Neckar-Bofe Nr. 87. 8 5 Blatt. Seeckenheim, den 26. Juli 1913. Lokales. e S Heda, ihr Ausflügler! Denkt hübſch daran, N daß jeder, der einen Ausflug macht, auch zuvor ſeine Haustiere verſorgen muß, damit ſie nicht in der Zeit eurer Abweſenheit Hunger und namentlich Durſt leiden 2 5 müſſen, oder gar den ganzen Tag ſchutzlos den brennen⸗ den Sonnenſtrahlen ausgeſetzt ſind. f — Die ſchöne Zeit der langen Schulferien hat den Uebelſtand, daß die Jungen oft nicht wiſſen, was ſie vor Uebermut oder Langeweile beginnen ſollen. Viele geraten daun auf Abwege. Sie necken, ſchlagen oder fangen kleinere Tiere, ſchießen Vögel, angeln Fiſche, kurzum, ſie machen unnütze oder gar rohe Streiche. Vor Catlaſſung in die Ferien ſollte darum in allen Schulen die Jugend jedesmal von der Lehrerſchaft eindringlich ermahnt werden, die herrliche freie Zeit würdig zu ver⸗ bringen, keine Tierguälereien ſelber zu treiben und andere Jungen davon abzuhalten. Ganz beſonders ſollten auch die Eltern in dieſer Zeit das Tun und Laſſen ihrer Spröß⸗ linge beobachten und nichts Unrechtes dulden.„Böſe Beiſpiele verderben gute Sitten“ und„Jung gewohnt, iſt alt getan“.. * — Gebt bei großer Hitze den Tieren zu trin⸗ ken, nicht nur den Zugtieren, ſondern auch daheim! Stellt reinliche Waſſerbecken auf für Hund und Katze! Vergeßt ebenfalls nicht den Hühuerhof und richtet auch im freien flache Unterſätze mit Waſſer als Vogeltränken für die freilebenden Vögel her! Nichts ermattet ſo ſchnell, als heftiger Durſt und heiße Sonnenſtrahlen. Gebt alſo den Zugpferden und Zughunden, natürlich auch den Eſeln, a ſie den ganzen Tag laufen oder ſchwer ziehen müſſen, Waſſer zu trinken. Laßt ſie nicht unnötig in der Sonne ſtehen, wenn ſich irgendwo ein Plätzchen bietet, das Schat⸗ ten ſpendet. Arbeitende Tiere können unterwegs mit einem geringen Maß kalten Waſſers getränkt werden; nur darf es nicht eiskalt ſein, auch muß die Fahrt ſogleich nach der Tränkung weiter geben. Unter dieſer Vorausſetzung dürfen ja ebenfalls die marſchierenden Soldaten unter⸗ wegs Waſſer trinken. Bei Pferden wird es aber immer beſſer ſein, ihnen twas Heu mit zu verfüttern. Dann iſt ganz gewiß dia kolit nicht zu befürchten Taganrog auf der Rückkehr von einer Reiſe in die Krim. Im ruſſiſchen Volk lebte er allerdings noch lange fort 5 155 ſonderbare Legenden erzählte man ſich von ſeinem . Weiterleben. Da wurde 11 Jahre nach ſeinem Tode ein Vagabund aufgegriffen, von dem niemand die Vergangen⸗ eit kannte, und dem man, um ihm überhaupt einen Na⸗ men zu geben, den Namen Fedor Kuzmitſch beilegte. Dieſer Mann wurde zuerſt wegen Landſtreichens zu einer Prügelſtrafe verurteilt und als alles nichts half, nach Sibirien deportiert. Der Zufall wollte es nun, daß der Burſche ſich als Wundertäter aufſpielte und bei der aber⸗ Aäubiſchen Bevölkerung allenthalben Glauben fand. Seine Sprache floß langſam und freundlich; man glaubte an die Heilkraft dieſer Sprache, erzählte ſich tauſend f Wunderdinge von ihm und ſeinen Heilungen und nannte ihn ſchließlich nur noch„Sohn Gottes“ und„Vater der Unterdrückten“. Und nach geraumer Zeit hieß es, er ſei der Zar Alexander J.; der Zar ſei wieder auferſtanden und habe des rätſelhaften Wundertäters Geſtalt ange⸗ nommen. Vergebens verſuchte der Hof und die Regierung, dieſem unſinnigen Gerüchte entgegenzutreten, vergebens der Großfürſt Mikallowitſch eine gelehrte Widerlegung loszulaſſen. Die Legende ſtarb erſt mit dem Mann ſelbſt, 15 5 20. Januar 1864 zu Tomsk aus dem Leben ted. 3 a N Das Salomoniſche Urteil des deutſchen Kon⸗ ſuls in Bangkok. Eine kleine Geſchichte, die für ſich felber ſpricht, wird aus Bangkok in Siam erzählt: Die ſiameſiſche Regierung macht in neueſter Zeit ſehr ſcharf gegen den Alkohol Front; ſie hat die Einfuhr von reinem oder hochprozentigem Alkohol mit geradezu exorbitan⸗ en Zöllen belegt. Ein deutſcher Kaufmann nun, der zußer andern europäiſchen Erzeugniſſen auch eine ge⸗ hörige Portion Alkolbol alljährlich nach Siam einführt, vurde von dieſem Einfuhrzoll dermaßen hart betroffen, daß er überhaupt die Alkoholeinfuhr einſtellte und nur toch 8 Eiſſig einführte. Die Quantitäten, die der Mann aber in Eſſig einführte, waren ſo ungeheuerlich, daß ein iameſiſcher Zollbeamter— neugierig, wie dieſe Menſchen⸗ Orte nun einmal von Natur iſt— ſeine Naſe in eine olche Eſſigtonne ſteckte und dabei die betrübliche Ent⸗ deckung machte, daß außer der Signatur auf der Ober⸗ lläche der Tonne ſonſt nichts an Eſſig erinnerte; und o deklarierte er Eſſig für Alkohol, zeigte den Deutſchen oflichtſchuldig an und veranlaßte deſſen Veſtrafung. Gegen dieſe Strafe rief der Kaufmann den Schutz ſeines Konſuls au: denn er unterſtehe nicht der ſiameſiſchen Gerichtsbar⸗ eit, ſondern der deutſchen Konſulargerichtsbarkeit; im übrigen ſeien die Tonnen von Hamburg aus als Eſſig deklariert geweſen; er könne nichts dafür, wenn ſich nun Alkohol darin befinde. Alſo ſteckte der Konſul auch ſeine Naſe in den angeblichen Eſſig und entſchied, das ſei in der Tat Alkohol. Demzufolge hätle nun auch nach deut⸗ ſchem Recht die Beſtrafung des Kaufmanns zu erfolgen gehabt; aber ſo entſchied der weiſe Konſul, auf der Tonne und auf den zahlreichen andern Tonnen ſtehe Eſſig, alſo müſſe Eſſig darin geweſen ſein, als die Tonnen an Bord 5 des Frachtdampfers gekommen ſeien; es beſtehe alſo nur die Möglichkeit, daß ſich der Eſſig infolge der langen Fahrt in Alkohol verwandelt, bezw. Alkolſol angeſetzt babe; dafür treffe aber den Deutſchen keine Schuld, alſo könne er nicht beſtraft werden... Die ſiameſiſche Re⸗ erung aber. die ſich 1 dſtrafe ge die hohe Geldstrafe ae⸗ Zur Angeſtelltenverſicherung. Eine Vereinbarung zwiſchen Deutſchland und Deſterreich über die Angeſtelltenverſiche⸗ cung fordert die Freie Vereinigung für die ſo⸗ Ziale Verſicherung der Privatangeſtellten in einer Petition in den Reichskanzler, die auch dem Reichstage mit der Bitte um Befürwortung zugeſandt wurde. Der Reichs⸗ kanzler wird darin erſucht, entſprechend dem§ 362 des Verſicherungsgeſetzes für Angeſtellte mit Oeſterreich, das bekanntlich ein ähnliches Geſetz hat, einen Gegen⸗ ſeitigkeitsvertrag zu ſchließen auf folgender Grundlage: 1. Anrechnung der Beiträge, die zu der Ver⸗ ſicherung des anderen Staates gezahlt ſind bei Berech⸗ zung der Leiſtungen der Verſicherung des Staates, für die der Verſicherte die höheren Anſprüche erworben hat. Dies ſoll für den Fall gelten, daß die Wartezeit bei Ein⸗ tritt des Verſicherungsfalls noch nicht erfüllt iſt. 2. Falls die Wartezeit erfüllt iſt, Gewährung der Leiſtungen aus beiden Geſetzen. Da der§ 362 des Verſicherungsgeſetzes für Angeſtellte ſolche Vereinbarungen vorſieht, wird dieſe Anregung bei den Reichsbehörden hoffentlich günſtig auf⸗ genommen werden. ö 5 ö Die Rechtsauwaltsgehilfen. Ein Reichstarifvertrag für die Rechtsau⸗ waltsangeſtellten befindet ſich zurzeit in Vorbe— reitung. Ein von dem deutſchen Anwaltsverein, als der Vertretung der deutſchen Rechtsanwälte, eingeſetzter Aus⸗ ſchuß hat mit den Angeſtelltenorganiſationen verhandelt. Ueber weſentliche Grundſätze des Arbeitsvertragsrechts der Augeſtellten iſt eine Verſtändigung erzielt worden. Weitere Auskünfte erteilt die Hauptgeſchäftsſtelle des Verbandes der Bureauangeſtellten, Berlin C. 25, Kaiſer⸗ Wilhelm⸗Straße 18 a. m r. r eee, 5 China. 5 In China wird gekämpft— wieder einmal könnte man ſagen, denn es hat an blutigen Auseinanderſetzungen im Reich der Mitte in den letzten Jahren nicht gefehlt. Sie waren vielleicht nötig, der Streit iſt der Vater aller Dinge, ſagt ein alter griechiſcher Philoſoph und hat noch immer Recht gehabt, wenn es ſich um eine Neuordnung ſtaatlicher Dinge handelt. Da geht es nicht ab, ohne daß manche fallen und wund werden. Damit ſoll natürlich nichts geſagt ſein gegen den modernen Entwicklungsgedan⸗ ken und ſeine Anwendung auch auf das Leben unſerer heutigen Kulturſtaaten. Die ſind ſchließlich doch auf Grundlagen errichtet, die feſt und dauerhaft geworden ſind im Laufe der Jahrhunderte. Kämpfe hat es aber . bis dieſe Grundlagen geſchaffen waren und viel lut iſt dabei auch gefloſſen. Im Hinblick auf die Ge⸗ ſchichte unſerer Staaten von heute kann man ſagen, daß faſt mit Naturnotwendigkeit aus Blut und Eiſen die Fundamente für jeden neuen Staatenbau hergeſtellt wer⸗ den müſſen. e N 8 Beiſpiele dafür gibt es gerade in unſeren Tagen, Wie anders wäre das Ringen der Balkanvölker zu er⸗ klären, wie anders könnte man auch die Unruhen ver⸗ 8 ſtehen, die in China ſeit dem Zuſammenbruch der alten Mandſchul⸗Dynaſtie und ſchon länger auf der Tages⸗ ordnung ſind? Man hat ſich gewundert und hat es dem ſittlichen Einfluß der modernen Kultur zugeſchrieben, daß in China ſo raſch und verhältnismäßig unblutig aufge⸗ räumt werden konnte mit einer Herrſchaft, die ſich überlebt hatte. Nun zeigt es ſich aber doch, daß eine jahrtauſend⸗ jährige Kultur nicht ſo ohne weiteres beiſeite geſetzt wer⸗ den kann. Wohl iſt die Mauer, die ſo lange das konſer⸗ vativſte Land der Erde gegen alle Einflüſſe des Abend⸗ landes abſchloß, durchbrochen wurden, die Geburtswehen der neuen Zeit und ihrer Errungenſchaften ſind heule noch nicht überwunden. China wurde Republik, bekam ein Parlament, machte fich daran Handelsverträge abzuſchließen und ein mo⸗ dernes Heer zu bewaffnen mit modernen Waffen. In er⸗ ſtaunlich kurzer Friſt ſollte das Land mit all den Seg⸗ nungen beglückt werden, deren ſich das Abendland erfreut. Ein großer Sprung war es, ſo ganz iſt er aber doch noch nicht gelungen, der Anlauf war etwas ſehr kurz. Auch waren die Organe des gewaltigen Staatskörpers in dem tauſendjährigen Schlaf ungelenk geworden und drohen jetzt ihren Dienſt zu verſagen. China hat in Juanſchikai einen Mann, der mit Energie und großem Geſchick ſein Ziel verfolgte und zweifellos wäre es ihm gelungen, ſchließ“ich das Staats— ſchiff in rubigeres Waffer zu ſteuern, wenn er ein ſtarkes und einiges Volkstum hinter ſich gebebt hätte. Daß dies nicht der Fall iſt, das haben die neueſten Kämpfe be⸗ wieſen. Schon ſeit langer beſteht in China ein ſchroffer Gegenſatz zwiſchen den Provinzen des Nordens und Sü⸗ dens. Der Süden iſt reich und war zu einer Zeit ſchon dem Abendland zugänglich, da man im Norden noch in einem Dornröschen⸗Schlaf befangen war. Es iſt bis jetzt Juauſchikai und ſeinen Getreuen, deren Zahl ſich immer mehr vermindert, nicht gelungen, eine Brücke zu ſchlagen. Der intelligente Süden iſt unzufrieden mit der Löſung der mongoliſchen Frage, die einen offenbaren Mißerſolg der neuen Regierung darſtellt,— ſtrebt nach Selbſtändig⸗ keit und größſerem Einfluß auf die Regierung, wogegen ſich natürlich die Provinzen des Nordens, auf die ſich die gegenwärtige Regierung ſtützt, mit aller Macht wehren. Es wird zwar gemeldet, die Nordtruppen wären ſiegreich geblieben in den Kämpfen, zu gleicher Zeit kommt aber doch auch die Nachricht von der Selbſtändigkeitserklärung der Südprovinzen. Es ſteht bisher noch nicht feſt, ob es damit ſeine Richtigkeit hat, immerhin unwahrſcheinlich klingt dieſe Nachricht nicht. f 1 Nun hat China auch ein Parlament und zwar eines, in dem eine Mehrheit für die Regierung vorhanden ſein ſoll. Aber dieſe Verſammlung der Volksvertreter ver⸗ fällt in den Fehler, in den junge Parlamente(man denke nur an das Frankfurter Rumpfparlament!) ſchon mehrfach verfallen ſind. Man redet und beratet über entlegene Fra⸗ gen der Verfaſſung und— macht nebenbei der Regierung, e 55 ſſung und cht n a 95 dit vieler hit. Strich durch die R ichn! ni den Anleihevertrag mit den el Das Parlament lehnt ihn ab. ſich heraus, daß kein Geld vorhanden iſt, den Abgeordneten ihre Tiäten zu bezahlen,— Juanſchikai fragt an, ob das Parlament etwas dagegen einzuwenden babe, daß die Diäten aus der Anleihe bezahlt würden. Keineswegs, heißt es; die würdigen Volksvertreter ſind durchaus damit einverſtanden, ihre Diäten aus der An⸗ leihe bezahlt zu erhalten, die ſie kurz zuvor abgelehnt haben! Man erhebt gegen den Mann, der allein in der Lage iſt, das Land aus den gegenwärtigen wirren Ver⸗ hältniſſen zu befreien, ſchwere Vorwürfe, will ihm und ſein Kabinett wegen aller möglichen Verfaſſungsbrüche „zur Verantwortung ziehen“ und vergißt darob ganz, daß für die Verfaſſung die wichtigſten Grundlagen noch feh⸗ len. Von Reformen auf dem Gebiet des Finanz-, Ver⸗ kehrs⸗ und Militärweſens hört man nichts. Der tauſend⸗ jährige Traum der Vergangenheit laſtet immer noch als ſchwerer Alpdruck über dem ungeheuren Reich im Oſte. Die Verbrauchsſteuern in Baden für das Jahr 1912. Karlsruhe, 21. Juli. Nach den Angaben der Gr. Zoll- und Steuerdirektion beläuft ſich der Ertrag aller Verbrauchsſteuern für das Jahr 1912 auf 15 942 734 Mark gegenüber 15 653 595 Mark im Vorjahr; es iſt ſomit eine Mehreinnahme von 289 140 Mark zu ver⸗ zeichnen. Die Mehreinnahme iſt auf die Bierſteuer zu⸗ rückzuführen, deren Ertrag im Vergleich zum Jahr 1911 346158 Mark zugenommen hat, während die Weinſteuer 40 238 und die Fleiſchſteuer 16780 Mark weniger ein⸗ gebracht hat. Die Bierſteuer trug im Berichtsjahr allein rund 136 Mill. Mark ein, d. ſ. 85,5 Prozent aller Ver⸗ brauchsſteuererträgniſſe; davon entfallen naßeu 12,3 Mill.(rund eine halbe Million mehr als im Vorfahr) auf die Steuer von inländiſchem Bier und 1,3 Millionen (rund 192 000 Mark weniger als im Vorjahr) auf die Steuer von eingeführtem Bier. Aus der Weinſteuer — für Traubenwein und Obſtwein— wurden 1,5 Mill. Mark d. ſ. 9,8 Prozent allee Verbrauchsſteuern, gelöſt, und zwar 989 232 Mark Weinakziſe und 412 490 Mark Weinohmgeld(bei Konſtatierung zahlbar), ferner 132584 Mark kreditierte Weinſteuer 21747 Mark Alziſa⸗ verſen von Weinhändlern und 400 Mark Gebühr füt Weinlagerkeller. Bemerkenswert iſt die Zunahme des Verbrauchs von Obſtwein, dem ein Rückgang im Genuß von Traubenwein gegenüber fteht. Bei der Fleiſchſteuer kommt die wirtſchaftliche Kriſis der letzten Jahre deut⸗ lich zum Ausdruck. Während aus dieſer Steuer im Jahre 1911 noch 772582 Mark vereinnahmt wurden, belief ſich das Erträgnis im Jahr 1912 auf 755 802 Mark d. ſ. 4,7 Prozent der Einnahme aus allen Ver⸗ brauchsſteuern. Ein Teil der Summe 28 205 Mark oder 3,7 Prozent entfiel auf den Steuerlös von eingeführten Fleiſch; gegenüber dem Vorjahr wurden hierfür rund 6910 Mark mehr erzielt, die übrigen 727597 Mark waren Fleiſchſteuer non Vieh, das im Inland geſchlachtet wurde; im Jahr 1911 floſſen aus dieſer Steuer 751287 Mark, alſo 23 690 Mark mehr der Staatskaſſe zu. ez 5 Brauchen Sie Geld? Seit einiger Zeit mehren ſich, wahrſcheinlich infolge der eigentümlichen Stockung im Geldverkehr, die Klagen über den Unfug der profeſ⸗ ſionellen Darlehensgeber, die ihre Opfer mit verlockenden Anpreiſungen zu fangen ſuchen. In 90 von 100 Fäl⸗ len iſt bei Nachſuchung von Darlehen, meiſt ſind es geringe Beträge von 100 bis 500 Mark, eine„Pro⸗ viſion von 5 bis 7,50 Mark“ zu zahlen, die Auskunft fällt dann immer ſo aus, daß es dem Selbſtgeber zu ſeinem lebhaften Bedauern nicht möglich iſt, Kredit ein⸗ räumen zu können. Wer im Beſitze von Kreditunter⸗ lagen, alſo Hypothekenbriefen, Aktien, Lebensverſiche⸗ rungs⸗Policen, ſich befindet, handelt ausgeſprochen un⸗ klug, wenn er ſich um Geld an einen der Selbſtgeber Rund nicht an eine Bank wendet. Er wird bei der Bank ſtets am beſten und, was die Hauptſache iſt, am bil⸗ ligſten bedient werden. Kaufleute ſollten nie den chluß an die beſtehenden Kreditorganiſationen, Vorſchuß⸗ bereine. Raiffeiſen⸗Vereine uſw. verſäumen. A8 Herm. Fuchs Mannheim N 2, 6 ede b. Leistungsfähigstes Geschäft u. gröst. 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