Nr. 67. 8 2. Blatt. Seckenheim, 10. Juni 1913. V Der Roſenmonat. Der Juni iſt der Roſen⸗ monat. Die Königin der Blumen regiert den Heumonat. In allen möglichen Farben vom grellſten Rot bis zum liefſten Blau, ja bis zum glänzenden Schwarz— eine ugliſche Neuheit— erſtrahlt ſie in ihrer Pracht und Herrlichkeit. Von Jahr zu Jahr zeigt ſie ſich in immer wieder ſchönerem Kleide, hunderte und aber hunderte don Varietäten haben die Gartenkünſtler, die Roſen⸗ lrennde gezüchtet und nur die Nelke kann ſich an Viel⸗ Uarbigkeit mit der Blumenkönigin meſſen. Wie alles Schöne auf dem Erdball, ſo hat auch die Roſe ihre Feinde. Die Blattlaus und der Blätterroſt gehen ihr zus Leben. Der große Roſenkäfer ſchmauſt gleich einem lunkelnden Edelſtein glitzernd in der Blume, der gelb⸗ schwarze Pinſelköfer läßt ſichs gleichfalls ſchmecken und die Galfweſpe bohrt die Knoſpen an und legt in die Löcher ihre Brut. Gegen dieſe Schädlinge muß der Gärtner ankämpfen. Die Blaltläuſe haben ihren natür⸗ lichen Feind, das Marienkäferchen. Das ſchöne ſchwarz⸗ punktierte Tierchen iſt eifrig hinter den Blattläuſen her und ſaugt ſie gänzlich aus. Den Roſt vertreibt man durch ſpritzen mit Schwefelblüte. Die Roſen⸗ und Piuſelkäfer ncht man ab, die Geſpiunſte ſchneidet man ab und ver⸗ brennt ſie, Raupen und Larven werden vertilgt. Der Tampf bringt Freude und reicher Roſenflor lohnt den Sieger. f »Die Befugniſſe der Innungen. Ueber die Befugniſſe der Innungen ihren Mitgliedern gegenüber hat der Oberbürgermeiſter von Düſſeldorf als Aufſichts⸗ behörde eine intereſſante Entſcheidung gefällt. Von den dortigen Dekorationsmaler-, Glaſer⸗ und Anſtreicher⸗ Zwangsinnung waren anläßlich der jüngſten Gehilfen⸗ ausſperrung gegen eine Anzahl Innungsmitglieder Ord⸗ ungsſtrafen in Höhe von 20 Mark verhängt worden eil die Betreffenden entgegen einem Innungsbeſchluß ihre Gehilfen nicht ausgeſperrt hatten. Hiegegen hatte in Malermeister bei der Aufſichtsbehörde Beſchwerde ein⸗ legt mit der Begründung, daß es nicht zu den Aufgaben er Innung gehöre, in einem wirtſchaftlichen Kampf zwi⸗ chen den in der Innung vertretenen Arbeitgebern und den Arbeitnehmern einzugreifen. Die Innung überſchreite dadurch ihre geſetzlich feſtgelegten Beſugniſſe und verſtoße auch gegen die 8s 152 und 153 der Gewerbeordnung: nach denen es ſtrafbar ſei, wenn man andere durch Droh⸗ ung oder Zwang zu beſtimmen verſuche, an einer Ver⸗ abredung zur Erlangung günſtiger Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen teilzunehmen. Die Aufſichtsbehörde hat ſo⸗ dvohl den Junungsbeſchluß vom 10. März wie auch die derhängten Ordnungsſtrafen aufgehoben, da der Beſchluß Agen die in der Gewerbeordnung feſtgelegten Vorſchriften Ur Zwangsinnungen verſtoße. 8 „„ () Karlsruhe, 7. Juni.(Amtliches.) Der Groß⸗ herzog hat das Mitglied der Generaldirektion der Staats- bahn Oberbaurat Eugen Roman auf Anſuchen in den Ruheſtand verſetzt und ihm das Ritterkreuz 1. Klaſſe mit Eichenlaub des Zähringer Löwenordens verliehen. Ober baurat Roman ſtammt aus Freiburg, ſteht im 66. Lebens⸗ jahr und war 1883 Bahningenieur in Lauda, wurde 1888 nach Freiburg verſetzt, 1892 Zentralinſpektor bei der Ge⸗ neraldirektion der Staatseiſenbahnen mit dem Titel Bahn⸗ vauinſpektor. Im Jahre 1899 erfolgte ſeine Ernennung zum Oberingenieur und 1903 zum Baurat; 1908 wurde er Kollegialmitglied der Generaldirektion. Mit Oberbau⸗ 95 Roman ſcheidet ein ſehr verdienter, pflichtgetreuer neamter aus dem Staatsdienſt.— Der Vorſtand der Bahnbauinſpektion 3 in Heidelberg, Baurat Tegeler, wurde zum Kollegialmitglied der Generaldirektion der Staatseiſenbahnen ernannt und dem Inſpektionsbeamten bei der Eiſenbahnabteilung des Miniſteriums der Finau⸗ zen, Oberbauinſpektor Maß, wurde die Stelle des Vor⸗ ſandes der Bauinſpektion 3 Heidelberg übertragen.— 85 berjuſtizſekretär Zirkel beim Amtsgericht Wertheim wurde auf Anſuchen unter Verleihung des Titels Kanzlei⸗ 5 in den Ruheſtand verſetzt.— Die Anmeldungen zu der nüchſten Staatsprüfung im Hochbaufach ßend bis kpäteſtens Ende Auguſt 1913 bei dem Miniſterium der Finanzen einzureichen. e i „ 0) Karlsruhe, 7. Juni.(Das Regierungsjubi⸗ (äum.) Nach dem militäriſchen 8 Rur das Re⸗ 15 augsfubiläun des Kaiſers wird am Sonntag, den 5 Juni, am Todestag Kaiſer Friedrichs, bei den Militär⸗ gottesdienſten des entſchlafenen Fürſten beſonders gedacht. Am Montag, den 16. Juni, iſt in ſämtlichen Garniſonen aroleausgabe und Wecken. Die militäriſchen Dienſt⸗ 0 nude flaggen am 16. Juni und zur Feier dieſes Tages 5 Wachen und Poſten Paradezug anlegen, und alle Militärperſonen auf der Straße in Helm erſcheinen. tatt 15 „„e Karlsruhe, 7. Juni.(Kammerſänger Hermann 5 5 der früher Mitglied des Opernenſembles am Doſthe Hoftheater war, wird in kommender Woche am 5 Neater eine Reihe Gaſtſpiele abſolvieren und zwar m Dienstag, den 10. Juni, den Bacchus in„Ariadne df, Naxos“, am Donnerstag, den 12. Juni, den Graf Almaviva in„Der Barbier von Sevilla“ und am Sonn⸗ bag, den 15. Juni, den Don Joſe in„Carmen“.— Aus Anlaß des 25jährigen Regierungsjubiläums des Kaiſers wird am Montag, den 16. Juni, zu 2 ünf wird an tag, de Juni, zum 1. Mal das fünf⸗ 1 8 Schauspiel aus dem Befreiungsjahr 1913 N 5 ern“ von Heinrich Lee gegeben. Dieſe Aufführung Wagner eingeleitet. wird mit dem Ka fat allen Garniſonen finden noch beſondere Kaiſerfeiern eſuch iſt un itgeltlich. i 5 f () Karlsruhe, 7. Juni.(Schwarzwaldfreunde in Berlin.) In Berlin hat ſich ein Verein der Schwarzwald⸗ freunde gegründet, der den zahlreichen Freunden des Badnerlandes und insbeſ Rückſicht auf ihre Staatsangehörigkeit einen Sammel⸗ punkt bieten will, weitere Kreiſe für das ſchöne Erho⸗ lungsgebiet zu intereſſieren und Reiſeerleichterungen jeder Art zu beſchaffen ſucht. Zur Unterſtützung dieſer Be⸗ ſtrebungen ſind bereits ſämtliche Mitglieder des Vereins der Badener zu Berlin der neuen Vereinigung beigetreten. () Mannheim, 7. Juni.(Ein eigenartiger Streik) iſt in der Maſchinenfabrik Joſef Vögele ausgebrochen. 500 Arbeiter verließen geſtern vormittag ihre Arbeitsſtätte, weil den Bierhändlern der Bierverkauf auf den Fabrik⸗ boden unterſagt worden iſt. Den Arbeitern wurde nahe gelegt, ihren Bierbedarf künftig mit in das Geſchäft zu bringen. Damit war die Arbeiterſchaft nicht einverſtanden und das Werk wurde geſchloſſen. Die Firma macht die ausſtändigen Arbeiter für den Schaden haftbar. Wer am Samstag nicht erſcheint, wird als kontraktbrüchig entlaſſen. () Baden⸗Vaden, 7. Juni.(Großherzogin Witwe Luiſe) wird vom Dienstag ab Sommeraufenthalt auf Schloß Baden nehmen.. () Heidelberg, 7. Juni.(Bei der Reſerveübung verunglückt.) Der hier wohnende Metzgermeiſter Karl Grub ſtürzte bei einer Reſerveübung auf dem Truppen⸗ übungsplatz Heuberg ſo unglücklich vom Pferde, daß ihm die Patronentaſche in den Leib drang. Der unglückliche junge Mann, der im Alter von 27 Jahren ſtand, ſtarb kurze Zeit nach dem Unfall. J Pforzheim, 7. Juni.(Mord und Selbſtmord.) 1 3 7. Der 26jährige Kammacher Friedr. Nagel von Stein, der vor 14 Tagen ſeine Geliebte, das 22jährige Dienſtmädchen Anna Ott durch einen Schuß in das Ohr tötete und ſich dann ſelbſt eine Kugel in den Kopf jagte, iſt jetzt ſeinen ſchweren Verletzungen erlegen. Die Beweggründe zur Tat ſind nicht ganz aufgeklärt, Nagel konnte nur einmal kurz verhört werden. Er war die ganze Zeit über be⸗ ſinnungslos. i () Pforzheim, 7. Juni.(Selbſtmord eines Zehr⸗ jährigen.) In Weißenſtein ereignete ſich vorgeſtern ein ungewöhnlicher Vorfall. Ein 10jähriger Knabe ſprang von der über 13 Meter hohen ſteinernen Bogenbrücke am Waſſerfall ab, kam aber mit dem Leben davon. Der Knabe hatte vor einigen Tagen einen Geldbeutel gefunden und abgeliefert. In dem Geldbeutel ſollten aber 15 Mark fehlen. Der Knabe wurde deshalb zur Rede geſtellt und als er mit einem Schutzmann nach der elterlichen Woh⸗ nung ging, um den angeblich fehlenden Betrag zu holen, ſetzte er auf der großen Wagoldbrücke über die Einfaſ⸗ ungsmauer und ſprang in die Tiefe. Der Knabe ſchlug in den felſigen Flußbett auf, da das Waſſer der Nagold kurz vorher in einen Kanal abgeleitet war. Der Knabe hat einen Oberſchenkelbruch, eine Kopfverletzung und ver⸗ ſchiedene Stauchungen erlitten. Lebensgefahr liegt nicht bor. i () Bruchſal, 7. Juni.(Ter Landesverein zur Er⸗ ziehung iſraelitiſcher Waiſen) im Großherzogtum Baden beging hier das Feſt ſeines 25jährigen Beſtehens mit einer Generalverſammlung, die von Vertretern vieler aus⸗ wärtiger Bezirke beſucht war. Bei einem Feſtakt in der hieſigen Synagoge überbrachte Geh. Oberregierungsrat Dr. Mayer aus Karlsruhe die Glückwünſche des Großh. Oberrats der badiſchen Iſraeliten. f () Hockenheim(Amt Schwetzingen), 7. Juni.(Zwei Lebensmüde.) In der Freitagnacht ſuchte ſich in einem hieſigen Gaſthaus ein Liebespärchen mit Lyſol zu ver⸗ giften. Die beiden jungen Leute, die im Alter von 17 bis 18 Jahren ſtehen, wurden in bewußtloſem Zuſtande aufgefunden und nach Heidelberg ins akademiſche Kranken⸗ haus verbracht. Die beiden hatten einen Brief in. dem Hotelzimmer niedergelegt, in welchem ſie ihre Verwandten zu ihrem Leichenbegängnis einluden. Der junge Mann ſoll ein Kaufmann aus Pforzheim ſein und das Mädchen eine Fabrikarbeiterin aus Lampertheim. Der Zuſtand der beiden Lebensmüden ſcheint unbedenklich zu ſein. ) Weinheim, 7. Juni.(Der Bürgerausſchuß) hatte ſich in ſeiner letzten Sitzung mit der Einführung der elektriſchen Bahn Maunheim— Weinheim bis in das Innere der Stadt zu beſchäftigen. Ein Autrag der libe⸗ ralen Fraklion, die Vorlage an eine Kommiſſion zu ver⸗ weiſen, wurde abgelehnt und die Vorlage ſelbſt nach ein⸗ gehender Debatte augenommen. 5 5 ( Reuchen, 7. Juni.(Die Heilſtätte für Alkohol⸗ der umſichtigen und erfolgreichen Juni.(Der Landesverband badi⸗ einen diesjährigen Verbandstag Mts. in Freiburg ab. Neben ondere des Schwarzwaldes ohne etten Wenne in Schopfherm, Larſce ildmann und Hauber in Freiburg wur⸗ gericht zum Ankauf empfohlen. i Gerichtsſaal. § Freiburg, 7. Juni.(Ein gefährlicher internatio⸗ naler Gauner) Edgar von Smirnoff ſtand vor der hie⸗ 5 n ie ſigen Strafkammer. Er hatte einem Zimmermädchen als 5 ruſſiſcher Baron von Baranopski ſeine ganzen Erſparniſſe abgeſchwindelt und das arme Ting, nachdem er mit ihm 3 Monate herumgezogen war, in einem hieſigen Gaſt⸗ hof mittellos ſitzen laſſen, ſo daß ſie als Zechprellerin verhaftet wurde. Das Schöffengericht hatte ihn zu 8 Monaten Gefängnis verurteilt. Im Gefängnishof ließ er ſich von einem Mitgefangenen die linke Hand teil weiſe abhacken; er dachte in der Krankenabteilung leichter entwiſchen zu können. Seine Berufung wurde verworfen. Von Smirnoff wird auch von ſchweizeriſchen Behörden wegen Betrügereien geſucht. 5 § Freiburg, 7. Juni.(Wegen fahrläſſiger Tötung) in Verbindung mit fahrläſſiger Körperverletzung wurde in der geſtrigen Strafkammerſitzung der 23jährige Mon⸗ teur Rudolf Mühleis zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt. Der Augeklagte hatte als Monteur vor der Vornahme der Druckprobe in Mühlheim die Hausleitung nachläſſig revidiert. Ein Rohr war offen geblieben und bei der Druckprobe entſtrömte ihm ſo viel Gas, daß 8 Perſonen au ſchweren Vergiftungen bewußtlos darniederlagen. Bei 7 Perſonen waren die Wiederbelebungsverſuche von Er⸗ Vermiſchtes. Das Honorar des Nervenarztes und der geiſteskrauke Patient. Ein recht lehrreicher Streitfall wurde dieſer Tage in zweiter Inſtanz von einer Ziv kammer des Berliner Landgerichts 1 entſchieden. D Klage, die ein in Berlin ſehr bekannter Nervenarzt geg einen früheren Patienten angeſtrengt hatte, ging fo gende Geſchichte voraus: Ein junger, den beſten Kreiſen angehöriger Mann war auf Antrag ſeiner Verwandten wegen Geiſtesſchwäche entmündigt worden. Dieſe Ent⸗ mündigung war dem Herrn natürlich unangenehm und er hegab ſich daher zu einem Nervenarzte mit der Bitte ſeinen Geiſteszuſtand zu beobachten; er ſelbſt fühle ſich geiſtig vollkommen normal und ſei überzeugt, daß de Sachverſtändige zu derſelben Anſicht in ſeinem Gutachter gelangen müſſe. Für die Behandlung verſprach er den Arzte 150 Mark als Honorar. Die Behandlung hatte de jewünſchten Erfolg; der Arzt gelangte tatſächlich zu de Uleberzeugung, daß der Entmündigte im vollen Beſi ſeiner geiſtigen Kräfte ſei. Auf Grund dieſes Zeugn konnte er dann tatſächlich auch des weiteren ein Verfahre auf Aufhebung der Entmündigung mit Erfolg betreiben Als nun aber der Arzt ſeine Liquidation über die aus bedungenen 150 Mark einſandte, weigerte ſich der Pa tient zu zahlen, und es kem zur Klage. Anfangs wandt der Beklagte ein, das Honorar ſei nicht angemeſſen doch wurde durch einen Sachverſtändigen feſtgeſtellt, da die Forderung des Arztes für mehrwöchige Beobachtu durchaus angemeſſen ſei. Dann erhob der ehemalige Pa; zent den ſehr erheblichen Einwand, zu der Zeit, als das Abkommen zwiſchen ihm und dem Arzt zuſtande gekomm ſei, habe er keine rechtsverbindlichen Abmachungen tref können; denn da ſei er ja bekanntlich— g eiſteskran geweſen. Auf Grund dieſes Einwandes wies das Amts gericht Berlin-Mitte die Klage des Arztes ab; in de Beruſungsiuſtanz verſuchte der Arzt nun, den Nachwei zu führen, daß der Patient ſehr wohl geſchäftsfähig wa ils er ſich in ſeine Behandlung begab, d. h. daß gemäß 5 115 des Bürgerlichen Geſetzbuches die Wirkſamkeit don dem Entmündigten vorgenommenen Rechtsgeſch nicht auf Grund des die Entmündigung ausſprechen Beſchluſſes in Frage geſtellt werden könne; denn aus de Aufhebung der Entmündigung müſſe dies ſchon gefolg werden; allermindeſtens liege aber Geſchäftsführung ohne Auftrag vor und das Aerztehonorar falle zufolge 8 68 es B. G. unter die notwendigerweiſe zu erſetzenden U koſten.— Das Gericht war der Meinung, daß auf Grund ben des 8 683 des B. G. die Klage durchdringen müf ind verurleilte den ehemaligen Patienten, deſſen geiſtig Normalität auch dieſer Prozeß unſerer Meinung nack hollkommen zeigte, zur Zahlung des Honorars und doſten. Bechtsbureau&. s, Il. Maunheim. 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