun eine alt ( veinen ſehen, Se zenbeimer Anzeiger. — Erſcheint Dienstag, Donnerstag und Samstags. Der Abonnementspreis beträgt monatlich 35 Pfg. bei freier Zuſtellung. Durch die Poſt bezogen pro Quartal Mk. 1.50. Merzu ein 2. Blatt zusammen s Seiten. Nach dem Friedensſchluß. Die bulgariſche Kabinettskriſe iſt noch immer nicht 0 oben. Wenn es auch ſicher ſein ſoll, daß die Oppo⸗ Lion im neuen Kabinett nicht vertreten ſein werde, ſo kann man das allein noch nicht als eine Bürgſchaft für ane friedliche Politik der kommenden bulgariſchen Re⸗ gierung anſehen. Die Schwierigkeit der Kabinettsbildung ält vielmehr immer noch die lebhafteſten Befürchtungen wach, und bildet einen Beweis dafür, daß man auch an en in Frage kommenden Stellen nur geringe Hoffnung dich, ſich gütlich mit Griechenland und Serbien aus⸗ emnanderſetzen zu können. Die Verantwortung eines neuen, zwar kurzen, jedenfalls aber ſehr blutigen Krieges auf ſich zu nehmen, davor ſcheuen ſich begreiflicherweiſe die meiſten 8 die Miniſterwürde, deren Bürde in Bulgarien 10 ieſen Tagen ſchwerer iſt als je, in Ausſicht ge⸗ zommenen Perſönlichkeiten. Dr. Dane w, der Londoner Friedensunterhändler, wird als kommender Mann ge⸗ leunt. Er hat ja ſchon bewieſen, daß er nicht ein Mann , für den es ängſtliche Rückſichten gibt. Ihm mürde es Wohl auch nicht darauf ankommen, den Balkanbund in Trümmer gehen zu laſſen. Ueber ſeine Kollegen iſt man aber in Sofia offenbar noch nicht ganz im klaren.— Inzwiſchen verſchärft ſich die Lage immer ih hr. Ein förmliches Komplott der Verbündeten ſcheint z gegen Bulgarien gebildek zu haben. So wird aus dofia gemeldet: i Serbien habe in Bukareſt Angebote wegen einer militäriſchen Kooperation gegen ulgarien gemacht, welche ſo ungeheuerlich ſchienen, daß die Bukareſter Regierung deren ſchriftliche Wieder⸗ gabe verlangt habe. Auf ein ähnliches Angebot Grie⸗ chenlands, welches der Pforte die Wiederge⸗ innung Adrianopels in Ausſicht ſtellte, antwortete dieſe, daß ſie als Preis die Zurück⸗ abb e der Aegäiſchen Inſeln verlange. Das Bekanntwerden ſolcher Nachrichten hat hier natürlich nicht zur Aufheiterung der Lage beitragen können, die nunmehr auch in diplomatiſchen Kreiſen als äußerſt geſahrvoll angeſehen wird. Serbien wird ungeduldig. Eine wichtige Wendung in dem Konflikt der Verbünde ehe! e ehr ee be N rbündeten ſcheint unmittelbar bevor utehen. Miniſter präſident Paſitſſch berief die Parteiführer zu einer Be⸗ prechung über die Lage in ſein Kabinett. Sie kamen der Kufforderung nach und nachdem ſie ſeine Auseinander⸗ eetzung angehört hatten, legten ſie ihm übereinſtimmend Jlbesbeimer Anzeiger, Seckenheim, Dienstag, den 10. Juni 1913. Heckarhauser Zeitung, Edlinger Zeitung. E ͤœ—ß. ĩ˙² ñ ꝛ². Inſertionspreis. Die einſpaltige Petitzeile 10 Pfg., Reklamen 20 Pf. die Zeile. Bei öfterer Aufnahme Rabatt. Fernſprechanſchluß Nr. 16. E C ccc Hmtsblatt der Bürgermeisferämter Seckenheim, Ruesheim, NMeckarhansen und Edingen. Druck und Verlag von Gg. Zimmermann, Seckenheim. N 2 R 13. Jahrgang. 5 2 Wee nahe, in dem Streit mit Bulgarien ch länger zuzuwarten, ſondern, wenn Bulgarien in Drei Tagen keine befriedigende Antwort er⸗ teilen würde, ſofort mit der Annexion der eroberten Gebiete vorzugehen. Die Regierung könne dabei auf die Zuſtimmung der geſamten Skupſch⸗ ina rechnen. Gleichzeitig ſollen auch Griechenland und Montenegro die Annexion der von ihnen in Anſpruch genommenen Gebiete proklamieren, da man nur auf dieſe Weiſe hofft, zu einer Klärung der Situation zu gelangen. Griechen und Bulgaren. Die griechiſchen Truppen unternahmen, wie aus So⸗ fia berichtet wird, neue Verſuche, in die von bulgariſchen Truppen beſetzten Gebiete ein udringen. Außerdem wer⸗ den täglich neue Verhaftungen von Bulgaren gemeldet. Die Gefäugniſſe von Saloniki ſind mit Bulgaren gefüllt. Man hält hier die Lage für un haltbar und einen „ffenen Konflikt für unvermeidlich. Eine Rede des franzöſiſchen Präſidenten Bei dem Feſtmahl auf dem Panzerkreuzer„Jules Michelet“ in Toulon feierte am Sonntag Marine⸗ miniſter Baudin die militäriſchen Tugenden des Admirals Bous de Lapeyrére, die Treue der Offiziere und die Tapferkeit der Mannſchaften. Hierauf erhob ſich Prä⸗ ſident Poincaré und ſagte: Die viel zu kurzen Stunden, die ich hier zugebracht habe, haben auf mich einen un⸗ auslöſchlichen Eindruck gemacht. Seit meine Ankunft habe ich die volle Schönheit, die große Macht einer von dem Führer geleiteten, methodiſchen Disziplin gefühlt, deſſen Geiſt und wachſamer Wille auf allen Schiffen gegenwärtig ſind. Wieder einmal hat ſich der Wert unſeres Schiffs⸗ materials, die reſtloſe Ergebenheit unſerer Offiziere und die glückliche Ausbildung der Mannſchaften gezeigt. In ſeinem aufgeklärten Patriotismus erträgt das Land ſeit längeren Jahren unaufhörlich die ſchweren Laſten, die ihm die Unterhaltung und Vervollkommnung der Vertei⸗ digungsmittel auferlegen. Das Land weiß, daß, um ſicher zu ſein und um Kriegsdrohungen oder Ver⸗ ſuche, uns zu demütigen, fernzuhalten, falls ſie jemals unternommen werden ſollten, wir den Wunſch haben, immer ſtark, immer ruhig und immer bereit zu ſein. Das Parlament, ein treuer Dolmetſch der Gefühle der Nation, weicht vor keinem Opfer zurück, um unſerem Heer und unſerer Flotte die höchſte Wirkſamkeit zu verleihen und unſere Armeen zu Land und zu Waſſer in den Stand zu ſetzen, mit der größtmöglichen Schnelligkeit unerwarteten Ereigniſſer entgegenzutreten. Wir haben hier feſtſtellen können, daf ſo große Anſtrengungen nicht unfruchtbar bleiben. Auf welchen Schiffen auch immer unſere Seeleute fahren, und welchen Dienſtgrad ſie auch immer einnehmen, ſo bildet mit rührender Einfachheit die vornehmſte Tugend der Geiſt der Disziplin, und die heldenhafte Entſagung iſt ihnen zur zweiten Natur geworden. Frankreich ſelbſt kann ſich in den Augen dieſer tapferen Leute ſpiegeln, es ſieht darin den unverminderten Glanz aller ſeiner Eigenſchaften ſchimmern, die bei unſeren Seeleuten und unſeren Sol⸗ daten traditionell ſind. Auch das Landheer hat den Blich und ganz, der Stimme des Vaterlandes zu gehorchen; und wenn Frankreich eines Tages in Gefahr iſt und ſeine Kinder zu Hilfe rufen wird. hat auch das Landheer nur den einen Ehrgeiz, zu jeder Stunde und bei jeder Gelegen⸗ heit ſich des nationalen Vertrauens würdig zu erweiſen. — —Deutſcher Reichstag. „(Sitzung vom 9. Juni.) 5 Präſident Dr. Kämpf eröffnet die Sitzung um 3.15 Uhr. Am Bundesratstiſch iſt Staatsſekretär Lis co erſchienen. Auf der Tagesordnung ſteht zunächſt die erſte Beratung der Schußzgebietsrechnung von 1910. Die Vor⸗ lage geht an die Rechnungskommiſſion. Nach Erledigung einiger weiterer Rechnunasſachen folat die erſte Beratung des Geſetzenktwurfs betreffend die Aenderung zweier Reichstagswahlkreiſe als Folge eines Gebietsaustauſchs zwiſchen dem Großherzogtum Sachſen und dem Herzog⸗ tum Sachſen⸗Meiningen. 98 Abg. Baudert(Soz.): Gleichzeitig hätte eine ge⸗ rechtere Wahlkreiseinteilung vorgenommen werden ſollen. Der Entwurf wird in erſter und ſodann auch in zweiter Leſung angenommen. Es folgt die erſte Beratung des Geſetzentwurfes betr. Aenderung der Schutzgebiets⸗ geſetze. Die Vorlage regelt insbeſondere die Erlangung der Rechtsfähigkeit von Vereinen in den Schutzgebieten. Dr. Semmler(natl.) beantragt, die Vorlage an eine Kommiſſion zu überweiſen. 5 f Belzer(3.) ſtimmt dem Antrag auf Kommiſſions⸗ beratung zu. Nach weiterer unerheblicher Debatte wird die Vorlage an eine Kommiſſion von 14 Mitgliedern ver⸗ wieſen. Es folgt die erſte Leſung des Geſetzentwurfs betr. Entſchädigung der Schöffen und Geſchworenen. Staatsſekretär v. Lisco: Wir wünſchen, daß auch Minderbemittelte das Amt eines Schöffen und Geſchwore⸗ nen übernehmen können. f Peus(Soz.): Wir betrachten das Geſetz als Ab⸗ dem Volke ge⸗ FC chlagszahlung. Die Richter müſſen aus zommen werden. 5 Van Calker(nall.): Die Rechtspflege wird durch Hinzuziehung weiterer Kreiſe immer volkstümlicher wer⸗ den. Schedelbauer(3.) hält, ebenſo wie Holtſchke(konſ.) Kammiſſionsberatung für ent⸗ behrlich. Noch weiteren Bemerkungen der Abgg. Peus (Soz.) und Dr. van Calker(natl.) ſchließt die erſte Leſung. In zweiter Lerung wird das Geſetz einſtimmig 7 1 angenommen. Die Vorlage betr. Verhinderung wechſel⸗ und ſcheckrechtlicher Handlungen im Auslande wird an 45. Bar fühele.„%%% 5 Dorfgeſchichte von Berthold Auerbach. 1 47) N(Fortſetzung.)(Nachdruck verboten) Der Burſche führte nun das Pferd am Zügel und ging neben der Mutter her, ſtill bis hinaus vor den Meß, und erſt bei einer Biegung des Weges ſagte die mutter zagend:„Ich möchte dir gern Anweiſungen geben.“ 1 5 5 „Ja, ja, nür zu, ich höre drauf“ Son begann ie Mutter, indem ſie die Hand des 3 195 faßte: Bleib ſtehen, ich kann im Gehen nicht lic l en.— S daß ſie dir gefällt, das iſt natür⸗ lich das erſte: e, Lieb' iſt keine Freud', und ich Frau, gelt, ich darf alles ſagen?“ Eine da, ja!“ en Wenn du dich nicht darauf freuſt und es nicht wie 0 Gnadengeſchenk vom Himmel anſiehſt, daß du ihr ah en Kuß geben darfſt, da iſt's die rechte Liebe nicht, 5. bleib' doch ſtehen... und auch dieſe Liebe Nahr noch nicht aus, da kann ſich noch etwas andres 1 nter verſtecken. Glaub' mir...“ Die alte Frau elt ſtotternd inne und wurde flammrot im Geſichte. h wo der rechte Reſpekt nicht iſt, und wo man Sa Freud daran hat, daß eine Frau grad ſo eine N niche in die Hand nimmt und grad ſo wegſtellt und 50 anders, da geht's ſchwer; und vor allem achte darauf, wie ſie ſich zu den Dienſtboten ſtellt“ wechſelne will Euch immer abnehmen und in klein Geld E ſeln, was Ihr meinet, Mutter; das Sprechen wird uch ſchwer. Jetzt verſtehe ich das ſchon. Sie darf nicht zu ln 55 10 zu 1 ſein.“ r„Das freilich, aber ich ſeh's einer am Mund an, bodder Mund ſchon geflucht und geſchimpft und geſcholten Jat, und ob er's gern tut. Ja, wenn du ſie im Aerger en, wenn du ſie im Zorn ertappen könnteſt, ſie am beſten kennen zu lernen; da ſpringt n wäre der verſteckte inwendige Menſch heraus, und das iſt oft einer mit Geierkrallen wie ein Teufel. O Kind! Ich hab' viel erfahren und ins Aug' gefaßt. Ich ſeh' daran, wie eine das Licht auslöſcht, wie's in ihr ausſieht und was ſie für ein Gemüt hat. Die ſo im Vorbeigehen mit einem Hui das Licht ausbläſt, mag's fünkeln oder blacken, das iſt eine, die ſich auf ihr ſchnelles Schaffen was einbildet, und ſie tut doch alles nur halb und halb und hat keine Ruhe im Gemüt.“ 5 „Ja, Mutter, das machet Ihr mir zu ſchwer; eine Lotterie iſt und bleibt es immer.“ „Ja, ja, du brauchſt auch nicht alles zu behalten, was ich mein, nur ſo obenhin, wenn dir's nachher vor⸗ kommt, wirſt ſchon finden, wie ich's gemeint habe, und dann paß' auf: ob ſie gut beim Arbeiten redet, ob ſie etwas in die Hand nimmt, wenn ſie mit dir ſpricht, und nicht allemal ſtill hält, wenn ſie ein Wort ſagt, und nicht eine Scheinarbeit tut. Ich ſage dir, Arbeitſamkeit iſt bei einer Frau alles. Meiner Mutter Red' iſt immer geweſen: ein Mädchen darf nie mit leeren Händen gehen und muß über drei Zäune ſpringen, um ein Federchen aufzuleſen. Und dabei muß ſie l begehren, als wolle ſie jetzt grad ein Stück von der Welt herunter reißen. Und wenn ſie dir Red' und Ant⸗ wort gibt, merk' auf, ob ſie nicht zu blöd und nicht zu keck iſt. Du glaubſt gar nicht, die Mädchen ſind ganz anders, wenn ſie einen Manushut ſehen, als wenn ſie unter ſich ſind, und die, wo immer gar ſo tun, als ob ſie bei jedem ſagen wollten: Friß mich nicht! das ſind die ſchlimmſten, aber die ſo ein gewetztes Mund⸗ ſtück haben und die meinen, wenn jemand in der Stube ſei, dürfe das Maul gar nicht ſtillſtehen, die ſind noch ärger.“ g Der Burſche lachte und ſagte:„Mutter, Ihr ſolltet einmal predigen gehen in der Welt herum und Kirche halten für die Mädchen allein.“ ö „Ja, das könnte ich auch.“ ſagte die Mutter eben⸗ beſonderes Merkzeichen: die viel Schriften geleſen, und ich habe einmal zugehört, ö doch beim Schaffen ruhig und ſtetig ſein, nicht ſo um ſich raſen und auf- falls lachend,„aber ich bringe das Letzte zuerſt vor. Natürlich, daß du zuerſt drauf ſiehſt, wie ſie zu Eltern und Geſchwiſtern ſteht; du biſt ja ſelber ein gutes Kind, da brauch' ich dir nichts zu ſagen. Das vierte Gebot kennſt du.“ „Ja, Mutter, da ſeid ruhig, und da habe ich mein Weſeus von der Eltern⸗ liebe machen, da iſt's nichts: das zeigt ſich am beſten, wie man tut, und wer viel davon ſchwäßzt, iſt müd und matt, wenn's ans Tun geht.“ ö 5 „Du biſt ja geſcheit,“ ſagte die Mutter in ſpökti⸗ ſcher Glückſeligkeit, legte die Hand auf die Bruſt und ſchaute zu ihrem Sohne auf:„Soll ich dir noch mehr ſagen?“„ „Ja, ich hör' Euch immer gern.“ „Mir iſt, wie wenn ich heut' zum erſtenmal ſo recht mit dir reden könnte, und wenn ich ſterbe, ſo habe ich nichts mehr hinter mir, was ich vergeſſen habe. Das vierte Gehot! ja, da fällt mir ein, was mein Vater einmal geſagt hat. O, der hat alles verſtanden und viel in wie er zum Pfarrer, der oft bei ihm war, geſagt hat: Ich weiß den Grund, warum beim vierten Gebot allein eine Belohnung ausgeſetzt iſt, und man meint doch, da wäre es grad am unnötigſten, denn das iſt ja das natürlichſte, aber es heißt: Ehre Vater und Mutter, damit du lange lebeſt!... damit iſt nicht gemeint, daß ein braves Kind ſiebzig und achtzig Jahre alt wird: nein, wer Vater und Mutter ehrt, lebt lange, aber rückpärts. Er hat das Leben von ſeinen Eltern in ſich, in der Erinnerung, in Gedanken, und das kann ihm nicht genommen werden, und er lebt lange auf Erden, wie alt er auch ſei. Und wer Vater und Mutter nicht ehrt, der iſt erſt heut auf die Welt gekommen und morgen nicht mehr da.“ g (Fortſetzung folgt.) 2 er F 8 0 eine Kommiſſion überwieſen. Darauf tr rtagung ein. Der Präſident ſchlägt für morgen nachmittag 2 Uhr vor: Kurze Anfragen, zweite Leſung der Wehr⸗ vorlage. 8 N 3 Spahn(3.): Wir halten an dem Grundſatz feſt: keine Ausgabe ohne Deckung. Unſere Zuſtimmung in zweiter Leſung kann nur eine vorläufige ſein. f 8 Graf Weſtarp(konſ.) und Schultz(R.) ſprechen ſich in ähnlichem Sinne aus. 5 ö Präſident Dr. Kämpf: Widerſpruch gegen die Ta⸗ gesordnung iſt nicht erhoben worden.(Große Heiterkeit.) Schluß ½7 Uhr. a e Politiſche Rundſchau. a Deutſches Reich. Die Wirkung des Wehrbeitrags in der Praxis wird durch die„Köln. Ztg.“ an ſieben Beiſpielen erläutert, für die ſich das Blatt allerdings zahlenmäßige Irrtümer vorbehält. Fall. Ein Familienvater hat kein Vermögen, aber ein ſteuerlich zu erfaſſendes Reineinkommen von 5000 Mark. Dieſe 5000 Mk. werden verſechsfacht, und aus dem fingierten Vermögen von 30000 Mk. wird eine Ab⸗ gabe von 45 Mk. verlangt. i i 2. Fall. Ein Bankdirektor ohne Vermögen hat ein Einkommen von 50000 Mk. Dieſes Einkommen ergibt kapitaliſiert ein Vermögen von 300000 Mk., das nach den Vorſchlägen der Kommiſſion 1450 Mk. Wehrbeitrag zu leiſten hat. a a 3. Fall. Ein Kaufmann hat ein Vermögen von 30 000 Mk. und ein Einkommen aus ſeinem Geſchäft von 10000 Mk. Von dieſen 10000 Mk. Einkommen werden 5 Prozent des verſteuernden Vermögens, als 1500 Mk. 11 8500 Mk. wird verſechsfacht. Zu dieſen 51000 Mk. wird das tatſächliche Vermögen von 30000 Mk. hinzugezählt, ſo daß ein Vermögen von 81000 Mk. wehrbeitrags⸗ pflichtig wird. Der Kaufmann hat 183,50 Mk. zu be⸗ zahlen. a a 4. Fall. Eine Witwe hat ein Vermögen von 60 000 Mark, aus dem ſie ein ſteuerpflichtiges Reineinkommen 3600 Mk. zieht. Von dieſem Einkommen werden 5 Pro⸗ zent ihres Vermögens, das ſind 3000 Mk., abgezogen, ſo daß ein Einkommen von 600 Mk. übrig bleibt, das verſechsfacht ein fingiertes Vermögen von 3600 Mark ergibt. Zu dem tatſächlichen Vermögen von 60 000 Mk. hinzugefügt, hat ſie alſo ein Vermögen von 63 600 Mk. zu verſteuern und damit 122,60 Mk. zu bezahlen. 5. Fall. Ein Induſtrieller hat ein Vermögen von 150 000 Mk., ein Einkommen von 20000 Mk. Aus dem Vermögen ſind 7500 Mk. abzugsberechtigt, ſo daß ein Einkommen von 12 500 Mk. bleibt, das verſechsfacht ein fingiertes Vermögen von 75 000 Mk. ergibt. Unter Hinzuzählung des tatſächlichen Vermögens von 150000 Mark iſt dieſer Induſtrielle mit 225 000 Mk. Vermögen beitragspflichtig. Er zahlt 925 Mk. i 6. Fall. Ein Rittergutsbeſitzer hat ein Vermögen von 1 Million mit einem Erträgnis von 50000 Mk. Dieſe 50000 Mk. Einkommen kommen für den Wehr⸗ beitrag nicht in Betracht, weil ſie 5 Prozent des Ver⸗ mögens ausmachen. Aus dem Vermögen von 1 Million hat der Gutsbeſitzer 8650 Mk. zu bezahlen. 7. Fall. Ein Großinduſtrieller mit einem Vermögen von 20 Millionen Mark hat ein Einkommen von 2 Mill. Mark. Nach Abzug der Verzinſung des Vermögens bleibt ein Einkommen von 1 Million. Dieſe Summe wird verzwölffacht, ſo daß zu den 20 Millionen Vermögen 12 Millionen fingiertes Vermögen hinzutreten. Der Groß⸗ induſtrielle hat alſo aus 32 Millionen Wehrbeitrag zu zahlen, was eine Summe von 482 700 Mk. ausmacht. — * Ein Glückwunſchſchreiben des Papſtes an Kaiſer Wilhelm. Zum 25jährigen Regie⸗ rungsjubiläum Kaiſer Wilhelms wird auch der Papſt ſeinen Gruß entbieten. Der Heilige Vater hat trotz ſeiner langſamen Geneſung, die ihm die äußerſte Schonung auferlegt, einen eigenhändigen Glück⸗ wunſchbrief geſchrieben, den Fürſtbiſchof Kopp dem Kaiſer überreichen wird. Monſignore Decroix reiſte von Rom nach Breslau ab, um den Brief dem Kardinal Kopp zu überbringen. Der König von Italien in Kiel. Die deutſche Tageszeitung meldet aus Rom: An der Kieler Begeg⸗ nung des Kaiſers und des Königs von Italien nehmen auch Miniſter des Aeußeren San Giuli⸗ ano, der Botſchafter Bollati, Reichskanzler von Bethmann⸗Hollweg, Staatsſekretär v. Jagon und vielleicht auch der Botſchafter Flotow teil. 8 Ausland. 5 Polizeiliche Aufhebung einer Traktiousſitzung Die Polizei hat, wie aus Petersburg gemelde wird, eine Fraktionssitzung der Kadettenpartei während einer Rede des Abg. Miljukow aufgehoben. Dil Fraktion beſchloß, beim Miniſterpräſidenten und dem Präſidenten der Duma Beſchwerde einzulegen.. . Die Spionageaffäre Redl! zieht, wie aus Wien gemeldet wird, immer weitere Kreiſe. Wie aus Stein am Anger gemeldet wird, ſteht auch der Einbruch in das Regimentsbureau des 5. Ulanenregiments mit den Geſchäften Redls im Zu⸗ ſammenhang. Aus dem Bureau waren 27,000 Kronen und eine Anzahl geheime Dokumente geſtohlen worden. worden, eine weitere ſenſationelle Verhaftung ſteht bevor. Lokales. abgezogen. Das übrigbleibende Einkommen in Höhe von Ein Zugführer des Regiments iſt am Sonntag verhaftet Schulübung an den einzelnen Geräten vorgenommen. Hieran ſchloß ſich alsdann ein Sturmangriff zuerſt mit dann ohne Waſſer, welcher an dem Hauſe des Herrn Rudolph(Hunsrück) ſtattfand. Sämtliche Uebungen fielen zur vollen Zufriedenheit des Herrn Feuerinſpektor Molitor, ſowie der anweſenden Herren aus. Nach Schluß der Uebungen fand noch eine Sitzung mit Herrn Bürgermeiſter Volz, den Herren Gemeinderäten, ſowie den Ehargen auf dem Rathauſe ſtatt, wobei noch verſchiedene Angelegen⸗ heiten geregelt wurden. Landtagsabg. Blümmel f. Am Samstag iſt in Ettlingen der Zentrumsabgeordnete Schuldirektor Blümmel von einem Schlaganfall betroffen worden, der alsbald den Tod Blümmels im Gefolge hatte. Philipp Blümmel iſt 1861 in Seckenheim geboren, wurde 1885 Lehramts⸗ praktikant, 1893 Profeſſor an der Höheren Bürgerſchule in Sinsheim, 1895 Vorſtand der Höheren Bürgerſchule in Wiesloch, 1896 Vorſtand der Realſchule in Waldshut. Seit zwei Jahren iſt Blümmel hier als Schuldirektor tätia. Der Verſtorbene gehörte der Zentrumspartei an und vertrat in der Zweiten Kammer den Wahlkreis St. Blaſien⸗Waldshut. Bei den Wahlen des Jahres 1909 wurde er im erſten Wahlgang mit 2472 Stimmen gewählt. Er war ein achtbarer Charakter, der ke inen Feind hatte. Man wird ſeinen Tod über die Reihe ſeiner Partei hinaus betrauern. Der heutige Schweinemarkt war mit 62 Stück Milchſchweinen befahren, welche alle zum Preiſe von 36—42 Mark pro Paar verkauft wurden. 72 Baden. () Karlsruhe, 9. Juni.(Amtliches.) Bauiuſpektor Leopold Rothmund in Karlsruhe wurde zur Vauinſpek⸗ tion für das Murgwerk in Forbach verſetzt.— Steuer⸗ kontrolleur Ernſt Erlacher in Achern wurde nach Konſtanz verſetzt.— Der Hilfsarzt an der Heil- und Pflegeanſtalt Illenau, Dr. Pfunder aus Auggen, wurde in der Prüfung für Staatsärzte für beſtanden erklärt.. () Karlsruhe, 9. Juni.(Abgelehnte Konzeſſionen.) Der Bezirksrat hatte ſich kürzlich mit zwei Honzeſſions⸗ geſuchen von Warenhäuſern, die in ihren Erfriſchungs⸗ räumen auch alkoholiſche Getränke ausſchenlen wollten, zu befaſſen. Das Warenhaus Tietz wollie die don dem ſrüheren Hotel Erbprinz auf einem Teil ſeines Neubaues ruhende Konzeſſion auf den ganzen Bau ausgedehnt wiſ⸗ ſen, während das Warenhaus Knopf für ſeinen 1 i alkoholfreien Erfriſchungsraum auch die Voll verlangte. Der Bezirksrat lehute beide Konzeſſionsge⸗ (9 Karlsruhe, 9. Juni.(Wohltätigkeitsſeſt.) Zu Gunſten des Ludwig-Wilhelm⸗Kraukenheims fand am Letzte Nachrichten. London, 9. Juni. Heute vormittag hat im St. Jamespalaſt eine Sitzung der Friedensdelegierten ſtatt⸗ zefunden. Die griechiſchen und die türkiſchen Delegierten Faren vollzählig erſchienen. Von der ſerbiſchen und der kulgariſchen Miſſion war nur je ein Vertreter anweſend. Graf Zeppelin auf der Fahrt nach Wien. Die„Sachſen“ paſſierte auf ihrem Flug nach Wien am Montag um 9 Uhr Ingolſtadt, um 9,45 Landshut, 10,5 Landau an der Iſar. Sie überflog 10,15 die Iſar bei Dingolfing genau an der Stelle, wo Graf Zeppelin im Jahre 1909 die Notlandung vornehmen mußte. Das Luftſchiff hielt ſich dabei in einer Höhe von 60— 75 Metern. Es ſchlug dann die Richtung nach dem Rottale ein und überflog kurz vor 11 Uhr bei Schaerding die öſterreichiſche Gren'e.— Die Nachricht von dem Aufſtieg des Graſen Zepretin hat Ueberraſchungen hervorgerufen, da man ihn erſt am 10. erwartete. Nach Eintreffen der Nachricht vom Aufſtieg des Grafen haben ſich die Mit⸗ glieder des ößerreihiſchen Aerok ubs, der Flugtechniſchen Geſellſchaft und der Flugfeldgeſellſchaft ſchon in den frühen Morgenſtunden nach Aſpern begeben, um in aller Eile die letzten Anſtalten zum Empfang der„Sachſen“ zu treffen. Die radiotelegraphiſche Station auf dem Flug⸗ ſelde iſt bereits vollſtändig eingerichtet.— Graf Zeppelin hat heute früh telegraphiſch den Wiener Bürgermeiſter verſtändigt, daß er auf dem ihm heute abend zugedach⸗ ten Empfang im Rathauſe erſcheinen werde. Die Ankunft in Wien. 5 Nachdem die Ankunft des Luftſchiffes„Sachſen“ ge⸗ gen 2 Uhr aviſiert worden war, erſchien der Kaiſer auf dem Balkon des Schönbrunner Schloſſes und wurde von einer N 1 e mit jubelnder nach der Hoftribüne begab. einigen Sekunde N rtzont bar. Es näherte ſich raſch dem Schloſſe un ö bevor es in deſſen Nähe kam, in weitem Bogen mehr Evolutionen. Der Kaiſer verweilte die ganze Zeit lebhaftem Geſpräch mit ſeiner Umgebung auf dem Bal kon und verfolgte aufmerkſam die Bewegungen des Luft⸗ ſchiffes. Kurz nach ½3 Uhr machte das Luftſchiff einen großen Bogen, um ſich auf die andere Seite des Schloſſes, die Fahrtſeite, zu begeben und hier dem Kaiſer die Huldigung darzubringen. Die angeſammelte Menſchen⸗ menge begrüßte das Luftſchiff mit lauten Hurra⸗, Heil. und Hochrufen. Gegen 3 Uhr verließ der Ballon Schön⸗ W brunn in öſtlicher Richtung. 9 9 Bei der Ankunft auf dem Flugplatz evurde Graf Zeppelin, der ſich in der erſten Gondel befand, von den Herren der Luftſchifferabteilung und in Vertretung des Kriegsminiſteriums von Generalmajor Tertain mit einer Anſprache begrüßt, die in ein Hoch auf den kühnen Führer des Luftſchiffes, Graf Zeppelin, ausklang, das von allen zum Empfang erſchienenen Perſönlichkeiten ſtürmiſch auf⸗ 14 genommen wurde. Nach dem Empfang durch das Militär wurde Graf Zeppelin von den Herren der deutſchen Bot⸗ ſchaft, und dem ſächſiſchen Geſandten, Grafen Rex, be⸗ grüßt. Sodann begab ſich Graf Zeppelin zu dem Erz. herzog Eugen, der ihn herzlich begrüßte und nahm darauf den Empfang der Wiener Stadtverwaltung entgegen. Er wurde jedesmal ſtürmiſch begrüßt, ſo auch, als er ſich von dem Flugplatz durch das vieltauſendköpfige Publikum —— — N 5 Verantwortlich für die Redaktion Ga. Zimmermann Seckenheim Frieſtaubenverein„Luſthote“ Jechenhein.. einſetzen der Tauben nach Dorſten * 2 4. Preistauben ſind Fonntag mittag im Lokal a. f Der Vorſtand. Ring- u. Stemm⸗Klub Seckenheim. Lehen-Süune um vollzähliges Erſcheinen bittet Schöne 4 Zimmerwohnung und Küche, elektriſchem Lickt, Waſſerleitung und Exped. dieſes Blattes. Schweine- 1 Zimmer und Küche an ruhige Leut meinem Maſtfutter Hrillant mit Maſtyulver und Ge⸗ Näh. Lauerſtraße 5. billigſte. 100 Ko. koſten nur. Mk. 19.50 und es enthält 88 5 5 zu vermieten. 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Schwetzingerſtraße 23 Jakob Kettner, Telha 5250 00) mies eſfer 2 ſchaftlichen Winterſchule uurich Philipp, Gemeinderat in Schriesheim Für Obſt, über etwa beobachtete Erkrankungen an Pflanzen ſofort dem gibt es nur in den hellgriin niemals lose! en Paketen mit den dunkelgrünen Bändern, 21 — 1 Wekanntmachung. Die Einrichtung zur Beobachtung und Bekämpfung don Ppflanzen-Krankheiten betreffend. Um eine wirkſame Bekämpfung der Pflanzen⸗Krank⸗ heiten zu ermöglichen hat das Großh. Miniſterium des Innern eine Organiſation für die Beobachtung und Be⸗ kämpfung von Pflanzen Krankheiten ins Leben gerufen. Die Hauptſtelle der Organiſation wird durch die landwirtſchaftliche Verſuchsanſtalt Auguſtenberg vertreten. Sie bearbeitet die von den Auskunftsſtellen und Ver⸗ trauensmännern einlaufenden Anfragen, unterſucht die eingeſandten Pflanzen⸗Krankheiten und erteilt die nötige Auskunft über die Krankheiten und deren Bekämpfung. Die Auskunftsſtelle für den Amtsbezirk Mannheim iſt dem Großh. Oekonomierat Kuhn, Vorſtand der landwirt⸗ in Ladenburg übertragen. i Dieſe Stelle erteilt Auskunft über Krankheiten, deren Erkennung und wiſſenſchaftlich genaue Beſtimmungen keine eingehende Unterſuchung erforderlich machen und gibt die erforderlichen Bekämpfungsmittel an. Als Vertrauensmänner ſind für Mannheim beſtellt: 8 Bohrmann Eduard, Landwirt in Mannheim⸗Feudenheim (für Getreide und Futterpflanzen). Fleck Georg, Gärtner in Neckarhauſen(für Gemüſe und ſonſtige gärtneriſche Pflanzen). hömer August, Gemeinderat in Seckenheim gewächſe und Hackpflanzen) den Amtsbezirk (für Handels⸗ Reben und Beerenobſt). Aufgabe der Vertrauensmänner iſt es, die Pflanzen zu beobachten, über alle an dieſen auftretenden vom All- täglichen abweichenden Erſcheinungen zu berichten und ge⸗ eignetes Material kranker Pflanzen an die Hauptſtelle zur Unterſuchung einzuſenden. Es iſt im eigenſten Intereſſe der Landwirte gelegen Vertrauensmann Nachricht zu geben. und Stabhalterämter werden zur Kenntnis zuſtändigen Die Bürgermeiſterämter beauftragt, Vorſtehendes in geeigneter Weiſe der beteiligten Kteiſe zu bringen. Mannheim, den 26. Mai 1913. Grossh. Bezitksamt Abt. I. 15 Beſchluß Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit zur all⸗ gemeinen Kenntnis gebracht. Seckenheim, den 9. Juni 1913. Bürgermeisteramt: J. V.: Hörner. Bekanntmachung. Den Geschäftsbetrieb der Schrank-Drogisten betreffend. Auch neuerdings haben ſich wieder vielfach Inhaber offener Ladengeſchäfte zur Anſchaffung ſog. Drogenſchränke verleiten laſſen. 5 Wir nehmen deshalb Veranlaſſung, vor der Erwerbung ſolcher Schränke dringend zu warnen, da der Verkauf von Arzneimitteln durch die Erwerber, die meiſt weder von der Wirkung der Mittel noch von den beſtehenden Vor⸗ ſchriften Kenntnis haben, leicht geſundheitliche Gefahren für die Käufer zur Folge haben kann. Auch erleiden die Be⸗ ſitzr der Schränke nicht ſelten eine Schädigung, da der von dem Verkäufer der Drogenſchränke in Ausſicht geſtellte Umſatz vielfach ausbleibt und ein Teil der Mittel bei langer Lagerung verdirbt. 8 Bei Verſtößen gegen die beſtehenden Vorſchriften haben die Beſitzer von Drogenſchränken empfindliche Be⸗ ſtrafung und unter Umſtänden die Unterſagung des Handels zu g6wärtigen. Mannheim, den 20. Mai 1913. Grossh. Bezirksamt Abt. III. —— Beſchluß. Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit zur all⸗ Ratschreiber: Sauer. Dekanntmachung. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß die Hauptſtraße dahier am kommenden Mittwoch geteert werden ſoll. Das Gießen und Ausſchütten von Waſſer auf dieſelbe wird daher bis auf Weiteres verboten. Seckenheim, den 10. Juni 1913. gürgermeiſteramt: J. V. Hörner. Kaminfeger. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß der Kaminfeger heute mit dem. Reinigen der Kamine begonnen hat. Seckenheim, den 9. Juni 1913. gürgermeiſteramt: J. V. Hörner. Bekanntmachung. Am Mittwoch, den 11. Inni 1913, vorm. 10 Nyr verſteigenn wir an Ort und Stelle: J. 9 Telegraphenſtangen ea. 10 m lang 12 om Durch- Sauer Sauer. meſſer am Waſſerturm lagernd. f 5 2. 1 Stein von der alten Faßeiche herrührend in der Friedrichſchule lagernd. Seckenheim, den 10. Juni 1913. gürgermeiſteramt: J. V. Hörner. Zwangs- Uersteigerung. Im Wege der Zrangsvollſtreckung ſollen die in Seckenheim belegene, im Grundbuche von Seckenheim zur Zeit der Eintragung des Verſteigerungsvermerkes auf den Namen des Kaufmanns Fran; Teopold Schaffner und Frau Emilie geb. Geiger eingetragenen, nachſtehend beſchriebenen Grundſtücke am Samstag, den 26. Juli 1913, vormittags 8˙ Uhr durch das unterzeichnete Notariat im Rathauſe zu Secken⸗ heim verſteigert werden. Der Verſteigerungsvermerk iſt am 10. August 1912, in das Grundbuch eingetragen worden. i Die Einſicht der Mitteilungen des Grundbuchamts, ſowie der übrigen das Grundſtück betreffenden Nach⸗ weiſungen, insbeſondere der Schätzungsurkunde, iſt jeder⸗ mann geſtattet. i Es ergeht die Aufforderung, Rechte, ſoweit ſie zur Zeit der Emtragung des Verſteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht erſichtlich waren, ſpäteſtens im Ver⸗ ſteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger wider⸗ ſpricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls ſie bei der Feſtſtellung des geringſten Gebots nicht berückſichrigt und bel der Verteilung des Verſteigerungserlöſes dem Anſpu ke des Gläubigers und den übrigen Recht n nachgeſetzt werden. Diejenigen, welche ein der Verſteigerung entgegen- ſtehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Er⸗ teilung des Zuſchlags die Aufhebung oder einſtwalige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Verſteigerungserlös an die Stelle des Sauer. 5 Süßrahmtafelbutter Pfd. verſteigerten Gegenſtand s tlitt. Beſchreibung des zu verſteigernden Grundſtücks: 1. Grundbuch von Seckenheim, Band 67 und 38 Heft 15, 13 und 20, Beſtandverzeichnis 1. Lgb.⸗Nr. 385, Flächen⸗Inh. 172 qm Hausgarten im Ortsett er, Schätzung 1000 Mk. Lab. Nr. 4430, Flächen⸗JIrh 1081 qm. Acker im Oberfeld, Straße nheimer Hag, Schätzung 800 k. Lgb.⸗Nr. 6570, Flächen⸗Juh. 1341 qm. Acker im Sand, Hochſtätt, Schätzung 600 Mk. 2. Gtundbuch Mannheim: Lgb.⸗Nr. 19266, Flächen Inh. 2563 qm, Wald im Sand, gemeinen Kenntnis gebrocht. i Seckenheim, den 9 Juni 1913. Bürgermeiſteramt: J. V. Hörner. Bekanntmachung. Die Hundetaxe betr. Es wird wiederholt darauf aufmerkſam gemacht, daß für alle über 6 Wochen alten Hunde in der Zeit vom 1. bis 15. Juni 1913 die Hundetaxe bei der Großh. Steuereinnehmerei dahier zu entrichten iſt. Wer die rechtſeitige Anmeldung eines Hundes und zugleich die Entrichtung der Tape unterläßt, hat neben der Taxe den doppelten Betrag derſelben als Strafe zu ent⸗ richten. 5 Seckenheim, den 10. Juni 1913. gürgermeiſteramt: J. V. Hö ner. Sauer. Hist. und Perlobungskarten bag ange Georg Zimmermann. Ratſchreiber: Sauer. Sauer. Münchwälder, Stadtteil Rh inau, Schätzung 1000 Mk. f Mannheim, den 30. Mai 1913. b(666. Gr. Notariat 9. als Vollſtreckungsgericht. a Das Graserträgnis von 55 ar in der Nähe der Kompoſtfabrik iſt zu verkaufen.(659 Näheres Jungbuſchſir. 20, Mannh. 2. Stock. Sammel⸗Anzeiger 1a Apfelmoſt per Liter 28 Pfg. S„Heinens“ Moſtertrakt zue Bereitung eines wohlſchmeckenden, gut bekömm⸗ Ihchen Haustrunkes, in Flaſchen a 4.—, 3.—, und 15 150 Mk.! Lit. 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Sadmiliche Hinſugen werden dom Lage der. Hinæaliluug au zu // berzinst: Hussenstunden: S1 Chr bo. Miffags,- LH nachmittags. Turn-Verein Seckenheim (E. B.) Gegr. 1898. Hiermit bringen wir unſern verehrlichen Mitgliedern zur Kenntnis, daß am nächſten Sonntag, den 15. Juni d. J. in Kirchheim das X. Gauturnfeſt des Bad. Pfalz-Turngaue⸗ ſtaltfindet.— Die Weiturner fohren am Samstag Abend 633 Uhr in Friedrichsfeld Bad. Bahnhof ab. Abmarſch vom„Zähringer Hof“.— Der Reſt des Vereins fährt am gleichen Bahnhof am Songtag Morgen 758 Uhr ab. Abmarſch 7 Uhr vom Lokal. Wir laden unſere ver⸗ ehrlichen Mitglieder hierzu freundlichſt ein. g Der Turnrat. HirbereimHaushaltnt Brauns me Harben Muülionenfach bewährt! Bluse kostet 0b IKleid kostel 75 Pf. vis l paar dardinen kosten 0 bf. Wie neu dufzufärben. Ausdrüctlich fordere ran: 5 Braumsscn el em in dackchen mul Sdileifen-Schulrmerzz. 1 Drogen 3 kehbe Raum ne farben erh man in u farbenkrndlungen. een 4 l g 1 r 4 2 Rafbol. Jünglingsberein Seckenheſm. Heute Abend 4 5 15 Training auf unſerm Sportplatze. 3 Morgen Mittwoch Abend Uebungs Stunde für Mitglieder der Landw. Ein: und Rerkaufsgenoſſeuſchaſt. auf dem Spielplatz hinter der Kirche. Ein Räubling zu verkaufen, Peter Schüßler. Vollzähliges Erſcheinen erwartet f . Vorſtand. Federabfall liegt auf Lager. 5 i Der 3/46 Uhr 2 2 Bedeutend erweiterte Verkaufs-Räume. 2 D 2, 6 mannbeim h 7 Kunstistrasse, am Paradeplaiz. hermann Fuchs 0 Serie 1 Sorie 2 Serie 22 Mk. 1³⁵ Mk. 15⁵ Mk. 205 Preis per Meter für Touren- u. Reisekleider Sports-Loden 110-1420 cn bre 1285.10 8 2 e . N e———— 5 Ganz seltenes Angebot! Kostüm Stoffe auch für Mäntel vorzüglich geeignet alles 130 em breit, die beste Serie, sogar echt englisch und 148 bis 150 cm breit, so dass 3 Meter reichlich zu einem vollständigen Jackenkleid reichen. Die Stoffe sind gute und allererstklassige Fabrikate und bewegen sich nach den Serien aufwärts bis zu den allerbesten und allerteuersten Qualitäten deutscher und englicher Herkunft. 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Das polizeiliche Meldeweſen in der Gemeinde Seckenheim betr. Auf Grund des§ 49 des Polizeiſtrafgeſetzbuches und des§ 10 der Verordnung des Gr. Miniſteriums des Innern vom 8. Mai 1883 in der Faſſung der Verord⸗ nung vom 10. Dezember 1891 wird angeordnet, was folgt: 5.4. Meldepflicht. Jeder Einzug in eine hieſige Wohnung, ebenſo jeder Umzug oder Auszug aus einer ſolchen muß binnen drei Tagen gemeldet werden. Vorübergehende Beſuche von auswärtigen Verwandten oder Bekannten ſind Meldefrei. 8 2. Meldepflichtige Perſonen. Verpflichtet zu den in§ 1 vorgeſchriebenen Meldungen ſind die Vermieter oder Mieter von denen die ein- oder ausziehende Perſon als Mieter, Aftermieter, Dienſt⸗ bote, Geſelle, Gehilfe, Leheling oder in ſonſtiger Eigen⸗ ſchaft in die Wohnung aufgenommen wurde. Die Meldung hat ſich auf die Ehefrau des Meldenden und ſeine Kinder jeden Alters zu erſtrecken. Hauseigentümer, welche nicht ſelbſt ihr Haus be⸗ wohnen, haben einen im Hauſe wohnenden Stellvertreter zu beſtellen, dem ihre Meldungen obliegen. Es haben ſomit zu melden: 1. Die Hausbeſitzer oder die von ihnen beſtellten Ver⸗ walter jeden Ein⸗ oder Auszug, welcher 3, ſie ſelbſt und die bei ihnen wohnenden Ange⸗ hörigen, b. die übrigen in ihrem Haushalt wohnenden Perſonen, wie Dienſtboten, Geſellen, Gehilfen. Lehrlinge, Schlafleute, Pfleglinge, c. ihre Mieter und deren Angehörige berührt. 2. Die Mieter: jeden Einzug, Umzug und Auszug ihrer eigenen Dienſtboten, ihrer Geſellen, Gehilfen, Lehrlinge, Pfleglinge, Mieter,(Aftermieter) ſowie deren Angehörigen. § 3. Ort der Meldungen. Die Meldungen ſind bei dem Bürgermeiſteramt(Rat⸗ 8 4. Form der Meldungen. Zu den Meldungen ſind die bei der Meldeſtelle auf haus) zu erſtatten. dem Rathaus erhältlichen Vordrucke, die bei Einzug gelb, bei Auszug grün ſind, zu benützen. i Jede Meldung iſt von dem Meldepflichtigen und dem Gemeldeten zu unterſchreiben. Für jede Perſon iſt die Meldung auf einem be⸗ ſonderem Blatt zu ſchreiben, nur bei Meldungen, die ſich auf ein Familienhaupt beziehen, können Ehefrauen und Kinder auf das gleiche Blatt geſchrieben werden. 9585 Sicherung der Vollſtändigkeit und Nichtigkeit. der Meldungen. Jeder, der nach dieſer Vorſchrift an⸗ oder abzu⸗ melden iſt, muß dem zur Meldung verpflichteten alle zur vorſchrifts mäßigen Ausfüllung des Meldeblattes erforder- lichen Angaben machen. Auf Verlangen der Meldeſtelle haben die Anzumeldenden ihre Ausweispapiere vorzulegen. Reichsausländer müſſen ſich durch Heimatsſchein über ihre Staatsangehörigkeit ausweiſen. Den Anmeldungen von zuziehenden Perſonen iſt die an ihrem bisherigen Wohnort ausgeſtellte Abmeldebeſchei⸗ nigung anzuſchließen. 0 Befinden ſich in dem Haushalt der Zuziehenden Kinder unter 12 Jahren, ſo iſt außerdem der Nachweis — über die erfolgte Impfung durch Vorlage der Impfſcheine zu erbringen. § 6. Leſondere Beſtimmungen über die Meldepflicht d der Gaſtwirte und Schlafſtelleuinhaber. a. Meldepflicht der Gaſlwirte. Die Gaſtwirte ſind zur Führung eines Fremdenbuchs verpflichtet, in das Vor⸗ und Zuname, Stand und Wohn— ort, Tag der Ankunft und der Abreiſe der Fremden ſo— gleich einzutragen ſind. Das Fremdenbuch iſt den Polizei⸗ beamten auf Erfordern zur Einſicht vorzulegen. Perſonen, die ununterbrochen über 2 Wochen in einem Gaſthaus wohnen, unterliegen von Beginn der 3. Woche an der Meldepflicht nach den 88 1 und 2 dieſer Vorſchrift. a b. Meldepflicht der Schlafſtelleninhaber. Die Vermieter von Schlafſtellen haben außer der vorſchriftsmäßigen An- und Abmeldung ihrer Schläfer ein Namensverzeichnis zu führen, in das der Tag des Ein⸗ und Auszuges, ſowie der An⸗ und Abmeldung genau einzutragen iſt. 9. 15 Strafbeſtimmungen. Zuwiderhandlungen gegen dieſe ortspolizeiliche Vor— ſchrift werden gemäߧ 49 Polizeiſtrafgeſetzbuch geſtraft. Seckenheim, den 25. April 1913. Bürgermeisteramt: Volz. Bekanntmachung. Pfarrer Herrmann'ſche Dienſtbotenſtiftung in Heidelberg betr.. Aus der Pfarrer herrmann'schen Dienstbotenstittung in heidelberg ſind für das Jahr 1913 Preiſe in Beträge von 60 bis 100 Mk. zu vergeben. Zur Teilnahme am Stiftungsgenuß ſind berechtigt: „Dienſtboten männlichen und weiblichen Geſchlechts aus dem(vormaligen) badiſchen Neckarkreiſe, welche ſich durch Anhänglichkeit und Treue, vieljährige, mit perſön⸗ licher Aufopferung verknüpfte Dienſte uſw. auszeichnen und wegen Alters, Gebrechlichkeit, Armut etc. einer Unter⸗ ſtützung vorzugsweiſe bedürftig ſind, ohne Unterſchied des Religions bekenntniſſes.“ Zu den berechtigten Orten des vormaligen badischen heckarkreises gehöten: alle Orte des jetzigen Amtsbezirkes Mannh im. Diejenigen Dlenstboten aus den berechtigten Orten, welche ſich um einen Preis bewerben wollen, werden auf⸗ gefordert, ihre bezüglichen Geſuche mit den erforderlichen Zeugniſſen über Alter, Dienſtzeit, Verhalten, etwaige be⸗ ſondere Empfehlungsgründe uſw. bei dem Gemeinderat ihres Wohnortes binnen vier Wochen einzureichen. Die Gemeindebehörden werden hierauf dieſe Geſuche nach Benehmen mit dem betreffenden Pfarramt unter An⸗ ſchluß ſämtlicher Zeugniſſe mit gutächtlicher Aeußerung an das vorgeſetzte Bezirksamt zur weiteren Behandlung ein— ſenden. Karlsruhe, den 1. Mai 1913. Grossh. Lerwaltungshok: A. A.: Groos. Beſchluß. Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit zur all⸗ gemeinen Kenntnis gebracht. 5 Seckenheim, den 6. Juni 1913. Bürgermeisteramt: Volz. Aushbhebung 1913. Die diesjährige Aushebung der millärpflichtigen des Aushebungsbezims Mannheim, kindet vom 14 Jun! bis einschliesslich 5. Juli 1913 jewells vormittags 7 Uhr beginnend, im Saale der Wirtschaft„Zum Colosseum“, Waldhotstr. 2(messplatz) dahler, statt. Es haben zu erſcheinen die beim diesjährigen Muſte⸗ rungsgeſchäfte: a) für untauglich Ecklärten; b) zum Landſturm Vorgeſchlagenen; Ratschteiber: Sauer. c) zur Erſatzreſerve Vorgeſchlagenen; d) für tauglich Befundenen; a e) die von den Truppenteilen abgewieſenen Einjähr.⸗ Freiwilligen, ferner — f) diejenigen Militärpflichtigen, welche ſich zur dies⸗ 60 0 25 jährigen Vormuſterung nicht geſtellt haben. Der Tag, an welchem die einzelnen Militärpflichtigen zu erſcheinen haben, wird denſelben durch Vorladung be— kannt gegeben werden. Die Verbeſcheidung der Reklamationsgeſuche durch die verſtärkte Obererſatzkommiſſion findet am 3, 4. und 5. Juli 1918 ſtatt. Zum Reklamarionstermin, welcher durch Vorladung noch beſonders bekannt gegeben wird, haben die Rekla— mierten ſowie deren Eltern ſpäteſtens vormittags 9.30 Uhr im Aushebungslokal zu erſcheinen. In denjenigen Fällen, in welchen zufolge der Aus⸗ hebung mehrere Brüder gleichzeitig in den Militär dienſt gelangen, bezw. im Mllitärdienſt ſtehen würden, kann die Zurückſtellung des jüngeren ſpäteſtens 3 Toge vor dem Aush bungstermine beantragt werden. Die Militärpflichtigen haben pünktlich jeweils 7 Uhr vormittags in reinem und nüchternem Zuſtande im Aus⸗ hebungslokale zu erſcheinen und ihte Militärpapiere mit⸗ zubringen. Die ohne genügende Eniſchuldigung Ausbleibenden werden gemäߧ 26 Z. 7 W. O. an Geld bis zu 30 Mk. oder Haft bis zu 3 Tagen beſtraft, und können ihnen die Vorteile der Loſung entzogen und ſie als„vorweg Ein⸗ zuſtellende“ behandelt werden. Wer ſich der Geſtellung böslich entzieht, wird als unſicherer Dienſtpflichtiger behandelt; er kann außertermin⸗ lich gemuſtert und ſofort bei einem Tiuppenteil eingeſtellt werden. Die durch Krankheit am Eiſcheinen Verhinderten haben ein ärztliches Zeugnis einzureichen, dasſelbe iſt, ſofern der ausſtellende Arzt nicht Staatsarzt iſt, bürger⸗ meiſteramtlich beglaubigen zu laſſen. Mannh im, den 30. Mai 1913. Der Zivilvarſitzende der Erſatzkommiſſion des Aushebungsbezirks Maunhein. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis. Segenheim, den 3. Juni 1913. gürgermeiſteramt: Volz. Sauer. Bekanntmachung. Die ſtaatliche Prämiierung von Zuchiſtuten, die Erteilung von 0 Freideckſcheinen und die Gewährung von Kaufpreisnachläſſen betr. An ſämtliche Bürger meiſter⸗ u. Stabhalterämter: Nr. 1608 J. Mit Bezug auf unſere Bekanntmachung vom 26. März ds. Is. Nr 1124(Amtsblatt Nr. 26. vom 5. April 1913), bringen wir zur öffentlichen Kennt⸗ nis, daß die Muſterung der zur Bewerbung von Prämien, Freideckſcheine und Kaufpreisnachläſſe angemeldeten ſowie der zur Vorführung verpflichteten Stuten, Stutfohlen und Deckhengſte am Donnerstag, den 26. Juni 1913, nachmittags 3 Uhr in Seckenheim auf den Planken und zwar ſowohl für Pferde des Kalt- wie des Halbblut⸗ ſchlages ſtattfindet. Wir bemerken dabei ausdrücklich, daß nur gemäß unſerer oben bezeichneten Verfügung rechtzeitig angemeldete Stuten bei der Prämiierung berückſichtigt werden können. Die B. ſitzer der zur Prämiierung neu angemeldeten und vorführungspflichtigen Stuten, ferner die Beſitzer der⸗ jenigen Stuten bezw. Stutfohlen, welche zur letztjährigen Stutenprämiierung hätten vorgeführt werden ſollen aber nicht zur Vorführung gelangten, haben zur Prämſierungs⸗ tagfahrt die zur Erlangung der verlangten Nachweiſe er⸗ forderlichen, vollſtändig ausgefüllten Deckſcheine ſowie die vom Bürgermeiſteramt beglaubigten Geburtsſchrine mit⸗ zub ingen, es empſiehlt ſich, etwa vorhandene Nachzucht mit den Stuten zur Vorführung zu bringen. Die Bürgermeiſterämter haben di ſe Verfügung in ihren Gemeinden ſofort bekannt zu geben. Mannheim, den 16. Mai 1913. Großh. Bezirksamt Abt. I. Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit zur allge⸗ meinen Kenntnis gebracht. Seckenheim, den 2. Juni 1913. gürgermeiſteramt: Volz. Sauer.