1 3 3 fleckar- Boe Hr. 159. 5 4. Blati. N M Seckenheim, den 20. Dez. 1913. Alt⸗ und Neu⸗Kamerun. 6. Fortſetzung. Kolonialwiſſenſchaftliche Abhandlung von C. J. Schindler. Das Ogows Gebiet oder mittlere Hochland des Bin⸗ nendreiecks ſenkt ſich nach Südoſten zu einem ſcharfen Abfalle. Der Iwindo durchfließt zunächſt ein zirka 80 Kilometer weites Sumpfland, um nach vielen Windungen in den in den Ogows zu fließen. Durch Felſen iſt häufig das Fahrwaſſer des Iwindo eingeengt, durch die die Schiffahrt zwar gefährdet, aber nicht unmöglich gemacht wird. Neben anderen vielen Nebenflüſſen nimmt der Iwindo den wichtigen Dſchua, der auf etwa 100 Kilo⸗ meter die neue Südgrenze bildet, auf. Die Ufer dieſer Flüſſe ſind ſo verſumpft, daß ein regelmäßiger Land⸗ verkehr in ihren Gebieten unmöglich iſt. Der wichtigſte Waſſerlauf dieſes Gebiets iſt der Ugoko, in ſeinem Ober⸗ laufe auch Tſcha genannt, der dieſes Gebiet im Norden abgrenzt. Der Ugoko iſt ein Nebenfluß des Sanga. Er nimmt ſeinen Urſprung auf jener merkwürdigen, ſüdlich des Hochlandes von Alt⸗Kamerun gelegenen Sumpfwaſſer⸗ ſcheide, auf das die gleichzeitig zum Sanga gehenden Flüſſe Bumba und Dume und der zur Biahra Bai, Alt⸗Kame⸗ run durchfließende Ujong ihre Quellen haben. Der Ugoko iſt bei ſeiner Mündung in den Sanga ungefähr 1 Kilometer, bei ſeiner mittleren Länge ungefähr bei Kul Firka 200 Meter breit und hat eine große Tiefe. „Die Temperatur iſt im Binnendreiecke wie im Küſten⸗ gebiete das ganze Jahr ziemlich gleichmäßig. Die Jah⸗ reszeiten ſind im weſentlichen Teile des Binnendreiecks ſchärfer ausgeprägt als an der Küſte: es ſind hier 4 Jahreszeiten ziemlich genau, wie in Alt⸗Kamerun beſchrie⸗ ben, zu unterſcheiden. Weiter öſtlich verſchmelzen die erſte Trockenzeit Juni— Auguſt und die Regenzeit Auguſt— November die zweite Trockenzeit November— Dezember zu einer einzigen Regenperiode. Wirklich trocken iſt es nur Ende Januar und Februar. Danach pflegt im März ſchon wieder Regenzeit mit beſonders 1 Regen und Gewittern einzuſetzen, dabei wird die e Mai Juni anscedeutet. Die Lebensbedingungen ſind klimatiſch hier im all⸗ gemeinen dieſelben, wie in allen zentralafrikaniſchen Ur⸗ waldländern. Beſonders unangenehm macht ſich der ſtän⸗ N große Feuchtigkeitsgehalt der Luft geltend, der meiſt en Grad einer vollſtändigen Sättigung erreicht: er⸗ träglicher iſt der Aufenthalt auf den trockenen Hochflächen. Hier kühlt die Nacht ab und erfriſcht den durch die F der Temperatur geſchwächten 8 erklich. Auch ſind die Stechfliegen, die in den as desen des Iwindo und in den Niederungen des Ekaba und Uaga ſehr läſtig ſind, in den höheren Lagen e Sumpffieber, Gallen⸗ und Leberaffektionen Nen Enn weniger vor.„Dagegen richten die Pocken unter geborenen große Verwüſtungen an, auch Lepra Dh Flechten ſind ſehr verbreitet. Außerdem oht die im öſtlichen Teile des Franzöſiſch Aeauatorial Afrika furchtbar wütende Schlafkrankheit einzudringen und r auf der Karawanenſtraße Sembe Madſchingo. Es D 7 von ſeiten der Regierung auf die Ueberwachung Zur B N beſondere Aufmerkſamkeit zu legen. 51 ekämpfung dieſer Krankheit iſt in dieſem Gebiete bisher ſo gut wie nichts getan worden. 5„Tie Vegetation wird beſtimmt durch die Zuge⸗ hörigkeit des Gebiets zur Urwaldzone. Wenn auch der Urwald nicht an allen Stellen gleiche Dichtigkeit aufweiſt, ſo iſt doch das ganze Land vom Atlantiſchen Ozean his zum Sanga ununterbrochen mit Wald bedeckt. In dieſen äldern kommen verſchiedene Kautſchukbaumarten vor, daneben ſind als natürliche Nutzpflanzen noch zu nennen almen, Kolonüſſe, Ebenholz und Okumeholz. Die Ein⸗ geborenen bauen auf ihren Pflanzungen vor allem Ma⸗ niok, Planten, Bananen, Mais. ee der Tierwelt iſt am wertvollſten der zuinea und dem Sanga heimiſch iſt. In den weiten Ge⸗ bieten, beſonders im Iwindo⸗ und Okanegebiet beginnt 55 aber infolge der rückſichtsloſen Jagden, beſonders der 0 angwe, die kühne und geſchickte Elefantenjäger ſind, zu ld winden. Daneben gibt es viele Arten von Jagd⸗ 1 1 Antilopen, Büffel, Wildſchweine, Panther, Leopar⸗ n, Flußpferde, Alligatoren, Gorilla und viele Affen⸗ 125 Haustiere ſind ſelten, es kommen nur Hunde, 92 gigen und Schafe vor, die dort ſehr hoch bewertet a eim Kaufe von Frauen als Gegenwert in T gegeben 3 1 n e . Der Bevölkerung nach unterſcheidet man die Volks⸗ Fur den. im Norden die in Alt⸗Kamerun lebenden Jaunde, 3 und Ujem als politiſche Grenzſtämme. Die Bevöl⸗ Volt 9 iſt als ein beſonderes kräftiges und befähigtes e 8 anzuſehen. Eine politiſche Organiſation fehlt ihnen tiefen gänzlich. Religiös ſtehen ſie noch auf einer ſehr balismnskufe. Der bei ihnen vorkommende Kanni⸗ zuſammen hängt wohl mit religiöſen Vorſtellungen angelegt,„Ihre Niederlaſſungen ſind in der Weise ander gebaut Reihen rechteckiger dicht anein⸗ ſtraße einſchließ Hütten eine 8—20 Meter breite Dorf⸗ un shauſe, auch die an dem einen Ende vom Verſamm⸗ In den Palaver⸗Haus genannt, abgeſchloſſen Dorfgemeinschaft noche rung-Sumpfgebisten beſitzt jede 5 ach ein ſogenanntes Buſchdorf, welche 8 en aufen religiöſen und politiſchen Schau⸗ r Kegenzeit bewahn wohl auch zum Teil 0 (ortſeßung folgt 711——ů— „ Baden. 1 3 Karlsruhe, 18. Dez.(Die eu, Wommiff ar vertagt. Budgetkommiſſion In dieſer Wo ind ind 8 5 che finden kein Trockenzeit nur durch etwas geringeren Regenfall nt, der im ganzen Gebiete zwischen Tpa nt nach ihrer Nachmittagsſitzung am Dienstag bis 9) Karlsruhe, 18. Dez.(Vom Wehrbeitrag.) In den nächſten Tagen werden die Steuerkommiſſäre die perſönlichen Aufforderungen zur Abgabe der Vermögens⸗ erklärungen für den Wehrbeitrag abſenden. Dabei iſt zu beachten, daß eine Vermögenserklärung nicht bloß von denjenigen Perſonen und Geſellſchaften abgegeben werden muß, die tatſächlich Wehrbeitrag zu entrichten haben, ſondern von allen, die vom Steuerkommiſſär aufge⸗ fordert werden, die Erklärung einzureichen.— Um den Beitragspflichtigen die Aufſtellung ihrer Vermögenser⸗ klärung zu erleichtern, hat die badiſche Steuerverwaltung eine Anleitung dazu ausarbeiten laſſen; ſie wird gleich⸗ zeitig mit der Aufforderung zur Abgabe der Vermögens⸗ erklärung zugeſtellt und, wenn es irgendwo aus Ver⸗ ſehen unterblieben iſt, vom Steuerkommiſſär(außerhalb ſeines Amtsſitzes vom Bürgermeiſteramt) auf Wunſch unentgeltlich abgegeben. Die Anleitung wird die meiſten Beitragspflichtigen, die ſie mit Aufmerkſamkeit leſen, in den Stand ſetzen, ihre Erklärungen ohne fremde Hilfe aufzuſtellen. 1 8 3 Palatin lll Als passende Weihnachts- Geschenke empfehle: G Pbeſie-NRibums G ſubums für poſtaarten. 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Dez.(Rheinbrücke) In der Karlsruher Zeitung erfolgt folgende amtliche Mitteilung: „Durch die Preſſe geht die Nachricht, der Miniſter des Innern habe in der Sitzung der Budgetkommiſſion der Zweiten Kammer vom 16. Dezember 1913 auf eine An⸗ frage, wie es mit der Erſtellung einer feſten Brücke über den Rhein bei Maxau ſte he, geäußert, daß er der Er⸗ ſtellung einer feſten Brücke über den Rhein bei Maxau zuſtimmend gegenüberſtehe, das Finanzminiſterium aber einen ablehnenden Standpunkt einnehme. Dieſes letztere hat der Miniſter nicht geſagt. Er hat lediglich erklärt, daß er die Erſtellung einer feſten Brücke bei Maxau im Intereſſe der Schiffahrt und der Landesverteidigung für erwünſcht erachte, daß aber die Entſcheidung darüber, ob eine ſolche Brücke erbaut werden ſolle, beim Finanzmini⸗ W . ſterium liege..“ M. Lichtenſtein. () Donaueſchingen, 18. Dez.(Brand.) In Pfoh⸗ ren iſt das Haus des Maurers Kaver Keller vollſtändig niedergebrannt. (Vom Schwarzwald, 18. Dez.(Schneefall. Ju der Nacht vom Dienstag auf Mittwoch iſt ſtarker Schneefall eingetreten. In den ſüdlichen Teilen des hohen Schwarzwalds find die Skibahnen wieder benützbar. (Mannheim, 18. Dez.(Verhaftet.) Der Mehl⸗ agent E. Glaſer, der vor einigen Tagen nach Unterſchlag⸗ ung von 100 000 Mark flüchtig ging, iſt in Sendlingen bei München, woſelbſt er ſich unter falſchem Namen aufhielt, verhaftet worden. Dazu wird noch aus München berichtet, daß die Feſtnahme des Flüchtigen nur unter ſchwierigen Verhältniſſen bewerkſtelligt werden konnte. Am 12. Dezember war Glaſer mit einer Sängerin nach München gekommen und dort in einem Hotel abgeſtiegen. Als die Polizei von dem Aufenthalt Glaſers Kenntnis erhielt, mußte ſie ihn 8 Stunden lang verfolgen, da ſich Glaſer immer wieder der Feſtnahme zu entziehen wußte. Erſt als er früh 4 Uhr in ſeinem Hotel wieder erſchien, konnte ſeine Verhaftung erfolgen. Seine Feſtnahme er⸗ folgte dann ohne Widerſtand. In dem Beſitz Glaſers fand man noch 400 Mark. ( Schöllbronn, Amt Ettlingen, 18. Dez.(Maul und Klauenſeuche.) In zwei Ställen iſt hier die Mauf und Klauenſeuche ausgebrochen. Es wurden ſtrenge Ab⸗ ſperrmaßregeln angeordnet, um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern. () Malach bei Ettlingen, 18. Dez.(Grober Un⸗ fug.) Der Gendarmerie iſt es gelungen, die Täter, welche angeblich auf einen Eiſenbahnzug ſchoſſen, feſtzunehmen. Es handelt ſich um drei halbwüchſige Burſchen. Wäh⸗ rend des Verhörs ſtellte es ſich heraus, daß nicht auf den Zug geſchoſſen, ſondern mit einer Gummiſchleuder nach dem Fenſter eines 3. Klaſſe⸗Wagens ein nußgroßer Stein geſchleudert wurde, welcher das Fenſter zertrüm⸗ merte. (Engen, 18. Dez.(Brand.) Auf dem Haufſerhof (Beſitzer Sauter) iſt eine mit Futter und Erntevorräten gefüllte Scheune niedergebrannt. Der Schaden iſt ſehr bedeutend, die Brandurſache iſt nicht bekannt. (Freiburg, 18. Dez.(Ungetreuer Beamter.) Ein Kanzleiaſſiſtent bei der Verwaltung der Heiliggeiſt⸗ ſpitalſtiftung iſt wegen Unterſchlagung von Dienſtgeldern verhaftet worden. Die Unterſchleife verdeckte der unge⸗ treue Beamte dadurch, daß er die dienſtlichen Zahlungs⸗ erinnerungen und dergleichen unterſchlug. Der Betrag der veruntreuten Gelder iſt noch nicht feſtgeſtellt. —— Geſchäftliches. Fritz Fator. Mannheim, Nathansbagen 10. Sator's auf den Markt gebrachten Spezialmarken Senator „Tutor“ und„Weltruhm“, ſind eine wirkliche Wonne, der ideale Hochgenuß für jeden paſſtionirten Raucher per Akklamation anerkannt,„en vogue“. Nur aus den allerbeſten Ingredienzen(Einlage mit Deckblatt) fabriciert ſtehen dieſe wirkliche delieiöſen Zigarren unvergleichlich da, in Bezug auf vorzüͤgliches Aroma und der milde Wohlgeruch der den Salon oder das Zimmer erfüllt erweiſt ſich als angenehm und einſchmeichelnd für jeden Sterblichen. 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Juli 1913 über einen einmaligen außerordentlichen Wehrbeitrag, nach den 88 5 und 16 Abſ. 1 der Ausfügrungsbeſtimm⸗ ungen des Bundesrats und nach 8 6 der Vollzugsverord⸗ nung des Finanzminiſteriums hiezu haben alle Perſonen, die ein Vermögen von mehr als 10000 Mk. haben oder im Genuß eines Einkommens von mehr als 4000 Mk. ſind, in der Zeit vom 2. bis mit 20. Jauuar 1914 eine Vermögenserklärung abzugeben. Dieſelbe Verpflich⸗ tung haben die Aktiengeſellſchaften und die Kommandit⸗ geſellſchaften auf Aktien, deren nach den Beſtimmungen des Wehrbeitragsgeſetzes beitragspflichtiges Vermögen den Betrag von 10000 Mk. überſteigt. Eine Tagfahrt zur Entgegennahme der Erklärungen findet nicht ſtatt; jeder Beitragspflichtige muß vielmehr ſelbſt dafür ſorgen, daß ſeine Erklärung rechtzeitig beim zuſtändigen Steuerkommiſſär eingereicht wird. Beitrags⸗ pflichtige, die nicht am Amtsſitz des Steuerkommiſſärs, aber in einer zu ſeinem Bezirk gehörigen Gemeinde woh— nen, können die Erklärung auch beim Bürgermeiſter ihrer Wohnſitzgemeinde— offen oder verſchloſſen— einreichen. Gegen den, der ſeine Vermögenserklärung; n rechtzeitig abgibt, können Geldſtrafen bis zu 500 für j de Friſtverſäumnis ausgeſprochen werden; außerdem wird ihm ein Zuſchlag von 5 bis 10 vorn Hundert des geſchuldeten Wehrbeitrags auferlegt. etzes zur Abgabe einer Verinzoevaseklärung Verpflichteter 5 dei fforde ung hiezu erhält, ſo iſt er dadurch von dieſer? eipflichtung nicht befreit. Er hat vielmehr die Erklärung auch ohne beſondere Aufforderung recht⸗ zeitig einzureichen. f Vordrucke für die Vermögenserklärung und Anlei⸗ tungen zu ihrer Aufſtellung werden den Beitragspflichtigen, ſoweit es möglich iſt, zugeſtellt, außerdem aber von den Bürgermeiſterämtern, am Amteſitz des Steuerkommiſſärs von dieſem, unentgeltlich abgegeben. Aurichtige oder unvollſtändige Angaben in der Vermögenserklärung ſind mit einer Geldſtrafe bis zum Zwanzigfachen des gefährdeten Wehrbeitrag, in gewiſſen 3 Wenn ein nach§ 36 Abs 1 des Weh beitragsge⸗ Fällen daneben mit einer Gefängnisſtrafe bis zu ſechs Monaten bedroht. Gibt jemand— gleichviel ob er tatſächlich einen Wehrbeitrag zu entrichten hat oder nicht— Vermögen oder Einkommen an, das bisher der Landesbeſteuerung entzogen worden iſt, ſo bleibt er von der landesgeſetzlichen Strafe und van der Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuer für frühere Jahre frei, wenn nicht ſchon hierwegen ein Strafverfahren oder Schritte zur nachträglich“= ſetzung der Steuer eingeleitet ſind. i Die Finanz⸗ und Hauptſteueröz⸗ater, in den fünf größten Städten des Landes auch dis Steuereinnehmereien, ziehen den Wehrbeitrag ein; ſie Kad angewieſen, auch frei⸗ willige Beiträge anzunehmen, ebenſo werden Zahlungen des Wehrbeitrags ſchon vor wer Veranlagung angenommen. Der Gr. Steuerkor“ miſſür Heidelberg-Land: Schletterer. Vorſtehendes bingen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis. N Seckenheirs, den 17. Dezember 1913. Bürgermeisteramt: Volz. Welarmtmachung. Den Verkauf von Feuerwerkskörpern betr. Die Verkäufer von Feuerwerkskö pern werden auf die nachſtehenden Beſtimmungen der Verordnung Großh. Miniſteriums des Innern vom 29. Auguſt 1905, den Verkehr mit Sprengſtoffen betreffend neuerdings aufmerk⸗ ſam gemacht. § 24 Abſ. 1 der Verordnung beſtimmt: Wer Sprengſtoffe feilhalten will, muß davon dem Bezirksamte Anzeige erſtatten. Einer förmlichen Erlaub⸗ nis bedarf nur, wer Sprengſtoffe feilhalten will, welche den Vorſchriften des Reichsgeſetzes vom 9. Juni 1884 gegen den verbrecheriſchen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengſtoffen unterliegen. Nach§ 26 Abf. 1 der Verordnung iſt die Abgabe von Sprengſtoffen, zu welchen auch die Feuerwerkskörper zählen mit deren Verwendung eine erhebliche Gefahr für Perſonen oder Eigentum verbunden iſt, wie Kanonen⸗ ſchläge, Fröſche, Schwärmer, und dergleichen verboten: 1. an Perſonen unter 16 Jahren ſchlechthin; 2. an Perſonen, von welchen ein Mißbrauch der⸗ ſelben zu befürchten iſt. B. ſtrafbaren Handlungsweiſe Durch dieſe letztere Beſtimmung(Ziffer 2) iſt den Verkäufern von Feuerwerk die Verpflichtung auferlegt, bei jedem einzelnen Verkauf genau zu prüfen, ob von dem Käufer ein Mißbrauch mit den Sprengſtoffen zu befürchten iſt. Ein Mißbrauch wird namentlich zu erwarten ſein von der Mehrzahl der Perſonen, die Feuerwerkskörper in ver Zeit vor dem 1. Januar kaufen, da dieſe Feuerwerks⸗ örper doch nur zum Abbrennen in der Neujahrnacht, al⸗ ko zu einer nach 88 367 Ziff. 8, 368 Ziff. 7 R.⸗St.⸗G.⸗ beſtimmt ſind. Wir werden daher bei allen Uebertretungen der 88 308 Ziff. 7, 367 Ziff. 8, R.⸗Str.⸗G.⸗B. zugleich die Verkäufer der Sprengſtoffe feſtſtellen laſſen und auch gegen dieſe, wenn der Tatbeſtand des 8 26 der Verordnung gegeben iſt, ſtrafend einſchreitend. Mannheim, den 29. November 1913. Großh. Bezirksamt: Polizeidirktion. Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit zur allge⸗ meinen Kenntnis gebracht. Seckenheim, den 5. Dezember 1913. Bürgermeiſteramt: Volz. Bekanntmachung. Nach der neuen Reichsverſicherungsordnung ſind die Hausgewerbetreibenden und das im Hausgewerbe beſchäftigte Hilfsperſonal aller grauchen des haus⸗ gewerblichen Betriebs der Krankeuverſicherungspflicht unterſtellt. Hausgewer betreibende im Sinne der Reichs⸗ verſicherungsordnung ſind diejenigen ſelbſtändigen Gewerbe⸗ treibenden, die in eigenen Betriebswerkſtätten im Auftrag und für Rechnung anderer Gewerbetreibender ge⸗ werbliche Erzeugniſſe herſtellen oder bearbeiten. Sie gelten als Hausgewerbtreibende auch dann, wenn ſie die Roh⸗ und Hilfsſtoffe ſelbſt beſchaffen, ſowie für die Zeit, in der ſie vorübergehend für eigene Rechnung arbeiten. Wir fordern daher die in hiesiger Gemeinde an⸗ sässigen Personen der genannten Art auf, sich am Januar 1014 bei der allgemeinen Ortskrankenkasse hier anzumelden. Seckenheim, den 17. Dezember 1913. gürgermeiſteramt: Volz Schmitt. Wekanntmachung. Alle Eigentümer, welche an die in der Noſen⸗ Wörth-, Stuabel- und Aeckarſtraße dahier neu hergeſtellten Kanäle angrenzen, werden hierdurch aufge⸗ fordert, ihre Hausentwäſſerungsanlage gemäß Orteſtatut vom 23. November 1909 ſpäteſteus bis 1. Mär: 1914 herzuſtellen, an ſonſt ſtrafend vorgegangen werden muß. f Da der Unternehmer der Kanalanlagen gehalten wurde, auch die Hausanſchlüſſe zum ſubmittierten Preiſe auszuführen, fordern wir alle Angrenzer die ihre Anlage durch denſelben ausgeführt wünſchen auf, dies innerhalh 14 Tagen bei uns anzumelden, woſelbſt auch die Ein⸗ heitspreiſe in Erfahrung gebracht werden können. Seckenheim, den 15. Dezember 1913. eee ee ol. Submiſſion. Stellung der Gemeindefuhren im Jahre 1914 betr. Das Führen des Gießwagens und des Kanal- wagen, ſowie die übrigen Gemeindefuhren für das Jahr 1914 werden in öffentlicher Submiſſton ver⸗ eben. . Die bezügl. Bedingungen können auf dem Rathaus — Zimmer Nr. 7— eingeſehen werden, Angebote müſſen getrennt für Gietzwagen, Ka- nalwagen und den übrigen Gemeindefuhren längſtens bis zum 30. d. Mts. mittags 12 Uhr bei uns eingereicht ſein. Seckenheim, den 12. Dezember 1913. Gemeinderat: Volz: Schmitt Holzverſteigerung. Schmitt Schmitt. Am Mont-. N 2. Jezember 1913 ver- mittags 9 hr werden auf dem Rathaus(Dürgerſaal) dahier 80 Ster Holz und ca. 200— 300 Stück Wellen öffentlich meiſtbietend verſteigert, wozu Steigliebhaber ein⸗ geladen werden. f Das Holz lagert bei der ſog. Waldſpitze. Seckenheim, den 17. Dezember 1913. 5 Gemeinderat: Volz. Schmitt. SOON OC οτο S Zur geil. Beachtung. 8 8 Möbel aller art 8 kompl. Wohn- u. Schlafzimmer 5 und Küchen- Einrichtungen 8 empfiehlt zu billigen Preisen Phllipp Hauck. Seckenheim, Hildastrasse. Soo OU 80000008 i An- u. Verkauf von Liegenſchaſten Pernittelung von Hypotheken urs — Carl Arnold, Seckenheim, hann. 1. eee kee 9 — 5 7 e VVV(