5 Schritte verbarg. Hechtsbureau G. Hf 90 Seckenheim, den 27. Sept 1913. Die Schillingshöhle. 2. Fortſetzung. Da hörte Martin von einem Einſiedler, der in der Nähe von Kloſter Zwiefalten ſeine Siedelei einſam im Walde bewohne, daß er aus wunderkräftigen Kräutern eine Waffenſalbe zu bereiten wiſſe, wie ſie Wieland der Schmied gekannt, deſſen Schwerter einen harten Fels wie Käſe zerſchnitten. Er errang ſich nicht ohne Mühe von der bangen Mutter die Erlaubnis, den Wundermann aufzuſuchen, und ritt an einem ſchönen Herbſttage der Donau zu. Nach einem Ritte von wenigen Stunden hielt er am Ufer desſelben, wo ein Hirte ihm eine Furt be⸗ zeichnete, die er mit ſeinem Gaul durchſetzte und abſitzend das ſteile Ufer gegenüber erklomm. Es war mit jungem Eigengebüſch bewachſen, welches oben eine kleine Kapelle barg. Im Geiſte jener gläubigen Zeit mochte Junker artin nicht an der türloſen Pforte ohne ein kurzes Gebet vorübergehen; er band ſein Tier an einen Aſt und trat ein. Vor dem ſchmuckloſen ſteinernen Altar kniete, in Andacht verſunken, ein Greis, der erſt, nachdem er ihn eine Weile ſtill beobachtet, ſich nach ihm umwandte und ſeinen frommen Gruß erwiderte. Ich will Euch nur ein Vaterunſer lang ſtören, wür⸗ diger Vater,“ entſchuldigte ſich der junge Mann;„ich bin auf der Fahrt zu einem Euresgleichen begriffen, der eine zauberkräftige Waffenſalbe zu bereiten weiß, und da möchte ein Gebet unterwegs nicht überflüſſig ſein.“ Er hob bei dieſen Worten ſein unter dem Mantel ver⸗ borgenes Schwert hervor und beſah es ſorgfältig, ob es beim Durchſetzen des Stromes nicht naß geworden. Als er wieder aufblickte, war der Eremit auf die kleine Bank vor dem Kirchlein hingeſunken, und augenſcheinlich im Begriff, vollends von ihr hinabzufallen. Junker Martin ling ihn auf und bemühte ſich, dem Ohnmächtigen einige Tropfen eines ſtarken Geiſtes einzuflößen, deu ſeine Mutter zu bereiten verſtand. Der Alte erholte ſich raſch und blickte mit gefalteten Händen zu dem Chriſtusbilde auf dem Altar empor. „Du kommſt von der Alb herüber, mein Sohn,“ be⸗ gann er dann mit bewegter Stimme,„und kannſt mir . Kunde geben von Bekannten aus früherer eit. „Das wäre möglich,“ entgegnete Martin,„ſchwerlich aber bin ich imſtande, Euch Gutes zu verkünden. Das Reich hat an Ludwig dem Bayern keinen Kaiſer! Das klagen alle, die es beſſer als ich in meiner Jugend zu beurteilen wiſſen. Und weil keine ſtarke Hand die Zügel hält, ſo ſchlägt der Gaul hinten und vorn aus und ſetzt wild über Graben und Zaun. Wäre bei uns drüben nicht der Wirtemberger, der wie eine feſte Säule mehr und mehr Halt gewinnt und an den die Ehrlichen ſich lehnen 3 ſtützen, wahrlich! es ginge womöglich noch wilder , Der von Wirtemberg?“ ſagte kopfſchüttelnd der Zuldberder,„kommt der ſo zu Macht und Gewalt?“ er ent war das nicht ſo!“ f i . er Wittlinger begann zur Antwort ein Lied zu jagen, welches uns aus alter Zeit erhalten blieb: ö„—— Es ſind doch Grafen gut 15 Lang her geboren von hoher Art, f Beſonder auch von Frauen zart, Wird ihr Geſchlecht ſtets hoch von Stamm. Obwohl ſie nit hant Fürſtennam So ſeint ſie doch wohl ihr Genoß An Leuten und an Mannheit groß d So hant ihr Vordern ſchon getan.“ Der Alte nickte dem Verſe mit beifälligem, doch trübem Lächeln, indes Junker Martin fortfuhr, die Ehrenhaftigkeit ſeiner Lehnsherrſchaft mit Fug und Recht zu erkennen, und ſchließlich erzählte, daß ſie nun auch das alte Urach, Burg und Stadt, an ſich gebracht. Der Waldbruder hörte mit verhehlter, doch ſteigender Ungeduld dem Berichte des 1 00 Per de Freundlichkeit des Wirtembergers auch gegen ſich ſelbſt dankbar erkannte.—„Und dies, wie es ſcheint, treffliche Schwert,“ frug der Alte,„iſt wohl auch ein Geſchenk des Uracher Herrn?“ V Martin von Wittlingen errötete bis unter die brau⸗ Klin Locken.„Nein,“ entgegenete er dann,„dieſe edle lich ale führte einſt eine andere Hand, die wahrſchein⸗ ich ſchon modert.“ Wahrſcheinlich?“ betonte der Siedler—„es iſt doch wohl Fures Vaters Waffe?“ i N „Auch das nicht,“ brach der Junker ab.„Ich muß eee fragen, ob Ihr mir nähere Kunde von 0 men 9 e ißt, Fnfücken ich er un Nanne zu geben wißt, den 8 ich „Seht jenen ragenden Berg dort vor uns,“ entgeg⸗ ute der Alte:„es iſt der Buſſen. Die Burg auf der nördlichen Spitze gab en ache Herzöge, bis Lanfred, ihr Letzter, in der ligen garflacht von 761 bei Otinheim fiel und dem blu⸗ Gerold 15 das ganze Land zu eigen ward. Herzog nach ihm he Schwager, nahm das Schloß für fich, und ſeinen Maßatte es ſein Geſchlecht. Deshalb haltet Euch mächtiges, verfufern, und lenkt zur ſüdlichen Seite, wo Wodans Euch besenes Gemäuer den zerſtörten Tempe Altar ſtand, ein Kichnet. Man beginnt dort, wo ſeir Mauern erwartet dis zu bauen. In ſeinen jungen den Ihr ſucht.“— Der z und Ihr werdet den finden, e Gernſcbung iH ec! terer „ Il. Mannheim. e AO laſtrage oon Magen, Cesuehen. eitreibung ae. Hage ee. potke ke, een L afts· Jorkdufs. durchgeführt hier bewohnte das alte Geſchlecht der darlehen a 5 In Stuttgart fand heute die 33. Jahresverſammlung des Deutſchen Vereins für Armenpflege und Wohltätig⸗ keit(Deutſcher Armenpflegekongreß) ſtatt. Die Verhand⸗ lungen wurden eröffnet durch Juſtizrat Ruland(Col⸗ mar), der die zahlreich erſchienenen Teilnehmer mit herz⸗ lichen Worten begrüßte. Staatsminiſter v. Fleiſch⸗ hauer überbrachte die Grüße des Königs und hieß den Kongreß im Namen der württembergiſchen Staatsregie⸗ rung, die die Beſtrebungen des Kongreſſes mit lebhaftem Intereſſe verfolge, herzlich willkommen. Geh. Kabinetts⸗ rat Kübel überbrachte die Grüße der Königin und Ober⸗ bürgermeiſter Lautenſchlager die der Stadt Stutt⸗ gart. Im Namen der Reichsregierung begrüßte den Kon⸗ greß Dr. Jung. Nachdem Stadtrat Ludwig Wolf den Kaſſenbericht erſtattet hatte, gab Juſtizrat Ruland einige Worte zur Einführung. Er führte aus, daß die Armen⸗ pflege zur Zeit der Reichsgründung im weſentlichen nach zwei Syſtemen, dem obligatoriſchen und dem fakultativem, worden ſei. Heute iſt allgemein das obligatoriſche Syſtem durchgedrungen und zwar im we⸗ ſentlichen in der Weiſe, daß für den zu unterſtützenden Armen ein Unterſtützungswohnſitz angenommen wird. Hiezu hat ſich im vergangenen Jahre auch Bayern entſchloſſen. Uneinigkeit herrſcht aber vorläufig noch in den verſchiedenen Bundesſtaaten über die Leiſtungen der öffentlichen Armenpflege. Dieſe bedürfen dringend einer reichsgeſetzlichen Regelung. Ueber die Aufgaben der öffentlichen Ar⸗ menpflege ſpricht Beigeordneter Dr. Greven(Köln). Er ſtellt es als notwendig hin, daß ſich die Armen⸗ pflege, was auch die Anſicht der meiſten Bundesregie⸗ rungen iſt, nur auf die Gewährung des unentbehrlichen Unterhalts zu beſchränken habe. Was die Verhütung der Armut anbetrifft, ſo kommen hier Maßnahmen in Be⸗ tracht, die notwendig ſind, zur Erhaltung und Sicherung der Geſundheit. Als wirtſchaftlichſte Art der Hilfe be⸗ zeichnet der Redner die Gewährung von Arbeit ſtatt Almoſen, die ja auch ſchon im preußiſchen Geſetz zum Unterſtützungswohnſitz vorgeſehen iſt. Was nun die Be⸗ ſtimmung des Notbedarfs anbetrifft, ſo richtet ſich dieſer nach den Bedingungen der Zeit und des Ortes. Einbezogen muß hierin auch die Erziehung und Er⸗ werbsbefähigung werden, eine Anſicht, die auch vom Standpunkt der Jugendfürſorge aus nur unterſtützt wer⸗ den könne. Eine beſondere Berufsausbildung könne von der Armenpflege nicht verlangt werden, in Anbetracht des Umſtandes, daß auch heute die Nachfrage nach un⸗ gelernten Arbeitern ziemlich groß iſt. Der Redner faßt ſeine, mit lebhaftem Beifall aufgenommenen Ausfüh⸗ rungen, in folgende Leitſätze zuſammen: 1. Die Leiſtungen der öffentlichen Armenpflege ſind auf die ſubſidäre Gewährung des Notbedarfs zu be— ſchränken.— 2. Außer dem unentbehrlichen Lebens⸗ unterhalt, der erforderlichen Pflege in Krankheitsfällen und einem angemeſſenen Begräbnis iſt auch die Erziehung und Erwerbsbefähigung als im Rahmen des Notbedarfs liegend anzuerkennen.— 3. Es iſt wünſchenswert, daß in einem künftigen Geſetz die Beſtimmung über die Auf⸗ gaben der öffentlichen Armenpflege ſich im Wortlaut mög⸗ lic dem§ 1 des jetzigen preußiſchen Ausführungs⸗ geſetzes anſchließt. 5 Ueber die Organe der öffentlichen Armen⸗ pflege ſpricht Schatzrat Dr. Drechſler(Hannover). Das Geſetz über den Unterſtützungswohnſitz hat zwei Organe der Armenpflege geſchaffen: Die Ortsarmenver⸗ bände, die im allgemeinen mit den politiſchen Gemeinden zuſammenfallen, und die Landesarmenverbände, deren Aufgaben von größeren Kommunalverbänden und auch bon Bundesſtaaten ausgeführt werden können. Da es nun unter de Ortsarmenverbänden eine Reihe von leiſtungsunfä,. en Verbänden gibt, ſo wird vorgeſchlagen, dieſe kleineren Armenverbände in einem Zweckverband zu vereinigen. Der Antrag auf dieſe Vereinigung ſoll entweder vom Landesarmenverband oder von einer Ge⸗ meinde geſtellt werden können. Außerdem müſſen die Landarmenverbände verpflichtet werden, den überbür⸗ deten Ortsarmenverbänden entſprechende Beihilfen zu ge⸗ währen. Weiter iſt für ein Reichsarmengeſetz zu fordern, das den Landarmenverbänden die geſchloſſene Armen⸗ pflege, d. h. die Fürſorge für Geiſteskranke, Blinde, Taubſtumme uſw., übertragen wird, wofür die Orts⸗ armenverbände, denen die offene Armenpflege anheim⸗ fällt, die Pflegeſätze ſelber zu bezahlen haben. Ueber den polizeilichen Arbeitszwang re⸗ ferierte Stadtrechtsrat Dr. Sperling(Mannheim). Die öffentliche Armenpflege, ſo führte er aus, muß dem Bedürftigen Unterſtützung gewähren, ohne Rückſicht au die Urſachen ſeiner Notlage. Da erhebt ſich die Frage, ob ein Müßiggänger uſw., der in frivoler Weiſe ſeine Arbeit aufgibt, nicht zur Arbeit gezwungen werden kann. Das ſtrafrichterliche Verfahren iſt zu langwierig, meiſt wird auch dadurch der Zweck nicht erreicht. Deshalb er⸗ ſcheint es notwendig, daß in den Fällen, wo eine ſchuld⸗ hafte Verletzung der Nährpflicht vorliegt, der Arbeits⸗ zwang zur Anwendung kommt, und zwar ſoll er ver⸗ hängt werden im Wege eines beſchleunigten Verwal⸗ tungs⸗Zwangsverfahren. In dem Reichsgeſetz, durch das dieſes Verfahren eingeführt werden müßte, muß der Kreis der Perſonen gegen die der Arbeitszwang durchgeführt werden kann, klar umriſſen ſein. Weiter berichtete über Wanderer fürſorge Pro⸗ feſſor Dr. Klumker(Frankfurt) und betonte, daß die gegenwärtigen Arbeitshäuſer hier nicht Abhilfe ſchaffen könnten. Vor allem müſſe auf eine genaue Statiſtik über die Wanderarbeiter gedrungen werden.— Ueber die Tariffrage ſprach Rechtsrat Fleiſchmann(Nürnberg) und verlangte eine einheitliche Regelung der Sätze der Armenunterſtützung. Die Aufſicht über die öffentliche Armen⸗ pflege und Rechtſprechung war das Thema eines Vortrags von Dr. K. Thode(Stettin). Obgleich heute in Deutſchland der Staatsaufſicht eine Fülle von Mitteln zu Gebote ſteht, wird doch an vielen Orten die Armen⸗ pflege ſehr wenig fortſchrittlich ausgeübt. Das erklärt ich daraus, daß das Gebiet der Armenpflege, ſe 5 ieee— 8 1 die die Notwendigkeit eines Reichsarmengeſetzes begrün⸗ det wurde, noch einmal zuſammen.— Die Debatte über die Vorträge und die für ein deutſches Reichsarmengeſetz feſtgeſtellten Grundlagen und Richtlinien wird am Freitag ſtattfinden. 5 3 Baden. (0 Karlsruhe, 25. Sept.(Amtliches.) Der Groß⸗ herzog hat verliehen dem Hauptlehrer Schulz in Hochen⸗ ſachſen das Ritterkreuz 2. Klaſſe des Zähringer Löwen⸗ ordens und dem Ratsſchreiber Hertlein in Krautheim die ſilberne Verdienſtmedaille.— Verſetzt wurden die Juſtizaktuare Grein beim Amtsgericht Mannheim zum Sberlandesgericht und Adam bei der Staatsanwaltſchaft Karlsruhe zum Amtsgericht Mannheim, ferner die Fi⸗ nanzamtmänner Block beim Hauptſteueramt Freiburg zu jenem in Karlsruhe, Boſchert beim Hauptſteueramt Karls⸗ ruhe zum Zollamt nach Schaffhauſen und Schäfer in Schaffhauſen zur Zoll- und Steuerdirektien. () Karlsruhe, 25. Sept.(Städtiſche Finanzen.) Die Stadtgemeinde Karlsruhe hat eben ihren Rechen⸗ ſchaftsbericht über die Einnahmen und Ausgaben der ſtädtiſchen Kaſſen für das Jahr 1912 herausgegeben. Nach dieſem Rechenſchaftsboricht hat die Wirtſchaft des Jahres 1912 einen Ueberſchuß der Einnahmen über die Ausgaben von rund 785327 Mark ergeben. Gegenüber dem Abſchluß des Rechnunosjahres 1911 trat eine Ver⸗ minderung des Wirtſchaftsüberſchuſſes von rund 74857 Mark ein. Dieſe hat ihre Urſache darin, daß im Jahre 1912 eine außerordentliche Aufbeſſerung der Bezüge der ſtädtiſchen Beamten und Arbeiter vorgenommen wurde. Der Wirtſchaftsüberſchuß wurde im weſentlichen erreicht durch Mehrlieferung des Caswerks, Waſſerwerks, Elektri⸗ zitätswerks, Schlacht⸗ und Viehhofs, durch Mehrerträg⸗ niſſe aus den Umlagen, durch Warenhausſteuer und Wert⸗ zuwachsſteuer. Rheinhafen und Straßenbahn benötigten die für ſie vorgeſehenen Zuſchüſſe nicht, ſondern warfen erſtmals Ueberſchüſſe ab. Ungünſtig wirkten auf den Wirtſchaftsüberſchuß die Mehrausgaben u. a. für die Armenkaſſe, für Notſtandsarbeiten und Beſtattungsweſen. Die von der Wirtſchaft zur Schuldentilgung noch aufzu⸗ bringende Summe ſtellte ſich am 1. Januar 1913 auf 45 370 500 Mark, dieſe Summe ſtellt die reine Anlehens⸗ ſchuld abzüglich der Tilgung der ſeit 1886 aufgenommenen Anlehen dar. (9) Karlsruhe, 25. Sept.(Schulfeiern.) In einer Bekanntmachung an die Direktionen, Vorſtände und Rek⸗ toren der Höheren Lehranſtalten und an die Kreisſchul⸗ ämter, Volksſchulrektoren und Ortsſchulbehörden beſtimmt das Großh. Miniſterium des Kultus und Unterrichts, daß zur Erinnerung an die vor hundert Jahren erfolgte Befreiung Deutſchlands vom Drucke der Fremdherrſchaft der Jahrestag der Völkerſchlacht bei Leipzig, Samstag den 18. Oktober d. J. in allen Schulen des Landes, durch eine am Vormittag dieſes Tages zu veranſtaltende Schulfeier feſtlich begangen werde. Die nähere Geſtaltung dieſer Feier wird den Direktionen, Schulleitern, Kreisſchuläm⸗ tern und Ortsſchulbehörden anheimgegeben werden. Der Unterricht hat an dem bezeichneten Tage in allen Schulen auszufallen. In Gemeinden, in denen allgemeine Feiern des Jahrestages der Völkerſchlacht bei Leipzig unter Be⸗ teiligung der Schuljugend abgehalten werden, darf von be⸗ ſonderen Schulfeiern abgeſehen werden. i Mannheim, 25. Sept.(Verſchiedenes.) Der Stadtrat hat die Anſchaffung weiterer 25 Motorwagen für die elektriſche Straßenbahn mit einem Aufwand von 412 500 Mark beſchloſſen.— Auf eine Rundfrage des Ver⸗ bandes Südweſtdeutſcher Induſtrieller über die Beſchik⸗ kung der Weltausſtellung von San Franzisko haben die Mitglieder des Verbandes ſich faſt einſtimmig gegen die Beſchickung der Ausſtellung ausgeſprochen. f () Mannheim, 25. Sept.(Ein tragiſches Geſchich) traf die Familie Frey in Neckarau. Vor 8 Tagen wurde der 43jährige Schmied Chriſtian Frey bei einem Zuſam⸗ menſtoß ſeines Fuhrwerks mit der Straßenbahn, ſo ſchwer verletzt, daß er ſtarb und jetzt iſt ihm ſeine hochbetagte Mutter auf die Nachricht von dem tödlichen Unglücksfall hin im Tod nachgefolgt.— Eine hier bedienſtete 57jährige Köchin machte ihrem Leben durch Erhängen ein Ende.— Als geſtern Vormittag ein Kriminalſchutzmann einen ledigen Kutſcher verhaften wollte, gab der Kutſcher drei ſcharfe Revolverſchüſſe auf den Beamten ab, ohne jedoch zu treffen. Mit Hilfe eines weiteren Schutzmanns wurde der Revolverheld verhaftet. 5 i () Mannheim, 25. Sept.(Verhaftung.) Einer der Langfinger, die auf dem Dürkheimer Wurſtmarkt am vorletzten Sonntag reiche Beute machten, iſt von der Frankfurter Kriminalpolizei in der Perſon des Schetl⸗ machers Peter Langen verhaftet worden. Seine Gelieble die 20 Jahre alte Dienſtmagd Frida Probſt, hatte einer Gerichtsvollzieher die goldene Uhr mit Kette im Werte von 205 Mark abgeknöpft und Langen wurde in dem Augenblick verhaftet, als er ſie bei einem Pfandverleihe in Frankfurt verſetzen wollte. In Mannheim hat die Probſt einem Manne ebenfalls 400 Mark geſtohlen. erkenne elle von Bergmann& Co., Radebeul, für zarte weige Haut und blendend schönen Teint, à Stück 50 Pfg. Uberall zu haben. Fypoſbeken- u. Immobiſſendermittiung Mi- und Oerkauf von Grundstücken Soorg Ròs er. 5 sz 5 8 aus den Standesregiſtern der Gemeinde Seckenheim pro 1. 22 Monat Juni. Geborene Theobald, S. d. Gärtner Gg. Peter Schwarz u. d. E. Magdalena geb. Schramm. 5 Margareta Franziska, T. d. Gärtner Georg Peter Schwarz u. d. E. Magdal. geb. Schramm. Georg, S. d. Maurers Georg Maier u. d. E. Maria geb. Quick. Emil Joſef, S. d. Lackſchmelzers David Loos u. d. E. Emma geb. König. 8 Joſef, S. d. Glaſers Chriſtoph Weſch u. d. E. Anna Margareta geb. Lang. Hermann. S. d. Taglöhners Nik. Gramlich u. d. E. Viktoria Franziska geb. Schmitt. Anna Maria, T. d. Zimmermanns Karl Huber u. d. E. Auna geb. Falter. „Luiſe. T. d. Landwirts Gg. Marzenell u. d. E. Maria geb. Böhles. Eenſt Edgar, S. d. Sattlers und Tapezlers Franz Anton Knoch u. d. E. Sophia geb. Stoll. Maria, T. d. Maurers Gg. Fuchs u. d. E. Kath. geb. Eiſenhauer. Albrecht, S. d. Schloſſers Jakob Raule u. d. E. Kath. geb. Weber. Lilli Karolina, T. d. Schloſſermſtr. Joh. Friedrich Pfeil u. d. E. Emma Roſa geb. Doll. Karl Albert(unehelich). „Suſanna, T. d. Landwirts Thomas Seitz 2. u. d. E. Suſanna geb. Hahn. Karl, S. d. Taglöhners Jakob Seb. Neubauer u. d. E. Chriſtina geb. Kumpf. „Karl Alfred, S. d. Güterarbers Karl Berlinghoff u. d. E. Emma geb. Zyſſet. Ernſt Heinrich, S. d. Cigarrenarbeiters Joſeſ Heinr. Merdes u. d. E. Anna geb. Weißling. „Irma Kath., T. d. Bauaufſehers Wilhelm Walter u. d. E. Kath geb. Volk. Roſa, T. d. Sägers Georg Seitz u. d. E. Katharina geb. Kammerer. Adolf, S. d. Schuhmachers Ph. Wohlfart u. d. E. Katharina geb. Gund. Marie, T. d. Schloſſermeiſters Ludw. Lochbühler u. d. E. Anna geb. Seitz. Verkündete. „Bahnarbeiter Joſef Spies und Eva Anna Sößer beide von hier. Holzbohrer Philipp. Volk und Emma Katharina Gropp beide von hier. Getraute. Bahnarbeiter Ludwig Kern Witwer von hier und Eliſabeth Karcher geb. Haaf von Dallau. f Bahnarbeiter Karl Blümmel von hier und Sophie Stängle ohne Beruf von Benningen. Landwirt, Wilh. Heidenreich und Marie Hirſch ohne Beruf beide von hier. Eiſenhobler Peter Rohr und Eliſabeth Raufelder ohne Beruf beide von hier. Geſtorbene. „Friedrich, S. d. Bahnarbeiters Martin Gruber u. d. E. Marie geb. Falter 4 M. 16 T. alt. Sauer totgeboren. i f Luiſe, T. d. Landw. Georg Marzenell u. d. E. Maria geb. Böhles, 23 St. 30 Min. alt. Joh. Georg Eray, Gasarbeiter 54 J. 9 M. 2 T. alt. Margareta Volz geb. Erny 35 J. 5 M. 14 T. alt. Eva Ruf, ohne Beruf 16 J. 8 M. 9 T. alt. Johann Helbig, Taglöhner, 36 Jahre alt. SECKENH EIN in Wolle und Halbwolle Hemden⸗Stoffe weſss und farbig Gut sortiertes Lager in des Schürzen ⸗Stoffen. Lister in schwarz und grau. für Frauen und Mädchen. in Stoff und Wachs tuch. — — — 2 15 2 * 5 — 1 — — — 11 0 — — 10 — — — . 22 2 — — 0 4 * 2 — 1 * — 2 1 A * 1 1 . — 2 1 — 2 2 1 2 U * nn νοοοαννντοοοοοο grüne Rabatimarken. reer Stempel s grosse Auswahl in allen Preislagen Bettkattune, wollene Bettücher Bett⸗ Teppiche ⸗Waffel⸗Decken Biber e Lama u. Lama imit. d 1 PSten ferlige Kürzen Rnaben- u. 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Denn Maggi's Würfel geben Mit Waſſer nur gekocht in kurzer Friſt Ihr Tag für Tag ſtets neue beſte Suppen Die alt und jung mit Wohlbehagen iſt. Spaten ohne zu entbehren iſt eine Kunſt, die viel⸗ fache Erfahrungen erfordert, denn man kann es nie an einer Stelle, ſondern muß an möglichſt vielen Kleinigkeiten ſparen. Am Kaffee aber kann man jährlich eine ganz beträchtliche Summe einſparen, wenn man den ausge⸗ zeichneten Seeligs Kornkaffee verwendet. Er iſt wohl⸗ ſchmeckend, kräftig und geſund und das Beſte, was auf dieſem Gebiet exiſtiert. 5 Ein billiges Getränk, welches außerdem ſehr gut ſchmeckt und die Geſundheit fördert, iſt Kathreiners Malzkaffee. 20 Taſſen koſten nur 10 Pfennig. Er ſchmeckt kalt und warm gleich gut und kann daher ſowohl im Haus, als auch bei der Arbeit getrunken werden. Für Kinder iſt Kathreiners Malzkaffee beſonders zuträglich. Autaten: 100 f Butter, 250 f Pflaumenkuchen. 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Wahlberechtigt ſind die männlichen Perſonen über 25 Jahre, welche im Zeitpunkt der Wahl im Groß⸗ herzogtum einen Wohnſitz haben und ſeit mindeſtens 2 Jahren die badiſche Staatsangehörigkeit beſitzen. Jedoch genügt einjähriger Beſitz der badiſchen Staatsangehörig⸗ keit, falls der Wohnſitz im Großherzogtum unmittelbar vor der Wahl mindeſtens ein Jahr gedauert hat. Nicht wahlberichtigt iſt: 1. wenn der Wahlberechtigte unter Vormundſchaft oder wenn geiſtiger Gebrechen unter Pflegſchaft ſteht; 2. wenn über das Vermögen eines Wahlberechtigten der Konkurs eröffnet iſt, während der Dauer des Konkurs verfahrens; i 3. wenn der Wahlberechtigte, den Fall eines vorüber⸗ gehenden Unglücks ausgenommen, eine Armenunter⸗ ſtützung aus öffentlichen Mitteln bezieht, oder im letzten der Wahl vorausgegangenen Jahr bezogen hat; die Befreiung von der Entrichtung des für den Beſuch öffentlicher Unterrichtsanſtalten ſchuldigen Entgelts und die unentgeltliche Beſchaffung der für die Beſucher ſolcher Anſtalten erforderlichen Unter⸗ richtsmittel gilt nicht als Armenunterſtützung; 5 4. wenn der Wahlberechtigte trotz rechtzeitiger Mahnung und ohne Stundung erhalten zu haben, bei Ab⸗ ſchluß der Wählerliſte mit der Entrichtung einer ihm für das vorausgegangene Steuerjahr gegenüber dem Staat oder der Gemeinde obliegenden direkten Steuer im Rückſtande iſt. Seckenheim, den 20. 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